1920 / 29 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 04 Feb 1920 18:00:01 GMT) scan diff

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. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infol

der Ertlärung des

von den Vertragsparteien einen

Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 28. Januar 1920.

Der Registerführer.

Pfeiffer. 8 Deannn Unter dem Tarifregisters eingenragen worden: Der zwischen der Arbeitsgemeinschaft der vereinigte Privatangestellten Altenas, dem Gewerkschafte bund

der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen für die fau

männischen Angestehlten in den Fabrikbetrieben, Großhandels⸗, Kommissions⸗ und Baugeschäften wird gemäß § 2 der Ver⸗

ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456 für den Stadtbezirk Altena und das Rahmedetal

um Handelskammerbezuk Altena gehört, für allgemem ver indlich erklärt. Die 5 dem 15. September 1919.

Die allgemeine Verbindlichkeit erstreckt sich nicht auf die

solange nicht für diese ein besonderer verbindlicher Tarisvertrag far

Bankgeschäfte; auf die Baugeschäfte nur, Die Ausdehnung der Verbindlichteit auf vorbehalten.

Der Reichsarbeitsminister.

wäl rend der regelmößiger Dien sistunder eing sehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer,

der Erklärung des Reichscrbeitsminiserlums verbindlich ist, von den Vertragsparteien einen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 28. Januar 1920.

Der Registerführer.

%“ Unter dem 28. Januar 1920 ist auf Blatt 51 lfd. Nr. 2 des Larifregixhers eingetragen worden:

Der zwischen dem Verband der Fabrikarbeiter (Spiel⸗ warenarbeiterverband) in Sonneberg und dem Verband der Thüringer Sp elwareninteressenten om 17. Jult 1919 ab⸗ gesch ossene Nachtrag zu dem für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag vom 12. März 1919 für die Spielwarenindustrie wird gemäß § 2 der Verorduung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für die Kreise Sonneberag, Neustadt und Koburg, den Amtsgerichtsbezirk Eisfeid und den Gemeinde⸗ bezirk Schalkau für allgemein verbindlich erktärt. Die all⸗ gemeine Verhindlichkeit beginnt mit dem 1. September 1919. Sie erstreckt sich nicht auf den Amtsgerichtsbezirk Rodach. Der Reichsarbeits minister.

J. V.: Geib.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NXW. 6, Luisensnaße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge

Pfeiffer.

der Erklärung des Reichsarbeitsminister ums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗

stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 28. Januar 1920.

Der Registerführer. Pfeiffern

88 Bekanntmachung.

Unter dem 28. Januar 1920 ist auf Blatt 520 des Tarif⸗ registers eingeiragen worden:

Der zwischen dem Deutschen Musikerverband, Ortsver⸗ waltung Wiesbaden, und der Hoteliers⸗ und Gastwirte Innung zu Wiesbaden und Umgebung am 1./30. September 1919 ab⸗ geschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und A stellungsbedengungen im Musikeroewerbe 82- feste Engage⸗ ments der Ensem biemusiker und für Gelegenheitsgeschäfte der Musiker und für sonstige Musikgeschäfte) wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadtbezirkes Wieebaden für allgemein⸗ verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginm mit 1. Januar 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.

„Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, zes. 33,34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsminiseriums verbindlich ist, können vpoon den Bertrageparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ sittattung der Kosten verlangen.

Beerlin, den 28. Januar 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

—⸗

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung über die Verarbestung von Gemühe und Obst vom 23. Jannar 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 46) wird benimmt: 8

1

Beim Absatz von ungestreckter Inlandesmarme⸗ lade dürsen folge de Preise nicht überschritten werden: 1) Beim Absatz durch den Hersteller einschließlich Verpackung je Zentner nttoo... .2170,— Zu diesem Preise ist die Ware frachtfrei Empfangstation zu liefern. 2) Beim Aosatz an die Kleinbändler (Großbandels⸗ preis) einschließlich Verpackung je Zentner netto Zu diesem Preise ist die Marmelade frei e des Kleinhändlers zu lie fern. 3) Beim Absatz durch die Kleinhändler an die Verbraucher Kleinhandelspreis) je Pfund..

3,70 § 2.

Wer ungestreckte Inlandsmarmelade ohne die erforderliche Ge⸗

nehmigung oder zu höheren als den oben festgesetzten Preisen absetzt,

wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10 000 oder mit einer dieser Strafen bestraft.

Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können Abdruck des Tarisvertrags gegen 20. Dezember 1919 (öReichsanzeiger“ n Inlandsmarmelade der Herstellung 1918 19 gelten die Preise

28 Janvar 1920 ist auf Blatt 516 des

riva kauf⸗ männischer Angestelltenverbönde, Ortskorlell A tena der Arlanf. gemeinschaft freier Angestelltenverbände, Ortskartell Altena, und dem Arbeitgeberverein für Altena und Umgegend am 11. Juli 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung

soweit es allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit

den Ort Dahle bleibt zum

für die der Tarifvertrag infolge

8 *

, e mantis seütbas in dan

Handel gelangten marmeladenmengen bleiben r—

die Preise der 295 und 297) bestehen.

Bekanntmachung vom 1. April 1919 („Reichsanzeiger“ 78). Berlin, den 1. Februar 1920.

Klein. Dr. Lehmann.

ndes Reichs⸗Gesetzblatts enihält unter

dem Beurlaubten stande, vom 21. Jan ar 1920 Nr. 7279 eine Mekanntmachung über vom 31. Januar 1920. Berlin, den 2. Februar 1920. P postzeitungsamt.

und unter

2

Krüe

8

ungestreckten Inlands⸗ Bekanntmachung vom

Für Reichsgesellschaft für Obstkonserven und Marmeladen m. b. H.

von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 21

Nr. 7278 eine Verordnung über das Ausscheiden aus

Druckpapier preise,

Der bayerische Gesandie von Preger hat Berlin ver⸗ lassen. Während seiner Abwesenheit führt der Legationssekretät Freiherr von Papius die Geschäfte der Gesandischaft.

F“

Bisher es üblich, daß Steuerpflichtige, die zur Ein⸗ reichung einer Steuererklärung verpflichter waren, nur ein ormblatt der von ihnen auszufüllenden Steuererk ärung er⸗

. ; damit war für viele Steuerpflichtige die Unannehmlich⸗

keit verbunden, für ihre eigenen Zwecke eine Abschrift der Steuererklärung herzustellen. 8,2 Int resse öö pflichtigen hat nun der Reichsmir sster der Fmnanzen angeordnet, daß in Zukauft allen Steuerpflichtigen je zwei Steuer⸗ erklärun sformblätter zu efertigt werden, von denen das

eine für den eigenen Gebrauch des Steuerpflichtige 3 stimmt ist. ch erpflichtigen be⸗

Von dieser Neuerung, die von vielen Steuerpflichtigen dankbar begrüßt werden wird soll bereits bei der Veranlagung der Kriegsabgaben Gebrauch gemacht werven, sofern nicht eiwa

)

2 Preußen. Ministerium des Innern. Die Preußi sche Staatsregierung hat auf Grund des

Stellvertreter des ausschuss s in Allenstein oauf die

Sitze des Bezirksausschusses ernannt.

und Forsten. Der Regierungs⸗ und Forstrat, Geheime

Versetzt worden sirnd: Kochs Eisel) der Forstmeister Becker in Kupfe hütle bach, der Fo simeister Brandt ;

der Regierungs⸗ und

nach Hersch

Forstmeister Schwab in Herschbach nach Königstein.

1 Ministerium für Wissfenschaft, Kunst bEöö

akultät der Universität in Göttingen Dr. bservator an der Sternwarte, prosessor in derselben Fakultät ernannt worden.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Kassensekretär Stellmacher zum Buchhalter und der Bürodiätar Kuhnert zum Kassensekretär worden.

Bekanntmachung.

Die Preußische Staatsregierung hat den Branden⸗ burgischen Provinziallandtag füe 22. Februar d. J. nach der Stadt Berlin berufen. Die Eröffnungssitzung findet am 22 Februar d. J., Mittags 12 Uhr, im Landes⸗ hause zu Berlin, Matthäikirchstraße 20/21, statt. Charlottenburg, den 28. Januar 1920.

Der Oberpräsident der Provin; Brandenburg und Dr. Maier.

Bekanntmachung.

Dem Fleischermeister Reinholt Sambale in Strebhlen wird hierduech auf Grund der Verordnung vom 23. Dezember 1919,

betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603), der Handel mit Fleisch und Fleisch⸗ waren sowie jegliche mirtelbare und unmittelbare Betätigung an einem solchen Handel we en Unzuverlässigkeit in bezug auf dieses Gewerbe vom 2. Februar 1920 ab bs auf weiteres untersagt. Der Betroffene hat die Kosten dieses Verfahrens und der Veröffent⸗ lichung zu tragen.

Strehlen i. Schles., den 31. Januar 1920.

Der kommissarische Landrat. Frhr. von Kirchbach, Regierungsra

Bekanntmachung. Dem Kaufmann Wilhelm Bräer, Elberfeld, Johannis⸗ straße 5, wohnhaft, ist wegen Un uperlässiz keit der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs untersagt worden. Elberfeld, den 22. Januar 1920. Die Polizeiverwaltung. J. V.: Dr. Kirschbaum.

——V—

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Han el, und der Ausführu gsbestimmung des Herrn Mmisters für Handel und Gewerbe vom 27. September 1915. wird der Händlerin, Witwe des Felix Weichfelbaum, Gustel geborene Nehemia, Recklinghausen, Kunibertistraße Nr. 17, der Handel mit Lebens«⸗, Futter⸗ und Genußmitteln wegen U zuver⸗ lässigkeit untersagt. Die durch die öffentliche Bekanntmachung -ee. Anordnung entstehenden Kosten hat Frau Weichselbaum zu

tatten.

Recklinghausen, den 31. Januar 1920. Die Ortspolizeibehörde. J. V.: Dr. Baur.

(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

Nicchtamtliches.

Dentsches Reich. Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für Haus⸗ halt und Rechnungswesen und für Steuer⸗ und Zollwesen so⸗ wie die vereinigten Ausschüsse für Haushalt und Rechnungs⸗

§ 3. „Die Preise dieser Bekanntmachung treten für alle Lieferungen, dic ab 5. Februar 1920 durch den Hersteller erfolgen, in Kraft. Für

Das Tarifregisser und die Registerakten können im Reichs⸗ Ministerium für Landwirif chaft, Domänen

arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161,

1 orstrat in Wünnenberg nach Trier Seeehrgasehon has

in Grenzheide nach Müllrose der Forstmeister Dyck in Marienwerder nach Neumünster, 1

Der außerordentliche Pevfe ses in der philosophischen Ambronn, ist zum ordentlichen Honorar⸗

Bei der Hauptverngetung der Staateschulden sind der

ernannt

des Landesverwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883 (Gesetz⸗Samml. S. 195) den Regierungsraot von Liebermann in Allenstein Zweiten Mitgliedes des Bezirks⸗ Dauer seines Hauptamts am

Regierungsrat Hartmann in Erfurt ist zum Oberforstmeister in Aensberg

können ernannt worden. Abdruck des Tarifvertrags gegen

2

8

in einzelnen Bezirken infolge des Mehrbedarfs an Form⸗ blättern eine Verzö erung in der Veranlagung zu besorgen sst. Es wird jedoch besonders darauf hingewiesen, daß die Ver⸗ pflichtung zur Abgabe der Steuererklärung nicht von der Aus⸗ händiaung zweier Formblätter abhängig ist. Wenn also in einzelnen Fallen die Ausgabe zweier Vordrucke unterblieben ist, so darf der Steuerpflicht ge nicht etwa aus diesem Grunde die Einreichung der Steuererklärung verweigern.

Preußen.

estern vormittag fand im Nathaus in Cöln ein Emp⸗ fang der preußischen Minister natt. Der Ober⸗ bürgermeister sagte in semer Begrüßungea sprache laut Bericht des „Wolffschen Telegrap enbü os“ unter anderem, das Rheinland stehe zwar unter fremdem Druck, doch gebiete es die Gerechtigkeit, zu sagen, daß die oberste britische Verwaltung Verständnis und sogar Mitgefühl für das Land gezeigt babe. Das Los des Rheinlandes sei doppelt schwer für eine freiheit⸗ lich gesinnte Bevölkerung. Es sei nicht immer durch versänd⸗ nisvolles Mitgefühl der deutschen Brüder jenseits des Rheins gemildert worden. Aber alle am Rhem kennien doch nur ein Beir nämlich ein großes, starkes und geachtetes, einiges und

jeies deutsches Vaterland. Darauf erklärte der Ministerpräsident

Hirsch unter anderem:

„Wir ergreifen die erste Gelegenheit, persönlich in engere Fühlung

mit dem Rheinlande zu treten. Der Druck, der durch die Besatzung

seelisch und auch wirtschaftlich auf diesem Lande lastet, wird von uns

ebenso als gemeinsame schwere Not empfunden. Wir geloben, daß

unsere Versuche zur Milderung der dem Rheinlande aufgezwungenen

Verwaltungsmaßnahmen nicht erlahmen werden. Genau wie die

Reichsregierung wird auch die preußische Staatsregierung weiterhin

Einspruch erheben gegen die Maßnahmen, die mit dem

Fiedensvertrage nicht vereinbar sind. Wir erwarten, daß

das Gefühl der Völkerzusammengehörigkeit auch den Sieger

auf die Ketten verzichten lassen wird, die er jetzt diesem

Lande schmiedet. Ein nicht Geringes wird hierzu der Geist des

rheinischen Volkes selbst hinzutun. Nicht nachdrücklich genug kann

die Staatsregierung warnen vor all jenen Versuchen, die Rheinlande

loszutrennen aus ihrer staatlichen Zugehörigkeit in der Hoffnung,

dadurch Ziele zu erreichen, die letzten Endes doch nur durch die

Trennung vom Reiche verwirklicht werden könnten. Die daraus er⸗

wachsenden Gefahren wollen wir gemeinsam mit ihnen bannen.

Soweit allein staatspolitische Erörterungen mitsvpielen, bedarf es

einer besonders klaren Aussprache. Es ist nicht richtig, daß das Be⸗

dürfnis nach staatlichen Umformungen am Rhein begründeter wäre

als irgendwo sonst. Andererseits kann darüber kein Zweifel bestehen,

daß die staatliche Umformung, wie sie im werdenden Staats⸗

recht des ganzen Deutschen Reiches sich zu gestalten beginnt, nie

den Versuch machen wüde, den Ländern dasjenige an

kultureller Eigenart zu nehmen, was sie mit Recht für sich

fordern dürfen. Das gilt für jeden deutschen Gau gleichmäßig. Das

gilt gleichn äßig für das gesamte preußische Volk. Wenn Sie sich

das dunkle Los breiter Schichten des Volkes im Kriege und nach rer

Niederlage vergegenwärtigen, so werden Sie eher geneigt fein, manchen

Ueberschwang dieser Schichten bei ihrem Streben zum Aufstieg milder

zu beurteilen. Glauben Sie es dem werktätigen Volke, daß sein

Streben nach Mitbestimmung nicht verantwortun slosem Machr⸗

hunger entspricht, sondern daß es sich seiner Pflicht der Mitverant⸗ wortung voll bewußt ist. Ein freies Volk in einem freien Land zu sein, diefem Gedanken bei unserem ersten Zusammentreffen im Namen der Preußischen Staatsregierung Ausdruck zu verleihen, ist mir ein Herzensbedürfnis.

Der Finanzminister Südekum besprach die Hilfeleistun für die durch das Hoch wasser Geschädigten und erklärte, da für die Kinder sofort gesorgt werden müsse. Um den Kindern namentlich ärmerer Eltern, den Landaufentbalt zu ermöglichen überreichte der Minister als Beihilse der Staatsregierung dem Oberbürgermeister die Anweisung auf 100 000 ℳ.

Gestern nachmittag hatten die preußischen Minister eine mehrstündige Besprechung mit Vertretern von Handel, Industrie, Gewerbe und Handwerk zur Er

örterung aller das Rhein land betreffenden wirtschaftlichen und sozialen Fragen. Vom Ministerpräsidenten wurde das Ver⸗ sprechen abgegeben, in eine ernsthafte Prüfung aller vorgebrachten Wünsche und Beschwerden einzutreten. Da deren überwiegender Teil zugleich auch Reichsangelegenheiten betrifft, wurde von allen Seuen der Wunsch geäußert, daß in nächster Zeit auch

Gelegenheit zu einer uüheren Besprechung mit dem Reichs⸗

wirtschaftsministeruum gegeben werden möge.

Der Maister⸗ präsident konnte bereits als den Zeitpunkt dieser Besprechung den 9. Februac in Aussicht stellen.

8 8 ———V.—

Das Wehrkreiskommando teilt mit, daß die Räumung der zweiten Zone des ostpreußischen Abstimmungs⸗ gevietes mit den Städten Ma gnrabowa, Orielsburg, Passen⸗ heim, Hoh nstein uad Gi genburg durchgeführt ist.

In Doutsch Eylau ist der erste Transport der Eatente⸗ truppen in Stärke von enem engl’schen Bataillon eingetroffen. Nach Räumung Allenneins wird das Bataillon nach Allenstein verlegt werden.

1 n den Abstimmungen in Schleswig veröffentlicht der Deutsche Ausschuß für das Herzogtum Schleswig folgende dringende Mahnung:

Die Listen der Stimmberechtigten für die 1. Zone sind geschlossen. Leider hat eine nicht unbeträchtliche Anzahl Ab⸗ stimmungsberechtigter es versäumt, sich rechtzeitig zu melden,

trotzdem sie immer und immer wieder dazu aufgefordert waren. Uns sind dadurch wertvolle Stimmen verloren ge⸗

wesen und für Volkswirtschaft hielten heute Sitzungen.

gangen. Die Abstimmung in der 2. Zone, in der gemeinde⸗

vpoeranlaßt sehen,

Zone Stimmberechtiaten die sich noch nicht gemeldet haben, ergeht daher die dringende Aufforderung, sich sofort bei dem Vertrauens mann ihres Wohnorts oder bei dem Deutschen Aus⸗ schuß für das Herzogtum Schleswig, in Flensburg (Süder⸗ graben 59) zu melden. Freie Reise, freie Unterkunft und Ver⸗ pflegung werden gewährt.

Stimmberechtigte der 2. Zonel

Es gilt, Eure alte Heimat dem deutschen Vaterlande zu erhaluten; ihr Schicksal ist in Eure Hände gelegt!

Alle Meldungen müssen spätestens am 10. Februar d. J. 1

in den Händen des Deulschen Ausschusses in Flensburg sein.

Hamburg.

Zum Ersten Bürgermeister Hamburgs ist laut Meldung des „Wolffschen Telegrophenbü os“ vom Senat an

Stelle des anescheidenden Bürgermeisters Dr. Sthamer der Senator Dr. Diestel ernannt worden. 8

1 Oesterreich. V In einer Zuschrift an den Staatskanzler Dr. Renner hat

8

weise abgestimmt wird, steht bevor. An alle in dieser stimmung über diesen Antrag zu schreiten, den sie grundsätzsich;

billigte, mit dem Gedanken einverganden, gegenwärtig die Be⸗ ziehungen mit den Parlamenten der Zent a mächte nicht wieder aufzunehmen und sich mit den Parlamenten der Entente zum

wecke einer gemeinsamen Aktion m dieser Nichtung zu ver⸗

ständigen. Norwegen.

Die Ministerpräsidenten und Minister des Aeußern von Schweden und Dänemark sind am 30. Janvar in Cmist ania zu Beratungen eingetroffen. Bereits am Tage der Ankunft haben die Verhandlungen, die sich auf den Vörkerbund beziehen, begonnen.

In der gestrigen Sitzung der eidgenössischen Räte gab der Bundespräsiden Motta die Stellungnahme des Bundes⸗ rats in der Nölkerbundsfrage bekannt. Er erklärte dem „Wolffschen Telegrophenbüro“ zufolge:

Wahrend in der Frage der Beitrittsfrist anscheinend einander gegenüberstehende und noch auszugleichende Meinungen vorlägen, handele es sich bei der Neutralitätsfrage um Einzelbeiten, ie in aller Deutlichteit festgestellt werden müßten. Eine Volks⸗ abstimmung bedürfe langer, eingehender Vo bereitungen und tlarer Fragestellung. Die Schweiz könne militärisch an keinem Krieg teilnehmen, auch ncht an einem durch Artikel 16 des Völker⸗ bundsvertrags vorgesebenen; die Schweiz set unverletzlich und könne den Durchzug von Truppen und Vorbereitungen militärischer Unter⸗

der Vorarlberger Abgeordnete Hermann, wie die „Arbeijer⸗

zeitung“ meldet, dessen Aufmerksamkeit darauf gerichtet, deß in den Grenzgemeinden Vorarlbergs ein gyoßer Teil der Anwesen und des Realbesitz’s durch den Grenzverkehr mit der Schweiz mit Frankenschulden belastet ist. Infolge des gegen⸗ wärtigen Sturzes des Kronenkurses kündigten die Schweizer Gläubiger, darunter viele Ge dinstitute, den Vorarlberger Schaldnern die Hypotheken. Durch die Kursd ffere zen würden ganze Gemeinden vom Zusammbruch beoront Der Abgeordnete Hermann ersucht den Staatska zier, im Einvernehmen mit der Schweizer Nundesregierng dahm zu mirken, daß gerichtliche Beineibungen eingestellt werden. Der Stogtskanzier hat mit⸗ geteilt, daß er sofort Schritte bei der Schweiser Bandes⸗ regierung unternehmen lassen werde.

Ungarn.

Die Staatsonwaltschaft hat die Anklageschrift, auf Grund deren Oesterreich neuerlich um Auslieferung von Bela Kun und Genossen ersucht wird, fertiggestellt. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, erhebt sie gegen die Ge⸗ nannten die Anklage wegen Verbrechens der Anstifrung bezw. der Teilnahme am Verbrechen des Mordes in 231 Fällen, erner wegen 16 fachen Verbrechens des Diebstahls sowie wegen mehrfachen Verbrechens fortgesetzt verübter Geldfälschungen.

Frankreich.

1 Die 1 Jules Cambon genehmigte gestern den Text der Note, die am Nochmittag dem Versitzenden der deutschen Friedensdelegation Freiherrn von Lersner mit der Liste der Personen, deren Auslieferung verlangt wird, überreicht wurde. Die Konferenz beschäftigte sich alsdann mit dem Entwurf einer neuen Note, die an die Regierung der Niederla nde in betreff der Auslieferung Kaiser Wilhelms gesandt werden soll. Die Nachrichten, die genern über den Inhait dieser Note ver⸗ öffentlicht wurden, sollen nach dem „Temps“ und dem „Journal des Débats“ nicht dem Inhalt der Note ennsprechen. Schließlich erstattete General N essel Bericht über seine Mission in den Baltenlanden. Seine Mitteilungen haben gewisse politische Fragen aufgeworfen, die dem Ausschuß für die balt schen Angelegenheiten mitgeteilt werden sollen. Die Bot⸗ schafterkonferenz wird ihre nächste Sitzung kommenden Freitag abhalten.

Wie das „Reutersche Büro“ erfährt, ist der Zeitpunkt für die Antwort Ungarns auf die Friedensbedin⸗ gungen der Alliierten bis zum 24. Februar verlängert worden. Die österreichischen Minister Reisch und Löwenfeld⸗ Ruß sind gestern vormittag in Paris angekommen. Wie „Wolffe Teiegraphenbüro“ mitteilt, verlangen sie, daß das Programm. das anläßlich der Anwesenheit des Staatskanzlers

Renner in Paris aufgestellt wurde, zur Ausführung gelangt,

bis die amerikanische Regierung sich über die Bewilligung eines Vorschusses von 70 Millionen Dollar an Deutsch⸗Oesterreich schlüssig gemacht habe. Die Maßnahmen, die getroffen worden seien, stellten die Ernährung Oesterreichs nur bis zum 1. März

sicher.

Zum Chef des Generalstabs der Marine ist Vizeadmiral

Salaun ernannt worden. Im gestrigen Mynisterrat wurde einem Gesetzentwurf ugestimmt, der den französischen Bergarbeitern eine Er⸗ a der Pension bis zu 1500 Francs zubilligt. Die Kammer hat in ihrer gestrigen Sitzung den Gesetzentwurf über die Sommerzeit, die frühestens am 15. Februar eingeführt werden kann, angenommen und sich dann auf Donnerstag vertaat. An diesem Tage werden die In rpellationen über die auswärtige Politik der Regierung verhandelt werden. . G Italien. Blättermeldungen zufolge ist in der vorgestrigen Sitzung des Ministerrats ein Gesetzentwimf eingebrocht worden, der das Recht, Amnestie zu gewähren, vom König auf das Parlament übertragen will.

Belgien.

Blättermeldungen zufolge ist der Kriegsminister aus Gesundheitsgrüncden zurückgetreten. An seiner Stelle hat der Üiberale Abgeordnete Janson das Portefeuille für Krieg übernommen.

Vom 5. bis 20 September soll in Brüssel ein Welt⸗

kongreß internalionaler Vereinigungen statt⸗ finden, und zwar aus Anlaß des 25 jährigen Bestehens des Internotionalen Bibliographischen Je stituts. Dieser Kongreß soll die Bedingungen prüfen, unter denen die internationalen Vereinigungen mit dem Völkerbund zusammenarbeiten können.

1 Die belgische Gruppe der Interparlamentarischen Vereinigung hat einen Antrag auf Ausschluß der deutschen Parlamentarier aus der Vereinigung geprüft. Für

den Fall, daß das Büro dieser Forderung nicht stattgäbe, würde

sich die belgische Gruppe laut Meldung der „Agence Havas“ die Bildung einer EEEEö1 Vereiniung zu beantragen, die keinen Vertreter der Zentral⸗

mächte zuläßt. Die Versammlung e ärte sich, ohne zur

Botschafterkonferenz unter dem Vor sit von

nehmungen auf ihrem Boden nicht dulden. Bei den Verhandlungen

in London werde über das künftige Schicksal und die Stellung der Schweiz in der Welt und über die internationale Lage entsch eden.

Dabei werde sich die Schweiz auf ihre geechte Sache stützen Es könne niem and gleichgültig sein, ob das Tor des Völkerbundes für die Schweiz offen sei oder nicht, wenigstens richt für diejenigen, die an die internationale Rechtsordnung große Hoffnungen knüpften.

Die Erklärm g fordert die Stände auf, sich vorläͤufig jeder

Erö terung diesee F age zu entharten. Solange die Vereinigten Staalen ihren Beitrist zum Vörkerbund noch nicht vollzogen hätten, würde der Bundeen rat den Beitritt der Schweiz zum Völkerbund nicht ohne Zustimmung der Stände vollziehen.

Die Vorstär de der Bauern⸗ und Bürgerfraktion sowie der katholisch⸗konservaliven Fraktion der Bundesversammlung haben sich, entp echend dem Ansuchen der freisinnigen Fraktion, damit einverstanden erkärt, daß die Ersatzwahl für den Bundesrat

Calonder verschoben und eine Abklärung in bezug auf den

Gesundheitszustand Calonders abgewartet wird. Die Demi sion

des Bundesrots Calonder wird infolgedessen nicht in dieser

Session der eidgenössischen Räte behandelt, for dern auf die

Apri session verschoben, bis zu welchem Zeitpunkt Calonder

jedenfolls in der Lage sein wird, sich endsüllig über sein Ver⸗ bleiben im Amte zu äußern.

Amerika.

Der englische Geschäftstꝛäger in Washington, Lindley, übergab dem Staatssekretär eine Erklärung seiger Regierung. in der, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, kategorisch fest⸗ gestellt wird, daß Großbritannien keineswegs die Absicht habe, eine neue Anleihe in den Vereinigten Staaten auf unehmen, sondern vielmehr wünsche, seine Ve pflichtungen in diesem Lande zu vermindern. Ein gewisses Mißoerständnis sei dadurch entstanden, daß die Presse beider Länder meldete, Großbritonnien habe einige Mächte, insbesondere die Ver⸗ einigten Staaten, eingeladen mitzuwirken, um die Le den der während des Krieges verwüst ten der zu mildern. Daraus erg be sich, daß England darouf verzichte, für seine eigene Rechnung bei den Vereinigten Staaten An eihen aufzunehmen.

Nach einer Hovasmeldung wird de Nachricht über eine angebuche Revolution in Guatemala von dem guagtemalischen Gesandten in Paris für vollständig falsch erklärt. Im ganzen Lande herrsche größte Ruhe.

11“ 8 8 8 Asien.

Nach einer Meldung der „Agence Hovas“ hat die seit einige: Zeit von extremen Elementen in Anatolien betriebene Propaganda in Cilicien Unruhen hervorgerusfen. Banden aus den Bergen versuchten verschiedentlich die französischen Bewachungstruppen anzugreifen. Die französischen Truppen sind aber immer rasch Herr der Lage geworden. Bei einem Anfpriff von Beduinen auf einen Posten bei Aleppo wurde ein französischer Offizier getötet.

Dem „Reuterschen Büro“ zufolge hat das amerikanische Kriegsamt die Mitteilung erhalten, daß die Revolutionäre Wladiwostok genommen haben. Nach der „Times“ haben die diplomati chen und konsulagrischen Verteeter Maßregeln zum Schutze des Lebens und Eigentums der Angehörigen ihrer Staaten getrofsen.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Artikels 13 Abs. 2 der Verfassung des Deutschen Reichs

ist nebst Begründung der Deutschen Pationalversamm⸗ lung zur Beschlußfassung zugega gen. Er lautet, wie folgt:

V § 1.

Für die Entscheidungen auf Grund des Artikels 13 Abs. 2 der Ver affung des Deul chen Reichs ist das Reschsgericht zustä dig. Der zur Entscheidung berufene Senat wird im Einzeljalle durch den Prä⸗ sidenten des Gerichts bestimmt. 1“

V Der Antrag auf Entscheidung ist schriftlich bei dem Präͤsidenten des Reichsgerichts einzureichen. Vor der Entscheidung find die be⸗ teiligten Re chs⸗ und Landeszentralbehörden zu hören. Ihte Erklä⸗ rungen sind schrifrlich abzugeben und zur Keuntnis der Gegenpartei u bringen. Des Reichsge icht kann eine mündliche Verhandlung anordnen; auf Antrag einer deteiligten Zentrabbehörde muß dies geschehen. Der Termin ist den betekligten Zentralbehörden mitzuteilen. Diese können zur Wahrung ihres Standtpurkts Beauftragte bestimmen, die mit ihren Ausführungen und Anträgen zu hören sind.

Die Entscheidung erfolgt durch Beschluß. Der Beschluß ist mit Gründen zu versehen und den beteiligten Zentralbehörden von Amts wegen zuzustellen. 3

Die Reichsregierung hat die Entscheidung ohne Begründung im Reichs Gesetzblatt zu verönentlichemn.

Die Entscheieung hat Gesetzeskraft.

In der Begründung wird aus eführt:

Nach Artikel 13 Abs. 2 der Reichsverfassung sind die Reichs⸗ und Landeszentralbehörden befugt, bet Zweifeln oder Meinungsver⸗ schiedenheiten darüber, obeine landesrechtliche Vorschrift

8 9 8

mit dem Reichsrecht vereinbar ist, die Entscheidung eines obersten Gerichtshofs des Reichs anzurufen. Die näberen Bestim⸗ mungen, insbesondere über die Zaständigkeit und das Verfahien, sind einem besonderen Reichsgesetze vor ehalten. Als zunändiger Ge⸗ richtsbof kommt, da es sich bei den Entscheidungen lediglich um Rechtsfragen bandelt, nur eine oberste Rechtsinstanz des Reicks in Frag⸗ (zu veragleichen Protokolle d 6 Verfassungsausschusses Nr. 26 1. 15 bis 21 fowie Druchsachen des Verfassungsausschusses Nr. 115). Der Entwurf überträgt die Ent’cheidung bi auf weiteres dem Reichsgericht. Nach Crrichtung des obersten Reichsverwaltungs⸗ gerichts wird erneut zu prüfen sein, ob und inwieweit auch dieser Gerichtehof zu Entscheidungen der in Betracht kommenden Art beran⸗ gezogen werden kann. Welcher Senat des Reicheg richts im Einzel⸗ falle tätig wird, soll durch den Präsidenten des Gerichs besonders bestimmt werden. Das Verfahren ist in der Negel schrittlich. Nach Bedarf kann das Reichsgercht eine mündliche Verhandlung an⸗ ordnen. Die Entscheidung ergeht durch Beschluß der mit Geünden zu versehen und den beteiligten Zentralbehörden von umts mwegen zuzustellen ist. Dem Zwecke des Artikels 13 Abs. 2, die Frage der Gültigkeit landesrechtlicher Vorschriften gegenüber dem Reicksi cht endgültig durch einen höchsten Richterspruch zu klären, entspricht es, der Ent⸗ scheidung des Reichsgerichts nicht nur Wirk amkeit zwischen den be⸗ teili, sen Zentralbehörden, sondern allgemem verbindliche Kraft bei⸗ zulegen. Der Entwurf bet immt daher, daß der Spruch des R ichs⸗ gerichts im Reichs⸗Gesetzblatt zu veröffentlichen ist und mit der Ver⸗ öffentlichung die Kraft eines Reichsgesetzes e langt. Haraus ergibt sich, daß, wenn das Reichegericht ei e landesrechtliche Vorschrift mit dem Reichsrecht für vereinbar erklärt hat, dies von keiner Seite mehr in Frage gestellt werden kaun. Anderseits steht, wenn das Rei rsgeriht ausgesprochen hat, daß eine la d srechtliche Vorschrist dem Reichsrecht wieerspricht, deren Ungültigkeit uneinge⸗ schränkt und mit Wirkung für jedermann fest. Deese Feststellung wirkt auf den Zeitpunkt zurück, in welchem das Reichsrecht und das mit ihm nicht vereinbare Landesrecht einander gegenübertraten. Rechtskräflige Entscheidungen aus der Zwisch nzeit, die das da des⸗ recht als gültig behandelt hatten, bleiben 1 doch nach den allgemeinen Grundsätzen über die Grenzen der Rückwirkung unberührt.

1.“

Statistik und Volkswirtschaft.

Arbeitsstreitigkeiten.

Unter Mitwirkung des nach Essen entsandten besonderen Kommissars der Reichtregierung, Regierungerat Dr. Bodenstein aus Berlin, und des Reichskommissars Severing aus Münster sind, wie „W. T. B.“ berichtet, in der Nacht zum Dienstag die Tarifverhandlungen im rheinisch⸗westfälischen Bergbau zu glücklichem Abschluß gebracht worden. Die Berg⸗ leute erhalten u. a. eine wesentliche Erhöhung der Löhne, Kinder⸗ zulagen und längeren Urlaub. Durch diese Besserstellung wird der Bergmann im besonderen Maße besähigt, auch unter schwierigen Ernährungsverhältnissen seinen mühseligen Beruf auszuüben. Durch den Abschluß der Tartfverhandlungen wird dem heimischen Ruhrbergbau die dringend nötige, ruhige Weiterentwicklung gewähr⸗ leistert. Bei Abschluß der Verhandlungen hat sich der Zechenverhand bereit erklärt, freiwillig eine Summe von rund 12 Millionen Mark zur Verfügung zu stellen, die nach näherer Vereinbarung mit den Ge⸗ werkschaften besondere Verwendung zur Erhöhung der Kinderzulagen für einen bestimmten Zeitraum finden sollen. Ueber Einzelheiten des Tarifs wird ergänzend mit eteilt: Allen über 20 Jahre alten, über und unter Tage beschäftigten Arbeitern wird vom 1. Feb uar ab eine durch⸗ schnittliche Lohnerhöhung von 8 ℳ, den jüngeren Arbeitern eine ent⸗ spreche d geringere gewährt. Das Kindergeld, das bisher 0,20 je Schicht und Kind betrug, ist auf 1 erhöht. Darin eingeschlofsen ist der Betrag für die der Brot⸗ und Kartoffelpreise. Auf erdem wird ohne Rücksicht auf das Acter den unter Tage beschästigten Ar⸗ beitern eine seste Schichtzulage von 3 gegeben. Ferner wurde die Höchstzahl der Urlaubstage von 6 auf 9 erhöht, mit der Maßgabe, daß auf die über 6 Tage hinausgehenden Urlaubstage für das Urlaubs⸗ jahr 1920/21 verzichtet wird, dafür jedoch eine Urlaubsvergütung ge⸗ zahlt wud.

In Wien faßten, wie „W. T. B.“ erfährt, die klinischen Afsistenten und Hilfsärzte in einer am 2. d. M. abge⸗ haltenen Versammlung den Beschluß, in Berücksic tigung der weit⸗ gehenden Folgen eines Aerztestreils den Ausstand bis zum 1. März zu vertagen, um der Regierung die Möglichkeit zu geben, die den Vertretern der klinischen Assistenten und Hilssärzten mündlich ge⸗ machten Versprechungen zu erweitern und einzulösen.

Der Eisenbahnerausstand in Reichenberg in Boͤhmen ist „W. T. B.“ zufolge nach zweitägiger Tauer bei⸗ gelegt worden. Die Eisenbahner haben beschlossen, die Arbeit wieder aufzunehmen, da inzwischen Zuweisungen von Kohlen und Lebensmitteln erfolgt sind. Die Ausstandstage sollen nicht bezahlt werden, da nach Ansicht der Eisenbahndirektion die Arbeiter nicht aus Not in den Ausstand getreten sind.

Aus Paris wird dem „W. T. B.“ felegraphiert: Der Ver⸗ waltunsrat der Gewerkschaft der Eisenbahner kat in seiner Sitzung am Montag erklärt, er überlasse dem aus führenden Ausschuß alle Schritte, die bis zur Einst Uung der A beit gehen könnten, wenn die Forderungen der Eisenbahner bis zum 10. Februar nicht angenommen würden. Es handelt sich in der Hauptsache um Teuerungszulagen.

sach einer von „W. T. B.“ übermittelten Nachricht des Mai⸗ länder „Secolo' aus Bergamo ist daselbst ein Ausstand ausgebrochen, von dem 50 Betriebe mit 50 000 Arbeitern betroffen sind.

Eine Havasmeldung aus Barcelona besagt: Die Arbeit wird hauptsächlich in den kleineren Betrieben wieder auf⸗ genommen. In den Häfen und bei den Verkehranstalten geht bald alles wieder seinen normalen Gang. In den großen Industrie⸗ betrieben wird noch geftreikt. In Catalonien wurde die Arbeit beinahe überall wieder aufgenommen. In Santander ist der allgemeine Ausstand ausgebrochen.

Am Montag traten, einer vom W. T. B.“ übermittelten Havasmelvung aus Saloniti zufolge, die Eisenbahner Mazedoniens in den Ausstand. Die Zaht der Ausständigen beläuft sich auf 3500. Der Verkehr ist teilweise eingestellt. Die Militärbehörden richteten einen besonderen Zu verkehr ein. Die Aus⸗ ständigen verlangen eine materielle Besserstellung.

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Albert von Hofmann, Das deutsche Land und die deutsche Geschichte. Mit 54 Kartenskezzen (Deutsche Verlags⸗Anstalt Stut!gart und Berlin 1920. Gey. 20, geb. 24.) Zwischen Gelande und Geschichte besteht ein Zafammen⸗ hang, jamn kann das Geläunde geradezu als eine Geschichtsquelle verwerten. Darauf hat schon Mollike einmal hingewiesen, bderselbe, der ras Wort „Gelände“ statt des bis dahin üblichen „Terrain“ ge⸗ prägt hat. Den Beziehungen einer Landschaft zu ihrer eichichte nachzugchen, hat einen eigenen Retz, und die liebevolle Versenkung in die Aufgabe hat hier etwas zu Tage gefördert, was neu und auf⸗ schlußreich wirkt. Man kann die Geschichte nach leitenden Ideen betrachten, und die Männer, die sich zu ihren Töägern machen, in den Vordergrund rücken. Man hat augc, nmit Erfolg versucht, in der Folge der Generationen klare Scheidungen zu gewinnen und die deutsche Geschichte nach Menschenaltern zu erzählen. In dem vorliegenden Werke galt es, die geographischen Einheiten herauszuarbeiten, die den Schauplatz eignen krafivollen Lebens bilden, ähnlich wie es eine Literaturgeschichte gibt, die nach

den deutschen Stämmen und Landschaften geordnet ist. neun den 1*“