Niichtamtliches. Deutsches neich.
Das gesamte Kabinett ist, wie bereits gestern gemeldet, urückgetreten. Der Herr Reichspräsident hat bis zur Neu⸗ bildung des Kabinetts das alte Kabinett mit der Fortführung der Geschäfte beauftragt.
Der Reichsrat versammelte sich heute zu einer Vollsitzung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Durchführung des Friedensvertrags, für Volkswirtschaft, für Verkehrswesen, für Steuer⸗ und Zollwesen und für Verfassung und Geschäfts⸗ ordnung, der Ausschuß für Haushalt und Rechnungswesen sowie der Ausschuß für Steuer⸗ und Zollwesen Sitzungen.
Nach Mitteilung der französischen Regierung hat Kuba den Friedensvertrag von Versailles ratifiziert. Die Niederlegung der Ratifikationsurkunde in Paris ist am 8. d. M. erfolgt. Der Friedensvertrag ist damit gemäß seinen Schluß⸗ bestimmungen im Verhältnis zwischen Deutschland und Kuba in Kraft getreten.
Ahbgesehen von Kuba, ist der Friedensvertrag bekanntlich bisher im Verhältnis zwischen Deutschland einerseits und dem Britischen Reiche, Frankreich, Italien, Jopan, Belgien, Bolivien, Brasilien, Guatemala, Peru, Polen, Siam, der Tschecho⸗ Slowakei und Uruguay andererseits in Kraft getreten.
.„ ——
Die deutsche Delegation, die in Warschau über den Verkehr mit Ostpreußen durch den polnischen Korridor ver⸗ handeln sollte, ist laut Meldung des „Wolfsschen Telegraphen⸗ büros“ ohne Ergebnis zurückgekehrt. Die deutsche Regierung hält unbedingt daran fest, daß der volle uneingeschränkte Durch⸗ gangsverkehr nach Ohtpreußen, wie er im Friedensvertrage zugesichert ist, die einzig mögliche Grundlage für Verhandlungen sein kann. Die polnische Regierung hat diesen Standpunkt ausdrücklich abgelehnt. Sie hat außerdem die deutschen inner⸗ politischen Verhältnisse der letzten Tage zum Anlaß genommen, der deutschen Delegation die bis dahin gewährte Kurier⸗ verbindung zu verweigern. Bei dieser Sachlage war ein weiteres Ver bleiben der Delegation in Warschau zwecklos.
Die Reichsregierung hat laut Meldung des „Wolff⸗ schen Telegraphenbüros“, an die Bevölkerung von Rhein⸗ land und Westfalen nachstehenden Aufruf gerichtet:
Der Anschlag der Reaktion ist zurückgewiesen. In gewaltigem Ansturm hat das deutsche Volk die Putschisten in Berlin und im Lande hinweggefe t. Jetzt müössen, wollen wir nicht ganz verelenden, Staat und Wirtschaft schnellstens wieder in den normalen Stand zrückgeführt werden. Zu einem großen Teil ist dies erfolgt. Nur an einigen Stellen im Lande, so auch im Ruhrbecken, finden noch Kampfhandlungen von Arbeitertruppen statt, die sich gegen Teile der Reichswehr richten und die im Falle weiterer Ent⸗ wicklung ernste Gefahren für unser Land bringen können. Diese Kampfhandlungen sind unberechtigt, da die Reaktion von rechts er⸗ ledigt ist. Wir betonen mit aller Schärfe, daß gegen die verantwort⸗ lichen Putschisten mit der äußersten Strenge des Gesetzes vorgegangen
werden wird. Die Truppen, die am Putsch beteiligr waren, werden aufgelöst. Die jetzt noch dort befindlichen Trugpen und ihre Führer stehen auf dem Boden der republikanischen Verfassung und haben das Vertrauen der Regierung. Ein Kampf gegen diese Truppen ist daher nicht ein solcher zur Erhaltung der ver⸗ fassungsmäßigen Freiheit, sondern ein Kampf gegen die staatliche Autorität. Um weiteres unnützes Blutvergießen zu verhindern und geordnete Zustände herbeizuführen, hat sich die Reichsregierung ver⸗ anlaßt geseben, zwei Minister zu entsfenden, die an den Verhandlungen in Wielefeld mit Vertretern aller Parteien teilgenommen haben. Die Verhandlungen hatten im wesentlichen folgendes Ergebnis: Eintreten für die in Berlin mit den Gewerkschaften ver⸗ handelten Punkte, Bürgschaften für Bestrafung der am Kapp⸗ Durchführung von Maßnahmen, die eine Wiederkehr solcher Putsche verhindern, und eine stärtere Einfluß⸗ nahme der Arbeiterschaft auf die Regierung, Zusicherung einer Amnestie allen denjenigen, die sich für die republikanische Freiheit geschlagen haben, sofern sie ihre Waffen abgeben und die Arbeit wieder aufnehmen.
Obwohl sofort vereinbart war, jede Kampfhandlung zu unterlassen, haben Arbeitertruppen unter Bruch des Abkommens die regierungs⸗ treuen Reichswehrtruppen in Wesel angegriffen. Dieser schwere Ver⸗ kragsbruch muß mit aller Schörfe verurteilt werden. Wenn die Arbeiterschaft jetzt nicht Vernunft annimmt und sich trennt von den umstürzlerischen Elementen, die ihre Sonderinteressen verfolgen, so
unternehmen Schuldigen,
muß die schwerste Gefahr füör das Industriegebiet und damit für das ganze Vaterland heraufbeschworen werden. Wir fordern alle be⸗
7 E
sonnenen Arbeiter und sonstigen dort im Kampfe stehenden Personen sondern unserem
auf, sich nicht weiter m ßbrauchen zu lassen, zu folgen, jede Kampfhandlung einzustellen, zurückzukehren und die Waffen ordnungsgemaß
sofort wieder
Noch jetzt weiterkämpfende Arbeitertruppen schädigen Volk und Vater⸗ land auf schwerste und müssen deshalb, wenn nichts anderes hilft, Ordnung zurückgebracht werden. Die
Wir rufen Euch zur ur so schützt Ihr
mit militärischen Mitteln zur Folgen haben sie sich selbst zuzuschreiben. Arbeiter und Bürger des Ruhrbezirks! Besonnenheit. Kehrt zurück zur Arbeit, denn Freiheit und Ordnung. Die Reichsregierung⸗ Bauer. Ich erkläre für de l fest zur verfassungsmäßigen Regierung stehen. ““ 8 General Watter.
Einer von „Wolffs Abmachungen über eine ruhe Wesel am 24. März Nachmittags Truppen angegriffen worden. Das auf die Arülleriefeuer forderte besonders unter Zivilbevölkerung schwere Opfer. sanden in schnittskommandanten und den Führern Aufständischen stalt. Es wurde das
Bielefeld getroffenen
verzügliche Waffenabgabe verlangt.
der Aufrührer haben beides zugesagt. Peddenberg übergeben werden. gebrochen worden. Als am sammelten Waffen von einer Patrouille der nommen werden Maschinengewehrfeuer überfallen. lag auch gestern noch unter Aufrührer.
——
Dem Reichskommissar ist folgende Erklärung des
Aktionsausschusses in Hagen zugegangen: Der Aktiontausschuß in Hagen erkennt die von
stillstandskommission in?
liche Aktionsausschüsse werden aufgefordert:
abzugeben, 2) für die Durchführung dieser
tragen, 3) die wilden ungesetzlichen Beschlagnahmungen, Aufrechterhaltung Nur so wird es möglich und unendliches Unheil Reiche abzuwenden.
im Interesse der A zu unterlassen. verhindern
von Lebensmitteln, mittelversorgung unbedingt sein, weiteres Blutvergi ßen zu von dem Industriegebiet und dem ganzen
Ludwig. Hirdes.
—
Der Reichsminister des Auswärtigen
Gigowski.
Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ in einem Erlasse
vom vorgestrigen Tage:
Das Verhalten der Beamten des Auswärtigen Amts Woche entsprach nicht allein ihrem auf die Verfassung geleisteten Eide, sondern zeigte in er⸗ Beamten, die Diktatur, woher sie Auswärtigen Amt eine der ersten Voraus⸗ Arbeit, nämlich das Vertrauen des Aus⸗
während des Militärputsches der vergangenen freulicher Weise den politischen Sinn der einzelnen wohl erkannt haben, daß eine usurpatorische auch kommen mag, dem setzungen für außenpollische landes zu unserer reiche Arbeit unmöglich macht.
Leitung erstac unter schwierigen Verbältnissen bildlich auch für andere Behörden,
n
erkraukung im beinabe vollendeten in der ärztlichen Zweigabteilung des Oberstabsarzt Dr. Josef Ley.
52. Lebens jahre
äarztliche Laufbahn ein, in der er Regimentsarzt aufrückte. Seit 1918 war er als Sanitätsdepartement des Kriegsministeriums tätig solcher zum über. Hier durch seine Gründlichkeit trauensstellung erworben. bescheidenen, stets hilfsbereiten
Als Mensch genoß er
die mir unterstellten Offiziere, daß wir
Telegrophenbüro“ verbreiteten amt⸗ lichen Meldung zufolge ist entgegen den am 23 März in sofortige Waffen⸗ von Stadt gelegte der unbeteiligten der Nacht zum 25. Wesel erneut Verhandlungen zwischen dem Ab⸗ der angreifenden sofortige Zurückziehen der Angreifer in eine Linie 3 km südlich der Lippe und un⸗ Die Verhandlungsführer
Die Woffen sollten in Auch diese Versprechungen sind 25. März Vormittags die ge⸗ Reichswehr über⸗ sollten, wurde diese Patrouille hinterhältig mit
Die offene Stadt schwerem Artilleriefeuer der
ielefeld aufgestellten Richtlinien an. 1) eine gleiche Erklarung Bedingungen Sorge zu
Politik, entzieht und damit überhaupt eine gglich Die Haltung des Amtes, Angehörige — unbeschadet ihrer innerpolitischen Gesinnung. unter ihrer Unterstaͤatssekretäre und Direktoren der 2
die Treue gehalten haben, war vor⸗ ich a⸗ und ich spreche allen Beamten und Angestellten meinen aufrichtigen und warm empfn
Februar 1920 verstarb infolge einer
Reichsarbeitsministeriums Im Nach dem ärztlichen Staats⸗ examen trat der Verstorbene 1896 als Assistenzarzt in die militär⸗ bis 1912 zum Oberstabs⸗ und
Rufe zur Arbeit
in dienstlichen 885. seinen dienstliche
Arbeit ein Ziel setzte.
Kundgebung vom Holstein wie auch weitgehende
der in 8 verwaltung und Provinz'alordnung) recht der kommunalen weitern, die
Roten holsteinischen preußische Regierung lassen, daß — ungeach lutionären Ereignisse —
bindend erachtet.
Nachdem Zone Wesel aufbaues auf Gebiet Mittel zur dem Vernehmen nach
der Waffen⸗ 8 dem „Wolffschen meister Zülch
insbesondere
der Lebens⸗ Ungehorsams vom
schätzung seiner Mitarbeiter. hat er wit desto gärkerer Pfl chttreue und Aufgaben obgelegen,
Selbständigkeit Gemeindeangelegenhe 2 verfassung und der allgemeinen Gesetzgebung gewähren und bei Angriff genommenen (Städteordnung,
Erhaltung — Demokratie und der Reichsverfassung entsprechenden schleswig⸗ Sonderrechte solle dabei ausdrücklich gewähr einet werden. Wie „Wolffs “ mitteilt, wünscht d
eine tet der dazwischenliegenden gegenrevo⸗ Abstimmung in der zweiten Zone gegebenen Zusagen uneingeschränkt weiter als Auch die von tikel 63 voraesehene Bestellung eines durch die Provinz wird ehestens erfolgen; nach der Reichsverfassung dem Staatsministerium unterbreitet und wird der Landesver⸗ sammlung in den nächsten Tagen nunmehr auch die 8 zugunsten Deutschlands
Preußische Regierung für die Zwecke kommunalem, Versügung stellen. — vornehmlich der Interessen von Flensburg, Uferschutzbauten, Landesmeliorationen und dergleichen handeln.
Sicherheitspolizei in Allenstein, Amt suspendiert und ausgewiesen.
“ 2 Schon seit Jahren ernstlich krank, 8 Gewissenhaftigteit der Tod seiner
Preußen.
Die Preußische Regierung 4. März erklärt, alen anderen Landesteilen eine mögl’ichst
sie wolle
in provinzialen und iten in den Grenzen der Reiche⸗ Reform für die neue 5— elbsi⸗ Landgemeindeordnung, Kreis⸗ überall das Selbstbestimmun 8⸗ Körperschoften befestigen urd ei⸗ der dem Grundgedanken der
Zweifel darüber aufkommen zu sie diese vor der
der Reichsversassung in Ar⸗ Mitalieds des Reichsrais der Entwurf des dazu erforderlichen Londesgesetzes ist
zur Beschlußfassung zuagehen. Abstimmung in der zweiten ausgefallen ist, wird die des finanziellen Wieder⸗ sozialem und landeskulturellem Dabei dürfte es sich — um die Berücksichtigung
sowie um Eisenbahnbauten,
Interalliierte Kommission in Alenstein hat, Telegraphenbüro“ zufolge, und den stellvertretenden Kommandeur der
den Oberbürger⸗ Major Oldenburg, wegen
Im Opernbhause Dauerbezugs „Die Kurt a. G, Branzell,
erklärt laut
als 8. Volkevorstellung
Otto Urack aufgefuͤhrt.
Dauerbezugs „Der
erfolg⸗ dessen
7 Uhr) angesetzt.
Im von Gerhart Heiland“ morgen, daß die ruht. Vom des Dauerbezugs gegeben; 33. bis 35. Abteilung
erfassung
undenen Dank
Grippe⸗ der Referent
die Erstaufführung von
ist Max Reinhardt⸗
Referent im
und trat als wird der „Prophet“
Walküre“, von Catopol, von Scheele⸗Müller, Escher, Schreber a G., Mancke, Birkenström und den dorf und Braun a. G. besetzt, in Szene. Generalmusikdirektor Leo Blech. „Der Waffenschmied“, Escher, von Scheele⸗Müller und d Henke, Krasa besetzt, unter der musikalischen Leitung von Kapellmeister Anfang 7 Uhr.
Im Schauspielbause wird morgen ebenfalls außerhalb des Marquis von Keith“ in unter der Spielleitung Leopold Jeßners (Anfong 7 Uhr) gegeben. Napmittags geht als 34. (Anfang 2 ½ Uhr) in Szene.
wiederholt. sonntag und Ostermontag finden außerhalb des Dauerbezugs statt. Deutschen Theater Calderons Lustspiel neuen Uebertragung von Hugo v. Hofmannsthal
Theater und Miusik. 89
geht morgen, Sonntag, außerbalb des mit den Damen Hafgren⸗Dinkela,
Herren Kraus, Schützen⸗ 8 Musikalischer Leiter ist der Anfang 5 Uhr. — Am Montag wird mit den Damen
den Herren Stock, Bronsgeest,
bekannter Besetzung
Volksvorstellung „Nathan der Wetse“ — Für Montag ist „Othello“ (Anfang
Großen Schauspielhaus beginnt die Uraufführung Hauptmanns Sonntag, um 6 ¾ Uhr. musikalische Leitung in den kommenden Dienstag ao wird das Werk im Rahmen
dramatischer Phantasie „Der weiße r. Es ist noch nachzutragen, Händen von Klaus Peingsheim
bis einschl. Sonnabend wird es für die Die Vorstellungen am Oster⸗
findet am nächsten Sonnabend „Dame Kobold“ in einer statt. Spielleiter
Im Deutschen Opernhause finden am Gründonnerstag und Karfreitag vs übe ger ver „Parsifal“ ¹ eee. und am 2. Oktober 1919 in das Reichsarbeitsministerium Vorverkar für diese Vorstellungen hat bereits begonnen. hat er sich als Gutachter im Versorgungswesen und Sachkunst eine besondere Ver⸗ .
statt; am 1. Ostertage Ostertage „Carmen“ gegeben. Der
..
wegen seines (Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten 88
ndere Wer
Wesens die beso
[und Pippa tanzt. —
Thea
(Unter den Linden.) Dame Kobold.
d Opernhaus. 18. Die
Sonntag: Kartenreservesatz Walküre. Anfang 5 Uhr. Montag: Kartenreservesatz 15, 8. Volks⸗ vorstellung zu ermäßigten Preisen: Der Waffenschmied. Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. (Am Gendarmen⸗ markt.) Sonntag: Nachmittags: Karten⸗ reservesatz 53. 34. Volksvorstellung zu er⸗ mäßigten Preisen: Nathan der Weise. Anfang 2 ½ Uhr. — Abends: Karten⸗ Ilürsejag 52. Der Margquis von Keith. Anfang 7 Uhr.
Montag: 68. Dauerbezugsvorstellung. Othello. Anfang 7 Uhr.
Opernhaus. Dienstag: Violetta. (La Traviata.) — Mittwoch: Hoff⸗ manns Erzählungen. — Donnerstag: Palestrina. — Freitag: Sonderkonzert. — Sonnabend: IX. Symphonie⸗ Konzert der Kapelle der Oper. — Sonntag: Die Meistersinger von Nürnberg.
Schauspielhaus. Dienstag: Der Mavxquis von Keith. — Mittwoch: Der Marquis von Keith. — Donnerstag: Friedrich der Groste. I. Teil: Der Krounprinz. — Freitag: Geschlossen. — Sonnabend: Wilhelm Tell. — Sonntag: Nachmittags: Die Journalisten. — Abends: Der Marquis von Keith.
Deutsches Theater. Sonntag, Abends 7 ½ Uhr: Was ihr wollt. — Montag: Faust, erster Teil. — Dienstag: Die Sendung Semaels. — Mittwoch: Frühlings Erwachen. — Donnerstag:
Sonntag (2 ½ Uhr): teufel. — Schillings Sonnabend:
städter. —
Flucht. — Die Dienstag,
— Freitag: Geschlossen⸗
bezug): Zum ersten Male: Heilaud. — Hamlet.
Freitag: Geschlossen.
—
Bummelstudenten. — Geschlossen.
— Abends 7 ¼½ Montag und b Wetterstein. — Dienstag,
Geschlossen.
—.—
Liselott von der
bis Donnerstag und
reitag: Geschlossen. — Sonnabend: Zum ersten Male: Die
Kammerspiele. Der Weibs⸗ Abends 7 Uhr: Montag deutschen Mittwoch Donnerstag: Gabriel Schillings Flucht.
Großes Schauspielhaus. AmgZirkus Karlstraße — Schiffbauerdamm. Sonntag, Abends 7 Uhr (außer Dauer⸗
Montag und — Mittwoch, Donnerstag und Sonnabend: Der weiße Heiland. —
Berliner Theater. Sonntag (3 Uhr): 7 Uhr: Der letzte Walzer.
Theater in der Königgrützer Straße. Sonntag (3 Uhr): Erdgeist. Uhr: König Nicolo. —
Donnerstag: Mittwoch und Sonnabend: König Nicolo. — Freitag:
Komödienhaus. Sonntag (3 Uhr): Pfalz. 7 ¼ Uhr: Der Herr Minisler. — Montag Sonnabend: Der Herr Minister. — Freitag: Geschlossen. von Baruhelm.
Deutsches Künstlertheater. Sonn⸗
tag (3 Uhr): Dies irae. — Abends 7 Uhr: Menagerie. — Montag bis Donnerstag und Sonnabend: Menagerie. — Freitag: Dies irae.
Gabriel und Klein⸗ und
Lessingtheater. Sonntag (3 Uhr): Der rote Hahn. — Abends 7 Uhr: Wozzeck. — Die Buhlschwester. — Montag und Freitag: Peer Gynt. — Dienstag, Mittwoch und Sonnabend: Wozzeck. — Die Buhlschwester. — Donnerstag: Pygmalion.
— —y —
Volksbühne. (Theater am Bülow⸗ platz.) Sonntag (3 Uhr): Der Liebes⸗ trank. — Abends 7 ½ Uhr: Paul Lange und Tora Parsberg. — Montag: Götz von Berlichingen. — Dienstag: Nach Damaskus. — Mittwoch: Der Liebestrank. — Donnerstag: Paul Lange und Tora Parsberg. — Freitag: Geschlossen. — Sonnabend: Luther.
Mittwoch 6. Uhr): Vorstellung des Klassischen Theaters: Götz von Ber⸗ lichingen. “
Schillertheater. Charlottenburg. Sonntag (3 Uhr): Wie es euch gefällt. — Abends 7 ½ Ubr: Alt⸗Heidelberg. — Montag und Mittwoch: Die verlorene Tochter. — Dienstag und Donnerstag: Die Macht der Finsternis. — Frei⸗ tag: Oratorium „Christus“. — Sonnabend: Die Verschwörung des Fiesco zu Genug. 1
Mittwoch (3 Uhr): Wie es euch gefänt. — Sonnabend (3 Uhr): Minna
Der weiße Dienstag:
Allabendlich — Freitag:
Schloß
— Abends
Deutsches Opernhaus. Sonntag (2 ½ Uhr): Zar und Zimmermann. — Abends 7 Uhr: Hofsmanns Erzäh⸗ lungen. — Montag: Die toten Augen. — Dienstag: Der Waffenschmied. — Mittwoche⸗ Tiefland. — Donnerstag und Freitag: Parsifal. — Sonnabend: Jugend. — Hierauf: Cavalleria rusticana.
Komische Opner. Sonntag (3 Uhr: Schwarzwaldmädel. — Allabendlich 7 ¼ Uhr: Scywarzwaldmädel.
Theater des Westens. Sonntag (3 ¼ Ühr): Die lustige Witwe. — All⸗ abendlich 7 ¼ Uhr: Die Frau im Hermelin.
Theater am Nollendorfplatz. Sonntag (3 ½ Uhr): Die Puppe. — Allabendlich 7 ¼ Uhr: Der Viel⸗ geliebte.
Lustspielhaus. Sonntag (3 ½ Uhr): Papageno. — Allabendlich 7 ¾ Uhr: Der Großstadtkavalier.
Thaliatheater. Sonntag (3 Uhr): Hochtourist. — Allabendlich 7 ½ Uhr: Die närrische Liebe. — Freitag: Geschlossen.
Birkus Busch. Sonntag: 2 große Vorstellungen, Nachmittags 3 ½ Uhr und Abends 7 ½ Uhr. Nachmittags: Märchen⸗ vantomime Aschenbrödel. — Abends: Zum Schluß: „Aphrodite“. Außer⸗ dem: Das ausgezeichnete März⸗ Programm. (Nachmittags hat jeder Er⸗
Der
und Zweiten Beilage.)
wachsene ein angehöriges Kind auf all
Sitzplätzen frei; jedes weitere Kind zahlt halbe Preise) 1
Montag und folgende Tage: Das großartige Zirkus⸗Programm. Außer⸗ dem zum Schluß: „Aphrodite“.
Familiennachrichten.
Verlobt: Frl. Elisabeth von Trrichel mit Herrn Forstreferendar, tnant Anton Frhrn. von Rosenberg (Liebenov, Kr. Landsberg a. W.— Hohenwalde, Kr. Landsberg a. W.). — Frl. Christa Jay mit Hrn. Rittmeister Detwig von Oerkzen (Leipzig — Parchim i. M.).
Verebelicht: Hr. Hauptmann Kurt von Tippelskirch mit Frl. Elly Gallen⸗ kamp (Berlin). — Hr. Hauptmann Magnus von Wedderkop mit Frl. Ottilie von Block (Berlin),
Gestorben: Hr. Generalmajor 3. D. Hans Fchr. von Rüxleben Hannover). — Hr. Generalleutnant a. D. Stephan von Nieber (Neustrelitz).
Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr. Tyrol in Chbarlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil:
Der Vorsteher der Geschäftsstelle Rechnungsrat Mengering in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Menger in 9)
in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei umd Verlagsansalt, Berlin. Wilhelmstrage K. Sieben Beilagen (einschlieslich Börsenbeilage! und Erste, Zweite, Dritte und Vierte Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage.
hat in ihrer bekannten Schleswia-
zum Den
Bekanntmachung.
Unter dem 4. März 1920 ist auf Blatt 707 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Arbeitgeberverband für das Baugewerbe in Rathenow, dem Bezirksverein des Deutschen Bauarbeiter⸗ verbandes zu Rathenow und der Zahlstelle des Zentralverb ndes der Zimmerer zu Rathenow am 23. August 1919 abgeschlossene Tarffvertrag zuu Regelung der Lohn⸗ und Arbeits⸗ bedinaungen der gewerblichen Arbeiter gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Desember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der m. Gutsbez., Böhne m. Gutsbez., Rathenow, Gr. Buckow (Jerichow 11) m. Guisbez., Göttlin, Gapel, Hobennauen m. Gutsbez. I., II, II, IV. Ant., Schön⸗ holz m. Elslake, Kotzen m. Gutsbez, Mögelin, Nennhaufen m. Gutsbez., Neue Schleuse, Neuftie drichsdorf, Premnitz, Semlin, Stechomw m. Gutsbez. I. u. II. Ant. und Steckelsdorf m. Gutsbez. für allgemein verbindlich erklärt. Die allaemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Dezember 1919. Sie er⸗ faßt nicht die Arbeitsverhältnisse von Arbeitern, die in einem Beiriebe, der nicht Baubetrieb ist, dauernd mit Ausbesserungs⸗ arbeiten beschäftigt sind. v“
03 2₰ 2à
J. B.: Geib.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33134, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge der Erklärung des Reichsorbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. 8 1“
Berlin, den 4. März 1920.
Der Registerführer. Pfeif
Bekanntmachung.
Unter dem 6. März 1920 ist auf Blait 725/26 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Bauarbeitgeberverband im Bezirk der Amtshauptmannschaft Pirna, der Bezuksgruppe 8 des Neichs⸗ verbandes des Deutschen Tiefbaugewerbes, dem Deutschen Bauarbeiterverband, Zweigverein Dresden, dem Zentralverband der Zimmerer Deutschlands, Zahlstelle Dresden und Um⸗ aegend, und dem Deutschen Bauorbeiterverband, Bezirksverein Pirna, am 28. August 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die gewerb⸗ lichen Arbeiter im Baugewerbe (Hochbaugewerbe) wird gemäß §02 der Verordmmg vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet folgender Orte für ollgemein verbindlich erklärt: Gommern, Großluga, Großzschechwitz, Kleinluga, Kleinzschachwitz, Sperbitz, Söbrigen, Zschieren, Meußlitz, Borthen, Burgstädtel, Dohna Großhorthen, Heidenau, Hummelmühle, Kteinborthen, Mügeln, Röhrsdorf (Klein⸗ rährsdorf), Virkwitz, Bommewitz, Bosewitz, Burkhardtwalde (Berg und Tal), Copitz, Cunnersdorf b. Pirna, Crotta b. Schmorsderk, Dohma, Evenheit b. Pirna, Falkenhaln, Goes, Großsedlitz, Georknitz, Großgraupa, Hinterjessen, Krebs, Köttewitz, Klelngraupa, Kleinsedlit, Liebethal, Lindigt mit Lindigihäusern b. Pirna, Meusenaft, Mockethal, Neugraupa, Niederposta, Niedervogelgesong, Oberposta, Obervogelgesang, Pirna, Ploschwitz, Posta, Pratzschwitz, Roltwerndorf, Schmors⸗ dorf, Sürßen, Tronitz, Vordersessen, Weesenstein, Wölkau, Zatschke, Zehista, Zeichen, Zuschesdvorf, Zwirbschkau, Bahra, Bastei, Berggießhübel, Bienhof, Biensdorf, Borna b. Peirna, Brausenstein, Cunnersdorf b. Königstein, Daube, Dittersbach bei Dürrröhrsdorf, Doberzeit, Dobra b. Dürrröhrsdorf, Dürrröhrsdorf, Elhersdorf b. Dürrröhrsdorf, Eschdorf, Fisch⸗ bach, Friedrichswalde, Gersdorf, Giesenstein, Gohrisch, Got⸗
Göppersdorf, Großcotta, Hartmannsboach, Groß⸗ Haselberg, Häselich b. Mühlbach, Hellendorf, Herbergen, Hermsdorf, Hesselicht b. Stolpen, Heeselichtmühle, Hohburkersdorf, Hohle b. Urtewoalde, Hütien, Kleincotla, Klein⸗ elbers dorf, Kleinhennersdorf, Kieimneumersdork, Kleinstruppen, Kleppisch, Königstein mit Festung, Krietzschwitz, Longen⸗ hennersdorf, Leupoldishain, Liesstadt, Lohmen, Markersbach, „Mühlsdorf, Naugdorf b. Pirna, Neidberg, Nennt⸗ Neundorf, Nersttuppen, Niederhelme dorf, Nieder⸗ rathen, Nieder seidewitz, Nikolsdorf, Oberhelmsdorf, Oberrathen ga. d. Elbe, Oberseidewitz, Oelsen, Ottendorf b. Pirna, Papst⸗ dorf. Popsistein, Pfaffendorf, Pfaffenstein, Porschendorf b. Dürrröhrsdorf, Pötzscha, Rathewalde, Raum, Reichstein, Rosenthal, Nosinendörfchen, Rossenvorf, Schneckenmühle b. Lieb⸗ stadt, Seldewitztal (Gosthof), Seitenhain, Selinit., Strand b. Königstein, Struppen, Stürza, Thürmsdorf, Uttewalde, Wehlen (Dorf und Stadt), Weissig b. Königstein, Wilschborf, Wingendorf, Wünschendorf und Zeschnig b. Hohnstein. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Januar 1920. Sie erfaßt nicht das Axbeitsverhältnis von Arbeitern, die in eimem Betriebe, der nicht Baubetrieb ist, dauernd mit Aus⸗ besserungsarbeit n beschäftigt sind. . Der Reichsarbeitsminister.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber vnd Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsminißertums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 6. März 1920.
Der Registerführer.
im Baugewerbe wird Orie Rathenow, Bamme
Betlage
Preußischen Staatsanzeiger.
Bekanntmachung.
Unter dem 6. März 1920 ist auf Blatt 728 des Tarif registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Arbeitgeberverband für das Baugewerbe für den Kreis Winsen g. Luhe, dem Deutschen Bauarbeiter⸗ verband, Zweigverein Winsen a. Luhe, und dem Zentralver⸗ band der Zimmerer Deutschlands, Zahlstelle Winsen a. Luhe, am 1. Mar 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die gewerblichen Arbeiter im Baugemwerbe wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 Reichs⸗Wesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Orte Winsen g. L., Hoopte, Stockte, Fliegenberg, Wuhlenburg, Rosenweide, Laßrönne, Tönnhausen, Borstel, Raydorf, Luh⸗ dorf, Ashausen, Achterdeich, Gehrden, Drage. Drennhausen, Stove, Elbstorf, Schwinde, Rönne, Niedermarschacht, Krümse, Eichbolz Oldershausen, Handorf, Radbruch, Fahrenhoiz, Mover, Hunden, Rottorf, Sangenstedt, Pattensen, Wittorf und Scharm⸗ beck für allgemein verbindlich erklärt. Die algemeine Ver⸗ bindlichkeit beainnt mit dem 15. Januar 1920. Sie ersaßt nicht die Arbeitsverhältnisse von Arbeitern, die in einem Be⸗ triebe, der nicht Baubetrieb ist, dauernd mit Ausbesserungs⸗ arbeiten beschäftigt sind. öW
J. V.: Geib.
„Das Tarifregister und die Regißerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstroße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 6. März 1920.
Der Registerführer.
Bekanntmachun
Unter dem 6. März 1920 ist auf Blat registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Arbeitgeberverband für das Bau⸗ gewerbe zu Stettin und Umgegend und der Zahlstelle Stettin des Zentralverbandes der Zimmerer Deutschlanks am 24. Sep⸗ tember 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelumng der Lohn⸗ und Arbeitsbebingungen der gewerblichen Arbeiter im Baugewerbe wird gemäß § 2 der Verordmung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gabiet der Orte Stettin, Pammerensdorf, Scheune. Güstow, Braunsfelde, Neu⸗ westend, Kreckow, Zabelsdorf, Züllchow, Bollinken, Frauendorf, Warsow, Wussow, Gotzlow, Glienken, Kratzwiek und hagen für allgemein verbindlich erklärt. bindlichteit beginnt mit dem 1. Dezember 1919. Sie erfaßt nicht die Arbeitsvechältnisse von Arbeitern, die in einem Be⸗ triebe, der nicht Baubetrieb ist, dauernd mit Ausbesserungs⸗ arbeiten beschäftigt sind. v“
Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.
Das Tarifregister un 2 sserakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Beriin NW. 6, Lulsenstraße 33/34, Zimmer 181, während der reg⸗lmäßigen Dienststunden eingesehen werden,.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifbertrag der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, kömm von den Vertragkparkeien einen Abdruck des Tarisbertrags ges Erstattung der Kosten verlangen.
Der Registerführer.
——
Sroleopon Sltolzen⸗
Pfeiffer.
Uater dem 6. März 1920 ist auf registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Arbeitgeberverbund für Reichs ver bandes des Deutschen Tiefbaugewerbes, dem Deutschen Bauarbeiterverband, Bezirksverein Dresden, und dem Zentral⸗ verband der Zimmerer und verwandten Berufsagenessen Deutschlands, Zahlstelle Dresden und Umgegend, am 12. Juli 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regetung der Lohn⸗ und Arbeltsbedingungen der gewerblichen Arbeiter im Bau⸗ gewerbe wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für aflgemein ver⸗ vindlich erklärt für das Gebiet der Orte Tharandt, Somedorf, Rabenau, Obernaundorf, Hintergersdorf, Vordergersdorf, Spechthausen, Pohrsdorf, Hartha, Oberhermsdo f, Groß⸗ und Kleinop: z, Brauns dorf, 4 in, Groß⸗ und Kleinölsa, Possen⸗ dorf, Wendischkarsdorf, Kreischa, Quohren, Lungkwitz, Börrchen, Wiermsborf, Lübau, Brösgen, Zscheckwitz, Kleincare dorf, Hänichen, Kleba, Gombsen, Bärenklause, Kieinkautzich, Theise⸗
Wittgensborf, Kautzsch, Saida, Höckenzorf, Borlas,
witz, — Mayven, Glashülle, Mühlbach, Schlottwitz, Oberschlatrwitz, Liebenau, Allenberg. Geising,
Waldersdorf, Hennersbach, Zinnwald, Georgenseld, Lauenstein, Rückenhain, Bärenstein, Döbra, Dittersdorf, Bärenhecke, Breitenau, Fürstenau, Fürsten⸗ walde, Gottgeiren, Müglitz, Kratzhammer, Löwenhain, Dipyoldis⸗ walde, Malter, Berreuth, Paulshain, Paulsdorf, Seifen, Seifersdorf, Spechtritz, Obercunnersdorf, Ruppendorf, Beer⸗ walde, Obercarsdorf, Relnberg, Naundorf, Bärenfels. Kipsdorf, Niederpöbel, Schmiedeberg, Dönschten, Frauendorf, Hermsdorf, Luchau. Ulberndorf. Reinhardtsgrimmer. Reinholdshain, Hirsch⸗ bach, Oberhäslich, Elend, Bärenburg, Schellerhau, Sabisdorf, Reichsädt, Cunnersdorf, Falkenhain, Johnsbach, Hirschsprung, Rehefeld, Hennersdorf, Ammelsdorf und Gleisberg. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Dezember 1919. Sie erfaßt nicht die Arbeitsverhältnisse von Arbeitern, die in einem Betriebe, der nicht Banbetrieb ist, danernd mit Ausbesserungsarbeiten beschäftigt sind. “ “ Der Reichsarbeitsminister.
J. V.:
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗
730 des Tarif⸗
28 Janpaemo 9 8 Baugewerbe 1
8
Geib.
arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161,
während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Die allgemeine Ver⸗
von den Vertragsparteien
und Umgegend, der Bezirksgruppe 8 des
AMKlrbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge
der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können
von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen
Erstattung der Kosten verlangen. 5 11“ Berlin, den 6. März 1920.
Der Rogisterführer. Pfeiffer.
——
Bekanntmachung. 8 Unter dem 6. März 1920 ist auf Blatt 734 des Tarif⸗
registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Verband der Sattler und Portefeuiller, Verwaltungsstelle Breslau, und der Sattler⸗, Riemer⸗ und Täschner⸗Innung Breslau am 14. April 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedin⸗ gungen im Sattlergewerbe wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Breslau für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Februar 1920. “ Der Reichsarbeitsminister. “
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeltsministeriums verbindlich ist, können von den Vertrags parteien einen Abdruck des Tarifpertrags Er⸗ stattung der Kosten verlangen. 8 “
Berlin, den 6. März 1920.
Der Registerführer. Pfeift
Bekanntmachung.
Unter dem 6. März 1920 ist auf Blatt 731 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Bund der Baugeschäfte von Bremen und Umgegend E. V., dem Arbeitgeberbezirksverband für das Unterweser⸗ und Emsgebiet, dem Deutschen Bauarbeiterverband, Zweigverein Bremen, und der Zahlstelle des Zentralver⸗ bandes der Zimmerer und verwandten Berufsgenossen Deutsch⸗ lands für Bremen und Umgegend am 15. April 1919 abge⸗ schlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits⸗ bedinnungen der gewerblichen Arb iter im Bangewerbe wird Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für die Stadt⸗ und Gemeindebezirke Stadt Bremen, Oslebshausen, Grambke, Grambker Moor, Burg, Dunge, Lesumbrock Büren, Mittelsbüren, Niederbüren, Block⸗ land, Wasserhorst, Wummensiede, Niederblockland, Borafeld, Warf, Butendiek, Timmersloh, Verenmoor, Katrepel, Ober⸗ neuland, Rockminkel,⸗Hodenberg, Blockdiek Osterholz, Tennever, Schevemoor, Ellen, Ellenerbrook, Hilgeskamp, Horn, Ober⸗ block and, Lehe, Vahr, Achlerdiek, Sebaldsbrück (rechtes Weser⸗ ufer), Habenhausen, Arsten, Kattenturm, Neuenland, Huchting, Kirchhuchtina, Bro und Millelhuchting, Rablinghausen, Lanlenau, Strom, Seehausen, Hasenbüren (linkes Weserufer), Hemelingen, Arbergen un Stuhr für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Dezember 1919. Sie erfaßt nicht die Arbeitsverhältnisse von Arbeitern, die in einem Betriebe, der nicht Baubetrieb ist, dauernd mit Ausbesserungsarbeiten beschäftigt sinadg.
½
II1116““ J. N. CGi.
5608S8 Hor gemäß 8 2 der
1 “
Das Tarifregister und ie Registerakten können im Reich arbeite ministerium, Berlin XW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Mbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können 855 8. 4† 1 ags n einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. A“ Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 6. März 1920 ist auf Blatt 729 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Arbeitgsberverband für das Baugewerbe im Zwönitztal und Umgegend, dem deutschen Bauarbeiterver⸗ band, Bezirksverein Chemnitz, und dem Zentrolverband der Zimmerer und verwandten Berufsgenossen Weutschlands, Zahl⸗ stelle Chemnitz, mit Geltung vom 3. Mai 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelimg der Lohn⸗ und Arbeitsbedin⸗ gungen für die gewerblichen Arbeiter im Baugewerbe wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für die Orts⸗ oder Gemeindebezirke Ein⸗ siedel, Altenheim, Berbisdorf. Eibenberg, Thalheim, Brünlos, Dittersdorf mit Gutsbezirk, Kemtau, Burkhardtsdorf, Gornau, Dittn annesdorf, Meinersdorf, Gornsdorf und Weißbach mit Gutsbezirk für allgemein verbindlich erkkärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Dezember 1919. Sie er⸗ faßt nicht die Arbeitsverhältnisse von Arbeitern, die in einem Betriebe, der nicht Baubetrieb ist, dauernd mit Ausbesserungs⸗ arbeiten beschäftigt sind. v
Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 6. März 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.