1920 / 27 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 02 Feb 1920 18:00:01 GMT) scan diff

8 1 § Preise für Brikettliefer gewerbe für

8 bei Selbstabholung ab Lager ) bei Abwerfen vor dem Grundstück res Ve

e) hei Abwerfen auf dem Hose 88 d) bei Leeferung frei Erdge gv.

8— Der Kohlenbändler ist versüchtet, den Verbrauchern an der⸗

jenigen Abgabestelle, an der sie

siad, die Brikeits auf Ve gjang en zur Selbstabholung zur Verfügung

§ 4. Berlin wird ermächtigt, für das Ge⸗

u stellen.

Die Kohlenstelle Groß

biet der Landkreise Tellow ur Ni

zuständigen Landrateamts für einzelne Stadt⸗

auf deren Antrag eine von der Preis

Bekanntmachung abweichende Preisfestsetzung zu treffen. 68

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Bekannt⸗

gegen Anordnungen, welche die Kohlenstelle Groß

machung sowie Berlin in Gemäßheit des § 4 unterliegen der Bestrafung gemäß machung des Bundesrats über die stellen und die Versorgungsregelung vember 1915.

§ 6

Die Preisfestsetzungen finden auf alle seit dem 1. ausgeführten Brikettlieferungen Anwendung; Bekanntmachung mit dem Tage ibrer Veröffentlichung in in Kraft.

Berlin, den 31. 1920.

r Kohlenverband Groß Berli Wermuth.

über enegnn⸗ von Brikettpreisen in

kreisen Teltow un Unter Aufhebung der in der

stelle Groß Berlin vom 5. Januar 1920 J.⸗Nr. festgesetzten Ver kauf“preise für Briketts wird auf Grund des § 4 der Bekanmmachung des Kohlenverbandes Groß Berlin das Gebiet der Ausnohme der in letztgenannter Be⸗

vom 31. Januar 1920 für barnim und Tellow, mit

kanntmachung aufgeführten Orte: § 1

Preise für Küchen⸗

Es düͤrfen folgende Preise nicht überschritten werden:

a) bei Selbllabhorung ab Lager

b) bet Apwerf. ein auf dem Straßendamm

8 * bei Abwerfen auf dem Hofe. ) bei Lieferung frei Erdgeschoß

Fur die Preiestellung ist maßgebend der Sitz der Niederlassung des Kohlenhändlers (vicht der Wohnsitz des Ver⸗

brauchers).

§ 2.

Preise für Brikettliefer gewerbe sowie für Zentral vasserbereitungsanlagen 30 Zent

Es dürfen folgende Preise nicht überschritten werden:

8

a) bei Selkstabholung ab Lager

8 bei Abwerfen anf dem Straß

brt Abwerfen auf dem Hofe

8 4) bei Lieferung frei Erdgeschoß 8

Der Kohlenhändler ist verpflichtet den2¹

Abbgabestelle. an der sie in die Kunden!

auf Verlangen zur Selbstabholung zur Verfügung zu stellen.

Zuwiderhandlungen gegen die machung unterltegen der des Kohlenverbandes Groß Berlin 8e Die Preisfestsetzungen finden auf

ausgeführten Brikettliekerungen Anwe endung; im

Bekanntmachung mit dem Tage ihrer V

*) 1 Berlin⸗Buchholz, Fein. 8 iedrichsfelde, Berlin⸗Heinersdorf, Berl n⸗ Hobensch önhausen, Berlin⸗NMiederschönhausen. Berlin⸗Oberschönewelde, Berlin⸗Pankow, 4 Gu

2. Im Gebiet des deche Teltow: Berlin⸗Marienfelde,

Berlin⸗Esrunewald, Berlin⸗Schmargendorf, Beon erlin⸗Dahlem (Gut), Ber Werlin⸗Friedbenau, Ber Berlin⸗Steglitz, 8 Berl Verlin⸗Lichtenf lde, Ber Be lin⸗Zehlendorf, Berlin⸗Lankwitz, Berlin⸗Tempelhof,

Beclin den 2

Zentralbeirungs⸗ und Warm⸗ vafferbereitungsastiggen

30 Zentnern. Es dürfen folgende Preise nicht überschritten werden:

auf dem Straßendamm

Be stimmun gen Bestrafung gemäß

Im Gebiet des Kreises Niederbarnim: Berlin⸗Reinickendor Berlin⸗Ro Berlin⸗Stralau. 8 Berlin⸗Legel, 8 Berlin⸗Weißensee, P. ittenau,

Grunewald⸗Forst (Gut). Lichtenrade Januar 1920. . Groß Berlin. J. V.: Menkel.

rungen an das Klein⸗

in Fuhren nicht unter

—. 8,10 je Zentner erbrauchers 8,50

5 5 8,55 oder Keller 8,985

in die Kundenliste eingetragen

ederbarnim mit Zustimmung des und Landgemeinden Sfestsetzung der §§ 1 und 2 dieser

dieser Bekanntmachung erläßt, § 17 Ziffer 2 der Bekannt⸗ Errichtung von Preisprüfungs⸗ vom 25. September und 4. No⸗

Februar 1920 im übrigen tritt die

den d Niederbarnim.

Bekanntmachung der Koblen⸗ 15 5, 20

Kreise Nieder⸗ *), folgendes bestimmt:

und Ofenbrand.

„₰

y . 7,85 je Zentner, CL111 8

. EE1“ 8 35 oder 5 Keller 8,40

9

g schaftl⸗ chen

das Klein⸗ und Warm⸗ nicht unter

ungen an Iheizungs⸗ in Fuhren ner.

I1I111““ 6“ 85 ie Zentner, zendamm 8 25 . 3,35

2 2, 2 22

oder Keller 8909

2

Verbrauchern an derjenigen sste eingetragen sind, die Briketts

dieser Bekannt⸗ 5 der Be Ferrachun g m 31. Fennsr 1910.

alle seit dem 1. Februar 1920 übrigen nitt die Beröffentlichung in Kraft.

senthal,

tsbezirk Schönbolz.

lin⸗Marniendorf, lin⸗Niederschönewelde, lin⸗Jobannisthal. 1'n⸗Britz,

lin⸗Treptow,

lulsttmack Dem Shtsn und Schankwirt Josef Rottenberg in

Berlin, Grenadierstraße 35. bkabe

des durch Verfügung vom 29. September 1919 (R.⸗A. Nr 227,1919) Stück 41 untersagten Ha ndels mit Gegenständen des täg⸗ lichen e auf Grund des § 2 Abs.

Amtsblatt S

vom 23. September 1915 (R. heutigen Tage gestattet.

Berlin, den 12. Januar 1920. Der Polizeipräsident, Abt. W.

Sr.

8

Bekanntm ʒDem Konditor Paul Siebe

habe ich die Wiederaufnahme des durch Verfügung vom 12. Fe⸗ Amtsblatt Stück 8) unterfagten Handels mit Konfitüren auf Grund des § 2 Abs. 2 der Bundesratsverordnung durch Vhesstasrc bm Ruzsogh Tage

bruar 1918 (R.⸗A Nr 41,

vom 23. September 1915 gestattet.

Berlin, den 21. Januar 1920. 8 Polizeipräsident.

ich die Wiederaufnahme

2 der Bundesratsverordnung S. 603) durch Verfügung vom

J. V.: Dr. Weiß.

achung. „Berlin, Oderbergerstr. 48

ekanntmachung

Dem eri⸗ Frohmann, Berlin, straße 12 wohnhaft,

Verfügung vom

2. Mai 1919 (M.⸗A. Nr. 108.19) untersagten Abf. 2 der Bundetratsverordnung vom 23. (GBl. S. 603) durch Verfügung vom heutigen2 Berlin, den 24. Januar 1920. Der Polizeipräsident. Abteilung W.

——

8 W:

Bekanntmachung. dem Muͤller

—3

Mähten von Brotgetreide in seiner Mühle untersagt haben,

Minden, den 26. Januar 1920. Die Polizeioerwaltung.

8 8 Bekanntmachung Dem Produktenhändler IFulius Dreuse, straße Nr. 15 , wohnbaft, baben wir heute auf Grund

Dr. Dieckmann.

2

2 ⁄. September 1915 den Handel mit saͤmtlichen Gegen ständ en des täglichen Be E11 Harburg, den 27. Januar 1920.

Die Polizeidirektion. Dr. Behrens.

Bekanntmachung 8 PPütben. vom Handel vom 23. Seytember 1915 (R³GBl. S. 603) ben wir dem Küfer und Holzhändler Otto Zimmermann durch Verf üxung vom beutigen Tage den Handel mit Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs, inebesondere Brenn⸗ b o n, wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Lüdenscheid, den 16. Januar 1920.

Die Polizeivermwaltung. Sieper.

Bekanntmachung.

82 ein Karl Franz sowie dessen Ehefrau Anna, geb. Kamp, beĩde in Suderwich, Schulstraße 80, ist auf Sen der Bundesratsperordnung vom 23. September 1915 Reichs⸗ Gesetzbl. S. 603) und der Ausführungsanweisung vom 27. Sep⸗ tember 1915 der Handel mit Lebensmitteln und sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Un zuverlässiokeit in bezug dee⸗ diesen Handelsbetrieb unter⸗ sagt worden. Der Karl Franz hat die durch das Verfahren ver⸗ ursachten baren Auslagen, insbesondere die Gebühren für die im § 1 der öbengenannten Verordnung vorgeschriebene öffentliche Bekannt⸗ machung, zu erstatten. Recklinghausen, den 26. Januar 1920.

Der Landrat. Dr. Klausener.

———

1I11XX“”“;

Bäckermeister Franz Schnittg n⸗ bi 1 Römer⸗ habe ich vom Donnerstag, den 22. ds. Mis. abd, den Handel mit Broten und Backwaren 88 Uazuverlässig⸗ keit auf Grund der and tattcheraedrihac Sis Fernhaltung un⸗ zuverlässiger Personen vom Handel vom 1915 untersagt. Die Untersagung des Handelsbetriebs nd.“ für das Reichsgebiet. Es wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. 8

Schwelm,

88 D em straße 5,

den 17 Januar 1920. Die Polizeiverwaltung.

Dr. Puller. 8

Bekanntma Dem Karl Birn sten

a chung.

el in Wittenberg (Bez. Halle), Grünstraße 10, ist die am 13. Mai 1919 unter Nr. 4693,5087 K. 4. II auf Grund der Verordnung über den Handel mit Lebene⸗ und Futter⸗ mitteln vom 24. Mai Juni 1916 (Reichsgesetzblatt Seite 581) erteilte EFrlaubnis zum Handel mit Lebensmitteln wegen Unzuverlässigkeit im geschäftlichen Verkehr entzogen worden. Wittenberg, den 18. Januar 1920.

Der Landrat als Vorsitzender der Entscheidungsstelle: von Trebra.

ö I heg.

109. Sitzung vom 31. Januar 1920, Mittaas 12 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)“*) Das Andenken des am 29. Januar verstorbenen Ab⸗ geordneten Kanzow (Dem.) wird in der üblichen Weise geehrt. Zur ersten Beratung steht der Gesetzentwurf, betr. Verbandvordnung für den Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk. Der Verband soll als öffentlich⸗ rechtliche Körperschaft der Förderung der Siedlungstätigkeit dienen. Minister für Volkswohlfahrt Stegerwald: Meine Damen und Herren! Ich hatte ursprünglich vor, gelegentlich der Vorlegung des Gesetzentwurfs über die Verbandsordnung im Ruhrkohlenbezirk die wohnungspolitische Gesamtsituation der Gegemvart ausführlicher

Darstellung zu bringen. Ich halte es für dringend notwendig, ß darüber einmal im größeren Zusammenhange eine Aussprache erfolgt. Gegenwärtig bestehen in vielerlei Hinsicht Unklarheiten. Die Wohnungsgesetzgebung ist bekanntlich nicht mehr Aufgabegebiet der Länder. Sie wurde durch die Reichsverfassung dem Reiche zu⸗ gewiesen. Das Reich ist gegenwärtig in vielerlei Hinsicht mit Auf⸗ gaben überladen, den Ländern sind die Gesetzgebungskompetenzen be⸗ schnitten, und so köoönnen manche Einzelfragen nicht in dem wünschens⸗ werten Maße gepflegt werden. Weiterhin ist gegenwärtig den breiten Kreisen es nicht möglich, auseinanderzuhalten, was in der Frage des Wohnungswesens Reichssache ist, und was den Ländern 8 Darum möchte ich an dieser Stelle heute einige Worte darüber ver⸗ 8 was sich gegenwärtig auf wohnungspolitischem Gebiet abspielt. n der Hauptsache sind es fünf Vorgänge, die auf diesem Gebiet Reich und Preußen besch ftigen, die zum Teil noch schhreben, zum Teil schon abgeschlossen sind. Der erste Vorgang betrifft die Gewährung der Ueberteuerungs⸗ gelder für die Bauperiode des laufenden Jahres. Sie werden im

Mit Ausnahme der Reden der Herren die im

hier, Friedrich⸗ der Bekannt⸗ machung zur Fernhaltung unzuverlässt iger Personen vom Handel vom

Marien⸗ habe ich die Wiederaufnahme des durch

n

Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs auf Grund des § 2 September 1912 Tage gestattet.

Unsere Verfñg nug vom 12. November 1919, durch die wir Christian Rohlfing, Wallfahrtsreich 1, das

ist von ns mit Wirkung vom 29. Januar 1920 zurü⸗ ckgezogen worden.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Kernhal tung un; zuverlä siger

8

kommenden Jahr nach anderen Grundsäben als bisher gewährt. Im vorigen Jahr batte der Baulustige den Baupreis des Friedens plus 30 zu bestreiten; den Rest der Baukosten bestritten Reich, Staat und Gemeinde. In diesem Jahr ist das Reich bereit, ebenfalls Ueberteuerungsgelder zu gewähren, weil es einen anderen Weg kaum gibt, um die Bautätigkeit aufrechtzuerhalten; denn die Baukosten sind in diesem Jahr noch viel teurer als im vorigen. Die Ge⸗ währung soll aber nach anderen Grundsätzen erfolgen, und zwar dergestalt, daß pro Quadratmeter bebauter Wohnfläche bei Flach⸗ bauten in Großstädten 180 ℳ, auf dem Lande 165 ℳ, und bei mehrgeschossigen Bauten in Großstädten 165 und auf * Lande 150 gewährt werden. Diese Gelder zahlt das Reich; sind künftig an den nicht mehr bee dem Reich sollen aber die Gemeinden ein Drittel dieser Sätze als gewähren. den leistungsschwachen ländlichen Gemeinden aber will das Reich auch das letzte Drittel gewähren, um insbesondere die lindliche Siedlung zu Einst⸗ weilen hat das Reich zu diesem Zweck 500 Millionen zur; Verfügung gestellt. Die Verteilung für die Länder obliegt wieder den einzel⸗ sbaatlichen Ministeriem in Preußen dem Wohlfahrtsministerium. In Zukunft wird aber die Verteilungsmethode dergestalt geändert, daß in der Hauptsache die Regierungspräsidenten die Verte ilung vor⸗ nehmen unter Mitwirkung des Wohlfahrtsministeriums. Das sind kurz die Grundsätze für die Ueberteuerungsgelder, die in diesem Jabhs gewährt werden sollen. 8

An zweiter Stelle kommen die sogenannten Bergmannsheim⸗ stätten in Betracht. Um die Kohlenförderung zu steigern, soll in verschedenen Bezirken des Bergbaues eine große Anzahl Bergarbeiter neu angesiedelt werden. Die Kosten hierfür sollen aber nicht aus den allgemeinen Ueberteuerungsgeldern, die ich eben besprochen habe, ge⸗ tragen werden, sondern durch eine Koh Flenpreiserhöhung. Auf die Tonne Kohle, die demnächst wohl über 100 kosten wird im Ver⸗ gleich zu 10 und 12 je nach der Sorte in Friedenszeiten, sollen 5 bis 8 aufgeschlagen werden. Daraus würde ehwa 1 Uhäliars gewonnen; mit diesem Betrag würden die Bergmannsheimstätten finanziert und hergestellt werden. Die Verteilung der Gelder für die Bergmannsheimstätten vollzieht sich nach ähnlichen Gesichtspunkten wie bei den allgemeinen Ueberteuerungsgeldern; einige Grundsätze sind geändert worden; auf die Einzelheiten möchte ich aber heute nicht eingehen.

Der dritte Vorgang, der gegenwärtig auf dem Gebiete der Woh⸗ nungspolitik spielt und noch nicht zum Abschluß gebracht ist die beiden ersten Vorgänge sind bereits zum A Abschluß gebracht ist die fogenannte Hausrentensteuer, deren Höhe und Clnr lheiiee allerdings noch nicht feststehen. Der Herr Reichsfinanzminister hat ja kürzlich in seiner Stuttgarter Rede einige Einzelheiten darüber verbreitet. Man denkt sich, daß etwa 1 bis 2 % des Feuerkassenwertes der Ge⸗ bäude erhoben werden, und daß vielleicht den Gemeinden noch ein weiterer Zuschlag überlassen wird. Der bebaute Grund und Boden stellt in Deutschland einen Wert von zwischen 70 und 80 Milliarden dar, so daß, wenn 15 oder 2 % seines Wertes an Hausrentensteuer erhoben würden, ungefähr 1 bis 1,5 Milliarden Mark daraus gewonnen werden könnten. Mit diesem Ertrage sollen auf der einen Selte die Ueberteuerungsgelder aufgebracht werden, die zum Neubs au von Klem⸗ wohnungen verwendet werden, und auf der anderen Seite will man damit erzielen, daß die Mieten der alten Häuser mit den Mieten der neuen Häuser in ein Gleichgewicht gebracht werden. Einen wesentlich anderen Weg, den man beschreiten könnte, wind es nicht geben. Zu den velativ billigen Baukosten vom Jahre 1914 kommen wir nicht mehr zurück. Das ist ganz ausgeschlossen; aber lediglich aus all⸗ gemeinen Reichsmitteln die Ueberteuerungskosten zu bestreiten, geht auch nicht an, so daß also ein Weg gefunden werden muß, wie man die alten Mieten mit den neuen Mieten allmählich ins Gleichgewicht bringt. Das sind die die das Reich angehen; sie sind zum Teil schon abgeschlossen, zum Teil, was die Hausrentensteuer betrifft, noch in der Schwebe.

In Preußen handelt es sich um zwei Vorgänge auf wohnungs⸗ politischem Gebiete, die uns gegenwärtig beschäftigen, und zwar die

Höchstmietenverordnung und die Ruhrsiedlungsverbandsor dnung. Ueber die Höchstmietenverordnung will ich mich heute nicht verbreiten. Es liegen ja einige Anträge aus dem Hause vor, so daß sich Gelegenheit bieten wird, in kurzer Zeit uns darüber zu unterhalten und, wenn es nötig ist, aus zeinanderzuse tzen. Diese wenigen allgemeinen Bemerkungen möchte ich über die wohnungspolitische Gesamtsituation voraus⸗ schicken und mir ausdrücklich vorbehalten, gelegentlich der Beratung der Anträge über die Höchstmietenverordnung im größeren Zusammen⸗ hange auf die wohnungspolitische Situation im ganzen zurückzu koͤmmen.

Zum Ruhrsiedlungsverband, der uns heute beschäftigt, möchte ich in aller Kürze folgendes sagen. größte Kohlenbezirk Deutschlands und Europas. In ihm waren vor dem Kriege etwa 400 000 Bergarbeiter beschäftigt. Daneben hatten wir noch zwei größere Bergbaubezirke in Deutschland, einmal Ober⸗ schlesien, in dem über 100 000 Bergarbeiter beschäftigt sind, und das Saarrevier, das über 50 000 Bergarbeiter beschäftigt. Das Saar⸗ revier ist in den nächsten 15 Jahren der Kohlenproduktion für Deutsch⸗ land entzogen, die Kohlenläger der Saar werden bekanntlich in den nächsten 15 Jahren von den Franzosen Nusgceede und verwaltet. Was Oberschlesien, das zweitgrößte Kohlenbecken Deutschlands, an⸗ langt, so ist seine Zukunft noch nicht sicher; dieses zweitwi schti gste Kohlenrevier Deutschlands ist ebenfalls gefährdet. D. Ausbeute an Kohlen im größten Kohlenrevier, im rheinisch⸗west⸗ fälischen Kohlenbecken, mit allem Nachdruck gefördert werden. Dies wird damit zu erzielen sein, daß man die vorhandenen Produktions⸗ anlagen mit allem Nachdruck verstärkt auszubeuten sucht, und daß weiterhin neuo Schächte angelegt werden. Für beides ist notwendis eine größere Neuansiedlung von Bergleuten. Es ist beabsichtigt, im Verlauf der Jahre etwa 150 000 Bergleute im Ruhrkohlenrevier neu anzusiedeln. Diese Aufgabe ist naturgemäß nicht in einem Jahre zu lösen, denn eine neus Schachtanlage läßt sich nicht von heute auf morgen abt eufen; dazu sind wiele Jahre notwendig, so daß sich also dieser große Siedlungsplan für etwa 150 000 Bergleute und wenn man ihre Familienangehörigen hinzurechnet, so dürften etwa 600 000 Menschen in Frage kommen —, nicht ehva. das möchte ich gleich von vornherein bemerken, in Fers kurzer Zeit durchführen läßt. Aber trotzdem bleibt bestehen, daß i Deutichlönd noch nie eine solche Riesen⸗ siedlung in verhältnismäßig Su Zeit durchgeführt werden mußse

Die Bestrebungen zur Schaffung eines Gebildes wie des Ruhr⸗ siedlungsverbands, sind nicht neu. Schon vor mehr als 10 Jahren hat

e Länder Neben

te wiedergegeben werden.

man im Irdustriebezirk n nach einer Form gesucht, um einen 15. 8

Der Ruhrbezirk It bokanntlich der

aher muß die

siedlungsplan, einen für das ganze Gebiet einheitlic Bauungeploh durchzuführen. Das jetzige Ruhrrevier umfaßt 32. meinden; es verteilt sich auf zwei Provinzen und drei +122 wzirke. Dieses Gebiet hatte schon in den letzten Jahren eine sehr starke und sehr schmelle industrielle Entwickelung aufzuweisen. Immer wieder drängten die Gemeinden und Kreise auf einen Zusammenschluß, der schon auf den verschiedensten Gebieten durchgeführt ist. So wurde die Emscher Geneossenschaft gegründet, um den Städten des Induftrie⸗ bezirkes die Vorflut für ihre Gewöässer 8. schaffen; so entstand der Ruhrtalsperrenverein, um den Industrichezirk das ganze Jahr hen durch mit ausreichendem Trinkwasser zu e een, ohne die auf die Wasserkräfte der Ruhr angewiese enen Betriebe zu gefährden. In dem Augenb. . nun, in dem die riesige Aufgabe der Bergarbeitersiedlung auftauchte, hat sich das Bedürfnis nach einem Siedlungsverband erneut geltend genlacht der von den Ferritern tturs ebchen des Industrie⸗ bezirkes angeregt ist und von der großen Mehrheit der Stadt⸗ und Landkreise verlangt wird.

Der vorgesebene Ruhrsiedlungsverband ähnelt in mancherlei Hinsicht dem Zweckverband für Groß Berlin; nur sind seine Auf⸗ gaben begrenzter. Mit dem Ruhrsiedlungsverband werden lediglich und ausschließlich Siedlungszwecke verfolgt. An den Kompetenzen zwischen Staat und Gemeinden wird nichts Wesentliches geändert. Staat überträgt, soweit das Siedlungswesen in Frage kommt, seine Kompetenzen, die seither von zwei Oberpräsidenten und von drei Re⸗ gierungsbezirken wahrgenommen wurden und die alle außerhalh des Kohlenbezirks ihren Wohnsitz hatten, nach diesem Gesetzentwurf auf einen Staatsbeamten, auf den Verbandspräsidenten, und will diesem Beamten den Wohnsitz innerhalb des Koblendezirks an dem gleichen Ort, an dem der Sitz des Verbandes sein soll, anweisen. Auch die Selbstverwalt tung behält ihre Aufgaben wie bisher; nur soll sie guf dem Gebiet des Siedlungswesens nicht mehr unbeschränkt von 322 Ge⸗ meinden ausgeübt, sondern künftig von einem Vertretungskörper der verschiedenen Gemeinden wahrgenommen werden.

Der Siedlungsverband selbst baut keine Wohnungen; die Er⸗ bauung der Wohnungen soll nach den Beschlüssen der Reichsregierung durch die Arbeitsgemeins schaft der Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Bergbau erfolgen. Die Tätigkeit des Siedlungsverbandes dei der Schaffung der Bergarbeiterwohnungen kiegt auf anderen Gebieten. Zu⸗ nächst können ihm die Aufgaben übertragen werden, die das Reich dem Staat bei der Verteilung der Baukostenzuscküsse und bei der Prüfung der Bauanträge zugewiesen hat.

Der Siedlungeverband wird weiter dafür sorgen, daß die Durch⸗ führung der großen Aufgabe der modernen Wissenschaft des Stärdte⸗ baues entspricht, indem er für zweckmäßige, gesunde Wohnungen und für wirtschaftlich richtige Lage der Siedlungen sorgt. Er wird ferner H sorgen, daß die durchgehenden großen Verkehrsstraßen zweck⸗ mäß g ausgsbaut werden, und wird das jetzt arg zerrissene zwischen⸗ gemeindliche Verkehrswesen zu ordnen haben. Auch damit wird er der Arbeitsförderung im Industriebezir hissin.

Schließlich wird es seine Aufgabe sein, für

Neuschaffung veon Erholungsstätten für die 2

die Erhaltung und e Arbeiter, für die Anlage geeigneter Grünflächen, Waldanlagen usw. zu sorgen.

Als Form für diesen Siedlungsverband bot sich hauptsächlich die Schaffung eines Gemeindeverbandes, auf der die bisherigen keiten der Gemeinden und Kreise übertragen werden konnten, Fin daß der Verzicht auf wichtige Rechte S. empfunden wurde, und die Schaffung einer besonderen staatlichen Behörde mit gleicher 88 chlicher Zuständigkeit für das Verbandsgebiet.

Um die Fähigkeit des Verbandes, schnell und tatkräftig zu arbeiten, zu erhöhen, mußte man noch weiter gehen. Man mußte den neuen Gemeindeverband und die Staatsbehörde nicht nur nebenein⸗ ander stellen, sondern auch zu engen Zusammenwirken bringen. Dies war ein Grund dafür, die staatliche Behörde, den Verbands⸗ präsidenten, zum Vorsitzenden des wichtigsten Organs des Selbst⸗ verwaltungskörpers, der Verbandsversammlung, und des wichtigsten Aufsichtsorgans, des Verbandsrates, zu machen. Durch den Vorsitz in der Verbandsversammlung erreicht man außerdem, daß der Präsi⸗ dent kein dem Verbande Fernstehender bleibt, sondern darauf an⸗ gswiesen wird, mit der Verbandsversammlung aufs engste zu ar beiten.

s Mitglieder den Verhandes sah der ursprüngliche Entwurf nur diejenigen Stadt⸗ und Landkreise vor, in denen die Kohle bereits er⸗ schlossen ist. Deshalb wurde auch nicht am Rhein haltgemacht, sondern der linserlintcch Kreis Mörs mit hinzugezogon. Als die Abgrenzung des Verbandsbezirkes bekanmt wurde, meldeten sich sofort die rheinischen Nahbarkreie mit ihren Wünschen. Sie hatten, da sich die Wohnstätiten der Bergarbeiter auch noch auf ihre Gübse aus⸗ dehnten, insbesondere aber mit Rücksicht auf den Anschluß an die Ver⸗ kehrslinien des Verbandes und den Kleinbahnverkehr mit des Ruhr⸗ kohlenbezirk, ein lebhaftes Interesse daran, an dem ““ beteiligt zu werden. So war es zunäckst der Stadt⸗ und Landkr Düssel dorf, die es beide als unerträglich empfanden, daß auf der einen Seite der Ruhrsiedlungsverband vor ihren Grenzen haltmacht und 88 auf der anderen Seite durch das Besatzungsgebiet abgesperrt werden. Da Besatzungsgebiet dehnt sich bekanntlich auf den B rückenkopf des rechten Rheinufers bis kurz vor die Tore von Düsseldorß aus. So fanden sich Stadt⸗ und Landkreis vereinsamt einmal zwischen diesem Siedlungsverbande das andere Mal gegenüber e98 besetzten Gebiete. Weiterhin fühlte sich Düsseldorf in der Grundflächenfrage benachteiligt, und vor allen Dingen war es in starkem Maße an der Schnellbahn⸗ frage Dortmund— Cöln interessiert, die schon seit längerer Zeit die Gemüter im Industriegebiete und in Cöln beschäftigt. Die Schwierig⸗ keiten, die sich in Düsseldorf herausstellten, wurden im Verlaufe der handlungen dadurch behoben, daß beiden Kreisen das Recht ge⸗ währt wurde, binnen 3 Jahren aus eigenen Stücken dem Ve zutreten, falls sie der Ueberzeugung sind, daß der Ausschluß: Nach⸗ keile br iven könnte.

Das gleiche Recht wurde 5 weiteren linksrheinischen Kreisen, den Landkreisen Kleve, Crefeld, Geldern und Kempen und dem Stadtkreise (refeld gewährt, die wirtschaftlich und im Verkehrswesen eng mit dem Kreise Mörs verbunden sind und daher gleichfalls in den Verband aufgenommen zu werden wünschten.

Wenn man aber diesen Kreisen das Recht zum Beitritt überläßt, dann müßte cin gleiches auch gegenüber dem Kreise Lüdinghausen er⸗ felgen. (Sehr richtig!) Dieser Kreis, der bekanntlich sehr groß ist, bat in seinem südlichen Teil Kohlenvorkommen; aber der größte Teil des Kreises ist gegenwärtig noch landwirtschaftliches Gebiet. Wenn man aber den linksrheinischen Kreisen die Mögl eaa zum Beitritt

““ 1

gibt, dann

gleiches dem Kreise Lüdinghausen nicht verwehren. (Sehr richtig!) Zudem besteht in diesen Kreisen auch heute schon das Kohlenvorkommen, es ist nur in manchen Kreisen noch nicht erschlossen. Von großer Wichtigkeit sowohl für den Kreis Lüdinghausen, wie für die linksrheinischen Kreise ist der An⸗ schluß an den Siedlungsverband deshalb, weil ihm bekanntlich auch die Regelung des Kleinbahnwesens übernlassen wird. Wenn die Straßen⸗ bahnen entsprechend aufgeschlossen werden, dann können aus dem Kreise Lüdinghausen und den linksrheinischen geraaxe mehrere e Bergleute täglich zu den Zechen fahren, und für diese ist dann die

He rstellung besonderer Wohnungen nicht erforerli sch für sie ist es g also

im ehesten möglich, sich im Kohlenbergbau zu betätigen.

Bei den linksrheinischen Kreisen ging aber der Wunsch noch weiter; sie Kehes nicht bloß die Möglichkeit haben, dem Sied verbande beizutreten. Da sie befürchteten, daß ihnen während setzungszeit von den Besetzungsbehörden wegen der Teilnahme an den Arbeiten des Verbandes Schwierigkeiten gem cht werden wollten sie zwar unter den einheirlichen Präsidenten des Si verbandes gestellt werden; sie wol ten aber einen besonderen Ln ausschuß und daneben noch einen Stellvertreter des Verbandsdi d.s haben; die Staatsregierung sollte dalhmäccgt werden, diese einzu rsetze ; mit dem Fortfall der Besetzung sollten dann auch dies Sonderb sortfallen. Gegen diesen Wunsch, eine besondere

Organisation für die linksrheinischen Kreise in das Gesetz aufzunehmen, habe ich, so sehr ich den Anschluß der 5 Kreise aus politischen Gründen wünsche, mich ablehnend verhalten zu sollen geglaubt. (Sehr richtig!) Die Befürchtungen der 5 linksrheinischen Kreise, die glauben, in dem großen Siedlungsverbande mit ihren Verkehrswünschen zu kurz zu kommen, vermag ich nicht zu teilen, da zum mindesten der Verbands⸗

Fsident als Staatsbeamter nach dem Rechten zu sehen hat und sich

Minderbeit anneh zmen wird.

Ein Gesetz nun, daß so tief in die Zuständigkeit der Fel waltungskörper cingreift, wird selbstverständlich auch bekämpft. Es muß aber besonders betont werden, daß der Widerspruch 1 eger die Grundsätze der Verbandsordnung nur ein ganz beschränkter blieben ist.

Wie schon hervorgehoben wurde, wird der Entwurf von der bei weitem überwiegenden Mehrheit der beteiligten Gemeinde und Kreise gebilligt. Die Bedenken, die sich vor allem von seiten einer Großstadt gegen den Gesetzentwurf erheben, stützen sich namentlich darauf, daß in diesem Siedlungsverband der Anfang der Feistchicze 8 neuen Provinz zu erblicken sei. Die Beden ie gegen eine solche neue Provinz geltend gemacht werden können, werden enet nur ven Fer Staatsregierung, sondern von allen Beteilie gten durchaus geteilt. Es ist aber irrig, in die sem Siedlungeverban d den Anfang zu einer neuen Provinz zu sehen. Die Zuständigkeit des Verbandes ist, wie ich bereits betont habe, begrenzt, in mancherlei Hinsicht be⸗ grenzter als die Zuständigkeit des Zweckverbandes für Groß T erlin. Es ist ausdrücklich festgelegt worden, daß der Verband auf die Förderung der Siedlungstätigkeit beschränken sei. Der Entwurf enthölt keine die die Zuständigkeit des Siedlungsver⸗ bandes ohne weiteres auszudehnen erlaubte.

Die Größe der 1“ ich fagte schon, daß eine solche Riesensiedlung noch niemals in Deutschland in so kurzer Zeit durchgeführt werden mußte —, für die der üdeun derhand ins Leben gerufen ist, und die Notwendägkeit, dafür besondere faßverstähnhige Organe zu haben, würden den Verband wahrscheinlich auch in dem Falle notwendig gemacht haben, wenn der Indus riebezirk nicht so unglücklich, wie es jetzt der Fall ist, auf mehrere Provinzen und Regierungs destege ver⸗ teilt wäre. Auch in diesem Falle hätte man eine einheitliche Organi⸗ sation, die sich nur dem besonderen Zwecke widmen kann, nicht ent⸗ behren können. (Sehr richtig!) Die Bedenken gegen zu große Macht⸗ vollkommenheiten des Verbandes, die seitens einer Reihe kleinerer Gemeinden erhoben werden, sind zum großen Teil dadurch hervor⸗ gerufen, daß die kleineren Gemeinden sich nicht genügend in den Ver⸗ tretungen des Verbandes berücksichtigt glautten. (Sehr richtig!) Da hierin der Entwurf besondere Sicerußgen vorsieht, so wird ein großer Teil der Bedenken beseitigt. Es ist weiter eingewendet worden, 688 die Verwaltung der beiden Provinzen und der drei Regierungs⸗

zirke erschwert würde. Das ist zum Teil zuzugeben, muß aber im Hinblic auf den großen Zweck des Verbandes meines Erachtens mit in den Kauf genommen werden. (Sehr wahr!)

Mir sind die Verhältniffe in dem rheinisch⸗westfälischen Industrie⸗ revier persönlich sehr gut bekannt. Ich habe mir lange überlegt, ob 88s durch einen anderen Weg zum Ziele gelangt werden könne; ich

de keinen anderen Weg ge o Wir haben uns zu verg gegenwärtigen und nn einzuprägen, daß der Träger der eigentlichen Bautätigkeit für die Kohlenbezirke die Atbeitsgmeinschaft der Arbeitgeber und Arbeit⸗ he im Bergbau ist. Das ist eine feststehende, durch die Reichs⸗ regierung geschaff fene Tatsache, die in vielfacher Hinsicht ihr Gutes hat und an der wir als preußischer Staat nichts ändern können. Di Erfahrungen auf dem Gebiete der Bautätigkeit haben die Zechen⸗ besitzer. Sie haben schon viele Zehntausende von Bergarbeiter⸗ wohnungen hergestellt; sie besitzen Ziegeleien, Kall⸗ und Zemen twerke. Diese Betriebe liegen im Mittelpunkt der Kohlenzechen. Ihnen gelingt es zweifellos am schnellsten, Wohnungen herzustellen. Daneben mußte aber auch Seelenstimmung der Bergarbeiter Rechnung getragen werden. Die Bergarbeiter waren auf die Zech enwohnungen in den letzten Jahren sehr schlecht zu sprechen, weil diese Zechenwohnungen mit dom Arbeitsvertrag verbunden waren und dadurch die Freizügigkeit F Bergarbeiter außerordentlich beschränkt wurde. (Sehr richtig!) Das geht naturgemäß in Zukur ift nicht mehr. Es sind geeignete Vor⸗ kehrungen getroffen, die den Arbeitern die Mitarbeit an der Ver⸗ waltung der neuerbauten Häuser ermöglicht; sie sind mit der vom Reich getroffenen Regelung einverstanden. Wenn aber Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinschaftlich Vrcger der ngserstellung sind, dann ist es ausgeschlossen, daß ssie b bald nach Düsseldorf, bald nach Arnsberg, bald nach Münster zu den Regier ö kommen und alle Verhandlungen in dreifacher Wiederholung geführt werden müssen. (Sehr richtig!) Dann ist es auch, aiiscesehlssfen, daß man diese Personen bald nach Münster, bald nach Koble nz kommen läßt, um die Verhandlungen mit den beiden Oberpräsidenten zu führen. Das ist augenblicklich auch deshalb ausgeschlossen, da die Verkehrs⸗ verhältnisse so schlecht sind und im gegenwärtigen Z

kann man ein

Zeitalter an der Ruhr von den leitenden Personen der Unternehmer und Arbeiter nicht so viel Zeit auf die Eisenbahn verbraucht werden kann, sondern gehandelt werden muß.

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rung ihrer Lebenshaltung gebracht hat,

Meines Erachtens ist es notwendig, daß neben den Verbands⸗ vertretungen je ein tüchtiger Verbandsdirektor und Verbandspräsident bestellt wird (Bravol), die beide im Kohlenrevier an ein und dem⸗ selben Ort wohnen, sich zusammensetzen und das ent sprechende über⸗ legen können, wodurch der langstielige Instanzenzug, der sonst bei Behörden üblich ist, bei diesem großen Siedlungswerk ausgeschlossen wird. (Sehr richtig!) Wenn der Verbandspräsident in Einzelheiten glaubt, nicht selbständig entscheiden zu können, so soll er sich an den vorgesetzten Minister wenden, damit 8 kurzer Zeit eine Tnchens den⸗ berbeigeführt, Klarheit geschaffen und gehandelt werden Nur dann kann bei den gegenwärtigen Verhältnissen und . spe⸗ ziellen Aufgabengebiet des Ruhrsiedlungsverbandes entschlossen ge⸗ handelt und schnell gearbeit et werden. (Sehr richtig!) Die Kohle ist heute der Mittelpunkt unseres staatlichen Seins (sehr richtig!); die Kohle bildet heute den Brückenkopf für die 31 oder den endgültigen Abgrund eines 60⸗Millionen⸗Volkes. (Se Sehr gut!) Haben wir Kohle, dann ist ein halbwegs geregelter Verießr haben wir Kohle, dann können wir Stickstoff, Kali und Ammoniak als Kunstdünger herstellen. Ale Maßnahmen auf dem Gebiete der Er⸗ nährung alle Bestrebungen zur Steige Imma . der landwirtschaft⸗ lichen Produktion hleiben Sisy Heen.e solange die Landwirtschaft nicht hend mit Kunstdünger versorgt werden kann. (Sehr richtig!) Kunstdünger kann aber nicht bergestellt werden ohne den Urstoff, die Kohle. Weder kann Stickstoff, noch bann Ammoniak gewonnen, noch Kali produziert werden ohne Kohle. Haben wir Kohle, dann ist die Arbeitslosigkeit von Hund erttausenden von Ar⸗ beitern der übrigen Induftrie behoben. Haben wir Kohle, dann können wir 88 ceemische Produkte und sonstige Industrieware zu vielen Milliarden ausführen. Nur dann gewinnt auch die Mark wieder im Ausland wie im Inland verstärkte Kaufkraft; nur dam können wir der Assignaten Herr werden. ricis)

Spartakisten und Kommunisten wollen mit dem 8 Februar im Ruhrrevier die Sechsstundenschicht im Kahlenbergha erzwingen. Reichsregierung, Unternehmer und sind sich einmütig klar darüber, daß das den endgültigen Zusammenbruch des deurschen Volkes bedeuten würde. Eebhafte Zustimmung.) Einzel⸗ beiten darüber sind ja in den letzten Tagen hier erörtert worden. Bei solcher Lage balte ich ewwaige Ueinere Bedenken verwaltungs⸗

olitischer oder sonstiger Art, die gegen den Gesetzentwurf vorgebracht

verden, nicht für ausreichend begründet; in einer solchen Lage bitte ich, diese Bedenken zurück ckzustellen. Bei der gegemvärtigen Lage ist es meines Erachtens das ECeet der Stunde, zu untersuchen, wie man auf dem einfachsten und schnellsten Wege zum Ziele kommt, und wie dabei bwoßs 8 die Intereffen der Allpemeinheit am sichersten und zuverlässigsten wahrgenommen werden können. (Bravo!)

Das Reich bat über die Verteilung der aus der Kohlenabgabe fießenden Mittel schon Beschluß gefaßt, und die Ausführungs⸗ anweisung, die den Bau der Bergarbeiterwvohnungen unmittelbar in Fluß bringen wird, wird in den nächsten Tagen ergehen. Ich bitte deshalb auch die Landesversan nmlu ung, daß sie den Gesetzentwurf über die zordnung des Siedlungsverbandes mit der größten Be⸗ schleunigung behandelt, der Ruhrsiedlungsverband gleich von an an dem großen Siedlungswerk mitarbeiten kann. (Beifall.)

Präsident Leinert: Es ist beantragt worden, den Gese tentwurf an einen besonderen Ausschuß von 27 Mitgliedern zu verweisen. Da der Aeltestenrat beschlossen hat, die Besprechung dieses Gegenstandes heute nicht stattfinden zu lassen, werde ich ihn am Montag auf die Tagesordnung setzen.

Es folgt die Fortsetzung der Beratung der förmlichen Anfragen und Anträge über die Aufrechterhal⸗ tung er öffentlichen Ordnung und der lebenswichtigen Betriebe usw.

Abg. Ad. Hoffmann Geschäftsordnung: Auf die be⸗ schimpfenden Beh hauptungen dos Ninisters Heine (Präsident 8 einert unterbrechend: D. as eine ges schäftsordnur nasmäßige Er⸗ klärung.) Lassen Sie mich doch, bitt aussprechen. Der Präsf 88 hat auf die Zwischenrufe von Mitgl scdern meiner Fraktion zu den Ausführungen 88 Ministers Heine fol ende Aeußerung getan: Der Abgeordnete Paul Hoffmann und der Wgreorduel⸗ Dr. Rosenfeld haben andauernd beleidi gende Zwischenrufe gemacht. Die Be⸗ leidigungen gegen den Minister sehen so tief, daß ich sie mit einem Ordnungsruf nicht erreichen kann. (Allseitiges Sehr richtig! Un⸗ ruhe.) Namens meiner Freunde ich Einspruch gegen die Ge⸗ schäftsführung des Herr n Präsidenten. Nach § 64 der Geschäftsord⸗ nung kann der Präsident wegen Störung der Ordnung einen Ord⸗ nungsruf erteilen, eine weitere Beurteilung be r Aeußerungen der Ab⸗

geordneten steht ihm jedoch nicht zu, am allerwenigsten in der be⸗ Form, die der Herr Präsident gewählt hat. (Erregte Zwisch Henrufe.) Dos Verfabren des Herrn Präsidenten verstößt aber

auch gegen die ursprü nglich⸗ Forderung, die an eine Gescheiftsführung zu stellen ist. Er ist ledi glich dazu berufen, die Würde des Parla⸗ ments zu wahren. Sti rmische Unterbrech ungen.) Er hat sich durch sein e Parteinahme für en cgei en zum La rkaien der Regierung her⸗ abgewürdigt. (Große Heuge und Pfuirufe.)

Präsident Leinert: Was der Abgeordnete Ad. Hoffmann zu⸗ letzt gesagt hat, unterlis egt selbstver ständlich nicht meiner Beurteilung. Ich überlasse es dem Lande, darüber zu urteilen, ob der Abgeordnete Hoffmann die Form und die Würde des Parlaments gemahrt hat. Ich verzichte meinerseits darauf, derartige Bemerkun ngen irgendwie ge⸗ schäftsordnungsmäßig zu rügen.

Abg. Steger (entr.): Nach unserer Auffassung sind solche Vorgünge, wie die gestrigen, nicht dazu angetan, die Würde des Hauses zu heben. (Allseitiges Schr richligl) Ebensowenig haben die Aus⸗ führungen des Abgeordneten Leid mit dem Ge genstande der Tages⸗

erdnung im Zusammenhang gestanden. Vorschläge, um aus der be⸗ stehenden Sckwierigkeit des Landes berauszukomm en, haben wir von ihm nicht gehört. In der jeßi en ungehenren Notlage muß alles ver⸗ mieden werden, um die politi ischen Gegensätze noch zu verschärfen. Die Enttäuschung der Arbeiter, daß ihnen die Revolution keine Verbesse⸗ ist deshalb so groß, weil Sie (nach links) so wenig Gewicht darauf gelegt haben, die Arbeiter dar⸗ über aufzuklären, warum sie in dieses Glend hineingekommen sind. Die Arbeiter haben heute einen ganz anderen Einfluß auf das volks⸗ wirtschaftliche Leben. als früher. Aber vor der Sozialisierung des Bergbaues nach dem Muster der Unabhé ängigen möge uns der Hergott bewahren. Die angeblicken Arbeitervertreter in den Kreisen der Un⸗ abhängigen Es edes Denken und Fühlen mit der Arbeitexn schaft ver. loren. Die Arbelier im Ruhrbezirk lehnen 8 Ideen der Unab hängigen entschieden ab. Zur sechsstündigen, Arbeits schicht werden wir kommen müssen, umsomehr, als der Ruhrbergbau sich immer nörd⸗ licher zieht und dort die Schächte immer tiefer werden. so daß eine lhgese Arheitezeit nicht denkbar ist. Aber die sechsstündige Arbeits⸗ zeit ist auch eine betriebstech nische und wirtschaffliche Frage. (Sehr richtig) Die Unabhängigen verfolgen damit nur politische Ziele. Aus betriebstechnischen Gründen ist die kürzere Arbeitszeit noch⸗ nicht möglich, weil zur Erhaltung der Kohlenproduktion neue Arbeitskräfte perangezogen werden müßten, für die erst Wohnungen gebaut werden müssen Aus wirkschaftlichen Gründen kann Deutschland allein ohne int 1 Vereinbarung die Sechsstundenschicht nicht einführen, weil uns sonst andere Länder mit geringeren Kohlenpreisen erhebliche Konkurrenz im eigenen Lande nahen würden. Die beiden großen

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