1920 / 37 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 Feb 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Tarifrenisters eingetracenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedi gungen der kaufmännischen An⸗ genellten gemäz § 2 der Verordnung vom 23. Dezem ber 1918 (Reic,s⸗Gesetzb’. S. 1456) für den Stadibezirk Ludwigslust für allemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen die en Antrag können bis zum 20. Feb uar 1920 erboben werden und sind unter Nummer 1 B. R. 563 on das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗

Berlin, den 31. Januar 19220.

Der Reichgarbeitsminister. N88DS;er vnse.

8 —,

Bekanntmachung. 1 Der Zweigverein der Blumengeschäftsange⸗ stellten ves beutschen (nationalen) Gärtnerver⸗ baodes, Ortsgroppe Magdeburg, hat beantragt, den zwischen ihm und dem Vegyein der Blumengeschäfts⸗ inhaber in schloffenen Tarifvertrog zur Regelung der Lohn⸗ und Arbe sbedingungen für die Blw menbinderirnen in Blumen⸗

geschästen gemaß § 2 der Verer nung vom 23. Dezember 1918

(Reic s⸗Gesetzbi. S. 1456) für das Gebiet der Sladt Magre⸗ burg für allgemein verbindlich zu erklaren.

Cynwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. Februar 1920 erhoben werden und sind unter Nummwer I. B. B. 330 an das Reichzarbeitemmisterium, Berli, Luitenstraße 33 zu richten.

Verlin, den 1. Februar 1920. Der Reichsarbeitsminister. J .. Dr. Husse. 11““ b Bekanntmachung. ie Arbeitsgemeinschaft der Gasthausan⸗ gestellten zu Erfurt hat beantraat, den zwischen ihr und der Arbeilsgemeinschaft der Gast⸗ und Schankwirte von Erfurt une Umgegend ar geschlossenen Tarifvertrag zur Negelung den

Lohn⸗ und

Arbeitesbebinaungen für die Angestellten un Gasiwutegewerbe

gemäß § 2 der Vero dnung vom 23. Dezember 1918 Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) sür den Siadt⸗ und Landtreis Ersurt für allgemein verbindlich zu erklören. 1

Einwendungen gegen biesen Antrag können bis zum 25. Feb uar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 257 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 1. Februar 1920.

Der Reichsarbe tsminister. J. A.: Dr. Busse.

—..—

Bekanntmachung.

Dder Schutzverband der bergischen baugewerb⸗ 3

en Betriebe E. V. in Barmen hat beanttagt, den liegp ihm und dem Bund der technischen Ange⸗ stellten und Beamten, Nebengeschäftsstelle Elber⸗ feld, am 13. Oktober 1919 abgeschlossenen Bezirkstarif⸗ vertrag zur Regelung der Gehalis⸗ und Anstellungs bedin⸗ gungen der technischen Angenellten im Bgugewerbe „gemaͤß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gese bl. S. 1456) für das Gebiet der Orte Elberfeld, Barmen, 31 goh⸗ winkel, Cronenberg, Gruiten Langerfeld i, W., Solingen, Wald, Gräfrath, Höbscheid. Ohlige, Remscheid, Wermeis⸗ kürchen, Born, Lerrep, Lüninahausen, Radevormwald, Melt⸗ mann, Velbert, Neviges, Wurfrath, Haan, Heiligen haus, Hückeswagen, Lan enderg i. W., Schwelm, Milspe, Gevels⸗ berg Fsrte, hesknghansen Sprockhövel für allgemein ver⸗ ich zu erklären. 114“”“ gegen diesen -g; können bis zum 25. Februor 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 7314 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Lunsen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 1. Februar 1920. Der Reichs orbeite minister. ö

Bekanntmachung.

Die Gewerbevereinigung Velbert E. V., der Handelsschutzverein Velbert, der Verband der weib⸗ lichen Handels⸗ und Büroangestellten C. V., Orts⸗ gruppe Velbert, der Deutschnationale Handlungs⸗ gehilfen⸗Verband, Ortsgruppe Velbert, und der Gewerkschaftsbund der Angestellten, Orteverband Velbert, baben beautragt, den zwischen ihnen om 12. De⸗ zember 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedmaungen der kaufmännischen An⸗

ichenbach und Umgebung, der Feie ea,; Gan Sochsen, der Gewertschaftsbund h kaufmännischer Reichenbach gestellten, Netzschkau des Tarifregisters eingetragenen 1919 pen zwischen ihnen am 8. Januar Tarisvertrag zur Regelung 1 88 er St⸗ deehn bedingungen für die kaufmännischen Angestellten bes Eigs⸗ l⸗ Chemnitz, Altchemritz, handels, einschließtich der Putzgeschäfte und Konsum genossen⸗ schaften, gemäß § 2 der Verordnung vom 28. Dezem ber 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt und bindlich zu erklären.

Magdeburg am 30. Dezember 1919 abge⸗ I. B. R. 1131 an das Reichsarbeitsm

am 13. Noven ber 1919 acb⸗-

Bekanntmachung.

Handelsschutz⸗ und Rabattsparvein für Zentralverband der

Der

Angestelltenverbände, Ortegruppe

Orts verband Reichenbach, Mylau und 1 haben beantragt, in Fortzetzung des auf Blatt 228 h 2

1920 abgeschlossenen

1 der Gehalts⸗ und Anstellungs⸗

8

Reichenbach E. V. für allgemein ver⸗

Einwenvungen gegen diesen Antrag können bis zum

25. Februor 1920 erhoben werden E’ r

straße 33, zu richten. Berlin, den 1. Februar 1920. Der Reichsarbeitsministe J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Arbeitgeberverband der Pelzwarenbronche von Berlin und der Zentralverband der Auge⸗ stellten, Bezirk Groß Berlin, haben beantragt, den zwichen ihnen abgeschlossenen, am 1. Januar 1920 Kraft getrevwen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anste llunge bedin ungen für die kaufmännischen und technischen b Angestellten der Pelzwarenbrauche gemäß 82 der Verorbnung vom 23. Dezember 1918 (Reschs⸗Gesetzbl. S. 1456) sür das Gebiet des Zwockverbandes Groß Berlm für allgemein vei⸗ vindlich zu erklären.

Geen; en gegen diesen Antrag können bis zum 25. Februar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer J. B. R. 1099 an das Reichsarbeitsmininerium, Berlin, Lursen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 2. Februar 192

Der Reichsarbeiteminister.

J. A.: Pr. Bufse.

Bekanntmachung.

Der Arbeitgeberverband des Einzelhandels der Stadt Hildesheim, der Gewerkschaftsbund kauf⸗ männischer Angestellten verbände, Orts ausschuß Hildesherm, der Gewerkschaftsbund der Angehellten, Ortsverbond Hilden heim ver Reichsver band deutscher Angestellten, Ortsgruppe Hildesheim und der entralverband der Angestellten, Orts gruppe Hildesheim haben beantragt, im Anschluß an den für all⸗ semein verbind ich erklärten, auf Blatt 99 des Tarifregisters eir getragenen Tarisvertrag nvom 25 Juni 1919 den zwischen ibnen am 20. Dezem ber 1919 abgeschlossenen Nachtrags⸗ Tarifvertrag zur Regelung der Gehalis⸗ und Anstellungs⸗ bedingungen der kaufmännischen Angestellten im Einze handel gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Pezem ber 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtbezirk Hudesheim gleichfalls für allgemein verbindlich zu ertlären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. Februar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. B. 7355 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33 zu richten.

Berlin, den 2. Februar 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A. Dr. Busse

Bekanntmachung.

Der Arbeitgeberverband des Großhandels der Stadt Hildesheim, der Gewerischafisbund kauf⸗ männischer Angestelltenverbände, Ortsausschuß Hildesheim, der Gewerkschaftsbund der Ange⸗

eurscher Angesteilten, Ortsgruppe Hildesheim, der gentkalverbaud der Angestellten, Orts, gruppe Hildesheim, haben beantragt, im An chluß on den für ollgemem verbindlich erklärten auf Blatt 140 des Tarif⸗ registers eingeragenen Tarisvertrag den zwischen ihnen am 22 Dezen ber 1919 abgesc tossenen Nachtrog „um Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kausmännischen Angestelten im Großhanbel gemöß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456)

gesrellten des Einzelbande's gemäß § 2 der Verorduung vom 23. Dezemver 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. 1 1 der Stadt Velbert für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen otesen Antrag können bis zum 25. Februar 1920 erhoben werden vnd sind unter Num mer I. B. R. 193 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33. zu richten. Berlin, den 1. Februar 1920. Der Reichsorveitsminister.

———

Beklanntmachung. 8

Der Ortsverein Guben im Verband der Rechts⸗ b

aanunwalts⸗ und Notariatsangestellten (Angestellten⸗ Gewerkschaft), Sitz Leipzig, hat beantragt, den zwischen ihm und Gubener Rechtsanwälten und Notaren am 12. Dezember 1919 abgeschiosse en Tarifvertrag zur Rege⸗ lung der Gehalts⸗ und Anstellungsbehingungen der Rechts⸗ anwalts und Notariaisongestellten gemäß § 2 der Verordnung

von 23. Dezember 1918 Reiche⸗Gesetzbi. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Guben für allgemein verbindlich zu erklären. können bis zum 25. Februar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 617 an bas Reichgarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗

Einwendu gen gegen diesen Antrag

straße 33, zu richten. Berlm, den 1. Februar 1920. Der Reichsarbeitsminister. X. H. dr Bnl

8

S. 1456) für das Gebiet

25. Februar nd nter I. B. R. 341 an das Reichsarbeits ministerium, Berlin, Luisen⸗

siraße 33, zu richten.

für den Stadtbezirk Hildes heim gleichfalls für allgemein ver⸗

bindlich zu ertklären. 8 Ei wendungen gegen diesen

920 erhoben werden und sind

Anitrag körnnen bis zum unter Nummer

Berlin, den 2. Februar 1920. Der Reichsorbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Ortsgruppe und der Gewerkschaftsbund der An⸗ stelle Chemnitz, haben beant:

Tarifoertrages vom 5. Juli] im Groß⸗

Hilbersborf, Helbersdorf, Wia Neukadt, Schönau, Siezmar und Reichenbrand für allgemein verbindlich zu erklären.

stellten, Ortsgruppe Hildesheim, der Reichsverband

Bekanntmachung.

entralverband des Deutschen Großhandels, Pe ee alh, der Verband der Klein⸗

andelevereine der Stadt Chemnitz, und vder

Deuische Transportarbeiterverband, Verwaltungs⸗

agt, den zwischen ihnen am Dezember 1919 abgeschlossenen Tgrifvertrag zur Regelung er Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die Handelshilfsarbeiter und Keeinhandel gemäß § 2 der Veroronung vom 3. Tezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet er Stadt Chemnitz und der Vororte Attendorf, Borna bei Ebers dorf, Furth, Gablenz, Glösa, Kappel, Markersdorf bei Chemnitz,

können bis zum

Einwendungen gegen diesen Antrag

25. Februar 1920 erhoben werden und sind unter Nr. I B.R. 1432 an das Reichsarbeitsministerium,

Berlin, Luisenstraße 33, zu

8 C11““ 8 11“

ichten.

Berlin, den 5. Februar 1920.

SDer Reschsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung. Unter dem 11. Februar 1920 ist auf Blatt 351 Ifd. Nr. 2

des Tarifregisters eingetragen worden:

Die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrages vom

12. Mai 1919 für die Angestellen der privaten Versicherungs⸗

unternehmungen einschließtich der Verwaltungs⸗ und Provisions⸗

generalagenturen wird mit Wirkung

aufgehoben 8

vom 1. Januar 1920

Der Reichsarbeitsminister.

Das Tarifregister und die Regtsterakten können im Reichsarbeits⸗ minifterium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, waͤhrend der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Berlin, den 11. Februar 1920.

Der Registerführer.

E11136“

Pfeiffer

Bekanntmachung.

In Abänderung der Ministeriale ischließzung vom 4. No⸗ vember 1919 (Re chsanzeiger Nr. 259 vom 11. November 19⁰9) ist der Stadtgemeinde Eßlingen durch Verfügung vom 5. Februar 1920 die staatliche Genehmigung erteilt wo⸗den, zu 4 vom Hundert verzinsliche Sch uldverschreibunzen auf den Inhaber im Betrag von 3 MWilljonen, eingeteit

500 Stücke der Reihe M zu je eg ℳb, 1750 12 2 22 500 9„ 2 69 0 „o 500 97 in den Verkehr zu bringen. Stuttgart, den 5. Februar 1920. Ministerium des Innern. Heymann. Bekanntmachung.

Dem Taglöhner Ludwig Forster in Niederarnbach wird gemäß 8 1 Abs. 1 un 2 der Bundesratsverordnun; vom 23. September 1915, betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, und §§ 1, 3 der Ausführungsbestimmungen hierzu vom 9. Otlober 1915 der Handel, nämlich der Aufkauf von Torf für die Firma Lohr in Augesburg, wegen Preistreiber i in Torf untersaat. Die dem ꝛc. Forster vom Stadr t Augeburg unterm 5. November 1919 ausgestellte Gewerbelegitimation wird eingezogen.

Augsburg, den 7. Januar 1920.

Stadtrat. Deutschenbaur.

und

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 30 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter b.“

Nr. 7295 eine PecBen-. . die für Thomas⸗

osphatmehl vom 10. Februar 1920, unter

8 vhr 796 eine Verordnung, betreff’nd Abänderung der Verordnung über die Bildung einer Preisausaleichstelle für Thomaspho phatmehl, vom 10. Februar 1920, und unter

Nr. 7297 eine Verord ung üvber die Aufhebung des Handelsverbots mit Ferro⸗Silizium, vom 7. Februar 1920. Berlin, den 11. Februar 1920.

Postzeitungsamt. Krüer.

Das Katasteramt Sulzbach ist zu besetzen.

Ministerium des Innern.

Die Preußische Staatsregierung hat den Regierungsrat Ostendorff in Königsderg zum Oberregierungs at erna nt; er ist als solcher dem Regierungepräsidenten in Königsberg zu⸗ geteilt worden.

Die Preußische Staatsregierung hat den Regierungsassessor Grafen von Brühl in Allenstein zum Landrat ernannt. Dem Landrat Grafen von Brüht ist das Landratsamt im Landkreise Allenstein übertragen worden.

Der bisherige elsaß⸗lothringische Gerichtsassessor Alfred

Bekanntmachung.

Der Handelsverein Homelnz und die Arbeits⸗ gemeinschofr der vereinigten Privatangestellten⸗

am 16. Dezember 1919 abgeschlossenen Nachtrag zu dem für allgemein verbindlich erklarten Tarifvertrag vom 10. Jult 1919 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs⸗ bedingungen sür die kaufmärn ischen Angestellten im Einzel⸗

handel gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918

(Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtbezirk Hameln gleich⸗

falls für allgemein verbindlich zu erklären. Emwendungen gegen 20. Februar 1920 erhoben werden und sind I. B. R. 1149 an das Reichgarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33. zu richten. Berlin, den 5. Februar 1920. Der Reichsarbeilsminister. vbb“

verbände in Hameln haben beontragt, 1en zwischen ihnen

diesen Antrag können bis zum unter Nummer

Remmel in Liegnitz ist zum preußischen Regierungsrat er⸗ nannt worden.

Ministerium für Handel und Geverbe. 1 Bei dem Oberschiedsgericht in Knappschaftsangelegenheiten in Berlin ist der Justitiar der Bergwerks⸗SHesellschaft Hibernia, Bergwerkedirektor Kaempffe in Herne für den Rest der am 31. Dezember 1917 abgelaufenen, durch die Verordnung vom 27. September 1917 (Ge etzꝛamml. S. 91) bis zum Schluß des auf den Friedensschluß folgenden Jahres verlängerten Amtsdauer zum Beisitzer ernannt worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Der Kreistierarzt Dr. Schlathölter in Prüm ist in die Kreistierarzistelle zu Aschendorf versetzt worden. Die Ver⸗

setzung des Kreistierarztes, Veterinärrats Velmelage in Eupen

in den Kreis Aschendorf ist zurückgenommen.

auf die deutsche Vorschrift, daß

Ministerium für Wissenschaft, und Volksbildung.

Die Wahl der bisherigen Leiterin des städtischen Lyzeums

in Andernach Maria Wendland zur Direkiorin dieser Ansta!

ist namens der Preußischen Staatsregierung bestätigt worden.

Hauptverwaltung der Staatsschulden. Die Zinsbogen Reihe IV zu den Schuldverschrei

bungen der preußischen konsolidierten 3 ½ zinsigen Staatsanleihe voa 1890 werden vom 8. März d. J. an durch die bekannten Vermitilungsstellen ausgereicht.

Berlin, den 10. Februar 1920. Hanuptoerwaltung der Staatsschulden.

HeIaantnaa

Dem Händler Eugen Richter, Berlin

vom 2. Mai 1919 (R.⸗A. Nr. 106/1919) Amtsblatt

täglichen

fügung vom heutigen Tage gestattet. Berlin O. 27, den 10. Februar 1920. Der Polizeipräsident. Abteilung W. Dr. Weiß. Bekanntmachung.

Dem Schlachtermeister Peter Hesse hier, Friedrichstr. 72, ist rdie Wiederaufnahme des Handels mit Fleisch⸗ und Wurst⸗ waren gestattet worden.

Bielefeld, den 7. Februar 1920. Deie Polizeiverwaltung. J. V.: Heitkamp.

Bekanntmachnug.

Dem Händler Aug. Stadie, hier, Herforderstr. 135, ist die

Wiederaufnahme des Handels gestattet worden. Bielefeld, den 9. Februar 1920.

Bekanntmachung.

Die gegen den Händler Gustav Lackhoff, Drenstein⸗ furt, verhängte Enlzichung der Handelserlaubnis auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1910 (REBl. S. 603)

ist aufgehoben.

Lüdinghausen, den 29. Januar 1920.

Bekanntmachung. 8

Dem Kaufmann Sigmund Mosse, hierselbst, Levetzow⸗ straße 22, abe ich die Wiederaufnahme des durch Verfügung vom 2. Mai 1919 (R.⸗A. Nr. 103/19) untersagten Handels mit Gegenständen des täglichen Berdarfs auf Grund des § 2 Abs. 2 der

Blundesratsverordnung vom 23. September 1915 (REBl. S. 603)

durch Verfügung vom heutigen Tage gestattet. Berlin, den 22. Januar 1920. Der Polizeipräsident.

J. V.: Dr. Weiß. Bekanntmachung.

Dem Schankwirt Heinrich Nitschke, Berlin, Friedrich⸗ straße 218, habe ich die Wiederaufnahme des durch Verügung vom 13. Oklober 1919 (R.⸗A. Nr. 239), Amtsblatt Stück 43, unter⸗

agten Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs auf Grund

des § 2 Abs. 2 der Bundesratsverorbnung vom 23. September 1915

(RGBl. S. 605) durch Verfügung des heutigen Tages gestattet. Berlin, den 9. Februar 1920. 1 Der Polizeipräsident, Abteilung W. J. V.: Dr. Weiß.

Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung un⸗ zuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. (03) habe ich dem Schantwirt Arnold Lindemann, Berlin, Brunnenstr. 186, für das Restaurant „Zur ölle“ durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen

Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin den 11. Februar 1920.

Der Polizeipräsident, Abteilung W. J. V.: Dr. Weiß.

ARicchtamtliches.

Deutsches Reich.

In der am 12. Februar 1920 unter dem Vorsitz des Reichsministers Dr. David abgehatenen Vollsitzung des

Reichsrate wurde beschlossen: den Thüringischen Ke appschafts⸗

verein in Groß Kamsedorf auch weiterhin als Ersatzkasse gemäß § 388 des Versicherungsgesetzes für Angestellte anzue kennen, die hanptamtlichen Angestehten des Kirchenats der evan⸗ gelisch⸗lu herischen Kirche im Hambu gischen Staate von der Versicherungspflicht gemäß 1242 der sicherungsorrnung und 8 14 des 1 für Aagestellte zu befreien. Ferner erklärte sich der Reichsrat mit der Errichtung einer selbstän digen Darlehnskasse in

Saonbrücken einverstanden. Dem Entwurf einer Verorbnung über

die schieds gericht iche Erhöhung von Beförderungspreisen der Eisen⸗ bahnen, Kleinbahnen (Lokalbahnen usmw.), Straßenbohnen und Anschußbahnen, der Vorlage des Reichsfinanzministeriums, betreffend den Entwurf von Tabaksteuer⸗Ausführung sbestim⸗ mun en, dem Entwurf einer Ergänzungsbestim mung zu den Vorichristen, beteffend die Abagabe stork wirkender Artnei⸗ mittel sowie die Beschaffenheit und Bezeichnung der Arzneigläser und Standaefäße in den Apotheken, dem Entwurf einer Ver⸗ ordnung über die Bilarzierung der Kriegsanleihen und dem Entwurf einer Verordyung über die Auslegung der Begriffe Friedensschluß und Kriegsende, wurde die Zustimmung erteilt.

1 Die französische Anforderungsliste enthält nach dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ folgende Namen und An⸗ schul igun en: 8 1. Komm. d. 58. Brig. und 142. Inf. Reg. 14. Armee⸗ korps) General Stenger. 8 Befehle vom 26. 8. 14, wonach von eute ab keine Gefangenen gemocht, sondern alle, verwundet oder nicht, niedergema lt werden sollten, auch wenn sie in großen, ge⸗ schrossenen Einheiten gefangengenommen würden. Wegen Ausführung der Befehle Stengers werden unter Berufung in anbefohlenes Verbrechen nicht

1 1 Kastanien⸗ allee 90, habe ich die Wiederaufnahme des durch Verfügung om Stück

Nr. 20/1919 untersagten Handels mit Gegenständen des Bedarfs auf Grund des § 2 Abs. 2 der Bundesrats⸗ verorenung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) durch Ver⸗

Oktober

ausgeführt werden dürfe, folgende Angehörige des angefo dert: ö“ 2. Leutnant Laule (wegen Erschießung des verwundeten Haupt⸗

manns Migat). G 3. Hauptmann Schroeder (wegen Uebermittlung des Befehls

Stenger). 4. und 5. Reg. Komm. Müllfer und Hauptmann Curtius oder Crusius, weil unmittelbar nac der Bekanntgabe des Befehls Stenger

verwundete Franzosen erschossen worden seien.

6. Hauptmann Mayer (von Badenweiler, der seinen Leuten veranschaulichte, wie man einen verwundeten Feind mit dem Bajonert töte).

Ais Beweis für diese Anschuldigungen, die sich auf August und Sepi mber 1914 und auf St.⸗Barbe bei Thiaville beziehen, werden Aussagen deutscher Kriegs⸗ gefangener angegeben. Als weitere Beweisstücke für Tötung von Gefangenen und Verwundeten. Ermordung von Zivilpersonen usw. werden aufgefangene Briese angeführt.

7. Haupitmann Zeiche vom 38. Res. Inf. Reg. wegen Er⸗ schießens von Franzosen am 23. August, von 14 Gefangenen am 9. September.

8. Leutnant Nering, 38. Res. Inf. Reg., Erschießung von 18 Ge⸗ fangenen am 18. Septem ber 1914.

9. Leutrant Kaps, 38. Res. Inf. Reg., Erschießung von Kriegs⸗ gefangenen im September 1914.

10. Leutnant Leisenring, 88. Inf. Reg. 1. Komp., Vorwürfe an die Kompagnie, weil sie 40 fronzösische Gefangene eingebracht habe, die hätten erschossen wer en sollen. 11914 bei Rove.)

11. Feldwebel Kaffga von derselben Komp. wegen Befehls, ver⸗ wundete Inder, die angetroffen würden, zu töten (1914 bet Rovye.)

12. Komm. d. 14. Res. Div. im August/September 1914 bei

Schlettstadt und Bois St.⸗Barbe, wegen Besehls, 3 Gefangene unverzüglich zu erscheßen.

13. Komm. d. 110. Res. Inf. Reg. im August 14 bei Gr. Fon⸗ taine am Donon, weil er am 21. August 14 54 Gefangene unter dem Feuer der franzesischen Artillerie vorgehen ließ.

14. Haup mann Derichs, 136. Inf. Reg. 1. Komp., wegen Er⸗ schießung von Cinw hnern von Burzweiler ohne Verhör; die Dorf⸗ bewohner, Frauen und Kinder, mußten mit aufgehobenen Armen an den Leichen vorüberziehen (bei Gr. Fontaine).

15. Leutnant Grahl von derselben Kompagnie; Einäscherung von 35 Häusern (August 14 bei Gr. Fontaine).

16. Hauptmann Nimann, 40. Bad. Inf. Reg. 7. Komp., eigen⸗ händige Erschießung von b gefangenen Unteroffizieren Ende Sept. 14 bei Pont⸗2⸗Mousson.

17. Leutnant Brockert, 113. Inf. Reg. 4. Komp., Tötung mehrerer Verwundeter im Septen ber 14 bei Mesnill.

18. Leutnant Erck von derselben Komp. wegen Besehls zur Er⸗ schießung eines französischen Verwundeten am 20. Aug. Saarburg.

19. Leutnant Wil mann von derselben Kompagnie, Ingenieur in Freiburg, wegen Befehls zur Tötung von zwet Franzosen ebenra.

20. Leutnannt Hoppe, 113. Inf. Reg. 10. Komp., weil er beim Ausmarsch seiner Kom pagnie gesagt habe, sie dürfte den Franzosen keinen Pardon geben und müsse die Verwundeten töten.

21. Komm. d. 56. Inf. Reg. Oberst Kramer wegen Befehls zur kolonnen 1914 bei Albert (

Erschießung von gefangenen Franzosen unter dem Hinzufügen, es lohne sich nicht, so werig Franzosen wegzuschaffen. (Se tem ber 14, kurz vor dem Kampf bei Ramagne.)

22. Major v. Koltwitz vom 55. Inf. Reg. Befehl zur Er⸗ schie ung zweier gefangener Turkos, September 14 bei Reims.

23. Komm. der 3. Inf Div. (2. A. K., 34. Füs. und 2. Gren. Regt.) Tötung von 17 französischen Kriegsgefangenen bei Moislains (Somme), Plüunderung und Brandstiftung, 28. Aug. 1914.

24. Röhl oder Köhl, Vizefeldwebel im 2. Gren. Regt. 8. Komp., Tötung von Schwerverwundeten; ebenda.

25. Komm. des 117. Inf. Regt. (3. Hess. 18. A. K.) Befehl vom 8. Sepr. 1914, ahe Franzosen niederzumachen, auch wenn sie die Waffen niederlegen wollen.

26. Haupimarnn der 1. Komp. des 85. Inf. Regt. (9. A. K.) Ansproche „m 6. Oktober 1914 bei Antwerpen: In dem Fort würden

wahrschemlich Engländer sein, er wünsche aber keinen englischen Ge⸗

fangenen zu seben.

27. und 28. Komm. Castendick und Hauptmann der Res. Dültingen vom 57. Inf. Regt. Befehl zur Erschießung eines Kindes am 6. Oktbr. 1914 in Meien (Belg.)

29. Leutnant Rudolf Schultz 17. Feld. Art. Regt., 2. Abt. Mißhandlung und E schießung eines Ma nes, der die Mißhandlung (Een Frau verhindern mwollie am 26. Sepibr. 1914 bei Porquericourt

dise).

30. Leut. von Röder 73. Res. Inf. Regt. 8. Komp. Befehl, alle gefangenen Franzosen zu töten, bei Bouco ville.

31. Major Cesar, Komm. des 111. Inf. Regt. Erschießung 88 Septbr. 1914 zwischen Mametz und Fricourt (Son me).

32. Oberst von Volkersam, Komm. des 110. Inf. Regt. Befehl, keine Gefangenen zu machen; 4. und 5. Oktbr. 14 in Couscelette (Beaumont).

33. Kronprinz Rupprecht von Bavern. Befehl, die englischen Gefangenen zu tölen. Tötung von Ketegsgefangenen in Dieuze im August und September 1914. Formeller Besehl: keinen englischen Gefangenen zu machen. Zuwiderhandel de seien streng bestraft, ge⸗ fangene Engsänder mit auf den Rücken gebundenen Händen und verbundenen Augen ins Hauptquartier gebracht und dort von Offi⸗ zieren erschossen worden; die meisten waren verwundet Aus einem Brief des deutschen Generals Noegelsbach an seinen Neffen wird angesührt: „Es herrscht allgemeiner Haß gegen und er trilt in der Armee darin zu Tage, daß man fast keinen Gefangenen macht, sondern alles umbringt.“ Ferner wird Kronprinz Rupprecht verantwortlich gemacht für die planmäßigen Verbrechen, deren sich im August und September 1914 die Mehrzahl der von ihm kommandierten Ein⸗ heiten im Gebiet der von seiner Armee besetzten Gemeinden schuldig

gemacht haben soll. Ganz besonders in Deuxville, wo der Kronprinz Versicherungsgesetzes

am 22. August 1914 weikte. An diesem Tage seien alle 136 Häuser dieses Dorfes, bewohnt von 450 Menschen, die zuvor nach Luneville gebracht wurden, von bayerischen Truppen planmäßig geplündert und 15 Wohngebäude absichtlich angezündet, der Maire Bajoet und der Pfarrer Thiriet erschossen worden. Die anderen in Betracht tom⸗ menden Gemeinden sino Nomény, Gerbeviller, Remereville, Luneville, Raucourt usw. Schließlich wird dem Kronprinzen Rupprecht als Kommandeur der Reserveormee im Settor von Cambrai die Inbrand⸗ von Cambrai zur Last gelegt. Truppen des Prinzen Rupprecht sen en die Stadt mit Hilfe von Petroleumeimern usw. angezündet

en.

34. General Gloß, Platzkommandant von Cambrai. Plünderung von Cambrai im September 1918.

34 a) Oberst Gloß, Etappenkomm. 12. ,II11. Etappen⸗Insp. 2. Armee, verbrecherische Maßnahmen in Clary, Bertiy, Holnon, Caudry (Nord). Als Beweis wird ein Erlaß dat. Palnon,

20. Juli 15 angeführt, wonach alle Arbeiter, Frauen und Kinder von 15 Jahren unter Androhung schwerer Strafen lauch Prügel⸗ srrafen füͤr Kinder und Faulenzer) zur Feldarbeit gezwungen werden.

35. General v. d. Marwitz, Komm. der 4. Kap.⸗Div. Soll beim Ausbruch der Feindseligkeiten nach dem Einmarsch in Belgien den Befehl ge eben haben, die Zwirbevölkerung zu jöten, zu plündern und die Einwohner zu terrorisieren. Beweis die Aussage von Kriegs⸗ gesangenen, die am 5. Oktober 1914 vom Kriegsgericht in Paris rer⸗ urteilt wurden. Ferner wird der General dafür verantwortlich ge⸗

macht, daß die Radfahrer⸗Komp. des Kav.⸗Korps von Marwitz in

zwei angezündeten Bauernhöfen bei Laventie (Pas de⸗Calats) Mirte 1914 ausgeplünderte, halb verbrannte oder verstümmelte Z wilisten habe erschi ßen lassen; schließlich werden ihm als Komman⸗ danten der II. Armee im August 1917/18 Plünderungen und ver⸗

112. Inf. Regts. Haucourt, Saint⸗Souplet, Laval zur Last gelegt.

Kämpfe bei Schlettstadt und Bois de

24. bis 28. August 1914.

befohlen, keine Gefangenen zu machen und Städte und Dörfer anzu⸗ (zünden.

die Engländer

brecherische Maßnahmen gegen die Einwohner von Beauvais, Caudw

36. Oberst Weige, Komm. des 56. Inf.⸗Regts,, Brandstiftung, lünderung und Zerstörung von Dörfern im August, September 1914 ei St. Quentin (Somme).

37. General von Plettenberg, Komm. des Garde⸗Korps. A emeine Besehle zu plündern und Städte und Dörfer anzuzünden,

August⸗September 1914 Reims und anvere Gegenden von Nord⸗

frankreich. Als Beweismaterial wird ein Belef angeführt, in de

es heißt, daß erschossen worden wäre, wer sich hätte weigern wollen,

die von General von Plettenberg ausgegangenen Plünderungebefehle

guszuführen, es habe sich aber niemand geweigert. Ferner wird dem General von Plettenberg auf Grund einer Bemerkung in einem deutschen Notizbuch die Verantwortung für die Ermordung von

Frauen und Kindern, die Inbrandsetzun,; von Dörfern, Plünderungen usw. am 25. August 1914 zur Last gelegt (Dörfer bei der Grenze nördlich von Sedan).

38. Komm. des Elisabethregts., Hauptmann von Brandt, Leutn.

von Arnim und Feldwebel (Adj.) Kurten von der 7. Komp. wegen Plünderung un d Inbrandsetzung von Marfaux und anderen Dörfern am 3. September 1914, ferner 25. September 1914 auszuwerfen.

weil französische Gefangene am gezwungen wurden, in der Feuerlinie Gräben

39. Komm. Gen. des 14. A.⸗K. (110. 112. und 113. Bad. Inf.⸗

Regt. und die württ. Regt., die Mülbausen besetzt hatten) wegen

Tötung von Gefangenen und Verwundeten, Zekstörung von Burz⸗

weiler (Vorort von Mülhausen), Mißbandlungen in Dornach und Reiningen im August 1914. Demselben General wird die Verant⸗ wortung fur Verbrechen in Ste. Barbe, Tötung von Verwundeten

durch Schjäge und Fußtritte, absicht iche Brandstittung zugeschoben. 40. Oberleutn. Krauze von der Ers.⸗Aot. des Feldart.⸗Regts. 28 wegen Erschießung von 3 Ziwwilisten in Gertweiler (Niederel aß) am

23. August 1914.

41. Komm. des 123. Württ. Landwehr⸗Inf.⸗Reats.

setzung des Dorses Sengern bei Gebwester am 25. Oklober 1914.

42. Leutn. Cberlein vom 120. Inf.⸗Regt. Angebliche Verbrechen in Saint⸗Dis (Vogesen) 1914 Als Beweis ist ein eigener Artikel

des Angeschuldigten in den „Munchester Nachrichten“ angeführt.

43. Oberleum Edinger, Adi. im 111. Inf.⸗Regt. 14. Re⸗ serve A.⸗K. Erschießung von 8 Frarxzosen auf dem Markt von Senones in den ersten Septembertagen 1914.

44. Gen. von Deimling, Komm. des 15. A.⸗K. Verbrechen in

1 Raon l'Etape und Allarmont (Vogesen). Sys ematische Plünderungen,

Brandstiftung, Massenmorde, Verietzung der Genfer Konvention, vom ust 1 Im einzelnen wird angeführt die Plün⸗ derung des Dorfes Raon⸗l'Ftape, die Erschießung fines Greises von

75 Jahren, der aus dem Fenster sah, und eines Zolbbeamten, Ver⸗ . gewaltigung von zahlreichen Frauen, 14 bei

9 selbst durch Offiziere, Be⸗ schießung des Pospitais, auf dem das Rote Kreuz wehte, mit einem Maschinengewehr, in Allarmont Erschießung des Maires und des Geist!ichen.

Weiter wird dem General von Deimling vorgeworfen, er habe

45. Hauptmann Hohenseh, 8. Bat. Jäger z. Pf. in Trier. Aufforderung, feine Gefangenen und Bildung von Brand⸗ Somme).

46. Der aärztliche Leiter des gemischten Hospitals in Raon⸗ Etape August⸗September 1914, mit der dritten Amoulanz gekommen. Gehässiges Verhalten gegen die Verwundeten, Roheiten und Miß⸗ handlungen aller Art.

47. Professor Dr. Vulpius (Heidelberg). Gelddiebstahl an Ver⸗

wundeten August 1914 Raon⸗sur.Plaine (Vogesen).

„48. Der Kommandeur der Diwision, zu der das 46. Ers.⸗Bat. gehörte (12. A.⸗K.). Ermordung des Abbé Lahache, Pfarrers von La Voivre (St. Dié), der am 29. August 1914 ohne Urteil erschossen wurde, nachdem dem Divisionskommandeur Bericht erstatlet war.

49. Major Frenkel im 89. Ers.⸗Bat., 47. Ers.⸗Brig., 19. Inf.⸗ Div., 14. Res.⸗A.⸗K. Besebl, keinen Pardon zu geben, Erschießung des Geistlichen in St. Michel⸗sur⸗Meurthe, 29. August 1914.

„50. und 51. Gen. Tripp, Komm. der 13. Beig., später eine Zeitlang in Lucy (8., 18., 22. ba yer. Inf. Regt.) und Major Friedl, Ende April 1917 im 11. bayer. Feldart.⸗Regt, werden beschuldigt, vom 20. bis 22. Auguft 1914 die Einäscherung des Dorfes Dalhain (Lorhringen), die Ermordung von Verwundelen und Zivilpersonen veranlaßt zu haben; Kirche und 46 Hauser angezündet, 6 Einwohner von 15 bis 78 Jahren, darunter der Abbé Calba, ermordet. Zeugnis Notizbuch des Soldaten Ameling.

52. und 53. General Eugen Clauß, Komm. der 6. bayr. . Brig. und Major Hay, jetzt Oberst des 12. Ulanen Regis. aht⸗ Kommandant in Gerbeviller, werden beschuldigt, im Aug. 1914 Grausamkeiten und Mordtaten in Gerbeviller veranlaßt zu haben. Der Gen ral soll vom Pferde herab befohlen haben: Frauen und Kinder müssen erschossen werden, diese ganze Nation muß verschwinden. Während der Plünderung sollen Frauen und Mädchen getöotet und zum Teil vergewaltigt worden sein. General Clauß babe 200 Meter von dem Orte, wo 15 Zivilisten erschossen wurden, bei Tisch gesessen urd habe befoblen, Feuer zu geben, wenn er sein Champag erglas erbebe. Ferner werden dem General Plünderungen und Ermordungen in Fronconv lle, Mowriviller und Lamath am 24. August 1914 zur Last gelegt, sodann ähnliche Ver⸗ brechen in Vennezey, Remenoville, Serrainville, Giriviller usw., Hinrichtung von Zioilpersonen in Crévic und Frarmbois; dabei sollen das 17. Regiment, kommandiert von dem seither verstorbenen Oberst Mever, das 8., kommandtert von dem Oberst jetzigen Generalm jor Weiß⸗Jonack, das 60., kommandiert von dem Oberst von Leipzig, und das 70., kommandtert von dem später gefallenen Oberst von Tschirichnitz, die 5. Inf.⸗Brig., kommandiert von Generalmaijor Danner, das 22. Inf.⸗Regt. (Oberst Schultz, das 23. boyr. Inf.⸗Regt. (Oberst Danner), das 137. Inf.⸗Regt. (Oberft Winiker) und das 166. Regt. (Overst Hucke) beteiligt gewesen sen.

Unter 54, 55, 56, 57, 58, 59 werden die soeben genannten Offiziere, Oberst Weiß⸗Jonack, Oberst v. Leipzig, Divisionsgeneral Chr. Danner, Regimentskommandeure Schultz, Danner, Winiker und Hucker angefordert.

60. Schmidt, Komm. des 7. bayr. Inf.⸗Regts. wegen derselben Anschuld'igungen.

61. Generalmajor Riedl, Komm. der 8. bayr. Inf.⸗Brig. (April 1918 Komm. der 6. bayr. Inf.⸗Div.), wegen planmäßiger Zer⸗ störungen und Hinrichtung von Zivupersonen am 20. August in Nomény, Jarny und Jaulny.

62. General von Montgelas. Plünderungen durch Banden von Soldaten, mit den Waffen oder sonst mit offener Gewalt oder durch Gewalttätigkeiten gegen Personen.

63. General von Moltke, Komm. der 22., 122. usw. preuß. Inf.⸗

Regt. (wohnhaft im Rathaus von Longuyon’, Massenerschießungen in

Longuyon (150 bis 160 Personen), Indrandsetzung der Stadt, wobei Verwundete und kleine Kinder verbrannten, Erschießung von 21 jungen Leuten von 16 bis 18 Jabren, die vorher die Ermordeten hatten be⸗ graben müssen. August 1914.

64. General von Hausen unter dem Oberbefehl des Kronprinzen. Verbrecher’sche Taten im Aug. 1914 in Longuyvon, Longwy usw., sowie am 1. Septbr. 1914 in Pertbes⸗Le⸗Chateset.

65. Hauptm. Nictor, Chef der Rohma (Rohstoff⸗ und Maschinen⸗ verteilungsstelle). Plünderung von Lougwy, planmäßige Zerstörungen in Hochöfen, Wegschaffung des rollenden Materials und der Maschinen, Ausräumung der Magazine usw.

66. Komm. Schleswing (m 24. Aug. 1914 im Rathaus von Audun⸗le⸗Roman wohnhaft) hatte den Befehl gegeben, daß die Stadt im Falle der Meuterei in Braad gesteckt werden solle. Am 21 Aug. 1914 hätten die Deutschen ohne Anlaß begonnen, mit Gewehren und Maschinengewehren zu schießen, wobei 4 Frauen verletzt (eine, als sie

einem deutschen Soldaten zu trinken gab) und drei Männer getö