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landesgerichts zu Cöln, Mäckel im Bezirke des Oberlandes⸗
gerichts zu Düsseldorf, Schiefferdecker im Bezirke des Ober⸗
landesgerichts zu Königsberg i. Pr. und Dorendorf im Be⸗ zirke des Oberlandesgerichts zu Naumburg a. S.
Aus dem Justisdienst sind geschieden die Gerichtsassessoren: Buff infolge seiner Uebernahme in die Staatseisenbahn⸗ verwaltung, Dr. Josten, Dr. Masur, Max Niehaus und Dr. Nordbeck infolge ihrer Uebernahme in die allgemeine Staatsverwaltung unter Ernennung zu Regierungsassessoren.
Den Gerichtsassessoren Dr. Franz Fuerth, Dr. Hans Hammer, Dr. Friedrich Ludwig, Dr. Maus, Dr. Hans Hermann Meißner, Dr. Moesch, Paul Schellack, Dr. Bernhard Stiller und Dr. Hans Zimmermann ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Justizdienst erteilt.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen Sund Forsten. Der Kreistierarzt, Veterinärrat Bauer in Hohensalza ist in die Kreistierarzistelle in Horka im Kreise Rothenburg N. L. versetzt worden.
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Kunst 8
Ministerium für Wissenschaft, und Volksbildung.
Der bisherige Privatdozent in der juristischen Fakultät der Friedrich Wilhelms⸗Universität in Berlin Professor Dr. Waldecker ist zum außerordentlichen Professor in derselben Fakultät ernannt worden. “X“X“
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Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betr. die Fernhaltung benegeneshge⸗ Personen vom Handel RGBl. 1915 S. 603), sowie der Ausführungsbekanntma ung zu dieser Ver⸗ ordnung vom 27. September 1915 und 2. August 1916 habe ich der Frau Maria Biermann in Altenbochum, Wittenerstraße, die Ausführung des Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere den Handel mit Kar⸗ toffeln, sowie anderen Nahrungsmitteln wegen Unzuverlässigkeit untersagt. Die Untersagung tritt mit dem 15. Februar 1920 in Kraft.
Bochum, den 6. Februar 1920.
Der Landrat. Stühmeyer.
(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)
ARichtamtliches.
Deutsches Reich.
In der am 14. Februar 1920 unter dem Vorsitz des Reichsministers Dr. David abgehaltenen Vollsitzung des Reichsrats wurden die Steuerkurse der zum Börsenhandel zugelassenen und die Steuerwerte der nicht zugelassenen Wert⸗
papiere endgültig festgesetzt.
Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für Volks⸗ wirtschaft und für Haushalt und Rechnungswesen hielten heute eine Sitzung.
Die Vermittlungsstelle Vaterländischer Ver⸗ bände hat dem Herrn Reichepräsidenten ein Schreiben ü bermittelt, in dem unter Hinweis auf die Entehrung des deutschen Namens im Falle einer Auslieferung von Deutschen an fremde Gerichte die Erwartung aus⸗ gesprochen wird, daß die Regierung die Kraft zu einer ein⸗ mütigen Ablehnung in der Auslieferungsfrage finden und sich keiner Ge valt beugen werde. Der Herr Reichspräͤäsident hat dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge hierauf geant⸗ wortet:
Das Auslieferungsbegehren ist nicht nur eine unmenschliche, ge⸗ schichtlich kurzsichtige und mit den Döchtseeun en staatlichen Lebens absolut unvereinbare Forderung, sondern die Erfüllung dieses Be⸗ ehrens ist vor allem auch tatsächlich vollständig 1, Die er wird alles tun, damit die Regierungen der Entente hierüber rechtzeitig Klarheit gewinnen und so dem deutschen Volke und Europa schwere Prüfungen und Erschütterungen erspart bleiben. Sie wird sich in ihrer hieraus notwendig folgenden Haltung durch nichts beirren lassen und weiß sich in der Behandlung dieser Frage, vor deren Ernst aller Zwist der Parteien verstummen muß, einig mit der gesamten Nation. .
Vor einigen Tagen hat die Reparations kommission der de. ⸗ Kriegslastenkommission eine umfeassende Note zugehen lassen, um die Ausführung der Anlage III. zu Artikel 236 des Friedensvertrages in die Wege su leiten. In dieser sind die Bestimmungen über die
uslleferung der Handels⸗, Fischerei⸗ und Binnen⸗ eee. und die Pflichtneubauten enthalten. Ueber ie zahlreichen Vorschläge, welche die Reparationskommis⸗ sion in ihrer Note macht, sind, wie „Wolffs Telepgraphen⸗ büro“ meldet, Beratungen im Gange. Ebenso wird das statistische Materiol, welches alliierterseits gewünscht wird, vporbereitet. In kürzester Frist wird alsdann eine besonders zu diesem Zweck entsandte deutsche Kommisston mit den Alliierten über die Angelegenheit verhandeln. Bei den Verhandlungen wird es sich hauptsächlich um die Auslegung der gedachten Be⸗ stimmungen des Friedensvertrages sowie darum handeln, die raktische Durchführung derselben in wirtschaftlich erkäglicher orm zu ermöglichen.
Für die Durchführung der von Deutschland auf Grund des Fiiedensvertrags zu bewirkenden — von Kohlen und Kohlennebenprodukten ist im Geschäftsbereich des Reichs⸗ ministeriums für Wiederaufbau eine besondere Stelle mit der Bezeschnung „Deutsche Kohlenkommission in Essen“ errichtet worden. Als Vorsitzender der Kommission ist Oberbergrat Schulz⸗Briesen in Essen bestellt worden.
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Der Reichskanzler hat sich gestern abend in Begleitung des Eisenbahn⸗ und des Arbeits ministers und des Unterstaats⸗ sekretärs Albert in das Ruhrgebiet zu Verhandlungen über die Erhöhung der Kohlenpro uktion begeben.
In der am 12. Februar 1920 unter dem Vorsitz des Wirklichen Geheimen Rats Dr. Richter abgehaltenen Voll⸗ sitzung des Reichskalirats wurde wie Wolffs Telegraphen⸗ büro mitteilt, zu den aufgestellten Entwürfen der Verfahren der Kaliprüfungsstelle, Kaliberufungsstelle, Kalilohnprüfungs⸗ stellen und der Landwirtschaftlich⸗technischen Kalistelle sowie zu dem Entwurf von Ausführungsbestimmungen zu § 71 der 1“ zum Kaliwirtschaftsgesetz, betreffend Gewährung von Mitteln für die inländische landwirtschaft⸗ liche Kalipropaganda durch die Landwirtschaftlich⸗technische Kalistelle, Stellung genommen und Anregungen für Zusätze und Abänderungen zu den vorgenannten Entwürfen behufs Verwertung beim Erlaß dieser Vorschriften durch den Herrn Reichswirtschaftsminister gegeben. Ferner wurden der Vor⸗ anschlag des Reichskalirats und der Kalistellen für das Kalenderjahr 1920 sowie die Geschäftsordnung des Reichs⸗ kalirats festgestellt und die Geschäftsordnungen der Kali⸗ prüfungsstelle, Kaliberufungsstelle, Kalilohnprüfungsstellen und der Landwirtschaftlich⸗technischen Kalistelle auf Grund des § 25 in Verbindung mit den §§ 29, 30, 34 und 37 der Durch⸗ führungsvorschriften zum Kaliwirtschaftsgesetz genehmigt. Auch wurde der Erlaß von Ausführungsbestimmungen zu § 57 a. a. O. wegen Aenderung der Bekannimachung vom 28. Juni 1911 — (Reichs⸗Gesetzbl. S. 256, Abschnitt 2B) — (Beiträge von Kosten zu den Probeuntersuchungen) beschlossen. Der Ein⸗ richtung einer „Kohlenbeschafsungsstelle“ und einer „Beratungs⸗ stelle für Kleinwohnungswesen in der Kaliindustrie“ wurde zu⸗ gestimmt und über die bereits aufgenommene Tätigkeit der Kohlenbeschaffungsstelle Mitteilung gemacht.
Es bestand Einverständnis darüber, daß zur Erhöhung der Produktion in der Kaltindustrie mit möglichster Be⸗ schleunigung seitens des Reichskalirats weitere Schritte bei der Reichsregierung und den zuständigen Stellen unter⸗ nommen werden müssen, um eine umfangreichere Belieferung der Kaliindustrie mit Kohlen und eine bessere Wagen⸗ gestellung zu erreichen. Es wurde einstimmig beschlossen, einen demenisprechenden Antrag an den Herrn Reichskanzler und die son; in Frage kommenden Stellen zu richten. Seitens der Vertreter der Arbeiter wurde darauf hingewiesen, daß nur unter der Voraussetzung mit einer Mehrleistung der im Kalibergbau beschäfligten Arbeiter zu rechnen sein dürfte, daß von der Landwirtschaft alles getan wird, um eine bessere Ernährung der Bergarbeiter zu ermöglichen. Bei diesem Anlaß wurde auf die Anregung eines Arbeitervertreters estgestellt, daß der seinerzeit im „Vorwärts“ veröffentlichte Fhaht über die 3. Sitzung des Reichskalirats Irrtümer en
Schließlich wurde auf Anregung des Reichswirtschafts⸗ ministeriums zu der Frage der Vorlegung von Vorschriften über das Verbot des Abteufens von Schächten usw. und der Erhöhung der Mitgliederzahl des Reichskalirats Stellung ge⸗ nommen.
Zum 10. und 11. Februar hatte der Reichskommissar für die Neuorganisation des “ den vse. dr zusammenberufen, um in zwangloser Aus⸗ sprache die Richtlinien zu vereinbaren, die bei der Aufstellung des Arbeitsprogramms berücksichtigt werden müssen. Nach einem einleitenden Vortrag, der die verschiedenen in der Presse veröffentlichten Vorschläge beleuchtete und die Gründe darlegte, die für und gegen eine vollständige Verreichlichung des Ver⸗ messungswesens seechen wurden in einer eingehenden Aus⸗
maßgebenden Gesichtspunkte klargestellt. 88
Die sämtlichen Anwesenden stimmten darin überein, dgz
1) die völlige Verreichlichung des Vermessungswesens vorläufig undurchführbar,
2) die Zusammenfassung aller Arten von Vermessungen in eine Ortsbehörde (Kreisvermessungsamt) nicht zweckmäßig sowie
3) die Gründung eines Reicfadirox ume der Vermessungen notwendig ist und den ersten Schritt zur Vereinheitlichung bilden soll.
Dem Reichsdirektorium der Vermessungen wird die Auf⸗ gabe zufallen, für die Entwicklung des Vermessungswesens und der ihm dienenden Foglge der Wissenschaft und Technik zu sorgen. Zu den Aufgaben See6s insbesondere: Die Vor⸗ bereitung der im Interesse der Vermessungen zu erlassenden Gesetze und Ausfüh ungsbestimmungen; die Vorschläge für die Herausgabe von Vorschriften grundlegender Art zur Aus⸗ führung von Neumessungen und zur Ferteünme einheitlicher Kartenwerke; die Vorschläge für die Regelung der Vor⸗ und Ausbildung für den Vermessuagsdienst u. a.
Zum 24. Februar hat der Reichskommissar Vertreter der berussständischen Organisationen zu einer Besprechung ein⸗ geladen, um sich über die Ansichten und Wünsche dieser Ver⸗ einigungen zu unterrichten. Im März soll alsdann eine Be⸗ sprechung mit Vertretern der Landesregierungen stattfinden.
Gemäß § 2 Ziffer 1 der Aussührungsverordnung vom 16. Januar 1917 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 42) ist die Einfuhr der auf Grund des § 6 Ziffer 4 des Zolltarifgesetzes vom 25. Dezember 1902 vom Zoll befreiten, gebrauchten Gegenstände von Anziehenden zur eigenen Benutzung (Anzugegut) sowie der als Ausstattungsgegenstände, Braut⸗ oder Hochzeitsgeschenke ein⸗ gehenden neuen Sachen (Ausstottungsgut) ohne Bewilligung gestattet. Dasselbe gilt laut Meldung des „Wolffschen Tele⸗ graphenbüros“ gemäß einer Verfügung des Reichskommissars für Aus⸗ und Einfuhrbewilligung (R. K. Imp. 1027, 19) für die Einfuhr der von zurückkehrenden Auslandsdeutschen mitgeführten Lebens⸗ und Genußmittel sowie sonstigen Konsumtibilien (Seife usw), sofern diese Waren für den eigenen Gebrauch der Rückwanderer und derjenigen ihrer Angehörigen in der Heimat betimmt sind und sofern sie nicht über einen Jahresbedarf für die einzelne Person hinaus gehen. Innerhalb dieses Rahme 8 sind die genannten Gegenstände auch beschlagnahmefrei. Als Nachweis, daß es sich um heim⸗ kehrende Auslandadeutsche handelt, und als Nachweis für die Bestimmung der Waren zum eigenen Gebrauch und dem der Angehörigen genüat eine Bescheinigung eines deutschen Konsulats oder einer Gesandtschaft.
Vorstehende Bestimmungen verdienen die Beachtung der deutschen Zuwanderer, die gegenwärtig in wachsender Zahl aus überseeischen Ländern, befondere aus den Vereinigten Staaten von Amerika, zu dauerndem Aufenthalt nach Deutsch⸗ land zurückkehren und meist Geld, in der Regel aber keine Vorräte, insbesondere nicht Lebensmittel, mit⸗ bringen. Es liegt in ihrem eigenen Interesse, sich vor Be⸗
treten des deutschen Bodens mit Vorräten jeder Art reichlich!
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sprache laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ die
zu versorgen, um so mehr, als diese auch künftig noch stark im Preise steigen und in Deutschland selbst immer schwerer zu be⸗ schaffen sein werden. 8
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weitverbreiteter Zweifel, die über die Verpflichtung zur Einreichung einer Steuererklärung für die Veranlagung der Kriegsabgabe vom Vermögens⸗ zuwachs und über die Art und Weise der Ausfüllung des Formulars entstanden sind, wird laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ amtlich folgendes bekanntgegeben:
1) Jeder, dem ein Steuererllärungsformular zugeschickt wurde, ist zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, Erreicht der Ver⸗ mögenszuwachs nicht die abgabepflichtige Höhe, so wird eine Ver⸗ anlagung zur Kriegsabgabe nicht vorgenommen. Dessenungeachtet ist aber eine Steuererklärung abzugeben, wenn das Finanzamt dazu auf⸗ gefordert hat.
2) Die in der Anlage zur Steuererklärung unter 1 und 2 vor⸗ gesehene Angabe der Wertpapiere im einzelnen erübrigt sich nur dann, wenn ein von der Bank aufgestelltes Verzeichnis vorgelegt wird, d. h. das Depotverzeichnis ist entweder der Steuererklärung beizufügen oder aber der Abgabepflichtige muß die Pos. 1 und 2 im einzelnen ausfüllen.
3) Die Anlage zur Steuererklärung ist teilweise als „Anlage zu Muster 2“ bezeichnet worden. Dies erklärt sich daraus, daß in den Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über eine Kriegsabgabe vom Vermögenszuwachs die Steuererklärung als Muster 2 be⸗ zeichnet worden ist. Für die Abgabepflichtigen ist die Bezeichnung „Anlage zu Muster 2“ ohne Bedeutung.
4) Unter 3, b und d des Formulars ist der sogenannte Drei⸗ Monats⸗Abzug vorgesehen. Hier ist zweifelhaft geworden, ob die Steuerpflichtigen trotz dieses Vordrucks nicht nur den Drei⸗Monats⸗ Bedarf, sondern den Unterhalt für sechs Monate abzuziehen be⸗ rechtigt sind. Dies ist zu verneinen, denn das Gesetz läßt nur einen Abzug für drei Monate zu und auch diesen nur unter besonderen Voraussetzungen. Wenn nach der zum Kriegsabgabegesetz erlassenen Vollzugsanweisung ein Abzug für sechs Monate zugelassen werden kann, so soll damit den Steuer⸗ Flichrjgen u das Recht eingeräumt werden, in allen
ällen einen solchen Abzug zu verlangen. Die Finanzämter sind vom Reichsfinanzministerium vielmehr nur in ganz besonderen Fällen ermächtigt worden, nämlich dann, wenn die Versagung des Sechs⸗Monate⸗Abzugs für die Steuerpflichtigen eine besondere Härte bedeuten würde, eine Ausnahme von der gesetzlichen Regel Platz
ur Aufklärun
greifen zu lassen.
Rentenzulagen. Nach einer im Reichsversicherungsamt efertigten Zusammenstellung sind durch die Post und die 5ö gezahlt worden im Monat September 1919 als Zulagen 1 zu Invalidenrenten (monaklich 8 ℳ) 7 911 760 ℳ zu Krankenrenten (monatlich 8 ℳ). 952 992 zu Altersrenten (monatlich 8 ℳ) 1 954 296 zu Witwenrenten (monatlich 4 ℳ). 347 612 „ zu Witwenkrankenrenten (monatlich 4 ℳ) 14 164 „
zusammen 11 180 824 ℳ.
Anmerkung: Es fehlen die Angaben der Oberpostdirektion Metz, Posen, Straßburg i. E. sowie des Saarbrücker Knappschaftsvereins und der
Pensionskasse der Reichseisenbahnen in Straßburg i. E. über die Renten⸗
zulagen im September 1919.
8 Preußen.
Die Internationale Kommission in Allenstein hat vorgestern in deutscher und vnsscher Sprache einen Aufrxuf an die Bevölkerung des Regierungsbezirks Allenstein und des Kreises Oletzko mit der Mitteilung erlassen, daß gemäß
Artikel 95 des Versailler Vertrags die Internationale Kom⸗
mission die Verwaltung des Abstimmungsgebiets über⸗ nommen hat. “ 8 “ Vorgestern vormittag 8 der General Odry mit dem zweiten Transport der Besatzungstruppen in Memel angekommen. Der Transport umfaßte 15 Offiziere und 127 Mann, darunter den Stab des Generals Odry.
Wie die „Schlesische Zeitung“ meldet, hat die inter⸗ alliierte Kom mission 8 die Abstimmung in Oberschlesien angeordnet, daß die Vereidigung der Beamten des Ab⸗ stimmungsgebiets auf die Reichsverfassung unterbleiben solle.
Französische Auslieferungsliste.
„Die 2. und 3. Fortsetzung der französischen Auslieferungs⸗ liste enthält folgende Namen und Anschuldigungen:
148) Pries und - 1
149) der Chef der Kommandantur des preußischen Truppenteils vom 3. A. K., der gegen Mitte Oktober 1916 in St. Saulve war. Grausamkeiten, um junge Leute zur Arbeit zu zwingen (Anbinden an Pfähle, Fesselung der auf dem Rücken gekreuzten Arme mit groben Eisendrähten, die von Zeit zu Zeit schärfer angezogen wurden, wenn der Betreffende sich nicht zur Arbeit bereit erklärte). Die jungen Leute seien so 2 bis 3 Tage angebunden geblieben.
150) Der Oberstabsarzt der Kommandantur von Sedan. Re⸗ quisition von jungen Mädchen in Sedan und Umgebung, um sie gewalt⸗ sam in öffentliche Häuser sn bringen. Zeugnis des Dr. L. .. „ der behauptet, ein derartiges Mädchen habe sich losgekauft, indem es einem deutschen Major und dem Herbergswirt 600 Fr. bezahlte.
151) Hauptmann Richardz, Komm. d. 3. Bataillons des 170. .Renae Soll am 28. Januar 1915 drei französische Offiziere, die
ich weigerten, Aussagen zu machen, eigenhändig erschossen haben.
152) Leutnant Bieberstein, 76. Inf.⸗Regt. 7. Komp. Ermordung des Pfarrers von Esternay Marn⸗ am 6. September 1914. 1
153) Komm. Gen, d. 8. A. K. brechen von Somme⸗Py am 3. September 1914. Schreckliche Metzelei, Inbrandsetzung des ganzen Dorfes; Franzosen in die brennenden Häuser geworfen usw.
154) General von Quast, 9. Korps, 155) Major Auer, 156) Major v. d. Schulenburg, 157) Major v. Wessig, alle vom 89. Inf.⸗Regt. Brandstiftung. Hinrichtung von Zivilpersonen, Weg⸗ lerpang von drei Greisen von 70 —80 Jahren als Geiseln in
mpygnon (Marne) am 6. September 1914.
158) Der Komm. d. 13. Inf.⸗Div. (7. A. K. 73. u. 74. Inf.⸗ Regt.) Plünderung von Loivre (Marne) und verbrecherische Behand⸗ lung von Einwohnern, die unter schweren Mißhandlungen nach Quedlin⸗ burg abgeschoben worden seien. September 1914.
159) Komm. Gen. d. 3. Sächs. A. K. Inbrandsetzung von Blach (Marne) am 8. September 1914 unter der falschen Behauptung, daß man eine Feuerwaffe im Stroh vetsteckt gefunden habe.
160) Komm. d. 73. Res.⸗Inf.⸗Regts. Plünderung von Courey bei Reims im Oktober 1914. Zeugnis: Notizbuch eines deutschen Sol⸗ daten in dem es heißt, daß man wirklich von deutschen Barbaren sprechen könne.
161) Leutnant Vikel, 116. baver. Inf⸗Regt. 5. Batl. Soll am 12. September 1914 in Givryeen⸗Argonne unter Todesdrohungen die Auslieferung eines 15jährigen jungen Mädchens verlangt haben.
mehr existieren.
thek und Entfernung der Möbel des Schlosses Mont
chen. Plünderung von Laon und des stohlen worden sei unter anderem ein Schreibtisch im Wert von 30 000
162) General von Kluck, Armeekommandant (mit dem Komman⸗ deur des 9. u. 16. Hus.⸗Regts., des B., 42., 36., 49, 66., 85. Inf.⸗ Regts., des 127. Res.⸗Inf.⸗Regts., des 27. Inf.⸗Regts., des 32. Res.⸗ Inf.⸗Regts. und des 19. Drag.⸗Regts. Brandstiftung, Plünderung und Himrichtung von Zivilpersonen in Senlis (darunter der Maire Odent) und zahlreichen Gemeinden des Departements Oise. Es wird behauptet, die deutschen Kolonnen hätten einen dichten Vorhang von
Frauen und Kindern vor sich hergetrieben von denen viele tödlich ver⸗ wundet worden seien, dann seien die Türen erbrochen, die Häuser und Läden geplündert worden, wohlausgestattete Brandkolonnen hätten wei Viertel Senlis in Brand gesteckt. Etwas später habe ein höherer
ffizier den Befehl gegeben, den Maire, der als veig verhaftet worden war, zu erschießen. In dem brennenden Creil hätten die Deutschen Männer vor sich hergetrieben. 1““ Notizbuch.) Am 30. August 1914 habe General von Kluck in Sesiga⸗ seinem Wirt, dem Appellationsgerichtspräsidenten Fabre aus Paris erklärt: Wir wollen Frankreich vernichten, es muß verschwinden. In drei Tagen werden wir in 55 sein. Wir werden alle seine Kunstschätze und wirtschaftlichen Reichtümer wegschleppen, es plündern und verwüsten, es soll nichts übrig bleiben als Asche und Trümmer, Paris darf nich Vn Revigny hätten Mannschaften des 127. Res.⸗
Inf.⸗Regts. (4. Res. A. K.) die vor der Feuersbrunst flüchtenden
Einwohner niedergemacht und ein deutscher General habe dazu ge⸗
rufen: Eine gute Lektion für die Einwohner. Im November 1915 habe der Res.⸗Offizier Bergschmidt, Rechtsanwalt in Berlin, bei der Kommandantur in Chauny erklärt, die Worte Mitleid und Mensch⸗
lichkeit sind aus dem Wörterbuch gestrichen.
163) Generalmajor v. Koscielsky, Komm. d. 42. preuß. Kad.⸗Bri⸗ gade. Hinrichtung von Zivilpersonen und Deportationen in Lagny und Porquericourt im September 1914.
164) Graf Haeseler, 11. oder 14. brand. Ul.⸗Regt. (ebenso).
165) General v. Lochow, Komm. des 3. A. K. und seine General⸗ Bener.6 6 Plünderung des Schlosses von Verdelot am 10. Sep⸗ ember 1
166) Hauptmann Maache von der 15. preuß. Landwehr⸗Div. Plünderung des Schlosses und der Gemeinde Morlaincourt, ver⸗ brecherische Deportationen.
187) Herzog von Mecklenburg, Möbeldiebstähle 1914 in
Morlincourt. Zusammen mit
168) seinem Ordonnanzoffizier Goldenberg. Es wird dem Herzog
ferner die Plünderung von Noyon und des Schlosses von Baboeuf 1914 und in den folgenden Jahren vorgeworfen. 1
169) Leutnant Albrecht, Komm. der 246. Pionier⸗Komp., die in Noyon Diebstähle begangen haben soll. 1
170) Varnhagen, Platzkomm. von Noyon. Plünderung der
enaud. 1 171) Prinz Eitel Friedrich von Hohenzollern. Verant⸗ wortung für die Plünderungen von Noyon, der Llösser von Avri⸗ court, Frstoy, Essouilly und Caulaincourt. Verletzung des diplo⸗ matischen Privilegs. Als der Prinz aus dem Schloß pon Abricouxt in das von Frétoy umzog, er in dieses neue Schloß eine große
Anzahl anderswo gestohlener Möbel bringen lassen; ferner seien
zehn Obstbäume abgesägt und mitgenommen worden, eine Anzahl
Brunnen zugeschüttet, die Archive und der Katasterplan zerstört worden.
172) Hauptmann Babel, 44. Res.⸗Div., Plünderung von Frétoy am 16. März 1917. 8
123) Der Oberst des 55. Landwehr⸗Inf.⸗Regts., Plünderung des Schlosses Charlepont, Verletzung von Grabdenkmälern.
174) Braun oder Bruhn, Komm. des 75. Inf.⸗Regts. Ver⸗ wüstungen in Ourscamps und Plünderung des Schlosses. Verant⸗ werklichkeit für die Plünderung von Baboeuf.
175) Herptmang Trapett. Chef der Kolonne 87 (7. v” Platz⸗ kommandant von Notre⸗Dame⸗de⸗Lisse, Plünderung von Marchais 1914 sowie von Notre⸗Dame⸗de⸗Lisse. Die gestohlenen Gegenstände seien in Straßburg und Frankfurt verkauft worden. Die Etappen⸗ kommandantur habe die Diebstähle erlaubt und sich daran beteiligt.
176) General von Ehringen, 1916 in Laon, Plünderung von Laon und Schlössern. 1b 8
— 177), General von Böhm. Plünderungen, verbrecherische Maß⸗ nahmen in Guiscard, Brandstiftungen, Dynamitsprengungen, Depor⸗ tation von Einwohnern, Zwangsarbeit von Frauen und jungen Mäd⸗
Schlosses von Soptmonts. Ge⸗
Francs. Salons und auch die Kathedrale seien als Pferdeställe be⸗ motzt woreen. 8 1“
6 178) Hauptmann Berrfeld (Garde). Plünderung der Bibliothek von Laon im März 1917. 8 ö“
179) Dr. Oskar Michelsohn, Direktor des Lazaretts! „Armee n ech dann in Trellon und in Dizy⸗le⸗Gros. Wird verbrecherischer Handlungen beschuldigt, die den Tod vieler Kranker herbeigeführt bätten, ferner des Diebstahls von Nahrungsmitteln, Gewalttätigkeiten
swo. Angeführt wird das Zeugnis eines Dr. P.. „der behauptet, M . habe als ein wahrer Henker die ärztliche Ehre und die Gesetze der Menschlichkeit geschändet, wissentlich absichtlich und planmäßig die Sterblichkeit der Kranken gefördert usww. 8 b58 Weechter, ae be. s geatez üeh Ver⸗ brecherische Maßnahmen in Guise (Aisne) 1914. 18
181) Kroepel Doktor, Chef des Lazaretts in Guise. Verbreche⸗
rische Maßnahmen gegenüber Verwundeten. 1918. 1282) Sischelschmidt. Kommandanturinspektor, Plünderungen in Vervins und Fontaine⸗lès⸗Vervins (Aisne).
183) von Schenk (aus Hamburg), Major und Chef der Komman⸗
dantur. Beschlaanahmungen, Deportgtionen während der Besetzung von Villequier⸗Aumont und Chauny (Aisne). 8 184) Bauermester, Hauptmann und Chef der Kommandantur von La Fere (7. Mob. Komm. V. A.⸗K., 7. Armee), Zwangsarbeiten, Deportationen, Fortführung von Frauen in Danizy (Aisne).
185) Dietz, Leutnant, (ebenso). b
186) Gneist. Oberstleutnant und Etappenkommandant von La Fere. Deportationen und Zwangsarbeiten. La Fere, 1916.
187) von Francois, Genexal, Plünderung systematische Brand⸗ stiftungen. Verwüstungen und Zerstörung aller nutzbaren Gegenstände in der Gegend von Soissons, Oulchy⸗le⸗Chateau, Long⸗Pont, Villers, Cotterets. faa , ehlch⸗ .““ in Arcy⸗Sainte⸗Restitue,
Chateau de Muret. August 1918. 1 3 188) von Titzche, Maior, ließ den Religujenschreim von Scinte Restitue (Wert 12 000 Francs) noch Deutschland schicken und machte sich aus dem Totenlakan der Gemeinde eine Bettdecke. Auaust 1918.
189) von Nieber, General und Direktor eines Wirtschaftsaus⸗ schusses. Brandschatzung der Stadt Saint⸗Quentin und methodische Vernichtung ihrer Industrie. Während der Besetzung von 1918.
Als der Maire, der zugleich Fabrikdirektor war, fragte, warum man
seine Modelle zerbreche, habe man geantwortet: Damit Sie nach dem Kviege nicht mehr arbeiten können. Diesem Zerstörmumgedienst, den man als Wirtschaftsdienst bezeichnet habe, sei guch Prinz August Wilhelm eine Zeitlang zugeteilt gewesen. Was die Deutschen wollten, werde “ das Wort eines von ihnen bezeichnet: „Die Seele Frankreichs fon“.
190) Saint⸗Ange, General und Kommandeur der 2. Res.⸗ Div. (ebenso).
191) von La Chevallerie, General und Kommandeur der 221. (ebenso). . 192) Mumm, Befehlshaber der Kommemndantur von Scint Ouwentin, (ebenso). b 8
193) Kremer, ehemaliger Substitut des Metzer Stactsanwalts ebenso). 1t 194) Amgust von Hobengollern, Sohn Wilbhelm II. Brand⸗ schatzuna der Stadt Saint Qmwentin und ihrer Indwstrie. Plün⸗
derung von Vervins und Fontaine⸗le⸗Vervins (Aisne). Soll das Geschirr zerbrochen und Wandteppiche nach Berlimn geschickt haben. Während der Besetzung von 1918.
195) Prinz von Hessen, Plünderung des Schlosses Movencourt und Härten gegenüber der Zivilbevölkerung. 1917.
96) Großherzog von Hessen (ebenso).
8
197) von Fleck, Kommandierender Geneval des 17. Armeekorps. Plünderung von Ham und des Schlosses Movencourt. März 1917. Ausplünderung des Hauses der Frau Bernot. 196) Reinicke, Oberleutnant im 40. Füseliereginnent, soll in Wiesbaden gewohnt haben, befand sich im Dezember 1918 beim 3. deutschen erregiment. Beraubung und Verbrennung des Museums von Peronne (Somnne). 8 199) von Kuhne, General und Kommandeur der 13. Res.⸗Div. des 7. Armeekorps. Grausamkeiten vor Lüttich und Maubeuge. August 1914. Als Beweis wind ein angeblicher deutscher Bericht angeführt, in dem es heißt: Bei der Universität seien acht Fpauen und einige kleine Kinder eingescharrt en, erstere nur mit Hemd und Unterrock bekleidet. Man habe jeden töten müssen,. dem man begegnete. Im letzten Dorf vor Maubeuge sei eim Soldat aus dem Glied gesprungen, habe eimner Frau ein Kind von einigen Monaten aus den Armen gerissen, es zu Boden geworfen und mit Füßen
getreten. 1 200) Kupper, Harptmann im 39. Res.⸗Inf⸗Regt. (ebenso). 201) Graf von Bismarck, Enkel des Reichskanzlers. Aus⸗ peitschung und Niederschießung von Zivilpersonen sowie Brand⸗ stiftung in Vicoigne (Nord) August 1914. 8 .
202) von Mehring, Major. Greueltaten und Verwüstungen in Orch ,h Sert d19, a. 85. Landwehr⸗Inf⸗Regt. (cbenso).
von Ditte ajor im 35. wehr⸗Inf.⸗ . (ebenso
202 b) von Mehring, General und Kommandanturchef, Plünderun⸗ gen und systematische Deportationen in Valenciennes.
202 c) Derselbe, Etappenkommandant. Verbrecherische Maß⸗ ee“ Komemanheur des
übert, ischer wmaatsangehöriger, Kommandeur 23. Pionier⸗Regt. Rreihern von apmeche jugendlichen Personen in Bousbecque, Juli 1915. “
205) Zoellner, Hauptquartiermeister, unterstand dem Baron von Freytag, Generalstabschef. Deportztionen von Frauen und Mädchen in Lille, Roubaix, Tourcoing, April 1916. Als die CEin⸗ wohner von Lille, Roubaix und Tourcoing sich weigerten, Arbeiten für die Deutschen zu verrichten, sei am 22. April 1916 ein preußisches Regiment nach Lille gekommen. Die Einwohner der Häuser häͤtten Befehl erhalten, sich binnen einer halben Stunde in einem Zimmer zu versammeln. Dann habe ein Offizier die Familien mitleidlos aus⸗ einandergerissen, die ausgewählten Opfer in den strömenden Regen hinausgetrieben, sie zusammen in einen Fabrikraum gesperrt, wo Dimen im Hemn, rauchend und unzüchtige Lieder singend, sich herum⸗ trieben. Alle seien entwürdigenden ärztlichen Untersuchungen unter⸗ zogen worden, schließlich in Viehwagen abtransportiert. Monatelang hätten sie mit ihren Familien nicht in Verbindung treten können und seien zu übermäßiger Sklavenarbeit gezwungen worden.
206) von Graevenitz, General, Gouwerneur von Lille (ebenso). 207) Himmel, Heupmane bei der Kommandantur Cbensg. 208) von Kramer, Oberstleutnant, Kommandeur der 64. Reserve⸗ . No 9 Deportabionen von Frauen und Mädchen. April 1916. Lille (Nord).
209) ö Kommandeur der 4. Gardedivision (ebenso).
il u. Mai 1916 (Roubaix, Tourcoing). 210) von Fintzel, Major und Führer des 938. Res.⸗Inf.⸗Regts. (4. Garde⸗Diviston (ebenso). 8 8
211) Keßler, Bureauchef bei der Zivilverwaltung von Roubair, wohnte vor dem Kriege in Lille (ebenso). 8
212) Rand, Oberst, Kommandeur des 5. Gaide⸗Grenadier⸗Regts. (4. Gardediv.) (ebenso). 1
213) Schweitnitz, Generel und Kommandeur der Division, zu der das 93. Inf.⸗Regt., das 5. Garde⸗Regt. z. F. und das 5. Garde⸗ Grenadier⸗Regt, gehörten (ebenso).
214) Lopeler, Hauptmann, Führer des 2. Batl. 93. Res.⸗Regt. 4. Garde⸗Div.) (ebenso) April und Mai 1916 (Roubaix).
215) Wolf, Leutnant, Führer der 5. Komp., 93 Res.⸗Regt. 4. Res. Div.) (ebenso)..
216) Sassenberg, Leutnant. Führer der 7. Komp. 93. Res.⸗Regt. 64. Garde⸗Div.) (ebenso). 8
217) von Tessin, Befehlshaber der Kommandantur Tourcoing. Deportationen von Frauen und Mädchen, willkürliche Verhaftungen, verbrecherische Anordnung in Tourcoing, April 1916. Ferner syste⸗ matische Zerstörung von Fabrikanlagen (Roubair, Tourcoing).
218) von Heinrich, General, Gouverneur von Lille. Plünderungen, Fortführung von Einwohnern, militärische Zwangsarbeiten, Sammel⸗ bestrafungen Beschlagnahmumgen ohne Gutschein usrv. “
219) Demmler, Pmehden Konservator gm Keiser Friedrich⸗ Weeeg . Beilin. Plünderung und Diebstahl von Gemälden im
er Museum.
220) Bawon von Stoltzingen, von der Liller Poligei. Plünderungen und Gemäldediebstähle im Liller Museum. (Gemülde La Prazetva).
221) Larcinkowski, Polizeioffizier (ebenso).
222) von Trotta, Generalinspektor der Etappe Nr. 17. Syste⸗ motische Verwüstung, Auferlegung militävischer Arbeiten, die die Zivilbevölkerung auszuführen hatte. (Lille).
223) von Blankenberg, Oberst, Kommandantur von Roubaix, Plünderungen, Deportationen, militärische Zavangsarbeiten (Roubaix). Einer Mutter von 9 Kindern, deren beide Eltern kronk waren, ha man gesagt: „Sie sind eine Geisel, wie wir sie brauchen. Das wird um so mehr Eindruck machen.“ Plünderungen, Deporbationen, militärische Zwangsarbeiten 1915, 1917, 1918 (Roubaix). u“
225) von Kanz, Geneval, scheint zur Kommandantur zu gehören. Fortführung der Zivilbevölkerung. Juni 1915 Feehah
226) Luckerath, Kapitän, Industrieller, in Berlin wohnhaft, hatte sich in den Räumlichkeiten der Bank von Frankreich in Roubaix ein⸗ gerichtet (ebenso). 18 3
227) Foerst, Kommandantur von Douai, Plündevung von Dowai, — unter der Zivilbevölkerung. Juni 1915 (Douai und
sint⸗Amand).
228) von Hellingrath, (Oberst bei der Kommandantur von Sainnt⸗ Amand) und der Gendarmevie von Tournai. Plünderungen, ver⸗ brecherische Maßnahmen gegenüber den Einwohnern. Oktober 1918 (Douai und Saint⸗Amand).
229) Der General, der die zweite deutsche Axmee 1916 befehligte. Verwüstungen, systematische Deportationen (Va⸗
wiennes). F Goaf von Bernstorff, Kommandamtur von Valenciennes o).
Hh von Sydow, Oberst, (ebenso). 1 e * von Denk, Genevalleutnant, Inspektor der Etappe Nr. 6
mnso).
233) Frau Elsa Scheiner, Direktrice des Frauengefängnisses in Valenciennes. Diebstahl, Plünderung, Mißhandlung von Frauen, von denen zahlreiche starben. 1916 Valenciennes.
234) Schmidt, Major, Gouverneur von Maubeuge, Vize⸗ präsident des Kaiserlichen Gerichtes in Berlin. Plünderungen, Deportationen, Mißhandlungen von Einwohnern während der Be⸗ setzung uvnd August 1917 (Maubeuge). 8 235) Der General, der die 10. Inf.⸗Div. befehligte. Plünderungen der Stadt Halluin (Nord), Oktober 1918.
236) Diejenige oder diejenigen der Regierung und dem Großen Generalstab angehörenden Personen, die für die systematischen Ver⸗ wüstungen, Plünderungen und Zerstörungen sowie verbrecherischen Deportationen in dem besetzten Frankreich verantwortlich sind: ins⸗ besondere in den Departements Oise, Somme und Aisne bei dem Rückzug des deutschen Heeres auf die Hindenbunglinie, Februar⸗ März 1917.
237 von Hindenburg, Marschall, Chef des Großen Generalstabs (ebenso).
238) Ludendorff, (ebenso).
Zu 236, 237, 238. Angeführt wird zunächst das im „Ber⸗ liner Tageblatt“ vom 22. November 1914 veröffentlichte Inter⸗ view mit Feldmarschall von Hindenburg, in dem es heißt:
Generakl, Generalquartiermeister
„Das Land leidet.. das ist bedauerlich, aber es ist gut so. Mit Sentimentalität kann man keinen Krieg führen. Je uner⸗ bittlicher (impitoyable) die Kriegführung ist, um so menschlicher ist sie in Wirklichkeit, denn sie beschleunigt das Ende des Krieges.“ Es folgt eine Schilderung der Verwüstung des bei dem Rückzug auf die Hindenburglinie geräumten Ge⸗ ländes, wo die Häuser und Kirchen in Brand gesteckt oder ge⸗ sprengt, hundertjährige Ulmen und Pappeln in der Höhe des Erdbodens, die Obstbäume in Manneshöhe abgesägt, die Brunnen durch Sprengungen verschüttet oder durch Dünger, Kreosot usw. verunreinigt wurden. Den Soldaten sei verboten worden, in ihren Briefen von diesen Befehlen zu sprechen. Aus aufge⸗ fundenen deutschen Befehlen gehe jedoch hervor, daß diese Zer⸗ störungen bis ins einzelne auf dienstliche Anleitung vor⸗ bereitet und ausgeführt worden seien. Auszüge aus den be⸗ treffenden Befehlen werden wiedergegeben und eine Aeußerung des Intendanturoffiziers Kum vom 18. A. K. angeführt. Ein Leitmotiv, das jeden Augenblick wiederkehrte, wenn die Bevölke⸗ rung sich beklagte, habe gelautet: „Poincaré wird euch bezahlen oder Pau, wenn er vorbeikommt. Das ist der Befehl unseres Kaisers. Ihr müßt fort, alles kaput, alles verbrannt.“ Die deutsche Presse habe diese Verbre verherrlicht (Queri im „Berliner Kageblatt“, Rosner im „Lokalanzeiger“). Von den so zerstörten Gemeinden werden 105 mit Namen aufgezühlt. von Hindenburg und v. werden sodann insbesondere für die Organisation der Zivilarbeiter⸗Bataillone und die Wegführung von Einwohnern unter dem heuch⸗ lerischen Vorwande, daß man die Zahl der Arbeitslosen vermin⸗ dern wolle, verantwortlich gemacht. Die Organisation dieser Arbeiterlager sei ein fortgesetzter Verstoß gegen die Haager Konvention und die Berner Vereinbarung gewesen. Fast alle diese Bataillone seien in nächster Nähe der Front beschäftigt worden. Abgedruckt wird ferner ein telegraphischer Be⸗ fehl Ludendorffs an die 3. Armee, in dem es heißt:⸗ Zährend des Schützengrabenkriegs sei es notwendig gewesen, die Möbel des Landes für die Unterkunftsräume der Truppen nutz⸗ bar zu machen. Dieses Bedürfnis sei nach dem Rückzug in be⸗ wohnte Gebiete nicht mehr in demselben Maße vorhanden. Die Entente werfe dem deutschen Heere systematische Plünderung des Landes vor. Die Wegnahme von Möbeln solle auf das Not⸗ wendigste eingeschränkt werden. Den letzten Punkt der Beschuldi⸗ gung bildet der Arbeitsgwang für die Frauen des besetzten französischen Gebietes. Angeführt wird ein Befehl vom 24. Mai 1917, in dem von diesen „Weiberkolonnen“ die Rede ist und be⸗ tont wird, kein junges französisches Mädchen dürfe geringere Arbeit leisten als unsere Landsmännin. Infolge dieses Befehls seien Taufende von jungen Mädchen aus den Armen ihrer Mütter gerissen und zusammen mit Dirnen nach Marles und Vervins in Sklaverei gebvacht worden. Bei Gehorsamsverweigerungen seien sie geschlagen und mit Arrest bestraft worden. Die 0 habe im November und Dezember bei eisigem Regen in zerrissenen Schuhen in Wasser und Schmutz geleistet werden müssen; dabei e man ihnen den größten Teil ihrer Kleider genommen. B dicjer Dinge Seees außerdem angefordert: olkers, von eeresgruppe Cambrai, Mai 1917. Auf⸗
eclegung von Zwangsarbeiten für die Frauen in dem besetzten f nes. g al, ber di Camb Si.h 1917 befehligte (ebenso).
240) Bolze, General und Platzkommandamt von Lambersart. ö“ und Untersuchung von allen Frauen zwischen 14 und
sahren.
7241) Die verschiedenen Kommandanturchefs, die einander in da Neuville G folgten, vor allem Hauptmann Wefer. Vergewalti⸗ gungen, Arbeiterbataillone, Untersuchung von Frauen für die Zwecke des Kommandamturoffiziers. und Plünderungen in Neu⸗ ville 1918.
242) Kleinschmidt, Haupimann, Direktor der Fabrik „du Maroc“, eine Brauerei in Schurzi haben, und unterstand dem Prinzen upprecht von Bayern. Tätlichkeiten und Erzwingung von militäri⸗ schen Arbeiten in der Nähe der Front (Marly⸗les⸗Valenciennes Nord). Erklärung des Rudolf Lappe, daß er alles lediglich auf Befebl des Delegierten Kriegsministers und des Kommandierenden Gene⸗ dals 88 habe. Er selbst sei zögernd und schonend vorgegangen.
ü242 b) Diejenige oder diejenigen verantwortlichen Personen der Regierung und des Kriegsministeriums sowie ihre mit begrenzten Be⸗
nissen ausgestatteten Delegierten in den von der 1., 3., 5, und an⸗ deren Armeen besetzten Gebieten. Allgemeine und systematische Ver⸗ wü⸗ 1. 88 Nee dee und Abtransport von allem, was irgend⸗
ver .
242 ) Delegierter Nr. 2. 1., 3., 5. Armee. Postbezirk 46 (ebenso).
242) Delegierter Nr. 4. 5. Armee, Postbezirk 104 (ebenso).
242e) Delegierter Nr. 5. 1. Armee, Postbezirk 44 (ebenso).
Insbesondere:
243) Jsmer, Major (ebensoo.
244) Schulter, Leutnant (ebenso]. 1 8
245) Kosten oder Koster, Hauptmann sebenso). (242 5 bis 245 während der Dauer der Feindseligkeiten in dem vom deutschen Heere besetzten Gebiet.)
M246) Möller, Ingenieur, Delegierter des Abbaukonzerns, Ausbeutung von Eigentum der französischen Industrie. Hierzu heißt es: Die Wumba verteilte die industriellen Reichtümer, die französisches Eigentum waren. Deutsche Firmen mußten sich an sie wenden, um Material billig zu erhalten. Als Beweisstück dient ein Schreiben vom 20. Juni 1917, das Möller unterzeichnet hatte. In den Etappen und Operationszonen durften drei deutsche Organisationen (Falko,
dflieg und Rohma) über Requisitionen entscheiden. Die Wumba
atte die endgültige Entscheidung. So seien am 31. Dezember 1917 für die Zerstörung von Fabrikation 1 444 000 ℳ einkassiert worden. 247) Meißner, Abt. Me. 1 Nr. 18, 217 Deutsche Feldpost Nr. 104. Zerstörung der ausgeraubten französischen Fabrikanlagen Beweis: ein Befehl vom 7. Nov. 18 unterzeichnet Meißner. 248) Isaac Adler, Frankfurt a. M., Abtransport von alt Eisen aus dem besetzten Gebiet, beginnend am 12. November 1914 in Denain. 249) Ernst Jung aus Mattingen (ebenso) und seine Teilhaber: 250) Conrad Keing aus Hattinghen. 251) Carl Pauschert aus Niederschelden. 252) Hans Borgmann aus Crefeld. 1 1 253) Rudolph Neugebaucg (ebenso und Zerstörung der Fabrik⸗
anlagen in Arbel). . 254) Josef Holländer (Demontierung der Fabvikanlagen in Haut⸗
mont).
255) Paul Weber, Direktor der „Illisgh Fabrick“. Beteisi⸗ gung an der Ausbeutung französischen Industrieeigentums für die deutsche Kriegswirtschaft. Deutsche Ingenieure wählten in Valen⸗ ciennes, Roubaix und Tourooing die besten Maschinen aus. Am 28. April 1915 intervenierte die Handelskammer von Tourcoing beim General von Tessin, um die Requisition u. a. von Eisenbahnschienen zu verhindern. Hauptmann Luckerath erklärte, daß er von Berlin Befehl hätte, jeden Monat ein gewisses Gewicht Gußeisen zu liefern. Angeführt wird ein Befehl der Generalintendantur, in dem es u. a. heißt, man müsse zuerst zur Wegnahme von Kirchenglocken in den zer⸗ störten Gebieten schreiten. Das ergriffene Metall aus den industriellen Unternehmungen sei nicht zu bezahlen. Ferner wird u. g. angeführt 88 58 c1, er Bürgermeister von Danizy, gewisse Kupfergegen⸗ tände berbeizu en. 8
256) Der verantwortliche Offizier des Generalstabs des Großen Haumwtquartiers in Mézières⸗Charleville (Deutscher Kron⸗ prinz) von Müller und Schröder. (Marschall v. Hindenburg und General Ludendorff.) Fortnahme von Jacquard⸗Zeichnungen aus den Webereien. Beweis: Auszug aus einem Befehl vom 22. Aug. 18.
257 b) Diejenige oder diejenigen Personen der Regierung oder des Großen Generalstabes, die für die Befehle zur Zerstörung der