die von ihnen anerkannten Schiedssprüche des Schlichtunge⸗ ausschusses Würzbueg vom 9. Januar und 31. Mä⸗z 1920 ale Ergänzung des allgemein verbindlichen Tarif⸗ vertrags vom 16. Juli 1919 zur Regelung der Gehaolte⸗ und Anstellungsbedingungen für die kautmännischen Ang este lien im Kleirhardel gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Tezem ber 1918 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Würzburg und der eingemen deten Vorornte ebenfalls für all⸗ gemein verbindeich zu erklüren. Einmendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. Mai 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. B. 4944 an das Reichserbeitsministerium, Berlin, Lutsen⸗ straße 33 zu richten. 8 den 29. April 1920. Der Reichsarbeitsminister.
8 Bekanntmachung.
Die Interessengemeinschaft der Angestellten⸗ Verbände und Vereine Würzburgs in Würzburg, Jakobstr. 6, und der Würzburger Arveitgeber⸗ verband für Handel, Gewerbe und Industrie haben beantragt, die von ihnen anerkannten Schiedssprüche des Schlichtunge ausschussee Würzburg vom 9. Januar und 31. März 1920 als Erçänzung des allgemein ver⸗ bindlichen Tarifvertrags vom 21. Juni „ 1919 zur Regewung der Geballies⸗ und Ansullungsbedingungen für die teoufmännischen Angestellten im Großhardel und in der Ir⸗ dustrie gemäß § 2 der Verorbnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbi S. 1456) für das Gebiet der Stodt Würzburg und der eingemeindeten Vororte ebe falls für allgemein ver⸗ bindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. Mai 1920 erhoben werden und sind unier Nummer I. B. . 4943 un dab Reichgorbeite ministerium, Herlin, Luisen⸗ straße 33. zu richten.
Berlin, den 29. April 1920. Der Reichsarbeitsminister J. A: Dr.
—,.—
Bekanntmachung.
Die Sektion Dresden des Sächsischen Photo⸗ graphen⸗Bundes in Dresden, Plauenscher Ring 31, und die Photographen⸗Gehllfen⸗Sektion Dresden im Verband der Lithogrophen, Steindrucker und ver⸗ wandten Berufe haoben bonmagt, das zwischen ihnen am 7. Pärz 1920 abgeschlossene Uebereinkommen zu dem per⸗ bindlichen Tarifvertrage vom 9. Oktober 1919 zur Rege⸗
lung der Arbeitsbedingungen der Gehilfen und Gehilfinnen in pbotooraphischen Ateliers und Handlungen mit photo⸗ graphischen Artikeln, die zugleich fochphotographische Arbeiten gewerblich ausführen, gemäß § 2 der Perordnung vom 23. De⸗ ember 1918 (Reichs⸗Gezetzbl. S. 1456) für das Eebiet der Stadt Dresden und der Vororte, soweit diese in erhalb des gegenwärngen Straßenpahnnetzes liegen, für allgemem ver⸗ bindlich zu erklären.
Einmendungen gegen diesen Antrag können bis zum 25. Mai 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 5069 an das Reichsarbeitsministerium, Verlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 29. April 1920.
Der Reichsarbeitsminister.
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Bekanntmachung.
Unter dem 21. April 1920 ist auf Blatt 949 des registers eingetragen worden:
Der zwischen der Schuhmacher⸗Zwangsinnung Essen, den Schuhmacherümungen Altenessen, Borbeck, Keitwig, Sloppen⸗ berg, Werden und Steele, dem Zentralverband chꝛistlicher Lederarbeiter Deutschlands und dem Zentraverband der Schuh⸗ macher Deutschlanbs am 10. April 1919 abgeschlossene Taxrif⸗ vertrag nebst Zusatzverträgen vom 10. November 1919 und 12. Februar 1920 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeils⸗ bedingungen im Schuhmachergewerbe wird mit Ausnahme des § 2 des Zusotzverlrags vom 10. November 1919 gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebier des Stodt⸗ und Landkreises Essen a. Ruhr für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Februar 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Wulff.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Seh. 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Diensistunden eingeschen werden. “
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die rer Tarisvertrag infolge der Crklöärung des Reichsarbeittministeriums verbindlich ist, können von den Zertragsparteren einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.
5 Berlin, den 21. April 1920. 1 Der Registerführer. Pfeiffer.
— —
Tarif⸗
Bekanntmachung. 8
8 8 nler dem 21. April 1920 ist auf Blatt 948 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Die zwischen dem Hafern betriebs⸗Verein in Bremen E. V. und dem Deutschen Transportarbeiter⸗Verband, Ortsverwaltung Bremen, am 22. Dezember 1919 abgeschlossenen Tarif⸗
Regelung der Lohn⸗ und
verträge: a. Lohnjarif zur Arbeits⸗ bedingungen für vicht ständige Hafenarheiter, b. Lohntarif zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits⸗ bedingungen für festangestellte Hafenarbeitter, c. Lohntarif zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits⸗ bedingungen für Vorarbeiter in Stauereibetrieben und Oberarbeiter (Voran beiter, Wäger, Kranführer, Hand⸗ werker, Heizer) in Landbetrieben, d. Stücklohntarif zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits⸗ bedingungen der Hafenarbeiter, e. die ab 6. Februar 1920 gültige Nachtragsvereinbarung zu den Tarifverträgen von a—-d werden aemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für nas Gebiei der Stadt Bremen für
beginmt mit dem
allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichren 1. April 1920. 1 8 Reichsarbeits minister.
J. A.: Wulff.
Das Tarifregisier und die Regtsterakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NXW. 6, Peltersiste 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Diensistunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvpertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeiteministteriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 21. April 1920.
1” Der Registerführer.
Pfeiffer.
Bekanntmachung.
1
Unter dem 22. April 1920 ist auf latt 955 des Tarif⸗
registers eingetragen worden: 1
Die zwischen dem Arbeitgeberverband des Handelsgewerbes für Württemberg E. V., Bezirlsgruppe Um, dem Deutsch⸗ nationalen Handlungegehilfenverhond, dem Gewerkschafts bund der Annestellten, dem Reiche verband Deutscher Angestellien, Bezirk, stelle 14, dem Verband der weiblichen Handels⸗ und Büroangestellen E. V. und dem Zentralverband der Ange⸗ stelten am 20. Dezember 1919 abgeschlossene Vereinbarung zur Regelurg des Arbeitsperhältrm sses der kaufmänn schen An⸗ gestelten in Groß⸗ und Kleinhondelsbetrieben, mit Ausnab me der Lebensmittelbron che, des Drogenhaudels und der optischen Branche, wird gemäß zemver 1918 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 1456) für dos Gebiet der Orte Ravensburg, Friedrichs hafen, Biberach, Nh. Loupheim, Geislingen, St. Leuftirch, Teitnang, Wangen, Allg., Saulgou, Wurzach und Ochserhaufen für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichken beginnt mit dem 1. Ap il 1920. Sie ersireck sich vicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fochtartfverträge in Geltung sind. Folls künftig für eiren Handels zweig verbindlich erklärt wird, schelbet er mit dem
allgemeinen Tarisvertrags aus. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler. 9
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin XW. 6, Lutsen straße 33/34, Zimmer 161, wäͤhrend der regelmäßigen Tiensistunden eingesehen werden. 1
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvpertrag infolge der Erklärung des Reichksarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarispvertrags gegen Erstattung ber Kosten verlangen.
Berlm, den 22. April 1920.
Der Registerführer.
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Pfeiffer.
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ein besonderer Fachtorisvertrag für allgemein Begimnn der algemeinen Verbindlichteit aus dem Geltungsbereich des
2 der Verordnung vom 23. De⸗
8
Unter dem 22. April 1920 ist auf Blatt 953 des Taris⸗
registers eingetragen worbden:
Die zwischen dem Arbeitgeberverband des gewerbes für Württemberg E. V., Bezirksgruppe Uim, dem Deutschnationalen Handlungsgehilfenverband, dem Gewerkschafts⸗ bund der Angestellten, dem Reichsverband Deutscher Ange⸗ stellten, Bezirkestelle 14, dem Verband der weiblichen Handels⸗ und Büroangestellten E. V. und dem Zentralverband der An⸗ gestellten am 31. Dezem ber 1919 abgeschlossene Vereinbarung zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der kausmännischen Ange⸗ stellten in Groß⸗ und Kleinhandelsvetr eben, mit Ausnahme der Lebene mitte branche, des Drogenhandels und der optischen Branche, wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbi. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Weingorten für allgemein vervindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit begim mit dem 1. April 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarif⸗ verträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Handels⸗ zweig ein besonderer Fachtartsvertrag für allgemein verbinhlich erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der ahgemeinen Ver⸗ bindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarif⸗ pertrags aus. .“
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗
arbeitsministerium, Berlin NW. 6. Luisenstraße 33/34, Zimmer 161,
während der regelmäßig en Tienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifpertrag infolge
der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können
von den Vertragsparteien einen Ahdruck des Tarisvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 22. April 1920.
Der Registerführer.
Bekanntmachung. Unter dem 22. April 1920 ist auf Blatt 956 des Tarif⸗
Pfeiffer.
registers eingetragen worden:
Die zwischen dem Arbeitgeberverband des Handelsgewerbes für Württemberg E. V., Bezirkepruppe Ulm, dem Deutsch⸗ nationalen Handlungsgehilsennerband, dem Gewerkschaftsbund der Angestellten, dem Reichsverband Deutscher Angenellten, Bezirtsstelle 14, dem Verband der weiblichen Handels⸗ und
Büroangestellten E. V. und dem Zentralverband der Ange⸗
stellten am 14. Januar 1920 abgeschlossene Tarifverein⸗ bvarung zur Regelung der Arbeitsverhältmsse der kauf⸗ männischen Angestellten in Groß⸗ und Kleinhandelsbetrieben, mit Ausnohme der Lebensmittelbranche, des WMogenhandels und der optischen Branche, wird gemäß § 2 der Verordnung
vom 23. Dezember 1918 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 1456) für das
Gebiet der Stadt Heider heim, Brz., für allgemein verbindlich erklärt. 1920.
soncere Fochtarifverträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Handels zmeig ein besonderer Fachtarifvern ag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Heginn der allgemeinen Verbindlichteit aus dem Geltungsbereich des allge⸗ meinen Tarifvertrags aus.
Der Reichsarbeitsminister. J. M.: Pr. Stöhler.
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Das Tarifregister und die Registeratten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen TDienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Mbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Ertlärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können
Handels⸗
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9
Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April; Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die be⸗
Erstattung der Kosten verlangen. “ D Berlin, den 22. April 19220. 8 . Der Registerführer.
Pfeiffer
Betanntmachung.
Unier dem 23. Awril 1920 is auf Blatt 483 lfd. Nr. 2
Blatt 960 des Taritregisters eingetragen worden:
Die zwischen dem Arbeitgeberverband für Do tmund und Umgegend, der Arbeitsgemeinschaft sreier Angesielltenverbän de, dem Gesamwerband deutscher Angpestellten⸗Gewerkschaften und dem Gemwertichef sbund der Angesellten amn 23. Janvar 1920 adgeschlossene Vereir barung zu der allgemein verbindlihen Tarrfvereinbarung vomx 14. Augußt 1919 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der Angestellten in der Eisen⸗ und Metollindustrie wirb gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesebl. S. 1456) für das Gebiet der Stedt⸗ und Londkreise Tortmund und Hörde, mit Ans nahme der Gemeinde Annen der Orte Schwere, Westhofen Wondhofen, Aillgst, Holzen, Geu⸗cke und Lichten⸗ dorf, für ollgemem verbhendlich erklärt. Die Ausdehnung vber allnemeiren Verbindlichken ouf die Gemeinde Annen bleibt porhehalten. Die oellaemeine Verbindlichkeit beai nt mit dem 1. Januar 1920. Sie ersteeckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besonrere Fachtmifverträge in Geltung siud. Falls kürstig für emmen Betriebszweig der Eisen⸗ und Metallinduf rie ein beionderer Fachtarifvertrag für allgemein verbindlich exrilärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allgemeinen Verbin dlich⸗ keit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarifvertrags aus.
Der Reichearbeitsminister. b J. A.: Dr. Sitzler. 1
Das Tarifregister und die Regssterakten köͤnnen t
arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161,
waͤhrend der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge
der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können
von den Vertragsparteien emen Abdruck des Tarispertrags gegen
Erstattung der Kosten verlangen. .“
Berlin, den 23. April 1920.
8 Der Registerführer. Pfeiffer.
von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen
und
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Bekanntmachung
Unter dem 23. April registers eingetragen worden:
Der zwischen der Groppe Bayern des Reichsverbandes des Deutschen Tiefbaugewerbes E. V. in München, dem Süd⸗ bayrischen Bezirks⸗Verband der Arbeitgeber für das Bau⸗ gewerbe, Sitz München, und dem Deutschen Bauarbeier⸗ verband, Bezirksausschuß München am 15. Oktober 1919 ab⸗ geschlossene Lohn⸗ und Arbeitstarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der gewerblichen Arbeiter im Tiefbaugewerbe wird für Tiefbauarbeiten veim Pau der Lokalbahn Kaufbeuren und Schongau gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Getetzbl. S. 1456) für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. März 1920.
Der Reichsarveitsminister. J. A.: Dr. Sitz ler. 8
Das Tarifregister und die Registeratten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Lursenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Diensistunden eingesehen werden. 8
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag iufolge der Erklärung des Reichsarbeiteministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 23. April 1920.
Der Regjsterführer.
Pfeiffer.
“ .“ 8
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Der Dipl.⸗Ing. Farstmann ist zum Oberlehrer an der höheren Schiff⸗- und Maschinenbauschule in stiel und der Dr. phil. Schillo zum Oberlehrer an der Maschmenbauschule in Essen ernannt worden.
2 8
Bekanntmachung
Zur Erledigung der dem preußischen Bergfiskus im Saar⸗ gebiet nach der Uebergabe ver dortigen Gruben an Frankreich noch verbliebenen Aufgaben ist in Saarbrücken eine be⸗ sondere Abwicklungsstelle mit der dienstlichen Bezeichnung „Preußische Bergwerksdirektion (Abmicklungsstelle) in Saarbrücken“ ins Leben gerufen worden. Der Ab⸗ wicklungsstelle ist eine Kasse angegliedert, die den Namen „Preußische Bergabrechnungskasse“ fuͤhrt.
Berlin, den 6. Mai 1920. 1
Der Minister für Handel und Gewerbe. Fischbeck.
8 8
6 JAX“ Ministerium der öffentlichen Ar Es sind verliehen planmäßige Stellen:
für Mitglieder der Eise babndirektioen: den Regierungs⸗ und Bamäten Rump in Berlm und Groaetzer unter Ver⸗ setzung von Kreuzburg (Oberschles.) nach Kattoaitz; für Vorstände der Eljenbahnbetriebaämter: den Regierungs⸗ baumeistern des Eisendahnbaufachs Leine mann in Crefeld und Hans Berg in Cortbus; für Vorstände der Eisenbahnmaschinenämter: dem Eisenbahn⸗ ingenieur Adolf Adler in Beuthen (Obernschles.); für Regierrmasbaumeister: dem Regierungsbaumeister des Eisenbahnbaufachs Riemenschneider in Sangerhausen. Versetzt sind: die Regierungs⸗ und Bauräte Schwemann, bisher in Berlin, als Mitglied der Eisenbahndirektion nach Elberfeld, Martin Rosenfeld, bisher in Elberfeld, als Mit⸗ glied der Eisenvahndirektion nach Berlin und Ertz, bisher in Haonnover, als Mitalied des Eisenbahnzentralamts nan Herlin,
eiten.
die Regierungsbaumeister des Eisenbahnbaufachs Eul er. bisher
in Kirchmeyhe zum Eisenbahnbetriebsamt 2 nach Bremen und Walhter Hartmann, bisher in Fraukfurt (Main), zur Eisenbahn⸗ direkrion noch Münster Westf.) und die Regierungsbaumeister des Maschinenbaufachs Hemrich Eggers, bisher in Euskirchen, a*s Vorstand ves Eisenbahnmaschinenamts 5 dach Berlin und Hermann Luther, bisher in Berlin, nach Charlottenburg, als
I““ 8e im Reichs⸗
1920 ist auf Blatt 962 des Tarff⸗
Vorstand (auftrw.) eines Werkstättenamts bei der Eisenbahn⸗ hauptwerkstätte Berlin⸗Hrunewald.
Uebvermiesen ist: der Reaierungsbaumeister des Eisenbahn⸗ —,35 Michel in Neuwied dem Eisenbahnbetriebsamt 1 daselbst.
Ernannt sind: zum Eisenbahnhaupikassenrendanten: die Eisenbahnobersekretäre Wilhelm Blume in Steitin und Ernst Bach in Frankfurt (Main) unter U bertraaung der Stehung des Rendanten der Haupikasse der Eisenbahnodirektion daselbst.
Dem Gebeimen Baurat Komorek, Mitglied der Eisen⸗ bahndirektion in Köninsberg (Pr.), dem Eisenbahndireltor Bahn, Vorstand des Eisenbahnverkehrsamts in Konitz, und dem Eisenbahnhauptkassenrendanten, Rechnungsrat Stoye im Stettin ist die nachgesuchte Emlassung aus dem Staandienste mit Ruhegehalt erteilt.
Ministerium für Landwirtschaft, und Forsten.
Im Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten sind der Regierungssekretär Schrebler, der Landeskulturamts⸗ sekretär Bange aus Hannover, der Kuliuramtsobersekretär Siegner aus Treysa, der Landeskulturamte bürodtätar Klemm aus Berlin und der Landrentmeister Fraatz aus Posen zu Geheimen expedierenden Sekrelären und Fanheeneen owie
der Kulturamtssekretär Reinhard aus Geisenheim zum Geheimen Registrator ernannt worden.
Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.
Der bisherige ordentliche Prosessor an der Techuischen
Hochschule in Weslau, orfentliche Honorarprofessor an der dortigen Universität Dr. Steinitz ist zum ordentlichen Pro⸗
fessor in der philosophischen Fatullär der Universität in Kiel ernannt worden.
Die Preußische Steatsregierung hat den Oberlehrer am Gymnasium in Stade Dr. Menge zum Gymnasialdireltor er⸗ nannt. Ihm ist die Dwektion des Domgymnasiums in Verden übertragen worden.
1“
Bekanntmachung.
Dem Gastwirt Alexander Meyer in Hanau a. M., wohnbhaft Römerstraße 12/16, wird hierdurch die unter dem 21. März v. J. — F. 1893 — untersagte Führung des Gast⸗ und Schankwirtschaftsbetrliebes wieder gestattet. Die Kosten der Veröffentlichung hat Meyer zu tragen.
Hanau, den 30. April 1920.
Der Polizeidirektor. Voigt.
Bekanntmachung. Das am 13. Januar 1920 an den Kaufmann DOtto
Struensee in Wittstock und seinen Geschäftsführer
GHürtler daselbst erlassene Verbot zum Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln ist aufgehoben und der Firma 1 Otio Struensee in Wittstock die Genehmigung zum Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln wieder erteilt worden. Kyritz, den 29. April 1920. Der Landrat. J. V.: Dr. Coester.
—
Bekanntmaochung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ich dem Schantwirt Franz Stendel, Berlin, Keibelstr, 18, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des 64 Bedarfs wegen Unzuverlaässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.
Berlin O. 27, den 28. April 1920.
Der Polizeipräsident. Abt. W. J. V.: Heyl.
Nichtamtliches. (Fortsetzung aus dem Hauptblatt.] Deutsches Reich.
In der am 6. Mai 1920 unter dem Vorsitz des Reichs⸗
ministers der Justiz Dr. Blunck abgehaltenen Vollsitzung des Reichsrats wurde den Entwürfen a. einer Verordnung über das Reichswirtschaftsgericht nach den Beschlüssen des VI. Ausschusses der Nationalversammlung, b. einer Verordnung, betreffend Aenderung der Eisenbahnverkehrsordnung, c. einer Verordnung, beteffend Tagegelder, Fuhrkosten und Umzugskosten der Eise bahnbeamten des Reichs, d. eines Gesetzes, betreffend die Ergänzung zum Reichsgesetze über die vorläufige Regelung des Reichshaushalts für das Rechnungsjahr 1920, e. eives Gesetes, betreffend Erweiterung der Verordnung über eine militärische Amnestie, f. eines Ge⸗ setzes, betreffend Wiederausnahmeverfahren gegen Urteile der außerordentlichen Kriegsgerichte, g. einer Verordnung, be⸗ treffend Regelung des Verfahrens zur Festsetzung der Ent⸗ schädigungen für die auf Grund des Friedensvertrags zu ent⸗ eignenden Gegenstände und zu treffenden Maßnahmen, zu⸗ gestimmt,
Der Ausschuß des Reichsrats für Volkswirtschaft, die vereinigten Ausschüsse für Volkswirsschaft und für Rechtspflege
2
sowie die vereinigten Ausschüsse für Haushalt und Rechnungs⸗ b 8t ind Zollwesen hielten heute S
in und für Steuer
11.“
Am 4. haben im — V handlungen mit Vertretern der tschecho⸗slowakischen
Regierung begonnen, durch die, wie „Wolffs Telegrophen⸗
büro“ mititeilt, in erster Lmie in Fortzetzung der s. Zt. in Tetschen gepflogenen Verhandiu gen Transportfragen, die sich aus den schwierigen Verkeuvrsverhäl nissen in den beiden Staaten ergeben haben, geregelt werden sollen. Daneben haben die Ver⸗ handlungen aber auch zum Ziele, für den Handelsverkehr wischen Deutschland und der Tscheho⸗Slowakei, der sich seit der Uaämwälzung im Herbste 1918 ohne jede rechtliche Grundlage abspieite, allsemeine Richtlinien vertraglich fenzulegen Die Verhandlungen, die deutsche seits unter vem Voersitz des Ministerialdirektons im Auswärtigen Amt von Stock⸗ hammern, ischechoslowakischerseits von dem Staatssekretär Dr. Schuster vom Handelsministerium in Prag geführt
itzun en.
Auswärtigen Amt Ver⸗
I11“
werden, bewegen sich im Geiste der seit Jahrhunderten zwischen;
den beiden benechbarten Staaten bestehenden vielseitigen und engen Handelsbeziehungen. Bei dem auf beiden Seiten offen⸗ sichtlich bestehenden guten Willen, den beiderseitigen Bedürf⸗
nissen Rechnung zu tragen, ist zu ermwarten, daß die Verhand⸗
lungen zu einem zufriedenstellenden Ergebnis gelangen werden.
Die neuen französischen Einfuhrbestimmungen, die zur Hebung der franzöfischen Valuta dienen sollen, werden seit vorgenern auch im Saargebiet angewandt Friebensvertrag die Einbeziehung des Suargebiets nur in den französischen Zollverband, nicht aber in das französische Wirt⸗ schaftssystem vorsieht. Laut Meldung des „Wolffschen Tele⸗ graphenbüros“ umfassen diese französischen Einfuhrverbote nicht nur Luxusgegenstände, sondern auch Artikel, die zum Lebens⸗ bedarf unbebingt notwendig sind, wie die Gegenstände der Bekleidungsbranche beinahe restlos, fast alle Textil⸗ waren, fast alle Möbel, fast alle Haushaltungsgegen⸗ stände, Lederwaren, wichtige Lebensmittel usrm. Da das Soargebiet für den Bezug seiner Verbrauchsgegenstünde nahezu vollständig auf Deutschland angewiesen ist, so bedeutet diese Abschnedung einerseits einen Ma gel an notwendigen Bedarfsartikeln, andererseits eine weitere Steigerung der ohne⸗ hin bereits sehr hohen Preise. Eine Regierungs kommission wird sich in diesen Tagen nach Paris begeben, um dvie Ab⸗ stelung der für das Sagrgebiet verhängnisvollen Beftimmungen zu erlaͤngen und dem Välrkerbund ein Protestschreiben zu überreichen. Einen zweiten Protest wird der Wirtschaftsrat des Soargebiets, der vorgestern in dieser Angelegenheit tagte, e zu Händen des Vorsitzenden des Völkerbundes gelangen assen.
Der Deutsche Ausschuß für Schleswig hat dem deulschen Vertreter bei der Internationaien Kommission eine Ertlärung gegen die Internationalisierung mit 36 000 Unterschriften aus der Zone übersandt, die laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ folgenden Wortlaut hat:
Wir haben durch die Abstimmung am 14. März bewiesen, daß wir Deutsche sind und bei Deutschland bleiben wollen. Wir weisen alle Versuche von seiten der Dänen und gewisser Kriegsgewinnler, und trotzdem an Dänemark aueszuliefern oder hier einen Freistaat zu errichten, mit Entrüstung zurück. Die dänischen Behauptungen über Unterdrückungen durch uns Deutsche sind erlogen. Wir baben srühber mit den Dänen in Frieden gelebt und werden auch in Zukunft mit ihnen in Frieden leben. Wir wieverholen: Deutsch sind wir, deutsch wollen wir bleihen!
Zur Frage der Abwicklung des alten Heeres wird dem „Weolffschen Telegraphenbüro“ von zuständiger Seite mit⸗ geteilt:
Für Zwecke der Heeresabwicklung wurden im zweiten Halbjahre 1919 drei Mitliarden bewilligt. In den Haushalt des Reichs für 1920,/ 21 sind für denselben Zweck 2 ½ Milliarden eingestellt worden. Den Bedenken, die gegen diese Ctatskohen in Parlament und Presse geäußert wurden, wird zur Aufklärung am besten eine Uebersicht über die Verteilung der Abwicklungskosten und über Umfang und Ziele der Abwicklungsarbeit entgenengestellt werden. Die erwähnte Gesamt⸗ forderung von 5 ½ Milliarden für die Zeit vom 1. Okrober 1919 bis zum 1. April 1920 setzt sich aus folgenden Einzelposten zusammen:
Für Rückführung unserer Kriegsgesangenen aus den Entente⸗ ländern und für Kosten, die uns die noch in Deutschland befindtichen und von uns zu unterhaltenden Kriegsgefangenen (200 000) verursachen, waren zwei Milliarden Mark anzusetzen. Die Abgeltung der Ver⸗ träge aus Kriegslieferungen, die Ablösung der Kriegsleistungen und der Verbindlichkeiten des Militärfiskus erfordern 2 ¼¾ Millarden Mark. Für die Unterbaltung des Verwaltungsapparats der Heeresatwicklung, der den Heimkehrdienst der Kriegsgefangenen und den Dienn an den russischen Kriegsgefangenen einschließt, ist eine Summe von ¾ Milliarden Mark ersorderlich, einschließlich eines Betrags von 150 Millionen Mark für Gebührnisse noch nicht abgefundener Versorgungs⸗ berechtigter. Zu bedenten ist, daß Zweck der Abwicklungstätigkeit die Abrechnung über die Gesamtausgaben für Herreszwecke ist, die für die ganze Dauer des Krieges auf 126 Milliarden schätzungsweise zu ver⸗ anschlagen sind. Weder das finanzielle Interesse des Keiche noch die aus dem Kriege abzuleitenden rechtmäßigen Ansprüche der Staats⸗ bürger gestatten es, daß die gewaltige Arbeit der sachgemäßen Abwicklung der alten Heeresverwaltung übers Knie gebrochen wird. In Anbetracht des ungeheuren Umfanges des interessierten Personen⸗ kreises und der Riesenzahlen der Kriegsausgaben sind die Verwaltungs⸗ unkosten in Höhe von nicht ganz ¼ Milliarben in anderthalb Jahren durchaus nicht unverhältnismäßig. Die Abwicklungsaufgabe wird gelöst von den Behörden des alten Friedensheeres, auf dessen im Verhältnis geringen Umfang die der Größe der Riesenarmee ent⸗ sprechende Zahl der Kriegsformationen mit der Demobilmachung zurückgeschraubt wurden. Es werden z. B. von 751 Abyicklungs⸗ stellen 17 893 Feldformationen abgewickelt. Zudem wird der Ab⸗ wicklungeapparat dauernd weiter abgebaut. Am 1. April 1920 ist im gesamten Bereich der Heeresabwicklung eine Personalverminderung von 119 920 auf 63 868 Köpfe, also um 45 %, eine Dienstellen⸗ verminderung von 2206 auf 1629 Stellen, also um 25 %, eingetreten. Bis zum Personal um 70 %, an Dienststellen um 93 % eintreten.
—..—
Beim Abschiedsappell der deutschen Flieger⸗ truppe richtete der Beveral von Seeckt laut Meldung des
„Wo ffschen Telegraphenbüros“ folgende Ansprache an die
versammelten Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften:
Mit dem heutigen Tage legt eine kampfbewährte, junge Sal- 1 m
nach ruhmvollem Bestehen still und stolz die Waffen nieder. 5. Mai 1920 vollender die deutsche Fliegertruppe die im Friedens⸗ ertrag von uns gesorderte restlose Auflösung aller ihrer Formationen und Stämme. ie Forderung der Auflösung ist die letzte An⸗ ertennung, die ihr der Gegner von gestern widerwillig zollt. Im Fruhsommer 1910 auf dem historischen Uebungofeld von Döberitz von wenigen tatenfrohen jungen Offizieren ins Leben gerufen, hat die junge Waffe in den zehn Jahren ihres Bestehens eine ungeahnt schnelle und gewaltige Entmicklung genommen. V. sie sich mit ihren Taten und Erfogen würdig den alten Stammwaffen
der deuischen Armee beigesellt. Erfüllt von der Pflicht, den auf der Erde
schwer ringenden Schwesterwaffen Entlastung zu bringen und allein für
ihren Sieg zu wirken und zu streiten, hat die Truppe zugleich hoch oben in
der Luft einem an Zahl meit überlegenen Gegner siegreich ge⸗ trotzt und ihn im ritterlichen Kaugf Mann gegen Mann unzählige Mal krastvoll geschlagen. Groß sind die Leistungen und Taten der Wafse im Kriege gewesen! Groß war zie Zahl der blutigen Opfer, die die Truppe in freudiger Hungabe dem Vaterlande gevracht hat. Der Heltenton gerade so vwieler, mit der höchsten deutschen Kriegsauszeichnung geschmäͤckter Flieger spricht eine stumme Sprache für den opserfroben Geist der Truppe. Das Andenken an einen Boelcke, Richthofen und all die anderen toten Helden der Luft wud die Armee stets heilig pflegen. In stolzer Trauer nimmt die deutsche Armer und da⸗ deutsche Volk Abschied von seinen trruen Kameraden der Luft. In der Geschichte der deutschen Armee wird das Ruvmesblatt der Flegerwaffe nie welten! Die Waffe ist nicht tot, ihr Geist lebt!
obschon der
1. Oktober 1920 wird eine weitere Verminderung an
Im Weltkrieg hat
m Landtag wurde gestern die Inierpellation der Sozialdemokraten über den Stand der vermögensrecht⸗ lichen Verhandlungen mit dem früheren Königs haus beraten.
Laut Heitt des „Wolffschen Telegraphenbüros“ erklärte der Staatssekrerär Dr. Krausneck dazu u. a., daß diese Verhand⸗ lungen in Bayern wegen der eigenartigen Lage größere Schwierig⸗ keiten bereiten als anderswo. Immerhin sei es das Empfinden weiter Kreise des Volks, daß der Staat gepenüber einem Herrscher⸗ haus, das sich, wie die Wittelzbacher, Jahrhunderte bindurch unab⸗ streitbare Verdienste, inkbesondere auf dem Gebiete der Kunst und Wissenschaft, erworben habe, nicht bloß den einseitigen Rechtsstandpuakt herauskeyren, sondern in der Behandlung der ganzen Angelegenheit em gewisses Entgegenkommen zeigen müsse. Der Abg. Dr. Süß⸗ heim (Soz.) erklärte die Ausführungen des Staatssekretärs für nicht befriedigend. Der Abg, Schrepfer (Demokrat) führte aus, seine Partei stehe auf dem Standpunkt, daß ein Anspruch auf Ent⸗ schädigung für den Verlust der Herrscherwürde nicht anerkannt werden könne, wohl aber müsse es als pöflicht des Ssaates betrachtet werden, dem früheren Königshaus eine angemessene Emntschädigung für die in den Staatsaesitz gelangten Vermögensteile aus dem Privatvermögen des früheren Königs oder seinss Hauses zuznerkennen. Der unabhängige Abg. Tübel lehnte es ab dem vormaligen Regierenden von Bayern auch nur das gZeringste Opfer auf Kosten der Allgemeinheit des bayerischen Volkes zu briugen. Der Abg. Walz (Mitteparrtet) ver⸗ trat die Anfimbt, daß die Mitglieder des früheren Königshauses eine ausreichende Eusschädigung erhalten imnüssen. Der Abg. Timm (Soz.) bedaueme, daß der Vertreter der Regierung als Partennann gesprochen habe. Der Staatssekretär Dr. Krausneck erwiderte dagegen, daß er nur die rechtliche Lage objektiv dargelegt habe. Da⸗ mit war die Besprechurg der Interpellation beendet.
Die Tagesordnung der nächsten Vollsitzung des Landtags enthält einen Antrag der weiblichen Abgeordneten sömtlicher Parteien, die Staatsregierung möge Schritte bei der Reichs⸗ regierung einleiten wegen der Zurückziehung der schwarzen Truppen aus dem besetzten Gebiet mit Rücksicht auf die schweren Sittlschleitsverbrechen, die wiederholt an deutschen Frauen und Müdchen begangen worden sind und die zu einer Schmach an ber weißen Rasse werden.
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Großbritannien und Irlanntdb.
Im Unterhause erklärte Ponar Law, daß nach Ansicht der englischen Regierung die von der japanischen Regiexung in Sibtrien unternommenen Schritte nicht salcher Art seien, daß die alliierten Regierungen ihre ausdrückliche Zustimmung dazu erklären müßten. Darauf wurde die Frage der Organi⸗ sation der Reichsverteidigsunzg erörtert.
Nach dem „Nieuwe Comranf“ erklärte sich Lord Haldane gegen einen großen Generalstab und trat für die Errichtung be⸗ Fonderer Stäbe für die militärische, die maritime und die Luft⸗ vertetdigung ein, wär rend die Kommission für Reichsverteidigung für die nötige Einheirlichkeit sorgen müsse. Der Staatssekretär des Aeußern Lord Curzon gab zu, daß es notwendig sei, sestzustelen, welche von den organisatorischen Einrichtungen, die während des Krieges geschaffen wurden, beseitigt werden können. Die Kommission für Reichsverteidigung werde so lange arbeiten, bis die Friedenskonferenz ihr Wert beendet habe. Es sei klar, daß später die Verteidigungs⸗ mittel Englands eingeschränkt werden müßten. Wenn man indessen berücksichtige, wie groß die Teile der Welt seien, die durch den türkischen Frieden berührt werden, so werde man verstehen, was für außergewöhnlich schwierige Probleme sür die Reichsvertetdigung in Frage kämen. Wenn man erst aus dem Stadium des Vertrag⸗ machens heraus sei und die Lage sich kläre, dann werde es leichter sein, die englische Politik festzulegen und die Arbeit der Verteidigungs⸗ kommission mit der der entsprechenden Abteilung des Völkerbundes in Zusammenhang zu bringen.
Zur Ernährungsfrage führte der Lebensmittelminister Me Cury, dem „Reuterschen Büro“ zufolge, aus:
Wir müssen uns klar machen, diß die Hoffnungen und Er⸗ wartungen von vor 12 Monaten auf unsicheren Grundlagen beruhten. Es ist keine Aussicht vorhanden, daß in der Lieferung und Preis⸗ gestaltung des Zuckers eine Aenderung eintritt. Während der nächsten 12 Monate stehen wir einer verminderten Welternte an Weizen gegen⸗ über. Die Weizenausfuhr der Vereintesten Staaten wird um vier Millionen Tonnen geringer als im laufenden Getreidejahre. Wenn die Regierungen der Ausfuhrländer nicht klug und vorsichtig verfahren, so ist zu befürchten, daß eine Preissteigerung in Weizen eintritt, die ihre Rückwirkung auf die Preise aller aderen Bedarfsartikel ausstbt. Es ist unmöglich vorauszusehan, wann eine Aussicht anf merkliche Besserung des allgemeinen Mangels in der Welt bestehtltt.
Frankreich.
Der Botschafterrat hat getlern vormittag unter dem Vorsitz von Inles Cambon eine Iitzung abgehalten, der Ge⸗ neral Weygand beiwohnte. Die PBerhandlungen drehten sich hauptsächlich um den Feeistaat Tanzig. Heute wird der Rat wiederum eine Sißung abhaltun und sich mit der Frage von Schleswig beschäftigen.
— Die ungarische Friedensdelegation hat vor⸗ gestern Abend Versailles verlussen und sich nach Budapest be⸗
eben, um die Antwort auf die Gegenvorschläge zu über⸗ — Die interparlamentarissche Handelsnninn hat gestern ihre Schlußsitzung abgehalum und laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbürvs“ in einer Entschließung den Wunsch zum Ausdruck gebvracht, paß an den im Friedensvertrag von Versaillss fengesetzten Wiedengunmachungen keine Aenderung vorgenommen werde. Ferner solle die Wiedergutmachungs⸗ kommission ersucht werden, zur Be willigung von Goldbonds zu schreiten, die unter die Länder, die Schaden erlitten haoen, verteilt werden sollen, und der en Bevorzugung durch die Signatarmächte des Veutrages und durch andere, die dem Völke bund angehören, erleichtert werden soll. Ueber den Friedensvertrag von Versallles entstand eine lebhafte Er⸗ ör erung, weil die italienischen Deleg ierten beantragt hatten, den Text weniger kategorisch zu halten. Als von französischer und belgischer Seite dagegen pratest iert wurbe, zogen die Paliener uhren Antrag zurück Die nächste Zusammen⸗ kfunft der Handelsunton findet in Lissabon statt. Es sollen zu ihr auch die neutralen Ston ten, die den Wunsch äußern, zugelassen werden. 3
In der seierlichen Schlußsitzung am Nachmittag hieft der Ministerpräsidem Millerand eine Ansspvache, in der eer an die Solidarttät der Völker appellierte und sagte, kein Vork känne leiden, ohne daß die anderen in Mitleidenschaft gezogen würden. andern. Deshalb müsse die Einheit mmer stürker auf finanziellem industriellem und dem Hanmz eis gehiet fowie in diriamatischer Hinsicht beiont werden. Mamn müsse aus dem Völkerbund eine Realität machen. Millerand betonte auch, daß
Frankreich arbeite, und daß während der letzten drei Monate
Das Unglück des einen bedem e das Ungtück des
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