1920 / 41 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 Feb 1920 18:00:01 GMT) scan diff

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Bekanntmachunz.

Der Chemnitzer Bezirks verband Deutscher Metaltindustrieller, der Zentralverband der An⸗ gestellten, Ortsgruppe Chemnitz, der Gewerkschafts⸗ bund kaufmännischer Angestelltenverbände, Orts⸗ gruppe Chemnitz, und der Gewerkschaftsbund der Angestellten, Bundesgeschäftsstelle Chemnitz, haben beantragt, das im Anschiuß an das Tarifabkommen vom 31. Mai 1919 zwischen ihnen am 7. Dezember abgeschlossene T arifabkommen zur Regelung der Gehalte⸗ und Austellungs⸗ beoingungen für die kaufmännischen Angestellten gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Kreishauptmannschaft Chernnitz für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. März 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I B. R. 1675 an das Reichsarbeite ministerium, Berlin, Luisen⸗

raße 33, zu richten. 8 1111“

Berlin, den 10 Februar 1920.

g Der Reichsarbeitsminister. q66gV81 Sitzler.

Bekanntmachung.

Der Deutsche Metallarbeiter⸗Verband, Bezirke⸗ leitung des X. Bezirks, Stuttgart, hat beantragt, den zwischen ihm, dem Griftlichen Metallarbeiterverband Deutschlands, dem Zentralverband der Maschinisten und Heizer und dem Arbeitgeberverband von Elek⸗ trizitätswerken Württembergs und Hohenzollerns am 17. Dezember 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die gewerblichen Arbeiter in Elekerizitäts- und Kraftwerken gemäß § 2 ver Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistaates Württemberg und für Hohen⸗ zollern für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. März 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 1763 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 10. Februar 1920.

Der Reichsarheitsminister J. A.: Dr. Sitzler.

—g—

Bekanntmachung.

Der Arbeitgeber⸗Verband des Einzelhandels E. V, Mannheim, die Vereinigung kaufmännischer und technischer Standesgenossen in Mannheim und die Zentralstelle der Vereinigten Angestelltenver⸗ bände in Mannheim haben beantragt, das zwischen ihnen am 4. Dezember 1919 abgeschlossene Tarifabkommen zur Er⸗ gänzung des verbindlich erklärten Tarispertrages vom 5. Juni 1919 zur Regelung der Gehalts⸗ und Avßtellungsbedingungen für die 118r dc.ie im Kleinhandel gemäß 2 der Verord⸗ nung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das gleiche Tarifgebiet für allgemein verbindlich zu erklären.

Emwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. Februar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 1440 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.

Berlin, den 10. Februar 1920.

Der Reichsarbeitgminister. J. A.: Dr. Sitzler.

Bekanntmachung.

Unter dem 12 Februar 1920 ist auf Blatt 585 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Verband Groß Berliner Draht⸗ industrieller und dem Deutschen Metallarbeiterverband, Ver⸗ waltungsstelle Berlin, am 3. November 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der D ahtarbeiter wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23 De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl S. 1456) für das Gebiet des Groß Berlin für allgemein verbindlich erklärt.

ie allgemeine Ve bindlichkeit beainnt mit dem 15. De⸗ zember 1919. Siee erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge in ndystrieꝛweigen, für die besondere Fachtarifverträge in

ltung sind. Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der ,* Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge der Erklärung des Reig sarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 12. Februar 1920. 18

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 12. Februar 1920 ist auf Blatt 584 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen der Kreisorganisation des deutschen Land⸗ arbeiterverbandes des Kreises Naugard, dem Berufsverein land⸗ und fornwirtschaftlicher Arbeiter in Greifenberg i Pomm. und den Vertretern der Arbeitgeber; Ritzergutspächter von Peters⸗ dorf⸗Großenhagen, Rittergutsbesitzer Neitzke⸗Kicker, Gutsbesi ter Schwabe⸗Bernhagen und Gutsbesitzer von Dewitz Kleinsabow am 16. Juli 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitshedingungen für die Landarbeiter und Handwerker in landwirtschaftlichen Betrieben wird mäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesepbt⸗ S. 1456) für das Gebiet des Kreises Naugard i. Pomm. für allgemein verbindlich erklärt. beginnt mit dem 1. Dezember 1919.

Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.

Das Tarifregister und die Registeratten können im Reichsarbeits⸗

ministerium, Berlin NW. 6. Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während V

der reg lmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge

der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können

V

Die allgemeine Verdindlichleit

von den Vertragspärteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 12. Februar 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekaunntmachung.

Unter dem 12. Februar 1920 ist auf Blatt 335 Ifd. Nr. 2 des Tarifregistecs eingetragen worden:

Der zwischen dem Arbeitgeberverband für Handel und Industrie, Sitz Lieanitz, und der gewerkschaftlichen Vereinigung fämtlicher Liegnitzer Angestelltenverbärde an Stelle des auf Blatt 335 des Tarifregisters eingetragenen Tarifvertrages vom 2. Juni 1919 am 14. November 1919 abgeschlossene Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellunasbedingun en der kaufmännischen und technischen Angestellten in Handel und Industrie mit Ausnahme des Buchhandels wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (ReichsGesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Liegnitz für allaemein ver⸗ bindlich erklärt. Die allgemeine Nerbindlichkeit begmut mit dem 1. Januar 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeits⸗ verträge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Falls künftg fün einen Handels⸗ oder Industriezweig ein be⸗ sonderer Fachtarif für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet dieser mit dem Beginn der allgemeinen Verbind⸗ lichkeit aus dem Geltungsbereich des Ortstarifs aus.

Der Reichgarbeitsminister. 3 J. V.: Geib.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstatrung der Koften verlangen.

Berlin, den 12. Februar 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 12. Februar 1920 ist auf Blatt 583 des

Tarifregisters eingetragen worden: Der zwischen dem Verein selbständiger Kaufleute E. V. Kattowitz, dem Gewerkschaftsbund der Angestellten, dem Ge⸗ werkschaftsbund kaufmännischer Angestehter verbände, dem katholischen Verband der weiblichen kaufmännischen Angestellten und Beamti nen Deutschlonde und dem Zentralverband der Angestellten im Anschluß an den für allgemein ver bindlich er⸗ klärten Tarifvertrag vom 26. März 1919 am 13. De⸗ zember 1919 abaesch ossene Tarifoertrag zur Regelung der Ge⸗ halts⸗ und Ar elung sbedw gungen der kausmännischen An⸗ gestellten in Groß⸗ und Kleirhandelsgeschäften einschließlich der Wareneinkaufsgenessenschaften und Konsumvereine wird gemäß 8 2 der Verordrung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) sür das Gebiet der Stodt Kattowitz für allgemein verbindlich erfkärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beainot mit dem 1. Okiober 1919. Sie erßzeckt sich nicht auf Arbeits⸗ verträge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Falls ftig für einen Handelszweig ein besonderer Fachtarif⸗ vertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet dieser mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Gel⸗ tungsbereich des Oetstarifs aus. 8 8

Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmor 161, während der regelmäßigen Diensistunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tartsvertrag infolge

der Erklärung des Reichsarbeiteministeriums verbindlich iste konnen

von den Vertzagsparteen einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 12. Februar 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 12 Februar 1920 ist auf Blatt. 586 des Tarifregisters eingetra en worden: Der zwischen dem Arbeitgeberverband für das Baugewerbe Clausthal⸗Zellerfeldb und dem Deutschen *eauarbeiterverband, Zweigverein Operode a. Harz, am 1. April 1919 ab’ eschlosfene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedin⸗ gungen der gewerblichen Arbeiter im Bougewerbe wird aemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für die Orte Ctau thal, Zeller feld, Lautenthal, Altenau, Grund, Wildemann, Bockswiese, Hahnentlee, Bunten⸗ bock, Lerbach un Schulenberg für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbin dlichteit besinnt wit dem 15 Januar 1920. Sie erfaßt nicht das Arbeitsverhältnis solcher Arbeiter, die innerhalb eines Betriebs, der nicht Baubetrieb ist, dauernd mit Ausbesserungearbeiten beschäftigt sind.

Der Reichgarbeitsmmister.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifpertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 12. Februar 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.

Unter dem 12. Februar 1920 ist auf Blatt 587 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Arbeitgeberbund des graphischen Ge⸗ werbes im Stadt⸗ urd Landkreise Bielefeld und dem Deutschen Buchbinderverband, Zahlnelle Bielefeld, am 20. Oktober 1919 abgeschlossene Tarisvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbestabedingungen der Gehilfen und Arbeiter in den Kar⸗ tonnagenfabriken, Papiersadklebereien und Papierwäschefabriken wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das biet des Stadt⸗ und Landkreises Bielefeld für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Januar 1920.

Der Reichsarbeitsminister. 1 . d Ceik.

8

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berfhn NW. 6, Luisenstraße 33 34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingssehen werden. 8

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge

der Erklärung des Reichsarbe itsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen

Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 12. Februar 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 12. Februar 1920 ist auf Blatt 588 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Detaillisten⸗Verein für Rheine und Umgegend E. V., dem Innungsausschuß Rheine i. Westf., dem Gewerkschaftsbund kaufmäannischer Angestelltenverväude, Ortsgruppe Rheine in Westf, und dem Reichsverband Deutscher Angestellten, Ortsgruppe Rheine, am 8. September 1919 abge⸗ chlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellnnasbedingungen der kaufmännichen Angestellten in Detailgeschäften wud gemäß §82 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt⸗ und Amtsbezirks Rheine i. Westf. für allgemein ver⸗ bindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Januar 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeits⸗ verträge, für die besondere Fachtarifoerträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Betriebezweig ein besonderer Fach⸗ tarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet dieser mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus

dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarifoertrages aus.

Der Reichearbeitsminister.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 12. Februar 1920.

Der Registerführer. Pfe iffe

Unter dem 12 Februar 1920 ist auf Blatt 3 lfd. Nr. 2 oes Tarifregisters eingetragen worden: Der zwischen der Bäcker⸗Innung zu Harburg und dem

Zentralverband der Bäcker und Kon ditoren, Zahlstelle Harburg, 1

an Stelle des auf Blatt 3 des Tarifregisters eingetragenen

Tarifvertrago vom 3. Mär⸗z 1919 am 26. November 191r9 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und

Arbeitsbedingungen im Bäckereigewerbe wird gemäß § 2 der Verordnung vom 28. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt⸗ und Landkreises Harburg (Elbe) mit Ausschluß des Kommuralverbandes Wilthelmsburg für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 22. November 1919. v

Der Reichsarbeitsminister. 8“

J. V.: Geib.

Das Tarifregißzer und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmaͤßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Torifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministertums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 12. Februgr 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

1 Unter dem 12. Februar 1920 ist auf Blatt 235 lfd. Nr. 2

Bekanntmachung.

8 Tarifregsters eingetragen worden:

Die zwischen dem Arbeitgeberverband des Einzelhandels, Sitz Homburg, dem Zentralverband der Angestellten, dem Gewe kschaftsbund der Angestell en und dem Gewerkschaftsbund der kaufmännischen Angestelltenverbände am 16. Dezember 1919 vereinba ten Abänderungen des für ahgemein verbind ich erklärten Tarifvertrags vom 1. Juli 1919 zur Regelung des Arbeitsver hältmisses der kaufmärnischen Angestellten im Einzelhandel mit Eisenwaren, Werkzeugen, Maschinen, Metallen, sanitären Artikeln, Röh en, Haus⸗ und Küchengeräten, Glas und Porzellan wird gemäß § 2 der Vero dnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl S. 1456) für das Gebiet der Städte Hamburg Altong und Wandsbek für allgemein ver⸗ bindlich exklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Januar 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib. 8

1“ 9 8 Das Tuifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dien stunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolg der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags geg Erstattung der Kosten verlangen. W“ Berlin, den 12. Februar 1920. Der⸗ Registerführer. Pfeiffer. 1

Bekanntmachung.

nter dem 13. Februar 1920 ist auf Blatt 590 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen der Allgemeinen Arheltsgemeinschaft ber An⸗ gestellten im Gastwirte gewe be Munster i. W., dem Wirte⸗ verein Münster, dem Reichsverband der Gesthausangestellten, dem Deutschen Kellnerbund, dem Genfer Verband und dem Gastwirtsgehilfenverband am 18. Oktober 1919 abgeschlossene Tarifvertrag nebst Anlage zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeisbedingun en im Gastwirtsgewerbe wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 S. 1456) für das Gebiet der Stadt Münster i. W. für allgemein ver⸗ bindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Oktober 1919. Sie erstreckt sich nicht auf Altbier⸗ brauereien und gleichgestellte kleine Gastwirtsbetriebe.

. Der Reichgarbeitsminister. J. V.: Geib.

8

Kreise Hagen und Schwelm in Hagen i. W. am 19. April 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regeiung der Lohn⸗ und

Bekanntmachung. 16

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6. Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen

Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 13. Februar 1920. Der Registerführer.

—ꝙᷓ—s

Pfeiffer.

Bekanntmachung. Unter dem 13 Februar 1920 ist auf Blatt 589 des

Taritregisters eingetraͤgen worden:

Der zwischer dem Christlichen Metallarbeiteverband Deutsch⸗

lands Ve wantungsstelle Hagen i. W., dem Deutscven Metall⸗

arbeiterverband, Verwaltungsstelle Hagen i. W., dem Gewerk⸗ verein der Deutschen Maschinenbau⸗ und Metallarbeiter H. D., 16. Bezirk, Hagen i. W, und dem Arbeitgeberverein für die

Arbeitsbedingungen der in der Metall⸗ und Kleineisenindust ie

mit Ausnahme der handme k.mäßigen Betziebe beschäftigten Arbeiter neost dem am 28. August 1919 abgeschlossenen U laubs⸗ abkommen und Ergänzung dazu wird gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadt⸗ und Landkreis Hagen sowie den Kreis Schwelm und Gevelsberg für allgemein verbindlich erklärt. Die allge⸗ meine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. November 1919

8 Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.

ari register und die Registerakten können im Reichs. arheitsministerium, Berlin NW. 6, Lutsen straße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Taritvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Erstattung der Koften verlangen. 8 Berlin, den 13. Februar 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.

Nichtamtliches. Wortsetzung aus dem Hauptblatt. Belgische Auslieferungsliste.

(Fortsetzung.)

186) Reppert⸗Bismarck (von), Totenkopfhusaren, aus Berlin,

Kdt. in Deynze. Deport. Gruyshautem, Deynze, Nazareth, Nevelle.

Deyter (von) (siehe unter Nr. 301), Oberst, Inf.⸗Regt. 178. reueltaten in Dinant Aug. 1914. 1

187) Rieck (vielleicht derselbe wie Rincke), Führer des 1. Landst. Inf. Bat. Arolsen. Deport. in Saint⸗Nicolas⸗Waes.

188) Rieger (oder von Rieger), Major, Kdtur. Beernem. Deport. Regu sit. 9 ostcamp; Deport. in Oedelem, Ruysselede, Saint⸗ Georges⸗en⸗Distel.

189) Rincke, Major, in Garnison in St. Nicolas⸗Waes. Deper⸗ tationen von Saint⸗Nicolas⸗Waes. 8b— Roeag, ear. 12. der Leeh g a. Bar⸗ von Beernem.

vortationen, Geldstrafen, Requisitionen in camp.

191) Roglitz, Major, II. Batl. 203. n“ Greueltaten n. Diebstähle in Dirmude u. Woumen (Okt.⸗Nov. 914).

Von Rogues (siehe Nr. 236), Oberst, Kommandenr 77. Inf.⸗Regt. Hannover. Grausamkeiten Tamines u. Velaines (August 1. 14).

192) Von Rosen, Oberst, Kreischef von Maeseyck. Deportationen von Bz ge u. Maeseyck. 8

193) Rothenberg, Leutnant, Chef des Arbeitsamts Courtrai. Deportationen v. Courtrai.

194) Salomon (oder Salmon), Adjutant, Ordonnanzoffizier i. Arlon. Deportationen v. Arlon. 1

195) Sander, Hauptmann, Landsturm⸗Inf. Batl. Arolsen 9 I. Batl. 3. Komp. Ortskdt. i. Burght. Soll Professor sein. Depor⸗ tationen v. Saint⸗Nicolas⸗Waes u. Umgebung.

196) Von Sandt, Oberleutnant, Führer 1. Komp. II. Batl. Landst. Inf: Neuß. Greueltaten Löwen (Auguft 19144.

197) Sanguinetto, Oberleutnant oder Hauptm., Offsizier der Kdtur. Beernem oder ihr Chef. Deportationen Brügge, Gent, Ter⸗ monde; Diebstähle Alost und Beernem. 1

198) Frhr. v. Schaumburg ee 1. Komp. Inf. Regt. 108. Greueltaten Dinant (August 1914).

199) Friedrich Schenk, Leutnant, zuget. Lager Straimont (Bel⸗ gien), soll aus Frankfurt a M. stammen. Mißhandlungen von De⸗ portierten im Lager Straimont. 1

200) Albert Schenk, Feldwebel, zuget. Lager Straimont (Belg.). Soll in Lindau oder Landau wohnen (ebenso).

201) Scheren, Kommandeur Landst. Batl. Hamburg. Depor⸗ tationen von St. Ghislain. .

202) von Schickfuß, General der Inf., Generalinsp. der Etappe 4. Armee. Verantworklich für Deportationen in Etappen 4. Armee, besonders in Groß⸗Gent.

889 Schier, npßt 1. Batl. Landw. Inf. Regt. 20. Greueltaten v. Kessel Loo (August 1914).

Chj öbs (oder Chirotte), Sekretär im Arsenal de Luttre (siehe irotte).

204) von Schlabrendorff, Generalmajor, Kommandeur des Nord⸗ abschnitts des Gouvernement Antwerpen. Deportationen von Eecke⸗ ren und Merxem. 8 1

205) Schleusener, Hauptm., Führer Maschinengew.⸗Komp. Irf. Regt. 49 (6. Pommersches), Greueltaten Aerschot (August 1914).

206) Schlick, Major, Batl. Führer Gren. Inf. Regt. 101. Greueltaten Dinant (August 1914).

207) Schmincke Leutnant. Soll in Berlin Apotheker fein. De⸗ ortationen von Wetteren. Mißhandlungen von Deportierten. Z.

ö2 . 28

280) Schoester oder Schüster, General, Kommandeur des West⸗ abschnitts von Antwerpen. Beverem⸗Waes. Soll aus Torgau stammen. Deportationen von Saint⸗Nicolas⸗Waes. 2

209) von Schröder, Admiral, Kommandeur der Marinetruppen, dann Gouverneur von Brügge. Greueltaten von Relst (Campen⸗ hout) (August his September 1914). Deportationen von Bruͤgge und Umgebung. Diebstahl in Brügge.

210) Schülze Komp. Führer Inf. Regt. 181, 3. Komp. 19. A. K. Greueltaten v. Waulfort (August 1914).

211) Schwartz, Oberlt., dann Hauptm. Adjutant der verschiedenen Ortskommandanten. Berliner Industrieller. Deportationen von Grammont.

212) Karl Schwartz, Leutnant Ortskommandant in Wetteren, soll Telegraphist in Hamburg sein. Deportationen von Weiteren.

213) Schwarz, Hauptm., Adj. 8. Inf. Brig. Greueltaten Aerschot (August 1914). 1 .

214) Max Karl Schweder, Oberstlt., Kommandeur 2. Landst. Batl. Neuß. Greueltaten Löwen (Aug. 1914).

x215) Graf Schwerin, Kreischef in Nivelles. Deportationen von Nivelles u. Umgebung.

216) Sckwermer, Leutnant (i. Gefängnis Saint Gilles⸗Brüssel). Mißhandlung von Häftlingen i. diesem Gefängnis.

217) von Schwede. Leutnant, Pckizeichef i. Hasselt. Miß⸗ handlungen v. Häftlingen i. Gefängnis Hasselt.

218) Seul, Oberst, Kreischef von Verwiers. Deportationen von wiers.

219) Siebel, Leutnant. Leiter des Gefängnisses Vilvorde. Miß⸗ handlungen von Häftlingen in diesem Gefängnis 220) Sixt von Armin, Komm. General IV. Armee. Perant⸗ wortlich. für Deportationen in Flandern, besonders in Gegend Courtrai.

221) Slechting (oder Slechtink), Richter. über Greisen Passchendaele (Nov. 1914).

222) Somerfeld (von) (oder Sommerfeld), Major, IX. R. A. K. Grausamkeiten Termonde (Sept. 1914). 1

x223) Sortman, Major, Leiter des Meldeamts in Ottignies Mivelles). Deportationen im Kreise Nivelles

224) Sottorf, Leutnant, Inf. Regt. 84. Greueltaten von Nimy und Mons (Aug. 1914).

225) von Stampfort, Genersl, Kommandeur 6. Feldart. Brig. Greueltaten von Hersselt (Aug. 1914).

226) Steinmetz. Leutnant 3. Pioniere 28, Greueltaten von Andenne (August 1914).

227) Steins, Unteroffizier Z. A. B. 28. 4. Komp. Mißhandlungen von Deporhierten.

22) Frang Stettner, Gendarm oder Gendarmerie⸗Chef in Wet⸗ teren Sofl aus Hanau stammen. Deportationen von Ziele. Mord (17.— 18. November 1917). .

229) Steurs, Unteroffizier, Z. A. B. 28. 4. Komp. Mißhandlung von Deportierten. 1 8

230) Robert Stols, Soldat Z. A. B. 16 (ebenso),

231) von Stösse, Major, Kommandeur Landst. Inf. Regt. 20. Greueltaten von Kessel⸗Loo (August 1914).

232) Hugo Stouck oder Stuck, Leutnant Inf. Regt. 50. Greuel⸗ taten von Ethe (August 1914).

233) Strahl, Präsident Zivilverwaltung Luxemburg. Deportationen aus Prov. Luxemburg. uns9 Strantz (von), General. Greueltaten von Ethe (August

282 ). 235) von Steckrad, Oberst, Kommandant Lagers von Senne. Schlechte Veh⸗melung von Gefangenen,

236) von Suskin, General. Greueltaten von Monceau⸗sur⸗Sambre (August 1914).

237) Tafel soder Täfel). Hauptmann, zuget. Militärgouvern. Namur. Soll Staatsanwalt in Stuttgart sein. Deportationen in Provinz Namur. 1

238) von Thesmar, Oberst. Greueltaten von Arlon (August 1914).

239) Thomas, Adjutant im Arsenal Cuesmes. ißhandlungen, um Arbeiten in Cuesmes zu erzwingen.

240) Thomas, Leutnant, Adjutant der Kommandantur Chanleroi. Unmenschliche Behandlungen im⸗ Gefängnis Charleroi.

241) Thon, Führer 4. Komp. I. Landst.⸗Inf. Batl. Arolsen XI. 1. Soll Landwirt in Ollendorf a. Werra sein und Besitzer Ziegelei. Deportationen von Saint⸗Niecolas (Waes). 1

242) Ubert, Sekvetär des deutschen Personals im Arsenal Luttre. Mißhandlungen, um Arbeit in Luttre 8 erzwingen.

243) von Unger, General der Kavallerie, Generalinspek. Etappen F Armee. Allgemein verantwortlich für die Deportationen in Flandern. „244) Victor, Leutnant. Soll Unternehmer sür Heiguengsanlagen in Cöln sein. Deportationen von Ath.

245) Volksmann, Hauptmam, Chef Kommandantur Audenarde (Nachfolger von Haniels). Deportationen von Audenande.

8818 Wabnitz, Hauptmann. Greueltaten von Andenne (August

).

247) Warbung, Militärauditor in Brüssel. Mißhandlumg von Häftlingen. aA i- Nessmath oder Wachmuth, Oberst. Greueldaten von Ethe

lugust 1914).

Freiherr von Wedel⸗Parkow, Rittmeister, vom Meldeamt Arlon oder Bastogne. Deportationen von Avrlon, Bastogne, Vielsalm (Provinz Luxemburg). 1 8

Welzer, Friegsgerichtsrat, zugeteilt Kommandantur Ter⸗ monde. Deportationen von Lebbeke. 1

251) v. Wendersky (oder Wengesky), Oberst, soll aus Posen sein.

Deportationen von Saint⸗Ghislain. 292) Wendt, Rittmeister. von Kovmmandantur Erstvelde. Depor⸗ tationen von Assenede, Caprycke. Loochristy usgw. . 1egsd.e1 8 Kommandeur der Gtappe Gent. Depor⸗ nen von und vgaen.

254) Wild, Oberst. Auagusta⸗Garde⸗Regt. Greuektaten von Auvelcis und Arsimont (August 1974).

255) Wälke, Hauptmann Inf.⸗Regt. 178, 6. Komw. Greueltaten

Grausamkeiten gegen⸗

Hvon Dinant (Awaust 1914).

256) Winter, Kap.⸗Lin., Ortskomm. St.⸗Gilles⸗W. Deporta tionen von Saint Gilles⸗Waes.

Witzthum von Eckstädt (Graf), Oberst. Kommardeur Inf.⸗Regt. Nr. 103. Greueltaten von Dinant (Auaust 1914). Siehe Nr. 299.

257) Heinrich Wolfram, Leutnant, Leiter Meldeamt Lokeren. Student Theclogie Univers. Berkzn. Devortatityren von Lokeren.

Württemberg (Herzog Albrecht) siehe Albrecht von Württemberg.

258) Wüttig. Hauptmann. Chef 1. Komp. Inf.⸗Regt. 103. Greueltaten von Dinant (Awaust 1914).

259) Yorowosky (oder Jorowskv), Major. Greueltaten von Lou⸗ veigné (August 1914). 88

260) Ernst Zahmn, Geheimvwoligist in Gvammont. Soll in Leipzig wohnen. Schlechte Behandllung von Häßtlimgen in Grammont.

261) Zander. Osffizier. Greueltaten in Lüttich (August 1914).

262) Zeschau (von), Major, Führer 1. Batl. Inf.⸗Regt. 101. Greueltaten von Dinant (Auguft 1914).

263) Zimmer oder Zimmermann, vom Z. A. B. 1. 2. Komp. in Rieux (Frankreich) mit Beinamen; „Dierentemmer“ (Dompteur). Trug -. Kragen Bezeichnung XVIII. Landst.⸗Inf. Mißhandlung von Deportierten.

Zimmermaan, Rittmeister, b. Lagern Preußisch⸗Holland und Tessendorf (Deutschland). Schlechte Behandlung von Gefangenen. 8 e 8 zurtsche, Major. Greueltaten v. Grimbergen (23. bis

. Aug. 1914).

266— 331) Dieselben Personen ohne Namensangabe und ohne An⸗ sohe der ihnen zur Last Vergehen wie in der nicht nament⸗ ichen (am 10. Fehruar durch W. T. B. verbreiteten) Liste.

332) X, „Stabsoffizier, Abt. Kdt. Feldart. Regt. 17 in Aer⸗ schot 19/20. Aug. 1914. Gyeueltaten in Aerschot (Aug. 1914)

333) ½ „der oberste Chef des Industriebureaus in Belgien, in Brüssel, —. 1916 bis Febr. 1917. Tätiges Mitwirken an der Ausführung der Deportationsbefehle. ö““

334) X. „Kdi. Inf.⸗Regt. 84 (Schleswig⸗Holstein). Greuel⸗ taten in Nimyr und Mons (Aug. 1914). (W. T. B.

Italienische Auslieferungsliste.

I. Unterseebootkrieg.

1) von Arnauld de la Perrière, Leutnant, Kommandant U. 35. Grausamkeiten bei der Torpedierung der Schiffe Siena (4. August 1916), Doris und Liua (13. Oktober 1917). Torpedierung der Schiffe: Citta di Messina, Teti, Emilio G., Generale Ameglio usw.

2) Franz Becker, Leutnant, Kommandant UC. 20 und dann des Unterseebootes UB. 50 (auch U. 81 bezeichnet). Greueltaten bei der ohne Warnung erfolgten Torpedierung der Schiffe: Candia (11. April 1917), Alessio Coeco (15. Mai 1917), Goffredo Mameli (20. Sep⸗ tember 1917), Sénégal (20. Oktober 1917), Torpedierung der Schiffe: Giuseppe R. (19. Dezember 1917), S. Antonio (25. Dezember 1917), S. Andrea Apostolo (11. April 1918).

3) Walter Forstmann, Kapitänleutnant, Kommandant N. 39. Grausamkeiten bei der ohne Warnun

¹ Schiffe: Cirene (30. September 1915), Dandolo (28. Juli 1916),

*

erfolgten Torpedierung der

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strebten Vorteil haben werden, dem

. 1*

Letinbro (29. Juli 1916), Torino (14. Februar 1917), Valdieri (8. Juni 1917).

4) Hartwig, Leutnant, Kommandant U. 32. Greueltaten bei der ohne Warnurg erfolgten Torpedierung des Schiffes Porto di Rodi (Nacht zum 10 April 1917).

5) Klatt, Leutnant, Kommandant UC. 38. Towedierung des Schiffes Michelino, wobei fast die ganze Bemannung niedergemetzelt wurde (17. Februar 1917).

6) Robert Morath, Leutnant, Kommandant N. 64. Greueltaten bei der ohne Warnung erfolgten Torpedierung der Schiffe: Caprera (Nacht zum 5. Februar 1918s, Duca di Genova (6. Februar 1918).

7) Steinbauer, Leutnant, Kommandant U. 79 alias UB. 48. Grausamkeiten hei der ohne Warnung erfolgten Torpedierung der Schiffe: Città di Bari (6. Oktober 1917), Imera (2. Oktober 1910), Valparaiso (14. Oktober 1917). Torpedierung der Schiffe: Edillio (2. Februar 1918), Volontà di Dio (27. Januar 1918), Hartland (31. Januar 1918).

8) Valentiner, Leutnant, Kommandant U. 38, später des Kreuers U. 157. Greueltaten bei der ohne Warnung erfolgten Torpedierung des Schiffes Ancona (7. November 1915), Torpedierung des Schiffes Michele (14. Februar 1917) und einer Menge anderer Schiffe (nach Erklärungen soll er über 150 Schiffe torpediert haben).

9) von Fischel, Leutnant, Kommandant N. 65. Ohne Warnung erfolgte Torpedierung des Schiffes Porto di Smirne (6. März 1917).

10) von Kumpel, Leutnant, Kommandant UC 20. Torpedierung des Schiffes Regina Elena (4. Januar 1918).

11) von Mellenthin, Leuvtnant, Kommandant U. 80 alias UB. 49. e e. bei der ohne Warnung erfolgten Torpedierung des

hiffes Tripoli (17. März 1918), Torpedierung der Schiffe Fran⸗ cesco di Paola (13. März 1918), Giovanni Albanese (19. März 1918), S. Francesco di Paolg (19. März 1918), Angiola Raffaele (20. März 1918), Dante C. (21. März 1918).

II. Behandlung der Kriegsgefangenen

12) Eholtz, General, Kommandant des Lacgers Langensalza. Andertbalb Monate eine Behandlung voll schlimmster Brutalität.

13) Vetter, General, Inspektor der Lager des 1. A. K. Grausam⸗ keiten in den ihm unterstellten Lagern, besonders im Lager Lechfeld.

14) Rabb, General, Kommandant des Lagers Lechfeld. Graufam⸗ keiten. Helfer des Generals Vetter. (Lager Lechfeld). 18

15) Freasdorf, Leutnant. Adjutant des Generals Rabb. Beihilfe 8 Grausamkeiten, Komplice des Generals Vetter (Lager Lechfeld).

16) von Bonin, Geneval, Kommandant des Lagers Brandenbur Brutalität (Dauer der Feindseligkeiten).

17) Schultz, Oberst, Kommandant des Lagers Celle. keiten und Pflichwwerletzung (1918).

18) Roßberg, Leutnant, Komplice des Obersten Schultz, Kom⸗ mandanten des Lagers Celle (ebenso).

19) Müller, Leutnant (ebenso).

20) Kolb. Oberst, Kommandant des Lagers Wittenberg. Grau⸗ samkeiten (1918). 8

21) Limbuga, Oberst. Kommandant des Lagers Augustabad. System der schlimmsten. Brutalität (Dauer der Feindfeligkeiten).

22) Joseph Koch, Hauptmann, 8. Komp. Langensalza. Verant⸗ wortlich für die Niedermetzelung der Kriegsgefangenen in Langensalza (27. November 1918).

23) Krauß. Unteroffizier, Lager Langensalza. Beihilfe bei der vorerwähnten Niedermetzelung.

24) Beunau, Hauptmann Lager Merseburg. Besitzer des Berg⸗ werks Beunau. System voll Grausamkeit. Has Bergwerk wurde als Ort der Strafe angesehen. (Dauer der Feindsel'gkeiten).

25) Meullzurs, Hauptmann, Kommandant des Lagers Dyrotz. Grausamkeiten und Pflichwerletzungen (Dauer der Feindseliokeiten).

26) Otto Klips, Soldat, 2. Komp. 6. Batl. (20. Sveinitz⸗ Mazedonien). Ermordung eines Gesangenen, Greueltaten (Juni

1918). III. Vergehen in den hesetzten Gebieten.

27) Otlo von Below, General, befehhigte die XIV. österreichisch⸗ deutsche Armee. Verantwortlich für die von den Truppen begangenen Vergehen. Planmäßige Plünderung (November 1917 b's März 1918).

28) Graf von Carmer. Mazorn, Etappenkommandantur 107, S. Daniele del Friuli. Willkürlichs Beschlaonahmungen, schlechte Bebandlung von Zivilpersonen, plonmäßige Plünderung.

29) Dr. Sokolowski, Kriegsgerichtsrat. Deutsches Kriegsnericht Udine, Diebstahl (März⸗Oktober 1018). (W. T. B.)

Grausam⸗

Parlamentarische Nachrichten.

Die Verordnung der Reichsregierung über die

Eintragung von Hypotheken in ausländischer Währung vom 13. Februar d. J. war dem sechsten Ausschuß der verfassunggebenden deutschen Nationalversamm⸗ lung mit folgender Begründung (vergl. Nr. 167 der Druck⸗ sachen des 6. Ausschuffes) vorgelegt worden:

. den unumgänglichen Lebensnotwendigkeiten des Reichs gehört die Beschaffung von Nohstoffen für die deutsche Industrie, um den Arheitern Beschäftigung und Verdienst zu geben und Waren für den inländischen Verbrauch und den Eintausch weiterer ausländischer Güter herstellen zu können. Ohne Kredit sind die Rohstoffe nicht zu be⸗ schaffen, der Kredit selbst nicht ohne ausreichende Sicherheit. Unter den als Unterlage für die Einräumung von Krediten tauglichen in⸗ See ee nimmt der liegende Biß. d. h. Grund und Boden nebst ufwuchs, Gebäuden, sonstigen Anlagen und Zubehör, eine bevorzugte Stellung ein. Seine Heranziehung ist besonders geeignet, langfristige Kredite zu erlangen, die sowohl zur Gewinnung stetiger Verhältnisse für die Kreditnehmer selbst als auch im Interesse einer Stärkung der deutschen Valuta besonders wünschenswert sind. Ver⸗ handlungen haben gezeigt, daß das Ausland zwar nicht abgeneigt ist, größere Geldmittel, und auch auf lange Fristen. Phen Verpfändung deutschen Grundbesitzes herzugeben, aber bei der Schwäche und den Schwankungen des Markkurses nur, wenn ihm die Sicherheit in seiner eigenen, der ausländischen Währung geboten wird. Auch die Eintragung von Höchstbetragshypotheken in Reichsmark für Schulden fremder Währung, die bei der tatsächlich eingetretenen Kursentwich⸗ 8 in ganz unverhältnismäßiger Höhe erfolgen müßte, stößt auf Ablehnung, während eine Einräumung der dinglichen 8. un⸗ mittelbar in der Währung der Darlehnsgeber nach den Ergebnissen der von den verschiedensten Seiten gepflogenen Unterhandlungen Er⸗ folg verspricht. Das geltende Recht läßt eine solche Sicherung, die durch Eintragung in das Grundbuch erfolgen müßte, nicht zu. Es erscheint mithin geboten, die ernsten rechts⸗, wirtschafts⸗ und allgemein⸗ politischen Bedenken zurückzustellen und dem volkswirtschaftlich ge⸗ rechtfertigten Kreditbedürfnisse für die dazu geeigneten Fälle den Weg zu seiner Befriedigung zu eröffnen. Bei der Tragweite, die einer Verschuldung deutschen Grundbesitzes in ausländischer Währung für unsere Handelsbeziehungen und unser ganzes Wirtschaftsleben not⸗ wendig innewohnen wird, kann die Iunsgnachme von Fetiecer und Grundschulden fremder Währung gllerdings nicht schlechthin frei⸗ gegeben werden. / werden, wo das allgemeine Interesse sie rechtfertigt, sie muß also an eine Genehmigung im Einzelfalle geknüpft werden. Bei Erteilung der Genehmigung ist darauf Bedacht zu nehmen, daß neben den Ver⸗ hältnissen des Einzelfalls besonders auch die allgemeine Wirtschafts⸗ lage mit ihren Erfordernissen 6scfcnh wird und daß die Hand. habung des Gesetzes in den verschiedenen Ländern des Reichs möglichst nach denselben Grundsätzen erfolgt. Deshalb ist eine Mitwirkung der Reichsbank bei der Genehmigung vorgesehen. Die Richtlinien, nach denen die Zulassung von Eintragungen in ausländischer Währung erfolgen soll, werden vor allem dem Gesichtspunkt Rechnung zu tragen haben, daß nur große und auf lange Dauer bewilligte Kredite, deren Fhaßl also nicht allzu hoch sein wird, den für die Gesamtwirtschaft er⸗

die Zulassung dienen soll.

Die Eintragung kann vielmehr nur da behssen