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Das Tarifregister und die Re isterakten können im Reichearbeits⸗ ministeri m. Berlin NG. 6, Lutsenstraße 33 34, Zimmer 42. während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitseber uneg Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichearb itsministeriume verbindlich ist, können von den Vertragsvparteien einen Abdruck des Tarispertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 24. D zember 1919.
Der Registerführer. Sarassa.
Bekanntmachung.
Unter dem 21. Dezember 1919 ist auf Blatt 413 des
sregisters eingetragen worden:
Der zwischen der Tapezierer Zwangsinnung zu Wies baden und dem Verboand der Tapezierer Fittale Wiesbazen, am 15 Oktober 1919 abgeschlossene Tarrfvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die Betriebe des Tapezierergewerbes, der Mobel⸗ und Dekorattonsbranche wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt⸗ und Landkreises Wiesbaden und des Rheingaukreises für ollgemein verbindlich erklärt. Die allg meine Verbiändlichkeit beginnt mit dem 15. November 1919.
Der Reschsarbeitsminister. J. A.: Siefart.
„Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 42,
. während der regelmäßigen Dienststunden eingeseben werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge
der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können
von den Verkra sparteien einen Abdruck des Tarispertrags gegen Er-
stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 24. Dezember 1919.
Der Registerführer.
——
Bekanntmachung.
ter dem 24. Dezember 1919 ist auf Blatt 418 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Arbeitaeberverband selbständiger Kauf⸗ leute im Haadelskammerbezi k Wesbaden, der Betriebsgemein⸗ schaft kaufmänmischer Verbände (Gewe kschaftsbund kauf⸗ minnischer Angeselltenver bände, Ortsausschuß Wies baden) und der Arbeitsgemeinschaft freier Angestelltenverhände, Orts⸗ ausschuß Wiesbaden, am 17. Juli 1919 abgeschlossene Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Gehalte⸗ und Anstellungs⸗ bedi gungen der kaufmännischen Angestellten wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtbezirk Wiesbaden für allgemein ver⸗ bindlich erklärt. Die allgemeine Verb ndlichkeit beginnt mit dem 1. September 1919. Aastellungsverhältnisse in Gewerbe⸗ zweigen, für die besondere Fachtarifoerträge in Geltung sind, fallen nicht unter die allgemeine Verbindlichkeit. Wird für einen Gewerbezweig künftig ein besonderer Fachtarif für all⸗ gemein verbir Rich erklärt, so scheidet er muꝛl dem Tage der alg⸗meinen Verbinolichkeit aus dem Geltungsbereich des all⸗ geneinen Ortstarifs aus.
Der Reichsarbeitsminister. . A.: Siefart,
Das Varifregister und die Reglsterakten können im Reichs⸗ arbeitomlnisterium, Berlin NW. 6, G 33/34, Zimmer 42, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reic garbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 24. Dezember 1919.
Der Regilterführer.
— .——n
Bekanntmachung.
Die Arbeitsgemeinschaft ländlicher Arbeitgebe und Arbeitnehmer der Provinz Brandenburg hat beantragt, den zwischen dem Deutschen Landarbeiter⸗ verband und dem Arbeitaeberverband des Kreises Lebus abgeschlossenen am 1. Juli 1919 in Kratt getretenen Tarifvertrag zu Rege ung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Landarbeiter in den landwirtschaftlichen Bemieben gemäß 82 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Kreis Lebus für allgemein verbindlich zu erklären.
Ei wendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. Jarua- 1920 erhoben werden und sind unter Nummer 1 B. R. 3894 an das Reichsarbeliemmisterium, Berlin, Lulsen⸗ straße 38, zu richten. ““ Berlin, den 29 Dezember 1919. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.
Sarassa.
Sarassa.
1“
8
Bekanntmachung.
Britritt des Reichsverbandes deutscher Angestellten
vervindlich erklärt werden soll.
Die Arbeile gemeinschaft ländlicher Arbeitgeber und Arbeilnehmer der äürovinz Prandenburg hat beantragt, den zwischen dem Verband land⸗ und forst⸗ wirtschaftlicher sowie gärtnerischer Arbeitgeber des Keises Westüernberg und dem Deutschen Land⸗ arbeiterverband am 22. Jult 1919 ab eschlossenen Tarif⸗ vertrag zur Rege ung der Landarbeiter in den landwirischaftt chen Betrieben gemaß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Keeises Weststernberg für all⸗ gemein verbindlich zu erklären.
Einwendunoen gegen diesen Antrag können bis zum 15 Jannar 1920 erhoben werden und sind unser Nummer I. B. R 3893 an das Reichsarbeitoministerinm, Berlin, Luisen⸗ straße 33 zu richten. 11“ Berlin, den 29. Dezember 1919. Der Reichsarbenteminister. J. A.: Dr. Sitzler
u“
Bekanntmachung.
gu dem allgemein verbindlichen auf Blatt 251 des Tarif⸗ registers eingetragenen Tarifvertrag vom 2. Mai 1919 für die gewerblichen Arbeiter in der Pon⸗ und
Lohn und Arbeitsbedengugen der
Glace⸗Karsonnagenbranche im Gebiet des Zweck⸗ verbandes Groß Berlin ist zwischen den Vertragsparteien
om 21. Okfober 1919 eire Verefnbarung abgeschlossen worben, die auf Annag beider Vernageparteien ebenfalls gemaß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (R. schs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Zweckoerbandes Groß Berlin für der selben Berusskreis für all gmein verbindlich erklärt werden oll. „
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Jannar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R 6740 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. 1
Berlin, den 30. Dezember 1919.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.
—
Bekanntmachung.
Der Zeniralverband der Angestellten, Sitz Berlin, und die Vereinigung der Beamten und Angestellten der Reichsunfallversicherung haben beautragt, den zwischen ihnen und dem Arbeitgeber⸗ verband deutscher Berufsgenossenschaften unter
und dem Gewerkschaftsbund der Angestellten am
14. November 1919 abageschlossenen Tarisfvertrag zur Regelung
der Gehalts und Anstelluogsbedingungen der Angestellten der Berufsgenossenschaften mit Ausnahme der Geschäftsführer und der technischen Aufsichte beamten gemäß § 2 der Verordnung vom 23 Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Deurschen Reichs für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. Januar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B R. 7032 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 30. Dezember 1919.
Der Reichsarbestsminister.
Bekanntmachung. 8 Zu dem allgemein verbindlichen, auf Blatt 326 des Tarif⸗ registers eingetragenen Tarifvertrage vom 5. Juni 1919 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der gewerblichen Arbeiter im Tiefbaugewerbe für Berlin und Umgebung ist am 18. Okiober 1919 zwüschen den Vertrageparteien ein Nachtrag abgeschlessen worden, der
auf Antrag des Reichsverbandes des deulschen Tiefbau⸗
gewerbes E. V. in Beriin für den gleichen Berufskreis und dasselbe Ta ifa biet gemäß § 2 der Verordaung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzöl S. 1456) ebenfalls für allgemein
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10 Januar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R 6321 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 30. Dezember 1919. Der Reichsgrheite minister.
—
Bekanntmachung
Die Freie Vereinigung der selbständigen Damen⸗ schneider und Schneiderinnen Augsburgs und Um⸗ gebung hat beontragt, den zwischen ihr, dem Verbdand Deutscher Schneider, Schneiderinnen und Wäsche⸗ arbheiter, Filiale Augoburg, und dem Verband chrihlicher Schneider, Schneiderinnen und ver⸗ wandier Berufe, Zahlstelle Augsburg, am 15. Oktober 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag nebst Lohntarif zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen im Damen⸗
schn idergewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember
1918 (Reichs⸗Gesetzbi. S 1456) für dae Gebiet der Stadt Augs⸗ burg für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. Januar 1920 erhoben werden und sihd unter Nummer I. B. R. 6744 an das Reichsarbeitsministe ium, Berlin, Luilsen⸗ steaße 33, zu richten. “
Berlin, den 30. Dezember 1919.
TDer Reichsaorbeite minister. J. A.: De. Sitzler
Bekanntmachung.
Der Deutsche Textilarbeiter⸗Verband, der Deutsche Werkmeister⸗Verband und der Verband von Arbeitgebern der Sächsischen Textil⸗Industrie zu Chemnitz haben beantragt den zwischen ihnen am 13 No⸗ vember 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zu Renelung der Gchalte⸗ und Anstellungsbedinaungen für die Meister a. in der Strickerei’, b. in der Flachstrumpfwi kereitindustute, c. in der Industrie der geschnittenen Trikosagen und d. ig der Strumpf⸗ und Handsc uhoppreturindustrie gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) zu a für das Gebiet des Freistaates Sachsen und Volksstaates Reuß, zu b für das gleiche Gebiet und für Rußdorf (S.⸗A.), zu c für den Freistaat Sachsen, zu d für die Kreishauptmann⸗ schaft Chemnitz für allgemein verbindlich zu erkiären.
Einwendun en gegen diesen Antrag können bis zum 5. Februar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I1 B R. 6867 an das Neichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 31. Dezember 1919.
Der Reichsarbertsminister. J. A.: Dr. Sitzler.
Der Deutsche Textilarbeiter⸗Verband, der Deussche Werkmeister⸗Verband und der Verband von Arbeitg ebern der Sächsischen Textil⸗Industrie zu Chemnitz haben beant agt, den zwischen ihnen am 15. November 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Re⸗ gelung der Geha te⸗ und Aastellungsbedingungen für die Meiner in den Tüllwebereien gemäß § 2 der Veroronung vom 23. Dezember 1918 (Reschs⸗C esetzbl. S. 1456) für das
Gebiet des Freistaates Sachsen für allgemein verbindlich zu erklären. b
8 888
“
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. Februar 1920 erhoden werden und sind unter Nummer I. B R. G869 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33 zu richten. Berlin, den 31. Dezember 1919. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler
——
Bekanntmachung.
Der Deutsche Textilarbeiter⸗Verband, der Deutsche Werkmeister⸗Verband und der Verband von Arbeitgebern der Sächsischen Textil⸗Industrie zu Chemnitz haben beantragt, den zwischen ihnen und dem Bund technischer Angestellten und Beamten am 30. Oklober 1919 abgeschlossenen Rahmentarif zur Regelung des Die stoerhältnisses der Obermeister, Fachmeister, Werk⸗ meister, Abteilungsmeister sowie der technischen Angestellten und der Techaiker in der Text industrie gemäß § 2 der Ver⸗ orknung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das G biet des Freistaates Sachsen für allgemein ver⸗ bindlich zu erktären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. Januar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I B. R 6871 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 30. Dezember 1919.
Der Reichsarbei’sminister. J. A.: Dr. Sitler.
Der Verband von Arbeitgebern der Sächsischen Texlil⸗Judustrie zu Chemnitz, der Deutsche Texiil⸗ arbeiter⸗Verband und oder Deulsche Werkmeister⸗ Verband Düsseldorf haben beautragt, den zwischen ihnen am 18. September 1919 abgeschossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen für die Werkmei er in der Zö virne eiindustrie gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (R ichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistaates Sachsen für allgemein ver⸗ bindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. Januar 1920 erhoben werden und sind unter Nammer I. B. R 6657 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 30 Dezember 1919. 8
Der Reichgarbeite minister. J. A.: Dr. Srtzler.
—
Bekanntmachung.
Der Deutsche Textilarbeiter⸗Verband und der Verband von Arbeitgebern der Sächsischen Textil⸗
Industrie zu Chemnitz haben beaut aͤgt, den zwischen
ihnen, unter Zuziehung der Tarifkommission für die Strumpf⸗ und Handschuh⸗Appretur, am 9. Otiober 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen sfür die ge werblichen Arbeiter in den Strumpf⸗ und Handschuh⸗Appretu en gemäß § 2 der Verord⸗ nung vom 23 Drzen ber 1918 (Reichs⸗Gesetzut! S 1456) für das G biet der Kreishauptmannschaft Chemnitz für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendunden gegen diesen Antrag können bis zum 31. Januar 1920 erhoben werden und sind unter Nammer I. B. R 6588 an das Reichsarbeits ministerium, Berlin, Luisen⸗
straße 33, zu richten.
Berlin, den 30. Dezember 1919. 1 Der R ichsorbeiteminister. J. A.: SDr. Sitler.
———
Bekanntmachung.
Der Deutsche Metallarbeiter⸗Verband in Stutt⸗ gart hat beanttagt, den zwischen ihm und dem DOeut⸗ schen Graveur⸗ und Ziseleurbund am 24. Novenmber 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeit b dindungen im Graveur⸗ und Ziseteurgewerbe und verwan ten Be ussgrupnen gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Ge⸗ blet des Deutschen Reichs für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. Januar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 6543 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.
Berli, den 30. Dezember 1919.
Der Reichsarbeitsminister. Schlicke.
Beeeemen
Bekanntmachung.
Der Industrie⸗ und Gewerbeverband, Oberes Rhein⸗ und Wiesenthal, Schopfheim, hat beantragt, den zwischen ihm, dem Verein der Texiilindustrielten
des Wiesenthales und dessen Umgebung in Lörrach,
der Kleinhandels organisation der Kreise Lörra und Waldshut, der Arbeitsgemeinschaft kauf⸗ männischer Angestellten des Wiesen⸗, Wehra⸗ un Rheintales, Lörrach und dem Deutschen Werk⸗ meisterverband am 10. November 1919 abgeschlossenen Tarifvertraag zur Regelung der Gehalts⸗ vno Anstelungs⸗ bedingungen für die kaufmännischen und technischen Angestellten im Handel uand in der Industrie gemäß § 2 der Vero dnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Kreise Lörrach und Waldshut, für allgemein ver⸗ bindlich zu erkläten.
Einwendungen gegen diesen Antrag können hbis zum 31. Januar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R 6972 an das Reichsarbeusministerium, Berlin, Lulsen⸗ straße 33 zu richten.
Berlin, den 31. Dezember 1919. *
ö1 Reichsarbeitsminister . A.: Dr. Sitzler.
vekanntmachung.
Die Arbeitsgemeinschaft bes der Angestellten⸗ verbände (Afa), Ortskartell Gotha, und der All⸗ gemeine Arbeitgeberverband für Gotha und Um⸗ ebung e. V. hoben beantragt, den zwischen ihnen am 4. Oktober 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Rege⸗ lung der Gehalts⸗ und Anstellunzsbebingungen für technische Angestellte einschließlich der Werkmeister gemaß § 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichz⸗Ges tzvl. S. 1456) für das Gebiet des Stadtbezirts Gotha für allgemein ver⸗ bindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25 Januar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R 5742 an das Reichsarbeitsministerium, Berlm, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 30. Dezember 1919.
Der Reichsarbeitsminister. Dr. Sitzler.
Bekanntmachung.
Der Advokatenverein in Altenburg S.⸗A. und der Verband der Rechtsanwalts⸗ und Notariats⸗ angestellten, Ortsgruppe Altenburg S.⸗A, haben beantragt, den zwischen ihhen am 15. Nooember 1919 ab⸗ eschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedinaungen der Rechteanwalts⸗ und Notariats⸗ angestellten gemäß § 2 der Verordnurg vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 1456) für das Gebiet des Amtsgerichtsbezirks Altenburg S.⸗A. für allgemein verbindlich zu erklären. 1
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum
25. Januar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B R 5816 an das Reichsarbeitsmmisterium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten. g Berlin, den 20 Dezember 1919. Deoer Reichsarbeitsminister. J. A.; Pr. Sitzler.
— ——
“
Bekanntmachung.
Der Arbeitgeberverband Deutscher Verssche⸗ rungsunternehmungen hat die Wiederaufhebung der
allgemeinen Verbindlich keitserklärung des zwischen
hm und dem Zentralverband der Han lunnsgehilfen, Sitz Belin, dem Ve band der deuesschen Versicherungsbeamten E. V., Sitz München, dem Verkad der Baroangestellten Deutschlands, Sitz Berlin, am 12. Mai 1919 abgaeschlossenen, auf Blatt 351 des Tarif egisters eingetragenen Reichstarif⸗ vertrages für die Angestellten der prevaten Versicherungs⸗ unternehmungen mit der Begeün⸗ dung beantragt, daß der Tarif⸗ vertrag zum 1. Jaruar 1920 von Arbeit ehmerseue ge⸗ kündiat sei. 8 Einwendungen gegen diesen Antraa können bis zum 20 Januar 1920 erhoben werden und sind unter Nr. I. B R. 7283 aa das Reichsarbeitemiussterium, Berlin, Luisen⸗ stroße 33,34, zu richten.
Berlin, den 3 Januar 1920.
Der Reichsarbeltsminister. . K: Dr. Sitler.
—.—
DHelannimachung
Der Reichsverband des Deutschen Tiefbau⸗ gewerbes E. V. Berlin⸗Wilmersdorf hat beantraat, den zwischen dem Reichsverband des Deutschen Tief⸗ baugewerbes E. P., Gruppe Bayern e. V, dem Süd⸗ bayerischen Bezirksoverband der Arbeitgeber des Baugewerbes, dem Deutschen Bauarbeiteroerband, Verein München, dem Deutschen Metallarbeiter⸗ verbar d, Ortsverwastung München, und dem Zentralverband der Maschipinen und Heizer, Ge⸗ schäftsstelle München, am 15. Septembee 1919 abge⸗ schiossenen Tarifvertrag nebst Anhang zur Regelung der Lohn⸗ und Arbest’eb dingungen der gewerblichen Arbeiter im Tief. und Hochbangewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23 Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl S. 1456) füt alle Tiesbau⸗ unh Heochbauarbesten, wesche für das Walchenseekraftwerk aus⸗ gefäh’ we den, fur allgemein verbindlich zu erklären. Einwe dungen gegen diesen Antrag können bis zum 25 Jmuar 1920 erhoben werden urnd sind unter Nummer I. B. R. 70 3 an das Reichsarbeitsministerium, Verlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. v
Berlin, den 3. Januar 1920.
Der Reichs rbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.
1“ —
Bekanntmachung.
“
Der Gewerkschaftsbund der Angestellten, Oris⸗ ausschuß München, der Gewerkschaftsbund Kauf⸗ männischer Angestellten⸗Verbände, Ortsausschuß München, und der Zentralverband der Angesteltten, Ortsoerwaltung München, haben beantragt den zwischen ihnen, dem Maklerbund München, e. V., und dem Verein Müschener Immobilien⸗ und Hypotheken⸗ Makler, e. V., am 17. November 1919 abgesch’ossenen Tarifoertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs⸗ bedio ungen für die kaufe ännischen Angestellten in den Im⸗ moblt'ienbü os gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl S. 1456) für das Gebet der Stadt Müschen und der eingemeindeten Vororte für allgemein ver⸗ bindlich zu erktären.
Einwe dungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. J nuar 1920 erhoben werden urd sied unter Nummer I. B. R 7091 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 3. Janvar 1920. Der Reichsarbeitsminister.
zur Ausgabe gelangende Nummer 2
des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter I Nr. 7224 eine Bekarntmach ng der Fassung der Ver⸗
ordnung über die Regelung des Fleischverbrauchs und den
Handel mit Schweinen, vom 31. Dezember 1919, Nr. 7225 eine Bekanntmocheng über die Bewirtschaftung
„und den Höchstpreis von Leichtöl, Rohbenzol, Benzol und
Toluol, vom 5. Januar 1920 Verlin, den 7 Januar 1920.
Postzeitungsamt. Krüer.
Prenßen. Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.
Der Geheime Regierungsrot, Professor Dr. Otto Schreiber ist zum ord nilchen Professor in der juristischen Fakultät der Universität in Königsberg ernannt worden.
Evangelischer Oberkirchenrat.
Bei dem Evangelischen Oberkirchenrat ist daos bisherige Mitalied des Konsistoriums der Mark Brand nbuca, Afchi⸗ di konus an St. Marien in Berlin, Geheimer Ko sistorialrat, Prof ssor D. Scholz zum Mitglied im Nebenamte und
der Konsistoriatrat Karnatz vom Konsistoium in Posen zum Geheimen Korsistorialrat und Mitglied ernannt worden.
Bikahnistacdeihtz
Das steuerpflichtige Reineinkommen der meiner Aufsicht unterstellten P vateiser baben ist noch dem § 46 des
Kommuralabgabe gesetzes vom 14. Juli 1893 für das Betelebs⸗ jahr 1918 wie
folgt festgesetzt worden: 1) bei der Prignitzer Eisen bahn auf. 179 550,— ℳ, 2) bei der Wittenberge⸗Perleberger
16 645,34
9„ 7
Filee6*“ bei der Paulinenaue⸗Neuruppiner Finnbahn xaa “ bei der Ruppiner Eisenbahn auf. 249 132,61
bei der Löwen berg⸗Lindow⸗Rheins⸗ .
berger Eisenbahn aufßf 658 000,—
bel der Eisenbahn Altona ⸗Kalten⸗
kirchen⸗Neumünster auf . . . . 230 190,— „.
Aus dem Betriebe der Kreis Oldenburger Eiseobahn (Nebeneise bahn), der Kreis bahn Ecke nförde⸗Koppn (Neben⸗ eesenbahn) und der Elmshorn⸗Bwmstedt Oldesloer Eisenbohn ist ein kommunalabgabepflichtiger Reinertrag im Jahre 1918 nicht erzielt worden. 8
Altona, den 2. Januar 1920.
Der Eisenbahnkommissar. Schneider.
Bekanntmachung.
Die auf Grund der Bekannkmachung zur Fernhalkung unzuver⸗ läcdger Personen vom Hanvel vem 23. September 1915 (RGBl. S 603) am 2. S ptember 1919 aus gespeschene Handelsunter⸗ sagung gegen den Scha kwirt Richard Janke in Berlin, ZJägerstraße 19, ist im Beschwerdezuge aufgehoben woiden.
Berlin, den 22. Dezember 1919. Landespoltzeiamt beim Sicolskommissar für Volksernährung. I. A.: Br. Böhmert.
8 Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekan kmachung zur Fernhalteng unzuverlässi er Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGal. S. 603) babe ich dem Backermeister Theodor Masseling zu Duis⸗ burg⸗Ruhrort, Landm hrstr. ß. 71, durch Verragung vom 12 De⸗ zember 1919 den Handel mit Lebensmitteln und den Betrieb der Bäͤckerei wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf
diesen Handelsbetrieb untersagt.
Duisburg, den 3. Januar 1920.
Der Oberbürgermeister.
58 ——
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(Forisetzung des Amtlichen. in der Ersten Beilage.)
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Der Reichsrat versammelte sich heute zu sitzing.
Der Schweizerischen Gesandischaft in Berlin ist laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ solgende Verbal⸗ note übergeben worden:
D 8 „Journal du Peuple“ vom 10. v. M. hat in einem Artikel „Priwe à Desssseinat“ gemeldet, daß die französischen Soldaten, welche die deutscen Kriegsg fangenen bewachen, für jeden lebend ein⸗ gebrachten Flüchtling eine Belohnung von 25 Franken, für jeden tot zurückgebrachten Flüchtling aber eine Belohnung von 50 Franken erhalten.
Diese ungebeuerliche Nachricht findet ihre Bestätigung in folgendem Vorfall, der aus zuverlässiger Quelle hier bekannt geworden ist. Am 30. Oktober v. J., Mittags 1 Uhr, hat der der Cie. P. G. R L 596, Lille (Nord), zugeteilte Sergeant⸗Fourier Gabriel Renault vom 43. französisch Infanterieregiment vor der Kom pagnie, die auf dem Hofe zum Abmarch nach dem Arbeite platz angetreten war, die Posten
efragt, ob sie Patrogen hätten, und dann hinzugefügt: „Sie chiehen ohne vorberigen Anruf auf jeden. der sich außer⸗ halb des Droht aunes b findet! Für jeden Getöteten zahle ich Ihnen eine Prämie von 50 Franken aus meiner Tasche!“
Das Auswärtige Amt wäre der Schweizerischen Gesand tschaft dankbar, wenn sie auf telegraphischem Wege ibhre Vermi tlung ein⸗ treten lassen wollt’, damit die Schweizerische Gesandtschaft in Paris bei der frar zösischen Regterung gegen die i Rede stebende zur Cr⸗ mordung der Krie sg fangenen geradezu auffordernde Maßnahme schörfsten Einspruch erbebt und auch die Forderung stellt, daß der Sergeant Renault umgehend zur Verantwortung gezogen wird.
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Auf Vo schlaa der deutsch⸗französischen Möbel⸗ auns fuh kom missson in Kehl kot sich die frargösische Behörde, wie „Wolffs Telegrephenbüro“ m ldet, damit eir verf ar den erklärt, daß bis auf weileres alle Personen, deren Mobillar
in Kast getreten ist. Verlreter der Beamtenschaft leilnehmen
Su 1“ “ sequestriert ober nicht sequestriert ist, die Aushebung der Zwoangsverwaltung oder die Erlangung der Aussuhrbewilligung auf tem bisherigen Wege betreiben können, ohne sich an die Kommission zu wenden.
Diese Maßnahme soll allen Eigentümern, die bereits Vor⸗ bereitungen zum Abtraneport oder zur Ausreise getroffen haben und die in der Lage sind, alle erforderlichen Schritte selbst oder durch einen Bevollmächtigten vorzunehmen, die Mäöglichkeit beschleunigter Ausfuhr ihrer Habe verschaffen, so⸗ lange die Kommission ihre Tätigkeit noch nicht in vollem Um⸗ fange aufgenommen hat. “ es
Der Wiederausbauminister Geßler sprach gestern im Saal des Kaiserhofs in Essen vor einer Versammlung ven Arbeitgebern und Arbeitnehmern des unbesetzten Teiles des Regierungsbezi ks Dusseldorf und der e Westfalen über die Frage des Wiederaufbaus in Norofrantreich wohl die wichtigste der uns im Friedensvertrag gestellten Aufgaben. Der Mininer entwickelte in längerer Rede die äußeren und inneren Schwierigkriten der Sache und sagte dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge: .
Es werde sich um Sch vierigkeiten in dreifacher Richtung handeln: die Aufräumung der zerstörten Gebiete, den Wiederausbau der zer⸗ störten Orlschaften, Anlagen und Gebäude, endlich die induftrielle Wiedergulmachung. Polltisch sei hervorzuheben, daß Deutschland zur Huse in weitestem Umfonge bereit, aber ganz ungewiß daruber sei, ob und in welchem Umfange unsere Leistungen und Lieferungen von der anderen Selte überhaupt gewünscht werden. Bekanntlich bestehe in Fraukreich eine starke Gegenstromung gegen die Beschäftigung deutscher Arbeiter und deutscher Unternehmer. Noch schwerer sei die Lage im Innern. Wenn wir für Frankreich arbeiten sollten, müßten wir arbeitsfähig sein. Es fehle uns aber am Wichtigsten, an Lebens⸗ mitteln und Rohstoffen. Der Minister ging im besonderen auf die Kohlenfrage ein. Solange wir so viel an Kohlen abeiefern müßten, daß nicht einmal das Allernotwendigste fur den beimischen Bedarf ührig bliebe, würden wir keine wirksame Hilfe leisten können. Der Minister ging sorann auf die mebr ktechnischen Fragen des Wiederaufbaues, Fragen der Vergebung, Bezahlung, der Organisabnon und der Verkehrenot ein und gab die Versicherung ab, daß er die deutschen Gewerbezweige frei und unter eigener Perantwortung arbeiten lassen wolle. Die Sch ffung eines neuen großen Behörde pparats komme fur ihn nicht in Betrocht. Shr störend und der Sache hinderlich seien gewisse private Baros, die von gewinn süchtigen in⸗ und ausländischen Interessen geleitet würden. Zum Schluß ging der Minister auf die sonstigen Aufg ben seines Ministeriums ein und hob kesonders die furchtbare Lage der Auslandsdeutschen hervor, denen Heimat und Habe genommen sei. 8 v 8
Am 3 Januar hatte eine Abordnung des Deutschen
Beomte bundes eine erneute Besprechung mit dem Reichs⸗
kanzler, Vertretern des Reichsfinanzministeriums und des Reichsministeriums des Innern bezüglich der Erhöhung der laufenden Teuerungszulagen. Der Reichskonzler erkärte, wie „Wolffs Telegrapbenbüro“ meldet, daß in kürzester Frist neue Verhandlungen mit dem Reichsrat, Vertretern der Länder und der Natsonalversammlung unter Zuziehung des Deutschen Be⸗ amte bundes geführt werden würgen.
Morgen findet im Reichsfinanzministerium eine Be⸗ sprechung stott über vorläufig zu treffende Maßnahmen hin⸗ sichtlich der Teuerungszulagen, bis die Besoldungsreform An diesen Besprechungen werden die Weiterhin wird in einer auf Montag, den 12. Januar, festgesetzten Besprechung mit den G wertschaften und den anderen Vertretern der Arbeit⸗ nehmerorganisat onen über eine Neuregelung der Tarif⸗ und Lohnfragen beraten werden. .“
Für den Eisenbahnwagenbau ist eine besondere Außenhandelsnebenstelle gegründet, deren Betrieb am 2. Januar aufg nommen worden ist. Als ständiger stelloer⸗ tretender Relchsbevollmächtgter ist der Geheime Baurat Schrey errannt worden, sein Syellvertreter ist der Baurat Jakobs. Die Geschäftsstelle befindet sich Chartottenburg, Bleibtreustr. 20, II.
Wie von zusänd’'ger Seite mitgeteilt wird, fanden am Dienstag und Mit woch im Landtagsgebäude in Stuttgart Besprechungen des Reichswirtschaftsministers mit den Mimnstern von Sayern, Württemberg, Baden und Hessen über wirtschaftliche Fragen statt.
Der Reichswirtschaftsminister gab dem „Wolffichen Telegraphen⸗ büro“ zufolge zunöchst ein n Ueberblick über die gesamte wirschaftliche Lage. Bezüglich der Ernährung ist der Minister der Ansicht, daß zunächst die Wirkung der eben jetzt in Kraft getretenen Lieferungs⸗ prämien abgewartet werden müsse. Zu übertriebenen Befürchtungen liege trotz des Ernstes der Lage kein Grund vor. Wenn die Prömien richt die erheffte Wirkung hätten, würden rechtzeitig Maßnahmen getroffen, wobei in erster Linie die Herabsetzung der Ration und die Erhöhung des Autsmahlsatzes, daneben aber auch in den nötigen Genzen eine Steigerung der Einfuhr in Betrocht kommen. Nachdem der Minister die Lage in der Textilindustrie, die Notwendig⸗ keit der Unterbindung der wilden Preis reiberei und des Schleich⸗ handels, die bedauerlichen Verhältnisse auf dem Häute⸗ und Leder⸗ marlt, die zwar ein Eingreifen forderten, wenn auch eine Rückkehr zur Zwangswirtschaft nicht mehr möglich sei, besprochen hatte, führte er an Hand von statistischen Angaben aus, 5 die Klagen Süd⸗ deutschlands über Beuachteilinung in der Kohlenlieferung nicht begründet seien. Die Klagen über Kohlenlieferung seien allgemein im ganzen Reich den Ausfall des Saargebiets sowie die geringere in den verbliebenen Kohlengebieten zurückzuführen. Die re jerung wendet diesen Problemen volle Aufmertsamkeit zu durch eine greßzügige Regelung der Wohnungs⸗ und Unterbringungs⸗ verhälknisse der Bergarbeiter in den Bergmannsheimstätten. Schließlich besprach der Minister die Frage der Aus⸗ und Ein⸗ suhr, insbesondere des Ausverkaufs Deutschlands, dem durch Verschärfung der Au fuhrkontrolle und Preisprüfung durch Selbs verwaltungskörper begegnet werden solle, sowie die Valutafragen. In der Ernährungsfrage wurde von den süddeutschen Regierungsvertretern die Steigerung der landwirt⸗ sd afteid en Produktion durch Bereitstellung von Düngemitteln und eine gerechte Verteilung der Kleie aus den Beständen der Reichs⸗ getreidestelle gewünscht, was der Vertreter des Reichswirtschafts⸗ ministertums weitgebend zu SenvS versprach. Für die Herauf⸗ setzung des Preises für Pflichthafer konnte sich der Minister nich ermärmen, doch wird die Frage erneut geprüst. Besprochen wurden auch die Prämien für die Karkoffelablieferer und die Verwendung von Gerste bei selbstwirtschaftenden kommunalen Verbänden zur Brotstreckung. Be üglich der Koblenproduktion u Koblenversorgung wurden von den süddeutschen Vertretern Miltel zur H bung dieser Produktion und die Wege eine aleichmäßige Verteilung der Kohlen auf alle Gebiete des R⸗ besp ochen und eine Zuziehung der Landesbrennstoffämter bei der
mangelhafte und
teilung der Industrie⸗ und Hausbrandkohle verlangt, ebenso
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