1920 / 14 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 17 Jan 1920 18:00:01 GMT) scan diff

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Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt⸗ und Amts⸗ bezi kes Rheine in Westsalen für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Naeh können bis zum 31. Januar 1920 erhoben werden und ind unter Nummer I. B. R. 6123 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ Berlin, den 7. Januar 1920. Der Reichsarbeits minister.

J. A.: Dr. Busse.

Der Fabrikantenverein dustriebezirk E. V., männischer Angestelltenverbände, die gemeinschaft freier Angestelltenverbände,

Fabrikantenverein Velbert e. EL11212 für den Heiligenhauser In⸗ der Gewerkschaftsbund kauf⸗ Arbeits⸗ der

Reiche verband deutscher Angestellten und die Ver⸗

einigung deutscher Pivatbeamten und Ange⸗ stelltenverbände haben Kantrogt, den zwischen ihnen am 13. August 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen und technischen Angestellten in der Industrie gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Bürgermeistereien Velbert, Heiligenhaus und Hardenberg⸗Neviges, für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. Januar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R 5827 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗

8 straße 33, zu richten.

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8

Berlin, den 7. Januar 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Der Detaillistenverein Bad Nauheim, der taillistenverein Friedberg, die Firmen Kaufhaus Fränkel, Geschwister Mayer, Leopold Ehrlich, M. Schleimer, A. Stohl Wwe., Gustov Schwarz & Söhne, der Gewerkschaftsbund der Angestellten (Ortsverein Bad Nauheim und Friedberg vom Ver⸗ band Deutscher Handlungsgehilfen und Kaufm. Verein von 1858) und der Deutschnationale Hand⸗ lungsgehilfenverband (Ortsgruppe Friedberg⸗Bad Nauheim) haben beantragt, den zwischen ihnen am 18. Ok⸗ tober 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag sowse die am 1. No⸗ vember 1919 vereinbarten Nachtragsbestimmungen zur Rege⸗ lung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmänni⸗ schen Angestellten im Handel und in der Indoastrie gemäß §.2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Städte Friedberg und Bad Nauheim für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. Januar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B R. 5129 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. ““

Berlin, den 7. Januar 1920.

Der Reichsarbeitsminister. NN. Sdr. Halfe.

—— 8

Bekanntmachung.

Unier dem 12. Januar 1920 ist auf Blatt 461 des Tarifregisters eingetragen worden: .

Der zwischen dem Mecklenburg⸗Schwerinschen Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten in Schwerin und dem Deulschen Landarbeiterverband, Gau 8, am 23./30. Oktober 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeilsbedingungen der Forstarbeiter in den Meck enburg⸗ Schwerinschen Staatsforstbetrieben wird gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistaats Mecklenburg⸗Schwerin für all⸗ gemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit be⸗ ginnt mit dem 1. Dezember 1919. Sie erstreckt sich nicht auf private und städtische Forstbetriebe⸗

Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeilsministertum, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 42, während der regelmäßi en Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertraagsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 12. Januar 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekannitmachung.

Unter dem 12. Januar 1920 ist auf Blatt 460 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen der Arbeitsgemeinschaft ländlicher Arbeit⸗ geber und Arbeitnehmer der Provinz Brandenburg, dem Deutschen Londarbeiterverband, dem Zentralverband der Land⸗, Forst⸗ und Weinbergsarbeiter Deutschlands und dem Land⸗ Arbeitgeververband Friedeberg N.⸗M. am 28. Juli 1919 ab⸗ geschlossene Tarifvertraa zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Arbeiter und Handwerker in landwirt⸗ schoftlichen Betrieben wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Kreises Friedeberg N.⸗M. für allgemein verbindlich er⸗

klärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. De⸗

zember 1919. Der Reichsarbeitsminister. 11“

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium. Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 42, während der regelmäßigen Dienstsunden eingesehen werden. .

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolg: der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 12. Januar 1920.

1“ Der Registerführer.

Pfeiffer.

v Bekanntmachung.

Unter dem 12. Januar 1920 ist auf Blatt 464 des Tarif⸗

registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Industrieverband E. V., Schneidemübl, der Arbeite gemeinschaft der Verbände kaufmännischer An⸗ gestellten, Schneidemühl, dem Bund t⸗ chnischer Angestellten und Beamten Berlin, Ortsgruppe Schneidemühl, und dem Deutschen Werkmeisterverband Tüsseldorf, Bezirkeverein Schneidemtthl, am 13. August 1919 abgeschlossene TDarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kauf⸗ männischen und technischen Angestellten in den industriellen Betrieben wird gemäß 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Schneidemühl für allgemein verbindlich erklärt. Die ollgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Dezember 1919. Sie erstreckt sich nicht auf das Baugewerbe und auf staatliche und städtische Betriebe sowie auf Arbeitsverträge, für die be⸗ sondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Industriezweigs, füch die ein besonderer Fachtarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheiden mit dem Beginn der allgemeinen Ver⸗ bindlichkeit aus dem Geltungsbereich des Ortstarifoertrags aus.

Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 42, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministerums verbindlich ist, tönnen von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. 3

Berlin, den 12. Januar 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 12. Januar 1920 ist auf Blatt 463 des

Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Verband Kath. weiblicher Hausangestellten Deutsch ands, Orts gruppe Ratibor, der Hausfrauenabteilung des evangelischen Frauenverbandes, dem israelnischen Frauenverein, der Hausfrauenabteilung des katholischen Frauenbundes Deutsch⸗ lands und dem Schlesischen Frauenverband, sämtlich in Ratibor, abgeschlossene Hausdienstvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die weiblichen Hausangestellien wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Ratibor und der Gemeinde Ostrog für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Dezember 1919. . Der Reichearbeitsminister.

1 J. V.: Geib. Das Tarfregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 42, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Anbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 12. Januar 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 12. Januar 1920 ist auf Blatt 462 Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Verband der Gastwirtsgehilfen, Orts⸗ verwaltung Rostock, dem Vorstand der mecklenburgischen Zone des Deutschen Gastwutsverbandes, Landesverband Mecklenburg, in Schwerin und dem Deutschen Kellverbund, Bezirksverein Rostock, am 4. August 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen im Gast⸗ wirtsgewerbe (Hotel⸗, Restaurant⸗ und Caféhausgewerbe) wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für den Freistaat Meckienburg⸗Schwerin sür

allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit be⸗

ginnt mit dem 1. November 1919. Die Auedehnung der allgemeinen Verbindlichkeit auf Mecklenburg⸗Strelitz bleibt de

Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.

Das Tarifregisler und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 42, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeit geber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag insolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. 3

Berlin, den 12. Januar 1920.

1“ Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 13. Januar 1920 ist auf Blatt 467 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Arbeitgeberverband der Deutschen Papier⸗, Pappen⸗, Zellstoff⸗ und Holzstoff⸗Industrie in Berlin, dem Verband der Fabrikarbeiter Deutschlands, dem Zentral⸗ verband christlicher Fabrik⸗ und Transportarbeiter Deutschlands und dem Gewerkoerein Deutscher Fabrik⸗ und Handarbeiter (H.⸗D) am 4. Juni 1919 abgeschlossene Gesamtarbeits⸗ vertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen in der Popier, Parpen⸗, Zellstoff⸗ und Holzstoffindustrie wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Deutsche Reich mit Ausnahme vber Rheinpfalz für allgemein verbindlich erkkärt. Die Aus⸗ dehnung auf diese bleibt vorbehalten. Die allgemeine Ver⸗ bindlichkeit beginnt mit dem 1. September 1919.

Der Reichsarbeitsminister. .

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 42, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisfvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. .

Berlin, den 13. Januar 1920. 28

Der Registerführer. Pfeiffer.

82* 88

Ministerium des Innern.

Prenßen.

8

8 In der Woche vom 4. bis 10. Januar 1920 genehmigte 1 9 1) öffentliche Sommlungen und Werbungen von Mitgliedern.

2) Vertriebe von Gegenständen.

H“ Name und Wohnort

des Unternehmers

——.—

Zu fördernder Wohlfahrtszweck

Zeit und Bezirk, in venen das Unternehmen ausgeführt wird’

Stelle, an die die Mittel abgeführt werden

V sollen

1) Sammlungen und Werbungen von Mitgliedern.

angehöriger, Berlin in Oesterreich Deussche Hutmacherzeitung,

Berlin den Deutsch⸗Oesterreicher

Deutsch⸗Israelitischer Gemeinde⸗ bund, Berlin 8 Bundes

DeutscherKriegerbund (Kronprinz⸗ Waisenpflege des Bundes Dund Kronyprinzessinstiftung),

Berlin .

1

Bund der deutschen Grenzmarken⸗ Schutzverbände, Berlin

6 Volksbund zum Schutze der deutschen Kriegs⸗ und Zivil⸗ gefangenen, Berlin

. V

gefangenen

7

Saar⸗Verein, Berlin St. Vincenz⸗Waisenhaus, Neun⸗ kirchen (Saar)

Evangelisch⸗lutherisches Diako⸗ nissenhaus Hemriettenstift, Hannover 8

tums in den Saarlanden

zimmers und Deckung

betrags

Verein Deutsche Kinderheime E. V, Berlin⸗Friedenau 87 2

*

DeutscherKriegerbund (Kronprinz⸗

1 Waisenpflege des Bundes Kronprinzessinstiftung),

1“ 9 .

Berlin, d

Genossenschaft deutscher Bühnen⸗ Linderung der Not der deutschen Brüder Die Genossenschaft

Zum Besten der hungernden und frieren⸗

Beschaffung eines Jubiläumsfonds an⸗ läßlich des 50 jährigen Bestehens des

Zum Besten der aus allen Grenzmarken pertriebenen deutschen Flüchtlinge

Zum Besten der Kriegs⸗ und Zivil⸗

Erhaltung und Stärkung des Deutsch⸗

Zum Besten des Waisenhauses

Bauliche Erweiterung des Röntgen⸗ 1b eines durch Kriegsteuerung hervorgerufenen Fehl⸗

2) Vertriebe von Zum Besten der Vereinszwecke

Bis 31. März 1920. Preußen. Sammlung von Geldspenden.

Bis 1. Februar 1920. Preußen. Sammlung von Geldspenden durch Aufrufe in der Deutschen Hut⸗ macherzeitung.

Bis 30. Juni 1920. Preußen. Geldsammlung mittels Werbehriese an wohlhabende jüdische Glaubens⸗ genossen. Vetlängerung einer be⸗ reits erteilten Erlaubnis.

Bis 31. Dezember 1920. Preußen. Sammlung von Geldipenden innerhalb der Bundesorganisarionen. Verlängerung einer bereits er⸗ teilten Erlaubnis.

Bis 30. Juni 1920. Preußen. Geldsammlung mittels Aufrufe und Werbeschreiben. Verlängerung einer bereits erteilten Erlaubnis.

Bis 31. März 1920. Preußen. Werbung von Mitgliedern und Vertrieb von Werbeschriften und Werbepostkarten. Verlängerung einer bereits erteilten Erlaubnis.

Bis 31. Dezember 1920 Preußen. Werbung von Mitgliedern. Verlängerung einer bereits erteilten Erlaubnis.

Das Im Jahre 1920.

bezirke Trier und

3 Geldsammlung.

Deutsche Hutmacher⸗

zeitung 9

Regierungs⸗ Koblenz.

lisch⸗lutherischen nover. Haussammlung.

Diakonissenhauses

„Henriettenstift“in

Hannover

Gegenständen.

Der Verein Bis 30. September 1920. Landes⸗

polizeibezirk Berlin und Provinz Brandenburg. Vertrieb von Postkarten. Verlängerung e ner bereits erteilten Erlaubnis.

Bis 31. Dezember 1920. Preußen. Vertrieb von Postkarten inner⸗ halb der Bundesorganisationen. Verlängerung bereits erteilten Erlaubnis.

Komitee des evange⸗ Kalenderjahr 1920. Provinz Han⸗

88 1ö1 1“ . Ministerium für Volkswohlfahrt Bekanntmachung. Auf Grund der Verordnung vom 16. Dezember 1912 (Gesetzsammlung S. 233) sind bei der preußischen Zahn⸗ ärztekammer für die dreijährige Wahlzeit von Begian des Kalenderjahres 1920 bis zum Schluß des Kalenderjahres 1922 gewählt worden:

im Wahlbezirk zu Mitgliedern zu Stellvertretern

1) Zahnarzt Karl Goedsche 1) Zahnarzt Heinrich in Angerhurg, . Kesrüger in Allenstein,

2) Zahnarzt Otto Sawitzky 2) Zahnarzt Friedr. Wilh. in Königsberg. Pr., Augat in Königsberg, Pr.

1) Zahnarzt Oskar Kalisch 11¹) Zahnarzt Dr. Daus in in Brandenburg, H. Frankfurt, Oder. Zahnarzt Dr. Konrad 2) Zahnarzt Max Anschütz Cohn in Berlin⸗Grune⸗: . wald, I Zahnarzt, Prof. Dr. Wilh. Sachs in Char⸗ lottenburg,

) Zahnarest Dr. Eduard Lubowski, Charlotten⸗ burg, Zahnarzt Dr. Julius Mssch in Berlin⸗ Schöneberg,

Zahnarzt Dr. Max Wömpner in Berlin⸗ Wilmersdorf, Pb.“ Zahnarzt Erich Lazarus Zahnarzt Heinrich Heller in Berlin, in Berlin⸗Wilmersdorf. ZahnarztDr PaulGiebe 1) Zahnarzt Walter Ilius in Stolp, Pomm., iin Neustettin, Zahnarzt Dr. Arthur Zahnarzt Paul Borelly Schröder ia Stettin, in Anklam.

Zahnarzt Adolf Bieber Zahnarzt Fr. Külz in in Schneidemühl, Schneidemühl,

Leo Lipecki in Schneide⸗ 2) Zahnarzt Bechner in mühl, Schwerin, W. Zahnarzt und Arzt 1) Zahnarzt Ernst Heidecke Dr. Meyer⸗Peritz in in Gärlißß. Breslau, Zahnarzt Dyv. Paul Treuenfels in Breslau, Zahnarzt Heinrich Hille in Brieg,

Zahnarzt Otto Pape in Nordhausen, Zabnarzt Hans Winter in Magdeburg, in Halberstadt. Zahnarzt Karl Bolten 1) Zahnarzt Dr. Sye in in Husum, Kiel,

Zahnarzt Adolf Nissen 2) Zahnarzt Alex. Helßen in Altona, in Altona.

Zahnarzt Johannes 1) Zahnarzt Walter Ließ in Lüneburg, Sauplet in Osnabrück, Zahnarzt Heinrich Zahnarzt Hans Ipland Addicks in Hannover, in Hannover.

Zahnarzt Dr. Fritz Zabhnarzt Otto Viet⸗ Schulte in Dortmund, mieyer in Dortmund,

) Zahnarzt Konstantin 2) Dr. Robert Baldus in Kaiser in Arne bera, Münster, W., Zahnarzt Karl Uhen 3) Dr. Robert Meier in in Langendreer, Minden. 1 Zahnarzt Dr. Adolf Zahnarzt Hans Brauer Scheele in Cassel in Frankfurt, M., Zahnarzt und Arzt Zabnarzt Kurt Friedrich Dr. Hans Bade in Homburg v. d. H.,

in Cassel, ZahnarztAlfred Straus 3) Zahnarzt Karl Giller in Frankfurt. M.,

in Wiesbaden. Zabnarzt Albert Hacke 1) Zahnarzt Josef Drexler in Barmen, Arzt

in Ratingen, Zahnarzt und Zahnarzt Willy Brink⸗ Dr. August Siebert mann in Trier, in Düsseldorf, 1 3) Zahnarzt Kaspar Hüsten 4) Zahnarzt Theo Schu⸗ macher in Cöln⸗Deutz. Westpreußen Das Wahlrecht wird nicht V ausgeübt.

Berlin, den 15. Januar 1920.

Der Minister für Volkswohlfahrt. J. A.: Gottstein.

in Frankfurt, Oder.

Berlin (Landes⸗ polizeibezirk)

Zahnarzt. Dr. Hugo Ganzer in Charlotten⸗ burg,

Zahnarzt Adolf Gut⸗ mann in Berlin,

Zabnarzt Moses Lip⸗ schitz in Charlottenburg,

Zahnarzt Georg Magnus in Berlin,

k Pommern.

Posen

Zahnarzt Hermann

Zahnarzt Georg Gutt⸗ mann in Breslau.

) Zahnarzt Hermann Dippe in Halle S., Zahnarzt Dr. Heidecke

Schleswig⸗

Hölstein

Hannover

Hessen⸗ Nassau

Rheinprovinz (mit Hoben⸗ zollern)

Zahnarzt Friedrich Hauptmeyer in Essen, 4) Zahnarzt A. Salomon in Kodlenz.

Richtamtliches.

9 Dentsche Nationalversammlung 8b in Berlin. 1 38. Sitzung vom 16. Januar 1920, Vormittags 9 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)“*)

Auf der Tagesordnung stehen zunächst 54 kurze Anfragen, von denen indessen eine ganze Reihe nicht erledigt werden kann, da die betreffenden anfragenden Abgeordneten bzw. die zustän⸗ digen Regierungsvertreter noch nicht anwesend sind.

Auf eine Anfrage des Abg. Dr. Mittelmann (D. V.) über die Zurückhaltung des Admirals Reuter und anderer Offiziere und der Mannschaften der Scapa Flow⸗Flotte erklärt

Legationsrat Dr. Martius, es werde damit gerechnet, daß, nachdem die Engländer erklärt hätten, daß sie die Versenkung der Flotte nicht als, Kriegsverbrechen ansähen, die Heimsendung nunmehr in kürzester Frist erfolgen werde. Von einem erneuten Notenwechsel glaube die Regierung absehen zu können.

Auf Anfragen der Abgg. Weiß (Dem.) und Frau Zietz . Soz.) erklärt Unterstaatssekretär Schulz, daß die Umwand⸗ lung der Kadettenanstalten in staatliche Zivil⸗ Erziehungsanstalten bereits vorbereitet sei: Richtlimen ständen bereits fest. Die Regierung nehme indessen Anregungen gern entgegen.

Eine Anfrage des Abg. Dusche (D. V.) wegen Zurück⸗ haltung großer Mengen Oelkuchen von Harburger Oel⸗ fabriken beantwortet

Unterstaatssekretär Dr. Peters dahin, daß die Ausgabe dieser Vorräte veranlast worden sei.Die Abnahme erfolge nur zögernd, da die Preise zu hoch seien. Die Höhe der Preise ergebe sich aus den bohen Einkaufspreisen für Rohstoffe.

* Mit Ausnahme der Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben werden.

Scholz in Schweidnitz,

1 Gesebentwurf wird in Kürze der Natiomaldersammlung zugehem.

Abg. D. Dr. Kahl (D. V.) wünscht nahmen gegen die sittliche Gefährdung nament⸗ 81 der weiblichen Jugend in den besetzten Ge⸗

ieten.

Unterstaatssekretär Dr. Lewald: Allen Füllen über die Ge⸗ fährdung unserer Jugend, slweit sie in der Presse erörtert werden, wird von der Reichsregierung nachgegangen. Meistens haben sich die Angaben als stark übertrieben herausgestellt. Der Reichsregierung ist auch nicht bekannt, daß die okkupierenden Michte die Durchführung der Zwangserziehung verhindert hätten.

Auf eine weitere Anfrage des Abg. D. Dr. Kahl erklärt

Unterstaatssekretär Dr., Lewald, daß den rechtswidrig abgesetzten Beamten aus den besetzten Gebieten die Bezüge in vollem Umfang weiter gezahlt werden. Zum größten Teil seien diese vertriebenen Beamten auch noch befördert worden. Eine Anfrage des Abg. Dr. Most (D. V.) wird vom Unter⸗ staatssekretär Dr. Lewald dahin beantwortet, daß bei Ministerien und Verwaltungsbehörden einzelner Länder noch Beiräte, Reste einstiger Arbeiter, und Soldatenräte, vorhanden seien. Verfassungswidrig sei dies nicht, da die Länder mit freistaat⸗ licher Verfassung vom Reich nicht gehindert werden könnten, solche Beiräte zu, beschäftigen und zu besolden.

Abg. Dr. Mittelmann (D. V.) fragt, ob die Angaben der „Neuen Berliner Zeitung“ vom 15. Dezember über ungeheuerliche Vorkommnisse vor der Abfahrt des Schnellzuges Berlin Passau zutreffend seien, wonach sich Beamte hätten bestechen lassen, um Reisenden vorzugsweise Plätze freizuhalten.

Ein Vertreter des Reichsverkehrsministeriums erwidert, daß nach einer unauffälligen Ueberwachung des gleichen Zuges am 23. Dezember die Angaben als unzutreffend anzusehen seien. Gewisse Plätze in der I. und II. Klasse müßten für Regierungsbeamte und für Abgeprdnete freigehalten werden. Der preußische Eifenbahn⸗ minister entferne rücksichtslos bestechliche Beamte. Das Reichs⸗ ministerium habe keinen Anlaß, einzugreifen.

Abg. Dr. Mittelmann ist von dieser Antwort nicht hefriedigt. Er weist darauf hin, daß seine Anfrage von Vertretern fast aller Par⸗ teien unterstützt sei, und stellt die Ergänzungsfrage, ob mit den in der Zeitung namentlich genannten Personen ein Verhör angestellt worden sei.

Der Regierungsvertreter erwidert, daß ihm das nicht

bekannt sei, daß aber der preußische Minister solchen Mißständen mit

aller Energie entgegentrete. 8 Auf eine weitere Ergänzungefrage des Abg. Dr. Mittel⸗ mann, ob die Reichsregierung bereit sei, die preußische Regierung

zu einem Verhör des Verfassers des Artikels zu veranlassen, erfolgt

keine Antwort.

Auf eine Anfrage des Ministerialdirektor Dam mann, daß Armentrentner Sache der Landarmenverbände in den einzelnern Ländern sei, die ihre Pflichten erfüllten. Die Reichsregierung könne nicht eingreifen. 1

Auf Anfrage des Abg. Ersing (Zentr.) legt Unterstaatssekretär Dr. Peters die Maßnahmen dar, die gegen die Verteuerung der Holzpreise und gegen den unerlaubten Schleichhandel mit Holz ins Ausland ergriffen sind.

Auf Anfrage des Abg. D. Mumm (D. Nat.) erwidert Haupt⸗ Armenrentner Sache der Landarmenverbände in den einzelnen mann Geier, daß nur einzelne lektisch⸗litauische dangen überschritten hätten, jedoch ohne Maschinengewehre, daß der Schutz der ostpreußischen Reichswehr agusreiche, aber sich der Uebertritt einzelner Leute auf wenige Hundert Meter über die Grenze nicht vermeiden lasse.

Auf Anfrage des Abg. Kunert (U. Soz.) teilt ein Regie⸗ rungsvertreter mit, daß für die Hinterbliebenen der am 11. März in Berlin erschossenen Matrosen im Sinne des der Nationalversammlung vorliegenden Tumultschäden⸗ gesetzes gesorgt sei, und zwar in der Höhe, wie wenn die Matrosen im Felde gefallen wären.

Abg. Kunert (U. Soz.) fragt, ob bald ein gesetzlicher An⸗ spruch der Schutzhäftlinge auf Entschäidgung statuüert werden wird.

Unterstaatssekretär Dr. Lewald: Die Erweiterung der ein⸗ schlägigen Bestimmungen ist ins Auge gefaßt. S“

Auf eine weitere Anfrage des Abg. Kunert erklärt der Re⸗ gierungevertreter Dr. Grunewald, daß die Vorlage über Auf⸗ hebung der Militärgerichtsbarkeit in den nächsten Tagen an die Nationalversammlung gelangen wird. 3

Eine Anfrage der Deutschen Volkspartei betrifft die

Abg. Kunert (U. Soz.) erwidert

Berichte des W. T. B. über die Verhandlungen der

Nationalversammlung, rügt deren Einseitigkeit und ver⸗ langt Abhilfe in dem Simne, daß die Reichsrog erung das W. T. B. zu wirklich cbjektiver und alle Redner gleichmäßig berücksichtigender Berichterstattung veranlaßt, eventuell Maßnahmen ergreift, um eine wirklich objektive Berichterstattung auf anderem Wege herheizuführen und zu unterstützen.

8 Mimsterialdirektor Rauscher: Das W. T. B. stellt keine Be⸗ richte her; es gab die Berichte des früheren Oldenbergschen Büros hberaus. Diese werden jetzt von dem „Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger“ hergestellt, in welchem Vereine Blätter aller politischen Richtungen zusammengefaßt werden. An diese Stelle wäre eine Beschwerde über die Beschaffenbeit der Berichte zu leiten. Es erscheint als Sache nicht der Reichsregierung, sondern dieses hohen Hauses, die Frage der Berichterstattung über seine Sitzungen zu regeln.

Auf eine Anfrage des Abg. Dr. Mittelmann (D. W.) über den die Verkehrsmöglichkeit und das Ansehen unseres öffentlichen Libens aufs schwerste schädigenden Willkürzustand auf dem Gebiete der Kraftdroschkentaren erwidert 1

Unterstaatssekretär Euler, daß neuerliche Tarifverhandlungen zu einer Einigung geführt haben und nach Inkrafttreten des erhöhben Tarifes die gerügten Mißstände voraussichtlich nur noch vereinzelt vor⸗ kommen werden.

CEine Anfrage des Abg. Dr. Most (D. V.) brinat die Klagen über mangelhafte Erledigung von Telegramm⸗ und Telephongesprächanmeldungen und die besonders leb⸗ haften Beschwerden aus den niederrheinischen Industriestädten Duis⸗ burg, Oberhausen, Mülheim, Hamborn und Sterkrade zur Sprache.

Geheimen Oberpostrat Appel geht in seiner Erwiderung sehr ausführlich auf die erwähnten Beschwerden ein. Seinen Darlegungem. ist zu entnehmen, daß Maßnahmen zur Abhilfe in die Wege geleitet sind. Auf die ergänzende Anfrage, ob es denn nicht möglich sei, eine direkte Telegraphenleitung Duisburg BWarlin herzustellen, um den zeitraubenden und den Verkehr so sehr ver⸗ zögernden Umweg über Düsseldorf zu sparen, erwidert er, daß er nicht anzugeben vermag, ob eine solche Verbindung schon in den nächsten Tagen sich ermöglichen lasse.

Auf eine Anfrage des Abg. Dr. Mo st, in welcher Weise die Reichsregierung für das Fortkommen zahlreicher bei den Forti⸗ fikationen lange Jahre tätig gewesener, jetzt entlassener Techniker und Verwaltungsschreiber zu sorgen gedenke, wird durch den Regierungsvertreter Freiherrn von Woltershausen entgegnet, daß diese Techniker usw. nicht Beamte, sondern auf Privatdienstvertrag und auf Kündigung angestellte Personen waren, die auf dauernde Anstellung nicht zu rechnen hatten. Die moralische Verpflichtung, für ihr Fortkommen zu sorgen, erkenne die Reichsregierung an: sie habe, um sie vor Not zu schützen, angeordnet, daß sie auf Antrag weiter beschäftigt werden, und zahle auch unter gewissen Voraussetzungen Uebergangs⸗ gebührnisse.

Abg. Dr. Most erklärt in einer Anfrage eine durchare fende gesepche Regelung für erforderlich, um die Not der aus Clsaß⸗ Lothringen vertriebenen Deutschen zu lindern.

Geheimer Oberregicrungsrat Hornig: Ein entsprechender

₰4

8 8

21 8 * 1“ Auskunft über Maß⸗

die Versorgung der

Hierauf wird, da seit Beginn der Sitzung bereits mehr als eine Stunde verflossen ist, die Erledigung der weiteren An fragen (deren noch 24 auf der Tagesordnung stehen) für heute ausgesetzt. Das Haus geht zur Fortsetzung der zweiten Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über Betriebs räte über, die gestern bis zu den 88 45,46 fortgeführt und nach 11 Uhr Nachts auf heute früh vertagt worden ist. Zu nächst wird die namentliche Abstimmung über den An trag der Deutschnationalen Volkspartei zu 8 20 vorgenommen, das Wahlalter von 18 auf 20 Jahre und die Dauer der Beschästigung im Betriebe, welchs die Wahlberechtigung verleiht, von 6 Monaten auf 2 Jahre herauf⸗ zusetzen. .

Die Abstimmung ergibt die Ablehnung dieses An⸗ trages mit 237 gegen 58 Stimmen bei 2 Stimmenthaltüngen. Die §§ 20 und 21 werden mit lediglich formalen Aenderungen. nach den Ausschußvorschlägen angenommen.

Auch die §§ 45 und 46, die von der Zusammen⸗ setzung und Einberufung der Betriebsver⸗ sammlung handeln, werden angenommen, ebenso § 47, nach dend an den Betriebsversammlungen je ein Beauftragter der im Betriebe vertretenen wirtschaftlichen Vereinigungen der Arbeitnehmer mit beratender Stimme teilnehmen kann.

§ 48 bestimmt, daß die Betriebsversammlung Wünsche und Anträge an den Betriebsrat richten kann, daß sie aber nur über Angelegenheiten verhandeln darf, die zu ihrem Geschäftskreis gehören. 2

Abg. Seger (U. Soz.) befürwortet die Fassung: Der Betriebsrat ist der Betriebsversammlung für seine Geschäfts führung. verantwortlich. Beschlüsse der Betriebsversammlung sind ihn bindend.

Der Antrag wird abgelehnt. Der Paragraph bleibt un⸗

verändert, ebenso die darauf folgenden.

§ 51, der vorsieht, daß statt eines Gesamtbetriebsrates unter den gleichen Voraussetzungen ein gem einsamer Betriebsrat gebildet werden kann, der an die Stelle der Einzelbetriebsräate tritt, wird mit einem von den Mehrheitsparteien beantragten Zusatz ange

nommen, wonach die wahlberechtigten Arbeitnehmer eines jeden

der zusammengeschlossenen Betriebe durch Mehrheitsbeschluß, der spätestens 6 Wochen vor Ablauf der Wahllzeit des gemein⸗ samen Betriebsrats zu fassen ist, aus der Bereinigung aus⸗ scheiden können, angenommen.

§ 54 sieht die Bildung von je einem Wahlkörper aus den Arbeitermitgliedern und den Angestelltenmitgliedern zur Whl des Gesamtbetriebsrats vor.

Abg. Koenen (N. Soz.) begründet einen Antrag, wonach die Mitglieder der Einzelbetriebsräte den Wahlkörper zut Wahl des Gesamtbetriebsrats bilden sollen. Dieser Wahlkorper soll aus seinet Mitte in geheimer Wahl mit einfacher Stimmenmehrheit den Gejamt⸗ bekriebsrat wählen. In der Fassung des Ausschussesfeien mit Raffine⸗ ment die Angestellten von den Arbeitern getrennt worden, um das Proletariat kampfunfähig zu machen. Der Antrag wird abgelebnt.

§ 56 bestimmt u. a., daß die Wahl des Gesamtbetriebs⸗ rats auf die Dauer von einem Jahr erfolgt. Die Deu tsch⸗ nationalen beantragen, diese Frist auf zwei Jahre zu bemessen.

Abg. Braß (U. Soz.) befürwortet einen Antrag, die Lebensdauer des Gesamtbetriebsrats nicht auf bestimmte Zeit zu beschränken.

Der Paragraph bleibt unverändert. 8

Die Bestimmungen über den „Betriebsobmann“ (§§ 58 bis 60) werden in der Ausschußfassung angenommen.

Die §§ 61 bis 65 regeln die Sondervertretung.

Bei § 61 verbreitet sich

Abg. Düwell (IU. Soz.) in fast einstündiger Rede über all gemeine Beamtenfragen und wird vom Präsidenten zweimal zur Sache gerufen. 8

Der Paragraph wird in der Ausschußfassung angenommens

Die §§ 62 bis 64 treffen Bestimmungen für die Fälle, in denen an Stelle eines Betriebsrats eine andere Vertretung der Arbeitnehmer eines Betriebes auf Grund eines für all⸗ gemein verbindlich erklärten Tarifvertrags geschaffen werden oder fortbestehen kann.

Die Abgg. Behrens und D. Mumm (D. Nat.) be⸗ antragen eine solche Bestimmung noch besonders für land⸗ und forstwirtschaftliche Betriebe.

Abg. Geyer⸗Sachsen (U. Soz.) begründet den seiner Partei, an. Stelle der §§ 62 bis 61 die Bestimmung zu treffen, daß tarifvertragliche Ahmachungen über die T. vertretung im Betriebe nicht hinter den Votschriften dieses Gesetzes zurückbleiben dürfen, und doß weitergehende Abmachungen in Tarif- verträgen zulässig seien; in Betrieben, wo nach tarifvertraglichen Abmachungen die Betriebsräte oder Arbeiterausschüsse weitergehende Rechte haben als nach viesem Gesetz, sollen diese Abmachungen für 8 die Zukunft als rechtsverhindlich gelten; neue Abmachungen dürfen sich nur auf eine Erweiterung der vorhandenen Rechte beziehen. de

Redner führt aus, daß in vielen Betriehen die Arbeiter schon viel

größere Kontrollrechte erworben hätten, als ihnen dieses Gesetz gebe, und daß sie deshalb an ihren bisherigen Vertretungen festhakten wollten. .

Abg. Behrens (D. Nat.) begründet den Antrag seiner Partei: Dieses Gesetz befriedigt eigentlich niemand, weder hier im Hause, noch draußen im Lande. Der größte Mangel besteht darin, daß es „generelle Vorschriften hringt für alle Betriebe, ganz gleich, 8 8 sich in einem abgelegenen Dorfe oder in einer Großstadt be⸗ inden.

Die §8 62 bis 64 werden unter Ablehnung der gestellte Anträge in der Fassung des Ausschusses angenommen, des gleichen § 65 nach einigen Ausführungen des Aba. well (U. Soz.).

Auf eine Mittagspause wird verzichtet.

Es folgt die Beratung über Abschnitt III: Aufgabe und Befuägnis der Betriebsvertretung. 8

Abg. Weilnböck (D. Nat.): Die weitesten Kreise der Land⸗ wirtschaft wollen, daß die landwirtschaftlichen Betriebe gus dem Rahmen dieses Gesetzes ausgeschieden werden, da sie der Ansicht sind, daß das Gesetz nur eine Quelle des Unfriedens werden und eine lang⸗ same Erdrosselung der deutschen Landwirtschaft herheisühten würde. (Beifall rechts.) Der Redner beantragt, die Bestimmung in § 66 zu streichen, wonach in Betrieben mit wirtschaftlichen Zwecken der Betkriebsrat an der Einführung neuer Arbeitsmekboden fördernd mitzuarbeiten hat. ; F Abag. Koenen (Il. Soz.): Es, ist auffallend, daß sich gerade die Parteien, die die Verantwortung für das ganze so wichtige Gesetz ragen, nicht zum Worte hierzu melden. Der § 66 ist zweifellos das Kernstück des Betriebsrätegesetzes. Auch dieser Paragraph dient nur den Interessen der kapitalistischen Einzelunternehmer und ist unver⸗ träglich mit der Parität. Mit diesem ganzen Pargaraphen werden nur faule Winkelzüge beahsichtigt. Wir steslen in unserm Antrag den Aufgabenkreis der Betriebsräte mit aller Deutlichkeit sest, wenn wir uns auch eng an die Vorschläge der Arbeiksgemeinschaft freiet Ange⸗ stelltenverbände gehalten haben. Der Antrag bleibt durchaus auf dem

Antrag

Arbeiter