haben die Belegschaften
Ruhrgebiets Meldungen vorlagen, - 3 siebenstündige
überall, auch im Hamborner Gebiet I, die Schicht verfahren.
Die Danziger Schichauwerft ist, wie „W. T. B“ er⸗ fährt, gestern mittag geschlossen word n. Wie die Bläͤtter melden, sammelte sich vor dem Direktionsgebäude eine große Anzahl Arbeiter an, um gewaltsam Zugeständnisse von der Direktion zu erlangen. Herbeigerusene Sicherheitswehr besetzte die Wer'tgebäude und stellte Ruhe und Ordnung wieder her.
De Verhandlungen wischen landwirtschaftlichen Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Freistaat Sachsen wegen eines neuen Tarifvertrages nehmen, wie dem „W. T B.“ aus Dresden gemeldet wird einen günstigen Verlauf. Der a te Tarif⸗ pertrag war am 31. Jannar abgelaufen, doch haben sich beide Parteien damit einverstanden ertlärt, deß bis zum Zustandekommen des neuen Tarifvertrages nach dem alten Tarifvertag gearbeitet wird. Auch sind sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer darüber einig, daß alles getan werden muß, um bei der jebzigen schwierigen Lage Ausstände in der Landwirtschaft zu vermeiden. Eine vollkommene Einigung steht für die nächsten Tage in Aussicht.
In Relchenbergi. B. ist gestern, „W. T. B.“ zufolge, die gesamte Arbeiterschaft der Eisenbahnwerkstatte, des Magaztns und der Bahnverwaltung in den Aus⸗ stand getreten. Die Beamten und Unterbeamten bhaben sich mit den Abeitern solidarisch erklärt. Das Fahr⸗ personal hat sich dem Ausstand nicht angeschlossen. Grund zu dem Ausstand ist die Nichtbewilligung der Forderungen der Arbeiter nach besserer Zuweisung von Kohlen und Lebensmitteln. Von dem Aus⸗ stand wird die Linite Zittau — Reichenberg nicht be⸗ rührt, da diese unter sächsischer Leitung steht.
Kunst und Wiffenschaft.
Vor mehreren Jahren wurde für die Papvrussammlung der Berliner staotlichen Museen eine gut erhaltene Papyrusrolle erworhen, die etwa um 150 n. Chr. auf der Kanzlet einee Dorfes der mittelägyptischen Provinz Fajum von einem sorgsamen Schreiber in griechischen Buchstaben niedergeschrieben war. Von deser alten Handschrift ist nunmehr eine wissenschaftliche Texta sg. be, be⸗ sorgt von dem Professor Dr. W. Schubart, erschienen: Der Gnomon des ldios Logos (Berlin, Weidmannsche Buchhandlung). Der Herausgeber bespricht die Bedeutung dieses Papprus, der die Anteslnahme aller Freunde des Allertums verdient, im 2. Heft der „Berliner Museen“, Berichte aus den preußischen Kunstammlungen, und teilt an gleicher Stelle eine wörttliche deutsche Ueberf tzung des griechischen Textes mit. Als Aegypten Provinz des römischen Weltreichs wurde, übernahmen die Römer aus dem zusammengebrochenen Staat der Ptolemäer auch den Idios Logos, einen FE dessen Aufgabe es war, dem Staate solche Einnahmequellen zu erschlietzen, die der allg meinen Staatsverwaltung unzugänglich blieben, Saee Strafgeld r und Bußen für Uebertretungen aller Art. An der Spitze der Behörde stand ein römischer Ritter, der nur mit wenigen eigenen Beamten arbeitete, aber die Dienste der Beamten der allgemeinen Staats⸗ und Geld⸗ verwaltung, die zu Tausenden über Aegypten verteilt waren, in Anspruch nehmen durfte, um Einnahmen aufzuspuͤren und einzuziehen. Insofern war der Idios Iogos eigentlich weder Behörde noch Verwaltungezweig,
ndern ein „Sonderkonto“ für außerordentliche und unregelmäaͤßige taatseinnahmen. Der Gnomon des ldios Logos setzt daher die Gesichtspunkt“ und Grundsätze fest, die für dieses Sonderkonto der Staatskasse in Betracht kamen, und umnser Papprus enthält einen Auszug aus dem Gnomon, den vermutlich ein neuer Vor⸗ st her des Idios Logos, den man vielfach selbst schlechtweg ldios Logos nannte, von seinen Vorgängern oder Dien stvorgesetzten als Pienstanweisfung erhielt. Daß der Gnomonpapyrus in einer Dorsschreibstube gelegen hat, ist bei der Mitarbeit aller Behörden für den ldios Logos nicht befremdlich; solche Dienstanweisungen mußien eben in vielen Abschriften verbreitet werden. Der Urtext der Anweifung ist jedenfalls in lateinischer Sprache abgefaßt gewesen, denn die bachsten roͤmischen Beamten Aegyptens verkehrten miteinander lateinisch; da aber die Verwaltungssprache des Landes Griechisch war, mußte der Text in amtlicher griechischer Uebersetzung ins Land gehen. Den Anfang unserer Handschrift macht ein Einführungsschreiben, das lehrt, Kaiser Angustus habe den „Maßstab“ auearbeiten lassen, spater aber hätten andere Kaiser, der römische Senat, Statthalter Aegyptens und Inhaber des Idios Logos⸗Amtes erweiternd oder ändernd einge⸗ griffen. Das Rechtsleben der damaligen Zeit ist uns aus Tausenden
jechischer Urkunden aus Aegypten bekannt, dagegen fehlt es uns an der denntnis der Rechtssätze, die wir unsicher und mühsam aus ihrer Anwendung erschließen müssen. Hier füllt der Gnomon des Idios Logos eine Lücke aus. Die Röͤmer hatten das rö5mische Recht ins Land gebracht, ohne ägyptische und griechische Rechis⸗ gedanken schroff abzulehnen. Sie nahmen vieimese manches daraus in das freiere römische Recht auf, das aus den Bedürfnissen des Weltreichs bervorging und den Provinzialen zukam, während das römische P svatrecht Stolz und Vorrecht der römischen Bürger blieb. Im Verlauf der Jahrbunderte grifft das jus gentium gegenüber dem zer civile immer weiter um sich, bis es im Corpus juris des aisers Justinian zur Herrschaft gelangte. Dieser Entwicklungs⸗ prozeß tritt uns in unserm Gnomon auf der Stufe entgegen, die er kurz nach Kaiser Hadrian erlangt hafte. So bielet der Papyrus vielfach neue Belehrung, besonders auch auf dem Gediet des zömischen Privatsechts, namentlch im Hinblick auf das Erbrecht und Eherecht. Von Interesse ist es dabei, daß aus der Dienstanweisung die fast unüberbrückbare Kluft klar erkennbar ist, die den Provinzbewohner, auch den vornehmen, von dem römischen Bürger trennte. Und diese „Untertanen’“ wußte Rom klug untereinander zu veruneinigen, inden es auch unter ihnen trennende Mauern aufrichtete. Endlich bestätigt der Gnomon für die staatliche Verwaltung, was schon viele andere Urkunden lehrten, daß Rom das Zꝛel verfolgte, aus jedem Tun und Unterlassen für den Staat Geld herauszuschlagen, daß die Provinz nuücksichtslos für Rom ausgebeutet wurde. Den ganzen Gnomon durchzieht der Gedanke, daß die Bevölkerung aus staaterechtlich und auch priwatrechtlich geschiedenen Klassen bestehe: obenan den Römern. in weitem Abstand den Hellenen, dann den „Fremden“ und als letzten den Söhnen des Landes selbst, den Aegyptern, denen nur ein Platz als staats⸗ und gemeindelosen Einzelwesen ein⸗ geräumt wird. Jeder soll bei sjeinen Stamm bleiben und auch persönlich und piivatrechtlich möglichst wenig Beziehungen zu An⸗ gehörigen anderer Stämme anknüpfen. Mehrere Vorschriften be⸗ treffen Sklaven, von denen die im Hause geborenen enger zur Famtlie des Herrn gevörten, und auch die zahlreichen Freigelassenen, die in ihten Rechten beschränkt und als besondere „Klasse“ behandelt werden. Die auf das Everecht sich beziehenden Anweisungen verfolgen die Absicht, die Zahl der Kinder zu erböhen. Ja den bezüglichen Stellen unsenes Inomons ist stets von Römern die Rede; die bellenisch⸗ ägyptische Bevölkerung bedurfte wohl eines Duckes von oben gegen die Beschränkung der Kinderzabl noch nicht. Kulturgeschichtlich inter⸗ essant sind auch einige Saͤtze ühr das Gräberrecht. Sie wenden sich egen Staateschuldner, die kosbare Grabanlagen errichteten, um den
raat von einem Eingriff in den so sestgel gten Teil ihres Vern öger 8 ab⸗ da nach zöͤmischer Anschauung die Stälte, wo ein Toter grahen lag, unverletzlich war. Der gesunden Geundlage des Ge⸗ treicehandels, der in der Hauptsache vom Staate selbst besorgt wurde, dient das Verbot, die Frucht auf dem Halme zu verkaufen; Herkunft und Jahrgang der Feldfrucht sollen dezeichnet werden. An⸗ ordnunzen über den Paß zur Ausfahrt aus Aegvpten und über den Ausfuhrsch in für Waren dienen leils der Sichetung der Wirtschaft, teils der öffentlichen Siche heit. Um den Schutz der Staatsordnung gn unruhige Alexandriner handelt es sic bei einem Verbot der Vereine. In anderen Anweisungen spregelt sich die Sittengesetzgebung des Kaisers Augu’ us wider, die er in der Hoffnung erlassen hatte,
das erschürterte Familienleben der römischen Gefellschaft wieder⸗!
herzustellen. Der römfsche Ritter, der dem Idios Logos vorstand, führte auch die
Aufsicht übder die Tempel und ihre zahlreiche, immer och mächtige Priesterschaft. Ein längerer Abschnitt des Gnomons beschäftigt sich mit beiden. Hell nische und aàn vptische Heiligtümer werden voneinander unterschieden und die Temp! haben verschiedene Ran stusfen. An der Spitze der Peeesterschaft jedes Tempels stand ein Prophet; zu den böheren Priestern gehörten die Stolisten, die Bekleider der Götterbilder, zu den niederen die Kapehen⸗ träger. Die Stellen waren erblich oder käuflich, und der Staat nahm solche Verkäufe zu seinen Eunsten vor. Die Einkünfte der Geistlichen flossen aus sestem Gehalt, Gebühren für beilige Handlengen und den Gastereien im Namen eines Gottes. 3 ie Tempel betrieben außerdem Gewerbe; z. B. die Herstellung von Weihgeschenken. Die volle Bedeutung des Gnomons kann sich erst erschließen, wenn die Menge der onderen uns erhaltenen Einzelurkunden mit seinen Sätzen in wissenschaftlicher Durchforschung in Beziehung gebracht sein wird. Immerbin kürfte der Leser schon aus diesen dem erwähnten Aufsatz des Prosessors Dr. Schubart entnommenen Beispielen er⸗ sehen, daß der Gnvomonpappvrus eine reiche und wichti e Quelle für die Altertumsforschung und eine überaus dankenswerte Bereicherung der Berliner Papyrussammlung bedeutet.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Paris, 2. Februar. (W. T. B.) Die Pariser Morgenblätter melden aus Chalons⸗sur Saôhne, Toulouse und Mül⸗ hausen mehrere Fälle von letharaischer Gehirnentzün⸗ dung. Einige Personen befinden sich schon seit mehr als acht Ta en im Schlafzustand, eine Bewohnerin von Digoin an der Loire schon seit drei Wochen. “
Verkehrswesen.
Wie die Eisenbahr direktion Königsberg mitteilt, werden, solange die Sperre durch den pornischen Korridor onhä’t, die Tages⸗D⸗Züge von und nach Berlin von Dienstag, den 3. Februar, ab über Dirschau, Danzia, Stettin nach Berlin um eleitet. Die Eisenbahndireklion hofft serner, daß es auch möglich sein werd, schon von Dienstog Abe d ab die Nacht D⸗Züge von und nach Berlin ehenfalls in dieser Weise um u eiten.
Theater und Musik.
Im Opernhause wird morgen, Mittwoch, Lobengrin“, mit den Damen von Granfelt, Wildbrun und den Her en Kirchhoff, Habich, Schütendorff als Gast, Fleßburg als Hast, Philpp, Sommer, g 8 bvesetzt, gegercen. Dirigent ist Dr. Fritz Stiedry. An⸗ fang r.
Im Schauspielhause wird morgen „Maria Stuart“ in bekannter Besetzung unter der Spielleitung von Dr. Reinhard Bruck (Antang 6 ½ Uhr) wiederholt. — Am Ftreitaa, den 13. d. M., sindet die Uroufführung der einaktigen Tragikomödie „Die Gabe Gottes“ von Dr. Goldstein, mit Albert und Else Bassermann in den Hauptroullen, unter der Spielleitung von Dr. Reinhard Bruck statt.
In der am Freitag in den Kammerspielen des Deutschen Theaters stat findenden Erstaufführung von
vermann Babhrs dreiaktigem Lustspiel „Der Unmeasch“ sind in den auptrollen die Damen Terwin, Jäger, Bertens, Wagner, Kasten, Pagay, die Herren Thimig, Waldau, Gülstorff, Ewald, Kaudner, Ströhm und Kronert beschäftigt. — Jenny Hasselquist, die erste Tänzerin der Stockholmer Hofoper, ist eingeladen worden im Kammerspieihause eine Tanzvorführung zu veranstalten. Diese findet bereits am kommenden Sonntag, den 8. d. M., Mittags 11 ½ Uhr, statt.
Im Dom veranstaltet Professor Walter Fischer am kommenden Donnerstag, Abends 8 Uhr, ein Orgelkonzert, bei dem Jeanne Koetsier (Sopran) und Professor Robert Zeiler (Violi ne) mitwirlen. Der Eintritt ist gegen Entnahme eines Programms frei.
Mannigfaltiges.
Der 10. Januar 1920 als Tag des förmlichen Friedensschlusses ist auch in privatrechtlicher Bezihung von Bedeutm g. So macht die Gemeinnutzige Deutsche Volksversicherung A. G. im Interesse der bei ihrer Deutschen Kriegsversicherung Beteiligten darauf aufmerksam, daß die Berechtigten den Tod eines Versicherten spötestens bis zum 10. Apeil 182) bei der Deutschen Volte versicherung A. G., Berlin⸗Schöneberg (Hähnelstr. 15 ), an⸗ melden müssen, falls dies nicht bereits geschehen ist. Gleichzeitig ist die Sterbeu kunde oder gerichtliche Todeserklärung einzureichen. Die Frist ist zwingend; die nach dem 10. April 192) etwa eingehenden Anmeldungen dürfen bedingungsgemäß nicht mehr berücksichtigt werden. Die Auszahlung der Anteile beginnt nach den Bedingungen vom 10. Mai 1920 ab.
Die Krieaga räber in Ostpreueß en. Aus dem Verkauf der Denkmünze zu Ehren der Gefallenen, der durch die Stoatliche Beratengestelle sür Kriegerehrungen, Abteilung Denk⸗ münze Berlin 8 W. 11, Prinz Albrechistr. 8, veranlaßt wird, hat den Behörden für die vom Verfall bedrohten Grabstatten unserer Tapferen in ÖOstpreußen bereits die Summe von 100 000 ℳ zugeführt welden können. Die Behörden schöpfen daraus die Zuversicht, daß ihnen auch weiterhin bei dem großen Werk ter Kriegergräberfürsorge das ganze Volk helfend zur Seite steht. (W. T. B.)
Bremen, 3. Feßruar. (W. T. B.) Mit dem Dampfer „Herbert Horn“ sind gestein abend im Durchgangslager Bremen 67 Offiziere aus dem Lager Chateau Neuf und 646 Mannschaften, zum gröͤßten Teil aus dem Lager Tours an der Loire, angekommen.
Essen, 2. Februar. (W. T. B.) In den letzten Tagen sind wieder folgende Stillegungen von Werken, die für dn Zechenbedarf arbeiten, gemeldet worden: Adolf von Brauke, Gußstabl⸗ und Stahldraht⸗Fabrit (für Förderseile) bei Westig i. Westf., stillgelegt seit 24. Januar, Schott u. Co., Jena, Hartglasfabrit (für Werterlompen läser), seit 26. Januar, Glashürtte von Ulermann u. Co. in Annen, Märkesche Glashuͤtte (Fensterglas) und Kaiser u Co., Elektrotechnische Fabrik in Schalksmühle in Westf. (Isolierrohre), seit einem Monat. Mit jeder weiteren Betriebseinstellun g derartiger Werke vergrößert sich die Gefahr der Stil legung von Bergwerken. Die Brgarbeiter baben selbdst das größte Interesse daran, durch Steigerung der Kohlenförderung der ihnen selbst drohenden Arbeitslosigkeit vorzubeugen.
Flensburg, 2. Februar. (W. T. B) In der Marine⸗ Fähnrichschule in Mürwit mußte heuse mittag auf Befehl französischer Offiziere ein französisches Kom⸗ mando, bestehend aus einem Unteroffizi r und wölf Mann, das dort aufgesteltte, vom Kriegsschiff„Blucher“ stammende Gallionsbild Blüchers mit Beilen zerschlagen und auf den Dünger⸗ haufen werfen.
Burlington, 2. Februar. (W. T B.) Montreal — Burlington entgleiste und stürzte den Bahndamm hinunter. Zwet Schlafwagen ver⸗ sanken mit den Fahrgästen in den Wellen des Champ laine⸗
Der Schnellzug
sees. 8 —y—
Gestorben:
Handel und Gewerbe. Heute findet kein Börsenverkehr statt.
Spar⸗Prämienanleihe. Von zuständiger Stelle wird, wie „W. T. B.“ mitteilt, darauf hingewiesen, daß Ancträgen auf Löschungen von Schuldbuchforderungen und Aus⸗ re chung von Schuldverschreibungen zur Bezahlung von Spar Prämtenanleihe nur kann noch stattgegeben werden kann, wenn sie in 8* r allernächsten Zeit bei der Reichsschulcenverwaltung eingehen.
— Der Einkaufsverband Osten, G. m. b. H., veranstaltet laut
Meldung des „W. T B.“ in der Zeit vom 18. dis 25 Februar d J. dritte Tertilverbandmesse in der hiesigen Spori⸗ zalle. Werte von etwa 8 Millionen Mark, ein Pelz varenlager im Werte von 1 Million Mark und ein vollständig ausgemustertes Schuhwarenlager im Werte von 1 Million Markt, also insgesamt 10 Millionen Mark sofort greifbare Ware auf den Markt gebracht. Es werden mit eigenem Personal Packläume in der Svporthalle eingerichtet, so daß jeder Käufer die von ihm bezeichnete Ware gegen Kasse sofort in Empfang nehmen kann.
— Innerhalb der bis zum 31. Januar laufenden Frist sind laut Meldung des „W. T. B.“ eine genügende Anzahl Kuxe der Gewerkschaften Trier 1—3 zum Umtausch gegen neue Aktien des Köln — Neu Essener Bergwerksvereins angestellt worden. Nachdem in der Zwischenzeit der Handelsminister die Ge⸗ nehmigung zur Kapitalserhöhung der g. nannten Gesellschaft erteilt, hat nunmehr die unter Pesang des A. Schaaffhausen'schen Vank⸗ vereins A.⸗G. stehende Banfengruppe im Auftrage des Köln— Neu Essener Bergwerksvereins die angestellten Kuxe angenommen⸗ Den einzelnen beteiligten Gewerken geht bierüber eine besondere Benachrichtigung zu. Der A. Schaaf hausen’'sche Bankverein A.⸗E. nimmt weitene Anstellung von Kuxen zum Umtausch unter den bis⸗ herigen Bedingungen bis auf weiteres entgegen. S
— Die Baumwollspinnerei Erlangen erzielte laut Meldung des „W. T. B.“ im Geschäftsjahre 1919 nach Vornahme von Abschreibungen in Höhe von 409 571 ℳ und einschließlich des Vortrags einen Reingewinn von 861 327 ℳ, woraus 15 vH an die Aktionäre verteilt werden sollen. — Die Spinnerei und Bunt⸗ weberei SFls ne erzielte im Geschäftsjahre 1919 nach Vor⸗ nahme von Abschreibungen in Höhe von 274 045 ℳ und einschl eßlich des Vortrags einen Reingewinn von 598 905 ℳ, woraus 12 vH verteilt werden sollen. Der am 28. Februar d. J. statlfindenden Generalver⸗ sammlung soll die Erhöhung des Aktienkapitals um 1 000 000 ℳ auf 4000 000 ℳ vorgeschlagen werden. — Die Ba 6⸗ wollspinnerei Unterhausen erzielte im Geschäftssd re 1910 nach Vornahme von Abschreibungen in Köbe von 254 420 ℳ einen Reingem inn von 168 970 ℳ, woraus 8 vH verteilt werden sollen. Der om 28. Februar d. J. statifindenden Generalversamm⸗ lung soll die Erböhung des Aktienkapitals um 1 600 000 ℳ auf 3 200 000 ℳ vorgeschlagen werden.
Berichte von auswärtigen Wertpapiermärkten.
Cöln, 2. Februar. (W. T. B.) (Devisenkurse.) Englische Noten 318 G., 322 ½ B., Französische Noten 690 G., 715 B. Belgische Noten 694 G., 715 B. Holländische Noten 35, 0 G., 3600 B., Rumänische Noten 136 G., 133 B., Amerikanische Noten 88 G., 92 B., Schweizerische Noten 163 G., 175 B.
Paris, 31. Januar. (W. T. B.) 5 % Französische Anleihe 88,75, 4 % Fenesffsh Anleihe 71,45, 3 % Französische Rente 58 65 4 % Span. äußere Anleihe 200,00 5 % Russen von 1906 51,00, 3 % Russen von 1896 30,50, 4 % Türken unif. 66,75, Susz⸗ kanal 6990, Rio Tinto 2034.
Amsterdam, 2. Februar. (W. T. B.) Wechsel auf London 9,17 ¾, Wechsel auf Berlin 2 90, Wechsel auf Paris 19,70, Wechsel auf Schweiz 45,770, Wechsel auf Wien 0,82 ½, Wechsel auf Kopen⸗ hagen 41,70 Wechsel auf Stockholm 50,75, Wechsel auf Chriftianta 46 40 Wechsel auf New York 262,00, Wechsel auf Brüssel 19 75, Wechsel auf Madrid 48,00, Wechsel auf Italien 16,75. — 5 2%2 Niederländ. Staatsanleihe von 1915 86˙5⁄16, 3 % Niederländ. Staats⸗ anleih⸗ 51 ⅝, Königl. Niederländ. Petroleum 826 ½ Holland⸗Amerika⸗ Linie 432. Niederländ.⸗Indische Handelsbank 281 Aichison, Topeka & Santa Fa 861¼16. Rock Island 54 ½ Soutbern Pacific 102 ½, Southern Felipas 21 ⅛, 10989n Peenas n2n, Crvüfsche- Asbeih⸗ Untted States
eel Corp. 1 ranzösisch⸗Englische Anleihe —, Hamburg⸗ Amerika⸗Linje —. — Matt y“
Berichte von auswärtigen Warenmärkten.
Liverpool, 30,. Januar. (W. T. B.) Baumwoll⸗ Umse — Ballen, Einfuhr 60 400 Ballen, davon — Ballen 1- LEEEö“ — Für Februar 26,87, für März 26,22, für pril 25, bah Amerikanische und Brasillanische 35, Aegyptische 100 — 200 Punkte er. Manchester, 31. Januar. T. B.) Watertwist 4 sh. 8 d Printerscloth 120 fh. 8 88
Theater.
Opernhaus. (Unter den Linden.) Mittwoch: bezugsvorstellung. Lohengrin. Anfang 5 Uhr. Donnerstag: Madame Butterfly. Anfang 7 Uhr.
Schauspielhans. (Am Gendarmenmarkt.) Mittwoch: 35. Dauer⸗ bezugsvorstellung. Maria Stuart. Anfang 6 ½ Uhr.
Donnerstag: Friedrich der Große. I. Teil: Der Krouprinz.
Anfang 6 ½ Uhr.
Familiennachrichten.
Verlobt: Frl. Ilse Fritsch mit Hrn. Oberleutnant Hans von Graevenitz (Wiesbaden -Stuttgart).
Verebelicht: Hr. Mecklbg. Reserendar, Hauptmann d. Res. Huno von Holstein mit Frl. Matti von Bassewitz (Schwerin i M.).
Hr. Pastor em. Karl Bauch (Breslau). — Frau
Marie Freifrau von Maltzan, geb. von Treuenfels (Damerow).
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Torol Charlottenbura⸗.
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle, Rechnungsrat Mengering in Berlin.
Verlaa der Geschäftsstelle Mengerinah in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buckdruckerei und Verlagsanstalt. Berlin Wilbelmstraße 32. “
Fünf Beilagen 8 89 (einschließlich Warenzeichenbeilage Nr. 10 A uns ) iste, Zweite und Dritte Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage,
Es wird ein vollständig ausgemustertes Texrtilwarenlager im
111“
zum D
den 3. Februar
Nℳo). 28.
hehanmeme.
Berlin, Dienstag,
Bekanntmachung.
Der Verein der Arbeitgeber in kaufmännischen Detailgeschäften E. V., Sitz Hamburg, der Zentral⸗ verdand deutscher Arbeitgerer in den Transport⸗, Handels⸗ und Verkehrgewerbhen, Ortsgruppe Ham⸗ burg⸗Altona, und der deutsche Transport⸗Arbeiter⸗ verband, Ortsverwaltung Hamburg I1 und Verwal⸗ tungsstelle Homburg III, haben beantragt, den zwischen ihren am 17. November 1919 abgeschlossenen Tarisvertrag zur Recelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der in kauf⸗ männischen Detailgeschäften angestelten Haunsdiener, Boten, Packer, Wächter, Fah sinblführer, Lagerarbeiter, Kutscher, Chauffeure, der Verordnung von 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetbl. S. 1456) für das Gebiet der Orte Hamburg, Wandobek, ““ und Ottensen für allgemein verbindlich zu er⸗
en.
Einwenduncen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Februar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I B. R. 487 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. bX“ .“
Berlin, den 21. Januar 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
rseres enev eneg
Bekanntmachung.
Der Arbeitgeberverband für den Stettiner
Großhandel E. V., der Gewerkschaftsbund kauf⸗
män nischer Angestelltenverbände, Orte ousschuß Stettin, und der Zentralverband der Handlungs⸗ gehilfen, Bezirt Stettin, haben beantragt, den zwischen ihnen und dem Arbeitgeberverband sür den Groß⸗ handel Slettins, Fachgruppe Spedition, am 27. Juni 1919 abpeschlossenen Tarisvertrag zur Regelung der Ge⸗ halts⸗ und Anstellungs bedingungen der kausmännschen Ange stellten im Speditionsgewerbe gemäß 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs Gesetzbl. S. 1456) sfür das Gebiet der Stadt Stettin und ihrer Vororte Zullchow, Bol⸗ linken, Pommerensdorf und Frauendorf für allgemein ver⸗ bindlich zu erklären.
Em wenkungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Februar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 7233 on das Reichearbeite ministerium, Berli, Luisen⸗ straße 33, zu richten. b““
Berlin, den 24. Januar 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
“
Der Arbeitgeberverband für das Baugewerbe
bes Kreises Lauban hat beontregt, den zwischen ihm, dem Zentrolverbond der Zimmerer Deutschlands, Gau 3, dem Deutschen Bauarbeiterverband, Bezirk Breslau, dem Zentralverband christlicher Bau⸗ arbeiter Deutschlands und dem schlesischen Pro⸗ vinzial⸗Arbeitgeberverband für das Bougewerbe abgeschlossenen, am 1. Mai 1919 in Krast getrennen Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der gewerblichen Arbener im Baugewerbe gemäß 8§ 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Orte Holzküch, Ke zdorf Geibsdorf, Lichtenan, Stolzenberg, Schreibersrorf, Kathel, Hennersdorf, Säd s. urd Schles. Hauge dorf. Würn schendorf, Thiemenr dorf, Neu Berthelsdorf. Kolonie Hennig, Beꝛtheldorf, Wingendorf, Logan, Schosdorf, Schreibe boch, Stein kirch, Augustenthol, Neukretschom vnd den Kreis Laubon außer Langenöls, Mark⸗ niso, Seidenberg, Schönberg für allgemein verbindlich zu er⸗ ꝛen.
Einwendungen gegen diesen Antrog können bis zum 15. Februar 1920 erhoben werden und sind unter Nun mer I. B E. 476 an das Rcichsarbeitemmisterium, Berli, Lutjenstraße 33, zu richten. 8
Berlin, den 23 Januar 1920.
Der Reichsarbeite minister. J. A.: Dr. Busse.
1“
Bekanntmachung.
Der Verband Katholischer Vereine erwerbs⸗ tätiger Frauen und Madchen, Verbandsbezirk Mitteldeutschland, in Heiligenstadt hat beantragt, die wischen den Haus frouengrvppen des Karholischen srauerbundes Deutschlands und des Vaterländischen Frauenvereins im Kreise Heiligenssadt und dem Berufsverbande der katholischen weiblichen Haus⸗ angestellten Deutschlands in Heiligenstadt, ver iniat in der Arbeitegemem schaft häue licher Arb itg eber und Arbeit⸗ nehmer in Heiligenstaot abpeschlossene Hausangestellten⸗ ordnung nebst Dienstvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der weib ich n Housongestellten gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (R⸗ichs Gesetbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt⸗ und Landtreises Heiligen⸗ stadt für allaemein ven bindlich zu erklären.
Einwerdungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Febrnar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B R. 361 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ süaße 33 zu richten.
Berlin, den 23 Januar 1920.
Der Reichsarbeitsminister. FP. A.: Dr. Busse.
Fenste putzer und Möbeltransporteure gemäß § 2
Bekanntmachung.
Der Arbeitgeberverbond für dos Baugewerbe E. V., Cuxhaven, der Deutsche Bauarbeiterverband, Zweigverein Cuxhaven, und der Zentralverband der Zimmerleute Zahlstelle Cuxhaven, hoben beantragt, den zwischen ihnen am 13. Juni 1919 ab⸗ geschlossenen Tarifvertrag shnr Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der gewerblichen Arbeiter im Baugewerbe gemäß 8§ 2 der Verordnung vom 23. Desember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Stadtgebiet Cuxhoven einschließlich Groden bis Baum önmre, Süderwisch bis Altenwalderbrücke, Drangstweg bis Wasserwerk, Westerwisch, Brockeswalde, Sahlenburg, Stickenbüttel und Duhnen für allgemem verbindlich zu erflären. Ei wendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Februar 1920 erhoben werden und sind vnter Nummer I. B. R. 7320 an das Reichsarbeits ministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. h““
Berlin, den 23. Januar 1920. v Reichsarbeits minister.
J. A.: Dr. Busse.
Belanntmachung.
Der Deutsche Metallarbeiterverband, Bezirks⸗ leitung des v9. Bezirks in Stuttgart, und der schristliche Metallarbeiterverband Deutschlands, Bezirk Südwestdeutschland, haben beantragt, din ver⸗ vindlich erkärten, auf Blatt 453 des Taiiffregisters ein⸗ getragenen Tarifoertrag vom 22. September 1919 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der gewerblichen Arbeiter in der Harmonikaindustrie gemͤß § 2 der Verord⸗ nung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) auch für das Gebiet der württembergischen Orte: Böhringen, Den kingen, Deitingen, Dürbheim, Egesheim, Gosheim, Heusen am Tann, Königsheim, Mahlstetten, Obernheim, Ratshausen, Reichenbach, und der badischen Orte: Oberbaldigen und Oefingen für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Febrvar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer
I B. R. 7004 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten. Berlin, den 23. Januar 1920. Der Reichsarbeitsminister J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Der Arbeitgeberverband für das Baugewerbe, Ortsgruppe Schleusingen, hat beantragt, den zwischen ihm und dem Deutschen Bauarbeiterverband, Zweig⸗ verein Meiningen, und dem Zentralverband der Zimmerer und verwandten Berufsgenossen Deutsch⸗ lands am 3. August 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeusbedinaungen der gewerb⸗ lichen Arbeiler im Baugewerbe gemöß § 2 der Verordnung vom 23. Tezember 1918 (Reichs Gesetzbl. S. 1456) sür das Gebiet, das von folgenden Orten einge foßt wird: Schleusinocer⸗ Neudorf, Hirschbach, Alten Damboch, Eichenberg. Klosterveßra, Neuen Tambach Wieders bach, Waldau, Gerhardsgereuth und Steinbach für allgemein verbindlich zu erklären.
Ei wendungen gegen diesen Antrog können bis zum 15 Febrvar 1920 erhoben werden und sind unter Nr. I B. R 7322 an das Reichsarbeits ministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.
Berlin, den 23. Januar 1920.
3 1 Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Der Zentralverband der Forst⸗, Land⸗ und Weinbergsarbeiter Deutschlands, Bezirkssekretariat
Versicherungsunternehmungen, des Konsumvereins für Königs⸗ berg Pr. und Umgegend, des Bankgewerbes und des Bou⸗ gewerbes wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Königsberg Pr. für allgemein verbindlich erklärt. Die ollge⸗ meine Verbendlichkeit beginnt mit dem 15. Dezember 1919. Sie ersteckt sich ncht auf Arbeitsverträge in Handels⸗ und Industriezweigen, für die beson dere Fachtarifverttäge in Gel⸗ tung sind. Falls künftig besondere Fachtarifverträge abge⸗ schlossen werden, scheiden diese mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkrit aus dem Geltungsbereich des Ortstarifs aus. Der Reichsarbeitsminister.
J. V.: Geib.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium Fln NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmaͤßigen Dienststunden eingesehen werben. Arbeitgeber und Arbeitnehn er, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeite ministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 28. Januar 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 28. Januar 1920 ist auf Blatt 528 des Tarif⸗ registeis eingetragen worden:
Der zwischen dem Zentralverband deutscher Kartonnagen⸗ fabritanten, Lardesverband Schlesien, und der Bezirksleitung des Buchbinder⸗Verbandes, Bezirk Schlesien und Posen, am 19. Au⸗ust 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsredingungen der gewerblichen Arbeiter in der Kartonnagenind strie wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Regierungs bezirks Bretzlau für allgemein verbindlich erklärt. Die all emeine Verbindlichteit beginnt mit dem 1 No⸗ vember 1919. Die Ausdehnung der allgemeinen Verbindlich⸗ keit auf den Regierungsbezirk Liegnitz und die Provinz Ober⸗ schlesien bleibt vorbehalten.
Ueber die Verbindlichkeiltserklärung des Nachtrags vom 10. November 1919 wird besonders entschieden werden.
1 Der Reichsarbeitsminister. 8 J. V.: Geib.
Das Tarifreaister und die Registeratten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der reg lmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge
der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertrageparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. 1 Berlin, den 29. Januar 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
velanntmachunga.
Unter dem 28 Januar 1920 ist auf Blatt 526 des Tarißregisters eingetrauen worden
Der zwischen dem Arbeitgeber⸗Verband für Handel und Industrie des Amtsgerichtsbezhn t Komenz (E. P.), dem Ge⸗ werkschoftsbund kaufmännischer Angestellten⸗Verbände und dem Gewerkschaftsbund der Angestellien in Kamenz am 3. Oktober 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedinaungen für die kaufmännischen Ange ellien im Handel und in der Ir dustrie, mit Ausnahme der Textll⸗ industrie, wird gemöß § 2 der Verordnung vom 28. Dezem ber 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) sür das Gebiet des Amts⸗ gerichtsbezirks Kamenz für allgemem verbindlich erklärt. Die ollgemeine Vervindlichkeit beginnt mit dem 1. Januar 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge in Ha dele⸗ und Industriezweigen, fär die besondere Fachtarifvernäge in Geltung sind. Falls känftig besondere Fachta isverträge ob⸗ geschlossen werden, scheiden diese mit dem Beginn der all⸗ gemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des Orls⸗ tarifes aus. v“
Der Reichsarbeitsminister.
Neustadt a. d. Hoardt, hat beanmnragt, den zwischen ihm, dem Deutschen Landarbeiterverband, Gau XII, und der Pfälzischen Staatsforstverwaltung am 2. Sep⸗ tember 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelunag der Lohn⸗ und Arbeitsvevingungen der Arbeiter in den Pfälz'schen Staotssorsibetieben für alle Forstontschaftsbet iebe in der Rherpsalz gemäß § 2 der Verodnung vom 28. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für allgemein verbindlich zu er klären.
En wendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. Feb var 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 6687 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 23. Januar 1920.
““ Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Unter dem 28. Januar 1920 ist auf Blatt 527 des Tarif⸗ registers eingenogen worden:
Der zwischen dem Ostipreußischen Arbeitoeberverband für Handel, Industrie urd Gewerte E. V, Sitz Königsberg, dem Zentralverhand des Deutschen Großhande 8, Orist ruppe Könige⸗ berg, dem Verhand der Körigeberger Kleimhäntler, Königs⸗ berg Pr., dm Deutschnattoralen Handlunasgehi fenverband, Königsbera Pr., tem Verband der wei lichen Handels⸗ und Büroan estellten, Körwigsberg Pr., dem Gewerkschate bund der Angaestellten, Ortsverband Köigsberg Pr, und dem Zentꝛal⸗ verband der Angeßellten, Ortsgruppe Königsberg Pr., am 27. Otiober 1919 abgeschlessene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten, cusschließlich der Angestellten der Elektrizitäte⸗ und
J. V: Geib.
Das Tariffregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, 6, 8. 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Trgenaggr und Arbeitnehmer, für die der Tarifpertrag infolge der Ertlärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifpertrags gegen
Erstattung der Kosten verlangen. Beerllin, den 29. Januar 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 28. Januar 1920 ist auf Blatt 523 des Tarif⸗ registers eingetagen worden:
Der zwischen dem Verein zur Mahrung der Interessen selbständiger Geschäftsleute E. V. in Singer⸗Hohentwiel, dem Gewerkscaftsbund laufmänmischer Ancestelltenverbände, Orts⸗ ausschuß Singen⸗Hoher twiel dem Dautschnotionalen Handlungs⸗ gehi fenverband Ham burg, Ortegruppe Singen⸗Hohen twiel, und dem Verband der weiblichen Hand ls⸗ und Teüroanges elleyn E. V., Ortsgryppe Singer⸗Hohenwiel, om 18. August 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehatts⸗ und Anstellun ebeimgungen sür die kaufmä nischen Angenellten im Klembandel wird gemäß § 2 der Veroronung vom 28. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesevbhl S. 1456) für das Gebiet der Stadt Singen⸗Hohen twiel 8. allgemein verbindlich erklärt. Die all⸗ gemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Dezember 1919.
Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib. 1 “
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits. ministerium, Berlin NW. ;6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während
Straßenbahn Könipsberg Pr. A.⸗G., der Betriebe der privaten
der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.