1920 / 67 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 30 Mar 1920 18:00:01 GMT) scan diff

G1u“ 8— 1“ 1“ nasgbemmwemr deutscher Zahnärzte am 16. Januar 1920 abgeschlossenen Arbeiter und Arbeiterinnen im Stickereigewerbe (Konfelkons⸗ ☛⸗ Tarifoertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs⸗ stickerei) gemätz § 2 der Verordnung vom 28. Deyember 1918 veieh bedingungen der zahntechnischen Gehilfinnen und Gehilsen (Reiche⸗Gesesbl. S. 1456) für das Gebiet des Zweckverbandes gemäß § 2 der Verorenung vom 26. Dezember 1918 (Reichs⸗ Groß Berlin für allgemein verbindlich zu erklären. Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadtkreises Berlin Einwendungen gegen diesen Arn . und der Orts⸗ und Gemeindebezirke Adlershof, Britz, Charlotten⸗ 31. März 1920 erhoben werden und burg, Cöpenick. Friedrichsfelde, Friedenau, Grünau bö-u b & 2320 an das Reichsarbeitemmisterium, ee 8dne eede Seee Luisenstraße 38, zu richten. igswusterhausen, Lankwitz, Lichter berg, Mariendorf, Marien⸗ Berlin Mäar⸗ 20. felde, Neukölln, Niederschönhaufen, Nirderschöneweide, Nowawes, 8 ases 8 v 8 jisminister. Oberschöneweide, Pankow Reinickendorf, Schmargendorf Schöne⸗ 1I“ A d. . n berg, Steglitz, Stralau, Tegel, Tempelhof, Treptow, Weißensee, vI1““

E gesser

atistischen

Waren⸗ . * verzeichniffes

II. Weiter sind folgende Waren, soweit sie unter Abschnitt 17 A fallen, ausfuhrfrei:

Apfelsinenschäler. Apfelstecher, Zerteiler, Austernbrecher. Back⸗ schaufeln, Blechdosenöffner, Blitzschneider (Gemüseschneider), Blumen⸗ kellen, Botanisierspaten, 1.. I e dazu, e gestelle, Broschen und Teile davon Bügel (Kleider⸗ und ähnliche Sicherbeitslampven für Bergrwerle..

Bügel)], Bullenringe, Bürobedarfsgegenstände, z. B.: Altenhefter, Sicherheitsnadeln.. 88 8 . X“ HBA“ Se. 6“ . . . und Dosen für Schreibfedern und Bleiminen, Büroklammern, Feder⸗ 18) Maschinen, elekerote 8

halter, Klammern zum Festhalten von Taschen⸗ und Füufederhaltern 9 18 Erzeugnifse. am Taschensaume, Papierlocher, ⸗löscher, Pinselbleche, ⸗ringe, Tinten⸗

4 Ausfuhrnummer Waren⸗

verzeichnisses

eeende . 8 Steinmetzarbeiten, geschliffen, gehobelt, poliert oder ver⸗ goldet, auch in Be bindung mit Holz oder Eisen: aus Alabaster, Marmor (auch künstlichem), Ser⸗ Segne aabbböbe65* .aus 687 —: aus Grantt, Porphyr, Syenit oder ähnlichen harten 14““ .aus 687 —: aus polierfähigem Kalksteiin. aus 687 —:; aus anderen Steinen (mit Ausnahme von Schiefer) aus 687 Geschliffene, gehobelte, profilierte oder sonst weiter be⸗ arbertete chieferpla ten; bea beitete Tafelschiefer; an erweit nicht genannte Waren aus Schiefer ohne

Draht (Litzen, Geflechte ufw.) ous unedlen Metallen pooder aus Legierungen unedler Melalle, üverzogen, um⸗ wickelz, umsvonnen oder umflochten: für andere als elektrotechnische Zwecke, Hutkörper usw.. .. Gasmesser (-uhren), Wasse messer ohne Uhrwerk Außerdem sind au fuhrfret:

Kämme, Knöpfe und andere Waren, ganz oder teilweise aus Z⸗Uhoen oder ähnlichen Formerstoffen (z. B. Galalith), anderweit nicht genannt, soweit sie nicht durch dee Verbindung mit anderen Stoffen unter an ere N mmern fallen oder als Nachahmungen höber belegter Waren anzusehen sind, mit Ausnahme von Schuhh⸗ken und Oesen mit Zelluloidbezug. aus 640 b

ç666“

Stöcke aus Rohr, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter Nr. 568 (Stöcke, mit Darmsaiten ganz oder tei weise um⸗

890 b 891 k

verschiedene

—.—

flochten) oder unter andere Nummern fallen...

Siemnußknöpfe, auch Knöpfe aus Areka⸗ oder ähnlichen

7

harten Nüssen.. .

ancerweit nicht genannte oder inbegriffene pflanzli be

Schnitzstoffe in roben bloß geschnirtenen Platten; Holundermark, geschnitten; Schilfrohr (Dach⸗, Mauer⸗, Weberrohr), ge palten geschnitten oder zugespitzt; Per.en und dergl aus anderen rflanzlichen Schnitzstoffen als Holz, Kort (:mt Ausnahme derjenigen aus Zel⸗ born [Zelluloid] orer ähnlichen Stoffen), auf Ge⸗ spinstfäven, Schnüre orer Draht gereiht, ohne weiteres als Schmuck verwendbar, auch in gleicher Weise her⸗ gestelte Besatza tikel; Waren (außer Hüten) aus anderen pflanzlichen Schnitzstoffen als Holz und Kork einschließlich der Waren aus Samenkörnern und der Lufawaren), auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht unter andere Nummern fallen.. .

B lohauer⸗, Bildschnitzer⸗ und Kormerarbeiten aus Stärke,

Gesch nicht entwertete Briefmarten entwertete Briefmaren

8

8 8

Steine (mit

Bassorin. Tragantgummi, Brot⸗ oder sonstigen ander⸗ weit nicht genannten Formersgoffen, auch in Verbin⸗ dung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht unter ndere Nummern falenn . . . . aren aus sormbarer ee Kohle leinschließlich derjenigen aus fossilen Stoffen) oder aus Gaskohle, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter andere Nummern fallen: Kohlenstifte (Brennslifte für elektrische Bogen⸗ Elektrodenkohlen, Kohlenfäden für elektrische Be⸗ leuchtungskörper und dergleichen, auch in Ver⸗ indung mit Platin; Karborundwaren (andere ls Schleif⸗ und Wetzsteine der Nr. 694) und andere Waren aus fombarer Kohle oder aus Gastohle (Retortengraphiiuiuit)

11) Papier, Pappe und Waren daraus.

0 8 0 2

12) Bücher, Bilder, Gemälde.

Sämtliche hierher gehörige Waren erlaubt, soweit nicht

bezüglich der Kunstwerke in der Verordnung über die Ausfuhr von Kunstwerken vom 11. Dezember 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. 1961) oder bezüglich der Wertpapiere im Gesetz gegen die Kapitalflucht vom 8. Septemper 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1540) sowie in der An⸗ ordnung, betreffend das Verbot der Ausfuhr, Ver⸗ äußerung oder Verpfändung ausländischer Wertpapiere, vom 26. Januar 1920 (Reichs⸗Gesetzbl. 96) etwas anderes bestimmt ist. Außer: Karten und Gelände⸗ beschreibungen nach Maßgabe der Bekanntmachung vom 3. Juni 1916 Rercsanzeiger Nr. 130 vom leichen Tage) und Ziffer II der Bekanntmachung vom 8 Julr 1916 (Reichsanzeiger Nr. 155 vom 4 dess. Mis.).

13) Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (mit Ausnahme der Tonwaren) sowie aus fossilen Stoffen.

Erelsteine, bearbeitet (geschleffen usw.), ohne Fassung

oder nur zu technischen Zwecken in Holz, Horn, Knochen oder unedlen Metallen gefaßt (Schneide⸗ und Schreib⸗ diamanten); auch Drahtzieheisen in Verbindung mit gebohrten Edelsteinen; in anderer Weise gefaßt; in einer zur unmittelbaren Verwendung als Schmuck oder Zierat gee gneten Form oder geschnittenen (Gemmen, Kameen); vorst hend 1 1— aller Art in Vervindung mit Exelsteinen, soweit sie nicht an sich unter andere Nummern fallen Halbede steine (einschl. der 9eeen Lapa), bearbeitet eschliffen usw.), ohne Fassung; eh. geschnitten 1ege. Kameen) oder sonst zu Waren verarbeitet, seweit sie nicht durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen „. . Ausnahme von Schiefer und Pflaster⸗ poröse und dichte, an mehr als den nicht gesägten Seiten roh auen 2 0 * 0 .*. 89 0 83 80 0 .

steinen) sowie Lava, drei Seiten Hessg rder bloß roh be

Pflastersteine 0 4 82 .* * ³ 2 0⁴ .⁴ 9 0 *ℳ - 8* 2⁴

b gesä t

(682/3) Platten: (geschnitten) oder gespa ten, we er geschliffen noch

gebobelt, poliert oder mit V8nn überzogen: aus Alabaster, Marmor, Serpentinstein; aus Granit, Porpbvr, Svenit oder ähnlichen harten Steinen; aus Lava, poröser orer dichter, aus polierfähigem Kaltst in und aus anderen Steinen (mit Aus⸗ nahme ron Schiesereaey)) . geschliffen, gehobelt, poliert oder mit Schmelz über⸗

ogen:

88-* Alabaster, Marmor (auch künstlichem), Ser⸗ G aeeh. aus polierfähigem Kalkstein mit usahme der Lithographiersteine: aus Granit, Porphvr, Svenit oder ähnlichen harten Steinen; aus anderen Steien . . Schieferblöcke und platten, an einer oder mehreren schmalen Seiten (Kanten) gesägt (geschnitten), weder

aäftsdrucksachen aus 657 b, 658, 670 a, 670 e, 671 und 672 aus 658 .aus 673 b

nicht genannte Waren

gebobelt, noch geschliffen oder poliet. 684

(685/6) Steinmetzarbeiten, ungeschl ffen. unge⸗ dovelt, auch in Verbindung mit unlackiertem, unpoliertem Holze oder Eisen:

„on schlichter, nich pofil erter Arbeit, nicht abedreht, nicht verziert: aus Alabaster, Marmor (auch tünst⸗ lichem), Serpentinstin. . —; Raudsteine für Bürgersteige aus Granit, an zwei Längsseiten und an den beiden Kopfseiten schlicht be⸗

. aus 685

arbeitet, sonst roh oder bloß roh bebauen. . . . aus

—: andere Steinmetzarbeiten aus Granit; Steinmetz⸗ arbeiten aus Porphyr, Svenit oder ähnlichen harten

Steinen; aus Lava, poröser oder dichter. . aus 685 auso 685

—: aus polierfäbigem Kalkstein.. —: aus onderen St inen (mit Ausnahme von Schiefer),

profil ert, ganz oder teilweise abgedrebt oder verziert: aus 685

aus Alavbaster, Marmor (auch künstlichem) Serpentin⸗ t. in . * 2 .* . ⸗* 83 4 . . . . . 2. 83 7. 20 —: aus Granit, Porphor, Svenit oder ähnlichen harten

Steinen; aus Lava, poröser oder dichter. . aus 685

—: aus vetesrreee E11““ —: aus anderen

.aus 685 teinen (mit Ausnahme von Schiefer) aus 685

Verbindung mit anderen Stoffen. Waren ganz oder weilweise aus Lava, dichter, soweit sie d anderen Stoffen unter andere Nummern fallen, auch

voröser vder

aus Lava, poröer oder dichter. ““

Bildhauer⸗ und Bilrschnitzerarbveiten aus Steinen aller Art, sofern sie Kunstgegenstände sind, einschließlich der

punktiertttk. ..6

fallend: ohne Verbindung mit anderen Stoffen oder erbindung mit Holz oder Eisen, mit Ausnahme der Luxusgegenstä de: aus Alabaster, Marmor (auch künstlichem); Serpentin⸗ aus Granit, Porpbyr. Syenit oder ähnlichen harten Ste nen; aus polierfähigem Kalkteimn... aus anderen Stein . (692 b) in Verbindung mit anderen Stoffen als Holz oder Eisen, soweit sie dadurch nicht unter andere Nummern fallen; Luxudgegenstände: aus Speckftein (Specksteinwaren außer Schmelztiegeln) Mahlsteine, auch in Verbindung mit eisernen Reifen dduar Metallbülsen . . .. . ..... . Waren aus Aiphalt (auch mit Kies oder dergleichen ge⸗ mischt), Harzzement oder äͤhnlichen Formerstoffen (Platten, auch selche aug Asphalt, Ab ällen von der Seileret, aurgedrehren Seilen und Sand bee eitet aondere Waren, auch in Verbindung mit anderen 8 soweit sie nicht dadurch unter andere Nummern faflehrhh 66*“ Waren ganz oder teilweise aus Meerschaum oder ahmungen davon, soweit sie nicht durch die Ver bindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallemn 12162626262 Jet (Gagat), auch Kännel ohle und Nachahmungen von Jet, in Platten oder Stücken; auch Waren daraus, soweit sie nicht durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen . . . . . Waren, ganz oder teilwei e aus Bernstein, natürlichem oder künstlichem, soweit sie nicht durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Numm n fallen

(691 afd nur in

14) Tonwarecu.

Alles verboten. 15) Glas und Glaswaren. Mce hierher gebörigen Waren verboten außer 758 761: Glasbehänge zu Leuchtern; Glasknöpfe (bemalte, per⸗ goldele oder versilberte 763 c); alle diese auch gefärbt Sber M64 Glasplättchen: Glas⸗, Porzellanperlen. Glasschmelz und ⸗schuppen, auch leviglich zum Zwecke der Ver⸗ packung und Versendurg auf Gespinstfäden gereibt; Glastropfen (G lastränen, Springgläser); Glaskörner (⸗kügelchen, massive tropjen) Glasflüsse (unechte Edelsteine), bleihaltig oder blei rei, Glassteine und torallen, ohne Fassung, auch lediglich sum Zwecke der Verpackung und Versendung auf Ge⸗ pinstfaden gereibt; auch Waren aus wlasflüssen, zfteinen, korallen der Einfuhrnummer 762. . .. Glas⸗, Porzellanverlen, Glasflüsse, „steine, korallen und dergleichen, auf Gespinstfäden, Schnüre oder Draht genäht oder gereiht und ohne weiteres als Schmuck verwendbar; auch in gleicher Weise hergestellte Besatz⸗ artikel aus Glasperlen uuw.. . 8

16) Edle Metalle und Waren daraus.

Blattgold, handgeschlagen, legiert (sogen. Buchgold) in Buchpackugg . . Silbermün zen, die von der Reichsbank aus⸗ oder durch⸗ eführt oder die bis zum Berrage von 3 für eine Perlon nach dem Ausland mita nommen werden..

Silbergespinst lauch aus vergoldetem Silberdrahte) sowie Tressenwaren (Besätze, Väͤnder, Koreeln, Litzen, Scheüre), Gewebe und Knopfmacherwaren (auch mit ÜUnterlagen oder Einlagen von Holz, Bein, Horn, Leder) aus derartigem S lbergespinst ohne Beimischung von

Waren, ganz oder teilweise aus Silber, anderweit nicht enannt, auch vergoldet, soweit sie nicht durch die erbindung mit anderen Stoffen unter andere

Nummern fallen: Tafelgeräte (Bestecke, Schüsseln, Tafelaufsatze, Teller usw.) . 1 —: Schmuckgegenstände, r; flechte (Geflechte aus Suberdraht), Silbergewebe (Gewebe aus Silber⸗

. 0 2* .* * * * 9

echtes Blattsilber (echter Silber 6

17) Unedle Metalle und Waren daraus.

à. Eisen und Eisenlegierungen. J. Kunstguß und anderer feirer Guß, nicht schmi⸗ bar. Sopldraht auf HKolzröllchen hbis zu emer Drahteguge von 12 m vnd einem Gewscht bis 65 Laubsägeblatter . . . . eteh. Schraub⸗ und Steckstollen. 81

* * 89 2* * 2 .

Silberschaum), Futter aus

eftel166 Polsternägel, Reißnägel. ““ Splitt⸗ und Rollschulnlnbe . Schlösser, nicht zu Handfeuerwaffen, und Schlüssel in Einzelsendungen bis zu 3 kg Gewicht . Feine Messer und feine Scheren, feine Schneidwaren (Messerschmiedwaren) aller Art, auch in Verbindung mit Sionen aber Art, andere feme Schneidwaren (blanke Waffen und dergleichen), feine Gabeln. . Perlen. Rose kränze, Fingerhure, Korkzieher, Nußknacker, Löffel. Glocken Kun schmiedearbeiten . . . 5 22 2 Schirmgestelle und Bestandteile von olchen . Federn (außer Schreibe⸗, Sprung⸗, Tür⸗, Wagen⸗, Uhr.⸗, Reiß⸗, Jacquardmaschinennadel und Federn zu Hand⸗

seuerwafsetn)nnn)).

Nach.

688 d

nicht durch die Verbindung mit geschliffene ufw. Platten und dgl. Steinmetzarbeiten

(691/2) Steinwaren, nicht unter andere Nummern

aus 691 a

maus 691 a aus 691 a

aus 771 6

aus 772 b

aus 77

draht) und anderweit nicht genannte Waren.. . aus 776

781

aus 791 b aus 811 a 820 c aus 825 d aus 825 f 831

aus 833

836 a

aus 836 d 837 838

fässer, gepreßte Tuschkästen, leere, Ch umpagnerhaken, ⸗heber, Decken⸗ ringe, Druckplatten, Eieruhren, Faßver chlüsse, Federringe für Uhr⸗ keiten, Feuerstähle, Flaschenreiniger, Fleischgabeln, „haken, ⸗klopfer, Feistereisen, auch Lampen dazu, Gardineneinge, Gartengeräte für Kinder, Gasanzünder, Gemüseschneider (Blitzschneider), Grabkränge, Gurkenhobel, Handpflegegeräte, Hilfswerkzeuge für Nähmaschinen, so⸗ weit sie mit diesen ausgefuührt werden, Ho enhalter, hänger, schnallen, Jätgabeln, Karabinerhaken für Uhrketten, Kartoffelbohrer, drücker, Joffel, Kösebohrer, Ketten (Messer⸗, Scheren⸗ Schꝛüssel⸗ und ähn⸗ lichen Zwecken dienende Ketten), Ketten und Kettenbemandteile für Schwarzwälderuhren,. Kirschenentkerner, Klammern für Kartonnagen, aus Eisenblech und Bandeisen, Kleider⸗ und öhnliche Bugel, Klemmer⸗ gestelle, Klobenringe, Klosettpavierhalter, Knöpfe für. Kragen, Man⸗ schetten, Schirmverschlüsse, Knopflocheisen, nopfteile aus Eren, Kopierrädchen für Schneider, Kragenknöpfe, Kraurhobel, Ktecher, Krawattenhalter, Küchenrädchen, Lampen zu Brennscheren und Frifier⸗ eisen Laubsägegarnituren, Anvale aus Stahl, Manschettenhalter, ⸗knöpfe, Messerbänkchen, ⸗ketten. Metzgerschelen (S hweineschaben) Mode⸗ knöpfe, Muschelhalter, Nähschraubstöckchen, mit und ohne Nadelkissen, Peese ngc aus Holz in Verbindung mit Eisen Pfefferstreuer, Pfeisen⸗ topfer, Pflaumenentkerner, Pinzerten, Rettichbohrer,

Schlusselhaken, ⸗ketten, ⸗ringe, Schmalzstecher,

ungs⸗ und ähnliche), 6 —— Schuhschnallen), Schneeschläger.⸗Schrauben⸗

Schmuckschnallen (außer

zieher für Nähmaschinen, Schahknöpfer, egn Spechkftem ··

hrenner mit Eisenfassung, Schweineschaben (Metzgersche en), Stahl⸗ lineale, Stimmgabeln, Stockzwingen, Strumpfhalter, ⸗hänger, „schnallen, Tischschoner, Tischruchklammern, Topfreiniger aus feij Eisendrahtgewehe oder Drahtgeflecht, Uhrtetten. Wetzstäble, eifen, Zigarrenabschneider Ztgarrenkistenöffner, Zigarren⸗ und Zigarettenetuis, Zitronenpressen.

III. Außerdem sind Uhrmacherwerkzeuge ohne besondere Ausfuhr⸗ bewilligung zur Aussuhr zuzulassen, wenn der Sendung eine Be⸗ schemigung der zutändigen Handelskammer beigerünt wird, daß es sich ausschließlich um Wertzeuge für Uhrmacherzwecke handelt. Uhrmacherwertzeug⸗ fallen z. B.:

Abziehplatten, Ambößchen, Ankerplättchenabheber, Anlaßpfännchen,

Bohrmaschinen, Eingreifzirkel, Fassun smaschinchen, Federwinder, Fräsmaschinchen, Gehänseausbeulmaschtnchen, Maße zum der Uhrbestandteile. Munehmer, Mittelpunkttrefter, Nietbänkchen, N eikloben, Punktiermaschinchen, Punzen, Räderstreckmaschincher, Ringe zum Zusammenseyen, Rundlaufzirkel, Schraubenhalter, Schraubenpoliermaschinchen, Senkspiele, Spiralbearbeitungsmaschinchen, Stirtenklöbchen, Streckmaschinen, Teeibnietmaschinchen, Uormavcer lupen, Uhrmacherzangen aller Art, Uhröffner, Unruhwagen. Wäl fräsen, Wälzmaschinchen, Werkhalter, Zopsenabrunder, Zapfenrollier stühle, Zeigerhalter. 8 Aus Unterabschnitt 17B:

Aluminium und Aluminiumlegierungen. Aluminiumgespiast sowie Tressen waren (Besätze, Bänder,

Kordeln, Litzen, Schnüre), Gewebe und Knopfmacher⸗

waren (auch mit Einlagen von Holz, Bein, Horn,

Leder) aus Aluminiumgespinst ohne Beimischung von

anderen Gespinsten . . Blattaluminium (Aluminiumfolieaeia)

Aus Unterabschnitt 17 C: Blei und Bleilegierungen. Stereotvp⸗ (Schrift⸗) Platten, Abklatsche (Klischees) aus 853 a Käaftgu und andere feine Bieiwaren, insbesondere ale bemalken, bronz erten, lackierten, mit anderen unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle überzogenen; Bleiwaren in Verbindung mit anderen Stoffen soweit sie nicht vorstehend geninnt sind oder dur d die Ver⸗ bindung mit anderen Stoffen unter andere Nimmern fallen, auch nicht zu den fein gearbeiteten Schmuck⸗ gegenständen usw. der Nr. 887 a gehören

Aus Unterabschnitt D:

Zink und Zinklegierungen. Zinkwaren: feine, insbesondere alle bemalten, bronzierten, gefirnißten, lackterten, polierten, mit anderen unedlen Metallen oder Leaierungen unedler Metalle üder⸗ zogen n; Zinkwaren in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht vorstehend genannt sind oder durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen, auch nicht zu den feingear⸗ beiteten Schmuckgegenständen usw. der Nr. 887 a

Aus Unterabschnitt 170: Kupfer und Kupferlegierungen. Bilderklischees (Galvanoh)

Aus Unterabschnitt 17 H:

Woren, nicht unter die Unterabschnitte AbisG fallend, aus unedlen Metallen oder aus Legierungen unedier Metalle.

Unechtes Gold⸗ und Silbergespinst, auch aus vergoldeten oder versilberten tierischen Häutchen, sowie ressen; waren (Besätze, Bänder, Kordeln, Litzen, Schnüre), Gewebe⸗ und Knoyfmacherwaren (auch mit Einlagen von Holz, Bein, Horn, Leder) aus unechtem Goid-. oder Silbergespinst ohne Beimischung von anderen Gespinsten, mit Kern aus Spinnstoffen . Waren ganz oder teilweise aus versilberten oder mi Silber belegten (plattierten, unedlen Metallen oder Le ierungen unedler Metalle, soweit sie nicht b son ers aus enommen sind oder durch die Veroindung mit anderen Soffen unter andere Nummern fallen: 1 Somackgegenstäande. Toilette⸗ und Nippachen.. . 885 2 Rosenkränze aler Artrt.S . .. 885 b anvders W66““ 885 U Unechtes Blattgold (unechter Golcschaum,. . . aus 886 Zellenschmelzarbetten Uogenannte Cloisonnéwaren); Perlen aus unedlen Metallen oder aus Legierungen 8 unedler Metalle, vernickelt oder vernitert . . . . . aus 887 Gespinste aus unedlen Metallen oder aus Legierungen unedler Metalle (ausgenommen Aluminiumaespinst) sowie Tressenwaren (Besäße, Bänder, Kordeln, Litzen, Schnüre), Gewede und Knoyfmacherwaren lauch mit Einlagen von Holt, Bein, Horn, Leder) aus solchen Gesvinsten ohne Beimischung von anderen Gespinsten mit Kern aus Spinnstofkfennn . . Blankscheite (Planch tten), auch solche aus Eisen, Mieder⸗ federn, Bruchbänder und ähnliche Waren aus unedlen Metallen oder aus Legierungen unedler Metalle, ganz oder teilweise mit Gespinsten oder Gespinstwaren

0 20 20 2 8 2 2 848 . us 849

übersponnen oder überzogen 11““

. 8 8

er. schneider Renge für Schirmoerschlüsse, Scherenketten, Schilder (Namen⸗⸗, Ankündi⸗

inen ühl

Unter die

Ausmessen

Organisation). Berlin, hat beantragt, den zwischen band der Deniirstenvereine Gron Berlin, dem In⸗ teressenverband

Ortsgruppe Berlin, und dem Groß

A. Maschinen. 8 8 ur Personen⸗ und Güterbeförderung im Betriebe der öffentlichen Verkehrsa stalten oder im kleinen Grenz. verkehr benutzte Dampflokomotiven und Einzelteile 8 (Erxsatz⸗ und Reserveteile usw.) zu solchen.. aus 892 „/d

8 . und 8923 a) Einzelteile (Ersatz⸗ und Reserveteile usw.) zu Maschinen 8 der Nummern 892 —— 893 c allein ausgehend und

anderen Nummern nicht ausd ücklich zugewiesen, in „Sendungen bis zum Reingewichte von 25 kg . . aus 893 d Einzelteile (Ersatz und Reserveteile usw.) zu Maschinen

der Nummern 894 an, allein ausgehend und anderen

Nummern nicht ausdruͤcklich zugewiesen, in Sendungen

his zum Reingewichte von 25 kg.. . . .and 890 dp Teile von Näh⸗, Kurdelst ck- und Strick⸗, auch Netz⸗

strick(Filet- Masc inen in Sendungen bis zum Rein⸗

gewichie von 5 kg .„ . . . aus 895 a/b

und 896 ab

Teile von Gestellen von Näh⸗, Kurbelstick⸗, Strick⸗, auch

Netz rick⸗(Frlet⸗) Ma chinen, einschließlich der dazu ge⸗

hörigen Tischplatten oder Tische in Sendungen bis

zum Reingen ichte von 25 kg . . . . . aus 897 Einzelteile (Ersab⸗ und Reserveteile ufw.) zu Maschinen

der Nrn. 898, 899 a/h, 900, 901 asc, 902 afb allein

ausgehend und anderen Nummern nicht ausdrücklich

Pe esen, in Sendungen bis zum Reingewichte von Einzelteile (Er saßs und Reserveteile usw.) zu Maschinen

der Nrn. 905 asb und 906 2/d, allein ausgehend und

anderen Nummern nicht ausdrücklich zugewiesen, in

Sendungen bis zum Reingewichte von 25 kg . . Einze teile (Ersatz⸗ und Reserveteile usw.) zu Maschinen der Nrn. 903, 904 a/d und 906 e/v, allein aue gebend und onderen Nummern nicht auedrücklich zugewiesen,

in Sendungen bis zum Reingewichte von 25 kg.

C. Fahrzeuge.

Zur Personen⸗ und Eüterbeförderung im Betriebe der öffentlichen Verkehrtanstalten oder im kleinen Grenz⸗

vertehr benutzte Fahrzeuge und Einzelteile (Ersatz⸗

und Reserveteile usw.) zu solchen

11“

aus 905 c

aus 906 c

* 1

(aus 916/18) Fahrzeuge, nicht zum Fahren

auf Schienergleisen bestimm t (ausge ommen

Wasserfahrzeuge 923/5), ohne Verbindung

mit Antr ebmaschinen: Personenwagen (mit Ausnabme der Wagen für Hand⸗ oder Fußbetrieb, Handwagen, ⸗karren), auch im Roh⸗ bau, nicht zur Krankenbeförderung oder als Kriegs⸗ fahrzeuge eingerichtet:

zwei⸗ und dreirädrige; Personenschlitten (ausge⸗ nommen Handschlitteo)n) . vierrädrige mit richt mebr als 4 festen Sitzen. vierrädrige mit mehr als 4 festen Sitzen.. . Personenwagen zur Herstelung von Motorwagen be⸗ fätrhnt ohne Gestellrahmen (Chassis), Motor und dc4*“] Einzelteile (Ersatz, und Reserveteile usw.) zu den unter 917 a/d und 918 genannten Waren, allein ausgehend und anderen Nummern nicht ausdrücklich zugewiesen. Lan(Wohn⸗)jwagen, Lastschlitten (mit Ausnahme der Wagen für Hand⸗ oder Fußbetrieb, Handwagen, schlitten, ⸗karren), nicht zur Krankenbeförderung oder als Kriegsfahrzeuge eigerichte Fluß⸗ und Binnensceschiffe für Luxuszweccke. Rederboote und andere nur dem Personenverkehr die⸗

nenee Kähne)., .

Aus 19. Uhren, Kinderspielzeug. B. Uhren. Alle hierher gehörigen Waren erlaubt. D. Kinderspielzeug. 8 Alle hierher gehörigen Waren sind ausfuhrfrei. Berlin, den 1. März 1920. Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: g

Bekanntmachung.

Der Zentralverband christlicher Bauhandwerker und Bauhilfsarbeiter Deutschlandse, Verwaltungs⸗ stelle Lingen, hat beantragt, die zwischen ihm dem Arbeitgeberverein für das Baugewerbe in Lingen a. Ems, dem Deutschen Bauarbeiterverband, NVer⸗ waliungsstelle Lingen, und dem Arbeitgeber⸗Be⸗ zirks⸗Verband für das Unterweser⸗ und Ems⸗Gebiet vom 1. September 1919 ab vereir barten Teuerungszulagen für Maurer, Zimmerer. Bauhilfso beiter und Erdorbeiter in Ergänung des am 24. April 1919 abgeschlossenen Tarifvertrags für die gewerblichen Arbeiser im Baugewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezem ber 1918 R ichs⸗Gesetbl E. 1456) für das Gebiet der Orie Lingen, Laxten, Schapedorf K ög⸗ bern, Darne und Alsen lin en gleichsalls für allgemein verbend⸗ lich zu erklären. 1b

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum v werden und sind unter Nummer

.B R. an das Reichsarbeitsministeriumm, Verlm, Lui⸗ straße 33, zu richten. büee cheh

Bertjin, den 10. März 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse. Bekanntmachung. 3

Der Verbhand deuscher Zahntechniker (Gehilfen⸗ Zweigverein Brandenburg, Sitz ihm, dem Ver⸗

zahntechnischer

Laboratorien

ezirk Berlin E. V. des wirtschaftlichen Verbandes

Wilmersdorf, Zehlendorf,

mein verbirdlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antra

31 März 1920 erhoben werden und

straße 33, zu richten. Berlin, den 10. März 1920.

Der Reichsarbeissminister. J. A.: Dr. Husse.

—.

Bekanntmachung. Der Reichsverband

v11““

lands

zu erklären. 31. März 1920 erhoben werden und sind unter straße 33, zu richten.

Berlin, den 10. März 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

1 Bekanntmachung. Der Deutsche Metallarbeiterverband,

waltung Bremerhaven, hat beantragt,

ihm und dem Arbeitgeberverband der

am 17. Januar 1920 abgeschlossene

falls für allgemein verbindlich zu erklären.

81. März 1920 erhoben werden und sind

straße 33, zu richten. Berlin, den 10. März 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

wmneeen

8

. Bekanntmachung. Die Vereinigung der Hotel⸗

beantragt den zwischen

erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können b klp 8,9, 0 2 haösea B. R. 2870 on das Reichsarbeiteministerium straße 38, zu richten. Berlin, den 10. März 1920.

Der Reichsorbeite minister.

eö“

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Bekanntmachung.

Der Deutsche Transportarbeiterverband, Sitz Berlin, hat benntragt, den zwischen dem Mühlhäuser Arbeitgeberverband, Fachgruppe Einzelhandel, und dem Deuischen Tranzsportarbeiterverband, Orisverwaltung Mühlhausen i. Thür., om 4 Februar 1920 abgeschlessenen Tarisvertrag zur Regelung der Lohn⸗ ond Arbeitsbebingunnen der Pocker und Hausleute im Einzel⸗ handel gemäß § 2 der Verrrdnung vom 28. Dezen ber 1918 Reichs⸗Gesetzbl; S 1456) für dae Gebiet der Stadt Müht⸗ hausen i. Th. für allgemein verbindlich zu erflören. En mertungen greeen diesen Annag tonnen bis zum 2” de 048 Rei FERk an das Reichsarbeitsminister ium, Be straße 33, zu richten. Berlin, den 10. März 1920. Der Reichsorbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

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Bekanntmachung.

Der Deutsche Texiilarbeiter⸗Verband, Filiale

Berlin, hat beantragt, den zwischen ihm und dem Ver⸗ band ber Stickerei⸗Arbeitgeber von Berlin am 29. Oktober 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Rege⸗ lung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der gewerblichen

otsdam und Spandau für allge⸗

können bis zum d unter Nummer I. B. R. 3037 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗

R des Deutschen Tiefbau⸗ gewerbes E. V hai beantraat, den zwischen dem mak. verband des Deutischen Tiefbaugewerbes E. V., Be⸗ zirksgruppe VIII, dem Arbeitgeberverband für das Baugewerbe zu Crimmitschau und Umgegend, dem Deutschen Bauarbeiterverband, Bezirksverein Crim⸗ mitschau, und dem Zentralverband der Maschinisten, Heizer und verwandten Berufsgenossen Deutsch⸗ Geschäftsstelie Zwickau, am 4. Juli 1919 ab⸗ geschlossene Lohn⸗ und Arbeitstarifvertrag nebst Nach⸗ trag vom 15. Septem ber 1919 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die gewerblichen Arbeiter im Tiefbau⸗ gewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbi. S. 1456) für das Gebiet der Stadt⸗ und Amtshauptmannschaft Crimmitschau für allgemein verbindlich

Emwendongen gegen diesen Antrag können bis zum

t Nummer I. B R. 3043 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Lulsen⸗

Ver⸗ die zwischen Land⸗ betriebe der Metallindustrie an der Wesermündung Nachtragsverein⸗ barung zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrage vom 2. Mai 1919 zur Regelung der Lohn⸗ uno Arbeits⸗ bedingungen in den Metallverarbeitungs betrieben mit Aus⸗ nahme der Handwerke betriebe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗GesetzbIl. S. 1456) für das Gebiet der Städte Bremerhaven, Geestemünde und Lehe gleich⸗

Einwendungen gegen diesen Antrag kännen bis zum

ter Ny I. B. R. 3065 an das Reichsarbeitsministeriun erlm, Lalsen⸗

Gast⸗ und Saal⸗ wirie⸗Vereine von Dresden und die 8enn, Ssch⸗ schaft der Dresdner eqö“ ihnen abgeschlossenen, a

. September/1. Oktober 1919 in Kiaft 8n Taris⸗ vertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeit bedingungen im Hotel, und Gastwirtsgewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Tezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiei der Stadt Dresden und der Vororte, soweit diese an die städtische Straßenbahn angeschlessen sind, für allgemein verbindlich zu

1920 erhoben werden und sind unter Nummer

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ittenntnacheenng

Der Arbeitgeberverband des Großhondels Augs⸗ burg, der Gewerkschaftsbund kaufmännischer An⸗ gestelltenver bände, Landesausschuß Bayern, der Gewerkschaftsbund der Angestellten, Geschäftsstelle Augsburg, und der Zentralverband der Angestellten, I Augs burg, haben beantraagt, den zwischen ihnen und den Bezirksgruppen Kempten, Kauf⸗ beuren und Lindau des Arbeitgeberverbandes des Großhandels Augsburg am 27 Januar 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs⸗ bedingungen für die kaufmännischen Angestellten in Industrie, Groß⸗ und Kleinhandel gemäß 2 der Verordnung vom 28. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Städte Kempten, Kaufbeuren und Lindau für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 8 22E, 961290 1eNaanaeden⸗ un, nna Perl, vasene .B. an eichsarbeitsminister sen⸗ straße 33, zu richten.

Verlin, den 12. März 1920.

Der Reichsarbeitsminister. 8 A.: Dr. Husse.

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ekanntmachung. Groß⸗

Der Arbeitgeberverband des Leipziger bandels, Abteilung Lebensmittel⸗Großhandel, der Gewerkschaftsbund lausmännischer Angestelltenver⸗ bände, Landesausschuß Sachsen, und der Gewerk⸗ schafisbund der Angestellten, Geschäftsstelle Leipzia, haben beantragt, die zwischen ihnen am 21. Feb uar 1920 abgeschlossene Vereinbarung zu dem Tarifvertrag vom 81. Dezember 1919 zur Regelung der Gehalts⸗ und An⸗ stelungsbedingungen für die kaufmännischen Angestellten in den Betrieben des Lebensmittelgroßham dels gemäß 2 der Verordnung vom 28. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für dos Gebiet der Kreishauptmam schaft Leipzig für allgemein verbindlich zu erklären. 6

Einwendungen gegen diesen Antrag körnnen bis zum 5. April 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 3132 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.

Berlin, den 12. März 1920.

Der Reichsarbeitsminister.

J2. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

er Zentralverband der Angestellten, Bezirk Stuttgart, und der Deutschnationale Handlungs⸗ gehilfenverbond, Gau Schwaben, haben beantragt, den zwischen ihnen und dem Arbeitgeberverband des Handelsgewerbes für Württemberg E. V., dem An⸗ gestelltenverband des Buchhandels, Buch⸗ und Zeitune sgewerbes, dem kaufmännischen Verein von 1858, dem Reichsverband deutscher Angestellten, Bezirksstelle 14, dem Verband wesblicher Handels⸗ und Büroangestellten E. V., dem Verband deutscher Handlungsgehilfen zu Leipzig, dem Verein der deuischen Kaufleute und dem Zentralverband der Handungsgehilfen abgeschlossenen Nachtrag zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom X. Septen ber 1919 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen Angestellten im Groß⸗ und Kleinhan del gemäß § 2 der Verordnung vom 23 Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456, für das Gebiet der Stadt Smrtgart und der eingemeindeten Vororte sowie für die Stabt Heilbronn gleichfals für allgemein verbindlich zu erklären. Emwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. April 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 3148 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 88, zu richten. Berlin, den 12. März 1920.

Der Reichsarbeitsminsster. J A.: Dr. Busse.

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Bekanntmachung. 8

Der Reichsverband des Deutschen Tiefbau⸗ gewerbes E V., Berlin⸗Wilmersdorf, hat beantragt, den zwischen dem Reiches verband des Deutschen Tiefhaugewerbes E. V, Bezirksgruppe V. Hannover, dem Nordweslbeutschen Arbeitgeberverband für das Baugewerbe zu Hannover, dem Deutschen Bau⸗

1920 erhoben werden und sind unter Nummwer

sowie Hannover, am 5 Dezember 1919 ab eschlossenen Nachtrag

arbeiterverband, ezirksleitung Hannover, und dem Zentralverband der Maschinisten und Heizer Berussvenossen Deutschlands, Zahlistelle

hu dim Tarisvertrag vom 1. Juli 1919, dessen Ver⸗

bindlichteitserkkiärung gemäß Bekanntmachung in Nr. 49 des

Deutschen Reichsanzeigers“ vom 27. Feb uar 1920 beantragt in, für die gewerblichen Arbeiter im Tiefbaugewerbe vchna 82 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗

setzbl. S. 1456) für das Gebiet der E.senbahnnenbaustrecke IJernhagen— Wettmar gleichfalls für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis 2 p Hernen und sind unter . B. an das Reichsarbeitsministerium 1 straße 38, zu richten. e den 13. März 1920. 8

Der Reichsarbeite minister.