1. Juli d. J, Driesen (Fran
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Dr. Siepermann bei dem Amtsgericht in Uerdingen, die früheren Gerichtsassessoren: Dr. Driesch bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Dösseldorf und Johnsen bei dem Amtsgericht in Meldorf.
Zu Gerichtsassessoren sind ernannt: die Referendare Dr. Walter Ulrich im Bezirk des Kammergerichts Hanel im Bezirk des Oberlandesgerichts zu Breslau, Dr. Alfred Wert⸗ heim, von Lehe, Dr. Kantorowicz im Bezirt des Ober⸗ landesgerichts zu Celle, Dr. Eisenmann im Bezirk des Ober⸗ landesgerichts zu Frankfurt a. M., Mentz im Bezirt des Overlandesgerichts zu Kögigsberg i. Pr., Landgraf und Reichmuth im Bezirk des Oberlandesgerichts zu Naum⸗
burg g. S.
Aus dem Julizdienst sind geschieden die Gerichts⸗ assesseren: Dr. Alfons Moritz infolge seiner Ernennung zum Regierungsrat und ständigen Lilsgarbeiter im Reichs⸗ ministerium für Ernährung und Landyvirtschaft, Kurt Dahm infolge seiner Uebernahme in die allgemeine Staatsverwaltung unter Ernennung zum Regierungsrat, Dr. Friedrich Jahn, Isbert Peters, Sümmermann in⸗ folge ihrer Uebernahme in die allgemeine Staatsverwaltung unser Ernennung zu Regierungsassessoren, Paul infolge seiner Uebernahme in die landwirtschaftliche Verwaltung unter Er⸗ nennung zum Regierungsassessor, Franz Becker, Guttzeit, von den Hoff, Dr. Iltgen, Dr. Künzel, Müller⸗Buß⸗ dorf, Dr. Adolf Schmalz, Sopp infolge ihrer Uebernahme n he Reichsfinanzverwaltung unter Ernennung zu Regierungs⸗ assessoren.
Den Gerichtsassessoren Baumgarten, Paul Beese, Berlage, Dr. Bornefeld, Brückmann, Dr. Bühner, Dr. Dalibor, Dr. Entzian, Dr. Otto Fiedler, Frick, Georg Goldstein, Haggeney, Hasselbach, Dr. Herms, Hrtzeroth, Höffer, Hoffmans, Wilhelm Jahn, Ludwig Kaiser, “ Kempkens, Knefeli, Dr. Robert Köster, Dr. Korallus, Dr. Kreutz, Ludwig Krieg hoff, Lemberg, Natz, Nerger, Arno Rabe, Dr. Saalfeld, Schannewitzki, Heinrich Schaper, Dr. Schöneberg, Theodor Schrader, Dr. Stoltz, Trebst, Trouet, ü91. horn, Vagedes, Franz Weber und Weise ist die nach⸗ geluchte Entlassung aus dem Justizdienst erteilt.
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Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Die Wahl des Feeee Dr. Remy zum 1. Rektor der andwirtschaftlichen Hochschule in Bonn⸗Poppelsdorf für die mtszeit bis 31. März 1922 ist bestätigt worden.
Der Repetitor an der Tierärztlichen Hochschul⸗ in Berlin Tierarzt Dr. Müller ist mit der Wahrnehmung der Ge⸗ schaͤfte eines Kreistierarztassistenten für den Kreis Niederbarnim beauftragt worden.
8 (Stettin) ist zum urt) zum 1. August d. J. und Lauenan (Hannover) zum 1. Oktober d. J. zu besetzen. Be⸗
Die Oberföͤrsterstelle
werbungen müssen für Hohenbrück bis zum 25. Mai, für Driesen
“
lässiger 2
bis zum 5. Juni und für Lauenau bis zum 15. Juni 1920 eingehen.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Die Regierungsbaumeister Jürgens in Allenstein, Har⸗ ling in Oppeln und der Dr.⸗Ing. Schubart in Berlin sind zu Regierungs⸗ und Bauräten ernannt.
Versetzt sind: die Regierungs⸗ und Bauräte Bode von der
S- in Danzig an die Regierung in Hannover, Pahst
von der Regierung in Oppein an die Regierung in Breslau und Stausebach von der Regierung in Bromberg an die Regierung in Osnabrück und die Regierungsbaumeister Eggeling von Tondern naoch Templin als Vorstand des Hoch⸗ bauamts und Grebenstein vom in Neumark i. Westpr. an das Hochbauamt in Fulda.
Der Regierungs⸗ und Baurat Dr.⸗Ing. Schubart in Berlin ist der Hochbauabteilung des Finanzministeriums zur Verwendung überwiesen.
Der Geheime Oberbaurat Hoogen in Berlin ist zum Vorsteher der Abteilung für das Eisenbahn⸗ und Straßenbaufach beim Technischen Oberprüfungsamt und der Geheime Ober⸗ baurat Mellin in Berlin zum Stellvertreter des Vorstehers dieser Abteilung für die Zeit bis Ende März 1921 ernannt.
Versetzt worden sind: der Baurat Rimek von Nakel, früh. Wasserbauamt, nach Swinemünde, BIT die Regierungsbaumeister Pigge von Berlin, Masserbauabteilung des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten, nach Potsdam als Vorstand des Wasserbauamte, und Proeter von Danzig, früh Weichselstrombauverwaltung, nach Gumbinnen, Regierung.
In den Ruhestand getreten ist der Baurat Born in Potsdam, Vorstand des Wasserbauamts.
Bekanntmachuüung.
Der gegen den Molkereibesitzer Ernst Schwarz⸗ lose sen., Köln, Ankerstraße 26, sowie dessen Sohn Ernst Schwarzlose jun., Udenbreth i. Eifel, auf Grund der Bundesrats⸗ verordnung vom 28. September 1915, betreffend eeltuna. unzuver⸗
ersonen vom Handel, ergangene eschluß, durch welchen diesem der Handel mit Nahrungsmüteln aller Art, die Führung von Molkereibetrieben sowie jegliche Betätigung p diesem Geschäftszweige untersagt wurde, wird aufge⸗ oben. — Die Kosten der Veröffentlichung haben Schwarzlose sen. und jun. zu tragen. Koͤln, den 19. April 1920.
Der Oberbürgermeister. Z. V.: Dr. Billstein.
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8
Bekanntmachung.
Dergegen den Obst⸗ und Gemüsehändler Franz Derkum, 4 öln, Marsilstein 26, auf Grund der Bundesrats⸗ verordnung vom 28. September 1915, betreffend Fernhaltung unzu⸗ verlässiger Personen vom Handel, ergangene Beschluß, durch den ihm der Handel mit Nahrungrmitteln aller Art, namentlich mit Gemüse, Obst und Südfrüchten untersagt wurde, wird aufgehoben. — Die Kosten der Ver⸗ öffentlichung hat Derkum zu tragen.
Köln, den 24. April 1920.
Der Oberbürgermeister. J. VB.: Dr. Billstei Bekanntmachuüung.
.“ “ Auf Grund der Verordnung des Bundesrats vom 23. Sep⸗ tember 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 603), betr. Fernhaltung unzuver⸗
8
lässiger Personen vom Handel, habe ich dem Metzger Johann irtz aus Widdeshoven durch Verfügung vom heutigen Tage jeglichen Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln aller Art wegen Unzuverlässigkeit untersagt. Grevenbroich, den 28. April 1920.
Der Landrat. Dr. Schoenfeld.
Bekanntmachung. 1. Gemäß § 1 der Bundesratsverordnung über die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) ist dem Schlachter Brodersen in Schol⸗ derup, Kreis Schleswig, jedes Schlachten sowie der e mit Fleischwaren wegen Unzuverlässigkeit unter⸗ agt worden. Die Kosten der Bekanntmachung trägt Broders
Schleswig, den 5. Mai 1920.
Der Landrat. Werther.
Die von 1 ab zur Ausgabe gelangende Nummer 17 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter Nr. 11 880 ein Gesetz, betreffend den Staatsvertrag zwischen Preußen und dem Deutschen Reiche über die Usbertragung der preußischen Staatsbahnen auf das Reich, vom 29. April 1920. Berlin W. 9, den 8. Mai 1920. Gesetzsammlungsamt.
—
Krüer.
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Richtamtliches. Kunst und Wissenschaft. 8
Die physikalisch⸗mathematische Klasse der Preußischen Akademie der Wissenschaften hielt am 8. April eine Sitzung, in der Herr Einstein über Schall⸗ schwingungen in teilweise dissoziierten Gasen sprach. Es wird die Thecrie der Schallausbreitung in einem teil⸗ weise dissoziierten zweiatomigen Gase untersucht. Schallgess windig⸗ keit und dämpfung hängen von den Konstanten der Reaktions⸗
eschwindigkeit ab, derart, daß durch Schallbeobachtungen letztere Fesfimut werden könnten.
In der an demselben Tage abgehaltenen Sitzung der philo⸗ sophischehistorischen Klasse sprach Herr Roethe über die Entstehung des Urfaustes. Der sog. Urfauft ist in Wahrheit nur die nachträgliche Redaktion eines in viele kurze Szenen und Szenenstücke auseinanderfallenden Materials, dessen An⸗ ordnung für die üursprünglichen Eemegen hetg. oder gar für die Folge der Entstehung in keiner Weise bindend ist. Den Ausgang bildete eine Prosadichtung mit rhythmischen und lyrischen Felanplealen (Singspieltechnik). Eine Knittelvereperiode und eine Periode freierer Verse schloß sich an. Die formelle Folge wird durch inhaltliche Entwicklungsreihen in manchem bestätigt. Ler im Fragment von 1790 enthaltene Teil der Paktszene gehörte größten⸗ teils schon der Frankfurter Zeit an und ist nicht erst in Italten ent⸗ standen, wie Sarauw annimmt. Herr Stutz überreichte seine Schrift: Das tirchenrechtliche Seminar an der Rheinischen Friedrich⸗ Wilhelms⸗Universität in Bonn (1904 — 1917).
In der Gesamtsitzung der Alademie am 15. Avril sprach “ Brandl über Shakespeares Verhältnis zu Cicero. Die Geringschätzung, womit Cicero als Polinker im Cäsardrama behandelt ist, schließt Wärme für seine schriftstellerische Tätigkeit nicht aus. Seit Erasmus herrschte in England eine wahre Liebe für Cicero, nicht 19 als Stilisten, sondern auch als Vertreter einer Diesseitsethik, als Verteidiger der Poesie und als Vermittler der anliten Naturphilosophie. Aus einer seiner Schriften (De net. deorum III 37) kam damals das Wort atheist ins Englische. Noch Bacon, der den Plato gegen die Arisoteliker seiner geit ausspielte, las kein Griechisch und fußte weithin auf Ciceros Berichten. Bei Cicero stehen auch dieselben Ansichten über die Frage⸗ gruppe Nazurnotwendigkeit — Epikur — Vorschung — Augurentum — Geistesbereitswaft, die Shatespeare im „Cäsar“ und „Hamtet’ ausspricht. Nach dem intimen Verhältnis, das er zum Lateinischen überhaupt an den Tag legt, ist deren unmittelbare Herkunft aus dem Text des Cicero, aus dem er einmal sogar lateinisch zitiert, durchaus begreiflich. — Herr Rubens legtie eine Untersuchung der Herren Professor Dr. E. M. von Hornbostel und Dr. M. Wertheimer, Ueber die Wahrnehmung der Schallrichtung, vor. Der Peitenwinkel, in dem ein Schall gehört wird, hängt nicht, wie
isher meist angenommen wurde, von der Intensitaͤtsdefferenz ab, sondern von dem Zeitunterschied der Erregungen des einen und anderen Ohres durch gleiche Reize. Bei Tönen bestimmt der absolute Zeitunterschied zwischen Momenten gleicher Phase die Lokalisation, nicht ein von der Frequenz unabhängiger Betrag der Phasendifferenz. Die der Richlungem ahrnehmung zugrunde liegenden physiologischen Vorgänge sind im Zentralorgan zu suchen. — Herr Haber legte eine Mitteilung der Professoren Dr. H. Freund⸗ lich und Dr. P. Rona vor: Ueber die Beziehungen zwischen dem elektrokinetischen Potentialsprung und der elektrischen Phasengrenzkraft. Die thermo⸗ dynamische Potentialdifferenz (nach Nernst) und die elektrokinetische (nach Helmholtz) werden an dem System Glas — Wasser mit dem Ergebnis untersucht, daß die erstere den Gesamtwert darstellt, der zwischen dem Innern der ersten und dem der zweiten Phase besteht, während die letztere den Teil ausmacht, der in die verschiebbaren lüssigkeitsschichten fällt. Herr Burdach überreichte ein Buch „Deutsche Renaissance, Betrachtungen über unsere künftige Bildung“, 2. Aufl. (Berlin 1920). — Zu St. schaftlichen Zwecken haben bewilligt: die vb h ka⸗ lisch⸗mathematische Klasse dem Professor Dr. Lubarsch in Berlin zur Fortfuͤhrung von Experimenten über Fleck⸗ fieber 1000 ℳ; dem Professor Dr. Hofmeister in Würzburg Se in Straßburg) zur Weiterführung seiner Arbeiten im Würzburger pathologischen Institut 3000 ℳ; dem Professor Dr. Ruff in Breslau zur chaffung von Platin⸗ und Kupfergeräten für seine Unter⸗ suchungen über Ruthenium 2500 ℳ; den ordentlichen Mit⸗ liedern der Akademie HH. Liebisch und Rubens zur Fort⸗ setzun⸗ ihrer Sehö über die GEigenschaften der Fistene im langwelligen Spektrum 2000 Mark; die philo⸗ pbisch⸗historische Klasse dem ordentlichen Mitgliede der Akademie Herrn Gachen für die Ausgabe des Ibn Saad 1000 Mark; dem Prof. Dr. Hermann Schneider in Berlin als Druckunterstützung für seine Uhland⸗Studien 400 Mark.
Am 22. April hielt die phtge p Mich. historische eusil⸗ eine Sitzung, in der Herr F. W. K. Müller über die i⸗ tanischen Glossen in den chinesischen Annalen der Liau⸗Dynast'ie sprach. Die bisher daraus gezogenen Schlüsse auf die ethnische Zuß⸗ örigkeit der Khhian wurden kritisch deleuchtet.
Herr Roethe legte eine Mitteilung des auswärtigen Mitgliedes Schuchardt in Graz vor: „Oprnachursprung III (Prädikat, Subjekt, Objekt)“. Es werden die syntaktischen Urverhältnisse untersucht und die Herkunft des aeg vom Subjekt wird dargetan.
In der an demselben Tage abgehaltenen Sißung der physikalisch⸗ mathematischen Klasse legte Herr Warburg eine Arbeit von Prof. Dr. ax Jakob in Charlottenburg vor: „Be⸗ stimmung C1ZII keit des Wassers im Bereich von 70 bis 72“. Eine Wasserlamelle befindet sich
—
swischen horizontalen Kupferplatten, die obere Platte wird elektrisch!
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eheizt, die untere gekühlt und die Temperaturdifferenz 9 der Kupfer⸗ Far. im stationären Zustand beobachtet. Bedeutet I die elektrische Leistung in g-Kal. pro sec., Y den Teil von W, welcher nicht durch die Lamelle fließt, F und d bezw. Querschnitt und Dicke der Famelcg, so ist das Wärmeleitungsvermögen des Wassers gleich (M— vV) d3 . F. y wird durch ein Vakuummantelgefäß klein gehalten und auf fest⸗ theorelischen Grundlagen berechnet. Es ergab sich zwischen o und 72° C, wenn t die Temperatur in Zentigraden vorstellt, 1 = 0,001 325 (1 + 0,002 984 t). — Herr von Waldeyer, Hartz legte vor den 5. Band des Werkes von S. E. Henschen: Klinische und anatomische Beiträge zur Pathologie des Gehirns. (Stock⸗
holm 1920.) Verkeyrswesen.
Ausstellung von Freimarkenentwürfen. m Lichthofe des Kunstgewerbemuseums, Prinz⸗Albrecht⸗Straße 7, 1 neuerdings außer einem wesentlichen Teil der Entwürfe für neue deutsche Briefmarken, deren Ausstellung verlängert ist, auch die Ent⸗ würfe aus dem Wettbewerb für neue bayerische Postwertzeichen zur Schau gestellt. Beide Ausstellungen werden spätestens am 15. Mai geschlossen werden.
Bei Paketen nach dem Freistaat Danzig und dem Memelgebiet ist tünftig wie im übrigen Auslandsverkehr außer dem statistischen Anmeldeschein auch eine Zollinhaltserklärung in deutscher Sprache und eine Ausfuhrerklärung der Paketkarte betzu⸗ fügen; zu letzterem ist der Auslandsvordruck zu verwenden. Die Freimachungsgebühr wird dadurch nicht berührt; sie bleibt bis auf weiteres dieselbe wie im Inlandsverkehr.
Theater und Musik.
“ Schillertheater. “
Gustav Wieds unterhaltendes Satyrspiel „2 % 2 =— 5“‧, das vor mehr als einem Jahrzehnt im Kleinen Theater lange Zeit den Spielplan beberrschte, ist jetzt vom Schillertheater wieder in Erinne⸗ rung gebracht woreen. Der vor einigen Jabren verstorbene dänische Lust⸗ spieldichter zeigt hier die Menschen im lustig verzerrenden Hohl'piegel, und zwar etnen leichtlebigen jungen Schriftsteller ebenso wie einen engherzigen Pflichtmenschen, ein immer verliebtes Ehepaar und einen jungen Bruder Leichtfuß. Sobald es sich darum handelt, von des Lebens matertellen Werten etwas an sich zu reißen, entdecken sie sämtlich, daß sie sich noch im Stadium der Entwickelung befinden; sie wechseln demzufolge ihre Anschauungen wie die Handschuhe, sie jassen fünf gerade oder, wie der Dichter sich ausdrückt, sie lassen 2 % 225 sein. Ueber die Wanzelbarkeit des menschlichen Wesens macht sich der Dichter ohne Bitterkeit lustig. Der Darstellung unter Franz Bonnos Spielleitung ist volle Anerkennung zu zollen. Alfred Braun gibt den Schriftsteller, der der Gattin zuliebe das Verfassen allzufreier Romane abschwört, um ehrbarer Zeitungsleiter zu werden, mit liebenswürdiger Ungezwungen⸗ heit. Seinen Schwager, einen sehr jugendlichen, schüchtern drein⸗ schauenden Tunich gut, charatterisiert Reinhold Köstlin sehr tresend, und Karl Elzer überrascht durch sein fest zupackendes „Spiel als 1.“ dessen von ihm unzertrennliche zärtliche Gattin von Martha Knorre mit kecker Anmut dargestellt wird. Die anderen wichtigeren Rollen sind bei den Damen Rupr cht, Mörike. Wolff, Hartwig und bei den Herren Menzel, Wirth, Kaufmann ebenfalls gut aufgehoben.
“
Im Opernhause wird morgen, Feeseh „Madame Butterflv“, mit den Damen Batteux⸗Catopol, von Scheele⸗Müller und din Herren Armster, Henke, Philipp, Stock, Bachmann und Krasa besetzt, unter der musikalischen Leitung von Dr. Carl Besl aufgeführt. Anfang 7 Uhr.
Im Schauspielhause wird morgen „Der Kronprinz“ in bekannter Besetzung unter der Spielleitung von Dr. Rein⸗ hbard Bruck gegeben. Anfang 6 ½ Uhr. Fernand Crommelynck, der Dichter des Schauspiels „Der Masken⸗ schnitzer“, dessen Erstaufführung am Mittwoch staitfindet, ist ein Flame und lebt, bisher nur einem engeren Kreise durch eine Reihe von Novellen und Gedichten bekannt, in Brüssel. Diese seine erste dramatische Dichtung, von ihm selbst in Szene gesetzt und ohne daß er Berufsschauspieler wäre, in der Hauptrolle dargestellt, brachte ihm den ersten Erfolg. In Deutschland wurde das werk bicber von den Münchener Kammerspielen und dem Leipziger Schauspielhause gegeben. Die Titelrolle wird hier von Fritz Kortner gespielt. In den Rollen der Louison und Mogdalene treten Johanna Hofer und Annemarie Seidel ihre Anstellung am Staatstheater an. Die szenische Ausstattung und die Gewänder wurden nach Entwürfen und unter der Leitung Emil Pirchans an⸗ gefertigt.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)
Theater.
Opernhaus. (Unter den Linden.) Dienstag: bezugsvorstellung. Madame Butterfly. Anfang 7 Uhr. Mittwoch: Mona Lisa. Anfang 7 Uhr.
Scheouspielhaus. (Am Gendarmenmarkt.) Dienstag: 99. Dauer⸗ bezugsvorstellung. Friedrich der Große. I. Teil: Der Kronprinz.
Anfang 6 ½ Uhr. Mittwoch: Zum ersten Male: Der Maskenschnitzer.
Anfang 7 Uhr.
Familiennachrichten.
Verlobt: Freifrau Else von Beust, geb. Diterici, leutnant a. D. Heinrich von Diest (Weimar). — Frl. Marie Winter mit Hrn. Oberstabsarzt Dr. med. Franz Egge (Schreiber⸗
8 des. Fröher 1. drh. 8
erehe : Hr. Helmuth Graf Moltke mit Frau verw. Ell von 8. „von Gustedt (Hannover). — Herr Sheile tnant G “ mit Frl. Gitta Zielcke (Torgau — Naum⸗ Gestorben: Hr. Franz Graf von Oberndorff (Neckarhausen).
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyvrol. Charlottenburga. Verantwortlich für den Anzeigenteil: vieh den mr iggn g Vorfteher der Gef bäktostella.
ing in Verlag der Geschäftsstelle (Mengeri na) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt. Berlin. Wilbelmstraße 82.
Sechs Beilagen (einschließlich Börsenbeilage)
und Erste, Zweite, Dritte, Vierte und Fü Zentral⸗Handelsregister⸗Mailaa.
mit Hrn. Ober⸗
4
8 - 1
den Sonneberg und Umgegend,
berg und Umgegend, portarbeiterverband, Verwaltungsstelle am 16. April 1920 Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen aller in der Spielwarenindustrie und im Spielwarenden
gewerbe arbeiter in Verordnung vom 23. Dezember für das Gebiet des Kreises Sonneberg, Freista ats Coburg “ Eisfeld für allgemein verbindlich zu erklären.
20. Mai 1920 erhoben werden I. B. R. 4972 Luisenstraße 33. zu richten.
Anmtliches. (Fortsetzung aus dem Hauptblatt.) Deutsches Reich. Betanntmachung.
1“
Der Verband der Hausoangestellten, Orts gru pe
Frankfurt a Main, in Frankfurt a. Main, Aher⸗ heiligenstr. 57, hat beantragt, die zwischen dem furter Hausfrauenverein als Vertreterin der geberschaft und den Organisationen der Hansange⸗ stellten:
a. dem Zentralverband der Hausangestellten Deutschlandz, Ortsgruppe Frankfurt a. Main, 1
b. dem Verekn evangelischer Hausangestellten,
c. dem katholischen Dienstmäbchenverein,
d. dem Verein der jüdischen Hausangestellten,
als Vertreterinnen der Arbeitnehmerschaft 8
am 22. März 1920 abgeschlossene Nachtragsvereinbarung
zu dem allgemein verbindlichen Tarisvertrag vom 1. Sep⸗
tember 1919 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Hausangestellten gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Pe⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Frankfurt a. Main gleichfalls für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. Mai 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 4848 an das Reichegarbeits ministeriutn, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.
Berlin, den 28. April 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
8—
Bekanntmachung.
Die landwirtschaftliche Provinzial⸗Arbeits⸗ gemeinschaft der Provinz Ostpreußen in Kövigs⸗ berg i. Pr. hat beantragt, die “ dem Landwirt⸗ schaftlichen Arbeitgeberverband der Provinz Ofi⸗ preußen, dem Deutschen Landarbeiterverband und dem Zentralverband der Land⸗, Forst⸗ und Wein⸗ bergsarbeiter Deutschlands geschlossene Vereinbarung über Schlichlung von Arbeitestreitigkeiten in der Landwirt⸗ schaft als Nachtrag zum allgemein verbindlichen Tarif⸗ vertrag vom 7. Juni 1919 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die Landarbeiter gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Provinz Ostpreußen mit Ausnahme des östlich der Nogat gelegenen Teils des Kreises Elbing gleichfalls für allgemein verbindlich zu erklären. 8
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. Mai 1920 erhoben werden und sind uvnter Nummer I. B. R. 4827 an das Reichsarbeiteministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 28. April 1920.
Der Reichsarbeitsminister J. A.: Dr. Busse.
———
Bekanntmachung.
„Der landwirtschaftliche Arbeitgeberverband des I. und II. Verwaltungsbezirks Sachsen⸗Weimar in Weimar hat beantragt, den zwischen ihm und dem deutschen Landarbeiterverband, Gau X, Ersurt und em Zentralverband der Land⸗, Forst⸗ und Wein⸗ berosarbeiter Deutschlands in I“ am 9. März 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur 9 egelung der Lohn⸗ und Arbeitsbevingungen der landwirtschaft!ichen Arbeiter und Arbeiterinnen gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des I. und II. Verwaltungsbezirks Sachsen⸗Weimar für allgemein ver⸗ bindlich zu erklären.
„Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. Mai 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 4767 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luiser⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 28. April 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
n g.
Bekanntimachn
Der Verband der Thüringer Spielwareninter⸗ ssenten G. m. b. H. in Sonn e S'g. hat brantragt, zwischen ihm, dem Arbeilgeberverhand von em Fahrikarveiter⸗ erband (Spielwarenarbeiter), “ ö und dem Deutschen Trans⸗ Sonneverg, abgeschlossenen Tarifvertrag zur
Aees 2 sowie im Handels⸗ beschäftigten Arbeiter (einschließlich der Transpert⸗ der Christbaumschmuckir dustrie) gemäß § 2 der 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) und einwendungen
gegen diesen Antrag können bis zum
und sind unter Nummer
rank⸗ rbeit⸗
V Einwendungen gegen diesen Antrag können bis
an das Reichsarbeitsministerimm, Berlin,
Berlin, den 28. April 1920. 8 .““ Der RNeichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
verbindlich zu erklären.
Bekanntmachung.
Der Gewerkschaftsbund der Angestellten und der Gewerkf kaufmännischer Angestellten⸗ verbände in Siegen haben beantragt, an Stelle des allge⸗ mein verbindlichen Tarifvertrags vom 8. November 1919 den zwischen ihnen und dem Verein der Ladenbesitzer E. V. in Siegen am 15. Ppril 1920 abgeschlossenen Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedin⸗ gungen der kaufmännischen Angestellten in offenen Laden⸗ geschäften gemäß § 2 der Verordnung vom 28. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadtbezirks Siegen für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. Mai 1920 erboben werden und sind unter Nummer I. B. R. 4934 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.
Berlin, den 28. April 1920.
Der Reichsarbeitsminister. SJ. A.: H W
——
Bekanntmachung. “
Die Arbeitsgemeinschaft der Arbeitgeber von Wernigerode und die Arbeitsgemeinschaft der kauf⸗ männischen und technischen Angestelltenverbände von Wernigerode haben veantragt, die zwischen ihnen am 14. April 1920 abgeschlossene Tarifänderung zum Tarifvertrag vom 2 Januar 1920 zur Regelung der Gehalts⸗ umd Anstellungsbedingungen der kaufmännischen und technischen Angestellten im Einzelhandel, Großhandel und in der Industrie gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für dasselbe Tarifgebiet gleichfalls für all⸗ gewein verbindlich zu erklären.
zum 31. Mat 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. K. 5030 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 28. April 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
aö.
Bekanntmachung.
„Der Arbeitgeberverband der Deutschen Papier⸗, Pappen⸗, Zellfe ff⸗ und Holzstoff⸗Industrie, Gruppe Sachsen, in Dresdan, Ringstraße 18, hat beantragt, den zwischen ihm, dem Verband der Fabrikarbeiter Deutschlands, Gau 7 Sachsen, dem Zentralverband christlich⸗nationaler Fabrik⸗ und Transvortarbeiter Deutschlands, dem Gewerkverein Deutscher Fabrik⸗ und Handarbeiter (H. D.), dem Zentralverband der Maschinisten und Heizer Deutschlands und dem Deutschen Metallarbeiterverband am 19. März 1920 abgeschlossenen 2 Na 18 zu dem allgemein verbindlichen Tarifsertrag vom 24. November 1919 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedmgungen der gewerblichen Arbeiter in der Papier⸗, Pappen⸗, Zellstoff⸗- und Holzstoff⸗Industrie gemäß 82 der Verordrung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistaats Sachsen für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum
20. Mai 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 4963 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 38, zu richten. 8
Berlin, den 28. April 1920. 8 Der Reichsarbeitsminister.
J. A.: Dr. Busse.
Dr.
Bekanntmachung.
Der Verein der Blumengeschäftsinhaber von Dresden, Bismarckplatz 16, hat Sgheha im Anschluß an den allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 29. April 1919 den zwischen ihm, dem Verband der Gärtner und Gärtnereiarbeiter und dem Deutschen (nationalen) Gärinerverband am 31. März 1920 abeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits⸗ bedingungen in den Blumengeschäftsbetriebem gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Orte: Dresden, Blasewitz, Briesni Bühlau, Cossebaude, Deuben, Hellerau, Groß und nien Zss achwitz, Klotzsche⸗Königswald, Kötzschenbroda, Langenbrück, Laubegast, Loschwitz, Mügeln, Niederlößnitz, Niedersedlitz, Oberloßnitz, Potschsppel, Rad beul, Radeberg und Weißer Hirsch für 69u verbindlich zu ertlären. Finwendungen gegen diesen Antrag können bis 20. Mai 1920 erhoben werden und sind unter Numener I. B. R 5081 an das Reichsarbeitsministerimn, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 28. April 1920.
Der Reichsarbeitsminister.
J. A.: Dr. Busse.
11“
Bekanntmachung.
Der Verband der Umpreßanstalten für Hüt E. V. in Berlin, Lüpowstr. 1 7, hat beantra 6 ihm und dem Deutschen Hutarbeiter⸗ Verband in Altenburg am 2. Dezember 1919 abge⸗ schlossenen Reichstarifvertrag zur Rege ung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen in den Hutumpreßanstalten gemäß § 2 der Vevordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Deutschen Reiches für allgemein
Einwendungen
1“ 8 S 8
I. B. R. 4958 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. „Berlin, den 28. April 1920. 8 Der Reichsarbeitsminister. 1 J. A.: Sitzler.
8 — 8G
Bekanntmachung.
Im Anschluß an den Tarifvertrag vom 24 No⸗ vember 1919, dessen allgemeine Lerbindlichkeit gemäß Be⸗ kanntmachurg in Nr. 7 zes „Deutschen Reic sanzeigers“ vo 9. Januar 1920 brantragt ist, ist am 13. April 1920 zwischen dem Deutschen Graveur⸗ und Ziseleurbund E. V., dem Deutschen Metallarbeiterverband und dem Gewerkverein Deutlscher Metallarbeiter (H. D.) ein neuer Tarisvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbebingungen im Graveur⸗ und Ziseleurgewerbe und ver⸗ wandten Berufsgruppen abgeschlossen worden, der auf An⸗ nag des Deutschen Graveur⸗ und Ziseleurbundes E. V. gemäß 8 der Verordnung vom 28. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. verbindlich erklärt werden soll.
1456) für bas Gebiet des Deutschen Reichs für allgemein
Einmwerdungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Iuni 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 4942 an das Reichs arbetsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.
Berlin, den 28. Ppril 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.
Bekanntmachung.
Der Arbeitgeberverband des Großhandels E. V. in Hannover, Baühlstrüße 1, der Zentralverband der Angestellten, Ortsgruppe Hannover, der Gesamt⸗ verband deutscher Angestellten⸗ECewerkschaften, Ortsausschuß Hannover, und der Gewerkschaflsbund der Angestellten, Orisverband Hannover, haben be⸗ antragt, in Abänderung des allgemein verbindlichen gb vertrags vom 8. Juli 1919 den zwischen ihnen am 12. April
1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ usd Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten im Großhandel gemaß § 2 der Verorbnung vom 23. Dezem⸗ ber 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt⸗ bezirks Hannover, sowie die Ortschaften Vinnhorst, Laatzen, Leinhausen, Misburg, Langenhagen, Brink, Langenforth, Ahlem, Letter, Seelze und Anderten für allgemein verbindlich zu erllären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. Mai 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 4986 an das Neichsarbeitsminsterium, Berlin, Luisenstraße 33 richten. ““ 88
Verlin, den 28. April 1920.
— Der Reichzarbeitsminister. . A.: Pr. Busse.
Bekanntmachung.
Die Vereinigung Deutscher Flaschenfabriken in Berlin, Viktoris Laiseplatz 1, hat beantragt, den zwischen ihr, dem Berufsverband deutscher “ in Berlin und dem Zentralverband der Glasarbeiter und Arbeiterinnen Deutschlands am 7. April 1920 abgeschlessenen Tarifsertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Prveitsbedingungen der gewerblichen Arbeiter in der Flaschen⸗ industrie emaß F 2 ber Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) sür des Gebiet des Deutschen Reiches an Stelle des allgemein verbindlichen Tarifvertrags vom 9. Oktober 1919 für allgemeis verbindlich zu erklären.
Emvendengen gegen diesen Untrag können bis zum 10. Juni 1920 „thoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 4946 an das Reichbarbeitsministerium, Verlin, Luisen⸗ straße 38, zu richten.
Berlin, den 28. April 1920.
Der Arbeitgeberverband E. V in Trier, Simeo
straße 55, hat beantragt, an Stelle des allgemein verbind⸗ lichen Tarifoertrages vom 27. Juni 1919 den zwischen ihm dem Bund für Handel und Gewerbe Trier, der Ver⸗ einigung der Buchhändler Trier, dem Verein der Textilwarengeschäfte E. V. in Trier, dem Verein der Schuhwarenhändler von Trier und Umgegend der Arbeitsgemeinschaft freier Angestelltenver bände, Ortskartell Trier, dem Angestelltenverdand des Buchhand ls des Buch⸗ und Zeitungsgewerbes, dem Bund bdek technischen Angestellten und Beamten,
gegen diesen Antrag können bis zum
10 Juni 1920 erhoben werden und sind unter Nummer
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Ortsgruppe Trier, dem Deutschen Werkmeister⸗ verband, Bezirksverein Trier, dem Zentralverband der Angestellten Trier, den Angestellten des katholis en Kaufmännischen Vereins Harmonia Trier, dem Deutschnationalen Handlungsgehilfen⸗ verbond, Ortsgruppe Trier, dem Verbhand deutscher Sesun8ete Trier, dem Verband der katbolischen kaufmännischen Gehilfinnen und Beamtinnen Trier am 24. März 1920 ab geschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs⸗ bebinguwagen der kaufmännischen ved technischen Angestellten in Handel und Induhrie, ausschließlich der AngesteUten im Bank⸗ gewerbe, der “ bei Behörden und der Anwalts⸗ angestellten, gemöß § 2 der Verordnung vom 23. De zember 1918 (Rechs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtbezirk Trier EbE1“ da. ö Trier sowie die Bürger⸗ eistereien Conz, Pfalzel und Ruwer fü 8 salgel 8 b 8g allgemein verbindlich