11““ “ “ 8 “ 8 Klage ertönte, es geschehe nichts, so ist dies nicht zum g zurückzuführen daß man sich in den Kreisen der Fernerstehenden keine rechte Vorstellung davon macht, welche Schwierigkelten heute der
Siedlungstatigkeit entgegenstehen. Der Drang nach Ansiedlung, die Sehnsucht. nach der eigenen Scholle ist zurzeit stärker als jemals zuvor. Es handelt sich nicht nur Larum, die Siedlungslustigen, die auch vor dem Kriege schon vorhanden waren, anzusiedeln, sondern es handelt sich zurzeit auch darum, einem weiteren großen Teil unserer Volksgenossen, die infolge des unglücklichen Krieges ihre Existenz verloren baben und die zuvor teils werktätig in Industrie und Handel, teils als Angestellte in anderen Erwerbszweigen oder als Beamte und im Heere tätig ge⸗ wesen sind, dadurch eine Existenz zu schaffen, daß sie in die Lage versetzt werden, auf eigener Scholle sich und ihre Familie zu ernähren. Es handelt sich ferner darum, den nach Millionen zählenden kleinen und kleinsten Betrieben, deren Besitzer bis jetzt volle Beschäftigung auf ihrem Grundstück nicht gefunden haben, so viel Land zuzulegen, daß sie und ihre Familien ihren Unterhalt auf eigenem Grund und Boden oder wenigstens in Ergänzung ihres Eigentums auf Pachtland sinden. Es handelt sich ferner darum, der in der Industrie und in öffentlichen Ein⸗ richtungen werktätigen Bevölkerung ein Stück Land, epentuell ein Heim zu schaffen, das den Betreffenden ermöglicht, durch eigene Arbeit in den Freistunden und durch die Arbeit ihrer Familienangehörigen auf Eigen⸗ tum oder Pachtland die Nahrungsmittel zu erzeugen, die sie für ihren täglichen Bedarf brauchen.
Damit ist den neugeschaffenen Landeskulturbehörden eine vielseitige und überaus schwierige Aufgabe gestellt, zu deren Lösung ein längerer Zeitraum erforderlich ist, und die, wie ich befürchte, sich nicht so schnell wird lösen lassen, wie es wohl erwünscht wäre. Immerhin wird alles daran gesetzt, zu leisten, was unter den gegebenen Verhältnissen geleistet werden kann. Wenn es nicht mehr ist, so ist das vorwiegend auf die Ungunst der Verhältnisse zurückzuführen. Nicht nur die Landbeschaffung, sondern vor allem auch die Beschaffung der Bau⸗ und Betriebs⸗ materialien für die Siedlungen begegnet fast unüberwindlichen Schwierigkeiten. Auch die Kostenfrage macht es manchem Siedlungs⸗ lustigen heute unmöglich, sein Siedlungsvorhaben durchzuführen. Während vor der Kriegszeit z. B. in Niederschlesien eine kleine Siedlerstelle von 4 ha Acker und 1 ha Wiese mit Wohnhaus, Stall, Scheune, Schuppen und Brunnen und dom allernotwendigsten lebenden und toten Inventar auf etwa 19 000 ℳ zu stehen kam, ist nach den heutigen Preisen eine solche Ansiedlung im gleichen Landesteil kaum für die Summe von 120 000 ℳ zu erstellen. (Hört, hört!) Dieselben Preissteigerungen gelten für alle anderen mit der Siedlung zusammenhängenden und somit diese belastenden Dinge, als da sind Ent⸗ wässerungsvorrichtungen, Wegebauten usw. Angesichts derartiger Summen schrumpft die Zahl derer, die ferner in der Lage sind, eine Siedlung zu erwerben, immer mehr zusammen. Man muß mehr und mehr zu einfacheren Baulichkeiten, zu viel einfacheren Einrichtungen übergehen; die Siedler müssen viel mehr, als es früher üblich war, bei der Ansiedlungstätigkeit selbst Hand anlegen, um vielleicht in späterer BZeit ihre Siedlung so auszugestalten, daß sie zum dauernden Sitz ge⸗ eignet erscheint.
Auch die Landbeschaffung macht zurzeit mehr Schwierigkeiten als Anfang vorigen Jahres, wo die Großgrundbesitzer noch geneigt waren⸗ freiwillig Land zu Siedlungszwecken herzugeben. (Hört, hört! links.) Die in dem Siedlungsgesetz vorgesehenen Landlieferungsverbände sind leider infolge der pon diesem hohen Hause vorgenommenen Aenderungen en meinem Entwurf zu dem Ausführungsgesetz noch immer nicht in Tätigkeit getreten (hört, hört! links); ja, in Oberschlesien wird die Gründung des Landlieferungsverbandes sogar durch die alllierte Ueber⸗ wachungskommission verhindert. Es ist leider eingetreten, was ich in der Ausschußberatung vorausgesagt habe, daß wir für die Land⸗ beschaffung zu Siedlungszwecken mehr als ein halbes Jahr verlieren werden, wenn die Errichtung des Statuts nicht dem Minister, sondern den erst zu bildenden Landlieferungsverbänden selbst überlassen wird. (Sehr wahr! links.) Die Landlieferungsverbände könnten jetzt schon über ein Vierteljahr in Tätigkeit sein, während nun vielleicht noch mehr als ein Vierteljahr pergehen wird, bevor sie in Tätigkeit treten können.
Einstweilen habe ich mich daher damit begnügen müssen, wenigstens von dem fiskalischen Land⸗ und Forstbesitz so viel wie möglich für Siedlungszwecke herzugeben. Ferner habe ich mit Nachdruck darauf hingewirkt, daß bei den heute für Neubauten und die Beschaffung von Inventar bestehenden Schwierigkeiten wenigstens einige Flächen von größeren Gütern im Wege der Adjazentenparzellierung an kleine Besitzer abgegeben werden, wo also Bauten nicht notwendig sind. Ich hoffe, daß die Verhältnisse es demnächst gestatten werden, auch auf dem Gebiete der Eigensiedlung befriedigende Ergebnisse zu erzielen. Ich werde jedenfalls nichts unterlassen, damit wir aguch in dieser Beziehung vorwärts kommen.
Ich möchte noch darauf hinweisen, daß seit Ende 1918 für Anlieger⸗ ansiedlung, also für Adjazentenparzellierung vergeben worden sind: aus Domänenbesitz in Eigentum und Pacht etwa 16 000 ha, aus Forst⸗ besitz in Eigentum 4000 ha und zur Pacht 2000 ha, aus Privathand etwa 30 000 ha, davon allein in Schlesien 16 000 ha. Alles in allem ein sehr bescheidener Anfang, was unumwunden zu⸗ gegeben werden muß, aber es läßt sich eben unter der Ungunst der Verbältnisse heute nicht mehr und schneller leisten. (Sehr richtig! links.)
Es handelt sich hier bei der Durchführung des Agrarprogrammés um eine wesentliche Umgestaltung unserer ganzen Agrarverhältnisse, die sich in Jahrzehnten, ja Jahrhunderten herausgebildet haben. Sie können nicht innerbalb eines Jahres oder zwei Jahren von Grund aus umgewandelt werden; vor allen Dingen können die Feolgen nicht so schnell in die Erscheinung treten, wie es die interessierten Kreise oft wünschen. Der Ruf es sei nichts gescheben, ist gar zu verständlich; denn diejenigen, die in bezug auf ihr Landbedürfnis befriedigt worden sind schweigen und die die noch nicht befriedigt sind, schreien, und die Oeffentlichkeit hört eben nicht diejenigen, die schon befriedigt und demnach still sind, sondern nur die, die noch schreien, und kommt leicht zu der Auffassung, es geschieht nichts auf dem Gebiete. Daher habe ich es für notwendig gehalten, Ihnen einmal bei Beratung dieses Gesetzes hier kurz darzulegen, was auf dem Gebiete bisher geschehen ist, welche Schwierigkeiten sich ergeben, und was uns in Zukunft noch bevorsteht.
Ersprießliche und befriedigende Leistungen auf diesem Gebiet können — darüber müssen wir uns klar sein — mur erzielt werden. wenn das hohe Haus mich wirksam unterstützt und mir die gesetzlichen Handbaben nicht vorenthalten werden, die ich zur Durchführung meines Agrarprogramms unter allen Umständen für nnerläßlich halte. (Bravol links.)
eringsten darauf
Abg. Stendel (D.
wird fürn unsere Vo ksernahrung keine der in diesem Entmurf ent⸗ haltenen Bestimmungen füur die nächsten Jahre von Einfluß sein. Das Bedenkliche an dem Entwurf ist ja gerade, daß der Staat, weil er selbst wegen der herrschenden Teuerung die Kultivierung seiner großen Oeplandflächen nicht durchführen kann, die Oedlandbesitzer zwingen will. aus ihrer eigenen Tasche Oedlandkuktur zu treiben. Heute kostet das Kultivieren von einem Hektar Moorland gut und gern 7⸗ bis 8000 Mart. Daran muß der Prwatbesiter zugrunde gehen. Auf das von dem Minister heute entwickelte Agramprogramm erwidere ich an dieser Stelle nur das eine, daß ich mich seit Jahren vergeblich bemühe, für die Georgsfelder Kolon sten durchzusetzen, daß ihnen zehn Minuten von der Gemeinde renze liegendes, in guter Kultur befindliches Land in Ausdehnung von ü der 100 Hektar zu Eigentum überlassen wird. Vor 70 Jahren hat man die Leute mitten in das Hochmoor hinein⸗ gesetzt damit sie es kultivierten; jetzt nimmt man ihnen den Torfstich und die Moorweide für das Jungvieh, aber das Land, das sie erwerben mochten, will man ihnen nur pachtweise überlassen, womit ihnen nicht gedient ist. Hier wird den Leuten vorenthalten, was die Regierung nach der Siede ungsordnung herzuceben verpflichtet ist. Kein Mensch in der ganzen Gegend versteht, weshalb sie es nicht kriegen. (Zuruf links; Wahlrede!) Die Wghlrede hat der Minister gehalten, da darf ich für meine Georgsfelder auch ein gutes Wort einlegen. (Lachen links. Das Reichssiedelungsgesetz sieht nur por, daß Oedlandbesitzer, die ihrer Verpflichtung zur Kultivierung nicht nachkommen, zur Ab⸗ tretung ihres Besitzes gegen Entschädigung gezwungen werden können. Der vorliegende Entwurf will darüber hinaus ihnen auch noch auf⸗ er egen, gewaltige Summen ohne jede Garantie der Rentabilität zu investieren. Dadurch wird die Feiheit des Eigentums sehr stark be⸗ schnitten. Für den uns vorliegenden Entmwurf müßte erst ein Reichs⸗ gesetz diese Voraussetzungen schaffen. Gewiß muß auch das Bourtanger⸗ moor aufgeschlossen werden, aber dafür sind große Kulturgesellschaften bereits vorhanden, denen es freilich an Geld fehlt, und da muß die Re⸗ gierung nachhelfen. In Holland sind Tausende von Hektar Moorboden ohne jeden Zwang in wundervolle Kultur genommen worden. Ich bean⸗ trage, diejenigen Oedlandbesitzer, die die großen Kosten und das Risiko der Kultivierung nicht übernehmen können, in die Lage zu versetzen, sich ihres Besitzes zu entäußern; sie müssen das Recht erhalten, diesen Besitz dem Stgate anzubieten. Wir sind durchaus für das Gesetz, wenn dieser unser Antrag angenommen wird; wird er abgelehnt, so werden wir es nicht über uns vermögen, der Vorlage zuzustimmen.
Abg. Klausner (U. Scz.): Der Einzelne hat sich dem Wohle der Gesamtheit unterzuordnen. Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu.
Präsident des Staatsministeriums und Minister für Landwirrschaft, Domänen und Forsten Braun: Meine Herren, ein paar Worte! Der Herr Abg. Siendel hat hervorgehoben, daß auch er und seine Freunde die Zweckbestimmung des Gesetzes billigen, daß auch er es für notwendig hält, die großen Moore und Oedlandflächen zu kul⸗ tivieren. Er hat auch anerkannt, insbesondere unter Hinweis auf seine niedersächsischen Landsleute, daß zur Durchführung der Kul⸗ tivierung hier und dort bei einzelnen Besitzern Zwang notwendig sein werde. Wenn Herr Abg. Stendel das alles anerkennt, dann liegt eigentlich für ihn ein sachlicher Grund nicht mehr vor, sich gegen das Gesetz zu wenden. Es will eben die Handhabe bieten, um die Oedlandflächen zu kultivieren, und will dort, wo aus Unperstand diesem im Interesse unserer Landes⸗ kultur durchaus notwendigen Werke Widerstand entgegengesetzt wird, unter Umständen auch Zwang anwenden. Der Herr Abg. Stendel meint, das Gesetz gehe über das hinaus, was das Reichssiedlungs⸗ gesetz verlange. Dort ist verlangt, daß, wenn ein Besitzer sein Moor und Oedland nicht kultiviert, dann dieses Land enteignet werden könnte, So weit gehen wir im Gesetz gar nicht. Ich muß Ihnen offen gestehen, mir ist es viel sympathischer, daß man solches Land enteignet und gar nicht die Umstände mit der Genossenschaft hat und und ein großes Kultivierungsunternehmen schaffen kann, ohne die Widerstände der einzelnen Besitzer überwinden zu müssen. Wenn der Abg. Stendel diesen Weg lieber beschreiten will, können wir Hand in Hand gehen. Vielleicht briggt er ein solches Gesetz in Form eines Initiativantrages ein. Ich habe die Mittel zur Enteignung nicht. Sobald Sie mir durch ein solches Gesetz die Mittel geben, gehe ich sehr gerne diesen Weg. Wenn er meine, dieser Weg ist der mildere, nun wohl, ich habe ihn für den schärferen gehalten und erst einmal den Weg be⸗ schritten, die Besitzer in ihrem Eigentum zu belassen, aber sie zur Durchführung der Kultivierung zusammenzuschließen.
Nun ist weiter gesagt worden, daß die Freiheit des Eigentums unverletzlich, durch die Reichsverfassung garantiert sei. Nein, sie ist gerade durch die Reichsverfassung etwas eingeschränkt worden; diese absolute Freiheit des Eigentums, die aus dem Römischen Recht sich herleitet, besteht nicht mehr. Es sind mit dem Besitz des Eigentums gewisse Verpflichtungen verknüpft. Darauf stützt sich gerade dieses Gesetz, daraus leitet es das Recht her, bis zu einem gewissen Grade Zwang auszuüben und die Freiheit des Eigentums insoweit zu be⸗ schränken, als die Ausübung dieser Freiheit im Gegensatz zum Ge⸗ meinwohl steht. Das Gemeinwohl geht über die Freiheit des Eigentums.
Es ist weiter von Herrn Stendel hervorgehoben worden, daß die Privatbesitzer doch eigentlich Ersprießliches auf dem Gebiete der Kultivierung von Moor und Oedland geleistet hätten. Herr Abge⸗ ordneter Stendel verweist dabei auf die Ziffern, die ich gestern vorgetragen habe. Wenn in siebzig Jahren die Hektarfläche, die ich angegeben habe, kultiviert worden ist, dann würde das, wenn alles beim alten bleibt, bedeuten, daß, wenn es in demselben Tempo weitergeht, weitere siebzig Jahre notwendig sind, um die andere Hälfte zu kultiveren. (Zuruf rechts.) Meine Herren, daran liegt es nicht alein. Sie haben eben gerade auf die Dickköpfigk it der Be⸗ sitzer hingewiesen. Es liegt nicht daran, daß die technischen Mittel und die Düngemittel nicht da sind, sondern es liegt daran, daß ein⸗ zelne Besitzer nicht wollen und daß sonach zur zweckmäß gen Durch⸗ führung der Kultivieruag die Besitzer zusammengeschlossen werden, und, wenn notwendig, mit einem gewissen Zwang vorgegangen werden muß. Würden wir in demselben Tempo weiter arbeiten wie bisher, so würden weitere siebzig Jahre vergehen. So lange können wir im Hinblick auf die Ernährungsnot unseres Landes nicht warten, sondern wir müssen diese Flaͤchen schneller der Kultur erschließen.
Meine Damen und Herren, es ist auch weiter darauf hinzu⸗ weisen, daß wir darauf warten könnten, bis der einzelne Besitzer seine Flächen kultiviert. Meistens kann aber der einzelne Besitzer seine Oedlandflächen gar nicht zweckmäßig kultivieren. Wegen der not⸗ notwendigen Entwässerung, Schaffung der Vorflut müssen die ein⸗ zelnen Besitzer mit ihren Flͤchen zusammengelegt we den wenn ein zweckmwäßiges Werk geschaffen werden soll; deshalb ist die Bildung von Genossenschaften unerläßlich. Und Schaden kann keinem Genossen durch die Kultivierung entstehen, denn § 13 dieses Gesetzes
3 [(D. V.): Im Ausschuß haben uns die Kom⸗ missale des Lanewirtschaftsministers gepredigt: wenn Deutschland nicht verhungern soll, muß uns dieses Gesetz bewilligt werrden. Tatsächlich
Beschaffenheit eben in anderer Form verwendet werden.
Wahlprüsung, Notetat, Krünpelfürsorge und kl.
“ 8 1 3 8 weist ausdrücklich auf die §§ 239 und 240 des Wassergesetzes hin, worin es heißt: Ergibt sich, daß das ausgeführte Unternehmen einem rundstück, einem Bergwerk, einer gewerblichen Anlage, einer Wassergenossenschaft oder einem anderen Verbande keinen Vorteil gewährt, so kann der Genosse sem Ausscheiden aus der Genossenschaft oder Erlaß der Genossenschaftsberträge verlangen.
Und es heißt weiter im § 240 des Wassergesetzes: ergibt sich, daß ein Grundstück, abgesehen von dem Falle des § 238 Abs. 4, ein Bergwerk, eine gewerbliche Anlage usw. Nachteile von der Aus⸗ führung des Unternehmens hat, so kann der Genosse sein Ausscheiden aus der Genossenschaft verlangen. Also dem Genossen kann auf keinen Fall ein Schaden zugefügt werden. Ich halte das, was ich in meiner ersten Rede gesagt habe, aufrecht, daß die Durchführung der Kultivierung letzten Endes, auch wenn sie iit Zwang erfolgt, doch zum Vorteil des jeweiligen Besitzers gereicht.
Meine Damen und Herren, noch ein Wort zu dem besonderen Falle der landheischenden Bewohner von Georgsfeld. Ich habe die Akten nicht hier. Herr Abg. Stendel hat mir nicht mit⸗ geteilt, daß er die Sache vorbringen würde, sonst würde ich ihm in allen Einzelbeiten diese Sache haben darlegen können. Es ist nicht möglich, hier im Plenum diesen Streitfall jetzt ausführ ich klarzustellen. Ich müßte Ihnen auf einer Karte zeigen können, daß das, was die Georgsfelder berechtigterweise wünschen konnten, von der Regierung erfüllt worden ist. Die Georgsfelder haben Land bekommen, pachtweise, zur Be⸗ nutzung, was sie brauchten. Was sie aber jetzt wünschen, ist, Land an einer ganz anderen Stelle zu bekommen, weil sie glauben, die hohe Torfkonjunktur ausnutzen zu können. Diesen Wünschen können wir nicht Rechnung tragen. — Es kommt weiter hinzu, daß die Georg⸗ felder mit den Moordörfern sich darum streiten, wer die Moorflächen haben soll. Ich kann Ihnen, wie gesagt, diesen Streit nur dann klarlegen, wenn ich Ihnen an der Hand einer Karte zeigen kann, wie diese Wünsche beschaffen sind, und daß tatsächlich von der Re⸗ gierung die berechtigten Wäünsche der Georgsfelder erfüllt worden sind.
Zum Schlusse noch eines. Meine Damen und Herren, der An⸗ trag des Herrn Abg. Stendel erscheint mir nicht annehmbar. Er ist auch in der Kommission abgelehnt worden. Wenn wir durch das Ge⸗ setz den Siedlungsgesellschaften die Verpflichtung auferlegen wollten, dasjenige kultivierte Land, das die Eigentümer, die Mitglieder der Kultivierungsgenossenschaft, ihnen anbieten, auch abzunehmen, ja, dann kommt es doch sicherlich dazu — Herr Stendel hat schon darauf hingewiesen, daß diese das gute Land behalten und das schlechte Land der Siedlungsgesellschaft anbieten. (Sehr richtig!) Meine Damen und Herren! Das wäre ein Unrecht gegen die Siedler; einmal bedeutete es eine materielle Belastung der Siedlungegenossen⸗ schaften, wenn man ihnen das zumuten wollte, und letzten Endes wäre es, sollten die Siedlungsgenossenschaften diese Verpflichtung erfüllen, ein krasses Unrecht gegen die Siedler, denen man das schlechteste Land, das die anderen nicht haben wollen, damit aufhinge; darauf würde es doch hinauslaufen. Außerdem kommt hinzu, daß das nicht in jedem Falle durchgeführt werden kann, denn die Siedlungs⸗ genossenschaften können nur Land gebrauchen, das sich zur Siedlung eignet. Und alles Land eignet sich nicht zur Siedlung, sondern vieles Land muß, wegen seiner Verkehrslage oder wegen seiner sonstigen Wenn wir den Siedlungsgesellschaften einfach die Pflicht auferlegen wollten, alles Land, das ihnen auf diese Weise angeboten wird, zu übernehmen, so würden wir sie in einer Weise belasten, daß sie ihre eigentliche Auf⸗ gabe, die Besiedlung zu fördern, nicht mehr in hinreichender Weise gerecht werden könnten. (Bravo!)
Abg. Stendel (D. V.): Unser Antrag will gewisse Sicher⸗ heiten für die Landbesitzer schaffen, irgendwelche Bedenken dürften nicht dagegen bestehen. Es handelt sich hier nicht um ein Siedlungsgesetz, diesem Irrtum ist der Ministerpräsident verfallen. Wenn er sagt, die bisherige Moorkultur habe 70 Jahre in Anspruch genommen, so stimmt das nicht, denn gerade in den letzten 10 bis 20 Jahren ist die Hauptarbeit geleistet worden. (Sehr richtig! rechts.) Der Vorwurf, wir wollten den Siedlern schlechtes Land geben, ist nicht stichhaltig.
Präsident des Staatsministeriums und Minister für Landwirtscha Domänen und Forsten Braun: Gerade weil es sich nicht um Siedlungs⸗ sachen sondern um ein Gesetz für die Bodenverbesserung handelt, deswegen ist der Antag des Herrn Abg. Stendel ganz abwegig.
des Abg. Stendel.) — Aber ich bitte Sie, Herr Abg. Stendel, wie
Er will mit 8 diesem Gesetz einen Zwang auf die Siedlungsgenossenschaft ausüben, das Land von den Grundstückseigentümern zu übernehmen. (Zuruf
lautet denn Ihr Antrag? — Vielleicht lesen Sie ihn einmal genau
durch. Es heißt da: Auf Antrag des Eigentümers der im Absatz 1 bezeichneten Grund⸗ stücke hat die gemeinnützige Siedlungsgesellschaft (§ 1 des Reichs⸗ siedlungsgesetzes) das Grundstück oder Teile desselben zu dem Preise zu übernehmen, den sie nach dem Reichssiedlungsgesetz im Falle der Enteignung zu zahlen haben würde.
Ja, was meinen Sie denn, was die Siedlungsgesellschaft, die a;
Aufgabe hat, zu siedeln, mit dem Lande anfangen soll? (Zuruf des Abg. Stendel.) Was soll sie denn später mit dem Land tun? Sie hat doch nur die Aufgabe zu siedeln. Sie wollen es später de
Siedlern anhängen; das wünsche ich nicht. Gesetz hemeingebracht werden, was nicht in das Gesetz hineingehört. Die Siedlungsgenoüenschaften sollen für die Ansiedlung zweckmäßiges
Land bekommen und nicht das Land, was andere nicht glauben ver⸗
wenden zu können. ůüber die Georgsfelder Sache will ich mich nicht noch einmal äußern. Ich glaube nicht, daß wir über diese Sache im Plenum irgendwie zur Klarheit kommen können. Hinsichtlich der Auslegung der Bestimmungen des Wassergesetzes überlasse ich die Entscheidung des Streites üher die Auslegung des Gesetzes neidlos den Juristen.
Das Gesetz wird unter Ablehnung aller Abänderunge⸗ anträge in zweiter Lesung angenommen. In sofortiger dritter Beratung wird das Gesetz sodann en bloc angenommen mit allen Stimmen gegen die der Deutschen Volkspartei. 1
Ohne Aussprache werden sodann noch Petitionen erledigt
Nächste Sitzung Donnerstag, 12 Uhr (Petitionen, Ab⸗ stimmung über Anträge auf Auflösung der Einwohnerwehren, ine Vorlagen). Schluß 6 ½ Uhr. s
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Domit würde etwas ins 8
mmeinsam fortzuführen. der Ministerpraͤsident weiter, und das
Blürgerräte, die nicht das Recht haben, mitbestimmend neben oder über der Regierung und der Voltsvertretung in die Verwaltungs⸗ und
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Preußen ’ Weißwein 15 429 7 382 496 * 382 411 758 999,8 24 784 11 564 10,
Rotwein. .[1 072 9 394 060 23,9
6771 919 585,6, 6 312 zusammen 16 502,6 389 183 677 987,6 23 583 Bayern
Weißwein.. 380 348 24,0 256 930 455 675,5 16 189
Rotwein. 1 936,1 79 720 41,2 33 420 277 419,˙6 17 277 zusammen 17 806,5 460 068 25,8]/ 290 380 732 631,2 16 308 Württemberg V V Weißwein. 1 660,4 23 328 14,0 Rotwein 3 409,9 56 051 16,4 Gemischter 5 768,7 80 980 140
Wein.. 10 839,0 160 i 14,8
15 870,4
6 316 7 317
6 276 6 609
10 486 482 449,5 24 948 936 445,]1 36 200 716 4470
71 636 c 446,7
zusammen
Baden Weißwein.. Rotwein.. Gemischter
Wein..
zusammen
128 183 270 376,2 14 388 15 601 550 483,0 12 643
6 886 920 384,2,111 998 150 671 740 “ 14 059
340 702 38,2 1234,00 32 301 26.,2
574,0 17 925 31,2 10 717,00 390 928 36,5
8 909,0
essen desen wein .. 11 996,0 298 821 24,9, 197 827 496 662,0 16 491 Rotwein. .. 1 302,0, 87019 28,4. 15 194 300 410,4 11.670
zusammen 13 298, 335 840 25,3 213 021 790 634,3 16 061
Deutsches Reich:)
8 8 8*
8. 11““ 88 8 zu belassen. Die gesamte Kommission aber
habe die Auf⸗
merksamkeit des Obersten Rates auf die schwierige Lage ge⸗
lenkt, in der sich die ränischen Bewohner in der zweiten Zone befinden würden. Selbst während der Abstimmungsperiode seien die Vertreter der Mächte Zeugen von Plackereien gewesen, denen diese Dänen ausgesetzt gewesen seien.
— Gestern hat der Oberst Henri die Antwort des Obersten Rates auf die ungarischen Gegenvorschläge dem Chef bder unnarischen Delegatioa überreicht. Das von Millerand unterzeichnete Begleitschreiben zu der Antwort drückt nach der „Agence Havas“ die Hoffnung aus daß Ungarn in Europa ein Elemem der Ruhe und des Friedens sein möge, macht aber aufmerksam auf den Anteil Ungarns an der Ent⸗ fesselung des Weltkriegs und der imperialistischen Politik der Doppel⸗ monarchie. Die alliierten und assoztierten Mächte könnten dem Vorschlag auf Vornahme einer Volksabstimmung in den verschiedenen abzutretenden Gebieten nicht zussimmen. Sie hätten beschlossen, keine der terrstorialen Bestimmungen ab⸗ zuändern, da jede Aenderung schwerere Folgen baben würde, als die von der ungarischen Delegation erwähnten. Die ethnologischen Bedingungen seien derart, daß es unmöglich wäre, die politische Grenze im ganten Umfange mit ihnen zu⸗ sammenfallen zu lassen die Mächte seien überzengt, daß eine Volksbefragung kein anderes Ergebnis erbrächte, als dasjenige, zu dem man gelangt sei. Die Grenz⸗ regulierungskommissionen hätten die Möglichkeit, in Fähen, wo ihnen eine Ungerechtigteit zu entstehen scheine, einen Be⸗ richt an den Völkerbundsrat zu richten, um seine guten Dienste in Ansoruch zu nehmen. In bezug auf Ruthenien biete der Vertrag mit der Tschecho⸗Slowakei der Bevötkerung der Provinz Ruthenien die Mittel, ihre Wünsche offentlich bekannt zu machen. Das Begleitschreiben fügt bei, naß eine loyale Hal⸗ tung Ungarns bei der Erföllung seiner Pflichten die Stunde in die Nähe rücken werde, da es zum Pörkerbund gerechnet werden könne. Die Delegation hat 10 Tage Frist zur Vor⸗ nahme der definitiwen Fassung des Vertrages.
— Die in Paris zusammengetretene Interalliierte Handels kommisston hat vorgestern zum Präsibenten den ehemaligen französischen Teputierten Chaumet gewählt. Der französische Handelsminister Isagc begrüßte die Handelsunion und wandie sich egen den wütschaftlichen Nationalismus. Der
53 865,5 1 425 695 26,5 975 839 461 684,5 18 116 95 966 982 442,9 10 717
8 954,9 216 655 24,2 6 342 7. 98 905 15,6. 43 087 636 435 67 6793 69 163,111 741 255 252 1114 894 0797610 216 120 68 916,52 249 908 32,6 655 002 694 291,]% 9 504 78 981,6/ 824 808 10,4 41 941 035] 50,8 531
Weißwein.. Rotwein... Gemischter
zusammen Dagegen*) 1918 1913
——
¹) Rebfläche des „übrigen Deutschland“ (1915 nur 153 ha) nicht ermittelt. — ²) Vergleichszahlen 1913 und 1918 entsprechen den Ge⸗ bieten, in denen die Weinmosternte im Jahre 1919 erhoben wurde. Berlin, den 4. Mai 1920. (Settatistisches Reichsamt. Delbrück.
b Sachsen.
Ian der gestrigen Sitzung der Volks kammer entwickelte der neue Ministerpräsident Buck sein Regierungsprogramm und führte laut Bericht des „Wolffschen Telegrophenbüros“ u. a. aus:
An der seit Oktober 1919 geschaffenen Koalitionspolitik werde fesigehalten und durch die Zusammensetzung des Kabinetts der Wile⸗ ekundet, die Arbeit durch Sozialdemokraten und Demokraten ge⸗
„Als für mich maßgebende Faktoren,“ erklärte „erkenne ich nur die Reichsverfassung vorläufige Grundgesetz für den Freistaat Sachsen, die Nationalversammlung und die Volkekammer an. Eine andere Gewalt erkenne ich nicht an, daher auch nicht das Recht des Mit⸗ regierens der Exekutiv⸗ oder Aktionsaueschüsse der Arbeiter⸗ oder
Regierungstätigkeit einzugreifen.é Damit bekenn
1 ich mich als G jedes Terrors, aller Gewaltakte.“ 8 g
egner
Der Interalliierte Oberste Rat hat dem „Nieuwe Courant“ zufolge beschlossen daß Vertreter der wirtschaft⸗ lichen Abreilung unverzüglich nach Kopenhagen reisen sollen, um doct mit Krassin und anderen Delegierten der Sowjet⸗ Die englische Regierung hat den
regierung zu beraten. erteilt, nach London zu
Sowjeldelegierten die Erlaubnis kommen.
Der Generalsekretär des Völkerbundes hat nach einer Meldunag des „Matin“ von der Moskauer Regierung die Genehmigung zur Eimeise der Enquetekommission des Völkerbundes zum Studium der wirtschaftlichen und poli⸗ tischen Lage Rußlands noch nicht erhalten können und daher sein Gesuch am 1. Mai telegraphisch wiederholt.
8 — Nach einer „Reutermeldung“ hat die Regierung vor⸗ geschlaaen, aus der ersten von Peutschland erholtenen Ent⸗ schädigungs ahlung die Summe von fünf Mihionen Pfund auszusondern und in bestimmten Fällen zu Zahlungen an Private zu verwenden die auf Grund der im Kriege erlittenen Verluste Entschädigungsanspruüche gestellt haben.
— Nach dem „Telegraaf“ hatte im Unterhause die Re⸗ gierung mitgeteilt, das Jiatien die in Scapa Flow ver⸗ senkten deutschen Schiffe erhalten soll. Jn der „Times“
heißt es, daß diese Schiffe England zugewiesen sind.
Frankreich.
Der Botschafterrat hielt gestern Vormittag unter dem Vorsitz Jules Cambons eine Sitzung ab, in der Sir Charles Marleng, der Vorsitzende der internalionalen Kommission für die Volksabstimmung in Schleswig, den Rat über das Ergebnis der Vorksabstimmung unterrichtete. Er erklänte em „Wolffschen Tetegraphenbüro“ zufolge daß die Mitglieder der internationalen Kommission sich nicht vollkommen einig seien über die Fensetzung der Grenzlinien. Nach dem Temps’ wäre die Kommission einig, die erste Abstimmungs⸗ zone Tänemark zuzusprechen. Was die zmeite Abstin mungs⸗ zone anbetrifft, so seien zwei Thesen oufgestellt worden: der englische und der schwedische Delegierte seien datür, die anze Zone Deutschland zuzusprechen. Der französische und der norwegische Delegierte dagegen machten Vorbehatte in
Handel sei dazu berufen, für Bersöhnung zu kämpfen und das Gleichgewicht zwischen den Staaten wiederherzustellen. Man müsse ein Verteilungsprogramm für die notwen igen Roh⸗ materialien und Produkte aufstellen sowie die Trane port⸗ möglichkeiten verbessern. Für bie Beratungen sind vier Tage
vorgesehen.
Spanien.
Nach einer Havasmeldung setzt sich das Ministerium Dato wie folgt zusammen: Präsidentschaft und Marine: Dato, Inner’s: Bergamin, Ausmwärtige Angelegenheiten: de Lema, Krieg: Vicomte de Eza, Justiz: Bugallal, Finanzen: Dominauez Pascal, Oeff niliche Arbeiten: Op⸗ tinio, Oeffentlicher Unterricht: Espadar, Arbeit und Er⸗ nährung: Canal.
Polen. 86
Nach einer Meldung des „Nieuwe Courant“ hat der ukrainische Kommissar des Aeußern vorgeschlagen, in Grodno und Bialystok Friedensverhandlungen zu eröffnen.
— In der gestrigen Meldung über das Ergebnis der Wahlen zum Polnischen Reichstag muß es in der 7. Zeile von unten statt gegen 3267 der Deutschen Vereinigung richtig heißen gegen 2367 der Deutschen.
8
Finnland. 8 8
Der von der Regierung im Landtage vorgelegte Gesetz⸗ entwurf über den Beitritt Finnlands zum Völkerbund betont der „Berlingske Tidende“ zufolge, daß es für Finn⸗ land wichtiger sei, als fuͤr viele andere Länder, dem Völker⸗ bund beizutreten. Die geographische Lage des Landes mache es notwendig, daß seine Integrität und Unabhängigkeit zukünftige Gefahren geschützt werden.
Litauen.
Die litauische verfassunggebende
auf den 15. Mai einberufen worden. Südslawien.
Nach einer „Reuter“⸗Meldung aus Belgrad hat die Re⸗ gierung Paschitsch und Trumbitsch ermächtigt, mit der inlie⸗ nischen Delegation über die Lösung der adriatischen Frage zu verhandeln.
Norwegen.
In der gestrigen Sitzung des Storthings erwiderte der Minister des Aeußern Ihlen auf eine Anregung wegen Wiederaufnahme der Geschäftsverbindung mit Rußland laut Meldung des „Wo fsschen Telegrophenbüros“ unter anderem, Rußland habe sich nicht sehr zugänglich gezeigt, wie sein Auftreten gegerüber dem norwegischen Konsul in Murmansk und die Nichtveachtung des Protestes gegen die Einziehung norwegischen Eigentums zeige. Mit der Anerkennung Sowjetrußlands könne Norwegen nicht vvrangehen.
ung zufolge hat der Ausschuß des amerikanischen Senats eine Entschließung Lodge zur An⸗ nahme empfohlen, m der es heißt, der Senat sei der Meinung, daß das nördliche Epirus und die 12 Inseln des Aegäischen Meeres an der Westküste Kleinasiens Griechenland zu gesprochen werden sollen.
— Nach einem Havasbericht haben die Aufständischen in Mexiko Juarez genommen und sind mit neuen Kräften im Anmarsch auf Chihuahua. Ihre Führer haben versichert, daß die Ausländer unbehelliot bleihen sollen; Plünderungen und Räubereien werden mit schweren Strafen bedroht.
Verkehnswesen.
Die Fernsprechnot und die Beamtinnen. Die leider noch fortb stehende Fernsprechnot wird in der Oeffentlichkeit haͤufig auf die mangelhafte Diensttätigkeit der Beamtinnen zurück⸗ geführt. Demgegenuͤber wird von der Postrerwaltung erneut darauf hingewiesen, daß die Irsache der Schwierigkeiten haupt⸗ sächlich in de Auzulänglichkeit der Betriebseinrichtungen
bezug auf das westliche Gebiet und schlugen vor, vier Kommunen Dänemark zuzuteilen, den Rest bei Deutichland
in erchen ist. Die Ei richtung längst vorgesehener neuer Ver⸗ mittlungsämter würde die beklagenswerten Zustände schnell
1“ 8 zum bessern wenden. Leider aber unsere Indufirie aus den der Oeffentlichkeit hinreichend bekannten Gründen — Kohlen⸗ not, Rohstoffmangel, Streiks usw. — nicht in der Lage, die erforder⸗ lichen Appargie, Kabel, Drähte usw. in einem dem Bedürfnis besser angepaßten Tempo zu liefern. Das Fernsprechpersonal smifft also im allgemeinen keine Schuld an der Fernsprechnot. Der Eifer und das Pflichtbewußtsein, mit dem die Beamtinnen sich bemühen, die nur allmählich zu beseitigenden technischen Unzulänglichkeiten nach Möglichkeit zu mildern und auszugleichen, verdienen vielmehr An⸗ erkennung.
Gebührenerböhungen im Postverkehr mit dem Ausland. Gleichzeitig mit der am 1. Mai 1920 erfolgenden Ge⸗ bübrenerhböbung im inneren deutschen Postverkehr treten auch ver⸗ schiedene Gebührenänderungen im Postverkehr mit dem Ausland ein. Für Briefsendungen nach dem Freistaat Danzig, Luxemburg, dem Memelgebiet, Oesterreich, Ungarn und Wesipolen (den an abgetretenen deutschen Gebieten) gelten die neuen Gebührensätze des inneren deutschen Verkehrz. Nach dem übrigen Auslande werden die Gebühren für Briefe bis 20 g auf 80 , und für jede weiteren 20 g auf 60 —₰, ferner die Gebühr für Posttarten auf 40 ₰ erhöht. Druck⸗ sachen, Warenproben und Geschäflspapiere nach anderen als den vor⸗ genannten Ländern unterliegen fortan einer Gebühr von 20 Pf. für je 50 g; die Mindestgebühr ist für Warernproben auf 40 Pf. und für Geschäftspapiere auf 80 Pf. erhöht worten. Eine Uebersicht der neuen Postgebühren, die auch die vom 1. Mai ab für Briessendungen des Auslandsverkehrs anzuwendenden Gebührensätze enthält, kann durch die Feßhfeee zum Preise von 10 Pf. bezogen werden. Ueber die für sonstige Postsendungen nach dem Aus⸗ land, insbesondere für Pakete und Postanweisungen eintretenden Gebührenerhöhungen erteilen die Postanstalten Auskunft. Bei dieser Gelegenheit wird darauf hingewiesen, daß Briefe nach dem Auslande neuerdings außerordentlich häufig ungenügend freigemacht versandt werden, so daß die Empfänger hohe Nachzahlungen leisten müssen. Um derartige Versehen der Absender soviel als möglich wieder gutzumachen, ist im Interesse der Versender die Anordnung getroffen worden, daß die Aufgabepostanstalsen auf die ausreichende Freimachung der Briefsendungen nach dem Auslande ganz besonders achten und ungenügend freigemachte Sendungen dem Absender, sofern er zu erkennen ist, zur Vervollständigung der Freigebuͤhr zurückgeben sollen, wenn dies k. H., d. h. ohne nennenswerten Zeitverlust und ohne besondere Mührwaltung, möglich ist. Im allgemeinen wird die Rückgabe nur erfolgen, wenn der Absender im Bezirk der Aufgabe⸗ postanstalt wohnt, keinesfalls aber, wenn die Sendung den Auf⸗
abeort bereils verlassen hat. Es wird daher dringend empfohlen, ch mit den neuen Gebühren genau vertraut zu machen und Bries⸗ sendungen nach dem Ausland ausreichend freizumachen.
“ Rohr⸗ und Rübenzucker.
Der Krieg brachte eine Steigerung von 2 Mill. Tonnen in der Rohrzuckererzeugung und einen Ruückgang der Rühenzuckererzeugung um über 5 Mill. Tonnen. So ist ein Zuckerweltdefizit von mehr als 3 Mill. Tonnen entstanden. Die weitere Folge ist eine außerordent⸗ liche Preisneigerung. Aus diesen Gründen ergeben sich besonders an⸗ gesichts des Valutastandes unabsehbare Möglic keiten für den Wieder⸗ aufbau der deutschen Zuckerindustrie, der so eng verknüpft ist mit dem Wiedererstarken des ganzen deutschen Wirtschaftslebens. Heft 14 der „Tagesfragen der Auslandswirtschaft“, herausgegeben vom deutschen Auswärtigen Amt (Verlag K. F. Koehler, Leipzig), behandelt die Vorgänge auf dem Weltzuckermarkle und be⸗ leuchtet besonders eingehend die gewaltigen Verschiebungen auf dem Weltzuckermarkte während des Krieges und ihre Folgen für die Zu⸗ lunfsaufgaben der deutschen Zuckerindustrie. Mit umfangreichem statistischen Material wird die bisherige Entwicklung der Zucker⸗ industrie in den Rohr und Rüben bauenden Ländern verfolgt und werden ihre Zukunftsaussichten geprüft. Die Lehren des Krieges und die sich daraus ergebenden Aufgaben für Zuckerwirtschaft und Zuckerpolitik werden dabei vesonders betrachtet. Das Hest fürfte da⸗ der für jeden, der am Wiederaufbau Deutschlands mitarbeiten will, von Interesse sein.
Nr. 6 des „Ministerialblatts für die preußische innere Verwaltung“, herausgegeben im Ministerium des Innern, vom 24. April 1920 hat folgendem Inhalt: Allgemeine Verwaltungssachen: Verfügung vom 22. März 1920, betr. Aussührungsbestimmungen zur Verordnung vom 24. Januar 1919 über die Ausdehnung des Gesetzes, betr. die Fürsorge für Beamte infolge von Betriebsunfällen, vom 2. Juni 1902, aus Anlaß der gegenwärtigen Unruhen; Verfügung vom 25. März 1920, betr. Ver⸗ waltung des südlich des Memelstromes gelegenen Teils des Land⸗ kreises Tilsit. Staatsbhaushalt, Kassen⸗ und Rech⸗ nungswesen: Verfügungen vom 5. Dezember 1919 und 18. März 1920, betr. Einschränkung der Staatsausgaben; Verfügungen vom 20. Februar und 24. März 1920, betr. Mangel an Kleingeld. Angelegenheiten der Kommunalverbände: Bekannt⸗ machung vom 31. Maͤrz 1920, betr. Ausscheiden der Stadt Glogau aus dem Verbande des Landkreises Glogau. Polizeiverwal⸗ tung: Alhhemeine Verfügung des Justizministers vom 6. März 1920, betr. die Fübrung der Strafregister über diejenigen Personen, deren Geburtsort auf Grund des Friedensvertrages abgetreten oder anläßlich der Ausführung des Friedensvertrages einem anderen preußtschen Landgerichtsbezirke zugeteilt ist; Verfügung vom 1. April 1920, betr. Anmietung von Dienstwohnungen für Oberwachtmeister und Gendarmen. Sparkassen und Versicherungswesen: Verfügung vom 3. April 1920, betr. Hinterlegung von Weripapieren bei Cparkassen Staatsangehörigkeit und Auslandssachen, Paß⸗ und Fremdenpolizei: Allgemeine Verfügung des Justiz⸗ ministers vom 28. Februar 1920, betr. Auslieferung von Personen, die wegen strafbarer Handlungen verfolgt werden, im Verkehr zwischen Deutschland und der Tschechoflowakei. Uebergangswirtschaft usw.: Verfügung vom 13. März 1920, betr. Familienunterstützung und Kriegswohlfahrtspflege. Bau⸗ und Verkehrswesen: Verfügung vom 21. Februar 1920, betr. gemeinnützige Arbeitsgenossen⸗ schaften; Hinweis auf die Auflösung des Reichskommissariats für Wohnungswesen. Verschiedenes: Bekanntmachung vom 12. März 1920, betr. Erscheinen eines Mmisterialblattes des Preuß’schen Mi⸗ nisteriums für Voltswohlsahrt; Hirweis auf das Erscheinen des Kalenders für preußische Verwaltungsbeamte für 1920.
Maannigfaltiges.
Im amtlichen Teile der heutigen Nummer des Bl. sind (unter enen Betanntmachungen des Kohlenverbandes GHroß Berlin vom 4. Mai über Festsetzung von Britettpreisen und von Kokspreisen sowie eine Be⸗ kanntmachung der Kohlenstelle Groß Berlin vom selben Tage über Festsetzung von Brikettpreisen in den Landkreisen Teltow und Niederbarnim ver⸗
öffentlicht.
Gestern fand im Beisein von Vertretern der Reichs⸗ und Staats⸗ behörden die feierliche Uebernahme der disherigen EE“ nunmehrigen staatlichen
ildungsanstalt Lichterfelde, durch das preußische Unterrichtsmintsterium statt. Außer dem neuen Leiter der Anstalt, Oberstudiendirektor Dr. Karsen, dem Geheimen Rat Israel und dem Mmisterialdirektor Jahnke vom Ministerium