8 8 z2 1* 8 2* 1“ 1. März his 31. März 1920.
1t b Gleichzeitig Pioduftion in diesen drei
8 Monaten sind Land, in welchem zu den billigsten geben. Der Name des Käufers
rung zum Tagezkurse in Datum des Frachtbriefes. 3 Für die Produktion vom 1. April Ahlauf eines Monats bis zum 10. des gaben der Produktionsziffern innerhalb des betreffenden Monats und des
illigste Preis gewährt worden ist, in gleich er Beria enec. gel⸗ einzureichen.
Mit Wirkung vom 10. Januar 1920 al näher umschriebenen Verihgung der ubewedeen. Durch diese Vorschriften werden die vom 27. September 1919 sich ergebenden der Ljeferung von 50 orräte nicht berührt. Lieferung von 50 vH der
sowie der
synthetisch⸗ . Erzeugnisse
Venrteilungszentrale zu
Bestimmun vH der am 20. Septem ber 191 Ebenso bleiben die für den 18.
meldeten Bestände von Cocain und Codein weiterhin bestehen. Berlin, den 22. April 1920. —“ . J. A.: Waldeck.
——e
1 8 i“ 16“
bhr Ausführung der
ie Beschäftigung Schwerbeschädigter vom 1920 (Reicha⸗Gesetzbl. S. 458).
Vom 21. April 1920.
11“
H
Auf Grund der 88 5 und 10 des Gesetzes über die Be⸗ schütgund Schwerbeschädigter vom 6. April 1920 wird das .
folgende bestimmt:
1. Jeder prwate e. 68 verpflichtet, auf 25 bis einschließlich rheitnehmer ohne Unterschied des Ge⸗ schlechts mindestens einen Schwerbeschädigten und auf je 50 weitere weiteren Schwerbeschädigten zu be⸗ I
50 insgesamt vorhandene
Arbeitnehmer mindestens einen schäftigen. Bei der Berechnung dieser Zahlen werden mehrere Be⸗ triebe, Büros und Verwaltungen detselben Arbeitgebers insoweit msammengefaßt, als sie sich am gleichen Orte be den und der gleichen örtlichen Verwaltung unterstehen
§ 2.
Das Reichsversicherungsamt bestimmt für den Bezirk jeder Haupt⸗ fürsorgestelle der Kriegsbeschädigten⸗ und Kriegs hinterbliebenenfürsorge eine Berufs - die die Beru egegfenscheste gema § 10
bs. 2 des Gesetzes über die Beschaͤftigung Schwerbeschädigter in dem etrat der Hauptfürsorgestelle vertritt. Das R vermittlung bestimmt für den Bezirk jeder Hauptfürsorgestelle ein Landebarbeitsamt, das die 1e s Arbeitsnachweise in dem Beirat der Hauptfürsorgestelle vertritt. iese Anordnungen gelten für die auer eines Jahres.
Als vI Unfallbeschädigter im Sinne des § 10 Abs. 2 des Gesetzes über die Beschäftigun Schwerbeschädigter gelten auch Verbände, die sich nicht ansschhec aus Unfallbbeschädigten zu⸗ sammensetzen, wenn sse in erster Linse die Interessen Unfahbeschädiaker vertreten. Die Entscheidung darüber, ob ein Verband als Ver⸗ einigung aö im Sinne des § 10 Abs. 2 anzusehen und ob er in dem Bezirke der Hauptfürsorgestelle vertreten
an den Reichsarbeitsminister gegeben.
Das Landezar beitsamt hat eine Stimme im Beirat. Die Ver⸗ einigvngen Unfahbeschädigter 88 jede eine Stimme im Beirat. Die Berufsgenossenschaft 1858 gungen Unfallbe b mindestens aber eine
Ist nur vertreten, so ühr die Faeviforsarsehan. außer den Vertretern der Krie zbeschädig en, die nach § 6 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung über die haa- Kriegsheschädigten⸗ und Krie shinterbliebenfürsorge vom 8. Februar 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 7v dem Beirat angehören, noch einen weiteren Kriegsbeschädigten zu berufen, der insoweit Sitz und Stimme im Beirat hat, als die Durchführung des Gesetzes über die Beschaͤftigung x765 in Frage steht. Ist keine Ver⸗ einisung Unfallbeschädigter im für Froestege neben diesem Kriegsbeschäbigten noch eine Krieg bitebene für die gleiche Aufgabe zu berufen. § 6 ordaung vom 8. Februar 1919 findet Anwendung.
Berlin, den 21. April 1920. Der Reichsarbeitaminiszer. Schlicke.
timme.
inter⸗ Abs. 3 der Ver⸗
v
mit den Angaben über die Mon, die in jedem Monat von jedem Fabrikanten erzielten billigsten Verkausspreise in Mark und das
8* venenft worden ist, anzu⸗ Nam Ka raucht nicht genannt zu werden. Sollte der billigste Preis nicht gegenüber einem deutschen Abnehmer,
ondern gegenüber einem ausländischen Abnehmer mit ausländischer Währung erzielt worden sein, so ist der Preis in ausländischer Wäh⸗ Mart umzurechnen. Maßgebend ist das
1920 ab sind jeweils nach solgenden Monats die An⸗ illiasten Verkaufspreise Landes, welchem dieser Weise wie unter 2 der
1 bis zum 10. Januar I der gesamten täglichen Produttion der in Absatz 1
zur lten und sorgfältig auf⸗
aus der Bekanntmachung vorhandenen W1 v;. k.; die lebruar 1920 als vorhanden gemeldeten Bestände von Chloroform, Ae her, Apomorphin und Aethyl⸗ morphin sowie von 25 72 der für den gleichen Tag als vorhanden ge⸗
88 5 und 10 des Gesetzes über 6. April 1
stattung der Kosten verlangen. 8
““ — 11“ *
Die zwischen dem Arbeitgeberverbvand der Industrie, des Handelskammerbezirks Karisruhe E. V. und dem Gewertschafts⸗ bund kaufmännischer Angestelltenverbär de, Orlsausschuß Bretten am 26. November 1919 getroffene Vereinbarung zu dem all⸗ gemein verbindlichen Tarifvertrage vom 28. Juni 1919 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingun gen für die kaufmännischen Angestellten in den industriellen Beteeben wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der
gemein verbindlich erklärt. beginnt mit dem 1. Dezember 1919.
Der Reichzarbeitsminister. ZJ. A.: H;r. Gitzler.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertra der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen
Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 9. April 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
3
infolge
Bekanntmachung. 1
Unter dem 9. April 1920 ist auf Blatt 259 lfd. Nr. 2
des Tarifregisters eingetragen worden:
Der r ghen dem Deutschen Musiker⸗Verband, Orts⸗ verwaltung Dessau, und der Arbeitsgemeinschaft der Gastwirte⸗ Organisationen Dessaus und Umgegend am 22. Dezember 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und
Arbeitsbedingungen für die Musiker wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistaats Anhalt für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1 22. Dezember 1919. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die
allgemeine Verbindlichkeit des T iö vom 9. Juli 1919
außer Kraft. Der Reichsarbeitsminister.
J. V.: Geib. Das Tarifregister und die Registerakten
11““
können im Reichs
der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge
der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können
von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ Berlin, den 9. April 1920. Der Registerführer.
—
Bekanntmachung.
Pfeiffer.
eichsamt für Arbeits.
t, steht der Hexneftagheneg. zu. Gegen ihre Entscheidung ist die Beschwerde
o viele Stimmen wie die Vereini⸗ nsgesamt, vermindert um eine Stimme,
eine einzige Vereinigung Unfallbeschädigter im Beirat 1
eirat vertreten, so hat die 72. 1 8
8 8
Bekanntmachung.
Unter dem 6. April 1920 ist auf Blatt 873 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Arbeitgeberverband für die vereinigte Maurer⸗, Zimmerer⸗ und Steinmetz⸗Innung zu Nimpisch, dem Schlesischen Provinzial⸗Arbeitgeberverband für das Baugewerbe, dem; fa,.a-4a; der Zimmerer Deutschlands, Gau 3, dem Deulschen Bauarbeiterverband, Bezirk Breslau, und dem Zentralverband christlicher Bauarbeiter Deutschlands abgeschlossene und am 7. Juni 1919 in Kraft getretene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der gewerblichen Arbeiter im Bangewerbe wird gemä 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Kreise Münsterberg, Nimptsch und Strehlen für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. bv 1920. Sie nicht das Arbeitsverhältnis von Arbeitern, die in einem Betriebe, der nicht Baubetrieb ist, dauernd mit Ausbesserungsarbeiten be⸗
schäftigt sind.
8 8 *
as Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗
een Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dtenststunden eingeseben werden rbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Ee infolge
der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen des Tarisvertrags gege Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 6. April 1990.
Dar Reaisterfübrer. Pfeiffer. Bekanntmachung.
Unter dem 9. April 1920 ist W eingetragen worden
von den Vertragsparteien stattung der Kosten verlangen.
des Tarifregisters eingetragen worden:
„Unter dem 14. April 1920 ist auf Blatt 927 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Allgemeinen Deutschen Arbeitgeber⸗ verband für das Schneidergewerbe, Ortsgruppe H. chah, dem Verband der Schneider, Schneiderinnen und Wäschearbeiter E Ortsgruppe Zwickau, und dem Verband christ⸗ licher Schneider, Schneiderinnen und verwandter Berufe, Orts⸗ gruppe Zwickau, am 12. November 1919 abgeschlossene Tarif⸗ vertrag mit Nochtrag und der mit Wirkung vom 3. Januar 1920 abgeschlossene II. Nachtrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen im Herrenschneidergewerbe wird gemäß der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl.
.1456) für das Gebiet der Amtshauptmannschaft Zwickau, einschließlich der Zweiastelle Werdau, sowie für die Städte Zwickau, Werdau und Ceimmitschau für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem
15. März 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.
Das Se und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäͤßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 14. April 1920. 8
Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 14. April 1920 ist auf Blatt 928 Ifd. Nr. 1 des Tarifregistere emn genagen worden:
1918 (Reichs⸗ Stadt Bretten für all⸗ Die allgemeine Verbindlichkeit
Fachtarifverträge in Geltung sind. Betriebszweig ein besonderer Fachtarifvertrag für allgemein
jister arbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während
Bedeckt.
nicht auf Arbeitsverträge des Kleinhandels, für die besondere Fachtarisverträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Kleinhandelszweig ein besonderer Fachtarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet dieser mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allge⸗ meinen Tarifvertrags aus.
Der Reichsarbeitsminister. 8 J. A.: Dr. Sitzler.
Das Tarifregister und die Registerakten arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Fetsenftrcfe 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. ““ Berlin, den 14. April 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
““ 1“
“
Bekanntmachung.
Unter dem 14. April 1920 ist auf Blatt 923 lfd. Nr. 1
des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Deutschen Metallarbeiterverband, Ver⸗
waltungsstelle Remscheid, dem Christlichen Metallarbeiterverband,
dem Gewerkverein der Maschinenbau⸗ und Metallarbeiter (H. D.), dem Arbeitgeberverband der Eisen⸗ und Metallindustrie von Remscheid und Umgegend E. V. und dem Zweckverband der Klein⸗ und Mittelfabrikanten von Remscheid und Umgegend am 31. Oktober 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der gewerblichen Arbeiter und Arbeiterinnen in der Eisen⸗ und Metallindustrie wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtkreis Remscheid, die Bürgermeistereien Burg, Wermelskirchen und die Stadt Lennep für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlich⸗ keit beginnt mit dem 15. Februar 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverttäge in Betriebszweigen, für die besondere
alls künftig für einen
EEEEE111·““
verbindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der all⸗ gemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des all⸗ gemeinen Tarifvertrags aus.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Fersen tsre 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 14. April 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)
Aeronautisches Observatorium. Lindenberg, Kreis Beeskow. 24. April 1920. — Ballonaufstieg von 6 a bis 7 a.
1““ Relative Wind
Feuchtig⸗ 8 Geschwind. S E es. 0
Meter 6,3 96 70 55 60 60 40 40 40 NWzN 1 NW N Tau. Nebel. — Bodeninversion bis 200 m von 6,3 ° 7,2 °. — Inversion zwischen 1570 und 1800 — 0,2 °. — Inversion zwischen 2280 und
Temperatur C°
oben
Seehöhe Luftdruck m mm
122 757,6
300 741
500 723 1000 680 1500 639 2000 601 2500 564 2780 544 2950
unten
do0.0 .SO0S.Hg. 80285NS0
₰
Pᷓ bOoe RIESUOO do
auf m von — 080 auf 2780 m von — 3,4*
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)
Der zwischen dem
gemäß § 2 der Perordnung vom 23 Dezember 1918 (Reichs⸗
Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Innungsbezirks Barmen für allgemein verbindlich erklärt. beginnt mit dem 15. März 1920.
Die allgemeine Verbindlichkeit 8 Der Reichsarbeitsminister. “
b J. A.: Dr. Sitzler. 8 Das Tarifregister und die Registeratten können im Reichsarbeits.
ministerium, Berlin NW. 6, Lutsenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Fer igfolge
der Erklärung des Reichsarbeiteministeriums verbindlich ist, können einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Er⸗
Berlin, den 14. April 1920. Der Registerführer.
— —
Bekanntmachung.
Pfeiffer.
Zentralverband der Bäcker, Konditoren und verw. Berufsgenossen Deutschlands, Zahlstelle Elberfeld⸗ Barmen und der Konditoren⸗Innung Barmen am 1. Januar 1920 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Gehilfen im Konditorgewerbe wird SEaugaaerfseegsn Wartburg.
bezugsvorstellung. Der Marquis von Keith. Anfang 6 ½ Uhr.
Theater. Opernhaus. (uUnter den Linden.) Dienstag: 86. Dauer⸗ Tannhäuser und der Sä kri and sn v Mittwoch: Otello. Anfang 6 ½ Uhr.
Schauspielhaus. (Am Gendarmenmarkt. Dienstag: 88. Dauer⸗
Anfang 7 Uhr.*
Mittwoch: I. Teil: Der Kronprinz.
Friedrich der Große.
Verehelicht:
Gestorben: Hr. Generalleutnant
Familiennachrichten.
licht: Hr. Meckl. Staatsminister, rats, Dr. jur. Dr. phil. Kurt Frhr. von Freifrau Luise von Maltzan, strelitz).
Mitglied des Reichs. von Reibnitz mit verv. geb. Freiin von Maitzar (Neu⸗
z. D. Oscar Serno (Charlotten⸗ burg). — Herr Intendantur⸗ Wund Baurat Adolf Doebber (Weimar). — Frau verw. Oberhofmarschall Olga Freifrau von Freystedt, geb. Gräfin von Zeppelin (Berlin).
Unter dem 14. April 1920 ist auf Blatt 924 lfd. Nr. 1 Der zwischen dem Verein zur Wahrung kausmännischer und dem Gewerk⸗ kaufmännischen Angestellten des § 2 der Verordnung vom 23. De⸗
Die allgemeine Ver⸗
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyvrol. Charlottenbura
Verantwortlich fü il: Der V 28 Interessen in Hörde, dem Zennalverband der Angestellten, dem rülich füt den Anzeigfnteil: Der Vorsteher der Gescäftsstelle Gewerkschaftsbund kaufmännischer Angestellten schaftsbund der Angestellten in Hörde am 24. Januar 1920 abgeschlossene Tarisvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellunge bedingungen der Kleinhandele wird gemäß zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtkreis Hörde für allgemein verbindlich erklärt. bindlichkeit beginnt mit dem 15. März 1920. Sie erstreckt sich
Rechnungsrat Mengerin g in Berlin. Verlaa der Geschäftsstelle Mengerina) in Berlin.
ruck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlaasanstalt Berlin. Wilbelmstraße 32
Sieben Beilagen seinschließlich Börsenbeilage) und Erste Zweite, Dritte Vierte, Fünfte und Sechste .“ Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage.
1.“
können im Reichs⸗ 1
E r ste Beila ge sanzeiger und Preußis
Berlin Montag, den 26 April
Amtliches.
Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)
Dentsches Reich.
Verordnung derung der Verordnung über Höchstpreise ““ für Nährmittel.
Vom 20. April 1920.
Verordnung über Kriegsmaßnahmen zur v“ 8 ub a 1916 (Neichs⸗ Sicherung der Volksernährung vom 18. August 1917 Neichs⸗
Gesetzbl. S. 401) b 8 — 55 wird verordnet: Fesesbl S. 823) wird Artitel 1. 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1834) wird wie folgt geändert: G § 1hbf 1 erhält folgende Fassung: § 2) dürfen die folgenden Preise für 100 Kilogramm Rein⸗ gewicht nicht überschritten werden: 116111“*“*“ 8 1o, ntein zu 250 Gramm.. 11“; benn1“] b 8 500 Gramm . ö JJbbbbebebbebe Mank, 8 b) zu 500 Gramm . 2. 8 Verkaufe von Hafernährmitteln an Verbraucher Eleirkenber b folgende Preise nicht überschritten werden: ür 500 Gramm Reingewicht (lose). 140 Pfennig, 8) sür einen 250 Gramm⸗Beute 105 „ ; ür eine 250 Gramm⸗Packung . 115 Pfennig, 8 sür 68 500 Gramm⸗Packung . 220 “” 8 a) für eine 250 Gramm⸗Packung. . 3. Im § 3 wird das Wort „Hafernährmittel“ ersetzt durch das Wort Ferehihn nisse“. ¹ kaufe von Teigwaren an Kleinhändler (§ 5) darf der 68 Mark für 100 Kilogramm Reingewicht Im § 4 Abs. 2 sind die Worte „diesen Preisen“ durch die Worte „diesem Preise“ zu ersetzen. kaufe von Teigwaren an Verbraucher (Klein⸗ LW14““ reis von 2 Mark für 500 Gramm Rein⸗ Artikel 2. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. eichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. u“ J. A.: Dr. Heinrici.
20 9 2 1
Die Verordnung über Höchstpreise für Nährmittel vom 28. Ok⸗ Beim Verkauf von Hafernährmitteln an Kleinhändler bei gewöhnlichen Haferflocken und Hafergrütze bei Haferflocken in geschlossenen “ 346 Meark bei Hafermehl in geschlossenen Packungen 3 ZöZ 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung: bei gewöhnlichen Hate hen und Hafergrütze bei Haferflocken in geschlossenen Packungen rmel ckungen 1b bei Hafermehl in geschlossenen Packung “ 8 b) für eine 500 Gramm⸗Packung. 210 4. 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung: nicht überschritten werden. 5. § 5 Abf. 1 erbält folgende Fassung: gewicht nicht überschritten werden. Berlin, den 20. April 1920.
Bekanntmachung 38 über Druckpapierpreise vom 24. April 1920. „
Grund der Bekanntmachung über Druckpapier vom 18 Aufe Sn (Reichs⸗Gesetzbl. S. 306) und der Bekannt⸗ machung über das Inkraftbleiben kriegswirtschafilicher Be⸗ stimmungen nach Beendigung des Krieges vom 22. Dezember 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 2138) wird folgendes bestimmt:
8 1. 9 lattes, holzhaltiges Druckpapier, das für 1166“ bestimmt 5 ist, soweit Lieferung in der Zeit vom 1. April bis 30. April 1920 erforgt. dh Fisss 1 Z . ür die letzte, ihm vor dem 1. Ju . dee eg hewangin Lieferer zu zahlen hatte, zuzüglich eines
dla. a) für Rollenpapier von 339,50 ℳ,
b) für Formatpapier von 343,50 ℳ für 100 kg. 62
1 ie Bestimmungen der Bekanntmachun über ““ de. Delt 1920 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 329 in Geltung. 1 Berlin, den 24. April 1920. Der Reichswirtschaftsminister. Schmidt.
—
8 Bekanntmachung. G
ng vom 12. März 1920 in in der Bekanntmachung (Nr „Deutschen Reichsanzeigers und Hveengischen Staatsanzeigers“ für 1920) namhaft gemachten Sense sas anstalten und öffentlichen Hon d8nse b noch für die Zeit bis einschließlich 31. Dezem 8r 1920 zur Ausführung von Kalisalzanalysen gemäß, 2 e 88 machung vom 16. “ 1920, beneha ö. in Probeunteruchungen r. 3 W“ und Preußischen Staatsanzeigers“ für “ zugelassen worden: Versuchsanstalt: Landwirtschaftliche Kreisversuchsstation für den Regierungsbezirk Unter⸗ franken und Aschaffenburg in Würzburg. Handelschemiker:
immer in Stettin, Ellsabethstraße 69, an⸗ De. bhir n es Vorsteheramts der Kaufmannschaft zu
prchistae Dr. Eduard Freise in Braunschweig,
Hr. Werner Freise in Braunschweig, Zeppelinstraße „, öffentlich an⸗
Die Befugnis dieser Versuchsanstalt und öffentlichen Handels⸗ cem e zur Aüsfübrung von Kalisalzanalysen im Sinne der eingangs erwähnten Vorschriften erstreckt sich auf das ganze Reichsgebiet.
Berlin, den 24. April 1920.
Der Vorsitzende des Reichskalirats.
8 88
8
Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern 82, 83, 84 des Reichs⸗Gesetzblatts enthalten unter
Nummer 82 unter “ Nr. 7450 eine Verordnung zur Ausführung der 88 5 und
10 des Gesetzes über die Beschäftiguna Schwerbeschädigter vom
6. April 1920 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 458), vom 21. April 1920
Nummer 83 unter 1. Nr. 7451 ein Gesetz zur Abänderung des Schaumwein⸗
steuergesetzes vom 26. Jull 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1064),
21. April 1920,
Nr. 7852 eine Bekanntmachung, betreffend Ueberlassung
ausländischer Wertpapiere an des Reich vom 20. April 1920,
Nr. 7453 eine Verordnung zur Abänderung der Ver⸗
ordnung über Höchstpreise für Nährmittel, vom 20. April 1920;
Nummer 84 unter Nr. 7454 ein Reichsausgleichsgesetz, vom 24. April 1920.
Berlin, 24. April 1920. Postzeitungsamt.
16““
P.: Korn.
Preußen.
Finanzministerium. Der bisherige Rendant bei der Abwicklungsstelle des Kadettenhauses Oranienstein Dobkowitz ist zum Sekretär bei der Generallotteriedirektion ernannt worden. “
v1“
Justizministerium.
u Oberlandesgerichtsräten sind ernannt: der Landrichter Dr. “ 2 Frankfurt a. M. bei dem Ober⸗ landesgericht daselbst, der Landgerichtsrat Dr. Koeppen aus Frankfurt a. O., der Amtte gerichtsrat Raestrup aus Gelsen⸗ kirchen und der Landgerichtsrat Schulten aus Essen in m. 2 Obers ee in Köln ist zum ichtepräsidenten in Trier ernannt. 8 18 Landgee negacce c. e n sind ernannt die Landgerichtsräte: Gelinsky aus Pots dam in Neuruppin, Dr. 88 a. O. in “ v W1ö6“ in Kiel un cking aus Stettin in Kiel. 3 g Hufenn fab. der Landrichter Wend riner in Schneide⸗ mühl und der Amtsrichter Dr. Jacobi vom Berlin⸗Mitte als Landrichter an das Landgericht I in Berlin, der Amtsgerich srat Schober in Bensberg als Landgerichtsrat und der Amtsrichter Schneider in Charlottenburg als Land⸗ richter an das Landgericht III in Berlin, der LesNhe v Bergmann in Insterburg nach Aachen, der vIW Kropff in Düsseldorf als Landrichter nach Münster, der 3 8⸗ richter Stricker in Eberswalde als Landrichter nach Naum 8. a. S., der Amtsgerichtsrat Jonas in Herne an das Amtsger 88 Berlin⸗Mitte, der Amtsgerichtsrat Niclas in Krossen 5 Middendorf in Köln nach Charlottenburg, der Fandgerich s⸗ rat Friedrich Müller in Naumburg a. S. als Amtsgerichts⸗ rat nach Eberswalde, der Amtsrichter Dr. August Meyer in Hattingen nach Gladdeck, der Amtsgerichtsrat Stubenrauch zongr i 1 1a. b 84 Amtsgericht Berlin⸗Mitte) und der Amts⸗ gerichtsrat Beyling aus Karthaus nach Stettin. 8 Dem Amltsrichter Bolongaro⸗Crevenna in Fran
———
haber bei dem Amtsgericht in Lennep, dem Amtsgericht in Werl,
Dr.
nach Löbejün (unter Zurücknahme seiner Ver⸗
i. O. Schl. bei dem Landgericht I in Berlin, Dr. Rauch, ud. 9 dem Oberlandese gericht in Breslau, bei dem gericht daselbst Justizrat Dr. Dietz, bisher bei dem 21 6 landesgericht in Frankfurt a. M., bei dem Landgericht dasell st, ustizrat Kirschner aus Posen bei dem Amtsgericht in Berlin⸗ chöneberg und dem Landgericht II in Berlin, Dr. Hilker aus Ohligs bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Elberfeld und der Kammer für Handelssachen in Barmen, Justizrat Dahm, bisher bei dem Landgericht in Altong, dem Amtsgericht daselbst mit dem Wohnsitz in Eideistedt, Doniges aus Hermsdorf u. K. bei dem Amtsgericht in Hirschberg mit dem Wohnsitz in Warmbrunn, die Ge ichis⸗ assessoren: Berthold Cohn⸗Vossen bei dem 8 landesgericht in Breslau, Dr. Zilkens⸗Peiffhoven ei dem Oberlandesgericht in Düsseldorf, Dr. Lütkemann 3 Dr. Fritz Neumann bei dem Landgericht I in Berlin, Dr. Theo or Rothschild bei dem Landgericht in Fraukfurt a. M., Diederichs bei dem Landgericht in Dortmund, Dr. Bruno Schoenfeld bei dem Amtsgericht und dem Land⸗ ericht in Hannover, Polzin und Dr. Josef Wolff bei dem Lmcagerich und dem Landgericht in Crefeld, Dr. Walter Ostwald bei dem Amisgericht und dem Landgericht in Hagen i. W., Jacobson bei dem I in Peine 1 8 Reinecke bei dem Amtsgericht in P Fa Htbh be Dr. Kröger bei de F—.— ankenese, Seemann bei dem Amtsgericht in appeln, ih Nühnas 9 eß bei dem Amtsgericht in Altdamm, die früheren Gerichtsassessoren: Dr. Kurt Beck bei dem Landgericht Berlin, Dr. Oskar Scheer bei dem Landgericht III in Berlin, bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Elberfeld und der Kammer für Handelssachen in Barmen.
erichtsassessoren sind ernannt: die Referendare Dr. Elki 8 2 vnas 8 Kammergerichts, Wulkop im Bezirk
w ich im Bezi 2s Ober⸗ des Oberlandesgerichts zu Celle, Rheins im Bezirk des O landesgerichts zu Düsseldorf, Eggerß, Gail im Bezik des
r sgerichts zu Frankfurt a. M., Salzmann, Feen eim Bezirk zdes Dverlandesgerichts zu Hamm, 88 Bezzenberger, Dr. Korallus im Bezirk des . gerichts zu Königsberg i. Pr., Ernst Bauer, 88 b mann, Weymar im Bezirk des Oberlandesgerich 68 Naumburg a. S., Thöns, Pahncke im Bezirk des Ober⸗ landesgerichts zu Stettin.
ustizdienst sind geschieden die Gerichtsassessoren: Dr. “ röhlich, Germershausen, Dr. Fritz Herrmann, Malkwitz und Tiegs infolge ihrer Ueber⸗ nahme in die Reichsfinanzverwaltung unter Ernennung zu Regierungsräten, Appelkamp, Dr. Haeker, S ölscher, Koenig, Lubeseder, Dr. Menke, Dr. Erich Wagner, Dr. Wendtland und Karl Ziegler infolge ihrer Nebernahme in die Reichsfinanzverwaltung unter Ernennung zu Regierungs⸗ assessoren, Dr. Zimmermann infolge seiner Ueber⸗ nahme in die Verwallung der Provinzialschulkollegien unter Ernennung zum Regierungsrat, Gock, Dr. Ebö5 folge ihrer Uebernahme in die Verwaltung der Provin; 8 schulkollegien unter Ernennung zu Regterungsassessoren, Gil 5 meister und Dr. Scheuer infolge ihrer Uebernahme in die allgemeine Staatsverwaltung unter Ernennung zu Regierungs⸗ assessoren, Maximilian König infolge seiner Uebernahme in die landwirtschaftliche Verwaltung unter Ernennung zum Re⸗ gierungsassessor und Walter Jungk infolge seiner Ernennung zum Regierungsassessor.
en Gerichtsassessoren Dr. Ahrendts, Bockendahl, Dr. 5 Bo Carganico, Dr. Friedrich Cassel, Dalquen, Dr. Dehning, Otto Dormagen, Dr. Hand⸗ schumacher, Hanow, Dr. Janzen, Dr. Kaubes, Keilig, Kloer, Dr. Koeppel, Dr. Kröber, Dr. Kueßner, Kurzer, Landé, Langerhans, Dr. Mangold, Dr. Mannheim, Dr. Martin Meyer, Olbertz, Opitz, Paechter, Dr. Probst, Kurt Scholtz, Sondermann,
ist di esuchte Dienstentlassung erteilt. Zu . Fges wch 8 die Gerichtsassessoren: Baaz, von den Bercken, Dr. Wilhelm Krause, Löschhorn, Naumann, Fritz Peters, Dr. Ringleb bei dem Land⸗ gericht 1in Berlin, Dr. Elsoffer und Dr. Erich Witte bei dem Landgericht II in Berlin, Czechanowski bei dem Land⸗ gericht III in Berlin, Dr. Karl Bergmann in Cottbus und d i. Pomm. 8 2 1 Nfas ernannt die Gerichtsassessoren: riedrich Steinhaus bei dem Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Blömer und Dr. Pracht in Charlottenburg, Rodatz in Senftenberg, Hglnhe er i Bies a 1““ in Papen⸗ d ldemar Strauch in Gommern. 1 “ Dem he nhn h Dr. in Neuwied ist die nach⸗ tentlassung erteilt. — 8 deWealciaasgsara van Faßst und Tormann sind zu b in Breslau ernannt. “
eeb ö“ sind ernannt die Rechtsanwälte: Siegfried Manheim in Berlin mit Anweisung des Amtssitzes in dem⸗ jenigen Teile der Stadt Werlin, der zum Bezirke des Amts⸗ erichts Berlin⸗Mitte gehört, Louis Wilk in Niesky, Kurt Feicke in Polkwitz, Dr. Julius von der Wall in Celle, Hermann Cramer in Osterholz Dr. Hermann Langrehr in geven, Justizrat S 18sg 68⸗ Ferdinand Peitz und Dr. 2 neider in Arnsberg
G Hne der Rechtsanwälte sind gelöscht die Rechts⸗
„Justizrat Menzen bei dem Landgericht in Köln, E bei dem Landgericht in Altona, Keiler bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Schweidnitz, Dr. Nagel bei dem Amtsgericht in Neurode und Strüh in Wittingen bei dem Amtsgericht in Isenhagen.
Mit der Löschung des Rechtsanwalts, Justizrats Dahm in Altona in der Rechtsanwaltsliste ist auch sein Amt als Notar
erlosIFn die Lige der Rechtzanwäͤlte sind eingetragen die Rechts⸗
8 fü Salze als Ver⸗
verständiger für Kali und andere IZö“ Professor Dr. Felchg G 1 Braunschweig, angestellt für den Bezirk der Handelskammer
Braunschweig. 18
älte: Dr. Oskar Fränkel, bisher bei dem Landgericht in venalh⸗ dem Oberlandesgerichte daselbst, Dr. Kiewe, bisher bei dem Kammergericht, und Ernst Pinner aus Hindenburg 8. “ 8 . “ 8 “
r. Max Steinmann, Weißermel, Witt und Ziege⸗ Dr Märn sa. ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Justiz⸗ dienst erteilt.
“ Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1 betr. Fern galtvnd unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603), ist durch Anordnung vom heutigen Tage dem Bäcker⸗ meister Wilhelm Pöppinghaus in Buer i. W. die Herstellung und der Vertrieb von Backwaren bis auf weiteres verboten worden. Die Bekanntmachungskosten trägt der Betroffene. Buer i. W., den 14. April 1920.
Die Polizeiverwaltung. Dr. Kreutz, Stadtrat
(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.) Deutsches Reich.
anwälte: Georg Goldberg bei den Landgerichten I, II und III
In der am 24. April 1920 unter dem Vorsitz des Reichs⸗ ministers Dr. David abgehaltenen Vollsitzung des Reichs⸗ rats wurde den Entwürfen 1) einer Verordnung über die Errichtung eines Reichsamts für Arbeitsvermittelung, 2) einer Verordnung zur Abänderung des Gewervbegerichtsgesetzes und des Gesetzes, betreffend Kaufmannsgerichte, 3) eines Gesetzes, betreffend Auskunfispflicht über deutsche Güter, Rechte und Interessen im Gebiete der alliierten und assoztierten Mächte aus Anlaß der Durchführung der Bestimmungen des Friedens⸗ vertrags, 4) einer Verordnung über Aufhebeng der Ver⸗ ordnung vom 1. April 1920 und über Außerkraftsetzung des Grundlohns und Ausdehnung der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung die Zustimmung erteilt.