1 eingetragene Genossenschaft mit un⸗ beschränkter Hafipflicht“ heute folgendes eingetragen:
Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 21. März 1920 sind für den Waldarbeiter Heinrich Alms der Bahn⸗ wärter Wilhelm Reupke in Nauen als II. Vorsitzender und für den verstorbenen Bürstenmacher August John der Rotten⸗ führer Karl Brandes in Nauen als Kassierer in den Vorstand gewählt.
Lutter a. Bbge., den 25. März 1920.
Das Amtsgericht.
Malchow, Mecklb. [11779] 8G de geschesre Pnen. ng der erkgenossenschaft al⸗ chow’'er Tuchsfabrikanten, e. G. m. B. H. vom 23. März 1920 ist die Haftsumme auf 3000 ℳ jestgesetzt. Malchow (Mecklo.), 23. April 1920. Mecklb.⸗Schwerinsch. Amtsgericht.
Memmingen. [11781] Genossenschaftsregistereinträge. Vorstandsänderungen.
1) par⸗ unb Parlehenskassenver⸗ ein Ziemetshausen, e. G. m. u. H. dort. Ausgeschieden: Leonharb Trappen⸗ dreher. Neugewählt: Michael Wurm, Metzgermeister in Ziemetsbausen.
2) Baugenosseuschaft Memmingen, r. G. m. u. HS. dort. Ausgeschieden: Rudolf Neunhoeffer und Anton Münzen⸗ rteder. Neugewählt: Petee Lang, städt. Bauamtmann, und Otto Schnabel, Kauf⸗ mann, beide in Memmingen.
Memmingen, den 22. April 1920.
Amtsgericht.
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HMänster, Weatf. 111783] In unser Genossenschaftsregister ist heuse zu der unter 20 eingetragenen Bäuerlichen Bezugs⸗ und Absat⸗ nenossenschaft Saerbeck, eingetragene ESGenossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht zu Paerbeck heute eincgetragen, daß das Vorstandtzmitalied Heinrich Vos⸗ kort zu Saerbeck durch Tod ausgeschieden und an seine Stelle August Segbert⸗ Wiesmann getreten ist. Münster, den 20. April 1920. Das Amtsgericht.
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Neuburg, Donau. 111784] Schuhmacher⸗Nohstoffgenvssenschaft Dillingen und Umgebung, einge⸗ tragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht, Dillingen. Das Statut ist vom 10. Dezember 1919. Gegenstand des Unternehmens ist die Be⸗ schffung der zum Betriebe des Schuh⸗ macherhandwerks erforderlichen Rohstoffe und Materialien auf gemeinschaftliche Rechnung und Verkauf derselben an die Mitalieder. Die Haftsumme beträgt für jeden Geschäftsanteil 50 ℳ. Die hoͤchste ahl der Geschäftsanteile, auf welche ein nosse sich beteiligen kann, beträgt 10. Die Zeichnung für die Genossenschaft ge⸗ schieht rechtsverbindlich in der Weise, daß zwei Mitglieder des Vorstands zu der Firma der Gevnossenschaft ihre Namen hinzusetzen. Die Bekanntmachungen ber Genossenschaft erfolgen unter der Firma der Genessenschaft, welcher die Unter⸗ chriften von zwei Vorstandsmitgliedern hinzuzufügen sind, in der Schwäͤbischen Honauteitung in Dillingen. Vorstand: Zacherl, Alois, Botzenhardt, Jakob, und Baumeister, Josef, sämtliche in Dillingen. Die Einsicht der Liste der Genossen ist wäbrend der Dienststunden jedem gestattet. Reubung a. D., den 6. April 1920. Amtsgericht — Registergericht.
Neuburg, Donau. [11785] Schuhmacher⸗Rohstoffgenossenschaft Lauingen, eingenragene Genpsfsen⸗ schaft mit beschräukter Haftpflicht, Lanuingen. Das Statut ist vom 21. De⸗ ember 1919. Gegenstand des Unter⸗
Genosse sich beteiligen kann, beträgt 5. Zwei Vorstandemitglieder können rechts⸗ verbindlich für die Genossenschaft zeichnen. eichnung geschieht in der Weise, die Zeichnenden zu der Firma der Genossenschaft ihre Namensunterschrift hinzufüugen. Die Bekanntmachungen der Gernossenschaft erfolgen unter der Firma der letzteren, gezeichnet von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern, im Lauinger Anzeiger. Vorstand: Spring, Andreas, n Lauingen, Schmid, Albert, in Lauingen, Jörg, Josef, in Gundelfingen. Die Ein⸗ sicht der Liste der Genossen ist während der Dienststunden jedem gestattet. Neuburg a. D., den 6. April 1920. Amtsgericht — Megistergericht.
enburg, Donau. [11737]
Molkereigenossenschaft Schopflohe u. Umatbung. eingetragene Gennssen⸗ schaß mit unbeschränkter Haftpflicht in Schopflohr. In den Vorstand wurde gewählt: Zöllinger, Alois, Oekonom in Schopflohe. Ausgeschieden ist Prechter, Heinrich.
Neuburg a. D., den 6. April 1920.
Amtsgericht (Registergericht).
Neuburg, Donau. [11786] Lopar⸗ und Darleheuskaffenversin Edelshausen, eingetragene Genossen⸗ chaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Edelshausen. In der Generalver⸗ sommlung vom 14. März 1920 wurde folgende Aenderung des Statuts be⸗ schlossen:
Die Bekarntmochungen werden nur in der Verbandszeilschrift „Der Genossen⸗ chafter“, herausgegeben vom landwirisch.
Revisionsverband e. V., Regensburg, ver⸗ öffentlicht. Neuburg a. D., den 6. April 1920. Amtogericht — Reaistergericht.
Neuburg, Donau. [11789] Berg im Gauer Spar⸗ und Dar⸗ lehene kassenverein, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Past⸗ pflicht in Berg im Cau. In den Vorstand wurde gewählt: Otttilinger, Andreas, Gütler in Dirschhofen, Vor⸗ stehervertreter, Koppold, Audreas, Gütler in Eppertshofen. Ausgeschieden sind Wenger, Kaspar, und Knöferl, Leopold. Neuburg a. D., den 6. April 1920. Amtsgericht — Registergericht.
Nenburg, Donau. [11788]
Darlehenskassenverein Bachhagel, eingetragene Genossenschaft mit un⸗ beschräukter Haftpflicht in Bachhagel. In den Vorstand wurde gewählt Willer, Josef, Hs.⸗Nr. 62 in Bachhagel. Aus⸗ geschieden ist Saur, Anton.
Neuburg a. D., den 6. April 1920.
Amtsgericht — Registergericht.
Neuburg, Donam. [11790] Darleheuskaffenverein Deisenhofen, eingetragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht in Peisenhofen. In den Vorstand wurde gewählt: Gerst⸗ mayr, Ludwig, Linder, Michael, und Rehm, aver, Otkonomen in Deisen hofen; aus⸗ geschieden sind Seiler, Grorg, Sennivg, Martin, und Helmschrott, Michael. Neuburg a D., den 7. April 1920 Amtsgericht — Registergericht.
Neustadt, Orla. [11791]
In unser Gen ossenschaftsregister ist heute bei dem unter Nr. 6 eingetragengen „Konsum, Spar⸗ und Produktiv⸗ verein Neustadt an der Orla und Umgegend e. G. m. b. H. in Neu⸗ stadt an der Orla“ folgendes eingetragen worden: 2 Durch Beschluß der Generalversammlung vom 14. April 1920 sind die §§ 48. und 51 des Statuts abgeändert. Der Geschäftsanteil und die Haftsumme eines jeden Mitglieds sind von 60 ℳ auf 120 ℳ erhöht worden.
Neustadt an der Orla, den 22. April
1920.
Oschersleben. [11798] In unser Genossenschaftsregister ist am 19. April 1920 bei der unter Nr. 3 eingetragenen Oevossenschaftsmolkerei Hordorf, eingetragene Geuossenschaft mit beschränkter Haftpflicht zu Hor⸗ dorf, eingetragen worden: Der Landwirt Markus Witte und der Landwirt Otto Reß in Hordorf sind aus dem Vorstand ausgeschieden. Der Landwirt Gustav Reinhardt in Hordorf ist zum Vorstandt⸗ mitglied bestellt. Preußisches Amtsgericht Oschersleben (Bode).
Ottmachau. 111799] In das Genossenschaftsregister Nr. 51. ist bei dem Konsumverein für Ott⸗ machan u. Umgegend, e. G. m. b. H. beute folgendes eingetragen worden: Der Amtsgerschlssekretär Paul Thann⸗ häuser aus Ottmachau ist aus dem Vor⸗ stand ausgetreten und als sein Stellver⸗ neter der Eisenbahnunterassistent Richard Heisig aus Ottmachau in den Vorstand gewählt. Anmtsgericht Ottmachau, b den 19. April 1920.
Paderborn. 111800]
In das Grnossenschaftsregister ist bei der Genossenschaft Lippspringer Epar⸗ und Darlehnsverein, eingetragene Genofsenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht zu Lippspringe (Ne. 5 des Re⸗ gisters) heute folgendes eingetragen worden:
Der Gastwirt Wilhelm Ehl zu Lipp⸗ springe ist aus dem Vorstande audge⸗ schieden und an seine Stelle der Brunnen⸗ sekretär Friedrich Rüschenpöhler zu Lipp⸗ springe in den Vorstand gewählt und ein⸗ getreten.
Paderborn, den 20. April 1920.
Das Amtsgericht.
Pfeddersheim. [11801] Spar⸗ und Darlehnskasse, einge⸗ tragene Genossenschaft mit unde⸗ schränkter Haftpflicht in Leiselheim: Philipp Spies ist aus dem Vorstand aus⸗ geschieden und an seine Stelle der Philipp Fuhry getreten. . Pfeddersheim, den 19. April 1920. Hess. Amtsgericht.
Pfeddernheim. [11802]
Spar⸗ und Darlehnskasse, einge⸗ tragene Genossenschaft mit un⸗ beschränkter Haftpflicht in Liqui⸗ dation in Wies⸗Oppenheim. Nach vollständiger Verteilung des Genossen⸗ schaftsvermögens ist die Vollmacht der Liquidatoren erloschen.
Pfeddersheim, den 21. April 1920.
Hess. Amtsgericht.
Polnin. [11805] In das Genossenschaftsregister des unter⸗ zeichneten Gerichts ist heute bei dem Spiritusbrennereiverein Demsberg, eingetragene Geuvssenschaft mit be⸗ schräunkter Haftpflicht zu Pewsberg — Nr. 6 des Regtsters — eingetragen, daß Otto Schumann aus dem Vorstande ausgeschieden und an seine Stelle Edmund Fey in Großwardin gewählt ist. Polzin, den 14 April 1920 Amtsgericht.
Hömhild. 1 111807] In das Genossenschaftsregister zu Nr. 7
bei der Hainaer Dresch⸗Genofsenschaft,
c. G. m. 5. H. in Haina ist heute ein⸗ getragen worden:
Der Landwirt Rudolf Gräf ist aus dem Vorstand ausgetreten und an seine Stelle der Landwirt Friedrich Nennsttel in den Vorstand gewädlt.
Römhiid, ven 19. April 1920.
Das Amtsgericht.
Rummelsburg, Pomm, 11808]
In unser Genossenschaftsregister Nr. 17 Rummelsburger Vtehverwertungs⸗ geuossenschaft e. G. m. b. H. zu Rummelsburg t/Pom. ist heute folgen⸗ des eingetragen worden: An Stelle des aus dem Vorstand geschiedenen Pastors Adamy ist der Ingenieur Karl Kautz ge⸗ wählt. Rummelsburg, den 20. April 1920. Amtsgericht.
Sgagan. [11809]
In unserem Genossenschaflsregister wurde heute bei der unter Nr. 50 ver⸗ zeichneten Genossenschaft Schlesische Dachdeckergenossenschaft e. G. m. b. H. Sagan eingetragen, daß August Weißmann aus dem Vorstande aus⸗ geschieden und an seine Stelle Richard Weißmann in Hirschberg in den Vorstand gewählt worden tst.
Amtsgericht Sagau. 21. April 1920.
St. Elasien. [11810]
Zum Genossenschaftsregister Band 1 O. Z. 16, Firma Banverein Pt. Blasien, eingetragene Beuossenschaft wit be⸗ schränkter Haftpflicht in 2t. Blasiln, wurde heute eingetragen: Das Statut ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 16. April 1920 in §§ 13 und 301 geändert. Die höchste Zahl der Geschätts⸗ anteile ist auf 200 erhoht.
St. Blasien, den 22. Rpril 1920.
Schenefeld, Bz. Kiel. [11311] In das hiesige Geuossenschaftsregister ist bei der Genessenschaft Genossen⸗ schaftsmeiereile. G. m. u. H. in Aget⸗ horst folgendes eingetragen worden:
Aus dem Vorslande sind ausgeschieden: die Landleute Johann Heuer und Peter Hinrichs in Nienbütiel sowie Johann Grabbe in Agethorst. An ihrer Stelle sind in den Vorstand 11 Landmann Hans Christian Hinrichs in Nienbüttel, Landmann Christian Fock in Nienbüttel und Landmann Johann Dammann in Agethorst.
.ese. (Bez. Kiel), den 22. April
Das Amtsgericht.
Schlochau. [11812]
In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 9 bei der Genossenschaft des Mossiner Spar⸗ und Darlehnskassen⸗ vereins, eingetragene Genossenschafz mit unbeschränkten Haftpflicht, einge⸗ tragen: Der Gutsbesitzer Franz Purwin, Damnitz, ist aus dem Vorstand ausge⸗
schieden und an seiner Stellle der Besitzer
Karl Radtke, Mossin, gewählt. Amtsgericht Schlochau, den 20. April 1920.
Schwetzingsen. [11814]
Genossenschaftsregistereintrag zu O.⸗Z. 15 — Landwirtschaftliche Gin⸗ und Ver⸗ kaussgensssenschast Frziedrichsfeld e. G. m. b. H. in Friedeichskelb — Die höchste Zahl der Geschäftsanteile ist durch Beschluß der Geueralversammlung vom 26. März 1920 auf 50 erhöht.
Gchwetzingen, den 22. April 1920.
Amtsgericht. II.
Seidenberg. 111818] In unserem Genossenschaftsregifter ist heute bei der unter Nr. 4 eingetragenen „Molkerei Bellmannsvorf, einge⸗ tragene GBenossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht in Bellmanns⸗ dorf“ eingetragen worden, daß an Stelle des ausgeschiedenen Bauergutsbesitzers Gustav Lange der Gutsbesitzer Gustav Haftmann in Schönbrunn in den YVor⸗ stand gewählt ist. Seidenberg O L., den 16. April 1920. Das Amtsgericht.
Sinsheim, Elsenz. [11820]
Zum Genossenschaftsregister Orb. Zahl 30 wurde bei Firma Ländlicher Kredit⸗ verein Eichtersheim e. G. m. u. H. in Eichtersheim eingetragen: An Stelle des ausgetretenen Friedrich Ries wurde Ferdinand Ries in Eichtersheim in den Vorstand gewählt.
Siusheim, den 21. April 1920.
Bad. Amtsgericht.
Soldin. 111821]
In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 20 — Epar⸗ und Darlehns⸗ kafse eingetragene Geuossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Soldin — eingetragen worden:
An Stelle des § 36 Abs. 2 des Statuts trut folgende Bentmmung: Die Bekannt⸗ machungen der Genossenschaft sind in die Landwirtschaftliche Genuossenschaftszeitung für die Provinz Brandenburg aufzunehmen.
Soldin, den 22. April 1920.
Das Amtsgericht.
Stargard, Pomm. [11823]
In unser Genossenschaftsregister ist heure unter Nr. 100 die Genossenschaft unter der Firma „Konsum⸗Genossenschaft für Dölitz und Umgegend, einge⸗ tragene Genossenschast mit bde⸗ schränkten Haftpflicht“ mit dem Sitze in Dölitz eingetragen worden. Das Statut ist am 26. Oktober 1919 fest⸗ gestellt. Gegenstand des Unternehmens ist die gemeinschaftliche Beschaffung von Lebens⸗ und Wtrischaftsbedürfnissen im großen und Adsatz im kieinen gegen Be⸗ zahlung an die Mitglieder. Die Bekannt⸗
machungen der Genossenschaft erfolgen unter der Firma, gezeichnet von 2 Vor⸗ standsmitgliedern, in der Pyritz⸗Stargarder Volkszeitung. Vorstandsmitglieder sind: der Zimmerpolier Wilhelm Hinzmann, der Zimmermann Gustav Anton, der Stell⸗ macher Hugo Lindholz, der Rentier Hermann Hintz, sämtlich in Dölitz. Die Willengerklärungen des Vorstands erfolgen durch mindestens 2 Mitglieder; die Zeichnung geschieht, indem zwei Mit⸗ glieder der Firma ihre Namengunterschrift beifügen. Die Einsicht der Liste der Ge⸗ nossen ist während der Dienststunden des Gerichts jedem gestattet.
Stargard i. Vomm., den 19. April 1920.
Amtsgericht.
Stuttgart. [11824]
In das Genossenschaftsregister wurde heute hbei der Handwerkerbank Fever⸗ bach, Eingetragene Geuossenschaft mit unbdeschränkter Haftpflicht in Feuer⸗ bach, eingetragen: Die Generalversamm⸗ lung vom 29. März 1919 und 24. März 1920 hat die Statuten vom 5. Okt. 1906 geändert, dabei wurde auch der Wortlaut der Firma geändert in: Gewerbebank Feuerbach, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Paftpflicht.
Den 22. April 1920.
Amtsgericht EStuttgart Amt. Landoerichtsrat Hutt.
TIIsit. [11826]
In unser Genossenschaftzsregister ist heute bei der unter Nr. 1 eingetragenen Firma Borschuß⸗Berein zu Tilsit, einge⸗ tragene Genossenschaft mit unbe⸗ schräukter Haftpflicht in Tilsit, fol⸗ gendes eingetragen:
Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 9. Ipril 1920 wird § 49 Abs. I. des Statutz dahin abgeändert: Der Betrag, bis zu welchem sich die einzelnen Genossen beteiligen können (Geschäftsanteil), wird auf 2400 ℳ fesigesetzt.
Tusit, den 16. April 1920.
Das Amtsgericht. Abt. 6. 111828]
Trier. In das Genossenschaftsregister wurde beute bei bem „Longnicher Spar⸗ und Darlehnskassenverein e. G. m. u. H.“ in Longuich — Nr. 63 — eingetragen: Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 5. April 1920 ist der § 29 letzter Satz des Statuts dahin geändert: Die Bekanntmachungen werden veröffent⸗ Ff in dem Blatte „Bauernstimmen“ in rier. Trier. den 19. April 1920.
Das Amtsgericht. Abt. 7.
Uelzen, Bz. Mann. [11829] Im Genossenschaftsregister ist bei der Molkereigenofsenschaft Stederdorf c. G. m. u. H. in Stederdorf folgendes eingetragen: Der Hofbesitzer Heinrich Gade zu Stederdorf ist durch Tod aus dem Vorstande ausgeschieden und an seine Stelle der Hofbesitzer und Gastwirt Herbert Köthke daselbst getreten. Uerlzen, den 13. April 1920. Das Amtsgericht.
Weimar. [11863] In unser Genosseinschaftsregister Bd. 1 Nr. 21 ist bei dem Paushaltsverein zu KWeimar, eingetragene Geuoffen⸗ schaft mit beschränkter Hastpflicht in Weimar, heute eingetragen worden: Die Haftsumme beträgt jetzt 100 ℳ. Die §§ 44, 47, 50 und 57 der Satzung sind durch Beschluß der außerordentlichen Mitaliederversammlung vom 19. April 1920 in der aus Bl. 124 der Register⸗ akten ersichtlichen Weise geändert worden. Der Kaufmann Fliedrich Braun in Weimar ist zum ordentlichen Vorstands⸗ mitglied gewählt worden. Weimar, den 23. April 1920
[11833]
Wiehl, Kr. Gnmmmersbach. Im Genossenschoftsregister 7 ist bei der Landwirtschaftlichen Bezugs⸗ und Ablatzgensssenschaft eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit deschräunkter Haft⸗ pflicht in Oberwiehl beute folgendes eingetragen: Die Haftsumme ist auf
300 ℳ erhöht. 1.“
Wiehl, den 21. Ipril 1920.
Amtsgericht.
[11836] Genossenschafts⸗
Zittau.
Auf Blatt 7 des registers II, betreffend den DPaelehns⸗ und Sparkassenverein zu Firsch⸗ felde, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränktter Haftoflicht, ist eingetragen worden: Der Sägrwerks⸗ besitzer Julius Hofmann in Hirschfelde und der Gasthofsbesitzer Max Rieger in Hirschfelde sind nicht mehr Mitgalieber des Vorstande. a. Max Oskar Kretschmer, Gutzbesitzer in Huschfelde, b. Richard Geißler, Hautbesttzer in Hirschfelde, c. Emil Posselt, Gutspächter in Hirsch⸗ felde, d. Paul Heller, Sägewerkspächter in Hirschfelde, o. Oskar Ewald Fänfstück, Gutebesitzer in Rosenthal, sind Mitglieder des Vorstands, und zwar Kretschmer Vereinsvorsteher, Geißler Rechner
Zittan, am 21. April 1920.
Das Amisgerscht.
88 8 Zöblitz, Erzgeb. 11837] Auf Blatt 4 des hiesigen Genossen⸗ schaftsregisters über den Hanverein Zöblitz, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht zu Zöblitz (Grzgeb.), ist beute eingetragen worden: Das Statut ist abgeändert. Geschäfts⸗ anteil urnd Haftsumme sind auf 400 ℳ
erhöht worden.
9) Musterregister.
(Die ausländischen Muster werdhen unter Leipzis veröffentlicht.) Eichstätt. 1121881 In das Mußteerregister ist eingetragen: Mittelfränkische Thamotte⸗Ofen⸗ fabrik, Wilhelm Bötscher in Weißen⸗ busa i. B.: ein verschlossenes Paket, 2 Ofenzeichnungen unter dem Namen Praktikus, Muster für plastische Ereug⸗ nisse, Nr. 1 u 2, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 24. April 1920, Vor⸗
mittags 10 Uhr. Eichstätt, den 24. April 1920. Amtsgericht.
SGmünd, Schwäbinsch. [12189] In das Musterregister ist eingetragen: Nr. 896. Firma Johann Franz
jun. in Gmünd, ein veisiegelter Um⸗
schlag, entbaltend 6 Modelle von Randeln
A, B, C, D, E, G und fünf Modelle von
Pressungen Nr. 1, 2, 3, 4, 40 für plastische
Erzeugnisse, angemeldet am 12. April 1920,
Nachm. 6 Uhr, Schutzfrist 3 Jahre.
Nr. 897. Firma Erich Wöhler u. Co. in Gmünd, ein versiegelter Umschlag, enthaltend 16 Ringmodelle für plastsche Erzeugnisse der Goldwaren⸗ sabrikatton, Fabriknummern 321, 341, 225, 320, 331, 329, 339 b, 323, 340, 328, 332, 333, 11, 12, 13, 14, angemeldet 21. April 1920, Nachmittags 4 Uhr 15 Minuten, Schutzfrist 3 Jahre.
Den 25. April 1920.
Württ. Amtfgericht Gmünd. Amtzrichter Schmidt.
Perieberg. [12190] In das Musterregister ist eingetragen: Nr. 3. Handlungsgehülfe Kurt
Grüttke in Perleberg. 1 Unschlag, ge⸗
schlossen, mit der Inhaltsangabe: Re⸗
klamevorschlag, der in seiner Zusammen⸗ stellung als neu und eigenartig zu be⸗ zeichnen ist, für den Vertrieb eines che⸗ mischen Artikels (eptl. Schuhcreme) unter möglicher Ausschaltung des Engroshandels.
Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am
15. April 1920, Nachmittags 3 Uhr
10 Minuten.
Perleberg, den 24. April 1920. Das Amtsgericht.
—
8
11) Konkurse.
Kellinghusen. 112390] In dem Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Mühlen besitzers Adol Friedrich Theilen in Keninghusen ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhbebung von Einwen⸗ dungen gegen das Schlußverzeichvis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen sowie zur Anhörung der Gläubtger über die Erstattung der Aus⸗ lagen und die Gewährung einer Ver⸗ gütung an den Konkursverwalter und an die Mitglieder des Glänubigerausschusses der Schlußtermin auf Donnerstag, den 27. Mai 1920, Vormittags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht hierselbst bestimmt. Kellinghusen, den 21. April 1920. Das Amtsgericht.
12) Tarif⸗ und
Fahrplanbekannt⸗ machungen der Eisen⸗ 88 82 bahnen. vesv dg8
Am 1. Mai 1920 treten in Kraft:
1) Zum DPeutschen Eisenbahngütertarif, Teil I Abteilung A vom 1. Mai 1917 der Nachtrag VI.
2) Zum Deutschen Eisenbahngütertarif, Teil I Abteilung B vom 1. April 1918 der Nachtrag III.
3) Zum Deutschen Eisenbahntiertarif, Teil I vom 1. April 1913 der Nachtrag IX.
4) Zum Deutschen Eisenbahnpersonen⸗ und Gepäcktarif, Teil I vom 15. Juli 1919 der Nachtrag III.
Die Nachträge enthalten Aenderungen und Ergänzungen der Eisenbahnverkehrs⸗ ordnung, der Ausführungsbestimmungen und der Anlage C zur Eisenbahnverkehrs⸗ ordnung, der Allgemeinen Tarifvorschriften nebst Güterklassifikation und des Neben⸗ gebührentarifs. Die Ausfübrungsbestim⸗ mungen zur Eisenbahnverkehrsordnung sind gemͤß § 2 dieser Ordnung genebhmigt worden. Neben Frachtvergünstigungen und sonstigen Erleichterungen werden fast sämtliche Nebengebühren im Güter⸗ und Tierverkehr erhöht. Dementsprechend werden auch im Deutschen. Eisenbahn⸗ personen⸗ und Gepäcktarif, Teil I, die in den Ausführungsbestimmungen zu §§ 33, 44 und 46 der Eisenbahnverkehrsorduung festaesetzten Nebengebühren mit Wirkung vom gleichen Tage strerfgeleh.
Das Inkrafttreten der Tariferhöhungen mit verkürzter Veröffentlichungsfrist ist auf Grund der vorübergehenden Aenderung des § 6 der Eisenbahnverkehrsordnung (7GBl. 1914 S. 455) genehmigt worden. Nähere Auskunft erteilen die Verkehrs⸗ büros der deutschen Eisenbahnverwaltungen.
Druckabzüge der Nachträge können vom 25. April 1920 an von den deutschen Ersenbahnverwaltungen, in Berlin von
dem Auskunftsbüro (Bahnhof Alexander⸗
platz) käuflich bezogen werden. Berlin. den 23. Aprkl 1920.
Zöbntz, den 24. April 19202.. Datß Amttzgericht. 1
Eisenbahndirektion.
Der Bezugspreis beträgt viertrlfährlich 18 ℳ. Alle Postanstalten uchmen Bestellung an; für Gerlin auter den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Belbstabholer EP8 auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße 32. L11““ ie Nummern hosten 80 ff. he e 1
Einzelne
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einhreits- zeile 1,50 ℳ, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 2,50 ℳ. Außerdem wird anf den Anzeigenpreis ein Ceuerungs- uschlag von 80 v. H.
erhoben. Anzeigen nimmt an: Geschäftsstelle des Reichs- und HStaatsanzeigers, Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
Reichsbankgirokonto.
Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich. Ernennungen ꝛc. Reichswahlgesetz. Bekanntmachung zu § 10 der Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über die Außenhandele kont olle. Bekanntmachung, betr. Aenderung der Bekanntmachung über
die Anmeldung von Rechten und Beteiligungen bei öffent⸗
lichen Unternehmungen und Konzessionen aus Aplaß der Durchführung der Bestimmungen des Artikels 260 des Friedensvertrages.
Bekanntmachung zur Bekanntmachung, betr. Enteignung der
Schiffe mit einem Raumgehalt von 1600 Bruttoregistertonnen und darüber. Handelsverbot. Erste Beilage.
Bekanntmachungen, betreffend Tarifverträge.
Preußen. 8
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
Gesetz zur Aenderung des Gesetzes über die Gewährung einer Entschädigung an die Mitglieder der verfossunggebenden Preußischen Landesversammlung vom 21. März 1919.
Urkunde über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Vereinigten Aluminiumwerke A.⸗G. in Berlin.
Bekanntmachung, prüfung durch die Diplomprüfung.
Erlaß, betreffend Annahme und Einlösung von Zinsscheinen der Reichsanleihen und Schutzgebietsanteihen.
Bekanntmachung, betreffend den kommunalabgabenpflichtigen Reinertrag der Rawitscher Eisenbahn.
Bekanntmachung, betreffend den Semesterbeginn an der Tech⸗ nischen Hochschule in Berlin. 1 Bekanntmachung der nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 in den Regierungsamtsblättern veröffentlichten Erlasse,
Urkunden usw. Aufhebung eines Handelsverbois. — Handelsverbote.
Amtliches.
Deutsches Reich.
Der Reichspräsident hat auf Vorschlag des Reichsrats
unterm 17. April 1920 ernannt: zu Mitgliedern der Reichedisziplinarkammern —in Bremen den Finanzamtmann Nessenius vom Landes⸗ finanzamt Bremen, in Breslau den Obec⸗ und Geheimen Postrat Jurany in
Liegnitz,
in Frankfurt a. M. den Oberlandesgerichtsrat von Barten⸗
werffer in Frankfurt a M.,
in Königsberg i. Pr. den Postrat Conradi in Gum⸗
binnen, in Trier den Ober⸗ und Geheimen Postrat Steinhoff in Köln für die Dauer der von ihnen bekleideten Reichs⸗ beziehungs⸗ weise Staatsämter. v Reich swahlgese b Vom 27. April 1920. Die verfassunggebende Deutsche Nationalversammlung hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird: 1b I. Wahlrecht in Wählbarkeit.
Reichstagswähler ist, wer am Wahltag Reichsangehöriger und
anzig Jahre alt ist. 9 88 Wähler hat eine Stimme.
§ 2. htssse MWehlrecht sit. b 8b ist oder unter eas ee Vormundschaft oder wegen geistigen Gebrechens unter Pflegschaft steht, 2. wer vechtefa 8 Richterspruch die bürgerlichen Ehren⸗ rechte verloren hat. 1 1 Die Ausübung des “ fuht für die Soldaten während auer der Zugehörigkeit zur Wehrmacht. g DPenir der in der Ausübung ihres Wahlrechts sind Personen, die wegcen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche in einer Heil⸗ oder Pflege⸗ anstalt untergebracht sind, ferner Straf⸗ und Untersuchungsgefangene sowie Personen, die infolge gerichtlicher oder polizeilicher Anordnung in Verwabrung gehalten werden. Ausgenommen sind Personen, die sich aus politischen Gründen in Sckutzhaft befinden. —
Wählen kann nur, wer in eine Wählerliste oder Wahlkartei ein⸗ getragen ist oder einen Wahlschein hat.
§ 4. 1 ihlbar ist jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag fünfund⸗ zwa ün Jahre all und seit mindestens einem Jahre Reichs⸗ zngehöriger ist. 6 5b Ein Abgeordneter verliert seinen Sitz
1. durch Verzicht,
Berlin, Freitag, den 30. April,
-e-B
Abends.
8 2. durch nachträglichen Verlust des Wahlrechts, 3. durch strafgerichtliche Aberkennung der Rechte öffent⸗ lichen Wahlen, 4. durch Ungültigerklärung der Wahl oder sonstiges Ausscheiden beim Wahlprüfungsverfahren. 5. durch nachträgliche Aenderung des Wahlergebnisses. Der Verzicht ist dem Reichstagspräsidenten zu erklären; er kann
nicht widerrufen werden. 8 II. Wahlvorbereitung.
§ 6. Der Reichspräsident bestimmt den Tag der Hauptwahl (Wahltag).
§ 7. „Die Wahlkreiseinteilung und die Bildung von Wahlkreisver⸗ bänden regelt die Anlage. 5 8
Zur Vorprüfung und Festtellun der Wahlergebnisse im ganzen eichsgebiet ernennt der Reichsminister des Innern einen Reichs⸗ wahlleiter und einen Stellvertreter.
§ 9.
Für die Stimmabgabe wird jeder Wahlkreis in Wahlbezirke geteilt, die möglichst mit den Gemeinden zusammenfallen. Große Gemeinden können in mehrere Wahlbezirke zerlegt, kleine Gemeinden oder Teile von Gemeinden mit benachbarten Gemeinden oder Ge⸗ meindeteilen zu einem Wahlbezirke vereinigt werden.
§ 10. Für jeden Wahlbezirk wird ein Wahlvorsteher und ein Stell⸗
betreffend Ersetzung der Bergreferendar⸗ vertreter ernannt.
Der Wahlvorsteher beruft aus den Wählern des Wahlbezirks drei bis sechs Beisitzer und einen Schriftführer.
Wahlvorsteher, Beisitzer und Schriftführer bilden den Wahl⸗ vorstand.
§ 11.
In jedem Wahlbezirke wird für die dort wohnhaften Wähler eine Wählerliste oder Wahlkartei . .
Wahlberechtigte Staatsbeamte, Arbeiter in Staatsbetrieben, die ihren Wohnsitz im Ausland nahe der Reichsgrenze haben, und wahl⸗ berechtigte Angehörige ihres Hausstandes werden auf Antrag in die Wählerliste oder Wahlkartei einer benachbarten deutschen Gemeinde eingetragen.
Die Wahlordnung bestimmt, unter welchen Voraussetzungen Wähler auf ihren Antrag in der Wählerliste oder Wahlkartei zu streichen und mit einem Wahlschein zu versehen sind.
12.
Die Wählerlisten und Wahlkarteien werden spätestens vier Wochen vor dem Wahltag acht Tage lang öffentlich ausgelegt. Die Gemeindebehörde gibt Ort und Zeit öffentlich bekannt und weist auf die Einspruchsfrist hin. 1
Einsprüche sind bis zum Ablauf der Auslegungsfrist bei der Ge⸗
meindebehörde anzubringen und innerhalb der nächsten vierzehn Tage
zu erledigen. Hierauf werden die Listen oder Karteien geschlossen. § 13. 1 Der Wähler kann nur in dem Wahlbezirke wählen, in dessen Wählerliste oder Wahlkartei er eingetragen ist. Inhaber von Wahl⸗ scheinen können in jedem beliebigen Wahlbezirke wählen.
§ 14.
Für jeden Wahlkreis werden ein Kreiswahlleiter und ein Stell⸗ vertreter ernannt. .
Beim Kreiswahlleiter sind spätestens am einundzwanzigsten Tage vor dem Wahltag die Kreiswahlvorschläge einzureichen. 3
Die Kreiswahlvorschläge müssen von mindestens fünfzig Wählern des Wahlkreises unterzeichnet sein. Die Namen der Bewerber müssen in erkennbarer Reihenfolge aufgeführt sein. .
In den Wahlvorschlag darf nur aufgenommen werden, wer seine Zustimmung dazu erklärt hat. Die Erklärung muß spälestens am einundzwanzigsten Tage vor dem Wahltag dem Kreiswahlleiter ein⸗ gereicht sein; andernfalls wird der Bewerber gestrichen.
In dem einzelnen Wahlkreis darf ein Bewerber nur einmal
vorgeschlagen werden.
Für jeren Wahlkreisverband werden ein Verbandswahlleiter und
ein Stellvertreter ernannt. 3 Innerhalb eines Wahlkreisverbandes können mehrere Kreiswahl⸗ vorschläge miteinander verbunden werden. Die Verbindung ist nur dann wirksam, wenn diese Kreiswahlvorschläge derselben Reichswahl⸗
liste angeschlossen sind. b 1 — Die “ muß von den auf den Kreiswahlvorschlägen be⸗ zeichneten Vertrauenspersonen oder deren Stellvertretern überein⸗ stimmend, spätestens am vierzehaten Tage vor dem Wahltag dem Leiter
des Wahlkreisverbandes schꝛiftlich erklärt werden.
§ 16. Beim Reichswahlleiter können, und zwar spätestens am sechzehnten Tage vor der Wahl, Relchswahlvorsche doe eingereicht werden. Sie müssen von mindestens zwanzig Wählern unterzeichnet sein. Die
Namen der Bewerber müssen in erkennbarer Reihenfolge aufgeführt sein.
n den Wahlvorschlag darf nur aufgenommen werden, wer seine zastigmung dazu erklärt hat. Die Erklärung muß spätestens am sechzehnten Tage vor dem Wahltag beim Reichswahlleiter eingegangen sein; andernfalls wird der Bewerber gestrichen.
Ein Bewerber darf nur in einem Reichswahlvorschlage benannt werden. Die Benennung in einem Reichswah vorschlage schließt die Benennung in einem Kreiswahlvorschlage nicht aus, wenn die Er⸗ klärung nach § 18 sich auf diesen Reichswahlvorschlag bezieht.
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§ 17. In jedem Kreis⸗ und Reichswahlvorschlage muß ein Vertrauens-
mann und ein Stellvertreter bezeichnet werden, die zur Abgabe von
Erklärungen gegenäber dem Kreiswahlleiter und dem Wahlausschusse, )
bei Reichswahlvorschlägen gegenüber dem Reichswahlleiter und dem Reichswahlausschusse bevollmaͤchtigt sind. Fehlt diese Bezeichnun
schlags schriftlich, daß der
Postscheckkonto: Berlin 41821.
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ilt der erste Unterzeichner als Vertrauensmann, der zweite als sein tellvertreter. Erklärt mehr als die Ferft der Unterzeichner eines Wahlvor⸗ ertrauensmann oder sein Stellvertreter durch einen anderen ersetzt werden soll, so tritt dieser an die Stelle des Vertrauensmanns, sobald die Erklärung dem Wahlleiter zuge
§ 18.
Für die Kreiswahlvorschläge kann erklärt werden, daß ihre Rest⸗ stimmen einem Reichswahlvorschlage zuzurechnen sind. Die Erklärung muß spätestens am zehnten Tage vor dem Wahltag beim Kreiswahl⸗ leiter eingereicht sein. Sonst scheiden die Reststimmen des Wahl⸗ kreises beim Zuteilungsverfahren für das Reich aus.
§ 19. 1 8
Eine telegraphische Erklärung gilt als schriflliche Erklärung im Sinne des § 14 Abs. 2, 4, § 15 Abs. 3, § 16 Abs. 1, 2, § 18, wenn sie durch eine spätestens am zweiten Tage nach Ablauf der Frist ein- gegangene schriftliche Erklärung bestätigt wird.
§ 20. Zur Prüfung der Kreiswahlvorschläge wird für jeden Wahlkreis ein Wahlausschuß gebildet, der aus dem Kreiswahlleiter als Vor⸗ sitzendem und vier Beisitzern besteht, die dieser aus den Wählern be ruft. Der Wahlausschuß beschließt mit Stimmenmehrheit. Die Wahlvorschläge könmnen nach ihrer Festsetzung nicht mehr ge⸗ ändert oder zurückgenommen werden. § 21. Zur Prüfung der Verbindungserklärungen wird im Bedarfsfall für jeden Wahlkreisverband ein Verbandswahlausschuß gebildet, der
aus dem Verbandswahlleiter als Vorsitzendem und vier b be-⸗
teht, die dieser aus den Wählern beruft. Der Verbandswahlausschuß eschließt mit Stimmenmehrheit. . 1 Der Verbandswahlleiter teilt die Verbindungserklärungen so, wie
sie zugelassen sind, den Kreiswahlleitern der beteiligten Wahlkreise mit.
Zur Prüfung der Neichow l2eschläge wird ein Reichswahlaus⸗ schuß gebildet, der aus dem Reichswahlleiter als Vorsitzendem und sechs Beisitzern besteht, die dieser aus den Wählern beruft. Der Reichs⸗ wahlausschuß beschließt mit Stimmenmehrheit.
Der Reichswahlleiter veröffentlicht die Reichswahlvorschläge so, wie sie zugelassen sind, in fortlaufender Nummernfolge. Die Ver⸗ Föffentlichung soll spätestens am dreizehnten Tage vor dem Wahltag er⸗ folgen. Nach der Veröffentlichung können die Reichswahlvorschläge nicht mehr geändert oder zurückgenommen werden. .“ 1 Der Kreiswahlleiter gibt spätestens am vierten Tage v. er Wahl die Kreiswahlvorschläge samt Verbindungserklärungen sowie die Reichswahlvorschläge, denen sich Wahlvorschläge aus dem Wahlkreis angeschlossen haben, in der zugelassenen Form öffentlich bekannt. § 24. Der Stimmgettel darf nur Namen aus einem einzigen Kreiswahl⸗ vorschlag enthalten. Ein Name genügt. I1 An Stelle der Namen oder neoben ihnen darf der Stimmzettel auch die Bezeichnung des Kreiswahlvorschlags mit der Nummer aus der amtlichen Bekanntgabe enthalten. 8
§ 25. Die Angabe der Partei auf dem Stimmeektel wird nicht beachtet. Weitere Angaben machen den Stimmzettel ungültig.
III. Wahlhandlung und Ermittlung des Wahlergebnisses.
§ 26. Wahlhandlung und Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. § 27. Gewählt wird mit Stimmzetteln in amtlich gestempelten Um⸗ schläbcen. Abwesende können sich weder vertreten lassen noch sonst an der Wahl teilnehmen. 8
§ 28. Ueber die Gültigkeit der Stimmzettel entscheidet der Wohlvorstand mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt der Wahlvor⸗ steher den Ausschlag. Nachprüfung im Wahlprüfungsverfahren bleibt vorbehalten.
§ 29. Zur Ermittlung des Wahlergebmisses stellt der Wahlausschuß fest, wieviel gültice Stimmen abgegeben sind und wieviel davon auf jeden Kreiswahlvorschlag entfallen.
§ 30.
Jedem Kreiswahlvorschlage werden soviel Abgvordnetensitze zu⸗ gewiesen, daß je einer auf 60 000 für ihn abgegebene Stimmen kommt. Stimmen, deren Zahl für die Zuteilung eines oder eines weiteren Abgeordnetensitzes an einen Kreiswah vorschlag nicht ausreicht (Rest⸗ stimmen), werden, soweit sie auf verbundene Wahlvorschläge gefallen sind, dem Wahlverbandsausschusse und, soweit sie auf Wahlvorschläge oefallen sind, die nur einem Reichswahlvorschlaa angeschlossen sind, dem Reichswahlausschusse zur Verwertung überwiesen.
§ 31,
Der Verbandswahlausschuß zählt die im Wablkreisverband auf die verbundenen Wahlvorschläge gefallenen Reststimmen zusammen. Auf je 60 000 in dieser Weise gewonnener Reststimmen entfällt ein weiterer Abgeordnetensitz. Diese Sitze werden den Kreiswahlpor⸗ schlägen nach der Zahl ihrer Reststimmen zugeteilt. Hierbei bleiben sedoch die Reststimmen unberücksichtiat, wenn nicht wenigstens auf einen der verbundenen Kreiswablvorschläge 30 000 Stimmen abaegeben sind. Bei gleicher Zahl von Reststimmen auf mehreren Kreiswahl⸗ vorschlägen entscheidet über die Reibenfolge das Los. 1
Die bei der Verrechnung der Reststimmen im Wahlkreisverbande nicht verbrauchten oder nicht berücksichtigten Reststimmen werden ihrem Reichswahlvorschlag . 8
Der Reichswahlausschuß zabt die in allen Wahkreisen oder Wahlkreisverbänden auf Reichswahlvorschläge gefallenen Rest⸗
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