1920 / 32 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 07 Feb 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Versetzt sind: der Oberregierurgsrat Dr. jur. Degen, bisher in Kattowitz, zur Eisenbahndirettion nac Erfurt, der Regierunzsrat Fritz, bieher in Magdeburg, als Ober⸗

regterungsrat (abstrw) zur Eisenbah direktion nach Königs⸗

berg (Pr.), die Re ierungs⸗ und Bauräte Panthel, bisher. in Kattowitz, cle Mitglied der E senbahndiektion nach Frank⸗

surn (Main) Warnecke, bisher in Kat owitz, als Mit⸗ glied der Eisenbahndirektion nach Hannover, Dr. phil. Dr.⸗Ing. Arthur Schmitz, bisher in Coes feld (Wesif.), als Vorstand des Eisenbahnbe riebs mis 2 nach Cörn⸗Deutz, Kirberg, bisher in Beutschen, nach Schwiebus, als Vorstond des nach dort ver⸗

lenten Eise bah betriebsamts Bentschen, Chaussette, bisher

in Berlin, als Mitgled (auftrw.) der Eisenbahnduekt on nach Magdeburg, Bonnemann, bisher in Aechen, als Mitglied (au trw.) der Cisenbahndirektion nach Cöln und bisher in Kattowitz, zur Eisenbahnbir ktion (Saale), die Regierun sbaumeister des Eisenbahnbaufachs Kredel, bisher in Essen, als Vorstand (cuftrw.)

her in Erfurt, als Vorstand (auftrw.) d's Eisenbahnbetriebs⸗ amts 2 nach Lilsit, Mieck, bisher in Koblenz, zum Essenbahn⸗ bteiebsamt 3 nach Trier und der Regierungsbaumeiner des Maschinenbaufochs Frank, bisher in Cöln, als Vorstand

(aufirw.) des Eisenbahnn aschine amts rach Aachen, der Re⸗

gierungsboumeisser des Hochbanfaches Ziertmann, bis⸗ her in Halle (Saale), zur Eise ba noirektion rach und der Eise bahningenieur Lunz, bisher in Bentschen, nach Schaiebus, als Vorstond des nach dort verlegten Eisenbahn⸗ maschinenamts Bentsch n.

Der Eisenbah verkehrskontrolleuur Berthold Luft in Meiningen ist unter Uebe tragung der Siellang des Vorstands des Eisenbahnverkehrsamts daselbst zum Eisenbahnverkehrs⸗ insp ktor ernaunt.

Dem Pröside ten der Esser bahndirektion Vollgold in

Cassel und dem Geheimen Regierungsrat Dr. jur. Wollen⸗ berg, Mitglied der Eisenbahndirekt on in Könsgsberg (Pr.), ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Staatsdienste mit Ruheg’halt erteilt. 1

Versetzt sind: der Baurat Markers von Liegnitz nach Münster i. W. an die Regierung, die Regierenasbaumeister

Blümel von Könige beig i. Pr. noch Gumbinnen, Lakemeyer von Filehne voch Tüsseldorf, Dulitz von Lingen rach Gum⸗

binnen, sämtlich an die Regierung, und Rühring vom Kanal⸗ bauamt in Hannover an das Kanalbauamt in Hlldesheim.

Ueberwiesen sind: die Regie un sbaumeiner Knopp in Breelau an die Regierung daselbst Kallmann in Stetti an die Regierung daselbst, Odenkirchen und Ludwig Bräuler vom Kanalbauamt in Hannover an das Ohzgpräsi ium, Ab⸗ teilung für Vorarbeiten, daselbst, und Maubke und Hahn von dem Oberpräsidium Abteilung sür Vorarbeiten, in Hannover an das Kanalbauamt daselbst. 8 Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.

Der bisherige außerordentliche Professor in der medi⸗ zinischen Fakul'ät der Universität in Kicl Dr. Ziemke ist zum ordentlichen Professor in der seiven Fakulüt,

der beouftragte Dotent in der evangelisch⸗theoloaischen

Fakultät der Universität in Münster Prof ssor D. Dr. Rothert

zum ordentlichen Honorarpt ofessor in derselben Fatultät und der bisherige Prlvatdozent Dr. Walther in Berlin zum

Universität in Görtingen ernannt worden.

LWW1

Bekanntmachung. Unsere Verfügung vom 31. Dezember 1919, durch welche wir dem Bäͤcker Fritz Bendix und seiner Ehefrau, hier, Steon⸗ straße 16, wohnhaft, den Handel mit Gegenständen des täglichen B darfs, insbesondere mit Handelsartrkeln aller Art des Bäckereigewerbeb, untersagt haben, ziehen wir hiermit zurück. 8 Minden, den 31. Januar 1920. Die Polizeiverwaltung. Dr. Dieckm

G Bekanntmachung.

Dem Böckermeister Franz Schnittger, hier, Römer⸗ straße 5, wohnhaft, habe ich von Montag, den 9. Februar d. J., ab den Handéel mit Bioten und Backwaren wieder erlaubt. Meine auf Grund der Beondesratsverord ung 1 unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 er⸗

gangene Anordnung vom 17. Januar 1920, wonach dem p. Schnittger

der Handel untersagt war, ist demnach mit dem 9. Februar 1920 chwelm, den 3. Februar 1920. Die Polizeiverwaltung. Dr. Puller.

—.—

Bekanntmachung.

Den Eheleuten ö wegen Unzuverlässigkeit jerer Handel mit Nahrungs⸗und Genußmitteln untersagt worden. Der Handel mit Kurzwaren bleitt ihnen gestattet. Die Kosten dieser Bekanntmachung haben die Betroffenen zu tragen. b Barmen, den 3. Februar 1920.

Die Polizeiverwaltung. J. V.: Dr. Markull.

—.———

Bekanntmachung.

Dem Händler Reinbold Wolf, Weststraße 25, ist auf

rund der Bundeer teverordnung vom 23. September 1915 jeder Handel mit Nahrungs⸗ und Genußmitteln und mit sonstigen Gegenstäanden des täglichen Bedarfs

wegen Unzuverlässigk it untersagt worden. Die Kosten dieser

Bekanntmachung hat Wolf zu tragen. Barmen, den 3 Februar 1920. Die Polizeiverwaltung. J. V.: Dr. Markull.

Bekanntmachung.

Aumuf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603)

habe ich dem Schant(wirt Robert Dalmann in Potodam,

egenständen des täglichen Bedarfs wegen

dev Fäfsafc in bezug auf diesen Handelsbetried bis auf weiteres untersagt.

FPotedam, den 5. Februar 1920. .

Der Polizeipräsident. von Zitzewitz.

1

Freise, nach Halle Veröffentlichung sind von dem Genannten zu tragen. des*

Eisenbahebetriebsamts nach Coesfeld (Westf.), Täniges, bis⸗

Essen bhergestellter Teinkbranntwein ausgeschänkt worden ist.

mitteln zu, durch welche nötigenfalls frühzeitige Schließung der Gast⸗ und Schaukwirtschaften des Abends zugelassen wird. Ferner wurde den Entvwürfen von Ausführungsbestimmungen

der Rechtsfähigkeit der Vereinigung „Missionshaus der Priester

außerordentlichen Prosessor in der philosophischen Fakultät der vom heitigen Herzen Jeiu“ in Sittard die Zustimmung erteilt.

Universität in Berlin veröffentlichen in der, Ausliefe⸗ rungs frage folgende Kundgebung:

zist eingetroffen. Sie sollen durch sremde Gerichte abgeurterlt werden.

zur Fernhaltung

Walter Klinkau, Ludwigstraße 10, ist

gerichtet:

Lindenstraße 47, durch Verfügung vom hbeutigen Tage den Handel

Bekanntmachung.

Gemäß § 1 Absatz 1 und 2 der Verordnung des

rom 23. September 1915 (Reichs Gesetzblatt Seite 603) über die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel habe ich dem Bäckermeister August Westhoff in Linderhausen, I Uellenahl 67, die Ausübung jeden Handels mit Broten und Backwaren für das gesamte Deutsche Reich verboten. Die Kosten der Veröffentlichung sind von dem Genannten zu tragen. Schwelm, den 2. Februar 1920. .

Der Landrat. J. V.: Dr. Boelling.

1 Bekanntmachung. Gemöß § 1 Absatz 1 und 2 der Verordnung des Bundesrats vom 23. September 1915 (GBI S. 603) über die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel habe ich dem Bäckermeister Augun Best in Linderhausen, Uellendahl 70, die Aus⸗ übung jeden Handels mit Broten und Backwaren für das gesamte Deutsche Reich verboten. Die Kosten der Scͤwelm, den 2. Februar 1920. 1 Der Landrat. J. V.: Dr. Boelling.

—-—

v Bekanntmachung. Das Lokal der Schankwirtin Frau Bertha hier, Schloßmühlensteaße 4, haben wir wegen auf weiteres geschlossen, weil in dem Lotkale aus Brennspiritus

Vogelgesang,

Tilsit, den 2. Februar 1920. Stadtpolizeiverwaltung. J. A.: Meyer.

Nichkamtliches. Deutsches Reich.

8

In der am 5 Februar 1920 unter dem Vorsitz des Reichs⸗ ministers Dr. Tavid obgebaltenen Vollsitzung des Reichs⸗ rats ergreff zunächst der pree ßische Minster des J nern Heine das Wort, um namens des Reschsrats der Ent üstung über das Begehren der Auslieferung von Hunderten von Deutschen an die Entente und der Zustin mung zur ablehnen en Haltung der Reichsregierung Ausdruck zu geyen. Reichsm mister Dr. David dankte dem Reichsrat namens der Reichsregierung für die Z stimmung zu ihrem Standpunkte. Dem scheidenden sächsischen stelloert etenden Bevollmächtigten Mnnisterial⸗ direktor Dr. Hallbauer widmete der Vorsitzende unter Zustimmung des Reichsrats warme Worte des Hankes und der Averkennung für seine mehr als zehnjäh ige Wirksamkeit im Bundesrat und Reichsrat. So ann stimmte der Reschsrat dem Entwurf einer Ve erdnung zur Abänderung der Bekannt⸗ machung über die Ersparnis von Brenvn stoffen und Beleuchtungs⸗

mir unterstellten Befehlsb⸗reich nur eine Stimme aus:

nzuverlässigkeit bis

verlangen

keinen

zu dem Gesetze, betreffend die Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten, einer Vorlage, betreffend Ausprägung von Zehn⸗ pfennigstücken aus Zink, und eciner Vorlage über Anerkennurg

Die vereit lgten Ausschüsse des Reichsrats für Volks⸗ wirtschaft und für Rechtspflege hielten heute eine Sitzung.

8ö“ 8 8

8u“ Preußen. Der Rektor und Senat der Friedrich Wilhelms⸗

Das Eisuchen der Entente um Auslieferung deutscher Bürger

Jeder Heutsche, der sich auch nur einen Rest nationalen Ehrgefühls

bewahrt hat, kennt demgegenüber nur eine Empfindung. Ungezügelte Rachsocht und rohe Gwant wollen hierdurch unserem Volke das

Acußerste an Schmach antun. Kein Recht vermag diese Forderung

zu unterstützen, keine i ternationale Sitte sie zu richtfersligen. Dem

elementarsten sittlichen Gefühl schlägt sie in das Angesicht. Hier ist nichis zu überlegen, keine Folge ängstlich zu erwägen; hier gilt nur das Gebot der Ehre. Wir hegen die seste Zuversicht, daß sich kein Deutscher finden wird, der sich zu einem solchen Schergendienst

hergäbe.

Die berufenen Vertreter der deuischen Hochschulen, eines Sinnes mit der akademischen Jugend, erachten es in dieser Stunde ols ihre heilige Pflicht, genagen von dem Cen issen unseres ganzen Volkes, feierlich und nachdrückich an unsere Regierung die Bitte und die

Mabnung zu richten, diesem fmchtbaren 88. gegenüber fest zu bleiben in dem Sinne ihrer Note vom 25. Januar d. J. Es steht urser Letztes und Bestes auf dem Spiel, unser nationales Ehr⸗ gesühl. Nie wieder wird gut gemacht werden können, was hier ge⸗

fehlt würde. Rektor und Senat. 8 Eduard Meyer.

Diesem Prolest der Universität gegen die Auslieferung

Bürger die Enternte haben sich die übrigen . 81. Hochf 11 e chrsc benafühne Tierärzüliche den gemäß dem Friedensvertrage auf Deutschland entfallenden

Hochschule und Landwirtschaftliche Hochschule, einmütig an⸗ gesche ossen. 8

Die Berliner Handelskammer gibt ebenfalls ihrer Enkrüstung über die Auslieferungsforderung der Entente Aus⸗

duck und erwartet von der Regierung, daß sie, dem einmütigen

gegensetzen wird. Der Oberpräsident von Ospreußen Winnig hat dem frage folgende Tepesche an den Ministerpräsidenten Hirsch Ich bitte auf die Reichsregiervng einzuwirken, daß sie die Er⸗ füllung des Ausrief rungsbegehrens ablehnt und dieemal auch gegen⸗ über Drohungen sestbleibt. Zugleich im Namen des Polizeip äsidenten Lübbring und der höheren Beamten des Oberpräsidiuns erkläre ich,

dilje zur Auslieferung den letzten Rest reutscher Würde preisgibt.

Der Chef der Morinestation der Ostsee hat fol⸗ 7 2 Botschafterkonferenz unter dem Vorsitz Millerands nochmals

gendes Telegramm an den Reichewehrminister Noske ge⸗ richte:

Die Nachricht, daß unter den Namen von Hunderten der besten

deulschen Männer auch der des Chefs der Admirolität, Vizeadmirals von Trotha, auf die Auslieferungsliste gesetzt ist, dem „In un⸗ wandelbarer Treue wollen mir Mann für Mann vor Vizeadmiral von Trotha, unserem Führer stehen und erwarten, daß er, gestützt auf das unerschütterliche Vertrauen der ganzen Marine, auf seinem Posten verbleibt, komme was kommen mag. 8 Konteradmiral von Levetzow, Chef der Marinestation der Ostsee.

rrauf hat der Reichswehrminister Noske dem Konter⸗ admiral von Levetzow folgendes geantwortet: 8 Der Marine versichere ich, daß weder die Auslieferung des Vize⸗ admirals von Trotha, noch eines anderen Deutschen in Frage kommen darf. Ich denke nicht daran, mich von meinem geschätzten Mitarbe ter, dem Chef der Abmiralität, zu trennen, weil sein Name auf der Aus⸗

lieferungsliste steht. 1“ Noske, Reichswehrminister.

Der deutsche Ausschuß für Schleswig erläßt folgenden Aufruf: Der letzte Mann muß unbedingt hinauf zur Abstimmung. Die erste Zone ist noch nicht verloren. Die Valutaregelung bat im dänischen Lager die größte Bestürzung hervorgerufen. Viele Dänen wollen weiße Stimmzeitel abgeben. Es kommt auf jede deutsche

Stimme an. 8 1““

das Herzogtum

Bayern.

Der Landtag hat laut Meldung des „Wolffschen

Telenraphenbüros“ gestern im Finanzaus chuß folgende Kund⸗

gebung beschlossen:

Der Bayerische Landtag gibt in voller Uebereinstimmung mit der Stellungnahme der Reichsregierung und der Haltung des Reichsrates den Gefühlen der Empörung Ausdruck übr das allen Grundsatzen des Rechtes und der Gesittung hohnsprechende Auslieferungs⸗ der deutschfeindlichen Mächte. Der Landtag ist von der Uebexz ujung durchdrungen, daß das ganze bayerische Volk mit ihm einig ist in dem Widerspruch gegen Sev Vorgehen der Entente, welches das deutsche Volk entehren soll.

Die sämtfichen Parteien des Landtags schlossen sich ein⸗ stimmig der Kundgebung an. Namens der Staats egierung aggb der Ministerpräsident Hoffmann folgende Er⸗ klärung ab:

Die b verische Staatsregierung schließt sich dem Protest des Landtags vollinhaltlich an. De Reichscegierung hat unter dem Druck des Feindes den Friedensvertrag unlerzeichnet und Zweifel darüber gelassen, daß sie auch beim besten Willen die Bedingung der Auslieferung von Volksgenossen an den Feind nicht erfüllen kann. Noch nie in der Geschichte der zivilisierten Menschbeit ist einem besiegten Volke eine gleiche Ford rung gestellt worden, eine. Forderung, dern Erfülung das deutsche Volt um die Selbstachlung und die Achtung der anderen Völker bringen müßte. Die erdrückende Mehrheit des deutschen Volks denkt nicht daran, wirkliche, im Krieg begange e Verbrechen ungesühnt zu lassen; aber die Vergewart gung des Menschenrechts durch Auslieferung von Volksgenossen an den eind wird es nicht ertragen. In dieser Auffassung ist dos ganze bayerische Volk einig und steht geschlossen hinter der Reichsregierung.

ͤX4X“X“ 8

Nach einer Meldung des „Ungarischen Telegraphen⸗ Korrespondenzbüros“ hat der Ministerrat den vom Justiz⸗ minister unterbreiteten Bericht des Oberstaatsanwalts zur Kenntnis genommen, daß im bisherigen Verlaufe der Unter⸗

suchung über die Ermordung des Grafen Tisza keinerlei

Daten zutage getreten seien, welche die Einlei'ung eines gericht⸗ lichen Verfahrens gegen den Kriegsminister Frledrich begründen könnten. Was die politische Seite der Angelegenheit betrifft, so stellte sich der Mmwisterrat auf den Standpunkt, daß mit Rücksicht auf den Charak er des Kabin t's als Ko zentrations⸗ regierung über das Verbleiben eines Ministers im Kabinett die

Partei zu entscheiden berusen ist, welcher der betreffende Minister

angehört. Großbritannien und Irland.

Das „Reutersche Büro“ erfährt in bezug auf die gestern mitgeteilte Erklärung Sir Auckland Geddes, daß Holland den früheren Deutschen Kaiser auf eine entfernt g legene holländische Insel schaffen sollte, doß weder von den All jerten im allgemei en, noch von irgendeiner der betroffenen Regie⸗ rungen ein Beschluß gefaßt worden sei. Dem „Reuterschen Büro“ wird außerdem berschtet, daß keine weiteren Schritte in der Frage der Auslieferung der Deutschen unternommen werden sollen, bis die Vertreter der Alluerten in Berlin Aus⸗ kunft erhalten haben. Die neue Note an Holland soll nicht überreicht werden, bis die Zusammenkunft der ersten Minister der Alltierten stattgesunden hat, was in 10 Tagen wahrscheinlich geschehen wird. 8

Der Rat des Völkerbundes wird am 11. Februar in London zu seiner zweiten Sitzung zu ammentreten. Er wird sich mit der Verwaltung des Saargebiets und mit dem Statut der Freistadt Danzig beschäftigen, außedem auch die Frage, betreffend die Zulassung der Schweiz zum Völker⸗ bund behandeln.

Wie die englischen Blätter melden, belastet eine Kabinetts⸗ order das deutsche Eigentum in Aegypten nicht nur mit

Verpflichtungen, sondern bestimmt auch, daß daraus Ansprüche britischer Staatsangehö iger an Oe sterreich Ungarn, Bu garien und die Türkei bezahlt werden, sofern diese Ansprüche nicht anderweitig befrierigt worden sind. .

Der

eEe.zer nn Lloyd George besprach vor⸗

zen gestern mit dend parlamentarischen Ausschuß der Trade Unions Willen des Volkes Rechnung tragend, die nationke Ehre wahren und der Forderung ein entschlossenes „Unmöglich“ ent⸗

und dem Vollzugsausschuß des Bergarbeiterverbandes die Fage der Nalionalisierung der Bergwerke und erklärte, daß die Regierung ihre Siellungnahme nicht geändert habe. Der Entwurf über die Ausübung der Kontrolle der

Wolfsschen Telegrophenbüro“ zufoloe in der Auslieferungs⸗ V Koh engruben könne immerhin in einigen Punkten noch geprüft

werden.

Frankreich.

Die Botschafterkonferenz hat gestern eine Sitzung abgehalten und beschlossen, die Elbe⸗ und die Oder⸗ kom missionen, deren Einsetzung der Friedene vertrag von

h. Versailles vorsieht, durch die französische Regie ung einberufe daß wir unsere Aemter niederlegen, wenn de Regicrung durch Bei⸗ Vers sieht, ch französische Regie ung einberufen,

sn lassen. Sie hat alsdann die Befugnisse der Militä ommission festgesetzt, die in Budapest auf Wunsch der augerng Oberkommissare eingesetzt worden ist. Gestern abend trat die

zusammen und hörte den englischen Lordkanzler. Der Sitzung

wohnten der belgische Gesandte und der frühere Staatssekretär für Militärjustiz, Janace, bei.

Die frazzösische Regierung hat beschlossen, die Vorbehalte des amerikanischen Senats zum Friedensvertrag anzunehmen.

Die Kammer setzte gestern die Interpellations⸗ debatte über die auswärtige Politik der Regierung fort und nahm nach den Erklärungen des Ministerpräsidenten eine Tagesordnung Renard mit 513 gegen 68 Stimmen an, die Kenntnis nimmt von den Erklärungen der Regierung und das Vertrauen cussp icht, daß sie in Gemeinschaft mit den allijerten und assoztierten Regierangen eine aue wärtige Poritik treiben werde, die den Westfrieden wiederherstelle und den und moralischen Interessen Frankreichs ent⸗ preche. In der Aussprache ergriff zuerst Maurice Barrds das Wort. Er verlangte die tatsächt iche und moralische Entwaffnung Deutsch⸗ lands und die strikte des Friedensvertrags von Versailles sowie aller anderen Verträge, die mit den ehemaligen Verbündeten Deutschlands geschlossen wurden. Er will unterrichtet sein über die Lage in Deutsch and und fragte, warum die Sozialdemokraten eine milwärische Kraft aufrichten ließen, die sie ebemals vperurteilt hätten. Der Geisteszustand, der die Sozialdemokraten beherrsche, bestehe in gleichem Grade nicht in den breiten Massen. Er glaube aber, daß Deutschland versuchen wolle, Unruhen und Spaltungen bei den Alliierten hervorzurufen. Das gehe auch aus Ludendorffs Erinnerungen mit aller Deutlichkeit hervor. Der Wunsch Deutschlands, sich wieder zu erheben, zeige sich auch in der Weigerung, den Friedent vertrag von Versailles aus uführen. Ein Zwischenfall hätte gestern diesen schlechten Willen bewiesen. Deutsch⸗ land habe den Vetrag unterzeschnet, es müsse ihn also auch aus⸗ führen. Barrès fragte, wesche Mittel die Regierung gegenüber Deutschland zu ergreisen gedenke, im Falle es eine einzige der Ver⸗ pflich ungen nicht erfülle. Er sprach alsdann von den intellektuellen Kräften, die in Deutschland lebendig seien und die durch Frank⸗ reich beeinflußt werden könnten, namentlich von den katholischen Gewerkschaften, die mehr als sieben Millionen Mitgl eder hätten. Im Rheinland finde man alte Beziehungen, die wieder angeknüpft werden könnten. Diese Beziehungen seien durch Preußen vernichtet worden. Es sei nun die Aufg be Frankreichs, den Rhei ländern ein Woblergehen zu verschoffen, das dem srenzösischen Wohlergehen gleichgestellt werden könne. Alle Minister, namentlich aber die Minister für den öffentlichen Unterricht und für den Handel, könnten für diese Annäberung arbeien, indem sie in den Rheinlanden ein Vorzugszollsystem auf ichteten, Eisenhahnen bauten und französische Schulen gründeten. Ein Sozialist rief: Das ist eine versteckkte Annexion! Barroès erwiderte: Wir denken nicht an Annexion. Es handelt sich um Annäherungsversuche um das Rhein⸗ land dem preußischen Einfluß zu entziehen und es zu einer Tätigkeit zu bringen, die mit der fran ösischen vereinigt wird und die eine Garantie für den Weltfrieden ist. Es wäre unerträglich für den Stolz Frankreichs und für die Opfer, die es Deutschlands wegen habe bringen müssen, wenn Deuntschland den Versailler Nertrog mcht vollkommen aus führe. Es handele sich um die Sicherheit Frankreichs und der Welt. Man müsse Deutschland oder vielmehr den deutschen Ländern wenn möglich, begreiflich machen, daß sie in dem Auger blick, in dem sie auf die preußische Unterwerfung verzichteten, in Frank⸗ reich die Sympathien wiederfinden könnten, die sie in früheren Zeiten gehabt hätten. Der Ministerpräsident Millerand er⸗ klärte, srine Regierung werde sich nicht der Gehein diplomatie be⸗ dienen und keine Entscheidungen ohne Mitwirkung des Parla⸗ ments treffen. Millerand sprach alsdann von der französischen Politik in Svrien und erklärte, die Unabhängigkeit dieser Bevölke⸗ rungen sei nicht gefährdet. Man verleumde Frantreich, wenn man ihm eine Eroberungepolitik zuschreibe. Frankreich wolle den Bevölke⸗ rungen nur eine gute Verwaltung und eine gute Justiz geben. Zu den Orientfragen übergebend, ertlärte der Ministerprösident, Frankreich werde nichts von seiner Tradition aufgeben. Von London aus sei er benachrichtigt worden daß die türkischen Friedensunterhändler zur nächsten Sitzung der Fredenskonferenz in Paris eingeladen werden sollen. Mille⸗ rand sagte sodann, als er gestern die Ausführungen von Cachin geh ört habe, habe er geglaubt, ein Echo der Verleumdungen zu hören, die die deutsche Regierung gegen das französische Werk in Marekko eschleudert habe. Die Sozialisten p otestierten lebhaft und verlangten den Wedeceraf dieser Worte. Es entstand ein minutenlanger Skandal, währenddessen der Präsident Ordnunagsrufe erteilte und vergeblich die Ruhe wiederherzustellen versuchte. Millerand fuhr fort: Ich habe sagen wollen und ich wiederhole: Mon verleumdet Frankre'ch, wenn man ihm in Syrien, wie man es in Marokko getan bat, die Absicht zuschreibt, eine Unterdrückungs⸗ und Eroberungspolitik zu treiben. Ueberall da, wo Frankreich hingegangen ist, hat es Befreiung und Gerechtigkeit gebracht. Ein Sozialist widersprach. Millerand er⸗ klärte, er könne keine Kritik annehmen, die so ungerecht sei wie die von Cachin und die, er wiederhole es, an die Vorwürfe erinnere, die Deutschland gegen das Werk Frankreichs in Marokko geschleudert habe. Marcel Cachin wpeootestierte. Millerand führte weiter aus, Cachin habe gestern hin⸗ sichtlich der Anteilnahme Englands an den Verhandlungen wischen Sowjetrußland und Estland eine folsche Be⸗ auptung aufgestellt. England ble be dem Abkommen, das es im Novem ber vorigen Jahres unterzeichnet habe, treu, daß keines der alliierten Länder egenüber den Sowjets eine besondere Haltung einnehmen mwerde. Fewiß hätten die drei antibolschewistischen Heere Niederlagen erlitten, aber nichts gestatte die Behauptur 2 daß diese Niederlagen endeültig seien. Nachrichten, die heute vormittag angekommen seien, gestatteten u hoffen, daß Denikin vorgehe. Der Ministerpräsident sprach als⸗ ann über Polen und sagte, daß die Alliierten sich dahin ent⸗ schieden hätfen, daß Polen, wenn es von den bolschewistischen Heeren angegriffen werde, auf die vollkommenste Mitwirkung der Alliierten rechnen könne. 1

Ein auf Vorschlag des Ministerpräsidenten ergangener Erlaß legt dem Vertreter der Republik im Rate des Völkerbundes den Rang eines Botschafters bei.

Rußland.

Ueber die Lage in Rußland meldet der „Agence Havas“ zufolge ein Berint des britischen Kriegsministeriums vom 7. d. M.:

Es gelang den Bolschewisten, auf dem linken Ufer des Darech bei Zarizyn Fuß zu fassen. Weitere Uebergangsversuche wurden ab⸗ geschlagen. Swischen dem 28 und 31. Januar erbeuteten die Russen Denttins vier Kanonen, 260 Maschinengewehre und 40 0 Gefangene. Die Bolschewisten haben nach hartem Kampfe Terekop und Chongar besetzt, wurden aber in dem Engpaß des Kaukasus zurückneschlagen vnd mußten 6/0 Gefangene zuxücklassen. Der Vormarsch der Bolschewisten in der Region von Odessü dauert an.

Lettland.

Die nächste Konferenz der Randstaaten wird, der „Handelstid ing“ zufolge, Ende Mai in Riga abachalten werden. Anf den Vorschlag Lettlands sollen Dänemark, Sch veden und No wegen eingeladen werden, an den Beratungen über die Neutralisierung der Ostsee teilzunehmwen.

Niederlande.

gan der gestrigen Sitzung der Ersten Kammer erklärte der Finanzminister, die Regierung sei gern bereit an den Plänen zur Verbesserung der internationalen Finanz⸗ lage mitzuwirken, er sei aber der Ansicht, daß die Initiative dazu von den Großmächten ausgehen müsse. ““

6 81“

r „Times“ zufolge

Bei der Verhandlung des Haushalts der Auswärtigen Angelegenheiten brachte das freisinnig⸗demokratische Kammer⸗

stimmt der Weigerung der Regierung den ehemaligen Deutschen Kaiser auszuliefern zu“. Der Haushaltsentwuf und dieser Antrag wurden angenommen. b

Amerika.

Neoch einer Havasmeldung hat der Präsident Wilson den Verkauf von dreißig ehemals deutschen Schiffen gut⸗ geheißen.

sie nötigenfalls requiriert werden können.

Die kubanische Kammer hat dem Friedens⸗ vertrag zugestimmt.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend Aenderung des Konsulatsgebührengesetzes vom 17. Mai 1910,

ist nebst Begründ ung der deutschen Nationalversammlung u möglichst baldiger Annahme zugegangen. Von den Be⸗ des neuen Gesetzes wird neben einer bedeutenden

von Ausländern erhofft, die unter Ausnutzung des Valuta⸗

enthalt aufsuchen, um hier Jebensnotwendige Waren aufzukaufen, und dadurch die allgememen Interessen des Reichs schädigen. Der Gesetzentwurf lautet, wie solgt: 8

(Reichs⸗Gesetzbl. S. 847) erhält folgende Fassung:

des Deutschen Reichs werden die Gebühren und Auslagen nach dem diesem Ge⸗etz angehängten Tarif näheren Vorschriften erhoben“.

ort „Reichskanzler“ durch die Worte „Reicheminister des Aus⸗ wärtigen ersetzt.

Absatz als neuer Absatz eingeschallet: Diie Gebühren sind in Gold zu zahlen.

18 § 3. Der Tarif des Konsulatsgebührengesetzes wird dahin geändert:

Nr. 18 a Handelssachen: Auskünfle in Handelssacken.. 6 Nach Lage des Falles sind die Sätze 3 bis auf ein Drittel zu ermäßigen oder bis auf das Dreißigfache zu erhohen. 2. Nr. 27 erhält folgende Fassung: Paßsachen (siehe auch Gesundheitspaß): a. Ausstellung eines Reisepasses... b. Ausstellung eines Sichtvermerks für eine Reise.. für wiederholte Reisen (Dauer⸗ Nach Lage des Falles sind die Sätze zu à und b bis auf ein Fürftel zu er⸗ mäßigen oder bis auf das Fünffache zu erhöhen.

Gebühren weden mit Ausnahme der im § 5 diees Gesetzes ge⸗ nannten Gebühren (Tarisposition Nr. 18 und Nr. 27) verdreifacht.

§ 5. Dieses Gesetz teitt sofort in Kraft.

In der beigegehenen Begründung wird ousgeführt:

Der vorliegende Gesetzentwurf soll den erhöhten Aufwendungen des Reichs für die Unterhaltung der deutschen Vertretungen im Aus⸗ land Rechnung tragen. Die allgemeine Preissteigerung in Ver⸗ bindung mit dem Rückgang der deut schen Valuta hat diese Ausgaben in außerordentlichem Maße vermehrt. Schon gegenwärtig betragen sie mehr als der gesamte Haushalt des Auswärtigen Amtes während des letzten Friedensjahres, obwohl nur ein geringer Teil der dentschen Vertretungen im Ausland besetzt ist. Sie werden noch sehr erheblich steigen, sobald die diplomatischen Baziehungen zu dem bisher feindlichen Ausland wieder aufgenommen sind.

Es rechtfertigt sich hiernach, die von den Konsulaten zu erhebenden Gebühren stärker als bisher zur teilweisen Deckung der Kosten heran⸗ zuziehen und auch die bei den Gesandtschaften vorkommenden Ge⸗ schaäfte gebührennflschtig zu machen. In der Hauptsache soll dieser weck durch die Verdreifochung der alten Tarifsätze erreicht werden. teue Gehühren sind nur für Auskünfte in Handelssachen vorgesehen, die in Verbindung mit der wirtschaftlichen Aus estaltung unseres Auslandsdienstes einen großen Umfang angenommen haben. Eine

weitgehende Abstufung den Auslands behörden die Möglichkeit gibt, einfachere Auskünfte mit einer bei der heutigen Entwertung des Geldes kaum nennenswerten Gebühr zu belegen. Die Erhöhung der Ge⸗ bübren in Paßsach n sowie die Trennung der Gebühr für Sicht⸗ vermerke bei einmaligen und hbei wiederholten Reisen (Dauersicht⸗ vermerke) entspricht dem Vorgang der meisten anderen Länder. Auch

des einzelnen Falles Rechnung zu tragen.

des Worfes „Reichskanzler“ durch „Reichsminister des Auswärtigen⸗ auf Art. 56 der Reicheverfassung beruht.

Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend steuerliche Vorrechte in eingemeindeten Ortsteilen,

insbesondere Cingemeind ngen, den Steuer⸗

zwischen der steuerlichen Belastung der Steuerpflichtigen des ein⸗

1914 oder, falls die Bezirksveränderung (Eingemeindung) später erfolgt ist, am Tage des Inkrafttretens der Veränderung (Ein⸗ gem indung) vorhanden gewesene Spannung nicht überschritten werden.

Entgegenstehe de Bestimmungen, insbesondere in Eingemeindungs⸗ gesetzen (Eingemeindungsverträgen), werden ins weit aufgehoben.

Das Entsprechende gilt für die Erhebung von Gehühren oder Vergütungen, die vertragsmäßig für die Entnahme von Wasser, Gas oder elektrischem Strom festgesetzt sind. 8 ö

§H 2. 8 Das Gesetz hat rückwirkene Kraft vom 1. Oktober 1919 ab. Eine Nachveranlagung ist zulässig.

mitalied van der Feltz folgenden Antrag ein: „Die Kammer

Bei dem Verkauf der Schiffe liegt eine Klausel vor, daß die Schiffe unter englischer Flaage sahren müssen und daß

Mehreinnahme auch die Einbämmung des starken Zustroms weiteren steuerlichen Erhöhung ausgeschlossen bleiben.

standes der Ma k Doutschland zu kürzerem oder längerem Auf⸗

8 88

Der § 1 des Konsulatsgebührengesetzes vom 17. Mai 1910 „Bei den gesandtschaftlichen und konsularischen Behörden 1

und den folgenden

8 2. 1 Ma ei be In den 88§ 2, 3, 8, 11 des Konsulatsgebührengesetzes wird das notwendsge Maß binaus eingegriffen werden darf

Im § 3 des Gesetzes wird zwischen dem zweiten und dritten

1. Hinter Nr. 18 ist einzurücken: ₰3

§ 4. Die im Terife zum vorgeschriebenen

Benachteiligung der deutschen Industrie und des deutschen Ha dels durch eine derartige Gebühr ist um so weniger zu besorgen, als deren

hier rechtfertigt sich eine weitgehende Abstufung, um den Verhältnissen Zu § 2 des Gesetzentwurfs ist zu bemerken, daß die Ersetzung

ist nebst Begründung der preußischen Landesversamm⸗ lung zugegangen. Er hat den folgenden Wortlaut:

144 Auf Grund, steuerlicher Vorrechte, die aus Anlaß von Gemeinde⸗ bezirkeveränderungen, neind, r pflichtigen der eingemeindeten Ortsteile eingeräumt sind, darf die

gemei deten Ortsteils und derjenigen der Hayptgemeind“ am 1. April

11“ 3 11u““ Die Minister des der Finanzen erlassen die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Anordnungen.

§ 4. Das Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft.

In der beigegebenen Begründung wird ausgeführt: 8

In einer großen Zahl von Eingemeindungsverträgen sind den Steuerpflichtigen der eingemeindeten Ortsteile vielfach auf lange Jahre binaus Vorrechte bewilligt worden, wonach sie zu den Steuern nicht über einen bestimmten, meist recht niedrig bemessenen Höchstsatz herangezogen werden dürfen, wonach ferner die Erhebung von Ge⸗ bühren oder ihnen gleichgestellten vertrags mäßigen Vergütungen ent⸗ weder ausgeschlossen oder auf die zur Zeit der Eingemeindung be⸗ stehenden Sätze beschränkt wird. Es kommen von direkten Steuern die Einkommen⸗, Grund⸗, Gewerbe⸗, Gebäude⸗ und Betriebssteuer, von den indirekten Steuern vor allem die Hunde⸗, Umsatz⸗ und Wertzuwachssteuer in Frage. Bei den Gebühren handelt es sich vor allem um Straßenreinigungs⸗ und Wassergebühren.

Infolge der finanziellen Entwicktung in den Kriegejahren sind die Gemeinden durchweg gezwungen, Steuern und Gebühren gegen⸗ über dem Vorjahre in erheblich stärkerem Maße heranzuziehen. Eine Steigerung der Steuerzuschläge zu den staatlich veranlagten Steuern in den letzten Jahren um 200 bis 300 vH ist keine Seltenheit. Die Steuervorrechte der eingemeindeten Ortsteile machen es unmög⸗ lich, diesen rüsn. dem letzten Friedensjahre gewaltig gestiegenen Steuerbedarf gleichmäßig auf alle Steuerpfl chtigen zu v rieilen, da. die Steuerpflichtigen in den eingemeindeten Ortsteilen infolge des in den meisten Fällen schon erreichten Höchstsatzes von jeder Es entspricht jedoch dem allgemeinen Rechtsempfinden, daß die durch den unglück⸗ lichen Ausgang des Krieges v rursachten finanziellen Lasten möglichst nach einheitlichen Grundsätzen von allen Steuerpflichtigen getragen

werden.

Der Entwurf will jedoch nicht alle in den eingemeindeten Orts⸗ teilen sestgesetzten steuerlichen Vorrechte, sondern nur ihre bei Abschluß des Vertrages nicht vo auszusehenden, durch den Krieg hervor⸗ gerufenen Unbilligkeiten beseitigen und die vor dem Kriege oder zur Zeit des Eingemeindungsvertrages zwischen der steuerlichen Be⸗ lastung des neuen Ortsteiles und der Hauptgemeinde vor⸗ handen gewesene Spannung wieder herstellen. Es war hierbei zu berücksichtigen, daß es sich bei den genannten Vorrechten um vertragsmäßig wohlerworbene Rechte handelt, in die nicht über das Auch würde die völlige Beseitigung der Vorrechte das Vertrauen auf die Rechts⸗ beständigkeit von Eingemeind nasverträgen erschüttern und damit kunftige Eingemeindungen erhebich erschweren. Endlich ist auch zu berücksichtigen, daß für die Einräumung der steuerlichen Vorechte

vielfach die richtige Erwägung mitbestimmend war, daß der ein⸗

gemeindete Ortsteil für eine Reihe von Jahren ohne wesentliche Steuererhöhung seinen Gemei debedarf hätte decken fönnen und daß die Steuersätze des eingem indeten Ortsteils die Sätze der Haupt⸗ gemeinde, wenn überhaupt, so doch erst nach längerer Zeit erreicht haben würden.

Das über die steuerlichen Vorrechte Gesagte gilt auch für die Vorrechte hinsichtlich der Gebühren oder der an Stelle von Gebühren vertrag mäßig vereinbarten Vergütungen für die Entnahme von Vaßer Gas usw. Da in den Eingemeindungsverträgen in gle cher Weise, wie bei den Steuern und Gebühren, Höchstgrenzen für die Entrichtung von Beiträgen nicht vorgesehen sind, erübrigt sich die Aufnahme einer Bestimmung hinsichtlich der Beiträge in das Gesetz.

Gegen die Elnführung der rückwirkenden Kraft sprechen zwar ge⸗ wichtige rechtliche und steuertechnische Gründe, doch erschien eine solche im vorliegenden Falle ganz unerlässig, weil mit dem 1. April 1920 die Einkommenbesteuerung den Gemeinden entzogen wird und damit

die Möglichkeit entfallen würde, die eingemeindeten Ortsteile auch zu

den erhöhten Einkommensteuerzuschlägen, durch die zum großen Teil der Kriegssteuecbedarf der Gemeinden gedeckt worden ist, heranzuziehen. Der Entwurf eht als Beginn der Wirksamkeit des Gesetzes den 1. Oklober 1918 vor. Eine Rückwirkung über diesen Ze tpunkt hinaus würde für die Steuerpflichtigen, die bei der Aufstellung ihres Jahres⸗ haushalts und dementsprechend der Bemessung ihrer Ausgaben mit dem Fortbestehen ihres Vorr chts rechnen konnten, eine zu starke Be⸗

lastung und eine ungerechte Härte bedeuten.

Gleichzeitig war es in Anbetracht der rückwirkenden Kraft des Gesetzentwurfs wegen der aus der Rechteprechung des Oberver⸗ waltungsgerichts zu den §§ 83 flg. des Kommanalabgabengesetzes etwa zu erhebenden Bedenken erforderlich, eine Veranlagung zu 8- Steuern un Rahmen des Gesetzes ausdrücklich für zulässig zu erklären.

Statistik und Volkswirtschaft.

Arbeitsstreitigkeiten.

In Santander, wo die Ausständigen Aus⸗ schreitungen verübt hatten, ist, wie „W. T. B.“ meldet, die Ruhe wieder hergoestellt. Die Truppen sind aus der Stadt zurückgezogen worden. 8 8

Literatur.

Der Umsturz des russischen Kaiserreiches (191 7). Nech eigenem Erleben von Dr. Adrian Polly. Mit zwölf Bildnissen. Berlin (Historischer Verlag Baumgärtel, 1919, geb. 12 ℳ, brosch. 9 ℳ). Das vorliegende Buch stammt von einem Kenner Rußlands, der dort Jahre lang schriftstellerisch tätig war und wähtend des Krieges lange gesangengehalten wurde. Wie der Ver⸗ fasser im Vorwort vom Juli 1919 bemerkt, ist das Werk im Hause des ehemaligen Königlich schwedischen Gesandten in St. Petersburg, des Generals Brandström, entstanden, dessen auch im Text einmal rühmend gedacht wird. Die Darstellung mit der Revolution des Jaohres 1905 und bietet bald bunt bewegte Bilder vom endgültigen Zusammenbruch im Jahr 1917. Hervorgehoben sei ein ausführlicher Abschnitt üher Raspulin und das russische Kaiserhaus (1917), zu dem auch zwei Abbildungen dieses Bauernsekrijerers gehören. Auch die Charakteristik des Zaren Nikolaus II. sei hier angeführt; der Bericht über das Ende der Zarenfamilie entstammt einer Darstellung des Grafen A. A. Tolstoi, für deren Richtigkeit dieser in einer Ende Januar 1919 in Berlin erscheinenden russischen Zeitung „Wremja“, wie Polly angibt, die volle persönliche Verantwortung übernimmt.

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Die Veröffentlichung des Buches ist durch das Zensurverbot des

Kriegspresseamts verzögert worden; die durch die mittlerweile ein⸗ etretenen Ereignisse nötig gewordenen Ergänzungen, die der Ver⸗ asser nicht mehr aus eigenem Erleben schildern konnte, sind, wie er bemerkt, rücksichtlich ihrer Richtigkeit durch unmittelbare und bis zu den letzten Stunden fortgesetzte Wahrnehmungen zuverlässiger Augen⸗ eugen gewährleistet. Dies geht zum Teil auf die drei letzten Ab⸗ schuütte Rußland unter der Marximalistenherrschaft (1917 1918), das Deutschtum in Rußland (1914— 1918) und endlich Weltpolitik und Bolschewismus 8 Auch zwei Bilder, Leiba Trotzkys (Bronystein), der Oberbefehlshaber der roten Garde, und Wladimir Lenins (Uljanoff), des Präsidenten der Rätepublik, sind beigegeben. Den 8 bildet eine ablehnende Kritik des Bolschewismus.

Im Februarheft der „Deutschen Rundschau“ schildert der Wirkliche Geheime Rat Dr. Alfred v. der Leyen die geschichtliche Entwicklung des Staatsbahngedankens unter dem fördernden Einfluß, den Adolf Wagner und Gustav Cohn auf die Verstaatlichung des Bahnnetzes ausgeübt ha en. Gleichfalls weit zurück in die Geschichte geht der Professor Dr. Conrad Bornbak mit seinem Artikel über die Grundlagen der deutschen Unnversitätsverfassung, die im alten Italien und später in den kirchlichen Universitäten Frankreichs und Eaglands ihren nglpxes haben. Auch der Archivrat Dr. Paul Wentzcke läßt die eschichte sprechen durch Briefe von