I. B. R. 1664 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗;
straße 33, zu richten.
handels, Abteilun Gemwertschafts bund Verbände, Landesaueschuß Sachsen, werkschaftsbund der Angestellten schäftsstelle Leipzig, haben beantragt, — im Anschluß an den Tarifvertrag vom 11. am 31. Dezember 1919 ahgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Geholts⸗ und Anstellungs bedingungen für die
Berlin, den 11. Februar 1920. b Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Hausmann.
——
Bekanntmachung.
Arbeitgeberverband des Leipziger Groß⸗ g Lebensmittel⸗Großhandel, der
kaufmännischer Angestellten⸗ und der Ge⸗ Ge⸗
Der
(G. D. A.),
den
kaufmännischen Angestellten in den Betrieben des Lebene mittel⸗
großharndels gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember
1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Kreis⸗
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum
wichen ihnen pril 1919 —
29. Februar 1920 erhoben werden und sind unter Nummer
I. B. R. 1666 on das Reichsarbeitsministerium,
straße 33, zu richten.
Berlin, den 11. Februar 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Hausmann.
——
Bekanntmachung.
Berlin, Luisen⸗
5. März 1920 b I. B. R. 1839 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
1. März 1920 1. . 1.91854 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin Luisen⸗
straße 33, zu richten. 8
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum erhoben werden und sind unter Nummer
Berlin, den 12. Februar 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Hausmann.
Bekanntmachung. 8 Der Provinzialverband Westfalen, Lippe und
Osnabrück des Verbandes Deutscher Gartenbau⸗ betriebe, der Verband der Gärtner und Gärtnerei⸗ arbeiter (vormals A. D. G. V.), Gau Rheinland und Westfalen, in Düsseldorf und der Deutsche (natl.) eean eer epesc ftsstelle Es haben beantragt alen, Bezirksgeschäftsstelle en, haben beantragt, 18 neischen. 1 am 19. Dezember 1919 öö Tarifvertrag L un 3 - hedingungen in den gewerblichen gärterischen Beirieben gemäß haupimannschaft Leipzig für allgemein verbindlich zu erklären. 8 set S. 1456) für das Gebiet der Provinz Westfalen, des Frei⸗ staates Lippe und des Kreises Osnabrück für allgemein ver⸗ bindlich zu erklären.
Bezirk Rheinland und West⸗
zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits⸗
2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum erhoben werden und sind unter Nummer
Berlin, den 12. Februar 1920. Der Reichsarbeitsminister. Hausman
jwerden alljährlich im Monat Dezember
i Reichsqhzeiger namhaft
gemacht. Für die Zulassung hinsichtlich des Zeitraunjes vom 1. April
1920 bis zum 31. Dezember 1920, erfolgt die Namhaftmachong im Laufe des Monats März 1920.
5) Bei den von den Versuchsanstalten und öffentlichen Chemikern nach diesen Bestimmungen auszuführenden Analysen von Kalisalzen ist lediglich der Gehalt an reinem Kali (K.O) mit einer für die praktischen Zwecke hinreichenden Genautgkeit festzustellen.
Der Lann für die Ausführung der Analysen be⸗ stimmte Methoden vorschreiben. 6) Die Versuchsanstalten und öffentlichen Chemiker haben über die auf Grund dieser Bestimmungen ausgeführten Kalisalzunter⸗ suchungen ein besonderes Register zu führen, in welchem unter fort⸗ laufender Nummer die folgenden Angaben zu machen sind: Datum des Auftrags, Name des Auftraggebers, Bezeichnung der Probe, bei Eisenbahnsendungen unter Beifügung der Wagennummer, Name des analvpsierenden Sachverständigen, Ifehs der Analyse, Datum der Mitteilung des Ergebnisses an den Auftraggeber, Angabe des Kosten⸗ pflichtigen und Vermerk über die Zahlung. Die Analysenregister sind auf Verlangen dem Reichskalirat vorzulegen. “
7) Bis zum 1. Februar jedes Jahres haben die Versuchs⸗ anstalten und öffentlichen Chemiker dem Reichskalirat eine Be⸗ cheinigung über die im vorangegangenen Kalenverjahr ausgeführten einizun für die ein Kostenbeitrag vom Reichskalirat in Anspruch
enommen wird, nach dem beiliegenden Muster vorzulegen. In der Bescheinigung sind die Personen, die die Analysen ausgeführt haben, mit Namen und Amtscharakter aufzuführen. Sie ist von dem Leiter der Versuchzanstalt oder seinem Stellvertreter oder von dem öff ntlichen Cbemiker unter Beifügung des Amtscharakters zu vollziehen. De für das Rech⸗ nungsjahr 1919 (1. April 1919 bis 31. März 1920) zugelassenen Versuchsanstalten und öffentlichen Chemiker haben dem Reichswitt⸗ schaftsministerium bis zum 15. April 1920 eine B scheinigung nach Muster C der Bekanntmachung vom 28. Juni 1911 — (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 256) — unter Berücksichtigung der für die Zeit vom 1. April 1919 bis 31. Dezember 1919 und vom 1. Januar 1920 bis 31. März 1920 gewährten Kostenbeitragssätze vorzulegen.
1
gung dritter Personen in. diesem Handel vom 10 bruar 1920 ab bis auf weiteres u ntersagt. — Kosten,
diese Verfügung und ihre Veröffentlichung entstehen, hat troffene zu tragen. Gera, den 7. Februar 1920. Der Stadtrat zu Gera, R.⸗Polizeiamt. Dr. Trautne
. 8
Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern 34/35 des Reichs⸗Gesetzblatts enthaltetn: 8
Nummer 34 unter
Nr. 7306 eine Verordnung zur Abänderung der Ver⸗ ordnung über die staatliche Genehmigung zur Errichtung von Aktiengesellschaften usw. vom 2. November 1917 (RNeichs⸗ Gesetzbl. S. 987), vom 12. Februar 1920, unter 8 5 7307 sine “ 1 Ausdehnung einzelner
erordnungen für die Kriegswirtschaft auf die Ueber ⸗ wirtschaft, vom 12. Februar 1920, 8 .
Nr. 7308 eine Verordnung über, die Eintragung von
S in ausländischer Währung, vom 13. Februar 13, unter
Nr. 7309 eine Verordnung, betreffend Aenderun der Verordnung über die Bildung einer Ie geabsennh für Thomasphosphatmehl, vom 13. Februar 1920, und unter
Nr. 7310 eine Verordnung, betreffend die Errichtung einer Deutschen Kohlenkommission in Essen, vom 14. Febmar 1920;
Nummer 35 unter
Nr. 7311 eine Verordnung über die Auslegung der Be⸗ griffe Friedensschluß und Kriegsende im Sinne rechtsgeschäft⸗ licher Erklärungen, vom 14. Februar 1920.
feines Brennmaterialienhandels und die Beschäft⸗ Fe die durch der Be⸗
8
Bekanntmach n g.
Dem Schlachtermeister Paul Kramer in Niedersachs⸗ werfen bhabhe ich auf Grund der Bekanntmachung des Bundesrats E11“ unter Auferlegung der 1 1
mit Fleischwaren ö“ es Verfahrens den Handel Ilfeld, den 31. Januar 1920.
Der Landrat des Kreises Ilfeld. Freiherr Quadt.
Nichtamtliches, Deutsches Reich.
Der Reichsrat versammelte sich heute zu einer Voll⸗ sitzung; vorher hielten der Ausschuß für Verkehrgwesen, die vereinigten Ausschüsse für Volkswirtschaft und für Rechtspflege sowie die vereinigten Ausschüsse für Haushalt und Rechnungs⸗ wesen und fuüͤr Volkswirtschaft Sitzungen. 11“ Mit den Vorarbeiten für die Reichsschulkonferenz ist seinerzeit vom Reichsschulausschuß ein engerer Ausschuß be⸗ traut worden, der aus Mitgliedern des Reichsministeriums des Innern und des Preußischen Kultusministeriums besteht. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, lag diesem Ausschuß vor
Bestimmungen, betreffend das Burgenland, auf das schiedenste abgelehnt und die eheste Verwirklichung des An⸗ Präsidenten der Großdeutschen
allen Dingen die schwierige Aufgabe ob, die Teil⸗ nehmer an der Reichsschulkonferenz zu bestimmen und zu diesem Zweck eine Auslese aus den zahlreich ein⸗
gelaufenen Meldungen zu treffen. Da auch na Ablauf der bis 31. Dezember 1919 ausgedehnten nia egchse noch be⸗ gründete Bewerbungen einaingen, konnten die abschließenden Beratungen erst in diesen Tagen stattfinden. Den Vereinen
E1““ 8 “
ent⸗ schlusses gefordert wird. Die Entschließung wird durch den Vereinigung dem Staatskanzler überreicht werden.
Unter Vorsi
gestern im Abg erenz den Gesetzentwurf üb erfassung und die provisorische Ausübung de staatlichen Obergewalt. Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“ Apponyi die Stelle eines Präsidenten der Nationakversammlun nicht annehme. Auf Vorschlag des Ministerpräsidenten beschlo hierauf die Konferenz einstimmig, den Abgeordneten Stefan Rakowski zum Präsidenten der Nationalversamm⸗
Wiederherstellung de
lung zu wählen. Zu Vizepräsidenten werden Abgeordneter Jo⸗
hann Mayer oon der Partei der kleinen Landwirte und ein von der christlichnationalen Partei zu benennender Kandidat, zu Schriftfüöhrern drei Mitglieder der christlich⸗nationalen Partei und der kleinen Landwirte und der Demokrat Brody als Vertreter der Opposition gewählt werden.
Der Gesetzentwurf, betreffend die provisorische Ver⸗ fassung, wird dahin abgeändert werden, daß an Stelle der Bestimmung, wonach die Nationalversammlung zweier Jahre nur durch Gesetz, also nur aus eigenem Wällen, aufgelöst werden kann, das provisorische Staatsoberhaupt zur Auftösung der Nationalversammlung und Ausschreibung von
Neuwahlen ermächtigt wird.
— Wie das „Ungarische Korrespondenz⸗Büro“ meldet, haben die rumänischen Besetzungsbehörden in Großwardein
den Hufarenobersten Emerich Nagy, weitere fünf Offistere, ferner den Bürgermeister Edmund Lukacs und den Richter
Der Ministerpräsident teilte saut mit, daß Graf Albert
innerhalb
Berlin, den 17. Februar 1920.
Die Tarifgemeinschaft der Arbeitgeber und die 9 8 Postzeitungsamt. Krüer.
Tarifgemeinschaft der Angestelltenverbände in Schlesditz haben beantragt, den zwischen der Wirtschaft⸗ lichen Vereinigung der Arbeitgeber von Schkeuditz und Umgegend E. V., dem Gewerkschaftsbund der Angestellten, dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer dn ge gllten, 88† Fet hen EE 8 1 dem Bund der technischen Angestellten und Beamten ellung der Lohn⸗ und Arbeilsbedingungen im Fuhrgewerbe und dem Bund deutscher Brauer Leipzigs om 4. De⸗ eegs ahg 29. Ce eeent vom 23. Wesember 1918 (Reichs⸗ zember 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Veseßbe S. 1456) für das Gebiet der Stadt Chemnitz und der Gehalts⸗ und Anstellunge verhältnisse der kaufmännischen und Vororte Altendorf, Borna b. Chemnitz, Altchemnnitz, Cbersdorf, technischen Angestellten gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ Furih, Gablenz, Glösa, Hilbersdorf, Helbersdorf, Kappel, “ ember 1918 (Reichs Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der ’ Ferh. Gef b. Chemnitz, Neustadt, Sch önau, Siegmar und (Dri und Danue) Sioht Scleudiz on Wehtitz und Alt Scherbitz für allgemein Reichenbrand für allgemein verbindlich zu erklären. . verbin zu erklären. 9 e2., 8 Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum eeeebwbeiee käee hen gim 5. März 19200 erhoben werden und sind unter Nummer
5. März 1920 erhoben werden und sind unter Nummer ’ 1 1. 1.1 3900,9 de Reichsarbeite ministerium, Berlin, Luisen⸗ Treh. he esh 1iüt Reichsarbeitsministerium, Berlin, Lnisen
traße 33, zu richten. 8 hihgs Februar 1920. Berlin, den 12. Februar 1920. Der Reichsarbeitsminister ““ Der Reichsarbeitsminister. 3. A.: Dr. Hauemann. J. A.: Dr. Haus mann.
Bekanntmachung. 1 Der Arbeitgeberverband des Einzelhandels, *) Hinter den Namen sind die Nummern der Analysen nach dem Sitz Hamburg, hat beantragt, den zwischen ihm, der Analvsenregister anzugeben. “ Ortsgruppe Bergedorf des Arbeitgeber⸗Verbandes des Einzelhandels und dem “ der Angestellten, Sitz Berlin, Orisgruppe Bergedorf — in Fortsetzung des auf Blatt 27 des Tarifregisters ein⸗ getragenen Tarifvertraas vom 21. März 1919 nebst Er⸗ gänzungen —, am 20 Dezember 1919 abgeschlossenen Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs⸗ bedingungen der kaufmännischen Angestellten im Einzelhandel ema § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ hesetzbl. S. 1456) für das Gebiet
und den Körperschaften, denen Sitze auf der Reichsschul⸗ konferenz eingeräumt wurden, wird demnächst eine Mitteilung über die Zahl der ihnen zur Verfügung gestellten Plätze zugehen. Falfteht ihnen frei, selber h. hen 5 ScöG Per⸗ önlichkeiten zn benennen. Außerdem wird das Reich von sich des Aeußern hat sich in dieser Angelegenheit an den Chef der aus h, 86 Anzahl von Einzelpersonen zur Reichsschu französischen Millch aüftar in Bedegen General göeftcdar konferenz e verußen. Insgesamt wird sich die Teilnehmerzahl gewandt, der erklärte, daß er bereits dringliche Verfügz
auf ungefähr 450 belaufen. 1 erlassen habe Die Verhandlungen beginnen am Mittwoch, den 1 bis zum Sonnabend, 17. April. Großbritannien und Frlaud. 8 Der Premierminister Lloyd George hat als Vor⸗
7. April, und dauern Für sitzender des Obersten Rats einen Brief an den deutschen
diese Zeit hat der Präsident der Nationalversammlung in dankenswerter Weise die Räume des Reichstags zur Ver⸗ Geschäftsträger Sthamer in London geschickt, in dem er dem Courant“ zufolge schreibt, der Vor⸗
fügung gestellt. An den ersten vier Tagen finden Voll⸗ iitzungen statt, in denen die drei umfassendsten Gegenstände „Nieuwen Rotterdamschen sitzende der Kontrollkommission in Berlin habe die Auf⸗ merksamkeit des Obersten Rats auf die Schwierigkeiten gelenkt,
der Tagerordnnng zur Erörterung gela gen (Einheitsschule, denen die deulsche Regierung gegenüberstehen werde, wenn die
Arbheitsschule, Le rerbildunsfragen). Die folgenden Tage werden für Ausschußberatungen zur Verfügung gestellt und
Verbündeten auf der genauen Ausführung von Artikel 160 des Versailler
zwar so wohl zur weiteren Besprechung der⸗ in den Vollsitzungen verhandelten Gegenstände, als auch zur Beratung der übrigen 1 Vertrages bestehen würden, in dem bestimmt wird, daß spätestens am 31. März 1920 die gesamte Stärke
Gegenstände der Tagesordnung (Schüler, Eltern, technische wird des deutschen Heeres nicht größer als 100 000 Mann sein darf.
Vereinheitlichung des Unterrichtswesens, hulverwatung, Prtoatschulwesen). Die letzten drei Tage sind wieder für Vol⸗ Der Brief Lloyd Georges sagt, daß man bei der Aufstellung dieses Artikels von der Voraussetzung ausgegangen war, daß
sitzungen bestimmt, in denen die Berichte aus den Ausschuͤssen schuͤf der Vertrag von Versailles viel früher in Kraft treten werde.
’ 8 öG feser sonß Der Oberste Rat Kar sctos t vr 1 ur Erlebigung der zahln chen sonstigen Aufgaben und Der Overste Rat hat beschlossen, zu gestatten, daß die deutschen der gastlichen Pfl ichten, die mit einer derartigen een ver⸗ Streitkräfte am 10. April 1920, das heißt, drei Monate nach runden sind, ist vom Reichsministerium des Innern die dem Inkrafttreten des Friedensvertrages, auf 200 000 Mann Gründung eines Ortsausschusses in die Wege geleitet worden, herabgesetzt werden, und auf 100 000 Mann am 10. Jult. in dem die wichtigsten und größten der in Betracht kommenden Der vorgestrigen Sitzung des Obersten Rates wohnten Oaeganisationen vestrelen sind. Lloyd George, Lord Curzon, Sir Maurice Henke, Berthelot, 8 Cambon und Nitti bei. Venizelos war nicht zugegen. Laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ soll von den drei Kommissionen für die türkis che Frage die erste die Grenzen der neuen Republik Armenien, die zweite die otiomanische Schuld und die Finanzlage der Türkei untersuchen und die dritte die Ansprüche Griechenlands auf Smyrna prüfen. Behandelt wurden ferner die Abgrenzung des Hinterlandes von Konstan⸗ tinopel und die Rechte der Tuͤrkei auf Adrianopel.
— Der Ministerpräsident von Montenegro und frühere Befehlshaber der montenegrinischen Armee Jovan Pl amenatz ist in London eingetroffe
— Der Voranschlag für das Heer für das 1920/21 beträgt dem „Reuterschen Büro“ zusolge 125 Mll⸗ — hpräsidenten vom lionen Pfund Sterling. Havon sind 55 Millionen für dauernde 13. Januar 1920 mit Gefängni’, Haft oder Gelostrafe bis zu Anusgaben (für denselben Mannschaftsbestand wie 1914/15), 15 000 ℳ bestraft, sofern nicht die bestehenden Gesetze eine höhere 29 ½ Millionen für Demobllisierungsausgaben und 40 ½ für Strafe bestimmen. 1 die Garnisonen in den besetzten Gebieten bestimmt. Der vor⸗ esehene Höchstpersovalb stand ist 525 000 Mann, der im Laufe es Finanzjahrs auf 280 000 Mann verringert werden soll. — Im Unterhause fragte Sir Carson, ob die scharfe und wenig entgegenkommende Antwort auf Wilsons Depesche von vornherein aogefaßt worden sei, oder ob die Antwort erst infolge der Vorstellungen von Grey, Cecil und Chamberlain später abgeändert worden sei. Bonar Law erwiderte, es bestehe nicht der geringste Anlaß für eine derartige Vermutung, und fuhr fort: Ich glaube tatsächlich, es ist kaum nötig, zu sagen, daß es keinen einzigen Vertreter irgend einer alliierten Macht auf der Konferenz gibt, der nicht die außer⸗ ordentliche Wichtigkeit eines guten Einvernehmens mit der Regierung und der Bevölkerung der Vereinigten Staaten erkennt.
Auch über den türkischen Friedensvertrag und die Rassenfrage in der Türkei wurden zahlreiche Anfragen
an die Regierung gerichtet. Bonar Law sagte, die Friedenskonferenz erwäge die zum
Jankowicz zum Tode verurteilt, ebonso in Klausenburg zwei Offiziere. Außerdem haben sie zahlreiche angesehene Bürger und 28 Universitätshörer und Mittelschüler eingekerkert und behandeln sie auf das grausamste. Das un arische Ministerium
Muster. Es wird hierdurch bescheinigt, daß im Kalenderjahr ... . von
d.. unterzeichneten..
Bekanntmachung
0 Der Deutsche Transportarbeiter⸗Verband, Ver⸗ waltungsstelle Chemnitz, hat beantragt, den zwischen ihm und dem Verein Chemnitzer Fuhrherrn j. P. am 30. Novemoer 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur
795 6 9 666 65b66 6569
(Zahl!) Kalisalzproben auf ihren Kaligehalt untersucht worden (25; die Proben den in den Bestimmungen des Reichskalirats vomn: . . aaufgestellten Bedingungen entsprochen haben,
daß die Empfänger der Salze kostenpflichtig waren und das ihnen in
keinem Falle mehr als drei Mark für eine Analyse in Rechnung estellt worden sind. Die Untersuchungen wurden von den nachstehend hezeichneten Personen *) ausgeführt. “
2 225290890 28 —920
Preußen. Ministerium für Volkswohlfahri. Bekanntmachung.
Seit dem Erscheinen der Deutschen Arzneitaxe 1920 (vgl. Bekanntmachung vom 23. Dezember 1919 sind die Preise vieler Arzneimittel gestiegen. Der Herr Reichsminister des Innern hat sich deshalb veranlaßt gesehen, an Stelle eines Nachtrages eine zweite Ausgabe der Arzneitaxe zu veranstalten. Ich bestimme, daß diese Ausgabe mit dem r8 1920 für das Preußische Staatsgebiet in
raft tritt.
Die neue amtliche Ausgabe der Arzneitaxe erscheint im Verlage der Weidmannschen Buchhandlung in Berliv IZW 68, Zimmerstraße 94; sie ist wie die erste Ausgabe zum Laden⸗ preise von 6 ℳ für ein Stück zu beziehen.
Ueberschreitungen der Taxe unterliegen der Bestrafung nach § 148 Abs. 1 Ziffer 8 der Gewerbeordaung für das Deutsche Reich. (Fassung vom 26. Juli 1900, Reichs⸗Gesetzbl. S. 871 fg.) d
er lin, den 17. Februar 1920.
Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt. J. A.: Gottstein. Fähes
v1114“
b— %9 „ „ 9 2 05b2ö 5⸗0bb82àb2— a
1 Die vorstehenden Vorschriften treten an Stelle der Aus⸗ führungsbestimmungen zum Kaligesetz — Bekanntmachung vom 28. Juni 1911 (Reichs⸗Gesetzvl. S. 256) Abschnitt 23— mit Wirkung vom 1. Januar 1920 ab in Geltuug.
Berlin, den 16. Februar 1920.
Der Vorsitzende des Reichskalirats Richter.
—
Bekanntmachung.
Die Volke wirtschaftliche Vereinigung für In⸗ dustrie, Handel und Gewerbe des 8 Sitz Aue, der Bund der technischen Angestellten und Be⸗ amten und der Deutsche Werkmeister⸗Verband haben beantragt, den zwischen ihnen — im Anschluß arn den Tarif⸗ 1 vertrag vom 20. Juni 1919 — am 7. Januar 1920 abge⸗ schlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und An⸗ stelungsbedimgungen der technischen Angestellten und Werk⸗ meisier in der Metallindustrie, dem sich der Gewerkschaftsbund der Angestellten angeschlossen hat, gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Bereich der v Schwarzenberg für allgemein verbindlich zu erklären.
“ gegen diesen Antrag können bis zum 29. Februar 1920 erhoben werden und sind unter Nun mer I. 8 R. 1661 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten. vX1X“X“ Berlin, den 11. Februar 1920. Der Reichsarheitsminister. J. A.: Dr. Hausmann.
—N
Bekanntmachung. 86
8 Der Landwirtschaftliche Arbeitgeberverhand, Koöͤnigsberg Opr., der Deutsche Landarbeiterverband, Gau Ostpreußen, Königsberg Opr. und der Zentral⸗ verband der Forst⸗, Land⸗ und MWeinbergsarbeiter, Beztik Ospreußen, hoben durch den Reichstomm ssar für den Osten in Königsberg beantropt, das zwischen ihnen abgeschlossene Abtommen, betrefsend Regelung in Krank⸗ heits fällen als Ergänzung zu dem für allgemein verbind⸗ lich erk ärten Provinzialtarisvertrag vom 7. Juni 1919 für Landarbelter semt §2 der Verordnung vom 23. Dezember
Bekanntmachung
zu der Verordnung über den Verkehr mit Süßig⸗ keiten.
Vom 18. Februar 1920.
Auf Grund des § 5 der Verordnung über den Verkehr mit Süßigkeiten vom 9. Dezember 1919 (Neichs⸗Gesetzblatt S. 1972) wird bestimmt: 3 von Bergedorf⸗Sande Die §§ 3 und 6 9 “ ghn 5 8Eö’ö ij - rbi äre erkehr mit Süßigkeiten vom 13. Dezember “ Feerscch 1 den Sentes gente egigg ns voee.; Nr. 289 vom 17. Dezember Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 1919) erbalten folgende Fassung: 1. März 1920 erhoben werden und sind vnter Nummer Beim Verkaute von Süüß gkeiten in⸗ und ausländischer Herkunft I. B. E 1582 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ dürfen folgende Preise für 100 kg Reingewicht nicht überschritten straße 33, zu richten. 8 werden: Berlin, den 13. Februar 1920. Der Reichsarbeite minister. J. A.: Dr. Sitzler
— F
vekanntmachung.
8
Auf Grund des § 57 der Porschriften zur Durchführung des 2. über die Regelung der Kaliwirtschaft vom 18. Juli 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 663) werden nachstehend die in der Sitzurg des Reichskalirats vom 12. Febrvar 1920 beschlossenen Bestimmungen, betreffend Beiträge zu den Kosten von Probeuntersuchungen, bekanntgemacht: 3
1) Deutsche staatliche oder unter öffentlicher Aufsicht stehende Versuchsanstalten sowie deutsche öffentliche Handelschemiker, die für inländische Empfänger von den von ihnen zu landwirtschaftlichen Geise ne. Zwecken bezogene Kalisalzen nach Maßgabe der nachstehenden 8 pudgh “ Bestimmungen Analysen ousführen, erhalten mit Wirkung vom untle Backe sse⸗ 1918 (Relchs⸗Gesetzbl. S. 1456) sür das Gebiet der Provinz 1. Januar 1920 für jede Analyfe solcher Salze aus Mitteln des K. Mees wa sat.. Obpreußen mit Nurnohme des östlich der Nogat gelegenen Reschetalirals einen Betrag von 9 ℳ, sofern FW 1 Vhten. Teile des Kreises Elbing für allgemein verbindlich zu erklären. Salze nicht mehr als 3 ℳ für jede Anal vse 8 öHests t 8
Einwendungen gegen diesen Annag können bis zum werden und die Kosten⸗ der Analyse na 8den. LPI 1. März 1920 erhoben werden und sind unter Nummer Ausführungsbestimmungen (vgl. Abschnitt 1, 1, Ziffer 4, Abs. er
8 1 kanntmach Im 28 Junt 1911 — Reichs⸗Gesetzbl. S. 256 —) Aus heller Backmasse 8 . 2 an bas Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ öö zur List falen. Für jede bis zum Gruppe II:
31. Dezember 1919 — einschließlich — vin ge g ed; G öe“ Back⸗ B 12. Februar 1920. hei den bisherigen Bestimmungen, wonach für jede Analyf EVT 8 Beelln, den 8 ichsarbeitsminister “ von 1e. lunter der Voraussetzung gewährt wird, daß dem L. Echte Marzipan J 2 8 Dr. Fausmann Empfänger der Salze nicht mehr als 1 ℳ für jede Analyse in masse.
——
Rechnung gestellt wird. M. Marzipanwaren in Bekanntmachung.
Ministerium für Wissenschaft, K und Ue, at 1basha Bekanntmachung.
im Jahre 1920 in Berlin abzuhaltende
—.⸗,—
Preußen.
1 Das Oberkommando RNoske erläßt folgende Ver⸗ ordnung:
Auf Grund der Verordnung des Herrn Reichspräsidenten vom 13. Januar 1920, betreffend die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen, ordne ich für Berlin und die Mark Brandenburg folgendes an:
Alle Anlagen und Einrichtungen zur Erzeugung, Bearbeitung und Verteilung von Lebensmitteln sind als lebenswichtige Be⸗ triebe anzusehen.
Jede Betätigung durch Wort, Schrlft oder andere Maßnahmen, die darauf gerichtet ist, diese Betriebe Zur Stillegung zu bringen, wird gemaß § 1 der Verordnung des Heren Reich
rer und Lehrerinnen an Blindenanstalten
Die für Leh wird am Montag, den 3. Mat, Vormittags um 9 Uhr, be⸗ Lrnen.. eh ngee sa.dch sind — “ für
ssenschaft, Kunst un olksbildung zu richten und bis zum 1. April bei demjenigen Provinzialschtäkolle ium bezw. bei der⸗ jenigen Regierung, in deren Aufsichtsbezirke der Bewerber be⸗ . schäftigt ist, unter Beifügung der im § 5 der Prüfungsordnung 8 1 vom 12. Mai 1912 (Zentralbl. f. d. ges. Unterr.⸗Verw. in bekn Verkaufe beim Verkaufe Preußen S. 477 ff.) bezeichneten Schriftstücke einzureichen. Be⸗ tn den Klein⸗ an den Ver⸗ werber, die nicht im preußischen Schuldienste tätig sind, können händler sowie braucher, ab⸗ ihre Meldungen bei Führung des Nachweises, daß solche mit beim Verkaufe gesehen vom Zustimmung ihrer Vorgesetzten bezw. ihrer Landesbehörde “ E erfolgt 1g nichan den Minister für Wissenschaft, K
elle 2. und Volksbildung richten. 8 ö1ö ”“ Berlin W. 8, den 12. Februar 1920. da elae) hankelerats) Der Minister für Wsenschaf 8 und Volksbildung.
Jahr
beim Verkaufe durch den Her⸗ steller, soweit nicht unmittel⸗ bar an Klein⸗ händler oder Verbraucher verkauft wird (Hersteller⸗ preis) ℳ
— —
Die internationale Verwaltungs kommission in Allenstein gibt, dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge, be⸗ konnt, daß der Kreis Oletzko vom Reglerungsbe zirk Gum⸗ vinnen abgetrennt und dem Reglerungsbezirt Allenstein zu⸗ geteilt wird. Eine weitere Verordnung stellt die volle Gleich⸗ berechtigung der deutschen nnd der polnischen Nation und 2 Sprache LEE1““ fest g hebt alle esbesügic 8 etwa zum Nachseil einer der beiden Natjonen getroffenen Be⸗ Bekanntmachung. schränkungen auf. Durch eine dritte Veroegaühnc wird am
und Ausreise aus dem
J. Backmasse (Mar⸗ zipanersatzmasse): Gruppe I: Helle Backme sse..
Dem Kaufmann Artur Dosmar, Elberfeld Briller⸗ 9 2. sg. 3., 2 straße 148, ist wegen Unzuverlässigkeit der Handel mit G egen-⸗ 25. Februar der Paßzwang für Ein⸗ ständen des täglichen Bedarfs untersagt worden⸗ Abstimmungsgebiet eingeführt.
Elberfeld, den 16. Februar 1920. “
Die Polizeiverwaltung. J. V.: Dr. Kirschbaum. Bekanntmachung.
Dem Schuhwarenhändler August Grünebach in Bonn, Breitestr. 10, habe ich auf Grund des § 1 der Bundesratsverordnung 1 vom 23. September 1915 (RG Bl. 603) in der Fassung vom 27. No⸗ vemb r 1919 die Ausübung des Handels mit Schuh⸗ waren und Schuhen untersagt. W“ Bponv, den 16. Februar 192). 8
Der Bürgermeister. J. V: Dr. von Gartzen.
Der Schleswig⸗Holsteiner⸗Bund wendet sich in einer Entschließung gegen die Auffassung, als ob mit der Abstimmung
vom 10 Februar das Schicksal der ersten Zone bereits ent⸗ schieden sei. Auch auf Grund dieser Abstimmung müßte die Schutze dieser Rassen nötigen Schritte. Um die Armeniermetzeleien u¹u u beendigen, sei der britische Vertreter in Konstantinopel bevoll⸗
e her nach Norden verlegt werden.
Grens agha. ach 8 mächtigt worden, bekanntzugeben, daß die Konferenz beabsichtige, Konstantinopel zwar den Türken zu überlassen, aber wenn die etzeleien nicht aufhörten, würde die Entscheidung der Konferenz
wahrscheinlich zum Nachteile der Türkei abgeändert werden. b Der Schatzkanzler teilte mit, daß die englische Regierung Im Ausschuß für äußere Angelegenheiten be⸗ der Ausgabe einer französischen Anleihe in London richtete der Staatskanzler Dr. Renner, wie „Wolffs Tele⸗ Irge men⸗ hat. Die Anleihe sei ausschließlich für Einkäufe graphenbüro“ meldet, über die ungarische Note und sagte, in Enagland bestimmt. Der Schatzkanzler bemerkte noch, daß in Westungatn sei eine freie Aeußerung des Volks willens erst es sich keines wegs um einen Vorschuß der englischen Regierung
bei voller Selbstverwallung denkbar. Die westungarische An⸗ an die französische Reglerung handelt.
elegenheit sei gber auch durch den Friedensvertrag, den die — ätt
vom 9. Juli 1919 (R.⸗A. Nr. 56, Amtsblatt Stück 29) untersagten Cane dehcatg0, als gnrannac be nchat⸗ hätten, Früschieden 1 h die enalischen Blätter vom 16. Februar melden, Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs auf Grund des on S 3 e. „ sagte Lord Churchill in seiner Rede in Dundee noch: 1t 5, 2 Abs. 2 der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 In der Debaite wurde der Gedanke geltend gemacht, die west⸗ „IEnglands Interesse sei es gewesen, in Rußland eine Regierung (RGBl. S. 6038) durch Verfüg ng vom peutigen Tage gestattet ungarische Frage einer parlamentarischen Erörterung zu unter⸗ zu sichern, die sich nicht in die Hände der Deutschen geben würde. Gle chieitig wird die dingliche Schließung der Schankwirtschaft] diehen. Das habe es versucht. Es liege auch im Interesse Englands, da „Weinhaus Kuttner“ in Berlin, Friedrichstr. 171, aufgehoben. — Der „Parlamentarischen Korrespondenz“ zufolge nahmen vhedhse 18 Arme de tgean H vchee. nüeheh
Berlin, den 13. Februar 1929. 1 die bel der Länderkonferenz in Salzburg vertretenen m sum der gegenwärtigen deutschen Regierung
4 1 8 1 w weiterzuhelfen. Churchill sagte weiler, es müsse sobald wie möglich Der Polizeipräsident, Abt. W. J. V.: Dr. 1 deutsch⸗freiheitlichen Parteien eine Enischließung an, in ein Friede mit de Frkei lossen werd fühle EE.“ 8 b der jede Auseinandersetzing mit der ungarischen Reaterung all 8cgecmnt den Tünte geschiossen werhene der nicht die Gerhle
3 b aller Mohammedaner auf der Welt gegen En lland veretnigen dürfe. über die im Friedensoertrag von Saiat⸗Germain enthaltenen 1 Die Verzögerung des Friedensschlusses habe eine besonders ungünstig
Oesterreich. “
. § 5. b Diee in dieser Bekanntmachung festgesetzten Preise sind Höchst⸗ 3 preise im Sinne der Verordnung gegen Preistreiberei vom 8. Mai 1918 (Reichs⸗Gesetzblatt S. 395).
Berlin, den 18. Februar 1920.
Der Vorsitzende der Reichszuckerstelle. Jungel.
1—
wmlerruvrmmrerms wermn mire
8 8 Bekanntmachung. Dem Weinhändler Sigfried Kuttner, hier, Rauch⸗ straße 9, hab ich die Wiederaufnahme des durch Verfügung
2) V. Eisenbahnwagen von mindestens 10 Tonnen In⸗ Schnitten . Broten haie e ö Wesserwege oder mittels Fuhrwerk und F. zu 50 von je 10 Tonnen darf der .ees. N.M.n 8 8 und 100l lhlgg aliwerkeb sitzer gezogene Probe zur Analyse einsen e einse 1 Die Kerdes - gezas Fen ge Frankfur: V dehneerc ace dn den hierüber bestehenden Ausführungs⸗ a. M. der Verein der Kaffeehausbesitzer, Frankfurt bestimmungen (Bekanntmachung vom 28. Juni 1911 — Reichs⸗ a. M., und der Zentralverband der Bäcker, Kondi⸗ Gesetzbl. S. 256 — Ab chnitt 1 —pent pricht. oren und Berufsgenossen Deutschlands, Zahlstelle 8) Die Versuchsanstalten und öffentlichen Ckem d. 4 sich mi ruanksurt a. M. hahen beantragt, im Anschluß an den für der Ausführung von Analvsen nach Maßgabe 9 8 8 .“ 8 Panea verbind’sch erklärten Tarifvertrag vom 15. Sep⸗ Laufe eines Kalenderjahres befassen wollen, 9. 1 878 8 schlossene Nachtrage ab kommen zur Regelußg der Lohn⸗ und Beha⸗ heen vnserwerses, sowwte die Personen zu bezeichnen welche “ ] Arbeitsbedmgungen der Kondstorgehilfen in Kondttoreien, Cafés, die Analvsen ausfübren. Für den Zeitraum vom 1. April 111““— “ f 1 Gast⸗ und Scchankwirsschaften, Marenhäusern, Speiseanstalten zum 31. Dezember 1920 hat die Anmeldung bis zum 1. März 1920 1““ 1 sl verbli Betrieben gem äß 8 2 der Verordunn 8 der Reichskalirat entscheidet, welche Versuchsanstalten Au und der §§ 1 und 2 der Bekann zung des N und sonstigen gewerblichen Bett g 8 g zu erfolgen. Der Reichskalirat ent 1 b 1 23. Sepeünher 1015 fur e to aüss andber ügen vom 23. Vezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den oder Chemiker zur Ausführung der Analysen seg aften werden. kanzlers vom 23. 8s I Se, fan . tadtb zirk ankfurt a. M. gleichfalls für allgemein ver⸗ 4) Die Namen der Versi chearsiasten und öffentlichen Cbemiker, Personen vom Handel (. keschs, Gesetz t E. 02 wirs dem Haeps “ - erklären. “ I durch die Analysen nach diesen Vorschriften ausgeführt werden können, Hermann Dressel, Lutherstraße 5/7, der We