“
4. Für die Steinkohle*) aus dem Saarrevier, Lothringen und der bayerischen Pfalz: Amtliche Kohlenverteilungestelle für das Saarbrücken 3, Kaiserstr. 27 I. I
5. Für die Braunkoblet) aus dem Gebiet rechts 82* mit Ausnahme von sächsischer Braun⸗ ohle†):
Saarrevier in
Amtliche Verteilungsstelle für die Braunkohlenwerke rechts der Elbe in Berlin NW. 7, Unter den Linden 39.
6. Für die mitteldeutsche Braunkohle †) (links der Elbe), mit Ausnahme der unter 7 genannten: —
Amtliche Verteilungsstelle für den mitteldeutschen Braun⸗ kohlenber bau in Halle a. S., Magdeburger Str. 66.
7. Für Braunkohlet†) aus den Freistaaten Sachsen und Sachsen⸗Altenburg sowie für böh⸗ mische, nach Deutschland (außer Ba ern) einge⸗ führte Kohle und für sächsische Steinkohle“):
1 Kohlenausgleich Dresden, Linienkommandantur E, Dresden.
8. Für rheinische Braunkohle †): 8 Amtliche Verteilungestelle für den rheinischen Braunkohlen⸗ bergbau in Cöln, Unter⸗Sachsenhaufen 5/7. † †) 38a. Für Braunkobhlet) aus dem Dillgebiet, dem Westerwald und dem Freistaat Hessen: Kohlenausgleich Mannheim, Parkring 27/29, “ 9. Für Stein⸗*) und Braunkohlet) aus dem Fstszbefnfschen 115 57, für böhmische, nach ayern eingeführte Kohle*†): Amtlsche fcegn sszeit für den Kohlenbergbau im rechts- rheinischen Bayern, München, Ludwigstraße 16. 10. Für Steinkohle“) des Deisters und seiner nnc ebung (Obernkirchen, Barsinghausen, Ibben⸗ üren usw.): 1 Amtl che Verteilungsstelle für die Steinkohlengruben des Deisters und seiner Umgebung, Hannover, Brühlstr. 1. 11. Für Gaskoks**) siehe § 5, VI. 12. Für andere als böhmische Auslandsbrennstoffe siehe § 5, VII.
§ 7. Art der Meldung. 1. Die Meldungen, die mit deutlicher rechtsverbindlicher Namenzunterschrift (Firmenunterschrift) des Meldepflichtigen versehen sein müssen, dürfen nur auf amtlichen Märzmeldekarten erstattet werden, die jeder Meldepflichtige bei der zuständigen Orts⸗ oder Bezi kskohlenstelle, beim Fehlen einer solchen bei der zuständigen Kreiswirtschaftsstelle, wenn auch diese fehlt, bei der zuständigen Zivilverwaltungsstelle nach § 5, 1, 2 (im bestzten Gebiet bei der Amtlichen Kohlenverteilungestelle für den theinischen Braunkoblen⸗ bergbau in Cöln, siebe § 6, 8) gegen eine Gebühr von 0,50 ℳ für ein Heft zu 5 Karten beziehen kann. Für Bezirte gemäß § 5, II und IV sind Hefte zu 6 Karten gegen eine Gebühr von 0,60 ℳ vorgesehen. Auch die etwa noch weiter erforderlichen Meldcekarten (siehe § 5, 1* und *, 89 5, II, III und 9 ⁴) sind dort für 0,10 ℳ das Stück erhältlich.
2. Hat ein Melbdepflichtiger Betriebe an perschiedenen Orten pder in verschiedenen Teilen des gleichen Ortes, so müssen für jeden Betrieb die Meldungen gesondert erfolgen.
3. Jeder Meldepflichtige hat die für ihn in Frage kommende Verbrauchergruppe (Vorderseite der Karte) durch Durchkreuzen kenntlich zu machen. Falls ein Meldepflschtiger nach der Art seines gewerb⸗ lichen Betriebes zu mehreren Verbrauchergruxpen gehört, ist maß⸗ gebend, zu welcher Verbrauchergruppe der wesentlichste Teil seines Betriebes gehört. Ist ihm vom Reichskohlenkommissar eine Ver⸗ brauchergruppe angewiesen worden, so bat er diese in durchkreuzen. Ees ist unzulässig, mehrere Verbrauchergruppen zu durchkreuzen.
§ 8. Meldung im Falle der Annahmeverweigerung
1
der Meldekarten durch Lieferer.
Wenn ein Meldepflichtiger keinen Lieferer zur Annahme seiner Meldekarte bereit findet, so bon er neben der für den Reichskommissar bestimmten Meldekarte auch die für den Lieferer bestimmte dem Reichskommissar in Berlin mit einem Begleitschrelben einzusenden, in dem anzugeben ist, warum die Meldekarte nicht an einen Lieferer weitergegeben wurde und welcher Lieferer vorgeschlagen wird.
5 9. Weitergabe der Meldungen durch die Lieferer.
1. Jeder Lieferer, dem eine Meldekarte zugegangen ist, hat in
Koksanstalt, Bri
überlassen hat, dieser Dritte. “ 8 Falls ein Lieferer (Händler) die in einer Meldekarte aufge⸗ führten Brennstoffe von mehreren Vorlieferern bezieht, so gibt er nicht die urschriftliche Meldekarte weiter, sondern vexteilt deren Inhalt auf so viel neue Meldekarten, wie Vorlieferer in Frage kommen. Letztere hat er an die 9 Vorlieferer weiterzugeben. Die Mengen der neuen auf eteilten Meldekarten dürfen zusammen nicht
85 ergeben als die der urschriftlichen Karte. Jede neue Melde⸗ karte hat: — a. die auf die Karte entfallende Menge,
b. die auf die anderen Karten verteilten Roflmengen der ur⸗ schriftlichen Karte mit Nennung der Aeferer und der von jedem bezogenen Einzelmengen und Sorten zu enthalten. Die neuen Meldekarten sind mit dem Vermerk „Aufgeteilt“ und dem Namen der aufteilenden Firma zu versehen. Die urscheistliche Karte ist bis zum 1. April 1920 sorgfältig aufzubewahren.
3. Jeder Lieserer (Häͤndler), der von einem im Augslande wohnenden Lieferer böhmische Koblen bezieht, hat die betteffenden Meldekarten nicht an den ausländischen Lieferer, sondern, falls es sich um Meldekarten handelt, die von in Bavyvern gelegenen Betrieben berrühren, an die Amtliche Verleilungsstelle München (§ 6,*), andern⸗ falls an den Kohlenausglesch Dresden (§ 6,1) zu fenden. Handelt es sich um andere als döhmische Auslandebrennstoffe, „so sind die Karten an die „Einfuhrabteilung, Berlin W. 62, Kurfürstenstraße 117,“ zu senden. Die Karten 8e- solche ausländischen Lieferungen sind mit der Aufschrift „Auslandskohle“ zu versehen.
4. Bezieher von amerikanischer Kohle haben den Beiug dieses Brennstoffes nur auf den Meldekarten zu vermerken die dem Reichs⸗ kommissar für die Kohlenvertellung eingereicht werden.
10. Unzulässigkeit von Doppelmeldungen. Meldungen derselben Bedarfemenge bei mehreren Lieferern sind verboten. 5 11. Ausnahmebestimmungen (Aushilfslieferung). 1. Abgabe und Bezug von Brennstoffen außerhalb der ordnungs⸗ mäßigen Monatsmeldekarle (§ 1, 1 und 2) bedürfen der Anweisung oder der Genehmigung derjenigen Amtlichen Verteilungsstelle (siehe § 6), aus deren Bezirk dieser Bezug exfolgen soll. Gegen die Entscheidung der Amtlichen Verteilungsstelle ist Berufung an den Reichskommissar zulässig. Die Genehmigung wird nur ausnahmsweise beim Vor⸗ liegen eines besonders wichtigen Grundes erteilt.
Für die Abgabe und den Bezug von Brennstoffen, welche oer das Absatzgebiet der Rheinischen Kohlenhandels⸗ und Reederei⸗Ges. m. b. H. (Kohlenkontor Mannheim) bestimmt sind, tritt hinsichtlich
der gemäß Absatz 1 erforderlichen Anwelsung oder Genehmigung für
*) Auch Brikrtts, Schlammlohle und Koks. 2) Auch Gaskoksgrue, Lösche und dergleichen Abfallerzeugnifse, sowie
Hak nZarcge gee tene, Nazpreßsteine und Grudekoh
. †) Au Priketts, Naßpreßsteine un ubekoks. 8
rn Wegen der Meldepflicht in den besetzten Gebieten vergl. ½ 5 III. v1““ “ 8
der dazu bestimmten Spalte der Vorderseite der Karte die eigene wird der Handel mit Gegenständen des Firma und die Firma des Vorlieferers einzutragen und die Karte aller Art ohne Verzug seinem eigenen Lieferer weiterzugeben, bis sie zu dem
„Hauptlieferer“ I. t. Hauptlieferer ist das liefernde Werk (Zeche,
Ruhrkohle an die Stelle der Amtlichen Vette lungsstelle in Essen de
Kohlenausgleich Mannheim.
Auf § 3a, 1 (letzter Satz) und § 10 wird hingem iesen.
2. Aushilfslieferungen zwischen zwei Verbrauchern sowie Aus. Platzhͤndlers aus Mengen, die bereits bei ihm
sbar find, an einen Verbraucher sind auch zulässig, wenn neben 1 1 ve v S - (RGBl. S. 603) durch Verfügung vom heutigen Tage gestattet.
hilfslieferungen eines
dem Einverständnis der Parteien die Genehmigung der Zivilver⸗ waltungsstelle nach § 5, 1, 2 vorliegt. b n A. lieferungen Eisenbahrwagen benutzt werden, so bedarf die Lieferung außerdem der Genehmigung der zuständigen Amtlichen Verteilungs⸗ stelle (siehe § 6).
3. Ein Hauptlieferer (§ 9, 1) darf ausnahmsweise beim Vorliegen eines wichtigen Grundes anstatt durch den Kändler, welcher in der dem Hauptlicferer gemäß § 9, 1 zugegangenen Meldekarte verzeichnet ist, durch einen anderen Händler liefern.*) Auf letzteren findet in diesem Falle die Bestimmung, daß ihm die ordnungsmäßige Melde⸗ karte vorgelegen haben muß ( genünt die einschlägige Mitteilung des Hauptlieferers.
4. Die nochträgliche Meldung der gemäß Ziffer 2 und 3 statt⸗ findenden Lieferungen ist in § 3a geregelt. 8
§ 12. Anfragen und Anträge.
Anfragen und Anträge, die diese Bekanntmachung betreffen, sind, soweit nichts anderes besti:mmt ist, an den Reichskommissar für die Kohlenverteilung, Berlin, zu richten.
§ 123. Verwendung von gewerblichen Kohlen für andere Zwecke.
Es ist verboten, Brennstoffe, die für den Betrieb eines gewerb⸗ lichen Verbrauchers bezogen sind, ohne Genehmigung des Reichs⸗ kommissars in den Hondel zu bringen oder ser Hausbrandzwecke ab⸗ zugeben oder zu verwenden. Siehe jedoch § 32,.
§ 14. Verbraucher, die nicht der Melvepflicht unterliegen, sind zum Ein⸗
reichen von Meldekarten nicht berechtigt. § 15. Strafen.
1. Zuwiderhandlungen gegen diese Bekanntmachung werden nach 5 7 der Bekanntmachung vom 28. Februar 1917 mit Gefaͤngnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen, bei Fahrlässigkeit gemäß § 5, Abs. 2 der Verordnung des Bundesrats vom 12. Juli 1917 mit Geldstrafe bis zu 3000 Mark besttast.
2. Neben der Strafe kann im Falle des vorsätzlichen Zuwider⸗ handelns auf Einziehung der Brernstoffe erkannt werden, auf die sich die Zuwiderhandlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter ge⸗ hören oder nicht.
§ 16. Wirkung unterlassener Meldung.
Ein Meldepflichtiger, der seiner Meldepflicht nicht oder nicht fristgerecht genügt oder falsche oder unvollständige Angaben macht, hat neben der Bestrafung gemäß § 15 zu gewärtigen, daß er von der
Belieferung ausgeschlossen wird.
§ 17. Inkrafttreten.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. März 1920 in Kraft.
Berlin, 6. Februar 1920.
Der Reichskommissar für die Kohlenverteilung. Stutz.
2) Eine Ahaͤnderung hestehbender Licferungsberiebut Bestimmung nicht begünstigt werden.
sell durch diese
.““ Bekanntmachung. C1“
Der Händlerin Ida Gersdorf in Noschkowitz sst der Handel mit Zucker vom 13. Februar 1920 ab wieder ge⸗ stattet worden.
Döbeln, am 30. Januar 1920.
Die Amtshauptmannschaft. D. Drechsel.
—ee
Bekanntmachung. Dem Gemüsehändler Thomas Zoder in Bad Harzburg täglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs⸗ und Futtermitteln sowie rohen Naturerzeugnissen, Heiz⸗ und Leuchtstoffen, nach Maßgabe der Bekanntmachung des
etrfabrik) oder, wenn und sowest es einem Diitten Bundesrats zur Fernhaltung unzuberlässiger Personen vom Handel
(Verkaufskartell oder Handelsfirma) den Vertrieb seiner Produktion
vom 23 September 1915 untersagt, da er versucht hat, Mehl im Schleichhandel abzusetzen. Wolfenbüttel, den 24. Januar 1920. Kreisdirektion. Bruhn. .
8 8— 8 3 8 1.“ 8 8 89b
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 22
des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter
Nr. 7280 eine Verordnung über Melasse, vom 1. Februar 1920, und vnter
Nr. 7281 eine Verordnung öber vorübergehende Einfuhr⸗
erleichterungen für Fleisch, vom 26. Januar 1920. Berlin, den 4. Februar 1920.
Postzeitungsamt. Krüer.
““ Ministerium
Der Berginspektor Hochttrate ist von dem Steinkohlen⸗ bergwerk Friedrichsthal bei Saarbrücken an die Bergwerks⸗ direktion in Recklinghausen versetzt worbden.
Ministerium für Wissenschaft, Kunst
und Volksbildung.
Der bisherige Seminardirektor Dr. Veltman ist zum Regierungs⸗ und Schulrat ernannt worden und als solcher der Regierung in Koblenz überwiesen worden.
Der bisherige Hilfsarbeiter im Ministerium für Wisse schaft, Kunst und Volksbildung, Lehrer Reitz aus zum Kreisschulinspektor ernannt worden.
Bekanntmachung. Fräulein Martha Schinske in Berlin⸗Schöneberg,
Weosltwaßse 30, habe ich die Wiederaufnahme des durch
er 1 Stück 40) untersagten Handels mit Gegenständen des täglichen Be⸗ darfs auf Grund des § 2 Abs. 2 der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) durch Verfügung vom heutigen Tage gestattet.
Berlin, den 31. Januar 1920.
Der Polizeipräsident. Abteilung W.
J. V.: Dr. Weiß.
Sollen zu solchen Aushilfs⸗
“ 8 Bekanntmachung.
Dem Schankwirt Mar Löbl, Wilmersdorf, Duis⸗ burgerstr. 1, habe ich die Wiederaufnahme des durch Verfügung vom 11. Februar 1919 (R.⸗A. Nr. 37, Amtsblatt Stück 7) unter⸗ sagten Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs auf Grund des § 2 Abs. 2 der Bundesratsveror nung vom 23. September 1915
Gleichzeitig wird die dingliche Schließung der Schank⸗ und Speis wirtschaft in Berlin, Bellevuestr. 4, aufgehoben. Berlin, den 31. Januar 1920.
Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Wei
— —
Bekanntmachung. Das unterm 19. Juli 1916 und 2. November 1916 gegen die In⸗
§ 1, 1 und 2), keine Anwendung. Es haber der Firma Rudolf Prantz⸗Danzig, Hopfengasse 29 —
Frau Anna Prantz und die Kaufleute Alfred und Kurt Prantz — wegen Unzuverlässinkei ausgesprochene Verbot des Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Nah⸗ rungs⸗ und Futtermitteln aller Art sowie rohen Naturerzeug: issen, Heiz⸗ und Leuchtstoffen sowie mit Gegenständen des Kriegsbedarfs hebe ich hiermit auf Grund des § 2 Absatz 2 der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel v 3. S tember 1915 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 603) auf.
zig, den 30. Januar 1920.
Der Polizeipräsident. Früngel.
u“ Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ich dem Viehhändler Georg Sommerfeld, Berlin, Schmidstraße 35 bei Riegel, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenstaänden des täglichen Be⸗ darfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Berlin, den 15. Januar 1920. Der Polizeipräsident zu Berlin. Abteilung W. J. V.: Dr. Weiß.
——g—
Bekanntmachung.
Der Firma Rottleb u. Hahn und ihren Teilhabern, den Kaufleuten Rottleb, Hahn und Volmer habe ich den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Lebens⸗ und Futtermitteln sowie Tabak⸗ waren, wegen Unzuverläͤssigkeit untersagt. Durch diese Unter⸗ sagung ist gleichzeitig die der genannten Firma erteilte Erlaubnis zum Betrieb des Großhandels mit Lebens⸗ und Futter⸗
mitteln vom 28. 10. 1919 erloschen. — Die Kosten dieses Ver⸗
fahrens fallen den obengenannten als Gesamtschuldnern zur Last. Crefeld, den 27. Januar 1920. 8
Die Polizeiverwaltung. 8 Der Oberbürgermeister. J. V.: Printzen.
“
Bekanntmachung.
Dem Bäcker und Landwirt Händler Wilhelm Becker in Eickeloh, ist auf Grund der Verorenung vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel Reichs⸗Gesetzbl. S. 603), vom heutigen Tage an jeglicher mit Gegenständen des täglichen Bedarfs untersagt.
Fallingbostel, den 20. Januar 1920. “
Der Landrat. J. V.: Kampmann, Kreissekretär.
Bekanntmachung.
Der Karoline Reining, geb. Schleiß, üasg am 25. August 1891 in Griesheim a. M., wohnhaft in Fant urt a. M., Gutleutstr. 15, Geschäftslokal „Schwarzer Kater“ utleutstraße 15, wird hierdurch der Handel mit E egenständen des täg⸗
lichen Bedarfs, insbesondere Nahrungsmitteln aller Art, sowie jegliche mittelbare oder unm 1lelbare Beteili gung an einem solchen Handel wegen Unzuverläfsigkeit in bezug auf diesen Gewerbe⸗ betrieb untersagt.
Frankfurt a. M., den 27. Januar 1920.
Der Polizeipräsident. Ehrler.
Nichtamtliches.
Denutsches Reich.
Der Reichsrat stimmte in seiner gestrigen öffentlichen Sitzung der folgenden, vom preußischen Mianister des Innern, Heine, verlesenen Erklärung zu:
Der Reichsrat, als verfassungs mäßige Vertretung der deutschen Länder, bekennt sich zu dem heute kundgegebenen Standpunkt der Reichtregierung in der Frage der Auslieferung Deutscher an die Entente. Der Reicherat, weit entfernt, gesetzlich straf⸗ bare Taten einer ordentlichen Untersuchung und Ahndung vor deutschen Gerichten entziehen zu wollen, teilt die Empörung des deutschen
Männer auszuliesern. Der Reichsrat ist überzeugt, daß die Be⸗ völkerung aller deutschen Länder hierbei entschlossen hinter der Reichs⸗ regierung steht. Auch er erklärt mit der Reichsregierung das Ver⸗ langen der Entente für unerfüllbar. Der Reichsrat appelliert gégen diese dem deutschen Volke angetane Schmach an den Gerechtigkeits⸗ sinn der Welt.
Die Mitglieder des Reichsrats hatten sich der Verlesung von ihren Plätzen erhoben. .
—
Preußen.
Nach einer Mitteilung des Näumungszone 6 bes Abstimmungsgebiets Oberschtesien (Cosel, Gloßstrehlitz, Lublinitz, Rosenberg, Kreuzburg) heute ohne Zwischenfall geräͤumt worden. “ “
Die vor einigen Tagen ergangene Bekanntmachung
ü vom 20. September 1919 (R.⸗A. Nr. 222 Amtsblatt 4 d 8 3 W“ “ 9* äglichen Be⸗ Kommission vom gestrigen Tage ergänzt worden. Danach ist
lichen Agitation zu enthalten haben, ist, wie „Wolffs Tele⸗ graphenbüro“ meldet, durch eine weltere Bekanntmachung der
den in Frage stehenden Beamten in Zukunft auch jegliche
Teilnahme an öffentlichen Demonstrationen jeder Art
sowie Versammlungen politischer Natur verboten.
Fea arance den Magyaren und
Volkes über die Zumutung der Entente, ihr Hunderte deutscher
Generalkommandos ist die
der Internationalen Kommission in Flensburg, daß die kommnnalen und sonstigen Beamten sich esss öͤffent⸗
Regierung entschlossen sei,
worden wäten.
v1X“ — Nach einer neuen Verordnung dürfen die von der
internationalen, Kommission in Nordschleswig ausgewiesenen Stimmberechtigten zur Abstimmung nicht zmückkehren. Es wird ihnen aber gestattet, einen Vertreter zu stellen.
““
8 Hessen.
1“ 8 8 2 ““ Der Finanzminister Heinrich und der Justizminister von Brentano, letzterer zuagleich als Führer der Zentrums⸗ partei, die Deutsch⸗demokratische Partet und die Deutsche Volkspartei haben, zum Teil in Unterredungen zum Teil in öffentlichen Kundgebungen, Erklärungen abgegeben, 5 P . LL“ der Nusliefe⸗
g. de ehemaligen roßherzogs von s energisch Einspeuch erheben. b
Hesterreich
In der Niederösterreichischen Landesversamm⸗ lu ung sprach der Wiener Vizebürgermeister Winter über die Nol vendigkeit der Bekämpfung der Tuberkulose. Nach seiner Ausführung hat Wien gegen 300 000 unterernährte laae Menschen bis zu 19 Jahren. Gegern wärtig sind in Italien, der Schweiz, Deusschland und in den skandinavischen Ländern insgesamt 34 000 Wiener Kinder und gegen 1000 Kinder aus Niederösterreich In einigen Monaten wird die Zahl 60 000 erreicht sein Dank dem talkrästigen Ein⸗ greifen des amerikanischen Volkes wurden etwa 100 000 Kinder vor dem Verhungern bewahrt. Es bleiben aber noch immer 120 000 übrig, für die nicht gesorgt ist. Der Redner appellierte an die Bayern, an der Kinderhilfsattion teilzu⸗
nehmen. FEZsschecho⸗Slowakei. v“ Der Minister des Aeußern Benesch führte in seiner Rede über bie auswärtige Politik nach Erörterung der 1G Frage laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“ weiter aus:
.Es versteht sich von selbst, daß wir eine flawische Politik machen müssen. Aber es ist notwendig, eine wichtige prattische Tatsache zu betonen. Wir haben im kleinen ein ganzes slawisches Problem in unserem eigenen Gebiete. Schließlich spricht man von einem Kampf des Germanentums gegen das Slawentum. Vor dem Kriege hat diese schicksalsschweren Weorte Bethmann Hollweg gesprochen. Unsere ernstesten Leute suchten unablässig nur eine Lösung des Problems, das für uns ein eminent flawisches Problem ist, nämliv das Problem zwischen uns und den Deutschen in Boöͤhmen. Es ist notwendig, von neuem die Konzeption der slawischen Politik des alten Regimes zu betonen, das für große Konzeptionen und
deen warb und meinte, daß nur das Weltgeschichtliche, nur das ohe Politik sei. In Wirklichkeit aber krankt diese Politik so häufig an der Romantik und der Sentimentalität, und sie verwirrt ihren nicht genügend konkreten Inhalt mit einer vermeintlichen Revolution der Idee. Unsere slawische Politik wird weiter auf der Ver⸗ ständigung mit den slawischen Völkern ruhen. Damit hängt unsere Politik in Mitteleuropa eng zusammen. Solange rings umher das Chaos herrscht, wird 8 bei uns nicht völlige Ordnung sein. Ich glaube, es ist bekannt, da wir gewisse gemeinsame Interessen mit unseren Nachbarn haben und daß wir in diesem Sinne eine gewisse zentraleuropäische Politik treiben müssen. Chauvinismus lehnen wir ab. Die Politik des Auswärtigen Amts in Hinsicht auf Zentraleuropa ist eine Polltik
der Besonnenheit, eine leidenschaftslose und unromantische, eine reale
Politik des neuen Regimes. Wir wollen den Frieden, und wir werden eine Politik des Friedens treiben zu allen, zu Oesterreich, zu Polen. Wir werden zwar auf alles
rcbereitet sein, aber unsere Losfung muß sein: Frieden.
Großbritannien und Irland. b
Der Lordkanzler und der Oberstaatsanwalt sind gestern nach Paris abgereist.
— Sir Auckland Geddes erklärte laut Meldung des „Telegraaf“ in einer in Andover gehaltenen Rede:
Die englische Regierung ist fest entschlossen, den vormaligen Deutschen Kaiser aus den Niederlanden vor Gericht zu bringen und, wenn er verurteilt wird, das Urteil auch zu vollstr cken. Wenn die Niederlande jedoch auf Grund internationaler Gesetze die Aus⸗ lieferung weiterhin verweigern und diesem Manne einen Aufenthalt innerhalb niederländischen Gebietes geben wollen, dann missen wir sagen, daß er nicht auf holländischem Gebiet in Emopa bleiben darf, sondern nach einer den Niederlanden gehörenden Insel außerhalb Europas geschafft werden müßte.
— Der Direktor des britischen Hilfswerks, Sir William Goode, hat in einem Telegramm an Curzon Bericht über die Lage der Weltwirtschaft erstaitet. Er erk ärt dem „Nieuwe Couraunt“ zufolge nach einer Uöbersicht über das Elend und die Verschärfung der Not, die in Mittel⸗ und Ost⸗ europa herrsche, eine vollkommene und weitreschende Hilfe und Mitarbeit der Vereinigten Staaten erscheine als das einzige Mittel, um Kredite zu verschaffen, ohne die ein b trächllicher Teil der europäischen Staaten in vollkommener Enta tung und sogar Anarchie zugrunde gehen werde. Es sei undenkbar, daß die Zustände, die er gesehen habe, in halb Europa ohne tägliche Gefahren für einen politischen Brand fortdauern könnten. Der Gericht Goodes erregt in der Londoner Presse
großes Aufsehen. Fraunkreich.
Nach einer Meldung der „Agence Havas“ hat ein Spentalkurier vorgestern abend Paris verlassen, um die Liste der auszuliefernden Personen nach Berlin zu überbringen. Dem „Temps“ zufolge hat die Botschafter konfe enz vorgesteen beschlossen, den Text des ursprünglich festgelegten Begleitbrieses abzuänbern. Der vorgeschlagene Text sei den allierten Regie⸗ ru gen mitgeteilt worden und werde auf telegraphischem Wege nach Berlin übermittelt. Nach einigen Abendblättein wird der Be leitbrief und die Liste der deutschen Regierung vom fran⸗ Geschäftsträger de Ma cily im Auftrage des Präsi⸗
enten der Friedenstonferenz Millerand überre cht werden. — Freiherr von Lers ner hat Paris am Mittwoch abend verlassen.
— In der Kammerkommission für Auswärtige Angelegenheiten setzte der Ministerpräsident Millerand auf Grund des Textes der A’tikel des Vert ages, die sich mit
der Auslieferung der Schuldigen befassen, auseinonder,
daß das Dokument die wirksamsten Mittel biete, ihnen durch Deutschland Achtung zu Feisan. Er fügte hinzu, daß die
d die Durchführung des Vertrages mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln zu sichern. In
bezug auf Rußland führte Millerand aus, daß die Richt⸗
linien der französischen Politik dieselben blieben, wie sie nach den interalliierten Beschlüssen vom November 1919 festgesetzt
— In der gestrigen Sitzung der Kammer stand laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“ die Inter⸗ pellation über die auswärtige Politik der Re⸗ gierung zur Beratung. ⸗
Als erster Interpehant ergriff der Abg. Cornudet von der demokratischen Entente das Wort. Er wünschte zu wissen, unter welchen Bedingungen Deutschland das bezahlen werde, was es für die Wiederherstellung der verwüsteten Provinzen schulde. Er wollte auch wissen, ob Deutschland die Kohlen geliefert habe, die es ver⸗ pflichtet sei, Frankreich zu liefern. Er erwähnte den Zwischenfall von Lersner und erklärte, der diplomatische Vertreter Deulschlands in Paris hahe sich geweigert, eine Klausel des Vertrags auszuführen, den er selbst unterzeichnet habe. Man wisse auch, daß Deutschland Schwierigkeiten mache, um nicht die Goldmark zu bezahlen, die es zahlen müsse. Der Abgeordnete verlanate Auskunft über die e gege über Rußland. Er wünschte aufgeklärt zu sein über die age in Ungarn, in Polen und in der Türkei, in der Frankreich beträchtliche Interessen habe. Nach ihm sprach der Abg. Soulier, der haupt⸗ sächlich für die Wiederaufnahme der diplomatischen Bezieh ngen Fraukreichs mit dem Vatitan eintrat. Was die Auslieferung Kaiser Wilhelms seitens Hollands betreffe, verwahrte er sich dagegen, daß der ehemalige Deutsche Kaiser mit Navoleon verglichen werde. Im weiteren Verlauf der Debatte ergriff Marcel Cachin das Wort, um namens der sozialistis ren Partei die Regierung über ihre russische Politik zu befragen. Er verlangte eine einwandfreie Erklärung über die Wiederherstellung des Friedens mit Ruß land. Als er sich gegen Koltschak und seine Offiziere wandte, sowie gegen die französische und englische Regierung, die Milliarden ausgegeben hätten, um den Wider⸗ stand gegen die Sowjets zu organisieren, wurde er unterbrochen, namentlich von L6on Daudet. Cachin sagte: „Sie haben versucht, Soldaten gegen die Russen zu schicken. iese Soldaten haben aber nicht gewollt!“ Léon Daudet tief: „Sie haben sie aufgehetzt!“ Die Sozialisten protet ierten. Es kam zu Lärmszenen. Der Präsident mußte eingreifen. Cachin fuhr sodann in seiner Rede fort und ver⸗ langte auch Auftlärung über die französische Politik gegenüber der Türki. Er gab eine düstere Schilderung der Lage in Syrien und Cilicien und wandte sich gegen jedes verschleierte Protektorat. Nachdem Ernest Laffont sich den Ausführungen Cachins an⸗ geschlossen haltte, wurde die Interpellationsdebatte auf heute vertagt.
„— Der öster eichische Bevollmächtigte in Paris Eichhoff erhielt eine von Mill rand als Präsidenten der Friedens⸗ konferenz gezeichnete Note, in der mitgeteilt wird, daß die Bolschafterkanferenz, auf Grund von Nachrichten aus den westungarischen, im Friedensvertrag Oesterreich zuge⸗ sprochenen Komitaten, die sofortige Entsendung einer inter⸗ alliierten Militä kom mission in diese Gebiete besprochen habe. Die alliierten Offiziere, sagt die Note, sollen die Bevölkerung gegen den Mißbrauch der magyarischen Elemente schützen.
„— Die englische, französische und italienische Re⸗ gierung haben sch nach einer „Havasmeldung“ entschlossen, den Vertrag, den sie am 24. April 1915 in London abgeschlessen haben, der südslawischen Regierung in Belgrad zu notifizieren. Die Mitteilung des Textes wird von einer Note begleitet werden, in der die südslawische Regierung nochmals auf⸗ gefordert wird, dem Kompromiß, betreffend die Adria⸗Frage, ihre Zustimmung zu geben. Der Text des Vertrags wird in Belgrad mitgeteilt, weil die südslawische Regierung erklärte, sie habe keine Kenntnis von seinem Jahalt.
Niederlande.
„MNach einer Meldung des „Korrespondenzbüros“ erwiderte in der Ersten Kammer auf eine Anfrage des Sozialisten van Kol, ob nicht die Internierung des Kaisers erwünscht sei, der Ministerpräsident Ruys de Beerenbrouck, die Re⸗ gierung könne sich über die Auslieferungsfrage jetzt nicht auslassen. Ihre Antwort auf das Auslieferungsersuchen sei wohl erwogen und habe nicht anders lauten können und dürfen. Der Mi isterpräsident erklärte außerdem, es beste⸗he die Ab⸗ sicht, nach dem Beitritt der Niederlande zum Völkerbund das Arbeitsabkommen zu ratiftzieren. Die 45⸗Stunden⸗ Woche werde ebenfalls eingefüht werden unter Vorbehalt von Aus ahmen für die Betriebe, die durch den Wettbewerb des Auslands mit Vernichtung bedroht würden.
Schweden.
Der König und die Königin haben am Dienstag den scheidenden deuischen Gesandten Freiherin von Lucius, der am Tage zuvor ins Schloß geladen war, in Abschiedsaubvienz
empfangen. Rumänien. b 1“ Die rumänische Reglerung hat nach einer Meldung der „Avence Havas“ den Hefehl zum Rückzug der truppen aus Ungarn gegeben.
Amerika.
Nach einer Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ aus Washington ist das Eisen bahngesetz durch ein Kom⸗ promiß zwischen den Staatsvertrelern und den vereinigten Kammern angenommen worden.
— Im amerikanischen Senat erklärt⸗ der Senator Thomas, daß der Tiefstand der ousländischen Währung die amerikanische Aussuhr mit dem Untergange bebrobe, und kü digte an, daß er nöchste Woche einen Antrago, betreffend die Schaffung eines Ausschusses, um den Wechselkurs ins Gleich⸗ gewicht zu bringen, unterbreiten werde.
— Einer Meldung des „Wolfsschen Telegraphenbüros“ aus Guayaquil zefolge ist Louis Tamayo zum Präsidenten der Republik Ecuador ernannt worden.
EEE der Republik Panama, Porras, hat obiger Quelle zufolge sei en Abschied eingereicht. Der Vizepräsident Ernesio Lefsvre hat seine Funkti üj nommen. “ .
Asien.
Nach einer Havasmeldung aus Tokio hat der Kongreß der revolutionären Sozialisten, der am 21. Januar in Irkutsk statigefunden hat, seine Gewalt auf die Sowjets übertragen.
Preußische Landesversammlung. 113. Sitzung vom 5. Februar 1920. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.) Die auf 12 Uhr berufene Sitzung wird erst um 2 Uhr 10 Minuten eröffnet. Von der Regierung ist der Minister des Innern Heine anwesend.
Präsident Leinert: Meine Damen und Herren! Sie haben alle Kenntnis davon erhalten, daß gestern der deutschen Reichs⸗ regierung die Liste der nach Artikel 228 des Friedens⸗ vertrages den alliierten und assoziierten Mächten
†
(auszuliefernden deutschen Staatsbürger zugestellt worden ist. Aus diesem Anlaß hat sich des Volkes eine un⸗ geheure Erregung bemächtigt. Alle empfinden, daß das Verlangen der alliierten und assoziierten Mächte die Ehre des deutschen Volkes auf das tiefste verletzt, denn wenn wir auch den Krieg verloren haben, so haben wir doch damit unsere Ehre nicht verloren. (Lebhafte Zu⸗ stimmung.) Das ist die unerschütterliche Ueberzeugung aller Ange⸗ hörigen des deutschen Volkes. Die schmachvolle Zumutung der eegnerischen Mächte hat die Reichsregierung schon immer als undurch⸗ hrbar und unmöglich bezeichnet. Dem schließen sich das deutsche Volk und die preußische Landesversammlung in jeder Beziehung an; sie sind überzeugt, daß es keinen Deutschen geben wird, der das unerhörte Verlangen der Entente erfüllen wird. (Lebhafter Beifall.) Im Augen⸗ blick ist noch nicht bekannt, welche angeblichen Kriegsverbrechen die Entente den auf der Liste verzeichneten deutschen Staatsbürgern zur Last legt. Wir wissen also nicht, warum und unter welchen Umständen die Auslieefrung verlangt wird, aber schon die Tatsache allein, daß die Entente die Liste der Auszuliefernden überreicht, hat eine noch nie da⸗ gewesene ungeheure Empörung und Entrüstung im Volke ausgelöst. (Lebhafte Zustimmung) Die Ftarhtts Landesversammlung ist er⸗ griffen von diesem einmütigen Empfinden unseres so schwer leidenden Volkes Um hre Uebereinstimmung mit dem Volke festzustellen und der unsagbaren Trauer Ausdruck zu geben, über das entsetzliche An⸗ sinnen, das nur in der maßlosen Rachsucht eines übermütig ge⸗ wordenen Gegners seine Erklärung findet (Bewegung), haben die Mit⸗ lieder der Preußischen Landesversammlung mit Ausnahne einer Partei mich beauftragt, Ihnen vorzuschlagen, die heutige Sitzung auf⸗ 6 (Lebhafter Beifall des vncen LFufes das die Ansprache mit usnahme der Unabhängigen Sozialdemokraten stehend angehört hat.) Abg. Ad, Hoffmann (U. Soz.): Namens meiner Fraktion habe ich eine Erklärung abzugeben. (Rufe bei der Mehrheit: Raus! Großer Lärm, Rufe bei den unabhängigen Sozialdemokraten: Gehen Sie doch raus!) Das Verlangen der Entente, ihr die von ihr be⸗ schuldigten Personen zur Aburteilung auszuliefern, stützt sich zwar auf die Forderungen des Friedensvertrages, dem wir unter Zwang zu⸗ stimmen müssen, steht aber am Widerspruch mit den Forderungen der Gerechtigkeit, auf die jeder Beschuldigte einen unentziebbaren Anspruch hat. Der siegestrunkene Militarismus in den Staaten der Entente mißbraucht die berechtigte Empörung der Völker gegen die Urheber ihrer Leiden, um die Völker unter dem lügnerischen Vorwande ge⸗ rechten Gerichtes gegen die Feinde von den Schuldigen im eigenen Lande abzulenken. (Sehr wahr! bei den unabhängigen Sozaldemo⸗ kraten.) Die Verbrechen, die bei der Anzettelung des Krieges und in seinem Verlauf überall und auf allen Seiten begangen worden sind müssen gesühnt werden. Wie die Regierung des Kaiserlichen Deutsch⸗
erst im Jahre 1919 die gesetzlichen Grundlagen für die Aburteilung der
militavistischen Gegentendenzen nicht nur nicht entgegenwirkt, sondern dauernd Vorschub geleistet (sehr richtig! bei den unabhängigen So⸗ zialdemokraten), die Fenan cchen und sittlichen Kräfte des Landes, d für die Durchsetzung der
Belagerungszustandes (großer Lärm bei der Mehrheit, Zustimmung bei den unabhängigen Sozialdemokraten) und mit brutaler Gewalt unterdrückt hat und weiter unterdrückt. Die jetzige Krise ist also ver⸗ ursacht durch die Versäumnisse der Regierung und ihre Nachgiebigkeit gegen die militaristischenationalistische Strömung. Dadurch ist die vechtzeitige Aburteilung der Kriegsverbrecher vor deutschen Gerichten verhindert worden. Die Fraktion lehnt jede Verar tworkung für riese Krise und ihre Folgen ab. Sie verwirft jede Politik, die das Schick⸗ sal des ganzen Volkes wiederum aufs Spiel setzt um des Schicksals eingelner Personen willen. (fuirufe, großer Lärm bei der Mehrheit.) Wir warnen auf das nachdrücklichste davor, die ernste Krise durch nativnalistische Verhetzungen auf die Spitze u treiben, und prote⸗ stieren insbesondere dagegen, daß eine gesetzgebende Körperschaft zum Bruch eines von der deutschen Regierung unterschriebenen Vertrages guch jetzt noch alle Mittel der Verhandtung anwende, um Garantien für einen unparteiischen Richterspruch zu etlangen, und rechnet dabei
(Geläckter.) Ich habe namens der F gegen die Aufhebung der Sitzung; wir verlangen, daß unsere Tages⸗ vere erledigt wird. (Großer Lärm im ganzen Hause; Rufe: Pfus Teufe!!) 2¹ Präsident Leinert: Nachdem Einspruch erhoben worden ist, muß ich zu einer Abstimmung schreiten und bitte diejenigen Mitglieder des Hauses, die für Aufhebung der Sitzung stimmen wollen, sich zu erbeben. Die Aufhebung der Sitzung wird mit den Stimmen aller Peenesfh mit Ausnahme der unabhäaäͤngigen Sozialdemokraten eschlossen. Naächste Sitzung Freitag, 12 Uhr (Anfragen, Anträge und die für heute geplante Tagesordnung).
Parlamentarische Nachrichten,
Auf Veranlassung der Reogierung treten nach einer Mel⸗ dung von „W. T. B.“ am Sonvabend die Vorstände der Fraktionen der Deutschen Nationalversammlunga zu⸗ sammen, um zu der Lage, die durch das Auslieferungsbegehren der Entente entstanden ist, Stellung zu nehmen.
Statistik und Volkswirtschaft.
Arbeitsstreitigkelten.
Die in Berlin geführten langwierigen Verhandlungen im Versicherungsgewerbe haben, wie „W. T. B.“ mit⸗ teilt, zm Abschluß eines Reichstarifvertrags zwischen dem Arb itgeberve band deutscher Versicherungsunternehmungen, dem Gewerkschaftsbund der Angest llten und dem Gewerkschafts bund kaufmännischer Angestelltenverbände geführt, waͤhrend die Ver and⸗ die große Mehrheit der in den Versicherungsbetrie nehmer vertritt, als au sichtslos abgebroch
Antrage des Zenttalverbandes der Angestellten entsprechend, einen Schlichtungsausschuß zu bilden, vor dem eine Einigung über die zwischen dem Zentralverband und dem Arbeitgeberverband strittig ge⸗ bliebenen Punkte herbeigeführt werden soll. Der Beginn der Ver⸗ handlungen ist für Mitte nächster Woche in Aussicht genommen. Den Parteien ist eine Aufforderung zum Vorschlage von Beisitzern zu dem Schiedsgericht zugegangen.
„Die fast ein Jahr lanß. mit großer Hartnäckigkeit geführten Kämpfe um einen eichstarifvertrag fuür das Holzgewerbe haben „W. T. B.“ fufolge am 3. Februar 192) nach fünftägigen Verhandlungen im eichsarbeits⸗ ministerium unter dem Vorsitz des Referenten, Fregatten⸗ kapitän a. D. Erler, ihren Abschluß gefunden. An Stelle des Schiedsspruchs vom 20. Januar, der von den Arbeitgebern abgelehnt worden war, kamen die Parteien zu einer Vereinbarung, durch die der Reichstarifvertraasen wurf in Kraft gesetzt wird, ausschließlich der Bestimmungen über die Löhne. Diese sind in einem Schiedsspruch vom 23. Januar neu geregelt, der von den beiden Parteien an⸗ genommen und damit rechtsgültig geworden ist.
Der Verband Solinger Fabrikantenvereine kündigte, wie „W. T. B.“ meldet, gestern saͤmtlichen Arbeitern und Arbeiterinnen zum 19. d. M. mit der Begründung, daß sie ein vertragsbrüchiges Verhalten an den Tag gelegt hätten.
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Kriegsverrbechen in Deutschland geschaffen, den nationalistischen und
lands nichts zur Sühne der Kviegsverbrechen getan hat, so fällt auch der jetzigen deutschen Regierung der schwere Vorwurf zur Last, daß sie
di g Zerechtigkeit unter den Nationen und für die Versöhnung der Völker wirken mit den scheingesetzlichen Mitteln des
auffordert. Die Fraktion verlangt von der 1“ daß sie a
auf die tatkräftige Unterstützung der Sozialisten der anderen Länder. raktion Einspruch zu erheben
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eit den tätigen Arbeit⸗ en worden sind. Das Reichsarbeitsministerium hat sich daher entschlossen, dem
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