gewerblichen Arbeiter im Baugewerbe wird gemäß 8§ 2 der Verordnung vom 283. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Geviet der Orte Amedorf, Averhoy, Bevensen, Borstel, Zrase, Büren, Duistorf, Niedernstöcken, Nöpke, Schneeren, Vesbeck, Warmeloh, Welze, Wulfelade, Eilvese, Esperke, Evensen, Hagen, Laderholz, Lutter, Luttmersen, Mardorf, Mandelsloh. Helstorf, Mariensee, Colenfeld, Bokeloh, Mesme⸗ rode, Idensen, Neustadt a. Rab., Suttorf, Basse, Otternhagen, Wunstorf, Cronsbostel, Blumenau, Düendorf, Kl. Heidorn, Liethe, Luthe und Dedensen für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichteit beginnt mit dem 1. Februar 1920. Sie erfaßt nicht das Arbeitsverhältnis von Arbeitern, die in einem Betriebe, der nicht Baubetrieb ist, dauernd mit Ausbesserungsarbeiten beschäftigt sind. X Der Neichsarbeitsminister. 6
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge
2 b2-e 28 ieesee. agene as vet er. ist, können
on den Vertragsparteien einen 8 es Tarifvertrags gegen
Erstattung der Kosten verlangen. 6 ben Berlin, den 10. März 1920.
Der Registerführer.
SöSekaantmachung. Unter dem 10. März 1920 ist auf Blatt 783 des Tarif⸗
Pfeiffer.
8 8 8
registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Arbeitgeberverband für das Baugewerbe dem heatamnden der Zimmerleute
zu Northeim i. H., Deutschlands, Zahlstelle Northeim, und dem Deulschen Bau⸗ arbeiterverband, Zweigverein Northeim, am 1. April 1919 ab⸗ geschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Ar⸗ beitsbedingungen für die gewerblichen Arbeiter im Baugewerbe wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 8 g. v. . S. 1456) für den Bezirk der Stadt Northeim und 1 km uͤber den Stadtbezirk hinaus sowie für die Orte Hammenstedt, Holtensen. Edesheim Hollenstedt, Stöckheim, Wichbrechtshausen und Höckelheim für allgemein verbindlich
rklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Fe⸗ bruar 1920. Sie erfaßt nicht das Arbeits verhältnis von Ar⸗
heitern, die in einem Betriebe, der nichz Baubetrieb ist, dauernd
mit Ausbesserungsarbeiten beschäftigt sind. Der Reichgarbeitsminister. J. V.: Geib. 1
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ tattung der Kosten verlangen. 1 Berlin, den 10. März 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
vereerraave
Bekanntmachung.
dem 10. März 1920 ist auf Blatt 790 des Tarif⸗
registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Arbeitgeberverband fuͤr das Baugewerbe zu Northeim i. H. und dem Deutschen Bauarbeiterverband, Zweigverein Göttingen, am 1. April 1919 abgeschlossene Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der gewerblichen Arbeiter im Baugewerbe wird gemäß 8 2 der e-saw-g, vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet Nörten, Marienstein, Parensen, ste, He⸗ vensen, Wollbrechtshausen, Lützenrohe, Berensen, Großenrode, Elvese, Sudheim, Levershausen, Bühle, Sudershausen, Bis⸗ hausen, Billingshausen, Reyershausen und Angerstein für allge⸗ mein verbindlich erklärt. Die allgemeine 1 innt mit dem 15. Februar 1920. Sie erfaßt nicht das Arbeitsverhältnis von Arbeitern, die in einem Betriebe, der
nicht Baubetrieb ist, dauernd mit Ausbesserungsarbeiten be⸗
schäftigt sind. Der Reichsarbeitsminister.
J. V.: Geib.
Das Tarifregister und die Registerakten können im arbeitsministerium, Berlin NW. 6, weeees 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und 8 für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verhindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifpertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. 8
Berlin, den 10. März 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer. .“ Bekanntmachung. Unter dem 10. März 1920 ist auf Blatt 786 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen der Vereinigung der Fuhrwerksbesitzer für Dortmund Stadt und Land E. V. und dem Dentschen Trans⸗ portarbeiter⸗Verband, Ortsverwaltung Dortmund, am 5. No⸗ vember 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für das Fuhrgewerbe wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 Kisn. Gesetzbl. S. 1456) für die Stadt Dornmund für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. November 1919. 1
Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichbarbeits⸗ ministerisum, Berklin NW. 6, . 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.
Bekanntmachung.
Unter dem 11. März 1920 ist auf Blatt 135 lsd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden: 1
Der zwischen dem I“ Hameln und der Arbeils⸗ gemeinschaft der vereinigten Privatangestelltenverbände in
1
6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161,
erbindlichkeit be⸗ 1 h . Bezirksleitung Hamover, dem Zentralverband christlicher Bau⸗
Reichs⸗
ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während
des
Hameln am 16. ezembe 1919 abgeschlossene Nachtrag zu dem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag vom 10. Juli 1919 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs⸗ bedingungen für die kaufmännischen Anagestellten im Einzel⸗ handel im Stadtbezirk Hameln wird gemäß 82 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den gleichen Berufskreis und das gleiche Tarifgebiet für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verhindlichkeit beginnt mit dem 1. Dezember 1919. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeits⸗ verträge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Handelszmweig ein besonderer Fachtarif⸗ vertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet dieser mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarifvertrags aus Der Reichsarbeitaminister.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmiß gen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 11. März 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmnachung.
Unter dem 12. März 1920 ist auf Blatt 802 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Arbeitgeberverband für das Baugewerbe für die Orte der Kreise Hildesheim und Marienburg, dem Deutschen Bauarbeiterverband, Zweigverein Hildesheim, und dem Zentralverband christlicher Bauarbeiter, Verwaltungsstelle Hildesheim, am 1. 582 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der gewerb⸗ lichen Arbeiter im Baugewerbe wird gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Orte Börsum, Hönnersum, Einum, Achtum, Uppen, Machtunm, Steinbrück, Ramenberg. Oedelum, Adlum, Hudelesum, Kemme, Beumar, Farmsen, Dinklar, Ottbergen, Wöhle, Wendhausen, Möhne, Hoheneggelsen, Kl. und Gr. Him⸗ stedt. Söhlde, Garmissen, Ahstedt, Feldbergen, Gärbolzum, Schellerten, Dingelbe, Bethrum, Hehnersen, Nettlingen, Bier⸗ bergen, Heersum, Listringen, Astenbeck, Grasdorf, Lutbrun, Warstjenstadt und Rehne für allgemein verhindlich erklärt. Die allgemeine Verhindlichkeit beginm mit dem 1. Februar 1920. Sie erfaßt nicht das Arbeitsverhältnis von Arbeitern, die in einem Betriebe, der nicht Baubetrieb ist, danernd mit Ausbesserungzzarbeiten beschäftigt find.
Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der 12e ege Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Erstattung der Koften verlangen.
Berlin, den 12. März 1920.
Der Registerführer. Pfeiff
“ 83 8
Bekanntmachung.
Unter dem 12. März 1920 ist auf Blatt 800 des Tarif⸗ registers eingetragen worden: 8 Der zwischen dem Reichsverband des Deutschen Tiefbau⸗ ewerbes E. V. in Berlin, Bezirksgruppe V, Sitz Hannover, dem ordwestdeutschen Arbeitgeberverband für das Baugewerbe zu Hannover, dem Landesverband der Braunschweigischen Bau⸗ arbeitgeberverbände E. V., dem Deutschen Bauarbeiterverband,
arbeiter Deutschlands, Bezirk Hannover, und dem Zevntral⸗ verband der Maschinisten und Heizer Deutschlands, Zahlstelle E abgeschlossene, vom 28. Mat 1919 an gültige Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingun⸗ en der gewerblichen Arbeiter im Tiefbaugewe be wird gemäß
2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. 8. 1456) für das Gebiet der Regierungsbezirke Hannover und Hildesheim, der Orte Celle, Walsrode und Wittingen im Re⸗ ierungsbezirk Lüneburg, der Kreise Minden und Lühbecke im Regierungsbezirk Minden und der Freistaaten Braunschweig und Lippe⸗Detmold für allgemein verbindlich erklärt. Die all⸗ gemeine Verbindlichkeit beginnt mit 1. Februar 1920. Ihre Ausdehnung auf den Freistaat Schaumburg⸗Lippe bleibt vor⸗
behalten. Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib. 8
Das Tarifregister und die Registerakten kömmen im Reichsarbeits.
der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Beerlin, den 12. März 1920. Der Reg
Intmachu
Umter dem 12. März 1920 ist auf Blatt 479 lfd. Nr. 3 Partfregisters eingetragen worden: Der zwischen dem Reichsverband des Deutschen Tiefbau⸗ gewerbes E. V. in Berlin, Bezirksgruppe V, Sitz Hannover, dem Nordwestdeutschen Arbeitgeberverband für das v. eS zu Hannover, dem Deutschen Bauarbeiterverhand, Bezir gverein Hannover, dem Zentralverband der Maschinisten, Heizer und Berufsgenossen Deutschlands, Bezirk Hannover, und dem entralverband christlicher Bauarbeiter Deuschlands. Bezirk
annover, am 30. Dezember 1919 abgeschlossene Nachtrag zu dem allgemein verbindlichen vom 23. Mai 1919 ab gültigen Tarifvertrag nebst Nachtrag vom 16 September 1919 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der gewerblichen Arbeiter im Tiefbaugewerbe wird gemäß § 2 der Verordumg vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Baustrecken des Mittellandkanals von Hannover bis Peine, Lose 1 bis 6, und für die Zweigstrecke von Sehnde
“
E ablich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit
November 1919. Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib. beits⸗
Das Tartfregister und die Registerakten können im Reichsar Süeeen. Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 12. März 1920.
Der Registerführer.
— shhiennim
Anter dem 11. März 1920 ist auf Blatt 150 Ufd.
des Tarifregisters eingetragen worden: Der zwischen dem Fabrikantenverein für Hemer und Umgegend E. V., dem Gewerkverein Deutscher Metallarbeiter (H.⸗D.), Geschäftsstelle Iserlohn, dem Deutschen Metall⸗ arbeiterverband, Verwaltungsstelle Iserlohn, und dem christ⸗ lichen Metallarbeiterverband, Ortsverwaltung Iserlohn, an Stelle des allgemein verbindlichen Tarifvertrags vom 14. Juli 1919 abgeschlossene Tarifvertrag vom 15. November 1919 r Negelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen in der Metall⸗ Kbnsitie wisd gemäß § 2 der Verordnung vom 28. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Bezirk des Amts mer in Westfalen für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. November 1919. Mit dem gleichen Zeitpunkt ist die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 14. Juli 1919 außer Kraft getreten. Der Reichsarheitsminister. * J. V.: Geib.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arheitbministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifpertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den reee einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. 3
Berlin, den 13. März 1920. 18e
Der Registerführer. Pfeiffe 8
—
Pfeiffer.
v“ .
Bekanntmachung. Unter dem 12. März 1920 ist auf Blatt 228 Ifd. Nr. 2
des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Handelsschutz⸗ und Rabattsparverein für Reichenbach und Umgebung, dem Zentralverband der An⸗ gestellten, Gau Sachsen, dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer Angestelltenverbände, Ortsgruppe Reichenbach, und dem Ge⸗ werkschaftsbund der Angestellten, Ortsverband Reichenbach, Mylau und Netzschkau am 8. Januar 1920 an Stelle des auf Blatt 223 des Tarifregisters eingetragenen Tarifvertrags vom 5. Juli 1919 abgeschlossene vaetss eras e Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen Angestellten des Einzelhandels, einschließlich der Putzgeschäfte und Konsumgenossenschaften, wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt und des Amtsgerichtsbezirks Reichenbach i. V
r allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlich⸗ it beginnt mit dem 1. Dezember 1919. Mit diesem Zeit⸗ punkt tritt die allgemeine Verbindlichkeitserklärung des Tarif⸗ pertrags vom 5. Juli 1919 in Kraft. 4 Der Reichsarbeitsminister. n9.
J. V.: Geib. .
Das Tarifregister und die Registerakten köͤnnen im Reichs⸗ arbeitsminlsterium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge der Erkläͤrung des Reichsarbeitsministertums verbindlich ist, können von den Vertra 2s einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Ke ten verlangen. f
Berlin, den 12. März 1920. 8
Der Registerführer. Pfeiffer. üis
Bekanntmachung.
Unter dem 13. März 1920 ist auf Blatt 137 lfb. Nr. 2, des Tarifregiters eingetragen worden:
Der zwischen dem Beutschnationalen Handlungsgehilfen⸗ Verband, Ortsgruppe Hildesheim, dem Reichsverband deutscher Angestellten, Ortsgrurpe Hildesheim, dem Verband der weib⸗ lichen Handels⸗ und Büro⸗Angestellten, Ortsgruppe Fsgee. dem Gewerkschaftsbund der Angestellten, Ortsgruppe Hildesheim,
dem Bund der technischen Angestellten und Beamten, Orts⸗
gruppe Hildesheim, dem Zenrralverband der Angestellten, Ortsgruppe Hildesheim, und dem Industriellen Arbeitgeber⸗
Ver band für be en und Umgegend am 17. Dezember 1919
abgeschlossene Nachtrags⸗Tarisvertrag zu dem allgemein ver⸗ bindlichen Tarifvertrag vom 14. Juni 1919 zur Regelung der Gehalts⸗ und E“ der kaufmännischen und technischen Angestellten in der Industrie wird gemäß 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Keichs⸗ setzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadtbezirkes Hides⸗ heim für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Ver⸗ bindlichkeit beginnt mit dem 1. November 1919. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarif⸗ verträge in Geltung sind. Falls bünftig für einen Industrie⸗ zweig ein besonderer tarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet dieser mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarifvertrags aus. Der Reichsarbeitsminister. ... 7 EX: Dr. stehler. . 8
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.
Berkin, den 13. März 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
bis Hildesheim, Lose Nord und Süd, gleichfalls für allgemein
Nr. 2
ARichtamtliches. Deutsches Reich. 8
Der Herr Reichspräsident hat laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ an den Reichswehrminister Bekanntgabe an die Reichswehr folgenden Erlaß 1 Eine tiefgehende Beunruhigung hat im Anschluß an den Staats⸗ streich vom 13. März in der Ralchew r um sich gegriffen. Die Frage der Bestrafung der am Putsche Beteiliaten, sowie der Ver⸗ hütung ähnlicher Vorkommnisse in der Zukunft hat in den ersten Tagen unter den Unteroffizteren und Mannschaften eine begreifliche Erregung 2232 die an verschiedenen Stellen zu Hand⸗ lungen der Selbsthilfe geführt hat. Durch die Erlasse des Reichewehrministerz ist kein Zweifel darüber gelassen worden, „alle am Putsche mitschuldigen militärischen Vorgesetzten der gericht!ichen Bestrafung unterliegen werden, daß aber die Verführten keine Verantwortung trifft für die Ausführung der ihnen von treu⸗ lofen Führern gegebenen Befehle. wurde ferner in dem Erlasse gesagt, daß ein eigenmächtiges Eingreisen in die Untersuchungen von mnsecgte Seite, sowie die eigenmäͤchtige Auflösung oder Neubildung militärischer Formationen keinesfalls mehr geduldet werden kann. Derartige Uebergriffe gefährden den Bestand der v die zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung unentbehrli ist. Ich erinnere daher erneut daran, daß jede Handlung, wie die von Offizteren und eigenmächtige Nruwahlen von Führern als Verletzung der Disziplin und als Vergehen gegen die Verfassung und die Gesetze anzusehen ist und nur den Gang der ordnungsmätzigen Untersuchung behindert. Ich bin entschlossen, um jede Politit aus der Reichswehr fernzuhalten, keinerlei polttische Betätigung in irgendeiner Richtung in ihr zu dulden und die Truppe zu einem sich geschlossenen, von verfassungstreuen Führern geleiteteten Machtmittel zum Schutze der Ordnung zu ge⸗ stalten. Ich erwarte, daß die Reichswehr im Vertrauen auf die von mir und der egierung “ Führer sich rückhaltslos und in straffer Disziplin der schweren Aufgabe der Siche⸗ rung des Reichs und seiner Verfassung zur Verfügung stellt. Nur so wird es möglich sein, das durch den Staatsstreich stark erschtterte Vertrauen des Volkes der Reichswehr wieder zu gewinnen, ohne das 8 ihrer schweren Aufgabe nicht gerecht werden kann. Allen Offizieren, nteroffizieren und Mannschaften, die in den Tagen der Revolte ihre sic getan haben und unter schwierigen Verhältnissen weiter tun, age ich im Namen des Reiches meinen Dank. Berlin, den 1. April 1920. Der vih egsa ant
Der Reichskanzler. bert.
Müller.
Obwohl die deutsche Regierung in Paris wiederholt die dringlichen Gründe barlegen ließ, die sie gezwungen hahen, die Polizeiaktion im Ruhrgebiet zu unternehmen, ist es ihr bisher nicht gelungen, das Einverftändnis der französischen Regierung mit dem Einmarsch zu erzielen. Wie „Wolffs
egraphenbüro“ meldet, hat der Ministerpräsident Mille⸗ rand vielmehr die deutsche Regierung m einer Note auf die besonders feierliche Fassung des Artikels 44 des F iedens⸗ vertrages, der jeden Verstoß Deutschlands gegen die mit der neutralen Zone sich befasse den Artikel 42 und 43 als eine feindselige Handlung und einen Versuch einer Störung des Weltfriedens kennzeichnet, hingewiesen und in Aussicht ge⸗ stellt, daß uns die Entscheidung der französischen Regierung
ter übermittelt werden würde. Demgegenüber kann heute
stgestellt werden, daß durch die zum Zwecke der Polizeiaktion
das Ruhrgebiet einmarschierten Truppen das uns für die neutrale Zone zugestandene Kontingent noch nicht erreicht worden ist. Nach dem Abkommen vom 6. August sind uns insgesamt für die neutrale Zone 17 500 Mann zugebilligt. Im Industriegebiet besinden sich zurzeit 13 500 Mann, in der
Abrigen neutralen Fone 3500 Mann. Es ist ferner dem Ministerpräsidenten Millerand mitgeteilt worden, haß die Aklion Nas ögaa in eiwa sieben Tagen ihr Ende erreicht haben
vfte.
—.—
Wie amtlicherseits mitgeteilt wird, nimmt die Polizeiaktion im Industriegebiet einen planmäßigen Verlauf. Um Städte und Ortschaften und im besonderen die friedliche Bevölkerung zu schonen, enthalten sich die Truppen aller nicht unbedingt erforderlichen Kampfhandlungen, was an die Leistungsfähigkeit und an den Opfersinn der Truppen, unter denen sich mehrere süddeutsche Formationen befinden, eine ganz v,e9 Aufgabe stellt. Die von Norden und Osten in das Indußtriegehiei ein⸗ rückenden Truppenverbände der Reichewehr sind mit höchster Befriedigung von der Bevölkerung begrüßt worden. Tie Er⸗ bitterung gegen die roten Banden, deren Ausschreitungen Land und Städte tagelang in Schrecken und Angst versetzt haben, ist außerordentlich groß, zumal diese Banden noch im Zurückgehen und in der Auflösung sich neue Gewalttaten zuschulden kommen lassen. Die Terroristen, die einsehen, daß ihre Herrschaft sich dem Ende zuneigt, suchen durch Räubereien und Expressungen noch möglichst viel Geld und Gut zusammenzuraffen. Aus den noch nicht befreiten Gebieten kommen immer wieder Hilferufe von Organisationen und einzelren Vertretern aller Berufe und Parteien. Wie die Uhn e banatgen von Duisburg hat nun auch der Führer der unabhängigen sozialistischen Partei in Hagen den Einmarsch von Truppen nach Mülheim (Ruhr) dringend verlangt.
Von zuständiger Stelle wird laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ mitgeteilt, daß Duisburg, Karnap, Recklinghausen und Oberhausen bereits von der Reichs⸗ wehr entsetzt worden sind. Gestern stand die Reichawehr nördlich von Bottrop, was noch nicht besetzt ist. Oestlich von Dortmund, in das die ersten Abteilungen eingezogen sind, gehen die Truppen in der Linie Lünen— Kamen gegen erheblich stärkere Abteilungen der roten Banden vor. Auch im Land⸗ kreis Hörde schreitet die Reinigungsaktion vormärts. In Essen sind die nicht freigewerkschaftlich organisierten Eisenbahner des Direktionsbezirks Essen am 3. d. M. in den Ausstand getreten unter der Begründung, daß seitens der Vollzugsräte und der roten Wachen vielfach Eingriffe in den Eisenbahndienst vorgenommen und viele Waggons mit Lebensmitteln, sogar Mtilchzüge, beschlagnahmt worden sind. Der Personen⸗ und Güterverkehr ist vöͤllig eingestellt. Lebens⸗ mittel und Milchzüge kommen auf Abruf der Zeutralstreik⸗ leitung nur dann in den Bezirk, wenn die Gewähr dafür be⸗ steht, daß die Wagen in die Hände der Kommunalbehörden ge⸗ langen. Die Streikenden wollen den Dienst erst wieder auf⸗ nehmen, wenn die roten Wachen von den Stationen und Bahn⸗ körpern zurückgezogen sind. Post und Telegraph sind in den Proteststreik getreten. Der nach Barmen geflüchtete Essener
entralrat hat erklärt, daß er seine Truppen nicht mehr in der habe. Aus den Kreisen Gelsenkirchen und Hagen sowie vielen anderen Orten kommen Nachrichten über Waffenabgabe,
aus anderen Orten und Kreisen wird mitgeteilt, daß die 1
Firth of Forth.
“ 3 saltung in der Zeut vom 7. b
Waffenabgabe nur sehr langsam vor sich geht, ja hartnäckig verweigert wird. — roßen und ganzen muß festgestellt werden, daß eme eichende Waffenabgabe nur dort erfolgt ist, wo die Reichawehr sie anordnen und überwachen konnte.
Der Reichs⸗ und Staatokommissar Severing hat obiger Quelle zufolge nachstehenden Aufruf an die Bevölkerung des rheinisch⸗westfälischen Industriegebietes erlassen:
In einem grofen Teile der Presse werden verschiedene Bax⸗ stellungen über die Art und die Dur fübrung des Bielefelder M. kommens und der Munsterischen Besprechungen gegeben, die eine gröbliche Jrreführung der Oesfentlichtest bdedenzen. Gemeinsam ist ihnen die boßenlose Unwahrhaftigkeit, obgleich sie nicht den gleichen Motiven — Die einen versuchen die ierung auf alle Abmachungen vorbehaltlos festzulegen, um sie des Wortdruchs be⸗ zich igen zu können, wenn jetzt die Truppe zu dem einzigen Zwede ein⸗ rückt, die öffentliche Ruhe und Sicherheit wieder herzustellen, oder wenn der Ansnahmezustand länger bestehen bleibt, als in den Ab⸗ kommen vorgesehen war. Die andern sonlen beweisen, daß die Regierung sich in schwächlicher Nachgiebigkeit unter das Joch der Lints⸗ rodikalen begeben und in schlotternder ngst vor allerlei Drohmmgen darauf verzichtet habe, mit Waffen it gegen die NAußrüͤhver von links, gegen Plünderer und Erpresser einzuschreiten. Beides ist falsch. Die Regisrung hat alle frievlichen Versuche zur Beseitigung
des Aufruhrzustandes unternommen, um Blutvergießzung in einem keit zu Reformen im Heer und Sicherheitswesen und zu einer weit⸗ reichenden Amnestie erklärr. Sie war bereit, von einem Ein⸗ Abstand zu nehmen, Voraussetzung war aber, *. 1) die verfassungsmäßigen Behörden wieder ihre Aemter ein⸗ 2) Waffen und Munition sofort an die Gemeindsbehörden aß⸗ gegeben würden, on einer Durchführung dieser Bedingungen, die bis zu Maͤcz verlangt und in Kussicht gestellt wurde, war aber selbe rungsbszirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster berichteten überein⸗ stimmend, deß eine Entspannung im allgemeinen nicht ein etreten sei. Dagegen wurde (benso übereinstimmend berichtet, daß in den meisten gefährdeten Orten die Mktionsavsschüsse
Hergeriehe zu vermeiden. Sie hat insbesondere ihre Bereitwillig⸗ marschteren der Truppe in das rheinisch⸗westfälische Industriegebiet gesetzt würden, Gefangenen sofort freigelassen würden.
25. M
am Abend des 2. April noch keine Rede. Die Behörden der Regie⸗ und die Waffenabgobe vohkommen ungenügend durchgeführt oder Vollzugsräte gar keinen Einfluß mehr auf die bewaffneten
Arbeiter hätten und daß diese bewaffneten Arbeiterhaufen von Ort
zu Ort zögen, um 5 plündern und zu erpressen. Jetzt konnte die Regierung den Befebl zum Einmarsch in die bedrohten Gebiete nicht mehr zurückhalten. Jetzt marschiert die Truppe, aher — wie aus⸗ drücklich festgestellt werden soll — nicht auf Grund militöeischer Eigenmächtigkeit oder gar veranlaßt durch einzelne Offiziere, sondern auf Anweisung der R egierung. Im ausdrücklichen Ginverständnis mit den Zivilstellen hat der milttärische Befehlsvaber die entsprechen⸗
den Anordnungen getroffen, die leriglich von dem Geschtspunkt der
Wiederherstehung der Rabe und Oronung geleitet werden.
Wenn behauptet wird, daß die Regierung mit dem Einmarsch die Vereinbarungen durchbrochen 52 so ist das eine glatte Unwahr⸗ heit. Vom 31. März bis 8. April haben die Truppen auf der ganzen Linie Vorwärtgbewegumng eingestellt. Wo sie an einzelnen Steken, wie bei Pelkung, ckunghausen und Dinslaken fampfend vor⸗ gedrungen sind, da Aagriffe der bewaffneten Arbeitermassen ihnen Anlaß dazu gegeben. Jetzt kann nur noch ein entschiedenes -de der Truppe helfen. Sie kommt nicht als Feindin der Volksrechte sondern als Schützerin der Verfgssung und Negierungs⸗ 212 Von der Reichsregierung hat sie solgende Anweisung er⸗
ten:
Falls ein Eingreisen der Reichswehr im Ruhrgebigt erforberlich wird, erwartet die Reichsre jerung, daß sich alle Truppen als Organe der Stastsgewalt fühlen, welche gegen ihre eigenen Volks⸗ 2 en die bedrodte Staatsautorität wieder herzustellen haben.
gilt, dem Volk zu zeigen, daß die Reichswehr treu hinzer der Verfassung steht und daß sie das Vertrauen des nanzen Volkes verdient. Dazu gehört vor allem Wahrung schärfster Manneszucht, Vermeidung aller unnstigen Härten und seglichen Uebergriffe und Provokationen. Nur eine Truppe, die bei aller Bestimmtbeir doch sachlich, ahih und bescheiden gufttitt und sich streng an die Gesetze h 1 deutsche Volksmitglieder wieder auf den Weg der Ordnung und Verfassung zurückzufübren. Nur sie wird sich selbst Vertrauen er⸗ werben und der Staassgewalt Achtung und Vertrauen verschaffa
können. Der Reichswehrminister. Der Chef der Heeresleitung. Dr. Geßler. von Seeckt.
Dieselben Weisungen hat die Truppe vom Militärbefehlshober des Wehrkreiskon mandos, Generalleutnant von Watter, erhalten. So wird keine Truppe instruiert, die als Feindin der Verfassung eingesetzt werden soll.
Was in dem Bielefelder Abkommen an notwendigen Reformen bezeichnet worden ist, wird trotz des schweren Vertragsbruchs der be⸗ waffneten Arbeitermassen, der insbesondere in der Wesel zum Ausdruck kam, von der Regierung durchgeführt Wenn die Durchführun dann ist einzig und allein der Teil der bewaffneten Arbeiter dafür verantwortlich, der allen Ermahnungen der Regierung und der
werden.
war. Jetzt ilt es, erst Ordnung zu schaffen, Leben, Gesundheit und Eigentum friedlicher Bürger zu schützen.
Mitbürger! Die Truppe kommt in Eurem Schutz. Sie hat daher Anspruch auch auf Eure Hilfe. Räumt ihr alle Schwierig⸗ keiten aus dem Wege, erleichtert mir die schwere Aufgabe, im eigenen Lande unter irregeleiteten Volksgenossen die Ruhe wieder herzustellen.
Dann wird es nur eine Frage von wenigen Tagen sein, daß wir alle
friedlich unserer gewohnten Beschäftigung wieder nachgehen können.
Nach einer Meldung des „Wolff Üchen Telegraphenbüros“ ist heute morgen um 5 Uhr Frankfurt am Main von den banssssscen Truppen besetzt worden. eine Bahnhof Darmstadt besetzt. dagegen Einspruch erhoben. :egierung und Oberbürgermeister erlassen einen Aufruf, Ruhe zu bewahren. Die —— sollen erklärt haben, sse würden die Behörden einstweilen ungehindert arbeiten lassen.
Wie die „Oftsee⸗Zeitung“ von einem Mitglisde der deutschen Regierungskommission, die in Paris über die Schiffs⸗ ablieferung verbandelte, erfährt, hat die
besteht auf der Ablieferung sämtlicher Schiffe über 1600 Tonnen und der Hälfte der Schiffe von 1000 bis 1600 Tonnen im
lt, ist befäbigt, behilflich zu sein, frregeleitete
aber jetzt eine weitere Verzögerung erfährt,
Führer zum Trotz vernünftigen vFbö nicht mehr zugänglich
hat eine französische Truppenabteilung heute früh 4 Uhr den
Ser Stazaispiaftde g Einrücken deutscher Truppen
geben, und durch die
eschießung von
anscheinend mehr als hundert
dem „Reuterschen Büro“ zufolge die Arbeiter ernßti und Reovolution.
Haltung bezüglich des Beitritis
lung, also voraussichtlich Anfang Mai, abzuhalten. Der genaue Termin läßt sich zurzeit noch nicht bestimmen. Es ist den Teilnehmern an der Reichsschulkonferenz aber anzuempfehlen. sich auf den bezeichneten Zeitpunkt mit kurzer Berufungsfrist eizurichten.
Die Staatskanzlei meldet, unter Hinweis der Reichsmehr
Cachsen. v1X“ ferdert, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ auf die unbedingt zuverlässige Hallung
. ztruppen die verschiedenen in Westsachsen ge⸗ bildeten Aktionsausschüsse auf, schleunigst für Abstellung der unerträglichen, versassumgswiorigen Zustände Sorge zu magen, die namen lich durch das Aaftreien des Kommunisten Hölz im Vogtland hervorgerufen worzen sind. Sollte sich in den ellernäcksten Tagen ⁄ heraus allen, daß das Vorgehen der Aktionzaus schüsse von Erforg begjeitet ist, so würde sich die Regierung im een A Staatsinteresse gezwungen sehen, mit allen ihr zur Verfügung stohenden Machtmitteln die gesetz⸗ müßigen Zustände herzustelen. 8
Wie das obengenaane Telegraphenbäro meldet, trafen am Sonnabend etwa hundert bewafsnete Mannschaften des Kommunisten Hölz in Automohilen aus Falkenstein .
Plauen ein, besetzten die Zugänge zinn Rathaus und ließen hess anschlagen, in denen alle Fabrikanton und größ’ren⸗
eschäfts leute aufgefordert werden, zu eizer Besprechung über die Bewilligung von Gelzmittern für die Rote Garde sich
Nuchmutags 3 Uhr im Café Troemel einzufinden. Ale Nichterscheinender, bhälten schwe ste Strafe zu erwarten. Ferner wurden alle Einwohner aufgefordert, bis Nachmittags 8 Uhr die Wassen abzuliefern. Zuwiderhanbelnde würden erschossen werden. .
Vor einer vieltausendköpsigen Menge hielt der Staats⸗ kanzler Dr. Renner in Leoben (Stetermark) eine Rede über die Politit der Arbeiterklasse in Oesterreich, wobei er auf die tiefe Erregung, die jetzt durch die Arbeiter⸗ schaft der ganzen Welt gehe, verwits und dem „Wiener Korrespondenzbüro“ zufolge sagte:
Fr Oesterreich gelte es vor abem, das Volk und insbesondere die Arbenterschaft über Wasser zu halten, bis die Weltentscheidung gefallen sei. Bis dahmn mösse der Weg des ruhigen Aufbaus des freien Sraates und seine almähliche Durchdringung mit den Ideen des Soztalismus eingehalten werden. Alles aber wäre gefährder, g 88 8ni sa ggS sis b-v er ae Propaganda ver⸗ ren lie „Wir müssen“, schlo Kanzler, „unsere Beweg behüten vor ananchistischen Treibereten.“ 3 —
Der Staats kanzler Renner wies ferner in Graz in einem Vortrag über Gegenwart und eee. der Republik Oesterreich vs-; politische Reife hin, welche das Proletariat Oeßerreichs bei der Aufrichtung der Republtk gezeigt habe, und wandte sich dann sesen die Forderung einer Diktatur des Proletariats, die vielteicht in Rußland möglich, in Oestereich aber undurchführbar sei. In Desprechung der geplanten Ver⸗ sossungsresorm betonte der Stvatskanzler, daß die Arbeiterschaft nichts erobern wolle, was ihr nicht rechtlich zukomme. Sie verlange, daß die sunge Republik ein wirklicher Rechisstaat werde, in dem — auf den Nächsten Rückficht nehmen müsse b5 8.. gan „ 72. Nach einem Ausblick in
ie Zukun Hlor Staatskanzler mit einem Appell zur Einigkeit der Arbelterschaft. . 1
— Der von Wien scheidende franzöftsche Botschafter Allizé äußerte sich nach dem „Neuen Wiener Tageblatt“ über die Ziele der französischen Politik gegenüber Oester⸗ reich, das zu einem lebensfähigen mmabhängigen Staat ge⸗ macht werden solle. Poraussetzung für den tederaufbau Oesterreichs sei die Ratzfizierung der St. Germainer Friedens, die zum 1. Mai erfolgt sein dürfte. Allizé teilte sodann 8 daß die französische Regierung den Marschall Foch beauftrag habe, den Transport des gegenwärtig in Rotvrdam lagernden terreichtschen Mehls auf den Schienenwegen des linken Rhein⸗ nzers zu ermöglichen. 86
1’“ Großbriteunen und Irland. Nach einer Meldung des „Telegraaf“ sind in den Vor⸗
n von Dub!in wegen des sn Ostern befürchteten Auf⸗ aandes in Irland autgabehnte militärische Maßnahmen getroffen worden. Die nach Dublin führenden Straßen wurden mit Soldaten and Panzerwagen besetzt und an einigen Stellen mit Stacheldraht versperrt. Laut „Evening Standard“ ist in⸗ er der Brände bei den Steverämtern * Einkommen⸗ euerwesen in Irland völlig zerrüttet; zerstört sind auch oligeiämter. G — Auf der Jahresksnferenz der Unabhängigen Arbeiterpartei warnte Snowden, der den Vorsitz führte, lich vor Ge⸗ Der Ansschußbericht, in dem agen wurde, die Konferenz möchte eine endgültige
vorgesch zur Moskauer Internationale
annehmen, wurde mit überwältigender Mehrheit abgelehnt.
nöͤrdlich ertlärte dem Ministerpräsidenten,
Zone ei
Wiedergut⸗
machungskommission die deutschen Vorschläͤge aboelehnt und gebiet unrechtmäßiger Weise emrückendan Trunpen dringend
Artiktel 44 des Versai
präfidenten Millerand einer „Havasmeldung“
Fraukreich.
Der deutsche Geschäftsträger Mayer übergab dem Minister⸗ zufolge am in der die französische ihre Ermächtigung zum in das Ruhrgebiet zu gleichzeitig zur Kenntnis gebracht wird, e Abteisungen der Keichswehr am Donnerstag morgen er Lime Wesel — Wülfen vorgedrungen sind. Mayer daß diese Streitkräfte ohne die e. der Regierung in die genannts
gerückt seien. Der Ministerpräsident Millerand ließ dem deutschen “ seinerseits eine Note zugehen, durch welche er die sofortige Zurückziehung der in das Ruhr⸗
reitag voriger Woche eine Note, Regierung neuerdings ersucht wird,
daß eini
rankreich könne keine Abweichung vom
verlangt und erklärt, Fri dens gestatten. Millerand fügte
hinzu, es sei amtlich festgestellt, daß die Zahl der deutschen e
Die es sl4288 7. deren ordnungsmäßige Ab⸗
6 17. April durch den Kapp⸗ utsch und seine Folgen unmöglich geworden war, soll, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, nach dem Wunsche des zwuständigen Reichsministeriums des Fwaefs vor den Reichstagswahlen zusammentreten. ist in Aussicht ge⸗
umen, sie unmittelbar nach dem Schluß der Nationalversamm⸗
Tru im bss N-de die erlaubte Stärke überschreite, daß der Reichskommissar von der een ung volle Handlungsfreiheit für ihre Verwendung im Ruhrgebiet erhalten habe, und schließlich daß der Angriff der Reichswehr am 2. April begonnen habe. Millerand erklärte, baf die deutsche Regierung durch den plötzlichen Angriff den Artikel 44 des Vertrags verletzt habe, was einen feindseligen Akt bedeute, der den Frieden der Welt XX“ 8