.“
ZAAAA“ʒ betreffend die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die Stadtgemeinde Pforzheim. 88 Der Stadtgemeinde Pforzheim ist durch Entschließung vom Heutigen im Einvernehmen mit dem Mivisterium der Justiz und dem Ministerium der Finanzen die Genehmigung
vorläufig weiterzuzahlen ist, die nach der letzten landesrecht⸗ Schaf⸗ und Lammleimleder, mit Schabsel naß 30 Mark lichen Veranlagung zugunsten der Länder und Gemeinden Zispen. und Zickelleimleder, naaazsz 8680 (Gemeindeverbände) zu entrichten war oder wäre. 8 albleimleder, naß gekälkt, enthaart, 1. Sorte 150 Kalbleimleder, naß vekälkt enthaart, 2. Sorte 120 (von Mastkalb⸗ und Fresserfellen) Kalbleimleder, trocken.. 450 Kalbeköpfe, gesalzen, mit Haaren. 260
zun Deutschen Neichsanzeiger un Preußischen Staatsanzeiger
ieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Einkommensteuergesetze irkung vom 1. April 1920 ab in Kraft. 8 Berlin, den 31. März 1920. 8
mit
Der Reichspräsident. Ebert.
Bekanntmachung, “ betreffend den Wiedereintritt des Friedenszustandes gemäß § 32 des Kriegsleistungsgesetzes. Vom 31. März 1920. . Auf Grund des § 32 des Gesetzes über die Kriegs⸗ eistu gen vom 13. Juni 1873 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 129) und des § 27 des Ausführungsgesetzes zum Friedensvertrage vom 31. Auaguft 1919 (Reische Gesetzbl. S. 1530) wird von der
Reichsregierung folgendes bestimmt:
Als Zeitpunkt, mit welchem im Sinne des § 32 des Gesetzes vom 13. Juni 1873 der Friedenszustand für die ge⸗ samse bewaffnete Macht wierer eintritt, und die Verpflichtung zu Leistungen nach Mo“ßgabe dieses Gesetzes aufhört, wird der
1. Mai 1920 festaestellt. Berlin, den 31. März 1920.
Der Reichsminister des Innern. Koch.
Verordnung,
etireffend Abänderung der Bundesratsbekannt⸗ den Verkehr mit Leimleder vom 16. Mai 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 411). Vom 26. März 1920.
Anuf Grund der die wirtschaft!iche Demobilmachung be⸗ treffenden Befugnisse wird nach Maßgabe des Erlasses, be⸗ treffend Auflösung des Reichsministeriums für wirtschaftliche w.1S 3 vom 26. April 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 438)
machung über
vrordnet, was folgt:
Artikel 1.
Die Bekanntmachung über den Verkehr mit Leimleder vom 16. Mai 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 411) wird wie folgt geändert: § 3 Abs. 1 erhält folgende — ustimmung des Kriegsausschusses gekauft, angeboten, abgesetzt und nach seinen Angaben verarbeitet, versiedet oder eingeäschert werden.“
„Leimleder darf nur nach
2. § 4 erhält folgenden Abs. 2:
„Kommt der Ueberlafsungspflichtige seinen Verpflichtungen Abs. 1 nicht nach, so kann die örtliche Polizeibebörde auf für Feee- an telle und auf 9e9 Kosten die nötigen
er Polizeibehörde von dem zu ersetzen und bei Festsetzung des Uebernahmepreises dem Ver⸗
vr kesuchen des Kriegsausschusses Die Kosten sind
pflichteten anzurechnen.“
3. § 7 erhält folgende Feguns. „Der Kriegsauss Leimleder einen angemessenen
lgenden Grenzen frei rsteigen:
geschoren. „
ind eimleder ohne Schwefelnatrium, maschtnen⸗
schoren
Rhlchalcher wit Schwefelnatrium, naß hand⸗ 6* Rindleimleder mit Schwefelnatrium, maschinen⸗ d.
sch
3 e54* Fes e und Abschnitte, enthaart... Rindköpfe und Abschnitte, mit Haaren. Rindspaltleimleder, naß gekälkt, enthaart Roßleimleder, handgeschoren naß G
oßleimleder, maschinengeschoren naß. .
Roßspaltleimleder, naß .. .
Gesalzene Rohhautabschite. Reb⸗ und Rehkitzleimleder, naß.. (Hirsch⸗-, Kanin.,
ildleimleder Dachs⸗, Elenleimleder), naß
ch veine⸗, Hunde⸗, Katzenleimleder, naß. asen⸗ und Kaninnudeln, trocken chaf⸗ und Lammleimleder, ohne Schabsel naß
Opernhans. (Unter den Linden.) Sonntag: Kartenreservesatz 19. Die von Nürnberg. Anfang 4 Uhr.
Montag: “ 20.
nWicken reisen: Hänsel und retel. — Hierauf: Die Puppeufee. Anfang 12 Uhr. — Abends: 68. Dauer⸗ bezugsvorstellung. Carmen. Anfang 6 ½ ÜUhr.
Dienstag: 69. Dauerbezugsvorstellung.
Madame Butterfly. Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaug. (Am Gendarmen⸗ markt.) Sonntag: Nachmittags: Karten⸗ reservesatz 56. 36. Volksvorstellung zu er⸗ mäßigten Preisen: Die Journalisten. Anfang 2 ½¼ Uhr. — Abends: Karten⸗ reservesatz 5ö1. Der Marquis von Keith. Anfang 7 Uhr.
Montag: Kartenreservesatz 57. Zu er⸗ mäßigten Preisen: Maria Stuart. Anfang 2 Uhr. — Abends: Karten⸗ d 55. Friedrich der Große I. Teil: Der Kronprinz. Anfang 7 Uhr.
Dienstag: Kartenreservesatz 60. Peer Gynt. Anfang 6 ½ Uhr.
Overnbaus. Mittwoch: Figaros Fe beru. — Donnerstag: Otello. — reitag: Fidelio. — Sonnabend: Tief⸗ Schauspielhaus. Mittwoch: Der Marquis von Keith. — Donnerstag: “ der Grosze. I. Teil: Der Fronprinz. — Freitaa: Der Marquis von Keith. — Sonnabend: der Große. — Sonntag:
Dor Marquis von Keith.
8 8 8
Der Reichsminister der Finanzen.
uß hat für das von ihm übernommene
ebernahmepreis zu zahlen. Dieser Preis darf für den Doppelzenter bei den in nach⸗ ehender Uebersicht eefhsg attn Leimledersorten die ollbahnwagen des Verladeorts nicht
Rindleimleder ohne Schwefelnatrium, naß hand⸗
Dr. Wirth.
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seiner aßregeln treffen. riegsausschusse
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Renntier⸗, (statt festgesetzt.
—
Deutsches Theater. Sonntag, Abends
7 Uhr: Dame Kobold. — Montag, Vorm. 11 ½ Uhr: Niddy Impekoven: Tänze. — Nachmittags 8. PF. g Der Biberpelz. — Abends 7 Uhr: Dame Kobold. — Dienstag: Faust, erster Teil. — Mittwoch, Donnerstag und Sonnabend: Dame Kobold. — Freitag: Der lebende Leichnam. Kammerspiele. Sonntag (2 ½ Uhr): Frühlings Er⸗ wachen. — Abends 7 Uhr: Gabriel Schillings Flucht. — Montag (2 ½ Uhr):
Die Büchse der Pandora. — Abends
7 Uhr: Gabriel Schilliugs Flucht. — Dienstag, Donnerstag und Sonnabend: Gabriel Schillings Flucht. — Mitt⸗ woch: Die Büchfe der Pandora. — Freitag: Die deutschen Kleinstädter.
Großes Schauspielhaus. Am Zirkus — Karlstraße —Schiffbauerdamm. Sonntag (2 ½ Uhr): Hamlet. — Ahends 7 Uhr: Der weiße Heiland. — Montag (2 ¼ Uhr): Orestie. — Abends 7 Uhr: Der weiße Heiland. — Dienstag bis Sonnabend: Der weiße Heiland. Aomödienhans. Sonntag (3 Uhr): Liselott von der Pfalz. — Abends 7 ¼ Uhr: Der Herr Minister. — Montag bis Sonnabend: Der Herr Minister. Mö a r (3 Uhr): Liselott von der alz.
Theater in der Königgrätzer Straße. Sonntag (3 Uhr): Erdgeist.
riedrich Dienstag und Freitag: Schlo Nachmittags: stein. — Die Braut von Messina. — Abends: König Nicolo.
— Abends 7 ¼ Uhr: König Nicolo. — Montag und Donnerstag: „Sie“. — Wetter⸗ onnabend:
Mittwoch und
Montag (3 Uhr): Erdgeist.
999
Kalbsköpfe, troken. I Kalbsschabsel II.. Schabeaas
Für Leimledersorten, deren — aufgeführt sind, ist der Preis nach dem Verhältnis Ausbeute zu der Ausbeute oben angeführter ähnlicher Sorten festzusetzen. 3
Sofern bei den vorstehend angeführten Leimledersorten ein Preis für trockene Ware nicht genannt ist, darf dieser den vierfachen Betrag des für die betreffende Leimledersorte fest⸗
Ware
Kriegsausschusse gebotenen scheidet auf gericht in Charlottenburg, Wi ebenstr. 4—10. ist innerhalb eines Monats na
ausschuß angebotenen Preises zu stellen. Das Reichswirtschafts⸗ ericht entscheidet auch über alle sonstigen Streitigkeiten, die sich aus der Ueberlassung des Leimleders an den Kriegsausschuß
ahlleder, schwarz genarbt. 8 1 e. Zu b, c und d bei mindestens Iz mm Kernstärke und mit der aßgabe, daß nicht mehr als 75 vH Fahlleder in Maßware seitens des ae Abgabepflichtigen geliefert wird. f. Kalbleder pfl. C g. Rindoberleber, schwarz genarbt „ h. Schafleder pfl.
* 2 “ ³ 2 . 2
* “ -.
heb
ten Preises nasser Ware nicht übersteigen.
Wird masch nengeschorenes Leimleder mit bandgeschorener oder Leimleder von Kalbfellen mit Leimleder vorn anderen Tierbäuten gemischt zur Ablieferung gebracht, so ist der aus dem Mischungsverhältnisse zu berechnende Durchschnitts⸗
um ein Viertel herabzusetzen. Falls
Sorten getrennt gewogen und verladen werden,
osetzung des Preises um ein Veertel fort.
Ist das Leimleder nicht von mindestens mittlerer Art und Güte und von handelsüblichem Feuchtigkeitsgehalte, so ist der Preis entsprechend zu ermäßigen. Qualitätsdifferenzen 88 vom Empfänger sofort nach Eingang der Ware, spätestens innerhalb einer Frist von drei Tagen, dem Kriegsausschuß und dem Absender zu melden.“
hält folgende Fassung:
„Ist der zur S Verpflichtete mit dem vom Preise nicht einverstanden, so ent⸗
seinen Antrag endgültig das Re
en.
Der Verrflichtete hat ohne Rücksicht auf
Festsetzung des Preises zu liefern, der Kriegsausschuß vorläufig den von ibm angebotenen Preis zu zahlen. Ist der zur Ueberlassung
Artikel 2.
Diese Verordnung tritt am 1. April 1920 in Kraft.
Berlin, den 26. März 1920. 1 Der Reichswirtschaftsminister.
1 Schmidt. “
Bekanntmachung,
betreffend Festsetzung der Geldwerte für abzu⸗
liefernde Schuhbedarfsleder.
Gemäß § 5 Absatz 3 der Verordnung über die Erhebung einer zufolge und Leder zu leistenden Abgabe vom 26. Fe S. 264) werden nachstehende Geldwerte für abzuliefernde Schuh⸗ bedarfsleder festgesetzt:
a. Roßvacheledrea „
b. Roßoberleder pfl. Gerbung. „
er Aufhebung der Höchstpreise für
ℳ 20,— v 7—
—
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erbung ℳ 9,— 7,—
11eöö
ℳ 30,— wie in der Verordnung)
Berlin, den 27. März 1920.
☛̊ͤ
ichslederstelle.
Bummelstudenten. — Allabendlich 7 Uhr: Der letzte Walzer. Montag (3 Uhr): Bummelstudenten.
Deutsches Künstlertheuter. Sonn⸗ tag 68 Uhr): Dies irae. — Abends 7 ½ Uhr: Menagerie. — Montag bis onnabend: Menagerie. Montag (3 Uhr): Dies irne.
Fessengtheater. Sonntag (3 Uhr): Der rote Hahn. — Abends 7 Uhr: Peer Gynt. — Montag u. Donnerstag: Pygmalion. — Dienstag, Mittwoch und Sonnabend: Wozzeck. — Die Buhlschwester. — Freitag: Peer Gynt. ontag (3 Uhr): Der rote Hahn.
—
Polksbühne. (Theater am Bülow⸗ platz.) Sonntag (3 Uhr): Der Liebes⸗ trank. — Abends Uhr: Nach Damaskus. — Montag, Donnerstag und Freitig: Nach Damaskus. — Dienstag: Der Liebestrank. — Mitt⸗ woch und Sonnabend: Götz von Ber⸗ lichingen.
Montag (3 Uhr): Der Liebestrank.
Schillertheater. Charlotenburg. Sonntag (3 Uhr): Wie es euch gefällt. — Abends 7 ½ Uhr: Flachsmann als Erzieher. — Montag und Freitag: Die verlorene Tochter. — Dienstag: Alt⸗ Heidelberg. — Mittwoch: Die Ver⸗ schwörung des Fiesco zu Geuuag. — Donnerstag: Die Macht der Finsternis. — Sonnabend: Zum ersten Male: Die Rabensteinerin.
Montag (3 Uhr): Wie es euch S — Dienstag (3 Uhr): Wilhelm
e *
und Sireckfleisch je nach Fett⸗
renzpreise vorstebend nicht
Bekanntgabe des vom Kriegs⸗
erpflichtete nicht zugleich der Eigentüͤmer, so gelten auch für den Eigentümer die vorstehenden Bestimmungen. 5. § 11 Abs. 1 Ziffer 2 erhält folgende Fassung: „Wer den Vorschriften des § 3 zuwider Leimleder an⸗ kauft, absetzt, verarbeitet, versiedet, rocknet.“
einäschert oder
bruar 1920 (AGBl.
für je 1 Kilogramm m
für je 1 Quadratfu Maschinenmaß. 8
fůr 19 1 Quadratfuß
aschinenmaß.
Fench 20 der genannten Verordnung wird der in § 5 Absatz 2 derselben veröffentlichte Geldwert für
Roßoberleder pfl. Gerbung auf ℳ 35,— für je 1 Kilogramm
480 40 10 000 000 ℳ (Zehn 161 Karlsruhe, den 30. ihrer
30 verschreibungen ü2 den Inhaber 82
zur Ausgabe von zu 4 Prozent verzinslichen Schuld⸗
im Nennwert von illionen Mark) sowie zur Aus⸗
gabe der zugehöriaen Zinsscheine erteilt worden.
März 1920.
Badisches Ministerium des Janern. Der Ministerialdirektor. Arnold.
1. Nummer 57 unter
die einzelnen
fällt die Nummer 58 unter
30. März 1920,
27. März 1920,
ichswirtschafts⸗ Der Antrag
Nr. 7385 die endgültige
Nummer 59 unter
vom 31. März 1920.
Die von heute ab 57, 58, 59 des Reichs⸗
Nr. 7387 eine Verordnung über den Verkehr mit Zucker,
ur Ausgabe gelangenden Nummern esetzblatts enthalten:
Nr. 7378 ein Einkommensteuergesetz, vom 29. März 1920;
Nr. 7379 einen Erlaß, betreffend die Errichltung eines Reichsmirniste iums für Ernährung und Landwirtschaft, vom
Nr. 7380 einen Erlaß, betreffend Aufhebung des Reichs⸗ kolonialministeriums, vom 29. März 1920, 1 Nr. 7381 eine Bekanntmachung über Druckpapier, vom
Nr. 7382 eine Verordnung über die Preise für künstliche Düngemittel, vom 29. März 1920
Nr. 7383 eine Bekanntmachung zu der Verordnung des Bundesrats über künstliche Düngemitiel vom 3. August 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 999), vom 29. März 1920,
Nr. 7384 eine Verordnung über die Bildung einer Preis⸗ ausgleichsteUe für Superphosphat, vom 29. März 1920, eine Verordnun ausgleschstelle für Knochen mehl, vom 29. März 1920,
Nr. 7386 eine Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des Friedensvertrags zwischen Deutschland und den alliterten und Ff s eett Mächten durch den Serbisch⸗Kromisch⸗Slowenischen t, öon W1AX“
über die Bildung einer Preis⸗
8
Berlin, den 31. März 1920. . Postzeinmgsamt. Krüer
Häute, Felle
Luftdruck
mm
Seehöhe
oben
Aeronautisches Observatorium. Lindenberg, Kreis Beeskow. 1. April 1920. — Drachenaufstieg von 5 ¼ a bis 7 ¼ a.
—— —
Temperatur 00
Relative Wind Fenchtig
eit Richtung
Sekund.⸗ unten %
122 300 500 1000 1500 2000 2500 3000 3290
739,5 723 706 664 623 585 550 517 498
8
Beutsches Opernhaus. Sonntag (2 ½ Uhr): Das goldene Kreuz. — Abends 6 ½ Uhr: Der Prophet. — Montag (2 ½ Uhr): Boceaccio. — Abends 7 Uhr: Carmen. — Dienstag: Die
ledermaus. — Mittwoch: Figaros Hochzeit. — Donnerstag: Der Trouba⸗ dour. — Freitag: Die toten Augen. — Sonnabeno: Undine.
———
Komische Oper. Sonntag (3 Uhr: Schwarzwaldmädel. — Allebendlich 7 ¼ Uhr: Schwarzwasdmädel. 1 Montag (3 ½ Uhr): Schwarzwaldmädel.
Theater des Westens. Sonntag (3 Uör): Die lustige Witwe. — All⸗ abendlich 7 ¼½ Uhr: Die Frau im Hermelin.
Montag, Vorm. 11 ½¼ Uhr: Rio Gebhardt. — Nachm. Die lustige Witwe.
Theater am MNollendorfplatz. Sonntag (3 ½ Uhr): Eva. — Allabendlich 7 ½ Uhr: Der Viel⸗
8eggace. (3 ½ Uhr) Drei alte Mon r): Schachteln. 1 8
Thaliatheater. Sonntag (3 Uhr): Der Hochtourist. — Allabendlich
7 ½ Uhr: Die närrische Liebe. 8 Montag (3 Uhr): Der Hochtourist.
Konzert 3 ½ üer.
Zirkus Busch. An allen 3 Oster⸗
kachmittags 3 ½ Uhr und Abends 7 ½ Uhr. In sämtlichen Vorstellungen, auch Nach⸗ mittags, die neue Pantomime „Der Wild⸗ dieb“. Außerdem das neue April⸗
Vrogrannn. (Nachmittags hat jeder Er⸗
ö“ 8
SS Sgog.Ago 6nU — 00
— 7,9 ¹¼ bedeckt. — Inversion zwischen Inversion zwischen 3100 m und 3180 m von — 7,4° auf
ee. 2 große Festvorstellungen,
OSO SSO S
—
S SzO S.
10,1
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten 9 und Zweiten Beilage.)
wachsene ein angehöriges Kind auf allen Sitzplätzen frei; jedes weitere Kind zahlt halbe Preise.)
Mittwoch und folgende Tage: Das großartige Zirkus⸗Brogramm. Außer⸗ dem zum luß: „Der Wilddieb“.
: Frl. Jutta von Selchow
Hrn. Leatnant Wolfram Frhrn.
on RMichthofen (Breslau — z. Zt.
harzdorf). — Frl. Annemarie von Volk⸗
mann mit Hrn. Oberleutnant a. D.
ans⸗Oskar von Rosenberg⸗Lipinsky Charlottenburg).
Verehelicht: Hr. Hauvtmann Rabod
Frhr. von Schele mit Frl. Ettisabeth von Waldow und Reitzenstein (Königs⸗ walde, Neumark).
Gestorben: Hr Major a. D. Felix Gropius (Fronza bei Czerwinsk). — Hr. Geheimer Sanitätsrat, Stabzargt d. Res. a. D. Dr.
tätsrat Dr. med. Konrad Flechtner (Freiberg i. S.). n
Verartwortlicher Schrifbleiter Direktor Dr. Tyrol in Charlottenbucg. Verantwortlich für den Anxigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle Rechnungsrat Mengerinag in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle Mengerinc) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wolhelmstvaße 32.
Sieben Beilagen und Erste, Zweite, Dritte und Vierte Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage.
8 8 8
straße 33, zu richten.
med. Stanislaus Kostol (Beuthen O. S.). — Hr. Sani⸗
Bekanntmachnng. Der in Nr. 262 des „Deutschen Reichsanzeigers“ vom 14. November 1919 veröffentlichte Antrag, 86 Tarif⸗
technischen Angestellten für Handel und Indostrie in den bayerischen Städien Weiße burg und Treuchtlingen sůr FeevSn. verbindlich zu erklären, ist gegenstandslos ge⸗ orden. Berlin, den 11. März 1920. Der Reichsa beitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntimachung.
Der Verband der Stoffhandschuhfabrikanten E. V, Limbach⸗Oberfrohna Sa., der Gewerkschafts⸗ bund taufmännischer Angestelltenverbände, Kreis Chemnitz, und der Gewerkschaftsbuvnd der Ange⸗ stellten Berlin, Geschäftsstelle Chemnitz, sahen be⸗ antragt, den zwischen ihnen am 11. Februar 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts, und Anstellungs⸗ bedingungen für die kaufmännischen Angestellten in den Be⸗ trieben der Stoffhandschuhindustrie gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistaots Sachsen und für Rußdorf S.⸗A. für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag körnen bis zum 10. April 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 3246 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 38, zu richten. 8
Berlin, den 11. März 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
8
Bekanntmachung.
Der Arbeitgeberverband der Hamburger Damen⸗ konfektionsindustrie, Ortsgruppe II, Hamburg, hat beantragt, den zwischen ihm und dem Verband der Schneider, Schneiderinnen und Wäschearbeiter Deutschlands, Filiale Hamburg und Umgegend, auf Grund des Schiedsspruchs des Schüichtunasousschüsses Ham⸗ burg vom 21. Januar 1920 abgeschlossenen Nachtrag zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 25. Oktober 1919 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der gewerb⸗ lichen Arbeiter und Arbeiterinnen in den Betrieben der Damen⸗ maßschneiderei und Konfektionsänderungen gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Städte Hamburg, Altona und Wandsbek für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. April 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 2227 II. Ang. an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.
Berlin, den 17. März 1920.
Der Reichsarbeitsminister.
Bekanntmachung. 1
Der Arbeitgeberverband des Handelsgewerbes für Württemberg, Bezirksgruppe Ulm E. V., der deutschnationale Handlungsgehilfen⸗Verband, der Gewerkschaftsbund der Angestellten, der Reichs⸗ verband deutscher Angestellten, Bezirksstelle 14, der Verband der weiblichen Handels⸗ und Büro⸗ angestellten E. V. und der Zentralverband der An⸗ gestellten haben beantragt, die zwischen ihnen am 22. De⸗ zember 1919 abgeschlossene Vereinbarung zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 22 Oktober 1919 zur Rege⸗ lung der Gehalts⸗ und Anstellungsverhältnisse der kauf⸗ männischen Angestellten in Groß⸗ und Kleinhandelsbetrieben, mit Ausnahme der Lebensmittelbranche, des Drogenhandels und der optischen Branche gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Wesetzbl. S. 1456) für das Gebiet 8 Ulm a. D. gleichfalls für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen An können bis zum 10. Ap il 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R 3204 an das Reichsarbeitsministerunm, Berlin, Luisen⸗ Berlin, den 17. März 1920.
Der Reichsarbeitsminister.
J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachun ““
Der Gewerkschaftsbund der Angestellten, Orts⸗ verband Groß Berlin, hat beantragt, den mit dem Verein der Kaufmannschaft Wriezen a. O. am 2. Ja⸗ nuar 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen An⸗ gestellten gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtbezirk Wriezen a. O. für allgemein verbindlich zu erklären. 1
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. April 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 3049 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33 zu richten. 6
Berlin, den 17. März 1920.
Der Reichsarbeitsminister. A.: Dr. Busse
Berlin, Sonnabend, den 3 April
— —
Bekanntmachung. Der Reichsverband des Deutschen Tiefbau⸗
gewerbes E. V. in Berlin⸗Wilmersdorf hat beantragt,
den zwischen dem Reichsverband des Deutschen Tiefbaugewerbes, E. V., Bezirksgruppe VIII, dem Deutschen Bauarbeiterverband, Zweigverein
vertrag vom 7. Juli 1919 für die kausmännischen und Meißen, und dem Zentraloerband der Maschinisten.
Heizer und verwandten Berufsgenossen lands, Geschäftsstelle Dresden, am 2. Juli 1919 ab⸗ geschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die gewerblichen Arbeiter im Tiefbau⸗ gewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 Reichs⸗Gesetzbl S. 1456) für die sächsischen Orte Albertitz, Altlommatzsch, Altsattel⸗Barmenitz, Arntitz, Badersen, Beicha, Berntitz, Birmentitz, Churschütz Daubnitz Dennschütz Dobernitz, Dobschütz, Dörrschütz, Saftg Eulitz, Gleisberg, Graupzig, Ibanitz, Jessen, Käbschütz, Klappendorf, Krepta, Lautzschen, Leippen, Leuben, Löbschütz, Lommatzsch, Lossen, Marschütz, Meila, Mertitz, Mettelwitz, Mögen, Neckanitz, Ne kanitz, Niederstaucha, Oberstaucha, Paltzschen, Petzschwitz, Pitschütz, Plan tz⸗Deila, Pinkowitz. Piskowitz, Poititz, Prater⸗ schütz, Pröda, Prositz bei Schieritz, Prositz bei Staucha, Raßlitz, Rauba, Roitzsch, Scheerau, Schleinitz, Schweimnitz, Schwochau, Sieglitz, Steudten, Sühateae Treben, Trogen, Wachnitz, Wauden, Weitzschenhain, ilschwitz, Wuhnitz, Ziegenhain, Zöthain, Zscheilitz und Zschochau für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10 April 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 3242 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 38, zu richten.
Berlin, den 17. März 1920.
Der Reichsarbeitsminister J. A.: Dr. Busse.
“ Bekanntmachung.
Der Arheitgeberverband des Handelsgewerbes üe. Württemberg E. V., Bezirksgruppe Ulm, der
eutschnationale Handlungehilfenverband, der Ge⸗ werkschaftebund der Angestellten, der Reichs verband deutscher Angestellten, Bezirksstelle 14, der Verband der weiblichen Handels⸗ und Büroangestellten E. V. und der Zentralverband der Angestellten haben beantragt, die zwischen ihnen am 14. Januar 1920 ab⸗ geschlossene Tarifvereinb arung zur Regelung der Gehalts⸗ und Arbeitsverhältnisse der kaufmännischen Angestellten in Groß⸗ und Kleinhandelsbetrieben, mit Ausnahme der Lebens⸗ mittelbranche, des Drogenhandels und der optischen Branche, gemäß 8§ 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. e. für das Gebiet der Stadt Heidenheim / Brz. für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum
10. April 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 3169 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berrlin, den 17. März 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung. .
Der Verein der Bürobeamten der Rechts⸗ anwälte und Notare, Ortsverein Frankfurt a. M., hat beantragt, den zwischen ihm und dem Anwalts⸗ verein zu Frankfurt a. M. am 2. Dezember 1919/10. Ja⸗ nuar 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag nebst Ergänzung vom 9. Januar 1920 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs⸗ bedingungen der Anwaltsangestellten gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Landgerichtsbezi. ks Frankfurt a. M. für allgemein verbindlich zu erklären. 1
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10 April 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 3213 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗
Berlin, den 17. März 1920. 8 Der Reichsarbeitsminister. S6 Ne susse
Bekanntmachung.
Der Arbeitgeberverband des Handelsgewerbes für Württemberg E. P., Bezirksgruppe Ulm, der Deutschnationale Handlungsgehilfenverband, der Gewerkschaftsbund der Angestellten, der Reichs⸗ verband Deutscher Angestellten, Bezirksstelle 14, der Verband der weiblichen Handels⸗ und Büro⸗ angestellten E. V. und der Zentralverband der An⸗ gestellten haben beantragt, die zwischen ihnen am 20. De⸗ zember 1919 abgeschlossene Vereinbarung zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsverhältnisse der kaufmännischen An⸗ gestellten in Groß⸗ und Kleinhandelsbetrieben, mit Ausnahme der Lebensmittelbranche, des Drogenhandels und der optischen Brarche, gemäß § 2 der Verordnung vom 23 Dezember 1918 Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Orte Ravens⸗ urg, Friedrichshafen, Biberach⸗Rh., Laupheim, Geislingen⸗St., Leutkirch, Tettnang, Wangen⸗Allg., Saulgau, Wurzach und Ochsenhausen für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen 8 Antrag können bis zum 10. April 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 3167 — 8 Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 38, zu
en. Berlin, den 17. März 1920.
Der Reichsarbeitsminister J. A.: Dr. Busse.
—y
stellten E. V. und der
1920.
Bekanntmachung.
Der Arbeitgeberverband des Handelsgewerbes für Württemberg, E. V., Bezirksgruppe Ulm, der Deutschnationale Handlungsgehilfenverband, der Gewerkschaftsbund der Angestellten, der Reichs⸗ verband deutscher Angestellten, Bezirksstelle 14 der Verband der weiblichen Handels⸗ und Büroange⸗ Zentralverband der Ange⸗ stellten haben beantragt, die zwischen ihnen am 31. Dezember 1919 abgeschlossene Bereinbarung zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsverhältnisse der kauf⸗ männischen Angestellten in Groß⸗ und Kleinha delsbetrieben, mit Ausnahme der Levensmittelbranche des Drogzenhaadels und der optischen Branche, gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Weingarten für allgemein vecbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. April 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R 3168 an das Reichsarbeitsministeriam, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. G
Berlin, den 17. März 1920.
Der Reichsarbeitsminist J. A.: Dr. Busse.
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Bekanntmachung.
Der Reichsverband des Deutschen Tiefbau⸗ gewerbes E. V. hat beantragt, den zwischen dem Reichs⸗ verband des Deutschen Tiefbaugewerbes E V., Be⸗ arunsh VIII, dem Arbeitgeberverband für das B
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augewerbe zu Aue und Umgegend, dem Deutschen
auarpeiterverband, Bezirksverein Aue, und dem Zentralverband der Maschinislen, Heizer und ver⸗ wandten Berufsgenossen Deutschlands, an. stelle Zwickau, am 4. Juli 1919 abgeschlossenen Tarif⸗ vertrag nebst Nachtrag vom 15. September 1919 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die gewerb⸗ lichen Arbeiter im Tiefbaugewerbe gemäß § 2 der Verord⸗ nung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Aue und der Amtshauptmannschaft Schwarzenberg einschl. des Amtsgerichtsbezirks Hartenstein sowie der Städte Zwönitz und Elterlein für allgemein ver⸗ bindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. April 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 3048 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 19. März 1920. Der Reichsarbeitsminister. X A.: Dr. Busse.
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Bekanntmachung.
Der Reichsverband des Deutschen Tiefbau⸗ gewerbes E. V. hat beantrogt, den zwischen dem Reichs⸗ verband des Deutschen Tiefbaugewerbes E. V., Be⸗ zirksgruppe VIII, dem Arbeitgeberverband für das Baugewerbe für Zwickauund Umgegend, dem Deutschen Bauarbeiterverband, Zweigverein Zwickau, und dem E der Maschinisten und Heizer, Geschäfts⸗
elle Zwickau, am 28. Juni 1919 abgeschlossenen Lohn⸗ und Arbeitstarifvertrag nebst Nachtrag vom 15. Sep⸗ tember 1919 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen g die gewerblichen Arbeiter im Tiefbaugewerbe gemäß § 2 der
erordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Orte Zwickau, Auerbach⸗Zw., Bockwa, Cainsdorf, Crossen, Culde, Haara, Fm Jüdenhain, Lichtentanne, Mosel, Niederhaßlau, Niederhondorf, Niedec⸗ plaoitz, Oberhaßlau, Oberhondorf, Oberplanitz, Oberrothenbach, Pöhlau Reinsvorf, Schneppendorf, Sterne, Schedewitz, Thann⸗ hof, Vielen, Weißenborn, Wilkau, Kirchberg, Bärenwalde, Bonkersdorf, Culitzsch, Cunnersdo f, Gebersbrunn, Giegenarün, Hartmannsdorf, upersdorf, Hirschfeld, Leuterhofen, Lauters⸗ bach, Lichtenau, Niederozinitz, S Schönfels, Sieber⸗ straße, Stangengrün, Voigtsgrün, endtschrottenanndorf, Wiesen, Wiesenburg, Wolfers grün, Wildenfels, Friedrichsgrün, Grünau, Härtensdorf, Hendörfel, Orrmannsdorf, Schönau und Weißbvach für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. April 1920 erhoben werden und sind unter Nummer IL. B. R. 3045 an das Reichsarbeitsministerium, Verlin Luisenstraße 33 zu richten.
Berlin, den 19. März 1920.
Der Reichsarbeitsminister. F Pre. Hrise
“ Bekanntmachung.
Der Reichsverband des Deutschen iefbau gewerbes E. V. bat beantragt, den zwischen dem Reichs verband des Deutschen Tiefvangewerbes E. V. Bezirksgruppe VIII, dem Deutschen Bauarbeiter verband, Bezirkeoverein Werdau, dem Arbeitgeber verband für das Baugewerbe für Werdau und Um⸗ gegend und dem Zentralverband der Maschinisten,
eizer und verwandten Berufsgenossen Deutsch⸗ ands, Geschäftsstelle Zwickau, am 4. Juli 1919 ab⸗ geschlossenen Lohn⸗ und Arbeitstarifvertrag nebst Nachtrag vom 15. September 1919 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbevingungen für die gewerblichen Arbeiter im Tiefbaugewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23 De⸗ ember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt und Amtshauptmannschaft Werdau für allgemein ver⸗ bindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. April 1920 erhoben werden und unter Nummer