1920 / 41 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 Feb 1920 18:00:01 GMT) scan diff

ꝓVon desen Gesichtspunkten aus ist der vorliegende Entwurf auf⸗ gestellt, der die erforderlichen Aenderungen des bürgerlichen, des Grund⸗ buch⸗ und des Zwangsvollstreckungsrechts vorsieht.

Der § 1 enthäalt die beiden grundlegenden Sätze, daß für eine in ausländischer Währung zu blende Verbindlichkeit, deren wirksame HMebernahme nach deutschem Rebte ohnehin zulässig ist, in Abweichung von der Ordnungsvorschrift des § 28 der Grundbuchordnung eine Hypothek in der fremden Währung in das Grundbuch eingetragen

werden kann, wenn die Landeszentralbehörde ihre Einwilligung, d. h. (pgl. auch § 183 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) die vorherige Zu⸗ stimmung erteilt hat. Diese Einwilligung soll nur im Einvernehmen mit der Reichsbank erteilt werden (§. 13). Wegen der besonderen Rechtswirkungen, die die genehmigte Eintragung hat, ist die Ein⸗ willigung selbst im Grundbuche mit zu vermerken. Mit dieser Ein⸗ willigung ist die Eintragung aller Arten von Hypotheken zulässig, also von Briefhypotheken, sese Buchhypotheken, von Sicherungshypo⸗ theken, insbesondere auch für Schuldverschreibungen auf den Inhaber, desgleichen auch von Höchstbetragshypotheken, d. h. also solchen, bei denen der Höchstbetrag, bis zu dem das Grundstück haften soll, in der fremden Währung angegeben wird. Anstatt einer Neueintragung kann mit Zustimmung der im Range gleich⸗ oder nachstehenden Be⸗ rechtigten auch die Umwandlung einer bestehenden Markhypothek in eine solche fremder Währung. ebenso kann die Eintragung einer Grund⸗ Huld in ausländischer Währung bewilligt werden. Die Bewilligung in für alle Arten verbuchten Grundbesitzes erfolgen, also z. B. auch für Erbbaurechte und andere grundstücksgleiche Gerechtigkeiten 1017 BGB., Artikel 63, 68 GB. z. BGB.), nicht minder, unbeschadet der geltenden Eintragungsbeschränkungen, für den der Landesgesetzgebung unterworfenen gebundenen Grundbesitz (Artikel 57 ff. CG. z. BGB.). Nicht erforderlich ist, daß der Gläubiger, für den die fremde Forderung eingetragen werden soll, ein Ausländer sei oder im Ausland seinen Wohnsitz oder seine geschäftliche Niederlassung hat.

Ist die Eintragung der ausländischen Forderung, für die im übrigen besondere Vorschriften nicht erforderlich sind, erfolgt, so gelten für sie die sämtlichen Vorschriften des materiellen und formellen Hypothekenrechts, soweit nicht in den §§ 2 bis 15 Abweichungen vor⸗ gesehen sind. Eine Venwendung von Hypotheken fremder Währung als Deckung für Hypothekenpfandbriefe kann nicht in Frage kommen,

r. 2 ¹ . 20 G; da sie den im Hypothekengesetz vom 13. Juli 1899 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 375) vorausgesetzten Eigenschaften nicht entsprechen und sie ver⸗ möge der Kursschwankungen in keinem festen Verhältnisse zum Werte des Grundstücks stehen 11 g. a. O.). 8. 8

Wohnen, wie das in der Mehrzahl der Fälle zu erwarten sein wird, die Gläubiger der fremden Hypothek im Ausland, so kann die Amsführung der in den verschiedenen Gesetzen, 3. B. § 1128 BGB., § 55 GBO., § 41 Zw VerstG., vorgeschriebenen Mitteilungen und Zu⸗ stellungen im Ausland zuazerzögerungen und sonstigen Weiterungen führen, die die Gefahr von Verlusten und unter Umständen auch pon Ersatzansprüchen an den Staat mit sich bringen können. Der § 2 schreibt deshalb die Bestellung eines im Inland wohnhaften Zu⸗ stellungsbevollmächtigten vor, an den alle gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachungen ergehen können. Solange kein im Inland wohn⸗ hafter Zustellungsbevollmächtigter vorhanden ist, sei es, daß der Be⸗

stellte weggefallen ist und noch keinen Nachfolger bbehten hat, können die Mitteilungen und Zustellungen wirksam durch Aufgabe ein⸗ geschriebener Sendungen zur Post bewirkt werden.

Das Interesse der Allgemeinheit an den Eintragungen in fremder Währung erheischt es, daß die Bedingungen und Voraussetzungen, unter denen sie zugelassen worden sind, nicht hinterher willkürlich und

uim Nachteil der G samtwirtschaft geändert werden. Zu jeder lenderung des Inhalts der eingetragenen Hypothek (oder Grund⸗ schuld, § 1192 BGB.) wird daher durch § 3 Abs. 1 gleichfalls die Einwilligung der Zulassungsstelle erfordert. Dies gilt 3. B. für eine Abkürzung oder Hinausschiebung der vereinbarten Fälligkeit, für eine anderweite Bemessung der Kündigungsfrist, für eine Erhöhung des Zinsfußes, für eine Aenderung der eingetragenen Währung, für die Riebertragung der Hypothek auf eine andere Forderung 1180 BGB.) und dergleichen mehr. Keine Aenderung des Inhalts der Hypothet ist die einfache Abtreiung an einen anderen Gläubiger oder ihre Ver⸗ pfändung, ebensowenig ihre Einziehung unter den vertragsmäßigen und gesetzlichen Voraussetzungen. Diese Verfügungen über das Recht bedürfen keiner andere Verfügungen einer Zustimmung Dritter bedürfen, Festimmt sich nach den allgemeinen Regeln (vgl. §§ 877, 880, 1119 BEB.); für eine Aenderung der eingetragenen Wäͤhrung wird die Zustimmung der im Range gleich⸗ oder nachstehenden Berechtigten ausdrücklich für nobwendig erklärt 3 Abs. 6 F“ Die Landeszentralbehörde kann ihre Eimvilligung zur Eintragung einer Hypothek und zur Vornahme von Inhaltsänderungen auch an Bedingungen und Auflagen knüpfen, insbesondere an eine bestimmte Verwendung des Kredits und an die Unterwerfung. unter bestimmte Aufsichtsmaßnahmen zur Fösgernah der ordnungsmäßigen Verwendung. Sie kann dabei für Zuwiderhandlungen die Zahlung von Geldstrafen ausbedingen. Zur Erzwingung der für erforderlich erachteten Maß⸗ nahmen verleiht § 4 der Landeszentralbehörde einen klagbaren An⸗ spruch auf Vollziehung der bei der Einwilligung auferlegten An⸗ ordnungen. Der Anspruch richtet 55 gegen jeden Cigentümer des Grundstücks der es mit dem in ausländischer Währung Recht erwirbt. Eine dingliche Haftung des Grundstücks für die Voll⸗ ziehung der Anerdnungen e nicht ausgesprochen; sie würde iner besonderen Eintragung bedürfen. nerre §§ 5 bis 11 des Entwmnfs behandeln die Zwangsvollstreckung n das für eine Forderung fremder Währung zur pothek gestellte Grundstück. Das Wesen der Hypothek besteht nach § 1113 BGB. darin, daß dem Gläubiger zur Befriedigung wegen der ihm zustehenden Forderung eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist. Die Befriedigung des Gläubigers aus dem Grundstück (und den Gegenständen, auf die sich die Hypothek erstreckt) erfolgt nach § 1147 B6B. im Wege der Zwangsvwollstreckung. Die Cigenart der hier zu regelnden Fälle besteht darin, daß der Gläubiger den Anspruch auf Bahlung einer Geldsumme in fremder Währung hat, wobei die Jah⸗ sung in der ausländischen Währung nicht etwa im Sinne des § 244 BG.. ausdrücklich bedungen zu sein braucht, während alle für den Wert und Preis des belasteten Grundstücks maßgebenden Umstände, vie öffentliche und private Abschätzungen, Erträgnisse, öffentliche Lasten usw. einschließlich der besonders in Betracht kommenden all⸗ gemelnen Bewertungen des Grundstücks⸗ und Hypothekenmarkts ihren Ausdruck in deutscher Währung finden. In dem zur Befriedigung der fremden Geldforderung aus dem deutschen Pfandwert betriebenen Verfahren muß daher an irgendeiner Stelle die Umrechnung vor⸗ genommen werden. Der Entwurf geht von dem Stanspunkt aus, daß die Umsetzung der Pfandsache in bar schon aus praktischen Gründen nur in deutscher Währung durchgeführt werden kann und daß demgemäß dem Gläubiger aus dem in Reichsmark erzielten Er⸗ löse der Betraa zu zahlen ist, den er gebraucht, um sich alsbald den ihm gebührenden Betrag, ausländischer Währung zu beschaffen. Mit anderen Worten, er erhält den Wert seiner fremden Forderung in deutscher Währung nach dem für den Zahlungstag und „ort maß⸗ gebenden Kurse. Die Umrechnung erfolgt lediglich für den Zweck der Befriedigung, in allen übrigen Beziehungen bleibt die dinglich ge⸗ sicherte Forderung eine solche in ausländischer Währung. Die Durch⸗ führung dieser Grundsätze macht eine Reihe von Einzelvorschriften erforderlich, die indessen die Grundlage und den allgemeinen Gang des Zwangsvollstreckungsverfahrens unberührt lassen. Für dieses be⸗ wendet es also auch hinsichtlich der Hypotheken fremder Währung grundsätzlich bei den Vorschriften des Reichsgesetzes über die Zwangs⸗ versteigerung und Zwangsverwaltung (Reichs⸗Gesetzbl. 1898 S. 713) und der Zivilprozeßordnung. 8 Eine wesentkiche Grundlage des Zwan ssversteigerungsverfahrens ist die Terminsbestimmung 37 3r Verstes) die öffentlich bekannt emacht und den Beteiligten zugestellt wird (§§ 39, 41 a. a. O.). Der § 5 des Entwurfs schreibt, um alle Beteiligten und die interessierte heffentlichkeit von vornherein über die Sachlage aufzuklären, vor, daß se Terminsbestimmung eine Angabe über die Belastung des Grund⸗

stücks mit einer ausländischen Forderung und die Bezeichnung ihrer Währung enthalten muß.

In dem Versteigerungstermine soll sodann 6) vor der Auf⸗ forderung zur Abgabe von Geboten 66 Abs. 2 ZwVer 899) gleich⸗ falls zur Unterrichtung der Beteiligten und der sonst Erschienenen, insbesondere der Steiglustigen, der Wert festgestellt und bekannt gemacht werden, den das in ausländischer Währung eingetragene Recht nach dem für den Ort des Grundstücks amtlich ermittelten letzten Kurse in Reichswährung hat. Eine andere Bedeutung als die eines gufklärenden Hinweises hat diese Wertfeststellung nicht. Die wirkliche Bewertung oder Anrechnung der fremden Hypothek 3 nicht von dem Kurse des Termintags abhängig und gestaltet sich verschieden, je nach⸗ dem das in ausländischer Währung eingetragene Recht in das geringste Gebot aufgenommen ist und nach dem Zuschlag bestehen bleibt (§§ 44, 52 Zw VerstG.) oder nicht.

Bleibt das Recht bestehen, was besonders für das Kapital ein⸗ getragener Hypotheken in Betracht kommen kann, so bleibt es genau so bestehen, wie es eingetragen ist, also in der fremden Währung. Aenderungen des im Versteigerungstermine festgestellten Kurswerts kommen nicht weiter in Betracht 7), sie gehen zugunsten oder zu Lasten des Erstehers.

Die dem betreibenden Gläubiger vorgehenden dinglich bevor⸗ rechteten Forderungen und wiederkehrenden Leistungen und die Kosten des Versteigerungsverfahrens (vgl. § 49 Abs. 1 Zw VerstG.) sind ebenso wie der das geringste Gebot übersteigende Betrag des Meistgebots bar zu berichtigen. Dieser bar zu zahlende Teil des geringsten Ge⸗ bots wird in Reichswährung festgestellt, in der auch die Gebote der Mitbieter abzugeben sind 8 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 des Entwurfs). Ansprüche, insbesondere Zinsforderungen des fremden

läubigers in den bar zu entrichtenden Teil des geringsten Gebots, so kann er verlangen, daß sie nicht nach dem am Termins⸗ tag ermittelten letzten Kurse, sondern nach dem höchsten Kurse der letzten sechs Monate vor dem Terminstag in Reichswährung um⸗ erechnet und in das Bargebot aufgenommen werden 8 Abs. 1

atz 2). Die Vorschrift soll dem Gläubiger, soweit möglich, die Sicherheit geben, daß der Barerlös bei der Palung, auch wenn sich bis dahin die Kursschwankungen wiederholen sollten, d Befriedigung seiner in das geringste Gebot aufgenommenen Barforderungen hin⸗ reichen wird.

Bei der Zwangsversteigerung hat der Gläubiger stets mit der Möglichkeit zu rechnen, daß er, um seine Hypothek zu retten, selbst das belastete Grundstück erstehen muß. Hierbei können dem aus⸗ ländischen Gläubiger die für den Grundstückserwerb durch Agsländer und durch juristische Personen bestehenden Beschränkungen (Arkkel 86, 88 EG. z. BGB.) hinderlich sein und dieser Umstand kann auch das Meistgebot ungünstig beeinflussen. Zugunsten des ausländischen Gläubigers sollen daher, zugleich im Interesse des inländischen Eigentuͤmers, die bezeichneten Beschränkungen außer Kraft gesetzt werden 9).

Der § 10 regelt die Besonderheiten der e Befriedigung des Gläubigers und der sonstigen Gestaltung der Rechtsverhältnisse, wie sie sich nach Erteilung des Zuschlags bei der Aufstellung und der Ausführung des Teilungsplans (§§ 105 ff., insbesondere §§ 113 ff. Zw VerstG.) ergeben. Der Teilungsplan selbst wird, den abgegebenen Geboten und dem daraufhin erteilten Zuschlag entsprechend, in Reichs⸗ währung aufgestellt. An die Zuteilung im Plane schließt sich E 117 Zw VerstG.) die Auszahlung des Versteigerungserlöses, soweit er bar entrichtet oder hinterlegt ist (vgl. auch die Verordnung über die Zahlung des Bargebots bei Zwangsversteigerungen vom 24. Mai 1917, GBl. S. 432), in bar oder durch Amweisung an die Be⸗ rechtigten an. Hierbei, das ist bei der gemäß § 1147 BGB. im Voll⸗ streckungsweg erfolgenden Befriedigung des Gläubigers aus dem Grundstück, muß auch die endgültige Umrechnung stattfinden 10 Abs. 1 Satz 2). Was der Gläubiger im Verteilungstermin erhält, ist das, worauf ihm sein dingliches Recht den Anspruch gibt; im, Ver⸗ teilungstermine muß er also den Betrag erhalten, den seine auf aus⸗ ländische Währung lautende Feneeig. an diesem Tage und Orte in Reichsmark wert ist. Soweit der Teilungsplan ausgeführt wird, wird der Schuldner frei. Wird der Feecelan nicht durch bare soder bangeldlose) Zahlung, sondern durch Eintragung einer Kauf⸗ bekohvpothel gegen den Ersteher auf das zugeschlagene Grundstück ausgeführt (§§ 118, 128 Z Berst G.), so muß diese Eintragung wieder in der ausländischen Währung erfolgen 10 Abs. 2 des Entwurfs): einer neuen Genehmigung durch die Landeszentralbehörde bedarf eine folche Eintragung nicht. Wird der Gläubiger nicht vollständig be⸗ riedigt, sei es, weil das Grundstück überhaupt keinen ausreichenden Erlös erbracht hat, sei es, weil sich nach dem Zuschlag der Kursstand der Reichsmark wieder verschlechtert hat, so ist davon auszugehen, daß die teilweise Befriedigung, auch wenn sie in deutscher Währung er⸗ folgt ist, doch eine Forderung in fremder Währung getilgt hat. Der verbleibende Restbetrag (der Ausfall an der Hypothek) verbleibt daher in der fremden Währung und ist in dieser besonders festzustellen. Di ist als eine im Zwangsvollstreckungsverfahren ergehende

ntscheidung mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar 793 3G O.). Sie ist für die Rechtsbeziehungen maßgebend, in denen der Hypo⸗ thekenausfall in Betracht kommt, nämlich für die Haftung mit⸗ belasteter Grundstücke (§§ 1132, 1181 ff. BGB.), für die Haftung des perfönlichen Schuldners 1181 BGB.) und für die Geltend⸗ machung im Konkurse 64 KO.). Vereinbarungen des Gläubigers der fürnsgen Hypothek mit dem Ersteher unterfallen den allgemeinen Vorschriften, bedürfen also gegebenenfalls der Eimbilligung der Landes entralbehörde (§§ 1, 3 des Entwurfs).

Für den Fall, daß nicht die Zwangsversteigerung, sondern die Zwangsverwaltung des belasteten Grundstücks beantragt wird, ordnet der § 11 das Erforderliche an. Hier, wo es sich in der Hauptsache um die Befriedigung wiederkehrender, d. h.. insansprüche des 1Ss aus den laufenden Nutzungen des Grundstücks handelt, sollen die . träge, die auf ein in ausländischer Währung eingetragenes Recht ent⸗ fallen, in dieser Währung im Teilungsplane (§§ 156 ff. Zw VerstG.) festgestellt werden. Die Auszahlungen, die nach § 157 Abs. 1 Satz 2 Zmw VerstG. zur Zeit der Fälligkeit erfolgen, soweit die Bestände hin⸗ reichen, hat der Zwangsverwalter in Reichswährung nach dem Kurs⸗ wert des Fälligkeitstags zu bewirken. Die Feststellung des Kurs⸗ werts kann ihm unter der eigenen Verantwortung und Rechnungs⸗ pflicht der §§ 153 ff. Zw VerstG. und der Aufsicht des Gerichts 153) überlassen bleiben. Kommen ausnahmsweise Zahlungen auf das Kapital in Frage, so soll das Gericht in dem nach § 15 z VerstG. anzuberaumenden Termine den Kurswert festsetzen; die

irkung der Festsetzung in Ansehung der teilweisen Tilgung der Forderung und des Ausfalls bemißt sich nach den für die Anrechnung des Steigerlöses im § 10 gegebenen Vorschriften.

Von den Schlußvorschriften regelt § 12 die Berechnung der Ge⸗ richtsgebühren und anderen Abgaben, soweit sie von dem Betrage der eingetragenen Forderung abhängen. Zu §. 13 vgl. die Bemerkungen zu § 1. § 14 ordnet die Zuständigkeit, insbesondere für die Fest⸗ stellung der Kurse (§§ 6, 8, 10, 11. 12 des Entwurfs). Der § 15 bestimmt den Termin, nach dem neue Eintragungen auf Grund des 1 dieser Verordnung nicht mehr hee cber werden dürsen; die Hässiget dn Eintragungen bei bestehenden Hypotheken und

Hrundschulden fremder Währung, auch von Verlän erungen ihre ver⸗

tragsmäßigen Dauer wird dadurch nicht berührt.

Verkehrswesen.

Verkehr nach Ostpreußen. Aus dem Reichsverkehrsministerium wird mitgeteilt:

Nach den Friedensbedingungen ist mit dem 19. Tage nach der Ratifizierung also vom 29. Januar ab, ein Bahnverkehr mit deutschen Hetregemleln und unter ausschließlich deutscher Leitung von Mitteldeutschland nach Ostpreußen nicht mehr möglich.

Die Friedensbedingungen sehen zwar einen ungestörten Verkehr durch den polnischen Korridor vor. Auch gibt sich die Reichsregierung der Erwartung hin, daß mit der zugesagten Unterstützung der polnischen Stellen sich ein glatter Durchgangsverkehr, insbesondere für Personen

und Post, wird bewerkstelligen lassen.

Um aber unter allen Umständen eine ungestörte Verbindung mit Ostpreußen aufrechtzuerhalten, hat die Hamburg⸗Amerika Linie, Seebäderdienst, Hamburg, zusammen mit der Stettiner Dampfschiffs⸗ gesellschaft J. F. Bräunlich, die bekanntlich in den Sommermonaten den Seebäderdienst auf Rügen unterhält, eine regelmäßige Passagierdampferverbindung von Swinemünde nach Pillau mit täglichen Abfahrten vorgesehen.

Um dem reisenden Publikum den Verkehr nach Möglichkeit zu erleichtern, sind zum direkten Anschluß an die Dampferabfahrt und „ankunft Sonderzüge von und nach Pillau bezw. Swinemünde vorge⸗ sehen, die als beschleunigte Personenzüge mit 2. und 3. Klasse durch⸗ geführt werden. Hie Züge werden sowohl in Swinemünde als auch in Pillau ins Hafengleis gestellt, so daß ein direktes Umsteigen in und von den Dampfern möglich ist. Die Fahrten beginnen in der Richtung von Swinemünde nach Pillau am 29. Januar und von Pillau nach Swinemünde am 31. Januar. Die Dampfer laufen 15 Seemeilen und legen bei normaler Reise die Strecke Swine⸗ münde —Pillau in 15 Stunden zurück. Für gute Restauration an Bord ist gesorgt. Im einzelnen ist folgender Fahrplan vorgesehen:

Berlin, Stettiner Bahnhof ab 1022 N. Swinemünde, Hauptbahnhof . 8 an 215 N.

1 8 ab 22འN. Swinemünde, Hafengleis. an 242 N.

8 per Dampfer ab 4““

1166“ an 1u .

v111“ ab 10 N. spätef

Königsberg, Lizentbahnhof an 1122 N. 1 . Ostbahnhof 8 an 114⅔ N. Von Königsberg nach Berlin: Königsberg, Ostbahnhof.. ab (u.

* Lizentbahnhof. ab 7°s V, Pillauu an 8¹8 P. oX“ ab ca. 9 V. Swinemünde an 122½ N.

.“ (bei normaler Reisez

afengleis ab 345 N.

1 Hauptbahnhof 412 N. Berlin, Stettiner Bahnhof.. . an 8 V.

Es werden für die Fahrt nach bezw. von Berlin und Königs⸗ berg 3 Fahrkarten ausgegeben, eine Bahnfahrtkarte für die Strecke Berlin—-Swinemünde, die Schiffskarte Swinemünde Pillau und eine dritte Karte für die Bahnfahrt Pillau Königsberg, ebenso umgekehrt. Außerdem sind für die Weiterreise nach anderen Richtungen die Fahr⸗ kartenschalter auf den Hauptbahnhöfen in Swinemünde und Pillau nach Dampferankunft geöffnet. Da der Fahrkartenverkauf für die Dampfer sich nach der zulässigen Personenanzahl richten muß, findet ein Verkauf der Dampferfahrkarten lediglich bei solgenden Stellen statt:

in Hamburg bei der Hamburg⸗Amerika Linie,

in Berlin bei dem Reisebüro der Hamburg⸗Amerika Linie, Unter den Linden 8, sowie bei den Ausgabestellen des Mittel⸗ europäischen Reisebüros, Stettin bei der Stettiner Dampfschifesgesellschaft Bräunlich und bei der Firma Mügge, dem Vertreter der Hamburg⸗ Amerika Linie, Swinemünde bei der Firma J. Müller, Königsberg baw. Pillau bei der Firma Robert Mayhöfer.

2—ö—

Die Nachnahmebeträge auf Briefsendungen nach dem Ausland werden von den Absendern oft so niedrig bemessen, daß sie im Bestimmungslande zur Begleichung der Ein⸗ ziehungs⸗ und Postanweisungsgebühr nicht ausreichen. Da solche Sendungen von den fremden Postverwaltungen zurückgesandt werden, liegt es im Interesse des Publikums, verace zu achten, daß von dem auf der Sendung angegebenen Nachnahmebetrage die oben erwähnten, in der Währung des Bestimmungslandes zur Erhebung kommenden Gebühren abgezogen werden.

Nach dem Freistaat Danzig werden gewöhnliche und Wert

pakete wieder angenommen, jedoch nur auf Gefahr des Absenders.

6 Technik.

„An weite Kreise wendet sich ein Unternehmen, das aus der Mitte der technisch⸗wissenschaftlichen Vereine und der Berliner In⸗ dustrie hervorgegangen ist und zur Begründung einer Arbeitsgemein⸗ schaft unter der Bezeichnung „Technisches Vorlesungs⸗ wesen Groß Berlin“ geführt hat. Die vorgesehenen Vor⸗ träge werden von hervorragenden Vertretern der Praxis gehalten und umfassen zunächst das Gebiet der Betriebswissenschaft, wie z. B. Vor⸗ kalkulation, Selbstkostenermittlung, Lohnwesen, Meßtechnik der Wark⸗ statt, Arbeitergesetzgebung usw. Jedem Angehörigen der technischen Berufe soll damit Gelegenheit gegeben werden, sich an der der Erfahrungen vorgeschrittener Fachgenossen weiterzubilden. Die Vor⸗ träge finden vom 23. Februar in den Abendstunden nach 5 Uhr im Französischen Gymn sium, Reichstagsufer 6, statt. Nähere Auskunft erteilt die Gechäftsführung im Hause des Vexeins deutscher Ingenieure Perim NWV— 14“”

8

Aeronautisches Observatorium. 89 Lindenberg, Kreis Beeskow.

16. Februar 1920. Drachenaufstieg von 5 ¾ bis 8 Vorm.

11116“*“ Wind

Seehöhe Luftdruch Temperatur Ce Feuchtig⸗ oben unten keit Richtung Sekund.⸗ 8 Lee Meter

122 755,8 4 8O 300 74⁴⁰ 88 S 500 721 S

1000 679 1500 639 SzW 2000 600 SSW 2500 562 SSW 2560 558 SSW Halbbedeckt. Bodeninversion bis 570 m von 1,4 auf 2,6°. Zwischen 830 und 1070 m überall 2,0°. Inversion zwischen 1070 und 1300 m von 2,00

Ddo O.00 00 O.

—-So be S SO0o S

90 2

80

8

17. Februar 1920. Drachenaufstieg von 5 ¼ bis 7 Vorm.

„Relative Wind Seehöhe Luftdruch Temperatur C Feugtis . oben unten eit Richtung Sekund.⸗

% Meter

757,3 1,8 94 SOzS

11114“*¹n

722 8,5 70 SSW

679 4,0 1 S

638 4,0 SSW

635 4,0 50 SSW Wolkenlos. Bodeninversion bis 340 m von 1,8 ° auf 4,0*.

Inversion zwischen 660 und 990 m von 3,2 ° auf 4,0 Zwischen

990 und 1540 m überall 4,0 °.

mm

tens

zum Deutsche 12 41.

4.

Handel und Gewerbe.

Der Aufsichtsrat der Braunschweig⸗Hannoverschen EE131““ beschlkoß laut Mel ung des „W. T. B.“* in einer gestrigen Sitzung, der Generalversammlung die Verteilung von 8 ½ vH für die Aktie wie im Vorjahre vorzuschlagen.

—. Das Baroper Walzwerk Actien⸗Gesellschaft erhöht laut Meldung des „W. T B.“ das Kapital von drei Millionen auf sechs Millionen Mark. Die neuen Aktien sollen den alten Aktionären zum Kurse von 125 vH angeboten werden.

Die Waggongestelllung und der Abtransport der Brennstoffe im Ruhrrevier gestaltete sich laut Meldung des „W. T. B.“ unter den Nachwirkungen des Streiks

und bei dm anha tenden Lokomotivmangel auch in der vergangenen

Woche noh ziemlich unregelmäßig. Gestellt wurden werktäglich 17 300 bei einr F hluaffer von durchschnittlich 800 Wagen. Die Haldenbestä de, die am 31. Januar 945 716 Tonnen betrugen, konnfen bis zum 14. Februar auf 799 424 Tonnen verringe t werden. Der Zulauf zu den Kippern in Duisburg⸗Ruhrorter Häfen erfuhr eine teigerung. Die Umschlagleistung konnte daber arbeitstäglich auf 24 300 Tonnen gebracht werden Der Kanalversand bezifferte sich trotz anhaltender Kahnzaumknappheit auf 25 7,0 Tonnen läglich.

Die von dem Reichswirtschaftsministerium festgesetzten Ver⸗ kaufspreise für Kerzen hetragen laut Meldung des „W. T. B.“ für den Monat Februvar in Mark für das 500 g Paket 7,15, die einzelne 6 er Kerze aus dieser Packung 1,20, die einzelne & er Kerze 0,90, für das 530 g Paket 4,72, die einzelne 6 er Kerze aus dieser Packung 0,79, die einzelne 8 er Kerze 0,59. Nachtlichte. Schachtel mit 250 g 6,— ℳ, mit 220 g 5,30 ℳ, mit 200 g 4,80 ℳ.

Berlin,. 17. Februar. (W. T. B.) Elektrolytkupfer. (Notierung d. Ver f. d. dt. Elektro Notiz) 4625 ℳ.

Brüssel, 16. Februar. (W. T. B.) Wie die „Indépendance Belge“ me det, hat der Finanzminister von dem Ergebnis der neuen Anleive bereits dreihundert Millionen Francs der Nationalbank überwiesen, um die Vorschüsse zurück⸗ uerstatten, die sie für den Umtausch der Marknoten geleistet hat.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 16 Februar 1920 —— —— Rubrrevier Oberschlesisches Revier Anzohl der Wagen

Gestellt. 1 86 8 7989 Nicht gestellt. 6⸗ 129 Beladen zurück⸗

gestellt. 7 937

Berichte von auswärtigen Wertpapiermärkten.

Cöln, 17. Februar. (W. T. B.) Englische Noten 336 ¼ 338, Französische Noten 698 700, Belgische Noten 728 —- 729 ½, Hohändische Noten 3625 3675, Rumänische Noten 137—138, Amerikanische Noten 98 100, Schweizerische Noten 1627 ½.

Wien, 17. Februar. (W. T. B.) Nach den starken gestrigen Entlastungsabgaben hat heute eine bessere Auffassung der Geld⸗ verbältnisse und der technischen Marktlage an der Börse Paatz ge⸗ griffen. Dieser Umstand sowie die Mitteilungen über die Kredithilfe der Entente für Oesterreich und die Freigabe ausländischer Wert⸗ paviere für die Lebensmittelbeschaffung haben der Stimmung einen festeren Rückhalt gegeben. Rückkäufe und Deckungen führten zu einer Erholung, die sich jedoch vorwiegend auf Kulissenwerte erstreckte, wo⸗

k. Urtern Hee lehe. 1

2. Aufgebote, Verlust⸗ und Fundsachen, Zustellungecn, A. Ne— 8. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2ec⸗

1

Verlosung ꝛc. von Wertpapieren. 1 Kommanditgesellschaften auf Aktien *. Akttengesellschaften

ffentÜcher Anzeiger.

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Zweite Beilage

sanzeiger und Preußischen Staatsanzelger.

BSerlin, Mittwoch den 18 Februar

19205.

E

gegen im Schranken wohl unter Nachwirkung der Perflauung noch Verkaufsaufträge auszuführen waren, die neuerliche Kursrück⸗ gänge verursachten. Auf dem Anlagemarkte besserte sich die erste Kriegsanleihe um 5 ½ vH im Kurse. Notenrenten aber gaben leicht im Kurse nach.

Wien, 16 Februar. (W. T. B.) Amtliche Notterungen der Deutsch⸗Oesterreichischen Devisenzentrale: Bexlin 299,00 G. Amsterdam 9450,00 G., Zürich 4675,00 G. Kopenhagen 4300,00 G. Stockholm 5350,00 G., Christiania 4950,00 G., Marknoten 298,00 G.

Wien, 17. Februar. (W. T. B.) Türkisch, Lose 2510,00 Orientbahn —,—, Staatsbahn 4160,00, Südbahr 649,00, Oester⸗ reichischer Kredit 1100,00, Ungarischer Kredit 1445,00 Anglo⸗ bank 950 25, Unionbank 920,00, Bankverein 918,00, Länder bank 1094,00, Tabakaktien —,—, Alpine Montan 4230,00, Prage Eisen 7200,00, Rima Muranyer 3450 00, Skodawerke 2980,00, Salge Kohlen 5950,00, Brüxer Koblen —,—. Galtzto 12 500,00, Waffer 5400,00, Lloyd⸗Aktien —,—, Poldihütte 2950,00, Daimler 1620 00 Oesterreichische Goldrente 230,00 Oesterreichische Kronenrente 95,25 Sbes eet 99,25 Meirente 98,00, Ungarische Goldrente —,—, Ungarische Kronemente 124 00.

Wien, 17. Februar. W. T. B.) (Notterungen der Deutsch Oesterreichischen Devisenzentrale) Berlin 297 00 G., Amsterdan 9400,00 G. Zürich 4375,00 G. Kopenhagen 400 09 G., Stockholn 5109,00 G. Christiania 4750,00 G., Marknoten 296 00 G.

Berlin

Prag, 16. Februar. (W. T. B.) (Devisenturse.) 102,75 G., Marknoten 99,75 G., Wien 30,50 G.

Prag, 17 Febr ar. (W. I. B.) (Devisenkurse.) Berlin 102,75 G., Macknoten 99 75 G. Wien 33 00 G.

London, 16. Februar. (W. T. B.) 2 ½ %⸗Englische Konsols 509, 5 % Argentinier von 1886 90, 4 % Brasiltaner vor 1889 48, 4 % Japaner von 1899 60, 3 % Portugiesen 34 ½, 5 % Russen von 1906 22 ½, 4 ½ % Russen von 1909 16 ½, Balt’ more and Obio 43. Canadian Pacific 172, Erie 17, National Railways of Mexiko 7 ½, Pennsylvania 59 ½, Sonthern Pacific 132, Union Pacisfe 166 Unster States Steel Corporation 142, Anaconda Copper —,—,

io Tinto 47. Chartered 22/—, De Veers 30 ¾ Goldfields 2 ¼, Randmines 4 ¾3. Privatdiskont 5 ½ Silber loko 83 ½ do. auf Lieferung —. Wechsel auf Deutschlan 337,50, do. auf Amsterdam kurz 9,20, do. auf Paris 3 Monate 48,36, do. auf Brüssel 46,56

Paris, 16. Februar. (W. T. B.) 5 % Französische Anleihe 87,70, 4 % Franz. Anleihe 71 65 3 % Franz Rente 58,40 4 , Span. äußere Anleihe —,— % Russen von 1906 —,—, 32 Russen von 1896 —,—, 4 % Türken unf. 68, 0, Suez⸗Kanal 7900, Rio Tinto 2315. b

Paris, 17. Februar. (W. T. B.) 5 % Französische Anleihe 87,70, 4 % Französische Anleihe 71 65, 3 % Französische Rente 58 40 4 % Span. äußere Anleibe 207,00 5 % Russen von 1906 52,00, 3 % Russen von 1896 31,75, 4 % Türken unif. 63,75 Suez kanal 7990 Rio Tinto 2335.

Amsterdam, 17. Februar. (W. T. B.) Wechsel auf London 9,08 ⅛, Wechsel auf Berlin 2,72 ½ Wechsel au Paris 18,75, Wechsel auf Schweiz 43,85, Wechsel auf Wien 1,00, Wechse! auf Kopenhagen 39,60, Wechsel auf Stockholm 50,25. Wechsel auf Christiania 46,90, Wechse) auf New York 269,00, Woechsel auf Brüssel 19,60, Wechsel auf Madrid 46,50, Wechsel auf Jtalten 15,00. 5 % Niederländ. Staatsanleihe von 1915 84 1³1½1, 3 % Niederländ. Staatsanleihe 50, Königl. Niederländ. Petroleum 797 ½, Holland⸗Amerika⸗Linie 420 Niederländisch⸗Indische Handelsbank 280, Atchison, Topeka & Santce F6 85 ¾, Rock Island 53 ½, Southern Pacific —, Southern Rall, way —, Union Pacific 120 ½, Anaconda 126, United States Steel Corp. 103 ½, Französisch⸗Englische Anleihe .—., Hamburg⸗Amerika Linie —,—. Tendenz: Fest, ausschließlich Oelwerte.

Kopenhagen, 17. Februar. (W. T. B.) Sichtwechsel au Hamburg 7,20, do. auf Amsterdam 250,00, do. auf schwen. Plätze 110,00, do. auf New York 678,00, do. auf London 22,95, do auf Paris 47,50, do. auf Antwerper 49,50, do. auf Helsingfors 26,25.

Berichte von auswärtigen Warenmärkten.

London, 16 Februar. (W. T B.) Auf der Wollauktion wurden heute 8241 Ballen im Katalog eingetragener Qualitäten ver⸗ kauft. Für feine Wollsorten bestand Nachfrage für den heimischen Verbrauch zu beha ptetn Preisen. Fürn amerikanische Rech ung wurde eine beträchtliche Menge zu den früheren Preisen gekauft. Die 16 für mittlere und geringere Qualtläten war nicht ein⸗

eitlich.

Lonvon, 16. Februar. (W. T. B.) Das Geschäft am Woll⸗ markte war mäßig, die Preise konnten sich behaupten.

Liverpool, 16. Feb uar (W. 4. B.) Baamwolle Umsatz 8000 Ballen, Einfubs 37 400 Ballen, davon amerikanische Baum⸗ 9. Ballen. Für Februar 28,83, für März 28,40, für April 27,65.

Amerikanische und Brasilianische 131, Indische 56 Punkte höhse.

Handelsregister des Amtsgerichts Berlin⸗ Mitte, herausgegeben von Rechnungsrat Paul Togotzes und Sekretär Ludolf Eue beim Amtsgericht Berl'en Mitte. 56. Jahrgang 1920. Preis geb nden 44 ℳ. Verlag für Börsen⸗ und Finamlleratur A.⸗G., Berlin W 35. Das Register verzeicnet wieder sämtliche bis zum Schluß des J hres also bhis 31. Dezember 1919, in Groß Berlin handelsgericht ich eingetragenen Firmen aller Art mit Angabe der Geschäftszweige, de G. schäftslokals. der Inhaber und der zur Zeichnung berech igten P rsö lichkeiten. Das verflossene Jahr mit seinen zablreichen Nugründungen hat dem Werk einen erheb ichen Zuwachs wichtigen Stoffes gebracht, so daf sich für die 1u.“ des Buches schon aus diesem Grunde die Anschaffung der neuen Auflage empfehlen dürfte.

Das „Ministerialblatt der Handels⸗ und Ge⸗ werbeverwaltung“, das im preuß schen Ministerium für Handel und Gewerbe berausgegeben wird (Berlin, Karl Heymanns Verlag) enthält in Nr. l vom 19. Jannar 1920 solgende Bekannt⸗ machungen und Mittellungen: I. Periönliche Angelegenheiten. II. All⸗ gemeine Verwaltungsangelegenheiten: Beamte als Beisitzer der Miet⸗ einigungsaͤmter; Ostmarkenzulagen; Tarisvertrag fur die Lohn⸗ angestellten niederer Ordnung (Lohnempfanger); Kriegsteuerungs⸗ zulagen; Personalakten der Beamten. III. Handelsangelegenbeiten: Handelskammer n Halle a. S.; Anstellung und Vereidigung von Dolmeischern; Reiseverkehr mit dem vom Feinde bes tzten Gebiete. IV. Gewerbliche Angelegenheiten: 1) Gewerbliche Aunlagen: Her⸗ stellung, Aufbewahrung und Verwendung von Azetylen; Ein⸗ richtung und Betrieb von Aufzügen (Fahrstühlen); 2) Gewerbe⸗ aufsicht: Militärpapiere der Gewe beaufsichtsbeamten; 3) Reichs⸗ versicherungsordnung: Errichtung einer Betriebskrankenkasse; Wochen⸗ hilfe und Wochenfürsorge. V. Gewerbiiche Unterrichtsangelegenheiten: Unterrichtsvergitung an den Fortbiloungsschulen; Ausdehnung der Fortbildungsschulpflicht. VI. Nichtamtliches: Bücherschau; Sonstiges.

Nr. 2 vom 24 Jannar 1920 erschien mit folgendem Inhalt: I. Persönliche Angeleg nheiten. II. Ahgemeine Verwaltungsange⸗ legenheiten: Dienstreisen nach nahe gelegenen Orten. III. Handels⸗ angelegenbeiten: I) Handelsvertretungen: Handelskammern in Frank⸗ furt a. M. und Honau; 2) Schiffahrtsangelegenheiten: Befugnis zur Avusüburg des Schiffergewerbes; Statistik der Seeschiffahrt. IV. Ge⸗ werbliche Angelegenheiten: 1) Gewerbliche Anlagen: Herstellung, Juf⸗ bewahrung und Verwendung von Acetvlen; 2) Handwerksangelegen⸗ heiten: Innungsausschuß in Sierkrade; 3. Reichsversicherungsorynung: Satzungsänderung der Krankenkassen. V Gewerbliche Unterrichts⸗ ongelegenheiten: Ausbildung der Gewerbelehrerinnen; Lehrgänge für Gewerbelehrerinnen.

wird auf den Anzeigenpreis ein Teuerungszuschlag von 80 v. H. erhoben.

—.,—

„Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. 8. Unfall und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.

Bankausweise. „Verschiedene Bekanntmachungen. 11. Privatanzeigen.

München SGer. 44 Lit. N Nr. 238 313 verschreibung der Lokalbahn⸗Aktier gesell-u d Wechselbank in München Serie 23

2 Au gebote Ver⸗ ellen 2673/236, 2674/236, 2669/236 unr Bayerischen Hypotheken⸗ und Wichselbank Drerl in Munchen die 4 % ige Schuld⸗ Pfandbrsef der Bayerischen Hypotheken⸗ 1

mutterrolle Art. 24 675, Nutzungsweru 200 ℳ,

lust⸗ und Fundsachen 22 800 ℳ, Gebäudesteuerrolle Nr. 4770 3) auf Antrag der Posthalterswitwe 1000 ℳ, 8 12) auf Antrag des Försters Jako Pfandb ief der Bsyerischen Hypotheken. Heider in Daiting die auf den Forugebilfe die 3 ½ % igen Pfandbriefe der Süd⸗ und Wrechselbank in München Serte 7 Jakob Heider in Echlishausen lautend deutschen Bodenk editbank in München . (ebensoersicherungspoliee der Baverischen Serie 48 Lit. J Nr. 499 135 zu 500 4) auf Antrag des Schäfflermeisters Hypotheken⸗ und Wechselbank in München und Serie 47 Lit. L Nr. 473 224 zu

Dr. Otto kakob Gerstme er in Augsbura der 4 % ige Nr. 14 479 A1 vom 14. Kugust 1882 100 . Pfandbrief der Baperischen Hypotheken⸗ und über 2400 ℳ, 13) auf Antrag der Forstratswitw’⸗ Holzhandlung in Dornsteten, die beide Katharina Hein in Klingenberg die au von Ad. Schneider zu Dornsiesten am ꝛen Forstmeister Albert Hein in Klingen lautende Lebensversicherungspolic W. Calwer in München gezegenen, von

Zustellungenu. dergl.

[116366, Zwangsversteigerun

ung. (104185) Im Wege der Z ran svollstreckung sol

ndreasstr. 20, belegene, im Grundbuch

von der Köaigstabvt Band 63 Blatl] Nrn. 32 025/3 2 029 zur 4 ½ % Hambargt

Nr. 3463 (eingetragener Eigentümer a

Berlin, den 13. Februar 1920. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 87.

Ausgebot. Das Amtsgericht Hamburg hat heut⸗ am 20. Mai 1920, Vormittage folgendes Aufgebot erlassen; 10 Uhr, an der Gerichtsst⸗lle, Berlu, Herb in Hamburg, Moltkestr. 47a, ver Neue Friedrichstr. 13/15, III. (drittes) treten durch den hiesigen Rechtsanwalt Föanen 6 Sag.11g, Dr. ee S 88 das dassceho. 9 werden das in Berlin, Klein⸗ eantragt zur Kraftloserklärung der fünf vittelsbach der am 31. Dezember 1895 erg zwischenscheine über je 1000 Serie B auf den Eetaüscheczfande E 8 8 28 der Peeekes für . r 3 imgeschriebene oige andhrief de. Forstpersonal in ingen echtsnach · g gewesenen, auf der Rückseste mit chen Stoatsanlethe von 1919. Die resy Zaverischen Kypotheken⸗ und Wechselbank folger der Preußische Beamtenverein in bun chstr⸗ .

Marie Folger in Mallersdorf der 4 % ige

Lit. JJ Nr. 44 460 zu 1000 ℳ,

Wechselbank in München Serie 37 Lit. F str. 293 876 zu 1000 ℳ, 5) auf Antrag der Gemeinde Ober

schaft in Müachen Lit. B Ne. 15 058 zu Lit. L vtr. 51 691 zu 1000 ℳ,

18) ouf Antrag des pens. Stationz⸗ aufsehers Johann Standl in Zorneding

ℳ, 19) auf Antrag der Firma Ad. Schneider,

13. Dezember 1899 an eigene Order auf diesem akzeptierten, Mitte März 190)

bdenen Indossamerten und Qutt⸗

18. Januar 1915, dem Tage der Ein Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, in Mincken Serie 24 Lit. N Nr. 45 880 Hannovez) vom 6. März 1889 über 1000 ℳ, tungen versebenen Wechsel über j* 6000 ℳ,

tragung des Versteigerungsvermerks: Kauf, ihre Rechte bei der Gerichtsschreiberei des u 200 mann Heinrich Haage) eingetragene Grund.] Amtsgerichts in Hamburg, Abteilung für Auf⸗

stück, a. Vorderwohnhaus mit Ho’

trag d 8 Hoteldieners Ant aghAhrfe⸗ dg des⸗ 2 ameenenar dere d 6 1 6) auf Antrag des Hoteldieners Anton witwe athilde Neuhofer in Eichhätt zufgefordert, spötsstens in dem auf Frei⸗ ebotssachen, Dammthorwall 37, I. Stock, geller in München der 4 % ige Pjandbriet und ihres mi derjährigen Sohnes Josefteg, den 8 Okiober 1920, e

Inhaber dieser Urkunden werden

b. Seitenwohngebäude rechts, c. Stall Zimmer Nr. 131, spätestens aber in dem er Bayrischen Vereinsbaak in München Theodor die aof Ludwig Neuhofer, In. 9 Uhr, im Zimmer Nr. 70/1 des Justtt.

und Remisengebäude links, 5 a 36 qm groß, Grundsteuermutterroll

Gemarkur 1uf Freitag, den 30. Juli 1920, . . Berlin, Kartenblatt 44, P rielle 505/372 Vormittags 11 ½ Uhr. Zerle 71. Lt. E Nr. 98 977 1u 100 ℳ,

anberaumten

E1 ZZ E1 Fenteha⸗ .... 88 6- Luitpoldstraße in München . 1 au atrag de aftwirts Geor, Lebensversicherungsvol;ice der Bayerischen, unberaumten Aufgedotstermin ihre Rechte Aufgebotstermin, Stalhof, Kaiser⸗ Wil⸗ Richter in Rugendorf der 4 % ige Pfond⸗ Hypotbeken⸗ und Wrcheeldank in Münchern bei dem unterfertigten Gericht ö

Art. 2870, Nutzungswert 8940 ℳ, Ge helm⸗Straße Nr. 70, I. Stock (2 Treppen) drtef der Bayerischen Vereinsbank in & 4 D Nr 24 921 vom 4. Dezember 1899 and die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls

bäudesteuerrolle Nr. 237, Grundstückswern 11“ 89 Mühchen Serie 72 Lit. B Nr. 142 068 über 3000 ℳ, loserklärung der Urkunden erfolgen wird. iu 1000 ℳ, Hamburg, den 29. November 1919. ee.she⸗ Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

usgebot.

154 000 . 87. K 3. 15. Berlin, den 10. Februar 1920 Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 87.

[116367] Zwangsmerfteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll [116581] am 19. April 1920. Vormittags

11 Uhr, an der Gerichtsstelle, Berlin, glaubhaft gemacht ist, werden zum Zwecke 500 ℳ, Neue Friedrich r. 13/15, drittes Stock⸗ der Kraftloserklärung aufgeboten: 1) Auf Antrag der Rentneria Babette ambach der am 7. Jult 1896 auf die je 2000 ℳ,

16) auf Antrag der Konditorswitwe über je 100 Taler, Nr. 8656, 11 428,

werk, Zimmer Nr. 113—115, ö

werden das in Berlin, Neue Schönbauser⸗ Schmidt in Nürnberg die Schuldversch ei⸗ Ortsgem⸗inde Zirgeisambach umgeschrie⸗

15) auf Antrag der Kupferschmied⸗ 8) auf A trog der Witwe Margareta meisterskinder Nickel in Neuhof die 4 % igen Pfandbriefe Steenbock in Burg (Fehmarn) die Ver fsMsac. der Süddeutschen Bodenkreditbonk in sicherungspol’ce der Bayer. Versicherungs. [115227] München Serie 64 Lit. J Nr. 288 937 bank Akt. Ges. in München A 3 Nr. 32450, Nachbejeichnete Urkunden, deren Verlust und Serie 65 Lit. J Nr. 313 168 zu je lautend auf Johannes Steenbock, und nand Batel zu Merzs les Bains (Somme), A 3 Nr. 32 451, lautend aur Herrha Frankreich, vertreten durch den Rechts⸗ 9) auf Antrag der Gemeinde Ziegel Steenbock, vom 3. November 1909 über anwalt Jußzitrat H. Eggeling in Beuthen,

deren Kraftloserklörung erfolgen wird. München, den 28. Januar 1920.

Johannes und Herta Amtsgericht München.

Aufgebot. Es hat beantragt: Ferdi⸗

O. S., das Aufgebot von 8 Stammaktten

straße 4/5, beleaene, im Grundbuche von bung des 3 ½ % igen Bayeriichen Staats. bne 3 ½ % ige Pfandbrief der Süodeutschen Babette Ebert in Hammelburg die auf 11 560, 31 753, 32 014, 32 015, 38 988, der Königstadt Band 112 Blatt Nr. 5240 eisenbah anlehens vom 1. Oktober 1896 Bodenkreditbank in München Serie 46 Bobette Ebert, geb. Zoll, Konditors. 40 829, und 2 Prio ttätsstammaktten über

(see. n Eigentümerta am 19. Januar Serie 309 Nr. 30 874 zu 500 ℳ, 2) auf A trag der Oekonomerswitwe

920, dem Tage der Eintragung des Ver⸗ steigerungsvermerks: Bloos

m. b. H. in Berlin) eingetragene Grund⸗ Schuldverschreibung des 8 ai-. Vordergeschäftshaus mit rechtem rischen Staatseisenbah anl,⸗

ttenflügel und unterkellertem Hof, Fe⸗ fober 1896 Serie 637 Nr. 159 249 zu Nr. 141 969 zu 500 ℳ, markung Berlin, Kartenblatt 40, Par⸗200 und der 3 ½ % ige Pfandbrief der

1 e14A“

/„% gen Bay ens vom 1 Ok⸗ bank

Lit. L. Nr 410 877 zu 100 ℳ,

in Mänchen Serie böf Ait. J

11) auf Antrag dis Peivatiers Josef ! Meyerhuber

eheirau in Hammelburg, laute de Lebens⸗ den gleichen Hetrag, Nr. 7368 und 10 823 10) auf Antrag des Stadtschul a˙8 Dr. versi derung pole der Bave ischen py⸗ der Schlesischen Aktiencesellschaft für esellschaft Margareta Eschenbacher in Colmberg die Hirearen⸗ Hedenus in Erlangen der 5 ½0 g⸗ perheken⸗ und Wechseldank in München Berabau⸗ und Zinkhüttenbetrieh u Lipine.

Pfandbrief der Süddeutschen Boder kredtl Nr. 3517 vom 11. August 1886 über Der Inhaber der aufgebotenen Aktien wird

aufgefordert, seine Rechte spärestens in

2000 ℳ, 17) auf Antrag des Landwirts Leonhard dem auf den 18. Okiober 1920, in Ostheim der 5 ½ % ige!

10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht.

11“