1920 / 97 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 07 May 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Abdruck des Tarifvertrage gegen

von den Vertragsparteien einen

stellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten im Buch⸗ handelsgewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ Erstattung der Kosten verlangen. zember 1918 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Berlin, den 19. April 1920. Städte Hamburg, Altona und Wandsbek für allgemein ver⸗ Der Registerführer. Pfezffer. bindlich zu erklären.

Bekanntmachung.

Der Allgemeine Arbeitgeberverband für Göt⸗ tingen und Umgegend E. V. in Göttingen, Hospital⸗ straße 1, der Deutsche Landarbeiter⸗Verband, Gau 9

Zmw Beilage

zum Deutschen Neichsanzeiger und Preußischen S

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum

Hannoer, Sitz Hildesheim, und der Fentralverband und Weinbergsarbeiter Deutsch⸗

der Forst⸗, Land⸗ lands, Sekretariat Hannover, haben

vertrag zur Regelung der

für das Gebiet des Stadt⸗ und Landkreises Göttingen für all⸗ gemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen 15. Mai 1920 erhoben werden und Luisenstraße 33, zu richten.

Berlin, den 24. April 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

8 8 Der Deutsche Bauarbeiterverband, Zweigverein Gera, Enzianstraße 11, hat beantragt, im Anschluß an den allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 530. April 1919 und die Nachträge vom 5. Dezember 1919 und 13. Februar 1920 die zwischen den Tarisvertragsparteien getroffene, am 6. April 1920 gültige Vereinbarung zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der gewerblichen Arbeiter im Baugewerbe emäß § 2 ber Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Sesetzbl. S. 1456) für das Tarifgebiet des Tarifvertrags vom 30. April 1919 gleichfalls für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum

15. Mai 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 4630 an das Reichsarbeitsministeri straße 33, zu richten. 16“ Berlin, den 24. April 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A

116“

8 1“ Bekanntmachung.

Der Bund der Beäcker⸗ (Fan dit-r. Gesellen Deuischlands, Sitz Berlin, Königgrätzerstr. 94, hat beantragt, den zwischen dem Bund der Bäcker⸗ gesellen Deutschlands, Ortsgruppe Königsberg i. Pr., und der Bäckerinnung zu Königsberg i. Pr. am 18. Februar 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelun der Lohn⸗ und Arbeitsbebingungen im Bäckergewerbe gemã § 2 der Verordnung vom 23. Dezem ber 1918 (Reichs⸗Gesetzbl.

. 1456) sür das Gebiet des Innungsbezirkes Königs⸗ berg i. Pr. für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwerdungen gegen diesen Antrog können bis zum 20. Mai 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 4812 an das Reichsarbeitsministerinm, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berllin, den 24. April 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Zentralverband der Bäcker, Konditoren und verwondten Berufsgenossen Deutschlands, Zahlstelle Chemnitz, Zwickauerstraße 152, hat beantrogt, den zwischen ihm, der Sächsischen Brotfabrik „Union“, Chemnitz⸗Rottluff, den Firmen Emil Uhl⸗ mann G. m. b. H., Schuberts Brotfabrik und dem Allgemeinen Consumverein für Chemnitz und Um⸗ gegend E. G. m. b. H. am 238. März 1920 abgeschlossenen TDarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen in den Bäckereigroßbetrieben gemöß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Amts hauptmannschaft Chemnitz für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrog können bis zum 15. Mai 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 4817 an das Reichsarbeitsministerium, Verlin, Luisenstraße 33, zu richten.

Berlin, den 24. April 1920.

Der Reichsarbeitsminister J. A.: Dr. Buffe.

Bekanntmachung

Der Zentralverband der Bäcker, Konditoren und verwandten Berufsgenossen Deutschlande, Zahl⸗ stelle Chemnitz, Zwickauerstraße 152, hat beantragt, den zwischen ihm und der Bäckerinnung Chemnitz am 21. März 1920 abgeschlossenen Tarisfvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen im Bäckergewerbe mit Aus⸗ nahme der Bäckereigroßbetriebe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Bäckerimmung Chemnitz für allgemein verbindlich zu erklären. b

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Mai 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 4818 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen straße 33, zu richten.

Berlin, den 24. April 1920. 2

Der Reichgarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Arbeitgeberverband des Einzelhandels, Sitz Hamburg, Neuerwall 69, der Zentralverband der Angestellten, der Angestelltenverband des Buch⸗ haudels, Buch⸗ und Zeitungsgewerbes, 7 achgruppe Wirtschaftliche Vereinigung der Buchhandels⸗ angestellien von Groß⸗Hamburg, der Gewerkschafts⸗ bund kaufmännischer Angestelltenverbände und der E“ der Angestellten haben beontragt, den zwischen ihnen am 26. März 1920 abgeschlossenen Tarif⸗ vertrag an Stelle des allgemein verhindlichen Tarifvertrags vom 7. August 1919 ur Regelung der Gehalts⸗ und An⸗

8

18 8

n beantragt, den zwischen ihnen am 14. Februar 1920 obgeschlossenen Tarif⸗ 1 1 Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen in den landwirtschaftlichen Beirieben gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456)

diesen g. können bis zum lind unter Nummer I. B. R. 4811 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin,

um, Berii, Lulsene

20. Mai 1920 erhoben werden und find unter Numemer I. B. R. 4734 an das Reichsarbeitsministerinm, Berlin, Luisen⸗ siraße 33, zu richten. Berlin, den 24. April 1920. Der Reichsarbeitsminister. X. Dri. HBu

Der christliche Metallarbeiterverband Deutsch⸗ lands, der Gewerkverein Deutscher Metallarbeilter und der Deutsche Metallarbeiterverband haben mit Zustimmung des Arbeitgeberverbandes der Siegerländer Gruben und Hütten in Siegen beantragt, die nachstehend aufgeführten Tarifverträge für die Kreise Siegen und Alten kirchen gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für allgemein verbindlich zu erklären:

8) den Tarifvertrag vom 18. September 1919, betreffend Tarif⸗ löhne für Schrothandel, abgeschlossen zwischen den genannten Arbeitnehmerverbanden und den drei Firmen Flick und Trippe, Kreuztal, Wilhelm Jäger, Caan⸗Marienborn und Heinrich Vetter, Siegen; den Tarisvertrag vom 30. September 1919, betreffend Tarif⸗ löhne für Steinfabriken, abgeschlossen zwischen den genannten Arbeitnehmerverkänden und den drei Firmen Joh. Schmeck & Comp. Geisweid, Kreuztaler Ton⸗ und Chamottwerke und der Eiserfelder Dampfziegelei.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 15. Mai 1920 erhoben werden und find unter Nummer

straße 33/34, zu richten. Berlin, den 26. April 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Sitzler.

Betanntmachung. 8

Der Verband der Angestellten des Samt⸗ und Seidenwarengroßhandels zu Berlin, Komman⸗ dantenstr. 63, hat beantragt, den zwischen ihm und dem Verband zur Wahrung der Interessen des Samt⸗ und Seidenwaren⸗Groß⸗ handels zu Berlin am 21. Februar 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag an Stelle de allgemein verbindli

Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen und lichen Angestellten des Samt⸗ und Seidenwaren⸗Groß gemäß § 2 der Verordnung vom 28. Degember 1918 (Reichs⸗

Berlin ebenfalls für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag 20. Mai 1920 erhoben werden und sind unter Nummer

straße 33, zu richten. Berlin, den 27. April 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Fehrbellinerstraße 16, der

now, der Deutschnationale Handlungsgehilfen⸗

weiblichen Handels⸗ und Büroangestellten, Orts⸗

gestellten, Ortsgruppe Rathenow, haben beantragt, den zwischen ihnen am 12. April 1920 abgeschlossenen Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anftellungsbedingungen

allgemein gemäß § 2 der Verordnung vom 28. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Rathenow und den Vorort Neue Schleuse für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag tönnen bis zum 20. Mai 1920 erhoben werden und find unter Nummer I. B. R. 4941 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. 98 5

Verlin, den 27. April 1920.

Der Reichgarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Unter dem 19. April 1920 ist auf Blatt 735 lfd. Nr.

u. 910 des Tarifregisters eingetragen werden:

Die zwischen dem Zentralverband der Angestellten, Bezirk Stuttgart, dem Deutschnationalen Handlungsgehilfenvarband, Gau Schwaben, dem Arbeilgeberverband des Handelsgewerbes ür Würtzemberg E. V., dem Angestelltenverband des Buch⸗ hngens Buch⸗ und Zeitungsgewerbes, dem kaufmännischen Verein von 1858, dem Reiche verband deutscher Angestellten, Bezirksstelle 14, dem Verband weihlicher Hanbels⸗ und Büro⸗ angestellten E. V., dem Verband deutscher Hondlungsgehilfen zu Leipzig, dem Verein der deutschen Kaufleute und dem

träge vom Dezember 1919 und Januar 1920 zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 26. September 1919 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen Angestellten im Groß⸗ und Kleinhandel werden gemäß § 2 der Verordnung vom 238. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Siuttgart und der eingemeindeten Vororte sowie für die Stadt eilbronn üͤr allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichteit beginnt mit dem 1. Januar 1920. Der Reichzarbeitsminister. J. A.: Wulff. Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗

arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmößiger Dienststunden eingesehen werden.

I. B. R. 4840 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗

1 sozialwirtschaftlichen 1

en Tarif⸗ vertrags vom 7. August 1919 zur Regelung der Gehalts⸗ und ewerb⸗ b

Erstattung der Kosten verlangen. Cesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Zweckverbandes Groß können his zum

I. B. R. 46932 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Lulsen⸗ 1

Betanntmachung.

1

Unter dem 23. April 1920 ist auf Blatt 965 des Tarif⸗ registers eingetragen worden: Cigarettenhürsenfabrikanten von Groß Berlin und dem Deutscher Metallarbeiterverband, Verwaltungsstelle Berlin, am 1. Mai 1919 abgeschlessene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Zigareiten⸗ und Zigarettenhülsen⸗ Maschinenführer wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet es Zweckverbandes Groß Berlin für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem Ib März 1920.

V Der zwischen dem Arbeilgeberverband der Cigarenen⸗ und

Der Reichsarbeitsminister.

Das Tarifregister und die Registeratten können in Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

rbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 23. April 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Unter dem 23. April 1920 ist auf Blatt 416 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters, betreffend den am 15. September 1919 abgaeschlossenen Tarifvertrag nehst Nachtrag vom 20. Sep⸗ tember 1919 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs⸗ bedingungen für die kaufmännischen Angestellten im Kurz⸗, Galanterie⸗- und Spielwarengroßhandel für das Gebiet des Zweckverbandes Groß Berlin eingetragen worden:

Der am 1. Januar 1920 zwischen den Vertragsparteien abgeschlossene zweite Nachtrag wird mit Wirkung vom 1. Ja⸗ nuar 1920 für denselben Berufskreis und das gleiche Tarif⸗ gesdiet ebenfalls für allgemein verbindlich erklärt.

Der Reichsarbeitsminister. 8 8 J. V.: Sitzler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäͤßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministertums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen

Berlin, den 28. April 1920. 18 Der Registerführer. Pfeiffer. Bekanntmachung. Unter dem 28. April 1920 ist auf Blaut 353 lfd. Nr. 2

und Blatt 959 dos Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Fabrikantenverein für Hameln und 1 E. V. in Hameln und der Arbeitsgemeinschaft der vereinigten Privatangestellten⸗Verbände in Hameln am 18. De⸗ 1919 abgeschlossene Nachtrag zu dem allgemein verbind⸗

6 Die Arbeitsgemeinschaft des Einzelhandels für Rathenow, schaftsbund der Angestellten, Ortsverband Rathe⸗

für das

Gewerk⸗ technischen Angestellten in der Industrie wird

verband, Ortsgruppe Rathensw, der Verband der 8 , Sgrup f 1 1. Dezember 1919.

gruppe Rathenow, und der 1“ der An⸗

der kausmännischen Angestellten im Einzelhandel an Stelle des verbindlichen Tarifvertꝛags vom 24. Juni 1919

1

Zentralverband der Handlungsgehilfen abgeschlossenen Nach⸗

scchen Tarifvertrag vom 10. Juli 1919 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen und emäß § 2 der

vom 28. Deßember 1918 (Reichs⸗Ge etzbl. S. 1456) Hebiet der Stadt Hamein für allgemein verbindlich Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Falls künftig

Verordn

erklärt.

für einen Industriebetriebszweig ein besonderer Fachtarifvertrag

für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn

der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des W“

en Tarisvertrags aus. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.

2 Larifregister und die Registeratten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161 während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 23. April 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

9

Bekanntmachung.

Unter dem 21. April 1920 ist auf Blatt 947 des Tarif⸗ rogisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Reichsverband des Deutschen Tiefbau⸗ gewerbes E. V., Bezirksgruppe V Hannover, dem Nordwest⸗ deutschen Arbeitgeberverband fitr das Baugewerbe zu Hannover, dem Deutschen Bauarbeiterverband, Bezirksleitung Hannover, und dem Zentralverband der Maschinisten und Heizer sowie Berufsgenossen Deutschlands, Zahlstelle Hannover, am 1. Juli 1919 abgeschlossene Tarifvertrag nebst Na trags⸗ vertrag vom 5. Dezember 1919 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen fuͤr die gewerblichen Arbeiter im Tiefbaugewerbe wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456 für das Ge⸗ biet der Eisenbahnneubaustrecke Isernhagen⸗Wettmar für all⸗ gemein verbindlich erklart. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. März 1920.

Der Reichsarbeisminister.

v“X“ epFefe und die Registerakten können im Reichgarkeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbestgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 21. April 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

1“

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, jür die der Tarifvertrag infolge

der Erklärung des Reichsarbeitsministertums e ist, können

(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)

Nr. 9 des Eisenbahnverordnungsblalts, heraus⸗ egeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten am 24. April, hat Inhalt: Verordnung vom 1. April 1920 über die Bildung der Betriebsvertretungen nach dem Betriebsrätegesetz vom 4. Februar 1920 im Bereich der Staatseisenbahnverwaltung (mit Ausnahme ihrer Haupt⸗ und Nebenwerkstätten). .

——

Nr. 20 des „Zentralblatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichsministerium des Innern am 3. Mai 1920, hat folgenden Inhalt: 1) Steuer⸗ und Zollwesen: Aenderung der Schaumweinsteuerausführungsbestimmungen, Schaumweinnachsteuer⸗ ordnung. 2) Post⸗ und Telegraphenwesen: Verorenung über die Aenderung der Rohrpostordnung für Berlin vom 30. Januar 1909.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln. Nachweisung üͤber den Stand von Viehseuchen in Oesterreich am 21. April 1920. (Auszug aus den amtlichen Wochenausweisen.)

——

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Motlaut

Maul⸗ Räude Schweme⸗

Rotz gund der ache Klauen Einhufer s

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Zahl der verseuchten

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CC11656“ Vorarlberg.. 14 26 Zusammen Gemeinden (Gehöftez: t 1 (1), Maul⸗ und Klauenseuche 119 (455), Räude der Einhufer 468 (1248), Schweinepest (Schweineseuche) 34 (42), Rotlauf der Schweine 24 (28].

Außerdem Lungenseuche des Rindviehs im Sperrgebiet Nr. 12

in 3 Gemeinden, 3 Gehöften. .“ Pockenseuche der Schafe und Beschälsen nicht aufgetreten.

SdedeeUnoe—

che der Zuchtpferde sind

8 Nachweisung über den Stand von Viehseuchen im Deutschen Re am 30. April 1920. (Nach den Berichten der beamteten Tierärzte zusammengestellt im Reichsgesundheitsamt.)

Nachstehend sind die Namen derjenigen Kreise (Amts⸗ usw. Bezirke) verzeichnet, in denen Rotz, Maul⸗ und Klauenseuche, Lungenseuche des Rindviehs, Pockenseuche der Schafe, Beschälseuche der Pferve, Räude der Pferde und sonstigen Einhufer oder Schweineseuche und Schweine⸗ best nach den eingegangenen Meldungen am Berichtstage herrschten. Die Zahlen der Herrasfsenan Gemeinden und Gehöfte umfassen alle wegen vorhandener Seuchenfälle gesperrten Gehöfte, in denen die Seuche nach erklärt werden konnte.

Notz. Gumbinnen: Angerburg 1 Ge⸗ meinde, 1 Gehöft, Stallupönen 1, 1. Reg.⸗Bez. Allenstein: Sensburg 2, 2. Reg.⸗Bez. Marienwerder: Marieuwerder 1, 1 Reg.⸗Bez. Stettin: Cammin 1, 1, Scatzig 1, 1. Reg.⸗Bez. Köslin: Lauenburg i. Pomm. 2, 2, Neustettin 1, 1. Reg.⸗Bez. iegnitz: Görlitz 1, 1 (davon neu 1 Gem,, 1 Geh.). Reg.⸗Bez. ppeln: Oppeln 1, 2 (—, 1). Reg.⸗Bez. Hannover: Diep⸗ olz 1, 1. Reg.⸗Bez. Lüneburg : Bleckede 1, 1 (1, 1), Uelzen 3 (2, 2). Reg.⸗Bez. Aurich: Aurich 1, 1 (1, 1). Bayern. eg.⸗Bez. Oberbayern: Laufen 1, 1 (1, 1), München Stadt 2 (1, 2), Traunstein 1, 1 (1, 1). Reg.⸗Bez. Unterfranken: itzingen Stadt 1, 1.] Sachsen. K.⸗H. Bautzen: Löbau 1, 1. d. Dresden: Dippoldiswalde 1, 1. Baden. 2L. K.⸗B. Konstanz 1, 1. L.⸗K.⸗B. Karlsruhe: 2 (2, 2). L.⸗K.⸗ B. Mannheim: Schwetzingen 1,1 (1, 1). Haffen. Prov. Oberbessen: Alsfeld 1, 1 (I, 1). Siben aen: Jever Stadt 1, 1 (1, 1). Brucrf Uecig: Braun⸗ schweig 1, 1 (1, 1). Hamburg. Hamburg Stad: 1, 2.

Insgesamt: 27 Kreise, 32 Gemeinden, 35 Gehöfte; davon

neu: 14 Gemeinden, 16 Gehöfte. Lungeuseuche.

reußen. Reg.⸗Bez. Königsberg: Königsberg i. Pr. 1 eö. 1 Gehöft. Reg.⸗Bez. Potsdam: Ruppin 1, 1. Reg.⸗Bez. Frantfurt: Kalau ¹, 1. Reg.⸗Bez. Liegni t: Hoverswerda 1, 1. Sachsen. K.⸗H. Bautzen;: Bautzen 2, 2, Kamenz 2, 5, Löbau 1, 1. K.⸗H. Dresden: Dresden⸗Altstadt . 1. e 1, 1, Meißen 2, 2. Mecklenburg⸗Strelutz. Neubrandenburg 1, 1. 1“

Insges t mit: 11 Kreise, 14 Gemeinden, 17 Gehöfte; davon neu: Gemeinden, Gehöfte.

Pockenseuche. Frei.

Preußen. Reg.⸗Bez.

Konstanz: Karlsruhe 2,

v1616“

den geltenden Vorschriften noch nicht für erloschen

entsprechende laufende Nr. aus der vorstehenden Tabelle aufgeführt.

Berlin, Freitag, den 7. Mai

SEner. —yE

Maul⸗ und Klauenseuche, Räude der Einhufer, Schweineseuche und Schweinepest.

a. Regierungs⸗ usw. Bezirke.

——

Maul⸗ und Klauenseuche

Schweinefeuche und Schweinepest

Räude der Einhufer

Regierungs⸗ usw. Bezirke sowie Bundes⸗

7 87 2 8 8ρ̈

insgesamt

davon neu

insgesamt davon neu insgesamt

8 8

Itaaten, die nicht in Regierungsbezirke geteilt sind

Laufende Nummer

Kreise usw. Gemeinden Gemeinden

Gehöfte

Kreise usw.

Kreise usw Gemeinden Gemeinden

Gemeinden Gehöfte

Gemeinden Gehöfte

5 2₰

8. ◻Ꝙ 5

Preußen. Königsberg. Gumobinnen.. Agenstein Marienwerder... Stadtkreis Berlin Peta Frankfurt Stettin . .. Kötlin Stralsund.. Schneidemühl Breslaun ... Ltegniz. Oppeln.. Magdeburg Erfurt... Schleswig Hannover. Hildesheim Lüneburg... Osnabrück Aurich.. Münster. Minden Arnsberg. Koblenz . Düsseldorf K SI Sigmaringen.

Bayern. Oberbayern.. Niederbayern Pf Oberpfalz.. Oberfranken. Mittelfranken Unterfranken. Schwaben.

Sachsen. Bautzen .. . . .. Chemnitz....... E“

Württemberg. Schwarzwaldkreis.. Jagstkreis... Donaukreis.....

Baden. Konstanz.. Freiburg . Karlsruhe Mannheim...

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Hessen. Starkenburg. . ...

Mecklb.⸗Schwerin.

Sachs.⸗Weim.Eisen.

32 Mecklenbg.⸗Strelitz Oldenburg

3 Oldenburg.. 8

Braunschweig.. 7 Sachsen⸗Meiningen 3 Sachsen⸗Alten burg Sachsen⸗Gotha.. Schw.⸗Rudolstadt Schw.⸗Sondersh... Waldeck... Schaumburg⸗Lippe EUII Bremen Ham bu6

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Deutsches Reich am 30. April 1920 ..

am 15. April 1920

8252

6202

1018

b) Betroffene Kreise usw.)

1““ Maul⸗ und Klauenseuche. 7 Luckau 1 Gemeinde, 1 Gehöft. 8: Pyritz 1, 1, Stettin

Stadt 1, 1. 12: Frankenstein 2, 9 (davon neu 2 Gem., 9 Geh.),

Glatz 21, 41 (21, 41), Habelschwerdt 9, 13 09, 13), Neu⸗

rode 11, 25 (11, 25), Reichenbach 1, 1. 15: Wanzleben 1, 1

¹) An Stelle der Namen der Regierungs⸗ usw. Bezirke ist die

23

2

82

(1,1). 16:1 Bitterfeld 2, 2, Delitzsch 4, 4 (3, 3), Eckarts⸗ berga 1, 13 (—, 7), Saalkreis 2, 2, Weißenfels 1, 1 (1, 1), Zeitz 1, 1. 17 Langensalza 3, 12 (2, 11). 18: Norderdithmarschen 1, 1; Steinburg 2, 3. 19: Hameln 24, 164 (6, 68), Hannover 1, 1, Linden 2, 2, (1, 1), Springe 8, 32 (3, 12). 26. Hildesheim 2 2 (2 2). Marienburg i. Hann. 2, 2 (1, 1), Uslar 1, 4 (1, 4). 21; Burg⸗ dorf 1, 1 (1, 1), Gifhorn 1, 2, Uelzen 8, 14 (1, 3). 22: Geestemünde 7, 10, Lehe 3, 10 (—, 2), Stade 1, 1. 23: Aschen⸗ dorf 2, 2, Bersenbrück 1, 2 (—, 1), Grafsch. Bentheim 4, 13 (l, 6),