1920 / 22 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 27 Jan 1920 18:00:01 GMT) scan diff

[106081]

Arnztva. dan

An

Kontokorrenfkonto: 2 Schuldner: J. Deller & Sohn, Fichach.. A. G. Macholl, München...

Nicht einbetahlte Geschäftsanteile

Gewinn⸗ und Verkustkonto: Verlußt

v1“

Day rischer Bra

Bilanz der Einkaufsgenosseuschaft Baye ischer Branntwein und Likörfabriken E G. m. per 30 LSeptember 1919

24 /10 16269 helg. Rabatikorto . 9 37272 Verein b ver. Brarntwein⸗

9 641 58 Gewinn⸗ und Verlustrehn an der Eiakaufsgenoffenschaft notwein⸗ un Ltrö fabeiken

„„ 30 S ptember 1929

München Vassiva.

Kontokorrent: Kreditore * P. J. Schruck, Bambeig 9 Geschäftsanteile 2 100 Reserrefons 11010 3 759/01

2 762 72

9 641

& Liköefabrikanten E V.

Allgeweire Unkosten „. 8

Per Aufsichtbrat. Dr. Wassermann.

G. R

Eiskau sgeuoffeaschass Bravntw ta⸗ und Likörfabriken Bis um Enve des am 30. Spember 1919 ab.elaufenen G schaͤ fsjahres find eingeteet.n, 0 Henossen, ausgeschieden 1 e .

Ende des Geschä s1 b.⸗s 100 Genossen an

Pas Geschäft guthaben der G nossen Geschaft jihres 2100,—, die Haftjummt, füe welch: am Jahresschluß alle Genossen zusammen aufzukommen haben, im ganzen 5000,

Der Aafsichterat. Dr. L. Wassermann.

.G. R

1 1 904,02 Verlustsaldöo Verlust: Vortrag vom Vorjahr. [7 465377727 0 1““ 9 372 79

München, den 26. November 1919.

Der Vorstand. eichel. Louis Höcbstetter.

Der Genossenschaft haben am betrug om Schusse dies s vierten

0,—. Der Borstand. eichel. Louts Höchstetter.

Bilanz der Winkaufsge s E⅛ Fm h.

Likörf⸗nrtken

Attiva. An Kontvkorrer fkonto: Debitoten: J. Deller & Sohn, Fischach

nicht einbezahlte Beschäfttant P. J. Schr ck, Bamberg Gg. Lechner, Bogen..

eile:

0 90 20 2 2 9

Gewinn⸗ und Verluftkonto: Verlust: Vortrag vom 30. September 1919

Sugang ...

8

.Z. Schruck, Hamberg,

0. ecerenneret vorm. Gebr.

Reservefones Rabattkonto:

31. 1. 19,˙8 Vergötung durch Spirituszentrele.. 13. I. 1919 Vergutung durch Spirituszentrale. Verein bayrr. Branntwein⸗ & Likörfabrskanten G. V.

8 Gewinn⸗ und Werlustrechnung der Einkanfsgenossenschsft Bayerischer Granstwein⸗A Litb saßriten G. G mw. b. H. M vp 31 Deremrer 1919.

1“ 8 Pafsiva. Per Kontokorrenkkonto: Kreritoren:

Rabatt in

NE v,qs9991686 2 0

enschaft Bayerischer Brauntwein und %. Msüiohen vpv 931 Dezemben 1919.

S“

Macholl A. G. 5577866 563

5 0 95 9 90 8898 59 0 292 20ϑ 2

29

10 222/44 10 306/5

——.,——

tbahben

2080 1 010

3 759/01 2 89382

10 30604

üschen

an Verlustvortrag vom 30. Sep⸗

tember 191 CCC 11“ Allgemeine Uakosteen

Der Aufsichtsrat. Dr. L. Wassermann. Einkanssgenossenschaft B e. G nr.

Bis zum Ende des am

sind eingetreten 0 Wenossen, ausgeschieden 0 Gensssen. ofsen angehört. Genossen

am 31. Dezember 1919 100 Gen

Paz Geschä tsgu haben der 2080,—, die Härtsumme, für welche alle Genossen zusammen aufzukommen haben,

im ganzen 5000,—. 8 Derꝛ Amfsichterat.

Dr. L2. Wassermann.

—*

10 222 6 München, den 19. Januar 1920.

Sit

4 81 98 Branntwein⸗ und 1. Pezember 1919 abgeasfenen Kakenderjahretz

G.

7) Niederlaffung ꝛe von Nechtsanwälten.

[107548]

In die Liste der beim Amiszericht

Altonz zugelassenen Rechtsonwälte der R chloanwalt Dr. getragen worden.

ist heufe

Manasse ein⸗

Alona, den 22. Januar 1920.

[107549] Der Rechisanwalt

Wilhelm von

Radowitz zu Berlin ist heute in die iste ber lei dm L ndgericht 1I zu Berli⸗

gelassenen Rechtsanwätte wor en.

Berlin, den 17. Janvar 1920.

Landgericht II. [107551]

eingetrager

In die Listen der bei dem Land⸗ und

Amtsgericht in Cöln zugelassen n anwälte ist heute der Rech

Rech’8. tea walt

Gräffker mit dem Weohnsttz in Cöln

einge tragen worden.

Langericht Cön, den 17. Jsnuar 1920

In die Lifte der beim Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwätte wurde unter O.⸗ 7

eingetragen: Rechtsanwalt Fischer in Donaueschingen.

Friedrich

onaueschingen, de. 21. Januar 1920

Amtsgericht.

1107553] Ia die Lsste Do tmund zuge ess nen Rechtsan

[107552

der beim Lavdgericht

wälte ist

unter der lfd. Nr. 152 der Rechtsanwalt Fritz Witte in Dortmund eingettagen. Dortmond, den 20. Januar 1920.

Preußisch se Landger cht.

.—

Der Rechsuwalt Dr. K uchen in Dortmund ist auch zur Rechesanwaltschaft bei dem Amtsgericht in Dortmund zu⸗

gelafsen. Dortmund, den 22. Januar Das Amsgericht.

1920

9 372 8496 8 44 8

g 9 „₰ 2 Verlustsaldo 10 20. 9

10 2224 Der Vorstand.

Reichel. Louis Höchstetter. Förkabriken München i. Liqu.

Der Genossenschaft haben

betrug am 31. Dezember 1919

Der Porstand. [106082] eichel. Louts Höchstetter.

[107957] Eingetragen in die Anwaltsliste ist heute der seltherige Asessor Dr. Hans H rmenn Albin Grohwaun mit dem Woonsitz in Dresden.

Amtsgericht Dresben, am 23. Januar

1920. vruounraneannr varn nan [107558]

Nr. 275. J. die Liste der beim Land⸗ gericht Freiburg t. Br. zugelasseen Rechts⸗ ar wulte wurde heute Dr. Her 8 Otto Föhrenbach in Frelburg i. Br. em⸗

getragen. Freiburg 1. Br., 21. Januar 1920.

Lanbgericht. (107559]

In die Listen der bei den unterzeichneten Gerichten zugelassenen Rechtsz wäatte ist eingefragen: Velhelm John Robert Noacke in Hambutg.

Hamburg, den 23. Jonuar: 1920.

Das Hanseatische Oberlanbeggericht. Klempau, Obersekretär.

Das Lan gericht. W. Meyer, Obersekretär. Nas mnogericht.

Böse, Obersekretär. 1075561]

Rechisanwalt Friedrich Fischer in Donaueschirgen ist in die Liste der beim hiesigen Landgerichte zugelassenen Rechts· annäite eingetragen worden.

Konstanz den 20. Januar 1920.

Der Landgerichtspräsident.

10 Verschiedene Bekanntmachungen.

11074681 Bekanatmachung Die doch Beschloß des Ausschusses der

1b stanbdswahl. schästsfüh ers.

der Direktion der Landschaft der Provinz Sachsen auf die Deur von 6 Jah en ift durch Erlaß der Preußischen Staals⸗ regierung vom 24 Deuwber 1919 be⸗ stätigt worden. O P 637 L. agdeburg, am 19. Januar 1920. Der Ob rprändent der Peovinz Sachsen. In Verrretung. Breyet.

[1074691) Bekaunntmachung.

Von der Wärttembergischen Vereins⸗ bank in Stuttgart ist bei uns der An⸗ trag auf Zulassung von:

nom. 50 000 (00,— 4 ½ % ab

1. März 1926 mit 102 %

irlö bore Krtischuldverschret⸗

busges der Baditesen Aunlin⸗

Sodo⸗Fabrit in Ludwigshaf u

a. Rhein Serie C 500,00 Stück

zu je 1000,— Nr. 1— 50000, zum Hand I und zur Notterung an der hiesigen Boörse eingereicht worden. tuttgart, den 24. Jenuar 1920.

Zulassungsstelle

der Sturtgarter Effekrenbörse. [107777]

Deutscher Berein sür lädsiche Wobifahrts- urd FHeimarpflege, Beylen 9 w. 11, Bernburgernt. 13. Mitptieberverseammlung am Freiteg, den 13. Febrvar 1920, 5 Uo⸗ achm., im g oßen Feysaal des Mi⸗ visteriums sur VGolkswohisf⸗hes (Herrenh⸗ns), Werlin, Leipzigerstr. 3. 1) Vo lage des Hausholtsplang der Vertins. 2) Entsasrung des Vorstande hin sichtlich der Jehresrechnung. 3) Vor⸗ 4) Jahresberscht des Ge

Die Versammzung ist nur füe Mit leder des Vereins zugänglich Die öffentlichen Versammlungen des Vrreins finden um 6 Uor Nachm. in selben Saale und am Sonnabend, der 14 Februar, Vorm. 10 Uhr, im großer Sitzungssacl des Hauset statt.

Der Vorsttzenben von Lindequist,

Wuklicher Geh Rat, Staate’sekret. a. D. Per Geschüfteführer:

Prof. Dr. h. c. H. Sohnrey.

[106085]

Nochoem die Amtsperiode unferes Auf⸗

si tsvats, bestehenb aus ben Herten

Geb eimer Kommerzientat Engelbern Harbdt, 1

Kem me ienrat Hermann Handt,

Kommerzierrat Hustay Hardt,

Kommerztenzat Rudolf Hasdt,

Major von Tiedemoann,

Oberstteu namn Willy von Hardt,

E. Walther Hardt,

Fritz Hardt

abgelaafen, ist derselbe durch Generalver⸗

sammlungsdesch wiedergewählt worden.

Südamerikanische Land⸗ und Hypotheken⸗Gesellschaft

mit beschränktee Hafiung. W Groß.

[107470]⁄

Bet der Kreis⸗Epavkasse in Geldern ist eine neu etrichtere Segenkuchsührer⸗ stelle durch elnen Militäras wärter sosott zu besetzen. Im Sparkassenwesen ersahrene Anwarter wollen ihre Bewer⸗ burgen mit Lebenslauf und Zeugvis. abschriften unter Angabe der Gehalts⸗ anspeüche baldigst an den Rendanten der Kreissparkasse einreichen.

Geidern den 12. Januar 1920.

Der Vorsitzende peh Verwaltangerats: b von Kesleler, Landrat. [107466]

Die Firma I Harrwitz Nochfolger Grsehzschaft mit besch⸗ünkier Hastung, Berlin 8 99 48, in durch den Beschl“ der außerordenti chen Gesellschafterver sommlung vom 28. Detember 1919 ausf. gebs worden Die Geäubiger weiden aufqgetordert, sid zu meldeu.

Berlin SW. 48, 26. Jannar 1920.

3 Harrwitz Nachsolser G. m. b. H. in Liquid tien. Abdeneuer, Stoephasins, Liquldatoren.

11074671 3

Tte i ma Molkerei⸗Zeitung Verlin. Gesellschaft wit 8-083E r Paftuang, Berlin 8 . 48. ist durch den Beschluß der Gesellschafterversammlung vom 16. Je⸗ nuge 1920 aufgelöst worden. Die G'ubiger werden aufgefotdert, sich zu

mel en.

Beslin SW 48, 26. Januar 1920. Morkerei Z itunn Berlin G. m. b. ½ im Liquidasion Willy Stoephaftus, Ligqgwibator.

[1055601 Bekonntmachnng.

De Matulo⸗Wetent Gesellschaft mit beschräatter Hastieng in Bremen ist am 12. Januar 1920 in Liguidatzon getteten.

Die Släubiger bder Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei mit zu melden.

Vremen, den 20. Janzar 1920. Der Liqudetor der Maturot⸗Patent Sesenschaft mit beichrüalter Haftnug

in Ligutdarton: F. Susemihl.

(102363] Die Maschinenfabrik Glsterwerda Gesehwast mit beschrüs krer baltung in Elsterwerda ist auf⸗ gehst. Die Gläunbiger der Geselischai. werben aufgefordert, sich bei ihr zu melden.

Landschaft der P oomz Sachen vom 23 Sp ember 1919 erfolate Wahl des Rittergursbesitzers Adolf Goedrcke zu

[107554]

Döllnitz zum stellvertzetenden Mirgliede beschrꝛäakter Hattung in Liquidation.

Elsterwerda, den 5. Januar 1920. Der Liquivator der Maschineafabrik Elsterwerda Gesellschaft mit

192980] Gesellschaftsvertrag. (Satzungen.) 1 Genehmigt durch Erlaß des Reichs⸗ wirtschaftsministers vom 14. Okto⸗ ber 1919, Aktenzeichen VII Nr. 467. Firma, Sitz und Dauer der Gesellschaft.

1.

Wir, nämlich

1) die Cons. Fürstensteiner Gruben und die Cons. Sophiegrube des Fürsten von Pleß Pans Heinrich XV., Waldenburg, und die Gewerkschaften

2) Steinkohlenbergwerk Abend⸗ röthe, Rorhenbach. b

3) Steintohlenwerk Vereinigte Glückhilf⸗ Friedensboffnung, Hermsdorf, Kreis Waldenburg, 16“

4) Steinkohlenbergwerk Consolidirte Fuchs, Weißstein, Kreis Waldenburg,

5) Steinkohlenbergwerk David zu Kon⸗ radsthal,

6) Gewertschaft Neuroder Kohlen und Thonwerte zu Neurode,

7) Gewerkschaft des Seinkobl⸗nber. werks von Kulmiz, Waldenburg in Schlesien, 1

8) Seegen Gottes⸗Grube bei Alt⸗ wasser,

9) Neue cons. Caefargrube, Reußendorf, Kreis Waldenburg,

10) Gewerkschaft Consolidirte Wenceslaus

Grube Mölke, 8

ferner die Aktiengesellschaft 1d

11) Schlesische Kohlen⸗ und Kokswerke,

Gottesberg, 1

haben uns zu einer Gesellschaft mit be⸗

schränkter Haftung vereinigt, die die Firma

„Niederschlesisches Steinkohlen⸗Synditat.

Gesellschaft mit beschränkter Hastung“

fuͤhrt und ihren Sitz in Waldenburg in

Schlesien hat.

Das Geschäftsjahr läuft vom 1. April

eines Jahres bis zum 31. Mänj des

darauffolgenden Jahres. Die Gesell⸗ schaft besteht seit 1. Januar 1914; das erste Geschäftsjahr ist also abgelaufen.

In der hier vorliegenden abgeänderten

Form tritt der Gesellschaftsvertrag mit

dem 1. Oktober 1919 in Kraft.

Der Gesellschaftsvertrag endet mit dem

31. März 1922.

Gegenstand des b“

Gegenstand des Unternehmens ist der Au⸗ und Verkauf von Kohlen, Koks und Briketts. Er umfaßt alle Angelegenheiten, deren Erledigung nach dem Gesetz über die Regelung der Kohlenwirtschaft vom 23. März 1919 und seinen Ausfübrungs⸗ bestimmungen dem Niederschlesischen Stein⸗ kohlen⸗Syndikat, Gesellschaft mit beschränk⸗ ter Haftung, obliegen. Der Gesellschafts⸗ zweck kann ausgedehnt werden auf die Aufbereitung von Kohlen und den Betrieb

conf.

die Lagerung, den Absatz und die Be⸗ förderung von Bergwerkserzengnissen ge⸗ richtet sind, sowie auf die Beteiligung an solchen Unternehmungen. Stammkapital.

§ 3. Das Stammkawital betraͤgt 120 000 (in Worten einhundertundzwanzigtausend

eingezahlt sind. Von dem Stammkapital übernahmen als ihre Stammeinlage:

1) Hans Heinrich XV. Fürst v. Pleß für die im §8 1 Ziffer 1 ge⸗ nannten . in Worten neunundzwanzigtausend Mark),

2) Steinkohlen⸗Bergwerk cons. Abenbröthe... (in Worten sechstausend Markb),

3) Steinkohlenwerk Vereinigte Glückhilf⸗Friedenshoffnung. . (in Worten vierundzwanzigtausend Mark), b

4) Steinkohlenbergwerk Consoli⸗ dirte Fucvhh . . . (in Worten siebzehntausend Mark),

5) Steinkohlenbergwerk David (in Worten viertausend Mart),

6) Gewertschaft Neuroder Koh⸗ len und Thonwerte . . (in Worten achttausend Mart),

7) Gewerkschaft des Steintohlen⸗ bergwerks v. Kulmi;. . . . (in Worten sechstausend Mark),

8) Cons. Seegen Gottes⸗Grube (in Worten viertausend Mark),

9) Neue tconsolidirte Caesargrube (in Worten zweitausend Mart),

10) Gewerkschaft Confolidirte

(in Worten zehntausend Mark), 11) Schlesische Kohlen⸗ und Kokswerke, Gottesberg. (in Worten zehntausend Mark) Gesamtsumme.

Genehmigung aller Gesellschafter zulässig

auf den Erwerber des

liegenden Bergwerksbesitzes übergehen

Bergwerksbesitzes übergegangen sind, könner von der Gesellschaft eingezogen werden.

seit 1. Januar 1904

Dasselbe gilt für Einziehung eines Anterts zu Entschadigung.

von Unternehmungen aller Art, die auf sechs

Firmwen .259 000

4000 sammlung,

6 000 4 000 Monate des neuen Geschäftsjahres findet 2 000 Außerordentliche

420 005 Die

§ 4. 8 Die Veräußerung eines Geschäftsanteils der Beschlußlastung sind: oder eines Teils eines solchen ist nur mit

Im Erbfalle darf der Geschäftsanteil nur ihm zugrunde

Geschäftsanteile, die dieser Bestimmung c. 1 zuwider im Erbgange an andere Personen d. die Wahl der Rechnungsprüfer⸗ als die Erwerber des zugrunde liegenden § 15.

ziehungsbeschlusse vorangegangene Jahres bilanz maßgebend.

Organe der Gesellschaft.

§ 5.

Organe der Gesellschaft sind: a. die Geschäftsführung⸗ b. der Aufsichtsrat, c. die Generalversammlung. Geschet iese ttas.

Die Gesellschaft hat zwei oder me

ordentliche Geschäftsführer, we che ve dem Aufsichtsrat bestellt werden, der auce die Zahl der Geschäftsführer festsetzt und

und Prokuristen zu ernennen.

von den Arbestervertretern des Reichs⸗

vestimmungen vom 21. August 1919 zum

Gesetz über die Regelung der Kohlenwirt⸗

schaft vom 23. März 1919 vorgeschlagen wird.

1 Geschäftsführer oder Pro⸗ uristen oder mit der eines ordentlichen oder stellvertretenden Geschäftsführers und eines Prokuristen.

Aufsichtsrat.

§ 7.

Der Aufsichtsrat besteht aus 10 Mit⸗ gliedern. 8 von diesen entsallen auf die Gruben derart, daß jede Grube mit emem Mütlied im Aussichtsrat vertreten ist, wobei mehrere unter einer Verwaltung Gruben als eine Grube angesehen werden.

mitglieder erfolgt von den einzelnen Gruben⸗ besitzern bezw. von der einzelnen Gewerk⸗ schaft und Gesellschaft.

Die weiteren 2 Mitglieder müffen 12 sonen n. die dem Steintohlen⸗Syu⸗ dikat, Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung, gemäß § 11 der Ausführungs⸗ bestimmungen vom 21. August 1919 zum Gesetz über die Regelung der Kohlenwirt⸗ schaft vom 23. Rear 1919 vorgeschlagen und von der Gesellschafterversammlung gewählt werden.

Die Ernennung bezw. Wahl der Auf⸗ chtsratsmitglieder hat vor 5 jedes Seschäftsjahres für jedes folgende Geschäfts⸗ jahr von neuem zu erfolgen. 1 Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten eine von der Gesellschafterversammlung zu schließende feste Vergütung.

8. Der Aufsichtsrat wählt alljährlich nach der ordentlichen Generalversammlung den Votsitzenden und zwei Stellvertreter.

Der Aufsichtsrat ist beschlußfäbig, wenn sämtliche Mitglieder geladen und mindestens Mitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Generalversammlung.

10. Die Generalversammlung der Gesell⸗ schafter wird seitens des Aufsichtsrats be· rufen. Die Berufung geschieht durch eine jedem Gesellschafter unter Angabe der

Mark), die bar an die Gesellschaftekasse Tagesordnung eingeschrieben zuzustellende

schriftliche Einladung mit einer Frift von mindestens zwei Wochen; sie beginnt mit dem Tage der Einlieferung des Einladungs⸗ schretbens zur Post.

Jede 1000 (eintausend) Mark eines Geschäftsanteils gewähren eine timme. Stellvertretung in der Generalversamm⸗ lung auf Grund schriftlicher Sge eni ist zulässig. Der Vertreter braucht nicht Gesellschafter zu

Den Vorsitz in der Generalversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder einer seiner Stellvertreter, gder in deren Verhinderung ein von der General⸗ versammlung zu wählender Vorsitzender. Derselbe erönnet und schließt die Ver⸗ ernennt zwer Stimmzählet un, leitet die Verhandlung. Zu den Be schlüssen und Wahlen genügt, soweit nicht

8000 da; Gesetz oder die Satzungen eine Aus⸗

nahme vorsehen, die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen 11).

§ 13. Alljährlich innerhalb der ersten sechs

die ordentliche Generalversammlung statt. Generalversammlungen sind mit Angabe der Tagesordnung ein⸗ zuberufen, wenn der Aufsichtsrat es för

Wenceslaus Grube . . . . . 10 000 notwendig erachtet oder wenn Gesell⸗

schafter, die ein Zehntel des Stamm, kapitals vertreten, dies beim Aussichtsrat

§ 14.

Vorlagen zu der Generalversammlung und

. 10 000 beantragen.

ordentlichen Gegenstände

en. der Jahresbericht,

.p. die Jahresbilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung sowie die Erteilung der Entlastung an die Geschafts⸗ 1 führung und den Aufsichtsrat, Verwendung des Reingewinns,

Die Generalversammlung kaun Satzungs⸗ änderungen sowie die Erhöbung

Bei Auflösung der Gesellschaft erfolgt Stammkapitals mit der im § 12 ge⸗ die Teilung des Gesellschaftsvermögens dachten Mehrheit beschließen; insofern es nach Maßgabe der von den Gesellschaftern sich aber um Abänderungen ezahlten Umlagen. standes des Unternehmens, der bei des Stammkapitals, Verschmelzung oder zu leistenden Auflösung 8 Für die Feststellung des eine Mehrheit von drei Fünfteilen des

des Gegen⸗ Herabsetzung

er Gefellschaft handelt, ist

1 8

Gesellschaftsvermögens ist dabei die dem Ein⸗ Stammtkapilals erforderlich.

1“ 1

befugt ist, stellvertretende Geschäftsführer

Einer der ordentlichen Geschäftsführer muß eine Person sein, die der Gesellschaft

Kohlenrats gemäß § 10 der Ausführungs⸗

Die Zeichnung für die Gesellschaft ge⸗ schieht rechtsgültig unter der Firma mit der Unterschrift zweier (ordentlichen oder

Die Ernennung dieser 8 Aufsichtsrats⸗

8

Die über die Generalversammlung auf⸗ zunehmende Niederschrift soll vom Vor⸗ sitzenden und den Stimmzählern unter⸗ schrieben werden.

Bilanz und Gewinnverteilung.

§ 17.

Die Geschäftsführung ist verpflichtet, für jedes verflossene Geschäftsjahr in den ersten vier Monaten des folgenden Ge⸗ schäftsjahres eine Bilanz, Gewinn⸗ und Verlustrechnung aufzustellen, sie nebst einem Bericht (Jahresbericht) über den Vermögensstand und die Verhältnisse der Gesellschaft dem Aufsichtsrat und mit dessen Bemerkungen der Generalversamm⸗ fung vorzulegen und spätestens zwei Wochen vor der Generalversammlung jedem Gesellscharter eine Abschrift der Vorlagen sowie des Berichts der Rechnungsprüfer zu erteilen.

Art der Bekanntmachungen. 8

§ 18.

Bei Bekanntmachungen der Gesellschaft, welche durch öffentliche Blätter erfolgen sollen, genügt deren Aufnabme in den Reichsanzeiger. Die Bekanntmachungen erfolgen unter der Aufschr ft: „Niederschlesisches Steinkohlen⸗ Syndikat,

Gesellschaft mit beschräukter Hastung“ mit der Unterschrift:

„Die Geschäftsführung“ oder „Der Aufsichtsrat“.

Auf diese Weise sind auch Abänderungen der vorstehenden Satzungen nach erfolgter Genehmigung durch den Reichskohlenrat bekonnt zu machen.

Waldenburg i. Schl., den 18. De⸗ zember 1919.

Niederschlesisches Steinkohlen⸗

Syndikat, Gesellschaft mit beschräukter Haftung.

YVertrag des Niederschlesischen Steinkohlen⸗ Syndikats, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, in Waldenburg, genehmigt durch Erlaß des Reichswirtschafts⸗ ministers vom 11. Oktober 1919, Aktenzeichen VII Nr. 467. Die Nachstehenden:

1) Cons. Fürstensteiner Gruben des Fürsten von Pleß Hans Heinrich XV., Waldenburg,

Cons. Sophiegrube des Fürsten von leß Hans Heinrich XV., Walden⸗ urg,

Steinkohlen⸗Bergwerk cons. Abend⸗

röthe, Rothenbach, b

Steinkohlenwerk Vereinigte Glückhilf⸗

Friedenshoffnung, Hermsdorf, Kreis

Waldenburg, 18“

Steinkohlenbergwerk Consolidirte

Fuchs, Weißstein, Kreis Waldenburg,

Steinkohlenbergwerk David zu Kon⸗

radsthal⸗

Gewerkschaft Neuroder Kohlen⸗ und

Thonwerke zu Neurode,

Hewerkschaft des Steinkohlenberg⸗

werks von Kulmiz, Waldenburg in

Schlesien,

Cons. Seegen Gottes⸗Grube zu Alt⸗ wasser, 1

Fee cons. Caesargrube, Reußendorf, Kreis Waldenburg,

Gewerkschaft Consolidirte Wenceslaus Grube, Mölke,

Schlesische Kohlen⸗ und Kokswerke, Gottesberg, 1 Niederschlesisches Steinkohlen⸗Syn⸗ dikat, Gesellschaft mit beschränkter

Haftung, 8 1 bilden eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (im folgenden Vereinigung genannt), deren Zweck ist, die durch das Gesetz über die Regelung der Kohlenwirischaft vom 23. März 1919 und seine Ausführungs⸗ bestimmungen vom 21. August 1919 dem Syndikat des Niederschlesischen Stein⸗ kohlenbergbaubezirks gestellten Aufgaben zu erfüllen, insbesondere einen ungesunden Wetibewerb auf dem Kohlen.⸗, Koks⸗ und Brikettmarkt zu beseitigen und zu verhendern.

Die beteiligten Grubenbesitzer verpflichten sich, zu den nachstehend vorgesehenen Ver⸗ sammlungen zusammenzutreten und sich in den vertraglich vorgesehenen Fällen den Beschlüssen und Entscheidungen dieser Versammlungen sowie der Ausschüsse der Vereinigung zu unterwerfen,

Außerdem unterwerfen sie sich gemäß § 69 der Ausfuhrungsbestimmungen vom J1. August 1919 zum Gesetz über die Regelung der Kohlenwirischaft vom 23. März 1919 bezüglich der Durchfüh⸗ rung der Richtlinien, Anordnungen und Entscheidungen des Reichskohlenrats und Rei tskohlenverbandes der Ueberwachung dorch das Niederschlesische Steinkohlen⸗ Syndikat Gesellschaft mit beschräntter Haftung, sowie der von diesem im Rahmen der genannten Vorschriften getroffenen Regelung der Förderung, des Selbstver⸗ brauchs und des Absatzes der Brennstoffe.

Die Uebernahme der Geschäͤftsanteile an dem Nierderschlesischen Steinkohlen⸗ Syndikat Gesellschaft mit beschränkter Hafturg, wird durch den Geeellschafts⸗ vertrag der Gesellschaft mit beschränkter Haftung geregelt. 1 8

Die rechtliche Zuständigkeit des Aufsichts⸗ rates des Niederschlesischen Steinkohlen⸗ Syndikats, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, erstreckt sich auch auf die Ver⸗ einigung.

Die Versammlungen der Gruben⸗

vertreter.

Fb.

1) Die Versammlungen der Gruben⸗ vertreter finden in der Regel allmonatlich iI Sitze des Niederschlesischen Stein⸗ kohlen⸗Syndikats, Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung, oder an einem anderen, om Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu bestimmenden Orte statt. Sie werden von

Gesellschaft

destens

feitgesetzten

Vorsitzender.

sammlungen

2

anzugeben, i

handlungen. 8 Ueber

zeichnen ist.

lung der gegen weisende K

schüssen

Fragen;

Seite

gebildet. 1) Cons.

2) Steinko

röthe,

nehmern, die

3) In den vertreter hat besitzer für je volle 10 000 Tonnen seiner Anteilziffer

die Verhandlungen wird eine die von dem öhlen), üngees. b. die für Hausbrandzwecke an die Be⸗ Leil⸗

dem Vorsitzen Verzeichnis der ver und ihrer Stimmenzahl beizr 9) Jedem Grubenbesitzer i schrift der Ni nicht spaͤtestens in Gruben sie erhoben wird, rart. 11) Die Versammlungen der Gruben⸗ vertreter haben insbesondere zu beschließen und zu entscheiden über: a. Wahl der Ausschüsse und Ernennung von zur Erledigung einzelner

h

Niederschlesischen mit

dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats des Steinkohlen⸗Syndikats, 3 beschränkter Haftung, oder einem seiner Stellvertreter oder im Auftrag von der Geschäftsführung unter 5) Gewerkschaft Neuroder Kohlen⸗ und Muteilung der Tagesordnung mit min⸗ s fünftägiger geschriebenen Brief einberufen. Außerdem ist eine Versammlung der Grubenvertreter binnen 14 Tagen anzuberaumen, wenn grube,

eine Versammlung beschlußunfähig war 7) Gewerkschaft Consolidirte Wenceslaus oder von mindestens Hes st mmenzahl schriftlich bei der Geschäfts⸗ führung des Synodikats beantragt wird.

2) Als Fristanfang gilt der Tag der Absendung des Brieses. die Bescheinigung vollgültiger Beweis.

durch

der Gesamt⸗

3) Steinkohlenwerk Vereinigte Glück⸗ hilf⸗Friedenshoffnung, 4) Steinkohlenbergwerk Fuchs und Steinkohlenbergwerk David,

Thonwerke,

ein⸗ 6) Gewerkschaft des Steintohlenber werks

von Kulmiz, Cons. Seegen Gottes⸗ Grube und Neue consolidirte Caesar⸗

Grube, 8) Schlesische Kohlen⸗ und Kokswerke, Gottesberg. Der Ausschuß wählt in seiner ersten

Hierfür dient Situng, die von der Geschäftsführung an⸗ Postanstalt als zuberaumen ist, den Vorsitzenden und seinen

Stellvertreter. Er ist beschlußfähig, wenn

Versammlungen der Gruben⸗ mindestens fünf stimmberechtigte Mitglieder

Die Versamm mit einfacher Stimmenme wesenden Gru

4) Die ordnungsmäßig berufenen Ver⸗ gleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. sind Gemeinsamer Verkauf und etwaige

Gesellschaft mi

vertretene Gruben⸗ anwesend sind. n 2) Scheidet ein Mitglied während des Stimme. Geschäftsjahres aus, so ernennt der be⸗

luagen fassen ihre Beschlüsse treffende Grubenbesitzer ein Ersatzmitglied.

1 9 ber

vertreten sind. sammlung als n

Stimmen beschlußfähig.

beschcänkter Haftung, oder einer Stellvertreter oder ein von der Versa

Diese müssen der benvorstande ode betreffenden Grube angehören.

Die Ausöbung des Stimmrechts kann immer nur durch einen Vertreier erfolgen. Jeder Grubenbesitzer hat deshalb dem Niederschlesischen Steinkohlen⸗Syndikat, t beschränkter Haftung, die Namen seiner Vertreter für die Ver⸗ in derjenigen Reihenfolge n welcher jeder der Vertreter für sich allein vor dem folgenden das Stimmrecht für den Gr zuüben berechtigt ist.

7) Der Vorsitzende er die Versammlungen und

Niederschrift aufgenommen, Vorsitzenden, einem der und denjenigen stimmberechtigten e dies wünschen, zu unter⸗ Der Niederschrift ist ein von den als richtig bescheinigtes tretenen Grubenbesitzer ifügen. st eine Ab⸗

hrheit der an⸗

sammlungen, der Grubenvertreter beschlußfaͤhig, wenn ¾ aller Stimmen Erweist sich ene Ver⸗ icht beschlußfähig, so ist die nun anberaumte Versammlung ohne verkaufen dem Niederschlesischen Stein⸗ Rücksicht auf die Zahl der vertretenen kohlen, Syndrtat, z. Hierauf ist je⸗ schränkter Haftung, ihre Erzeugung an doch in der späteren Einladung ausdrück⸗ Kohlen, Koks, Briketts, Kohlenschlamm lich hinzuweisen.

5) Den Vorsitz in den Versamm ungen Neuroder Steinkohlenrevier gelegenen, schon der Grubenvertreter führt der Vorsitz ude erworbenen oder noch zu erwerhenden des Aufsichtsrats des Niederschiesischen Eigen⸗ und Pacht eldern. Steinkohlen⸗Syndikats, Gesell-chaft mit scheesische Steinkohlen⸗Syndikat, Gesell⸗ seiner schaft mit beschränkter Haftung, übernimmt in deren Verhinderung dagegen die Verpflichtung der Abhnahme umlung zu wählender und des Weiterverkaufes dieser sämtlichen

6) Zur Teilnahme an den Versamm⸗ lungen hat jeder Grubenbesitzer oder sein gesetzlicher Vertreter einen oder mehrere Vertreter zu bestellen. Verwaltung dem Gru⸗

dem Aufsichtsrat der

übenbesitzer aus⸗

oöͤffnet und schließt leitet die Ver⸗ das Syndikat sind:

ederschrift zuzusenden.

ziffern nnentehha ) Erklärungen über Zusammenlegung lichen Bestimmung von dem Verkaufe an der Anteilziffern 9, Seite 7 und 8); das Syndikat ausnehmen. Bis zu ander⸗ Bekanntgabe der Erhöhung und Ver⸗ weitem Beschlusse der Versammlung sind riagerung der Anteilziffern (§5 10 ausgenommen: und 12, Seite 8 und 9); Genehmigung der Landabsatzpreise; Bewilligung mengen gegenüb stehenden 4,

7

1

Au mahme neuer Mitglieder;

eine etwa vorzunehmende verhältnis⸗ mäßige Verringerung sämtlicher An⸗ teilz ffern 14, Seite 9); Festsetzung der allge bedingungen sowie de (§§ 18 und 19, Seite 10); Festsetzung der Umlage 24, Seite 12); freiwillige Verringerung von Anteil⸗ 16, Seite 10); ing d. de Nachweisungen 7, treter kann auch den Selbstverbrauch und

gelegeuheiten die unter ce, 1 und 1 (siehe Ziffer 1 bis 3).

Der Ausschuß zur Festsetzung

der Anteilziffern.

8 Mitgliedern.

Es ernennen je ein is. Fürftensteiner Fürsten von Pleß Han

e

iederschriften haben, wenn der nächsten Versamm⸗ vertreter Widerspruch unbedingt be⸗

Mitglieder der ständigen Aus⸗ verkauften Mengen, soweit diese Ver⸗

meinen Verkaufs⸗ r Verkaufspreise

Eigenbedarfs⸗ er den zur Zeit be⸗ b. die für den sonstigen Bedarf des iffer 2b, Seite 6); m. Ankauf und Verkauf fremder Kohlen, Kokses und Briketts 8. Seite 7);

n. Kosten bei Lieferungsrückständen; 0. Aenderung der

20, Ziffer 4, Seite 11).

Beschlüsse in den vorstehenden An⸗ sind endgültig bis auf § 28, auch

Verrechnungspreise

3) Der Ausschuß faßt seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit; bei Stimmen⸗

Ausnahmen. 3. Die vertragschließenden Grubenbesitzer Gesellschaft mit be⸗

und Koksstaub aus ihren im Waldenburg⸗ Das Nieder⸗ Erzeugnisse nach den Bestimmungen dieses

Vertrages. Die vertragschließenden Grubenbesitzer

Wahl dürfen jedoch keinesfalls

a. aus den im Waldenburg⸗Neuroder Revier gelegenen Feldern von Nicht⸗ mitgliedern und für deren oder Dritter Rechnung durch ihre Anlagen fördern oder fördern lassen, ohne vorherige Genehmigung der Versammlung der Gruvbenvertreter Bergwertseigentum, soweit es die Er⸗ richtung einer selbständigen Förder⸗ anlage ermöglicht, oder eine nennens⸗ werte Erhöhung der Förderung eines Nichtmitgliedes zuläßt, veräußern oder vervachten, oder in anderer Form zur Benutzung gt ge s

¹) Ausgeschlossen von dem Verkauf an

a. der Bedarf der eigenen Kokereien und Brikettfabriken (Koks⸗ und Brikett⸗ kohlen),

amten der Grubenbesitzer, an die Bergleute, Invaliden und Witwen gelieferten und die zu Versuchszwecken im Etnverständnis mit dem Nieder⸗ schlesischen Steinkohlen⸗Sovndikat, Gesellschaft mit beschräntter Haftung, dienenden Mengen Freikohlen),

e., die mittels Fuhrwerken abgehenden Mengen, soweit nicht dadurch gewerb⸗ liche Anlagen regelmäßig bedient werden (Landabsatz).

Bezirke des Fuhrwerksverkehrs ver⸗ braucht und nicht mit der Bahn weiter versandt werden.

„Die vor Abschluß dieses Vertrages

käufe der Geschäftsführung des Syn⸗ dikats bei dem Abschluß dieses Ver⸗ trages angemeldet und nicht von dem Soyndikat nach § 130 der Ausführungs⸗ bestimmungen vom 21. August 1919 zum Gesetz über die Regelung der Kohlenwirtschaft vom 23. März 1919 übernommen worden sind. Diese Verkäufe haben die betreffenden Grubenbesitzer selbst abzuwickeln (Vor⸗ verkäufe). 1

2) Die Versammlung der Grubenver⸗

den Eigenbedarf im Rahmen der gesetz⸗

a. die zu eigenen Betriebszwecken der Gruben erforderlichen Mengen (Selbst⸗ verbrauch),

Eigentümers der Grube erforderlichen Mengen, die derart vernichtet werden, daß sie nicht wieder in anderer brenn⸗ barer Fom auf den Markt gebracht werden können (E genbedarf), jedoch nicht über den zurzeit bestehenden Eigenbedarf hinaus. 3) Die Bestimmungen unter 1 d finden für die Grubenbesitzer Anwendung, die bei Abschluß des vorltegenden Syndi⸗ katsverteages keine Verkäuse gemäß dieser Ziffer angemeldet hatten, bei Ver⸗ käufen an die bereits bestehenden elek⸗

1) Der Ausschuß, der den Anteil der trischen Zentralen in Waldenbutg, Mölke einzelnen Grubenbesitzer am Gesamtabsatz (Anteilziffer) festzusetzen hat, besteht aus später entstehende Ueberlandzentralen, die j. Er wird alljährlich in in unmittelbarer räumlicher Verbindung der ersten Versammlung der Gruben⸗ mit den Gruben ftehen.

vertreter auf die Dauer bis zur ersten Versammlung des nächsten Geschäftsjahres Zwecken dürfen ohne Genehmigung der

Mitglied: Gruben

und Mittelsteine, sowie auch an noch 4) Zu den unter 1 und 2 genannten

Versamm ung der Grubenvertreter Kohlen, Koks und Briketts nicht verwendet werden,

8 des die auf einer nicht unter diesen Vertrag 1 5 s Heinrich XV. fallenden Grube des Waldenburg⸗Neuroder und Cons. Sophiegrube des Fürsten Steinkohlenreviers gefördert oder herge⸗ von Pleß Hans Heinrich XV.,

stellt worden sind. 9) Die vorstehend unter 1. und 2 auf⸗ geführten Mengen unterliegen auch in

Confolidirte

Ansehung ihrer Sorten der Ueberwachung des Niederschlesischen Steinkohten⸗Syndi⸗ kats, Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung; sie sind ihm bis zum 7. des der Abgabe folgenden Monats ziffernmäßig aufzugeben.

6) Die unter 1 a, b, c und 2b ange⸗ führten Mengen tommen auf die Anteil⸗ ziffer in Anrechnung.

7) Die für die Kokereien und Brikett⸗ fabriken nach 12 verwendeten Kohlen werden in der geldlichen Abnahmeab⸗ rechnung 15, Ziffer 2, Seite 2) des Vertra es) nach den adgenommenen Mengen in Koks und Brikerls, umgerechnet bei Koks auf Grund eines Ausbringens von 75 vom Hundert und bei Briketts auf Grund eines Pectrsanes von 8 vom Hundert, auf die Anteilziffer in Anrech⸗ nung gebracht.

5.

Den nachstehenden Grubenbesitzern wird das Recht eingeräumt, Kohlenschlamm, d. b. das in Klärteichen Sümpfen u w. abgelagerte Erzeugnis der Wäschen, dem Niederschlesischen Steinkohlen⸗Syndikat, Gefellschaft mit beschränkte: Haftung, innerhalb ihrer Anteilziffer zum Verkauf anzumelden, und zwar: Steinkohlenwerk Vereinigte Glückhilf⸗

Friedenshoffnung bis zur Höhe von

20000 t,

Steinkohlenbergwerk Consolidirte Fuchs

bis zur Höhe von 10000 t, Steinkohlen⸗Bergwerk cons. Abendröthe

bis zur Höhe von 1s t,

Die vertragschließenden Grubenbesitzer verpflichten sich, für die Dauer dieses Ver⸗ trages sich jeden Verkaufs von Kohlen, Kots, Briketts, Kohlenschlamm und Koks⸗ staub an Dritte, soweit nicht ausdrücklich Ausnahmen vorgesehen sind, zu enthalten. Alle beiihnen einlaufenden Aufträge und An⸗ fragen sind dem Niederschlesischen Stein⸗ kohlen⸗Syndikat, Gesellschaft mit beschränk⸗ ter Haftung, zur Erledigung zu überweisen. Die Geschäftsführung des Niederschlesischen Steinkohlen⸗Sondikats, Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung, hat das Recht, die Miwirkung der Grubenbesitzer zum Ab⸗ schluß eines Vertrages oder zur Beilegung von Unstimmigkeiten in Anspruch zu nehmen. Entstehende Kosten sind dem Grubenbesitzer zu erstatten, wenn ein Ver⸗ schulden der betreffenden Grubenverwaltung nicht vorliegt.

§ 7.

Die Grubenbesitzer sind verpflichtet, die von der Geschäftsführung verlangten Nach⸗ weisungen über die Kohlenförderung, über die Erzeugung an Koks und Briketts und deren Absatz und Verbrauch in den von ihm bestimmten Fristen einzureichen.

Bei Widerspruch entscheidet die Ver⸗ sammlung der Grubenvertreter endgültig.

Außerdem sind die Grubenbesitzer dem Niederschlesischen Steinkohlen⸗Sondikat,

Alg mitiels Fuhrwerken abgehende Erzeugnisse gelten nur soiche, die im

Gesellschaft mit beschränkter Haftung, gegen⸗ über auf dessen Verlangen zur Kagtanst über das Syndikat interessierende brenn⸗ stoffwirtschaftliche Verhältnisse verpflichtet, soweit diese ihrer Kenntnis unterliegen.

§ 8. Der Geschäfrsführung des Nieder⸗ schlesischen Steinkohlen⸗Sondikats, Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung, soll mit Genehmigung der Versammlung der Grubenvertreter gestattet sein, Kohlen,

des Syndikats stehenden Gruben anzu⸗ kaufen und zu verkaufen. Anteilziffern.

§ 9.

Als Anteilziffer werden festgesetzt für Cons. Fürstensteiner Gruben des Fürsten

von Pleß Hans Heinrich XV.

1 060 000 t jährlich,

Cons. Sophieorub- des Fürsten von Pleß

Hans Heinrich XV. 230 000 t jährlich, Steinkohlen⸗Bergwerk cons. Abendröthe

210 000 t jährlich, Steinkohlenwerk Vereinigte Glückhilf⸗

Friedenshoffnung 880 000 t jährlich, Steinkohlenbergwerk Consolidirte Fuchs

690 000 t jährlich,

Steinkohlenbergwert David 150 000 t

Gewerkschaft Neuroder Kohlen⸗ und Thon⸗ werke 415 000 t jäöbrlich,

Gewerkschaft des Steinkohlenbergwerks von Kulmiz 36) 000 t jährlich,

Cons. Seegen Gottes⸗Grube 135 000 t jährlich,

8 ööe Caesargrube 85 000 t

Gewerkschaft Consolidirte Wenceslaus

Grube 600 000 t jährlich,

Schlesische Kohlen⸗ und Kokswerke,

Gottesberg, 530 000 t lährlich.

Den unter einer Veiwaltung stehenden Mitgliedern wird das Recht eingeräumt, ihre Anteilziffern zusammenzulegen, wenn sie dies vor der ersten Versammlung der Grubenvertreter eines jeden Geschäfts⸗ jahres dem Ni derschlesischen Steinkohlen⸗ Syndikat, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, schriftlich anzeigen. Diese Er⸗ klärung ist in der ersten Versammlung der Grubenvertreter bekanntzugeben.

8

.

1) Denjenigen Grubenbesitzern, bei denen die Abnahme die vertragliche An⸗ teilziffer in einem Geschätsiohre üͤber⸗ steigt, ist auf ihren Antrag eine Erhöhung ihrer Anteilziffer bis zur Hälfte dieser Mehrabnahme zu gewähren, wenn in diesem Geschäftsjahr die Gesamtanteil⸗ ziffer abgenommen ist. Hierbei ist nicht erforderlich, daß in jedem einzelnen Monat des Geschäftsjahres eine Mehrabnahme bei dem betreffenden Grubenbesitzer vor⸗

liegt. Es scheiden indessen die Mehr⸗ mengen aus, die mit Hilfe von bei

Beginn des Geschäftsjahres vorhanden ge⸗!

Koks und Briketts auch von außerhalb

wesenen Haldenbeständen geliefert sind. Ueber die Menzen, die als von Halde geliefert anzusehen sind, entscheidet der Ausschuß unter § 2.

2) Bei den Grubenbesitzern, deren An⸗ teilziffer eine steigende ist, kommt die er⸗ diente Erhöhung der Anteilziffer auf die in dem betreffenden Geschäftsjahr ver⸗ traalich vorgesehene Steigerung in An rechnung und umgekehrt. Es kann eine Erhöhung der Aateilzuffer nur um die Menge Platz greifen, die sich aus Abs. 1 ergibt, die also die vertragliche Steigerung überschreitet.

3) Die so festgestellte Erhöhung der Anteilziffer ist in der nächsten Versamm⸗ lung der Grubenvertreter bekanntzug ben und tritt erst mit dem darauf folgenden 1. Oktober in Kraft.

§ 11.

1) Jeder Grubenbesitzer ist nach Maß⸗ gabe seiner Anteilziffer am Gesamtabsatz und nach Maßgabe der von ihm an⸗ gemeldeten Sorten und Mengen zur Lie⸗ ferung verpflichtet, falls er nicht mit mindestens vierwöchiger Frist bei der Geichäftsführung des Niederschlesischen Steinkohlen⸗Syndikats, Gesellschaft mit be⸗ schräakter Haftung, eine Verminderung seiner Anteilziffer beantragt hat. Diesem Antrage hat die Geschäftsführung Folge zu geben.

2) Derartige Abmeldungen haben eine Herabsetzung der Anteilziffer zur Folge, wenn sie nicht durch Betriedsstörungen oder Betriebsschwieri keiten veranlaßt sind.

3) Erwachsen durch Abmeldungen aus bereits eingegangenen Lieferungsverpflich⸗ tungen unabwendbhare Kosten, so fallen diese dem betreffenden Grubenbesitzer zur Last.

4) Bei plötzlichen Betriebsstörungen ist der Grubenbesitzer an die vierwöchige Frist für die Aomeldung nicht geunden; derartige Ereignisse sind indessen der Ge⸗ schäftsfuhrung u.“ mitzuteilen.

2—₰⸗ Bleibt ein Grubendesitzer während eines Geschästsjahres mit seinen Lieferungs⸗ verpflichtungen im Rahmen seiner Anteil⸗ ziffer im Rückstande, ohne daß eine vorüber⸗ gehende Betriebsstörung oder Betriebs⸗ schwierigkeit vorliegt und obwohl ihm Aufträge in der vollen Höve der im Rahmen der Anteilziffer angemeldeten Verkaufs⸗ mengen und Sorten erteilt waren, so ver⸗ ringert sich vom Beginn des nächsten Geschäftsjahres seine Anteilziffer um die Hälfte des Rückstandes. Die Verringerung der Anteilziffer ist in der nächsten Versammlung der Gruben⸗ vertreter bekanntzugeben.

§ 13. Gegen die Entscheidungen der Ver⸗ sammlung der Grubendertreter über Streit⸗ fragen aus §§ 10, 11 und 12 besteht de⸗ züglich der Hohe der Anteilziffern die Be⸗ rusfung gemaß § 28, Zffer 2.

4.

Falls die Lage des Marktes die volle Aufnahme der Absatzmen gen nicht gestattet, so kann eine verhältnismäßige Verringerung der Anteilziffern durch Beschluß der Ver⸗ sammlung der Eö“ erfolgen.

1) Die Geschäftsführung des Nieder⸗ schlesischen Steinkohlen⸗Syndikats, Geiell⸗ schaft mit beschräntter Haftung, ist ver⸗ pflichtet, die Aufträge den einzelnen Grubenbesitzern derart zuzuteilen, daß jeden Grubenbesitzer nahezu im Verhältnis seiner Anteilzisser beschäftigt wird. Soweit nach den vortiegenden und einlaufenden Be⸗ stellungen die Beschästigung der Beteiligten nicht gleichmäßig ersolgen kann, haben die⸗ jenigen Grubenbesitzer, denen eine geringere Absatzmenge zugewiesen worden ist, für die Minderabnahme lediglich eine Entschädi⸗ gung von 0,75 je Tonne Kohle und 0,20 je Tonne Kohlenschlamm vom Niederschlesischen Steinkohlen⸗ Syndikat, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, zu erhalten.

2) Die Geschäftsführung des Nieder⸗ schiesischen Steinkohlen⸗Syndikats, Ge⸗ sellschaft mit beschränkter Haftung, stellt monatlich den au die Gesamtbeteiligung sich erge enden Minder⸗ oder Mehrabsatz fest, berechnet danach den für jeden Gruben⸗ besitzer sich ergebenden Beteiligungsanten und teilt den Grubenoesitzern monatlich mit, um welche Mengen sie den ihnen hiernach zustehenden Beteiligungsanteil überschritten oder nicht erreicht haben. Die geldliche Abrechnung für die Ent⸗ schädigung findet dagegen erst nach Schluß jeden Geschäfisjahres auf Grundlage des sich im Jahresdurchschnitt tatsächlich er⸗ gebenden Beteiligungsanteils statt.

3) Die Entschadigung ist innerhalb der ersten 3 Monate des neuen Geschäfts⸗ jahres zu zaylen; für eine ausnahmsweise spätere Auszahlung sind 5 v. H. Zinsen zu vergüten.

§ 16.

Durch Beschluß der Versammlung der Grubenvertreter kann der Geschäftsführung das Recht eingeräumt werden, wegen frei⸗ williger Verringerung der Anteilziffer mit Beteiligten unabhängig von den vor⸗ Bestimmungen Abmachungen zu reffen.

Festsetzung der Preise und

Lieferungsbedingungen sowie

Begleichung ür Rechnungen.

1) Das Niederschlesische Steinkohlen⸗ Svndikat, Gesellschaft mit beschränkter Hinung. tritt den beteiligten Gruben⸗

esigern gegenüber als Selbsttäufer auf. Der Kauspreis ergibt sich aus den Be⸗ stimmungen der §§ 20 und 21.

2) Elwa eintretende Verluste hat das Niederschlesische Steintohlen⸗Spnoikat,