II“
Löpsia chemische Fabrik
4
116“]
9„ 2 9% 2 2 in Mügeln Bez. Leipzig. Bezugsaufforderung. aaßerordenlliche Generalversamm⸗ lung unser er Aktionäre vom 16. Dezember 1919 bat beschlossen, das Frundkapital der Gesellschart um ℳ 300 000, also ven ℳ 375 000 auf ℳ 675 000 duirch Aus⸗ gabe von 300 neumn anf den Inhaber lautenden, vom 1. Januar 1919 ah divi⸗ dendenterechtigten Aitien von je ℳ 1000 zu erböhen und diese neuen Aktlen unter Ausschluß des gese tzlichen Bepigsrechts der Aktionäre der Ab2gemeinen Peutschen Credit⸗Anstalt in 2 pzig als Treuhänderin zu überlassen mit der Verpflichtung, die 300 neuen Akilen den bisherigen Aktio⸗ nären dergestalt kostenlos zur Verfügung zu stehen, doß auf 5 alle Aktien 4 neue Akeen entfallen.
Nachdem die Kapitalerhöhung ins Handelsregister eingerragen worden ist, fordern wir hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zum Bezuge der neuen Aftien unter folgenden Bedingungen auf:
1) Die Ausübung des Bezugsrechts hat bei Vermeidung des Ausschlusses in der Zeit vom 23. Jannar bis 12 Fe⸗ druar d. J. bei der Allgemeinen Peutschen Crebit⸗Anstalt in Leipzig zu ersolaen, und zwar in der Weise, daß die alten Aktien ohne Dividendenschein⸗ bogen mit einem doppelt auszufertigenden Anmeldescheine bei der Allgemeinen Deutschen Credit⸗Anstalt in Lripug ein zureichen sino. Formulare für die An⸗ meldescheine sind bei dem genannten Bank⸗ insttut erbältlich
2) Auf den, Besitz von 5 alten Aktten entfallen 4 neue Aktien mit Gewinn⸗ berechtigung ab 1. Januer 1919. Sofern Aktionäre weviger als je ℳ 5000 alte Aklien cinreichen, wird die Allgemeine Deutsche Crevlt⸗Anstalt unter Berück⸗
chtigung des Keneralversammlungs⸗ eschiufs 8 nach Möglichkeit einen ent⸗ spreche’nden Ausgleich vemitteln. Die eingerlichten Aktten werden, mit einem die Erledigung des Bezugsrechts an⸗ zeigenden Stempeloufdruck versehen, den Inhabern per betreffenden Aktien zurück⸗ gegeben. Nach Ausübßung des Bezugs⸗ rechts erbalten die Inhaber der alten Aktien Bescheinigungen (Lleferscheine), die nach Fertigstellung der neuen Aktien gegen diese umzutauschen sind.
3) Diejenigen Aktionäre, welche ihr Recht auf Zutellung von neuen Aktten innerhalb der Ausschlußfrist nicht geltend machen, erhalten gegen Vorlegung ihrer Aklien den Betrag von ℳ 800 auf jede olte Aktie von der Allgemeinen Deutschen Ezedit⸗Anstalt für Rechnung der Gesell⸗ schaft ausgezahlt.
Müagelu im Januar 1920. 8 Lspsiz chemtsche Fabrik. Der Auffichtsrat.
—
1104842, Kie Aktionäre der
Hotel Fürstenhof⸗Aktien⸗ gesellschaft in Salzuslen
werden hlermit zu der am Poanerstag, den 12. Februar 1920 Nachmittags 3 ½ Uoar, im Hotel zum Königlschen Hof (Roval), Hannover, Ernst. Augkst.Platz 9, stattfindenden ordentlichen Generel⸗ versammluwa eingeladen. Tagesordunng:
1) Genehmigung der Bilgoz für das Geschäfte jahr 1919 nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung.
2) Entlatung des Vorstandz und dis Aufsichtsrats.
3) Ergänzungt, und Zuwahl des Aus⸗ sichtsrats.
Die Aktionäre, welche ihr Stimmrecht
augühen wollen, haben ihre Aktien nebst
Franz Seiffert & Co. Aktiengefellschaft.
In der außerardentlichen Generalver⸗ sommlung der Franz Seiffert & Co. Aktieng⸗sellschaft vom 27. Nevember 1919 ist die Grhötzung des Bruadkapitals der Gesellschaft auf nom ℳ4000 009,— durch Ausgabe von 1700 Stöck auf den Inhaber lautenden Aktien über je nom. ℳ 1000,—, welche für das Geschäftsjabr 1920 voll diy dendenberechtigt sind, be⸗ schlossen worden.
Die neuen Aktien sind von einem Kon⸗ sorttum mit der Werpfl chtung über⸗ nommen worden, den Aktionären der Ge⸗ sellschaft ein Angehot ju machen derart, daß mit einer Frist von mindestens 3 Wochen auf je 3 alte Aktien 2 neu Aktien von je nom. ℳ 1000,— bezogen werden köͤnnen. 3 1
Nachdem der Erhöhungsbeschluß und gleichzeitig die erfolgte Durchführung am 6. Januar 1920 in das Handelsregister eingetragen worden sind, fordern wir namens des Konsortiums die Fktionäre hiermit auf, das Bezugnecht unter folgenden Bedingungen auszuüben:
Die Anmeldung zur Ausübung des Be⸗ zuasrechts hat bei Vermeidung des Aus⸗ schlusses vom 21 Jannar bis zum 11. Februsr 1920 einschlieszlich zu erfolgen, und zwar:
bei der Commerz⸗ und Piseonto⸗
Bauk in Berlie, Hamburg und deren fümtlichen Fillalen orer bel der Natisnalbauk ssüe Peutsch⸗
land in Werlin oder
bei dem Bankhause A. Hiete in Berlin ohne Berechnung einer Gebühr, sofern die Aktien nach der Nummernfolge geordnet am Schalter wähtend der uͤblichen Ge⸗ schäftsstunden eingereicht waden.
Soweit die Ausühung des Bezugsrechls im Wege der Korreispondenz erfolgt, werden die Bezugöstellen die übliche Be⸗ zuggprovision in Anrechnung hringen.
Bei der Aomeldung find die alten Aktten, auf welche das Bezugsrecht geltend gemacht werden soll, ohne Dividenden⸗ scheingkogen unter Beifügung von zwei gleichlautenden, von den Einreichern voll⸗ zogenen Anm⸗ldescheinen zur Abstempelung vorzulegen. Entsprechende Formulare sind bei den genannten Stellen kostenfrei er⸗ hältlich.
Die alten Aektien werden abgestempelt zurückgegeben. 8
Der Bezugspreis von 150 % zuzüglich Schlußscheinstem pel ist bei der Anmeldung in hbar zu entrichten.
Die Ausbändigung der bezogenen neuen Aktien erfolgt nach Ablauf des Bezugz⸗ rechts bei derjenigen Stelle, bei welcher die Anmeldung bewirkt ist. 8
Bei den genannten Anmeldestellen kann auch der An⸗ und Verkauf des Bezugs⸗ rechts einzelner Aktiensvitzen erfolgen. Berlin, den 17. Januar 1920.
Franz Seissert & Co. Aktiengesenschaft. Franz Seiffert. Goldmann.
Fute⸗Spinnerel und Weberei
Die Henen Aktioräte unserer Gesell⸗ schaft werden hbierdurch zu einer am Sonn⸗ a berd, den 7. Februar 1920, Vor⸗. mittags 11 Ubr, im Büro der Fabrik statlfindenden außerardentlichen Geue⸗ ralver sammlung eingeladen.
Tagessrbnusg:
1) Ergänzungewahl zum Aufsichtstat. 2) Beschlußfassung über Aenderung der Bezüge der Aussichtsratsmitglieder. David Hornstein, Vorsitzender des Aufsichtsrats.
f103538] Georg Liebermann Nachf. A. G. Baumwollspinnerei Falkenaun bei Flüha i. Sa.
Die außerord. Generalversammlung vom 14. November 1919 hat beschlossen, das Grundkavital der Gesellschast um ℳ 1 500 000 durch Ausgabe von 1500 Stück neuece Aktien zu erhöhen; die neuen Aktien nehmen vom 1. ZJul’ 1919 cn dem Ertraͤgnis teil.
Die neuen Aktien sind gemaͤß Beschluß der a. o. Generalversammlung von der Tüllfabrik Flöhz A. G. in Plaue bei Flöha übernommen worden mit der Ver⸗ pflichtung, si den alten Aktionären der Beorg Liebermann Nachf. A. G. derart zum Bezug anzubieten, daß auf je jwei alte Aktien eine neue Aktie zum Kurd von 100 % bezogen werben kann.
Wir fordern hiermit die Besitzer unserer Aktien auf, das Bezuagsrecht auf die neuen Aktien bei Vermeidung des Aus⸗ schlusses in der Zeit vom 20 Jauuar bis mit 9. Februar ds. J. hei der Allgemeinen Drutschen Crevitanstalt, Filtale Chemnitz, in Chemnitz wäh⸗ nend der üblichen Grschäftsstunden unter solaenden Bedingungen ausmüben:
1) Bei der Anmeldung sind die Aktien⸗ mägtel mit einem doppelten Nummern⸗ verzeichnis einzureichen. Die Ausübung des Bezugsrechts erfolat fur die Aktionäte provistons⸗ und speseafrei, sofern die alten Iülien am Schalter der Bank in Vorlage gebracht werden. Falls die Geltend⸗ machung im Wege der Kortespondenz ge⸗ schieht, wird die Bezugsstelle die Porti⸗ spesen in Anrechnung bringen. Die ein⸗ gereichten Akttenmäntel werden — mit einem entsprechenden Stempelaufdruck ver⸗ sehen — sofort zurückgegeben.
2) Bei Ausübung des Bezugsrechts sind für jede neue Aktie von ℳ 1000 nominell ℳ 1000 in bar gegen Qufttung zu ent⸗ richten. Der Schlußnotenstempel wird von der Gesellschaft getragen.
3) Die Ausbäͤndigung der neuen Aktien
11068220) Gorkauer Societäts⸗Brauereik9. Dhe ordentliche Geucralversammlung unserer Gesellschaft findet am 24. Februar cr., Nachmittags 4 Uhr, im Hotel Zzur goldenen Krone“ in Sawetoenitz statt. 5 Die Aktionäre, welche an der Generalversammlung teilnehmen wollen, haben ibre Aktien, spätestens am 20. Februar cr. bei der Bank für Handel und Industrie, Filiale Be⸗slau, vorm als Breßlauer Diskonto⸗Bank in reslau, bei der Firma C. Knlmiz e. m. h. H. in Ida. und Martenhütte bei Snasau, bei einem Nuiau oder bii der Gesellschaßzskesse hierselbst niever. zulegen. “ 88 . Fbena,8n: 1 Erstattung des Geschäftsberichts. 85 Bericht 9 Aufsichtsrats über die erfolgte Bücherrevision, Genehmigung des Rechnungsabschlusses pro 1918/19, Ertetlung der Decharge und Beschlußfassung über Verwendung des Reingewinns. 3) Genehmtgzung zur Umschreibung von Prioritätsstammaktten. 4) Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern. 3 5) Venrschiedenes. Gorkau bei Ströbel, den 16. Januar 1920. Der Vorsitzende ves Autsichtsrats: Eugen von Kulmiz.
Bilanz ver 80. Aunvi 1919
8 “
Aktiva.
rundstück⸗konto 1 Gebäudekonto 11“*“* Z““ Kassakonto Gewinn⸗ und Verlustkonto
333 000 79 97] 60 000 40 000 25 000 12 501
550 472
Haben. A.
Akenkapitalkonto Hypothekenkonto 8
Darlehenkonto 8 Rückstellungt konto. Kreditoren ℳ 550 47279 ℳ Gewinn⸗ und Werlustrechnung.
17 168 691 Per verschiedene Eir⸗ 88 658 80nahmen . 17 828,49 ℳ 782828 ℳℳ 17 828ʃ49
Dulsburg⸗Ruhrort, den 1. Dezember 1919.
Aktien⸗Gesellschaft Emscherhütte Eisengießerei und MNaschinenfabrik vorm. Heinr. Horlohé i. L.
Dahlbender. [97839] Silanz anf den 31.
Altiva. Ahlagec mner Stadt, uad Vorozelat w Nülheimer Stadt⸗ un orortlinien: Stand am 31. III. 1918. .. 4179 582,27 Zugang 1918/1919 abzüglich Abgang 86 830,61 ““ Elektsische Kleinbahn Schlebusch: “ 1 8 Siand am 31, III. 1918.. . 975 785,55 8 Zugang 1918/191919 262 296 38 5 504 494 Im Bau hesiadliche Anlagen.. b 122 300 Grundstücke II: Stand am 31. III. 1918. 283 789,85 Abgang 1918/1919 32 097.—
Käassenbeitinde . .. . .. ..... .116 vhtervon als Haftsummen hinterlegt ℳ 23 283,— Haftsum men:
Von uns hinterlegt..
Bet uns hiaterlegt..
Warenbestäande .
20 273/40 453ʃ43 243 774 96
IISlIIlth
Soll.
An Uakosten, Zinsen, Steuern. Z 1A“
1104120]
231 692 21 535
.„ %
82
295 249,42
erfolat seiner Zeit nach Feritgstellung bei der Bezugsstelle gegen Rückgabe der für
nuar 1920 Groug Liebermann Rachf. A. E. C. Kaugler. ppa. Knorr.
die Ba eiazahlung gelasteten Quaittung.. Falkenau bei Flöhz, den 15. Ja⸗
Schuloner:
a. Bankguthaben.. —
b. Verschiedene Schuldner. .
0. Durchlaufende Verrechnungsposten 1
Vorausbesahlte Versicherungsbeträge. 2 863 8 66597 266 50
329 989
“
2 000 000
[104835]
Geueralversammlung eingeladen. 1) Wabl zum Aufsichtsrat.
schaft genagen“.
’ haben gemäß § 22 unseres Gesellschaftsve über solche spät stens bis zum Ablauf Versammlungstage, diesen nicht mitg d. J., während der übllchen
Bormittags 11 Uhe,
Tagesordnung:
Großenhainer Webstuhl⸗ und Maschinen⸗Fabrik Aktiengesellschaft in Großenhain.
Die Altionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu einer am Freitag, * 2 im Sitzungssaale der Deutschen Bank, Filtale D esden, Dresden, Riagstraße 10, abzuhaltenden außerordeatlichen
ve
86
2) Beschlußfassung über Abänderung des § 20 dis Gesellschaftsbertrage durch Hinzufügung des Satzes „die Tantiemesteuer w
Diejenkaen Aktionäre, welche an der Generalversammlung teilnehmnen wollen, 88 8 rtrags ihre Aktien oder Fisterlegnnat egee
em erechuet, also bis spätestens 9. Februar Geschäft stunden
des dritten Heschäftstages vor
ird von der Gesell⸗
Paffiva.
Gesetzli
Hypolheken 1G“;
Kapitalt laungs⸗ und Erneuerungsfonds:
Stand am 31. 1II. 1918 Abgang 1918/191199l .
Zuweisung für 1918/1919 Spezialreservefonds Schlebusch:
Stand am 31. III. 1918 Zuweisung für 1918/1919 Haftpflichiversich runggrücklage:
8 Stand am 31. III. 1918 Abgang 1918/1919
apit 86 . 9 2 2 2 0 02a de Rücklag 42 266
47 900
2. WNZAIST11XAX“X“
0
817 466 Ny9 20700 786 768 116 000 — 882 766 4 959 450
28 91040 1725557
10 76443
8 Zuweisung für 1918/1919
Talonsteuerrücklgaee .. Haftsummen:
Von uns hinterlegt.. 41 000 —
9
zun Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen
1. U Verkäufe,
8 Verlosung ꝛc. von Wertpapieren. 8 Pelongezgselhichaften auf Aktien u.
5) Kommandit esell⸗ chaften auf Aktien n. Aktiengesellschaften.
[1041170]
Syndinatsvertrag vom 26. eeeh gs 1919. 7 § 1. 71) Die unterzeichneten Zechenbesitzer verpflichten sich untereinander und der Ak⸗ tiengesellschaft. „Rheinisch⸗Westfälisches Kohlen⸗Syndikat“ gegenüber, zu Ver⸗ sammlungen zusammenzutreten und sich in den vertraglich und in den Ausführungs⸗ bestimmungen vorgesehenen Fällen den Beschlüssen dieser Versammlungen sowie den Enltscheidungen der Organe der Ver⸗ eminigung zu unterwerfen.
Wenn auf Verlangen des Reichskohlen⸗ verbandes Besitzer von Kokereien, Brikett⸗ fabriken oder anderen Werken im Sinne des § 7 der Ausführungsbestimmungen in die Vereinigung aufgenommen werden müssen, so sind mit ihnen besondere Ver⸗ einharungen zu treffen.⸗ 1
2) Die Organe der Vereinigung sind:
a. Die Versammlung der Mitglieder,
b. die ständigen Ausschüsse, c. die Geschaftsführung. 3) Das Geschaftsjahr läuft vom 11. April bis zum 31. März. Die Versammlung der Mitglieder. 1) Die Versammlung der Mitglieder wird durch die Aktiengesellschaft „Rhei⸗ msch⸗Westfälisches Kohlen⸗Syndikat“ be⸗ nufen. Diese hat namentlich spfort die Be⸗ rufung vorzunehmen, wenn Mittglieder, die ein Fünftel der Gesamtstimmen ver⸗ treten, die Berufung speiftlich bei ihr be⸗ vntragen.
Zu den Versammlungen ist jedes Mit⸗ glied unter Mitteilung der Tagesordnung mit mindestens dreitägiger Frist durch ein⸗ geschriebenen Brief zu laden. . Als Fristanfang gilt der Tag der Ab⸗ sendung des Briefes; die Bescheinigung der Postanstalt bidet hierfür vollgültigen Beweis.
2) In der Versammlung hat jedes Mit⸗ lied je eine Stimme für jede vollen 00 000 Tonnen seiner festgesetzten Ver⸗ kaufsbeteiligung in Kohlen und für jede vollen 200 000 Tonnen seiner festgesetzten Verbrauchsbeteiligung in Kohlen (siehe
13). Jede Verkaufsbeteiligung und jede
wenn drei Viertel aller Stimmen ver⸗ ttreten sind. Erweist sich eine Versamm⸗ lung ais nicht beschlußfähig, so ist sofort eine neue Versammlung mit der gleichen Tagesordnung zu berufen, die alsdann ohne Rücksicht auf die Zahl der vertretenen Stimmen beschlußfähig ist. Dieses muß sedoch in der Einladung für die zweite Versammlung ausdrücklich
werden
4) Den Vorsitz in der Versammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats der
angegeben
ngssachen. b b 2. Aufgebote, Verloest und Fundsachen, Zustellungen u. dergl⸗ Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
——— —
9
— —y
Aktiengesellschaften⸗ 8
9) Der Vorsitzende eröffnet und schließt die Versammlungen, er ennenst zwei Stimmzähfer und leiter die Verhand⸗ lungen.
10) Ueber die Verhancdmgen wird eine Miederschrift aufgenommen, die von dem Vorsitzenden und den Stimmzählorn zu unterzechnen ist. Der Niederschrift ist ein vom Worsitzenden als richtig bescheinigtes Verzeichnis der vertretenen Mitaglieder nebst deren Stimmenzahl beizufügen. 3 In der Niederschrift muß das Exrgebmnis von Doppelabstimmungen gemäß Ziffer 7 festgestellt werden.
11) Jedem Mitolicd wird ein Abdruck der Niederschrift durch eingeschriebenen Brief zugestellt.
12) Dioh Fassung der Miederschrift wird durch die mächftfolgende Versammlung der Mitagbeder endgültig festgestellt.
13) Die Befugmnisse der Versammlung der Mäglieder sind insbefondere folgende:
a. Wahl der Mitglieder von Ausschüssen
zur Bearbeitung einzelnmer Fvagen
b. Beschlußfassung über die guf Vor⸗
schlag der Alkiengeellschaft „Rheimnisch⸗
Westfälisches Kohlen⸗Syndikat“ auf kuürzere oder längere Zeit vorzu⸗ mnehmende anteilige Verringerung sämtlicher Verkaufsbeteiligungen
„Festsetzung der Vorschlüge, welchg die
Aktiengesellsschaft „Rheinisch⸗Westfäli⸗ schos Kohlen⸗Syndikat’ dem Reichs⸗ kollenvwerbande für die Brermstoffver⸗ kaufspreise und shnsichtlich der Richt⸗ Unien für die Preisnachlässe zu machen hat
.Festsetzung der Umlagen (§ 30 Ziffevn
1, 2 und J. Feststellung der Abgabe und Ent⸗
sckäbigung für Mehr⸗ und Minder⸗ absatz (§s 20 u. 22) Bescchlußfassung über früwillige Ver⸗ rincerung von Verkaufsbeteiligungen (§ 24) 8
Feststellung der Höhe der Strafe für jede Tonne der von den Beteiliaten durch eigene Schuld nicht gelieferten Menmen (S 35 Ziffern 2 und 6) Beschlußfassung über Aufmahme meuer Betestoter
Emtscheidumg über Berufungen gegen Brschlüsse der Ausschüsse b
Genehmigumag besonderer Geldaufwen⸗ danoen gCemäß § 32
Genebmaumo ner Veräußerung. Ver⸗ pochtung odor Neberlassung von Fosdas⸗ teiten und Schochnumlawen an Nicht⸗ boweifte 1(§ 5 Züffer 3)
m. Gorobmermtmalhem Neroianbarungen mit
Werkébesitzer (§ 1 Ziffer 4).
14) Die Nsommbmm der Mitolieder fabt ihre Bechlüsse, soweit der Neortrao vꝓches aderes vorsechmibt, mit einfacker Wohrheit dor eecebenen Srämmen. Bei Sͤmmengleichbeit gilt ein Ancvag als ab⸗ hmt. 3 Ipndo kat“ bet dos Macht, on den Mer⸗ sammaimmnaen Noer Minsärmsor besleamehmen.
Die füämbhicen Ausschüsse.
1) Stöpsdhno Maésschäüsse wordon dobäilsocz: a. zumr Keststrifmich der Merrennato s⸗
lin, Dienstag, den
bes Raman einer Fgespalteagen Etah zeigenpreis ein Tenerangszu
heitezeile 1 Mr. 1 ag von 1D
8
nzeiger.
6. Erwerbs. und Wirtschafte enossenschaften,
9. Bankausweise. v. B. erhsben.
—
.5) Die Mitglieder sämtlicher Aus⸗ schüsse müssen der Verwaltung, dem Grubenvorstand oder dem Aufsichtsrat des einze nen Mitgliedes oder der in den einzelnen Gruppen (§ 3. Ziffer 2) ver⸗ einigten Mitglieder angehören.
6) Die Zusammensetzung des Kohlen⸗ ausschusses, des Koksausschusses und des Brikettausschusses wird in jedem Ge⸗ schäftsiahr in der ersten Versammlung der Mitglieder bekanntgemacht.
7) Die ständigen Ausschüsse sind be⸗ schlußfähig, wenn mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend ist.
8) Die ständigen Ausschüsse wählen in ihrer ersten Sitzung ihren Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.
9) Die Geschäftsführung der ständigen Ausschuüsse regelt sich nach der von ihnen aufzustellenden und von der Versammlung der Mitglieder zu genehmigenden Geschäfts⸗ ordnung.
10) Scheidet ein Mitglied eines stän⸗ digen Ausschusses aus, so ist ein Frfc. mitglied zu henennen beziehentlich zu wäh⸗ len. Das Ergebnis ist in der nächsten Ve fanem une der Mitglieder bekanntzu⸗ machen.
11) Die Mitglieder der ständigen Aus⸗ schüsse dürfen bei den ihre Zechon be⸗ treffenden Beschlüssen nicht mitwirken.
Verliert in einem solchen Falle der ständige Ausschuß seine Beschlußfähigkeit, so ist Ersatz von der Versammlung der Mitglieder zu wählen. Bei Ersatzwahlen zum Absatz⸗ und zum Geschäftsausschuß sind die Bestimmungen in Ziffer 4 zu berücksichtegen.
12) Die ständigen Ausschüsse fassen ihre Beschlüsse mit Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet der Vor⸗ sitzende des Ausschusses.
213) Ueber die Verhandlungen in den ständigen Ausschüssen sind Niederschriften aufzunehmen, die mit Ausnahme der Niederschriften über die Verhandlungen des Absatzausschuffes und des Geschäftsaus⸗ schusses sämtlichen Mitgliedern in Abdruck zuzustellen sind.
14) Gegen de Entscheidungen der stän⸗ digen Ausschüsse steht jedem Mitglied eben⸗ so wie der Aktiengesellschaft „Rheinisch⸗ Westfälisches Kohlen⸗Syndikat“, vertreten durch ihren Vorstand, die Berufung an die Versammlung der Mitglieder offen.
15) Die Berufungen sind durch ein⸗ geschriebenen Brief binnen vier Wochen nach dem Tage der Mitteilung der Ent⸗ scheidungen zu Händen des Vorstandes der 1““ „Rheinisch⸗Westfälisches Kohlen⸗Syndikat“ und, wenn diese die Be⸗ rufung einlegt, an den Vorsitzenden des Ausschusses, der die Entscheidung erlassen hat, zu richten.
16) Der Vorstand der Aktiengesellschaft „Rheinisch⸗Westfälisches Kohlen⸗Syn⸗ dikat“ ist berechtigt, an den Sitzungen der Ausschüsse teilzunehmen. 8
ie Geschäftsführung. 8
¹) Die Aktiengesellschaft „Rheinisch⸗ Westfälisches Kohlen⸗Syndikat“ vertritt die Vereinigung und führt deren Geschäfte nach Maßgabe der Vorschriften dieses Ver⸗ trags. Sie hat die im Rahmen dieses Vertrags gefaßten Beschlüsse der Ver⸗
Aktiengesellschaft „Rheinisch⸗Westfälisches Kohlen⸗Syndikat“, welche die Verpflich⸗ tung des Vertriebs dieser sämtlichen Er⸗ zeugnisse nach den Bestimmungen dieses Vertrags übernimmt (siehe Ausnabmen
§ 6).
2) Es bezieht sich dies auf alle Erzeug⸗ nisse, welche aus den Feldern der Zechen⸗ besitzer oder durch eine ihrer Schacht⸗ anlagen gefördert werden einschließlich aller Felder und Schachtanlagen, 1 Mitglieder zu Eigentum oder Nießbrauch oder in Pacht oder sonst zur Benutzung erworben haben oder erwerben werden.
3) Die Mitglieder dürfen ohne vorherige Genehmigung der Versammlung der Mit⸗ glieder keine Felder “ oder Schachtanlagen an Ni tbeteiligte ver⸗ äußern oder verpachten oder in anderer Form zur Benutzung überlassen, auch keiner⸗ lei sonstige Rechtspeneelaengs vornehmen, in deren Folge ihre Felder, Felgesteile oder . auf Nichtbeteiligte über⸗ gehen.
4) Die Genehmigung muß eyteilt werden,
wenn vorher Sicherheit geleistet wird, daß
in einem solchen Fall weder die Rechte der
Aktiengesellschaft „Rheinisch⸗Westfälisches
Kohlen⸗Syndikat“ beeinträchtigt noch ihre
Pflichten gesteigert werden. G
5) Wer seine Schachtanlagen zur För⸗ derung aus oder zur Aufschließung vomn Feldern, welche einem Nichtbeteiligten ge⸗ hören, sowie zur Förderung der bei der Aus⸗ und Vorrichtung solcher Felder fallenden Kohlen hergibt oder benutzen läßt, muß der Aktiengesellschaft „Rheinisch⸗ Westfälisches Kohlen⸗Syndikat“ vorher hiervon Mitteillung machen. 28 Kohlen, welche bei solchen Aufschluß⸗ arbeiten aus fremden Feldern geförder werden, unterliegen den Bestimmungen dieses Vertrages und kommen auf die Be⸗ teiligung des betreffenden Mitgliedes in Anrechnun 6
Wegen der nach § 70 ff. der Aus⸗ führungsbestimmungen zugelassenen Aus⸗ nahmen vom gemeinsamen Vertrieb der der Aktiengesellschaft „Rheinisch⸗Westfälisches Kohlen⸗Syndikat“ von den Mitaliedern zur Verfügung zu stellenden Kohlen, Koks und Briketts gilt bis zur anderweitigen Beschußfassung, die an eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen gebunden ist, folgendes:
Ausgeschlossen von dem Vertrieb durch die ktiengesellschaft „Rheinisch⸗West⸗ fälisches Koh en⸗Syndikat“ sind:
1. 1) für sämtliche Mitglieder die lediglich zur Aufrechterhaltung des Grubhen⸗ betriebes erforderlichen Kohlen, Hoks und “ — der Zechenselbst⸗
vbrauch —
2) für die Hüttenzechenbesitzer, die zu
eigenen Zwecken der Hüttenwerke er⸗ forderlichen Kohlen, Koks und Brikets — der Hüttenselbstverbrauch bis zur jeweiligen vertraglichen Höhe. Als Hüttenzechenbesitzer gelten diejenigen Zechenbesitzer, welche bei Abschluß des Sondikatsvertrages vom 14. Oktober 1916 gleichzeitig Eigentümer von Hüttenwerken waren und eine Verbrauchsbeteiligung er⸗ hielten, sowie die diesem Vertrage neu
welche die
von Rechtsanwälten.
— „ — . ·—ᷓꝙ—- — — 8 8 entlicher Anzeiger. 38 eeerlaguns ae nenan. zc. Feüsehr nnn 8 8
ggeigenpreis
danf den 10. Verschiedene Bekanntmachungen. 11. Privatanzeigen.
— —
n. spricht. B Für Werke, für welche diese Vor⸗ rechte beansprucht werden, muß der Aktiengesellschaft „Rheinisch⸗West⸗ fälisches Kohlen⸗Syndikat“ auf Ver⸗ langen nachgewiesen werden, daß diese
Voraussetzungen vorliegen. Im Streitfalle entscheidet die Ver⸗
samm ung der Mitglieder.
Die Mengen, welche gemäß Ziffern 1 und 2 als Selbstverbrauch. beansprucht werden, müssen so verbraucht werden, daß sie nicht wieder als feste be auf den Markt gebracht werden können. Er⸗ zeugnisse aus den Nebenbetrieben der Koke⸗ reien und die Erzeugnisse der Teerdestilla⸗ tionen fallen nicht unter diese Bestimmung.
II. die zum Betriebe eigener Werke der
Mitglieder, als Kokereien mit und ohne Gewinnung von Nebenprodukten, Teer⸗ destillationen, sonstige Teet⸗ und Oel⸗ gewinnungsanlagen, Generatorgas⸗ und sonstiger Gasanstalten, Brikettfabriken, Ziegeleien usw., erforderlichen Kohlen,. Koks und Briketts, jedoch nur dann, wenn diese Werke in unmittelbarem Anschluß an eine demselben Mitglied gehörige, unter desg Vertrag fallende Anlage errichtet ind. 18 Darüber, ob für einen Betrieb die in diefem Abfatze geforderten Vorausfetzungen vorliegen, entscheidet im Streitfall die Versammlung der Mitglieder. „III. der Landabsatz, soweit nicht durch ihn Werke in regelmäßiger Weise bedient werden. Die Ausdehnung des Landab atzes über den Rahmen des übichen Plap⸗ geschäftes ist unstatthaft. Als Landabsatz gelten jedenfalls nur die Mengen, welche unter Ausschluß jedes Bahn⸗ und Wasser⸗ weges an die Verbrauchsstellen versandt werden. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen einem Mitglied und der Aktien⸗ gesellschaft „Rheinisch⸗Westfälisches Kohlen⸗Syndikat“ entscheidet der Ge⸗ schäftsausschuß.
IV. die zu Hausbrandzwecken für die Be⸗ amten und Arbeiter der Mitglieder be⸗ stimmten und die für wohltätige Zwecke zu verschenkenden db a Koks und Briketts.
liefern als seinem Anteil ent⸗
1) Kein Mitglied darf zu dem unten § 6 I Ziffer 1 und II fallenden Sebbst⸗ verbrauch und zur Abgabe im Landabsatz Kohlen, Koks und Briketts verwenden, die auf einer nicht unter diesen Vertragq fallenden Anlage gefördert oder heveaestellt sind; im Falle eines Arbeiterauestandes sind ausgenommen der unter § 61 Ziffer 1 fallende Selbstverbrauch und der Ner⸗ brauch für Zwecke, die öffentlichen Be⸗ langen dienen.
9) Die in § 6 bebandelten Koßlen⸗, Saks, und Brikottmengon unterliegen in Arnsoßung rer Narwondeing dor Neber⸗ mFwchung Hafrch Hz Aftiongososlschaßt Rbei⸗ nisch⸗ Westlälsches Koblen. Syrd Foaͤt⸗ und sind ihe bis zum 5, dos der Aßgabe foloondoen Monats zwüffommwäßig gufzugehen.
3) Die unier § 6 IHI. III urnd IV fallendan Mongan kaoͤmmon, soweit sio nicht Hom Zochonfelbstnorbronch dor dom Hütten⸗ sofbstverbrouch ( 6 I Difforn 1 und 2) dienen, ouf die Verkaufsbeteiligung (§ 13)
8 *e* pei dem Vorstande unserer Gesellschaft in Großenhain, dobpfitem Nummernverzeichnis -eeen b 8. bei der Peuzschen Bank Fitiale Dresden in Preseen, 1 “ Ehemmitz in Cheumitz oder — P ei einem Notar “ 2 shel bvevn 4.5. her gegen Empfangrahme von Hinterlegungzscheinen zu hintellegen. HSenenent de, See. ee,s Beoßßenbala, den 17. Jaauar 1920.. — 1 Eenusten oder vnes drütscheu Natar Großtenhainer Websreaht. nd F.eesr Fabrik Aktiengesellschaft. E1I1““ ß. Wächtler. A. Wintler.
Geh. Finanzrat Rothschild. Varsitzender.
14 479 82 guncoen im Sohlen (KoblonansfPan)
bB. zr. Nrststolspima Hon NorFaamSeeteili⸗ cuneen umn [Goks (Sokswe )
zur Foftstesfriwwh r Moronifeßee lie⸗ cumnoemn imn Brkeotts. (BriffotheaeeFnn) .wnr FmüßxFedaina vor arnEoerdon Ontos bünsfranoen (SanFihe ennss hef.)
aurf- Srbarwna dos Mbahos umnd mir Mo⸗ warlzobwme t der Fiewewir erforderlichen Maavot ꝓedbanSsckag
Bei uns hinterlegeg... 8 lläubiger: 18 a. Konsorttum für den Bau Mülheimer Kleinhahhnenn. . . b. Verschiedene Gläubigerr .. c. Durchlaufende Verrechnungsposten.. . Gewinn: Vortrag aus 1917/1918 Reingewinn 1918/19121 ..
beitretenden Mitglieder, mit denen eine Einigung über die Bewilligung einer Verbrauchsbeteiligung erzien wird. Für die Bewilligung ist ein
Forst 88 mn Anrechnung. . Aktiengesellschaft „Rheinisch⸗Westfälisches n8 8 8 Kohlen⸗Syndikat“ oder sein Stellver⸗ treter oder in ihrer Verhinderung ein von der Versamm ung zu sitzender.
5) Zur Teilnahme an den Versamm⸗ lungen hat jedes Mitglied nach seiner Wahl einen oder mehrere Vertreter zu bestellen.
einigung zu befolgen...
Die Tätigket der Aktiengesellschaft „Rheinisch⸗Westfälisches Kohlen⸗Syn⸗ ö ist sie de 8 zum Zwecke eigener Gewinnerzielung, sondern vc 2 1 b 1 he 1 Be⸗ ausschließlich zum Wörteil der Mit⸗ Ceeent Ken Feee chns öö sotzumg der Preise und Lieferungsbedin⸗ glieder der Vereinigung erfolgen. Die 8 r. r gungen.
Akt engesellschaft „Rheinisch⸗Westfälisces beit von swei Hritteln der, abge⸗ 8 9 Kohlen⸗Syndikat“ handelt bei allen Ge⸗ gebenen Stimmen bedarf. Kommt Die Mital: dor vervfszchton Fch waͤbrorh schäften im eigenen Namen aber nur auf eine Einigung nicht zustande, so tritt Ler Daqter biosos Norkragos sich jedos An⸗
Nuch für die im Lepbatatz ahoobenden Sobson. SHoks und MBrifotts goften die Be⸗ stimmungen dor §8§ 25 ff über di⸗ Fest⸗
3 041 715 322 340 74285 31 619,713 414 077 10 765,34 105 600 50 1163
wählender Vor⸗
an ihre Stelle die Festsetzung des ekots und Hdos NerFahtfe spror Erzong⸗
[98472] „Annawerk“ Schamotte⸗
und Tonwaren-Fabrik Aktien. Gesellschaft vorm., J. K. Geith.
Einladung zur aueryrbdentlichen 29
en 7. Februar 1920, Nachmittags 3 Uhr, im Gesellichaftshaus zu Coburg.
nerxalversammlung Eonnabend,
Tagesordnung: Beschlußfassung Aktienkapta’s um ℳ 900 000,—.
Aktienare, welche an der Generalver⸗ sammlung teilzunebmen wüaschen, haben ihre Akiien bis spütestens Mittwoch,
den 4. Februar b J., in Oes au beider
dustrie oder
in Coburg bei der Filiale der Mittel⸗ Astien⸗
und daselbst bisz um Schlusse der Gereraloersammlung zu be⸗
drutschen Privathank, geselschaft, zu binterlegen
Statutern .)
lasist. 08 Januar 1920.
Oeslau, den 2. . Der Vorhasd.
Hahn. Dr⸗Ing. Plenske. Klüglein. 8 14.
über Erhöhung des
esellschaftgkasse, in Fraukfurt a. M. bei der Fillalse „ der Bank sür Handel und In⸗
In Grundstückskonto. (Gebäudekonto ℳ 55 000 Ahschreibung. 3000 Aaschlußgleitkonio Wellblechspeicherkonto Fahrstuhlanlagekonto Effektenkonto. . Käasserkonto.. „Jarenkonto.. 8 Debitoren.
Bersuß.
bewinn⸗ vnd
An Hardelsunkostenkonto⸗ Gewinn...
Januar 1920.
und P
1 443 27 8 779 32 371 592 96
19 818,55
[Per Aktienkapitalkonto Reserv-fondskonio Dispositionsfondskonto Hvporthekeokonto Diyyidenden konto:
29 % Dividende Kreditoren. Tanttemekonto.. Gewinn
10 0009—
186 778 13 691/6: 1 348
519 818 Sewiurn.
Vevlustkont
Per Gewinnvortrag. Speditionskonto Zinsenkonto 4 Gebäudekonto II Pach konto.. Lagerkonto.. Provistonskonto.
IerF..
151 728
roduktenbank⸗Aktien⸗Gesellschaft.
51 929 808
200 000—- 20 000 —
30 0⁰0 — 58 000 —
[6 597 2665
ewinn⸗ und Verlußrechunna auf den 31. März 1919.
Soll.
Kapitaltilgungs⸗ und Erneuerungsfonds: Zuweisung Spesialesservefonds Schlebusch: Zuweisung. . Hastpflichtoersich rungzrücklage: Zuweisung. . . Steuern und Abgaben:
a. Steuern 1I“
b. Abgaben an Wegeeigentümer und Gemeinden Wertpapiere: Verlust und Wertminderung Kriegsfürsorge .... . Gewinn: Vportrag aus 1917/19188 .. Reingewinn aus 1918/1919 . 8
ℳ 126 279 116 000
450
10 764
ℳ 44 275,23 7 500 —
2
ℳ 10 765,34 105 600,50 ,◻1116 365
442 672
——ng
Vortrag aus 1917/1918 10 765 Betriebsüberschüsssee . 1 431 907 442 672
Die Divibende fü. Geeüahf 1918/19 gelangt mit ℳ 50 für jede tle (Nr. 1 — 2000) zur Auszahlung.
88 (a. Seeanhabis 1ng kem Aufsichtsrat ausgeschiedenen Herren Direktor
Dr. R. Haas und Kommerztegrat H. Hevmann wurden wiedergewählt.
Cölu- Mülhrim, im Jauuar 1920. 8 8 Mülheimer Kleinbahnen EEEEE
Rothenhöfer
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rbrauchsbeteihigung geben jedoch min⸗ destens je eine Stimme. 8 3) Die Versammlung ist beschlußfähig,
Die Vertreter müssen der Verwaltung, dem Grubenvorstand oder dem Aufsichts⸗ rat des betreffenden Mitgliedes angehören; auch ein Prokurist des Mitgliedes kann als Vertreter bestellt, werden. .
6) Die Ausübung des Stimmrechts
kann immer nur durch einen Ver⸗ Jedes Mitglied hat desbalb guf einem von der Aktien⸗ gesellschaft „Rheinisch⸗Westfälisches Kohlen⸗Syndikat“ vorzuschreibenden For⸗ murar die Namen seiner Vertreter für die Versammlungen in derjenigen Reihen⸗ foloe anzugeben, in welcher jeder der Ver⸗ treter für sich allein vor den folgenden das Stimmrecht für das Mitglied auszuüben berechtiat ist. 7) Sind Länder Mitalieder der Ver⸗ einigung, so müssen die Abstimmungen in den Verfammlungen der Mitglieder auf Verlangen eines beteiligten Landes dovvelt vorgenommen werden, und zwar einmal unter Einrechnung der Stimmen, wesche auf die Beteiligung des Landes entfallen, dos zweite Mal ohne Einrechnung dieser Stimmen.
8) Die Ve sammlungen finden statt am Sitze der Aftiengesellschaft „Rheinisch⸗ Westfölisches Goßlen⸗Syndikat“ oßer an einem vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats ber Aktenvfellichaft — „Rheinesch⸗West⸗ fälisches Kohlen⸗Syndikat“ zu bestimmen⸗ den Orte
treter erfolgen.
I. 21 ꝗ Noorsos mg vem Enewm dor Morr⸗ Ff ⸗ZCzm Frampon (T. E1.I= *.b) 9o Xro Mßösomwa dos GobloneoneeFnrssos 808 sCopo Fhrssos nimd, dos MreecFot honrs⸗ Sgrsss erföett Xn edeen 2 (we azahre zm. Fenmoveo von W talecdorw für Noarkanfeboivessepeehh worn ze fünf Maͤsstanon Farwom Kobhlon ein Mpij; bostch Ffür don sseonozte Fhiß. für % Mor FeosvHeseem on io gin⸗ nweerbelsh Wesse Ferrwon Coks ein vpembSd Füßr dom Goks messeharßz. für eaͤm Ma. Sera s H9 w gemwor orbeff Wa Tiom FTowworn Mr IES442 eün WMa gesied für den Brikettausschuß vbornarne4 1 2 GCNo Ohr ο ꝙm α T . wEs emn, zohom Fa rtbes er wer dar orsten Verseommlume , , e en VI 959815 Fostehen ünabhehn Möt. hiebHehrwm, Fem Hovoyg zo welf pohmn Hor Ureh.e Seen W, r fesn, irr Pbo⸗ —ehẽ Moer⸗Hesü.Fofkoh⸗a,nenh poreanr Hie vn „ I.,n, an Sdanaaen e Hhes: aren Sr-Ah weeh sibor voeee M.-een Fen i88 seeße ꝓƷμρ᷑n, ss&,eeber 1„ g n 4 MNarsarnbnfagee Hry MWa. agr SemArn, eeer ee, ehF vn-1 oimid pop Noasinneibewon 0 — § 9 Ziffer 2
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nach den beiden Gruppen getrennt
Rechnung der Mitglieder der Vereinigung. Alle verfügbaren Einnahmen sind den Mit⸗ gliedern der Vereinigung auszuzahlen, Fehlbeträge von ihnen durch Zuschüsse aus⸗ zugleichen.« Etwaiges Vermögen, soweit es das Aktienkapital übersteigt besitzt die Aktiengesellschaft „Rheinisch⸗Westfälisches Kohlen⸗Syndikat“ nur zu treuen Händen für die Vereinigung in ihrer Eigenschaft als deren geschäftsführendes Organ.
In Streitfällen, welche sich bei An⸗ wendung dieses Vertrags mit einem Mit⸗ gliede ergeben, werden die Gesamtbenange der Vereinigung von der Aktiengesellschaft „Rheinisch⸗Westfälisches Kohlen⸗Syn⸗ dikat“ wahrgenommen. Sie hat den Rechtsstreit im eigenen Namen als Be⸗ klagte oder Klägerin auszutragen.
Es stebt jedem Mitglied frei, der Aktiengesellschaft „Rheinisch⸗Westfälisches Kohlen⸗Syndikat“ als Nebenintervenient beizutreten.
2) Der Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft „Rheinisch⸗Westfälisches Kohlen⸗Syn⸗ dikat“ hat auch für die Vereinigung die⸗ jenigen Rechte und Pflichten, die sich aus § 246 H. G B. für den Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft ergeben.
Vertrieb der Erzeugnisse.
§ 5. 1) Die Mitglieder überlassen ihre ge⸗ samten Erzeuon’sse an Steinkohlen, Stein⸗
kohlenkoks und Steinkohlenbriketts der
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Reichskohlenverhandes beziehentlich des Reichskohlenrates, deren Ent⸗ scheidung gemäß § 78 der Aus⸗ führungsbestimmungen angerufen werden kann... 1 G
Als Hüttenselbstverbrauch im vor⸗ stehenden Sinne gilt auch:
a der Selbstverbrauch don Hütten⸗ werken oder ihrem Zubehör, die im Eigentum mehrerer Hüttenzechen⸗ besitzer stehen, solgnge dies der Fall ist und mit der Maßpabe, daß kein Miteicentümer hierzu einen größeren Bruchteil des Bedarfs liefern darf als seinem Anteil entspricht,
b. der Selhsiverbrauch von Hütten⸗ werken oder ihrem Zubebör, die unter einer selbständigen Gesellschaftsform betrieben werden, wenn und solonge mindstons 81 vom Hundert der Ge⸗ sellschoftsanteise im Eicentum des Hüttonzecherbesitzers oder mehrerer Hüttonzochonbesitzer steoben. Mei den Gesellschaften, die im Aueland ibren Sitz hoaben, gilt dieses Erfordernis õfs erfüllt wenn die Beteiljaung des Hüttenechenbesike⸗rs oder der Hitten⸗ zocherhosjker mindstens 75 Hom Fytydert etränt, Hein oyn der Gesoll⸗ schoaft beteistater Hüttonechonbeßztzer darf einen größeren Bruchteil des Be⸗
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nsso an Sohlon Soks und RBrikatts an Pritze. sewoit nicht aeyrüchich. Augnob⸗ woen vorwosoßon sind ꝛu entbalton Es. hondht sich Dioesos guch duf die Nebor.. mobmwmoht; wondfhesckor — FHoschrönktoer dHder mhoschrwävnPtor — Moformrnosvorpestchenngoem für dio Doit vwach dom gon.5, S 37 sich or⸗ obondon Ewbvntnt dos Nortrooà Die Wi zoliodor haoßen joden Hoj enFopson Mußtraa d jede wmwe ttboore MyFrago Cakart Car Müevnecse schaet Wpoe⸗, nsch., Mastfafz schoes Coßlon, Svvde Foate ner Erlodimimmn nf sißorwoson
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