M r Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Der Kreistierarzt Krüger in Kruschwitz im Kreise Strelno ist in die Kreistierarztstelle in Marienberg im Oberwesterwald⸗ kreise versetzt worden.
Ministerium für Wissenschaft, Kunst
und Volksbildung.
Der bisherige außerordentliche Professor Dr. Feist in
Gießen ist zum außerordentlichen Professor in der philosophischen 8 5 — 5 —22 8 hüsch Preise für Brikettlieferungen an das Klein⸗
Fakultät der Universität in Göttingen ernannt worden.
Bekanntmachung über Festsetzung von Brikettpreisten.
Unter Aufhebung der in der Bekanntmochung des Kohlen⸗ verbandes Groß Berlin vom 28. Februar 1920 — J.⸗Nr. L. 460/20 — festgesetzten Verkaufspreise sür Bruetis werden auf Grund der Pekanntmaochung des Bundesrats über Errichtung
von Preieprüfungsstellen und die Versorgungsregelung vom 25. Sepiember/4. November 1915 (Reichsgesetzbl. S. 607 und 728) in Verbindung mit der Anordnung der Landeszentral⸗
hehörden über die Errichtung des Kohlenverbandes Groß Berlin
vom 21. August 1917 für die Stadtkreise Berlin, Charlotten⸗
burg, Neutölln, Berlin⸗Schöneberg, Perlin⸗Lichtenberg, Berlin⸗ Wilmersdorf sowie die folgenden Orte der Landkreise Teltow und Niederbarnim: “ IL im Gebiet des Kreises Niederbarnim:
Berlin⸗Buchholz, Beerlin⸗Reinickendorf, Berlin⸗Friedrichsfelde, Berlin⸗Rosenthal, Berlin⸗Heinersdorf, Berlin⸗Stralau, Berlin⸗Hohenschönhausen, Berlin⸗Tegel,
Berlin Niederschönhausen, Berlin⸗Weißensee, Berlin⸗Oberschöneweide, Berlin⸗Wittenau, Berlin⸗Pankow, Gutsbezirk Schönholz,
II. im Gehiet des Kreises Teltow: Berlin⸗Grunewald, Berlin⸗Mariendorf, Berlin⸗Schmargendorf, 88 Berlin⸗Marienfelde, Berlin⸗Dahlem (Gut), 2 Berlin⸗Niederschöneweide,
Berlin⸗Friedenau, Berlin⸗Johannisthal, Berlin⸗Steglitz, Berlin⸗Britz, Berlin⸗Lichterfelde, Berlin⸗Treptow, b Berlin⸗Zehlendorf, Grunewald⸗Forst (Gut), Berlin⸗Lanfwi Lichtenrade, Berlin⸗Tempelhoof, Wannsee mit Genehmigung der Staatlichen Verteilungsstelle für Groß Berlin die Preise wie folgt festgesetzt:
§ 1. 1 Preise für Küchen⸗ und Ofenbrand Es dürfen folgende Preise nicht überschritten werden: 8 bei Selbstabholung ab Lager ℳ 14,80 je Zentner b) bei Abwerfen auf dem Straßendamm vor dem Grundstück des Verbrauchers „ 15,55 3 bei Abwerfen auf dem Hofe . 15,65 d) bei Lieferung frei Erdgeschoß ober Keller „ 15,80
§ 2. Preise für Brikettlieferungen an das Klein⸗ gewerbe sowie für Zentralheizungs⸗ und Warm⸗ wasserbereitungsanlagen in Fuhren nicht unter 30 Zentnern. Es dürfen folgende Preise nicht überschritten werden: a) bei Selbstabholung ab Lagern ℳ 14,80 je Zentner b) bei Abwerfen auf dem Straßendamm vor dem Grundstück des Verbrauchers „ 15,50 „
c) bei Abwerfen auf dem Hofe „ 12,60
d) bei Leferung frei Erdgeschoß oder Keller „ 15,75 „
Der Kobhlenhändler ist verpflichtet, den Verbrauchern an der⸗ jenigen Abgabestelle, an der sie in die Kunndenliste eingetragen sind, die Briketts auf Verlangen zur Selbstabholung zur Verfügung zu stellen.
§ 4. Die Kohlenstelle Groß Berlin wird ermächtigt, für das Ge⸗ biet der Landkreise Teltow und Niederbarnim mit Instimmung des zuständigen Landratsamis für einzelne Stadt⸗ und Landgemeinden auf deren Antrag eine von der Preisfestsetzung der §§ 1 und 2 dieser Bekanntmachung abweichende Preisfestsetzung zu treffen. § 5. egen die Bestimmungen dieser Bekannt⸗ mnordnungen, welche die Kohlenstelle Groß des § 4 dieser Bekanntmachung erläßt, unterliegen der Bestrafung gemäß § 17 Ziffer 2 der Bekannt⸗ machung des Bundesrats über die Errichtung von “ stellen und die Versorgungsregelung vom 25. September und 4. No⸗ vember 1915. 64
Die Preisfestsetzungen finden auf alle seit dem 3. April 1920 ausgeführten Brikettlieferungen Anwendurg; im übrigen tritt die Bekanntmachung mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Berlin, den 6. Aprit 1920. Der Kohlenverband Groß Berlin. J. V.: Reicke.
Zuwiderhandlungen
machung sowie gegen Berlin in Gemäßheit
Bekanntmachung
über Festsetzung von Brikettpreisen in den Land⸗ b kreisen Teltow und Niederbarnim.
8 Unter Aufhebung der in der Bekanntmachung der Kohlen⸗ stelle Groß Lerlin vom 1. März 1920 — J.⸗Nr. L 462/20 — fesigesetzten Verkaufe preise für Briketts wird auf Grund des § 4 der Bekanmmachung des Kohlenverbandes Groß Berlin
vom 6. April 1920 für das Gebiet der Kreise Niederbarnim und Teltow, mit Ausnahme der in letztgenannter Bekannt⸗
machung aufgeführten Orte*), folgendes bestimmt: 8
*) 1. Im Gebiet des Kreises Niederbarnim: Berlin⸗Buchholz, Verlin⸗Reinickendorf, Berlin⸗Friedrichefelde. Berlin⸗Rosenthal, Berlin⸗Heinersdorf, Berhn⸗Stralau, Berlin⸗Hobenschönhausen, Berlin⸗Tegel, Berlin⸗Miederschönhausen, Berlin⸗Weißensee, Berlin⸗Obexschöneweide, Berlin⸗Wirtenau, Verlin⸗Pankow, Gutsbezuk Schönhozt. 2. Im Gebiet des Kreises Teltow:
Berlin⸗Grunewald, Berlin⸗Mariendorf, Jerlin⸗Schmargendorf⸗ Berlin⸗Marienfelde, Berlin⸗Dahlem (Gutz), Berhin⸗Niederschöneweide, Berlin⸗Friedenau, Berlin⸗Johannisthal, Berlin⸗Steglitz, Berlin⸗Britz. Berlin⸗Treptow,
zerlin⸗Fichlerfelde, Be lin⸗Zehlendorf⸗ Grunewald⸗Forft (Gut), Lichtenrade,
Berlin⸗Lankwitz, Berlin⸗Tempelhof, Wannsee.
5
8 8 “
vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs,
† Preise für Küchen⸗ und Ofenbrand. —
Es dürfen folgende Preise nicht überschritten werden: a) ber Selbstabho ung ab Lager ℳ 14,55 je Zentner, b) bet Avwerfen auf dem Straßendamm „ 15,25 „ 8 bei Abwerfen auf dem Hofee „ 15,35 „ d) bei Lieferung frei Erdgeschoß oder Keller „ 15,50 „ „ . Für die Preisstellung ist maßgebend der Sitz der geschäftlichen Niederlassung des Kohlenhändlers (nicht der Wohnsitz des Ver⸗ brauchers). 2.
gewerbe sowie für Zentralheizungs⸗ und Warm⸗ wasserbereitungsanlagen in Fuhren nicht unter 30 Zentner. Es dürfen folgende Preise nicht überschritten werden: a) bei Pee 4 % Lage ... ,5 b) bei Abwerfen auf dem Straßendamm „ 15,25 „ 8 c) bei Abwerfen auf dem Hosfe „ 15,35 „ 8 d) bei Lieferung frei Erdgeschoß oder Keller „ 15,50 „ 1“
Der Kohlenhändler ist verpflichtet, den Verbrauchern an derjenigen
.ℳ 14,55 je Zentner,
Ieken⸗ an der sie in die Kundenliste eingetragen sind, die Brikettis
Verlangen zur Selbstabholung zur Verfügung zu stellen. 5 4
§4. 3 8 1 Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Bekannt⸗
machung unterliegen der Bestrafung gemäß § 5 der Bekanntmachung des Kohlenverbandes Groß Berlin vom 6. April 1920. § 5. b
Die Preisfestsetzungen finden auf alle seit dem 3. April 1920 ausgeführten Briketilieferungen Anwendung; im übrigen tritt die Ieeaen mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Berlin, den 6. April 1920. vG
Kohlenstelle Groß Berlin. J. V.: Hilbert.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 1 der Bekanntmachung des Bundesrats zur Fernhaltung vgbeseeüher Personen vom andel vom 23. Sep⸗ tember 1915 (=7GBl. S. 603) ist dem äcker Wilhelm Köttendrop hier, Beckamerstraße Nr. al, der Betrieb seiner Bäckerei bis auf weiteres untersagt. Der Genannte hat die durch das Verfahren verurfachten baren Auslagen, insbesondere die Gebühren für die im § 1 obengenannter Verordnung vorge⸗ schriebenen öffentlichen Betanntmachungen, zu erstatten.
Ahlen (Westfalen), den 29. März 1920.
Die Polizeiverwaltung. Corneli, Bürgermeister.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger S vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603)
abe ich dem Schankwirt Georg Meyer in Berlin,
Jägerstraße 65, Restaurant Rosenfäle, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bevdarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.
Berlin O0. 27, den 31. März 1920.
Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Weiß.
BHSpvekaänntmachung. Dem Josef Emmermann in Hadamar habe ich auf
Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung 5. Personen S. 603) den
insbesondere mit Nahrungsmitteln aller Art, untersagt.
Limburg, den 6. Februar 1920.
Der Landrat. Schellen.
Bekanntmachung.
D Gustav Adam in Reppen ist auf Grund der Verordnungen des Bundesrats vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) und vom 24. Juni 1916 (-GBl. S. 581) die Erlaubnis zum Handel mit Lebens⸗und Futter⸗ mitteln wegen Unzuverlässigkeit entzogen den
Reppen, den 1. April 1920.
hes 8 cer Landrat. Rieck.
1“
1“ e“ (Fortsetzung “ Amtlichen in der Ersten Beilage.)
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für Steuer⸗ und Zollwesen 5 für Volkswirtschaft sowie der Ausschuß für Haushalt und Rechnungswesen hielten heute Sitzungen.
——ÜÜngv
er französische Ministerpräfident Mil le rand hat laut Meldung 82 eWolffschen Telegraphenbüros“ in der Nacht vom Montag auf Dienstag in Paris folgende Note übergeben
lassen:
In meinem Schreiben vom 2. April hatte ich Sie gebeten,
bei Ihrer Regierung darauf zu dringen, daß die deutschen Truppen,
die unrechtmäßigerweise in die durch den Artikel 42 feftgesetzte neutrale Geme eingedrungen sind, unverzüglich zurückgezogen würden.
Da bisher die Antwort auf dieses Ersuchen ausgeblieben ist, bringe
ich Ihnen zur Kenntnis, daß der Oberbefehlshaber der Rheinarmee
den Befehl erhalten hat, die Städte Frankfurt, Homburg, Hauau,
Darmstadt und Dieburg sofort zu besetzen. Diese 7ö wird
aufhören, sobald bace Mven ae⸗ Truppen die neutrale Zone voll⸗
ändig geräumt haben werden. “
Dicer Mitteilung ist der Vormarsch französischer Truppen vorangeeilt, sie haben heute Nacht Frankfurt und Darmstadt besetzt und sind im Begriff, die übrigen Städte zu besetzen. Die deutsche Regierung hat bis jetzt alles getan, um dies unerhörte, weder mit dem Sinn des Friedensvertrags in Einklang stehende noch in dieser Ausdehnung mit der Geringfügigkeit unserer Ruhraktion in Einklang zu bringende Vorgehen zu verhindern. Am 28. März teilte die französische Regierung mit daß sie ihre Genehmigung für einen Truppeneinmarsch in das Ruhrgebiet nur geben könne, wenn die fünrf deutschen Städte von ihr besetzt werden dürften, wobei die Lokal⸗ verwaltungen bestehen bleiben, und vor allem die Militärbehörden ersucht werden sollten, in Darmstadt den normalen Funktionen der hessischen Regierung und Verwaltung kein Hindernis in den Weg zu legen. Die deutsche Regierung konnte auf dieses durch kein sachliches
koment begründete Ansinnen nicht eingehen, sondern machte den Gegenvorschlag, daß den Franzosen die Besetzung erlaubt werden sollte, wenn die Truppen aus dem Ruhrgebiet innerhalb einer bestimmten
8
Herr Palsologue, mit dem die Ver⸗
8 “
st nicht zurückgezogen seien.
“ geführt wurden, erklärte sich telephonisch damit einver⸗ standen und bestätigte dieses Telephongespräch Schreiben:
durch folgendes
Bestätigung einer telephonischen Besprechung vom 29. 8 Uhr abends. Wenn die deutsche Regierung auf ihrer Forderung, Trup⸗ pen in das Ruhrgebiet zu entsenden, besteht, so wäre Herr Millerand eneigt, dem zuzustimmen unter der ““ daß die fraglichen Prucen innerhalb einer Frist von 2 oder 3 Wochen aus der neu⸗ tralen Zone zurückgezogen werden. Nach dem Ablauf dieser Frist werden die alliierten Truppen das Recht haben, unverzüglich Frank⸗ furt, Hanau, Homburg und Dieburg zu besetzen, unter den in der Note vom 28. festgelegten Bedingungen.
Unterschrift Paléologue.
Am 30. März beharrte die französische Regierung auf ihrer Zu⸗ stimmung und wies nur in einer Besprechung mit großem Nachdruck
auf die Gefahr hin, daß gewisse Arbeitergruppen für den Fall des
Reichswehrtruppen zur Zerstörung der Schächte März machte die französische für den Einmarsch mit einem absoluten Notwendigkeit
Einmarsches von schreiten könnten,. Am 31. Regierung ihre Erlaubnis
Male vom Nachweis der I bei und erklärte ihrerseits den Einmarsch für unnötig und ge⸗ fährlich. Inzwischen hatte der Herr Reichskanzler aus Loyali⸗ tät, weil er am Montag die übertriebene Forderung der fran⸗ zösischen Regierung zur Kenntnis der Oeffentlichkeit gebracht und zu⸗ rückgewieien hatte, am Dienstog Mitteilung von dem französischen Entgegenkommen gemacht. Die französische Presse behandelte die Aeußerung des Reichskanzlers mit den schärfsten Angriffen, natürlich in Unkenntnis der der Oeffentlichkeit nicht bekannten Verhandlungen,
während von zuständiger amtlicher französischer Seite erklärt wurde,
man verstehe diese Aeußerungen des Reichskanzlers vollkommen. Dieser habe den Brief Paléologues so auffassen können, wie er es getan habe. Da inzwischen die Mitteilungen über das Bandenunwesen im Ruhr⸗ hebiet sich häuften und von allen Seiten und allen Parteien die Not⸗ kamen, war an eine weitere Verschiebung des Einmarsches nicht mehr zu denken. Die deutsche Regierung ließ daher am 2. April in Paris die folgende Note übergeben, die auch den Geschäftsträgern in den anderen alliierten Ländern zur Ueber⸗ mittlung an die betreffende Regierung übersandt wurde, wie überhaupt während der ganzen Zeit sowohl in den alliierten rauraesen wie auch hier an die fremden Geschäftsträger durch den Reichskanzler die ge⸗ nauesten Insormationen über den Fortgang der Ruhrangelegenheit ge⸗ geben wurden: 1 8 Die ersten Nachrichten, die über den Ausbruch blutiger Kämpfe im rheinisch⸗westfälischen Gebiet Mitte März hier vorlagen, haben die deutsche Regierung bereits damals veranlaßt, die alliijerten Re⸗ ierungen um ihre Zustimmung zur vorühergehenden Entsendung be⸗ chränkter Truppenmengen in das bedrohte innerhalb der 50 km⸗ Zone liegende Gebiet unter gleichzeitigem Anerbieten von Garantien für die rechtzeitige Heranziehung dieser Streitkräfte zu bitten. Von seiten der französischen Regierung ist darauf erwidert worden, daß sie ihrerseits dem deutschen Wunsche nur entsprechen könne, wenn alliierte Truppen die Städte Frankfurt a. M., Hanau, Homburg, Dieburg und Darmstadt solange und in gleicher Stärke besetzen dürften, als deutsche Truppen über das bisher zugelassene Maß sich im Ruhrgebiet befänden. Die deutsche Regierung hat sich unter Zurücksetzung der schweren Bedenken, die einer weiteren Besetzung deutscher Landesteile entgegenstehen, bereit erklärt, einem Einrücken alliterter Truppen in die bezeichneten Orte für den Fall zuzustimmen, daß die über das bereits bisher vereinbarte Maß im Ruhrgebiet be⸗ findlichen deutschen Truppen das 50 km⸗Gebiet innerhalb einer be⸗ stimmten, von den alliierten Regierungen festzusetzenden Frist nicht verlassen hätten.
Aus den Verhandlungen, die hierüber von den deutschen Ver⸗ tretern mit den Alliierten geführt wurden, ging hervor, daß die alliijerten Regierungen sich mit diesem Vorschlag grundsätzlich ein⸗ verstanden erklärten. Nicht nur die britische Regterung, sondern auch der französische Ministerpräsident hatten den deutschen Vertretern entsprechende Erklärungen abgegeben, so daß die deutsche Regierung hoffen konnte, binnen kürzester Frist auch die zur Herstellung eines Einverständnisses nötigen Formalitäten festzusetzen. Neuerdings hat es dann die französische Regierung noch als notwendig bezeichnet, den Nachweis daßir zu erholten, daß in der Tat ohne Einrücken von Truppen die Ruhe in der 50⸗km⸗Zone nicht aufrechtzuerhalten sei.
Nach den im höchsten Grade beunruhigenden Nachrichten, die seitdem unablässig der deutschen Regierung zugegangen sind und noch zugehen, läßt sich leider nicht mehr daran zweifeln, daß die alsbaldige “ von Ruhe und Ordnung ohne vorübergehendes Eingreifen militärischer Kräfte unmöglich ist. Die Lage hat sich, wie die stündlich eintreffenden dringendsten Hilferufe beweisen, in einer Weise zugespitzt, daß heute nicht nur das Wohl und Wehe der Be⸗ wohner jener Landesteile aufs Spiel gesetzt, sondern auch der Be⸗ stand des ganzen Wirtschaftslebens in Deutschland schwer bedroht ist. Kommunisten und Mob haben das gesamte öffentliche Leben unter maßlosem Terror gehalten, wahllos Requisitionen und Plünderungen vorgenommen, die Tätigkeit der Staatsorgane lahmgelegt und Leben und Sicherheit bedroht. Die Verhältnisse haben sich dahin entwickelt, daß es zum Stillstand der industriellen Erzeugung, insbesondere der Kohlenfördrung und der Hochöfenbetriebe, und zur Stillegung des Eisenbahnverkehrs kommen muß. Damit wäre die Aufrechterhaltung des gewerblichen Lebens und die geordnete Versorgung mit Nahrungs⸗ mitteln nicht nur im Gebiet der Unruhen, sondern in ganz Deutsch⸗ land gefährdet. Eine Leitung, durch die die Dinge einigermaßen in feregelte Bahnen hätten geführt werden können, besteht nicht mehr. 8 haben sich die neugebildeten Vollzugs⸗ und Zentralräte zu Ab⸗ machungen verstanden, die den Abbruch des Generalstreiks und die der Ruhe und Ordnung bezwecken. Diese Abmachungen sind aber tatsächlich wertlos, weil die auf aufständischer Seite Be⸗ teiligten, die sie abgeschlossen haben, nicht mehr die Macht haben, um sie durchzuführen.
Die deutsche Regierung hat durch ihre Vertreter in eingehenden Ausführungen den alliierten Regierungen von diesem Stande der Dinge Kenntnis gegeben und glaubt, namentlich durch die Mitteilung, die sie auf Grund ihrer neuesten Feststellungen gemacht hat, den Nachweis ecbracht zu haben, daß ein systematische Herstellung der Ordnung durch Truppen um keine Stunde mehr verzögert werden darf. Die deutsche Regierung ist für Leben und Freiheit ihrer in den bedrohten Bezirken befindlichen Volksgenossen verantwortlich und darf sie nicht im Stich lassen. Sie hat daher geglaubt, die formelle Zustim⸗ mung der alliierten Regierungen zu dem Einmarsch in die bezeichnete Zone nicht mehr abwarten und den Vormarsch der Truppen nicht weiter aufhalten zu dürfen. Es handelt sich dabei nicht um ein Vor⸗ gehen gegen die arbeitende Bevölkerung, deren Vertreter vielmehr selbst dringend um Hilfe gebeten haben, sondern nur um die Bekämpfung anarchischer Elemente. Die Leitung des Unternehmens ist dem Reichskommissar Severing übertragen worden. Die deutsche Re⸗ gierung zweifelt nicht daran, daß die alliierten Regierungen unter diesen Umständen unter Berücksichtigung der deutschen Noklage ihre ü erteilen werden, um die sie hiermit bittet. Sie wieder⸗
olt in eindringlichster eWise ihr schon früher gemachtes Anerbieten jede denkbare Garantie dafür zu geben, daß die Truppen unverzüglich nach Wiederherstellung der Ordnung zurückgezogen werden. Ins⸗ besondere würde sie auch bereit sein, der Entsendung einer inter⸗ alliierten Kommission zuzustimmen, die sich an Ort und Stelle davon überzeugen könnte, bis wann die Gegenwart der Truppen durch die Verhältnisse gerechtfertigt ist, und der in jeder Beziehung Erleichte⸗ rungen zur Feststellung der Tatsachen gewährt werden würden.
Die deutsche Regierung hofft, daß sich die allijerten Regierungen der Erkenntnis nicht verschließen werden, daß Deutschland sich in einer Lage befindet, die gebieterisch ein Einschreiten in dem ihrer Ver⸗ antwortung unterliegenden Gebiet erfordert, und in der jede Stunde des Zögerns unabänderliches Unheil nach sich ziehen würde. Zualeich
glaubt sie aber auch dem Geiste des Friedensvertrages nicht entgegen⸗
abhängig
zuhandeln, dessen hier in Frage Lvommende 8 gesprochenermaßen der 8.9. ee, —
zweisellos von jeder aggressiven Tendenz weit entfemten vorüber⸗ gehenden Schutzmaßnahme ihrem Sinne nach nicht entgegenstehen dürften. Die deutsche Regierung hat nach wie vor den festen Willen,
hren Verpflichtungen loyal 1“ Gerade steraen aber bedarf es der schleunigen Wiederherstellung der staatlichen Autorität
J-eve. 12 8.3— 88— 1 nung die grundsätzliche Vor⸗
a ung für die der wichtigst stimm
Friedensvertrages bildet. gg⸗ Wu“ Am 2. April Abends erneuerte die französische Regierun in Beantwortung der deutschen Note ihre e Be⸗ setzung der deutschen Städte und sofortiger Zurückziehung der in das Ruhrgebiet einmarschierten Truppen. Am 3. wies die französische Regierung 8“ an den Präsidenten der Friedenskonferenz gerichteten Mitteilung über das Eindringen von Reichswehrtruppen ins Ruhrbecken auf die Verletzung des Art. 44 hin, dessen feierliche Fassung sie ausdrücklich in Er⸗ innerung bringt, und schloß mit dem Satz: „Die Entscheidung der französischen Regierung werde ich Ihnen später zur Kennt⸗ nis bringen.“ Am 4. April führte die deutsche Regierung den Nachweis, daß die in der Fünfzigkilometerzone findüchen Truppen in der Kopfzahl den laut Abkommen vom 6. August zugestandenen Umfang nicht übersteigen. Am 6. April Vor⸗ mittags erfolgte in Paris die Ueberveichung der französischen Note, die eingangs wiedergegeben ist.
„Wie sich die übrigen alliierten Regierungen zu dem in⸗ zwischen erfolgten Einmarsch stellen, ist, dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge, zurzeit noch unbekannt, da der Frasce Regierung lediglich eine französische Note zugegan en ist. ie Reichsregierung wird sich mit jeder Entschiedenheit — das vJ. verwahren, das jede Möglichkeit, zwischen
rankreich und Deutschland den modus vivendi zu Fafer aussichtslos macht und nur aufs neue die Kräfte in Deutsch⸗ land stärken muß, die von einer Erfüllung des Friedensvertrages nichts wissen wollen. Es ist vollkommen aussichtslos, die Arbeitsfähigkeit in Deutschland, die die eimzige Grundlage einer Vertragserfüllung bilden kann, fördern zu wollen, wenn derartige brutale Eingriffe in das deutsche Gefühls⸗ und Wirt⸗ schaftsleben vorgenommen werden, als welcher sich der fran⸗ zösische Einmarsch darstellt. Es ist zu hoffen, daß der schnelle und glatte Fortgang der Ruhraktion die Leidenszeit der be⸗ setzten Städte nach Möglichkeit abkürzen wird, 2 es darf kein Zweifel daran zlessen werden, daß dies durch keine sach⸗ liche Notwendigkeit begründete, ja den eigenen Interessen zu⸗ widerlaufende granzsische Vorgehen die Republik aufs neue in Gefahr bringt, und de wiederum um Monate in der Aufrichtung geordneter Verhältnisse zurückbringt.
‚Der deutsche Geschäftskräger in Paris ist an⸗ gewiesen worden, der französischen Regierung folgende Note zu übergeben:
Durch Note vom 6. d. Mts. hat die französische meiner Regierung mitteilen lassen, daß der der Rheinarmee d.g⸗ erhalten habe, sofort die Städte Frankfurt,
omburg, Hanau, Darmstadt und Dieburg zu 1eben; weil dem französischen Verlangen der 8 der unberechtigt in die neutrale Zone einmarschierten deutschen Wehrkräfte nicht entsprochen worden sei. Die französische Regierung hat hinzugefügt, daß die Besetzung ihr Ende erreichen werde, se ald die deutschen Truppen die neutrale Zone vollständig geräumt hätten.
Noch bevor die Note übergeben war, ist die Besetzung der be⸗ zeichneten Städte tatsächlich erfolgt. Wenn trotzdem kein Blut ver⸗ gossen worden ist, so ist dies der deutschen Regierung zu verdanken,
Vermeidung noch schwereren Unglücks den Befehl gab, dem iderstand zu leisten. Die deutsche Re. ierung
muß aber gegen das Vorgehen der französischen Armee im 16 des Rechts, der Vernunft und der eeech a die schärfste Ver⸗ wahrung einlegen. Sie will nicht mit der Französischen Regierung dar⸗
ber rechten, ob eine Verletzung des Worklauts des Artikel 42 bis 44 des Friedensvertrages und 88— ergänzenden Abmachungen überhaupt vorliegt. Es kann unmöglich die Absicht des Vertrages von Versailles sein, Deutschland zu verhindern, in einem Teil seines Ge⸗ biets die Ordnung, die durch Räuber⸗ und Mörderbanden auf das schcmarfts gestört worden ist so rasch wie möglich wiederherzu⸗ tellen. Eine solche Aktion ist, auch wenn si wegen des Umfangs der Bewegung unter Zuhilfenahme militärischer Kräfte ausgeführt werden muß, nichts anderes als eine polizeiliche Maßnahme. Die Bewegung im Ruhrgebiet, deren Gefahr leider auch jetzt noch im Auslande, und Hinsbesonder⸗ in Frankreich, nicht klar erkannt wird, hätte, wenn ihr nicht rasch entgegengetreten worden wäre, den Ve⸗ stand der Republik innerpolitisch wie wirtschaftlich erneut auf das sörerse erschüttert. Wenn bei der französischen Regierung die
; zu herrschen scheint, 8 eine derartige Aktion im Ruhr⸗
berhaupt überflüssig gewesen sei, so darf demgegenüber die Gründen die jetzige deutsche
ebiet i feac aufgeworfen werden, aus welchen egierung sich zu einer solchen Aktion entschlossen haben sollte, wenn
sie sich nicht in der bittersten Notlage gefühlt hätte. Letzten Endes trägt sie allein die Verantwortung für das Leben und die Wohlfahrt ö und sie muß für sich in Anspruch nehmen, daß sie die Verhältnisse in ihrem eigenen Lande klarer beurteilen kann als irgendwelche fremden Organe, die sich vielleicht Sr. unrichtige oder unvollständige Informationen eine abweichende Meinung ge⸗ bildet haben. Sie häͤtte unverantwortlich gehandelt, wenn sie länger 112ehas. hätte in der optimistischen Hoffnung, daß die Aufruhr⸗ hewegung im Ruhrgebiet auch ohne militärische Eingriffe ihr Ende finden würde. Die Ereignisse haben ihr auch bisher recht gegeben. Ueberall dort, wo die Truppen bingelangt sind, ist die Bewegung rasch zusammengebrochen; wo aber in dem Unruhegebiet die Truppen bisher nicht hingekommen 1r. flackert die Flamme des Aufruhrs noch fort. Insbesondere ist auch, abgesehen von dem Cüeafebhe Hagener Bezirk, eine irgendwie nennenswerte Ablieferung von Waffen nur in den Orten zu bemerken gewesen, die in den Bereich der Truppen gekommen sind. Die Befürchtungen, die von alliierter Seite geäußert worden sind, daß gerade das Einrücken von Truppen die Unruhe verstärken und zur Vernichtung wichtigster gewerblicher Anlagen führen würde, haben sich bisher nicht bestätigt. Die deutsche Regierung hat nicht anders handeln können, als sie getan hat. Der Gedanke, daß die Entsendung von Truppen in das Aufstandsgebiet irgendwie eine Bedrohung von Frankreich in sich schließen könnte, ist so absurd, daß er einer Widerlegung nicht bedarf. em Welt⸗ 11e9 aber wird durch nichts besser gedient, als wenn jeder Staat nerhalb seiner Grenzen geordnete Zustände aufrechterhäͤlt.
Deutscherseits darf demnach mit vollster Ueberzeugung der Stand⸗ punkt vertreten werden, daß eine varsätzliche Verletzung des Friedens⸗ vertrages, die eine Verantwortlichkeit der deutschen Regierung im Sinne des Vertrages begründen könnte, überhaupt nicht vorliegt. Selbst wenn aber eine solche Verletzung begangen wäre, so würde dadurch der von der französischen Regierung jes vorgenommene militärische Ge⸗ waltakt noch nicht gerechtfertigt. Als sich die alliierten und assoztierten Regierungen in dem Entwurf eines Protokolls über die angeblichen Verletzungen des Waffenstillstandes auch für die Zeit nach dem In⸗ krafttreten des Friedensvertrages alle militärischen und anderen Zwangs⸗ maßnahmen vorbehalten woll ten, haben die deutschen Unterhändler dar⸗ auf hingewiesen, daß ein derartiger Vorbehalt mit dem Friedenszustand nicht vereinbar wäre. Die alliierten und assoztierten Reglerungen haben daraufhin in ihrer Note vom 8. Dezember v. J. anerkannt, daß sich vom Eintreten des Friedenszustandes an die Folgen einer etwaigen Nicht⸗
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erfüllung vertraglicher Verpflichtungen nur nach den allgemeinen Be⸗ stimmungen des Friedensvertrags sowie nach den vom Wölkerrecht an⸗ erkannten gewöhnlichen Verfahrensarten bestimmen sollten. Damit steht das jetzige Vorgehen der französischen Regierung im s fsten Widerspruch. Der Friedensvertra Feht an keiner Stelle das Recht einer Signatarmacht vor, die Nichterfüllung einer vertraglichen Ver⸗ pflichtung seitens Deutschlands ohne weiteres mit dem militärischen Einmarsch in deutsches Gebiet zu beantworten. Ueberdies hat sich aber die französische Regie über grundlegende Bestimmungen der Völker⸗ bundsakte hinweggesetzt, die einen integrierenden Bestandteil des Frie⸗ densvertrages bildet. Wenn die französische Regierung das deutsche Vorgehen tatföchlich als den Versuch einer Störung des Weltfriedens ansehen zu können glaubte, so hätte dies gemäß den Völkerbundsstatuten als eine Angelegenheit des ganzen Bundes behandelt werden müssen. Die Lö vg einer derartigen Streitfrage zwischen einem Mitgliede und einem Nichtmitgliede des Bundes dürfte nicht ohne weiteres mit Ge⸗ walt, sondern zunächst nur im internationalen Schlichtungsverfahren versucht werden.
Zum Schluß muß die deutsche Regierung mit besonderem Nach⸗ druck darauf hinweisen, daß die von der französischen Regierung er⸗ riffene militärisc Zwangsmaßnahme notwendigerweise die schwersten
olgen in politischer und wirtschaftlicher Beziehung haben wird. war bexechtigt, wie bereits in der Note vom 4. d. Mts. mitgeteilt worden ist, der bisherige Verlauf zu der daß die über das bisher sugelassene Maß in die neutrale Zone eingerückten Truppen innerhabb weniger Tage wieder zurückgezogen werden können. Damit würde nach der Erklärung der b ssschen Rogierung die jetzt vor⸗ neue Besetzung ohne weiteres ihr Ende erreichen. Ihre lgen wären aber damit nicht beseitigt. Es ist für jede Regierung in Deutschland unmöglich, in dem unglücklichen, von tiefen Erschütte⸗ 8, immer wieder betroffenen Lande Ruhe und Ordnung herzu⸗ stellen und aufrechtzuerhalten, wenn sie auf Schritt und Tritt bei ihren bisherigen Feinden einem ungerechtfertigten Argwohn begegnet und immer erneuten Drangsalen ausgesetzt bieibt, und wenn das deutsche Wirtschaftsleben Störungen, wie sie die Besetzung politisch und wirtschaftlich so wichtiger Haupiplätze mit sich bringt, ausgesetzt wird. Die deutsche wrae hatte es begrüßt, daß auch die fran⸗ ösische Regierung gerade in letzter Zeit zur Anbah einer . tändigung auf wirtschaftlichem Gebiet bereit zu sei ien. Wie önnen solche für den Wiederaufbau Europas wichtigen Gedanken in die Tat umgesetzt werden, wenn gleichzeitig die französische Armee in Deutschland einmarschiert und dadurch keffte rrregung und Er⸗ bitterung in das deutsche Volk hineinträgt. Was dem deutschen Volke vor e . 1 J kann sich die Arbeitsleistung o weit heben, daß Colk leben und die ren Verpfli riedensvertrages erfüllen kann. .
—.—
An die Bevoͤlkerung der Städte und Ort⸗ schaften, die von den Franzosen als Vergeltungs⸗ maßregel gegen unsere Polizeiaktion im ndustriegebiet . 88 worden sind, hat die E obiger Quelle zufolge den nachstehenden Aufruf gerichtet:
An die Bevölkerung der von den Franzosen besetzten Städte. Um die Leiden von Hunderttausenden abzukürzen, die im Ruhrgebiet der Eesedseen Räuberei von Erpresserbanden ausgeliefert waren, t die Reichsregierung dorthin Truppen entsandt. Die Genehmigung der Entente war nicht erteilt worden, obwohl die deutsche Regierung die bitterste Notwendigkeit mehrfach eindringlich dargeleat hatte. gangen sind dort noch nicht 14 000 Mann zusammengezogen, also fast nau die Zahl, welche uns das Abkommen mit der Entente erlaubt. 13 hat Frankreich in der Entsendung dieser Truppen einen Bruch des Friedensvertrages gesehen und „eine Gefährdung des Weltfriedens“. Diese Behauptung richtet sich angesichts der lächerlich kleinen Truppen⸗ menge von t. Frankreich aber hat es mit dem Fviedenszustand vereinbar gehalten, blühende deutsche Städte als Repressalie zu setzen. Unerhörter ist mit dem Weltfrieden nie gespielt worden, als es 5 tut. Die Reichsregierung weiß, daß die Landsleute der chwer betroffenen Städte und Landstriche die Notwendigkeit verstehen und bestätigen, daß im Ruhrgebiet Ordnung geschaffen werde, damit das deutsche Wirtschaftsleben nicht aus Kohlenmangel zu Grunde gehe. Daß ein hartherziger Gegner sie zum Opfer seiner Shvlockvolitik machte, ällt auf ihn allein. Die eichsregierung wird alles tun, um die idenszeit des Maingaues abzukürzen, aber sie weiß, daß sie mit der schwer geprüften, überfallenen Bevölkerung eines Sinnes ist. Wir werden guch auf diesem listig angelegten Wege nicht zer⸗ trümmern lasfen. Wir werden den juristischen Kniffen und der bru⸗ talen Vergervaltigung den einigen Willen entgegensetzen: Ein Volk zu sein und zu bleiben. 8 Berlin, 6. April 1920. Die Reichsvegierung. Müller, Reichskanzler.
auf Barmen zurück, wo sie sich an
80
Eine Seeee des Oberkommandierenden der alliierten Besatzungstrnppen Generals Degoutte an die Be⸗ völkerung besaagt dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge: Die Berliner Regierung hat unter dem Druck der Militärpartei eine plötzliche Offensive der Reichswehr gegen die Arbeiterschaft des Rubrgebiets angeordnet. Dadurch hat sie eine der wesentlichsten und feierlichsten Bestimmungen des Friedensvertrags verletzt. Im Ver⸗ laufe der bis heute währenden Verhan lungen hat die französische Regierung sich bemüht, die deutsche Regierung von diesem militärischen Vorgehen, das mit einiger Vorsicht hätte ver⸗ mieden werden können, abzuhalten. Nichtsoestoweniger sind die Reichswehrtruppen in das Ruhrgebiet eingerückt. Die Regierung der französischen Republik steht sich daber gezwungen, sich ein Pfand zu sichern, damit die Berliner Regierung ihrer Unterschrift nach⸗ komme. Deshalb habe ich den Befehl erhalten, die Städte Frank⸗ furt a. M., Homburg, Hanau, Darmstadt und Die⸗ burg sofort zu besetzen. In diesem Angenblick halte ich es für notwendig zu erklären, daß diese Besetzung keine feindselige Handlung gegen die arbeitsame Bevölkerung dieses Gebiets bedeutet. Sie hat ge Fedne Ms 8 zu ,— und wird ren, sobald die Reichswehrtruppen die neutr ständig geräumt haben. 8 etciz äitessehs
verkündet und der Verkehr vorläufig zwischen 9 Uhr Abends und 5 Uhr Mor ens untersagt. Der Verkehr zwischen den neu besetzten Gebieten und Deutschland ist im allgemeinen ver⸗ boten, jedoch werden Ausweise durch die Gemei debehörden mit militärischem Visum ausgegeben. Jede Ansammlung auf der Straße von mehr als fünf Personen ist verboten. Das Erscheinen der Zeitungen ist vorläufig eiogestellt, desgleichen ist vorläufig Briefzensur verfügt. die Benutzung des Telephons m.d des Telegraphen ist die Erlaubnis der Militär⸗ behörden erforderlich. “
Nach Meldungen des „Wolffschen Telegraphenbüros“ nimmt der Vormarsch der Truppen im Ruhrrevier seinen Fortgang. Gestern sind die Truppen in Dortmund und Essen eingezogen. Die roten Truppen — sich in der Richtung einend sammeln.
Hälfte des Zentratrats ist nach Barmen gegangen, h er in Essen erklärt hatte, daß er die Massen nicht mehr in der Hand habe. Die andere Hälfte des Zentralrats soll nach olland geflogen sein. In Gelsenkirchen arbeiten die Be⸗ örden, nachdem die Truppen eingezogen sind und der Altions⸗
ausschuß verschwunden ist, vollständig ungehindert. Wenn im
Ja den neu besetzten Gebieten ist der Belagerungszustand
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großen und ganzen angenommen werden kann, daß die Polizei aktion im Industriegebiet ihre Hauptaufgabe in erfüllt haben wird, so darf doch nicht übersehen werden, daß die Waffenabgabe unter allen Umständen gründlich gemäß dem Bielefelder Abkommen vorgenommen werden muß. 2 cst nicht ausgeschlossen, daß auch dies noch einige Tage in An⸗ spruch nehmen wird.
Mit dem 31. März 1920 war der deutsch⸗polnische Bertrag über die vorlaäufige Regelung 144 abgelaufen. Infolgedessen wurde mit diesem Tage mit
Herausziehung der deutschen Beamten aus den an Polen abgetretenen Gebietsteilen begonnen. Am 1. April wurde eine polnische Ministerialverfügung bekannt, wonach Beamte die von ihnen benutzten Dier stwohnungen bis zum 7. April, 6 Uhr abends, zu räumen hätten. Diese Maßregel verstößt gegen Artikel 5 des Beꝛmtenvertrages, der eine dreimonatige Abzugs⸗ u. v Wie v Tebemnaphendüene⸗ meldet, wurde aher fofort am 1. Apr . Geschäftsträger der Polnischen Republik in Berlin hiergegen 398 sster Ein⸗ spruch erhoben. Da auch aus Posen gemeldet wurde, daß 250 Dienstwohnungen sofort geränmt werden müßten, ist am 4. April erneut unmittelbar beim Unterstactssekretär Seyda in Posen Eispruch erhoben worden, mit der Bitte, die nach⸗ georoneten Behörden zur genauen Innehaltung der Ziffer 2 des Erlosses des Ministeriums für die ehemals preußischen Landesteile vom 15 November 1919 anzuhalten. Hiernach verbleiben die Beamten unzer dem Schutz der Obersten Polni⸗ schen Zivilbehörden und follen nach Abtauf des Beamten⸗ abkommens beim Verlassen des Gebietes „fkeinerlei Schikanen oder Schwierigkeiten“ zu ertragen haben.
Um jede Möglichkeit von Unzuträglichkeiten und Miß⸗ helligkeiten für unsere das Land verlassenden Beamten aus dem Wege zu räumen, ist gleichzeitig dem Unterstaatssekretär . Sö 822 die Durchführung des Abtransportes angeboten „ falls eine solche für zweck⸗ mäßig erachtet werden sollte. “
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Der Reichsminister des Innern hat die nbenne heee um Anweisung an die Gemeindebehörden gebeten, . Vor⸗ — erne. S Wählerlisten zu treffen,
ähler en bis ’ . . n nde Maäi fertig⸗
Von zuständiger Stelle geht dem „Wolffschen Telegra
Fegens “ zu: hggn besh 1b ee Verfügung des Ministeriums des Innern, daß alle Be⸗ amten der Sicherheitspolitei⸗ die infolge der bewegung vom 13. März d. J. wegen ihrer politischen Gesinnung entlassen wurden, wieder einzustellen sind, ist nunmehr durchgeführt. 28 88. keine Maßregelung irgendeines Beamten aus diesem Grunde 2) Gegen alle Beamten im Offtziers⸗ und Unterof iersrang der Sicherheitspolitei, die durch den Kapp⸗Putsch LeSe, elsffnc der verdächtigt sind, ist eine Untersuchung eingeleitet von einer unpartei⸗ 18⸗ 1“ 82 die N Pra⸗ bezw. Polizeipräsidenten be⸗
8 eamten im - t a-bscd ffizters⸗ und Unteroffiziersrang zu⸗
3) Die Presse bringt noch immer Ankla en oder Denunziationen gegen namentlich genannte Beamte im Offiziers⸗ und Unteroffiziersrange, die oft nicht der Wirklichkeit ent⸗ sprechen. Es ist felbstverständlich, daß jede dieser Anklagen restlos aufgeklärt wird. In politisch aufgeregten Zeiten, wo die Gemüter heftig erregt sind, und die Meinungen scharf aufeinander stoßen, werden aber oft, hervorgerufen durch persönliche Animositäten, An⸗ t die z. T. übertrieben, z. T. gänzlich aus der Luft ge⸗
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Es vürfte sich daher empfehlen, daß die Presse sich erst Ministerium des Innern erkundigt, ob die 2 Fünrin wirklich der Wahrheit entspricht, beyor sie sie veröffentlicht. Damit leistet sie sich selbst, vor allem aber der Reorganisation der Sicher⸗ heitspoltzet die besten Dienste. Daß es dem Ministerium des Innern ernst ist mit der restlosen Aufflärung aller Anklagen, geht am besten aus der Tatsache hervor, daß seit dem 20. Maͤrz 14 Beamte im Offiziersrange entlassen oder vom Dienste suspendiert sind, und daß die Umorganisation der Beamtenschaft, vor allem aber die Ver⸗ ankerung wirklich demokratischer Grundsätze in ihr im Gange ist.
Da der Kommunist Hölz im Vogtlande wei 1 Unwesen treibt, ist die Regierung laut Meldung des mcglefe gein Telegraphenbüros“ entschlossen, militärisch einzugreifen, wenn es den Organisationen bis gestern abend nicht gelingen sollte Ruhe und Oronung zu schaffen. Die bewaffnete Anhängerschaft des Hölz beträgt etwa 500 Mann, die ebenso wie im Ruhr⸗ “ 58 größeren Gruppen auftreten und
eder au auen heimsuchen. 2 b jetzt noch nicht eingerückt. etr ärthe tttstz nsns it 61““
Großbritannien und Irland.
Die Glasgower Konferenz der vmabhängkgen Arbeiter⸗ partei hat nach einer Meldung des Wolffschen Telegraphen⸗ büros den Austritt aus der Genfer Fmernationale beschlossen. Nach Ablehnung des Antrags auf sofortigen Anschluß an die Maskaner Internationale wurde beschlossen, die Schweizer anen 7 ee “ übder die Möglichkeit der
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Der Präsident Deschanel traf vorgestern auf der Pr. fektur in Nuza ein, wo ihn der Prinz von Udine die Chefs der französischen und italienischen Geschwader erwarteten. Der Prinz überreichte Deschanel im Namen des Königs von Italien b- Annunziatenoden. In Erwiderung auf ein Telegramm des Königs, in dem er dem Präsidenten anläßlich seiner ersten Reise an die italtenische Grenze seine herzlichsten Wünsche eee ünns zeler an 8 ½ hu das schon immer
den beiden siegreichen ionen bestanden hätt stets vereint bleiben mürden. “
Belgien. v11“ 16“ Der Sozialistenkongreß in Brüssel hat dem Wolff Telearaph nbüro“ zufolge mit 1314 gegen 330 8 Antrag auf Teilnahme am Kabinett annenommen, jedoch mit dem Voebehalt, daß diese Frage am Ende der parlamen⸗ tarischen Sitzungsperiode erneut gestellt werden soll, wenn das