4.“ 1 “ 1“ 8 Bekanntmachung.
Auf Grund der Betanntmachung zur Ferphaltung unzuverlässiger Personen vom andel vom 23. September 1915 (-RGBl. S. 603) habe ich der Schantwirtin Frau Adolfine Pohl,
eb. Stettenhofer, und dem Schankwirt Karl ⸗ hl, beide Berlin, Lintenstr. 244 wohr haft, durch Ver⸗ ünung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. 11.“*“ Berlin O. 27, den 20. April 1920.
Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Hoerle.
Bekanntmachung.
Die Kartoffelverkaufsstelle Josef Schäfers in Hamborn, Warhroeckstraße 220, ist wenn Unzuverlässigkeit ihres Jo babers vom 8. Mai 1920 ab geschlossen, greichzeitig ist dem Schäsers jeglicher Pandel mit Lebens⸗ und Futter⸗ minteln mit Gegenständen des täglichen Bedarfs und jede Vermittlertätigkeit hierfür untersagt. Die durch das Verfahren entstandenen Kosten hat der von der An⸗ ordnung Betroffene zu tragen. 16“
Hamborn, den 24. April 1920.
Ter Oberbürgermeister. 8
(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beila
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
In der am 29. April 1920 unter dem Vorsitz des Reichs⸗ ministers Dr. David abgehaltenen Vollsrtzung des Reichs⸗ rats wurde den Entwürfen 1) einer Verordnung über den vorläufigen Reichsmirtschaftsrat, 2) einer Verordnung über Aufhebung der Verorknung vom 1. Apr il 1920 und über Heraufsetzung des Grundlohns und Ausdehnung der Ver⸗ sich rungepflicht in der Krantenversicherung, 3) einer Ver⸗ orduung über die Gewährung von Zu agen zu Renten aus der Unfallversicherung, 4) einer Verorduung über die Aufhebung der Durchfuhrverbote, 5) einer Verordnung über die Auflösung eingetragener Genossenschaften, zugestimmt.
Der Reichsrat versammelte sich heute zu einer Voll⸗ sitzung; vorher hielten der Ausschuß für Verfassung und Ge⸗ schaftsordnung sowie die vereinigten Ausschüsse für Ver⸗ fassong und Geschäftsordnung, für Haushalt und Rechnungs⸗ wesen und für Rechtspflege Sizungen.
—.—
Die Reparations kommission hat auf die am 14. April an sie gerichtete Note der Deutschen Regierung, betreffend die Schiffs abgabe, laut Meldung des „Wolffschen Telegraphen⸗ büros“ solgende Antwort erteilt:
Wir haben die Ehre, den Empfang Ihres Schreibens vom 14. d. M. zu bestätigen, in dem Sie mittetlen, daß die Deutsche Regierung einen weiteren Antrag bei der Reparationskommission dahin zu stellen beabsicktigt, daß das Verfügungsrecht über eine ge⸗ wisse Anzahl von Schiffen, die nach den Wiedergutmachungsbestimmun⸗ gen des Friedensvertrages abzuliefern sind, Deutschland belassen bleibr; üͤgleich wird weiteres Material zur Begründung dieser Forderung in Messicht gestellt. Wir haben die Ghre, Ihnen in Erinnerung zu bringen, daß nach Beratung des bereits vorher übermittelten Memorandums die Reparationskommission Vertreter der Deutschen Regierung am 26. März in der Angelegenheit gehört hat, wobei diesen Gelegenheit gegeben wurde, das in dem Memorandum enthaltene Material zu er⸗ gänzen. Die formelle Entscheidung der Kommission wurde der deutschen Delegation am 30. März mitgeteilt. Wir müssen betonen, daß, obwohl jetzt über drei Monate seit Inkrafttreten des Friedens⸗ vertrages verflossen sind, noch nicht ein Fahrzeug während dieser Zeit von der Deutschen Regierung abgeliefert worden ist, und Ihnen mitteilen, daß es der Reparationskommission nicht möglich ist, irgendwelche weiteren Anträge in Erwägung zu ziehen, bis eine zu⸗ friede stellende Menge Tonnage tatsächlich abgeliefert worden ist. Wir müssen ebenso daran erinnern, daß, wie in dem Schreiben der Kommission vom 30. Januar bereits erwähnt, von dem Zertpunkt ab, wo die Schiffe nach dem Frieden’ vertrag hätten abgeli tert sein müssen bis zu dem Tage ibrer latsächlichen Abgabe von der Deutschen Reierung Miete zu zahlen sein wird.
Hierauf hat die Deutsche Regierung folgendes erweidert: Die Deutsche Regierung beehrt sich, den Empfang der Note vom 21. April zu bestätigen. Sie legt Wert darauf, noch einmal darauf
Kobold.
8 Theater. 1 Opernhaus. (unter den Linden.)
Sonnabend: Candida.
89. Dauerbezugsvorstellung. Madume Butterfly. Anfang 7 Uhr. Sonntag: 23. Die Frau ohne Schatten. Anfang 5 Uhr. Montag: 90. Dauerbezugsvorstellung. Der Evangelimann. Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. (Am Gendarmen⸗ martt.) “ Daugtahnoe⸗ vorstellung. thello. nfang hr. 18
Sonntag: Nachmittags: Kartenreserve⸗ B 7 Uhr: satz 68. 39. Voltksvorstellung zu er⸗ Heiland. mäßigten Preisen: Othello. nfang 2 ½ Uhr. — Abends: Kartenreserve⸗ satz 69. Der Marquis von Keith. Anfang 7 Uhr.
Montag: 93. Dauerbezugsvorstellung. Die Journalisten. Anfang 7 Uhr.
Overnhaus. Dienstag: X. Symphonie⸗ Fhnsen der agSangs der Oper. —
ittwoch: Tristan und Isolde. — — A 7 Donnerstag: Tiefland. — Freitag: Hoff. Fathebenne 8
Abends 7 ½ Uhr: Dienstag,
Sonnabend: Büchse der Pandora.
———
Bummelstudenten. —
Uhr:
Carmen. — Sonntag: ohne Schaotten. Schauspiethaus. Dienstag: Der Mar⸗ quis von Keith. — Mittwoch: Othello. — Donnerstag: Der Marquis von . Keith. — Freitag: Peer Gynt. — „Sie“. Sonnabend: Der Kronprinz. — Sonn⸗ Minister. öö b. Nachmittags: Maria Stuart. — Der Herr Minister. Abends: Der Rarquis von Keith. 8
Dentsches Theater. Sonntag, Nach⸗ mitiags 3 Uhr: Die Büchse der 7 Pandora. — Abends 7 ½ Uhr: Dame
“ 8
Die
Die Frau abend:
onnabend: Me
8
Stella.
8 Vorber: manns Erzählungen. — Sonnabend: Feuer spielen. — Montag bis Sonn⸗ ve — große Katharina. — ersten Male: 2 2 =
8 8 ““ öu“
v
3 “ F.. 9, Don⸗ 8 nerstag und Sonnabend: Dame Kobord. 8 8 . — Dienstag: Gespenster. — Freitag: Der rote Hahn. — Abends 7 ½⅛ Uhr:
Kammerspiele. Sonntag (2 ⅛ Uhr): Gespenster. — Mittwoch: Peer Gynt. t — Montag, — Mittwoch, Donnerstag und Stella. — Freitag:
Großes Schauspielhaus. AmZirkus — Karlstraße — Schiffbauerdamm. Der
Verliner Theater. Sonntag (zUhr): Klassischen The
Theater in der Köͤniggrützer Sonntag (3 Uhr): Wie es euch gefällt. Straße. Sonntag (3 Uhr): Erdgeist. Die
Vorher: Mit dem Feuer spielen. Komödienhans. Sonntag (3 Uhr): “
— Abends 7 ½ Uhr: Der Herr Montag bis Sonnabend:
Fgesn) g egaaewg Deutsches Künstlertheater. Sonn⸗ — tag (3 Uhr): Dies irae. — Abends Uhr: Menagerie. — Montag bis
14“X“ 8 8 8
binzuweisen, daß deutscherseits sofort alle Vorbereitungen mit größtem Nachdruck getroffen wor en sind, um die Ablieferung der Schiffe entsprechnd den in Londen übernommenen Verpflichtungen zu ke⸗ wirter, daß aber die Ueberführung ber abzuliesernden Scheffe nach dem Firth of Forth auf di allerarößten Schwierigteiten stößt. Die Deutsche Schiffahrtsrelegation haͤtte bereits in London dem Maritime Service gegenüber betont, daß ihr die Erfüllung der Ver⸗ pflichtung, welche sie übernehmen mußte, praktisch nahezu undurchführ⸗ bar erscheine, da die Frage der Bebunkerung und Bemannung der Schffe schwer lösbar sei. Auch der deutsche Ablieferungskomm ’ssar in Hamburg hat den alliserten Vertreter, der mit der Urbernab me der Schiffe betraut ist, auf die Schwierigkeiten täglin hinwessen müssen. Hs ist gleichwohl gelungen, den Dampfer „Bielefeld“ vor 2 Tagen nach dem Firth of Forth abgehen zu lassen. Außerdem ist eine größere Anzahl Schiffe seeferig gemadt. Die Deutsche Re⸗ gierung hofft, deren Ueberführung in den nächsten Tagen bewirken zu tön en. Die Revrarationskommission wird hieraus entnehmen, daß es deutscherseits nicht an gutem Willen fehlt, den Verpflichtungen des Friedensv rtrages nachzukommen, daß aber das deutsche PLolk mit Bestmmtheit erwartet, nicht durch Wernahme des letzten Schiffes seitens der Reparationslommission wirtschaftlich völlig zerrütter zu werden. Die Deutsche Regierung wird sich beehren, das in ihrer Note vom 14. April in Aussicht gestellte weitere Material zur Begründung ivres Ersuchens um Belassung von Schiffsraum in den nächsien Tagen der Reparatio skommi sion zuzuleiten.
Wie das obengenannte Tetegraphenbüro hört, ist die zweite Denk ch ift bereits fertiggestellt und wi d in den nächsten Tagen der Reparationskommission übermittelt werden.
——
Die Reichnregierung hat nach einer Mitteilung des
„Wolffschen Telegraphenbüros“ in Paris angeregt, anläßlich der demnächstigen Besprechungen über Ein⸗ und Aus uhrver⸗ bote noch eie allgemeine Aussprache über die deutsch⸗ französischen Wirtschaftsbeziehungen zwsshen heroor⸗ ragenden beiderseitigen Sachverständigen stotifinden zu lassen. Her sranzösische Minwisterpräsident ist vereitw llig auf diesen Vo schag eingegangen, indem er betonte, daß auch er auf die Wiederaufnahme der wirtschaftlichen Beziehun en zwischen den veiden Lärdern großen Wert lege. Der Z itpunkt der Be⸗ prechunyen wird ehestens festgelegt und ebenso sollen die Sach⸗ verständigen in Bälde besmmt werden, die Deutschland zu vertteten haben werden. Damit ist ein alter Vorschlag der deutschen Regierung in die Tat umge etzt und das Prinzip der freien Aussprache, wie es jetzt auch für die Zusammenkunft in Spaa gesiegt hat, für das schwierige deutsch⸗f anzösische Wüut⸗ schaftsproblem verwi klicht. Es ist zu hoffen, daß die Be⸗ setzung ves Maingaus rückgängig gemacht sein wird, ehe die beiderseitigen führenden Wertschaftler zusammenkommen. “
Die Frist zur Anmeldung von Rechten und Beteiligungen
an öffentlichen Unternehmungen oder Konzessionen nach Ar⸗
tikel 260 des Friedensvertrags (Bekanntmachung vom 27. März 1920, „Reichsanzeiger“ Nr. 68) ist durch Bekannt⸗ machung des Reichsminiters für Wiederaufbau vom 29. April 1920 bis zum 15. Mai 1920 verlängert worden.
———
nter dem Eindruck der Ereignisse in der Karwoche und der Ostertage sind in Essen, wie „Wolffs Tel⸗grophenbüro“ meldet, Beauftragte fast aller Kreise der Bevötkerung zu⸗ sammengetreten und haben einen wirtschaftlichen Schutz⸗ verband verfassungstreuer Staatsangehöriger ge⸗ bildet zum Schutze gegen jeden Versuch eines Verfassungs bruchs und gewaltlätige Störung des ins besondere wirt⸗ schaftlichen Lebens in Essen. Sollte, wie der Verband weiter kundgibt, die Verfassung ernsthaft in Gefahr geraten so würde er beim Uebergreifen der Vorgänge auf das Ruhrkohlengebiet sofort zur Arbeitsniederlegung auffordern. “
Handel und Gewerbe.
Inmn der gestrigen Sitzung des Zentralausschusses der Reichsbank berichtete der Vorsitzende, Präsibent des Reschsbaukdirektoriums Dr. Havenstein, über die Lage der Reichsbank im letzten Monat.
(Weitere Nachrichten über „Handel u. Gewerbe
Leffingtheater. Sonntag (3 Uhr): 7 ½¼ Uhr: Frau Warrens Gewerbe. — Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag und Sonn⸗ abend: Frau Warreus Gewerbe.
Freitag
Volksbüühne. (Theater am Bülow⸗ Sappho.
latz., Sonntag (3 Uhr): Gyges und ein Ring. — Abends 7 Uhr: Das Käthchen von Heilbronn. — Montag und Freitag: Gyges und sein Ring. — weiße
Die
tag Der Liebestrank. Paradies. Mittwoch (3 Uhr): Vorstellung des aters: Gyges und sein
Allabendlich Ring.
Schillertheater. Charlottenburg. rung.
— Abends 7 ½ Uhr: Die Rabensteinerin. große — Montag, Dienstag und Donnerstag: Mit dem Die Rabensteinerin. — Mittwoch: Die verlorene Tochter. — Freitag: Zum 5. — Sonn⸗ abend: 2 ¼ 2 = 6.
Sonnabend (3 Uhr): Der Meineid⸗ bauer. die neue Deutsches Opernhaus. Sonntag dieb“. (2 ½ Uhr): Martha — Abends 6 ½ Uhr: Der Prophet. — Montag: Undine. — Dienstag: Hoffmanns Erzählungen. Mittwoch: Der Widerspeust gen Zähmung. — Donnerstag: Die Fleder⸗
8
Montag
Sonnab
: Der Prophet.
Theater des Westens. Sonntag, (Abends 7 ½ Uhr: Familnie Schimek. — (Allavendlich: Familie Schimek.
und Sonnabend
Dienstag Mintwoch und Sonnabend: Das Sonntag (3 ¾ Uhr) Drei alte Schachteln. 2 : ₰ 9 2* . Käthchen von Heilbronn. — Donners⸗ Allabendlich 7 Uhr:
—ü.———
Lustspielhaus. 7¼ Uhr: Zwangseinquartierung. — Allabendlich 7 ½ Uhr: Zwangseinquartie⸗
——
Thaliatheater. 7 ½ Uhr: Amor auf abendlich: Amor auf Reisen.
anaamnananananenneenne
Birkus Busch. Sonntag: 2 große Vorstellungen, Nachmittags 3 ½ Uhr und Abends 7 ½ Uhr. Pantomime
Außerdem das Programm. (Nachmittags hat jeder Er⸗ wachsene ein angehöriges Kind auf allen Sitzplätzen frei; jedes weitere Kind zahlt halbe Preise.)
und folgende Tage: maus. — Freitag: Die Hügelmühle. aroßartige Zirküus⸗Vrogramm. Kußer⸗ dem zum Schiuß: „Der Wilddieb’. zu Nr. 3 des öffentlichen Anzeigers.
Nach Mitteilung der poln schen Postverwaltung ist die seit dem 16. bevehende Sperre der pornischen Grenze für den deutschen Post⸗ Telegraphen⸗ und Fernsp ech⸗ verkehr sovohl mit Osipreußen und dem Freistaat Danzig als auch mit Polen selbst fü die Grenzstrecke von Be tschen bis zur Ostsee wieder aufgehoben. Der in Betracht kommende Verkehr wird daher wieder in vollem Umfang aufgenommen.
Theater und Musik.
Im Opernhause wied morgen, Sonnabend, „Madame Butterfly“, mit den Damen Marbeer Birterstrom und den Herren Kuchner, A’mster, Henke, Poilipp Bachmann, Krasa und Stock b setzt, unter der musikalischen Leitung von Do. Fritz Stiedry aufgeführt Anfang 7 Uer — Am Sonntag wird „Die Frau ohne Schatten“ mit den Damen Kemp, Hafgren⸗Dinkelr, Branzell, Hansa, Marh rr, Dietrich, Birkenstrem und den Herren Hutt, Armster, Kabich, Sommer, Krasa, Luüͤcke in den einzelnen Rollen wiederholt. Musikalischer Leiter ist der Generalm sikdirektor Leo Blech. “nfang 5 Ubr. — Am Montag geht Der Er ngelimann“, mit den Damen von Granfelt, Birtensträm und den Herren Mann, Habich, Stock, Henke, Bachmann, Krasa, Philipp baeetzt, unter der musi⸗ kalischen Leitung von Dr. Carl Besl Anfang 7 Uhr) in Szene.
Im Schauspielbause wird morgen „Othello“ in be⸗ kannter Besetzung (Spielleitung: Dr. Reinhard Bruck) gegeben. Anfang 7 Uhr. — Am Sonntag, Nachmittags 2 ½ Uhr, geht als 39. Volksvorstellung „Othello“ ebenfalls unter der Spielleitung von Dr. Reinbard Bruck in Szene, Abends 7 Uhr „Der Marquis von Keith“ in bekannter Besetzung unter der Spielleitung L⸗opold Jeßner. — Für Montag sind „Die Journalisten“ in bekannter Besetzung unter der Spielleitung von Albert Patry angesetzt. Anfang 7 Uhr.
Bernhard Shaws dreiaktiges Lustspiel „Candida“ ist die nä kste Erstau führung des Deutschen Theaters, die am Freitag, den 7. Mai, startfindet. Das Spiel leitet Ferdinand Gregor
Nr. 16 der „Veröffentlichungen des Reichsgesund⸗ heitsamts“ vom 21. Apr! 1920 hat folgenden Inhalt: Gesundheitsstand und Gang der Volkekrankheiten. — Herneiss. Maß⸗ regeln gegen Fleckfieber. — Gesetzgebung usw. (Deutsches Reich.) Krankenversicherung. — Leichen. — (Preußen.) Diphtherieserum. — Nabrungsmitltelchemiker. — Apotheker. — Provinzialkrankenanstalten. — Jufluenza, Schlafkrankheit (Encephalitis lethargica). — Zahn⸗ techniker. — Dritte Ausgabe der Deutschen Arzneitaxe 1920. — Tierseuchen im Deutschen Reiche, 31. März. — Vermisch es. (Deutsches Reich.) Säuglingssterblichkeit 1918/19. — Ermächtigung von Krankenhäusern zur Aufnahme von Prattikanten. — (Preußen. Groß Berlin.) Telephongebühren. — G schenkliste. — Wochentabelle über die Geburts⸗ und Sterblichkeitsverhältnisse in deutschen Orten mit 40 000 und mehr Einwohnern. — Desgleichen in einigen größeren Städten des Auslandes. — Erkrankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. — Desgleichen in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. — Witierung. — Grundwasserstand in Berlin und Mügcchen, Boden⸗ wärme in Berlin, März. — Sonderbeilage: Die Krankheits⸗ verbältnisse in der Allgemeinen Ortskrankenkasse der Stadt Berlin, 1915 bis 1918.
Aeronautisches Observatorium.
3 Lindenberg, Kreis Beeskow. 29. April 1920.
—
Seehöhe Luftdruck
— Drachenaufstieg von 5 ¼ à bis 8 ¾ a. —— Wind Geschwind. Sekund.⸗ Meter
Relative Feuchtig⸗
k 4 2 unten Richtung
Temperatur C0
6 oben
122 742,2 5,2 95 SW 6 300 726 85 WSW 13 500 708 † b 85 28 13 1000 666 90 Wz S 14 1500 625 . 95 SW;zW 12 2000 587 eöe WSW 12 2500 550 -9-; WSW 3000 514 : 75 WSW 15 3500 481 1 8) Wz S 17 400) 450 18, 60 W 18 42920 438 35 W 18 Bewölkt.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten, Zweiten und Dritten Beilage.)
Komische Mper. Sonntag, Abends Fnmiliennachrichten. Eine abendlich 7 ¼ Uhr: Eine Ballnacht.
Vallnacht. — All⸗ Verlobt: Frl. Hildegard Ulrich mit Hen. Bergreferendar, Leutnant d. Res. Rudolf Windmöller (Bochum —Dort⸗ mund).
Verehelicht: Hr. Finanzrat Rudolf Möller mit Frl. Ellinor Tarnogrocki (Breslau). — Hr. Hauptmann Curt von Teschen mit Frl. Clara Hermann (Berlm). 1
(3 Uhr):
Theater am Rollendorfplatz. Gestorben: Hr. Hauptmann d. Res.
Walter Symons (Breslau). — Frau G neral Elisaheth von Schroeder, geb. von Oetinger (Berlin⸗Wilmers⸗ dor f).
Eine Nacht im
Abends
Sonntag,
Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr Tyrol in Charlottenburg. Verantwortlich für den Anxeiaenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle Rechnungsrat Mengering in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengerina) in Berlin.
Dnuck der Norddeutschen Buchdruckerei un Verlogsanstalt. Berlin. Wilbelmstraße 32. Neun Beilagen (einschlieslich Börsenbeilage und Warenzeichenbellage Nr 34 und B.) und Erste, Zweite und Dritte Zentral⸗Handelsregister⸗Berlage sowie die Inhaltsangabe Nr. 16
Sonntag, Abends Reisen. — All⸗
-NAAmRmaga 2
In beiden Vorstellungen „Der Wild⸗ neue Mai⸗
Das
und Preußischen Staatdanzeiger.
Berlin Freitag, den 30 April
1920
— —
Muntliches.
(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.) Deutsches Reich.
Dviekana
Der Deutsche (nationale) Gärtnerverband in Berlin hat brantragt, den zwischen ihm, dem Ver band der Gärtner und Gärtnereiarbeiter, Verwaltung Berlin, und dem Verband der Deutschen Garten⸗ baubetriebe, Gruppe Bexlin, Ende Dezember 1919 ab⸗ geschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitebe ir gungen in Topfflanzen⸗, Schnitthlumen⸗ und ge⸗ mischten Gärtnereibetrieben gemäß § 2 der Verordnung vom 28. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Zweckverbandes Groß Berlin und die Orte Böbow, Cladow, Dallgow, Döberitz, Falfkenhagen Groß Gllienicke, Hennigsdorf., Pinnow, Potsdam. Sakrow, Schönwalde bei Spandau, Seegefeld, Staaken und Velten für allgemein ver⸗ bindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Mai 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B R. 3267 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 20. April 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
.——
Bekanntmachung.
Der Zentralverband der Bäcker, Konditoren und verwandten Berufe in Pforzheim, die Psorzheimer Kondilorenvereinigung und die Vereinigung Pforz⸗ heimer Kaffeehausbesitzer haben beantragt, den zwischen ihnen am 25. November 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag nebst dem vereinbarten Nachtrage vom 10 März 1920 zur Reagelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Konditor⸗ gehilfen im Konditoreigewerbe, einschließlich der Kaffees, Kaufhäuser und Hotels, gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (AReichs⸗Gesetzbl. S.
klären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Mai 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I B. R. 4567 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 20. April 1920.
Der Reichsarbeitsminister. . A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Der Christliche Metallarbeiterverband Deutsch⸗ lands, Verwaltungeostelle Pforzheim, hat beantragt, die allgemeine Verbindlichkeit der zwischen ihm, dem Arbeitgeberverband für Pforzheim und Umgebung E. V., dem Deutschen Metallarbeiter⸗Verband, Ver⸗ waltung Pforzheim und Umgegend, und dem Ge⸗ werkoerein deutscher Metallaxrbeiter, Ortsver⸗ waltung Pforzheim, am 1./2. September 1919 abge⸗ schlossenen Tarifvereinbarung sowie der Nachträge
vom 29. November 1919 und 11. F bruar 1920 zue Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der gewerblichen Arbeiter
und Arbeiterinnen in der Eke metoll⸗ und Schmuckwaren⸗ industrie — siehe Bekanntmachung in Nr. 64 des Deutschen Reichsanzeigers vom 26. März 1920 — gemäß 8§ 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reiche⸗Gesetzbl. S. auch für das Gebiet der badischen Amtsbezirke Buchen un Sinzheim auszusprechen.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Mai 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 4475 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten. 8 8
Berlin, den 20 April 19220.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung. Der Deutsche Transportarbeiter⸗Verband, Sitz
Berlin, hat beantragt, den zwischen der Ortsgruppe
Leipzia des Ar beitgeberverbandes der deutschen Buchhändler, Sitz Leipzig Abteilungen Verlag, Sortiment und Zwischenbuchhandel, und Deutschen Transportorbeiter⸗Verband,
helfer, abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die gewerblichen An⸗ gestellten im Puchhandel, mit Ausnahme der Moschinisten, Zimmerleute, Heizer, Hausleute, Scheuerfrouen und ähnlicher Angestellter gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456, für das Gebiet der Stadt Leipzig für allgemein verbindlich zu erklären.
Eipwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10,. Mai 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 4366 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten. Berlin, den 20. Avril 1920.
Der Reichsarbeitsminister . A.: Dr. Busle
Die Vereinigung Breslauer Arbeitgeberver⸗ bände und die Tarifarbeitscemeinschaft der Bres⸗ lauer Angestelltenverbände haben beontraot, den zwischen ihnen in Fortsetzuna des ollgemein verbindlichen Tarifvert ages vom 4. April 1919 nebst Ergänzungen vom 22 Juli und
1456) für das Gebiet der Stadt Pforzheim für allgemein verbindlich zu er⸗
dem Verwal⸗ tungsstelle Leipzig, Sektion der Buchhändlermarkt⸗
7. August 1919 im Dezember 1919 abgeschlossenen Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs⸗ bedingungen der kaufmännischen Angestebten im Zeitungs⸗ und Buchdruckereigewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt⸗ und Landkreises Breslau für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Mai 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 4517 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. 8
Berlin, den 20. April 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. X.: De. Husie
HI
Der Arbeitgeber⸗Verband der Kamm⸗ und Haar⸗ schmuck Industrie in Groß Berlin E. V. hat beantragt, die zwischen ihm und dem Deutschen Holzarbeiter⸗ verband, Verwaltung Berlin, am 6 April 1920 abge⸗ schlossene Vereinbarung zu dem allgememn verbindlichen, am 15. Oktober 1919 in Kaaͤft getretenen Tarifvertrag für die gewerblichen Arbeiter in der Kamm⸗ und Haarschmuck⸗ industrie gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S 1456) für das Gebiet des Zweckverbandes Groß Berlin für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Mai 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 4388 88 das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.
Berlin, den 20. April 1920.
Der Reichsarbeitsminister.
——
8 1 Bekanntmachung.
Die Vereinigung Breslauer Arbeitgeberver⸗ bände und die Tarifarbeitsgemeinschaft der Breslauer Angestelltenverbände haben beantragt, den zwischen ihnen in Fortetzung des allgemein verbindlichen Tarifvertrags vom 4. April 1919 nebsi Ergänzungen vom 22. Juli und 7. August 1919 im Dezember 1919 ab⸗ geschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gcehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufn ännischen Angestellten in der Bekleidungsindustrie (Damenkonfeklion) gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt⸗ und Landkreises Breslau für all⸗ gemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Mai 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 4514 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 20. April 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachun g.
Vereinigung Breslauer Arbeitgeberverbände und die Tarifarbeitsgemeinschaft der Breslauer Angestelltenverbände haben beantragt, den zwischen ihnen in Forisetzung des allgemein verbindlichen Tarisvertrags vom 4 April 1919 nebst Ergänzungen vom 22. Juli und 7. August 1919 im Dezember 1919 abgeschlossenen Tarifver⸗ trag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten in der Papierindustrie gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456 für das Gebiet des Stadt⸗ und Landkreises Breslau für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwerdungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Mai 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 4523 an das Reichsarbeitsmmisterium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 20. April 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Die Vereinigung Breslauer Arbeitgeber⸗ verbände und die Tarifarbeitsgemeinschaft der Breslauer Angestelltenverbände haben beantragt, den zwischen ihnen in Fortsetzung des allgemein verbindlichen Tarifoertrags vom 4. April 1919 nebst Ergänzungen vom 22. Juli und 7. August 1919 im Dezember 1919 ab⸗ geschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten in der Bekleidungsindustrie (Herrenkonfektion) gemäß §8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt⸗ und Landkreises Breslau für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Mai 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R 4515 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 20 April 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung. “ Die Verei nde und die Tarifarbeitsgemeinschaft der Breslauer Angestelltenverbände haben beantragt, den zwischen ihnen in For;setzung des allsemein verbindl chen Torifvertrags vom 4. April 1919 nebst Ergänzungen vom 22. Juli und 7. August 1919 im Dezember 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsberingungen der kauf⸗
männischen Angestellten im Einzelhandel gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt⸗ und Landkeises Breslau für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Mai 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. E. 4512 en das Reichsarbeitsministerium, Verlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 20. April 1920. Der Reichsarbeitsminifler. T.“
* eeeecl ihünes Bekanntmachung.
Der Arbeitgeberverband Kitzingen und Um⸗ gebung und der Gewerkschaftsbund kaufmännischer Angestelltenverbände, Ortsaruppe Kitzingen, haben beantragt, den zwischen ihnen am 28. März 1920 apgeschlossenen zweiten Nachtraa zu dem allgemein verbindlichen Tarif⸗ vertrage vom 20. Juni 1919 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellun sbedingungen der kaufmännischen Angestellten im Großhandel und in der Jadustrie gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtbezirk Kitzingen a. M. für allgemein verbindlich zu erklären. .
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. Mai 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 4304 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, “ straße 33 zu richten. 8 ““
8 Berlin, den 21. April 1920. Der Reichsarbestsminister. S. N: Dr Haste..
8
Bekanntmachung.
Die Vereinigung Hallescher Buchhändler (Arbeitgeber⸗Verhand für den Halleschen Buch⸗ handel) hat beantragt, den zwischen ihr und dem Angestelltenverband des Buchhandels, Buch⸗ und Zeitungsgewerbes (Allgemeine Vereinigung Deut⸗ scher Buchhandlungsgehilfen), Ortsgruppe Halle, am 3. April 1920 abgeschlossenen Nachtrag zu dem allgemein verbindlichen Ter vom 8. November 1919 zur Regelung der Gehalts⸗ und Aastellungsbedingungen der kauf⸗ männischen und technischen Angestellten im Buchhandel gemä § 2 der Verordnung vom 23 Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das gleiche Tarifgebiet für allgemein verbindlich zu erklären. ö““
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. Mai 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 4561 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33 zu richten. 8
Berlin, den 21. April 1920.
Der Reichsarbeitsminister. ebe“
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Der Zentralverband der Bäcker, Konditoren und verw. Berufsgenossen Deutschlands, Zahistelle Chemnitz, Zwickauerstraße 152, hat beautagt, den zwischen ihm und der Bäcker⸗Zwangs⸗Innung, Zwickau i. S., auf Grund des Schiedespruchs des Schlichtungs⸗ ausschusses vom 16. Februar 1920 abgeschlossenen Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen im Bäckergewerbe gemöß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Zwickau für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag lönnen bis zum 15. Mai 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 4215 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗
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straße 33 34, zu richten. Berlin, den 21. April 1920. 8 Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
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Bekannimachung.
UUnter dem 19. April 1920 ist auf Blatt 940 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Arbeitgeberverband der J. du rien im Stadt⸗ und Landkreis Ratibor und der Arbeitsgemeinschaft der Ratiborer Angestellten am 28. April 1918 abgeschlossene Tarifvertrag nebst dem am 22. Dezember 1919 vereinbarten Nachtrag zur Regelung der Gehalts⸗ und An⸗ stellungasbedingungen der kaufmännischen und technis ven Angestellten in der Industrie wird fuür diesen Berufsekreis mit Ausnahme des Bau⸗ und Zeitungsgewerbes und der Zucker⸗ fabriken gemäß §. 2 der Verordnung vom 23. Dezembe. 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Ratibor und der Gemeinde Ostrog für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbinolichkeit beginnt mit dem 1. September 1919, für den Nachtrag mit dem 1. Januar 1920. Sie er⸗ streckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fach⸗ tarifverträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Industrie⸗ zweig ein besonderer Fachtarifvertrag für allg mein verbindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Be in der allgemeinen Ver⸗ bindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarif⸗
vertrags aus. G Der Reichsarbestsminister.
Das Tarifregister und die Regtisterakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NM. 6, Luisenstraße 33,34, .e. 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge der e des “ verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen⸗
Berlin, den 19. April 1920.
Der Registerführer.
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Pfeiffer.