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tien dafür, daß sie mehr Berüͤcksichtigung finden dürften. Es fest, daß nur die Keimmasse auf die Vererbung von Einfluß ist, eine gesunre Keimmasse muß einen gesunden Körper erzeugen, und die Veränderungen eines solchen Korpers während des Lebens durch Verwundungen und Schädigungen, soweit sie nicht die Keimm sse beein flusien, sind für die nächte Generation völlig gleichgültig. Ein durch Verwundung seiner Arme oder Beine Beraubter hat demnach keine Verstümmlungen dieser Glieder bei seinen Nachkommen zu be⸗ fürchten, ebensowenig wie ein durch Verwundung Taubgewordener diesen Fehler auf seine Kinder vererbt. Da egen wirken alle Schädi⸗ gunger, die die Keimmasse selbst angr ifen, wie Alkoholismus, Syphilis, Epilepsie, Neuropathie ungünstig auf die Nachkommen der mit diesen Krankbeiten Behafteten ein; daber ist die Möglichkei' einer R generation im Laufe von Geschlechtern gegeben, wenn keimgesunde Individuen die Keimmasse der erkrankten beeinflussen. Der Vor⸗ zragende besprach darauf die Ahnenverlustfrage. Jeder Mensch hat 2 Eltern, 4 Großeltern, 8 Urgroßeltern und so fort; theoretisch würde jeder von uns seit Ehristi Geburt etwa 254 Ahnen besitzen, d. h. ihre Zahl würde hoch in die Millionen und Milliarden gehen; in der Tat ist das nicht der Fall, da stets wieder Verwandte einander heiraten. Seit der Reformationszeit hat jeder von uns etwas über 800) Abnen, und wenn man bedenkt, wie damals die Trunksucht in Europa verbreitet war, wie die Syphilis durch die Matrosen der „Columbus“ nach Genua gebracht ward, so ist es unwahrscheinlich, daß irgend ein Mensch unter seinen Vorfahren nicht irgend einen mit kranker Keimmasse gehabt hat; selbst die Schweizer Alpendörser dürften da keine Ausnahme machen, sind doch die Söhne der Schweiz als Landsknechte in alle Gegen en Europas und wieder in ihre Heimat zurückaekommen. Wo man die Ahnenreihe zurück⸗ veif lgen kann, wird der Ahnenverlust deutlich. Fo besitzt Kaiser Wilhelm II. in der 15. Generation aufwärts nur 533 statt der ge⸗ forderten 4096 Ahnen, eberso kann das Konstantbleiben von Be⸗ völkerungen gewisser Inseln in der Südsee oder die Erholung der B völkerung nach Seuchen oder Massakers in 2. Generationen diese Tatsache beweisen. Die 1831 hingemordete orthodox⸗ Bevölkerung von Emyrua erreichte ihre vorige Zahl in 40 Jahren wieder, ebenso wie sich die Mainotten in derselben Zeit erholten, allerdings in der Zahl seit 1860 nicht vermehrten. Die etwa zu zwei Dritteln ermordeten Armenier werden in 2 Generationen ebenfalls ihre Volkszahl wieder erreichen, wie sie vor dem Weitkriege bestand. Ein Gegenstück dazu bietet die ungeheure Fouchtbarkeit der Kaninchen in Australien seit 1848 aus etnem eingeführten Paare, die so stark war, daß das Futter für die dort lebenden Schafe von ihnen vertilgt wunde, und ebenso der Füchse, die aus einem Dutzend Paaren dort sich zu großen Massen ent⸗ wachelt haben, mit deren Fellen im Handel Millionen verdient werden. Iadem Stammbaum des unglück ichen Don Carlos sind stark be⸗ lastete Abnen. De Progtnie (der vorstehende Unterkiefer) der Habgs⸗ hurger tritt schon früͤh in der Faͤmilie auf; bei Karl V. ist sie nach Amkbergels Pmträt schon vorhanden; in diesem Geschlecht kommen Ahnen wie Johanna die Wahnsinnige vor, die schwachsinnih Fabell von Kastilien, der pfychopatische Ferdinand von Arragonien, die schwach⸗ sinnige Beatrir von Portugal, der Wüterich Philipp II. So erklärt sich die fo. tschreitende Degeneration der Habsburger. Die Verschiebung der Kiefer gegeneinonder kann bei Fischen künstlich herbeigeführt werden, wie es Professor Fornier Tae hat. Die Akromegalie findet sich beim römischen Kaiser Maximinus Ihrax und bei fast all n be⸗
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kannt gewordenen Riesen in der Regel verbunden mit tuberkulösen
Erkrankungen des Hirnanhangs. es weireren ging Professor von Luschan auf die Mendelschen Kreuzungsversuche zwischen rot⸗ und weißblühenden Erbsen ein, aus denen er feine Vererbungs⸗
regeln gewonnen hat. In der eisten Generalion haben wir lauter
rotblühende, in der zweiten schon einzelne weißbluhende Nachkommen, dann kommen dauernd weiße Nachkommen, wenn kein Atavismus auftritt, während die vierte und fünfte Generation rotblühende Erbsen zeigt, manchmal tritt dann allerdings Atavismus auf. Nun vererben sich einzelne Eigenschaften bei den Nachkommen von Negern und Weißen nach den Mendelschen Regeln, doch ist die Anzahl dieser Eigenschaften noch nicht bekannt. Nicht einmal die Pigmeniver⸗ hältnisse vererben sich gleichartig, ebenso ist es mit geistigen und moralischen Cigenschaften, auch sie wandein sich. Ein wichtiges Moment in den Vererbungserscheinungen ist ihre Variations⸗ bveite, die in der Regel starke Unterschiede aufweist. So baben nach Erwin Bands und Jchansens Versuchen kleine Bohnen in der Mehrzahl miltelgroße Nachkommen; sonst kommen bei jeder. Art von organischer Spezies greße und kleine Nachkommen vor. Cs dürfte sich empfehlen, nach dem Vorgange von Dr. Crzehllitzer Sipp⸗ schaftstafeln anzulegen, um Materialien zur Familienfo schung zu ge⸗ winnen. In großzüniger Weise angelegt ist das Institut des Lr. Davernvport (New York), in dem schon tausende schematisch ange⸗ (egter Aufnahmeergebnisse von Familien vorliegen, freilich zumeist solcher, die entarfet sind oder aus denen ein Verbrecher hervorging. Hier findet sich reiches Material für das Studium der Verbrecher und Enlarteten. Hunderttausende von Ahnentafeln und Stammbaäͤumen sind dort hergestellt worden, an denen man den circulus vitiosus ttudieren kann, wie er sich darstellt aus Alkoholismus, Epilepsie, Schwachsinn ufw. Genau ebenso verhält es sich beim Verbrecher, bei ganzen Verbrecherfamilien; es hat sich gezeigt, daß die Anlage zum Verbrechen ererbt wird und weiter sich vererbt wie Krankheiten u d . Wir würden es länast alle eingesehen haben und die Strasgesetzgebung danach gestaltet haben, wenn nicht Cesare Lombroso die Sache in P rruf geb’acht bätte, insbesondere bei den Juristen. Denn schon 1848 hat Rudolf Virchow es ausgesprochen: Der Verbrecher ist ein Kranker, und er muß als Krauker behbandelt werren. Diese aus den Tatsachen erschlossene Erkenntnis ging spurlos vorüber; denn Lombroso behauptete: der Verbrecher bedeute einen Rückschlag zum Primitiven. Das Gegenteil ist richtig. Schon vor 30 Jahren hat der Vortragende diese Behauptung zu wider⸗ legen unternommen. Die Belgier am Kongo stellen dort die Verbrecher dar. Unsere Kultur läßt die Verbrecher groß werden. Ein brutaler Häuptling in Afrika würde sich nicht lange halten können, er wülde vom Stammetpriester bald beseitigt werden, und auch der umgekehrte Fall ut denkbar wegen der auch hiex vorhandenen Eifersucht der wel lichen und der geistlichen Machthaber auf⸗ einander. Der Einfluß der Weißen schützt dort oftmals solche Ent⸗
artete. In der Rechtspflege zeigen die primitiven Völker meist
den richtigen Instinkt. Sie strafen Diebstahl sehr streng, bisweilen mit dem Tode, Ehebruch mit Entmannung und Abschneiden der Hände. Früher oder spater wird auch bei uns die Anschauung in die Strafrechispflege eindringen, daß der Vexrbrecher ein Kranker ist, der vor Rüchfall geschützt werden muß. Es ist eine Vergeudung von Volkskraft und birgt zugleich eine Schädigung der Gesellschaft in sich, wenn derselbe Vecbrecher 10⸗ bis 30 mal wegen desselben Delikts abgestraft wird. Der treffende Einwand gegen die Kritik, die am Straf⸗ recht geübt wird, ist der, daß wir nicht genug Zuchthäuser haben. Auch hier hat schon Rudolf Virchow das Richtige getroffen mit seinem Ausspruch: Der Verbrecher gehört in eine milde Anstalt. Die Zuchthäuser sind heute die Brutstätten für die Verbrechen. Selche milde Anstalten, wie sie Pastor Bodelschwingh bei Bielefeld ein⸗ gerichtet hat, könnten sich selbst mit nur geringen Zuschüssen der
ommunen durch die Arbeit der Insassen finanziell zerhalten. Schwachsinnige, Cpileptiker, geistig Minderwertige bilden einen er⸗ schreckend hohen Prozentsatz der von der Polizei auegegriffenen Vaga⸗ bunden, wie Bonhöfer u. a. nachgewiesen haben. Ein mit dementia
ĩ. 000X behafteter Vagabund war 32 mal wegen desselben Delikts estraft worden, d. h. ein Kranker war 32 mal mißhandelt worden. Nach einer statistischen Ausstellung soll in Deutschland schon jeder sechste Mann bestraft sein, in London jeder fünfte Mann zu Arbeits⸗ haus oder Gefängris v rurteilt sein. Es wäre die Umwandlung von Zuch bäusern in milde Anstalten zu bew’rken. Das Studium dieser Verhältnisse wird dem „Minisse ium für Volkswohlfahrt“ zufallen, und ein sozial,anthropologisches Institut, muß es dabei unterstützen, wie es schon Althoff zu schaffen beabsichtigt hatte. Um diese Pro⸗ bleme zu fördern, wünscht v. Luschan für jede Unipersitzt eine Pro⸗
fessur und ein Institut für Anthropologie. Dieser Wansch muß
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früber oder später erfüllt werden, und trotz unserer heutigen Lage wollen wir nicht verzweifeln. Wenn wir kem Dichterwort zufolge alle nach ewigen, agroßen, ehernen Gesetzen unseres Daseins Kreise vohlenden müssen, so ist dem hinzuzurügen: Wir selbst können uns diese ehernen Gesetze geben Wenn die rassen⸗ hygienischen Lehren von der Hochschule her ins Volk dringen, wie wir es erwarten, dann werden wir dahin gelangen, die Gefahr der Entartung zu überwinden und die „Pflicht gesund zu sein“ erfüllen. Die dauernde Asylisierung der Geisteskranken und der Verbrecher wird uns helfen, die Gefahren, die aus der Kultur und aus der Pseudokultux erwachsen, zu überwinden, und wir werden dann nicht igonen sein, sondern vielleicht Pioniere einer besseren Zukunft.
Literatur.
— In der Sammlung „Wissenschaft und Bildung“ (Verlag von Quelle und Meyer in Leipzig) ist als 115. Bändchen eine „Staatsbürgerkunde“ in 2. neubearbeiteter und vermehrter genage erschienen, die den Professor an der Universität Greifswald, Ernst Bernheim, zum Verfasser hat (geb. 2,50 ℳ). Die erweiterten Volksrechte machen die Forderung politischer Bildung immer dring⸗ licher. Die Latsache, deß in den volkstümlichen Lehrbüchern der „Bürger⸗ kunde“ die „Staatsverfassungen“ nur kurz inhaltlich oder in Form erklärender Beschreibungen behandelt zu werden pfl gen, daß diese
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Schriften also keine Einsicht in die Bedeutung der Herfasangen über⸗
mitteln und nicht zu selbständigem Urteil über hat den Verfasser veranlaßt, in dem vorliegenden Büch⸗ lein dem Leser ein inneres Verständnis des modernen Verfassungswesens zu erschließen. Bernheim hat dab i die induktive Methode angewandt; der Leser soll durh Vergleichung der verschiedenen Verfassungen selbst deren politische Tragweite be⸗ urteilen lernen. Als Anschauungsmaterial sind die fran⸗ zösischen Verfassungen von 1791, 1793 und von 1814, die belgische von 1831, die preußische von 18 0, die deutsche von 1871 und als Gegenstück zur letztgenannten diejenige der Vereinigten Staaten von Amerika berangezogen; im übrien sind die neuer ings in den Vordergrund getretenen Verfassungselemente, wie ;. B. die Verhältniswahlen, eingehender behandelt worden. Das Buch ist für gebildete Männer und Frauen, namentlich für Lehrer und Lehrerinnen bestimmt, die die. Grundlagen der Bürgerkunde weiter zu übermitteln berufen sind. Die Schrift dürfte in diesen Kreisen dankbar aufgenommen werden und dem erstrebten Zweck mit Nutzen dienlich sein. — Soziale und wirtschaftliche Anschauungen in Deutsch⸗ land vom Beginn des 19. Jahrhunderts bis zur Gegen⸗ wart — behandelt im 155. Bändchen derselben Sammlung der Professor Dr. P. Mombert (geb. 2,50 ℳ). Nach einer kurzen Darlegung der Uberalen und konservativen Anschauungen und ihrer. Entwicklung skizziert der Verfesser⸗ die geistigen und wirtschaftlichen Grundlagen, auf denen der Sojialismus entstand, und bietet in der Folge einen Abriß seiner Lerre und Entwicklung bis auf die Gegenwart. Die beiden letzten Kapitel beschäftigen sich vornehmlich mit der jüngsten Entwicklungsphase und mit der Auseinandersetzung zwischen den beiden Gryppen der sozialdemo⸗ kratischen Partas und dem Spartakidenbund. — Der 30. Band, in dem der Professor Dr. E. Meumann eine Einführung in die Aesthetik der EE bietet, liegt bereits in 3. Auf⸗ loge vor (geb. 3 ℳ). Nach einer Einleitung, in der die geschicht⸗
lichen Grundlagen der spekulatwen Aesthetik kurz behandelt werden,
ibt der Perfassereinen kritischen Ueherblick der empirischen esthetik Fechners und seiner Nachfolger. Als Hauptaufgaben der Aesthetik als W ssenschaft werden bezeichnet und näher erörtert: die Psvchologie des äösthetischen Gefallens und des kunstlerischen Schaffens sowie die ästhetische der Kunst und als Schlußstein die ästhetische Kultur. Jedem Abschnitt sind reiche Literaturangaben beigefügt. — Im 135. Bändchen be⸗ handelt der Seses der Masikwissenschaften der Technischen ochsch»ule in Dresden Dr. Eugen Schmiyp das hema „Klavier, Klaviermusik und Klavier⸗ spiel“ (geb. 2,50. ℳ) und vermittelt die Kenntnis alles dessen, was für den Klav erspieler über Entwicklung und Verwendung seines Instruments zu wissen von Interesse ist: der Geschichte des Klavier⸗
daus, der Klaviermusik, Klavierlünstler, der Klaviertechnik und des
Kavierauszuges aus Ensemblewerken. 1
Land⸗ und Forstwirtschaft.
Ein Kursus über Anbau und Behandlung von Gerste wird in diesem Jahre am 12., 13. und 14. F bruar von der Gerstenbau⸗Gesellschaft m. b. H in Berlin im Institut für Gärungsgewerbe vesanstaltet. Der Kursus ist für Winterschuldirettoren, Landwirtschaftslehrer und sonstige Beamte von landwirtschast ichen Behörden und Korporationen sowie für selbständige Landwirte und Brauerei⸗ und Mälzerrileiler bestimmt. Folgende Vorlesungen und Uebungen sind in Aussicht genommen: Die Technik der Ge Organisationsmaßnahmen zur Fördezung des Braugerstenbaues in bäuerlichen Betrieben, Prof. Dr. Kießlin g⸗ Weihenstephan. — Die Düngungsfragen beim Ge rstenbau, Prof. Dr. Lemmermann Berlin. — Methodische Sortenprüfung durch Anbau⸗ versuche im kleinen Stil, Geh. Reg⸗Rat, Prof. Dr. Dr. h c. von Rümker⸗Emersleben. — Uever Gestenkultur und Gerstenbonitierung, Dr. O. Neumann⸗Berlin. — Ueberfübrung von Gerste in Malz,
Prof. Dr. W. Windisch⸗Berlin. — Die Teilnahme am Kursus ist
ostenfrei. Anträge, betreffend Aufnahme in den Kursus, sind bis zum 30. Januar an die G rstenbau⸗Gesellschaft m. b. H. in Berlin N. 65, Seenraße 13, zu richten. 1
11X“X“ Verkehrswesen.
Die großen Schwierigkeiten im / Eisenbahnverkehr liegen in erster Lnie an dem Mangel betriebsfähiger Loko⸗ motiven. Ihre Zahl betrug, wie „W. T. B.“ mutteilt, bis zum Herbst 1919 13 200, ist aber dann allmählich ständig herabgegangen. Zurzeit sind nur noch 12 700 betriebsfähige Lokomotiven vorhanden. Die Verschlechterung ist aber tatsächlich noch viel ärger, als in diesen beiden Zahlen zum Ausdruck kommt, denn seit April 1919 sind 1161 neue Lokomotiven in Dienst gestellt worden. Außerdem sind 599 schadhafte Lokomotiven in Privatwerken ausgebessert und dem Betriebsdienst zugeführt worden. Die üens Verminderung der Zahl der betriebsfähigen Lokomotiven ist lediglich auf einen bedenklichen Rückgang der Arbeitsle’stung in den Werlstätten der Eisenbahnverwaltung zurückzuführen. Stott der erhofften Besserung sind die ve. immer mehr zurückgegangen, obwohl gerade in den letzien Monaten die Privatindustrie dusch Lieferung zahl⸗ reicher Ersatzteile und von 258 einbaufertigen Kesseln die Arbeit der Eisenbahnwerkstätten wirksam unterstützt hat. Im Jahre 1919 brachien die eeceten bis zum Oktober wöchent⸗ lich etwa 750 ausgebesserte Lokomoliven wieder in den Betrieb. Diese Zahl ist jetzt auf 540, also um fast ein Drittel, gesunken. Wenn es nicht gelinat, die Arbeitsleistung der Eisenbahnwerk⸗ stätten in kürzester Zeit ganz besonders zu erhöhen. wird die Aufrechtert altung des Betriebes auf unüberwindliche Schwierig⸗ keiten stoßen. —
IFnfolge Uebernahme der Verwaltung des polnischen Ge⸗ biets durch die Polen wird am 20. Januar der gesamte Personen⸗ und Güterverkehr auf der Strecke
Schneidemühl — Bvomberg — Thorn — Schönsee bis
iteres gesperrt.
ie anleiten,
Im Opernhause gebht morgen, Freitag, als Vorabend der
Gesamtaufführung des „Ringes des Nibelungen“, das „Rheingold,
mit den Dom n Wildbrunn, Branzell, Haffgren⸗Dinkela, Gerhart,
von Scheele⸗Müller, Mancke und den Herren Kirchhoff, van de Sande, Habich, Henke, Reinfeld, Stock besetzt, in Szene. Den Wotan singt
Paul Bender vom Nationaltheater in München als Gast. Dirigent ist der Generalmusikdirektor Leo Blech. Anfang 7 Uhr.
8
Im Schauspielhause wird morgen „Wilhelm Tell“ in
bekannter Besetzung wiederholt. Anfang 66 Uhr. — Die Urauf⸗
führung von Hermann von Boettichers Schauspiel in zwei Teilen
„Friedrich der Große“, erster Teil: „Der Kronprinz“, ist auf
Donnerstag, den 29. Januar, angesetzt. Mit der Rolle des Kron⸗
prinzen beginnt Lothar Müthel vom Münchener Schauspielhaus seine Tätigkeit am Staatstheater. Die Bühnenbilder (Dekorationen und Gewänder) sind von Paul Scheurich entworfen. Spielleiter ist
Dr. Reinhard Bruck.
Die Ausgabe der Dauerbezugskarten für den Monat Februar 1920 zu 20 Vorstellungen im Opernhause und 20 Vorstellungen im Schauspielhause erfolgt am 28. und 29. d. M. zwischen 9 ½ und 1 Uhr in der Theaterhauvtkasse gegen Vorzeigung des Dauerbezugsvertrags, und zwar am 28. für I. Rang, Parkett, II. Rang des Opernhauses, am 29. für III. Rang Opernhaus und alle Platzgattungen des Schauspielhauses. 8
Mannigfaltiges. Im amtlichen Teil der heutigen Nummer d. Bl. ist unter
„Preußen⸗ eine Bekanntmachung des Koblenverbandes
Groß Berlin vom 21. d. M. über Festsetzung von
Kokspreisen veröffentlicht. EW1 8
Die Eisenbahndirektion Osten setzt für die Er⸗
EEb“ des oder der n
Eisenbahnanschlags bei Schneidemühl eine Se⸗
lohnungg von 25 000 ℳ aus. Der Minister der öffent. lichen Arbeiten hat, wie „W. T. B.“ erfährt, am 20. d. M.
einen Kommissar an die Unfallstelle entsandt.
„Cöln, 21. Januar. (W. T. B.) Der Wasserstand des Rheines war um 12 Uhr Mittags 6,76 m gegen 7,40 m gestern abend. .
anuar. (W. T. B.) Die ersten drei tscher Kriegsgefangener sind aus dem abgegangen.
Transported
Paris, 21. J 1 u Gebiete von Lille
Budapest, 21. Januar. (W. T. B.) Einer 8 die Kornvorräte nur noch für eine Woche reichen und
zufolge berichtet die britische Mission in Budapest, da
daß bei Schneefall eine Hungersnot unvermeidlich sei. Amsterdam, 21. Januar. (W. T. B.) Wie die Blätter
melden, sind in Oldenzaal 575 deutsche Auswanderer eingetroffen. Sie reisen über Rotterdam nach Brasilien ab.
8
8b 8
1
Täter des verbrecherischen
8
ß
Christiania, 21. Januar. (W. T. B.) Der Hafenkavitän
Frederiksstad erhielt aus Göteburg die Nachricht, daß die deutsche Galeasse „Luise“, Kapitän Colb aus Hamburg, am 3. Ja⸗ nuar aus Göteborg abgegangen ist. Da später von dem Fahrzeuge nichts mehr gehört wurde, und da die deutsche Galeasse „Hoyo⸗ glücklich in Holland eingetroffen ist, nimmt man an, daß die „Luise“ untergegangen ist. — Ein außerhalb Hvaler an der dänischen Küste gescheitertes Schiff ist die „Anguste“ aus Hamburg. G
Nr. 5 des „Zentralblatts der Banverwaltung“, herausgegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten am 17. Januar 1920, bhat folzenden Inhalt: Amtliches: Dienstnachrchten. — Nichtamtliches: Die Ingenieur⸗ und Deckoffizierschule in Kiel. Vorschläge zur Umgestallung des Hochschulstudinms. — Verfahren zur Spannungserm ttlurg in Eisenbetor querschnitten bei Beegung mit Achedruck. — Vermischtes: Akademie des Bauwesens. — Wett⸗ bewerbe der Stadt Dresden auf dem Gebiet des Hochbaues und der Stadterweiterung zowie für Entwürfe zu Arbeiter, und Beamten⸗ wohnungen in Gotha. — Ausstelung der Entwürfe für eine Be⸗ banung des ehemaligen Festungsgeländes der Stadt Cöln. — Reichs⸗ aufsicht über die nicht vom Reich verwalteten Eisenbahnen. — Bau⸗ direktor Beringer in Rosteck. — Hohlwände aus gewöhnlichen Ziegel⸗ steinen. — Otto Frühling †. — Bücherschau. .“
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(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
bezugsvorstellung. Der Ring des Nibelungen. Vorabend: Das Rheingold. Anfang 7 Uhr.
Opernhaus. (Unter den Linden.) Freitag: 16. Dauer⸗
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8
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8
Schauf. pielhaus. (Am Gendarmenmarkt.) Freitag: 23. Dauer⸗
bezugsvorstellung. Wilhelm Tell. Anfang 6 ⅛ Uhr.
Sonnabend; Opernhaus. Mona Lisa. Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. Coriolan. Anfang 7 Uhr.
Familiennachrichten.
Verlobt: Frl. Irmengard Douglas mit Hrn. Hauptmann d. Res. Fris Kortüm (Zerbow b. Kohlow — Reichen b. Zielenzig). — Frl. Isabel Seydlitz mit Hrn. Landrat Werner Ulrici (Uerdingen
a. Rh. — Marienberg). 1 Verehelicht: Hr. Oberstleutnant z. D. Frh. von Seherr⸗Tho mit Frl. Gertrud Kwiotek (Trebnitz, Schles.). g
Gestorben: Hr. Rittmeister a. D. Karl Frhr. von Steinaecker (Rosenfelde bei Liebenow, Pomm.).
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol. Charlottenbuta
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle, Rechnungsrat Mengering in Berlin. 8
Verlag der Geschäftsstelle Mengerinc) in Bersin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlaasanstali. G Berlin. Wilbelmstraße 3. Vier Beilagen 8 einschließlich Börsenbeilege) Dritte und Vierte Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage.
Der Arbeitgeberverhand für den Stettiner Groß⸗
handel E. V. hat beantragt, den zwischen ihm und dem
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Deutsches Reich.
Bekanntmachung.
Der rbeitgeberverband für die Stadt Halber⸗ stadt, die Bankfirmen Halberstadts und die Arbeits⸗ gemeinschaft der kaufmännischen und technischen An⸗ gestelltenverbände in Halberstadt haben beantragt, an Stelle des für allgemein verbindlich erklärten, auf Blatt 146 des Tarifregisters eingetragenen Tarifvertrages vom 15. Mai 1919 den zwischen ihnen am 8. Dezember 1919 ab⸗ geschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen und technischen Angestellten im Einzelhandel, Großhandel, in der Industrie, in Bank⸗ und technischen Betrieben gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Halberstadt für allgemein ver⸗ bindlich zu erklären. 3
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. Januar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 6715 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 9. Januar 1920. 8
Der Reichsarbeitsminister. J. A.; Dr. Busse.
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IWnnnimachung.
S
handel E. V hat beantragt, den zwischen ihm und dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer Angestellten⸗ verbände, Ortsausschuß Stettin, dem Zentral⸗ verband der Angestellten, Ortsgruppe Stettin, und dem Gewerkschaftsbund der Angestellten, Ortz⸗ verband Stettin, am 20. August 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs⸗ bedingungen der kaufmännischen Angestellten bei Reedereien und Maklerecien gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezenber 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Stettin und seiner Vororte Züllchow, Bollinken, Pommerens⸗ dorf und Frauendorf für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Februar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 7228 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 12. Jannar 1920.
Der Reichsarbeiteminister. “ J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Der Arbeitgeberverband für den Stettiner Großhandel E. V. hat beant’agt, den zwischen ihm und dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer Angestellten⸗ verbände, Ortsausschuß Stettin, dem Zentralver⸗ band der Angestellten, Ortsgruppe Stettin, und dem Gewerkschaftsbund der Angestellten, Orts⸗ verband Stettin, am 24. Oktober 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs⸗ bedingungen der kaufmännischen Angestellten im Warengroß⸗ handel gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Stettin und seiner Vororte Züllchow, Bollinken, Pommerensdorf und Frauendorf für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Februar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 7229 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Lrisen⸗ straße 33, zu richten. 8 Berlin, den 12. Januar 1920. 8 8 V Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung. Der Arbeitgeberverband für den Steitiner Groß⸗
Gewerksch ftsbund kaufmännischer Angestellten⸗Ver⸗ bände, Ilgausschuß Stettin, dem Zentralverband der Angestellten, Ortsgruppe Stettin, dem Gewerk⸗ schaftsbund der Angestellten, Ortsverband Stettin, am 5. November 1919 abgeschlossenen Darifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kauf⸗ männischen Angestellten im Farben⸗, Lack⸗, Hering⸗, Fisch⸗ konserven⸗, Holz⸗, Papier⸗ und Weingroßhandel gemaß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) fuüͤr das Gebiet der Stadt Stettin und seiner Vororte Züllchow, Bollinken, Pommerensdorf und Frauendorf für allgemein ver⸗ bindlich zu erklären. 8 1 Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Februar 1920 erhoben werben und ind unter Nummer I. B. F. 7230 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 12. Januar 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse. Bekanntmachung.
Der Lokal⸗Arbeitgeber⸗Verband der Bau⸗ gewerke des Kreises Osterburg, der Deutsche Bau⸗ arbeiterverband, Zweigverein Osterburg, und der
Reichsverband des deutschen Tiefbaugewerbes E. V. 8 VII, Sitz Halle a. S. am 21. Mai 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeilsbedingungen für die gewerblichen Arbester im Bau⸗ gewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom B. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Orte Osterburg, Düsedon, Walsleben, Errleben, Goldbeck, Flessan, Rönnebeck, Spänin gen, Wohlenberg, Glodigau und Lückstedt für allgemein verbindlich zu erkläten. —
5. Februar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. E R. 5828 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
E. V. für Waltershausen, Friedrichroba und Um— gebung in Waltershausen hoat beantragt. den zwischen ihm, dem Deutschen Bauarbeiterverband, Zweig⸗ verein Waltershausen in Thüringen, und dem Zentralverband der Zimmerer und verwandter Be⸗ rufsgenossen Deutschlands, 1 hausen, am 28. Juni 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arveitsbedingungen für die gewerblichen ker 8 ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) ür das Gebiet Waltershausen und Ibenhain, Gr. Tabarz, Kl. Tabarz, Cabanz und Laucha für allgemein verbiadlich zu erklären.
5. Februar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 5283 an das Reichsarbeiteministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
in Lingen o. Ems hat beantroagt, den zwischen ihm, dem Deutschen Bauarbeiterverband, Zweigverein Lingen, stelle Lingen, und dem Arbeitgeber⸗Bezirks⸗Verband für das Unterweser⸗ und Emsgebiet am 24. April 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeusbedingungen für die gewerblichen Arbeiter im Baugewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reiche⸗Gesetzblatt S. 1456) für das Gebiet der Orte⸗ Lingen, Laxten, Schapsdorf, Krögbern, Darne und Altenlingen für allgemein verbindlich zu erklären.
5. Februar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 5467 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. ““ 8
gewerbes E. V. in Berlin hat beantragt, den zwischen dem Reichsverband des deutschen Tiefbaugewerbes E V. in Berlin, Bezirksgruppe V., Sitz Hannover, dem Nordwestdeutschen Arbeitgeberverband sür das Baugewerbe zu Hannover, dem Landesverband der Braunschweigischen Bauarbeiterverbände E. V., dem Peutschen Bauarbeiterverband, Bezirksleitung Hannover, dem Zentralverband christlicher Bau⸗ xgrbeiter Deutschlands, Bezirk Hannover, und dem Zentralverband der Maschinisten und Heizer Deutsch⸗ kands, Zahlstelle Hannover⸗Linden, vom 23. Mai 1919 an gültigen Tarifvertrag zur Regelung der Lahn⸗ und Arbeitsbedingungen der gewerblichen Arbeiter im Tief⸗ baugewerbe gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesezbi. S. 1456) für das Gebiet der Re⸗ gierungsbezirke Hannover und Hildesheim, der Orte Celle, Wals ode und Wittingen im Regierungsbezirke Lüneburg, der Kreise Minden und Luübbecke im Regierungebezirk Minden und der 8
Lippe für allgemein verbindlich zu erklären.
10. Februar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 7139 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
burg, haben beontragt, an Stelle des auf Blatt 3 des Tarff⸗
Verband Deutscher Zimmerleute, Zahlstelle Oster⸗ burg, haben beantragt, den zwischen ihnen und dem
Erste Be
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum
Berlin, den 12. Januar 1920. Der Reichsarbeitaminister.
A.: Dr. Bus
Bekanntmachung. Der Arbeitgeberverband für das Baugewerbe
Zahlstelle Walters⸗
beiter im Baugewerbe gemäß 2 der Ver⸗
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum
Berlin, den 12. Januar 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
—
Bekanntmachung. Der Arbeitgeber⸗Verband für das Baugewerbe
8. 1920 erhoben werden und 17.
straße 33, zu richten.
em Christlichen Bauarbeiterverband, Verwaltungs⸗
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Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum
Berlin, den 12. Januar 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
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8 Bekanntmachung. Der Reichsverband des deutschen Diefbau⸗
reistaaten Braunschweig, Lippe⸗Detmold und Schaumburg⸗
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum
Berlin, den 12. Januar 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Die Bäcker⸗Innung zu Harburg und der Zentral⸗ rband der Bäcker und Konditoren, Zahlstelle Har⸗
registers eingetragenen Tarifoertrages vom 3. März 1919 den zwischen ihnen am 26. November 1919 abgeschlossenen Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen im Bäckereigewerhe gemäß § 2 der Verordnung vom 258. Pe⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des
Stadt⸗ und Landkreises Harburg (Elbe) für allgemein ver⸗
10. Februar 1920 erhoben werden und 8 me I. B. R. 5904 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richien.
bindlich zu erklären.
en Reichsanzeiger und Preußtischen 2
Berlin, Donnerstag, den 22.
ind unter Nummer
Einwendungen gegen diesen können bis zum rium, Berlin, Luisen⸗ 1
R. 7072 an das Reichsarbeitsminist Berlin, den 12. Januar 1920.
Der Neichsarbeitsminister 3. A. dr. Busse.
Bekanntmachung. Der Verband der Gastwirtsgehilfen,
waltungsstelle Schneidemühl, hat beantragt, zwischen ihm und den Interessengruppen der Hotel⸗ und Kaffeehausbesitzer sowie dem Gastwirtsverein Schneidemühl am 30. Oktober 1919 abgeschlossenen Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für Angestellte im Gastwirtsgewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Schneidemühl für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum
10. Februar 1920 erhoben werden und sind unter Numme
I. B. R. 6717 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Lutsen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 13. Januar 1920. Der Reichsarbeitsminister J. A.: Dr. Busse⸗
Bekanntmachung.
Der Arbeitgeber⸗Verband Menden und Um⸗ egend (E. V.), der Christliche Metallarbeiter⸗Ver⸗ and, Verwaltungsstelle Menden, der Deutsche Me⸗
tallarbeiter⸗Verband, Verwaltungsstelle Frönden⸗ berg und Umgegend, und der Gewerkverein Deut⸗ scher Metallarbeiter (H.⸗D.), 1 1 Menden, haben beantragt, den zwischen ihnen am 5. Ottober 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohr⸗ und Arbeitsbedingungen der gewerblichen Arbeiter in der Metallindustrie, ausgenommen die reinen Handwerksbetriebe, gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Menden, der Orte Böingen, Hohen, Ruhr und des Amtes Fröndenberg a. d. Ruhr für allgemein verbindlich zu erklären.
Ortsverwaltung
Wickede a. d. Ruhr, Langschede a. d.
Einmwendungen gegen diesen Antrag können bis zum ind unter Nummer
Berlin, den 13. Januar 1920. ö“ Der Reichsarbeitsminister. .A: Dr. Busse.
8
Bekanntmachung. Der Arbeitgeberverband von Zörbig und Um
gegend in Zörbig hat beantragt, den zwischen dem Arbeitgeber⸗Verband für-das g. S. und Umgegend E. V., dem Deutschen Bau⸗ arbeiterverband Bitterfeld, dem Zentralverband der Zimmerer und verw. Berufsgenossen Deutschlands, Zahlstelle Zoörbig, Reick 8 Heutschen Tiefbaugewerbes E. V., Bezirksgruppe VII, am 8. Mai 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die gewerblichen Arbeiter im Baugewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom. 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzol. S. 1456) für das Gehiet der Orte Zörbig, Löberitz, Grötz, Rodigkau, Rödgen, Zschepkau, Heideloh, Köchern, Tannepöls, Möhlau, Zöberitz bei Tannepöls, Spören, Löbersdorf, Göttnitz, Moßlitz; Prussendorf, Dölsdorf, Quetz und Dammendorf für allgemein verbindlich zu erklären.
augewerbe zu Halle
und dem Reichsverband des
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum
5. Februar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 5120 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 13. Januar 1920. Der Reichsarbeitsminister J. A.: Dr. Busse.
——
anmu ““ Der Arbeitgeber⸗Verband für das Maurer⸗ und
Zimmergewerbe des Kreises Neuhaldensleben, der
Heutsche Bauarbeiterverband, Zweigverein Neu⸗ haldensleben, und der Zentralvervand der Zimmer⸗ leute Deutschlands, Zahlstelle Neuhaldensleben, haben beantragt, den zwischen ihnen und dem Reichs⸗ verband des Deutschen Tiefbaugewerbes E. V, Bezirksgruppe VII, am 18. April 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die gewerblichen Arbéeiter im gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 19180 eichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Orte Neuhaldensleben, Althaldensleben, Bodendorf, Süplingen, Bülstringen, Satuelle, Born, Planken, Hütten, Neuenhofe, Poxförde, Dönstedt, Alvensleben, Wedringen, Hillersleben, Vahldorf und Hundisburg für allgemein verbindlich tlären. 8 nEinwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Februar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 6176 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. 3 Berlin, den 13. Januar 1920. “ Der Reichsarbeitsminister. —IJ. A.: Dr. Bussse.