1920 / 18 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 22 Jan 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Die Warenhaussteuer nach dem Gesetze vom 18. Juli 1900 ist daher nicht weiter zu veranlagen. 1

Hiernach ist das Erforderliche zu veranlassen, insbesondere

sind die beteiligten Gemeinden entsprechend zu verständigen. Berlin, den 14. Januar 1920. Zugleich im Namen des Ministers für Handel und Gewerbe und des 1 Ministers des Innern: 1“ Der Fivan minister. Dr. Südekum.

An die Regierungen mit Ausnahme von Posen.

Ministerium des Innern.

Die Preußische Staatsregierung hat auf Grund des § 28 des Landesverwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883 (G⸗S. S. 195) den Regierungsrat Dr. von Leyden in Potsdam zum Stellvertreter des Regierungspräsidenten im Bezuks⸗ ausschuß zu Potsdam, abgesehen vom Vorsitz, auf die Dauer seines Hauptamtes am Sitze des Bezirksaus chusses,

Stellvertreter des Regierungeprösidenten im Bezirksaueschuß zu Stade, abgesehen vom Vorsitz, auf die Dauer seines Haupt⸗ amtes am Sitze des Bezirksausschusses sowie

den Regierungsrat Oppenheimer in Berlin zum Stell⸗ vertreter des zweiten Milglieds der ersten Abteilung des Be⸗ zir ksausschusses zu Berlin sowie zum Stelloͤertreter des Präsi⸗ denten des Bezi ksausschusses in der zweiten Abtei ung, abge⸗ sehen vom Vorsitz, und den Reagterungsrat von Baumbach zum Stellvertreter des ersten Mit lieds der ersten Abteilung des Bezirkvausschusses auf die Dauer ihres Hauptamts am Sitze des Bezirksausschusses ernannt.

Die Preußische Staatsregierung Hat den bisherigen elsaß⸗ lothringischen Geheimen Regierungsrat Schlössingk zum Oberregierungsrat ernannt.

Der Oberregierungsrat Schlössingk ist dem Regierungs⸗ präsidenten in Potsdam zugeteitt worden.

Die Preußische Staatsregierung hat die Wahl des bis⸗ herigen Landschafted putierten von ZZ auf Regezow, Kreis Usedom, zum Generallandschaftsrat der Pommerschen Landschaft von 6 Jahren genehmigt.

u

Ministerium für Landwirtschafl, und Forsten. Die Oberförsterstelle Donnerswalde in Karmine im Regierungsbezirk Breslau ist zum 1. Juli 1920 zu besetzen. Bewerbungen müssen bis zum 20. Februar 1920 eingeher.

Domäanen

Ministerium für Wissenschaft, Knaß und Volksbilduns. Der bisherige Privatdozent Dr. Bühler in Breslau ist zum guß rorder tlichen Prosessor in der rechts⸗ und staats⸗ wissenschaftlichen Fakultät der Universität in Münster ernannt worden.

rwueneriere,

Die nächste Prüfung für Turn⸗, Schwimm⸗ und Ruderlehrer an der Landesturnanstalt in Spandau gg bleiben,

beginnt am Montag, den 22. März 1920. Die an mich zu richtenden Meldungen sind von den in einem Lehramt stehenden Bewerbern bei der vorgesetzten Dienst⸗

behörde, von sonstigen Bewerbern (mit Ausnahme der in Berlin als Anmeldestelle nicht ein Reichs ministerium zu wählen, da

wohnenden) bei derjenigen Regierung, in deren Bezirk sie wohnen, bis zum 1. Februar 1920 anzubringen. Die in Berlin wohnenden Bewerber, die in keinem Lehramt stehen, haben ihre Meldung bis zu demselben Tage bei dem Herrn Pol zeipräsidenten in Berlin einzureichen.

Die Meldungen können nur dann berücksichtigt werden, n se den Prüsungsordnungen vom 18. Januar 1916 und 30. Ma

siad. Die Anlagen Heft vereinigt einzureichen. 88

Beerlin, den 20. Dezember 1919.

Der Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. Im Auftrage: Hinze.

In Abänderung der durch die Bekanntmachung des Kohlen⸗ verbandes Groß Beilin vom 3. Januar 1920 J.⸗Nr. L. 13,20 festgesetzten Höchstpreise für Koks wird auf Grund der Bekannt⸗ machung des Bundesrals über Errichtung von Preisprüfungs⸗ stellen und die Versorgungsregelung vom 25. September/4. No⸗ vember 1915 (Reichs⸗Gesetzblatt S. 607 und 728) in Verbindung mit der Anordnung der Landeszentralbehörden über die Er⸗ richtung des Kohlenverbandes Groß Berlin vom 21. August 1917 sar die Stadtkreise Berlin, Charlottenburg, Neutölln, Berlin⸗S 1Se; Be lin⸗Lichtenberg, Berlin⸗Wilmersdorf sowie die Landkreise Teltow und Niederbarnim mit Genehmi⸗ gung der Staatlichen Verteilungsstelle für Groß Berlin folgendes bestimmt: 911 . Ss für Kokslieferungen an das Kleingewerbe

owie für Zentralheizungs⸗ und Warmwasser⸗ bereitungsanlagen in Fuhren nicht unter . 30- Zentnern. Es dürfen folgende Preise nicht übe schritten werden: 1. Westfälischer oder Lichtenberger Schmelzkoks

12,95 je Zentner. 2. Oberschlesischer Schmelzkoks a. soweit die Lieferungen nach dem 1. und vor dem 15. Januar 1920 ausgeführt s5inrnd. b. soweun die Lieferungen nach dem 14 Ja⸗ nuar 1920 ausgeführt sind 3. Niederschlesischer Schmelzkokse 13,20 . Die P eise gelten für Lieferungen frei Keller. Sie ermäß 'gen sich, sow it der Kols von dem auf den Hof des Grundstücks gefahrenen Wagen durch den Wagenführer ohne Muwirkung anderer Arbeiter abgeworen wird um 10 ₰, je Zentner, soweit der Koks auf dem Straßendamm vor dem Grundstuck des Verbrauchers ab worfen wird, um 15 je Zentner, bei Selbstabholung durch den Verbraucher um 55 je e tner. bei Lieferung ganzer Seha⸗ee ab Er⸗ zeugungsstelle im Gebiet f.n. Kohlenverbandes sowie frei Wagaon aller Bahnhöfe im Gebiet

11,60 13,30 .

—4

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Bekannt⸗ machung unterliegen der Bestrafung gemäß §8 17 Ziffer 2 der Be⸗ kanntmachung des Bundesrats über die Errichtung von Preisprüfungs⸗ stellen und die Versorgungsregelung vom 25. September und 4. No⸗ vember 1915.

§ 3. Die Preisfestsetzungen des § 1 finden, soweit durch den Paragrophen

selbst keine andere Regelung getroffen ist, auf alle seit dem 1. Januar

1920 ausgeführten Kokslieferungen Anwendung. Im übrigen tritt diese Bekonntmachung mit dem Tage der Verxöffentlichung in Kraft.

„Beclin, den 21. Januar 1920.

Der Kohlenverband Groß Berlin. Wermuth.

.

Bekanntmachung.

Gemäß 46 des Kommunalaobgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (G.⸗S. S. 152) wird hiermit zur öffentlichen Kennmis

für die satzungsmäßige Amtsdauer

gebracht, daß der im laufenden Steuerjahr zu den Kommunal⸗

den Oberregierungsrat von Puttkamer in Stade zum ab aben einschätzbare Reinertrag aus dem Betriebsjahr 1918 der

Halberstadt⸗Blankenburger Eisenbahn bezäglich ihrer

8 preußischen Strecken auf 235 769,64 festgestellt worden ist.

den 17. Januar 1920.

Der Eisenbahnkommissar. Sommer.

Magdeburg,

Bekanntmachung.

Die der Firma Otto Struensee in Wittstock erteilte Genehmigung zum Handel mit Lebens⸗ und Futtermitte n habe ich zurückgezogen und dem Inhaber der Firma Herrn Otto Struensee sowie seinem Geschäftsführer Herrn Gürtler daselbst den weiteren Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln verboten.

Kyritz, den 13. Januar 1920. Der Landrat. von Winterfeld.

1““

(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

8

Nichtamtliches.

Ddentsches Reich.

Der Reichsrat versammelte sich heute zu einer Voll⸗ sitzung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für innere Verwaltung und für Steuer⸗ und Folwesen, er Ausschuß für innere Verwaltung, der Ausschuß für Rechtspflege, die vereinigten Ausschüsse für Rechtspflege und für Verfassung und Geschäftsordnung sowie die vereinigten Ausschüsse für Rechtspflege und für Volkswirtschaft Sitzun gen.

—.—-A

Für die Anmeldung aller Ansprüche auf Grund der Verordnung über die Abgeltung von Ansprüchen gegen das Reich ist eine Frist gesetzt, die mit dem 30. März

1 stelle eine Entscheidung nicht treffen kann.

1919 genau entsprechen, insonderheit mit dem in 1 bzw. 6 vorgeschriebenen ä. ordnungsmäßig versehen eder Meldung sind zu einem

wahrung von Wertsachen (Fehe e , vnd. Gngen Vet labs pflichti eteiebe

1920 abläuft. seine unter diese Verordnung fellenden Ansprüche innerhalb dieser Frist nent nen. da später Anmeldungen unberücksichligt

Die Ansprüche müssen schriftlich bei dem Vertrags⸗ bfner oder einer amtlichen Stelle angemeldet werden Um ie Befriedigung der Ansprüche nicht zu verzögern, ist es ratsam, die Anmeldungen klar und erschöpfend abzufassen und

dieses ohne Stellungnahme der zuständigen unterstellten Dienst⸗

rsrrreeen

Der Reichsminister der Finanzen hat in Ergänzung der

vorläufigen Aussührungsanweisung zum neuen Umsatzsteuergesetz

vom 24. Dezember 1919, die im Heft 13 der Amtlichen Mit⸗ teilungen über die Zuwachssteuer (Verlag Carl Heymann, Berlin, Mauerstraße 43,44) bekanntgegeben worden ist, unter dem 12 Januar d. J. vorläufige Bestimmungen über die Aufzeichnungs⸗ und Buchführungspflicht der um⸗ satzsteuerpflichtigen Unternehmen erlassen. Diese vor⸗ läufigen Bestimmungen sind für die nach dem gemeinen Steuersatze steuerpflichtigen Unternehmen, käufer der nach §8 21 im Kleinhandel luxussteuerpflichtigen Gegerstände, für die wegen besonderer Leistungen wie An⸗ nahme von Anzeigen (Anzeigensteuer), Gewährung von ein⸗ gerichteten Wohn⸗ und Schlaf äumen (Gasthofssteuer), Ver⸗ Vermietung von Reittieren (Tattersallsteuer) erhöht von Bedeutung. Sie werden in dem an die Stelle der Amt⸗ lichen Mitteilungen getretenen- Reichssteuerblatt Heft 2 von 1920 veröffentlicht werden, das gleichfalls bei Carl Heymann, Berlin, erscheint.

Die inzwischen von den gesetzgebenden Körperschaften des Reichs gebilligte Erhähung der laufenden Teuerunas⸗ zulagen für die Reiche beamten um 150 vH für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. März 1920 erstreckt sich, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, auch auf sämtliche Pensionäre

und Hinterbliebene, die bisher Teuerungszulagen erhalten haben oder vach den maßgebenden Grundsätzen erhalten konnten. Es muß zwar daran festgehalten werden, daß die Teuerungszulagen an Pensionäre usw. nicht ohne weiteres zu gewähren sind, sondern daß dabei das Bedürfnis geprüft werden muß. Im Hinblick auf die jetzigen Teuerungsver⸗ hältmsse soll aber bei der Prüfung der Bedürfnisfrage ein besonders milder Maßstab angelegt und bei Festsetzung der Proz nsätze (50 bis 100 Prozent der den Beamten zu gewäh enden Teuerungszulagen) der wirtschaftlichen Lage der Pensionäre in weitestgehendem Maße Rechnung getragen werden. Bei den e Feststellungen und bei den Auszahlungen soll mit größter Bescheunigung verfahren werden. Es besteht auch die Absicht, bei der zum 1. April 1920 in Aussicht ge⸗ nommenen Besoldungsreform Mittel für eine Aufvessetung der Lage der Pensionäre usw. anzufordern.

nm nN—

Kohlenverbandes um 75 je Zentner. ministeriums

Von den Hetge e .gea war eine Besprechung beim Reichskanzler nachgesucht worden, die gestern statt⸗ fand und an der auch der Reichswehrminister, der Reichs⸗ minister des Innern, sowie ein Vertreter des Reichs justiz⸗ und der Pressechef der Reichskanzlei teilnahmen.

Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ berichtet, trugen die Ver⸗ leger ihre Wünsche vor, in der sie sich gegen die jetzige Proxis der Verbose von Zeitungen und Lahmlegung der Betriebe wandten. Soweit Zeitungsverbote un⸗ erläßlich erscheinen, sollten sie nicht ohne Befeistung und ohne Begründung erfolgen. Außerdem erscheine unbedingt erforderlich die Schaffung einer Instanz zur Nachprüfung der die Pressefreiheit einschränkenden Maßnahmen. Der Reichs⸗ kanzler sowohl wie der Reichswehrminister gaben eine Dar⸗ stellung über den Ernst der gegenwärtigen Lage und ließen keinen Zweifel daran, daß sie, um im allgemeinen vaterländischen Interesse der Lage Herr zu bletben, weitgehende Machtmettel für sich in Anspruch nehmen müßten und auf die Anwendung des nach Artikel 48 der Reichsverfassung zu verhängenden Ausnahmezustandes nicht verzichten könnten. Sie müßten die Möglichkeit behalter, gegen Zeitungen, die ohne Rück⸗ sicht auf das Allgemeinwohl in offener oder versteckter Weise zur Verwüstong und Vernichtung des deutschen Wirt⸗ schaftelebens aufreizten, nachdrücklichft vorzugehen. Dagegen wäre die Regierung bereit, im Interesse der gesamten Presse und des Zeitungsgswerbes den vorgetragenen Wünschen ent⸗ gegenzukommen, Zeitungsvervoten in Zukunft eine Be⸗ gründung sosort mitzugeben oder unmittelbar folgen zu lassen. Inwieweit eine Befristung der Verbote stattfi den könne, müßte der Erwäaung noch vorbehalten bleiben. Außerdem solle das Reichsjust zministerium sosort eine Verordnung aus⸗ arbeiten, auf Grund deren eine Kommission gedacht ist an einen Ausschuß der Nationalversammlung eingesetzt werde. Dieser Kommission soll das Recht einer Beschwerdeinstanz gegenübec den behördlicheu Anordnungen gegeben werden. Die Regierungsvertreter und Verleger gaben der Hoffnung Aus⸗ druck, daß auf Grund dieser Verständigung ein Zastund ge⸗

und auch dem allgemeinen Rechtsbewußtsein entsprechhe.

Preußenä.

Nach einer vom „Wolffschen Telegraphenbüro“ verbreiteten Mittei ung aus dem Reichswehrministerium ist m den abzu⸗ tretenden Gebieten Ostpreußens eine Beunruhigung der Bevölkerung dadurch eingetrejen, daß die Presse, u. a. die „Danziger Allgemeine Zeitung“ vom 24. Dezember 1919 eine Mitteilung aus angeblich zuve lässiger polnischer Qu⸗lle verbreitet hat, nach der sofort nach der Rat fikation des Friedensvertrages 6 Jahrgänge, und zwar von 18 bis 24 Jahren, zum Waffendienst einberxufen werden würden. Diese etwa 15 000 Mann betragende Truppe oll, wie die Presse behauptet, zunächst als Grenz⸗ chutz Verwendung finden und später nach dem polnischea Kriegsschauplatz abtransportiert werden. Die hierüber ange⸗ stellten Ermitlelungen haben ergeben, daß die Polen außer der bekannten Besetzung der Garnisonen die „Oorona Krajowa“ (Landwehr), zu der alle wehrfähigen Männer im Alter von 18 60 Jahren gehören, zum inneren Schutze aufrufen werden. Jedoch 68 nicht an eine allgemeine Mobilmachung

Es wird daher jedermann dringend empfohlen,

all⸗ für die Hersteller der nach § 15 des Gesetzes vnd für die Ver⸗

gedacht, sondern man will sich möglichst mit den sogenannten

Volkswehren begnügen, und erst dann, wenn dieser Schutz nicht

gusreicht, die Landwehr aufrufen. Die Zahl der Jahrgänge, die zur Anfrechtrhaltung der inneren Ordnung nötig sein

werden, läßt sich natürlich jetzt nicht bestimmen.

—⸗h

Das Wehrkreiskommando! teilt mit, daß die RKäumung des an Polen abzutretenden Gebiets des Wehrkreis⸗

kommandos I beendet ist, die Landesteile bei Sodau und

Lautenburg sowie Kreis Löbau waren am 19. Januar, Nach⸗ mittags, plaumäßig geräumt. Die Uebergabe ist ohne Zwischen⸗ fall vog statten gegangen.

vb

SDKie großdeutschen Kundgebungen im westpreußi⸗ schen Abstimmungsgebiet haben vorgestern unter gewaltiger Beteiligung in den vier Kreisen Marienburg, Marienwerder, Stuhm und Rosenberg stattgefunden und einen eindruckevollen Verlauf genommen. Alle Versammlungsokale waren über⸗ füllt. Es sprachen Redner aller in den Arbeitsgemeinschaften vereinigten polliischen Parteien. In den Versammlungen in Marienburg wurden Eutschließungen angenommen, die laut

Meloung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ folgenden über⸗

einstimmenden Worttaut haben:

Mehrere tausend Männer und Frauen, die heute in der alten Ordensstadt v rsammelt sind, geloben nach Inkrafttreten des Friedens⸗ vertrages noch einmal feierlichst gleich ihren Vorfahren treu 8 und einmütiges Festbalten am Deutschtum. Das wenpreußische Ab⸗ stimmungsgebiet ist urdeutscher Boden, durch deutsche Männer be⸗ siedelt und durch deutschen Fleiß, deutsche Tüchligkeit und deutschen Ordnungssinn zu einer glänzenden kulturellen und wirtschaftlichen. Entwicklung gebracht. Dieses urdeutsche Land, an dem wir mit jeder Faser unseres Herzens hängen, wollen wir dem deutschen Vaterlande erhalten. Westpreußen ist eine Stätte deutscher Kulturarbeite Die durch die Arbeit unserer Väter erworbenen Rechte können nicht erlöschen. Wir waren deutsch, sind deutsch und wollen deutsch bleiben. Gott schütze We preußen!

Entschließungen des gleichen Inhalts sind auch in übrigen Orten angenommen worden.

Zu dem in der Presse gemeldeten wischenfall bei der

Räumung von Argenau wird dem „Wolffschen Telegraphen⸗ büro“ zufolge amtlich mitgeteilt: Nach einer Meldung der Befehlshaberstelle des 17. A.⸗K. hat der polnische Divisions⸗ kommandeur dem Gouverneur von Thorn sein Bedauern über den Vorfall bei Argenau ausgesp ochen, der durch schwierige Befehlsübermittlung über Warschau entstanden sei. Die polnische Regierung werde für alle Schäden aufkommen, die dadurch entstanden sind, was durch das Aufgabekommando überwacht werden solle. Uebrigens hatte sich die deutsche Re⸗ gierung sofort nach Bekanntwerden des Vorfalls durch Ver⸗ mittlung der Schweizer Gesandtschaft an die polnische Regierung gemendfs. um eine befriedigende Erledigung des Zwischenfalls zu erzielen.

In der Oeffentlichkeit bestht noch Unklarheit darüber, ob egenwä tig unter dem Ausnahmezustand in Bra denburg und Berlin politische Versammlungen genehmiaungsvflichtig sind. Von zuständiger Seite wird hierzu bemerkt, daß in der maßgebe den Verordnung des Oberkommandoe fsir den Londes⸗ polizeibezirk Berlm, den Stad kreis Spandau und die Land⸗ kreise Teltow und Niederbarnim alle Versammlungen in nicht gesch’ossenen Räumen, also unter freiem Himmel,

sowie Umzüge und Ansammlungen von Menschenmengen ver⸗

schaff’n werde, der den gegenwärtig bestehen en Schwierigkeiten

den

hoten sind.

und andere Versammlungen in Sälen sind also nach den be⸗ stebenden Bessimmungen nicht verboten und derasbe daher

auch keiner Anmeldung und Genehmigung.

Oesterreich.

Bei der ersten Lesung der Vorlage, betreffend die Ver⸗

mögensabgabe, in der Nationalversommtung erklärte der

Staatssekretär für Finanzen Dr. Reisch, er habe vom Ver⸗ treter des Hondelsamts der Vereinigten Staaten die Mit⸗ teilung erhalten, daß der Schatzsekretär dem Konar⸗ lace unterbreitet habe über eine Anleihe von 70 Millionen für Oesterreich. An diese Mitteilung knüpfte er folgende IIöö 8

Die Aenderung des bisherigen Stand punkts der amerikanischen Regierung hinsichtsich der Kredithilfe für Europa und Eee müssen wir mit alergrößter Dankbarkeit begrüßen, umsemehr, alse damit die Voraussetzung, welche Frankreich und England für eine Kredithilfe ihrerseits aufftehten, erfüllt ist, so daß wir nunmehr viel größere Aussichten haben, Valutenkredit zu bekommen, als es noch vor kurzem den Anschein hatte. 1

Nachdem die Vorlage über die Vermögensabgabe von der

Versammlung dem Ausschuß überwiesen, war, brochte der Staatssekretär der Finanzen weiter eine Vorlage, betreffend die Aufnahme einer ausländischen Anleihe gegen Sicherstellung durch das Erträgnis des österreichischen Tabak⸗ monopols ein. Die Anleihe bezweckt die Beschaffung aus⸗ län ischer Zahlungsmittel zur Sichersellung des dringendsten Bedarfs an Lebensmitteln füͤr die nächste Zeit. 8

Ungarn. einer Meldung des

1

Nach „Ungarischen Telegraphen⸗

Korrespondenzbüros“ ist de ungarische Friedensdelegation

vorgestern nach Budapest zuruͤckgekehrt. Zum Empfange war eine vieltausendköpfige Menge, daruter Korporationen mit umflorten Fahnen, erschienen. Der Ministerp äsident Huszar richt te an den Grasen Apponyi eine Arsprache, in der er

unter anderem sagte: „In diesem Augenblicke wissen wir nur

soviel, daß wir zum Tode verurteilt wurden, und daß wir uns in der Armensünderzelle der großen Welt befi dn. Man kann uns aber richt begraben und nicht vernichten, weil nir leben wollen und leben werden.“ Auch ven der Universitätsjugend sowie der Landesliga zum Schutze der Gebietsunversehrheit wurde die Friedensdelegalion begrüßt, worauf Graf Appor yi tief er⸗ griffen antworteie, es wäre übereilt, in diesem Augenblicke die Trauerfahne zu hissen. Der Oberste Rat hätte der unga⸗ rischen Friedensdelegation versichert, er werde alles, was Apponyi vorbrachte, zum Gegenstand einer sorgsäitigen Er⸗ wägung machen. Der Redner habe keinen Grund, diese Er⸗ klärung als leere Phrase aufzufassen. Der Erfolg liege in

Gostes Hand. Die ungarischen Friedensdelegierten würden

arbeiten, um eine Besserung der Bedingungen zu er⸗ reichen.

Die Friedensdelegation hat in Neuilly eine Note über die siebenbürgische Frage überreicht, in der sie, obiger Quelle zufolge, die Friedenskonferenz bittet, Sieben⸗ bürgen, falls die dort vorzunehmende Volksabstimmung sich in diesem Sinne kundgibt, ohne Antastung der wirtschaftlichen Gemejrsamkeit mit Ungarn eise weitgehende staatliche Autonomie zu verleihen und mit der inneren Regelung der Nationalitätenfrage Siebenbürgens eine von dem ölkerbund u enssendende Kommission betrauen zu wollen, die unter Ein⸗ Healshachg von Vertretern der drei interessierten Nationen nämlich MFeavaten. Sachsen und Rumänen für dieses Gebiet einen Verfassungsentwurf ausarbeiten soll. Die nationalen Bestimmungen dieser Verfassung wären unter Schutz des Völkerhundes zu stellen. v

Polen.

Der Landtag bereitet nach einer Meldung der „Times“ den Entwurf für ein Gesetz vor, das die Todeestrafe für Reglerungsbeamte einführt, die sich des Diebstahls von Regierungseigentum und der Annahme von Bestechungsgeldern

schuldig machen. K Pa Frankreich.

Der König der Belgier, der inkognito in hatte geßern nachmittag eine lange Unterredung m sidenten der Republik. .

Der Oberste Rat versammelte sich vorgestern abend im Ministerium des Aerßern. Der Sitzung wohnten Clemenceau,

aris weilt, dem Prä⸗

Millerard,. Lioyd George, Cur on Wallace, Matsui, Foch und Wie „Wolffs Telegrarhenbüro“ be⸗ der Antwort der

General Wilson bei. richtet, nahmen die Vertreter der Mächte von südslawischen Regierung auf die von den italienischen Delegierten eingereichte Lösung Kenntnis.

bis Ende der Woche eine endgültige Antwort einzureichen. Nach

Beendigung der Sitzung verabschiedeten sie Obersten Rates im Beisein des Ministerpäsidenten Millerand von

Cl menceau. L oyd George, Nitti, Matsui und Wallace sprachen

dem Scheidenden ihr Bedauenn darüber ous, daß sie die Argeit mit ihm gemeinsam richt fortsetzen können, und auch Mllerand drückte namens der französischen Regierung Clemenceou seine Anerkem ung aus für die Arbeit, die er in der Friedeng⸗ konferenz geleistet habe. Mitglieder der Friedens konferenz hätten das, was sie als das Juteresse ihres Vaterlandes angesehen hätten, gut verteidigt. Jedoch

hebe man niemals die Notwendiskelt eines gemeinsomen Ein⸗

verständnisses anßer acht gelassen. Wenn die berechtigten Juteressen jeder Nationalität gewahrt werden sollten, und wenn es ein ruhiges Europa geben solle, dann könne dies nur ge⸗ schehen, wenn das Recht jedes Se.s anerkannt werde. Ueber alles aber stelle er die Notwendigkeit der Entente. Wenn England, Amerika, Italien und Frankreich vereinigt blieben, dann sei dies eine Garantie für den Frieden, die alle Sicher⸗ heiten überbiete, die man auf Papier schreiben könne. diee Nationen sich eines Tages trennen sollien, dann wage er nicht das Unglück vorauszusagen, das daraus entstehen köanne Nach beschlossen, kommenden Sonntag eine Konferenz der Bot⸗ schafter zu eröffnen, die die Ausfübrung des Versailler Friedensvertrags und die loufenden Geschäfte besorgen soll; die aroßen Fragen der allgemeinen Politik werden besonderen Konferenzen der Regierungschefs vorbehalten bleiben.

8

1 Ueber Versammlun 5 esch! - Räumen ist keinerlei Bestimmung e Sn gegen

eine Vor⸗

Die französische Regierung hat ihre Zustimmung zu der Ernevnung des ehemaligen deutschen Reschsschatzministers Mayer⸗Kaufbeuren als Geschästsnräger in Paris erteilt.

Ein unter dem Vorsitze Millerands abgehaltener Ministerrat bihligte obiger Quelle zufolge die Richtlmien der

ministeriellen Erkkärung, die von Millerand in der Kammer von L'Hopiteau im Senat verlesen werden wird. Hinsichteich der äußeren Politik wird der Wille des Kabinetts, der im

Einvernehmen mit den Alliierten geführten Polttik treu zu

bleiben, zum Ausdruck gelangen. Der Vertrag von Versailles müsse ganz durchgeführt werden. Der Völkerbund könne in dieser Hinsicht ein wertvolles Hilfsmittel sein. Ueber die innere Politik wird dargetan, daß Frankreich die neuen Steuern auf sich nehmen müsse, um die Kriegskosten bezahlen zu können. Der sozialen Frage wird nur in einer Erwähnung Raum gegönnt, die, im Geiste des Waldeck⸗Rousseauschen Programms gehalten, lautet: Das Koptal muß arbeuen, die Arbeit muß zu Besitz gelangen. Schließlich beißt es in der Erklärung, daß die Regierung sich nicht in konfessionelle Dinge mischen werde. Die Trennung von Kirche und Staat bedeute nicht einen Kriegs⸗ zustand, sondern ein freiheitliches Regime.

Rußland.

Laut Meldung der „Acence Havas“ haben die Auf⸗ ständischen im Kaukasus Derbent angegriffen, sind aber Ehntsges ogen worden. Die Kaukasusarmee hält eine Linse, ie die Eisenbahn Zarizin —Jekaterinodar kreuzt. Durch Hoch⸗ wosser wurden viele Brücken weggerissen; Versuche der Bol⸗ schewissen, den Don zu überschreiten, olückten nur südlich Vachitschevan (2), wo es einer kleinen Abteilung gelang, sich auf dem linken Ufer festzusetzen. Wie weiter berichtet wird, nd die nach dem Schwarzen Meer entsandten englischen Kriegs⸗ chiffe dazu bestimmt, die durch den Vo marsch der Bol⸗ chewisten bedrohten englischen Untertanen und die englischen Inter ssen zu schützen. Gleiche Maßnahmen werden in Wla⸗ diwostok ergriffen. 8

Emn Moskauer Rodiotelegramm meldet heftige Kämpfe zwischen Weißen Truppen und Aufständischen bei Irkutsk. Ein Teil der Kosaken habe sich den Aufständischen angeschlossen. Auf der Halbinsel Kamtschatka ist eine revo⸗ lutionäre Bewegung unter den Truppen ausgebrochen, die zu den Aufrührern übergingen und die bisherigen Behörden verhafteten.

Portugal.

Das Kabinett hat sich unter Vorsitz von Domingo Pereira (Demokrat) gebilder. Der „Agence Havos“ zufolge umfaßt es vier Demokraten, vier Liberale, zwei Unabhängige und einen Sozialisten. Mello Barreto hat die auswärtigen Angelegenheiten übernommen.

Niederlande.

8

Das Ministerium des Arußern teilt, dem Korrespondenz⸗ büro zufolge, mit, daß zwischen Bevollmächtigten der nieder⸗ ländischen und deutschen Regierung Uebereintimmung bezüglich einer ihren Regierungen zu unterbreitenden Verein barung über einen Deutschland zu gewährenden Kredit und die Einsuhr von Steinkohlen erreicht worden ist Die Niederlande gen ähren Deutschland einen Kredit von 200 Millionen Gulden, ablösbar spätestens in 10 Jahren. Von diesem Kredet sind 60 Millionen für den Ankauf in den Niederlanden von Lebens⸗ mitteln niederländischen oder niederländisch⸗ndischen Ursprungs bestimmt. Ein Betrag von 140 Millionen dient zum Ankauf von Rohstoffen und hat den Charakter eines erneuerbaren Kredits. Deutschland verpflichtet sich seinerseits zur vierjährigen Forisegumg seiner Kohlenlieferungen, zu denen es sich im ohlenabkommen, das bis 31. Dezember 1919 in Kraft war, verpflichtet hatte. Außerdem ist eine befriedigende Regelung über die Ausbeutung der in unmittelbarer Nähe der lim⸗ burgisch⸗deutschen Grenze gelegenen Kohlenbergwerke, die sich bereits in den Händen einer niederländischen Gesellschaft befinden, erreicht worden. Die getroffenen Vereinbarungen müssen gegebenenfalls von den Generalstaaten genehmigt werden.

Belgien.

Die Seklionen der Kammer traten am Mittwoch zu⸗ ammen und beschlossen der „Agence Havase“ zufolge ein⸗ stimmig bei einigen Stimmenthaltungen die Absche ffung des 8 310 des Strafgesetzbuchs, der jede Verletzung der Arbeits⸗ freiheit unter Strafe stellt. Der Gesetzeniwurf, der den

rauen das Stimmrecht gewährt, wurde von den Katho⸗ litken und Sozalisten aller Seltionen angenommen. Die

Liberalen stimmten dagegen.

Da die südslawische Regierung zu diesen Vorschlägen Vorbehalte gemacht hatte, soist siegebetenworden,

sich die Mitglieder des

Clemenceau seinerseits erwiderte, alle

Wenn

einer Havasmeldung hat der Oberste Rat gestern

Der Berichterstatter der Kommission für die neue Anleihe, Abgeordneter Wouvermans, erklärt in seinem Bericht, die korsolidierte Schuld Belgiens habe am 31. De⸗ zember 1913, 3 Milliarden 743 Millionen betragen, die schwebende Schuld 534 Millionen. Seut dem Waffenstillstand seien die Lasten gestiegen um 8 895 487 728 Francs, wovon allein 6 ½ Milliarden auf Anleihen entfielen. Die Schuld Belgiens betrage also ungefähr 13 Milliarden. Die neue Anleihe werde sie auf 18 Milliarden bringen. In dieser Summe seien gewisse Anleihen im Ausland, um der Industrie Kredit zu ver schäaffen, nicht einbegriffen. Die neuen Anleihen häuten als Deckung Belgiens Forderung an Deutschland.

Dänemark. L

ber gestrigen Sitzung des nordschleswigschen Reichs⸗

87,eeh teilte der Minister Hanssen mit, daß in Frank⸗

reich noch 400 nordschleswigscher

Herkunft seien, die jetzt in Rouen versammelt würden, von wo sie der dänische Dampfer „Moskau“ heimbringe werde.

Nachrichten aus Mexico melden die Verhaftung des Generals Alvaremo, des 8. 89 Gouverneurs von Uratan. vnch Srllben⸗. 2 8 889 178 Seers, ee

lvaremo eeschuldigt, auf dem Weg 1 . der revolutionären Bewegung anzuschließen und 82 Sowjet⸗ reglerung in Nocatan einzusetzen. ““

Asien.

Nach einer Meldung der „Times“ verlautet von arabischer Seite, daß wieder Gefechie zwischen Franzoseu und Arabern sattesunden hälten, wobei diese siegreich gewesen und französische Maschinengewehre erobert hätten. 8 Das „Reutensche Büro“ erfährt. daß am 20. Januar

8

Grenze ein schwer

in d ingetroffenen Berichten zufolge an der indischen London eingetroff Gefecht hac send bei dem die

11“ 8

8

b 8 3 1 . britischen Verluste 350 Mann betrugen. Die Derajakolonne⸗ die in das Herz des Mohzudlandes vorrückte, stieß auf starken Widerstand. Tie zb der Aufständischen hätten fetzt schriftlich um Einstellung des fremden Vormarsches gebeten und erklärt, daß sie sich den ihnen gestellien Bedingungen fügen würden.

Parlamentarische Nachrichten. *

Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Be⸗ seitigung der Konfliktserhebung bei gerichtlicher Versolgung von Beomten und Personen des Sol⸗ datenstandes wegen Amts⸗ oder Diensthandlungen und bei Klagen gegen den Staat wegen Amts⸗ pflichtverletzungen von Beamten bei Ausübung der öͤffentlichen Gewalt, ist nebst Begündung der Preußi⸗ schen Landesversammlung zur Beschlußfassung zugegangen. Er lautet, wie holgt:

§ 1. Die in den Gesetzen vom 13. Februar 1854 (Gefetzsamml. S. 86) und vom 1. August 1909 (Gesetzsan ml. S. 691) zugelassene Erhebung von Konflikten bei gerichtlichen Verfolgungen wegen Amts⸗ und Oiensthandlungen findet nicht mehr statt.

§ 2. Auf Konflikte, die beim Zeitpunkt des Inkafttretens dieses Gesetzes bereits erhoben, aber noch nicht erledigt sind, finden die hisher geltenden Vorschriften Anwendung.

In der beigegebenen Bearündung wird ausgeführt:

Das Gesetz, betreffend die Konflikte bei. gerichtlichen Verfolgungen wegen Amts⸗ und Diensthandlungen, vom 13. Februar 1854 gibt der vorgefetzten Diensibehörde von Beamten und Mititärpersonen, gegen die wegen einer in Ausübung oder in Veranlassung der Aus⸗ übung ihres Amtes oder ihrer Dienstverrichtungen vorgenommenen Hond⸗ lung pder wegen Unterlassung einer Amtsbandlung oder Dienstverxich⸗ tung eine gerichtl che Verfolgung eingeleitet worden ist, die Befugnis, b sie glaubt, daß dem Untergebenen eine Ueberschreitung seiner Amts⸗ efugnisse oder Unterlassung einer ihm obliegenden Amtshandlun nicht zur Last fällt, den Konflikt zu erheben. Das Verfahren i durch das Gesetz vom 8. April 1847 geregelt. Die Entscheidung über den Kor flikt liegt, soweit es sich vm ein Verfahren gegen einen Be⸗ amten handelt, gemäß § 11 Einf.⸗Ges. z. G. V G. vom 27. Januar 1877 bei dem Oberverwaltungsgericht, soweit es sich um ein Verfahren gegen eine Person dee Soldatenstandes handelt, bei em En (§6 des Gesetzes vom 13. Februar 187 4). Wird der Konflikt für begründet ertlärt, so ist der Fe ee E eaelen und das gerichtliche Verfahren einzustellen. Erklärt die Entscheidung den Konfltt für undegründet, so nimmt das gerichtliche Verfahren seinen Fortgang. Dies⸗ Vor⸗ schriften fintin nach § 2 des Gesetzes über die Hastung des Staates und anderer Verbände für Amtspflichtverletzungen von Beamten bei Ausübung der öffentlichen Gewalt vom 1. August 1909 bes Klagen gegen den Staat entsprechende Anwendung auf die Feststellung, ob der Beamte sich einer Ueberschreitung seiner Amtsbefugnisse oder der

Unterlassung einer ihm obliegenden Amtshandlung schuldig gemacht hat.

Die Konfliktserhebung enthält einen Eingriff der e behörde in ein schwebendes Prozeßverfohren und damit eine Beschrän⸗ tung des ordentlichen Rechtswegs zugunsten des Staats, der Beamten und der Personen des Soldatenstandes, deren Gegner im Zivilprozeß sich insoweit nicht des vollen Rechtsschutzes bedienen können, den der vneingeschränkte Rechtszug bei den ordentlichen Gerichten gewährt. Soweit die Haftung des Staats für Amtspflichtverletzungen von Beamten bei Ausübung der öffentlichen Gewalt in Frage komat, erscheint eine Beschränkung des ondentlichen Rechttwegs schon mit Rücksicht auf Artikel 131 der Reichsverfassung vom 11. August 1919 bedentlich. Aber auch eine Sonderstellung der Beamten und Militär⸗ persolen im Prozeß lehnt die öffentliche Meinung heute als nicht mehr zeitgemäß ab. Es erscheint desbalb geboten, die Erhebung des Konflitts für die Zukunft auszuschließen 1). Indessen werden

Konflikte, die im Zeitpunkte des Inkrafttretens dieses Gesetzes wirk. zu erledigen sein; denn

sam erhoben sind, im bisberigen Verfahren durch die Erbebung des Konflikts wird in den Gang des Prozesses, „B. in den Lauf der Fristen 19 des Gesetzes vom 8. April 1847), der stan eingegriffen, daß die Zurüdkversetzung in den früberen Zu⸗ stand Schwierigkeiten begegnet. Es lieat daher im Interesse aller Beteilicten, daß der einmal erhobene Konflikt nach den bisher ge⸗

den Vorschriften erledigt wird 2)

Statistik und Volkswirtschaft.

Arbeitsstreitigkeiten.

n Wien befinden sich, wie W. T. B.“ meldet, die Kraft⸗ we b” nfahrer 88 2.Hhar. Kach einer Versammlung der Aus⸗

ständigen zogen die Teilnehmer gestern durch einige Hauptstraßen der 8

Stadt und verübten Ausschreitungen gegen Kollezen, die sich nicht an der Streitbewegung beteiligten. Die Polizei verhaftete mehrere Kraftwagenfahrer. 1

Aus Mährisch Ostrau wird dem „W. T. B.“ jelegraphiert: Bei den gestrigen Vormit agskonserenzen zwischen den Vertretern der Bergarbeiteroerganisationen und der Bergwerks⸗ besitzer wunde im wesentlichen eine Einigung erzielt. Nach⸗ mittags traten die Ventreter der organisierten Arbeiterschaft und der Repierung zu Beratungen lenn. Die Erklärungen des Re⸗ gierungsvertreters wurden als be rsedigend aner kannt. inanziell be⸗ deutet die Einigung eine Erböhung der Löhne um 20 vH und die Auszahlung eines Anschaffungsbeitraggs am 1. Februar. Es wurde betont, daß dasjenige, was den Bergarbeitern zuerkannt wurde, auch den Arbeitern der an eren Industriezweige gewaͤhrt werden müsse. Die dehe hnsen stelte schließlich das Verlangen auf Errichtung einer poritätischen Kommission aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern, welche die Löhne im Eintlang mit den Preisen der Lebensbedürfnisse regeln soll. Diese Bestimmung wurde als bindend für die Wiereraufnahme der Arbeit erklärt. Am Abend beschlossen die Vertreter der Arbeiterschaft, daß die Arbeit am heutigen Donnerstag wieder aufgenommen werden solle.

Nach einer vom „W. T. B.“ übermittelten Meldung Malländer Blätter ist der Ausstand der Post⸗, Telegraphen, und Telephonangestellten in Italien beendet. —. Wegen des Eisenbabnerausstandes werden die Zöge von Machinen⸗ gewebrabteilungen überwacht. Es wurden strengsie Weisungen erteilt, um Anschläge geggeh die dgengsre bec⸗ zu verhindern. NachSecolo war am 20. d. M. der Auestand in Genua und Turin streiken beinahe 90 vH.

Einer vom „W. T. B.“ 1eeenebener Havasmeldung aug

olge hat dort der Gouverneur einen Erlo 83 inse devgitge gl ver aufnabme der Arbeit a 26. Januar fordert. Wer dem Erlaß nicht Folge leistet, sieht

sch scharfen Maßnahmen ausgesetzt, u. a.

erufung. Uuuft und Wissenschaft. 8

in der Januarsitzung der Antbropologischen Gesel schaft 8 der Leeean Prof. F. von Luschan über daß Thema: Volkswoblfahrt und soziale Anthropolpgie. Vor 20 Jahren hat der Vortragende zum ersten Male Universi äts⸗ vorlesungen über Sozialanthropologie gebalten, er hat dann 1912 und 1913 auf den Versammlungen der deuts Anthropologen Weimar und zu Nürnberg diese Dinge behandelt; beute unserer Erniedriaung kommen die Probleme von neuem in ihrer deutung zur Gellurg, und das durch Fachmäaner bhesetz e Ministerium sür Volkswohlfahrt bietet gewisse Garan⸗

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Bologna allgemein, in

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* 8

der militärischen Ein⸗