11I“
sichen Lage der Mitglieder, insbesondere:
1) der gemeinschaftliche Bezug von Wirt.
schaflsbedürfnissen, 2) bie Herstellung vnd der Absatz der Erzeugnisse des land wirt⸗ schaftlichen Betriebs und des ländlichen Gewerbefleißes auf gemeinschaftlsche Rech⸗ nung, 3) die Beschaffung von Maschinen und sonstigen Gebrauchsgegenständen auf agemeinschaftliche Rechnung zur mietweisen Urberlassung an die Mitglieder.
Der Vorstand besteht aus folgenden Personen: 1) Kaufmann Ignatz Böhm n Höchst, zuägleich Vereinsvorsteher, 2) Maurer Wilhelm Walter in Höchst, zwgleich Stellvertreter des Vereinsvor⸗
stehers, 3) Kaufmann Georg Spahn in
Dö bst, 4) Maurer Josef Stadler in Höchst, 5) Maurer Josef Hluser in Höchst.
Die öffentlichen Bekanntmachungen er⸗ folgen unter der Firma der Genossenschaft im Landwirtschaftlichen Genossenschaftsblalt in Neuwied.
Die Willenserklärungen des Worstands erfolgen durch mindestens drei Mitglieder, darunter den Vorsteher oder seinen Stell⸗ vertreter. Die Zeichnung geschlebt in der Weise, daß die Zeichnenden zur Firma des Vereins oder zur Benennung des Vor⸗ hands ihre Namensunterschriften beifügen
Die Einsicht der Liste der Genossen in während der Dienststunden des Gerichte jedem gestattet.
Gelnhaunsen. den 20. April 1920.
Amtsgericht.
—
öslin. 12841] In das Genossenschaftsregister Nr. 23 ist bei der DHampfpflauggenofsenschaft Közslin, eiugetragene Mewossenschaft mit bes Hräakter Pafthflicht Nöslin, em 27. März 1920 esngetragen worden:
Nach vollständiger Vertetlung des Ge⸗ nossenschaftevermögens ist die Vollmacht der Liquidatoren erloschen.
Amtsgericht Közlin.
Landshut. [12842]
Darlehenskassenverein Hofdorf e. G. m. u. P. Sitz Hofaorf Aus dem Norstand sind ausgeschteben: Beitlhauser, Georg, und Bachhuber, Josef.
Neugewählt wurden: Hemauer, Johann, Söldner in Hofdorf, Bachhuber, Franz, Söldner in Hofoorf.
Amtegericht Lagbshut.
Lechenich. [12843] Durch Generalversammlungsbeschlut der Zentral⸗Molkerei, e, G. m. m. H. in Lecheunich, vom 25. 3 1920 hat der § 2. (Zweck der Genossenschaft) folgenden Zusatz erhallen: „ferner den gemeinsamen Bezug von Futtermilteln und Düngmitteln ꝛc. zu vermittela.“ Lechrnich, den 15. Kpril 1920. Das Amtsgericht. Löegraech. [128441 Zum Genossenschaftsregister Bd. I wurbe unter O.⸗Z. 39 (Landw. Konsum⸗ und Abfatzverein Efringen &. G. ut. u. H. in Efringen) eingetragen: An Stelle des ausageschiedenen Ludwig Müller ist der Landwirt Hermann Sehringer in Efringen zum Vorstandsmitgliede destellt worden. Lörrach, vden 14. April 1920. Amtsgericht.
Lötnen. [12986]
In unser Genossenschaftseaister ist bei Nr. 2 — Lötzener Verrinsbank e. . m. u. H. in Lötzen — heute folgendes eingetragen: Die Gtataten sind durch Beschluß der Generalversammlung vom 9. Kpril 1920 abgeändert. Der Vorstand setzt sich nicht mehr aus Direktor, Kassierer und Kon⸗ trolleur, sondern aus drei Mitgliedern zu⸗ sammen, dieses sind: Kaufmann Oito Cwybulka, Bankvorstand, Walter Böhm, Bankvorstand, Max Vierzig, Bankvorstand.
Lötzen, den 24. Apeil 1920.
Das Amtsgericht.
Magdeburg. 112845]
In das Genossenschaftgregister ist heute eingeiragen bei „Müll⸗ und Asche⸗ abfuhn, Magbeburg, eing etragene Wenpssenschaft mit beschräukter Haft⸗ pflicht“, hier: Otto Paasche und Wll⸗ belm Schwencke sinb ausgeschteden. Statt ihrer sind Richard Froherz und Wilhelm Flöricke, beide in Magdehurg, zu Vor⸗ standsmitgliedern bestest.
Magdeburg, den 23, Rpril 1920.
Das Amtsgericht A. Kbteilung 8.
Meivgenheim, Glan- [12846]
Bei der Molkerzet⸗Geupffenschafr ei. Ge. m. u. H. zu Baävenbach, Neo. 5 des Ben.⸗Registere, ist folgendes einge⸗ tragen worden:
An Stehe der verstorbenen Vorstands⸗ mitglieder Jakob Feickert 9., Ackerer, und Peter Molz, Ackerer, siad Peter Pfeiffer, Ackerer, und Julius Feickert 2., Ackerer, beide zu Bäreubach, zu Vorstandsmit⸗ gliedern bestellt.
Meisenheim, 26. März 1920.
Amtsgericht.
Oberhauzen, Wheinl. [12850]
In unser Genossenschaftsregister ist bei der unter Nr. 21 eingetragenen Genossen⸗ schaft Consum⸗Brerein Eelbsthüife, eingetragcne Gevosseuschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht zu Oberhausen, folgendes eingetragen worden: An Stehe des ausggeschiedenen Heinrich Braulmann ist der Kontrolleur Theodor Brankmanr IE1“ zum Vorstandsmitgliede estellt.
Oberhansen, Rhld, den 22. April 1920.
Das Amtsgericht.
Oberhausen, Rheinl. [12851]
In unser Genossenschaftsregister ist heufe unter Nr. 37 eingetragen die Ge⸗ Fossenschaft zun Förderung des
Tischlergewerbes Oberhausen einge⸗ tragene Geuossenschaft mit chräntter Hastpflicht zu Oberhausen. Gegenstend des Unternehmens ist Er⸗ richtung einer mechꝛnischen Lohnschreineret, woselbst den Mitgliedern Gelegeabeit ge⸗ geben ist, ihre jeweiligen Schreinerarbesten maschinenfertig herzurichten bezw. her⸗ richten zu lassen. Als weiterer Gegen⸗ stand des Unternehmens gilt die gemein⸗ same Uebernahme von Arbeiten, Ankauf von Materialien sowie die Herstellung maschinenfertiger Haldfahrikate für die Mitglieder. Der Vorstand besteht aus: 1) Schreinermeister Theodor Baha, 2) Schreinermeister Wilhelm van Dyk, 3) Schreinermeister Otto Oetelshoven, sämtlich in Oberhausen. Das Statut ist vom 22. März 1920. Die Haftsumme beträgt 1000 ℳ. Die Bekanntmachungen erfolgen unter der Firma mit der Uater⸗ chrift von zwei Mitgliedern des Auf⸗ sichtsrats oder dessen Stellvertreter in der Tischlergewerkzeitung. Pas Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr und beainnt erst⸗ malig mit dem Tage der Eintragung der Genossenschaft in das Genossenschafts⸗ register und endet am 31. Dezember 1920. Die Willenserklärungen des Vorstandz er⸗ folgen durch zwei Mitglieder, die Zeich⸗ gung geschieht in der Weise, daß die Zeschnenden zu der Firma der Genossen⸗ schaft ihre Namengunterschrift beifügen. Die Einsicht der Liste der Genossen ist während der Dienststunden des Gerschts jedem gestattet.
Oberhaufen, Nhld., ben 22. April 1920.
Das Amtsgericht.
Palsnttz, GSachsemn. [12853]
Auf Blatt 1 des biesigen Genessen⸗ schattsregisters, bie Bulsnitzee Wank. e. G. m. 5. H. in Pultsnitz betreffend, ist heute eingeteagen worden:
Ernst Richard Wendt in Pufssnitz ist aus dem Vorstande ausgeschieden. Zum Direkior ist bestellt der Bankbeamte Gustav Walther Fablan in Pulsnitz.
Pulonitz, am 26. April 1920.
Amtsgericht. 1
Rudolstadt. 112855]
In das Genossenschafisregister zu Nr. 8 des Vorschußvereins zu Blankenburg, eingetragene Geuofsenschaft mit be⸗ schränkten Haftpflicht, ist eingetragen worden, daß die Firma in Verreinsbank, reingetvagene Geuossenschaft mit be⸗ schrünkten Haftflicht zu Bab⸗Blanken⸗ P’g. Thüziugerw., abgeändert worden
Rudolstant, den 24. April 1920. Schwarzburgisches Amtsgericht.
Ruhland. 112857] In unserem Genossenschaftsregister ist heute dei dem unter Nr. 1 des alten Registers eingetragenen, in Liquidation befiadlich gewesenen Vorschußverein zu Ruhland, e. G. m. m. P., eingetragen worden, daß die Vertretungsbefugnis der Liquidatoren, Gastwirt Karl Schönemann in Ruhland und Bürgermeister Andrack in Uebigau, erloschen ist. Die Firna ist daher im Genossenschaftsregtster gelöscht. Ruhlund, den 16 April 1920. Amtsgericht.
WwWerl, Bvr. Arnsberg. [12463] In unser Genossenschaftstegister ist bei Nr. 14 — Gemecixnütziger Banzvevein e. G. mM. b. H. Werl — heute ern⸗ getragen, daß an Stelle der ausgeschledenen Vorstandsmitglieder Drewes und Reiberg der Maurer August Kümpel und der Kauf⸗ mann Caspar Vogelsang, beide in Werl, in Vorstandsmitgliedern bestellt sind. Amtsgericht Werl, den 21. Aprtl 1920
üraburg. 1 [12863]
Rehweilerer Spar⸗ und Davlehens⸗ kassen⸗Verein, eingetragene Genyfseu⸗ schaft mit unbeschränkter Pastpflicht, Es Rehweiler.
Die Genossenschaft wurde heute in das Wenosseuschafrsregister eingetragen. Das Statut ist errichtet am 23. März 19290.
Gegenstand des Unternehmens ist die Beschaffung der zu Darlehen und Krebitzen an die Mitglieder erforder⸗ lichen Geldmittel und die Schaffung veilerer Finrichtungen zur Förderung der virtschaftlichen Lage der Mitglieder, ins⸗ besondere: 1) der gemeinschaftliche Bezug von Wirtschaftsbebuͤrfnissen; 2) die Her⸗ stellung und der Absatz der Erzeugnisse des landwirtschaftlichen Betriebs und des ländlichen Gewerbefleißes auf gemeinschaft⸗ liche Rechnung; 3) die Beschaffung von Maschinen und sonstigen Gebrauchsgegen⸗ ständen auf gemeinschaftliche Rechnung zu mietweisen Ueberlassung an die Mit lieder. „Rechtsverbindliche Willenserklärung und Zeichnung für die Genpssenschaft erfolgt durch mindestens drei Vorstandzmitglieder, darunter den Vorsteher oder seinen Stell⸗ vertreter, indem sie der Firma der Genossen⸗ schaft oder zur Benennung des Vor⸗ stands ihre Namensuaterschrift beifügen.
Die öffentlichen Bekanntmachungen er⸗ folgen im „Raiffeisenboten des Revisions⸗ verbandes in Nürnberg“. Sie sind, wenn sie mit rechtlicher Wirkung für die Ge⸗ nossenschaft verbunden sind, in der fär die Zeichnung des Vorstands für die G⸗⸗ nossenschaft bestimmten Form, sonst durch den Vorfteher allein zu zeichnen.
Der Vorstand besteht ans folgenden Personen: Vorsteber: Schenk, Georg, Bürgermeister, Stellvertreter: Dressel, Michael, Bauer, Beisitzer: Albrecht, Johann, Gütler, sämtliche in Rehweiler
Hie Emsicht in die Liste der Genossen ist während der Dienststunden des Gerichts jedem gestattet.
Würzburg, 16. Npril 1920.
Amtsgericht — Registergericht.
be-⸗
Würnburg. 8 [12864] Darlehenslassenverein Reußen dor; mit Einöbe Dammersfeld, eingetra⸗ gene Genossenschaft mie unbeschräneten Haftpflicht, Sitz Reussendorf.
Die Genossenschaft führt nunmehr fol⸗ genden Namen: Daelehenskassenverehnn Reußendonf mit Silberhof und Gin⸗ öde Dammersseld, eingenragen? Gr⸗ E mit unbeschränkter Haft⸗ 9 .
Würzburg, 17. April 1920.
Amtsgericht — Registergericht.
— —
Würzburg. Darlehenskassenverein Füningen. eingeiragene Genpssenschaft it undeschrünkter Gaßtpflicht. ts Bütztngen. Die Bekanntmachungen der Genosseuschaft mit Ausnahme der Be⸗ rufung der Generalversammlung erfolgen nunmehr in der in Regensdurg erscheinenden Verbandszritschrlft „Der Genossenschafter“. Würzburg, 20. April 1920. Amtsgericht — Neaistergericht. Würzsburg. [12866] Altglashüttener Spar⸗ und Dar⸗ sechenskassenverein, etagetragene Ge⸗ uossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht, Sitz Aitzlashütten. Ausge⸗ schieden sind die Vorstandsmitglieder Leonhard Kleinhenz, Theodor Wiegand u. Kaspar Wiegand. Aa deren Stelle wurden Josef Derleth, Bauer, als Vporsteher, August Wallrab, Bauer, und Kosmas Betz, Hüttner, als Beisitzer, alle in Alt⸗ glashütten, in den Vorstand gewählt. Der bisherige Beisitzer Gregor Wallrab wurde zum Vorsteherstellvertreter bestellt. Würzburg, 20. April 1920. Amtsgericht — Registergericht.
Würnburg. [12857]
Darlehenskassenverein Sulzdorf, eingetragene Penossenschaft mit un⸗ beschränkter Hafsepflicht, Sitz Sulz⸗ dorf. Ausgeschteden siad die Vorstands⸗ mitglieder Simon Reinhard und Philipp Hügel. An deren Stelle wurden Marttn Kuther, Schuhmacher in Sulzdorf, als Beisitzer, vnd Jakob Langmandel II., Landwirt ebenda, als Vorsteher in den Vorstand gewählt.
Würzburng, 21. April 1920.
Amtsgericht — Registergericht.
11) Konkurse.
Darmstadt. [13642]
Ueber den Nachlaß des am 30. Jult 1919 zu Darmstadt verstorbenen Kankmaans August Michaclis zu Harmstadt wurde heute, am 28. April 1920, Vormittaes 11 ⅛ Uhr, das Konkursverfahren eröffnet Der Amtagerichtetaxator Raad in Darmstadt ist zum Konkursverwalter ernannt. Offener Arrest mit Anzeigefrist und Forderungs⸗ anmeldefrist sind bis zum 20. Mat 1920 bestimmt; erste Gläubigerversammlung und allgemeiner Prüfungstermin sin auf 21. Mat 1920, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, teues Ge⸗ richt gebäube, am Mathtild enplatz, Zimmer Ne. 201, anberaumt.
Darmstadt, den 28. Aprll 1920. Hessisches Amtzgericht. I. Dertmund. [13643] Ueber den Nachlaß des am 1. Frbruac 1920 in Dor mund verstorbenen Jastiz⸗ vats Dr. Köttgen ist heute, am 28. April 1920, Nachmittags 12 Uhr 45 Mm., das Konkursverfahren eröffnet. Verwalter ist der Rechtsanwalt Wulff in Dortmund. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 20. Mai 1920, Konkursfornerungen sind bei dem G richt anzumelden bis zum 1. Junt 1920. Erste Gläubigerversamm⸗ lung den 27. Mai 1920, Vor⸗ mittags 10 Uhr, allgemeiner Prüfungs⸗ termin den 10. Inai 1920, Vor⸗ mutags 10 Utzr. im hiesigen Amts⸗
gericht ebäude, Zimmer Nr. 1138. Dortmund, den 28. April 192 Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
Pirmasens. [13821] Das Amtsgericht Pirmasens bhat am 30. April 1920, Nachmittags 5 ½ Uhr, über das Vermögen der Ftema Helfrich & Cop., offene Handelsgesellschaft, Schuß⸗ heenen in Pirmasens, das Konkurtve⸗ ahren eröffnet. Zum Konkursverwaiter wurde der Rechtsawalt Heußler in Pir⸗ masens ernannt. Offener Arrest ist erlassen. Frist zur Anmeidung der Konkurs⸗ forderungen bis 19. Juni 1920. Termin zur Wahl eines anderen Verwalters und Bestellurg eines Gläubigerausschusses am Dienstag, den 25. Mai 1920, all⸗ gemeiner Prüfungstermin am Dienstag, den 29. Juni 1920, beide Termine j Nachmittangns 3 Uhr im Zimmer Nr. 11 bes Amtsgerichts dahier. Gerichisschreiberei des Amisgerichts.
Soafgenbergag, Lausien. [14581]
Ueber das Vermögen der Gemein⸗ nützigen Arbeits⸗ und Eledlungs⸗ genpssenscheft eingetragene Penossen⸗ schaft mit beschräukter Hastpflicht in Seufteuberg ist heute, am 30. April 1920, Mitiags 12 Uhr, das Konkurtverfahen eröffnet. Der Gerichtssekretär a. D. Luv⸗ wig Christoph in Senftenberg wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforde⸗ rungen sind bis zum 21. Juni 1920 bet dem Gericht anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Betbehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwelters sowie über die Gestellung eines Gläubigerausschusses und eintreten⸗
denfalls über die im § 132 der Konkurs⸗
[12865]
orbnung bezeichneten Gegenstände, ferner zur Prüfung der angemeldeten Forderungen und zur Verhandlung und Abstimmung über einen von der Gemeinschuldnerin etwa zu machenden Zwanasvergleichsvor⸗ schlag auf den 12. Inlt 1920, Vor⸗ mittags 11 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, welche eire zur Konkursmass: gehörige Sache in Besitz haben oder zur Koakurngmaße etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an die Gemetnschuld⸗ nerin zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Be⸗ sitze der Sache und von den Farderungen, für weiche sie aus der Sache abgesonderte Befriedligung in Anspruch nehmen, dem Konkurkverwalter bis zum 21. Juni 1920 Anzeige zu machen. Ein etwaiger Ver⸗ gleichsvorschlag wird auf der Gersch 8⸗ schreiberei des Konkursgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Senstenberg (Lausitz), den 30. April
1920. Das Amtsgericht.
Spandau, [13644]
Ueber den Nachlaß des am 5. Februar 1920 in Spandau verstorbenen Gast⸗ wirts Panl Riemaagun aus Tirf⸗ werder 29 2 wird heute, am 22. Apeil 1920, Nachmtttags 1,15 Uhr, das Konkurs⸗ verfahren eröffnet. Der Kaufmann Alfred Geiseler, Berlin W. 57, Bülowstr. 29, wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkurs⸗ forderungea sind bis zum 10. Mai 1920 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfafsung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Zlaubigerausschusses und eintretendenfalls über die im § 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände und zur Prü⸗ fung der angemelbeten Forderungen auf den 21. Mai 1920, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Gache in Besitz haben oder zur Nonkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeiaschulduer zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besttze der Sache und von den Forderungen, fsir welche sie aus der Sache abgesonderte Be⸗ friedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 15. Mai 1920 Anzeige zu machen.
Das Amtsgericht in Epapdau.
Augsburg. [1382²2]
Im Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Gaus O. Wid⸗ mer in Augsburg, Inhaber der Pem. Judustrie „Bavaria“ in Angsburg⸗ Hochzoll und der HOleinverwertungs⸗ gesellschaft Meier und Co. in Augs⸗ burg, hat das Amtsgericht Augsburg mit Beschluß vom 30. 4. 20 Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderung auf Donnerstaa. 20. Mat 1920, Vormittags 11 Uhr, vor dem Amtsgericht Augsburg, Zinmer 74 im I. Stock rechts, bestimmt.
Angsburg, 30. April 1920
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
Berlin. [13645]
Das Konkursverfahren über den Nack⸗ laß des am 2. Februar 1919 zu B alir, Arndtstraße 12, verstorbenen Paadlen F Julius Wenet wird nach erfolgter Ab⸗ haltung des Schlußtermins hierdurch auf⸗ gehoben.
Berlin SW. 11, den 28. April 1920. Amtsgericht Berlin⸗T⸗mvelhof. Abt 8.
KHolsminden. [13823] In Sachen, das Konkursverahren über das Privarvermögen des Kaufmanns August Jacod hier betreffend, ist das Konkurzverfahren eing Fellt, da eine ten Kosten des Verfahrens entgegenstehende Konkursmasse nicht vorbanden ist. Holzminden, den 15. April 1920. Der Gerichtsschreiber des Amtegerichts,
Magdebarg. [13824]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Gutstuspektors Karl Paar⸗ maun in Niebernvodeleben, jetzt auf Rittergut Sodow zu Schmetzvorf, wird nach erfolgter Schlaßverteilung hier⸗ durch aufgehoben.
Magdeburg, den 24. April 1920.
Das Amtsgericht A. Abteilung 8
Regensburg. [13826]
Das Konkursverfahren über den Nachlaß des Vökl, Friedrich, Kaufmauk in Regensburg, Jnh. der Firma N. Naef in Regensburg, wurde mit Beschluß des Amisgerichts Regensburg vom 30. April 1920 aufgehoben, weil es durch Schluß⸗ verteilung beendet ist.
Regensburg, den 30. April 1920.
Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.
Rostock, Meckib. 113826] In dem Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Oite Nilt zu Rostock, Inh. der Firma Oito Nilk, Elektro⸗Mane⸗ riallenhaudlung u. Installationsbüro zu Rostock, werd Prüfungetermin und Gläubigerversammlung zur Abnahme der Schlußrechnung des Rechtsanwalts Bircken. stacdt, der wegen Krankheit aus dem Amt des Konkurtverwasters entlassen ist, be⸗ stimmt auf den 26. Mai 1920, Bor⸗ mittags 11 Uyr. 8 Rostock, den 27. April 1920. Amtsgericht. “
Sstallupönen. [13646 In dem Konkurkverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Grich Krutz
in Eydtknhnen isti infolge eines von dem
1“ “
Gemeinschuldner gemachten Vorschlags zu
einem Zwangsvergleiche Vergleichstermin auf den 14. Mai 1920, Vormitta as 11 Uhr, vor dem Amtsgericht in Stalla⸗ pönen, Zimmer Nr. 16, anberaumt. Der Ver⸗ gleichsvorschlag und die Erklärung des Gläubigerausschusses sind auf der Gerichts⸗ schieiberet des Konkursgerichts zur Ein⸗ sicht der Beteiligten niedergeleat. Stallupönen, den 28. April 1920.
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichtyr.
Stollberg, Eragev. [13647]
Das Konkursverfahren über das Ve⸗ mögen der Firma Rudolf Möckel & Co. in Stollberg i. E., Kanstseiden⸗ zwirnerel und Fätberei sowie Posamenten⸗ fabrikattonsgeschäft, alleiniger Inhab r Fabrikant Karl Geust Schwarz in Stolhberg, jetzt in Chemnitz, wird bier⸗ durch aufgehoben, nachdem der im Ver⸗ gleichstermin vom 15. Dezember 1919 angenommene Zwangsvergleich durch rechts⸗ kräͤftigen Beschluß vom 15. Dezember 1919 bessätigt worden ist.
Siollberg, den 28. April 1920.
Das Amtsgericht.
12) Tarif⸗ und Fahrplanbekannt⸗ machungen der Eisen⸗
(13827] Bayerisch⸗Säüchsischer Tierverkehr. Mit sofortiger Wülrigkeit werden die Sonderbestimmungen für die baverischen Stattonen Bamberg. München Sü), Nürnbera Viehhof, Regensberg, Roseu⸗ heim und Würzburg Hbf. neugefaßt. Das sofortige Iakrafttreten der damit vpeec⸗ bundenen Frachterböhungen gründet si auf die vorübergehende Aenderung des § 6 der Eisenbahn⸗Verkehrsverordnung. Dresden, am 30. April 1920. Gen.⸗Dir. d. Sächs. Etaatseisenb.
[13641] Preuß sch Hessisch⸗Bayerischer Tierverkehn.
Vom 1. Juli 1920 ab werden die in Abschnitt D des Tarifs bei den Staticenen Soltau, Stendal, Verben und Walsrode aufgeführten Ueberfuhrgebühren erhöht.
Erfurt, den 26. April 1920.
Eisenbahndirektion.
[14580] Preußisch⸗Hessisch⸗Bayerischer Tierzverkehe.
Mit sofortiger Gültigkeit werden hie örtlichen Bestimmungen für Bamberg,
München Süd, Nürnherg Viehhof. Re⸗-
gensburg Viebhof, Rosenheim und Würz⸗
burg Höbf. geändert oher ergänzt. Näheres
bel den betetligten Abfertiguggen. Erfurt, den 27. April 1920. Eiseubabhndirension.
[14582] Eisenbahndireltinnsbezirk Paunover. Am 1. Mai 1920 wird dtie Teilstreck⸗ Nienburg — Leese⸗ Stolzenau der Neben⸗ bahn Nienburg (Weser) — Minden (Wesif)
als normalspurige Nebenbahn mit den
Bahnbösfen Langer demm (Hann.), Schäfer⸗ hof, Estorf (Weser), Landesbergen (Hann.)
und Lrese⸗Stoltenau für den Personen⸗⸗,
wüten⸗, Gepäck⸗ und Privattelegramm⸗ verkehr sowie für die Abfertigung von Leschen und lebenden Tieren eröffnet.
Ausgeschlossen ist auf den Bahnhöfen Langendamm und Estorf die Annahm: und Auslieferung von Gegenständen, zu deren Ver⸗ oder Entladung eine feste Rampe erforderlich ist. Die Annahm⸗ und Auslieferung von Sprengstoffen ist auf allen vorgenannten Bahnhöfen aus⸗ geschlossen.
Die Züge werden nach den besonders veröffentlichten Fahrplänen verkebren.
Für die neue Bahnstrecke haben Gültig kett: die Eisenbahn⸗Bau⸗ und Betriebs⸗ ordnung vom 4. November 1904 und die Eisenbahn⸗Verkehrszordnung vom 23. De⸗ zember 1908.
Ueber die Höhe der Tariffätze geben Dienststellen Auskunft.
Haunover, den 23. Fpril 1920.
Eisenbahsbireksien.
[13828] .“ Binnentarif ber Ziraßburger Straßenbahn⸗Besenschaft; vom 1. Mai 1913. Wechseltarif Nebenbahnen ber Straß⸗ vurger Straßenbahn⸗Gefellschaft und ver Nebenbahn Rhein⸗Lehr Seelbach vom X. Otfttober 1914.
Am 1. Mai 1920 teeten im Personen⸗ und Güterverkehr Taniferhöhungen in Kraft. Nahere Auskunft ertellt unser Verkehrsbureau.
Kehl, den 28. April 1920. 8
Straßburger Straßenbahn⸗
Gesellschaft. Abtetlung Paden [12987] 11“
Nordsebäterverkehr (ostfriꝛsische
Inseln). 1
Zum 1. Junt 1920 wird ein neuer Tartf sür den Personen⸗ und Gevpäck⸗ verkehr mit den Nordserinseln Borkum, Jaist, Langeoog, Norderney, Spiekeroog und Wangerooge ausgegeben. Durch ihn werden die bestehenden durchgehenden Ver⸗ bindungen erweitert und neue erhöhte Tarifsatze eingeführt.
Näͤhere Auskunft erteilt auf Befragen unser Verkehrsbüro Münster (Wenf.), den 24. April 1920. Namens der beteiligten Verwaltungen:
Eisenbahnvirekrion.
8.
1
. .
Der Gezugspreis beträgt vierteljährlich 18 ℳ. Allr Postanstaiten uehmen Bestellung an; für Gerlin außer den Uostanstalten und Zritungsvertrieben für Helbstabholer auch die Geschäftsstelle SW. 48. Wilhelmstraße 32.
Einzelne Uummern kosten 80 pgf.
Anzrigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits⸗ zeile 1,50 ℳ, einer 3 gespaltenen Einthzeitszeile 2, 50 ℳ. Außerdem wird auf den Anzeigenpreis ein Teuerungs- von 80 v. 3. erhoben.
ie Gelchäftsstelle
Anzeigen nimmt an: unres krichs- und Staatsanzeigers,
Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. 1”
8
Reichsbankgirokonto.
Ernennungen ꝛc.
Exeauaturerteilung.
Gesetz, betreffend den Staatsvertrag über den Uebergang der Staatseisenbahnen auf das Reich.
Vorläufige Verwaltungsordnung der Reichseisenbahnen.
Bekanntmachung über die Auslegung der Wählerlisten.
Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Bestimmungen über die Anmeldung von Erfinoungen und Gebrauchsmustern.
Bekanntmachung, betreffend Bestellung eines neuen ständigen Stellvertreters des Kommissars für die Ablieferung der zur Erfüllung des Friedensvertrags enteigneten
Bekanntmachung, betreffend Aufhebung der Bekanntmachungen,
betreffend Großhandelsfirmen des deutschen. Wallhandels,
vom 1. März 1919 und, betreffend Verzeichnis der zur An⸗
nahme beschlagnahmter Torffasern berechtigten Sammel⸗
stellen, vom 3. März 1919.
Bekanntmachung, betreffend Aufhebung aller für inländisches Frischgemüse noch bestehenden Preisverordnungen.
Erste Beilage.
Bekanntmachungen, betreffend Tarifverträge.
Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummern 92, 93 und 94 des Reichs⸗Gesetzblatts.
—
6
Preußen.
Erste Beilage:
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
Urkunde über die Verleihung des Enteignungsrechts an den Landkreis Hanau, den Kreis Gelnhausen und den Zweck⸗ verband Ueberlandwerk Fulda —Hünfeld —Schlüchtern in Fulda.
Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Bezirke der Kultur⸗
Betanntmachungen, betreffend die Prüfungen für Direktoren und Direktorinnen an Blindenanstalten und Taubstummen⸗ anstalten sowie, betreffend eine Vereinbarung zwischen Preußen und Hamburg über den Verbleib des Schulgeldes beim Uebvergang eines Schülers von einer preußischen an eine hamburgische höhere Lehranstalt.
Handelsverbote. I“
Amtliches. Deutsches Reich.
Der Finanzassessor Dr. Arendts und der Finanzamtmann Dr. Wiest sind zu Mitgliedern des Reichsmonopolamts für Branntwein mit der Amtsbezeichnung Regierungsrat ernannt
Dem mexikanischen Vizekonsul Alberto J. Altamiran in Berlin ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.
Gesetz, betreffend den Staatsvertragüberden Ueber⸗ gang der Staatseisenbahnen auf das Reich.
Vom 30. April 1920.
Die vra c ebende Deutsche Nationalversammlung hat das folgende Gesetz heschlossen, das mit Zustimmung des Reichs⸗ rats hiermit verkündet wird:
Der nachfolgende Staatsvertrag über den Uebergang der Staatseisenbahnen auf das Reich wird genehmigt und tritt — unbeschadet seiner Eigenschaft als Vertrag — mit Wirkung vom 1. April 1920 mit der Maßgabe als Gesetz in Kraft, daß die Bestimmungen des § 2 Abs. 3 und 4, der 88 8, 10, 12 bis 24 und 37 für die nicht am Vertrage beteiligten Länder des Reichs sinngemäß gelten.
Berlin, den 30. April 1920. Der Reichspräsident. Ebert. Der Reichsverkehrsminister. Dr. Bell. 3
Staatsvertrag. Die Reichsregferung und die Regierungen von Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen, Mecklenburg⸗Schwerin und Oldenburg schließen unter Vorbehalt der Zustimmung der gesetz⸗ gebenden Versammlungen den nachstehenden Vertrag:
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§ 1. Vertragsgegenstand. Rechtsnachfolge. 1. Die Staatse senbahnen der vertragschließenden Länder (im fol⸗ genden „Länder“ genannt) gehen am 1. April 1920 in das Eigentum des Reichs über.
2. Das Reich übernimmt das Eisenbahnunternehmen jedes Landes als Ganzes mit allem Zubehör und allen damit verbundenen Rechten 8nb 8 8
und Pflichten. Der Eintritt des Reichs in die laufenden Verträge hat V auch gegenüber den bisherigen Vertragsgegnern der
nder. 3. Mit den Eisenbahnen gehen auch ihre Nebenbetriebe, soweit sie nicht schon als Zubehör anzusehen sind, insbesondere die Fähren, die Boden seedampfschiffahrt, die Häfen und die Kraftwagenbetriebe auf das Reich über. Den Regierungen der Länder bleibt vorbehalten, einzelne solcher Nebenbetriebe von dem Uebergang auf das Reich auszuschließen.
§ 2. Grundeigentum.
1. Alle Grundstücke der Länder, die Eisenbahnzwecken gewidmet oder für solche bestimmt sind, gehen in das Eigentum des Reichs über, gleichviel ob und unter welcher Bezeichnung das Land als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Das gleiche gilt von Grundstücken, die Eisenbahnzwecken gewidmet waren und von Eisenbahnbehörden ver⸗ waltet werden. Ferner gehen alle der Eisenbahnverwaltung eines Landes ustehenden Rechte an Grundstücken auf das Reich über, auch solche,
ie durch Rechtsgeschäft nicht übertragbar sind. Grundstücke, die für die Eisenbahnverwaltung eingetragen, aber als für Eisenbahnzwecke dauernd enthehrlich anderen Staatsverwaltungen überwiesen sind, können auf Verlangen eines der Vertragschließenden vom Uebergang auf das Reich ausgeschlossen werden.
„ 2. Das Reich kann die Uebertragung des Eigentums an Grund⸗ stücken, die von der Eisenbahnverwaltung und anderen Staatsver⸗ waltungen gemeinschaftlich benutzt werden und nicht schon nach Abs. 1 auf das Reich übergehen, gegen Entschädigung beanspruchen, wenn sie vorwiegend Eisenbahnzwecken gewidmet sind. Ueberwiegt die Benutzung durch die Eisenbahnverwaltung nicht, so kann das Reich die Weiter⸗ benutzung gegen eine e jährliche Vergütung, im übrigen unter den bisherigen Bedingungen beanspruchen.
3. Das Eigentum und die Rechte an Grundstücken gehen auf das Reich über, ohne daß es dabei der Beobachtung der für die Ueber⸗ tragung des Eigentums oder des Rechtes vorgeschriebenen Form bedarf. Die Reichseisenbahnbehörden und die mit der Abwicklung der bis⸗ herigen Verwaltung in den Ländern beauftragten Stellen werden in gemeinsam ausgestellten öffentlichen Urkunden den Grundbuchämtern die Grundstücke und die Rechte an Grundstücken bezeichnen. Auf Grund dieser Urkunden ist das Pco nh berichtigen.
4. Steuern, Gebühren, Kosten und Auslagen dürfen aus Anlaß des Eigentumswechsels weder durch das Reich noch durch die Länder oder andere Steuerberechtigte in den Ländern erhoben werden.
§ 3. Abfindung. 1. Als Abfindung für die Uebertragung des gesamten Eisenbahn⸗ unternehmens gewährt das Reich den Ländern nach Wahl jedes
Landes entweder a) den Betrag des Anlagekapitals nach dem Stande vom vom
31. März 1920 oder
den Betrag des Anlagekapitals nach dem Stande
31. März 1920, erhöht um die Hälfte des Betrages, um
den der nach den Ergebnissen der Rechnungsjahre 1909 bis
1913 ermittelte Ertragswert dieses Anlagekapital über⸗
teiht. sowie —
in beiden Fällen der Fehlbeträge, die bei den Eisen⸗ bahnverwaltungen der Länder in der Zeit vom Beainne des Rechnungsjahres 1914 bis zum 31. März 1920 entstanden sind, abzüglich der in diesen Fehlbeträgen enthaltenen Aus⸗ Fbin. die auf Grund besonderer gesetzlicher Vorschrift den ändern vom Reiche erstattet werden.
2. Das Anlagekapital und der Ertragswert sind nach den in der Beilage dargelegten Grundsätzen zu berechnen.
3. Als Fehlbeträge gelten die S um die im einzelnen Rechnungsjahre die Betriebsausgaben und der Anteil der Eisenbahn⸗ verwaltung an den Aufwendungen für Verzinsung, Tilaung und Ver⸗ waltung der Staatsschulden die Betriebseinnohmen überstiegen haben. Ausgaben, die dem Anlagekapital zugerechnet werden, sind aus den Betriebsausgaben auszuscheiden.
. § 4. Zahlung und Stundung der Abfindung.
1. In Anrechnung auf die Abfindung übernimmt das Reich die schwebenden Schulden der Länder zum Nennwert nach dem Stande vom 31. März 1920 mit Wirkung vom 1. April 1920. Nähere Ver⸗ einbarungen bleiden vorbehalten Die für die Zeit nach dem 31. März 1920 gezahlten Zinsen werden vom Reiche erstattet.
2. Auf Verlangen eines Landes wird das Reich in Anrechnung auf die Abfindung durch Reichsgesetz die fundierten Schulden dieses Landes in der Weise übernehmen, daß nach Wahl des Landes ent⸗ weder das Reich alleiniger Schuldner wird oder neben dem als Hauptschuldner haftenden Reiche das Land als selbstschuldnerischer Bürge haftet. In beiden Fällen wird das Reich die Tilgung nach den bisherigen Bestimmungen der Länder vornehmen. Die Schulden
des Landes werden.
a) wenn die Abfindung nach § 3 Abs. 1 a festgesetzt worden ist, zu dem mit 22 %,
b) wenn die Abfindung nach § 3 Abs. 1b festgesetzt worden ist, gu dem mit 25 vewielfältigten Betrage der Jahreszinsen nach dem Stande vom 31. März 1920 angerechnet.
3. Der durch die Uebernahme schwebender oder fundierter Schulden nicht gedeckte Rest der Abfindung wird gestundet und vom Reiche den Ländern, deren Abfindung nach § 3 Abs. 1 a festgesetzt worden ist, mit 4 %⅛ vom Hundert, den Ländern, deren Abfindung nach §. 3 Abs. 1 b festaesetzt worden ist, mit 4 vom Hundert perzinst. Die Zinsen sind bis auf anderweite Vereinbarung am Schlusse jedes Kalendervierteljahrs zu zahlen. Ueber die Tilgung bleibt näbere
Vereinbarung vorbebalten. 8 Ein Land, das von dem ihm nach Abs. 2 zustehenden Rechte
Postscheckkonto: Berlin 4122. 19 200‧⸗
Schulden vom Reiche durch Reichsgesetz die selbstschuldnerische Büra⸗ schaft übernommen wird.
5. In den Fällen des Abs. 2 wird bis auf weitere Vereinbarung die Verwaltung der auf das Reich übergehenden Schulden der Länder von ciesen auf Kosten des Reichs geführt. Schuldbuchforderungen werden nach näherer Vereinbarung in solche gegen das Reich um⸗ gewandelt. 6. Ueber den nicht durch Uebernahme von Schulden gedeckten Rest der Abfindung erteilt das Resch den Ländern Schuldscheine.
§ 5. Sicherung. 1. Das Reich verpflichtet sich, die Zinsen und Tilgungsbeträge für die übernommenen fundierten Schulden und für den nicht durch Uebernahme von Schulden der Länder gedeckten Teil der Abfindung an erster Stelle aus den Rohüberschüssen der Reichseisenbahnverwal⸗ tung (Ueberschüsse der ordentlichen Einnahmen über die fortdauernden Ausgaben) zu bezahlen. Als ordentliche Einnahmen und fort auernde Ausgaben sind die im Kapitel 3 und 87 des Haushalts der Reichseisen⸗ bahnen für das Rechnungsjahr 1918 enthaltenen Einnahme, und Ausgabeposten anzusehen. Hierdurch wird an der Feehen des Reichs in dem Falle nichts geändert, daß ein Rohüberschuß nicht erzielt wird oder daß der Rohüberschuß zur Deckung der Zinsen und Tilgungs⸗
beträge nicht ausreicht. ö“ “
2. Das Vermögen und die Einkünfte der Reichseisenbahnverwal⸗ tung haften nicht für die vor dem 1. Aprib 1920 entstandenen Schulden des Reichs,
3. Auf Verlangen eines Landes wird das Reich zur Sicherung des gestundeten Teiles der Abfindung den Ländern ein Pfandrecht an den
um Eisenbahnunternehmen des Reichs gehorenden Grundstücken und Vermögensgegenständen einräumen. X“
§ 6. Feststellung der Abfindun⸗ 1. Die für die endgültige Abfindung maßgebenden Beträge werden gemeinsam festgestellt werden, wenn die Rechnungsergebnisse für die eit bis zum 31. März 1920 vorliegen. Vorläufig werden sie durch
gemeinsame Schätzung ermittelt. “ 2. Die Länder See alsbald nach Abschluß dieses Vertrags zu
erklären, ob sie die Abfindung nach § 3 Abs. 1a oder b wählen und ob sie gemäß § 4 Abs. 2 die Uebernohme der fundierten Schulden durch das Reich verlangen. Die Wahl der Abfindung nach § 3 Abs. 1 a oder b kann innerhalb einer vom Reichsverkehrsminister zu bestim⸗ menden Frist von mindestens einem Monat nach endgültiger Fest⸗ stellung der für die Abfindung maßoebenden Beträge geändert werden.
3. Bis zur endgültigen Feststellung der Abfindung verzinst das Reich den Ländern den Betrag, um den die um 10 vom Hundert ver⸗ minderte geschätzte Abfindung die Summe der vom Reiche übernom⸗ menen Schulden übersteigt. Nach endgültiger Feststellung der Ab⸗ findung werden die zuviel oder zuwenig gezahlten Zinsen ausgeglichen.
§ 7. Befreiung von Reichssteuern.
1. Die nach diesem Vertrag an die Länder zu zablenden Zinsen und Tilgungsbeträge sind frei von Steuern und Abgaben des Reichs.
2. Das Reich wird aus der Uebernahme der Eisenbahnen keinen Anlaß zur Kürzung der den Ländern gewährleisteten Anteile an den Steuereinnahmen entnehmen. 8
§ 8. Veräußerung, Verpfändung. Zu einer Veräußerung oder Verpfändung der durch diesen Vertrag erworbenen Eisenbahnen bedarf das Reich der Zustimmung der Landes⸗ regierungen.
§ 9. Einnahmen und Ausgaben. Vom 1. April 1920 an fließen alle Einnahmen dem Reiche zu und werden alle Ausgaben vom Reiche bestritten. § 10. 8 Geltung der Landesgesetze. 1. Die Gesetze und Verordnungen der Länder über das wesen bleiben unbeschadet der Bestimmungen der Reichsverfassung zu einer anderweitigen reichsgesetzlichen Regelung insoweit in Kraft, als die Voraussetzungen für ihre Anwendung nach dem Uebergange der Eisenbahnen auf das Reich noch gegeben sind. 2. Die Länder werden gesetzliche oder sonstige Bestimmungen, die Eisenbahnen des allgemeinen Verkehrs betreffen, nur im Benehmen mit der Reichsregierung erlassen.
§ 11. Eintritt in Staatsverträge. Das Reich tritt in die Staatsvwverträge der Länder ein, soweit sie Rechte und Pflichten für die Eisenbahnverwaltung begründen.
12. Rechtsstellung der 12, fenbabnbehörden Den Reichseisenbahnbehörden steben alle Befugnisse öffentlich⸗ rechtlicher Art zu, die bisher den Eisenbahnbehörden der Länder zu⸗ gestanden haben. 8
§ 13. 8
Aufsicht über Privateisenbahnen. 8 8
Die dem Reiche zustehende Aufsicht über die Privateisenbahnen
(Artikel 95 der Reichsverfassung) wird gemäß den Gesetzen (val. § 10), Genehmigungsurkunden und Staatsverträgen der Länder ausgeübt.
1ö Bahnen des allgemeinen Verkehrs. Entscheidung über diese Eigenschaft. 1. Der Reichsverkehrsminister kann erklären, daß eine private
Nebeneisenbahn, deren Verkehrsbedeutung so gering ist, daß sie nicht als Teil des allgemeinen deutschen Eisenbahnetzes gelten kann, keine
der Uebertragung fundierter Schulden auf das Reich nicht Gebrauch macht, kann verlangen, daß für feine am 31. März 1920 bestehenden “ 6“ 8 .“
Eisenbahn des allgemeinen Verkehrs ist.
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