1920 / 65 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 27 Mar 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung.

„Unter dem 8. März 1920 ist auf Blatt 752 des Tarif⸗ Ee eingetragen worden: G Der zwischen dem Deutschen Textilarbeiter⸗Verband und dem Verband von Arbeitgebern der Sächsischen Textil⸗Industrie zu Chemnitz (unter Zuziehung der Tariskommission für die Steumpf⸗ und Handschuh⸗Appretur) am 9. Oktober 1919 ab geschlossene Tarifvertrag zur Reaelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die gewerblichen Arbeiter in den Strumpf⸗ und Handschuhappreturen wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Kreishauptmannschaft Chemnitz für allge⸗ mein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Januar 1920. Derr Reichsarbeitsminister. J. D. Hufse.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienstslunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministertums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. „, Sertin, den 8. März 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer. Bekanntmachung.

„Unter dem 8. März 1920 ist auf Blatt 746 des Tarif⸗ registers eingetragen worden: Der zwischen dem Arbeitgeberbund sür das Baugewerbe

von Naugard, dem Deutschen Bauarbeiterverband, Zweigverein Naugard, und der Zahlstelle des Zentralverbands der Zimmerer und verwandten Berufsgenossen Deutschlands für Naugard i. Pomm abgeschlossene und am 17. Mai 1919 in Kraft getretene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingun⸗ gen für die gewerblichen Arbeiter im Baugewerbe wird gemäß 2 ber Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für allgemein verbindlich erklärt für die Orte: Alt⸗ mühl, Benterdick, Bernhagen, Beesentin, Benzrode, Cramens⸗ dorf, Cartzig, Döringshagen, Düsterbeck, Damerow, Doroten⸗ hof, Eichenwalde, Eberstein, Friedrichsberg, Friedrich⸗Wilhelm⸗ hof, Franzfelde, Freiheide, Fanger, Farbezin, Grävenhagen, Glietz’g, Hirschwalde, Harmsdorf, Hindenburg, Hohenlenz, Heinrichshof, Hohen Schönau, Jarchlin, Kattstart, Kniephof, Külz, Klein Benz, Kicker, Kriewitz, Langendorf, Leeshof, Leistikow, Langkafel, Minten, Maskow. Matzdorf, Neuendorf b. M. Neuendorf b. N, Naugord, Neuhof, Neu Massom, Otte dorf, Piepenburg, Plantikow, Pflugrade, Pagenkopf Rotenfier, Rehagen, Riedefeld, Retzkow, Schnittriege. Schaf⸗ brück, Schönhaus, Sabomw. Groß und Klein Sackshof, Schwing⸗ mühle, Strelowhagen, Schwarzow, Schleißin, Schönhagen, Speck, Trechel, Voigtshagen, Vierhof, Verchentin, Wilkenfelde, Wilhelmsfelde, Walsleben, Weitenhagen, Wolchow, Wussow, Wismar, Wangeritz, Zampelhagen und Zickerke. Die allgemeine Verbiadlichkeit begimmt muü dem 1. Dezember 1919. Sie erfaßt nicht die Arbeitsverhättnisse von Arbeitern, die in einem Be⸗ triebe, der nicht Baubeteieb ist, dauernd mit Ausbesserungs⸗ arbeitern beschäftigt sind. 1 Der Reichgarbeitsninister.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 42, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsmint teriums verbindlich ist, können von den Vertrageparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen. .

Berlin, den 8. März 1920. Der Registerführer. Pfeiffer. tannntimachung.

Unter dem 6. März 1920 ist auf Blatt 733. des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Bund angestellter Chemiker und In⸗ genieure, Bezirksgruppe Bayern, und dem Arbeitgeberverband der chemischen Industrie, Sektion VIII, am 6. Dezember 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und

Arrbeitsbedingungen für Chemiker und Ingenieure mit ab⸗ geschlossener Hochschulbildung, ferner für solche technischen An⸗ gestellten, die nach Leistung und Stellung akademisch Gebildeten gleich zu achten sind, wird gemäß § 2 der Verordnung vom

3. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistaats Bayern rechts des Rheins fuͤr allgemein ver⸗ bindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit Februar 1920. Der Reichsarbeitsminister.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministertum, Berlin NXW. 6. Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

8 Arbeitgeber und Arbeitnehꝛmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 6. März 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 6. März 1920 ist auf Blatt 730 des Tarif⸗ registers eingetragen worden: 3 Der zwischen dem Arbeitgeberverband für das Baugewerbe im Kreise Freystadt, Sitz Neusalz⸗Oder, dem Schlesischen Provinzial⸗Arbestgeberverband für das Baugewerbe, dem Zentral⸗ verband der Zimmerer Deutschlands, Gau 3, dem Zentral⸗ verband christticher Bauarbeiter Deutschlands und dem Deutschen Bauarbeiterverband, Bezirk Breslau, am 26. April 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der gewerblichen Arbeiter im Bau⸗ gewerbe wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für die Orte Neusalz a. O.,

Sie erfaßt nicht die Arbeitsverhältnisse von Arbeitern, die in einem Betriebe, der nicht Baubetrieb besserungsarbeiten beschäftigt sind.

arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 16 während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Heinzendorf, Költsch, Lenisdae Teichhof, Liebschütz, Dt. Warten⸗ berg, Bobernig, Modritz, Aufhalt, Rauden und Reichenau für all⸗ gemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Februar 1920. Sie erfaßt nicht die Arbeitsverhält⸗ nisse von Arbeitern, die in einem Betriebe, der nicht Baubetrieb ist, dauernd mit Ausbesserungsarbeiten beschäftigt sird. Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können

stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 6. März 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 8. März 1920 ist auf Blatt 755 des Tarif⸗ registers eingetragen worden: Der zwischen dem Verband von Arbeitgebern der Säch⸗ sischen Textilindustrie, dem Deutschen Textilarbeiterverband und dem Zentralverband der Maschinisten und Heizer am 23. Ok⸗ tober 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die gewerblichen Arbeiter in den Tuchfabriken wird gemäß § 2 der Verordnung vom

1“ 5

der Stadt Pößneck i. Thür. für allgemein verbindlich erklärt. Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Januar

Der Reichsarbeitsminister. 8 J. V.: Geib.

„Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten perlangen.

Berlin, den 8. März 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

„Unter dem 8. März 1920 ist auf Blatt 744 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Deutschen Arbeitgeberverband für das Baugewerbe, Ortsgruppe Oppeln, dem Deutschen Bauarbeiter⸗ verband, Bezirksverein Oppeln, dem Zentralverband der Zim⸗ merer und verwandter Berussgenossen Deutschlands, Gau Oberschlesien, und dem Zentralverband christlicher Bauarbeiter Deutschlands. Verwaltungsstelle Oppeln, am 30. Juni 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die gewerblichen Arbeiter im Bau⸗ gewerbe wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt⸗ und Landkreises Oppeln für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Dezember 1919.

ist, dauernd mit Aus⸗

Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗

von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗

23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet

8

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verhindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 8. März 1920.

““ Der Registerführer.

Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 9. März 1920 ist auf Blatt 766 des Taris⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Verein Deutscher Chromo⸗ und Burt⸗ papierfabrikanten E. V., dem Verband der Fabrikarbeiter Deutschlands, Sitz Hannover, dem Zentralverband christlicher ““ und Transportarbeiter Deutschlands, Sitz Aschaffen⸗ zurg, und dem Gewerkverein Deutscher Fabrik⸗ und Hand⸗ arbeiter H. D., Sitz Berlin, am 23. Juli 1919 ab⸗ geschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Arbeiter in den Betrieben der Bunt, Chromo⸗ und Metallpapierfabrikation wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23 Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Deutschen Reiches für allgemein vei⸗ bindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Dezember 1919. Sie erstreckt sich nicht auf sogenannte gemischte Betriebe, d. h. auf Papier⸗ und Pappenfabriken, die im Nebenbetrieb eine Streicherei betreiben. 8

Der Reichsarbeitsminister. Schlicke.

as Tarifregister und die Registerakten köͤnnen im Reichsarbeitz⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 9. März 1920.

DOer Reglster ührer.

Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 9. März 1920 ist auf Blatt 76 des Tarifregisters eingetragen worden:

Zu dem allgemein verbindlichen Tarifoertrage vom 9. Mai 1919 für das Rohrlegergewerbe in Berlin und Umgegend ist mit Wirkung vom 1. Oktober 1919 ab zwischen den Vertrags⸗ parteien ein Nacht ag vereinbart worden. Der entzprechend dem Nachtrag abgeänderte Tarifvertrag wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Rohrlegergewerbe in dem Gebiet für all⸗ gemein verbindlich erklärt, das durch eine solgende Orte ver⸗ bindende Lirie begrenzt wird: Fürstenwalde, Strausberg, Wer⸗ neuchen, Bernau, Oranienburg, Nauen, Werder, Zossen und Königswusterhausen. Die genannten Orte fallen in das Gebiet. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Oklober

lid. Nr. 2

Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits, ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. 11““

Berlin, den 9. März 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

1 Preu

In der Zeit vom 7. März bis 20. März 1920 auf G

Wohlfahrtspflege während des Krieges genehmigte

1) öffentliche Sammlungen, 2) Werbung von Mitgliedern, 3) Vertriebe von Gegen stän den.

ßen.

Ministerium des Inunnern.

rund der Bundesraisverordnung vom 15. Februar

Name und Wohnort des Unternehmers

Zu fördernder Wohlfahrtszweck

Stelle, an die die Mittel abgeführt weroen

sollen

Zeit und Bezirk, in denen das Unternehm’n auzgeführt wird

1) Samm

Volksbund Deutsche Kriegsgräber⸗ V Zugunsten der Kriegsgräberfürs

fürsorge, Berlin

Komitee für deutsche evangelische Seemannsmission in Berlin⸗

Dahlem

Zum Besten der Seemannsmis

Volksbund Deutsche Kriegsgräber⸗ fürsorge, Berlin

3) Vertriebe von

Landesvereins vom Roten Kreuz,

Berlin

für Wohlfahrtsmarken, V Zugunsten des Zentralkomitee kämpfung der Tuberkulose

Verein Berlin

Zugunsten der Kriegsgräberfürsoree

Zentralkomitee des Preußischen V Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben

zur Be⸗

8

lungen.

Bis 30. Juni 1920. Preußen. Geldsammlung. sion Im Jahre 1920 ig den Städten: 1111 Aachen, Barmen, Bonn, Coblenz Cöln, Crefeld, Dürem, Düsseldor, Duisburg, Elberfeld, Essen, Godes⸗ berg, Langenberg, Lennep, Möts, Mülheim (Rhein), Mütheim (Ruhr), M⸗Gladbach, Remscheid, Ryeydt, Solingen, Stolberg,

orge

2) Werbung von Milgliedern.

Der Bund

V 8 Gegenständer. Rotes Kreuz

Bis 30. Juni 1920. Preußen.

Bis 31. Dezember 1920. Preußen Vertrieb von Kreuzpfennig karten und Marken. (Vertrieb von Haus zu Haus ausgeschlossen

Bis 31. Mai 1920. Preußen. Vertrieb von Woblfahrtsmarken. (Verlängerung einer bereits erteilten Erlaubnis) 11“

J. A.: Grae

Alt⸗Tschau, Neu⸗Tschau, Tschiefer, Alte⸗Fähre, Tschöplau,

setzten Teile des Freis Negierungskommissar für die preußischen Kreise des Bezuks soll der stellvertretende Regierungspräsident Dr. Colsmann Der verschärfte Aus⸗

Sachsen.

Nach einer Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ hat sich in Crimmitschau ein zehnköpfiger, im Gegensatz zur sächsischen Regierung stehender Aktionsaueschuß gebildet. Seit Donnerstag ist dort die Arbeit wieder aufgenommen worden. Die Bezahlung der Streiktage wurde erzwungen.

8 Hessen. Das Ministerium des Innern gibt dem „Wolffschen Tele⸗ graphenbüro“ zufolge bekannt, daß auf Befehl des Reichswehr⸗ ministers an Stelle der Kommandeurs der Reichswehrbrigade 11

in Cassel, Generalleutnants von Stolzmann, der Infanterie⸗ führer Nr. 11 und hessische Landeskommandant in Bad Nau⸗

heim, Generalmajor Kundt, zum Militärbefehlshaber im unbe⸗ taats Hessen ernannt worden ist. Als

in Frankfurt a. Main bestellt werden. für das Gebiet des Freistaats Hessen ist auf

Danzig.

Die unabhängige und die kommunistische Partei forderten zu gestern nachmittag zu einer Demonstrations⸗ versammlung auf dem Heumarkt auf, in der, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, zu den Vorgängen in Deutschland Stellung genommen und folgende Forderungen aufgestellt werden sollten:

1) Auflösung aller reaktionären Militärformationen, der Ein⸗ vohnerwehr und der Technischen Nothilfe, Errichtung einer Sicher⸗ heitswehr aus organisierten Arbeitern;

2) Freilassung aller politischen Gefangenen;

3) sofortige Aufhebung des Streikverbots;

4) sofortige Aufhebung des Entwurfs der Erwerbslosenfürsorge, Erhöhung der Arbeitslosenunterstützung um 50 % und Weiterzahlung der Winterbeihilfe;

5) Wiedereinstellung aller gemaßregelten Arbeiter der Reichs⸗ werft, der städtischen Betriebe und der Schichauwerft.

Der Oberkommissar Sir Reginald Tower erließ daraufhin durch Maueranschlag eine Warnung, in der er bekanntgibt, daß er Störungen der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit mit allen Mitteln entgegentreten müßte. Der Abhaltung öffentlicher Versammlungen stehe nichts entgegen, und das freie Wort solle auch niemandem beschränkt werden. Da jedoch die Emberufer der beabsichtigten Versammlung in nicht mißzuverstehender Weise zum Ausdruck gebracht hätten. daß sie den Umsturz erstrebten und die Räteregierung errichten wollten, müsse er alle ordnungliebenden und besonnenen Elemente der Einwohnerschaft vor der Teilnahme an diesen Bestrebungen nachdrücklich warnen. Die Einwohner des Gebietes der zukünftigen Freien Stadt Danzig müßten sich zuerst vor Augen halten, daß nur die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung die Erfüllung seiner hohen Aufgabe ermögliche: Die Selbständigkeit Danzigs zu bewahren und die Grundlagen für seinen wirtschaftlichen Aufschwung und für eine bessere Zukunft seiner Bewohner sicherzustellen. Gewalttätigkeiten und Umsturzbewegungen hingenen könnten den wirtschaftlichen Aufschmwung und die politische Selbständigkeit Danzigs schwerer gefährden, als es einzelnen Teilen der Bevölkerung Danzigs bisher zum Bewußt⸗ sein gekommen zu sein scheine. Tower ermahnte dann noch⸗ mals die Teilnehmer der Versammlung, sich jeder öffentlichen Ruhestörung zu enthalten, da er hiergegen mit allen Mitteln einschreiten würde. 11“

Tschecho⸗Slowakei.

Wie die „Bohemia“ meldet, ist im Einvernehmen der deutschen politischen Parteien und im Zusammenhang mit der deutschen politischen Arbeitsstelle eine Deutsche Nach⸗ richtenstelle G. m. b. H. begründet worden. Ihr Ziel ist ein ständiaer schriftlicher, telephonischer und telegraphischer Nach⸗ richtendienst für die Blätter des In⸗ und Auslandes sowie Propaganda im In⸗ und Ausland im Interesse des gesamten

Polen.

Die bolschewistische Offensive gegen Polen auf einer Front von 560 km dauert laut Meldung der „Times“ an. Die Angriffe im Mosyr⸗Abschnitt sind wieder auf⸗ genommen worden und auch weiter südlich an der rumänischen Grenze wird heftig gekämpft.

Großbritannien und Irland.

Im Unterhause stand vorgestern die allgemeine Lage in Europa zur Beratung.

Laut Bericht des „Telegraaf“ eröffnete As quith die Aussprache und hat die Regierung um Auskunft über die Lage in Deutschland. Hierauf besprach er die türkische Frage und erklärte, seitdem der mohammedanischen Welt bekanntgegeben worden sei, daß der Sultan aus Konstantinopel vertrieben werden solle, sei es aus polstischen Gründen schwierig, diesen Beschluß zu wirerrufen. Asquith befaßte sich mit der furchtbaren Lage in Oesterreich, wo die Krankenhäuser seit Monaten ohne Medizin, die Wohnungen ohne Brennstoff und die Kinder ohne Schuhwerk seien. Zum Schluß verwies Asquith auf die Notwendigkeit, den vormaligen Feinden, Deutschland ein⸗ begriffen wirtschaftlich auf die Beine zu helfen, damit sie in der Lage sind, den angerichteten Kriegsschaden zu vergüten. Clynes (Arbeiterpartei) schloß sich den Darlegungen Akquiths an und erklärte, die reaktionäre Bewegung in Deutschland habe bewiesen, wie ge⸗ fährlich es sei, ein ganzes Volk ohne die notwendiaen Lebensbedürfnisse zu lassen. Der Premierminister Lloyd George ging augführlich auf alle Punkte ein und sagte, es sei ein Glück, und zwar nicht allein für Deutschland, daß der monarchistische Putsch mißalückt sei. Die Verzögerung in der Lösung der türkischen Frage erklärte er mit der Tatsache, daß Wilson im vergangenen Sommer darum er⸗ sucht habe, mit der Lösung zu warten, bis er die Ameri⸗ kaner darüber befragt habe. Es sei schwierig, Konstantinopel unter internationale Verwaltung zu stellen. Das Versprechen, daß der Sultan im Besitz der Stadt bleibe, wenn die Christenmorde auf⸗ hörten, übe einen großen Einfluß aus. Hierauf befaßte sich Aoyd George mit der Lage in Mitteleuropa und sagte, man habe Deutsch⸗ land mehrmals mit Krediten geholfen. Solange aber keine Rahe und Ordnung in diesem Lande herrsche, habe das alles keinen Zweck. Im weiteren Verlaufe seiner Rede setzte sich Lloyd George ausdrücklich für Frankreich ein, das diesen Krieg nicht gewollt habe, aber im Verhältnis mehr Söhne verloren habe als alle anderen beteiligten Staaten, das seine Industriegebiete verloren und kür seine Wiederherstellung so viel aufzu⸗

wenden habe. Lloyd George fragte, ob Frankreich aus reiner Menschenliebe seine Rechte auf Entschädigung aufgeben solle, und wies darauf hin, daß gar kein Grund dafür bestehe, eine Revision des Friedensvertrages zu verlangen. Er sagte, dem Versailler Vertrag zufolge könne Deutschland selbst eine Festsetzung des angerichteten Schadens und der Entschädigungssumme, die zu vergüten es imstande sei, vornehmen. Bisher habe dies Deutschland jedoch noch nicht getan. Es liege im Interesse aller, daß der Industrie Deutschlands wieder geholfen werde. Wenn Deutschland Kredite nötig habe, dann solle es angeben, wie viel. Wenn die Sache Deutschlands gerecht

sei, so werde sie erwogen werden.

Der Lordgeheimsiegelbewahrer Bonar Law teilte dem Hause mit, daß der Amtsrichter von Dublin gestern morgen von vier Männern aus der Straßenbahn geholt und

auf offener Straße erschossen worden sei.

Frankreich.

In der Deputiertenkammer führte Barthou in der Besprechung der Interpellationen über die auswärtige Politik der Regierung in seiner gestern bereits zum Teil mitgeteilten Rede dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge weiter aus:

Während eines Jahres habe Lloyd George den politischen Nutzen und den Wahlnutzen gehabt und jetzt ziehe er aus den Zugeständ⸗ nissen, die er zuaunsten Deutschlands machen wolle, ebenfalls Nutzen, und Frankreich sei es, das allen Verwünschungen und der Revanche ausgesetzt sei. (Lebhafter Beifall.) Deutschland entziehe sich den wichtigsten Vertragsbestimmungen, namentlich im Hinblick auf die Entwaffnuna und die Kohlenlieferungen. Attentate gegen französische Offiziere und Soldaten kämen häufig vor. Barthou verlas einen Bericht des Generals Niessel über den schlechten Willen Deutschlands und über seine Absicht, den Reklamationen Frankreichs eine Menge besonderer Argu⸗ mente entgegenzustellen. Er fragte, ob der Ministerpräsident sich durch solche Gründe aufhalten ließe. Die Alliierten müßten gewiß eine gemeinsame Politik verfolgen, aber wenn es sich um Attentate gegen französische Offiziere handele und wenn die Alliierten eine ge⸗ wisse Scheu empfänden, die notwendigen Maßnahmen zu verlangen, dann könne Frankreib unmöglich seine Politil von den Schwankungen der Alliierten abhänig machen. Frankreich müsse mit seinen Alliierten handeln, aber wenn sie nicht mitgehen wollten, auch ohne sie. Frank⸗ reich sei noch groß und stark genug, um die Beleidigungen, die in der Verletzung des Vertrags liegen, zu verfolgen. Von der alten deutschen Armee verblieben 100 000 Mann, außerdem existiere eine neue Armee von 300 000 Mann; ganz abgesehen von den Truppen, die aufgestellt worden seien unter Verletzung des Friedensvertrags. Barthou sagte, er glaube, daß man sich unglücklicherweise in einer Krise befinde. Das dürfe man nicht mit Stillschweigen übergehen. Barthou be⸗ sprach alsdann die Nichtratifizierung durch Amerika und sagte, es sei auch keine Hoffnung, daß Amerika schließlich doch noch ratifizieren werde. Vor allem aber sei es bedauerlich, daß es dem Völker⸗ bunde, der ein Instrument des Friedens und des Fortschritts sei, nicht angehöre. Barthon wunderte sich, daß Lord Robert Cecil von dem Vorteil Englands in Afrika gesprochen habe. Eng⸗ land habe auch in Europa seine Sicherheit erhalten durch die Zer⸗ störung der deutschen Flotte, während Frankreich noch nicht einmal wisse, warum die deutsche Armee entwaffnet worden sei. Man habe die deutsche Armee als eine siegreiche Armee nach Deutschland zurück⸗ kehren lassen. England habe die Zerstörung der deutschen Flotte verlangt. (Lebhafter Beifall) Barthou beklagte sich auch darüber, daß die allgemeine Dienstpflicht in England verschwunden sei. Wie gestalte sich die Lage Frankreichs angesichts dieses Zustandes? Frankreich könne nicht seine Armee zerstören und es könne auch nicht sagen, es gebe keine Dienstpflicht mehr. Auf England aber ruhe die Last nicht mehr, einen Teil der Jugend unter Waffen zu halten. Mit Schaͤrfe wandte sich Barthou gegen die Versuche, den Friedensvertrag zu revidieren. Diese Revision werde doch nur gemacht werden auf Kosten von Frankreich und zum Nutzen von Deutschland. Der Ministerpräsident habe gehandelt, die Einigkeit der Alliierten sei hergestellt worden und er hoffe, daß sie fortfahren werde, sich zu bestätigen. Der Interpellant ging alsdann dazu über, das russische Problem zu besprechen, und sagte, man solle sich in acht nehmen, daß man angesichts der Haltung von Nittt und der Tatsache, daß Lloyd George die italienische Politik er⸗ mutige, nicht in Rußland zu spät komme. Schließlich erklärte er, Amerika habe im Kriege 51 000 Soldaten verloren. Das bedeute einen Mann auf 200)0 Einwohner, Italien 465 000. Mann, das bedeute einen Mann auf 79 Einwohner, England 835 000 Mann, also einen Mann auf 56 Einwohner, Frankreich angeblich 1 350 000 Mann, was aber in Wirklichkeit hinter der Wahrheit zurückbleibe, also einen Mann auf 28 Einwohner. Diese Toten, diese Ruinen seien die Zeugen Frankreichs; sie legten Deutschland, welches das Dosastre verursacht habe, die Notwendigkeit der Wiedergutmachungen, die im Friedensvertrag eingeschrieben seien, auf. Mit zu Herzen sprechender Stimme sagten Frankreichs Tote zu Frankreichs Alliierten, daß die Solidarität aufrechterhalten werden müsse, die während des Krieges bestanden habe.

Nach Barthou begründete der Radikale Margaine seine Interpellation über die Wiederanknüpfung der Handelsbeziehungen mit Rußland. Auf eine Frage des Führers der Radikalen Herriot erklärte der Minister Le Trocqueur, England habe 18 Millionen Tonnen Kohlen jährlich, also 60 vH seiner verfügbaren Mengen, an Frankreich zu liefern versprochen. Lloyd George habe ihm die Hilfe Englands zugesagt. Der Ministerpräsident Millerand sagte daraufhin: wenn gemeinsame Gegner Englands und Frankreichs versuchen sollten, augenblickliche Meinungsverschiedenheiten als Trennung der Alliierten zu betrachten, würden sie erfahren, daß die Allianz sich nicht gelockert habe. Der Sozialist Cachin forderte die Anerkennung der Sowjetrepubitk und die Wiederherstellung des Friedens zwischen Rußland und Polen. Er sprach die Befürchtung aus, daß Konstantinopel und die Meerengen eine Beute Englands würden, und kritisierte die französische Politik gegenüber der Türkei. Er verurteilte die Entsendung von Truppen nach Syrien, worüber das Parlament gar nicht befragt worden sei. Bezüglich des Ver⸗ sailler Friedensvertrags sagte der Redner, seine Partei werde die

Regierung darin unterstützen, aus Deutschland an Wiedergutmachungen

herauszuholen, was im Rahmen des Möglichen liege. Aber Deutschland hätte versucht, sich der Erfüllung seiner Verpflichtungen zu entziehen, vor allem bezüglich der Auslieferung der Schuldigen. In ihrer Note vom 14. Februar hätten die Alliierten dieses bestätigt. Sie seien weit davon entfernt, auf irgendeines ihrer Rechte zu ver⸗ zichten, die ihnen nach Artikel 228 und 230 des Friedensvertrags zu⸗ stehen. In der Frage der Kohlenlieferung müsse er betonen, daß diese Lieferungen nicht erfolgt seien und daß die Wiedergutmachungskommission mit dieser Frage betraut worden sei. Weiter habe Deutschland sich den Verpflichtungen bezüglich seiner Entwaffnung entzogen, und es habe erreicht, daß die für den April vorgesehene Herabsetzung der Stärke auf 100 000 Mann auf den 10. Juli dieses Jahres verschoben worden sei; darüber hinauszugehen sei, unsinnig. Vor allem müsse man Deutschland in den Stand setzen, zu zahlen Der Ministerpräsident Millerand erwiderte dem Vorredner, daß die Alliierten überein⸗ gekommen seien, die Sowjetregierung nicht anzuerkennen. Wenn französische Kaufleute und Industrielle gleich den amerfkanischen und englischen Kaufleuten und Industriellen sich über die Lage Rußlands und die Zukunftsmöglichkeiten unterrichten wollten, so würden sie die Unterstützung der Regierung finden. Die Alliterten wollten eine lebensfähige Türkei schaffen. Ein solches Ziel sei durchaus vereinbar mit der Freiheit der Meerengen und der Wahrung der wirt⸗ schaftlichen und finanziellen Jateressen Frankreichs in der Türkei. Zu dem Versailler Friedenevertrag sagte der Ministerpräsident: Die Kontrollkommission habe festgestent, daß Deutschland nichts unternommen habe, um seine bewaffnete Macht zu verringern. Es

1en

habe vfich vielmehr dieser durch den Vertrag begründeten Verringerung widersetzt. Es habe sogenannte Polizeitruppen geschaffen, die aber nichts weiter seien als Reserven, und die durchaus dem Geiste des Vertrages widersprächen. Es handle sich auch in dieser Frage um eine offensichkliche Verletzung der Vertragsbestim⸗ mungen. Hinsichtlich der Kohlenlieferungen sei⸗ Deutschland auch vor Ausbruch der Unruhen im Ruhrrevier seinen 2 pflichtungen nicht nachgekommen. Iafolge des iergfe 8 die Kontrollkommission und des Militärputsches vom 13. März habe diese Kommission vorerst ihre Tätigkeit einstellen müssen. Wegen der Angriffe auf die alliierten Offiziere in Berlin und Bremen habe Marschall Foch den Alliierten einen Vorschlag unterbreitet, der Wiedergutmachungen und neue Garantien gegen eine Wiederkehr solcher Ereignisse verlangt. Bezüglich der Entsendung von deutschen Truppen in die neutrale Zone des Ruhrgebiets fragte Millerand, wer denn den Alliierter die Sicherheit biete, daß die deutschen Trupper nach Wiederherstellung der Ordnung die neutrale Zone wieder ve lassen würden. Zum Schluß betonte der Ministerpräsident die un⸗ bedingte Notwendigkeit der Durchführung der Vertragsbestimmungen. Die Lage sei schwierig, und diese Schwierigkeiten forderten un⸗ bedingt eine einheitliche Front der Alliierten gegenüber den deutschen Versuchen, sich den vertraglichen Bestimmungen zu entziehen. Er werde Bedacht nehmen auf die Erfüllung dieser Bestimmungen und er sei sicher, daß auch die Alliierten diese Sorgen der französischen Regierung teilten. Die Erklärungen Lloyd Georges im Unterhause ließen die Annahme als berechtigt erscheinen, daß feste Beschlüsse bevorstünden.

Die Kammer, die der Rede des Ministers Beifall spendete, vertagte darauf die weitere Aussprache.

Einige Pariser Blätter melden, die englische Regierung habe eingewilligt, die gesamte Handelstonnage Deutsch⸗ lands, die Frankreich in Verwahrung hat, also 500 000 Tonnen, unter noch nicht näher bezeichneten Bedingungen

Frankreich zu überlassen. .

8 81

116 Italien.

Laut Meldung des „Corriere della Sera“ hat der Kriegs⸗

minister die Entlassung der Jahresklasse 1897 und zahl⸗

reicher Offiziere verfügt. Es werden ungefähr 100 000 Mann 6600 Offiziere entlassen.

Dänemark. 3

Wie „Tidens Tegn“ erfährt, wird Ende dieses Monats in Kopenhagen eine vorbereitende Konferenz über die Kreditgewährung an Mitteleuropa stattfinden, an der Vertreter der dänischen, schwedischen und norwegischen Re⸗ gierung sowie der Direktor des englischen Kreditwesens, Sir William Goode, teilnehmen werden. 11616“* Türkei. ““

Das Kabinett Sali Pascha ist dem „Wolffschen Tele⸗ graphenbüro“ zufolge zurückgetreten. Damad Ferid Pascha wurde mit der Bildung des neuen Kabinetts betraut.

. 8 Amerika.

Das amerikanische Staats departemen „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge mit, der Botschafter Wallace in Paris habe die Instruktion erhalten, daß sich die Vereinigten Staaten einer Entsendung deutscher Truppen nach dem Ruhrgebiet zur Niederkämpfung der kom⸗ munistischen Unruhen nicht widersetzen, wenn die deutsche Regierung darum ersuchen sollte.

Dem kanadischen Parlament teilte der Marineminister, wie der „Nieuwe Courant“ meldet, mit, daß Kanada Englands Aunerbieten betreffs Abtretung von Kreuzern und Torpedobootszerstörern an die kanadische Flotte annimmt. Die kanadische Flotte soll reorganisiert und die im Dienste des detelcen Reiches stehenden kanadischen Offiziere zurückberufen

. *

Dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge wird aus Beirut gemeldet, daß Emir Fessal den Franzosen befohlen habe, Syrien bis zum 6. Ayril zu verlassen, und daß die Araber den Abzug der Engländer aus Aegypten verlangen.

Statistik und Volkswirtschaft.

Die Tätigkeit der Gewerbe⸗ und Kaufmanns⸗ gerichte in den Jahren 1914 bis 1918.

Der Gesetzgeber hat vier Arten von Gewerbegerichten geschaffen. Neben einer Grundart in den gemeindlichen Gewerbe⸗ gerichten besteher drei Sonderarten in den Berggewerbegerichten, den Innungsschiedsgerichten und den Landesgewerbegerichten. Die Zahl der Gewerbegerichte betrug nach einer sosben vom Sta⸗ tistischen. Reichsamt veröffentlichten „Statistik der Tätigkeit der Gewerbe⸗ und Kaufmannsgerichte in den Jahren 1914 bis 1918“, die als Beilageheft zum „Reichsarbeitsblatt“ erschienen ist (39 Seiten, Karl Heymanns Verlag, Berlin), im Jahre 1918 ins⸗ gesamt 891 (gegen 949 i. J. 1913). Hiervon waren 515 (496 i. 8* 1913) gemeindliche Gewerbegerichte, 350 (420) Innun sschiedsgerichte, 18 (25) Landesgewerbegerichte und 8 (8) Berggewerbegerichte. Die gemeindlichen Gewerbegerichte haben eine sterige Mehrung seit ihrer Einführung aufzuweisen. Die Berg⸗ und Landesgewerbegerichte bleiben sich ziemlich gleich, bezw. zeigen eine geringe Abnahme. Die Innungsschiedsgerichte halten sich der Zahl nach bis zum Kriegs⸗ ausbruch auf ziemlich derselben Höhe, zeigen dagegen während des Krieges einen bedeutenden Rückgang.

Kaufmannsgerichte hat der Gesetzgeber nur in einer Form,

in den gemeindlichen, geschaffen, deren es im Jahre 1918 im Deutschen Reiche 303 gab. Davon waren 257 zuständig für einzelne Gemeinden unter denen sich 223 Gemeinden mit mehr als 20 000 Einwohnern befinden —, 26 für Bezirke mehrerer Gemeinden und 20 für die Bezirke mehrerer Kommunalverbände oder Teile von solchen. Die Zahl der Kaufmannsgerichte ist von 227 im Jahre 1905 auf 303 im Jahre 1918 gestiegen.

Für das Jahr 1914 verzeichnet die amtliche Statistik 100 568 Rechtsstreitigkeiten vor den gemeindlichen, Land- und Berggewerbegerichten. Die Geschäftstätigkeit der Innungsschiedsgerichte ist in der Statistik nicht berücksichtigt. Im zweiten Kriegsjahre 1915 gehen diese Rechtsstreitigkeiten auf 64 024 zurück. Der Rückgang hält auch während der folgenden Kriegejahre an, so daß das Jahr 1918 mit 39 055 Rechtsstreitigkeiten den Tief⸗ stand der Tätigkeit der deutschen Gewerbegerichte aufzuweisen hat.

Von den 294 221 Klagesachen des Kriegsjahrfünfts wurden an⸗ hängig 62 vO auf Klage der Arbestgeber, 0,1 vH wischen Arbeitern desselben Arbeitgebers und 93, vH auf Klage der Arbeit⸗ nehmer. Ihre Erledigung erfolgte in 39,2 vH der Fälle durch Ver⸗- gleich, in 12,8 vH duac kontradiktorische Endurteile, in 1,2 vH durch einen Verzicht im Sinne des § 306 der Zivil⸗ prozeßordnung *), in 1. vo durch Anerkenntnis, in 17,8 vH durch Zurücknahme der Klage, in 8,8 vo durch Ver⸗ säumnisurteil und in 14,e vo auf andere Weise; 4,6 vH der Fälle blieben unerledigt. WEEE 8