1920 / 69 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Apr 1920 18:00:01 GMT) scan diff

uls die Stimmberechtigung der Unterzeichner bescheinigt wird. So kam es, daß Frauen, Kinder und sonstige dritte Personen für den Stimmberechtigten unterschrieben. Eine Bundesverordnung vom 23. Februar 1897, betreffend Begehren um Volksabstimmung über Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse und um Revision der Bundes⸗ verfassung gat diesen Mißstand zu bekämpfen. Sie schrieb vor, daß jeder Bürger, der das Verlangen der Volksabstimmung stellen oder unterstützen will, eigenhändig zu unterzeichnen hat, und klärte die Beisetzung des Namens eines Dritten „im Auftrag oder „mit Zustimmung“ desselben für unstatthaft. Indessen mußte die Durchführung dieser Verordnung infolge Anfechtung in der Presse und im Nationalrat eingestellt und die Verordnung selbst schließlich aufgehoben werden. In den einzelnen Staaten der ner amerikanischen Union sind die Vorschriften über die Form der Peti tionen, die Art der Sammlung von Unterschriften und ihre B. glaubigung sehr verschieden. Durchweg wird die Sammlung der Unterschriften gewerbsmäßig betrieben; während in dem ei Staate die Beglaubigung jeder einzelnen Unterschrift verlangt wird, genügt in anderen Staaten die Versicherung des Sammlers de Unterschriften und die Beglaubigung seiner Unterschrift allein.

Es bedarf wohl keiner weiteren Begründung, daß die Durch führung des Volksbegehrens in der Form der Sammlung von Unter schriften von Haus zu Haus, ein Verfahren, das in einem kleinen Staate vielleicht denkbar ist, für einen Staat mit nahezu 30 Millionen Stimmberechtigten zu unhaltbaren Zuständen führen würde. In einem großen Staatswesen muß das Volksbegehren zur Vermeidung von Unredlichkeiten und von Belästigungen der Bevölkerung in ge ordnete Formen gekleidet werden. Der Entwurf sieht daher vor, daf beim Volksbegehren die Stimmabgabe durch Eintrag der schefft in vorschriftsmäßige Listen ausschließlich vor der G behörde zu erfolgen hat.

Um einerseits zu vermeiden, daß offenbar gänzlich aussichtslose Begehren eingeleiter werden, und anderseits durch amtliche Bekannt Labe des zugelassenen Begehrens eine rechtzeitige Stellungnahme der Oeffentlichkeit zu ermöglichen, führt der Entwurf ein besonderes Vorverfahren, nämlich ein Zulassungsverfahren ein. In diesem Ver⸗ fahren ist zu prüfen, ob die verfassungsmäßigen Voraussetzungen für Einleitung und Durchführung eines Volksbegehrens erfüllt sind. Wird ein Antrag zugelassen, so soll innerhalb bestimmter Fristen allen Stimmberechtigten Gelegenheit gegeben werden, vor der Gemeinde behörde für das Volksbegehren zu stimmen. Die Sammlung der Unterschriften wird also als amtliche Aufgabe den mit dem Voll zuge der Wahlgesetze betrauten Gemeindebehörden übertragen. Di Feststellung des Abstimmungsergebnisses erfolgt nach den gleige Vorschriften wie beim Volksentscheide.

Im einzelnen ist zu den Vorschriften des Entwurfs folgendes zu bemerken:

Zu § 1. Die vorkommenden Fälle eines Volksentscheids werden im § 1 aufgezählt. Eine solche Aufzählung dürfte sich um so mehr empfehlen, als in der Verfassung die verschiedenen Möglichkeiten einer Abstimmung des Volkes zerstreut sind. Es dient der Klarheit und Uebersicht, wenn zu Anfang des Gesetzes diese Bestimmungen zu sammengestellt werden, die allerdings schon Rechtsgültigkeit haben.

Zu § 3. Um allen Schichten der Bevölkerung gleichmäßig Gelegenheit zu geben, an den Abstimmungen teilzunehmen und sich bei den Abstimmungsgeschäften zu betätigen, bestimmt § 3, daß der Abstimmungstag ein Sonn⸗ oder öffentlicher Ruhetag sein muß, wie es für die Reichstagswahlen bereits verfassungsmäßig festgelegt ist.

Zu § 5. Die Stimmberechtigung wird von der Wahlberechtigung zum Reichstag abhängig gemacht. Bei Abstimmungen über Gebiets⸗ veränderungen oder Neubildung von Ländern sollen nur die Reichstaags⸗ wähler des von der Abstimmung betroffenen Gebiets stimmberechtigt sein und nur, soweit sie seit mindestens einem Jahre Wohnsitz oder Aufenthalt im Abstimmungsgebiete haben. Wie die Wahlberechtigung zu den Gemeindewahlen landesgesetzlich von der Dauer cines Aufent⸗ halts in der Gemeinde bis zu cinem Jahre abhängig gemacht werden kann (Artikel 17 Abs. 2 der Reichsverfassung), erscheint es zreckmäßig, bei Abstimmungen über Gebietsveränderungen auch nur jenen Wählern ein Stimmrecht einzuräumen, die längere Zeit im Abstimmungsgebiete sich aufhallten und daher an dem Geschicke des Abstimmungsgebiets unmittelbar beteiligt sind. Auch wäre es beim Fehlen einer solchen Vorschrift nicht zu vermeiden, daß ein Massenzuzug von Wählern aus benachbarten Gebietsteilen lediglich zum Zwecke der Stimmabgabe erfolgt, wodurch der Wille der Bevölkerung des Abstimmungsgebiets verwischt werden würde. Dagegen erscheint es nicht geboten, bei Gebietsveränderungen von Ländern die Stimmberechligung auch solchen Personen zu verleihen, die im Abstimmungsgebiete geboren sind, später aber in anderen Gebietsteilen Wohnung oder Aufenthalt genommen haben, wie dies im Friedensvertrage für die Abstimmungsgebiete vor⸗ gesehen ist. Denn bei den Abstimmungen auf Grund des Friedens⸗ vertrags handelt es sich um die Frage, ob bisherige Reichsteile deutsch bleiben oder unter eine fremde Staatssouveränität kommen soller während der Frage, wie innerhalb des Reichs die einzelnen Länder gegliedert sind, bei der stark fluktuierenden Bevölkerung des Reichs ein gleiches Interesse und die gleiche Bedeutung nicht beizumessen ist.

Zu § 6. Die Stimmabgabe soll durch eine klare Beantwortung der zur Abstimmung gestellten Fragen erfolgen, weil sonst die Fest⸗ stellung des Willens der Bevölkerung überhaupt nicht möglich wäre. § 6 schreibt daher vor, daß der Stimmzettel auf Ja oder Nein zu llauten hat.

Es können mehrere Gesetzentwürfe gleichzeitig zum Gegenstand eines Volksentscheids gemacht sein, sei es, daß die Gesetze verschiedenen Gebieten angehören und sie an ein und demselben Tage der Volks⸗ abstimmung untenrorfen werden, sei es, daß sie denselben Gegenstand betreffen. Letzteres kann der Fall sein, wenn ein Volksbegehren auf Vorlegung eines Gesetzentwurfs gestellt war, der begehrte Gesetzentwurf aber vom Reichstag in irgendeinem Punkte geändert wurde. In diesem Falle muß der Gesetzentwurf sowohl in der Form, wie er begehrt wurde, wie in der Form, die er durch die Verhandlung des Reichstags erhalten hat, dem Volksentscheid unterbreitet werden, andernfalls wäre entweder der Einfluß des Volkes oder der Einfluß des Reichstags aus⸗ geschaltet. Auch zräre der Fall denkbar, daß mit der Volksabstimmung über die Abberufung des Reichspräsidenten zugleich ein Gesetz zum Volksentscheide gestellt ist. Unter Umständen können daher mehrere Fragen zur Beantwortuna gestellt sein. Ist dies der Fall, so soll jede einzelne Frage nach § 6 Abs. 2 mit Ja oder Nein beantwortet werden.

§ 12. Da das Verfahren beim. Volksentscheide dem Verfahren bei den Reichstagswahlen gleicht und sich in denselben Formen abspielt, erscheint es auch zweckmäßig, die Prüfung des Abstimmungsergebnisses dem ogleichen Organ wie die Prüfung der Reichstagswahlen, nämlich dem Wahlprüfungsgericht beim Reichstag zu übertragen.

§§ 16 bis 20. Ein Volksbegehren soll nur dann eröffnet werden, wenn die verfassungsmäßigen Voraussetzungen erfüllt sind und wenn eine Gewähr gegeben ist, daß das Begehren von eines ins Gewicht fallenden Zahl von Wählern unterstützt wird. Der Entwurf sieht daher vor, daß der Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens von 5000 Stimmberechtigten gestellt sein muß. Von diesem Erfordernisse soll jedoch abgesehen werden, wenn der Antrag von einer Vereinigung (polilischen Partei, Verein oder Bund) gestellt und zugleich glaubhaft gemacht wird, daß der Antrag von 100 000 Mitgliedern der Ver⸗ einigung unterstützt wird.

Von dem Erfordernisse der Beibringung von 5 000 Unterschriften werd beispielsweise dann abzusehen sein, wenn der Aartrag von einer politischen Partei ausaecht, von dieser auf dem Partcitag beschlossen oder wenn aus sonstigen Anhaltspunkten zu entnehmen ist, daß damit ein größener Teil der Parieimitglieder einverstanden ist. Das gleiche soll gelten, wenn der Anttag von großen wirtscheftlichen Vereinigungen, von Wybänden, von Gewerkschaften nach vorheriger Beratung und Be⸗ schlußfassung durch die Verbandsorgane gestellt wird

Der Antrag auf Einleitung eines Volzsbegehrens nach § 16 Nr. 1. muß ag eige Frist gehunden werden, um die Verkündung eines vom

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Reichstag beschlossenen Gesetzes nicht allzulange zu verzögern. Eine Frist von 14 Tagen, wie im § 18 vorgesehen, dürfte ausreichend sein. zugunsten des

Ist zugunsten cines angeregten Gesetzentwurfs oder ein Volks⸗

Verlangens auf Abtretung eines Gebiets von einem Lan begehren zugelassen worden, aber envweder nicht zusta zurückgezogen worden, oder ist der Antrag durch Volksabstimmung verworfen worden, so soll über den gleichen Gegenstand 19 des Entwurfs erst nach Ablauf eines Jahres ein neues

beantragt werden können. Eine solche Vorschrift dürfte

meidung von Mißbräuchen empfehlen.

Zu §§ 21 bis 26. Wind der Antrag auf Eröffnung eines Volks⸗ begehrens zugelassen, so schließt sich nunmehr das eigentliche Volks⸗ bagehren an. Es soll in der Form vor sich gehen, daß die Stimm⸗ berechtigten, die das Volksbegehren unterstützen wollen, sich in Listen eintragen, die bei den Gemeindebehörden auf iegen. Wie bei den

und den Abstimmungen bei Volksentscheiden, soll auch beim

Gegenstand und Zeitpunkt im Reichs⸗Gesetzblatt .

geben werden. Von der Ausgabe des Reichs⸗Gesetzblatts zu dem Zeitpunkt, an dem es bei den Gemeinden in die Hand des zu ständigen Beamten gelangt, verstreichen mehrere Tage. Auch sind seitens der Gemeinden danmn noch besondere Vorbereitungsmaßnahmen erforderlich. Namentlich werden in größeren Stadtgemeinden besondere Büros eingerichtet werden müssen, in denen die Unterschriften abgegeben werden können. Zwischen dem Tage der Veröffentlichung der Zulassung des Volksbegehrens und dem Beginne der Abstimmungsfrist muß dahber ein längerer Zeitraum liogen. Cine Frist von drei Wochen wird an⸗ gemessen sein. Eine für alle Fälle bindende Norm für die Ab⸗ stimmungsfrist vorzuschreiben, dürfte sich nicht empfehlen. Beispiels⸗ weise kann für ein Volksbegahren nach 5 16 Nr. 3 unter Umständen auch eine Woche Frist genügen, wenn es sich um ein kleines Ab⸗ Als Regel sieht der Entwurf eine Ab⸗

stimmungsgebiet handelt. stimmungsfrist von 30 Tagen vor.

Zu § 27. Das Volksbegehren ist nur dann gültig zustande ge⸗ kommen, wenn die in der Reichsverfassung vorgesehene Zahl von Unter⸗ im Falle des § 16 Nr. 2 cin Zehntel und im Falle des § 16 Nr. 3 ein Drittel der Stimmberechtigten das Begehren gestellt haben. Da die Abstimn Volksbegehren nur mittels Einzeichnung in Ab⸗ stimmungsl gt, also Wahllisten oder Wahlkarteien nicht an⸗

er Stimmberechtigten nicht unmittelbar aus den Abstimmungsgeschäft.

ist daher eine Vorschrift darüber erforderlich, wie diese, Zahlen festzustellen sind. Eine besondere Erhebung hierüber bei jedem einzeenen Volksbegehren anzustellen, würde zu weit führen und der Kosten⸗ und Arbeitsaufwand in keinem Verhältnis zu der Bedeutung und dem Werte der Arbeit stehen. Es wird daher die Vorscheift vor⸗ geschlagen, daß die für die Feststellung des Abstimmungsergebnisses in Frage kommende Zahl der Stimmberechtigten sich nach der Zahl be⸗ mißt, die bei der unmittelbar vorausgegangenen Reichstags⸗ oder Reichspräsidentenwahl oder allgemei V vstimmung amtlich er⸗ mittelt worden ist. 8

Statistik und Volkswirtschaft. Arleitsstreitigketten. Aus Essen wird dem „W. T. B.“ gemeldet: Bei den gestrigen Verhandlungen zwischen den Vertretern der Arbeiter⸗ verhände und den Zechenverbänden wurde folgende Ver⸗ einbaruna erzielt: Unter der Voraussetzurg einer entsprechenden Kohlenpreiserhöhung teitt vom 1. April fürr olle Arbeiter über 20 Jahre eine Erböhung der Schichtlöhne unter Tage um 5,50 für die Schicht und bei den Gedingearbeitern eine Er⸗ höhung des Grundlohns um gleichfalls 5,50 cin. Der Lohn der Tagesarbeiter wird um 0,90 die Stunde für alle über 20 Jahre alten Arbeiter erhöht. Auch die unter 20 Jahre alten Arbciter über und unter Tage erbalten eine ihrem Alter entsprechende Lohnerhöhung, die sich im einzelnen aus der neuen Lohnordnung ergibt.

Bei den Streitigkeiten mit den Straßenbahnern in London wurde, wie „W. T. B.“ erfährt, gestern eine Eini⸗ gung eczielt. Der Ausstandsbefehl wurde zurückgezogen.

Nach einer von „W. T B.“ übermittelten Havasmeldung aus Metz hatten die Bergarbeiter und Metallarbeiter, die der C. G. T. angegliedert sind, für den 1. April einen neuen Tarif verlangt und haben, da ihnen bis jetzt noch keine bejahende Antwort zugegangen ist, für beute den Ausstand erktärt.

Wie „Nieuwe Courant“ aus New Vork meldet, hat der Bergarbeiterbund mitgeteilt, daß die Bergarbeiter in⸗ jolge der Besprechung mit den Unternehmern die Arbeit nicht, wie sie ursprünglich gedoht haben, am heutigen 1. April niederlegen würden. 88 8

8 Kunst und Wissenschaft.

Die Eröffnung der Bildnis⸗Ausstellung der Akademie der Künste, Pariser Platz 4, findet am Sonnabend, den 3. April], Mittags 12 Uhr, vor geladenem Publikuvm statt. Von 2 Uhr ab ist die Ausstellung dem Publikum allgemein zugänglich.

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Am 6. April, dem 400. Todestag Raffaels, veranstalten die Berliner Akademie der Künste und die General⸗ direktion der Staatsmuseen eine Feier im Raffael⸗ Saal der Berliner Museen. Auch vor 100 Jahren hatte die Akademie in Gemeinschaft mit der Berliner Künstlerschaft eine solche Feier veranstaltet. Das Kaiser Friedrich Museum stellt diesmal zu diesem Zweck die fünf ihm gehörigen Madonnen bilder des Meisters in dem sonst Raffacls⸗Teppichen vorbebaltenen Saale aus. Berlin besitzt übrigens in der Sammlung Oskar Huldschinsky auch eines Kaffaels reitster Zeit, das des pöpftlichen Generals

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der Bildnisse aus 9 Alessandro de Medi

Für Vorschläge zu einem Denkmal im Armeemuseum in München für die fürs Vaterland gestorbenen Krieger des bayerischen Heeres schreibt das Heerecs⸗ abwicklungsamt München einen Wettbewerb unter den bayerischen Künstlern aus.

Land⸗ und Forstwirtschaft.

Der Deutsche Landwirtschaftsrat ist von seinem Präsidenten Dr. Freiberrn von Schorlemer-Lieser zu seiner 48. Voll⸗ versammlung auf den 20. und 21. Avril nach Berlin cinberufen. Auf der Tagesordnung stehen, wie „W. T. B.“ berichtet, u. a. folgende Gegenstände: 1) Wirtschaftsplan für das Ernt⸗ejahr 1920,21, 2) Reformen auf dem Gebiete des ländlichen Volks⸗ Fortbildungs⸗ und Fachschulwesens, 3) Schaffung eines veterinären Auslandsdienstes, Bekämpfung der Sterililät der Rinder, 4) Errichtung von Rechts⸗ friedensämtern, 5) reichsgesetzliche Regelung des Futter⸗ und Dünge⸗ mittelverkehrs.

Bö16

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Zur Erleichterung des bargeldlosen Verkehrs mit der Poft sieht die Postverwaltang neuerdings davon ab, einen allgemein gültigen, begrenzten Höchstbetrag festzusetzen, bis zu dem Wertzeichen mit Ueberweisung oder Scheck gegen Vorlemeng eines besonderen Ausweises gekauft oder Vost⸗ aufträge und Nachnahmen eingelöst werden können. Die Post⸗ anstalten sollen selbst mit jedem Teilnehmer an dem Ver⸗

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fahren auf Antrag die Grenze nach Lage der wirtschaftlichen

Verhältnisse und dem geschäftlichen Bedürfnis der Teilnehmer vereinbaren.

Nach Ung n sind gemäß einer Mitteilung der ungarischen Postverwaltung gewöhnliche und eingeschriebene Briefsendungen nur offen zuläffig. Geschlossen eingehende derartige Sendungen

werden in Ungarn den Zollämtern zugeführt oder an die Absender

zurückgeleitet.

Vorläufig sind nur die französischen Konsuln in Berlin, München und Frankfurt a. M. ermächtigt, Deutschen Paßvisa nach Frankreich zu erteilen, und zwar bei Reisen zu Familien⸗ oder Geschäftszwecken regelmäßig ohne Rückfrage beim Ministerium des Aeußern in Paris. Liegt das Reiseziel in den zerstörten Gebieten, o muß vorher beim Präfekten angefragt werden, ob keine Bedenken acüchllic der Sicherheit des Reisenden bestehen.

Theater und Musfk.

Im Opernhause findet morgen, Karfreitag, Abends 7 ½ Uhr, ein Sonderkonzert der Kapelle der Staats⸗ oper statt. Die öffentliche Hauptprobe hierzu beginnt an demselben Tage, Mittags 12 Uhr. Diripent ist der Kapellmeister Wilhelm Furtwaͤngler. Für Sonnabend, Abends 7 ½ Uhr, ist das JNX. Symphoniekonzert der Kapelle der Staats⸗

oper angesetzt. Das Mittagskonzert hierzu beginnt um 12 Uhr.

Dirigent ist ebenfalls der Kapellmeister Wilhelm Furtwängler.

Das Schauspielhaus bleibt am Karfreitag geschlossen. Am Sonnabend wird „Wilhelm Tell“, mit Herrn Theodor Becker erst⸗ malig in der Titelrolle, gegeben. Spielleiter ist Leopold Jeßner. Anfang 6 ½ Uhr.

In der im Deutschen Theater am Sonnabend statt⸗

findenden Erstaufführung von Calberons dreiaktigem Lustspiel „Dame

Kobold“ in der Uebertragung von Hugo von Hofmannethal sind die

Hauptrollen folgendermaßen besetzt: Donna Angela, eine junge Witwe: Else Heims: Don Juan und Don Luis, ihre beiden Brüder Raoul Aslan und Fritz von Alten; Donna Beatriz, deren Muhme: Margarete Christians; Don Manuel: Paul Hartmann; Cosme, dessen Diener: Hermaunn Thimig; Rodrigo, Diener des Don Luts: Helmuth Krüger; Jljabel, Zofe der Donna Angela: Carola Toelle. Die Bühnenbilder und Gewänder sind nach Entwürfen von Ernst Stern angefertigt. Spielleiter ist Max Reinhardt. Die junge Tänzerin Niddy Impetoven tritt am Ostermontag, Vor⸗ mittags 11 ½ Uhr, im Deutschen Theater in einer neuen Tanzbilder⸗ folge auf.

Das Konzert von Maxim Swertlin (31. März) mußte

wegen Erkrankung des Künstlers auf den 10. April, a kademie, verschoben werden. Verkaufsstellen eingetauscht.

Der für den 20. März angesetzt gewesene Lieder⸗ und Melo⸗ dramenabend von Hans Mühlhofer im Klindworth⸗ Scharwenka⸗Saäal ist auf den 10. April verlegt worden. Gelöste Karten behalten Gültigkeir.

Der Vortragsabend von Frieda Lemke im Meistersaal ist vom 17. März auf den 15. April verlegt worden. Gelöste Karten behalten Gültigkeik.

Friedrich Kayßler wird am 14. April im Blüthner⸗ saal von Conrad Ferdinand Meyers Werken Brüchstücke aus „Huttens letzte Tage“ und Gedichte vortragen.

Mannigfaltiges. 6

Die Laufbahn der Reichsbankbeamten ist, wie „W. T. B. erfährt, dahin geändert, daß sür den mittleren Dienst nicht mehr die Reife für die Prima eines Gymnasiums, eines Realgymnasiums oder einer Oberrealschule, sondern nur noch die Reife für die Obersekunda dieser Schulen verlangt wird. Jedem Beamten wird ermöglicht, nach Nachweisung der Befähigung und nach Bewährung im Dienste auch in die höheren Stellen aufzurücken. Die sonstigen Vor⸗ bedingungen für den Eintritt bei der Reichsbank sind die gleichen geblieben, namentlich, daß der Anwärter in einem Bank⸗ oder in einem anderen namhaften Handlungsbause mindestens 3 ½ Jahre kanfmännisch tätig gewesen der Einberusung nicht über 26 Jahre oder, wenn er sciner Militär⸗ pflicht genügt hat, nicht über 27 Jahre alt sein darf. Kriegsteil⸗ nehmer können um die Dauer der Kriegsdienstzeit älter sein. Den jungen Kaufleuten biectet sich somit die Gelegenheit zum Eintritt in einen Beruf, der besonders nach der in Kürze zum Abschluß ge⸗ langenden Besoldungsreform ein ausreschendes und der verteuerten Lebenshaltung entsprechendes Einkommen gewährleisten wird. Die Gelegenheit ist um so günstiger, als die Anwärter zurzeit Aussicht auf sofortige Einstellung haben. denten des Reichsbank⸗Direktoriums in Berlin zu richten.

Für den Uebungsbetrieb hat, wie der „Deutsche Reichsausschuß

Gelöste Karten werden an den

sein moß und bei

Bewerbungen sind an den Präsi⸗

für Leibesübungen“ mitteilt, das Deutsche Stadion im Gruve⸗

wald bereits seine Pforten wieder geöffnet. Die erste Veranstaltung des Jahres, das Frübjahrsfest, findet am Sonntag, den 11. April, statt. Die Radfahrer treten in Gauwettbewerben zu⸗ sammen Die Leichtathleten veranstalten ihren Frühjahrswaldlauf mir Tausenden von Teilnehmern, und der Verband Brandenburgischer Fußballvereine stellt zwei Fußballmannschaften. Die Eintrittspreise etragen 5 und 2 ℳ.

EChleago, 31. März. (W. T. B.) Nach den letzten Be⸗ richten hat der Wirbelsrurm 160 Tote und über 100 Ver⸗ 1r 8 gefordert; der Sachschaden wird auf 9 Milliarden Dollar geschätzt.

Aeronautisches Observatorium. Lindenberg, Kreis Beeskow. 31. März 1920. Drachenaufstieg von 5 a bis 8 ¼ a. Wind Geschwind.

““ Relative Seehöhe Luftdruch, Temperatur O Feuchtig⸗ U e

%

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, 747,2 300 732 500 714⁴

1000 671 1500 639 2000 590 2500 563 3000 518 3150 508 SO Bewölkt. Inversion zwischen 320 und 570 m von 0,8 ° auf 5,1 0.— Zwischen 570 und 700 m überall 5,1 °.

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vertagen.

(Forsisebung aus der Zweiten Bellage.] M.. Sachsen. Die sächsische Volkskammer hat gestern endgültig die Re⸗ gierungsvorlage angenommen, durch die der Staatsvertrag über den Uebergang der sächsischen Staatseisen⸗

bahnen auf das Reich mit Wirkung vom 1. April 1920 ab genehmigt wird.

Die Abordnung des Landesrats und der Landesregierung Tirols unterbreitete vorgestern dem Staatskanzler Renner Entschließungen des Landesrats, worin zur Ueberwindung des Ernährungsnotstands wenigstens der wirtschaftliche Anschluß Tirols an das Le Reich gefordert wird. Der Staats⸗ minister Renner erklärte laut Meldung des „Wolffschen Tele⸗ graphenbüros“:

Auch in den übrigen Ländern zeigten sich die gleichen, ernsten S Zurzeit sei die Republik an den Saint Ger⸗ mainer Frieden gebunden. Die gegenwärtige Bewegung auf Revision des Salnt⸗Germainer Friedens sei völlig aus⸗

ichtslos. Ebenso ausgeschlossen erscheine ihm, daß dieser rieden oder einzelne durch ihn aufgerichtete Schranken urch einen Teil der Republik auf eigene 1ig durchbrochen werden könnten. Andererseits würde das Deutsche Reich durch unzeitgemäße Kundgebungen dieser Art nur in Verlegenheit gebracht und seine Politik Mißdeutungen ausgesetzt, die der Stellung jenseits und dies⸗ seits der Grenze nur schaden könnten. Er müsse daher eine ernste Mahnung an alle Bürger der Republik richten, die Lage Oesterreichs wie des Deutschen Reichs durch eigenmächtige und vorschnelle Ab⸗ machungen nicht noch mehr zu erschweren, zumal da keinem Teil aus den Sonderbewegungen irgendein Nutzen erwachsen könne. Der einzige zum Ziele führende Weg sei, daß Deutschösterreich sich an den Völkerbund wende, um dem Lande und Volke die wirklich lebensfähige Staatlichkeit zu sichern. Gegenüber der Er⸗ lärung der Abordnung, ihre Forderungen unmittelbar den Ver⸗ tretern der Mächte zu unterbreiten, erklärte der Staatskanzler, er könne sie daran nicht hindern, aber bei seiner Kenntnis der inter⸗ nationalen Lage dazu auch nicht ermutigen. Er werde die Beschlüsse des Landesrats der Pariser Botschafterkonferenz unterbreiten.

Um den Auftraggebern und der öffentlichen Meinung des Landes zu genügen, fragte die Abordnung bei den fremden Missionen wegen eines Empfanges an, hat aber bisher keine Antwort erhalten.

Der Salzburger Landesrat hat obiger Quelle zu⸗ folge beschlossen, die Staatsregterung eindringlichst zu ersuchen, von der Entente im Hinblick auf die ganz unhaltbaren wirt⸗ schaftlichen Verhältnisse in Oesterreich die Aufhebung des Anschlußverbots an Deutschland nachdrücklichst zu ver⸗ langen. Nächste Woche wird eine Deputation nach Wien ent⸗ sandt werden. 8

Großbritannien und Irland.

Das Unterhaus hat, dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge, die Homerulebill für Irland mit 348 gegen 94 Stimmen in zweiter Lesung angenommen. Im Laufe der Erörterung erklärte Carson, Ulster würde sich des Parlaments bedienen, so gut es irgend möglich sei. Lloyd George sagte, er glaube, das Gesetz werde im Laufe der Zeit eine Einigung zwischen Nord⸗ und Südirland und zwischen Irland und Grozbritannien ee Das Haus vertagte sich sodann bis zum 12. April.

Den englischen Blättern zufolge hat das Kriegsamt 4 Bataillone Infanterie namentlich bestimmt, die im Notfalle sofort nach irgendeinem biet außerhalb

Englands gesandt werden können.

Frankreich.

Gestern vormittag hat die Botschafterkonferenz unter dem Vorsitz Jules Cambons eine Sitzung abgehalten, in der sie einen Vortrag des Generals Nollet, des Vorsitzenden der Interalliierten Kontrollkommission in Berlin, über die allge⸗ meine 889- in Deutschland hörte und sich alsdann wiederum mit der Antwort beschäftigte, die der ungarischen Friedens⸗ delegation auf ihre Gegenvorschläge erteilt werden solle. Der „Temps“ erklärt, der General Nollet habe der Botschafter⸗ konferenz auseinandergesetzt, warum eine Expedition deutscher Regierungstruppen in das Ruhrgebier augenblicklich unnötig und gefährlich erscheine.

Die Kammer hat vorgestern mit 512 Stimmen gegen 63 sozialistische die drei Budgetzwölftel für April, Mai und Juni im Betrage von 9 Milliarden 933 Millionen an⸗ genommen.

Italien. Die Kam mer hat beschlossen, sich bis zum 20. April in

Niederlande.

Das „Correspondenzbüro“ erfährt, daß der niederländischen Regierung das Antwortschreiben auf ihre letzte Note in der Frage der Auslieferung des vormaligen Deutschen Kaisers überreicht worden ist. 8

Dänemark. ..“

Die Generalversammlung der vereinigten Fachverbände hat in ihrer gestrigen Sitzung, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, beschlossen, die Fachorganisationen aufzufordern, spätestens am 6. April den allgemeinen Streik zu erklären, um die Einberufung des Reichstags, das Zustandekommen eines neuen Wahlgesetzes und darauf die Wahl auf ehrlicher Grundlage zu erzwingen. Von dem allgemeinen Streik werden nur folgende Ausnahmen gemacht: 1) Dienst an Hospitälern, Altenheimen, Kinderheimen usw., 2) Wasser⸗ und Gasoersorgung, 3) Sicherheitsdienst der Bürger, 4) alle Betriebe, die im Besitz von Arbeiterorganisationen sind, sowie die demokratischen Blätter, welche den Staatsstreich der Regierung bekämpfen. Weiter wurde beschlossen, eine allgemeine politische Amnestie zu fordern. Die Generalversammlung wählte eine Abordnung,

Dritte⸗Beilage

die diesen Beschluß dem König überbrachte. Der König er⸗ widerte, daß es sein dringender Wunsch sei, eine friedliche Lösung der Krise herbeizuführen.

Teilweise hat der Streik bereits gestern begonnen, indem die Bäckergesellen die Arbeit niederlegten und die Hafen⸗ arbeiter, Seeleute und Heizer beschlossen, dies am Abend zu tun. Infolgedessen werden alle regelmäßigen Dampferverbindungen eingestellt. Die Straßenbahn⸗ und die Telephonbediensteten werden die Arbeit heute mittag 12 Uhr niederlegen. Der Generaldirektor der Staatsbahn macht die Eisen⸗ bahnbediensteten in einem Rundschreiben darauf aufmerksam, daß sie als Staatsbeamte nicht das Recht haben, sich dem Generalstreik anzuschließen. Die Eisenbahnbediensteten 8 aber beschlossen, in den allgemeinen Ausstand zu treten. Infolge⸗ dessen wird in bürgerlichen Kreisen Vorbereitung getroffen für Werbung von freiwilligen Mannschaften für den Eisenbahn⸗ dienst, um den Abgang einiger Züge täglich zu ermöglichen.

Die Partei der radikalen Linken des Reichstags hat den übrigen Parteien ein Schreiben zugestellt, in dem es heißt:

Da die Sozialdemokraten erklärt haben, daß der Generalstreik beendet werden kann, wenn der Reichstag einberufen und die Wahl⸗ gesetznovelle angenommen würde, fordert die radikale Linke die übrigen Reichstagsparteien auf, Sonnabend vormittag Vertreter zu einer Konferenz zu entsenden, um über das Wahlgesetz und die eventuelle Einberufung des Reichstags zu verhandeln.

Schweiz.

Die Botschafterkonferenz hat laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz durch ein von Millerand unterzeichnetes offizielles Schreiben vom 23. März mitgeteilt, daß nunmehr die Heim⸗ schaffung der Kriegsgefangenen in Sibirien jeglicher Nationalität ausdrücklich erlaubt sei.

8 Griechenland. u““

Die Regierung hat nach einer Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ Maßnahmen für die Besetzung von Adrianopel und Ostthrazien beschlossen.

Amerika.

Der Präsident Wilson hat nach einer Meldung der „Times“ der demokratischen Partei im Repräfentantenhause zu erkennen gegeben, daß er die Entschließung, die die Wiederherstellung des Friedenszustands zwischen Deutschland und Amerika bestimmt, S diese Entschließung doch angenommen werden, so würde er sich weigern, den Friedenszustand zu proklamieren.

Die Antwort Amerika auf die Note der Alliserten bezüglich des Stand⸗ punktes der Vereinigten Staaten zu den türkischen Friedens⸗ verhandlungen wird nach einer Reutermeldung durch den nachdrücklichen Ausdruck der Ansicht Wilsons gekennzeichnet, daß die oft geäußerte Absicht der Allijerten, der Belassung der

Türken in Europa ein Ende zu bereiten, durchgeführt werden

müsse. Die Note erklärt, es erscheine unter den augenblicklichen Umständen nicht ratsam, doß die Vereinigten Staaten auf der Konferenz vertreten sind. Da sie jedoch an der Zukunft des Weltfriedens wesentlich interessiert seien, müßten sie ihre Ansicht über die beabsichtigte Lösung der schwierigen Frage im Zu⸗ sammenhang mit dem türkischen Friedensvertrag offen zum Auadruck bringen. Nach dem „Nieuwe Rotterdamsche Courant“ heißt es in der Note außerdem:

Die Beweisgründe, die gegen das Verbleiben der Türken in Konstantinopel sprechen, umfassen gebieterische Elemente, die unmög⸗ lich übersehen werden können. Der internationale Rat, der ins Leben gerufen werden soll, um Konstantinopel und die Meerenge zu ver⸗ walten, kann nur dann dauernden Charakter haben, wenn die Lebens⸗ interessen Rußlands, sofern es eine Regierung erhalten hat, die von der zivilisierten Welt anerkannt werden kann, berücksichtigt werden. Auch in der Frage der Durchfuhr durch die Meerengen und ihrer Ver⸗ waltung in Kriegszeiten sollten ohne die Zustimmung Rurlands keine endgültigen Beschlüsse gefaßt werden. Es erscheint billig, daß der Teil West⸗Thraziens, der außerhalb der für Konstantinopel reservierten 8b liegt, mit Ausnahme des nördlichen Teiles der Provinz an

riechenland kommt. Da die Bevölkerung des nördlichen Teiles bulgarisch ist, so ordert Recht und Gerechtigkeit, daß die Städte Adrianopel und Kirkilisse mit den umliegenden Gebieten an Bulgarien kommen. Der Anspruch Bulgariens auf diese Gebiete muß jedoch hauptsächlich deshalb in günstige Erwägung gezogen werden, weil Bulgarien gezwungen wird, rein bulgarisches Gebiet an seiner West⸗ grenze an Serbien abzutrcten, damit dieses Land eine günst ’ge strategische Grenze erhält. Wilson fordert außerdem die liberalste Behandlung Armeniens durch die zivilisierte Welt. Die Grenze Armeniens müsse so gezogen werden, daß alle gerechten Ansprüche des armenischen Volkes erfüllt werden. Da ein Zugang zur See für den Bestand Armentens unerläßlich sei, so sieht der Präsident die Zuweisung des Hafens von Trapezunt an Armenien vor. Mit Bezug auf die Ab⸗ tretung der Rechte der Türkei in Mesopotamien, Arabien, Palästina, Syrien und dem Inselgebiet schlagen die Vereinigten Staaten die Befolgung der Methode, die auch bei Oesterreich angewendet worden ist, vor: die Türkei muß diese Provinzen den Großmächten aus⸗ händigen und diese sollen deren Schicksal beschließen. Die Note fährt fort: Was die Abmachungen bezüglich Smyrnas anbelangt, so ist die amerikanische Regierung nicht in der Lage, darüber eine Meinung aueszusprechen, da diese Frage zu umfangreich ist, als daß die amerikanische Regierung bei dem geringen Material, über das sie verfügt, sich ein genaues Urteil darüber biiden kann. Die amerika⸗

nische Regierung vertraut darauf, daß das türtische Problem mit

Ehrlichkeit und unter peinlicher Rücksicht auf die Handelsinteressen der Sieger, der Besiegten und der Neutralen behandelt werde.

Das amerikanische Staatsdepartement hat dem „Nieuwe Courant“ zufolge repolutionäre Dokumente veröffentlicht, die einem bolschewistischen Kurier ab⸗ genommen worden sind. Dorin werde zum bewaffneten Auf⸗ stand in den Vereinigten Staaten, zur Errichtung der Diktatur

des Proletariats und zur Bildung von geheimen Werbe⸗-

organisationen aufgefordert. 8 1

Die „Times“ berichtet aus Damaskus, daß am 21. März die Stadt Amtiepia (Antakia) (2) von einer Bande arabischer Freiwilliger angegriffen wurde. Nach einem blutigen Kampfe, bei dem die Franzosen 50 Tote verloren,

ablehne. Sollte

der Vereinigten Staaten von

anzeiger.

besetzten die Araber die Stadt. Die Bande verließ nach einiger Zeit die Stadt, die augenblicklich ohne Re⸗ gierung ist. 86

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.

Nach den „Veröffentlichungen des .“ Nr. 11 vom 17. März 1920.)

Deutsches Reich. In der Woche vom 7. bis 13. März wurden 5 Erkrankungen gemeldet, und zwar in Schweidnitz (Reg.⸗ Bez. Breslau), Schwarzkollm Hoyerswerda, Reg.⸗Bez. Liegnitz) und Ham burg je 1; außerdem wurde der Ausbruch der Pocken in Waltdorf. (Kreis 8b Reg.⸗Bez. Oppeln) und in Heinrichsdorf (Kreis Brilon, Reg.⸗Bez. Arnsberg) festgestellt. MNachträglich wurden noch mitgeteilt für die Woche vom 22. bis 28. Februar 43 Erkrankungen, nämlich in Godullahütte, Rokittnitz je 1, in Lipine 2, in EEE“ (Land⸗ kreis Beuthen) 8, in Friedenshütte (Stadtkreis Beuthen), Königsbütte, Gleiwitz, Hindenburg, Ruda (Kreis Hindenburg), Rosdzin, Bogutschütz, Neudorf, An⸗ tonienhütte ije 1, Hohenlohehütte 2, Domb (Kreis Kattowitz) 5, Paprotzanhütte 1, Altberun (Kreis Pleß) 8, Tarnowitz (Reg.⸗Bez. Oppeln) 1 und in Adeleben (Kreis Uslar, Reg.⸗Bez. Hildesheim) 5; vom 29. Februar bis 6. März 62 Erkrankungen, und zwar in Czarndamerow, Oslaw⸗ damerow, Studnitz (Kreis Bütow, Reg.⸗Bez Köslin), Roßberg, Schlesiengrube je l, in Schwientochlowitz (Kreis Beuthen) 2, in Gleiwitz, Kamtenitz, Richters⸗ dorf (Kreis Gleiwitz), Zaborze (Kreis Hinden burg), Eichenau, Laurahütte, Rosdzin, Bogutschütz je l, in Kochlo⸗ witz 3, in Domb 4, in Neudorf (Kreis Kattowitz) 6, in Alt⸗ berun (Kreis Pleß, Reg.⸗Bez Oppeln) 5, in Neheim (Kreis Arnsberg) 4, in Bochum, Günnigfeld je 1, in Wanne 4, in Eickel (Kreis Gelsenkirchen) 8, in Dahlhausen 3, in Linden (Kreis Hattingen 6, in Oberberge (Kreis Meschede), Brink (Kreis Olpe, Reg.⸗Bez. Arnsberg) je 1.

Oesterreich. In der Woche vom 22. bis 28. Februar 5 Er⸗ krankungen in Steiermark.

Tschechoslowakei. In 30 Gemeinden der Bezirke Frei⸗ stadt und Teschen sind vom Februar 1919 bis zum 25. Januar 1920 im ganzen 860 Pockenerkrankungen festgestellt worden.

Fleckfieber.

Deutsches Reich. In der Woche vom 7. bis 13. März wurde der Ausbruch leckfiebers in Oedingen (Kreis Meschede, Reg.⸗Bez. Arnsberg;

Für die Woche vo bis 28. Februar wurden nachträglich noch 2 Erkrankungen mitgeteilt, und zwar in Nippern (Kreis Neu⸗ markt, Reg⸗Bez. Breslau) und Birkenthal (Kieis Kattowitz, Reg.⸗Bez. Oppeln) je 1.

Genickstarre.

Preußen. In der Woche vom 29. Februar bis 6. März wurden 18 Erkrankungen (und 6 Todesfälle) gemeldet in folgenden Regierungsbezirken sund Kreisen]: Landespolizeibezirk Berlin 1 (Berlin Stadt], Reg.⸗Bez. Arnsberg 5 (1) [Bochum Land 1, Dortmund Stadt 2 (1), Dortmund Land 2), Breslau (1) ([Breslan Stadt]!, Cassel 1 (Gersfeldj, Königsberg 1 (1) [(Gerdauen]), Merseburg 4 [Halle a S,, Mansfelder Seekreis je 2¹„, Oppeln 1 Königshütte]!, Potsdam 1 (1) [Teltow’, Schleswig 1 (Neumünster], Trier 2 8 [Saarbrücken Stadt, Saarbrücken Land je 1 (1)), Wiesbaden [Frankfurt a M.]; nachträglich für die Woche vom 1. bis 7. Fe⸗ bruar: Koblenz 1 (Zell]; vom 15. bis 21. Februar: Koblenz (1) [Sell]l; vom 22. bis 28. Februar: Cöln 1 (Cöln Stadth!, Düsseldorf 1 [Hamborn].

Schweiz. In der Woche vom 22. bis 28. Februar je 1 Er⸗ krankung in den Städten Basel und Lausanne sowie im Kanton

Luzern. Ruhr.

Preußen. In der Woche vom 29. Februar bis 6. März wurden 24 Erkrankungen (und 4 Todesfälle) angezeigt in folgenden Regierungebezirken lund Kereisen]: Landespolizeibezirk Berlin 3 (1) (Berlin Stadt 1, Berlin⸗Lichtenberg 2 (1)], Reg.⸗ Bez. Aachen 2 [Aachen Stadt, Aachen Land je 1), Arnsberg 5 [Dortmund Land 3, Gelsenkirchen Stadt, Hörde Land je 11, Cassel 1 (Marburg], Frankfurt 1 Forst], Gumbinnen 1 (Eilsit Stadt], Minden 1 (1) (Bielefeld Stadt], Oppeln 4 (Beuthen Land 111, Beutyen Land II 2. Ratibor Land 1], Osnabrück 2 [Osnabrück Land], Schleswig 1 [Altona]), Schneidemühl1 (1) [Schneidemühll, Wiesbaden 2 (1) [Frankfurt a. M.]; nach⸗ tröglich für die Woche vom 15, bis 21. Februar: 1““ 2 [Northeim]; vom 22. bis 28. Februar: Aachen 6 (2) (Schleiden), Cöln (1) [Cöln Stadt]!, Düssseldorf 4 (1) (Geldern 1 (1), Kempen 2, Rces 1].

Verschiedene Krankheiten in der Woche vom 29. Februar bis 6. März 1920. Po⸗cken: Prag und Vororte 1 Todesfall, Wien 1 Erkrankung; Varizellen: Wien 21 Erkrankungen; Fleckfieber: Budapest Prag und Vororte je 1 Todesfall, Prag und Vororte, Wien je 1 Erkrankung; Milzbrand: Hurapest 1 Todesfall, Reg.⸗Bez. Potsdam 1 Erkrankung; Bißverletzungen durch ktoll⸗

Breslau 80,

wutverdächtige Tiere: Reg.⸗Bezirke Breslau, Cöln je 2, Köslin 1 (Vorwoche 3), Oppeln 4, Potsdam 1; Influenza: Altona 36. Berlin 71, Beuthen i. Oberschl. 3, Braunschweig 18, Dresden 70, Görlitz 12, Halle a. S. 53, Ham⸗ burg 197, Mainz 1, Offenbach 12, Regensburg 2, Reg.⸗Bezirke Aensberg 653, Breslau 84 (ohne Breslau Stadt), Düsseldorf (Vor⸗ woche) I111, Gumbinnen 4, Köyigsberg 71, Köslin 2 (Vorwoche 2), Merseburg 99, Oppeln (einschl. Nachmeldungen) 216, Potsdam 35, Stralsund 10, Nürnberg 8, Amsterdam 19, Birmingham 25, Buda⸗

pest 8, Christiania, Dublin je 3, Edinburg 1, Glasgow 7, Kopen⸗

hagen 208, Liverpool 18, London 38, Prag und Vororte 15, Stock⸗ holm 3, Wien 118 Todesfälle, Reg.⸗Bezirke Breslau 304 (ohne Breslau Stadt), Koblenz (Vorwoche) 56, Düsseldorf 496, Gumbinnen 61, Königsberg 527, Köslin 15 (Vorwoche 26), Münster 8, Merseburg 1839, Oypeln (einschl. Nachmeldungen) 423, Potsdam 138, Sigmaringen (Vorwoche) 51, Stralsund 296, Nürnberg 578, Hessen 96, Kopenhagen 4388, Stockholm 6, Wien (8. bis 14. Februar) 1128 Erkrankungen; Genickstarre: Hessen 1, niederländische Orte (21. bis 27. Fe⸗ bruar) Rotterdam 2, St. Michielsgestel 4, 3 Orte je 1 Erkrankungen; spinale Kinderlähmung: Stockholm 1 Erkrankung; Ruhr: Budapest 3, Wien 4 Todesfälle, Budapest 11, Prag und Vororte 4, Wien 14 Erkrankungen; Schlafsuchtkrankheit (Encephalitis lethargica): Reg.⸗Bezirke Gumbinnen, Merseburg je 1, Stral⸗

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