1920 / 68 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 31 Mar 1920 18:00:01 GMT) scan diff

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sofortiges Ende zu bereiten. Es herrscht Einmütigkeit darüber, unseres Wirtschaftslebens unbedingt erforderlich ist.

Was die Frage der Bezahlung der Streiktage anlangt, so hält der Zentralvorstand der Zentralarbeitsgemeinschaft dafür daß, trotz⸗ dem eine rechtliche Verpflichtung zur Hezatmnee der Streiktage nicht besteht, eine wirtschaftliche Weitsicht es gebietet, in diesem außer⸗ gewöhnlichen Fall für die Zeit des Generalstreiks eine weitgehende wirtschaftliche Beihilfe zu gewähren. Auch dürfen die Streikrage nicht auf die Urlaubstage angerechnet werden. Bei bereits ab⸗ geschlossenen freien Bereinbarungen soll es sein Bewen haben.

Die Interalliierte Rheinlandskommission hat,

wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, die deutschen Ver⸗

ordnungen über die Regelung der Einfuhr vom

Standpunkt der ihr obliegenden Sicherung der Besatzungs⸗ armee geprüft und mitgeteilt, daß mit Ausnahme etwaiger Verfügungen über die Einsuhr von Lebensmitteln oder sonstigen Materiolien, ssweit sie für den militärischen Bedarf G Gleich⸗

sind, keine Einwendungen dagegen zu erheben seien. zeitig hat die Rheinlandskommission die Verordnung vom

20. Desember 1919 über die Aussuhrkontrolle genehmigt. Es

ist zu hoffen, daß die Rheinlandskommission in Verfolg dieser Erklärung ihre Organe baloigst anweisen wird, den deutschen Grenzbeamten nunmehr die Handhabung der deutschen Ein⸗ und Ausfuhrverbote zu gestatten.

Eine vollnändige Schließung des Lochs im Westen ist aber auch dana noch nicht erzielt, weil die Maßnahme durch

all zu weit gefaßte Einfuhr von „Militärgut“ für die Be⸗- satzunggarmeen mehr oder weniger illuserisch gemacht werden kann, und weil ferner über Elsaß⸗Lothringen, das Saargebiet aren in einem für unsere Valuta unertröglichen Umfange herein⸗ Bekanntlich hat Frankreich, das seit Juli

schte Aussprache über die Einfuhrfrage hinausgezögert hat, sich jetzt zu einer solchen bereit

und Luxemburg nach wie vor für uns unerwünschte; kommen können. vorigen Jahres die von uns gewün

erklärt. Eine erste Besprechung hat bereits in Paris stattgefunden. Weitere Sitzungen warden bald folgen. Es ist zu hoffen, daß sich aus diesen Besprechungen eine tatsächliche Schließung des Loches im Westen und damit eine ernstliche Möglichkeit zur Wi der⸗ herstellung unserer Valuta und domit zur Besserung der fran⸗ zösischen Valuta ergeben wird, und daß auch diese Besprechungen im übrigen einem geregelten deutsch⸗französischen Ein⸗ und Ausfuhrverkehr die Wege ebnen werden.

Laut Vorfügung der Reichsregierung vom 16. Dezember 1916 und 23. Februar 1917 waren alle auf Geld lautenden und aus der Vorkriegszeit stammenden Auslands⸗ forderungen anzumelden. Diese Anmeldungen, die zumeist bei den Handelskammern erfolgten, wurden von der amtlichen Fee ree für Auslandsforderungen“ gesammelt und zu gatesülschen Zwecken verwertet. Schritte zur Einziehung der g en konnte und sollte diese Stelle nicht unternehmen.

ach Erledigung ihrer Aufgaben wurde sie im Frühjahr origen Jahras aufgelöst. Nunmehr hat die „Geschäfts⸗ elle zur Errichtung des Reichsausgleichsamts“ in Berlin (Kronprinzenufer 13) das gesamte Akten⸗ und Anmelde⸗ material übernommen.

Da die frühere Anmeldung sich für die im Friedens⸗ vertrage vorgesehene Abwicklung der Forderungen und Ver⸗ bindlichkeiten durch besondere Ausgleichsämter nicht als ge⸗ eignete Gundlage erwiesen hat, ist, wie „Wolffs Telegraphen⸗ büro“ mitteilt, in Kürze mit einer nochmaligen allgemeinen Aufforderung zur Neuanmeldung der gesamten E auf besonderen Formularen zu rechnen. Es at daher leinen Zweck, weiterhin noch Berichtigungen und Nachträge zu den früheren Anmeldungen einzureichen.

Gleichzeitig mit dem Rücktritt des Reichswehrministers hat der General Reinhardt, der seit Januar 1919 in enger Arbeitsgemeinschaft mit Nosle das deuische Heerwesen geleitet hat, seinen Abschied erbeten. Der Herr Reichspräsident hat dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge dieses Gesuch unter vollster Anerkennung der bisherigen Tätigkeit des Generals abgelehnt und ihn ersucht, sich dem neuen Reichswehrminister Geßler zur besonderen Verfügung zu stallen. Demzufolge wird General Reinhardt an Stelle bisherigen Tätigkeit im Keichsministerium in nächster Zeit im Auftrage des Ministers die Kommandostellen und Truppen der Reichswehr besichtigen.

eerere,

Durch Erlaß des Reichspräsidenten vom 29. März 1920 ist das Reichskolonialministerium mit Wirkung vom 1. April 1920 aufgehoben und die Kolonial⸗Zentralverwaltung

r die Zwecke der Abwickelung mit dem Reichsministerium für Wiederaufbau vereinigt worden. Die Veränderung der organi⸗ sätorischen Stellung der Kolonial⸗Zentralverwaltung ist dadurch notwenbig geworden, daß für das e e⸗ 1920 kein eigener Hanshalt für sie mehr vorgesehen ist. Auf ihre Weitmw⸗ arbeit ist dios ohne Einfluß. Die noch verbleibenden kolonialen da1,g hen werden von demselben Beamtenkörper wie bisher Jearbeitot.

Die Bevölkerung des Saarlandes veronstaltete am 12. d. M., wie „Wolffs Telegraphendüro“ nachträglich berichtet, in Saarbrücken eine gewaltige Kundgebung 98 ihr Deutsch⸗ tum. Viele Tausende füllten die Säle, in denen Redner aus allen Parteien für die Forderungen der Saarbevölkerung nach Wahrung ihrer deutschen Art eintraten, und Tausende und

Abertaasende, die keinen Einlaß mehr in die uübersüllten Säle

erhalten komnten, gaben threr Begeisterung für die deutsche Sache unter freiem Himmel stürmischen Ausdruck. Einstimmig wurde eine Entschließung angenommen, in der es heißt: Das Volk an der Saar erwartet von seiner ihm durch den Völkerbund gegebenen neuen Regierung eine im Geiste der Freiheit geleitete und nach den Gunrsäͤtzen verantwortlicher Mitarbeit aller Stände und Bevölkerungsschichten aufgebaute, durch ein freigewähltes Saarparlament kontrollierte Verwaltung, die nur von La deskindern und nicht von Landesfremden ausgeübt werden darf. Das Volk an der Saar erwarret ferner angestrengtes Bemühen der neuen Regierung, damit die gewaltigen wirtsa aftlichen und seelischen Nöle verringert werden, in die es durch die nicht zu Ende gedachten Friedensbedingungen geraten sondere ver angt das Volk an der Saar enderung des bisherigen Standpunktes der werksverwaltung in der des Verbraucherinteresses; Maßnahmen zur sofortigen

eine wesentliche

iedens dienen; Aufhsbung der Post⸗ und Pressezensur; ungehinderte

daß der Bestond der Zentralarbeitsgemeinschaft für die Weiterentwicklung

ist. Insbe⸗

französischen Berg⸗ Kohlenpreis⸗ und Mengenfrage zugunsten Zehebung der Zoll⸗ und Verkehes schwierigkeiten an der neu gezogenen Grenze; Be⸗ ünstigung aller Einrichtungen, die der Förderung des sozialen

Ein⸗ und Ausreise; Ersetzung französischen Garnison durch eine ausreichende saarländische Gendarmerietruppe; Beibehaltung der Markwährung; sofortige Schritte zur Behebung der Wohnungsnot; Sicherung der Ernährung; Beibebaltung des Reichsgerichts in Leipzig als oberste Repisionsinstanz der saarländischen Rechtsprechung.

Unter Absingung des Liedes: „Deutschland, Deutschland über alles“ schloß die Kundgebung der saarländischen Be⸗ völkerung.

Durch Bekanntmachung des Reichswirtschaftsmini⸗ steriums vom 27. März 1920 wird die Foris tzung der Be wirtschaftung des für die Tagespresse und den Buch⸗ und Zeit⸗ schriftenve lag bestimmten Drnckpapieres angeordnet. Lie Bestimmungen halten sich, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, im wesentlichen im Rahmen der bisherigen Regelung. Jedoch tritt bei denjenigen Zeitungen, deren Auflage gegen früher zurückgegangen ist eine schärfene Kürzung des Bezu s⸗ rechts als bisher ein. Das auf diese Weie ersparte Papier soll besonders bedürftigen Zeitungen zugeführt werden. Die Forisetzung der Kontingentierun enispricht dem Wunsche der Verlegerschaft. Insbesonvere hat sich auch der Buch⸗ und Zeit⸗ schriftenverlag in seiner Mehrheit dafür ausgesprochen.

Preußen.

Die Generalversammlung der revolutionären Betriebsräte in Berlin hielt gestern abend eine Sitzung ab, die so stark besucht war, doß Hunderte keinen Einlaß finden konnten. In den etwa vierstündigen Verhandlungen traten viele der Delegierten für einen sofortinen Generalstreik ein. Gegen 11 Nachts ging der Versammlung eine Mittetlun der Regierung zu, wonach dem General Watter en Iwwil⸗ kommissar beigegeben und den bewaffneten Arbeitern im Ruhrrevier ein neues Ultimatum gestellt worden sei. Zuletzt wurde beschlossen, heute vormittag in den einzelnen Bettieben abstimmen zu lassen, ob gestreikt werden soll oder nicht, und Mittags das Resultat bekannt zu geben.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßzregeln. Nachweisung über den Stand von Viehseuchen 8 in Oesterreich am 10. März 1920. (Auszug aus den amtlichen Wochenausweisen.)

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43 91 523 108 23 24 17 47 42 8 137 43 29 76 20 88“ 1 23 Vorarlberg. 5 Zusammen Gemeinden (Gehöfte):

Rotz 4 (4), Maul⸗ und Klauenseuche 160 (835), Räude der Uve 468 (1259), Schweinepest (Schweineseuche) 48 (92), Rotlauf der Schweine 12 (13).

Außerdem Lngngag. des Rindviehs im Sperrgebiet Nr. 12 in 4 Gemeinden, 5 Gehöften.

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Pockenseuche der Schafe und Beschälseuche der Zuchtpferde sind

nicht aufgetreten. Theater und Musik.

Im Opernhause wird morgen, Donnerstag, „Palestrina“, mit den Damen Gerhart, Marherr, Birkenström, Ober⸗

länder, Escher, Mancke und den Herren Mann, Armster, Habich,

Henke, vom Scheidt, Börgesen, Bamann jun. und Berndsen,

chützendorf, Bachmann, Sommer, Stock, Krasa, Bach⸗Lücke besetzt, 8 Musikalischer Leiter ist Dr. Fritz Stiedry. Anfang 3 ½ Uhr. Das IX. Symphoniekonzert der Kapelle der Staats⸗ oper findet unter Leitung des Kapellmeisters Furtwäng ler am Sonnabend, den 3. April, Abends 2 ½ Uhr, im Opernhause statt. Das Mittagskonzert hierzu beginnt am selben Tage um 12 Uhr. Das Programm lautet: Frss densag et Konzert“ von Bach und IX. Sympbonie von Becthoven mit Cher. Solisten sind die Damen Hansa und Branzell, die Herren Menn und Armster. Außerdem 189 am Karfreitag, Abends 7 ¼ Uhr, ein Sonderkonzert der Kapelle der Staatsoper statt. Hierzu Vorkonzert Mittags 12 Uhr. Programm: Paxsifalvorspiel, D⸗Dur⸗Suite von Bach und „Eroica“ von Beethoven. Einlaßkarlen sind bei Bote und Bock zu haben. i Schauspielbaus wird morgen Friedrech der SFrehe. I. Tell: „Der Kronprinz“, in bekavnter —. wiederholt. An⸗ fang 6 ½ Uhr. Spiellelter ist Dr. Reinhard 2

ruck.

Mannigfaltiges.

Im amtlichen Teil der heutigen Nummer d. Bl. ist eine Be⸗ kanntmachung der Kohlenstelle Groß Berlin über die Kohlenverteilung in Groß Berlin im Monat Aprild. J. veröffentlicht.

In der gestrigen Sitzung der Stadtverordneten wurden die Magistratsvorlagen, betreffend Erxböhun 8 des Schulgeldes an den städtischen höheren Lebr⸗ anstalten und Mittelschulen und betreffend die Er⸗ höhung der Kanalisationsgebühren von 2 ½ auf 6v H des Grundstücksnutzungswertes, nach den Vorschlägen der vor⸗ beratenden Ausschüsse angenommen. Die nächste Vorlage betraf die Erhöhung des Gaspreises von der im Monat Mäcz 1920 vorzunehmenden Standaufnahme ab auf 1 für den Kubikmeter bezw. 90 für Automatbesi r und Klein⸗

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Abends 7 Uhr: Sonderkonzert der

konsumenten. Sie wurde nach dem Vorschlage des Magistrats an⸗ genommen. Angenommen wurden auch die Vorlagen, betreffend Er⸗ höhung der Preise für das aus der städtischen Wasserleitung zu liefernde Wasser und betreffend Erhöhung der Hunde⸗ steuer. Ferner erklärte sich die Versammlung damit einverstanden, daß zu ihren Ausschutzsitzungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten der Beamten, Angestellten, Lehrer und Arbeiter die zuständigen Organisationsvertreter zur Be ründung möglichst zuge lassen werden. Nach dem Antrag des Ausschusses, betreffend die Magistrats vorlage über die Festsetzung von Bezirks⸗ grenzen zum Gesetzentwurfe Groß Berlin, soll der Plan an das Ministerium des Innern zur Vorlage an die Preußische Landes⸗ versammlung weitergegeben werden. Die Vorlage wurde nach kurzer Erörterung angenommen. Da infolge der wiederholten Aenderungen der Lobntarife und der späten Erledigung der Besoldungsreform für Angestellte und Beamte der Haus haltsplan für 1 920 noch nicht endgültig festgestellt werden konnte, hat der Magaistrat eine vorläufige Regelung des Stadthaushaltsplans für 1920 vorgenommen. Die Versammlung erklärte sich damit einverstanden.

Wie mitg⸗teilt wird, hat der beabsichtigte Abtrans⸗ vort der Marinebrigade Ehrhardt nab dem Lock⸗ stedter Lager dadurch eine Verzögerung erfahren, daß die Bramten und Arbheiter der Eisenbahndi ektion Altona die Witer⸗ führung der Eisenbahntransporte in ihrem Direktionsbezirk verweigert haben. Nur der erste Transport ist im Lockstedter Lager ang kommen. e 88 3 mußten in das Döberitzer Lager zurückgeleitet werden. W. T. 2

Schanghai, 30. März. (W. T. B.) Meyer⸗Waldeck der bisher internierte frühere Gouverneur von“ Tsingtau, bhat am 27. März Kobe mit Bestimmungs⸗ ort Hamburg zusammen mit 1100 deutschen und österreichischen Kriegsgefangenen nebst Familien verlassen.

Nr. 13 des „Zentralblatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichsministertum des Innern am 12. März 1920, Hat folgenden Inhalt: 1) Konsulatwesen: Exequaturerteilungen. 2) Mhitärwesen: Ungültigkeitserklärung von Ziwilversorgungsscheinen. 3) Handels⸗ und Verbot der Ausfuhr von Waren des Unterabschnitts 6 des Abschnitts 16 des Zolltarifs 4) Statistik: Nenderung der Ausführungabestimmungen usw. zum Gesetze, betrenend die Statistik des Warenverkehrs mit dem Aussand. 5) Steuer⸗ und Zollwesen: Aenderung der Anleitung zu Muster 11 der Bier⸗ steuerausführungsbestimmungen. Aenderung der Muster zu Steuer⸗ einnahmebüchern. Tabaknachsteuerordnung.

Neronautisches Observatorium. Lindenberg, Kreis Beeskow. 0. März 1920. Drachenaufstieg von 5 ¼ a bis 8 8. .—

8 8 Relative Wind Temperatur C0 Fevahtig⸗ Geschwind. oben unten 88 Richtung Sen

122 50 80 300 6 85 500 60 1000 40 1500 35 2000 30 2500 25 3000 3500 4000 17,0 4120 18,3 Heiter. Inversion zwischen 350 und 560 m von 0,9° auf 5,3 0.

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SSgSoge SO0o 02S do .

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Inversion zwischen 1970 und 2030 m von 2,2 °auf 1,4°.

Theater. Opernhaus. (Unter den Linden.) Donnerstag: 67. Dauer⸗

bezugsvorstellung. Palestrina. Anfang 3 Uhr. Freitag: Mittags 12 Uhr: Hauptprobe u Sonderkonzert.

apelle der Staats⸗ oper.

Sonnabend: Mittags 12 Uhr: Freer es sensbse dan ert. Abends 7 ½ Uhr: IX. Symphoniekonzert der Kapelle der Staats⸗ oper.

Schauspielhaus. (Am Gendarmenmarkt.) Donnerst.: 71. Dauer⸗ bezugsvorstellung. Friedrich der Große. I. Teil: Der Krouprinz. Anfang 6 ½ Uhr ““ 2

Freitag: Geschlossen.

Sonnabend: Wilhelm Tell. Anfang 6 ½ Uh

8 Familiennachrichten. b

Verlobt: Frl. Esther von Köller mit Hrn. Hauptmann Cla von Werder (Weimar). Frl. Rosel Neuhauß mit Hrn. Ober⸗ leutnant Helmuth Mever.Becherer (Selchow, Kr. Teltow Fenee. Frl. Eliane von Brandis mit Hrn. Hauptmann

enst von Brandis (Meiningen Berlin).

Gestorben: Hr. Oberst a. D. Graf Josef von Korff gen. Schmising Kerßenbrock (Breslau). Hr. Pastor Ernst Conrad (Pawellau).

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tvrol. Charlottenbura.

Verantwortlich für den Amgfißgfpteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle, Rechnungsrat engering in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (Mengerinaz) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin. Wilhelmstraße 32.

Zehn Beilagen (einschließlich Börsenbeilage) und Erste, Zweite und Dritte Zentral⸗Hande!

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Erste Beilage

Reichsanzeiger und Preußischen S

*

(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.) Deutsches Reich.

Bekanntmachung.

Der Deutsche Metallarbeiterverband, Bezirks⸗ leitung des IV. Bezirks in Dresden, hat beantragt, den ihm, dem Verband der Metallindustriellen, ezirk Bautzen E. V., und dem Deuischen Holnz⸗ arbeiterverband, Gau Dresden, in Fortsetzung des all⸗ gemein verbindlichen Kollektivabkommens vom 23 Mai 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag vom 30. Janua 1920, dem sich der Gewerkverein deut scher Metallarbeiter „Hirsch⸗Duncker“ an⸗ esch ossen hat, zu Reg lung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen r die gewerblichen Arbeiter in der M⸗tallindustrie gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Kreishauptmannschaft Bautzen für allgemein verbindlich zu erklären. Emwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. April 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 3029 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 13 März 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Reichsverband des Deutschen Tiefbau⸗ gewerbes E. V. in Berlin⸗Wilmersdorf hat beantragt, den zwischen dem Reichsverband des Deutschen Tiefbaugewerbes, Bezirksgruppe V Hannover, dem Nordwestdeutschen Arbeitgeberverband für das Bau⸗ gewerbe zu Hannover, dem Deutschen Bauarbeiter⸗ verband, Bezirksleitung Hannover, dem Zentral⸗ verband christlicher Bauarbeiter Deutschlands, Bezirk Hannover, und dem Zentralverband der Mazchinisten und Heizer, sowie Berufsgenossen Deutschlands, Zahlstelle annover, abseschlossenen Nachtrag vom 26. November 1919 zu dem allgemein ver⸗ bindlich erklärten, auf Blatt 625 des Tarifregisters ein⸗ eii es Tarifvertrag vom 28. Juni 1919 zur Regelung er Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der gewerblichen Arbeiter im Tiefbaugewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ ember 1918 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 1456) für das Gebiet er Eisenbahnneubaustrecke Uolar —Schönhagen gleichfalls für allgemein vervbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5 April 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 3017 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 13. März 1920. 11e“ Der Reichsarbeitsmini J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Die Schuhmacher⸗Zwangsinnung in Essen hat beantregt, den zwischen ihr, den Schuhmacher⸗ innungen Altenessen, Borbeck, Kettwig, Stoppen⸗ berg, Werden und Steele, dem Zentralverband christlicher Lederarbeiter Deutschlands und dem Zentralverband der Schuhmacher Deutschlands am 12. Februar 1920 abgeschlossenen Zusatzvertrag zu dem Tarifvertrag vom 10. April 1919 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits bedingungen im Schuhmachergewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt⸗ und Landkreises Essen a. Ruhr gleichfalls für allgemein verbindtich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. April 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. K. 2096 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 17. März 1920. Der Reichs arbeitsminister. X A.: Dr. Busse.

——

Bekanntmachung.

Der Arbeitgeberverband derchemischen Indnstrie von Pommern, Sektion I. Untergruppe, und der Verband der Fabrikarbeiter Deutschlands, Gau 4 Pommern und Mecklenburg, haben beantragt, den zwischen ihnen am 6. Februur 1920 geschlossenen Tarifver⸗ trag (Lohnvereinbarunzen) zur Regelung der Lohnbedingungen der Arbeiter und Arbeiterinnen in der chemischen Industrie emäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ esetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Provinz Pommern für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Ap il 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 3345 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin,

LE 33, zu richten.

Berlin, den 17. März 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Zentralverband der Bäcker, Konditoren und verwandlen Berufsgenossen - e Bergen, hat beantragt, den zwischen ihm und den

äckereiinhabern der Insel b. am 20. Januar 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeusbedinaungen im Bäckereigewerbe zeme § 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456)

Deutschlands, Zahl⸗

Verlin, Mittwoch, den 31 März

.82 Gebiet der Insel Rügen für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Avril 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 3214 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Görlitzer Hausfrauenverein, der Land⸗ wirtschaftliche Hausfrauenverein, der Hausfrauen⸗ verein der evangelischen Frauenhilfe von Görlitz und der katholische Frauenbund haben beantragt, den zwischen ihnen und dem Reichsverband weiblicher Hausangestellten Deutschlands, Ortsgruppe Görlitz, abgeschlossenen und am 1. April 1920 in Kraft tretenden Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingun⸗ gen der weiblichen Hausangestellten gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Görlitz für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. April 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 3255 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33 zu richten.

Berlin, den 17. März 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

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Bekanntmachung.

Der Arbeitnehmerverband des Friseur⸗ und Haargewerbes in Berlin hat beantragt, den zwischen dem Arbeitnehmerverband des Friseur⸗ und Haar⸗ gewerbes, Zweigverein Leipzig, und dem Zweck⸗ verband für das Barbier⸗, Friseur⸗ und Perücken⸗ 8 zu Leipzig und Umgegend am 27. Ja⸗ nuar 1 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen im Perückenmacher⸗ und Friseur⸗ gewerbe gemäß §8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Leipzig und der eingemeindeten Vo orte sowie Böhlitz⸗Ehrenberg mit Barneck, Gautzsch, Groß schocher. Windorf Leutzsch, Mölkau, Oetzsch⸗Markle⸗berg Paunsdorf. Wahren Taucha und Markran⸗ städt für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Apil 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 3225 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33 zu richten.

Berlin, den 17. März 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Verband der Fabrikarbeiter Deutschlands, Gau 8, hat beantragt, das zwischen ihm und dem Arbeitgeberverband der deutschen Papier⸗, Pappen⸗, Zellstoff⸗ und Holzstoff⸗Industrie, Gruppe Provinz Sachsen, Thüringen und Anhalt, am 5. Februar 1920 abgeschlossene Zusatzabkommen zu dem Tarif⸗ vertrag vom 3. Seplember 1919 nebst Iratebe vom 19. Dezember 1919 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits⸗ bedinaungen in der Papier⸗, Pappen⸗, Zell off⸗ und Holzstoff⸗ industrie gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das gleiche Tarifgebiet gleich⸗ falls für allgemein verbindlich zu er klären.

Einwendungen gegen diesen Antrag körmen bis zum 10. April 1920 erhoben werden und sind unter Nummer J. B. R. 3109 an das Reichsarbeitsministecium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 17. März 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung. b Die Vereinigung der Weiß⸗ und Feinblech ver⸗ arbeitenden Industrien von Breslau und Umgegend hat beantragt, die zwischen ihr und dem Deutschen Me⸗ tallarbeiterverband, Verwaltungsnelle Breslau, am 18. November 1919 und 21. Januar 1920 abgeschlossenen Nachträge zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 30. Juni 1919 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits⸗ bedigungen der gewerblichen Arbeiter in der Weiß⸗ und Feinblechindustrie gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtbezirk Breslau gleichfalls für allgemein verbindlich zu erkläten. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. April 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 3219 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 17. März 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Die Vereiniaung gärtnerischer Arbeitgeber von Kiel und Umgebung und der Verband der Gärtner und Gärtnereiarbeiter Ortsverwaltung Kiel, baben durch das Lohn⸗ und Arbeitsamt Kiel beantragt, den zwischen ihnen am 2. März 1920 abgeschlossenen Tarifvertraa zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Gehilfen, Arbeiter und Arbeiterinnen in Handels⸗, Gemüse⸗, Landsch fts⸗ und Prioatgärtaereien sowie Baumschulen gemäß 8 2 der Ver⸗

8

ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für allgemein verbindlich zu erklären für folgendes Gebiet: Seadtkreis Kiel, die Gem⸗inden und Gutsbezi ke Neumühlen⸗ Dietrichsdorf Mönkebern, Schönkirchen, F Neuheiken⸗ dorf, Schrevenborn, Kronshagen und Suchsdorf Elmschen⸗ hagen, Klausdorf, Raisdorf und Röane, Dänischenhagen, Klausdorf, Schilksee, Eichhof, Uhleahorst, Holtenau, Pries, Kaoop Friedrichsort und Stift.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. April 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R 3842 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. v“

Berlin, den 17. März 1920. DOer Reichsarbeitsminister.

J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Reichsverband des Deutschen Tiefbau⸗ gewerbes E. V. Berlin⸗Wilmersdorf hat beantrogt den zwischen dem Reichsverband des Deutschen Tiefbau⸗

ewerbes E. V., Bezirksgruppe VIII, dem Deutschen

auarbeiter⸗Verband, Zweiaverein Nossen und dem Zentralverband der Maschinisten, Heizer und ver⸗ wandten Berufsgenossen Deutschlands, Geschäfts⸗ stelle Dresden, am 2. Juli 1919 abgeschlossenen Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die A beiter im Tierbaug'werbe gemäß § 2 der Verordnung bom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) 2„ die sächsischen Orte Abend, Augustusberg, Birberstein,

odenbach Breitenbach, Bu kersdorf, Choren, Deut chenbo a, Dittmansdorf, D effeld, Elgersdorf, Gölttscha, Gotthelfs⸗ friedrichsgrund, Gruna, Hirschfeld. Höfgen, Hohenta ne, J ken⸗ dorf, Kaucha, Katzenberg. Klessig, Kreissa, Leschen, Lüttewetz, Malitzsch, Markwitz Morgental, Mutzschwit, Niedereula, Nossen, Noßlitz, Obereu a, Obergruna Oberstöß vitz Petersberg, P nne⸗ witz Priesen, Rade mitz, Raußlitz Reins erg, Rhäha, Rüsseina, Saultitz, Stahna, S horbitz Siebenleh . Starbach, Wendisch⸗ bora, Wetterwitz, Wölkau, Zella und Zetta für allgemein ver⸗ bindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. April 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 3248 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33 zu richten. 8

Berlin, den 17. März 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekauntmachuüung.

Der Verband der Metallindustriellen, Bezirk Dresden, der Arbeitaeberschutzverband der Metall⸗ in dustriellen in der Kreishauptmannschaft Dresden, der Deutsche Metallarbeiterverband, IV. Bezirk der Deutsche Metallarbeiter⸗Verband, Verwal⸗ tungsstelle Dresden, der Gewerkverein Deutscher Metallarbeiter (Hirsch⸗Duncker) und der christliche Metallarbeiterverband, Bezirk Sachsen, haben bean⸗ tragt, den zwischen ihnen mit Gültiskeit oom 1. F bruar 1920 b2 S Tarifvertrag zur Rezelung de, Loha⸗ und Ar eitsezingungen für die Arbeiter in der Metalliadustrie gemäß § 2 der Verordnung vom 238. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Kreishauptmannschaft Dresden für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Aprit 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 3115 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 17. März 1920.

8 Der Reichsarbeitsminister.

J. R.: Dr. Bus se.

Bekanntmachung.

Der Hafenbetriebs Verein in Bremen beantragt, folgende zwischen ihm und dem Deutschen Transportarbeiter ⸗Verband, Ortsverwaltung Bremen, am 22. Dezember 1919 abgeschlossenen Tarifverträge gemäß § 2 der Verordnung vom 23 De⸗ ember 1918 (Reichs Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der

tadt Bremen für allgemein verbindlich zu erklären:

1) Lohntarif zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen

für nicht ständi e Hafenarbeiter, 2) Lohntarif zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsberingungen für festangestellte Hafenarbeiter, 3) Lohntarif zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen *für Vora beiter in Stauereibetrieben und Oberarbeiter (Vorarbeiter, Wäger, Kranführer, Handwerker, Heizer) in Landbetrieben 4) Stücklohntarif zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits⸗ bedingungen der Hafenarbeiter, 5) die ab 6. Feoruar ,920 göültige Nachtragsvereinbarung zu 8 lfd. Nr. 1— 4 betr. Teuerungszulagen. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. April 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B R 3215 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Verlin, den 18. März 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

V. hat

Bekanntmachung.

Der Deutsche Metallarbeiterverband, Ver⸗ waltungsstelle Altena i. W., hat beantragt den zwischen ihm, dem Christlichen Metallarbeiter⸗ verband, dem Gewerkoerein Deutscher Metall⸗ arbeiter (H. D) und dem Arbeitgeberverein für

Altena und Umgegend am 31. Dezember 1919 ab⸗