Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Februar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer
I. B. R. 7439 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin,
Luisenstraße 33, zu richten. Berlin, den 14. Januar 1920.
Bekanntmachung.
ö“ Deutschlands in Berlin hat beantragt, den zwischen den Bäcker⸗Innungen Elberfeld und Barmen und den Ortsgruppen Elberfeld und Barmen des Bundes der Bäcker⸗(Konditor⸗) Gesellen Deutschlands am 27. November 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur
Konditoreibetrieben gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. Seite 1456) für das Gebiet der Elberfeld⸗Barmen für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10 Februar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer
I. B. R. 6649 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗
straße 33, zu richten. Berlin, den 14. Januar 1920. Der Reichsgarbeitsminister. 3. N.: Dn Busfse.
Bekanntmachung. 8 Der Arbeitgeberverband für Dortmund unh
deuischer Metallarbeiter H.- D. in Dorimund und der Christliche Metallarbeiterverband Dortmund haben beantragt, die zwischen ihnen am 7. November 1919 get offene Lohnvereinbarung für Maschinenfabriken Eisen⸗ gießereien, Waggon⸗ und Weichenbauanstalten und Feldbahn⸗ fabriken gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für die Stadt⸗ und Londkreise Dortmund und Hörde für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Februar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I B. R. 7089 an das Reichsarbeitsministerium, Luisenstraße 33, zu richten. 8 Berlin, den 14. Januar 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
—
Bekanntmachung
Der Fabrikantenverein für Hemer und Um⸗ egend (E. V.), der Gewerkverein deutscher Metall⸗ arbeiter (H.⸗D.), Geschäftsstelle Iserlohn, der Deutsche Metallarbeiterverband, Verwaltungsstelle serlohn, und der Christliche Metallarbeiterverband, rtsverein Iserlohn, haben beantragt, an Stelle des für
u“
den zwischen ihnen am 15. November 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen in der Metallindustrie gemäß § 2 der Verordnung vom
23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Bezirk
des Amtes Hemer in Westfalen für allgemein verbindlich zu
erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum
10. Februar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer
I. B. R. 6393 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗
straße 33, zu richten. “
Berlin, den 14 Januar 1920.
Der Reichsarbetisminister. J. A.: Dr. Busse.
Die Arbeitgebervereinigung für Düsseldorf und Umgegend E. V., der Deutsche Metatlarbeiter⸗ verband, der Christliche Metallarbeiterverband und der Gewerkverein deutscher Metallarbeiter H.⸗D
haben beantragt, den zwischen ihnen am 20. September 1919
abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen in den eisen⸗, stahl⸗ und metallindustriellen Werken mit Ausnahme der Kleinindustrie und der Handwerks⸗ betriebe gemaͤß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Relches⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadtkreises Düsseldorf und der Gemeinden Ratingen, Lintorf und Erkrath für allgemein veroindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10 Februar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer
I. B. R. 5602 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗
straße 33, zu richten. Berlin, den 14 Januar 1920. 8 Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse. “ Bekanntmachung. Der Deutsche Holzarbeiter⸗Verband, Zahlstelle
Vegesack, hat beantragt, den zwischen ihm und der
* vpelanntmachung.
Der Nordbayerische Bezirksverbond der Arbeit⸗ geber für das Baug ewerbe, Sitz Nürnberg, der Deutsche Bauarbeiterverband, Bezirk Nürnberg, der Zentralverband der Zimmerer und verwandten Berufs genossen Deunschlands, und der Zentralverband christlicher Bauarbeiter Deutschlands, Bezirk Nürnberg, haben beantragt, den zwischen ihnen am 30. April 1919 abgeschlossenen Tarif⸗
3 vertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für Bäcker⸗(Konditor⸗) Gesellen 1w 3 gung
die gewerblichen Arbeiter im Baugewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 283. Dezember 1918 (Reschs⸗Gesetzbl S 1456) für das Gebiet der Regierungsbezirke Oberpfolz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken mit Ausnahme der Bezirksämter,
Asc affenburg, Alzenau, Lohr, Mültenberg und Obernburg,
Schwaben nördlich der Donou und die Städte Neuburg und Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedi aungen in Bäckerei⸗ und
Ingolstadt und das Gebiet 5 km im Umkreis vom Mittel⸗ punkt dieser Städte für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Februar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 25 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 14. Januar 1920. er Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Der Arbeitgeberverband für das Baugewerbe für Eilenburg und Umgegend, der Deutsche Bau⸗
8 Zentral verband der Umgegend (Eisen⸗ und Metallindustrie), der Deutsche 1 Metallarbeiterverband Dortmund, der Gewerkverein
Berlin,
und Zschettgau für allgemein verbindlich zu erklären.
Vereinigung industrieller Betriebe von Vegesack und Umgegend am 18. November 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeite bedingungen für Bootswerftbetriebe gemäß § 2 der Verordnung vom M23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadt⸗ bezirk Vegesäack, den Kreis Blumenthil und das Gebiet der angrenzenden oldenburgeschen Ortschaften Warfleth. Ganspe, Bardenfleth und Lemowerder für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. 1 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 167 an das Reichsarbeitsmin Luisenstraße 33, zu richten.
Verlin, den 14. Januar 1920
Der Reichsarbei
arbeiterverband, Zweigverein Eilenburg, und der Zimmerer und verwandten Berufsgenossen Deutschlands, Zahlstelle Eilenburg, haben beantrogt, den zwischen ihnen und dem Reichs⸗
verband des Deutschen Tiefbaugewerbes, Bezirks⸗
gruppe VII, am 24. April 1919 abgeschlossenen Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen
für die vewerblichen Arbeiter im Baugewerbe gemäß § 2 der Ver⸗
ordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Orte: Baltaune, Bötzen, Böhlitz, Banitz, Kämmerei Forst, Kospa, Kollau, Kossen, Gollmen, Daberschütz, Eilenburg, Eilenburg Ost, Gallen, Groitzsch, Gordemitz, Gotha, Geuna Gostemitz, Hainichen Hohenp ießnitz, Jesewitz, Liemehna, Laussig, Mensborf, Mörtitz, Mölbitz, Noitzsch⸗Vorwerk, Ochelmitz, Paschwitz, Pehritzsch, Röhhen, Eleubeln, Sprotta, Thallwitz, Wedelwitz, Weld witz Wöllmen, Wölpern, Wöllnau, Zschepplin
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum
10. Februar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer J. B. R. 5286 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ ’
straße 33, zu richten. Berlin, den 14. Januar 1920. u Der Reichsarbeitsminister Bekanntmachung. Der Deutsche Traneportarbeiterverband in
allgemein verbindlich erklärten, auf Blart 150 des Tarif⸗ Berlin hat beantragt, den zwischen dem Arbeitgeber⸗
registers eingetragenen Tarifvertrages vom 14. Juli 1919
verband für den Großhandel im Lande Braun⸗
schweig e. V. und dem Deutschen Transportarbeiter⸗
Verband, Ortsverwaltung Braunschweig, am 4. Ok⸗ jober 1919 abgeschlossenen Tarisvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der in Großhandlungen be⸗ schäftigten Kutscher, Handelshilssarbeiter und ⸗arbeiterinnen gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtbezirk Braunschweig für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Februar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer 1. B. B. 6803 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. “ Berlin, den 14. Januar 1920. Der Reichsarbeits minister. I. N.; Dr Basse.
Bekanntmachung. Unter dem 17. Januar 1920 ist auf Blatt 485 des Tarif⸗ registers eingetrogen worden: 1 Der zwischen dem Verband Frankfurter Bankleitungen und Bankiers und dem Deutschen Bankbeamten⸗Verein E. V.,
weigverein Fraukfurt a. M, am 25. April 1919 abgeschlossene I 9
Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen der An⸗ gestellken im Bankgewerbe wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Frankfurt c. M. für allgemein verbindlich erklärt Die allemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Ok⸗ tober 1919. Es bleibt vorbehalten, etw ige nachträglich ver⸗ einbarte Gehaltszulagen im Falle der Verbindlichkeitserklärung auf die Akttenbanken zu beschränken. “ Der Reichsarbeitsminister. NIGib.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berin NW. 6, Luisenstraße 33,34, Zimmer 161, während der reg mäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsm inisteriums verhindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 17. Januar 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Der Arbeitgeberverband für den Braunkohlen⸗ 1
bergbau E V. in Halle a S, der Gewerkverein deutscher Metallarbeiter (H. D.) und der Gewerk⸗ verein der deutschen Fabrik⸗ und Hanbdarheiter (H. D.) haben beantragt, den zwischen ihnen und dem Verband der Bergarbeiter Deutschlands, dem
Gewerkverein christlicher Bergarbeiter, dem Zentral⸗
verbarnd der Maschinisten und Heizer, dem deutschen Metallarbeiterverbond, dem Verband der Fabrik⸗ arbeiter Deutschlands, dem Verband der Zimmerer Deutschlands und der polnischen Berufsvereinigung der Bergarbeiter vom 16. Oktober 1919 abgeschlossenen “ nebst protokollarischen Festlegungen un
Gau Nordbayern,
tafeln zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedinaungen der gewerblichen Arbeiter und Handwerker im Braunfohlenbergbou gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S 1456) für das Gebiet des Deutschen Reichs rechts des Rheins außer Bayern für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. Feb uar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 6188 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 17. Januar 1920. Der Reichsarbeilsminister. ee““
Bekanntmachung.
Der Verband der Industrie⸗ und Handelsfirmen der Stadt Hagen hat beantragt, in Ergänzung des für allgemein verbindlich erklärten, auf Blatt 419 des Tarif⸗ registers eingetragenen Tarifvertrags vom 28. Juni 1919 einschließlich des 1. und 2. Nachtrags zur Regelung der Ge⸗ halts⸗ und Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen und
bezirks Hagen (Westf.) den am 5 November 1919 vereinbarten dritten Nachtrag gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Deember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtbezirk Hagen i. Westf. gleichfalls für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Februar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 6765 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten. Berlin, den 17. Jannar 1920. . Der Reichsarbeitsminister.
J8. A.! Dr. Husse.
—
Bekanntmachung.
Die Vereinigung der Hausfrauen in Konstanz, der Reichsverband der weiblichen Angestelkten Deutschlands, Ortsgruppe Konstanz, und der Zentral⸗ verband der Hausangestellten, Orltsgruppe Kon⸗ stanz, haben beantragt, den zwischen ihnen am 22. Dezember 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag nebst Dienstverttag ur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Haus⸗ angestellten gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Konstanz einschließlich des Ortes Allmannsdorf für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Februar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 254 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. I Berlin, den 17. Januar 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
—ö—VVgÜggn
Bekanntmachung.
Der Fabrikanten⸗Verein von Iserlohn und Um⸗ gegend (E. V.), der Deutsche Metallarbeiterverband, Verwaltungsstelle Iserlohn, der Christliche Metall⸗ arbeiterverband, Verwaltungsstelle Iserlohn, und der Gewerkverein Deutscher Metallarbeiter (H.⸗ D.), Geschäftsstelle Iserlohn, haben beantragt, den zwischen ihnen am 27. Oktober 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der gewerb⸗ lichen Arbeiter in der Meiallindustrie mit Ausnahme der Handwerksbetriebe gemäß § 2 der Verorbnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadtkreises Iserlohn sowie der Vororte Iserlohnerheide, In der Calle und Obergrüne für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendunçen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Februar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 92 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. 3 8
Berlin, den 18. Januar 1920. 1 Der Reichsarbeitsminister. J. A: Dr. Busse.
—yön
Bekanntmachung.
Unter dem 19. Januar 1920 ist auf Blatt 486 des Tari registers eingstragen worden:
Der wischen dem Deutschen Transportarbeiterverband, Ortsverwaltung Framfurt a. M, und dem Zentralverband des Deutschen Großhandels, Bezirksg uppe Frankfurt a. M., am 23. Mat 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der gewerblichen Arveiter und Arbeiterinnen im Großhandel wird gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtbezirk Frankfurt a. M., einschließlich Sachsen⸗ hausen, Bornheim, Niederrad, Oberrad, Rödelheim, Ginnheim, Hausen und Eschersheim, für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit heginnt mit dem 1. Auaäust 1919. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge in Großhandels⸗ zweigen, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Großhandelsz weig ein besonderer Fach⸗ tarifoertrag abgeschlossen wird scheidet dieser mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des
allgemeinen Großhandels⸗Tarifvertrages aus.
Der Reichsarheitsminister. 1 J. V.: Geib.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33 34, Zimmer 161, während der regelmößigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Abeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklaͤrung des Reichsarbeusministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteten einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen. 8 8
Berlin, den 19. Januar 1920.
Der Registerführer Pfei ff er.
— —
Bekanntmachung. Dem Fleischermeister Otto Wönne, hier, Mohrenstraßs 6/8, dem durch die Bekanntmachung des Stabtrate vom 21. Oktober 1919 der Handel mit Vieh und Fleisch jeder Art sowie die Herstellung
technischen Angestellien im Groß⸗ und Kleinhandel des Stadt⸗
Regierungsräte Dr. jur. Gentsch, Wilhelm Meyer, Dr. jur. Gau. Jaquer und Bauräte Hans Hilleke, Franz Schramke, S
von Fleischwaren und der Handel mit soschen untersagt worden war,
wird die Wiederaufnahme seines Betriebs am 21. Ja⸗
nuar 1920 gestattet. 3 8 Gotha, den 16. Januar 1920.
Der Stadtrat. J. V.: Dr. Kru
Bekanntmachung.
Dem Butterhändler Eduard Schulz in Meißen, Gustav Grafsstraße 14, ist gemäß § 1 der Verordnung vom 23. Sept mber 1915 wegen Unzuverlässigkeit der Handel mit But ter unter⸗ sagt worden. 11“
Me hen, am 18. Januar 19200. Der Stadtrat, Gewerbeamt. Dr. Goldfried
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 12 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter
Nr. 7250 das Gesetz über weibliche Angestellte in Gast⸗ und Schonkwirt chaften, vom 15. Januar 1920, unter
Nr. 7251 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Bekanntmachung über das Verbot der Verwendung von pflanz⸗ lichen und tierischen Fetten und Oelen zur Herstellung von kosmelsschen Mitteln usw. vom 1. Mai 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 346), vom 20. Januar 1920, unter
Nr. 7252 eine Befanntmachung, betreffend Aufhebung der Bekanntmachung, betreffend Beschränkungen des Verkehrs mit
gewissen Arzmeimittelstoffen, vom 1. Mai 1916 (Reichs⸗Gesetzbl.
S. 345), vom 20. Januar 1920, und unter
Nr. 7253 eine Bekanntmachung, betreffend das Außer⸗
krafttreten der §§ 1 und 2 des Ausführungsgesetzes zum Ieheg heneah⸗ vom 31. August 1919 S. 1530) gegenüber Brasilien, vom 20. Januar 1920. Berlin, den 22. Januar 1920. 8 Postzeitungsamt. Krüe
Prenßen. Ministerium fuͤr Handel und Gewerb
unter gleichzeitiger Betrauung mit dem stellvertretenden Vorsitz
der Kammer Lünen dieses Gerichts ernannt worden.
Ministerium des Innern.
Der Landrat Dr. Quashowski aus Diepholz, z. Z. in Berlin, ist zum Regierungsrat ernannt worden.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
er Kreistierar r. Luks in el ist in die Kreis⸗ 1 ö mit seinem „Befehl“ an den Registerführer, Rechnungsrat Braut⸗
1 lacht, stieß aber bei diesem auf die gleiche Standhaftigkeit und erreichte auch nichts mit dem Hinweis darauf, daß er, der Befehlsüberbringer,
Die Oberförsterstelle Hammerstein im Regferungs⸗ als Bevollmächtigter des belgischen Generals den deutschen Richter
bezirk Schneid mühl ist zum 1. Juni 1920 zu besetzen. Be⸗
tierarztstelle in Labiau versetzt worden.
werbungen müssen bis zum 20. Februar 1920 eingehen.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Versetzt sind:
Fleck, die Regierungs⸗ und
Marutzky. Göhner, und Oehmichen, der Eisenbahnrechnungsdirektor Foerster und der Essen⸗ bahnhaupttfassen endant, Rechnungzrat Thon, sämtzich bisher in Bromberg, zur Eisenbahndirekton Osten nach Berlin, der Resierungsrat Scheele, bisher in Danzig, als Mitglied der Eisenbahndiektion nach Stettin, die Regierungs⸗ und Bau⸗ räte Haupt, bisher in Danzig, als Mitglied der Eisenbahn⸗ direktion vach Stettin, Bach, bisher in Lüneburg, als Vor⸗ stand des Eisenbahnbetriebe amts 1 nach Elberfeld, Jaeschke, bisher in Bromberg, nach Breslau, als Vorstand eines Werk⸗ stättenamts bei der Eisenhahnhauptwerkstätte 1 daselbst, Otio Keßler, bisher in Bromberg, als Vorstand des Eisenbahn⸗ maschinenamts 2 nach Magdeburg, Balfanz, bisher in Konitz,
Nebelung,
nach Neustettin, als Vorstand des nach dort verlegten hisherigen
Eisenbahnmaschine amts Konitz, und Lüders, bisher in Thorn, 9 1 8 5 r tückten unmittelbar nach der Räumung ein.
nach Berlin, als Vorstand eines Werkstättenamts bei der Eisenbahnhauptwerkstätte in Berlin⸗Grunewald, der Re⸗ gierungsvaumeister des E senbahn baufachs Lerch, bisher in Thorn,
als Vorstand des Eisenbahnb triebzamts 9 nach Berlin, der
Regierungsbaumeister des Maschinenbaufachs Sußmann,
b 6her in Bromberg, nach Magdeburg, als Vorstand eines Werkstättenamts bei der Eisenbah hauptwerknätte in Maade⸗ bu g Zuckau, und der Eisenbahnverkehrsinspektor Catholy, bisher in Lissa (Pos.), nach Glogau, als Vorstaad des nach doct verlegten bisherigen Eisenbahnverkehrsamts Lissa (Pos.).
Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.
1 Der Rektor Wannenmacher aus Freudenberg, Kreis Siegen, ist zum Kreisschulinspektor in Siegen ernannt werden.
Mit Rücksicht auf die erheblich gestiegenen Herstellungs⸗ kosten werden künftig für die Neuausfertigung von Wert⸗ popieren an Stelle beschävigter, vernichteter oder für kraftlos
erklärter von uns erhoben werden:
a. für einen Mantel und einen Zinsbogen — falls der Nennbetrag des Mantels 1000 ℳ c“ b. für einen Mantel und einen Zinsbogen —
falls der Nennbetrag des Mantels weniger als 1000 ℳ beträgt . . . . . . . fe 0,509„ c. für ein zelne Zins⸗ und Erneuerungescheine je 0,20 „
bis zum Höchstsatz der Beträge zu a. b.
Die Sätze zu a, b ermäßigen sich auf die Hälfte bei Zins⸗
bogen, die mit den Mänteln zusammenhängen. Berlin, den 13. Januar 1920. Hauptverwaltung der Staaisschulden und Reichsschuldenverwaltung. 1.“
(Reiche⸗Gesetzbl.
geschlossen. Durch
werden.
Bekannt ch un g.
Das gegen den Händler Otto Biermann jr., Heidter⸗ straße 19 wohn aft, im Juni 1918 erlassene Verboi des Handels mit Nahrungs⸗ und Genußmitteln habe ich heute zurückgenommen. .
Barmen, den 15. Januar 1920. Die Polizeiverwaltung. J. V.: Dr. Markull.
Bekanntmachung.
Das am 27. Oktober 1919 gegen den Milchhändler 1 1 in Bramfeld ausgesprochene Handels.
Magnus Wölken verbot mit Milch und dergl wird mit dem Ablauf des 31. Januar 1920 aufgehoben. — Die Kosten der Veröffentlichung hat Wölken zu tragen. Wandsbek, den 14. Januar 1920. Der kommissarische Landrat des Kreises Stormarn. Knutzen.
(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)
Deutsches Reich.
Ueber den Rechtsbruch belgischer
Besatzungs⸗
behörden, von dem Reichsminister Koch in der Sitzung der Nationalversammlung vom 17. d. M. kurz Mitteilung ge⸗
macht hat, erfährt „Wolffs Telegraphenbüro“ von zuständiger Seite folgende Einzelheiten:
Die in belgischem und französischem B. hefindlichen Akti Ie umst 1 5 3 französischem Besitz hefindlichen Aktien Zusammenbruh schwierig gew rdegen Nachbarn, höchste Zurückhaltung,
der A.⸗G. „Friedrich Heinrich“, Steinkohlenbergwerk in Lintfort Kreis Mörs), waren während des Krieges im Wege der gesetzlichen
iquivaton für Rechnung der ausländischen Aitionäre an die „Rheinischen Stahlwerke“ in Duisburg Meiderich veräußert worden;
die beiden Gesellschaften hatten alsdann einen Fusionsvertrag
die Lqusdation des ausländischen Besitzes rechtsbeständig anerkannt worden. Glauben die Akrionäre, denen natürlich der Erlös der veräußerten Aktien zusteht, hierüber hinaus Schadenersatzansprüche erheben zu können, so haben
8 sie solche bei den im Friedensvertrag dafür vorgesehenen „gemischten Bei dem Berggewerbegericht in Dortmund ist der Berg⸗
inspektor Thiele in Lünen zum Stellvertreter des sie den Weg militärischen Zwangs vorgezogen. Ohne sich „*
Gerichtehöfen“ geltend zu wachen. Statt dieses Rechtswegs haben in ein Rechtsverfahren öberhaupt einzulassen, haben sie den belgischen Kommandeur in Crefeld zu einer „militärischen Order“ an das Amtsgericht Rheinberg veranlaßt, daß im Handelsregister und Grundbuch der Eintragungszustand vom 31. Juli 1914 wieder herzustellen 8 und zwar „binnen einer halben Stunde“ nach Vorzeigung dieser
Drver. Der Registerrichter, Gerichtsassessor Huesgen, dem dieser Befehl am 10. d. M. überbracht wurde, bedeutete den belgischen Abge⸗ sandten dahin, daß er, der Richter, nur dem Gesetz unterworfen sei, und nach dem Gesetz die erforderte Eintragung nur vornehmen dürfe, wenn die Einwilli ung der Rheinischen Stahlwerke (öoder ein die Ein⸗ willigung ersetzendes Gerichtsurteil) beigebracht werde. Er lehnte demgemäß trotz Warnungen und Drohungen das belgische Verlangen durch förmlich verkündeten Beschluß ab. Jetzt wandte sich der Belgier
„vertrete“. Angesichts dieser Mißerfolge trug der Belgier nunmehr die erforderte Eintragung eigenhändig ins Handelsregister ein, worauf der Registerführer seinerseits den Vermerk hinzufügte, daß die vorstehende Eintragung gegen den richterlichen Beschluß vollzogen sei. Die bel⸗
gischen Vergeltungsmaßnahmen für diese Gesetzestreue folgten als⸗
1 , bald. Am 13. d. M. wurden beide Beamte festgenommen und Der Oberregierungerat Flagerzne 9 1““ atett,
Truppenkommandeur in Crefeld vorgeführt. Sie wurden dann zwar wieder entlassen, jedoch dem Gerichtsassessor Huesgen die weitere Ausühung des Richteramts untersagt. Beide Beamte sind jetzt ferner beim belgischen Zuchtpolizeigericht in Crefeld wegen Ungeborsams unter Anklage gestellt. Die Verhandlungen finden heute statt.
Die Marinekommission der alliierten Mächte ist gestern abend on Bord des englischen Kreuzers „Coventry“,
der von den beiden französischen Torpedobootszersörern „Oise“ und „Turquoise“ begleitet ist, im Kieler Hafen eingelaufen.
Preußen.
4
ach einer Misteilung von amtlicher militärischer Seite Zwischenfall fonden gewaltige deutsche Kund⸗ ie Polen Wenn die Pariser Friedenskonferenz dies nicht anordnet, dann schafft
sie keinen Frieden, sondern neuen Krieg.
ist Graudenz am 23. Junuar Mittags ohne geräumt worden. Es e gebungen fast der gesamten Bevölkerung statt.
—.—
Um falschen Gerüchten entgegenzutreten, die in manchen
Kreisen der Bevölkerung Oberschlesiens über die kom⸗
mende Besetzung im Umlause sind, gibt „Wolffs Tele⸗ grophenbüro“ die folgenden, ihm von zuständiger Seite zur
Verfügung gestellten Angaben wieder: Nach den in Paris mit den Vertretern der Entente ab eschlossenen
Verträgen hat die Räumung Oberschlesiens durch die deutschen Truppen am vierzehnten Tage nach dem Tage der Unterzeichnung des
Schlußprotokohs (das ist am 24. Januar) zu beginnen. Bis zum einundzwanzigsten Tage (31. Januar) müssen alle überplanmäßigen
Alusräuästungen der deutschen Truppen sowie gewisse Teile der 1s Die vollständige
deutschen Truppen selbst abtransportiert sein. Räumung muß bis zum einunddreißigsten Tage (10. Fe⸗ bruar) durchgeführt sein. Die ersten alliierten treffen am zwanzigsten Tage (30. Januar) Oppeln ein, von wo aus ihr Weitertransport — Räumung wird zonenweise erfolgen, so daß jerer Zwischenraum zwischen der deutschen und der alliierten Herrschaft vermieden wird. Außerdem werden bis zur endgültigen Uebernahme der Regierungs⸗ gewalt durch die Interalliierte Kommission die einzelnen Zonen pro⸗ visorisch unt,r muitärijcher Verwaltung stehen. Die Geamtstärke der nach Oberschlesien zu entsendenden Kontingente beträgt rund 18 000 Mann englischer, französischer und italienischer Truppen. Ueber die regior ale Vertetlung dieser Truppen sowie über die Stärke der einzelnen Kontingente kann etwas Endgültiges noch nicht gesagt
Gegenüber Befürchtungen, daß zur Abstimprung nur solche Ober⸗ schlesier zugelassen werden, wesche vor der Abstimmung, wenn auch nur kurze Zeit, in Oberschlesien gewohnt haben, ist auf Artikel 88 § 4 des Friedensvertrages zu verweisen, der unzweideutig besagt, daß jede Person stimmberechtigt ist, die am 1. Januar des Jahres, in dem die Volksabstimmung stattfindet, das 20. Lebenböjahr vollendet hat und in der Zone, in der die Voltsabstimmung stottfindet, ge⸗ boren ist ogch dort seit einem von em Ausschuß festzusetzenden Zeit⸗ punkt, der ler nicht nach dem 1. Januar 1919 liegen darf, ihren Woh sitz hat oder von den deutschen Behörden ohne Beibehaltung des Wohnsitzes in der Zone ausgewiesen worden ist.
Von einer Einführung der polnischen Valuta in Oberschlesien ist noch nie die Red gewesen; ebensowenig sind Bestimmungen über
wärtige Politik beider Staaten auf dem
die Bestimmung des Friedensvertroges ist ausdrücklich als
emali 2 ; 8. 8 klärt haben wird. Beide Minist r des Aeußern sind ber it den
Truppen Abends in erfolgt. Die
5 oder Zensur der Zeitungskorrespondenzen vorgesehen. In
Aussicht genommen ist vom Interalliierten Ausschuß für Oberschlesten die Ausgabe eigener Briefmarken. Im allgemenen ollen ü erbaupt die Verbältnisse in den Abstimmungsgebieten möglichst unverändert weiter bestehen bleiben. Zur Ein⸗ und Ausreise nach und von dem Abstimmungegebien Oberschlesien bedarf es des Paßvisums der Inter⸗ alliierten Kommission.
Die Nationalversammlung hat die Kreditermächti⸗ gungsvorlage über 2750 Millionen Kronen ange⸗ nommen. Zum Schluß der Sitzung beantwortete der Staats⸗ kanzler Dr. Renner die Interpellationen der Groß⸗ Deutschen und Christlich⸗Sozialen, betreffend den angeblichen Abschluß eines Defensivbündnisses mit der Fschecho⸗ Slowakei, und stellte, laut Meldung des „Wolffscen Telegrophenbüros“, fest daß in Prag in aus wärtigen An⸗ gelegenheuen keinerlei Ubereinkommen geschlossen worden ist. In seinen Besprechungen mit Dr. Benesch sei ein Einverständnis darin erzielt worden, daß die ous⸗ Saint⸗Ger⸗ mainer Frieden fußen müsse. Diese Erkenntnis schaffe Klarheit zwischen Oesterreich und ollen Nachbarstaaten mit Ausnahme der ungarischen Volksrepublik, die den Frieden noch nicht geschlossen habe und bisher bem Saint⸗Germainer Frieden widerstrebe. Der Staatskanzler verwies hierbei auf das unfreundliche Verhalten Ungarns bezünlich der Herausgabe Deutsch Westungarns, wo die deutsche Bevölkerung in jeder
Weise bedrückt werde, und führte weiter aus:
Trotzdem übte unsere Republik gegenüber Ungarn, dem seit dem
weil wir fest überzeugt sind, daß Oesterreich und Ungarn vach dem Frieden von Neuilly und nach der Auseinandersetzung über den Dualismus bestimmt sind, als unabhängige Nachbarn dauer d gute Freunde zu werden. Volle Gleichartigkeit unseres Verhaltens gegenüber unseren Nachbarstaaten einschl eßlich Ungarns wird hergestellt werden, sobald der international anerkannte Friede die Rechteverhältnisse auch im Osten ge⸗
Friedensstand diplomatisch zu verteidigen; dies ist das ang bliche Defensivbündnis. Das Los unserer ebemaligen deutschen Stots⸗ genossen in der tschech⸗ostowakischen Repablik wird unserem Volke immer am Herzen liegen, aber eine richtige Ein chäͤtzing der realen Macht der Oesterreicher in dem wirtschaftllven und politischen Ptee, in dem sie sich heute b finden, wird erkennen lassen, daß sie außerstande sind, sich irgendwie zum Schützer der dreieinhalb Millionen Deutschen in der Tschecho⸗Slowakei aufzuwerfen, und andererseits schafft, abgesehen von der eigenen Tüchtigkeit der dreieinhalb Millionen Deutschen in der Tschecho⸗Slowakei, die wichtige Taisache, daß diese durch das inter⸗ nationale Recht gebunden ist, seinen Minderheiten Schutz zu ge⸗ währen, für uns so weit Beruhigung, daß wir normale polilische und freundschaftliche Wirtschaftsbeziehungen mit ener freiheit⸗ lichen tschecho⸗slowakischen Republik sehr wohl begründen können. Wie Dr. Renner weiter erklärte, zeigt sich Einverständnis beider
Minnister auch bezüglich der Herstellung, Verwirklichung und Aufrecht⸗
erhaltung des Friedenszustandes. Der Staatskanzler stellte schließlich fest, daß die Voraussetzung für Wiederbelebung freundschaftlicher Wirtschaftsbeziehungen zu den Nachbarn die i daß die alten
Aspirationen endgültig begraben werden. G
Ungarn.
Der Bund der ungarnfreundlichen nationalen Minderhesten Ungarns hielt gestern in Budapest eine ein rucksvolle Mossenversammlung ab, um gegen den Gewaltfrieden Verwahrung einzulegen. Wie „Wolffs Telegraphenbürs“ berichtet, forderten die Vertreter der ungar⸗ ländischen Deutschen, Ssiowaten, Ruthenen, Wenden, Südslawen und Rumänen, die alle für die Volksabstimmung eintraten, für die Völker, die im Sinne des Fridensvertragsentwurfs von Ungarn sosgetrenant werden sollen, das Selbstbestimmungs⸗ recht. Die Erklärungen wurden mit stürmischem Beifall auf⸗ genommen. Schließlich beschlaß die Versammlung, daß sich die unga ländischen vationalen Minde heiten mit einem Aufruf an alle Völker der Welt wenden, in dem sie gegen die Los⸗ reißung der Nationalitätengebjete vom tausendjägrigen Mutter⸗ land Einspruch erheben. In dem Aufruf, der den in Budapest weilenden Ententemissionen überreicht werden wird, heißt es:
Wir können uns ir dieses ungerechte Urteil nie fügen, auch dann nicht, wenn die ungarische Narion die grausamen Friedensbedingungen zu unterschreiben gezwungen wäre. Es ist eine vollkommene Un⸗ möglichkeit, uns Lebende als Preis für die Waffengenossen der Entente zu benutzen. Wir werden dadurch zu Zahlungsmitteln erniedrigt. Auf Grund des Selbstbestimmungsrechts, im Namen von Gerechtigkeit und Menschlichkeit fordern wir Volksabstimmung.
Auf allgemeinen Wunsch der Anwesenden hielt der Minister für die natonalen Minderheiten Bleyer eine Rede, in der er betonte, daß jedermann in Ungarn in vollstem Maße bdie Rechte der nationalen Minderheiten anerkenne. Zum Schluß sprach noch Bischof Rasay namens der Landesliga zum Schutze der Gebiets unversebrtheit, worauf die Versammlung unter Ab⸗ singung der ungarischen Hymne ein Ende nahm. Eine Ab⸗ ordnung überbrachte sodann den Be schluß der Ve sammlung bem Präsidenien der ungorischen Frie ensdelegation Grafen Apponyi, der erklärte, daß er in diesem Beschlusse der nationalen Minderheiten eine neuerliche, von berufenster Seite stammende Bestätigung seiner im Interesse einer Volks⸗ abstimmung aufgestellten Forderung erblicke.
Die ungarrsche Friedensdelegation hat dem „Tele⸗ graphenkorrespondenzbüro“ zufolge dem Präsidenten der Pariser Friebenskonferenz eine Note überreicht, in der sie gegen die Verletzung des Belgrader Waffenstillstanbsübereinkommens und gegen die von den benachbarten Okkupaltionsmächten gegen das Völterrtecht, die Menschenrechte, die Kultur und Menschheit be⸗ gangenen Gewalttätigkeiten Einspruch erhebt.
Tschecho⸗Slowakei.
In der Nationalversammlung erklärte der Minister⸗ präsident Tusar auf die gestern mitgeteilten Aussührungen des Abgeordneten Dr Kr marsch (nicht Nemec, wie irrtümlich gemelder) dem„Wolff chen Telegraphenbüro“ zufolge: „Wir wollen einen tschecho stowaksschen Staat mit tschechischem Emschlag und Geist in dem sich die deut chen und anderen Bürger völlig zu Hause fühlen. Wenn der größte Teil des deutschen Volks in Böhmen sehen wird, daß dieser Staat Gerechtigkeit und
Gleschberechtiaung gegenüber allen tatsächlich durchführt, dann
werden sie loyale Bürger unserer Republik sein. Wir haben ein gemeinsames großes Imteresse, das Interesse des Staates, das über den Interessen der Parteien steht.“ Der Abgeordnete Nemec fragte: „Wenn wir gegenüber unseren
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