1920 / 67 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 30 Mar 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Löschpavter, außer ganz grobem grauen (653), Filtrier⸗ papier 1116114A“ Packpapier, in der Masse gefärbtes, auf beiden Se ten glatt und anderes ungeg lättet oder geglätlet, einschließ⸗ lich des über 30 Gramm auf 1 Meter im Geviert schweren Seidenpapiers s. Nr. 646 v 1111“ Schreib⸗, Brief⸗, Bütten⸗ (mit der Hand geschöpftes), 11141414161 EIen. und Zeichenkartonpapioet eidenpapier, nicht unter 655 d fallend.. Photographisches Robpapier, nicht barvtiert, Fpetene inh and resgs Buntvpopier, auch auf lithographischem Wege bergestellt, gg des mit Kre de⸗, Blei⸗ oder Zintweiß, Barvt (auch für photograbhische Zwecke) oder der⸗ gleichen sübes ftrichepen oder mit Metall⸗ (Bronze⸗) Drock versehenen Papiers, Chromgyapier, Chromo⸗ karions und Kun druckpapier dSneesttationgdruch⸗ vapier) in Bogen oder endlosen Rollen .. . .. Lacksertes papiers mit Glimmer⸗ oder Glasschuppen, Streupulyer, Wollstaub oder dergleichen überzogenes Papier; Papier mit gestrichenem, autgelegtem oder golwanop gstischem Metallüberzug in Bogen oder endlosen Rollen sowie mit Gold⸗ oder Silberschnitt versehenes Paper (mit Ausnahme von Blilderp apier) (657 afc) Drucke jedes Verfahrens: Postkarten mit Bilrdeuck, ein⸗ oder mehr axbig, auch mit Pressungen oder Rändern in Farden, Gold orer P1B11116“X“; Besuchs⸗, fec „„ Empfehlungg⸗, Geschäfts⸗ ung liche Karten aus Paphr. Büderpapier (mit Bildern oder Figuxen hehrucktes vppier Pappe zur weiteren2 Fafbelung, N. B. zur Aufmachung von Waren, zu Spielzeng), Modzellierhogen (auch Aobzi h⸗ papier, z. B. 8ve⸗ Whäse wepapies zu Fiiketten vorgeri teges, gummiertes Papier (Poppe) und zum -s. e fertjge Eniketten, nicht ansgestanzt oder mit 2 Photographien uswo. verziert, ein⸗ oder mehrfarpig vedruckt, und andere Drucke, ein⸗ oder mehrfatbig, auch mit Pressungen oder Mänpern in Farben, Gold orer anderen Metallen. Feschöfsorn c achen sind ausfuhrfrei Zu üg Entrltts⸗ oder dergleichen Karten usw. vor⸗

Filz⸗

ähn⸗

gedruckkes Pap er, zu Frachtbriefen, Rechnungen, Ge⸗ schaste buchern oder deraleichen vorgerschtetes Papier; Werspapiere und andere zur Autfüllung oder Er⸗ gäntung bestimmte bedruckte Papiere (gadere Wert⸗ papiere s. 674 d) ; Fahrscheine aus Papier, gedruckte dn 9 1““ apier und Pappe, auch der Nr. 657, ausgestanzt, auch mit Handmalefeien, gepreßten Naturbsumen, Pboio⸗ raphien oder sn irgendeiner anderen ise verziert. Nicht entwertete Bretmarken sind ausfuhtfrei. Ge⸗ schänsdruchachen sin aeg narffen uuu6“ Papier und Parpe, mit Gespinstwaren aller Art ganz e teikweise überzogen, oder mit Unterlagen oder e schergg 7 von Gespinstwaren aller Art oder von Pmesm und Tapetenborten gller Art aus Papier.. Spielkarten von 58 .2 und E ö Schieferpavier, auch Tafell dgaraus, ohn 5* ndung mit anderen Stoffen; Binsstpin⸗, Glas⸗. Rost⸗, Sand⸗, chmirgels, jowie anderes Schleif, und Polierpapier Lichtempfindlsches (gebrauchssertiges) Pbosographlsches Papier, z. B. Albumin⸗, Cesfosdin⸗, Bromfilber⸗, Ie und dergleichen, auch Lichtpaus⸗ Gelatinepapier; Pauspavier (Paraffin⸗, Oel, Wachs⸗ papier und dergl ichen); Biau⸗(Antlin, und Ultra⸗ manin)⸗ Pf jer; gefeitete Indlgopapiet; Detz nfektions⸗ papier; wesßpapierz Fieoen⸗ und Mätlengapier; Ozonvapler; Reagens⸗ und anderes chemisches Papier; mit Guttaperchalösung, Leim, Gummi, Tragant, Stärke oder aͤhnlichen Stoffen best icns oder ge⸗ pudert 8 Papizr, auch auf den 6 handelten Stellen mit rn Oel, Wachs oder Ko epye 5 Tützn. Beutel, Fäͤche, 2 utyl, ⸗schachteln und der⸗ CPiac Behättnisse, ugbedruckt oder bedruckk.... Bil fumschläge, unbedruck oder bedsuct . Papierwaͤsche, auch ganz oder Ber is mit Baumwollen⸗ ewebent ie en oder 8 nler, oder Zwischen⸗ agen von 8” nstwarzn a

Briespapier, ⸗kartsn und ⸗u 2 in Behärtnissen 89 Napj „Pappe der Hob⸗ 6 Peeraus attung). cc Einba bbecken, Mappen, Attrappen, Eiuis . . . . Albums (Sammebslher zur Aunahme von Bildern, Brlefmarken, Postkaren oder dergleichen)

670 //⁄) Wgaren aus Papjer, Pappe, Steinpappe,

Holzmasse, Zellstorr, Vulkanfiber, Fbennpaxvgasse

oweit sie nicht unter v rstebend aufgeführte Num⸗ mern fallen, auch Hartpapierwaren:

(670 a/ 2) ohne Verbindung mit anderen oder nur in Verbindung mit Holz oder Eisen:

aus Hapie r Nr. 657 oder 658 oder damit ganz odet zeilweise üͤberzegen. Geschäftsdrucksachen sind öʒ14* Waren mit gestrichzgem, aufgelegtem oder galvano⸗ Plaszischen Meiasllberzug oder mit Retalldruck sowie seinbemalte Waxen; gepreßte oder sonst geformte Gegenstände aus Steinpappmasse, auch gefärbt, lackert ö116666642*“ artp pierwaren, auch gefärbt, lackiert oder gefirnißt. mpenschirme, Laterzeen, sowie undere sfeine Waren und Herge beeö]; Schrel befte eheftete oder auf Pappe aufgezogene oder eingedund isverzeschpisse (Kataloge) und andere aren. Geschäft, drucksachen siyd ausfuhrfrei..

in ücgiüdung (auch onz oeer jeilwe se überzogen) mit Gespinsten der Gespinstworen aller Art mit fein⸗ geformter Wachsarbett, mit Hehedeeen Perl⸗ matter, Elfenhein, Zellhorn (Zellulold) oder ahn⸗ lichen Foxwerstoffen, oder versilberten unedlen Metalten (Figuren, Büsten, Kaxtonnagen, Ankägdigungstafein, Jacquardfarten usw.); Stickereien auf P. Pier oder Pappe. Geschästsdrucksachen sind ausfuhrfrei. b1“ Zigarrenspitzen, Ankündigungstgfeln, Patronenhülsen, artonnagen, Scnellhester, Briefordner und andere Waren in Nerbindung mit anderen als den vorge⸗ nannten Stoffen, soweit sie dadurch nicht unter andere Nummern faslen. Jsolierröhren für elektrische Lei⸗ tungen aus 12 oder Pappe und Verbindungsfuüͤcke dafür, auch in Verbindung mit unedlen Metallen. S. Nr. 912 m. Geschäftsdrucksachen sind auszuhrfrei Papierspöne (Abfäsle von der Paplerverarheitung); a und bedrucktes Papier als Altpapier (Matulatur); Papier, Pappe, Papier⸗ und Papp⸗ waren. ledialich zum Einstampfen verwenddar...

.aus

8 11 8 usfuhrnummer Statistischen Waren⸗ verzeichnisses

655 c

655 d 655 e 655 f 655 655

Zwölfter Abschnitt.

Bücher, Bilder, Gemälde. Bezüglich der Ausfuhr von Wertpapieren sind die Bestimmungen des esetzes gegen die grse⸗ vom 8. September 1919 (R.⸗G.⸗Bl. S. 1540) fowie die Anordnung betrestend das Verbot der Ausfuhr, Veräußerung oder Perpfändung aue ländischer Wert⸗ papiere vom 26. Januar 1920 (R.G.⸗Bl. S. 96) 4“ Karten und Geländebeschreibungen sind nach Maßgabe der Bekanntmachung vom 3. Juni 1916 (Reichs⸗ anze ger Nr. 130) und Ziffer II der Bekanntmachung vom 3. Juli 1916 (Reichsanzeiger Nr. 155) ausfuhr⸗ verbsuenhn e*“ Die Ausfuhr von Kunstwerken, die in das Verzeichnis der Werke eingetragen sind, deren Verbringung in das A sland einen wesentlichen Verlust für den natio⸗ nalen Kunstbesitz bedeuten würde, ist durch die Ver⸗ ordnung über die Ausfuhr von Kunstwerken vom 11. Dezember 1919 (R.⸗G.⸗Bl. S. 1961) geregelt.

Dreizehnter Abschnitt.

Waren aus Steinen oder anderen mine⸗ ralischen Stoffen (mit Ausnahme der Tonwaren) sowie aus fossilen Stoffen.

(683 d) Platten: geschliffen, geheobelt, poliert oder mit Schmelz überzogen: Lithographiernstei e (A thographische Platten), auch m 8 schnungen, Stichen JL 11111“ S (Schrelbtafeln) auch in Rahmen aller Art Schieferstifte (⸗griffel), auch bemalt, mit Papier über⸗ zogen oder in Hotz gesutzt . . . . ...

(692 a, c) in Verbindung mit anderen Stoffen als Holz oder Eisen, soweit sie dadurch nicht unter

andere Nummern faben; Luxuegegenstände:

aus Glimmer (Isolationsgegenstände für die Elektro⸗ technit s. 912 1) . 14““ aus anderen Steinen; Polier⸗, Schleif⸗ usw. Steine der Nummer 695 in Verbindung mit anderen Stoffen als PreA*“

(694/5) Poliersteine, Schleif, und Wetzsteine, auch Probiersteine:

künstliche, ganz oder teilweise aus Schmirgel, Korund, Karborund, Feuerstein oder QOuarz. . . Schlei sondsteine und Lnde natürliche, auch künstliche (mit Ausnahme der in Nr. 694 genannten und der mit Stearin, Talg und deenlccen versetzten Poller⸗ steine); Feuersteige, zum Gebrauche vorgerichtet dglanteter gehauen oder geschnitten; Schmirgel⸗ fellen und Schmirgelscheiben aus Holz mit auf⸗ geklehtem Schmirgelpulver sowie Sensenstreichen aus 8* mit aufgeklehtem Sand oder Pulver von Feuer⸗ tein, Glas oder Schmirgel; alle diese in Verbindung mit Stoffen aller »Airirrtrt. . .. E aus ieselgurn.. Aren aus Zemzent oder mit Zement überzogenen Steinen, auch hohl oder geiog. Cajalithwaren, mit Ausnahme der Schmetztieges d 5 a), sowie Tripolith⸗ waren und Waren aus Mischungen von Kalk mit Sand oder dergleichen, auch in Verbindung mit an⸗ deren Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter andere *”“ Kallsandzsegel (»steineh))...

(700/3) Waren aus Gips Glpsgus) auch aus einer Mischung von Gips und Schwesel oder mit Kreide und Leim oder mif anderen Zusätzen, auch Former⸗ arbeiten aus efhn (auch eel; Kieselgur⸗, Kreidemasse oder Talk: Bauplatten und steine, ungefärbt, üng mit Einlagen. andere ungetäͤröte Waren; auch Gipsformen mit vv44“*“ gefärbt, bronziert, lackiert, geglänzt (mit Stearin. Wachs oder dergleichen genränkt [Elfenbeinmasse, Chromo⸗, Kallipasta)) . Waren aller Art in V soweit sie nicht dadur

tbindung mit anderen Stoffen,

unter üaben Nummern fallen

Schlacken zu Bau⸗ und Pstasger 85 gefortrtm:. Pavier und Pgype auß Asbest, in Bogen, Rollen oder Platten, auch mit Eigzgen von Draht oder Draht⸗ geflecht aus unedlen Melallen oder Legierungen un⸗ edler Ftale, egi ene (unbeschnitten oder nur rechtwinkl ig beschnsttn); gesormt, auch durchlocht; (Fiderzementplatten, Asbestzement⸗ Garne, Schnüre, Stränge, Stricke und Seile aus Asbest, auch in Verbin ung mit anderen Spinnstoffen oder mit einer Seele aus unedlem Metalle (mit Ausnahme der Süen ce g be 6“ Gewebe aus Afbest (mit Ausnahme der Asbestkautschuk⸗

ewebe [708]) auch in Verbindung mit anderen Spinn⸗ slossen oder mit Kette oder Einschlag von Draht aus unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle sagie Plarten daxaus (Arbesttuchplatten) . . Klingerit, Kesselbekleidungen, Dichtungsplatten, ⸗ringe und anderwelt nicht genannte Waren aus Afbest⸗ dchesgat oder Asbestgeweben (Asbestkantschuk⸗ ewebe, Handschuhe, Kleider, Masken, Mitzen, chläuche, Schuhe aus Afbestgeweben); alle diese Waren auch in Verhindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter andere Nummern fallen

Vierzehuter Abschnitt.

Tonwaren.

(713/4) Mauersteine (Mauerziegel, Backsteine) aus farbig sich brennendem Ziegelron, ungebrannt oder gebrannt, unglasiert:

Hohre,. Lochsteine, Lochplatten und Formsteine, rauh oder at 8* . . . 2. 8 8— . . - . 8 2 . . . 0 . (Hintermauerungssteine), glatt (Verblend⸗ EmmsS1161111616162*“ Scheuerziegel Putzsteine) 111A1“”“ Mauersteine (Mauerziegel, Backsteine) aus farbig sich brennendem Ziegelton, glasiert . Klinker aller Art und mehr als 3 Zentimeter ver⸗ tragsmäßig 3 Zentimeter oder darüber dicke Pflaster⸗ platten aus Ton oder gemeinem Steiz „zLug, einfarbig, unglasiert oder glasiert (mehrfarbige s. 728 b)

(717/8) Dachziegel aus Ton, ungebrannt oder gebrannt:

unglosiert: Dach⸗ und Hohldachziegel. —: Dachpsannen und Falzdachzzegel glaßerte aler t.. . . ... Röhren aus Ton, unglasiert od Drainröhren.. 8

—: andere Röhren; Röhrenformstücke öu“

glasiert:

usfuhruummer

les Statistischen Waren⸗

verzeichnisses

8

713

714 714

715

716

717 a 717 b 718

Waren aus gemeinem Steinzeuge (mit Ausnahme der in Nr. 716 und 728 /b genannten): Röhren, Röhren⸗ formstü te. Soblsteine, Senkkästen, Ausgüsse und der⸗ gleichen; Krippen, Viehtrgege. .

—: Steine und Platten aller Art zu technischen Zwecken

—: Krüge und andere Gefäße zu Wirtschaftszwecken, vertragsmäßig auch mit grober Befl chtung von Weiden,

hähne, Kühlschlangen Pumpen und sonstige vorstehend nicht genannte Gegenstände zu technischen Zwecken. Töpfergeschirr aus farbig sich drennendem Ton, durch Freiau'drehen oder Pressen hergestellt, auch mit grober Beflechtung von Weidenruten, Bast, Binsen, Stroh öʒ“ —: glasiert (vertragsmöß g auch gewöhnli hes Znaimer Töpfergeschirr aus farbig oder weißlich sich brannendem Ton, durch Freiaufdrehen oder durch Pressen oder Gießen in Formen hergestellt), ein⸗ oder mehrfarrig, auch durch Aufspritzen von Farbe oder in ähnllicher ““ Oefen (Kamine, Kochherde) und Ofenteile, unglasiert oder glasiert, glatt oder verziert, einfarbig oder weiß oder mebrfarb g, auch mit Lüster⸗ oder mit Metallüberzug Tabakpfeifen, einfarbig oder weiß, unglasiert. . Feuerfeste Steine jeder Art (Schamotte⸗, Dinas⸗ und andere Quarz⸗, Bauxit⸗ und Magnesia⸗, Kohlenstoff⸗ steine für feuerfeste Ofenausmauerung), unglasiert oder giasiert: rechteckige bet einem Reingewicht des Stückes von weniger als 5 Kilogrammaena. —: rechteckige bei einem Reingewicht des Stückes von 5 Kll gramm eder darüber; andere als rechteckige ohne Rücksicht auf das Gewicht des Stückteses

(725 0/5) Feuerfeste Erzeugnisse aus Ton oder toniger Masse, unglasiert oder glasiert: Schmelztiegel, Muffeln, Kapseln, Röhren, Zpylinder,

Duͤsen u9 andere Hohlwaren außer Retorten; Platten und andere nicht als Steine zu bezeichne de geformte feuerfeste Erzeugnisse; Schmelztiegel aus Magnesia⸗ zement (Cajctubh) ööö“;; Schmelztiegel. Düsen und andere Gegenstände aus Graphitmaaaa661717666 Bauzierrate (Knäufe [Kapitäle], Gesin se, Friese, Gelän⸗ derteile, Bi’dwerke und dergleichen Verzierungen) aus Ton oder toniger Masse, unglasiert oder glasiert, auch mehrfarbig oder bemalt, . . . . . ... Bodenplatten aus Ton oder gefrittetem Tonzeug, ein⸗ schließlich der 3 Zentimeter oder weniger vertrags⸗ mäßig der weniger als 3 Zentimeter dicken Pflasterplatten aus Ton oder gemeinem Steinzeug, ungla ert oder glasiert, glatt oder verziert, einfarbig BezenMatzen aus Ton oder gefrittetem Tonzeug, ein⸗ schließlich der Pflasterp atten aus Ton oder gemeinem dneesses, unglasiert oder glasiert, glatt oder verziert, mehrfarbig, auch mit Lüster⸗ oder mit Metallüberzug; Klinker aller Art, mehrfarblrlg.. Glatte, unglasierte Bodenplatten aus Ton oder ge⸗ frittetem Tonzeug, durch Husammenpressen verschieden⸗ farbiger Tonmassen mit Mustern versehen.. .. Wandbeclelbungsplatten aus Ton, gefrittetem Tonzeug oder Steingut ungfaspert oder glasiert, einfarbig oder mehrfarbig, auch mit Lüster⸗ oder Metallüberzug..

(730/1) Waren aus Steingut, feinem Stein⸗ zeug, feinem Tonzeug, anderweit nicht genannt:

einachbcittc 114“*“

(731ac) mehrfarbig, auch mit Lüster⸗ oder mit Metalluberzug: Fergefäbse Fiauren und ähnliche Fesgegegetsab⸗ zeschirr und andere Waren aus Steiguku. —: aus feingm Eteivzeug, feinem Tonzeug.. Tonwaren aller Art (mit Ausnahme von Porzellan und vorzellanartigen Waren) in Verbindung mit anderen 1 soweit sie nicht dadurch unter andere Nummer 8—8Z1AAX“

(733 a) Porzellan und porzellanartige Waren (Weich⸗ porzellan [enalisches und Frittenporzellan], javani ches [Seger⸗] Porzellan, unglosiertes Porzellan [Biskurt, Parian, Jaspis] usw.) mit Ausnahme der Porzellan⸗ perlen der Nrn. 759 und 761.

Isolatoren aller Art (auch Isolationsglocken) aus Ste

Air Cbüb W““ Weiß: andere Waren als Tnf ggeschürr 1111 Farbig: auch mit Lüster⸗ oder Metalläberzug; weiß und farbig, in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht unter andere Nummern fallen (aus⸗ enommen Isolatoren für Telegrayhen⸗ oder Fern⸗ prechleitungen); Tafelgeschirr alle Art. . .. —: Ziergefäße, Fiauren und ähnliche Luxusgegenstände Porzellanknöpfe, Tabalpfeifenköpfe und andere Waren a 1“*“ Scherben und Bruch von Ton⸗ und Porzellanwaren

Fünfzehnter Abschnitt.

Glas und Glaswaren.

Glasmasse (auch Straß, ungeformt oder in Form roher Klumpen), Schmelglas⸗ (Email⸗) Masse, Schmelz⸗ (Email⸗, Glas⸗, Porzellan⸗) Farben, Glafurmasse, ungefärbt oder gefärbt; gemahenes Glas (Glasstaub, sand, ⸗tau, Brillantstaub uw ). Rohe Stangen und Röbren aus naturfarbigem Glase. Glasröhren und ⸗stängelchen, ohne Unterschied der Farbe, wie sie zur Perlenbereitung und Kunstglasbläserei einsch ießlich der Herstellung von Kunstglas gebraucht M-c“

(737/40) Hohlglas, auch mit einer geringwertigen

Beflechtung von Weiren, Bast, Binsen, Stroh oder

Rohr oder mit beee Zetteln oder dergleichen beklebt:

weder gepreßt noch geschliffen, poliert S. ang; schnitten, geätt oder gemustert: naturf irbig . —: weiß (auch halbweiß) durchsichtig, auch mit einzelnen Ringen von massivem weißen (auch halb weißen) Glase —: gefärbt oder weiß undurchsichtig Miich⸗, Alabaster⸗, Beinglas usw.), auch mit gefärbtem oder mit weißem undurchsichtigen Glase überfangen blos mit gepreßten Boͤden oder durch Schleifen, Pressen usw. gestalteten oder verzierten Stöpselln. in anderer Weise gepreßt, geschleffen poltert abgerieben, geschnitten. geätzt oder gemustert: Lampengläser aller Art —: anderes Hohlglas 1116““ bemalt, vergoldet oder versilbert, auch durch Auftragen oder Einbrennen von Farben gemustert

ge⸗

(Fortsetzung in der Dritten Beilage.)

des Statistischen

Waren⸗ rzeichnisses

Bast, Binsen, Srroh oder Rohr; Faß⸗ und Abzugs..

720 ec

721

722 723

724 G

725 a 725 5b 726

728 a

728 b

733 cU

733 d

733 e 734

737 737 b

737 c

739 a 739 b

(Fortsetzung aus der Zweiten Beilace.] bes

G (741/6) Spiegel⸗ und Tafelglas, anderweit nicht genannt;

(741/2) weder geschliffen noch polkert, geschnitten, gemustert, geripot, g schuppt, gebogen, mattiert. geat. üo rfangen, gefeldert (facettiert) oder belegt; (741 ae) nicht gefärbt, nicht undurchsichtig: Rohglas geagossenes, auch gerippt: mehr als 5 Milli⸗

k“ —. 5 Millimeter oder weniger stak

Lepiege rohglas: gegossenes (Kristallglas)

—: geb asenes (sog. drewiertelweißes Glas) rot oder undurchsichtig, Butzenscheiben..

(743 asc) geschliffen, voliert, geschnitten, gemustert,

gerippt (mit Ausnahme des gerivpten Roba ases),

e chuppt, gebogen des cebogenen Rohglates), mattiert, geätzt, überfangen jedoch nicht gefeldert (nicht facettiert), nicht belegt: Spiegelglas: gegossen und gegossene Platten . geolasen 11156656 11114214“₰“*“ sefeldert (facettiert), jedoch nicht belegt; Kathedral⸗, Antikglas (auch weiß) 111“ (745 2/b) belegt: iea glaos . . .. O1111161616161 zemalt, vergoldet oder versilbert, auch durch Auftragen oder Einbrennen von Farben gemustert zafe glas aller Art, weniger als 0,5 Millimeter stark Dpaescentglas . .

[Kiockenplatten für pholographlsche Zwedke gller ürt 8

111113“ hachpfannen und Ziegel (Glasziegel) aus Roh⸗, Tafel⸗ oder Drahtgkls. . . Roves sowie roh vorgepreßtes optisches Glas, auch zur Erprobung der Reinheit angeschliffen. .. Rohglas in Kugeln oder Kugelkappe'n (Segmenten) zur Her ellung von Uhr⸗ oder Brillengläsern, auch zu⸗ geschnitten oder gefärt . Uorgläser für Taschenuhren, auch aus gefärbtem Glase

Brillen⸗ und andere Augen⸗ sowie Sterepskopengläser,

auch gefüärbt, jedoch ungeschliffen, ungefaßt Brillengläͤser, geschliffen und andere geschliffene Augen⸗ gläser (auch zum unmittelbaren Gebrauche vorgerichtet Forgnons]; Breangläser; Lupen (Vergrößerungs⸗ gläser); Stereoskopengläser, geschliffen; alle diese auch gefärbt, jedoch ungefatt.ü

ast nur Einfuhrunummterert. .

Pillen (einschließlich der Brillen mit Gläsern aus Bergkristall sowie der Schutzbrillen in Verbindung mit Glas oder Glimmer) und andere gefaßte Augen⸗ gläser; gefaßte Brenngläser; gefaßte Lupen (Ver⸗ größerungsgläser); diese Waren aller J81“ Ferngläser (erohre, Feldstecher usw.) terrestrische; Operngläfer (⸗gucker); diese Waren aller E 1““ Sonstiges optisches Glas, geschliffen und gefaßt (Fern⸗ rohrobjektive); Stereoflope; alle diese, soweit sie nicht durch ihre Verbindungen unter andere Nummern fallen; Mikrofkope; auch ungefaßte Linsen für optische Zwecke; sowie diese Waren aller Art... . Photographische Linsen, geschliffen und gefaßt, auch ge⸗ 48 Pbeteatep e Obiekte, photographlsche Appa⸗ rate (Kamera usw.), soweit sie nicht durch ihre Ver⸗ bindungen unter andere Nummern fallen, auch un⸗ gefaßte pholographische Linsen, sowie diese Waren aller Art 0 0 *⁴ 20 9 .0 90 0 0 82 0 20 0 2 Glas, anderweit nicht genannt, auch durch Pressen oder Stoniten hergestellt oder geschliffen, poliert, abgerieben, geschnitten, geätzt, gemustert; Glasgespinst und wolle; Auxferprismen, sogenannte: nicht gefärbt, nicht un⸗ durchsich ig 60 8 . 6 166 8 —: gefärbt oder undurchsichttit „. . . bdemalt, vergoldet oder versilbert, auch durch Auf⸗ tragen oder Einbrennen von Farben Sehe be⸗ malle, vergoldete oder versilberte Glasknöpfe, auch SI11111414A*“*“; Glasmalereien, -mossaik, Lichtbilder aller Art von Glas, auch in Glas eingebrannt oder Angeigt; Photo⸗ graphien auf Glas (Diapositive); künstliche Augen aus Glas ohne Verbindung mit anderen Stoffen.

Zähne aus Schmel’,

90 2 .

auch aus anderweit nicht genannten Formerstoffen (Kitten oder dergle chen), auch in Ver⸗ hindung mit Stiften oder Röhrchen aus Platin; au Gebisse aus solchen Zähnen, Nerbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen ybL““ 8 Glas, ganz oder zum größeren Teile überzogen mit Gespinst varen, Gespinsten oder Filz aller Art, soweit es nicht durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fällt.. Glas⸗ und Schmelz⸗ (Email⸗) Waren in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit st nicht in anderen Nummern besonders genannt sind oder durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Num⸗ mern fallen: bemalt, vergoidet, versilbert, oder durch Auftragen oder Einbrennen von Farben gemustert; auch Ovalescentglas, Glasmale eien, ⸗mosaik, Kunst⸗ verglasungen, Lichtbilder aller Art von Glas, auch in Glas eingebrannt oder eingeätzt; hotographien auf Glas (Dizwositive). Rosenkränze sind ausfuhrfrei. —: Glasflaschen und Siphons aus Glaus s —: künstliche Augen und andere Glas⸗ und Schmelz⸗ waren in Verbindung mit anderen Stoffen. Pinsel aus Glasgespinst und andere Pinsel (Nr. 599) und Rosenkränze sind ausfuhrfrrit . rhermometer aus Glas, auch in Verbindung mit Stoffen aller Art. Apparate und Instrumente aus Glas (einschließlich Fseesbe sz. auch in Verbindung mit Stoffen aller Absäle von der Glasbereitung und von Glas, 8. B. lasbrocken, ⸗bruch, galle, chaum, Herdglas: Scherben von Glas und von Glaswaren..

Ausfuhenummer

Statistischen Wareu⸗

verzeichnisses

757 b

soweit sie nicht durch 3 8

Ausfuhrnummer des Statistischen

1“ 8 88 Sechzehnter Abschnitt.

Edle Metalle und Waren daraus.

A. Gold.

Feingo’d, roh oder gegossen, gehämmert oder gewalzt in Stangen, Blech oder Draht, legiertes Gold, rob oder gegossen, auch in Form von Platten; Barren XX“

Goldmünzen: deutsc„c„heeeee .

Abrälle von der Goldverarbeitung (Goldsache, ⸗gekrätz); I“

Patin und die sogenannten Platinmetalle (Iridium, Osmium, Palladtum, Rhodium, Ruthenium), unlegiert, roh oder geressen, gehämmert oder gewalzt, in Stangen, Blech oder Draht; legiertes Platin, roh oder gegossen; auch Bruch sowie Abfälle von der Verarbeitung dieser Metalle...

L. giertes Gold, gehämmert oder gewalzt, au ven Ble h dder Nahte“—

Leg ertes Platen und legierte Platinmetalle, gebämmert oder gewalzt, auch in Form vo Blech oder Draht

Waren ganz oder teilweise aus Gold, anderweit nicht genannt, oweit sie nicht durch die Verbinoung mit anderen Stoffen unter andere Nunmern fallen..

Ebtes Blattgold (ebter Goldschaum, ⸗blatt, „folie), Flittern a s Gold. Blattgold, handgeschlagen legiert sso en. Buchgold) in Buchpackung ist ausfahrfrei .

Waren ganz oder te lweise aus Platin und den soge⸗ na nten Platinmetallen, oweit sie nicht dur h die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Num⸗ mern fallen.

in Form

0 0 ³ 0 0 .⁴ 2* 2 8 0 0 0 2⁴ 0

B. Silber.

Fenüölber, roh oder gegossen, gehämmert oder g⸗waßzt, in Stangen oder Bech; legieres Silber, roh oder gegossen. auch in Form von Platten; Barren aus Brüchsilber. . . 8 8 8 . . . 5 8 . 8 . 8

Silbermünzen. Silbermünzen, die von der Reichsbank aus⸗ oder durchgeführt oder die bis zum Betrage von 3 Mark für eine Person nach dem Auslande mit⸗ genommen werden, sind ausfuhrfreiia .

Abfälle von der Silberv rarbeitung (Silbergekrätz); Bruchsilber; Abfälle von der Goldverarbeitung (Goldasche, ⸗gekrätz;; Bruchgoddl ..

Legiertes Silber, gehämmert oder gewalzt, auch in Form von Blech, legiertes oder unsegiertes Silber, vergoldet oder auf mechanischem Wege mit Gold

Drabt, auch legierkt11121616

Silbergespinst auf mechanischem Wege mit Gold be⸗ legten Silberdrahte sowie Tressenwaren (Besätze, Bänder, Kordeln, Litzen, Schnüre), Gewebe und Knopfmacherwaren (auch mit Unterlagen oder Ein⸗ lagen von Holz, Bein, Horn, Leder) aus derartigem Silbergespinst ohne Beimischung von anderen 11X6A“

Waren ganz oder teilweise aus Silber, anderweit nicht enannt, auf mechanischem Wege mit Gold belegt, sgveit sie nicht durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen: Tafelgeräte, (Bestecke, Teller, Schüsseln, Tafelaufsätze usw.). .c

—: Schmuckgegenstände, Silbergeflechte, (Geflechte aus Silberdraht), Silbergewebe (Gewebe aus Silber⸗

draht) und anderweit nicht genannte Waren..

Siebzehnter Abschnitt.

Unedle Metalle und Waren daraus. A. Eisen⸗ und Eisenlegierungen.

schrom, „mangan, „nickel, „silicium aller Art, ⸗wolfram und andere nicht schmiedbare Eisenlegierun)geen

(778/9) Röhren, Fsh. eag⸗ der Röͤhrenformstücke Bogen⸗, Knie⸗, T⸗, Kreuz. und ähnlich geformte HBdienstae) aus nicht schmiedbarem Guß, ver⸗ tragsmäßig auch mit Teeranstrich oder „überzug ver⸗

sehen und an einzelnen Stellen abgefeilt:

von mehr als 7 Millimeter Wandstörke: roh..

beasceiitbt 656

von 7 Millimeter Wandstäcke oder darunter: roh

—: bearbeitet . .

Walzen aus nicht schmiebbarem Guß: roh....

ehaeet1“*“

(782/3) Nicht schmiedbarer Guß, anderweit nicht genannt:

Maschinenteile, obsz.

üen wdf.glee⸗ vb1““

nur Einfuhrnummern. . . .

Hähne, Ventile, Schieber, Wasserpfosten und ähnliche Ausrüstungsstücke für Rohrleitungen

Sparvorwärmer (Economiser) aller Aret

Herde, Oefen, Ofenteile, Heizkörper, ⸗röhren, Radiatoren; Kessel für Zentralbeizung und Warmwasserversorgung bearbeitet aus nicht schmiedbarem Gusse, anderweit nicht genannt. Defen (Herde) und Ofenteile aus Kunstguß und anderem feinen Guß, nicht schmiedbar, sind ausfuhrfrei. 6 88 . 18 1 .

eschirre, Kessel (für Zentralheizung und Warm⸗.

Lengs es an 783 g), Badewannen, Lampen und andere Eiseuwaren, bearbeitet aus nicht schmiedbarem Gusse, anderwe t nicht genannt 8

luppen; Rohschienen (Millbars); Rohblö n⸗ ee vorgewalzte Blöcke (Blorms); Platinen; Knüppel (Billets); Tiegelstabl in Blocken (785 asb) Schmiedbares Eisen in Stäben (gewalzt, geschmiedet oder gezogen), auch mit eingewalzten Mustern oder Verzierungen:

Träger (I⸗, U⸗- und „(Zores⸗) Eisen.

Formeisen (mit Ausschluß der in Nr. 785 a enthaltenen Profile); nicht geformtes (fassoniertes) Stabeisen, auch Bandeifen (schm edbares Ei en in Stäben nicht über 12 Zentimeter lang, zum Umschmelzen siehe

r. 818 h ,..

.aus 776 b

Waren⸗

verzeichnisses

8 us 776 a

.

783 h

784

E116“

aatsanze

Ausfuhrnummer des Statistischen

(786/8) Blech: rob, entzundert, gorichtet, dressiert, gefirnißt, in der Stärke: von 5 Millimeter oder da über (Grobbleche) —: von mehr als 1 Millimeter bis unter 5 Millimeter —: von 1 Millimeter oder darunter . . abgeschliffen, mir Schnelz bel gt (emaillert) lack ert. polie t, gebräunt oder sonst künst ich oxodiert, auch mit spiegelnder Oxydschicht überzogen . . verzinnt (Weißblechhhah . . 0-0-“0bvoo11X“*“ berdleit oder mit anderen unedlen Metallen oder Le⸗ gierungen unedler Metalle überzogen. . Wellblech . 1“ . . 1e .„ Dehn⸗ (Streck), Riffel⸗, Waffel⸗, Warzenblech . . Blech (mit Ausnahme von Well⸗ Dehn⸗ (Streck⸗), Riffel⸗, Warzendlech) gepreßt, gebuckelt, geflanscht, geschweißt, gebogen, gelocht, gevohit . (791/2) Draht, gewalzt oder gezoaen, eins chließlich des geformten (fassonierten) und gev ätteten: (791 ab) roh oder bearbe itet, jedoch nicht poliert, lackert oder mt anderen unedlen Metallen oder Legicrungen unedler Metalle überzogen: gezogen. Draht aiten, nicht übersvonnen für Tonwerk⸗ zeuge, s. Nr. 915. Stahldraht auf Holzroͤllchen bis u einer Drahtlänge von 12 Meter und einem Gewicht is 6,5 Gra um ist auskuhrfreiia.t . (792 a/b) volert, lack ert oder mit anderen un⸗ edlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle üb erzogen: verzinkt (galvanisiert))a)). . anderer. Drahtseiten s. Nr. 915.. . . . Schlangenröhren, gewalzt oder gezogen; auch Röhren⸗ sotmteese. ceh 1..“ —: bearbeitet 82 20 2 2 * 0 2 2 2 * 8 (794/5) Andere Röhren, auh Muffen⸗ und Flanschenröhren, gewalzt oder gezogen: roh, mit einer Wandstärke: von 2 Millimeter oder c1111121*“] —: von weniger als 2 Millimeter . . bearbeitet, mit einer Wandstäske: von 2 Millimeter oder darüber . 2 2 2 2 3 . 2 0 0 2 2 8 2 2 —: von weniger als 2 Millimeter . Eisenbahn⸗ auch Ausweichungs⸗ Zahnrad⸗,Platt⸗(Flach⸗), Feldbahnschienen, Herzstücke, Kreuzungs täͤcke) aus W Eisen, auch gelocht und am Fuße aus⸗ eklin . 8 . 2. 8 . 8 0 8 . 8 2 2 8 82 Sraßenbahnschienen A4“ Eisenbahnschwellen aus Eisenü .. Eisenbahnlas hen und „unter agsplatten aus Eisen . . Eyyendahnachsen, ⸗radeisen (Naven, Radreifen, ⸗gestelle, „kränze), „räder, ⸗radsãtze . . . . (798/9) Schmiedbarer Guß, Schmiedestücke und andere Waren aus schmiedberem Eisen, anderweit nicht genannt: Teile von Maschinen, Schiffen, Fahrzeugen usw., roh: von mehr als 25 Kilogramm. . —: von mehr als 3 dis 25 Kllograunm.. . : von 3 Kilogramm oder 1.““ andere Waren, roh, Druckplatten s. Nr. 874 b G“

2 4.

nur Einfuhrnummern

ackeln, Farbabstreicher füär Walzendruchmaschinen. eüfaae nm, Sta hlflaschen, Laternen. Lampen, Oefen, Er veergr h Dreyscheiben. Weichen, Sparvor⸗ wärmer, Säg⸗zahnkratzen, Stahlmagnere und andere Eisenwaren, bearbeiter. Trockenvlatten aus Eisen⸗ blech s. Nr. 749, Sparvorwärmer s. Nr. 783 f. Säge⸗ zahnkratzen s. Nr. 817, Druckplatten s. Nr. 874 bl.. Brück n und Brückenbestandteile aus schmiedbarem Eisen, auch mit Anstrich versehehn . Andere Eisenbautelle („-konstrultionen) aus schmiedbarem Ehsen, auch mit Anstrich versehen . . . 801/2) Dampfkessel und fasser aus schmiedbarem Eisen G 111 zusammengesetzte Velle von solchen, auch mit Ausrüstung (Armatur) versehen:

andere Dampfkessel aus schmiedbarem Eisen mit mehr 86 10 unter sich gleichen Röhren von einer 300 Millt⸗ meter oder weniger betragenden lichten Weite . . . Dampffessel aller Art aus nicht schmiedbarem Gusse. (Dampffässer aus schmiedbarem Eisen mit mehr als 10 unter sich gleichen Röhren von einer 300 Mihli⸗ meter oder we iger betragenden lichten Weite s. Nr. 802) Einzelteile (Ersatz⸗ und Reserveteile usw.) zu Dampf⸗ kesseln und fässern der Nrn. 80 a—e und 802 allein wgeccac6“*“ andere Dampfke ssel aus schmiedbarem Eisen. Dampf⸗ fäͤsser aler IN . . . ... . . .... Ankertonnen (Bojen), Gas Wasser, und andere Be⸗ hälter (Reservoire), Gefäße und Fe (Apparate), Kessel (außer Dampfkesseln) aus schmiedharem Eif für Fabriken, genietet, gepreßt oder geschweißt, au mit Ausrüstung (Armatuxr) versehen, und zusammen⸗ esetzte Telle von solchen 1 und Geräten. Pegemi. und Brennereigeräte sowie Geräte für )Zuckerfabriken s. Nr. 906 f h... 8

(80 4 /5) Röhrenverbindungsstücke; Hähne, Ventile,

Schieber und ähnliche Ausrüstun 9(Armaturystücke aus

schmiedbarem Eisen 8 Dampfkessel, fässer, Bebälter

(Reservoire) und a 8 Geräte sowie für Rohr⸗ eilungen:

ohne Verbindung mit anderen unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metale . 8 in Verbindung mit anderen unedlen Metallen oder 2sernge. eanen vLb1111“n nker anket) 117672656 Schraubftöcke aller Art, Ambosse, Sperrhörner, Brech⸗ eisen; Fahh bei einem Reingewicht des Stücks von mehr als 10 Kilogrammn. . . Kloben nnd Rollen zu Flaschenzügen; Winden und sonstige fortschaffbare Hebezeuge.. . .. Spaten, Schaufeln, Blatthachen, Küchenpfannen, Kohlen⸗,

Schmelzlöffel, Feuergeräte (-zangen usw.)

Lokomotiv⸗ und Lokomobilkesel.

786 a 785 b 786 c