Aus dieser Kind
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Laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ sind stärker betont ist. Ihm zur Seite steht sein Söhnchen. der Rrichsregiörung 1 zahlreiche Kundgebungen der Darstellung hat sich die Sage entwickelt, der Graf habe das Kir Entrüstung über den bekannten rechtswidrigen Beschiuß der Pirc 15 88E-ng nüaetr ö1 dns Entrüstung 1 2 i xr. Fichenholz ausgeführt, wohl nicht allzulange nach n Tod
1 1 8 Alter doch gut. Die Figur ist ein spätes Werk aus der klassischen linie Belgien zugesprochen werden soll, zugegangen. Sie be⸗ Epoche der deutschen Kunst im 13. Jahrhundert, welche ihre Höhe weisen, wie tief dieser Beschluß nicht vur den betroffenen
8 in den Stulpturen der Dome zu Bamberg und Naumburg und in Kreis selbst, sondern auch alle umliegenden Landesteile
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Der Herr Reichspräsident empfing gestern eine Anzahl von Hamen und Herren aus Schleswig⸗Holstein, die sich in dem Kampf um die Nordmark besonders betätigt haben,
Erste Beilage
chen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger.
einigen niedersächsischen Grabmälern erreicht. Es ist eine bohe und
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wohnerwehren habe auch im funden. 1 eines Selbstschutzes der nicht auf staatliche Mittel
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*
8 Die deutsche
und begrüßte sie, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, mit folgender Ansprache:
Meine Damen und Herren! Ich freue mich aufrichtig, daß Sie nach Ihrem nationalen Crfolg die Reic shauptstadt aufgesucht und uns so Gelegenheit gegeben haben, in Ihnen dem schleswigschen Volk für sein Bekenntnis zum alten Vaterland von ganzem Herzen zu danken. Sie waren die Stütze der deutschen Arbeit in der Ab⸗ stimmungszone. Kein Amt, kein Auftrag, einzig und allein reiner Idealismus, Liebe zur engeren und weiteren Heimat haben Sie zu der opfervollen Tätigkeit getriehen. Deshalb ist auch das schöne Ergebnis so ganz Ihr Eigentum, ein Sieg des Volkes für das Volk. Daß Sie den Kampf von hoher kultureller Warte streng sachlich geführt haben, er⸗ füllt uns mit besonderer Genugtuung. Lassen Sie mich der Hoffnung Ausdruck geben, die heute alle Deutschen mit Ihnen bewegt, daß auf Grund des glänzenden Abstimm ungser, ebnisses eine Grenzlinie gezogen wird, die der natürlichen Abgrenzung der zwei Völker entspricht. Dänemark und Deutschland, beide Länder, brauchen eine endgültige Bereinigung ihrer Beziehungen, eine Grenze, die nicht nur durch ein Machtgebot in die Landkarte, sondern durch klare ö in die Herzen eingezeichnet ist. Meine Damen und Herren! Sie haben als erstes Abstimmungsgebiet Zeugnis für Deutschland und Deutschtum ablegen dürfen. Sie haben die erste Schlacht in diesem unblutigen Kampf um die Grenzen des Reiches ge⸗ wonnen. Das soll uns und unseren Landsleuten in den, übrigen Abstimmungsgebieten ein gutes Zeichen, eine feste Hoffnung bedeuten. Mögen sich überall dort, wo mit dem Stimmzettel die Heimat gerettet werden muß, Frauen und Männer finden wie Sie, selbstlos opferwillig, unermüdlich und vaterlandsliebend. Dann wird sich der Tag von Fleusburg in Oberschlesien und Masuren, in Ost⸗ und Westpreußen wiederholen. Dann wird gerade von den bedrohten Grenzgebieten aus ein Strom einheitlichen nattonalen Willens ins ganze Vaterland sich ergießen. Dann wird der Kampf um die Einheit Deutschlands den nichtbedrohten Landstrichen ein Beispiel und eine Lehre sein für die Kraft, die in der Einheit aller Voltsgenossen liegt, wenn es sich um Sein und Nichtsein des Landes handelt. In diesem Geiste nochmals herzlichen Gruß und heiße men des Vaterlandes.
Der Reichsrat versammelte sich heute zu einer Voll⸗ sitzung, vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Volks⸗ wirischaft und für Rechtspflege, der Ausschuß für Verfassung und Geschäftsordnung kowie die vereinigten Ausschüsse für Haushalt und Rechnungswesen, für Volkswirtschaft und für Verkehrswesen Sitzungen.
In Sachen der Einwohnerwehrfrage hat die deutsche Regierung an den Vorsitzenden des Interalliierten Ueber⸗ wachungsausschusses für das Landheer, General Nollet, eine Note gerichtet, in der sie zur Ententenote vom 12. März Stellung nimmt und laut Meldung des „Wolffschen Tele⸗ graphenbüros“ betont, daß diese Note von unzutreffenden Vor⸗ aussetzungen über Aufbau und Zweck der Einwohnerwehr ausgeht. Die Einwohnerwehren seien in den Wirren des vorigen Jahres von ordnungsliebenden Elementen in Stadt und Land zu dem Zweck
egründet worden, durch Unternützung der geringen mili⸗ tärischen Kräfte und berufsmäßigen Polizeiorgane die Heimat vor vollständiger Auflösung der Ordnung zu bewahren und gesetzmäßige Zustände zu sichern. Bei Gründung wie auch beim Ausbau der Einrichtung sei jeder Gedanke an eine Ver⸗ militärischen Zwecken, insbesondere zur Vor⸗ gegen einen auswärtigen Gegner, Auch sei jegliche Sicherheit gegen Mißbrauch der Organisation in dieser G gegeben. Die Behauptung, daß die Einwohnerwehren mil tärische Uebungen abhielten, entspreche nicht den Tatsachen. Die Möglichkeit, daß die Einwohnerwehren einer durch den riedensvertrag verbotenen Mobilisation Vorschub leisten önnten, sei schon deshalb nicht vorhanden, weil die Organi⸗ sationen in den einzelnen Ländern des einheitlichen Zusammen⸗ schlusses entbehrten. Die Reichszentralstelle der Einwohner⸗ wehren habe nur die Durchführung allgemein notwendiger, nicht militärischer Maßnahmen, wie z. B. Lebens⸗ und Unfall⸗ versicherungen der Mitglieder, in die Hand genommen. Eine listenmäßige Kontrolle im Sinne einer Aushebungsvorbereitung finde nicht statt. Ueberdies setzten sich die Einwohnerwehren zur Hälfte aus über 40 Jahre alten Mitgliedern zusam men. ie Einwohnerwehren hätten zweifellos dazu beigetragen, die allgemeine Sicherheit in Deuischland zu befestigen und ätten in den Unruhen der letzten Wochen große Vermögens⸗ erte vor Vernichtung bewahrt, lebenswichtige Betriebe und Verkehrseinrichtungen aufrechterhalten sowie ordnungswidrige Elemente da in Schach gehalten, wo Militär⸗ und Polizeikräfte nicht zur Stelle waren. Insbesondere auf dem platten Lande verbürge die Einwohnerwehr den Schutz für Aufbewahrung und Beförderung der Nahrungsmittel. Besonders bewährt hätten sich die Einwohnerwehren in Bayern, wo es ihnen zu danken sei, daß vor einem Jahre die Räteherrschaft nicht weiter um sich gegriffen habe. Der Nutzen der Ein⸗ Ausland volles Verständnis ge⸗ Von verschiedenen Seiten werde in ihr das Muster Bevölkerung da erblickt, wo bsr. sich zur Aufrechterhaltung der Ordnung
wendung zu G bereitung eines Kampfes ausgeschlossen gewesen.
stützen könne.
Die deutsche Regierung habe daher keinen Anlaß gehabt, die Bildung der Einwohnerwehren oder ihren Charakter vor den interalltierten Kommissionen zu verheimlichen. Lediglich dem unter Verkennung der tatsächlichen Verhältnisse aufgebotenen Drucke der alliierten Regierungen weichend, habe sie sich nun⸗ mehr entschlossen, die Auflösung der Wehren in ihrer jetzigen
Form zu veranlassen. egierung vermöge aber nicht anzuerkennen, Bestimmungen des Friedensvertrags sie zwingen, der
daß die Bevölkerung jede Möglichkeit des unter den gegebenen außer⸗ weiteres unbedingt not⸗
ordentlichen Verhältnissen bis auf
endigen Selbstschutzes zu versagen. Sie erachte es vielmehr ls ihre Pflicht, alle mit dem Friedensvertrag zu vereinbarenden Maßnahmen zugunsten eines solchen Selbstschutzes zu vertreten. Die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit Deutschlands sei je Haupivoraussetzung dafür, daß den Bedingungen des Friedens nachgekommen werden könne. Es werde geprüft werden, welche zulässigen Einrichtungen weiterhin dem ge⸗ tennzeichneten Zweck dienen könnten. Dabei werde das Haupt⸗ augenmerk darauf zu lenken sein, daß ihr lokaler 5 charakter gewahrt bleibe und auch in Zukunft jede Zentrali⸗ sation, jede militärische Organisation und Ausbildung ver⸗
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sammlung,
bei seiner Regierung durch Funkspruch beantragt.
aufgehoben worden ist.
westerhin berührt. Dlie Aachener Stadtverordnetenver⸗ die Aachener Zentrumspartei, die Hondels⸗ kammer zu Stolberg für die Kreise Aachen⸗Land, Jülich und Düren und die Vertreter sämtlicher Eisenbahnbediesteten der Eisenbahndirektion Köln haben mit größter Ent⸗ schiedenheit gegen diesen Versuch, wichtige Interessen großer deutscher Gebiete zu schädigen, Stellung genommen und die Erwarlung ausgesprochen, daß die deutsche Regierung mit allem Nachdruck der jeder Grundlage enbehrenden Forderung der belgischen Regierung entgegentreten werde⸗ Die eindrucks⸗ vollsten Kundgebungen sind aber von der Monschauer Be⸗ völkerung felbst ausgegangen. Seit Bekanntwerden des un⸗ erhörten Beschlusses der Grenzkommission hat die Erregung, die sich der Bevölkerung bemächtigte, ständbig zugenommen und om 14. April zum Generalstreik in dem ganzen Kreise geführt. Aehn⸗ liches hat sich in den Kreisen Eupen und Malmedy zu⸗ etragen, wo die Bevölkerung durch das Minel des General⸗ streils Protest erheht gegen die belgischen Behörden, die ihr das Recht der Abstimmung rauben wollen. Wie stark die Bewegung ist, zeigt sich darin, doß am 17. April in Aachen der Sympathiestreik erklärt wurde. Eine weitere Ausdehnung der Streikbewegung ist nicht ausgeschlossen. Alle diese Vor⸗ gänge beweisen deutlich, daß die Belgier nur Unruhe und Ver⸗ bitterung schaffen, wenn sie weiterhin achtlos über jedes Recht und über den Willen der Bevölkerung hinwegschreiten zu können glauben, und daß es im Interesse der Ruhe im besetzten Gebiet dringend geboten ist, den belgischen Vergewaltigungsmaßnahmen Einhalt zu gebieten. “
Die Reichsstelle für Kriegs⸗ unb Zivilgefangene teilt mit, daß das Abkommen mit der russischen Sowjet⸗ regierung über den gegenseitigen Gefangenenaustausch am 19. April unterzeichnet worden ist. Das Abkommen tritt in Kraft, sobald es von den beiderseitigen Regierungen ratifiziert ist. Der Vertreter der Sowjetregierung hat die Ratifizierung
—.—
Die norwegische Gesandtschaft in Berlin gibt im Auftrage ihrer Regierung bekannt, daß das königliche Dekret vom 1. Oktober 1915, betreffend die Anweisungen für die Schiffahrt in norwegischen Häfen oder innerhalb der norwegischen Hoheitsgewässer, durch königliches Dekret vom 12. März 1920
ur Vermeidung von Irrtümern wird laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüroe“ von unterrichteter Seite mit⸗ geteilt, daß für alle abstim mungsberechtigten West⸗ preußen im Reich, welche bereits den Antrag auf Ein⸗ tragung in die Stimmliste gestellt haben, sich eine Anmeldung bei den Abstimmungsausschüssen ihrer Geburtsgemeinden er⸗ übrigt. Diejenigen, welche noch keinen Antrag gestellt haben, müssen diesen Antrag wie bisher schleunigst stellen bei den Vereinigungen heimattreuer Wesipreußen oder bei denjenigen Stellen, die mit der Annahme der Anträge für die Volksab⸗ stimmung betraut sind. Der Deutsche Ausschuß für Westpreußen veranlaßt die Eintragung in die Stimmlisten der Geburts⸗ gemeinden. Nach erfolgter Eintragnng erhält jeder Stimm⸗ berechtigte im Reiche schriftlichen Bescheid, der gleichzeitig als Reiseausweis dienen soll. 8
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Die Interalliierte Regierungs⸗ und Plebiszit⸗ kommission in Oppeln teilt dem „Ostdeutschen Nachrichten⸗ dienst“ amtlich mit:
In einigen Zeitungen wurde in den letzten Tagen das Gerücht verbreitet, daß die Interalliierte Regierungs⸗ und Plebviszitkommission für Oberschlesien beschlossen hätte, das Inkrafttreten des Betriebs⸗ rätegesetzes zu verhindern. Dies ist nicht der Fall. Soweit diese Frage erörtert wurde, hat die Interalliierte Regierungs⸗ und Plebiszitkommission sich ihr gewidmet, ohne sich bafür oder dagegen auszusprechen, und die Erklärung abgegeben, daß sie erst nach genauer Untersuchung in der Lage sein werde, einen Entschluß für diese wie 8 andere Fragen 2 sügge Die Interalliierte Regierungs⸗ ommission hat jetzt beschlossen, daß das Betriebsrätegesetz in Kraft zu treten habe. Der Termin für die diesbezüglichen Wahlen sei noch nicht festgestellt worden.
In einer Besprechung zwischen dem und den Vertretern sämtlicher Parteien teilte der General mit, daß die Einführung des etriebsrätegesetzes in Oberschlesien nunmehr von der Ententekommission beschlossen worden sei, während die Wahlen zum Reichstage vom Hohen Rat in Paris abgelehnt wären. Ueber die weitere parlamentarische Tätigkeit der augenblicklichen Parlamentarier äußerte sich der General dahin, daß diese Frage von der deutschen Regierung beim Hußen Rat in Paris zu regeln wäre. Es wurde darauf hinge⸗ wiesen, daß dann das oberschlesische Volk ohne parlamentarische Vertretung sein würde. Der General versprach, sich von den Parteivorständen weiter beraten zu lassen. Zum Schlusse wurde die Beamtenfrage besprochen. Der General vertrat den Standpunkt, daß die Beamten den Weisungen der Kom⸗ miüston zu folgen hätten, und mißbilligte den Justizbeamten⸗
reik.
Die Beamten und Arbeiter stellen die neue Forderung auf, daß von der Einführung des Paßzwanges in Ober⸗ schlesien abgesehen werde, um einer Abschnürung vom Deutschen Reich vorzubeugen.
General Le Rond
Kunst und Wissenschaft.
Das Germanische Museum in Nürnberg hat in jüngster Zeit die Grabfigur des 1246 verstorbenen Grafen Heinrich III. von Sayn erworben, eines der hervorragendsten Werke deutscher Kunst, welche seit Jahrzehnten in den Handel kamen und unter den
ernste Kunst. ch . b von einer Strenge der Stilisierung, welche uns fremd anmutet, aber auch von einer
Auch Heinrich III. von Sayn ist sehr altertümlich,
Größe der Auffassung, welche spätere Zeiten nicht Für die Skulpturensammlung des Germanischen
mehr erreicht haben. 8 Bedeutung.
Museums ist die neue Erwerbung von hoher
Verkehrswesen.
Nach Mitteilung des hiesigen polnischen General⸗ konsulats erteilt das Paßbüro, Kurfürstenstraße 133, von jetzt ab nach Danzig und nach Ostpreußen Visa, güttig auch für die Rückreise und für mehrmaliges Passieren des Korridors, bis zur Höchstdauer von drei Monaten. Die Gebühr beträgt:
für einen Monat 20,. — ℳ, “ für zwei Monate 40,— ℳ, für drei Monate 60,— ℳ.
Mitglieder der Deutschen Nationalversammlung und des preußischen Landtags, die in Ostpreußen wohnen oder ge⸗ wähll sind, ferner Personen, die im dienstlichen Auftrage reisen und sich genügend legitimieren können, erhalten das Visum unentgeltlich. 8 8
Heft 2 vom Jahrgange 1920 des „Archivs für Eisen⸗ bahnwesen“, herausgegeben im preußischen Ministerium der öffentlichen Arbeiten (Verlag von Julius Springer, Berlin), er⸗ schien mit folgendem Inhalt: „Die Zugleitungen im Krieg unter be⸗ sonderer Berücksichtigung der Zugleitung Rheydt im Eisenbahn⸗ direktionsbezirk Cöln“ von Mentzel (mit 1 Karte und 1 Abbildung); „Das zukünftige Schnellbahnnetz von Groß Berlin“ von Schimpff †; „Von der ostchinesischen Eisenbahn und ihrem Einflußgebiet⸗ von Simmerbbach; „Betrachtungen zur Verkehrsgeo raphie“ von Dr.⸗Ing. Blum (mit Abbildungen); „Der Eisenbahnbau in Australien in den letzten Jahren“; „Die baverischen Staatseisenbahnen in den Jahren 1915 und 1916“; „Die württembergischen Staatsbahnen in den Jahren 1916 und 1917“; „Die Staatseisenbahnen in Baden in den Jahren 1917 und 1918.— Kleine Mitteilungen: Die neuen Arbeitsbedingungen der englischen Eisenbahnen; Das Eisenbahnwesen in Canada; Baufortgang auf der ersten Staatsbahn in Alaska; Die vereinigten malayrschen Staats⸗ eisenbahnen im Jahr 1918. — Rechtsprechung: Rechtsgrundsätze aus den Entscheidungen des Reichsgerichts. — Gesetzgebung: Deutsches Reich; Preußen; Republik Oesterreich; Schweiz. — Bücherschau.
Nr. 6 des „Ministerialblatts der Handels⸗ und Gewerbeverwaltung *, herausgegeben im preußischen Ministerium für Handel und Gewerbe, vom 6. April 1920 hat folgenden Inhalt: I. Persönliche Angelegenheiten. II. Ahgemeine Verwaltungsangelegenheiten: Kriegsteuerungszulagen; erhöhte Kriegs⸗ teuerungszulagen; Mangel an Kleingeld; Tarifvertrag für die Lohn⸗ empfänger; Schreibgebühren; Staatsmittel für die Arbeiterräte. III. Handelsangelegenheiten: 1) Handelsvertretungen: Jahresberichte; 2) Schiffahrtsangelegenheiten: Seesteuermanns⸗ und Seeschiffer⸗ prüfungen; Seemaschinistenprüfungen; 3) Eichwesen: Gebühren
für eichamtliche Prüfungen usw. außerhalb des eichpflichtigen Ver⸗
Eisenbahnbeförderung neuer
kehrs; 4) sonstige Angelegenheiten: blen IV. Gewerbliche Angelegen⸗
Sprengstoffe; Kohlenwirtschaftsstellen. heiten: 1) Stebender Gewerbebetrieb: Kehrbezirke; 2) Gewerbliche Anlagen: 111.ee; Aufbewahrung und Verwendung von Azetylen; 3) Arbeiterschutz und Wohlfahrtspflege: Koalitionsfreiheit innerhalb der Arbeiterschaft; Vefes esa über Arbkeitsnachweise; Von Schlich⸗ tungsausschüssen festgesetzte Geldstrafen; Arbeitsmöglichkeit für Blinde; Fahrpreisermäßigungen für Frühjahrsbestell⸗ und Erntearbeiter; Tarif⸗ verträge; Betriebsrätegesetz; 4) Reichsversicherungsordnung: Rechts⸗ hilfepflicht der Versicherungsämter; Dienstvergehen der Krankenkassen⸗ beamten; Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht. V. Gewerbliche nterrichtsangelegenheiten: Ausbildung von Lehrerinnen der weiblichen Handarbeiten und der Haus tschaftskunde
84
Forlsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage))..
Theater.
Opernhaus. (Unter den Linden.) bezugsvorstellung. Fidelio. Anfang 7 Uhr. Donnerstag: Der Barbier von Sevilla. Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. (Am Gendarmenmarkt.) Mittwoch: 84. Dauer⸗ bezugsvorstellung. Der Marquis von Keith. Anfang 7 Uhr. Donnerstag: Zum ersten Male: Alkestis. Anfang 7 Uhr.
Mittwoch: 81. Dauer⸗
Familiennachrichten.
Verlobt: Frl. Mariehenny von Carlowitz mit Hrn. Hauptmann d. Ref. a. D. Wolf von Lüttichau (Altena i. Westf. — Dorf⸗ chemnitz, Bez. Dresden).
Gestorben: Hr. Kammerherr, Rittmeister a. D. Kurt Frhr. von Schlichting und Bukowiec (Gurschen bei Schlichtingsheim). — Hr. Geheimer Regierungsrat a. D. Hermann von Lude (Wies⸗ baden). — Hr. Synditus des Kreises Teltow, Gerichtsassessor a. D. Hans Braumüller (Berlin). — Hr. Landgerichtsdirektor Hans Becker (Charlottenburg).
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tvrol, Charlottenbura⸗
Rechnungsrat Mengering in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengerina) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin. Wilhelmstraße 32.
Werken der Plastik des hohen Mittelalters das bedeutendste. Der Verstorbene ist nach Art der mittelalterlichen Grabfiguren in der un⸗ bestimmten Stellung zwischen Stehen und Liegen dargestellt, doch so, daß
mieden werde.
in der gesamten Haltung wie in den die aufrechte Richtung
Neun Beilagen
(einschließlich Börsenbeilage und Warenzeichenbeilage Nr. 29 A und B)
und Erste, Zweite, Dritte und Vierte Zentral⸗Handelsreaister⸗Beilage. 1u“ veasztseh WI1
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle.
Berlin. Dienstag, den 20 April
Deutsches Reich.
II. Nachtrag und Berichtigungen
zum “ der Originalzüchter und Vermehrungsstellen von Sommer vom 6. Januar und Nr. 25 vom 30. Jauuar 1920 des Deutschen Reich . 20 de sanzeigers im S
des § 6 der Verordnung über den Saatgutverkehr mit Brotgetreide und Gerste aus 18. Ernte 1919
vom 20. Juni 1919 (Reichs⸗Gesetzblatt S. 578).
saatgetreide in Nr. 4
und Stand
Wohnort und Vermehrungsstellen
Eisenbahnstation Fruchtart
Größe der mit Origi⸗ nalsaatgut bestandenen Fläche
ha
und Nr. 25 vom 30. Januar 1920 des Deutschen Reichsan 2 hsanzeigers im Sinne des § 6 der Ver⸗ ordnung über den Saatgutverkehr mit Brotgetreide und Gerste vom 20. Juni 88 aus 8
8
Pflanzenphvsiologi
1] Zahn, M., Gutsp.
CEC1111.“
Provinz Schlesien.
Waltdorf, Kr. Neisse Vermehrungsstelle für Domänenpöchter Janetzki, Waltdorf, Kr. Neisse: Scn J Landesältester, rebitsch⸗Parchau 8 Freistaat Sachs resden
18 Vermehrungsstelle
für pflanzenphysio wgische Versuchs⸗ anstalt, Dresden: “
Staatsgut Pillnitz a. d. Elbe
Baden. Wersauerhof “
IHI. Nachtrag und Berichtigungen
zum Verzeichnis der anerkannten Absaaten von Sommersaatgetreide in Nr. 4 vom 6. Januar
Ernte 1919 (Reichs⸗Gesetzblatt S. 568).
Weizen
7,50
ist z. streich.
5
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Name und Stand
“
—,—
Wohn⸗ bezw. Anbauort
Eisenbahnstation Fruchtart aee
Aner⸗
kannte
Fläche ha
Anerkannt durch
Anmerkung: L. K. bedeu
: L.K. bedeutet Landwirtschaftskammer für die Provinz Brandenburg, Berlin NW. 40,
1“
Preußen. Provinz Brandenburg.
Kronprinzen⸗Ufer 4/6.
B. Regierungsbezirk Frankfurt a. O.
“
26 Sfeeglce Landgesell⸗
21] Siebeneichen, Dominium Siebeneichen
5
Anmerkung: L.K. bedeutet Landwirtschaftskammer für die Provinz Sachsen, Halle a. S., Kaiserstraße 7.
25 39
43
59
von Guradze,
Hörning, Erich, Dom.⸗
Pächter
Rackwitz, Edmund, Rittergutsp.
Ruhmer, Konr., Ritter⸗ gutsbesitzer
Varges, Amtsrat
Römer, Fritz, Ritter⸗ gutsbesitzer
Anmerkung: L. K. bedeutet Landwirtschaftskammer für den Regierungsbezirk Wiesbaden,
2
3
wirtschaft
Esser,
gmann, Ritter⸗
Gerweef
Provinz Pommern.
A. Regierungsbezirk Stettin.
SIH Collin “ Gerste 3
Provinz Schlesien.
A. Regierungsbezirk Breslau. Breslau .
B. Regierungsbezirk Liegnitz. Siebeneichen Gerste
C. Regierungsbezirk Oppeln. Sarnau Tost, O. S. Gerste
Provinz Sachsen. B. Regierungsbezirk Merseburg. Wendelstein Roßleben a. U. Gerste Queis Reußen Gerste Gatterstedt Querfurth u. Weizen
Lodersleben Holzzelle Eisleben Weizen bei Rothen⸗ Gerste schirmbach
C. Regierungsbezirk E Bliedungen Bleicherode⸗Ost
rfurt. Weizen
Provinz Hessen⸗Nassau. Wiesbaden, Rheinstraße 92.
. A. Regierungsbezirk Wiesbaden. Frühe, G. Saatbau⸗ V Hof Wald⸗
Y Frickhofen V Gerste
mannshausen B. Regierungsbezirk Cassel. I
27,50 (st. 10,—)
tet Landwirtschaftskammer für die Provinz Schlesien, Breslau, Matthiasplatz 6.
“ V 1 8,75 V
6,25
5,—
ist zu streichen
L. K.
ih 1u streichen
1. 4 streichen ist zu streichen ist zu streichen L. K.
ist zu
streichen
1920.
—— —
8 V Anlner⸗ Eisenbahnstation Fruchtart kannte
V Anerkannt V durch
Wohn⸗ bezw.
Name und Stand Anbauort
Fläche ha
Baden. Anmerkung: B.L.K. bedeutet Badische Landwirtschaftskammer Karlsruhe. Bäͤr, J., Gutspächter Eulenhof Grombach Weizen
gg gter 5 Gerste ardt & Hege, Saat. Durlach (W) Durla 1 Hofagut Hohen⸗ Peee 8 Gerste
gutwirtschaft . “ wettersbach (A) Sinsheim a. E.
Birkenauer⸗ Grombach
hof (A) Hofgut Bock⸗
Gondelsheim Meckesheim
schaft (A BIn Pforzheim Reicholzheim
hof (A) Kloster Loben⸗
Sinsheim a. E. Heddesheim
feld (A) Gut Buckenberg
Durlach Eppingen
Gerste Weizen Gerste Weizen Gerste Gerste
Weizen Weizen Gerste Gerste Gerste Gerste
Weizen Gerste
70 5
G cfler Karl, Guts⸗ pächter
Ernsthof,Gutsverwaltung
Franck, F., Gutsbes.
Francksche Gutsver⸗ waltung
Funk & Hotel, Saat⸗ gutwirtschaft
Gebhard, Gebr., Guts⸗ pächter
Gütlich, Karl, Domänen⸗
pächter Horsch, J., Gutspächter Horsch, H., Schloßpächter
Junker, Gutspächter Klein, A., Gutspächter
Ernsthof . traßenheimer⸗ hof Batzenhof Dammhof Dörrhof Scheckenbronner⸗
hof Stühlingen
o go
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b be— de*
0 2 2
8 & 0 8
Rosenberg Bruchsal
Stühlingen
—9,x co —+ —ch
Eulenbergerhof
Untergi Serha⸗ ntergimpern
Borberg
ist zu streichen
Musselmann, J., Guts⸗ pächter Reichle, J., Gutspächter
Rössy, A., Gutspächter Wagenbu Scipiosche Gutsver⸗ Ringc 8 waltung Schmutz, A., Gutspächter Versuchs⸗ und Lehrgut der Badischen Landw.⸗ Lamen Gutspächt ierling, H., Gutspächter Widmann, F, Gutspächter Wittmer, A., Domänen⸗ pächter Wittmer, H., Zimmerhof, waltung
Zuckerfabrik Waphäusel:
a. Bruchhausen, Guts⸗ verwaltung
b. Eichtersheim, Guts⸗ verwaltung
e. Grombach, Guts⸗ verwaltung
d. Fnl ultheimerhof, Gutsverwaltun
e. Fohannisthalerhof,
Birkenauerhof Edingerhof
Sinsheim a. E. Friedrichsfeld Brombach
Dallau Grombach Rastatt
Gerste
Weizen Gerste Gerste Gerste
Gerste
Weizen Weizer
Gerste Gerste Gerste
Gerste Weizen Weizen Gerste
schaft Rastatt
Neuhaus Hartheim Selgenthal
Weinstetten Zimmerhof
Grombach
e en
Secka eitersheim appenau
Gutsver⸗
d0 290— bo ccenn Sod —Seces SPceh—deo
Bruchhausen
Eichtersheim
Grombach
Insultheimerhof Gutsverwaltung “
f. Kirschgartshausen, Kirschgarts⸗ Gutsverwaltung * hausen
g. Langenzell, Gutsver⸗ Langenzell waltung
h. Oberbiegelhof, Guts⸗ Oberbiegelhof
Schwarzerdhof
verwaltung i. Schwarzerdhof, Guts⸗
Stifterhof Sulzfeld
verwaltung Treschklingen
Sandhausen Eichtersheim Grombach Hockenheim Königsbach Lampertheim Bannenthal Babstadt Bretten Odenheim Sulzfeld Babstadt
Weizen Gerste Gerste
Weizen Gerste Gerste
Weizen Gerste Weizen Gerste Weizen
Weizen Gerste Gerste
Weizen Gerste Weizen Gerste
B. L. K. B. L. K.
ocohtbocecceocotoch— c cc c. —
k. Stifterhof, Gutsver⸗ waltung
1. Sulzfeld, Gutsver⸗ waltung
m. Treschklingen, Guts verwaltung
0 bo 02 do
Sachsen⸗Weimar. Anmerkung: L.K. bedeutet Landwirtschaftskammer für Sachsen⸗Weimar,
8 Y Frieg, Oberamtmann V Dornburg a. S. a. S. Gerste Gerste Braunschweig. ““ D.L. G. bedeutet Deutsche Landwirtschafts⸗Gesellschaft, Berlin SW. 11 Dessauer Straße 14 uwe, Ka bes. Hessen i. Braun⸗ Mattierzoll . V spni 3 V Weizen 1 22,25 D. 2. G. Schaumburg⸗Lippe. Anmerkung: D.L. G. bedeutet Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft, Berlin SW. 11, Dessauer Straße 14 Busse, Otto, Domänenp. Maschvorwerk Bückeburg Weizen D. L. G Weizen e⸗Detmold. Bückeburg
Lipp
Busse, Otto, Domänenp. Maschvorwerk Weizen
Weizen ist zu
streichen (i. Lippe)
Staatsgebiet Lübeck.
Anmerkung: L.K. bedeutet Landwirtschaftsk ü rts elts mmer sar cs “ der Freien und Hansastadt Lübeck,
Lauenstein, W., Dom.⸗ Schönböcken Lübeck V Roggen 2
Pächter Veröffentlicht Berlin, den 17. April 1920.
Direktorium der Reichsgetreidestelle. Staehler
8 3,— L. K.