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Handelsbetrieb untersagt.
lichen Rechts der Vorsteher bestimmt. Dieser ist befugt, für die Ausübung seiner Rech e und Pflichten einen Beamten der Behörde oder Körperschaft als besonderen Vertreter zu bestellen.
2) Bei kollegialisch eingerichteten Behörden und Körperschaften der bezeichneten Art ist durch Beschluß des Kollegrums ei angestellter Beamter zu bestimmen, der die Rechte und Pfl chten des Vornands auszuüben hat. Zugleich ist ein angestellter Beamter als dessen Stellvertreter zu vestimmen.
3) Ist bei Untervehmungen oder Verwaltungen des Staats gemän § 61 ein Gesamtbetriebsrat für mehrere Dienststellen errichtet, so bestimmt der zuständige Minister unter den Vorständen dieser Dienststellen denjenigen, welcher die Pflichten und Rechte des Arbeit⸗ gebers nach dem Betriebsrategesetz ausübt.
Zu § 103.
Bis zur Einrichtung von Bezirkswirtschaftsräten (Satz 1 des § 103) entscheidet bei Streirigkeiten nach § 93 des Gesetzes:
a. wenn es sich um Betriebe, Verwaltungen und Büros handelt, die unter Titel VII der Gewerbeorenung fallen oder sontt zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Fiss. und Gewerbe gehören, der Gewerbeinspektor oder Bergrevierbeamfe. Gegen seine Entscheidung in binnen einem Monat nach ihrer Zustellung die Beschwerde an den Regierungsp asidenten (im Landerpolizeibezirk Berlin an en Pollzewräsidenten) oder das Oberbergamt zulässig. Diese entscherden endaültig.
b. im übrigen der Bezirkeaueschuß.
Welcher Gewerbeinspektor (Be grevierbeamte) oder Berirksausschuß örtlich zustä dig ist, entscheidet nötigenfalls der zuständige Minister.
Berein, den 8. März 1920.
Der Minister für Handel und Gewerbe. J. T.: Dänhoff.
Ministerium des Innern.
Der Gerichtsass ssor Dr Zimmermann beim Provinzial⸗ schulkolleoium in Koblenz und der bisherige elsaß⸗lothringische Gerichte ass ssor Dr. Müller in Münster sind zu Regierungs⸗ räten ernanat worden.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Die Preußische Staatsregierung hat den Ministerial⸗ und Oberbaudwektor Dr.⸗Jag. Sympher als Präsidenten der Akndemie des Kauvesens und als Dirigenten der Abteilung fur das Ingenieur⸗ und Maschine wesen sowie
den Geheimen Oberbaurat De.⸗Jag. Stübben als Phan der Abteitung für den Hochbau dieser Akademie estätigt.
Bekanntmachung. Am 1. März d. J ist im Eisenbahndir⸗ktionsbezirk
Bres au ein neues Eisenbahnbetrlebzamt mit dem Sitze in der Bezeichnung Eisenbahnbetriebsamt
Breslau und Breslau 1 errichiet worden. Das in Breslau bereits be⸗ stan ene Eijsenbahnvetriebsamt Breslau 1 hat die Bezeichnung Eisenbahnbetriebeamt Breslau ö5 erhalten. Berlin, den 6. März 1920. Der Minister der öffentlichen Arbeiten. Oeser.
Ministerium für Wissenschaft, Kun Iö *
Die Wahl des Gymnasialdirektors Dr. Franke in Verden zum Direktor des städtischen Rats gymnasiums in Osnabrück ist namens der Preußischen Staatsregierung be⸗ stätigt worden. 18 1
Bekanntmachung.
In Neubearbeitung sind fertiggestellt und an die amtlichen Verkaufestellen von Kartenwerken der Preußischen Landesaufnahme übergeben worden:
Karte des Deutschen Reiches 1:100 000, Ausgabe A und D. Nr. 9 Heidekrug — Nowemiasto.
Alle Bestellungen auf Karten sind an diejenige amtliche Verkaufsstelle von Kartenwerken der Preußischen Landes⸗ aufnahme zu richten, in deren Bezirk sich der Besteller befindet.
Berlich den 6. März 1920. 1“ Preußische Landesaufnahme. Weidner.
Bekanntmachung. as gegen den Schankwirt Arno Schwarz, Berlin, Reichenbergerstraße 119, durch Verfügung des Landespolizeiamts vom 30. Dezember 1919 ergangene Handelsverbot ist durch Verfügung vom 20. Februar d. J. wieder aufgehoben. Berlin, den 3. März 1920. Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. A.: Dr. Hülsberg.
8 —
Bekanntmachung.
Der Feee die Eheleute Piepo Badesso und Elise geb. Ley, Cöln, Severinstraße 208, cuf Grund der Bundesrats⸗ verordnung vom 23. September 1915, betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, ergangene Beschluß vom 6. Juni 1918 auf Untersagung des Handels mit Nahrungsmitteln aller Art, namentlich aber die Herstellung und der Vertrieb von Speiseeis sowie die Führung von Verkaufsstellen für Speiseeis, wird aufgehoben. — Die Kosten dieser Veröffentlichung haben die Ehe⸗ leute Bavdesso zu tragen.
Cöln, den 20. Februar 1920.
Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Billstein.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuver⸗ lässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S (08) habe ich dem Schankwirt Willi Leborius, Berlin, Französische r. 16. und dem Oberkellner Wenzel Gröner, Berlin, Pflugstr. 5 b. Trenker, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täg⸗ lichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen
Berlin O. 27, den 2. März 1920.
Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntwachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Perfonen vom Handel vom 23. Sepiember 19 5 (7GBl. S 603) habe ich der Schankwerrin Anna Peter, geb. Grutz⸗ macher, Charlottenburg, Knesebeckstr. 54, durch Verfügung vom heutigen Lage den Handel mit Gegenständen des täg⸗ lichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in beiug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Gleichzeitig ist auf Grund des § 8 der Bekanntmochung zur Einschränkung des Fleisch⸗ und Fettverbrauchs vom 28. Oktober 1915 (-UGBl. S. 714) die dingliche Schließung der Schantwirtschaft Venicole, Knesebeckltr. 54 angeordnet worden.
Berlin O. 27, den 6. März 1920.
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Der Pollzeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Weiß.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnung über Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel rvom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) und der hierzu ersasse en Ausführungsbestimmungen vom 27. Sep⸗ tember 1915 wird dem Kaufmann Paul Pichert in Greifenberg, ceboren am 26 Januar 1879 zu Hohenlinden, Kreis Strasburg. Westpr., der Handel mit Lehens⸗und Genußmitteln in der Zeit vom 9. bis einschließlich 16. März 1920 untersagt. — Die Kosten des Verfahrens sowi’ die Gebühren für die öffentliche Bekanntmachung im Deutschen Reichsanzeiger hat Pichert zu tragen. “ 8—
Greifenberg i. Pomm, den 8 März 1940. . Der Landrat. von Thadde
Bekanntmachung.
Dem Straßenbahnschaffner Heinrich Herken⸗ rath sowie dessen Ehefrau in Horst⸗Emscher, Burg r. 31. ist auf Grund ver Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (Reichsgesetzblat. S. 603) und der Ausführungsanweisung vom 27. September 1915 der Hardel mit Lebensmitteln und sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unter⸗ sagt worden. Der Heinrich Hertenrath hat die durch das Verfahren verursachten baren Auslagen, insbesondere die Gebühren für die im § 1 der obengenannten Verordnung vorneschriebene bffenrliche Be⸗ kanntmochung, zu erstatten.
Recklinghaufen, den 25. F bruar 1920. Der Landrat. Dr. Klausener.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter Nr. 11 855 ein G setz über die Ermächttaung des Justiz⸗
ummer 9
Der Polizeipräsident zu Berlin. Abteilung W. J. V.: Dr. Weiß.
1 und Verordnungen des Staatsrats ersolgen durch das bis⸗
ministers zu vorübergehenden Maßnahmen auf dem Gebiete der Dienstaufsicht und der Diezip inargewalt aus Ansaß der Ausführung des Friedensvertrage, vom 6. Feurnar 1920; Nr. 11 856 emen Erlaß der Preußischen &taatsregierung, betreffend Anwendung des vereinf chten Enteig ungsverfahrens zugunsten des der Glückauf⸗Akliengesellschaft sür Braunkohlen⸗ verwertung in Lichtenau, Kreis Lauban gehörigen Brannkohlen⸗ bergwerkes Konsolidierte Vereinsglück Grube bei Geibsdorf und Ober Lichtenau, vom 18. Februar 1920. erlin, den 8. März 1920. Gesetzsammlungsamt.
——
(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)
Krüer.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Ausschuß des Reichsrats für Volkswirtschaft eine Sitzung.
Der hielt heute
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1“
Preußen.
Von zuständiger Seite wird dem „Wolffschen Telearaphen⸗ bürn“ mitgetellt, daß heute im Preußischen Ministerium des Innern unter Vorsitz des Ministerpräsidenten Hirsch und unter Teilnahme sämtlicher preußischer Minister sowie der beteiliaten Ressorts der Reichsregierung Besprechungen mit den Ver⸗ tretern Ostpreußens beginnen, die unter Führung des Ober⸗ präsidenten Winnig in Berlin eingetroffen sind. Unter den onpreu⸗ ßischen Herren befinden sich u. a. die deutschen Bevollmächtigten für die Abstimmungskommissionen in Marienwerder und Allen⸗ stein, ferner der Oberpräsident von Hassel, der Oberbürger⸗ meister von Königsberg, verschiedene Abveordnete, Stadtvertreter und Vertreter der Handelskammern von Königsberg und Allen⸗ stein. Da in den Verhandlungen ostpreußische Wünsche mannig⸗ facher Art gründlich durchgesprochen werden müssen, ist ihre zeit iche Dauer noch nicht fest su umgrenzen, zumal gauch die Reichs⸗ und Staatsregierung in internen Sitzungen zwischen⸗
durch zu den verhandelten Gegenständen Stellung nehmen müssen.
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Der Oberkommissar Sir Reginald Tower hat unter dem 5. März 1920 eine Verordnung über die Bildung eines Staatsrates erlassen, nach der laut Meldung des „Wolff⸗ schen Telegraprenbüros“ der Staatsrat für den Erlaß von Verordnungen mit Gesetzeskrast, für die Beschlußfassung über die Aufbringung der für die Verwaltung erforderlichen Mittel. insbesondere über die Aufnahme von Anleihen, und für Ent⸗ scheidung in Angeiegenheiten, die mehrere Verwaltungen be⸗ treffen, falls zwischen den Verwaltungechefs Meinungsverschied n⸗ heiten bestehen, zußändig ist. Der Staatsrat besteht aus dem stellvertretenden Regierungspräsidenten, dem Oberbürger⸗ meister der Stadt Danzig, einem der Landräte der zum Frei⸗ staat ebiet gehorigen Landkreise. Ferner treten zum Staatsrat als stimmberechtigte Mitglieder der Landgerichtspräsident, der Chef der Eisenbahndireknon, der Chef der Oberzolldirektion und der Chef der Oberpostdtrektion hinzu. Der Staatsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenoen, der die Geschäfte leitet, und dessen Stellvertreter. Insowest nicht die Zunändigkeit des Siaatsrats begrenzt ist oder er sich En scheidung vorbehält, überträgt der Ober⸗ kommissar den Vorstehern der bisherigen Provinzialverwaltungs⸗ behörden, für die jetzige Verwaltung dem Landgerichtspräsidenten, die Ausführungsbefugnisse, die nach preußischen und Reichs⸗ gesetzen bis zum Fntrafttreten dee Friedensvertrags den Zentralbehörden zustehen. Die amtlichen Bekanntmachungen
herige „Regierungsamtsblatt“, welches in Zukunft unter der Bezeichnung „Staatsanzeiger für Danzig“ erscheint. Werord⸗ V nun en treten in Kraft am 7. Tage nach dem Tage der Aus⸗ gabe der Nummer, in der sie ve offentlicht sind, sofern in ihnen nicht ein anderer Tag des Jankrafitretens bestimmt ist.
Oesterreich.
Bei den Verhandlungen zur Neurecelung der Beamten⸗ besoldung machte der Staatssekretär Dr. Reisch laut Meldung des „Wolffschen Telegroph nbüros“ weitergeh nde Frg. ständr isse, die ins gesamt ei en Aufwand von 1 1 Milliarden
tenen für den Staat bedeuten. Namens der Loh komm ’ ssion wurde erklärt, doß sie mit dem von der Regierung in Aussicht genommenen Gesamtberrage, jedoch nicht mit der Art der Ver⸗ teilung, einverstanden sei.
Ungarn.
Im Verlauf einer Audienz, die der Reichsverweser Hor hy dem Sozialdemokraten Miakits gewährt⸗, versicherte der Reichsverweser dem Vertreter der Sozialdemokralen, ta die Arbeiterschaft, falls sie gerechtfertiate Beschwerden haben sollte, nach der Neugcestaltung der politischen Lage auf eine ent⸗ sprechende Sanierung rechnen dürfe.
Großbritaanien und Irland.
Den englischen Bläuern zufolge erklärte Lord Robert Cecil in einer in Kingsway Hall gehaltenen Rede, er boffe, daß Konstantinopel und die Meerengenu ter inter⸗ nationaler Kontrolle des Völkerbundes stehen würden und nicht unter einer Gruppe von Nationen.
— Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, ariffen gestern etwa hundert bewaff ete Leute die Polizeistation von Doon, in der nischen Grasschaft Limerick, mit Gewehrfeuer und Bomben an. Die Polizei erwiderte das Feuer. Nach einstündigem Kampf zogen sich die Angreifer zurück.
Frankreich.
Die Verhandlungen zwischen den alliterten Ngierungen, um das vorbereitete Wirtschaftsabtommen zum Abschluß zu briagen, dauern fort. Der Entwu f enthält zuerst eme Er⸗ klärung der Ursachen, die die gegenwäruge Wu tschaftekeisis herbeigesührt haben In dem Memorandum heißt es nach emer Havasmeldung: „Der Friede ist nicht völlig wiederhergesellt. Die industrielle und laudwirtschafrliche Erzeugung vermindert sich, mährend der Verbrauch überall wächst. Der Papiergeld⸗ umlauf ist erböht Die öffentlichen Ausoaben werden immer fühl⸗ barer. Die außerordentlichen Ausgaben haben sich in unge⸗ heurem Maße erhöht. Die Valuta hat das Gleichgew cht verloren.“ Außercem befaßt sich das Memorandum mit den den kriegführe den Regierungen gewährten Kreduen. Heer⸗ auf folgt eine Reihe von Vorschlägen, um der wirtcaft⸗ lichen Krise abzuhelfen. Namentlich gegen diesen letten Teil hat die französische Regierung Einwendungen machen wollen. Sie hat sich hauptsächlich gegen die Stelle verwahrt, die von der Reoision des Versailler Vertrags handelt und der Wiedergutmachungskommission ihre Vorrechte an dem Vertrage nimmt sowie Deutschland die Freiheit läßt, über die Ausdehnung seiner Verpflichtungen zu bestimmen, die ihm obliegen. Die Regierung betonte acßerdem die besondere Wichtigkeit, die sie der Wiederherstellung der zerstörten Ge⸗ biete, besonders Nordfrankreichs, beilege. Der Hohe Rat, oer bis zur Abreise Nittis in London tagte, hat ihre Einwendungen zu Recht erkannt. Er hölt die Verantwortung der Wieder⸗ gutmachungstommission vollständig aufrecht und fügt eige Stelle hinzu, in der die Wichtigkeit der Wiederherstellung der verwüsteten Gebiete hervorgehoben wird. Ueber andere Punkte Frage werden die Verhandlungen gegenmwärtig fort⸗
Mußland.
Der Vorsitzende des sibirischen revolutionären Komitees teilt dem „Reuterschen Büro“ zufolge aus Jekutsk mit, daß die Sowjetregierung die Verwaltungsbehörden in Wladiwostok anerkannt und sie ermächtigt hat, in „all⸗ russischer Eigenschaft“ zu handeln.
Belgien.
Wie die „Nation Belge“ mitteilt, ist die Dienstpflicht für die Infanterie auf 12 Mo ate festgesetzt worden, für die Kavallerie und die berittene Artillerie soll sie 17 Monate betragen. Es handelt sich aber offenbar nur um ein Provisorium, da der neue Kriegsminister eine Kommission eingesetzt hat, die Vorschläge machen soll. Die Einse tzung dieser Kommission, die außerparlamentarisch tätig sein soll hat zur Demission des gesamten Heeresausschusses der Kammer gefühyrt.
— Nach dem „Jounal de Bruxelles“ hat sich in der
Kammer eine Christlich⸗Demokratische Gruppe gebildet.
Es handelt sich allerdings nicht um eine neue Parteigründung,
sondern zum ersten Male bildet der sozial gerichtete Flugel der
katholischen Partei eine besondere Gruppe, um bei sozialen
Fragen dem Programm der Gewerkschaften Geltung zu ver⸗ Portugal. G
schaffen.
Nach einer Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ hat der Mmisterpeäsident Silva demissioniert, da sich das Kabinett nicht über die den Streikenden gegenüber einzunehmende Haltung einigen konnte. Man glaubt, daß der Präsident Alvaro Castro mit der Kabinettsbildung beauftragen wird.
Schweden.
Der Sozialistenführer Branting ist gestern der „National⸗ tidende“ zufolge vom König empfangen und ersucht wo den, die Pildung, eines neuen Ministeriums zu übernehmen. Gestern abend versammelte sich die soztaldemokratische Parteileitung im
Reichstagsgebäude, um die poluische Lage zu erörtern.
Türkei. Einer Meldung der „Times“ zufolge hat Tewfik Pascha den Auftrag erhalten, die neue Regierung zu bilden. Nach einer Havasmeldang ist dagegen der Marineminiter des zurück⸗ getretenen Ministeruums, Sali Pascha, mit der Büuüͤdung cines neuen Kabinetts beauftragt worden.
— Die türkische Kammer hat nach der „Associated Preß“ einstimmig beschlossen, die Vereinigten Staaten zu ersuchen, eine u partensche Kommission zu entsenden, um eine Uater⸗ suchung über die Morde in Marasch und über die all⸗
gemeine Lage in Kleinasien einzuletten.
Der amerikanische Marineminister Daniel erklärte vor
hem Repräsentantenhanse, wie der „Nieuwe Courant“ in
Evcoänzung der gestern veröffentlichten Mitteilung meldet, noch, daß es, selbst wenn die Vereinigten Staaten dem Völkerbunde beiträten, notwendig sei, daß ihre Flotte jeder anderen Flotte gleich sei. Wenn die Vereinigten Staaten dem Völkerbunde nicht beiträten, so müßte sie die größte Flotte der Welt besitzen. Wenn der Senat sich weigere, den Friedensvertrag und den Vö kerbund anzunehmen, so müßte eine Flotte von 96 Schiffen gebaut werden, deren Baukosten sich auf 195 Millionen Dollar besaufen würden. In Beantwortung einer Anfrage des Ab⸗ geordneten Butler erklärte Daniel, er schenke der Meldung, wonach Sir Eric Geddes gesagt haben solle, daß England nicht versuchen werde, mit den Vereinigten Stoaten im Bau von Schlachtschiffen in Wettbewerb zu treten, keinen Glauben, denn es sei offiziell bekannt und ausgesprochen worden daß Enala d jetzt seine Kolonien zum Pau von Schlachtschiffen heranziehe. Daniel erklärte, um die Flote der Vereinigten n zur größten der Welt zu machen, seien 4 Jahre not⸗ wendig.
— Der Haushaltungsausschuß des Repräsen⸗ tantenhauses hat die En schließung gut geheißen, in der die Regierung und die Getreidekorporation ermächtiat merden, den bedürftigen enropäischen Ländern fünf Millionen Scheffel Weizen auf Kredit zu verkaufen. Dieser Weizen wird statt der vom Schatzamt vorgeschlacenen Anleihen von fünfzig Millionen Dollar für Oesterreich, Polen und Armenien angeboten.
Statistik und Volksmirtschaft.
Die Anpassung der Tarifverträge an die wechselnden Lebenshaltungekosten.
Die ständig wachsende Teuerung ist von erheblichem Geen auf die Sestaltung der Tarifverträge gewesen. Die zunehmende Geld⸗ entwertung führte namentlich im vergangenen Jahre immer häͤufiger dazu, daß die Arbeitnehmer sich an die Lohnsätze der noch gelten den Tarifverträge nicht mehr gebunden hielten und Erhöhung dieser Sätze in Gestalt von Teuerungszusagen oder Wirtschaftsbeihilfen bean⸗ spruchten. Aus den aleichen Ursachen ging das Bestreben der Ar⸗ beiter bei neuen Abschlüssen dahin, an Stelle der früher üblichen lan, jährigen Bindung Tarifverträge nur für wenige Monate abzu⸗ schließen oder die Verträge ohne bestimmte Ablaufstermine mit dem Recht jederzeitiger Ferzfäisahgen Kündigung einzugeben. veielfach ist in den Verträ en auch bestimmt, daß die Lohnorenungen unabhängig von den übrigen Vertragsbestimmungen gekündigt werden können. Den gleichen Zweck, mit der Aufrollung der Lohnfrage nicht gleich den ganzen Vertrag zu gefährden, haben die Bestimmungen in einigen Tarifverträgen, die den Vertrageparteien das Recht zugestehen, das Abkommen nur in einzelnen Punkten zu kündigen. .
Wie das die Stitistik der “ in Deutschland heart itende Statistisch Reichsamt im „Reichsarbeitsblatt“ berichtet, setzt man neuerdings hänfig für das Lohnabkommen kürzere Kündigungsfristen fest, als sie für das Abkommen im ollgemeinen be⸗ stehen. So bestimmt der Tarifvertrag über die Arbeits bedinaungen der kaufmännischen Angestellten im Hamburger Großhandel vom 10. April 1919, der mit sechswöchiger Frist zum 1. April und 1. Ot. tober eines jeden Jahres gekündigt werden kann: „Ungeachtet der Gültigkeit des übrigen Vertrages köonnen die Vereinbarungen über Gehälter gefündigt werden mit sechswöchiger Frift auf den Schluß eines 1eg Vierteljaccs.“ doch weiter geht der am 21. Dezember 1919 abgeschlossen Tarifvertrag für die An⸗
estellten des Kaliberghaues, der festsetzt daß die Gehaltstafel mit echswöchiger Frist zum Monatsersten, der Manteltarif aber mit drei⸗ monatiger Frist zum Vierteljahrschluß gekündigt werden kann. Aehn⸗ liche Bestimmungen finden sich beispielsweise in dem Tarisvertrage 84 die im Einzelhandel Groß Berlins beschäftigten Arbeiter und in tlichen Tarifverträgen der Metallindustrie, bei denen ebenfalls das Abkommen im allgemeinen mit vierteljährlicher Frist, das Lohn⸗ abkommen jedoch monatlich gekündigt werden kann.
Iesondere Beachtung verdienen die Benrebungen, die Tarif⸗ verträge elastisch zu machen, indem ihnen Klauseln eingefügt werden, welche die Anpassung der Lohn. und Gehaltssätze an die H für die wichtigsten Teile des Lebensbedarfs im Rahmen der
estehenden Tarisvertraͤge ohne Kündigung gestatten. Eine Reihe von Verträgen aus dem Anfang vorigen Jahres, wo man die Teue⸗ rung noch als eine bald vorübergehende Erscheinung auffaßte, ent⸗ halten Bestimmungen, nach denen die Lohn⸗ oder Gehaltssätze, ab⸗ zubauen“ seien, sobald die Kosten der Lebenshaltung sich günstiger estalten würden. Die Entscheidung für den Fall, daß eine Eintgung ber den Abbau nicht zustande kommen sollte, war meist den Tarif⸗ ausschüssen zugewiesen worden. Andere Verträge bestimmen das gleiche nur bezüglich der Teuerungszulanen, so z. B. der Reichetarif⸗ vertrag für technische Angestellte im Baugewerbe vom 10. Aprl 1919.
Da bei der zunehmenden Teuerung nicht mehr mit einer Herab⸗ setzung, sondern mit einer weiteren Steigerung der Löhne zu rechnen war, kam man im weiteren Verlaufe des Jahres 1919 dazu, Tarif. verträge nicht nur in der Richtung des Abbaues der Löhne beweglich zu machen, sondern ganz allgemein die Möglschteit einer An⸗ passung an die wech elnden Lebenshaltungskosten zu schaffen oder gar nur die Steigerung der Löhne infolge wesentlicher Verteuerung der Lebenehaltung ins Auge zu fassen. So bestimmt der am 13. De⸗ ember 1919 abgeschlossene Tarifvertrag für die Groß⸗ und Klein⸗
andelsgeschäfte im Stadtkreise Katiowitz: „Tritt eine erhebliche Ver⸗ teuerung der Lebenshaltung ein, so können die vertragschließenden Parteien während der Vertragsdauer zu Verhandlungen aͤber eine Erhöhung der Gehälter der Angestellten zusammentreten.“ Aehnlich heißt es in dem am 27. Oktober 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag für die Spritfabriken in Berlin und Licht nberg: Sollte vor dem 31. März 1920 eine außergewöhnliche Veränderung der allgemeinen wirtschaftlichen Lage eintreten, so sind beide Parteien zu neuen Ve bandlungen über die Lohnsätze bereit, jedoch nicht mit Geltung vor bem 1. Februar 1920“, und in dem Tarifvertrag der schlesischen Metallindustrte vom 4. November 1919 ist bestimmt: „Die Arbeitnehmer haben das Recht, eine Nachprüfung der Löhne vom 1. Februar an für den Fall zu beantragen, daß an diesem Tage eine wesentliche Verteuerung der Lebenshaltung gegenüber dem jepigen Stande eingetreten ist“.
In einigen Verträgen sind nur die Teuerungszulagen beweglich gestaltet, deren Anpassung an die wechselnden Teuerungs⸗ verhältnisse dann in der Regel durch die Tarrfämter erfolgen moß. So heißt es in dem Reichstarife der Ledertrerbriemenindust ie vom 21. Mat 1919: „Soll eine Aenderung über die Höhe der Teuerungszulagen eintreten, so ist ein darauf bezüglicher Antrag der Zentralleitungen beim Tarifamt notwendig, welches darüber endgültig entscheidet.“ Eine eigenarlige Lösung ist in den Tarifvertrage über die Arbeitsbedingungen der kauf⸗ männischen und technischen Angestellten der württembergischen Industrie vom 18. Juli 1919 gefunden worden, indem ein bestimmter Prozentsatz des Gehalts als Teuerungs⸗ zulage beweglich gemacht ist. Die einschlägige Pestimmung des Tari'vertrags lautet: „Für die Ermäßigung und Erhöhung der Teuerungszulagen ist das Tarifamt zuftändi das nach Bedarf hierzu Stellung nehmen soll. Von den in ehaltslisten ent⸗ haltenen Sätzen gelten 20 vd als Teuerungs⸗ julage.“ Noch deutlicher tritt die Beweglichteit der Teuerungs⸗ julage in dem am 14. November 1919 zustande gekommenen Tarisvertrage für die Angestellten der erufsgenossenschaften
—
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in die Erscheinung. Nach diesem Vertrage Angestellten neben dem festen Gehalt ein haltszuschlag“ zugebilliat, „der den schwankenden ’ nissen der Volkswirtschaft und der dadurch bedingten wechselnden Kaufkraft des Geldes angepaßt werden und demgemäß abgeändert werden kann und im ubrigen verschieden gestaltet ist, de 1 nachdem, ob der Angestellte verheirate ist oder nicht“. Eine regel mäßige Ueberpruüfung der Teuerungszulagen sieht § 5 des zwischen dem deutschen Apothekerverein, dem Verein zur Wahrung der wirt⸗ schaftlichen Interessen deutscher Apotheker und dem Verband deutscher Apotheker abgeschlossenen Tarisvertrages vor: „Für die Dauer der bestehenden Teuerung werden Teuerungszulagen gewäbrt. Diese werden jeweils auf die Dauer von drei Monaten, den örtlichen Teue⸗ rungsverhältnissen entsprechend, von den Ortsansschüssen festgesetzt. Sie bleiben stellschweigend drei weitere Monate besteben, wenn nicht zwei Wochen vor Ablauf der drei Monate eine Aenderung beantragt
und dann beschlossen wird.“ 8
Versucke, die Löhne in ein festes Verhältnis zu der Steigerung oder Ermäßigung der Lebenshaltungskosten zu bringen, sind in Deutschland bisher nur vereinzelt und in beschränktem Kreise unternommen worden. So findet sich in dem Tarisvertrage für die Angestellten der kaufmännischen Großbetriebe Cölns vom 17. De⸗ zember 1919 folgende Bestimmung: „Sollen sich vor Ablauf dieses Abkommens die derzeitigen Lebensverhältnisse wesentlich verschlechtern oder verbilligen, so erhöhen oder ermäaßigen sich die Gehälter prozentual entsprechend der derzeitigen Lebenshaltung. Maßgebend hierfür ist die Statittik, die fortlaufend von der Beamtenorganisation der Stadt Cöln allmonatlich aufgestellt wird.“ Aus Fiensburg wird berichtet, daß sich auf Veronlassung des dortigen Arbeitsamts, das eine Aufstellung der Entwickung der Löhne und der Pre;se ür die wichtigsten Teile des Lebensbedarfs gemacht halte, der Arbeit⸗ geberverband mit dem Gewerkschoftstartell dahin “ hat, daß von Monat zu Monat die Löhne in demselben Maße erhöht oder ermäͤßigt werden sollen, in welchem die Kosten des Normalbedarfs gestiegen oder gefallen sind. Um eine Benachteitigung der geringer bezahlten Arbeifergruppen zu vermeiden, oll die Erhöhung oder Er⸗ mäßigung der Löhne nicht allgemein im gleichen Prozentsatz, sondern bei allen Lohngruppen um den gleichen Betrag erfolgen, nämlich um einen bestimmten Prozentsatz des vom Arbeitsamt ermittelten Durch⸗ schntttslohns.
Auf die jetzt zahlreich auftauchenden Vorschläge, die eine mehr oder weniger enge Verbindung von Lohn⸗ und Preisbewegung be⸗ zwecken und von denen die „Gehaltemart“ im Tarifoertragsentwurf des Deutschen Bankbeamtenvereins besondere Beachtung gefunden bat, soll in diesem Rahmen nicht eingegangen werden. Es bleibt abzu⸗ warten, inwieweit sie sich in der Form von Tarifvertragen und Schiedssp üchen in die Wirkl chkeit umsetzen werden.
Außerhalb Deutschlands ist die selbsttätige Anpassung der Löhne an die Lebenshaltungstosten bereits in großem Umfang in Ländern englischer Zunge ve wirklicht worden; namentlich in England selbst finden sich zahlteiche Tarisvertraͤge mit derartigen „gleitenden Lohnskalen“. iesen Verträgen werden fast durchweg die in der „Labour Gazette“ regelmäßig veröffentlichten kombenterten Klein⸗ handelspreise für Nahrungsmittel und andere Bedarfsgegensände nach dem Verbrauchsstand der Vorkriegszeit als Meßziffern für die Veränderungen der Lebenshaltungskosten zugrunde gelegt. Bemerkt sei, daß in diese Verträge neben dem „Grundlohn“ (bssic wage) „Lebenshaltungs kostenlohn“ (cost ot living wag e), „Kriegslohn“ 8 woge) sowie „Mebrsatz“ (plus pergentage) als tehende Begriffe eingeführt sind. Im Dezember 1919 und Januar 1920 ist auch in der Metallindustrie und in der Textil⸗ industrie Deutsch⸗Oesterreichs eine ganze Anzahl von Tarif⸗ verträͤgen abgeschlossen worden, die als „gleitende Teuerungszulage“ während der Monate Dezember 1919 und Januar 1920 überein⸗
„b weglicher Ge⸗ Verhält⸗
stimmend für männliche Arbeiter, die das 22. Lebensjahr vollendet raben, 53,3 H, für jüngere Arbeiter und Frauen 15 vH des Grundlobns porsahen. Von der starren Form der englischen Lohnregelung halten ich diese Tarifverträge jedoch fern; denn es ist Sache der paritätischen ohnkommission der vertragschließenden Organisationen, alle zwei Monate auf Grund der Verteuerung oder Verbilligung von Index⸗
artikeln festzusetzen, um wieviel dir Teuerungszulagen zu erhöhen oder zu erniedrigen sind. Auf Grund der vom Stastsamt für sosziale Verwaltung bekanntgegebenen Erbbhung der Preise der wichtigsten Lebensmittel und Bedarfsartikel in der Zeit vom 1. Dezember 1919 bis zum 1. Februar 1920 hat das paritätische Lohnkomitee der Wiener Metallindustrie am 3. Februar 1920 an die Stelle der gleitenden Teuerungszulage von 15 vH eine solche von 33,8 vH und an die Stelle der Teuerungszulage von 33 vH eine solche von 53 vH gesetzt.
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Arbeitsstreitigkeiten.
In Berlin sind die Arbeiter und Arbeiterinnen der Lebensmittelgroßhandlungen seit Sonnabend früh im Ausstande. insbesondere Hefe zu den Bäckereien, und Lebensmitteln zu den Klein⸗ händlern, ins Stocken geraten war, erwies es sich als notwendig, den Einsatz der Technischen Nothil fe anzuordnen, der am gestrigen Tage bisher bei 14 Firmen erfolgte, um die notwendigsten Zufuhren sicher zu stellen.
Infolge der durch den noch immer andauernden Ausstand der Kohlenarbeiter im Departement Calais ver⸗ ursachten Notwendigkeit, den Kohlenverbrauch ein⸗ zuschränken, ist einer Havasmeldung aus Paris zufolge die Schließung der Wirtshäuser auf 10 Uhr, der Schluß der Theater und der Untergrundbahnen auf 11 Uhr Abends festgesetzt worden.
Der Verkehrsbeamtenaubstand in Portugal dauert, wie „W. T. B.“ aus Lissabon erfährt, noch weiter fort.
Kunst und Wissenschaft.
Die Akademien in Berlin, Göttingen, Heidelberg, Leipzig und München haben der Nationalversammlung einen Antrag unter⸗ breitet, in den Reichshaushalt de Summe von mindestens drei Millionen Mark für wissenschaftlich ⸗kulturelle Zwecke einzusetzen. Diese Summe soll im besonderen dazu dienen, den Bezug der ausländischen Zeitschriften zu ermöglichen, damit mindestens in einem Ex mplar dlene namhafte wissenschaftliche ausländische Zeitschrift (auch Entscheidungssammlungen u. dgt.) in Deutschland zu finden sei; ferner dazu, den deutschen Akademien die Veröffentlichung wissenschaftlich wichtiger Monographien durch Druck⸗ unterstützung zu ermöglichen. Noch dringlicher als diese Aufgaben und daher, solange die Mittel nicht für alle Ausgaben reichen, in erster Linie zu berücksichtigen seien die Fortsetzungen der großen wissen⸗ schaftlichen Unternehmungen, die ohne Unterstützung fallen gelassen werden müßten: die Fortsetzung des Deutschen Wörterbuches der Brüder Grimm, die des Thesaurus linguae Latinae und die des großen Septuagintaunternehmens. ““ ““
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Aus dem Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung, das auf Wunsch der Landesversammlung bekanntlich mit der Ein⸗ setzung einer amtlichen Kommission zur Prüfung des Friedmann⸗ schen Tuberkulosemittels betraut worden war, wird dem „W. T. B.“ mitgeteilt: Professor Dr. F. F Friedmann hat sich nun⸗ mehr entsch ossen, sein durch Geheimen Medizinalra’, Professor Dr. Kruse⸗Leipzig ständig kontrolliertes Tuverkulofeheilmittel für die Ges mtheit der Aerzteschaft freizugeben. Gleichzeitig macht Professor Friedmann darauf aufmerksam, daß wirtliche Dauer⸗
heilerfolge nur bei Befolgun ruhenden eehens dedst ecsen zu erzielen sind, die im Institut zur Behandlung der Tuderkulose im Garnisonlazarett I, Berlin NW. 40,
Scharnhorststraße 13, zu erhalten sind, woselbst auch unentgeltliche 1
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Da die Zufuhr von wichtigen Bedarfsartikeln, !
wird den fländig Vorführungen für Aerzte und Studserende an der Hand des Patienten⸗
materials stattfinden⸗
In der Unterrichtsanstalt des staatlichen Kunst⸗ gewerbemuseums, Prinz⸗Albrechtstr. 8, beginnt das Sommer⸗ uartal am 22. April. Die Anmeldungen haben daselbst, Aemer 55, in der Zeit vom 15. bis 27. März d. J. von 0 bis 2 Uhr zu erfolgen. Hierbet sind von den Bewerbern Arbeiten vor⸗ ulegen, die ein Urteil über ihre Befähigung und über Art und Um⸗ der bisher genossenen Vorbildung gestatten. Die Aufnahme⸗ prüfungen, von deren Ergebnis die zunächst probeweise Aufnahme abhängt, finden vom 8. bis 14. April statt.
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Im Sitzungssaale der Preußischen Staatsbibliothek Unter den Linden ist nach längeren Vorbereitungen die in Aussicht ge⸗ nommene Gründung einer Kleist⸗Gesellschaft voll⸗ zogen worden. Die Versammlung, der u. g. Graf Posadowsky⸗ Wehner, Unterstaatssekretär Mever, Profess Max Hermann, Professor Minde⸗Hcuet (Direktor der Deutschen Bücherei in Leipzig, Professor Gregort, zahlreiche Gelehrte Vertreter von Wissenschaft und Literatur sowie Mitglieder der Familie v. Kleist beiwohnten, wurde, wie die „Kreuz⸗Ztg.“ mitteilt, mit einer Begrüßungs⸗ ansprache von Oberburgermeistet Dr. Trautmann (Frantfurt a. D.) eröffnet. Hierauf sprach Professor Minde⸗Pouet über die Ziele und die Aufgaben der neuen Gesellschaft, die dazu beitragen will, das Wesen und die Bedeutung Heinrich von Kleists dem deutschen Volke näher zu bringen, wozu besonders nötig seien eine Kleift⸗Biographie, ein Kleist⸗Handbuch und vor allem die Herausgabe einer billigen Volksausgabe der Kleistschen Werke. In den dann gebildeten Vor⸗ stand der Kleist⸗Gesellschaft, die ihren Sitz in Frantfurt a. O. haben soll, wurde Graf Posadowsky⸗Wehner zum Vorsitzenden gewählt.
Die Gesellschaft für Erdkunde in Berlin hält am 13. d. M., Abends 7 Uhr, im großen Hörsaale des Kunstgemabe⸗ museums einen Vortrag, in dem der Professor Dr. Sarre, Neu⸗ babelsberg, über die mohammedanische Baukunst in Persien einen Vortrag buut Lichtbildern) halten wird.
Land⸗ und Forstwirtschaft. 8
Feststellungen über das Auftreten von Feld⸗ mäusen im preußischen Staatsgebiet.
Bei den gegenmärtigen Anbauverhältnissen haben die Ernte⸗ schäden eine b erhöhte Bedeutung gewonnen. Einmal fallen ihre Folgen gegenuber dem Rückgang der Ertrage schwerer ins Ge⸗ wicht, dann aber begünstigen die großen Schwierigk⸗iten der Be⸗ stellung an sich schon das Auftreten und die Kräftisung der Schäd⸗ linge, deren Niederhalten sonst bei der Möglichkeit rechtzeitiger und wirksamer Gegenarbeit gelungen wäre. Dies bezieht sich vor allem auf die Mäuseplage, die namentlich in den letzten Jahren Grund zu lebhafter und häufiger Klage gegeben hat. Ueber ihr Vorkommen und die durch sie verursachten Verheerungen liegen bisher zahlreiche Berichte vor, die gelegentlich der Ermittelungen des Saatenstandes durch die landwirtschaftlichen Vertrauensmänner dem Statistischen Landesamt eingesandt worden sind. Nach einer von diesem in der „Stat. Korr.“ gegebenen Uebersicht wurden solche Berichte er⸗ staltet für
April
August Sevptember Oklober. November Dezember . u
Aus diesen Zahlen ergibt sich der typische Verlauf der Mäuse⸗ plage, wie sie vom Landwirt wahrgenommen wird. Schon mit Be⸗ ginn der Berichts jahre zu Anfang April wird in der Regel hier und dort das Vorkommen von Mäusen festgestellt, da es stets den kräftige und widerstandsfahigen Tieren je nach (Hunst der hierfür notwendigen Lebensbedingungen gelungen ist, in den verschiedenen Gegenden der Vernichtung durch den Winter zu entgehen. Infolge der großen Häufung der Frühjahrsfeldarbeiten unterbleibt dann zumeist eine gründliche Augrottung dieser Schädlinge durch Gift, Fallen, Mäuse⸗ tvphusbazillus usw., so daß sie bei ihrer großen Vermehrungsfähigkeit, wenn sie nicht durch die Witterung gehemmt wird, bis zum Herbst stellenweise zur Page werden.
Eine vom Statistischen Landesamt gegebene Zusammenstellung der Fälle des Vorkommens von Feldmäusen, die von den Saaten⸗ standsberichterstattern in den letzten drei Jahren gemeldet worden sind, gestattet bemerkenswerte Feststellungen in örtlicher Beziehung. Es erstreckt sich nämlich die Mehrzahl der Beobachtungen von Maäͤuseschäden in jedem Berichtsjahr auf die Provinzen Schlesien und Sachsen. Auch die diesen Provinzen benachbarten Gegenden zeigen noch eine gewisse Häufung. Am wenigsten oder überhaupt nicht betroffen wurden die Provinzen Ostpreußen, Westpreußen, Schleswig⸗ und mehrere Bezirke der östlichen, nördlichen und westlichen
rovinzen.
Eine Untersuchung der Mäuseplage in Preußen auf Grund der hierüber noch vorhandenen Angaben für die letzten 20 Jahre, also zurück bis 1900, hat ergeben, daß nur 2 Jahre, und zwar 1912 und 1915, fast völlig frei von merkbaren Mäuseschäden geblieben sind. In den übrigen 18 Jahren batten unter solcher Plage besonders schwer zu leiden: Schlesien in 10 Jahren, die Provinzen Sachsen und Hannover in je 9, Hessen⸗Nassau in 7, Posen und die Rheinprovinz in je 6, Brandenburg und Westfalen in je 5, Ostpreußen uvnd Pommern in je 4. Hohenzollern in 3, Westpreußen und Schleswig⸗Holstein in je 2 Jahren. Aus diesen Zahlen läßt sich mit einiger Wayrscheinlichkeit fegehe daß in einzelnen Landesteilen den Mäusen das Durchwintern
esonders leicht wird, wobei jedenfalls das Klima, die Bodenverhält⸗ nisse, der Grundwasserstand, die Ernährungsmöglichkeit usw. mit⸗ sprechen. Die mehrsach vorkommende Verminderung der gemeldeten Fälle in den Monaten Juni und Juli gegenüber den Vormonaten ist nicht als eine Abnahme der Anzahl der Mäuse zu deuten, sondern dadurch zu erklären, daß die Tiere in den um diese Jahreszeit zu⸗ dicht eingegrünten und bestandenen Feldern sich verbergen nnen.
Theater und Mufik.
Im Opernhause wird morgen „Der Evangelimann“ mit den Damen Escher, Mancke und den Herren Mann, Habich, Stock, Henke, Bachmann, Krasa und Philtpp in den Hauptrolzen gegeben. Musikalischer Leiter ist der Kapellmeister Otto Urack. Anfang 7 Uhr, — In der Staatsoper nehmen gegenwärtig die Proben „Frau ohne Schatten“ von Richard Strauß (Text von
seiner auf langjähriger Ersahrung be⸗
Hoffmannsthal) ihren Fortgang. Es handelt sich bei diesem Werk um die Ueberwindung ganz außerordentlicher musikalischer, darstelle⸗ rischer und vor allem szenischer Aufgaben. Der Verlauf der Proben läßt erwarten, daß der für die Osterzeit in Aussicht genommene Zeitpunkt der Erstaufführung aufrechterhalten bleiben kann. Mit Zustimmung der Verfasser wird bei der hiesigen Aufführung von der Rollerschen szenischen und gewandlichen Einrichtung abgesehen. Der Maler Aravantmos, der bereits füur den Wor ff⸗Ferrararischen Einarter „Susannens Geheimnis“ das szenische Bild entwarf, hat die Gesamtausstattung übernommen, die sowohl dem Charaklte des phantastisa⸗märchenhaften Werkes gerecht zu werden trachtel, al auch inebesondere Rücksicht nvimmt auf die technischen Einrichtungen des so wenig mit den Anforderungen der Neuzeit im Einklang stehenden staatlichen Opernhauses. Richard Strauß, der an d