1920 / 75 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 10 Apr 1920 18:00:01 GMT) scan diff

der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen und technischen Angestellten gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für die In⸗ dustrie, den Großhandel und den Kleinhandel des Kreises Reichenbach i. Schlesien sowie für die Textilindustrie des Weistritztales (umfassend die Orte Hausdorf, Bärsdorf, Tann⸗ hausen, Wästegiersdorf, Schweidnitz, Blumenau, Wüstewalte s⸗ dorf, Schönbrunn, Dörnhau und Donnerau) und des Kreises Neurode i. Schlesien für allgemein . zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. April 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 3616 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berrlin, den 2. April 1920. 8 Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Unter dem 23. März 1920 ist auf Blatt 139 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen der Vereinigung der Angestellten⸗Verbände Brandenburg (Havel) und der Arvbeitsgemeinschaft des Einzelhandels zu Brandenburg (Havel) an Stelle des allgemein verbindlichen Tarifvertrags am 3 Juni 1919 abgeschlossene Tarifvertrag vom 29. November 1919 zur Regelung des Arbeitsverhältnisses der kaufmännischen Angestellten im Einzel⸗ handel wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtbezirk Brandenburg Havel) einschl. Gemeinde Brandenburg⸗Dom für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit

m 15. Oktober 1919. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeits⸗ erträge, für die besondere Fochtarisverträge in Geltung sind. alls künftig für einen Einzelhandelszweig ein besonderer achtarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet r mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarifvertrags aus. Der Reichsarbeitsminister. . F.: Dr. Sivler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

8 Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 23. März 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 23. März 1920 ist auf Blatt 838 des Tarif⸗ registers eingetragen worben: 1 Der zwischen dem Arbeitgeberverband für den Stettiner Großhandel E. V., dem Arbeitgeberverband für den Groß⸗ andel Stettins, Fachgruppe Speditton, dem Gewerkschafte bamd aufmännischer Angestelltenverbände, Ortsausschuß Stettin, und dem Zentralverband der Handlungsgehilfen, Bezirk tettin, am 27. Juni 1919 abgeschlossene zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kauf⸗ männischen Angestellten im Speditionsgewerbe wird gemäß * der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. ö.1456) für das Gebiet der Stadt Stettin und ihrer Vororte Züllchow, Bollinken, Pommerensdorf und Frauendorf für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit

beginnt mit dem 1. Februar 1920. 8 Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler. Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während

der regelmäßigen Dienststunden eingssehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge

der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragevarteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 23. März 1920. Der Registerführer. 8 Bekanntmachung. Unter dem 23. März 1920 ist auf Blatt 528 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden: Der zwischen dem Zentralverband deutscher Kartonnagen⸗ abrikanten, Londesverband Schlesien, und der Bezirksleitung chlesien des Deutschen Buchbinder⸗Verbandes am 10. No⸗ vember 1919 abgeschlossene Nachtrag zu dem Tarifvertrage vom 19. August 1919 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits⸗ bedingungen für die gewerblichen Arbeiter in der Kartonnagen⸗ industrie wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Regierungs⸗ bezirks Breslau gleichsalls für allgemein verbindlich erklärt. Die allaemeine Verbinolichkeit beginnt mit dem 10. November 1919. Die Ausdehnung der allgemeinen den Regierungsbezirt Liegnitz bleibt vorbehalten. ““ Der Reichsarbeitsmmister. J. A.: Dr. Sitzler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Relctsarbeüom isterian verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifpertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 23. März 1920.

Der Registerführer.

—.—

Bekanntmachung.

Pfeiffer.

88

Pfeiffer.

Unter dem 23. März 1920 ist auf Blatt 275 lfd. Nr. 2

des Tarifregisters eingetragen worden:

Das zwis Königsberg O.⸗Pr., dem Ostpreußen, Königsberg O.⸗Pr., und dem 3 Forst⸗, geschlossene

vom 7. Juni 1919

Verbindlichkeit auf

chen dem Landwirtschaftlichen Arbeitgeberverband, Deutschen Landarbeiterverband, Gau entralverhand der Land⸗ und Weinbergsarbeiter, Bezirk Ostpreußen, ab⸗ Abkommen vom 1. Oktober 1919 wird in Er⸗ gänzung des allgemein verbindlichen Provinzialtarifvertrags

zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits⸗ bedingungen für Landarbeiter gemäß § 2 der Verordnung vom

gelegenen Teiles des Kreises Elbing gleichfalls für allgemein

verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit

dem 1. November 1919. Der Reichsarbeitsminister

aa. A.: Dr. Sitzler. .

Das Tarifregister und die Registerakten tönnen im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während

der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und rbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge

der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen. .“ Berlin, den 23. März 1920. Der Registerführer. Bekanntmachung. Unter dem 22. März 1920 ist auf Blatt 832 des Tarif⸗ registers eingetragen worden: Der zwischen dem Verein selbständiger Konditoren Nürn⸗ berg und Fürth und dem Zentralverband der Bäcker⸗ und Konditoren und verwandten Berufsger ossen Deutschlands, Zahl⸗ stelle Nürnberg⸗Fürth, im Juli 1919 abgeschlossene Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Konditorgehilfen im Konditorei⸗ und Kaffeehaus gewerbe wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 Reschs⸗Gesetzbl. S. 1456) für die Stadigebiete Nuͤrnberg und Fürth einschließlich der eingemeindeten Vororte für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichteit beginnt mit dem 1. März 1920. Der Reichsarbeitsminister. b J. A.: Sitzler.

Das Tarifregister und die Registerokten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, dicenenes 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. 8 8 Berlin, den 22. März 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

—g Bekanntmachung. tem 22. März 1920 ist auf Blatt 820 des Tarif⸗ registers eingetragen worden: Der zwischen dem Deutschen Textilarbeiterverband, dem Deutschen Werkmeister⸗Verband und dem Verband von Arbeit⸗ gebern der Sächsischen Textil⸗Industrie zu Chemnitz am 13. November 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen für die Meister a. in der Strickerei⸗, b. in der Flachstrumpfwirkereiindustrie, c. in der Industrie der geschnittenen Trikotagen und d. in der Strumpf⸗ und Handschuhappreturindustrie wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) u a und c für das Gebiet des Freistaats Sachsen, zu b für s8 gleiche Gebiet und fuür Ru dorf (S.⸗A.), zu d für die Kreishauptmannschaft Chemnitz für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Ja⸗

nuar 1920.

Pfeiffer.

Der Reichsarbeitsminister.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6. Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßien Dienststunden v. . werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der. Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 22. März 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer. 8 111“

Unter dem 22. März 1920 ist auf Blatt 821 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Deutschen Textilarbeiter⸗Verband und dem Verband von Arbeitgebern der Sächsischen Textil⸗Industrie zu Chemnitz am 13. Oktober 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die gewerb⸗ Uichen Arbeiter in den Betrieben. welche geschnittene Trikotagen herstellen, wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistaats Sachsen für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Ver⸗ vindlichkeit beginm mit dem 15. Januor 11A1A“

Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichserbeits⸗ ministertum, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, füͤr die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 22. März 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

8 Bekoöonntmachung.

Unter dem 22. März 1920 ist auf Blatt 825 Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Verband der Zentralheizungsindustrie E. V., Ortsgruppe Dresden, der Arbeitgebervereinigung für das Dresdner Gas⸗ und Wasserleitungsgewerbe, der Klempner⸗ und Installateurinnung zu Dresden und dem Deutschen Metall⸗ arbeiter⸗Verband, Verwaltungsstelle Dresden, am 1. Oktober 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die gewerblichen Arbeiter in der Zentralheizungs⸗, Gas⸗ und Wasserleitungsindustrie und im Klempner⸗ und Installateurgewerbe wird gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung vom 28. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Dresden und der Amtshauptmann⸗ schaften Dresden⸗Altstadt und Dresden⸗Neustadt für. allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Februaär 1920.

Der Reichsarbeitsminister. 8 IEENI Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmähigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen. 8 Berlin, den 22. März 1920. 8

J. V.: Geib.

Der Registerführer. Pfeiffer.

I. In der Wo über Wohlfahrtspflege während des Krieges genehmigte 1) öffentliche Sammlungen,

2) Werbungen von Mitgliedern.

Preußen. Ministerium des Innern. 8 e vom 28. März bis 3. April 1920 auf Grund der Bundesratsverordnu

11“ 85

II. Abgelaufene Erlaubniserteilungen.

—— —:

8 Name und Wohnort 5 des Unternehmers

Zu fördernder Wohlfahrtszweck

Stelle, an die die Mittel abgeführt werden sollen

Zeit und Bezirk, in denen das Unternehmen ausgeführt wird

85 ur Förderung deutscher] Förderung des Musiklebens

Musik, VBe lin 1 V

Hilfsausschuß für Rheinländer, Z Berlin

Verein zur Erziehung armer, verlassener und verwahrloster Kinder, Neukirchen, Kreis Mörs

Kyffhäuserbund der Deutschen Landeskriegerverbände, Berlin

44AX“

Genossenschaft deutscher Bühnen⸗ angehöriger, Berlin 8

General . D. Graf von der Goltz, erlin⸗Wilmersdorf Genossenschaft deutscher Bühnen⸗

angehöriger in Berlin

eidender Bühnenkünstler

in Oesterreich

um Schutze der

Volksbund deutschen Kriegs⸗ und Zivil⸗

gefangenen, Berlin

gefangenen

Verein für das Deutschtum im

Ausland, Berlin Zentralkomitee der Sesdee Vereine vom Roten Kreuz,

Berlin Invalidendank, Berlin

Ingenddans für Kriegsbeschädigte

.V., Charlottenburg

Volksbund zum Schutze der deutschen Kriegs⸗ und Zivil⸗ gefangenen, Berlin

Schutzarbeit des Vereins

.

Kriegsinvalidenfürsorge

Zum Besten der Kriegs⸗ gefangenen

1918 (Reichs⸗Gesetzbl.

23. Dezember Ausnahme

der Provinz Ostpreußen mit

8

S. 1456) für das Gebiet des östlich der Nogat

Berlin, den 9. April 1920. 1“

Zugunsten der durch die Hochwasser⸗ katastrophe geschädigten Rheinländer

Zum Besten der Zwecke des Vereins

2) Werbung von Mitgliedern. Zum Besten des Reichskriegerdank

II. Abgelaufene Erlaubniserteilungen. 1) Sammlungen.

Unterstützung der aus dem Felde zurück⸗

etehrken Bühnenkünstler und not⸗

Zum Besten der Heimatspende für die zurückkehrenden Baltikumkämpfer Linderung der Not der deurschen Brüder

2) Werbung von Mitgliedern.“ Zum Besten der Kriegs⸗ und Zivil⸗

3) Vertrieb von Gegenständen. F

Zugunsten der vaterländischen Hilfs⸗ und Gefangenenfürsorge des Roten Kreuzes

Zugunsten des Invalidendanks

I. Genehmigte Veranstaltungen. 1) Sammlungen.

Bis 31. August 1920. Preußen. Geldsammlung mittels Aufrufe. Bis 31. Juli 1920. Preußen.

Geldsammlung mittels Aufrufe und Werbeschreiben. Geldsammlung in den Jahren 1920, 1921 und 1922 im Regierungs DHrD“

Das Hilfswerk Der Hilfsausschuß

Der Verein

Bis 30. September 1920. Preußen. Werbung von Mitgliedern durch Werbebriefe. (Verlängerung einer bereits erteilten Erlaubnis.)

Reichskriegerdank

Bis 31. März 1920. Preußen. Geldsammlung.

Bis 31. März 1920. Preußen. Geldsammlung.

Bis 31. März 1920. Preußen. Geldsammlung. 1“

Genossenschaft deut⸗ scher Bühnenan⸗ gehöriger

Die Heimatspende

Die Genossenschaft

Der Volksbund Bis 31. März 1920,. Preuß

Bis 31. März 1920. Vertrieb von Kunstblättern.

Bis 31. März 1920. Preußen und Ausland. Vertrieb von i „Kriegsgefangenen⸗ kunst“. .

Bis 31. März 1920. Preußen. Vertrieb von Postkarten.

Der Verein Rotes Kreuz

Invalidendank

Srchendden für iegsbeschädigte Der Volkobund

b Vertrieb von Jugenddankkalender. und Zivil⸗

8 Werbepostkarten.

Der Minister des Innern. J. A.: Graeser.

veröffentlichten Bericht des

2=eeen —Nr des Sverrgebtets

breußen.

Bis 31. März 1920. Preußen.

Bis 31. März 1920. Preußen. Vertrieb von Werbeschriften und

zum Abdruck.

(Fortsetzung aus dem Hauptblalt.

Land⸗ und Forstwirtschaft.

Washington, 8. April. IS. Nach dem heute ckerbaubü⸗ b Durchschnittsstand von Winterweizen am 1. April 75 6 e. 2 vH am 1. Dezember 1919, 99,8 vH am 1. April 1919, 78,6 vH am 1. April 1918 und 63,4 vH am 1. April 1917 Durchschnittsstand von Roggen wird mit 86,8 vHh an⸗ gegeben, gegen 89,8 vo am 1. Dezember 1919, 95,6 vH am 1. Aprfl 1919, 858 vH am 1. April 1918 und 68 vH am 1. April 1917. Seitens des Statistikers der New Yorker Produktenbörse wird der voraussichtliche Ertrag der Winterweizen⸗ ernte auf 483 600 000 Bushels geschätzt gegen 934 000 000 Busbels am 1. Dezember des Vorjahrs und gegen die definitiven Ernte⸗ ergebnisse von 732 600 000, bezw. 558 060 000, bezw. 418 070 000 G“ 81 1.. 1918 und 1917. Von der gleichen ir er Ertra aussich 1n voraussichtlichen Roggenernte auf

1. Dezember 1919 und 88 bezw. 89 Millionen sowie 60 145 000

Bushels am 1. April der Jahre 1919, 1918 und 1917.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

Nachweisung über den Stond von Vi in Oesterreich am 24. März vzentst

(Auszug aus den amtlichen Wochenausweisen.) Maul. aul⸗ Schweine⸗ Rotlauf

und pest Klauen⸗ der Schweine⸗ der

seuche Einhufer seuche)

Zahl der verseuchten

Räude

Gemeinden Höͤfe

ꝑðGemeinden Gemeinden 0 Gemeinden

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Oberösterreich

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Vorarlberg.. 18 Zusammen Gemeinden (Gehöfte): Rotz 3 (3), Maul⸗ und Klauenseuche 143 (714), Räude der

Einhufer 471 (1126), Rotlauf der Schweine 16 (18).

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seuche der

8

Zuchtpferde sind nicht aufgetreten.

8*

Nachweisung

über den Stand von Viehseuchen im Deuts 9. am 31. März 1920. ¹) schen Reiche

(Nach den Berichten der beamteten Tierärzte zusam im Reichsgesundheitsamte)

Nachstehend sind die Namen derjenigen Kreise (Amts⸗ usw. Bezirke)

verzeichnet, in denen Rotz, Maul⸗ und Klauenseuche, Lungense

Rindviehs, Pockenseuche der Schafe, Beschälseuche der säne6 der Pferde und sonstigen Einhufer oder Schweineseuche und Schweine⸗ pest nach den eingegangenen Meldungen am Berichtstage herrschten.

Die Zahlen der betroffenen Gemeinden und Gehöfte umfassen alle

wegen vorhandener Seuchenfälle gesperrten Gehöfte, in denen die

Seuche nach den geltenden Vorschriften noch nicht für erloschen

erklärt werden konnte. Rotz.

Preußen. Reg.⸗Bez. Gumbinnen: Angerburg 1 i 1 Gehöft (davon neu 1 Gem,, 1 Geh.), Stallupbnen 171. Nmeggde Allenstein: Sensburg 2, 2 (1, 1). Stadtkreis Berlin: 1, 1 1, 1). Reg.⸗Bez. Potsdam: Oberbarnim 1, 1. Reg.⸗Bez. 8 rankfurt: Lübben 1, 1 (1, 1). Reg.⸗Bez. Stettin: Cammin 3, 2 (2, 2). Reg.⸗Bez. Köslin: Lauenburg i. Pomm. 1, 1 (1, 1). Reg.⸗Bez. Schneidemühl: Schlochau 1, 1 (1, 1). Hildesheim: Hildesheim 1, 1 (1, 1). Reg.⸗Bez. U-lzen 1, 1 (1, 1). Reg.⸗Bez. Minden: Weedenbrück 1, 1 (1, 1). Vayern. Reg.⸗Bez. Oberbayern: Traunstein 1, 1 (1, 9 Wasserburg 1, 1. Reg.⸗Bez. Unterfranken: Stadt 1, 1 (1, 1). Sachsen. K.⸗H. Bautzen: K.⸗H. Dresden: Dippoldiswalde 1, 1. Baden. Konstanz: Konstanz 1, 1, Waldshut 1, 1 (1, 1). Hamburg Stadt 1, 2 (1, 2).

Insgesamt: 20 Kreise, 22 Gemeinden, 2 zfte: neu: 15 be 16 Gehöfte. en, 23 Gehöfte

Lungenfeuche. Preußen. Reg.⸗Bez. Potsdam: Berlin⸗Licht, 8 1 Gemeinde, 1 Gehöft (davon neu 1 Gem, 1 Fechtenbeng SIet Frankfurt: Calau 1, 1 ( it: Pee krankfur „1 (1, 1). Reg.⸗Bez. Liegnitz: Hoyers⸗ werda EEE1 Sachsen. K.⸗H. r en: Bautzen 2, 2, Kamenz 2, 6, Löbau 1, 1. K.⸗H. Dresden; Dresden⸗Altstadt 1, 1 Oresden⸗Neustadt 1, 1, Meißen 2, 3. K.⸗H. Leipzig: Oschatz 2, 2. Mecklenburg⸗Strelitz. Neubrandenburg 1, 1. Anhalt. Cöthen 1, 1. Insgesamt: 12 Kreise, 16 Gemeinden, 21 5 von neu: 3 Gemeinden, 3 Gehöfte. 3 eateaätait a

C1616“ VPpockenseuche.

Frei.

Beschälseuche. Frei.

¹) Die halbmonatlichen Nachweisungen über den Stand von Vieh⸗ seuchen im Deutschen Reiche, die seit dem 15. März 1918 hier ma.

Kitingen Löbau 1, 8 4.

L.⸗K.⸗B. Hamburg.

und Klauemfeuche, Räude der Einhufer, Schweineseuche und Schweinepest. a. Regierungs⸗ usw. Bezirke.

der

Der

gegen 86 Millionen Bushels am

Schweine

Schweinepest (Schweineseuche) 45 (88), v-n des Rindviehs, Pockenseuche der Schafe und Beschäl⸗ V

Reg.⸗Bez. üneburg:

mehr veröffentlicht wurden, gelangen von jetzt ab wieder regelmäßig 1

9

Laufende Nummer

Regierungs⸗ usw. Bezirke sowie Bundes⸗ staaten, die nicht in Regierungsbezirke

—— —.

Maul⸗ und Klauenseuche

———————-— Räude der Einhufer

Schweineseuche und Schweinepest

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Königsberg.. Gumbinnen. Allensteir.. arienwerder.. Stadtkreis Berlin Potsbdanmn.. Frankfurt. Stettin.. Feinn Stralsund.. Schneidemühl Breslau.. Liegniz... Oppeln.. Magdeburg. Merseburg. Erfutt... Schleswig. Hannover. Hildesheim Lüneburg. Stade.. Osnabrück. Aurich.. Münster. Minden. Arnsberg. Cassel.. Wiesbaden. Koblenz. Düsseldorf

Sigmaringen..

Oberbayern.

Oberpfalz..

Mittelfranken Unterfranken. aben..

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Württemberg. Weeenekretod .... Schwarzwaldkreis Jagstkreis.. Donaukreis...

Konstanz.. Freibur Karlsruhe.. Mannheim..

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Schwarzburg⸗ Sondershausen.. Waldeck JII111“ Schaumburg⸗Lippe Nibbe.. .. EAIIe1““;

Deutsches Reich am 31. März 1920. 209

am 29. Februar 1920

Preußen.

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¹) In der Nachweisung vom 29. Februar 1920 sind für den Bezi und Klauenseuche eingetragen, während sie zu Frhruar 10. 8öö. gen n. ag1es 1, 14, 98 (8 ) nannten Seuchen bei Mecklenburg⸗Schwerin und beim

b) Betroffene Kreise usw..) 8 Maul⸗ und Klauenseuche.

6: Beeskow⸗Storkow 1 Gemeinde, 1 Gehöft. Niederbarnim 2,2 71 dnceae, 1. 82 Pyritz 1, 1, Randow 1, 2 (davon neu Göntnnee 3.

Stettin (1, 1).

15. Jerichow II 3,

tadt 1, 1. 18z Hoyerswerda 1, 1. 14z Ryhnik 1, 1

(—, 2). 162 Bittfeld 3,4 (—, 1).

¹) An Stelle der Namen der Regierungs⸗ usw. Bezirk sgefäcerne laufende Nr. aus der voredenden Aübahe

6476 6813

793³ 842

9438 10167

(1, 2).

7 Bentheim

93 V 131

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nepest gehören. ch angegebenen Iaelt ersne

21: Gifhorn 1, 1 (1, 1), Uelzen 5, 6 3 vörde 1, 1 (1, 1), Geestemünde Stadt 8 4.2, Kehdingen 2, 2, Lehe 3, 9 (—, h, (1, 2) Feven 2, 2. er 2, 3 2 119 Jgnn 3, 6. ver 2, 8 (., 1) d 3, 5. 28: Kogsfeld 2, b hausen 2, 2 (2, 2), 1. 8 * ATIII (di, See 9 Oberwesterwaldkreis 1,

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1 ehentlich bei Maul⸗ Dementsprechend änd x f Periptisten 8 ern sich auch die für die ge⸗

19: Norderdithm b 18: Prdene -219,3 3,5 Pernebect 2, 1. Pt.8,5ng, 1, 1 (1, 1)

), Hannover 1, 1 (1, 1), Irg. 3, 12

emer⸗ 1, 1, Geestemünde 8, 19 (1, 6) Neuhaus a. Oste 2, 2, Stade 228; Aschendorf 2, 2 (2. J), Grafsch. 24: Emden 1, 1, Leer 1, 1 (1, 1), Wee⸗ Lüding⸗ 1, 1, Grafsch. Oberlahnkreis Unterwesterwald⸗

28: E 29: Büerenta, e d-