1920 / 11 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 14 Jan 1920 18:00:01 GMT) scan diff

26. Bekanntmachung, betreffend die Ueberwachung und zwangsweise Vom 24. August des Reschs⸗Gesetzblatts enthält unker

Verwaltung ausländischer Unternehmungen. 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 961).

. Bekan tmachung, betreffend wirtschaftliche Vergeltungsmaßnahmen gegen Portugal. Vom 14. Maj 1916 (Reschs⸗Gesetzbl. S 375), Bekanntmachung, betreffend wirsschafrliche Vergeltungsmaßnahmen gegen Italien. Vom 24. November 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1289).

Bekannmachung, betreffend wirtschaftliche Vergeltungsmaßnahmen

gegen S am, Li eria und China. (Reichs⸗Gesetzbl. S. 831). Bekanntmachung, betreffend wirtschaftliche Vergeltungsmaßnahmen gegen die Vereinigten Staaten von Amerika. Vom 10. November 4917 (Reichs⸗Gese, bl. S. 1050). 31. Bekanntmachung über wirtschaftliche Vergeltungsma nahmen Brasilien. Vom 10. Januar 1918 (Reichs⸗Gesetzbl.

Vom 12. September 1917

gegen 5. Liquidation ausländischer Unter⸗ nehmungen.

Bekanntmachung, betreffend Liquidation britischer Unternehmun⸗ gen. Vom 31. Juli 1916 (Meichs Gesetzbl. S. 971), b Bekannmachung zur Er änzung der Bekanntmachung vom 31. Juli 1916, betreffend L quidation britischer Uaterne hmungen. Vom 18. Januar 1917 Reichs⸗Gesetzbl. S. 659). Betanntmachung, betreffend Liquiration französischer Unter⸗ nehmungen. Vom 14. März 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 227). Bekanntmachung zur Ergänzuug der Verordnuüng, betresffend Liquiration britischer Unternehmungen, vom 31. Juli 1916. Vom 12. Juli 1917 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 603).

Bekanntmachung, betressend Lrquidation russischer Unternehmungen. Vom 22. September 1917 (Meichs⸗Gesetzbl. S. 876). Bekanntmachung über die Kraftlocerklärung von Aktien bei der Liquidation seindlichen Vermögens. Vom 15. November 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 105⁰).

Bekanntmachung, betr ssend Liquisdation amerlkanlscher Unter⸗ nehmungen. Vom 4. Marz 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 111).

6. Verträge mit Staatsangehörigen der *F bisher feindlichen Mäͤchte. Bekanntmachung, betreffend Verträge mit feindlichen Staats⸗ angehörigen. Vom 16. Dezember 19416 (Reichs⸗Ges tzbl. S. 1396). Bekanntmachung zur Ausführung der Verordnung, betreffend Verträge mit sfeindlichen Staatsangehörigen, vom 16. Dezember 1916. Vom 17. Desember 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1398). . Bekanntmachurg über die Anwendung der Verordnung, betreffend Verträge mit seindl’ichen Staatsangehörigen, auf Portugal. Vom 19. Juni 1917 (Reichs. Gesetzbl. S. 503). Bekanntmachung über die Anwendung der Verordnung, betreffend Vernäge mit seindlichen Staatsangehörigen, auf Rußland. Vom 3. November 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1004). Bekanntmachung über die Amwendung der Verordnung. betreffend Verträge mit feindlichen Staatsangehörigen, auf die Vereinigten Staaten von Amerikta. Vom 31. Dezember 1917 (Reichs⸗ Gesetzbl. von 1918 S. 5). 18 Betanntmachung über die Anwendung der Verordnung, betreffend Verträge mit selndiichen Staateangehbrigen, auf Siam. Vom 14. Juni 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 657). 7. Treuhänder.

1 bis 7 und §5 9 und 10 der Bekanntmachung über den

reuhänder für das feindliche Vermögen. Vom 19. April 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 363).

8. Gewerbliche Schutrechte. Bekanntmachung über gewerbliche Schutzrechte feindlicher Staats⸗ angehöriger. Vom 1. Juli 1915 (Dieichs⸗Gesetzbl. S. 414).

. Bestimmungen zur A.r öbn Fchußrect⸗ feindlicher Staatsangehöriger.

(Reichs⸗Gesetzbl. S. 417).

„Bekanntmachung, betreffend gewerbliche Schutzrechte von An⸗ Ldbbeagfn Portugals. Vom 23. Juni 1916 (WMeichs⸗Gesetzbl.

.575).

velann tmaghunh. betreffend gewerbliche Schutzrechte von An⸗ Edezen Jiallent. Vom 9. Januar 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 29).

Bekanntmachung, betreffend gewepbliche Schutzrechte von An⸗ gehörigen Italiens. Vom 7. Mai 1917 „Reichs⸗Gesetzbl. S. 403). Bekanntmachung, betressend gewerbliche Schutzrechte von An⸗ Lberlge Portugals. Vom 28. Dezember 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. . 1128).

Bekanntmachung, betreffend gewerbliche Schutzrechte von An⸗ gehörigen der Vereinigten Staaten von Amerita. Vom 3. Ja⸗ nuar 1918 (Hieichs.Gesetzbl. S. 6).

Bekanntmachung. betreffend gewerbliche Schutzrechte von An⸗ Eeshf gen Japans. Vom 25. Januar 1918 (Reichs.(Gesepbl. S. 61

Bekanntmachung, betreffend gewerbl che Schutzrechte von An⸗ Peogigen Brasiliens. Vom 25. Februar 1918 (Reichs⸗Gesetzbl.

9. Zollgüter. Bekanntmachung, betreffend die Behondlung feindlicher Zoll⸗ üler. Vom 15. Oktobver 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 488).

——

Vom 2. Juli 1915

2

Bekanntmachung über Festsetzung des Vermälzungspreises.

Auf Grund des § 5 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung über die Mazkontingente der Bierhraueresen vund den Matshandel vom 20. November 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 106¹) wird

bestimmt:

Der Vermälzungspreis (lohn) darf 29 für den Doppelzentner des von den Maizfabriken an pie Beer⸗ biaue eren zurückgelieferten Malzes nicht übersteigen Berlin, den 2. Dezember 1919.

Der eichswirtschaftsminisier. J. A.: Heinriei.

Bekanntmachung. .

be u Hauplbevollmächtigten für das Deutsche Reich haben estellt: die Lebensversicherungs⸗Gesellschaft Oester⸗

reichischer Phönix in Wien an Stelle des Herrn René Draber zu Suaßburg (Elloß) Herrn Dr. Paul Bezzen⸗ berger zu München, Mox Josefstraße 11

die Erste Allgemeine Unfalte und Schabdens⸗ Versicherungs⸗Geseitschaft in Wien an SEtelle Hera Cal Comphausen in Berlm Henn Wilhelm Frizlen zu Berlm W. 85, Steglitzerstraße 28;

die Schweizerische National⸗Versicherunggaesell⸗ schaft in Basel an Stelle des Herrn Dr. Rudolf Beckhaus in Berlin Herra Fritz Elze zu Berliag W, 57, owstnaßn 90. (Val. die früberen Bekanntmachungen vom 17. Januar 1908, 8 Junt 1902, 27 Mai 1918 im „Reichganzeiger“ Nr. 20 vom 23. Januar 1908, Nr. 182 vom 7. Juni 1902, Nr. 126 vom 30. Mai 1913.) 1“ b

Berlig, den 9. Januar 1920.

Das Reichsaufsichtsamt für Pr

Jaup.

des

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 5

Nr. 7230 das Geset, hetreffend die Sosialisierung der Elek⸗ trizitätsmirtschaft, vom 31. Dezember 19/9, unter Nr. 7231 eine Bekanntmachung zur Aenderung der Aus⸗ führungeb stimmungen zur Verordnung über den Verkehr mit Seife, Seifennulver und anderen fetthaltiaen Waschmitteln vom 21. Juni 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 546), vom 7. Januar 1920, unter Nr. 7232 eine Bekanntmachung über die Festsetzung von Richtpreisen für hen Großhandel mit Wild, vom 6. Januar 1920 und unter Nr. 7233 eine Verordnung über die Aufhebung der Be⸗ schlagnahme von Weißblech, vom 23. Dezember 1919.

Berlin, den 12. Janugr 1920. Postzeitungsamt. Krüer.

M.

Preußen.

Ministerium des Innern.

Die Preußische Staotsregierung hat auf Grund des § 28 des Landesverwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883 (G.⸗S. S. 195) den Regierungsrat Westermann, z. Z. in Berlin, um Mitgliede des Bezirksausschusses in Gumbinnen und zum

lellpertreter des Reagierungspräsidenten im Vorsitze dieser Behörde mit dem Tuel Verwaltungsgerichtsdirettor auf Lebenszeit ernannt.

Die Preußische Staalsregierung hat auf Grund des § 28 des Landesverwaltungsgeseres vom 30. Jull 1883 (G. S. S. 195) den RNegierunge assessor Happ in Düsseldorf zum zweiten Mitgliede der ersten Abteilung des Bezirksausschusses in Düsseldorf auf Lebenszeit ernannt.

Die Preußische Staatsregierung hat den Regierungsrat Dr. Hentzen in Cöln zum Oberregierungsrat ernannt.

Der Regierungsrat Dr. Mulert von der Regierung in Trier ist zum Geheimen Regierungsrat und vortragenden Rat im Ministerium des Innern ernannt worden.

Die Landräte Raapke in Strasburg (Westpreußen) und von Stumpfeld in Franzburg sind zu Regierungsräten ernannt worden.

Dem Oberregierungsrat Dr. Hentzen ist die Stelle des weiten Dirigenten der Ki chen⸗ und Schulabteilung bei der Reglerung in Tüsseldorf übertragen worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Es sind versetzt worden: Der Oberforstmeister Guhde in Merseburg nach Erfurt, der Reaierungs⸗ und Forstrat Penner in Danzig nach Frankfurt a. O., der Forstmeister Busse in Soltau nach Hameln, der Forstmeister von Estorff in Bar⸗ lohe nach Harsefeld, der Forstmeister Kutzner in Varheide nach Stepenitz, der Forstkassenrendant Lüdeke in Wronke nach Lauterberg. a⸗

Der reichsländische Forstmeister Siebert ist unter Ver⸗

n Ober förste S ngen den Staatsdienst ütn leihung der Oberförsterstelle Sigmaringen in Staatsdienst

übernommen worden. . Dem Oberförster Herr ist die bisher kommissarisch ver⸗ waltele Oberförsterstelle Brandoberndorf, dem Oberförster von

Scriba die bisher kommissarisch verwaltete Oberförsterstelle

Garlstorf endgültig verlie⸗hen worden.

Dem Oberförster Bühmann in Springe ist die Ober⸗ försterstelle Bremervörde, dem Obersörster Mühlhausen die Oberförsterstelle Hadamar übertragen woroen.

Der Forstassessor Egon Müller ist zum Oberförster in St. Wendel ernannz worden.

Zu Oberförstern, zunächst ohne U⸗bertracung eines Reviers, sind serner ernannt worden: die Forstassessoren Barth in Grund a. H., Borchert in Ehaewalde, Claaßen in

oilsdam, Graf Finck von Finckenstein in Minden,

liedner in Geünfelde, Friese in Gr. Schöneheck, Loff⸗

mann, Erich, in Marsenwerder, Kampmann in Herford, Karitzky in Kloster Zina, Timmermann in Dannenberg, von Vietinghoff gen. Scheel in Hangelsberg.

Der Hegemeister Frauz Müller in Dalle ist unter Ver⸗ leihung der Revierförsterstelle Arendsee zum Revierförster er⸗

nannt worden.

Die Oberförsterstelle Kupferhütte im Regierungs⸗ bezirk Hildesheim ist zum 1. März 1920 zu beseßen; Be⸗

werbungen müssen bis zum 1. Februar 1920 eingehen.

Die Oberförsterstellen Halle im Regierungsbezirk Merseburg und Neuhof im Regierungsbezirt Cassel sind zum Bewerbuggen müssen bis zum

1. April 1920 zu bhesetzen. 10, Februar 1920 eingehen.

Ministerium für Fissenschgft⸗ Kunst und Volksbildung.

Der bisherige Prorektor Eßer vom Lehrerseminar jn Odenkirchen ist zum Seminarbucktor ernannt worden; ihm ist als solchem das Direktorat des Lehrerseminars in Merzig ver⸗

liehen worden. Evangelischer Oberkirchenrai.

Der in die Oberpfanrstelle in Fürstenwalde a. Spree be⸗ rufene Archidiako us Schust doselbst und der in die Pfarr⸗ und Ephorolstelle in Möhringen, Piözese E fetlin⸗Land, berusene

ber St. Peter⸗ und Paulstirche

Pfarrer Hübner, bither en in Stettin, sind zu Superintenbenten ernaunt worden.

Dem Superintendenten Hübner in Möhringen ist das Ephoralamt der Diözese Sutlin Land, dem Superintendenten Schultz in sunwalde a. Spree das Ephoralamt der

Diäögese Fürstenwalde a. Spree übertragen worden.

Bekanntmachung.

Gemäß § 46 des Kon munalabgobengesetzes vom 14. 1893 (G. . S. 152) wiro zur bracht, daß das

flichti se Reine nkommen der isenbahn aus dem Betriebsjahr 191. fesigeietzt worden ist.

Stettin, den 13. Januar 1920.

Der Eisenbahnkommissar.

J. V.: Flume.

Bekanntmachung

Pach § 46 des Kommunalahbgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (G.⸗S. S. 152) wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, doß der steuerpfl chtge Reinertrag aus dem Rechnunge jahr 1918,19 fuͤr die in Preußen gelegene Teilstrecke der Mühlhausen⸗ Ebelebener Privateisenbahn auf 26 771 61 fest⸗ gesetzt worden ist. rsfurt, den 3. Januar 1920. Der Eisenbahnkommissar. Wilhelm.

Bekanntmachung. Dem Schankwirt Arnold Kopp, Charlottenburg,

Kurfürstendamm 14/15, habe ich die Wiederaufnahme des durch Verfügung vom 30. September 1919 (R.⸗A. Nr. 229) Amts⸗

blatt Stück 41 untersagten Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarss pom 14. Janugr 1920 gb auf Grund des § 2 Abs. 2 der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (NGBl. S. 603) durch Versügung vom heutsgen Tage gestattet. Gleichzeitig ist die dingliche Schließung der Schankwirsschaft Atlantic⸗Diele daselbst aufgehoben worden. Berlin, den 10. Januar 1920. Der Polizeipräsident. 27 W. 9d. 19 Abteilung W. J. V.: Weiß.

Bekanntmachung. Dem Spediteur Richard Masche in Fürstenfelde Nm. ist auf Grund des 5 1 ter Bundesratsverordnung zur G unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 191 (Reichsgesetzol. Seite 603 ff.) der Handel mit sämtlichen Lebens⸗ und Futtermitteln, wie überhaupt mit Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs mit sofortiger Wirkung untersagt worden⸗ Königsberg, Nm., den 7. Januar 1920. Der Landrat. von Keudell.

Fes 8 Bekanntmachung.

Dem Metzger JosefEisenmenger in Niederzeuzheim ist wegen Geheimschlachtung der Handel mit Gegenständen des laglichen Bedarfs, insbesondere mit Lebens⸗ und Futtermitteln aller Art, und der Betrieb pes Fleischer⸗

ewerbes auf Grund der Bekanntmaochung voͤm 23. September 1915 (Reichsgesetzrlatt Seite 603), betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, untersagt worden. .

Limburg, den 31. Dezember 1919.

Kreiswirtschaftsamt des Kreises Limburg. Schellen.

——

(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

1I11“

Nichtamtliches.

. . Deutsches Reich.

Auf Grund des Artikels 48 Abs. 2 der Reschsverfassung, betreffend die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nöuigen Maßnahmen, hat der Herr Reich 8⸗ präsident für das Reichsgebiet mit Ausnahme von Bayern, Sachsen, Württemberg und Baden und der von ihnen umschlossenen Gebiete den Ausnahme⸗ zustand verhängt. 8 C116”

und Zollwesen, für Volkswirtschaft und für Haushaut und Rechnungswesen, die vereinigten Ausschüsse für Steuer⸗ und Zollwesen und für Vollswirtschaft sowie der Ausschuß für Sieuer⸗ und Zollwesen hiellen heute Sitzungen.

—.

Der deutsch⸗polnische Vertrag über die vor⸗ läufige Regelung von Beamtenfragen, der nach dem

Austausches der Ratifikationeurkunden in Kraft metlen sollte, ist, wie „Wolsss Telegraphenbüwo“ mitteilt, nunmehr als Er⸗ gebnis der in Paris geführten Verhandlungen vereits mit tem Tage der Ratifizierung des Friedens, also am 11. Januar, in Kraft getreten. Wie erinnerlich ist, sichert das Pro⸗ visortum die Rechie der deulschen Peamten in bezug auf ihre persönliche Sicherheit und ihr und ihrer Familie Eigentum. Es regelt ferner die deennlichen Verhältnisse der Beamten unter polnischer Herrschaft und ihre Gehaltsbezüge während der Dauer des Prooisoriums.

Der Schweizerischen Gesandischaft in Berfin ist laut Meldurg des „Woiffschen Telegraphenbüros“ folgende Verbalnote übergeben worden:

Die deuische Regierung hat sich bereits zu wiederholten Malen in die Norwendigkeit persetzt gesehen, bei der britischen Re⸗ gierung nachdtücklich Verwahrung dagegen einzulegen, daß unter den aus Ostdeutschland herstammenden deutschen Kriegs⸗

efangenen in englischer Hand gewaltsame polnische

W getrieben uno versucht werde, sie ouf jede Weise sei es burch Zurückhaltung in England oder durch Ab⸗ transport nach Polen an der Möxvlichkeit einer Abgabe ihrer Slimmen zugunsten Deutschlands zu verhindern. Es darf in dieer Beziebung insbesondere auf die Verbalnoten vom 31. Okiober 1919, pom 10. Dezember und pom 20. Dezenber Bezug genommen werden.

Die Machrichten, die der deutschen Regierung über das vor⸗ stehend getennzeichnete Vorgehen gegenüber deutschen Gesangenen in England zugehangen waren, haben jetzt eine neue und unwider⸗ legbare Bestäligun des Polizeiprösidenten in Kiel über die von ihm am 6. d. M. an Bord des englischen Dampfers „Santa Elena“ mit (em Kapitän des Schiffes geführten Verhandlungen zwecks Herbeisührung der Antschiffung von etwa 50 deutschen Heres⸗ angehörigen erstattet hat. Aus diesem Bericht gebht mit zweseis⸗ freier Klaͤrheit hervor, daß von den auf dem Schiffe befihdlichen, etwa 600 Köpfe zählenden Deulschen, die sich in englischer Kreegs⸗

öffentlichen Kenptgio ge⸗ im Eieuerjahr 1919 sommunaglabgaben⸗ Greifewald⸗Grimmener

auf 20 205 13 3 dem Deutschen Reich und von

gefangenschaft befunden hatten, 521 gegen ihren Willen, gegen den die Heim schaffung der deutschen Kriegsgefangenen in englischer G walt anordnenden Beschluß des Obersten Kriegerats der Alltierten und im Widerspruch mit der Bestimmurg im Art kel 220 Abs. 2 des von bngland ratefizterten Friedens⸗ verschleppt werden sollten, zu dem offenbaren Zwecke, sie entweder zwangsweise in die pol⸗ nische Armee einzureihen, oder ihnen die Mäöglichkeit der Teilnahme an der Abstimmung in ihren östlichen Heimatsgebieten zu nehmen. Daß die britischen Behörden selbst guten Grund zu haben

8

vertrags nach Polen

16“ 6“ Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für Steuer⸗

ursprün lichen Wortlaut des Arüutels 17 erst am Tage des

in dem Bericht gefunden, den der Beauftragte⸗

F 1 I1u““ .“ 1“ glaubten, die denischen Behörden über die Art der mit dem Dampfer „Santa Elena“ heförderten Personen in Unkenntnis zu lassen, erhellt

auch daraus, daß in der amtlichen Mitteilung der „Panac’, durch

welche die bevorssehende Durchsahrt der „Santa Elena“ durch den

Nussen⸗ Indem das Auewärtige Amt den vorerwähnten Bericht des Be⸗

auftragten des Kieler Polizepräsidenten im Auszuge anschließt, wäre

es der Schweizerischen Gesandischaft dagtbar, wenn sie ihre Ver⸗ mittelung eintreten lassen wollte, damit bei der brilischen Regierung mit tunlichster Beschleunigung unter Mitteisung dieser Verbalnole

wie auch des Berichtes gegen Pie den in Betracht kommenden dent;chen

Kriegsgefangenen angetane Behandlung und die Vexletzung der deutschen Gerietshoheit in nachdrückl’cher Form Einspruch erheoben und die britische Regierung um Aufklärung ersucht wird. Das Aus⸗ wärtige Amt bittet die schweizerische Gesandtschaft, dobei auch darauf hi weisen zu lassen, daß bereits am 5. d. M. von der deutschen Marinewaffen stillstandskommission (Wako Goerte) bei der inter⸗ alljierten Maringewaffenstillstandekommission (Panac) ein nachdrück⸗ lichster Einspruch vamentlich auch wegen der von den auf

b b 1 V1 e treff nd den Kieser Kanal den reutschen Behörden angekündigt wurde, falschlicher⸗ 2 f weise angegeben worden war, der Dampfer überbringe Polen und

Militärbesehlsbaber. Zum Ziviskommissar ist der Polizeipräsident für

dem

Dampfer befindlichen Bewaffneten begangenen sonstigen Verletzungen

der deutschen Gebietshoheit dusch Gehrauch pon Schußwaffen, Ent⸗

sendung einer Patronille an Land und Bedrohung eines Schleusen⸗ wärters erhoben worden ist, und die Erledigung dieses Einspruchs in

Eringerung zu bringen. Einer Mitteilung über das Ergebnis des Veranlaßten darf das Auswärtige Amt mit besonderem Interesse entgegensehen.

nmravgneg 2*

Die Schiffsbesichtigungskommission teilt, wie „Woirffs Telegrophenbüro“ aus Hamburg meldet, mu, daß für en Rücktransport der deuischen Kriegsgefangenen aus Frankresch auf dem Seewege alle Vorbereitungen geiroffen sind. Die Dampfer werden auslaufen, sobalo die Mitteilung erfolgt, daß die Kriegsgefangenen aus den französischen See⸗ stälten abgeholt werden können. 8

——

Die interalliierte Rheinlandskommission hat nach Mitieilung an den Reichskomwissar sür das hesetzte Ge biet in Kovlenz die Anwendung des Erbschaftssteuerdesezes vom 10. Dezember 1919 für das besetzte Gebiet genehmigt.

8 3

Der regelmäßige Ankauf nten, der jetzt durch das Neichsschoatzminsterium erfolat, wird voraus sichilsch in diesem Frühjehr wieder aufgenommen werben. Es ist beabsichtiat, sowohl öffentliche als auch Privatmärkte in der bisherigen Weise abzuhalten. Der Bedarf an Remanten ist natürlich weit geringer als in früheren Juͤhren lähere An⸗ gaben werden späten bekanntgegeben. 1 ““

—,.4

Aus zahlreichen Anträgen hat die Reichsfinanzverwaltung ersehen, daß bei Gewährung der Beschaffungsbeihilfe an Arbeiter und Angestellte der Reichsbehörden durch die vorgeschriebene Karenzfrist von 6 Monaten Härten sich er⸗

eben haben, die einer Abänderung bedurften. Infolgedessen sn, wie „Wolffs Telegraphenbürg“ mittenlt, unterm 5. De⸗ zember 1919 angeordnet worden, daß den in Betrocht Angestellten und Arbeitern,

monatsfrist am Stichtage nicht erfüllt haben, die Hälfte der Beschaffungsbeihiise zu gewähren ist, sofern sie am Stichjage (3. September 1919) mindestens drei Monate

Stellung befanden. Ferner sind durch Erloß vom 16 De⸗ zember 1919 in einigen weiteren Punkten Mirderungen in der Handhabung der Grundsätze für die Gewährung der Beschaffungs⸗

die die Sechs⸗

präͤsidenten gemuf

Woche 9 Marinehestimmungen des Waffenstillstande vertrages eingesetzien tätig waren und sich am 3. Dezember 1919 in ungekündigter sensunsian hetz eingegeten

beihilfe zugestanden worden, wodurch den Forderungen der

Angestellten und Arbeiter der Reichsbehörden in weitestgehendem Maße Rechnung getragen ist.

dem Vorsitz

Das Reichsfinanzministerium betrachtet hierdurch die bei

ihm eingegangenen zablreichen Anträge, deren Beantworiung

bei der starten Arbeilsbelastung im einzelnen nicht möglich ist,

als erledigt.

Die Tagespresse befaßte sich in den letzten Tagen in mehreren Artifeln mit Veruntreuungen von Heeresgut. Das Reschswehrministerium teilt dem „Wolfiichen Telegraphen⸗ büro“ zufolge hierzu mit: 1

Es handelt sich um Ausplünderungen des auf der ebemaligen Militäreisenbohn abgestehlten zatlreichen Wagenmaierigls und um unbefugtes, sehr umfongreiches Wegrepmen ron Sprengstücken auf

dem Truppeni bungeplatz Jüterbog. Mit pen Angelegenheiten ber ehemaligen Mülitäéreisenbahn hat die Heererperwaltung, gichts mehr zu tun. hiermit haben sich lediglich die Cisenbahn⸗ behörden zu befassen. Die Sdilderungen über ünbefugies Sammeln pon Sprengstücken bei Jüterbog entspaechen im wesent⸗ ichen den Tatsachen. Es hat sich ein sicherlich nicht unorgani⸗ sertes Raubwesen dort entwideff. Wabrend des Krieges ist ehr viel geschossen worden. Zeit und Kräfte zum Sammeln der Sprengnücke, das geordnet im Frieden geschah, waren nicht vorhanden.

o lag und liegen erhebliche Mengen pon Melall herum. Tas

ammeln ist mu Gefahr verbunden. Scharfe Zünder, Blindgänger usw. bgfinden sich unter den Mengen. Bei regelrechtem Besriebe muß das Sammelgut daher erst durch Sachverständige gesichtet werden. Die bedauerlichen jetzigen Zustände sind naterlich nicht den örtlichen Aufsichtsbehörden unhekannt gehlieben. Ihre Käflte sind nach dem Krieg aber ganz gering. Eine kleine Truppe befindet sich zurzeit poch dort. Mit den verfügbaren Mitteln ist dem Unfug begegnel. Sie sind aber völlig unzureichend. Zeitung“ ist das Reichswehrministerium guf den großen Umfang des flebels aufmerksam geworden. Er war deshalh dem Reichzm hrmiisterium willkommen. Soweit die stark vermindersen milstärischen Mütel es zulassen, wird Abhitfe geschaffen. Das ist zur Rettung der Werte nötig, aber auch zum Schutz der Bevölkerung gegen. nglücfälle. Bei den berrschenden Raubzuständen wird das gefährliche Samm lgut

nicht gesichtet, wandert in diesem Zustand an berschiedene noch nicht überall erkannte Ve wertungestellen und gefährdet dort ganz un-

schuldiges Personal. Unglücksfälle sind bereits mehrfach vorgekommen. siowakischen Nepublik zugewiesene Ratihborer Gebiei san er⸗

11“ Preußen. 8 6

Die Preußische Staatsregierung erläßt folgende Verordnung:

Nachdem der Herr Reichspräsident durch Verord vom 13. Ja⸗ 8 chspräͤsi ch Verordnung Ja. rate an den Obersten Nat über den Beitritt der Schweiz

nuar 1920 für das gesamie Reichsgebiet mit Autnahme der Frei⸗ taaten Baden, Württemberg und Baͤyern und ter von ihnen um⸗ chlosse en Gebiete auf Grund des Artikels 48 Abs. 2 der Reichs⸗

verfassung besondere Maßnahmen zur Weererherstellung der öffent⸗

ichen Sicherhbeit und Ordnung getroffen hat, wird der aof Grund des Preußischen Gesetzes über den Belagerungszustand om 4. Juni 1801 verhangte Belagerungszustgnd, insowein er innerhalb des preußischen Siqatsgebieis noch besteht, hiermit aufgehoben.

Durch den ersten Artikel der „Vossischen

interalliierten Verhandsungen abwickeln sollen.

Der Relchswehrminister Noske hat erlassen:

Auf Fr der Verfügungg des Herrn Reichspräsidenten, b.

usnabhmezustand, übernehme ich persönsich 9

lusübung der vollziehenden Gewalt für Berlin und die

Mark Hrandenburg, ohre Uebertragung an einen besonderen

Berlin, Herr Eugen Ernst, bestellt wo den. ser Reichswehrminister. Noske.

Als Inbaber der vollziehenden Gewalt für Berlin und Branden⸗

perbiete ich suf Grund derx Verfügung des Herrn Reichs⸗

Urtikel 48 der Reichsperfassung pom 13. Januar

19.0 Pruck und Vertrieb der Zeikung „Die Freiheit“ sowie

der beiden Zeitungen „Die Rote go hne“ im Gehiete des Auts⸗ nahmezustandes⸗ Noske, Reichswehrminister.

——

Das Oberkommando hat folgende Verfügung, beireffend das Verbol von Umzügen und Versammlungen unter freiem Himmes, erlässen: .

Auf, Grund der eeh gsune des Reichspräsidenten vom 13. d. M⸗ verbiete, ich für den Landespolizeibezirk Berlin, den Sradtkreis Spandau uünd die Lanrkresse Teltöw und Niederbarnim glle Versammlungen in nichtgeschlossenen Räumen, ferner Umzüge und Ansammlungen von Menschenmengen. Ein erneuter Versuch, die gesetzgebende Körper⸗ schaft des Reiches in ihren Arbeiten purch Ansammlungen und Kund⸗ gebungen vor oderf im Umkreise des Reichstagsgebäudes zu stören, mwürde schon im Beginn durch rücksichtslose Waffenanwendung ver⸗

hindert werden. Das Oberkommando. toske.

bur

Danzig.

An den Pariser Verhandlungen, betr. den Freistgat Danzig, nabmen, wie „Wolffe Tetegraphenbüro“ meldet, von deutscher Seite der Regieruggsp äsident Foerster und der Oberbürger⸗ meister Sahm teil; außerdem waren noch zwei Perteter von

Memel zugegen. Tie alltierten und assozilerten Mächte hatten

Sir Reginalo Tower entsandt. Polgische Vertreter nahmen an den Bespiechungen nicht zeil. Es murden zwei Kom⸗ missio en gehidel, die unter der Leltung eines Beamien des französischen Auswärtigen Amts standen, und die über die Souperanität Fes Feistaates Danzig sowie über mili⸗ tärische Angelegenheiten berieten. Man kam übe em, daß die Soupezänität des Freistaates Darzig sofort mit Einreichung der Ratifikanonsurkunden in Kran tritt. Mit der Verwaltung des Freistaates wurde bis zur Uebernahme durch die alliterten und assoziierten Mächte, die am 4. Februar erfolgen soll, der Regierunge präsid nt Foerster beauftragt. An dissem Tage werden die jetzten deutschen Truppen Tanzig verlassen und wird die englische Besatzung eimücken. Am genannten Tage wiro auch Sir Reginald Tower als vorläufiger Verwalter dart eintteffen, der solange auf seinen Posten zerbleibl, bis nach Konstnuierung des Pölterbundes der endoültige Kommissar ernannt ist.

Großbritannien und Irland.

Nach einer Meldung des „Reute schen Büros“ ist Sir Hrolh Stuart, der in Indien höhere Verwaltungsstellen e zum englischen Oberkommissar der Alluerien im

Rheinland ernaunt wordeg.

Der Dampfer „Malaga“ geht Ende der der zur Uehermwachung der Durdh führung der Marinekommission unter Abmiral Carston von Partz⸗

Frankreich.

„Laut einer Hapasmeldung versammelie sich der Rat der Minister der auswäxrtigen Angelegenheilen gestern unter von Cambon im Quai d'Oimgy. Der Rat nahm Kenntnis vom Verzicht der „merikanischen Regierung, an der Verteisung der femdlichen Kriegeschiffe vund des seindlichen Marinematerijals teiltzunehmen, und erörtelle sodann in einer längeren Besprechung die Farm, unter der sich in Zukunft die 1 Einige Peie⸗ gatio en sind der Ersetzung des Obersten Rats durch einen Botschafterrat günzhig gesinnt. Eine Entscheidung in dieser Frage wird durch die Regierungechefs getroffen werden.

Die Kom mission, die mit der Fesisetzung der Grenze des Saarbeckens betraut wird, soll der „Agerce Haoas“ zufolge in der ersten Sitzung des Völterbundrals ernandt werden.

Nach einer Hapas meltung haben die Schlepper, die nach Cattaro enssandi morden waren, um die österreicischen Schifse nach Biterta zu bringen, biese in schlechtem Zustande

esunden. Es handelt sich um drei Kreuzer, zwö.f Torpedo⸗ Hoote und vier Torperosäter, die derartige Beschadigungen auf⸗ weisen, daß ihre Wiederherstellung nur sehr schwer sein pürfte.

Die neue Session der Kammer wurde gestern eröffnet. Das gemäulte Büro wurbe bestätigt. b

mouth nach Kiel.

8 „Einem bolschewistischen Raviotelegramm zufolge ist der Admual Koltschat mit seinem garzen Stabe gefangen ge⸗ nommen worden. Nowotscherkask ist von den Bolschewisten

erobert. Lettland.

Nach einer Meldung deß „Lenischen Pressebüros“ in Kopen⸗ hagen sind die Meinunogyverschiedenheiten zwischen Enland

V und Lettland über die Grenze durch eine Kommission der

heiden Oberbefehlshaber heigelegt worden. Zur enggültigen

Regelung der Grenzverhältuisse ist in Reval eine Konferenz

zusammengetreten. 8 Tschecho⸗Tlowakei.

Das „Tschechisch⸗Mahrisch⸗Schlesische Taghlatt“ teilt aus

angeblich vert auenswürdiger Quelle mit, daß das der (schecho⸗

halb vierzehn Tagen nach der Friedensratifikation von der schecho⸗Slowakei besetzt werden wud.

Schweiz. Wie der „Berner Bund“ vernimmt, ersucht die nunmehr fertiggestellte Antwortnote dee schweizerischen Bundess⸗

zum Völferband um bestimmte Aufschlüsse über die Anerkennung der Neutraustät der Schpeiz innerhalb des Völkerhunds. Die Nate wird auch den schweizerischen Standpunkt über die Bei⸗ triltsfrist darlegen und die Enisendung einer schweizerischen Delevation unter Teilnahme des ehemallgen Bundespräsidenten Ador nach Paris ankündigen.

In der geutrigen außerordentlichen Sitzung des Bundes⸗ rats erstattete der Bundespräsident Motta Bericht über eine

folgende Verfügungen

Hinterbliebenen der im Keiege Gefallenen

bebn (Bezirkekommando) darüber, daß

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Unterredung, die er Nachmittags mit dem französischen Ge⸗ schäftsträger hatte. Dieser hat die formelle Versicherung ab⸗ gegeben, daß die schweizerische Neutralität französischerseits in keiner Weise berührt werde. Der Bundesrat beschloß ;5 die Nate an den Obersten Rat über den Beitritt der Schweiz zum Völkerbund in der festgestellten Form abzusenden.

Amerika.

Das gmerikanische-Staate departement teilt mit, daß der Präsident Wilson beschlassen habe, formelle Einlazungen zur

ersten Sitzung des Völkerbundes ergehen zu lassen.

Die „New York Wold“ meldet, daß sich 30 demo⸗ kratische Sepatoren schriftlich verpflichtet haben, in der Frage der Natifikation des Friedenspertrags zugunsten eines Vergleic s zu stimmen, und daß sich 35 republikanische Sengtoren bereit erklärt haben, ebenfalls für einen Vergleich zu stimmen.

Im Haushaltsausschuß des amerikanischen Re⸗ präsentantenhauses sggte Hogper, Amerikas Aufgabe, Eurcpa bis zur nächsten Ernte mit Lehensmitteln zu persorgen, bedente eine schmere Hürde. Während im vergongenen Jahre die Vereinigten Staaten Europa in der einen oder anderen Form 2250 Millionen Dollar vorgeschossen hätten, mären im gegenmärtligen Jahre Kredite von 150 bis 200 Millionen ausreichend.

Wohlfahrtspflege.

ahretergehnis des „Landaufent für Stadtkinder“,

Der Verein „Landaufenthalt für Stadtlkinder“ veranttaltete am 9. d. M. eine Ausschußsitzung unter dem Vorsitz des Ober bürgermeisters Dr. Scholz⸗Charlontenburg, an der eine große Zatl von Vertre ern von Reichs⸗ und Staatsbehörden sowie Ver⸗ baͤnden und Ver⸗einen teilnabmen. Nach Begrüßungsworten des Vor⸗ sitzenden, in denen er auf die Echwierigkeit der Arbeit im abgelaufenen Jahre hinwies und allen Kreisen, die heim Gelingen des Unternehmens wertlätigen Anteil genommen haben, seinen Dank aussprach, wurde zu⸗ nächst bei der Er änzungswahl für den Vorstand des Verens die Vorsitzende der Zentrale der deutschen Landfrauen, Frau Gräfin Schwerin⸗Löwetz, in den Vorstand gewählt, Feler wurden Vertreter des Reichsministeriums des Auswärtigen, der Nationalstiftung für die dinterblieb⸗ . sowie det Vereins für ländliche Wohlfahrts⸗ und Heimatpftege in den Ausschuß als neue Mitglicger aewählt. Sodann erstattete der Geschäftefüͤhrer des Vertinse Gerichtgassessor Grueneberg, einen Bericht über das ahge⸗ laufene Jahr und de Vorgrbeiten für das Jahr 1920. Auß seinen eingehenden Ausführungen sei folgendes als desonders bemerkenswert hervorgehoben:

Während im Jahre 1917 600 000 und 1918 noch 300 000 Kinder im Reiche zum Landaufenthalt unfergebracht werden konnten, ist für ras abgelaufene Jahr noch den bisher porliegenden Unterlagen nur mit einen Gesamtzahl von annäbernd 1 00000 Kindern zu rechnm. Der Hauptgrund für das Minderergebnis lag in den schwierigen inneipolinischen Verhältnissen, mohesondere den fort⸗ gesetzten Umuhen und Streiks in den Großstädten und Industrie⸗ bezuken, die die Landhepölterung start erbitterten. Hemmend wilkten sünti die Landarbeiterbewegung, die zunehmende Unsicherheit auf em Lande, der unausrolthare, wucherische Handel mit Lehens⸗ mitteln, die weiterhin verschärfte Erfassun der Leb ns⸗ mittel und die allgemein aauch auf dem Lande ewachsene Lebensmitrelknappheit. Die irrige Annahme, zes habe sich in den Geeßstäoten und Industriebezirken wegen zeict⸗ weiliger Beleferung mit ausländischen Lebensmitteln die Lebens⸗ haltung nachweislich gebessert, somwte der gus Anlaß der Heimkehr der Keieger und riegsgefangenen wachsende Raummangel auf dem Lande ind weiterhm für den Rückgang der Stellenzahl entscheidend gewesen. Hinzu kommt gber noch der von allen Organisationen der freien jebestätigten ssaik empfundene Rückgang des allgemeinen pater⸗ länpischen Opfersinns, fessen Wiederbelebung mit allen Mitteln an⸗ gestrebt werden muß. Bei diesen ungeheuren Schwterigkeiten ist das Ergehnis immerbin noch als recht beachtlich zu bezrichnen. Die F.reistellenzahl st in pielen Bezirken ganz erbeblich zu rück⸗ dHegangen. Im besetzten Gebirt des Rheinlandz fonnte die Arbeit, wenn guch erst im Laufe des Sommers, mit Genehm gung der Be⸗ satzungsbehördeen doch fortgesetzt w den. Daß in Ostpreußen, West⸗ prrußen, Posen und Schlesien die Verhältnisse in den Grenzbezüiken besonders sc wierig waren, liegt auf der Hand. Trotz aller Hem⸗ mungen im abgelaufenen Jahre sind die maßgebenden Zentralhehörden, insbesondere das Reichsgesundheitsamt, das preußische Wohlfahrts⸗ ministerinm sowie die großen charitatlven Verhände, wie die Evan⸗ gelische Frauenhilfe, der Katholische Caritasverband für unbe⸗ dingte Fortführung der Arbeit auch im Kahre 1920 eingetreten, wie auch die Mitglieder des Ausschusses sich einmülig zur Weiterarbeit bekannten. Die dringende Not fondert gebieterisch. keine Mittel zur Heilung der Wunden, die der Krieg geschlagen hat⸗ unversucht zu . ssen. De Vorbereitungen für die dietz jäbrige) Arbelt sind unter Berücksichtigung der Erfahrungen des edefe hs 88678 vom g ehtzae abgeschl. 811 . Eine wertvolle Ergänzung der Unterbringung v. tadtki im Intand bideie die gleichfalls pom Veran 89 aeencen leitete und Furchgeführte Unterbringung deutscher Kinder im neu⸗ tralen Ausland, das wiederum seine ürsorge, für die wir ihm zu unguslöschlichem Danke verxpflichtet sind, unsern Kindern an⸗ sen ihen ließ. Die Jase des neulralen Auslands wurde haudt⸗ äch!lich unter dem Eindruck der ups auferlegten unsagbar harten friedensbedingungen sehr wesentlich g semeh 8 e 85 a 30 000 Kinder iüsland, un amit wurde die bisher höchte Jahres 1917 (33 000) annähernd wieder erreicht. g- 8 S chweiz konnten rund 13 200, in Holland 8200, in Däne⸗ mark 3600, in Norwegen 2400, in Schweden 2000 und in Fiwnland 200 deutsche Kinder Gastfreundschaft genießen. Die hs eahnoung erfolgte hauptsächlich, in den nordischen Ländern aug. schlieplich auf Freitellen. Dem Vernehmen nach wird das neutrale Ausland auch im neuen Jahre unseren Kindern seine Fürsorge zu⸗ wenden, und schon allein dieser Umstand sollte uns veranlassen, mit allen Mitteln danach zu stieben, auch die Inlandunterbringung nach wie vor mit allen Kräften zu 8 die dankenswerte Hilfe

n

erweitert. nach dem neutpalen

des Auslands nux ergänzend in pruch genommen zu braucht. (W. T. B.) zu werden

—.

Die vom Bunde erblindeter Krieger (e. V. Berlin) seit dem Jahre 1917 vertretene und seit dem 1 a neft 8 erfüllte Forderung freier Eisenbahnfahrt der not“⸗ wendigen Beg leitung bei Reisen ist nunmehr auch auf al le diejenigen Kriegsbeschaͤdigten ausgedehnt worden, die gleich den Blinden eine staͤndige Führun b bei Reisen benötigen. Die hierfur in Frage kommenden riegs⸗ heschädigten erhalten auf Antrag einen Ausweis, der jeweils auf ein Ralenderjahr ausgestellt wird. Die Anträge sind an diejenige Eisen⸗ bahndixettion zu richlen, in deren Bereich der Antragsteller seinen Wohgsitz hatf; dem Antrag sind beizufü en: a. ein Zeugnig eines begmnteren Arztes darüber, daß der Antragsteller eine ständige Führung benöltigt, b. ein Lichthild neuesten Datums (unaufgeklebt) von dem Antragsteller, c. eine Bescheinigung der Mililär⸗ der Antragsteller Kriege⸗

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chädigter st.

Insge⸗