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Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge
der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlic ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 25. Februar 1920. Der Regifterführer. Pfeiffer
Bekanntmachung.
Unter dem 25. Februar 1920 ist auf Blatt 656 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen der Arbeitsgemeinschaft der rivat⸗ angestellten Verbände des Siegerlandes in Siegen und dem Ladenbesitzer e. V. in Siegen am 8. Noy mber 1919 abge⸗ schlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Ansiellungsbedingungen für kanfmäunische Angestellte in offenen Ladengeschäften wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadtbezirks Siegen für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Januar 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind Fals fefu⸗ für einen Handelszweig ein besonderer Fachtaifvertrag für allgemein ver⸗ bindlich erklärt wird, scheidet dieser mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allge⸗ meinen Tarifoertrags aus. 1
Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, 33/34, Zimmer 161, während der regelmßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, fhr die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeltsministeriums verbindlich ist, können von den Nertragepartelen einen Abdruck des Tarkfvertrags gegen Erstattung der Kossen verlangen.
Beerlin, den 25. Februar 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.
ekanntmachung.
Unter dem 25. Februar 1920 ist auf Blatt 657 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Deutschen Textilarbeiterverband und dem Verband von Arbeitgebern der Saͤchsischen Textil⸗JI dustrie se Chemnitz am 19. September 1919 abgeschlossene Tarif⸗ vertrag zur 8 der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die gewerblichen Arbester in den Verbandstoff⸗Fabriken wird
emäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Feserbe⸗ S. 1456) für das Gebiet des Freistaats Sachsen für allgemein verbirdlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Januar 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.
Das Tarffregister und die Registerakten können im Reiche arbeitsministertum, Berlin NW. 6, Lui b 33/34, Zimmer 161, wahrend der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarispertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, köͤnnen von den Vertragspartesen einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 25 Februar 1920.
DSDea Registerführer. Pfeiffer.
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Beoukanntmachung.
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Unter dem 25. Februar 1920 ist auf Blatt 658 des Tarif⸗ registers eingetragen worden: .
Der zwischen dem Deutschen Textilarbesterverband und dem Verband von Avbeitgebern der Se2hge. Textil⸗Industrie zu Chemnitz am 5. November 1919 abgeschlossene Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die gewerbilchen Arbeiter in Tuͤllwebereien wird gemäß 8§ 2 der Verordnung vom 23. Degember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Freisaats Sachsen für all⸗ emein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit begiru mit dem 1. Januar 1920.
Der Reichzarbeitsminister. J. V.: Geib.
Das Varffregister und die Recisterakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, S 6, W 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Diensistunden eingesehen werden.
Arbeit geber und Arbestnehmer, für die der Tarifve infolge der Erklärung des Reichsarbeitsminvisteriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen druck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. ““
Berlin, den 25. Februar 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
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Bekanntmachung.
Unter dem 25. Februar 1920 ist auf Blatt 661 des Tarif⸗ ꝛegisters eingetragen worden: Der zwischen dem Arbeitg berverband für den Stettiner Froßhandel E. V, dem G werkschaftsbund kaufmännischer Augestelltenverbände, Ortsausschuß Stetlin, dem Zentralverband ber Angestellten, Ortsgruppe Steitin, und dem Gemerkichafts⸗ bund der Angestellten, Ortsverband Stettin, am 24. Oktober 1919 abgeschlossene Tarzfvertrag zur Regesung der Ge halts⸗ und Anstellungshedingungen der kaufmännischen An⸗ gestellten im Warengroßhandel wird gemäß 8 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) Ar das Gebiet der Stadt Steitin und der Vororse Züllchow, ollinken, Pommerensdorf und Frauendorf für allgemein ver⸗ bindlich erklärt. Die allgemeine Verdindiichkeit beginnt mit dem 1. Febuar 1920 Sie erstreckt sich nicht auf Arbeits⸗ verträge, für die besondere Fachtarisvernäͤge in Geltung sind Falls künftig für einen Großhandelszweig ein besonderer Fach⸗ tarffve trag für allgemein ve bindlich erklärt wird, scheidet dieser mit dem Beginn der allgemeinen Verbindtichkeit aus dem Geltungsberei des allgemeinen Großhandelstarif⸗
vertrags aus. 1 Der Reichsarbeitsminister. „J. V.: Geib.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerivom, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Das Tarifregister und die Regssterakten können im Reichs⸗
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der e n infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 25. Februar 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 25. Februar 1920 ist auf Blatt 662 des Tarif⸗ registers eingenagen worden:
Der zwischen dem Advokatenverein in Altenburg S.⸗A. und dem Verband der Rechtsanwalts⸗ und Notariatsan gest llten, Ortsgruppe Altenburg S.⸗A, ars 15. November 1919 ab⸗ geschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der Rechtsanwalts⸗ und Nolariats⸗ angestellten wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S 1456) für das Gebiet des Amts⸗ gerichtsbezi ks Altenburg S⸗A. 8 allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem
15. Januar 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.
arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarispertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriꝛums verbindlich ist, können von den Vertrageparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 25. Februar 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 25. Februar 1920 ist auf Blatt 660 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen der Vereinigung H Buchhändler (Arbeitgeberverband für den Hallischen Buchhandel) und dem Angestelltenverband des Buchhandels, Buch⸗ und Zeitungs⸗ gewerbes (Allgemeine Vereinigung deutscher Buchhandlungs⸗ gehilfen), Ortsgruppe Halle, am 8. November 1919 abge⸗ schlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und
Anstellungsbedingungen der kaufmännischen und technischen An⸗ V
gestellten im Buchhandel wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbi. S. 1456) für den Stadt⸗ bezirk Halle (Saale), die Ortschaften Ammendorf, Böllberg, Büschdorf, Dienitz, Dölau, Nietleben und Wörmlitz für all⸗ gemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit be⸗ ginnt mit dem 1. Februar 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib. 8
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsminifterlum d erlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmagigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 25. Februar 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer. —
Bekanntmachung.
Unter dem 25. Februar 1920 ist auf Blatt 664 des Tarifregisters eingetragen worden: “
Die zwischen dem Gewerkschaftsbund kanfmännischer An⸗ gestelltenverbände, Ortsgruppe Werdau, und dem Wirtschafis⸗ kartell für Handel und Gewerbe im Stadt⸗ und Landbezirke We dau am 5. Dezember 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der G halts⸗ und Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen Angestellten im Kleinhandel wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Amtsgerichtsbezirks Werdau für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlich⸗ keit beginnt mit dem 1. Februar 1920 See erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarif erträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Kleinhandelezweig ein besonderer Fachtarifvertrag für allgemein verbin lich erklärt wird, scheidet dieser mit dem Beginn der allgemeinen Ver⸗ bind ichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Klein⸗ handelstarifvertrages aus. 3
Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Se 33/34, Zimmer 161, während der regelmäß gen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen. 1“
Berlin, den 25. Februar 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 25 Februar 1920 ist auf Blatt 665 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Arbeitgeberverband für Pritzwalk und Umgebung, dem Gewerkschaftsbund der Angestellten, Orts⸗ verband Pritzwalk und dem Deutschnationalen Handlunas⸗ gehilfenveband, Orisgruppe Pritzwalk, am 12. November 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten wird gemäß § 2 der Vevordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Pritzwalk 5 allgemein verbin lich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Februar 1920. Sie eistreckt sich nicht auf
Arbeitsvert äge, für die besondere Fachta⸗ifverträge in Geltung
sind. Falls künftig für einen Gewerbezweig ein besonderer Fachtarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet ieser mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarifvertrags aus.
Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.
Das Tarffregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, ö 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 25. Februar 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.
EEe]
Prenßen. Ministerium des Innern. der Woche vom 22 Februar bis 28. Februar 1920 auf Grund der Bundetralsverordnung vom 15.
8; über M. ef brr ee.⸗ während des Krieges genehmigte 1) öffentliche Sammlungen.
II. Abgelaufene Erlaubniserteilungen.
Name und Wohnort des Unternehmers
Zu fördernder Wohlfahrtszweck
Stelle, an die Zeit und Beeirk, die Mittel abgeführt werden in denen das Unternehmen
sollen ausgeführt wird
I. Genehmigte Veranstaltung. Sammlung.
Magistrat Ch
Deutsch Oesterreicher Berlin, den 6. März 1920.
Zugunsten der Vereinigung „Freitisch für Kinder Groß Berlins:
Der Magistrat Bis 30. September 1920. — Stadt⸗
gebiet Charlottenburg. — Samm⸗ lung von Geldspenden (Ver⸗ längerung einer bereits erteilten Erlaubnis.)
DI. Abgelaufene Erlaubniserteilung. Sammlung. Deutsche Hutmacherzeitung, Berlin, Zugunsten der hungernden und frierenden Deutsche Hutmacher⸗ Bis 8 Februar 1920. — Preußen.
zeitung Sammlung von Geldspenden.
Der Minister des Innern. J. A.: Graeser.
Nichtamtliches. (E(porisetzung aus dem Hauptblatt.)
8 149. Sitzung vom 5. März 1920, 1 Uhr. G8 (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)*)
uf der Tagesordnung stehen Anfragen.
uf Weinhausen (Dem.) wünscht, daß das Reich Kredit⸗ verpflichtungen übernehme, die deut sch e Heeresangehö rige in Holland unter behördlicher Empfehlung in Holland einge⸗ gangen sind. 6
Ein Vertreter des Reichswehrministers er⸗ klärt, es handle sich um eine reine Privatsache der betreffenden Kriegsgefangenen oder Internierten für das Reich, dem überdies die erforderlichen Mittel nicht zur Verfügung stehen, bestehe keinerlei Verpflichtung. 8
Auf eine Frage des Abg. Pohlmann (D. V.) erklärt ein Vertreter des Auswärtigen Amtes, der Vertreter des Auswärtigen Amtes in Oppeln. habe Einspruch ipepen den Auf⸗ E polnischer Offiziere in Uniform in dem oberschlesischen Abstimmungsgebiet erhoben, die pol⸗ nische Regierung habe zugesagt, für die Entfernung der Betreffenden Sorge tragen zu wollen.
Auf eine Frage der Abg. Frau Dr. Schirmacher (D. Nat.) über ißhandlung und unwürdige Beschäftigung deutscher Offriziere und Mannschaften in Kolmar
Wortlaute wiedergegeben werden. 8
*) Mit Ausnahme der Reden der Herren Minister, die im
ExecgUNiADf weana Pneasxvagan
osen) erklärt ein Vertreter des Auswärtigen mtes, infolge der schlechten Postverbindung sei auf die erfolgten Erkundigungen eine Antwort bisher nicht eingegangen.
Eine weitere Frage der Abg. Frau Dr. Schirmacher wünscht Auskunft über das künftige Schicksal des Marien⸗ burger Lehrerseminars. 8 8
Unterstaakssekrelaär Schulz: Ueber die Auflösung dieser Anstalt ist noch keine Entscheidung getroffen worden, vielmehr 18 8 zurzeit lediglich Erwägungen über die Umgestaltung der
hrerausbildung. Sollten die Reformen zur Durchführung mmen, so werden voraussichtlich alle preußischen Lehrer⸗ und Lehrerinnen⸗ ee aufgelöst und nach Bedarf zugleich sevenae. deutsche
berschulen eingerichtet werden. Die Verhältnisse in Marienburg für die Erhaltung der Anstalt werden eingehend geprüft. Gegen⸗ wärtig liegt kein Anlaß vor, die Auflösung des Lehrerseminars Me⸗ersnh zu befürchten. 1 “
Abg. Kunert (U. Soz.) fordert von der Regierung, für einen dauernden Frieden mit der russischen föderativen Sowjetrepublik einzutreten, um mit moöͤglichster Beschleuni⸗ gung die Initiative zu ergreifen zur Verwirklichung guter politischer Beziehungen ohne diplomatische Hinterhältigkeit und Geheimnis⸗ krämerei.
Reichsminister Müller: Die Regierung lehnt es ab, auf eine in solchem Tone gestellte Frage Antwort zu geben. (Lebhafte Zustimmung.)
Auf eine Ergänzungsfrage wird gleichfalls keine Antwort erteilt.
Auf eine weitere Frage des Abg. Kunert erklärt
Geheimrat Dr. Feig: Nachdem das Betriebsräte⸗ gesetz soeben erst in Kraft getreten ist, beabsichtigt die Reichs⸗ regierung nicht, eine Aenderung der Bestimmungen über Rechte und Pflichten der Betriebsräte vorzuschlagen. (Abg. Kunert hatte ver⸗
tangt, daß die Betriebsräte innerhalb ihrer Betriebe Vorkommnissen
vie ö“ Steuerhinterziehung, Preiswucher usw. entgegen⸗ wee 8 b e
uner ordert weiter o zialisierung des MNansfelder Kvee 8
Geheimrat Wessig erklärt, daß sich die in Frage kommenden Betriebe nicht zur Vollsoziglisierung eignesen.
In einer weiteren Aafrag⸗ fordert Abg. Kunert Auf⸗ hebung des verschärften Belagerungszustandes en Halle und im Saalkreis.
Hauptmann Kremer: Der verschärfte Belagerungszustand ist vort nicht verhängt. Der Rede des Reichswehrministers, die er ne über den Belagerungszustand gehalten hat, ist nichts hinzu⸗ zufügen.
Auf eine weitere Frage des Abg. Kunert erklärt Hauptmann Koch, es sei nicht zutreffend, daß noch große Teile der Baltikum⸗ truppen unter B ständen, ihre Entlassung werde demnaͤchst beendet sein. (Hört, hört! rechts.)
Abg. Kunert fragt sodann wegen der Vorkommnisse bei einer Versammlung in der Aula des Kaiser Friedrich⸗ Realgymnasiums in Charlottenburg am 20. Februar und spricht dabei von amnestierten Menterern und Deserteuren, von schamloser Vergewaltigung der öffentlichen Meinungsäußerung, von Rohheiten und dergleichen.
Hauptmann Kremer lehnt im Auftrage des Reichswehr⸗ nr. b ab, auf eine in solcher Form gestellte Frage zu antworten.
ei fall.
Kunert (ergänzend): Ist dem Regierungsvertreter be⸗ kannt, daß er die Pflicht hat, im Parlament zu antworten? Bei diesem Vorkommnis hat es sich um einen pife n Fel gehandelt, bei dem Rohlinge und Banditen, deren Parteizugehörigkeit nicht näher bezeichnet zu werden brauche (Zuruf rechts: U. S. P. D. — Heiterkeit) tätig gewesen sind. Was gedenkt die Regierung dagegen 89 sps 8 ich eine Antwort doch nicht bekomme, verzichte ich darauf.
eiterkeit.
Auf eine Frage des Abg. Laverrenz (D. Nat.) wegen Bei⸗ hilfen für die geschädigten 1e. . chen erklärt ein Vertreter des Auswärtigen Amtes, Richtlinien hierfür seien aufgestellt worden, das Verfahren werde beschleunigt und Teilentscheidungen sollten erfolgen.
Abg. Siehr (Dem.) beschwert sich über Belästigungen seitens polnischer Soldaten beim Zugverkehr mit Ost⸗ preußen.
Ein Vertreter des Auswärtigen Amtes erklärt daß nach dem Friedensvertrag ein Paßzwang bei der Durchreise nach Ostpreußen nicht bestehe, mit der polnischen Regierung seien dieser⸗ halb Verhandlungen angebahnt.
„ Darauf wird das Gesetz zur Verfolaung von Kriegsverbrechen und Kriegsveragehen in dritter Lesung beraten.
„Abg. Düringer (D. Nak., auf der Tribüne zum Teil unver⸗ ständlich): Als wir dem Gesetz vom 18. Dezember 1919 zustimmten, verlangten wir einen mit den höcksten Garantien und der höchsten Autorität ausgestatteten Gerichtshof und ein dementsprechend aus⸗
stattetes Verfahren. Damit glaubten wir an die äußerste Grenze des Entgegenkommens gegangen zu sein. Angesichts des blinden, fana⸗ tischen Hasses unserer früheren Feinde, insbesondere der Franzosen, erscheint der Opti mismus der sozialdemokratischen und demokratischen Partei nicht angebracht zu sein. Auch durch die Erfahrungen mit den berühmten 14 Punkten Wilsons sind wit mißtrauisch geworden. Wenn wir einen Erfolg bezüglich der Auslieferung der Kriegeverbrecher unseren Feinden gegenüber zu verzeichmnen haben, so haben wir ihn nicht der Regierung zu verdanken, sondern dem einmütigen und unerschütter⸗ lichen Willen des Volkes. (Sehr richtig!) Ich will noch auf einen wichtigen Punkt hinweisen, den gerade ich als früheres langjähriges Mitglied des Reichsgerichts wohl heworheben darf: Das Vertrauen zu unserer deutschen Rechtsprechung, das Ansehen, das speziell der höchste deutsche Gerichtshof in Leipzig auch im Auslande genießt, hat für die Entschließungen unserer früheren Feinde zweife sohne einen nicht ganz . unterschätzenden Faktor gebildet. Auf einem Kongreß in London aabe ich mit sehr vielen hochgestellten englischen Richtern gesprochen und überall eine große Anerkennung der deutschen Justiz gefunden, Peziell der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamburg und des Reichsgerichts. Dieses Urteil wunde abgegeben auf Grund ernsthafter und sachwerständiger Beurteilungen. Jetzt müssen wir sehen, wie das Ansehen unserer Justiz preisgegeben wird. 1 Satz: justia funda- mentum regnoerum gilt nicht nur für die Monarchie, sondern in 1..ge Maße für die Republik. Auf dem Recht baut sich der Rechts⸗ taat auf. Wir wollen ein Rechtsstaat bleiben. Die Regierung hat es versäumt, das nötige Material betreffs der Verurteilungen und Frei⸗ sprechungen sich zu verschaffen. Es wäre Aufgabe der Nationalver⸗ sammlung gewesen, ihrerseits einzugreifen: aber die Interessen der Nationalversammlung liegen viel zu viel auf parteipolitischem Ge⸗ biete. (Sehr richtig! rechts.) Wir haben nach dem Grundsatz ge⸗ handelt: Das Vaterland, nicht die Partei. Der vorliegende Entwurf ist für uns in gewissem Sinne ein Wechsel auf die Zukunft. Angesichts der uns gegebenen Versprechen und Zusicherungen unserer Feinde, die nicht gehalten worden sind, können wir nicht erwarten, daß sie auch jetzt ihre Zusicherungen halten. Der moralische Kredit unserer früheren Feime hat bei uns allzu sehr gelitten. Wir haben nach den bis⸗ herigen Erfahrungen den Glauben an die Gerechtigkeit sowohl als an die Menschlickkeit unserer Feinde verloren. (Beifall.)
Reichsjustizminister Schiffer: Der Herr Abg. Dr. Düringer hat eine Auskunft darüber vermißt, in wieviel Fällen bis jetzt ein Verfahren gegen Personen, die in der Liste aufgeführt sind, eingeleitet ist, und mit welchem Ergebnis das Verfahren geendet hat. Ich glaube, ein Blick in die Liste selbst hätte den Herrn Abgeordneten Dr. Düringer davon überzeugen müssen, daß sein Verlangen zurzeit noch praktisch unausführbar ist. Wir haben ja gerade bemängelt, daß die Liste in der Bezeichnung der Personen so außerordentlich ungenau und so ober⸗ flächlich ist, daß bei einer großen Anzahl von Personen noch gar nicht einmal feststellbar ist, wer diese Personen sind, wo sie sich befinden, an wen man sich zu wenden hat. (Sehr richtig! bei den Mehrheits⸗ parteien.) Dem Herrn Abgeordneten Düringer dürfte es auch nicht entgangen sein, daß der Herr Oberreichsamwalt eine öffentliche Auf⸗ forderung erlassen hat an diejenigen, die etwa in der Liste aufgeführt sind, mit der Bitte, ihm ihre Adresse anzugeben. (Unruhe rechts. — Zuruf: Unglaublich!) — Das ist nicht unglaublich, sondern das ist eine ehrliche Ausführung dessen, was wir versprochen haben. (Sehr richtig! bei den Mehrheitsparteien. Zurufe rechts.) Nein, es ist die
Pflicht, das zu tun, was auch unsere Generale verlangen, nämlich sich
möglichst bald dem Reichsgericht zu stellen. Wenn Herr von Graefe anderer Ansicht ist als die Herren Generale — — (Abg. v. Graefe: Ich verbitte mir diese Unterstellung!) Sie haben sich gar nichts zu verbitten; ich halte mich lediglich an das, was hie: gesprochen worden ist. (Große Unruhe und Zurufe rechts. — Glocke des Präsidenten.) Reichsjustizminister Schiffer: Also, meine Herren, die Sache liegt doch ganz einfach so: wenn das Gesetz den Oberreichsanwalt ver⸗
pflichtet, und das ist unser deutsches Recht, die Schuldigen und Ver⸗
dächtigen vor sein Forum zu ziehen, so müssen dazu die Mittel und Wege gegeben werden. Wenn hier, nach meiner Meinung mit vollem Recht, die zu Unrecht Beschuldigten das Bestreben haben, möglichst bald eine Reinigung ihres guten Namens herbeizuführen, so ist es
ebenso selbstverständlich daß sie die Hand dazu bieten und sich nicht erst
die Polizei auf die Fährte setzen lassen, sondern sich selbst zur Ver⸗ fügung stellen. (Sehr richtig! bei den Mehrheitsparteien.) Dem⸗
enisprechend haben im wohlverstandenen eigenen Interesse für eigene Ehre die Generale gesagt: wir wünschen, daß möglichst bald der Spruch des Reichsgerichts herbeigeführt wird. Er kann natürlich nur herbeigeführt werden, wenn man die Namen und Adressen weiß. Das ist ein Verlangen, an dem nichts zu tadeln ist. (Sehr richtig!)
Nun hat der Herr Abg. Dr. Düringer erklärt, diesem Gesetz sei ein spezifisch juristischer Charakter gegeben worden, während es tat⸗ sächlich ein hochpolitisches sei. Ich verweise darauf, daß ich in letzterer Hinsicht gestern genau dasselbe gesagt habe. Es ist mir also gar nicht eingefallen, etwa den politischen Charakter des Gesetzes und des Stamm⸗ gesetzes vom 18. Januar zu leugnen. Im Gegenteil, ich habe sogar hervorgehoben, daß es sich um kein bloß juristisches Gesetz handelt, sondern um ein Gesetz, das politische Ziele, aber in der Form und auf dem Boden unserer Rechtsprechung, erreicht. Das halte ich aber für einen ganz außevordentlichen Fortschritt, der darin besteht, daß wir die Entwicklung dieser Dinge auf den Boden des Rechts und in die Hände des Reichsgerichts gelegt haben. Ich habe also nicht den po⸗ litischen Chavakter der Dinge irgendwie verschleiert oder bemäntelt, sondern habe die Politik auf ein Gebiet gebracht, wo wir unserer absolut sicher sind, weil wir auf dem Boden des Rechts unsere Ziele auch wirklich zu erreichen glauben dürfen. (Sehr richtig! bei den Mehrheitsparteien.)
Der Herr Abg. Dr. Düringer hat weiterhin gesagt, es hätte sich vielleicht für ihn und seine Fraktion eine Brücke geboten, dieses Gesetz anzunehmen, wenn der Antrag, der von seiner Partei gestern gestellt wurde, angenommen worden wäre. (Sehr richtig! rechts.) Ich stelle das mit Befriedigung fest, weil ich auch in diesem Zuruf die Bestätigung des ernsten Willens sehe, den Schwierigkeiten gerecht zu werden, die wir alle empfinden. (Sehr richtig! bei den Mehrheits⸗ parteien.) Welches war nun der Antrag, der gestern gestellt worden ist? Es war ein Antrag, das Wiederaufnahmeverfahren zuungunsten des Angeklagten nicht in dem weiteren Rahmen, wie ihn die Vorlage hat, sondern in engerem Rahmen, wie der Antrag Warmuth wollte, vorzunehmen. Der Herr Abg. Dr. Düringer hat erklärt, nachdem dieser Antrag abgelehnt worden sei, könnten seine Freunde die von ihm selbst bezeichnete Brücke deshalb nicht betreten, weil mammehr die Majestät, die Hoheit unseres Rechts zerbrochen sei, da rechtskräftige Urteile beseitigt werden könnten. Meine Herren, hier klafft ein Wider⸗ spruch: denn auch der Antrag Warmuth wollte ja rechtskräftige Urteile beseitigen. (Widerspruch rechts. — Zustimmung bei den Mehrheits⸗ parteien.) Es handelt sich nur noch um eine Quantitäts⸗, um eine Maßfrage. (Zurufe rechts.) Der Herr Abg. Warmuth bestätigt mir das in loyaler Weise. (Erneute Zurufe rechts.) Es handelt sich hier um eine Maßnahme, von der ich verstehe, daß man darüber sehr ver⸗ schiedener Meinung sein kann. (Wiederholte Zurufe rechts.) Herr Abg Schurtz hat ganz recht: die Aufhebung rechtskräftiger Urteile ist sogar bereits in unserem gegenwärtigen Recht vorgesehen. Das ist es
eben! Und der Herr Abg. Warmuth wollte doch sogar noch eine Erweiterung dieses gegenwärtigen Rechts zugestehen! Das, was uns hier zugemutet wird, ist ein erhebliches Mehr; aber man kann bei dieser Sachlage nicht gans allgemein sagen, daß nun, weil rechtskräftige Urteile aufgehoben werden können, unser Recht überhaupt nicht mehr als selbständig angesehen werden könnte. (Zuruf rechts.) — Gewiß, es ist eine Differenz vorhanden, doch ich wiederhole: die Differenz mwischen unseren Anschauungen ist mur eine Differenz des Maßes, und ich bin der Anschauung, daß diese ganze Differenz nicht ausreicht, um die Stellung einer Partei zu diesem wichtigen Gesetz entscheidend und ausschlaggebend zu beeinflussen. (Lebhafte Zustimmung bei den Mehr⸗ heitsparteien.) .
Ich will auf die Sache selbst nicht zuvückkomnmen; ich will nicht darauf himweisen, daß der Antrag des Herrn Abg. Warmuth unter Um⸗ ständen — das hat ja auch der Herr Abga. D. Kahl zutreffend aus⸗ geführt — in die allerschwierigsten Situationen führen kann, nämlich daß, wenn ein Strafbestand erst einmal geprüft worden ist und ein Urteil sich als absolut unhaltbar erwiesen hat, wir dann angesichts der ganzen Welt aus formalen Gründen ein falsches Urteil aufrechterhalten müßten (sehr richtig! bei den Mehrheitsparteien); daß, wenn sich zeigen würde, daß ein Freispruch geradem dem Recht ins Gesicht schlägt — und das kommt doch vor, es gibt Rechtsirrtümer, es gibt auch Ver⸗ kennung der Tatsachen usw. —, wir dann die Achseln zucken müßten und damit den scheinbar berechtigten Vorwurf der Welt gegen uns gelten lassen müßten: ihr macht doch nicht reinen Disch mit dem, was auf diesem Gebiete vorliegt. (Zuruse rechts.) Ich bin mir über die schweren Beodenken gegen die Durchbvechung auch unserer formalen Grundsätze vollkommen klar. Will ich aber den Zweck erreichen, will ich einmal vor Inland und Ausland dartun, daß wir ernsthaft gewillt sind, das materielle Recht zu schützen und das materielle Unrecht zu strafen, dann glaube ich, kann man an dieser Schranke nicht festhalten. Gs ist nicht angängig, ein gang grobes, deutliches, sinnfälliges materielles Unrecht aus formalen Gründen aufrecht zu erhalten. Das, Herr Abg. Warmuth, zwingt mich, auch diese Schranke fallen zu lassen.
Wenn wir einen anderen Standpunkt einnehmen würden, so würden wir zu den merkwürdigsten Resultaten kommen und in einer nicht sehr angenehmen Art und Weise vor die Frage gestellt werden: soll ein ganz offensichtlicher Verbrecher der Strafe entgehen, weil bei ihm nicht neue Tatsachen vorliegen, während vielleicht der Genosse der Tat wegen irgendeiner neu auftauchenden Tatsache verurteilt würde. Das würde doch unmöglich angehen! Ich sage: man kann darüber streiten, aber jedenfalls ist die Sachlage kaum so, daß sich aus sachlichen Gründen die Ablehnung des Gesetzes für uns, für jeden, der es unvoreingenommen betrachtet, erklären würde. Ich mache mir die naheliegende Schluß⸗ folgerung, daß nicht bloß sachliche Gründe für diese Stellungnahme sprechen, nicht zu eigen. Aber ich muß sagen: ich wundere mich, daß der Herr Abg. Dr. Düringer angesichts dieser Sachlage den Mut hat, anderen parteipolitische Gründe und Gesichtspunkte unterzuschieben. (Beifall bei den Mehrheitsparteien.)
Abg. Dr. Kahl (D. V.): Im Namen meiner Fraktion erkläre ich, daß wir uns nur mit äußerstem Widerstreben der politischen und vaterländischen Notwendigkeit fügen. Wir halten es aber für unver⸗ meidlich daß jetzt eine Ordnung über die inländ sche Aburteilung zu⸗ stande kommen muß. Daß wir den Frevel, der an uns begangen wird,
nicht decken wollen bedarf keiner Betonung, aber wenn die Aburteilung vor deutschem Gericht und nach deutschem Recht erfolgt, so ist das immerhin gegen die frühere Lage ein ungeheurer Gewinn. (Sehr richtig!) Der Aufhebung der Amnestie, der Verjährung und des Ein⸗ flusses eines früheren Verfahrens können wir nach gründlicher Prüfung der tatsächtlichen Verhältnisse keine so unheilvolle Bedeutung beilegen. Zu einer theoretischen Verwahrung ist aber die augenblickliche Lage mh ernst. Wer an verantwortungsvoller Stelle steht, kann Erwägunden
dieser Art nicht nachgehen, wenn er das Interesse des Vaterlandes und
s Volkes gefährdet sieht. Also lediglich das Verantwortungsgefühl zwing. uns zu diesem schweren Opfer. Die Zeitungen brachten gestern ie Nachricht, daß unsererseits schon eine Gegenliste aufgestellt sei. Es würde sicher zur Beruhigung beitragen, wenn man bald etwas Näheres darüber erführe. Die Note der deutschen Regierung vom B. Januar ist ohne Mitwirkung der Nationalver⸗ samm ung fertiggestellt. Sie geht weit über das hinaus, dem wir zugestimmt haben würden. (Sehr richtig rechts.) Gan besonders beklage ich den Schluß dieser Note, worin wir uns bereit erklärten, in Verhandlungen über eine zweite Instanz einzutreten, die also über das Reichsgericht hinausgegangen wäre. Wäre das geschehen, so wäre es uns wahrscheinich ganz unmöglich gewesen, einem solchen Gesetz zuzustimmen. Ich freue mich, daß es nicht dazu gekommen ist, daß unsere Feinde selbst darauf nicht eingingen. Dann frage ich den Außenminister, ob er beabsichtigt, auf die Noten vom 7. und 13. Februar noch eine deutsche Antwort zu geben; deutsche Antwort — in gutem Sinne. In der Note vom 13. Februar ist eine entehrende Unterstellung enthalten, die wir uns unter keinen Umständen bieten lassen dürfen, Wir würden unserer nationalen Ehre nicht gerecht werden wenn der Ton dieser Note ungerügt bliebe. Wir müssen ja schon in ausländischen Zeitungen lesen, wir Deutschen sollten es uns ab⸗ gewöhnen, vor dem Feinde auf dem Bauch zu liegen. (Beifall rechts.)
Reichsminister des Auswärtigen Müller: Meine Damen und Herren! Der Herr Abgeordnete Dr. Düringer hat gefragt, warum ich nicht gestern zu dieser hochpolttischen Vorlage meinerseits Stellung genommen hitte. Ich glaube, ich habe nach den Ausführungen des Herm Reichsjustizministers, der auch auf die politische Seite ein⸗ gegangen ist, dazu keine Veranlassung gehabt. Selbstverständlich bin ich gern bereit, auf die Fragen zu antworten, die der Herr Bericht⸗ erstatter an mich gerichtet hat. (Zuruf rechts: Abgeordneter!) Er hat sie als Abgeordneter an mich gerichtet. (Zuruf rechts: Dr. Düringer auch!) Gangz selbstverständlich wird die Regierung auf die beiden noch unbeantworteten Noten vom 7. und 13. Februar eine Antwort geben. (Zuruf rechts: Eine deutsche?) Ja, ich weiß nicht, ob ich mich mit Ihnen dorüber verständigen werde, was deutsch ist. (Sehr gut! linke.) Wir werden selbstverständlich eine Antwort geben, aber wir hielten es für notwendig, die Verhandlungen in der Nationclversamumlung über diesen Gesetzentwurf abzuwarten, ehe wir diese Antrort gaben. Es ist weiter ganz selbstverständlich, daß wir uns auch verwahren werden gegen das, was Lloyd George in der Note vom 18. Februar uns an- gesonnen hat. Der Herr Abgeordnete Dr. Kahl hat ganz mit Recht gemeint, das die Deutschen keine Ursache hätten, auch wenn sie besiegt seien, auf dem Bauche zu liegen. Ich glaube, daß niemand den Eindruck gehabt hat, daß in den letzten Wochen das deutsche Volk, das in dieser Frage wie ein Mann zusammengestanden hat, auf dem Bauche gelegen hat, und ich nehme auch nicht an, daß der Herr Abgeordnete Dr. Kahl das gemeint hat. (Zuruf rechts: Die Regierung!) Ich glaube, Sie haben auch nicht das Recht, der Regierung einen solchen Vorwurf zu machen! (Zurmuf im Zentrum: Unverschämtheit! — Abg. Dr. Kahl: Die ausländische Presse hat es behauptet!) Herr Abgeordneter Dr. Kahl, die ausländische Presse schreibt furchtbar viel, wie die in⸗ ländische auch. (Zuruf rechts: Note vom 25. Jamuar!) Auf die Note vom 25. Januar, Frau Abgeordnete Dr. Schirmacher, werde ich noch zurückkommen. (Zuruf rechts: Darauf bezog sich mein Zuruf!) Wenn Sie einen Augenblick warten, Herr Abgeordneter v. Grafe, würden Sie noch das Nötige gesagt bekommen.
Ich will zunöchst eingehen auf die Frags, die der Abgeordnete Dr. Kahl weiter on mich gerichtet hat, wegen derer, die noch in Feindesland sind, und wegen derer, die im besetzten Gebiet aufgegriffen sind und die vor alliierte Kriegsgerichte gestellt werden sollen. Wir haben uns im Einzelfall derer, soweit uns die Namen bekannt sind, bereits angenommen. Wir werden in unserer Antwort selbstver⸗ ständlich auch hierauf eingehen. Denn es ist ein unerträglicher Zu⸗ stand, daß diejemgen, die noch in Jeindesland sind, bloß weil sie Gefangene sind, oder diejenigen, die im besetzten Gebiet ergriffen werden, minderen Rechts sein sollen gogenher den anderen, die vor dem deutschen Reichsgericht sich zu verantworten haben werden, wobei vor allen Dingen daran festzuhalten ist, daß keinerlei Bestimmung des Friedensvertrages den alliierten Militärmächten überhaupt das Recht gibt, im besetzten Gebiet Leute aufzugreifen und vor die Kriegs⸗ gerichte der Alliierten zu stellen. (Lebhafte Zustimmung.)
Der Herr Abgeordnete Dr. Düringer ist dann eingegangen auf die Froge des Verzichts auf das Auslieferungsbegehren. Er hat ge⸗ meint, man hätte annehmen müssen, daß, wenn eine solche Regelung gefunden wird, die Alliierten diesen Verzicht aussprechen würden. Ich glaube, in den Verhandlungen, die wir darüber gepflogen haben, ist genügend zum Ausdruck gekommen, daß das nicht zu euwarten war. Ich habe bei früherer Gelegenheit im Ausschuß für auswärtige An⸗ gelegenheiten beveits gesagt, daß auch diese Frage für die Alliierten eine Prestigefrage ist und daß sie deshalb den Wortlaut dieser uns zudiktierten Auslieferungsparagraphen nicht aufgeben werden. Der Regierung kann also in diesem Falle nicht der Vorwunf gemacht werden, daß sie irgendwelchen Optimismus gehabt hätte. Aber ich glaube, in einem Punkt ist doch Optimismus absolut angebracht. Wenn es jetzt in eimmütigem Zusammenhalten des deutschen Volkes gelungen ist, dieses Auslieferungsbegehren auf die Bahn des Rechts zu bringen, wie der Herr Reichsjustizminister gesagt hat, wenn es uns gelungen ist, der Entente klar zu machen, daß es uns unmöglich ist, die eigenen Volksgenossen auszuliesern und vor ein fremdes Gericht stellen z lassen, so muß das doch in 6 oder 12 Monaten erst recht unmöglich sein. Sonst müßte das deutsche Volk in dieser Zeit geradezu verkommen. (Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.) Also auch in dieser Beziehung sind die Verhältnisse gegen früher gebessert.
Ich will mich nicht im einzelnen darauf einlassen, wem das zu danken ist, daß wir so weit gekommen sind. (Sehr richtig!) Ich glaube, dazu ist die Stunde zu ernst, sie agitatorisch auszunutzen. (Sehr gutt bei den Mehrheitsparteien.) Der Herr Reichsjustizminister hat dazu das Notwendige gestern auch bereits gesagt. Aber ich möchte in diesem Zusammenhang noch auf eins hinweisen. Wenn der Entente klar⸗ geworden ist, daß das Auslieserungsbegehren vom deutschen Volke ein⸗ fach nicht zu erfüllen ist, so war nicht allein das Geschrei der von der Schwerindustrie befruchteten Presse daran schuld (lebhafte Zustimmung bei den Mehrheitsvarteien; Unruhe und Zurufe rechts: Das ist agi⸗ tatorisch!), sondern vielmehr die Tatsache, daß das ganze deutsche Volk bis zu den Unabhängigen und Kommunisten der Entente einmütig gegenübergestanden hat. — Jawohl, Herr Abgeordneter Warmuth, ich muß das ausdrücklich feststellen, nachdem einmal diese agitatorischen Gesichtspunkte hier angeführt worden sind und weil die Entente des⸗ wegen eingesehen hat, daß auch in den radikalsten Kreisen Deutschlands keine Bewegung vorhanden ist, die bereit wäre, der Entente zu helfen, wenn sie das Auslieferungsbegehren stellt. Das muß ich erklären, wenn die Rechte den Erfolg, der erzielt worden ist, immer wieder zu ihren Gunsten zu buchen sucht. (Sehr richtig! bei den Mehrheitsparteien. —