(Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456)
allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Februar 1920.
8
tegisters eingetragen worden:
Verwaltun sstelle Chemnitz, und dem Verein Chemnitzer Fuhr⸗ herren j. P. vertrag zur Re elung der Lohn⸗ und Ar eitsbedingungen im Fuhrgewerbe wird gemäß § zembe’ 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Chen nitz Alichemnitz, Ebersdorf, Hebersdorf, Schö au
Klump, Schildhorß, Meinerhausen,
Instondsetzungsarbeuen beschäftigt sind.
minlsterium,
stattung der Ko
8 8 5 1
(Sachsen⸗Altenburg) für allgemein verbindlich erklärt.
allgemeine Verbindolichkett beginnt mit dem 15. März 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.
—.
Das Tarifregister und die Reengns 2 im 18 uisenstraße 33/34, Zimmer 161,
ministerium, Berlin NW. 6, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, 1. von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen
Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 14. April 1920. Der Registerführer.
Bekanntmachung.
Unter dem 15. April 1920 ist auf Blatt 931 des Tarif⸗
registere eingetragen worden:
Der zwischen dem Verhand der Schneider, Schneiderinnen und und dem Wäschere⸗Verband Berlin E. V. am 11. Februar 1920 abge⸗ schlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits⸗ b bin ungen der gewerblichen Arbeiter im Wäschereigewerbe wird gemäß § 2 der Vero daung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Zweckverbandes Groß Die allgemeine Ver⸗
und Wäschereiarbeiter Deutschlands, Filiale Berlin,
Berlin für allgemein verbindlich erklärt. bindlichkeit beginnt mit dem 1. März 1920. Der Reichsarbeitsminister.
J. A.: Dr. Sitzler.
„Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits. ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während
der regelmäßigen Diensistunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Pertrogsparteren einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗
statrung der Kosten verlangen. Berlin, den 15. April 1920. 8 8 Der Registerführer. Pfeiffer.
—
Bekanntmachung.
r dem 15. April 1920 ist auf Blatt 930 lfd. Nr. 1
des Tarif egisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Arbeitgeberverband für das Baugewerbe — dem Deutschen Bauarbeiter⸗
verband, Zweigverein Alfeld (Leine) und der Zahlstelle Alfeld a. d. Leine
des Kreises Alfeld (Leine) E. P.
des Zentralverbardes der Zimmerer und ver⸗ wandten Berufsgenossen Deutschlands am 1. April 1919 ab⸗ geschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und A bei sbedingungen der gewerblichen Arbeiter im Baugewerbe wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 ür das Gebiet der Orte Alfeld, Eimsen, Wettensen, Langenholzen, Sack, Hörsum, Rölling⸗ hausen, Föhrste, Gerzen, Warzen, Limmer, Dahnsen, Desde⸗ monya, Freden, Wispemstein, Imsen, Everode, Winzenburg, Grünenplan, Delligsen, Brunkensen, Hrhenbüchen, Königsdahlum Coppengrave, Einem, Lamspringe, Ohlenrede, Eiershausen, Wetteborn, Graste, Netze, Harvdarnsen, Wolters hausen, Irmenseul, Evensen, Wöllersheim, Neuhoff, Adenstedt, Sellenstedt, Almstedt Segeste, Wrisberg⸗ holzen, Westfeld, Greene, Beulshausen, Erzhausen, Weenzen, Thust, Breinum, Duingen, Luͤbbrechtsen, Rott, hereree s8n. Völziechausen, Capelenhagen, Gehrenrode, Helmscherode, Gra⸗ felde, Sehlem und Kreiensen für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. März 1920. Sie ersaßt nicht das Arbeitsverhältnis von Arbeitern, die in einem Betriebe, der nicht Baubetrieb ist, dauernd mit
Der Reichsarbeitsminister.
Das Porifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ minifterium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden
Arbertgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 15. April 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
8 Bekanntmachung.
Unter dem 16. April 1920 ist auf Blatt 599 lfd. Nr. 2
Sacifcegisters eingetragen worden:
Der zwischen den Vertragsparteien des allgemein verbind⸗ lichen, vom 15. September 1919 ab gültigen Tarifvertrages abgeschlossene Nachtrag vom 20. Februar 1920 wird für die gewerblichen Arb iter im Darmgewerbe gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das gleiche Tarifgebiet für allgemein verbindlich erklärt. Die
Der Reichzarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler. Das Tarffregifter und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34. Zimmer 161, während der regelmählgen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ sten verlangen. Berlin, den 16. April 1920. Der Registerführer. Pfeiffer. Bekanntmachung. Unter dem 16. April 1920 ist auf Blatt 933 des Tarif⸗
Der zwischen vem Deutschen Transportarbeiter⸗Verband, am 30. November 1919 abgeschlossene Tarif⸗ 2 der Verordnung vom 23. De⸗ und der Vororte Alte dorf, Borna b. Chemnitz, Furth, Gablenz, Glösa, Hilbersdorf,
Kappel. Markeredorf b. Chemnitz, Neustadt, Se war und Reichenbrand für allgemein verbindlich
Die
dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarifvertrags aus.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.
der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 16. April 1920. Deer Registerführer. Pfeiffer.
—
ZBekanntmachung.
registers eingetragen worden:
(Arbeitsvachweis zember 1918 (Re chs⸗Gesetz
Charlostenburcg, Wumersdorf, Schmargendorf,
verbindlich erklärt. dem 1. Januar 1920.
Der Reichsarbeitsminister. F. A.: Hr. Sitzlees.
ministertum, Berlin NW. 6, L während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 16. April 1920. 1 Der Registerführer. Pfeiffer.
— —
Belanntmachngg.
vf sten ig hene 1e er zwischen dem Verband der mecklenburgischen Photo⸗ graphen, Ortsgruppe Rostock, und dem Verband der e graphen Steind ucker und verwandten Berufe (Deutscher Sene⸗ felder Bund), Zahlstelle Rostock i. M., am 16. September 1919 abgeschiossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer im photographischen Gewerbe wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der 8. keac ae; berevs d. allgemein verbindlich erklärt. ie allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit
15. Dezember 1919. 8 8 8 Der Reichsarbeitsminister.
3 J. A.: Dr. Sitzler.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Rei baarbe . ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer Iaisbeite der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Alrbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge der eeee “ ist, können von den Vertragsparteien einen ru es Tarisvert
Erstattung der Kosten verlangen. 8 Gh Berlin, den 16. April 1920.
Der Registerführer Pfeiffe
Prenßen.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Der Kreistierarzt, Veterinärrat Haertel in Ostrowo ist in die Kreistierarztstelle in Swinemünde versetzt worden. d
Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.
„Die bisherigen außerordentlichen Professoren in der medi⸗ zinischen Fakultät der Universität in Breslau Dr. Hinsberg 9 789 Stolte sind zu ordentlichen Professoren in derselben akultät, der bisherige außerordentliche Professor Dr. Schering in Leipzig ist zum ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität Halle⸗Wiltenberg,
der Geheime Regierungerat Prosesfor Dr. Cranz zum ordentlichen Professor an der Technischen Hochschule Berlin und der Privatdozent an der Technischen Hoc schule in Hannover Geheimer Baurat Professor Dr. Haupt zum ordentlichen Fe e rosace in der Abteflung für Architektur an der
echnischen Hochschule in “ ernannt wo den.
Der ordentliche Professor Dr. Konen in Münster i. W. ist in gleicher Eigenschaft in die philosophische Fakultät der Universität in Bonn versetzt worden. Die Wahl des Oberlehrers Dr. Ganzenmüller am städtischen Lyzeum nebst Studienanstalt in Bremerhaven zum Direktor der städtischen Viktoriaschule (Lyzeum nebst Studien⸗ anstalt) in Breslau ist namens der Preußischen Staatsregierung
Bekanntmachung.
8 8 In Neubearbeitung ist fertiggestellt und den amtlichen Verkaufsstellen von Kartenwerken der Preußischen Landesaufnahme übergeben worden:
Von der Karte des Deutschen Reichs 1: 100 000 Ausgabe A,
erklärt. Die allagemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem
15. Februar 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Betriebs weig des Fuhrgewerbes ein be⸗ sonderer Fachtarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allaemeinen Verbindlichkeit aus
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während
1 für die der Tarifvertrag infol der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist. von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags geger
Unter dem 16. April 1920 ist auf Blatt 932 des Tarif⸗
Der zwischen dem Verband der Geschäfte⸗ und Industrie⸗ hausbesitzer E. V. in Berlin urd dem Deutschen Portierverband, Sektion 7 des Deutschen Tran portarbeiterverbandes, unter Beitritt des Verhandes Berliner Portiers und Berufsgenossen für Berlin und Umgebung E. V. am 1. August 1919 abge⸗ schlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits⸗ bedingungen der Hauswarte, Fahrstuhlführer, Heizer, Fabrik⸗ portiers und Wächter in Geschäfts⸗ und Industriehäusern wird mit Ausnahme der Bestimmung des Tarifvertrags unter 71 gemäß 8 2 der Verordnung vom 23 De⸗
l. S. 1456) für die Orte Berlin, ortenburg 8 ciedenau, Stealitz, Schöneberg, Tempelhof, Neukölln, “ Hohen⸗ schönhausen, Weißergee, Pankow und Reinickendorf für allgemein Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit
Das Tarifregister und die Regtisterakten können im Reichsarbeits⸗ zuisenstraße 33/34, Zimmer 161,
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infol der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums r gabishe istc könner von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Er⸗
Unter dem 16. April 1920 ist auf Blatt 934 des Tarif⸗
straße 42, ist auf Grun tember 1515 der Verkauf von Flaschenbier bis auf weiteres wegen Unzuverlässigkeit untersagt und sein Lokal schlossen worden, weil er aus 89
branntwein verkauft hat.
gestimmt.
Preisverzeichnisse und Uebersichten sind in den amtli stellen erhältlich. sj sind chen Verkaufs.
Bestellungen sind an dieienige Verkaufsstelle zu richten, in der Bezirt sich der Besteller befindet. “ 1 deren Berlin, den 24. April 1920. 8 8 ELandesaufnahme.
Bekanntmachung.
Dem Kaufmann Siegmund Kantorowitz, Berlin NW. 23, Joseph⸗Haydn⸗Straße 1, habe ich ie Wiederaufnahme des durch Verfügung vom 26. März 1918 — 2703 W. 11—17 — R.⸗A. Nr. 77, 1918, Amtsblatt Stück 14, 1918) untersagten
andels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Web⸗, Wirk⸗ und Strickwaren, auf Grund des § 2 Abs. 2 der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (RSBl. S. 603) durch Verfügung vom heutigen Tage gestattet. Berlin, den 12. März 1920.
8 Der Polizeipräsident.
8
—.
6 1““ Bekanntmachung. Das am 7. Februar 1918 gegen Frau Kar kötter, Berliner Straße 42, erlassene Verbot des
Handels mit sämtlichen Gegenständen des täglichen Beda ich heute zurückgenommen. glich ris habe
Buarmen, den 21. April 1920. 8 8
Die Polizeiverwaltung. Dr. Hartmann.
ö““ Bekanntmachung.
Dem Bäckermeister Wilh. Oberstebrink d. Ae. seinem Sohn Wilh. Oberstebrink d. J. ist Se 8 verlässigkeit der Handel mit sämtlichen Gegenständen des I Bedarfs untersagt worden. — Die Kosten dieser Bekanntmachung haben die Betroffenen zu tragen.
Barmen, den 21. April 1920.
Die Polizeiverwaltung. Dr. Hartmann.
— —
Bekanntmachung. 8
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 19 betr. die Fernhaltung unzuverläfsiger Personen vom Handet wnhn S. 603), baben wir dem Händler Albert Nolte in Dort⸗ mund, Hansastraße 22, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Lebensmitteln aller Art sowie mit sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlaͤssigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unter⸗ sagt. Die Untersagung wirkt für das Reichsgebtet. — Die Kosten der amklichen Bekanntmachung dieser Verfügung im Reichsanzeiger und amtlichen Kreisblatt sind von dem Betroffenen zu tragen. Dortmund, den 22. April 1920. Wucherstelle der Polizeiverwaltung. J. A.: Schwarz.
—
Bekanntmachung. “ ““ Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915. betreffend die Fernhaltung unzuverläfsiger Personen . Handel er.Ge Seite 603), haben wir heute dem Milch⸗ hän dl er Adolf Koslowski durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Milch und Milcherzeugnissen wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Glleiwitz, den 20. April 1920. Die Poliheiverwaltung. J. A.: Je
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnung des Bundesrats vom 23. Septembe 1915 (RGBl. S. 603), betreffend Fernhaltung unzuverläs 88 per sonen vom Handel, habe ich dem Händler Adam Winkel 8 e hö 88g heutigen Tage jeglichen
andel m ebens⸗ und Futtermittel 2
wegen Unzuverlässigkeit untersagt. t Grevenbroich, den 19. April 1920.
Der Landrat. Dr. Schoenfeld.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlä
Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RG. g1. Aüsager habe ich dem Schlaüchtermeister Otto Nock in Potsdam, Brandenburgerstraße 45, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unter⸗ sagt. Gleichzeitig ist auf Grund des § 8 der Bekanntmachung
zur Einschränkung des Fleisch⸗ und Fettverbrauchs vom 28. Okrober
Schließung des Ge⸗
1915 (RGBl. S. 714) die dingliche Lheermesstets Nock angeordnet
schäftsbetriebes des Schl worden.
Potsdam, den 23 April 1920. Der Polizeipräsident. von Zitzewitz.
8 E
Bekanntmachung.
Dem Bierverleger Erich Weiß, hier, Oberst Ho 1 ⸗ 8 der Bundesratsverordnung vom
1 1 3 e 6 rennspiritus hergestellten Trink⸗
Tilsit, den 9. April 1920. Stadtpolizeiverwaltung. J. V.: Krell.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich. In der am 26. April 1920 unter dem Vorsitz des Reichs⸗
ministers Dr. David abgehaltenen Vollsitzung des Reichs⸗ rats wurde den Entwürfen 1) einer “ zu 88 9 101 des Betriebsrätegesetzes vom 4. Februar 1920, 2) einer “ r die Gewährun us der Unfallversicherun 3 den Schutz von 2 Verordnung,
5 einer Verordnun
von Zulagen zu Renten einer Verordnung über 1 nkmalen und Kunstwerken, 4) einer betreffend Aenderung der Postscheckordnung, über die zeitweilige Befreiung von der
erpflichtung zur Konkursanmeldung bei Ueberschuldung zu⸗
Heute hielten die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats
Buntdruck (Grundriß schwarz, Gewässer blau und Gelände braun) 5 Bromberg.
für Volkswirtschaft und für Rechtspflege eine Sitzung ab.
—
Beirat für
wirkenden Lieferungen gedacht sei. 1 traler Fachverbände der Industrie und Auftragsämter der Länder nach
durch Vermittlung der französischen, gerichteten Büros, die in den letzten Lieferungen
gesetzes von Frankreich festgesetzt fest ese
leistel hat.
gab, noch eined
Nach einer in diesen Tagen in Berlin eingegangenen Mit⸗ jeilung der französischen Regierung haben nunmehr auch
von Versailles ratifiziert. Die Ratifikationsurkunde
Griechenlands ist am 30. März 1920, die Ratifikationsurkunde
Portugals am 8. April 1920 in Paris niedergelegt worden. Der Friedensvertrag ist damit gemäß seinen Beschluß⸗ bestimmungen sowohl im Verhältnis zwischen Deutschland und Griechenland als auch im Verhältnis zwischen Deutschland und Portugal in Kraft getreten.
Abgesehen von Griechenland und Portugal ist der Friedensvertrag bekanntlich bisher im Verhältnis zwischen Heutschland einerseits und dem britischen Reiche, Frankreich, Italien, Japan, Belgien, Bolivien, Brasili en, Guatemala, Beru, Polen, Siam, der Tschecho⸗Slowakei, Uruguay, Cuha und dem serbisch⸗kroatisch⸗slowenischen Staat andererseits in Kraft getreten.
Wegen des bekannten Beschlusses der Kommission zur Festsetzung der deutsch⸗belgischen Grenze, wonach im Wüderspruch mit den Bestimmungen des Friedensvertrages und dem einmütigen Willen der Bevölkerung die Eisen⸗ bahnlinie Raeren —-Kaltenherberg — die einzige Bahn des rein deutschen Kreises Monschau — dem belgischen Staat zugesprochen werden soll, hat die deutsche Regierung der Friedenskonferenz, dem Völkerbund und den Regierungen Egands, Frankreichs, Italiens, Japans und Belgiens eine ausführliche Protestnote übermittelt. In ihr wird laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ in eingehenden Rechtsausführungen nachgewiesen, daß dieser Beschluß ver⸗ schiedene Artikel des Friedensvertrages verletzt, insbesondere den Artikel 27, in dem die neue deutsch⸗belgische Grenze genau beschrieben ist, und den Artikel 35, in dem die Zußtändigkeit der Kommission auf das Festsetzen dieser Grenzlinie an Ort und Stelle unter Berücksichtigung der Wirtschaftslage und der Verkehrswege beschränkt wird. Die Note bemerkt:
„Die Kommission hat keine Grenzen festgesetzt, sie hat etwas ganz anderes getan: sie hat eine neue Grenze gesucht, die ihrerseits erst noch festgesetzt werden müßte. Die Kommission will die vor⸗ eschriebene e. auf 30 km Länge, das beißt auf einem volten Fünftel der gesamten deutsch⸗belgischen Grenze bis zu 9 km. Tiefe verschießen und eine 28 km lange Bahnlinie mit fünf Stationen und mit dem davon umschlossenen Gebiet, das bei einem Flaͤcheninhalt von 7500 Heksar ein Drittel des Kreises Monschau ausmacht, einem Areal von zwei Dritteln des Kreises Eupen leichkommt und etwa 2000 deutsche Einwohner hat, Belgien zusprechen. Wenn man den Umfang dieses Gebietes in Verhältnis setzt zu dem gesamten Gebiets⸗ uwachs, den Belgien nach dem Vertrag erhält, so springt die
ugen, daß das Verfahren der Kommission keine Grenz estsetzung, sondern eine Gebietsabtretung und damit eine Aenderung des Friedens⸗ vertrages bedeutet.“
Die Note schließt mit der Feststellung, daß die Kommission mit ihrem Beschluß ihre Zuständ u überschritten hat, wes⸗ halb dieser Beschluß als ungültig betrachtet werden müßte. Die deutsche Regierung erklärt, sie könne den Beschluß nicht anerkennen, und beantragt, den Widerruf des Beschlusses herbeizuführen; sie erklärt sich bereit, die Streitfrage einem internationalen Schiedsgericht zu unterbreiten. In der Note ist noch kurz erwähnt, daß der Beschluß der Kommission auch sachlich in keiner Weise gerechtfertigt ist und in schroffem Widerspruch zu den Wünschen der gesamten Bevölkerung steht. Ueber diese Punkte kündigt die Note eine ausführliche Denk⸗
schrift an.
Im Reichsministerium für Wiederaufbau trat gestern der Wiedergutmachungsfragen zu seiner ersten Sitzung zusammen. Dem Beirat gehören ertreter des Reichzrats, der Nationalversammlung und der interessierten W sschaftskreise an, und zwar: aus den Arbeitgeber⸗ und Uroeitnehmerkreisen der Industrie, des Baugewerbes, des der Landwirtschaft sowie der Architekten⸗,
2
Handwerks und Ingenieur⸗ und Handelskreise.
G Der Unterstaatssekretär im Wiederau fbauministerium Mü ller setzte laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“ nach einleitenden
Begrüßungsworten die Zusammensetzun und den Zweck des Beirats aus inander, dessen Aufgabe es sehe son, das Ministerium bei der Ausführung der durch den Friedensvertrag übernommenen wirtschaft⸗ lichen Wiedergutmachung zu beraten. Nachdem Geh. Regierungsrat Dr. Ruppel einen Ueberblick über die Wiedergutmachungsvorschriften des Friedensvertrags gegeben hatte, berichtete 8 Regierungsrat Cuntze ausführlich über die Frage der Beteiligung Deutsch⸗ lands an den Wiederaufbauarbeiten in den zerstörten Gebieten und die Durch ührung der Wiedergutmachungslieserungen. Er schilderte, wie Frankreich nach einleitenden Verhandlungen über eine unmittelbare Beteiligung Deutschlands an den Wiederaufbauarbeiten in den zerstörten Gebieten durch Stellung von Arbeitern auf die deutschen Anerbietungen in dieser Hinsicht seit Oktober 1919 nicht mehr zurückgekommen ang 8 vorerst eine solche Beteiligung nicht in Frags käme. ein Bild uüber die Verhandlungen zwischen Fr 1 land hinsichtlich der für den Wiederaufbau in den zerstörten Ge⸗ bieten notwendigen Lieferungen. Deutschland habe sich von Anfang an zur Erfüllung der französischen Forderungen, soweit dies in seinen Kräften stand, bereit erklärt. Die Verhandlungen seien aber stets daran gescheitert, daß eine endgültige Einigung nicht erzielt wurde und daß Frankreich die zunächst angeforderten und von Deutschland an⸗
ebotenen Lieferungen nicht abgerufen habe. Gleichzeitig wurde be⸗ prochen, wie die Vergebung der künftig vom deutschen Staat zu be⸗ Sie solle durch Vermittlung zen⸗
Verteilung durch eine Ausgleichsstelle erfolgen. Eingehende Be⸗ sprechungen asen dann die privaten Lieferungen deutscher Firmen in den besetzten Gebieten ein⸗ Tagen Gegenstand von Presse⸗ erörterungen gewesen sind. Der Referent legte dar, daß es sich deutscher Firmen an leansonich⸗
Grund des
iegsschaͤden auf deren Kriegsschäͤden send, sodaß
die Ankäufe aus ten Entschädigung erfolgen, uß haben koͤnnen.
Kohlenersatzprodukte, Chemikalien, ge⸗
Besprechung, die Gelegenheit
dem Gebiete der Mledgegnt. t⸗
at soll kanftig je nach Bedarf einberufen werden. “ 9 ““
rungen, wie Vieh, Kohle,
In der sich daran anschließenden eihe von Fragen aus
machung zu klären, fanden die gegebenen Darlegungen und R
linien die Billigung der erschienenen Mitglieder.
Der Bei
—
Um be lehenden irrtümlichen Ansichten entgegenzutreten, läßi dee Se.dendea sesa laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ im Ruhrgebiet machen:
hn
iechenland und P i Griech nd Portugal den Fr edensvertrag Fapp⸗ Hutsches ihrer
sei, sodaß angenommen werden müsse, daß Er gab dann ankreich und Deutsch⸗
bier um
ivatleute handelt, ranzösischen Sgeenge er keine weitere Belastung des französischen Staats bedeuten und damit auf die von uns zu zahlende Wiedergutmachungssumme keinen Ein
le‚te der Referent dar, was Deutschland bisher an besonderen Lefe⸗
folgendes bekannt⸗ und Sowjet⸗Rußland zu beginn
1) Entsprechend den Bestimmungen des Bielefelder Abkommens der Reichejustizminister erklärt, daß eine Strafverfolgung aller derjenigen nicht r soll, die in der Abwehr des verbrecherischen sten nach ihre Pflicht dem Volke egenüber und zur “ der Verfassung zu tun glaubten. ines besonderen Amnestiegesetzes bedarf es hierzu nach den allge⸗ meinen Grundsätzen des Strafrechtes nicht. Die Staatsanwaltschaften und Militärbehörden haben dementsprechende Anweisung erhalten. Ein besonderer Staatsanwalt soll mit der Beobachtung dieser Grund⸗ sätze beauftragt werden.
2) Eine Amnestie, die über diese Grundsätze und die Bestim⸗ mungen des Bielefelder Abkommens hinausgeht, kann den gesetz⸗ gebenden Körperschaften von der Reichsregierung nicht vorgeschlagen werden. Insbesondere kann allen ü Sg. die auch jetzt noch die Waffen nicht freiwillig herausgaben, keinerlei gnadigung in Aussicht gestellt werden.
3) Die Ansicht, daß infolge der Aufhebung der Standgerichte nunmehr Todesurteile nicht mehr gefällt werden können, ist irrig. Die Todesstrafe kann auch weiterhin durch die ordentlichen Gerichte und die außerordentlichen Kriegsgerichte verhängt werden, soweit sie nach den geltenden Strafbestimmungen angedroht ist.
Die außerordentlichen Kriegsgerichte sind mit Richtern besetzt, die dem Richterstande angehören. Sie entscheiden in beschleunigtem Verfahren. Soweit Todesurteile bereits ausgesprochen, aber noch nicht vollstreckt sind, wird in jedem 829 Fall nachgeprüft werden, ob eine Begnadigung stattündet oder nicht.
Berlin, den 26. April 1920. Der Reichskanzler. Der Reichswehrminister. Geßler.
Müller.
Laut Mitteilung des Präsidenten der Interalliierten Kom⸗ mission der Rheinlande ist zur Erteilung der Einreise⸗ erlaubnis für deutsche Staatsangehörige in das Gebiet von Eupen und Malmedy ledi lich der Königlich Belgische Kommissar von Eupen und almedy zuständig. (Adresse: Haut Commissariat royal Gouvernement d'Eupen et Malmedy; Malmedy.) ie Gesuche müssen schriftlich ein⸗ gereicht werden uvd über den Grund und die Notwendigkeit der beabsichtigten Einreise genauen Aufschluß geben.
Die „Schlesische Volkszeitung“ veröffentlicht einen neuen polnischen Geheimbefehl, in dem die sofortige Mobi⸗ lisation der gesamten polnischen Militärorgani⸗ sation befohlen wird, damit sie ö bereit sei, nach vor⸗ ra v- Vereinigung mit den Koalitiongtruppen gegen die deutsche Verschwörung zu kämpfen. Falls die vorhandenen Waffenlager nicht ausreichen, soll der Kreiskommandant sich sofort an die Alliierten wenden, damit er die nötigen Waffen und Munizion erhält. „Unsere Arbeiter,“ heißt es in dem Geheimbefehl weiter, „find dahin . beeinflussen, daß sie an dem deutschen Generalstreik nicht teilnehmen.“ In einem zweiten Geheimbefehl heißt es:
„Die dortige Oberbefehlsstelle muß ngtürlich eine Verschwörung schaffen und spitzffindig arbeiten. Hierzu ist noͤtig, daß deutsche Un⸗ ruhen unterstützt werden, damit in der Oeffentlichkeit kein Verdacht eines polnischen Aufftandes auf uns fällt. Die Gewerkschaftsverbände müssen glauben machen, daß auf dem Standpunkt der Deutschen ständen und daher ihre Ziele scheinbar unterstützten. 1“ ist notwendig, daß die Oberbefehlsstelle sich an die Inter⸗ allierte Kommission wendet und sie von der Gistenz ge⸗ heimer deutscher Organisationen überzeugt. Es muß glauben emacht werden, daß die Polen weder Waffen noch Munition beß en, daß aber alle polnischen Sportvereine mit den Alliterten verelnigen würden, wenn ihnen Waffen geliefert werden. Dadurch 1. e wir die Existenz unserer geheimen Wa
eutschen werden keine Beweise dafür haben, da polnischerseits organisiert worden ist.“
Es folgen dann genaue Anweisungen, wie der Putsch zu organisieren ist. Adressiert sind die Geheimbefehle streng ver⸗ traulich an den Platzkommandanten von Beuthen.
— Imn den 8. polnischen Protestversamm⸗ lungen in wurden laut Meldung des „Wolff⸗ schen Telegraphenbüros“ folgende Forderungen gestellt:
Alle Beamten müͤssen der Interalltierten Kommission das Treu⸗ elöbnis leisten, die Landräte und Bürgermeister der selbständigen
tadtkreise sind sofort ihrer Aemter zu entheben und durch Beamte der interalltierten Behörde zu ersetzen, schleunigst soll in Oberschlesien eine Volkszählung stattfinden, alle unruhigen, aus Deutschland ge⸗ kommenen Clemente sind zu entfernen, die polnische Sprache ist a Pflichtfach in allen Schulen und als Lehrsprache auf der Unterstufe der Volksschulen einzuführen, die Grenze gegen Deutschland ist zu schließen, das Amtsblatt der Kattowitzer Eisenbahndirekrion soll in polnischer und deutscher Sprache erscheinen. Für Oberschlesten sei ein besonderes Oberbergamt zu errichten.
Ferner wurde beschlossen, eine Abordnung an die Inter⸗ alliierte Kommission zur Ueberreichung der angenommenen Entschließung zu entsenden und einen Zeitpunkt zu ihrer Er⸗ füllung zu stellen. Für den Fall der Nichterfüllung der For⸗ derungen soll der Generalstreik der Industriearbeiter und der Landwirte angekündigt werden. 3
enlager. Die der Aufstand
Großbritannien und Irland.
Gegenüber der Kritik, die bei der Beratung des öster⸗ reichischen Friedensvertrags im Oberhause am Vertrage und besonders an der Regelung der TLiroler Gren frage geübt wurde, führte englischen Blättern zufolge Lord Milner als Regierungsvertreter u. a. aus:
Man könne gegen die von Italien verlangte Grenzfestsetzung nancherlei Einwendungen vorbringen. Es handele sich aber nach dem einstimmigen Urteil der militärischen Sachverständigen der Alliterten um die beste strategische Nordgrenze für Italien. Das Gerede über das arme kleine Oesterreich sei schön und gut, aber man solle nicht Praesen daß Oesterreich später möäglicherweife der südliche Teil Deutschlands werden könne. Dies könne mit Zustimmung des Bölkerbundsrats geschehen. Der Eintritt Oesterreichs in den deutschen Staatenverband in naher Zukunft sei keine Unmöglichkeit. Viele Leute begünstigten diese Faföng. Dadurch werde seine Ansicht aber nicht widerlegt, daß es 8. der Bestimmung der Tiroler Grenze um die Sperrung eines Einfalltores gehandelt habe, durch dessen Vorhandensein Italien in früheren Zeiten zu leiden gehabt habe.
Rußland.
Englischen Blättern wird aus Moskau berichtet, daß ein italienischer Kreuzer in Noworossisk eingetroffen sei.
Litauen.
Auf das abermalige Ersuchen des russischen Kommissars auswärtige Angelegenheiten Tschitscherin ist der Berlingske Tidende“ zufolge Moskau als Verhandlungsort fuͤr die litauisch⸗russische Friedenskonferenz an Stelle Dorpats festgesetzt. Die Konferenz soll in den ersten Tagen des Mai stattfinden. 8 — Die litauische Regierung hat die Einladung Lettlands zur Teilnahme an der baltischen Konferenz in Riga abgelehnt mit der Begründung, die Teilnahme Polens an der Konferenz mache Litauen die Beteiligung
unmoͤglich. 8 Finnland. 8
Das „Hufvudstadsbladet“ teilt zu dem Abbruch der Verhandlungen zwischen Finnland und Sowjetruß⸗ land mit, daß die Verhandlungen, die ursprünglich rein militärtechnischen Charakter haben sollten, allmählich auch inter nationale Fragen von großer Wichtigkeit umfaßten, sodaß die russischen Vertreter sich nicht für ermächtigt hielten, diese Frage
lösen und deshalb abreisten. Diese Entwicklung der Ver⸗ aedeeann ist in erster Reihe auf das Verlangen Norwegens zurückzuführen, an den Beratungen über die Petschengafrage veee.ge- ferner auf die russische 2 am Finnischen Meerbusen Zutritt zum Meer zu erhalten und schließlich auf die karelische Frage. Die russischen Delegierten erklärten egenüber dem Führer der finnischen Delegation, daß die e der Verhandlungen nur vorübergehend sei. In Finnland hat es “ hervorgerufen, daß Norwegen an die Sowjetregierung das Verlangen gestellt habe, bei den ees va r-n über die Petschengafrage vertreten zu sein. In nnsschen politischen Kreisen ist man der Ansicht, daß diese rage vorläufig eine rein finnisch⸗russische Angelegenheit sei. st, wenn Finnland in den Besitz 8 engas gekommen sei, könne von einer event. finnisch⸗norwegischen Verhandlung über eine Grenzregulierung die Rede sein.
Italien. 1
Der Oberste Rat hat dem „Wolffschen Telegraphen⸗ büro“ zufolge endgültig entschieden, dazs England das Mandat über Mesopotamien und Palästina und das Mandat über Syrien erhalten, und erner beschlossen, daß die Festsetzung der Grenzen Palästinas besonderen Abmachungen zwischen Frankreich und England überlassen bleibt. das Statut des Völker⸗ bundes ist die Errichtung Palästinas als jüdisch⸗nationale Heimstätte unter Berücksichtigung der berechtigten Forderungen der arabischen Bevölkerung v. vne. Der Schutz der einzelnen religiösen und natzonalen Minderheiten, den bisher rankreich ausgeübt hat, wird von nun an von den betreffenden onsulaten versehen werden. Die tkürkische Suzeränität über das Gebiet von Smyrna findet darin Ausdruck, daß der Bevölkerung verboten ist, Abgeordnete in das Athener Parla⸗ ment zu entsenden. Nach fünf Jahren darf aber das örtliche “ von Smyrna an Griechenland gnschließen. on diesem Zeitpunkt ab würde dann die türkische Suzeränität
aufhören. Die gemeinsame Erklärung, die von den Alliierten
am der Arbeiten der Konferenz angenommen wurde, 04 nach dem „Wolffschen Telegraphenbüro folgenden Wort⸗
Die alliierten Regiexungen haben von dem 8 Herrn Goeppert vom 20. April Kenntnis genommen, der das uchen des deut 8. Reichswehrministers, ein Heer von 200 000 Mann anstatt der im Vertrag von Versailles vorgesehenen 100 000 Mann zu unter⸗ halten, enthält, ein Ersuchen, das mit der a 8 ac⸗ die Ordnung aufrechtzuerhalten, begründet wixd. Die Alliierten halten darauf so⸗ sort zu erklären, daß ein Vorschl dieser Art nicht einmal seprüft werden kan solange Deutschland die wichtigsten Verpflichtun en des Friedensvertrags nicht erfällt und nicht zur Entwaffnung schreitet, von der der abhängt. Deutschland hat seine Verpflichtungen nicht erfüllt, weder hinsichtlich der Zerstörung des Kriegsmaterials, noch der Herabsetzung der Effektivbestände, noch der Kohlenlieferungen, noch der Wiedergut⸗ machungen und der Kosten für das Besatzungzheer. Es hat weder Genugtuung gegeben, noch sich entschuldigt für die Anschläge, die wiederholt auf Mitglieder alliierter Missionen verübt wurden. Es hac auch noch nicht, wie es im Protokoll des Friedensvertrags vor⸗ gesehen ist Maßnahmen getroffen, um seine Verpflichtungen hin⸗ sichtlich der Wiedergutmachungen zu bestimmen und um Vorschläge zu machen, damit deren von Deutschland zu zahlender Gesamtbetrag festgesetzt werden kann, trotz des dringenden Charakters, den eine Regelung dieser Art im Jateresse aller in Frage kommenden Parteien hat. Deutschland scheint noch nicht einmal geprüft zu haben, wie es seinen Verpflichtungen nachkommen kann, wenn sie verfallen.
Die Alliierten leugnen die Schwierigkeiten nicht ab, denen die deutsche Regierung gegenübersteht, und suchen ihr nicht eine allzu eng⸗ herzige Interpretation des Friedensvertxags aufzuzwingen, aber sie sind einig in der Erklärung, daß sie die Fortsetzung der Uebertretun des Friedensvertrags von Versailles nicht dulden koͤnnen, daß dicser Vertrag ausgeführt werden muß, daß er die Basis der Beziehungen Deutschlands zu den Alllierten bildet, und daß die Alliierten ent⸗ schlossen sind, alle Maßnahmen zu ergreifen, elbst, wenn es notwendig sei, auch zur Besetzung eines neuen Teils des deutschen Gebiets zu schreiten, um die Ausführung des Vertrags sicherzustellen. Die Alliterten erklären übr gens, daß sie nicht die Absicht haben, irgend⸗ einen Teil des deutschen Gebiets zu annektieren.
Die Alllierten glauben, daß die durch die Verletzungen des Friedentvertrags aufgeworfenen Fragen und die zur Sicherstellun ihrer Ausführung notwendigen Maßnahmen auf leichtere Art bn einen Meinungsaustausch zwischen den Regierungschefs secete⸗tel; werden können als durch Noten. Die Alliierten haben deshalb entschieden, die Chefs der deutschen Regierungzu einer direkten LEIö mit den Chefs der alliierten Regierungen einzuladen. Sie wünschen, 27 für die vor⸗ gesehene Zusammenkunft die deutsche 1ESS g Senn präzise Erklärungen und Vorschläge übder alle angeführten Gegenstände unterbreitet. Wenn man zu einer nach jeder Hinsicht befriedigenden Regelung ge⸗ langt, werden die alliierten Regierungen geneigt sein, mit den deut chen Vertretern alle Fragen zu diskutieren, die sich auf die innere Ordnung und das wirtschaftliche Wohlergeben Deutschlands beziehen. Aber Deutschland muß begreifen, daß die Einigkeit der Antierten in bezug auf die Ausführung des Friedaensvertrags ebenso innig ist, wie sie es während des Krieges war, und daß das einzige Mittel für Deutsch⸗ land, seinen der Welt wieder einzunehmen, in der loyalen Ausführung der Verpflichtungen, die es unterschrieben hat, besteht.
Tschecho⸗Slowakei.
Bei den Wahlen zum Senat, die vorgestern statt⸗ pbrg. haben, waren in den ersten sieben Wahlkreisen, die öhmen und Mähren umfassen, 111 Senatoren zu wählen.
Der Kapitän des Kreuzers habe die Sowjetbehoͤrden benach⸗ richtigt, daß er von dem italienischen Ministerpräsidenten er⸗ mächtigt worden sei, vorläufige Verhandlungen über die An⸗ knüpfung amtlicher Beziehungen zwischen Italien en.
Wie „Wolffs Telegraphenbureau“ berichtet, sind im ersten Wahlgange 74 gewählt worden. Von e- entfallen auf die Nationaldemokraten 6 Mandate, alisten 6, tschechische Sozialdemokraten 28, auf tschechische Klerikalen 10, Bund der Landwirte 8, deutsche Sozialdemokraten 11, deutsch⸗christlich⸗
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