künftigen Wahlkampf keine bessere Parole für uns geben; 80s ögen sich die betreffenden Regierungen überlegen. Ueber 88 von dem Abg. Oberfohrven aufgeworfene Frage bezüglich der Simultanschule muf Klarheit geschaffen werden. Die Einzelheiten werden besser in einem Ausschuß geprüft. Wie kann man nur verlangen, eine Vorlage von solcher Bedeutung heute in allen drei Lesungen zu erledigen? Dazu ist uns das Thema doch zu ernst. Man kann die Vorlage eventuell an den noch bestehenden Verfassungsausschuß verweisen; dort wird es gelten, vSg; auszugestalten, wozu in der Reichsverfassung das Fundament gelegt ist.
Abg. Wei 1 (Dem.): Wir stehen voll und ganz auf dem Ver⸗ fassungsstandpunkte, und dieses Reichsschulgesetz ist nichts anderes als eine Umschreibung der schon in der Verfassung enthalten 8 Grundsätze. Es ist merkwürdig, daß über die Gvundsätze, die heute umstritten werden, seitens des Zentrums im Verfassungsausschuß wie im Plenum ohne Widerspruch verhandelt worden ist. Aber es scheint,
daß man Morgenluft wittert und jetzt schon bei diesem Reichsschulgesetz
protestieren will.
protest Wann kommen wir endlich einmal dazu, derartige Schulfragen rein sachlich zu behandeln? . Kollege Oberfohren nicht, daß die Grundsätze, die wir in dem Reichsschulgesetz haben, schon vor bhundert Jahren in Preußen verkündet worden sind, als es auch dabei war, sich wieder aufzubauen. Der preußische Kultusminister Wilhelm von Humboldt ist damals für die Einheitlichkeit des ganzen Bildungswesens eingetreten. Dieser Grundgedanke ist bis zu Diester⸗ weg und Paulsen weiter verfolgt worden. Der Grundgedanke dieses Reichsschulgesetzes ist es, dazu mitzuhelfen, daß der soziale Geist auch
in die Jugend eindringen soll, solange es sich um die elementare Bildung
handelt. Kollege Oberfohren glaubte beweisen zu können, daß es sich bei den Vorschulen durchaus nicht um Standesschulen handelt, sondern daß auch ein großer Prozentsatz aus dem Mittelstande stammt. Wenn das guch richtig sein mag, so ist die Absonderung von der All⸗ gemeinheit der Kinder ein schwerer Versto geßen den sozialen Ge⸗ danken. Dieser Gesetzentwurf wird unser wesen von dem Vor⸗ wurf befreien, daß eine künstliche Scheidewand zwischen den ver⸗ chiedenen Bevölkerungsklassen aufgerichtet würde. In Potsdam gehen 52 Prozent aller Kinder, in Wilmersdorf 70 Prozent nicht in die Volksschule, sondern in die Vorschulen. Daß mit der Beseitigung der Vorschulen das Bildungsniveau der höheren Stände herabgedrückt werde, bestreite ich, denn nicht aus Bildungsinteresse heraus hat man die Vorschulen geschaffen, sondern aus ganz anderen Erwägungen heraus. Die Begründung legt hohen Wert darauf, sich mit denjenigen auseinanderzysetzen, die eine dreijährige Grundschule wollen. Das ist auffallend. Denn diejenigen, die dies wollen, waren von jeher für Auf⸗ rechterhaltung der Vorschulen, und nur um zu retten, was zu retten ist, sind sie jetzt für die dreijährige Grundschule. ter der Ueber⸗ fugang ist, daß die Begabung der Kinder erst nach dem 10. Lebens⸗ lahre hervortritt, muß mindestens für eine vierjährige Grundschule sein. Hervorragende Pädagogen wie Lietz u. a. sind für die fünf⸗ bis sechs⸗ jährige Vorschule eingetreten. Wird die Vorschule in den Schul⸗ vorganismus eingegliedert, hat sie selbstverständlich auch die Aufgabe, für die höheren Schulen bereiten. Vielleicht müßte auch der Lehr⸗ lan der höheren Lehranstalten abgeändert werden. dem fremd⸗ prachlichen Unterrichtsbetriebe eine ganz besondere formale Bildungs⸗ kraft zuschreibt, wird die höheren Lehranstalten so gr wie sie gegen⸗ wärtig sind. Wer aber auf dem Standvunkt steht, daß unser deutsches Volk seine Bildung vor allen Dingen aus dem eigenen Kulturleben nehmen muß, und wer weiß, daß unsere höheren Lehranstalten sich in mancher Beziehung dem praktischen Bedürfnis ganz entfremdet haben, wird für eine Aenderung des Lehrplanes sein. Was die Durchführung des Gesetzes anlangt, so sind wir damit einverstanden, daß die staat⸗ lichen Vorschulen sofort menigstens teilweise aufgehoben und die Lehr⸗ kräfte übernommen werden. Jedenfalls muß man prüfen, ob nicht durch Aufhebung der Privpatschulen Härten entstehen, was vermieden werden muß. Wenn die Grundschule die Aufgabe hat, für die höheren Lehranstalten vorzubereiten, muß sie selbstwerständlich einen Teil des Unterichtsstoffes der untersten Klassen der höheren Lehranstalten mit übernehmen. Niemand wird das Recht der Eltern, die Kinder nach bestem Wissen und Gewissen zu erziehen und zu bilden, irgendwie be⸗ streiten. Das geltende Recht findet aber seine Grengen, wemm Staats⸗ notwendigkeiten oder Lebensnotwendigkeiten der Gemeinschaft es er⸗ fordern. Das Staatsrecht hat seine Grenze darin, daß es nichts bun darf, was gegen das Gewissen der Eltern geht. Mit diesen Grund⸗ sätzen stehen wir volllommen auf dem Standpunkt der Verfassung. Mit dem Stgatsmonopol auf dem Bildungsgebiete kann zweifellos die Gefahr des Bureaukratismus verbunden sein. Es muß nicht so sein, aber in der Zentrolisierung und Uniformierung des gangen Erziehungs⸗ wesens liegt zweifellos eine gewisse Gefahr. Das Zentrum und die Deutschnationalen haben beschlossen, in eine Kommissionsberatung ein⸗ hetreien; auch wir sind dafür. Wir wünschen, daß diese Kommissions⸗ eratung möglichst beschleunigt werden wird. (Beifall.)
Abg. Runkel (D. V.): Eine eingehende Durchberatung im Axsschuß ist erforderlich Man hätte dieses Gesetz überhaupt dem neuen Reichstag überlassen können. Warmum reißt man hier einen Teil der ganzen Schulgesetzgebung heraus? Wie sollen sich auf der Grund⸗ schule die mittleren und höheren Schulen aufbauen, wenn man noch nicht einmal weiß, was eine Mittelschule ist? Ich sage nicht, daß das Gesetz aus parteitaktischen Gesichtspunkten gemacht werde, aber die Mehrheitsparteien sind durch das Schulkompromiß belastet. Die Lehrerschaft ist gegen dieses Schulkompromiß. Die Einheitsschule darf nicht Parteisache werden, und es ist falsch, wenn eine Partei behauptet, sie sei die Hauptträgerin der Einheitsschule. Dieser Gedanke wird von uns seit Jahrzehnten verfolgt, er ist keine Parteisache, sondern Sache der Lehrerschaft. Wir glauben zwar, daß die Einheitsschule ein Segen sein wird, können aber doch nicht wissen, ob sich nicht noch eine andere Schulorganisation entwickeln kann, die ein höheres Maß von Bildung und Erziehung ermöglicht. Wir sind für die Grundschule, können uns aber noch nicht darauf festlegen, ob sie 4 oder 8 Jahre umfassen soll. Wir sind gerade aus pädagogischen und sozialen Gründen für die Grundschule, um die Standesunterschiede auszugleichen. Die Grundschule soll eine Lernschule sein, wie soll aber ein Pensum, das jetzt 5 Jahre erfordert, auf 4 Jahre zusammengedrängt werden? Desbalb ist die Fassung der Vorlage unmöglich, daß die Grundschule zugleich den unmittelbaren Eintritt in die mittlere oder höbere Schule ausreichend vorbereiten soll. Hoffentlich bringt die Ausschußberatung die nötige Klarheit. Der Begriff „Arbeitsschule“, den die Verfassung gebraucht, ist durchaus nicht klar. In diesem Gesetz hier ist die Grundschule als Intelligenzschule statuiert. Wir haben dann außer dem Pensum der höheren Schule auch die 4 Jahre Grund⸗ schule; deshalb müßte das Pensum der höheren Schulen wieder auf 8 Jahre zurückgedrängt werden. Es ist unmöglich, nur einen Bruchteil der Schulgesetzgebung hier besonders zu beraten. Auch diese Frage müßte erst die Reichsschulkonferenz bergten, im organischen Zusammen⸗ hang mit dem Lehrplan der höheren Schulen.
Unterstaatssekretäär Schulz: Ich bitte, aus Liebe zur Sache sofort einen Anfang mit der Schulgesetzgebung zu machen. Für die Reichsschulkonferenz bin ich selbst entschieden eingetreten; nachdem sie aber immer weiter hat hinausgeschoben werden müssen, wird sie nicht mehr ein Kongreß von Personen werden, die ihre Wünsche aussprechen. sondern ein Kongreß, der wirkliche Arbeit leisten kann. Es wird aber lange dauern, bis ihre Ergebnisse gesetzgeberisch verwertet werden können. Deshalb müssen wir die Einheitsschule vorweg nehmen. Di sachkundigen Darlegungen des Aba. Runkel, die mehr technischer Art sind, sollen der Schulkonferenz nicht vorweggenommen werden. Zu dem vorliegenden Gesetz sind wir von den Unterrichtsverwaltungen und den Gemeindeverwaltungen gedrängt worden. Wenn nicht sofort Klarheit über die Grundschule geschaffen würde, könnten ernste Schevie⸗ rigkeiten entstehen. Der Wunsch, ein solches Gesetz zu schaffen, ist hier in diesem Hause immer wieder geäußert worden. Gerade aus den Bedürfnissen der Schulverwaltung beraus ist diese Vorlage ent⸗ standen, lediglich aus sachlichen Ursachen heraus. Die Verfassung sagt, daß das öffentliche Schulwesen organisch auszugestalten ist. (Ruf rechts: Nächster Reichstag!) Weiter sagt die Verfassung, daß die Vorschulen aufzuheben sind. Eine Reihe Einzelländer ist schon mit der Aufhebung der Privatschulen vorangegangen.
Im höheren Wenn der
Schulwesen besteht zurzeit große Beunruhigung, die Notwendigkeit einer Neuorientierung wird allseitig anerkannt. Hier darf aber nicht vorgegangen werden, bevor die Reichsschulkonferenz gesprochen hat.
Da haben alle Parteien die Möglichkeit, ihre Ansicht vorzutragen. Ein
Gesetz zum Abbau der Lehrerbildungsanstalten ist in Vorbereitung, wir
hoffen, es bald dem Hause vorlegen zu können. (Zuruf rechts: Dem
nächsten Reichstage!) Nein, noch dieser Nationalversammlung! Die
Grundschule kann ebensogut eine Konfessionsschule wie eine Simul⸗
tanschule sein. Die Vorschule, über deren Wert oder Unwert ich nicht
sprechen will, muß aufgehoben werden. Den wirtschaftlichen Schwie⸗ rigkeiten der Privatschulen glauben wir durch den § 2 gerecht z werden, wonach ihre völlige Auflösung bis zum Beginn des Schuljahres
1920/30 verschoben werden kann. Auf den § 4, der den Privatunter⸗ richt ganz verbieten will, legen wir größten Wert. Die Vorschulen dürfen auf keinen Fall in irgendeiner Form wieder in unser Schul⸗ wesen hineingebracht werden. (Zuruf rechts: Amerika, England, Frankreich!) In sozialen Dingen sind diese Länder für mich keine
Vorbilder. Die Elternbeiräte können nicht noch weitergehende Rechte erhalten, sonst wäre das nur eine Freiheit für die wohlhabenden Eltern. die dann ihre Kinder aus dem allgemeinen Unterricht beraus⸗
nehmen können. Für die deutschen Kinder sollen Standesunterschiede
nicht bestehen. Gegen eine gründliche Beratung im Ausschuß haben wir nichts einzuwenden, nur bitten wir, mit der Gründlichkeit auch
Schnelligkeit zu verbinden Wir bestreiten nicht, daß die alte Schule
tüchtige Männer auch für den Krieg hervorgebracht hat, die neue
Schule soll aber noch tüchtigere Männer und Frauen hervorbringen, die unsere darniederliegende Kultur wieder in die Höhe bringen.
Abg. Kunert (UI. Soz.): Hinsichtlich des Widerstandes gegen die Religionsschule ist Herr Bchuls keineswegs ein Löwe, er trägt nur dessen Maske. Die Schule darf kein Machtmittel in der Hand der Bourgeoisie bleiben zur Unterjochung des Proletariats. Die einheit⸗ liche, unentgeltliche, religionslose Schule soll zur Hochburg der Kultur und Menschlichkeit werden.
Abg. Leicht (Bayer. V.): Die Grundschule hat den großen Vor⸗ zug, daß sie einen gewissen sozialen Ausgleich anbahnt; darin gehe ich mit dem Kollegen Weiß durchaus einig. Die Eile aber, womit der Gesetzentwurf hier durchgepeitscht werden soll, ist verdächtig. Nicht zustimmen kann ich dem Abg. Weiß, wenn er die Vorbereitung auf die Mittelschule als den Hauptzweck der Grundschue hinstellt; nach dem Wortlaut des § 1 soll letztere zugleich die ausreichende Vorbildung für den unmittelbaren Eintritt in eine mittlere oder höhere Lehranstalt gewährleisten. Die Aufgabe der Schule ist vor allem, Charakter zu bilden, und für die Charakterbildung ist Religion un⸗ entbehrlich. Die Vorlage sollte einer besonderen Kommission von 27 Mitgliedern überwiesen werden.
Abg. Dr. Quarck (Soz.): Wenn wir mit der Reichsgesetzgebung auf dem Schulgebiete vorwärts kommen wollen, wie wir es in Weimar vereinbart haben, muß doch einmal ein Anfang gemacht werden. Die Entfesselung eines Kulturkampfes bei dieser Gelegenheit würde für uns direkt unerträglich sein, das haben wir in Weimar erklärt, und daran halten wir fest. Wir sind für vollste Religions⸗ und Gewissens⸗ freiheit. Wenn das katholische Zentrum mit Recht Respekt für seinen konfessionellen Standpunkt verlangt so ist doch andererseits auch das Faktum zu verzeichnen, daß man im katholischen Bavern Volksschul⸗ lehrer auf die Straße gesetzt hat, mer sie konfessicnslos sind. Woe bleibt da die Gewissensfreiheit? Die Beweisführung des Abg. Ober⸗ fohren für die Notwendigkeit der Vorschulen ist durchaus sein Vorwurf gegen die vierklassige Grundschule, sie sei ein Kinder⸗ zwangszuchthaus, ist überhaupt nicht ernst zu nehmen. Wir warten auf die nationale Einheitsschule schon seit 50 Jahren; ganze Generationen dertscher Lehrer haben sich daeum bemüht. der Gedanke zurücklegen müssen.
Abg. 8* m Behm (D. Nau.): Der Vorvrvedner hat den Abge⸗ ordneten Oberfobren vollständig mißoesstanden. Wir haben uns glatt acf den Boden der sozialen Einheit gestellt. Das hat der Abge⸗ mdaehe Oberfohren im Auftrage weserer Partei mehrmals in seinen Aussührungen betont. Wir treten für die Cinheitsschule ein, lehnen aber die Simultanschule ab. Wir wollen es verhindern, daß bei der Festlegung des Begriffes „Grundschule“ von vornherein der Beogriff „Simultanschule“ substituiert wird, darum gebrauchte unser Vertreter den Ausdruck „Sonale Einheitsschule“. Wir verlangen mit den Ueberzeugung ehrliche Christen, daß man unseren Kindern die Kräfte läßt, die wir für die Entwicklung unentbehrlich halten.
„ Abg. Burlage (Zentr.): Der Abgeordnete Quarck hat mich gänzlich mißverstanden. Ich bin auch aus dem Volk hervorgegangen und haoe eine allgemeine Schule besucht, in der die Kinder aller Be⸗ rufs⸗ und Bevölkerungskreise zusammtrafen, bis zu meinem 9. Lebens⸗ e Ab wir herauskamen, waren wir nicht dümmer als die anderen, die eine siebenklassige Schule besucht hatten.
Die Vorlage geht an einen Ausschuß von 28 Mitgliedern.
„Es folgt die erste Beratung des Entwurfes eines Besitzsteuergesetzes. „Unterstaatssekretär Moesle: Mit dem Besitzsteuergesetz wird die Neuordnung des direkten Steuersystems im Reiche zu einem vor⸗ läufigen Abschluß gebracht. Auf der direkten Besteuerung mit ihren mannigfachen Möglichkeiten der Anpassung an die individuellen Ver⸗ hältnisse des Steuerzahlers wird demnächst der Hauptnachdruck der ganzen Besteuerung von Reich, Ländern und Gemeinden liegen. Auch ene, die der indirekten Besteuerung grundsätzlich unfreundlich gesinnt find werden zugeben, daß nach der Heschs g aller direkten Steuer⸗ quellen auch die indirekte Besteuerung entsprechend ausgebaut werden mußte. Die direkten Steuern mußten von Reichs wegen nach ein⸗ heitlichem System mit dem Ziele einer Ausschöpfung der Quellen der direkten Besteuerung bis zur Grenze des wirtschaftlich Möglichen und Erträglichen neu geordnet und ausgebaut werden, sonst wäre eine Vereinheitlichung des direkten Steuerwesens nicht erreicht worden. Nur ein festgefügtes System der direkten Besteuerung in der Hand des Reichs gewährleistet, daß keine Steuerkraft unausgenutzt bleibt, und daß eine unerträgliche Anspannung der Steuerkraft vermieden wird. Die Vereinheitlichung des direkten Steuerwesens liegt letzten Endes nicht nur im Interesse des Steuerzahlers, sondern auch im wohlverstandenen aller Steuergläubiger, des Reichs sowohl wie der Länder und Gemeinden. Die autonome Regelung durch die Länder haben wir beibehalten, soweit es möglich war. Es ist nicht bäßer Wille, sondern Zwang der Verhältnisse, der es mit sich brachte, daß das Gebiet der autonomen Regelung sich gegen früher in be⸗ scheidenen Grenzen halten mußte. Die drei großen Quellen der oirekten Besteuerung sind das Einkommen, das Vermögen und der Vermögenszuwachs. Das Einkommen wird zunächst durch die eigent⸗ lichen Einkommensteuern erfaßt, durch das Reichseinkommensteuer⸗ gesetz und das Körperschaftssteuergesetz. Ergänzend wird es durch die sogenannten Realsteuern getroffen. Auf das Vermögen hat das Reich die Hand gelegt durch das Reichsnotopfer. Der Vermögenszuwachs wird durch das Erbanfall⸗ und Schenkungssteuergesetz getroffen. Das vorliegende Besitzsteuergesetz bildet das Schlußglied in der Kette der. direkten Besteuerung. Der neue Entwurf des lehnt sich eng an das geltende Besitzsteuergesetz an, er läßt nur die Vermögensanfälle frei, die der Erbschaftssteuer unterliegen. Die Steuersätze haben gegenüber dem geltenden Recht erhöht werden müssen wegen der finanziellen Notlage des Reichs. Gegen die Ver⸗ mögenszuwachssteuer wird eingewendet, daß sie nur das ersparte Ver⸗ mögen trifft, den Verschwender aber frei läßt. Deshalb sollte der Vermögenszuwachssteuer eine direkte Steuer auf den übermäßigen Aufwand zur Seite gestellt werden. Dies hat aber der Reichsrat ab⸗ gelehnt. Der Gedanke ist zweifellos gesund und berechtigt, zumal in der jetzigen Zeit eine große Verschwendungssucht platzgreift, trotzdem weniger produziert wird. Einen solchen Zustand kann unsere Wirt⸗ schaft nicht länger ertragen. Es ist dem Reichsfinanzminister immer wieder vorgeworfen worden, er lasse ohne einen einheiklichen Plan ein Steuergeseß nach dem andern mit übermäßigen Steuersätzen von der Nationalversammlung beschließen. Daß ein klarer Plan und ein einheit⸗ liches System nicht vorgelegen habe, wird jetzt niemand mehr behaupten. eeLa⸗ droht, mein Haus zu vernichten, können wir da
Einen Dornemweg hat
noch lange über die besten Mittel der Abwehr beraten? Nein. verantwortlich und verbrecherisch wäre es gewesen, hätten wir mit der Steuergesetzgebung gewartet, bis der feste Finanzplan und innerhalb desselben alle die Steuern bis ins einzelne ausgearbeitet Ihnen hätten vorgelegt werden können. Daß eine ungeheure Arbeit im Finanz ministerium und in der Nationalversammlung geleistet worden ist zur
Wohe des Deutschen Reiches und des deutschen Volkes, wird jeder
gerecht und billig Denkende anerkennen. Betreffs des Vorwurfs der Dilettantismus berufe ich mich auf einen Zeugen, dem die Sachkunde nicht abgesprochen werden kann, und der auch über den Verdacht der reingenommenheit für den Reichsfinanzminister erhaben ist: De Abgeordnete Düringer hat bei den Ausschußberatungen gesagt, es se anzuerkennen, daß die von dem Reichsfinanzminister vorgebegten Steuer⸗ gesetze technisch gut ausgearbeitet seien und der Kritik in dieser Hinsicht wohl standhalten können. Wenn in Beziehung auf die Höhe der zu⸗ gemuteten Steuerlasten von wahnsinnigen Steuern gesprochen worden ist so ist das ungerecht. Wenn von Wahnsinn gesprochen werden kann dann mag man vom wahnsinnigen Bedarf sprechen, der durch die Steuern zu decken ist. Aber für die Höhe der Ausgaben sind wir doch nicht verantwortlich, da wir sie nicht verschuldet haben. Betreffs der Höhe der Einkommensteuern verweise ich auf England, das die Ein kommen von 60 000 bis 200 000 ℳ höher belastet wie wir; auch die Vereinigten Staaten von Amerika erheben beispielsweise bei einem Einkommen von einer Million Mark fast 51 %, bei drei Millionen Mark 64 ¼ P, bei fünf Millionen Mark 67 2½ %. Wir haben gewiß keine idealen Steuern geschaffen. Wäre der Bedarf nicht so ungeheuer groß, so hätten wir gern Steuern gefordert, die den Ideafen einer gerechten Besteuerung mehr entsprochen hätten und die eine billiger Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit der Steuerzahler genommen hätten Ein besserer Weg ist uns von niemand gezeigt worden. Gründe können die Opposition nimmermehr zu einem endaültigen Nein bewegen. Wie steht es mit Ihren taktischen Beweggründen? Sie sagen, es wäre Ihnen nicht möglich, der Regierung, zu der Sie in schärfster Opposition stehen, eine solche ungeheure finanzielle Macht anzuvertrauen. Ist aber die Regierung denn mehr als die augenblick⸗ liche Sachwalterin des deutschen Volkes, bewilligen Sie denn die
Steuern nur der Regierung, nickt vielmehr dem deutschen Volke?
Wollen Sie die Staatsmaschine ins Stocken bringen? Soll de
Zinsendienst des Reiches nicht aufrecht erhalten werden? Das Reich braucht die Mittel, um die Ehrenschuld den Hinterbliebenen derer z
bezahlen, die auf dem Felde der Echre geblieben sind. Ich erwarte, daß die von Ihnen zu beschließenden Steuern hier eine möglichst all⸗ gemeine Zustimmung finden werden, wie ich auch hoffe daß das deutsche Volk nach völliger Ueberwindung der Krankbeitserscheinungen, die der
unglückliche Kriog und der traurige Zusammenbruch im Gefolge hatten, an sich bewahrheiten wird die Worte Uhlands: In Fährden und in
Nöten zeigt erf das Vonk sich echt! (Beifall.)
Ohne weitere Aussprache wird die Vorlage dem
Steuerausschuß überwiesen.
Das Gesetz, betreffend die Erhöhung der in bürger⸗ en Rechtsstreitigkeiten über vermögens⸗ des Abg. ultz⸗Bromberg (D. Nat.) an den Verfassungs⸗
der Amtsgerichte Pecht1 Ansprüche wird auf Antrag ausschuß verwiesen.
Eine Novelle
gütung von Leistungen für die feindlichen
zum Gesetz über die Ver⸗
Heere im besetzten Reichsgebiet wvird in allen
drei Lesungen ohne Aussprache angenommen.
Nächste Sitzung Dienstag 1 Uhr (Anfragen, Antrag
der Rechtsparteien, betr. Erklärung über die Dauer der Nationalversammlung und Vorlegung des Wahlgesetzes).
Schluß 6 Uhr.
Parlamentarische Nachrichten.
““
Der Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung 8
der Biersteuer von dem auf Grund dee Art 268 und des § 31 Abs. 4 der Anlage zu Axrt. 45 bis 50 des
Friedensvertrages zur Einfuhr kommenden Biere ist nebst Begründug der Deutschen Nationalversomm⸗ lung zur Beschlußfassung zugegangen
Arritel1
Er lautet, wie folgt:
Für Bier, das auf Grund des Artikels 268 und des § 31 Absatz 4 der Anlage zu Artikel 45 bis 50 des Friedensvertraas ein⸗ geführt wird, ist bei der Einfuhr die innere Steuer zu erheben,
und zwar
4,5 vom Hundert Stammwürzegehalt;
b) mit 12,50 Mark für 1 Hektoliter Bier von nicht mehr als 13 vom Hundert Stammwürzegehalt;
c) mit 18,75 Mark für 1 Hek oliter anderes Bier.
Artikel II.
Der Reichsminister der Finanzen erläßt die näheren Anordnungen. Er bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes.
In der beigegebenen Begründung wird ausgeführt:
Nach den in Artikel I des Entwurfs angeführten Bestimmungen des Friedensvertrags sollen für die dort näher festgeleate Zeit die aus dem Saarbecken stamme den und von dort eingeführten Er⸗ zeugnisse allgemein und die aus Elsaß⸗Lothringen, den an Polen abgetretenen Gebieten und aus dem Großberzogtum Luxemburg stammenden und von dort eingeführten, nach Arr und Menge noch näher zu bezeichnenden Exszeugnisse bei der Einfuhr nach Deutschland Zollfreiheit genteßen. Die im Deutschen Reich bestebenden inneren Abgaben sind hiernach von den aus diesem Gebiet stammenden Erzeug⸗ nissen zu entrichten. Dies mit gutem Grunde. Denn es kann nicht die Absicht bestanden haben, die aus den ehemals deutschen Landes⸗ teilen und aus dem Saargebiet stammenden Erzeugnisse vor den Erzeugnissen der unbesetzten Landesteile zu begünstigen; vielmehr kann nur die Absicht bestanden haben, beide Arten von Erzeugnissen in steuerlicher Beziehung gleichzustellen. Deshalb müssen die eingeführten Erzeugnisse ebenso wie die einheimischen die innere Abgabe fra en. Bei einigen Erzeugnissen, wie beim Biere, wird bei er Ernfuhr aus dem Auslande die innene Abaabe nicht neben dem Zoll besonders erhoben, sondern ist in dem Eingang zolle mitenthallen. Die im Friedensvertrage bestimmte Zollfreiheit kann, wie bereits erwähnt, nicht so aufzufassen sein, daß auch in diesen Fällen die im Zollvetrage enthaltene innere Abgabe nicht zu entrichten ist, sondern es wird vielmehr diese innere Abgabe von dem zollfrei eimggeführten Biere besonders zu entrichten sein. Das allein Gegebene ist biertür, das Bier st uerlich in gleicher Weise zu behandeln, wie das Bier, das aus Elsaß⸗Lothringen und Luxemburg in die norddeutsche Bier⸗ steuergemeinschaft eingeführt wurde zu einer Zeit, als Elsaß⸗Lorhr'ngen noch zum Deutschen Reiche und Luxemburg noch zum deutschen Joll⸗ gebi t gehörte. Zu vergl Bundesratsbeschluß vom 15. August 1918 (Reichszentralblatt S. 502). Dies soll durch den vorliegenden Ent⸗ wurf erreicht werden.
Verkehrswesen.
Die bisher im Paketverkehr mit Danzig bestehende Beschränkung, wonach die des Absen
dem Freistaat Pakete nur auf Getahr s angenommen werden, kommt von jetzt ab wieder in
a) mit 6,25 Mark für 1 Hektoliter Bier von nicht mehr als
2
Aitchtamtliches. (Fortsetzung aus der Ersten Beil Gesundheitswesen, Tierkrankhriten und Absperrnnas⸗
maßzregeln.
Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.
(Nach den „Veröffentlichungen des Reichsgesundheitsamts“, Nr. 9. vom 3. März 1920.)
Pocken. Deutsches Reich. In der Woche wurden 7 Erkrankungen gemeldet, und zwar Hoyerswerda, Reg.⸗Bez. Lagnitz) 1, in Qu
Magdeburg), Klein Ilde (Kreis Marienburg, Reg.⸗Bez. Hildes⸗ beim) und Röllinghausen (Kreis Recklinghausen, Reg.⸗Bez. Miünster) je 2; außerdem wurde der Ausbruch der Pocken in Brink lpe, Reg.⸗Bez. Arnsberg) festgestellt.
Nachträglich wurden noch mitgeteilt sür die Woche vom 8. bis nämlich in Orzegow, Schomberg, Roßberg je 1, in Godulla⸗ in Hindenburg, Biskupitz
(Kreis
14. Februar 35 Erkrankungen,
(Kreis Beuthen) 5, Hindenburg),
bütte
mianowitz, Ei
Pleß) 1. in Tarnowitz 2, in Ratibo
Kreis Rattbor, Reg.⸗Bez. Oppeln) 5; vom 15. bis 21. Februar 106 Erkrankungen, und zwar in Falkenwalde (Kreis Schlochau, Oslawdamerow 4 „Bez. Köslin), Orzegow, Lipine je 2, in Godullahütte, in Schlesiengrube Beuthen) 10, in Königshütte3, in Laurahütte, Myslo⸗
teg.⸗Bez. Schneidemühl),
Schwientochlowitz je 1, in
witz je 1. in Damb (Kreis Katiowitz, Klein Ilde (Kreis Marienburg) 2,
n Bottrop (Kreis Recklinghausen, Reg.⸗
8
10, in Baak, Herbede je l,
bausen 9, in Linden (Kreis Hat
berg) 22. Fleckfieber. In der Woche
1“
Deutsches Reich.
wurden 3 Erkrkäankungen, davon 2 bei deutschen und 1 bei einem je
österreichischen Soldaten, in Heilsber festgestellt.
Nachträglich wurden noch mitgeteilt für die Woche vom 8. bis
14. Februar 3 Erkrankungen und zwar
Pleß) 2 — bei Galiziern — und in Broslawitz (Kreis Tarno⸗ witz, Reg.⸗Bez. Oppeln) 1; vom 15. bis 21. Febhruar 2 Erkrankungen, nämlich in Oppeln und Königshüttei. Oberschl. (Reg.⸗
Bez. Oppeln) — bei einem Polen — je 1.
Ungarn. In der Zeit vom 19. bis 25. Januar 5 Erkrankungen, und zwar in Budapest 4 und im Komitat Hont 1: vom
26. Januar bis 1. Februar 3 Erkrankungen, nämlich in Budapest
2 und im Komitat Nograd. 1.
Friedrichsdorf, N chenau, Bogutschütz je 1, witz 3, in Domb (Kreis Kattowitz) 7, in Altbe
in Everode, Kreis Alfeld, Reg.⸗Bez. Hildesheim) je 1, in Recklinghausen 3, i. Bez. Münster), Neheim (Kreis Arnsberg), Gerthe (Kreis Bochum) je 1, in Castrop 5, in Lütgendortmund 4, in Marten (Kreis Dortmund) 3, in Eickel 5, in Westenfeld, Günnigfeld, Wattenscheid 2 1, in Röhling hausen 2, in Wanne (Kreis Gelsenkirchen) in Altendorf 2,
Zweite Be
rungsbezir (2) Ser
Land (1)
vom 22. bis 28. Februar in Bernsdorf (Kreis edlinburg (Reg.⸗Bez.
—
eilsberg 22. Morgenroth, a G. G. 1 (1),
Neudorf, Sie⸗ Stade — (2 sür die Woche
r 1 und in K (Kreis Bütow,
Be 2 verletzun
Reg.⸗Bez. Oppeln) 4, in 8 Klump. (Vorwoche 7); Oberschl.
Rüstringen 3,
Süetän 8, Christian ia 11, in Dahl⸗ London 25, P tingen, Reg.⸗Bez. Arns⸗ 8 Lingen vom 22. bis 28. Februar nee
g (Reg.⸗Bez. Königsberg gart,
. 9 (Encephalitis in Pawlowitz (Kreis Krätze: R Orte (8. bis
lin,
lin Stadt], Reg.⸗Bez. Aachen . Cöln 1(1) ([Cöln Stadt], Han⸗ ildesheim — (1) [Göttingen II, Minden 1 (2) (Bielefeld Osnabrück 1 89 [Zburg]!. f W 9
berg — (1) [Dortmund Stadtz, nover 1 Neustadt a. Nöe. H Stadt], Magdeburg 1
Preußen. In der Woche vom 15. bis 21. 48 Erkrankungen (und 6 Todesfälle) angereigt in folgenden Regie⸗ rungsbezirken lund Kreisen]: Landespolzzeibezirt Berlin 4 [(Berlin Stadt!, Reg.⸗Bez. Arnsberg 1 (Witten], Cöln 3 (Cöln
agdeburg — (1) (Jerichow I
Land je 1), Osna
Stadt 3, Hamborn 2, Mettmann Trier 1 (Bernkastel].
Bezirke Breslau
20, Görlitz 14, H
Kopenhagen 2, 5
1 Erkrankungen; Mecklenburg⸗Schwerin jie 1, Bud Vororte je 3, Wien 6 Erkrankungen; Schlass
1 Todesfall, Reg.⸗Bez.
Rotterdam 29. 42 8 krankungen; Aahrungsmittelvergiftung: Reg.⸗Pez. Cöln 1 Erkrankung. Ferner winrden Erkrankungen festgestelt an Scharlach in Hamburg 21, Amsterdam 20, Kopenhagen 80, Rotterdam (8. bis 14. Februac) 47, Stockholm 24;
111ö1““ —8G 11“
il
Dienstag, den 9. Mär
age
tschen Reichsanzeiger und Preußischen Staa Ber
2
Ge’en
Genickstarre. 9
Preußen. In der Woche vom 15. bis 21. Februar wurden 8 Erkrankungen (und 10 Todesfälle) gemeldet in folgenden Regie⸗ Landespolizeibezirk Berlin 1
ken [und Kreisen]: — 1 (1) [Aachen Lan
— 1 [Jerichow Wiedenbrück 1 (1]],
Trier 1 (1), [Saarbrücken Land]; nochträglich für die Woche 8. bis 14. Februar: Osnabrück 1 (Bingen!, Trier 1 (1) Saar⸗ H louis], Wiesbaden — (1) [Wiesbaden Stadtz.
Stadt!, Frankfurt 1 [Lebus], Gum binnen 1 Pillkallen!, Hannover 4
(1) (Tierbolz]!, Königs berg 25
Köglin 2
rück 1 [Hümmeling], Schleswig ) [Lehe]l, Trier 1 [Saarbrücken Land); vom 1, Mörs 21, Köslin 1
Verschiedene Krankbheiten
in der Woche vom 15. bis 21. Februar 1920.
Pocken: Prag und Vororte 2 Todesfälle, 5 Erkrankungen: (Kreis Fleckfieber: Budapest, Prag und Vororte je 1 Todesfall; Biß⸗ gen durch iollwutverdächtige Tiere: Reg.⸗ 2, Koblenz (Vorwoche), Frankfurt je 3, Köslin 2 Influenza: Altong 30, Berlin 106, Beuthen Drekden 65, a. S. 17, Mainz 2, Offenbach 3, Regensburg 2, Worms 2, Reg.⸗Bezirke Cöln 1, Düsseldorf (Vor⸗ woche) 28, Königtberg 1, Köslin 2, Magdeburg 1, Merseburg 21, Nürnberg, Amsterdam je 5, Birmingham 9, Bristol 1, Liverpool 15, 35 Todesfälle, Reg.⸗Bezirke ls Koblenz (Vorwoche) 16, Düsseldorf (Vorwoche) 223, Gumbinnen 7, Jahr berechnet) in 211 Orten. Königsberg 32, 11, Nürnberg 185, Hessen 57, Kopenhagen 11 038, 1 Erkrankungen;
1 Braunschweig 12, Breslau 195,
alle
Dublin, Glasgow je 2, Kopenhagen 207, rag und Ycrorte 6, Wien
Kötlin 27, Magdeburg 1, Merseburg Genick
niederländische Ruhr:
starre: Fessen 2, Orte (8. bis Wien 4 Todesfäll
Budopest.
letharg ica): Reg.⸗Bez. Gumbinnen,
14. Februar) Boskoop 5, Dordrecht 23 Bergheim 4, Heesch 7, Oß 16, 2 O
an M ais enn. und. 9
Februar wurden
[Wehlau 23, (1) [Schlawe 1, Steolp Stadt 1. (2)],
% Merseburg 2 (1) [Halle 1], Müͤnster 2 (Buer, Recklinghausen
8. bis 14. Februar: Düsseldorf 8
20, Sigma⸗ 638 Budapest 1, 14. Februar)
Prag
uchtkrankheit
Ermbinnen 2, Hesten 5, Christiania 1 Er krankungen: Malaria: Reg.⸗Bez. Aursch 12, Wien 4 Erkrenkungen: Reg. Bez. Stralsund 7, Kopenbagen 132, niederländische
Christiania Diphtberie und Kru⸗ (Berlin Stadt 57), in Ham
d), Arns⸗
New
ocken: . Allenstein 1, Ber
luenza: oche vom sch g 2, Amsterdam 3, 3
an einzelnen Krankh. sterblichkeit besonders groß, n an Schar ach (1895,1904
Diphtberie deutschen Orten):
Tyvphus
als ein Fünftel al 1 (Altonaz, nachträglich Essen [Schlawe⸗, a. Rh., Recklinghausen, Schwientochl! Velbert, Heidenheim, Heilbronn, Rotterdam; den (1895/1904 starben an
Gmünd, Bruchsal, ferner in
Friedcnau 6,6 (1895/1904: (1895/1904: 18,6), Geeste mitsckau’ [6,277(1895/1904 . hütte 5,5 (1905/14: 18,0),
5,1 (1895/1904:
Stock⸗
e, Stutt⸗ Treptow
und Hessen je] geborenen. Linem S 129, unter eirem Fünfiel in
Eine höhere Sterblichke
„ Haag 43, 1 rte je 1 Er⸗ keinem Ortergegen —, wen im Vormonate.
unter denk Saͤuglingen nicht ¹) September 1929.
Köeteln in
24, Kopenhagen
Kopenhagen 80, Steockholm 71, Wien 27; Keu Kopenhagen 25: an Ty p hus im Reg. Bez. Allenstein 22.
Im Monat Dezember 1919 (für die deutschen Orte) sind nachstehende Todesfälle gemeldet worden: Orleans 2;
weig je 1, Bremerbaven 2, Zürich 44, aa Orie je 1, New Orleans 11; tarre: Amsterdam, Rotterdam je 1. Im übrigen war in nachstebenden
lichen deutschen Berichtsorten Gestorbenen): und Krupp 4 in Gummersbach, Ronsdorf, Weißenfels, Werne, Rastatt; an Keuchhusten: in Glatz, Ronsdorf, Roßberg; an (1295/1904: o, schen
Mrslowitz, Siemianowitz, Staßfurt, Stolberg i. Rheinl.
Krankheiten akuten 12,73 % in allen deutschen Orten): in 49 Orten, . 1 1 Allenstein, Burg, M.⸗Gladbach, Hilten, Wattenscheid,
tsanzeiger. 1920.
352, Prag und Vororte 28; an vp im Landespolizeibezirke Berlin 103 urg 37, Amsterdem 35, Christiania 30, an Keuchhusten in
lin 39, Beuthen 2, Regensburg, Braun⸗ niederländische e ¹) Genick⸗
Orten die Sterblichkeit eiten im Vergleiche mit der Gesamt⸗ ämlich höber als ein Zehntel: erlagen diesem 1,04 von je 100 in sömt⸗ in Castrop, Herten: an 1,62 % in allen
Tollwut: New Orleans Paur⸗
(1895/1904:
Orten): in Kehr Gestorblenein istk ferner nach⸗
46 % in allen deurschen
ler
stehenden Krankheiten erlegen; der Tuberkulose(1895/1904 starben an Lungenschwindsucht 10,84 % in allen deutschen Orten): in Berlin⸗Tegel, Bocholt, Dudweiler, Emden, Hagen, Haspe, Horst a. Emscher, Langendreer, Laurahütte, Lüncburg, Neuß,
Altena, Homberg Körigshütte Kreuznoch, Ohlnigs, Ssterfeld i. Westf. cwitz. Siemianrwitz, Stolberg i. Rheinl.,
Katernberg,
Vilich, Wald, Werne, Frankenthal, Sxever, Glauchau,
884⁸*
csen, Eistrow, Ernreberg, ferner in der Atmungsorgane Crlrankungen der Atmungsorgane darunter mehr als
Zürich.
Von 380 deutschen Ortenkf hatte Myslrwitz im Berichts⸗ monat mit 21,2 (cuf 1000 Eirwohner und aufs Jahr berechnet) die öchste Sterbhlichkeit. 1— bücch chthns 208 90. — Die Säuglingssterblichkeit war in keinem Orte böber als ein Drittel aller
Die Gesamtsterblichkeit war mährend des Berichts⸗ monats geringer als 15,0 (auf
Im Vormonate war der Sterblich⸗
Lebendgeborenen.
je 1000 Einmwohner und aufs Unter 7,0 % blieb sie in Berlin⸗ 10,6), Berlin⸗Niederschönhausen 6,6 münde 6,6 (1895/1904: 16,1), Crim⸗ 21,2), Berlin⸗Mariendorf 5,7, Laura⸗ Hisden 5,2 (1908/12: 12,5), Berlin⸗ 15,9), andere Berliner Vororte 4,5,
Falkenstein 3,7 (1912/14: 11,0). — Die Sänglingssterblich⸗ keit betrug in 182 Orten neniger als ein Zehntel der Lebend⸗ Unter einem Siebentel von diesen blieb sie außerdem in
41 Orten. it als 35,0 “7eco hatte kein Ort gegen —,
eine geringere als 15,0 7eo hatten 211 gegen 207 im Monat November. Mehr Sävglinge als 333,3
auf je 1000 Lebendgeborene stanben in iger als 200,0 in 352 Orten gegen 354
Im ganzen scheint sich der Gesundheitsstand
perändert zus haben.
Untersuchungssachen.
¹ 89 „ 8 * 2. Aufgebote, Perlüst, und Fundsachen, Zufteltunaen 2. dese
à. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 4. Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
§8, Kommanditgesellschaften auf Artien 2. Aktiengesel’cheem;
8 Sffentlicher
Angeigenpreis suür den Naum einer E gestaltenen Einhesiszeile 1,50 ℳ. z48ßserdemn
wirt auf ven Linzeigeuprelz ein Teuerungsoͤzuschlüg kon 80 v.
1 mm E Iean
6. Erwerbs⸗ und 9 Bankausweise.
8S9o
—
S. erhoben.
Wirtschaftsgenossenschasten. Niederlassung ꝛc. von Rechtsamvälten. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.
Verschiedene Bekanntmachungen. 11. Privatanzeigen.
————
—ö—
— —
—e——
—
——
2) Aufgebote, Ver⸗ lust⸗ und Fundsachen, Zustellungenu. dergl.
11247571 Zwangsversteigerung. X . Arn⸗ son versteigerr werden die im Grundhuche von I
IZm Wege der Zwangsvollstre am 29. April 1920, Barmittags
10 ½¼ Uhr, an der Gerichtsstelle, Berlin und im Grundduche von Berlin⸗Reinicken⸗ Neue Friedrichstraße 13,/15, deutes Steck⸗ dorf Band 4 Blatt 131 (eingetragene Eigen⸗ werk, Zimmer Nr. 113/115, versteiger; tümerin am 6. Juni 1916 bezw. 2. Mäürz
werden das in Berlin, Friedrichttraße 10,
belegene, im Erundbuche von der Iriedrick⸗
stadt Band 5 Blatt Nr. 333 (eingetragene Eigentümerin am 10. Januar 1920, bem Tage der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks: ER 10 Grundstücks⸗ gesellschaft m. b. H. in Berlin) einge⸗ tragene Grundstück: Pordergeschäftshau mit rechtem Seitenflügel, Doppelquer⸗- gebäude mit rechtem Seitenflügel und zwei teilweise mit Glas überdachten und
üunterkellerten Höfen, Gemarkung Berlin,
Kartenblatt 45, Parzelle 910/58, 10 a. 13 qm groß, Grundsteuermutterrolle Art. 24 626, Nutzungswert 53 150 ℳ, Gebäude⸗ steverrolle Nr. 275, Grundstückower t 1 065 000 ℳ. 87. K. 2. 20. Berlin, den 25. Februar 1920.
Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 87.
11247641 Zwangsversteig erung. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 8. Juni 1920, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle, Berlin, Brunnenplatz, Zimmer 32, 1 Treppe, ver⸗ sieigert werden das im Grundbuche von
Tegel Band 15 Blatt Nr. 462 (einge tragener Eigentümer am 20. Februar;
1920, dem Tage der Eintragung des Ver⸗ seigerungsvermerks: der Handlungsgehilfe Kurt Ulkricht, die unverehelichte Artiflie IFZinny Ulbricht, die unverehelichte Putz⸗
macherin Margarete Ulbricht) eingetragene
Grundstück, Ghi Berlin⸗Tegel,
Kartenblatt 1, Parulle 1641/153 ꝛc., Tresdomwftr. 21, Wohnhous mit Hofraum, 4 a 39 qm groß, Grundsteuermurterrolle
8
Gemarkung Berlin⸗Reinickendorf, Karten ⸗
—
Art. 403, Nutzungswert 4200 ℳ, Gebände⸗ steuerreolle Nr. 310. Bezlin, den 28. Februar 1920. Amtsgericht Berlin⸗Wedding.
[124783] Zwanasverstelaemeg.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am L. Juri 1920. Vormittags 11 ½ Uhr, an der Gerichtsstele — Berlin, Brunnenplatz —, Zimmer Nr. 32, 1 Treppe,
Berlin (Wedbing) Band 53 Blatt 1281
917, den Tagen der Eintragung der Ver. steigerungsvermerke: Grundslücksgesellschaft Soldinerstraße m. b. H. in Charlottenburg) eingetragenen Grundstücke: I. Grꝛundstück Berlin (Wedding) Band 53 Blatt 1261, Gemarkung Berlin, Gärten Stroße 80 h,
1917
hlatt 24 Parzellen 2897,239 und 2899/239, zusammen 35 à 92 qm groß, Reinertrag 2,82 Tlr., Srundsteuermutterrolle Art. 7055; I. Giundstück Berlin⸗Reinicken dorf Band 4 Blatt Nr. 131, Gemarkung Berlin⸗Reinicendorf und Berlia, Weg Provtnzmaße und Acker Straße 80 h, Karten;
blatr 3 Parzelle 3910/117 und Karien⸗ blatt 2 Parzellen 2928/0,239 und 2930/0,259, zusammen 2 a 38 qm groß. Grundsteuermutterrolle Art. Nr. 131 und 7115, Reinertrag 0,01. Tlr.
Berlin, den 1. März 1920. (Amtsgericht Berlin⸗Wedding. Abteilung 6.
[124758 BZwanasbersteigerung. Zum 8n der Aufhebung der Gemein⸗
3 -
Erundstück bestebt, fall diejes Etundstück am 30. EHpril 1820, Vormittags 1I Unr. durch das unterzeichnete Gerscht, Neue Friedrichstr. 13/15, 111 (brittes Stock⸗ wer!) — Zhmmer Nr. 113— 119 — ver⸗ steigert werden. Das Erundflück, Ge⸗ markung Berllu, Kartenblatt 30, Parzelle 1308/39, ist 4 a 59 am groß. Grund. steutrmutterroꝛlle Artikel. Nr. 3449, Nutzungswert 9100 ℳ, Gebändesteuerrole, Nr. 3449, a. Vorderwohngebäude mit lirkem Sesterflügel urd estweise unter⸗ kellertem Hof, b. Stall und Remise rechts. Der Versteigerungkvermerk ist am 24. e⸗ bruar 1920 in das Grundduch eingeiragen. — 85. K. 10. 20. 9 Berlin, den 2. März 1820. cUh Berlir⸗Mitte. Abteilung 85.
eg 1
Amtsger! 157870) Ausgebot und Zaßlungssperre.
Der Treuhür der für desz feinliche Ver⸗ mögen in Berlin, Kronenstr. 42, har das Aufgebot urnd die Zahlungssperre betreffs des abhanden gekommenen Zwischensckeins Nr. 36 033 über 1000 ℳ 5 % VIII. Reichs⸗ anlethe beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, (pätestens in dem auf den 7. April 1920, Por⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichnelen Eericht, Neue Friedrichstr. 13/14, 111. Stocknerk, Zimmer 108—108, an⸗ beraumten Aufgebolstermine seine Reckte anzumelden und die Urkunde vporzulegen, widrigenfahs die Kraftloserkläzung der Urkunde erfolgen wird. Zugleich wird dem Reichsbankdirektorkun in Beriin untersagt, on einen anderen Inhaber als den obengenannten Antragsteller eine Leistung zu bewirken, insbesondere das
scheft, die in Pnsehupg des in Berlin,
endaultige Stück auszugeben.
Weißenburgerstraße 72, belegenen, im Feengbeunn⸗ bene. Schönhausertorbezirk Band 85 Blaltt Ekr. 2524 zurzeit der Ein⸗ tragung des Verstrigerungsvermerks auf den Namen der verwitweten Braumeister Livicke, Kiara geb. Müller, des Otto Lhdicke, der Cbarloite Lüdicke, der Margarete Lüdicke sämtlich zu Berlin, der Wilwe Keene
Narola Lüsicke, geb. Ereinen, und des Pauk Rubolf Frip Lüdicke, gcboren am
Verlin, den 5. September 1919. Amisgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 84. 154 F. 1201. 19.
[124772] Aufasbot.
1) Die Freu Witme Rentner Moritz Kritmann, Wilhein lie geb. Buerstedde, zu Pochum, Graf⸗Engelbert. Str. 10, 2) a. bie Frer Kaufmarn Th. Süttmann, Iobarna geb. Sanesdtr, zu Olpe, b. die Frau
spätestens in
Schreider, z. Zt. in Vechta, Früänlein Fnpy Schnelder zu Olpe, e. die Br jühricen Kinder der Ehefrau Fried⸗ rich Goeke, Marie geb. Schneider, Elisc⸗ beth, Hildegardt, Jobannes und Albert Coeke zu Neheim, dertreten durch ihren Voter, Fabrikdirektor Friedrich Goeke da⸗ selbit, heben beantragt, das Aufgekot der Aktien Nr. 336 und 151 der Mörkischen Veremsdrockerei Akt.⸗Ges. — fröher Ver⸗ ei gdruckeret A. G. — zu Bochum über je 50 Thaler = je 150 ℳ, und zwar NMummer 136, lautend zuf ren Kaufmann, nechher Remner Moritz Krürmann, Niummer 151, lautend auf Lehrerin Emma Aüboff, spätere Ghefrau Jobann Schneider, verwilwei gewesene Baumeister. Ver In⸗ haber der Unkunden wird aufgefordert, dem auf den 24. Ssp. zember 1920, Vormittars 12 Uhn, vor dem unterzeichneten Werscht, Schiller. straße 41, Zin mer 12, anbereumten Nuf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftlocgerklärung der Urkunden ersolgen wird. Bochum, den 2. März 1920. Amtogericht.
[124787] ““
Aufgebot. Dis geschiedene Chefrau des Adolf Schmieder, Berta geb. Diffené, in Karlbruhr, Südliche Hildapromenod⸗ Nr. 3, hat das Aufgebot der nachverzeich. neten 40 Attien der Rheinschen Ciedit⸗ bank Aktiengefellschaft in Maanbeim von je 600 ℳ im Gesamtwert von 24 000 ℳ beantragt. Die Aktien lauten: Nr. 1492, 1493, 1494, 1495, 6172, 6173, 6183, 6184, 6185, 6186, 8006, 8007, 8008,
1124795]
- d. das Urkunden vorzulegen, wibrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunden erfolgen wird.
Mannheim, den 1. März 1920. Amtsgericht. 8. 9.
Sufgebot. 8. Der Meiereibesitzer Otto Vogelberg in
9811
Fahrenkrug hat das Aufgebot der ibm angeblich verloren gegangenen Aktie Nr. 135 der Fahrenkruger HBrotfabrik, Aktien⸗Ge⸗ sellschalt, vorm. Th. Severin, Fahrenkrug i. Holstein, vom 25. September 1905 über
1000 , beantragt. Der Inhaber der
Urkurde wird aufgefordert, spätestens in
dem auf den 29. Eeptember 1920., Vorn ittage 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeich eien Gericht, anberkaumten Aufgebots⸗
termine seine Rechte anzumelden und die
Ürkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loterklärung der Urkunde erfolgen wird. Segeberg, den 4. März 1920.
Deas Awtsgericht. Abt. III.
11247793 Susgedot. 86 Der Pfarrer a. D. Oskar Lohrer in Merhbach in Baden hat das Aufgebot des zu 3 ½ % verzinslichen Pfandbrieis der Frontfurter Hypothekenbank, Jahrgang 1880 Lit. P Ser. XII Nr. 0616 Eber 500 ℳ beanttegt. Der Inhaber der Urkunde wird aufoeferdert, spätestens in dem auf den 8. Okwoher 1920, Vor⸗ miitats 11. Uͤhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, Z'mmer 21, Neuban, an⸗ heraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigensolls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Franklsurt g. M., den 24.Februar 1920. 8 Amtsgericht. Abteiloung 18. F. 9/20.
[91118] Ausgebor.
8009, 8010, 16 439, 19 901, 19 902, 119 908, 13 994. 19 905, 19 906, 19 918, 19 919, 19 920, 19 921, 19 922, 19 923, 19 924, 19 925, 19 926, 19 927, 19 928. 19 929, 19 930, 19 931, 19 952, 19 933, 19 934, 19 9935. Ter Inhaber de⸗ Wlupden wird avufgtsordert, spötesins i dem auf Trrnerbrag. den 23. No⸗ vem ber 1920, Vormittaßs 11 Uhr.
Paula Rolses, ged Schneider, zu Vechta,
Sc. Jult 1902, beive zu Chem nitz, in un⸗ Letetlter Erkengemeinschaf tingetragenen
c. die Frau Elisadeih Thiemenn, geb.
vor dem vnierztickveten Eericht, 11. SꝛocDk, Zin mer Nr. 114, enkereumun Aufgebotz⸗ stimire seine Rechte er̃melden und die
Die verwitwete Frau Marie Noack zu Chezlottenbung, vertreten durch die Rechte⸗ cr walte Justirnet TDrz. Peters vund Behm in Schwerin t. M., har das der beitden piesprozentligen Pfankdhriafe der Medl. Krpotheten- und Wechselkark zu Sawerin Serse VII Lit. O Nr. 1670 und 1671 über je 1000 ℳ brantragt. Der Irnhaber der Urkunden wird apfgefordert, srätestens in dem auf Sn, den 9. Juli 1920, Vormittags 10 Uhr,
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