1920 / 101 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 12 May 1920 18:00:01 GMT) scan diff

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machun Auf Grund des § 38 Abs 2 der NVerordnung des Kohlen

ve bandes Go Berlin über die Kohlenverteilung vom 6. März 1919 wird hiermit angeordnet:

Bekann

1. Vom 15. Mai 1970 ab werren zur Entnahme und Abgabe von Kohlen folgende weitere Abschnitte freigegeben: 111“ Abschnuut 4 der 5⸗Zentner⸗Ofenkarte, 14 ö1u5 24 20⸗ 34 30⸗ ““ 44 ezw. 54 u. 64 40⸗, Abschnitt 7—10 der Sonderkarte, 2 15 16 Kokstarte

8* 8

II.

Bevorzugt zu beliesern sind die früher freigegebenen Abschnitte der Koch⸗-, Ofen⸗ und Koks⸗ und Sonderkarte, sosern sie nicht für verfallen erklärt sind. v

1III Vom 1. Juni 1920 ab dürfen auf die .“ Abschnitte 3 der 5⸗Zentner Ofenkarte, 8 1““n 23 20⸗ 2 . 30⸗ 111M w. 5 u. 68 40. 8 Aoschnitte 3 der 12⸗Zentner⸗Kochkarte, 3* 2 52⸗ hlen nicht mehr abgegeben noch entnommen werden. IV. Verstöße gegen diese Anordnung werden gemäß § 93 der vor⸗

bezeschneten Berordnung bestraft.

Berlin, den 11. Mai 1920. 8 Kohlenstelle Groß Berlin. V: Hilbert.

Bekanntmachung.

1 Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. 357) sird letanntge nacht: 9) der Erlaß der Preußischen Staatsrenierung vom 18. Februar 1920 betreffend die Verleibung des Ent ignungsrechts an das Elekrrizititswerk Sachsen⸗Anhalt, Aktiengesellschaft in Halle a. S., füͤr die bereite erbaute Hochspannungbleitung vom Großkraftwert Harbke, Kreis Neuhaldenseben, nach der Transformatorenstation in 8 esdorf, Kreis Wanzleben, durch das Amtsblatt der Regierung in Magdeburg Nr. 12 S. 83, ausgegeben am 27 März 1920; 2) der Erlaß der Preußischen Stoatsregierung vom 26. Februar 1920, betreffend die Genchmigung des IV. Nachtrags zur Ost⸗ preußischen Landschaftsordnung vom 7. Dezember 1891, Ausgabe von von 1912, durch die Amtsblätter der Regiervng in Königsberg Nr. 12 20 März 1920,

der Regierung in Gumbinnen Nr. 13 S. 91, ausgegeben am 27. März 1920, 8

der Regierung in Ahenstein Nr. 13 S. 89, 27. März 1920, und

der Regieruog in Marienwerder Nr. 12 S. 63, 20. März 1920; 8

3) der Erlaß der Preußischen Staatsregierung vom 31. März 1920, betreffend die Verleihung des Enteigun srechts an die Stadt Sor au für die Erweiterung des städtischen F jedhofs, durch das Amts⸗ blatt der Regierung in Frankfurt a. O. Nr. 16 S. 111, ausgegeben am 24. April 1920.

S. 99, ausgegeben am

ausgegeben am

ausgegeben am

(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

Richtamtliches. Deutsches Reich.

Der Herr Reichspräsident hat an den schweizerischen Bundespräsidenten laut Melrung des „Weorf schen Telegraphenbüros“ folgendes Schreiben gerichtet:

Nachdem zwischen dem Deutschen Reich. einerse ts und Frank⸗ reich sowie Großbritannien andererseits die diplometischen Be⸗ ziehungen wiederbergestellt sind und dem emäß die Pesandtschaften in Paris und London aufgebört haben, wee deutschen Interessen, in Frankteich und Großbritannien wahrzune men, drängt es mich, Ihnen, Herr Präsident, und der schweizerischen Eidgenossen⸗ schaft meinen und der Deutschen Regierung wärmsten Dant aus⸗ zusprechen für die bereitwillige Usbernabme und Ausübung des Schutzes der Deutschen in diesen Ländern. Das ganze deutsche Volk ist sich in dieten Gefühlen der Dankbarkeit einig und t8 ich dessen bewußt, welcher schweren verantwortungsvollen Aufea de sich die Schweizer unterzogen und wesche außerordentliche Mühewaltung füͤr alle daren bet iligten Stellen verbunden war. Die Verdiensie, die sich die Schweickerische Regirung bei der Erfüllung dieser Aufgabe im Geisse edler Menschlichkeit und in wahrhaft neutraler Gesinnung er⸗ worben hat, werden glan voll in der Geschschte der Voöͤlker jortleben. Intbesondere gebübrt auch der Ausdruck des Dankes den heiden Sdweize⸗ Dichen Gesandtschaften in Paris und London, wie allen ihren Mit⸗ glieden; ihre hing bungsvohle Arbeit im deutschen Interesse und namentlich ihr aufopferndes Bemühen, den schwergeprüften deutschen Kreegs⸗ und Z vilgefangenen ihr hutes Los zu erleichtern, wird im deutschen Volke nicht vergessen werden. kbenso hat die hiesige Schmweizerische Gesandtschaft durch die Vermittlung. des Verkehrs mit ibren Schwesterbebörden in Paris und London sich um das Wohl Tausender verdient gemocht. Die von allen ihren Leisern und Mit⸗ gliedern stets bewiesene seld lose Hilfsbereitschaft und ihr verständnis⸗ volles Ausammerwirken mit den beteiligten deutschen Bebörden hat den Schutz der d utschen Interessen im Ausland in vorblldlicher Weise gefördert.

Der Ausschuß des Reichsrats für Haushalt und Recenurgswesen, die vereinigten Ausschüsse für Durchführung die ö sür Volkswi tschaft und für Haushalt un N chnungswesen sowie der Ausschuß für Volkswirischaft hielten heute Sitzungen. 1““

In Verfolg der Zusichzrung in ihrer Note vom 16. Fe⸗ brua ei gehend und im einelnen die Straftaten eines jeden, der eiges Kiensverbrechens verdächtigt wird, zu sammein, zu veröffentlichen und der deutschen Regterung mitzuteilen hoben die Alliterten dar Reichsrenierung gestern mit einer Note die erst⸗ Namen liste übersandt. Hie Liste wird sofort dem Obercelchaanwalt übergeben und, soba d die eiozelnen, öfters ungeuau wiedergegebenen Namen identifiziert sind, ver⸗ öffentlicht werden.

Die gesamte deutsche Armeefliegertruppe ist demo⸗ bilisiert. We von zustaneiger Seite egraphenbüco“ mitgeteilt wird,

dem „Wolffschen verfügt die Armee über!

keine militärischen Luftfahrzeuge mehr. Die

stehenden Flie erso malionen, Fliegerborst Döberitz mit Flieger⸗ zeugamt, Königsberg, Stolp Brieg, Großenhain, Paderborn, möbligen und Schleißheim sind demobil gemacht Das ge⸗ somte Fliegergerät ist aus allen Fliegerhorsten, mit Ausnahme von Sto p vollständig der Reichstreuhandgesellschaft übergeben. Auf dem Fliegerhonst Stolp ist die Uebergabe des Flieger⸗ geräts noch nicht vollständig abgeschlossen; sie wird i der allernächsten Tage beendet sein.

Vorgestern ist der Entente notifiziert worden, daß die überschießenden Truppen aus dem neut alen Gebiet zurückgezogen worden sind. Wie dem „Wolffschen Tele⸗ graphenbüro“ von zuständiger Stelle mitg⸗teilt wird, beträgt die deutsche Truppenmacht im neutralen Gebiet nun⸗ mehr 19 Bataillone, 9 Eskabrons und 2 Batterien; sie bleibt also mit einer Batterie und einer Eskadron unter dem uns zu⸗

erhalb das Kalifat.

Landräte.

ö1““ 8 ung übergeben worden. Infolge dieser Maßnahme haben die Angestellten in Rom, Genua, Mailand und anderen Städten gestern morgen die Arbeit verlassen Einer Timesmeldung aus Bombay zufolge gibt ein Aus⸗ stand von 15000 Eisenbahnarbeitern auf den nord⸗ westlichen Eisenbahnen Britisch⸗Indiens Anlaß zur Sorge. Der Zustand wird verschärft durch politische Un uben, Teuerung, Mangel an Arbeitskräften und ungehinderte Agitation für

Literatur.

Im Verlage der „Kameradschaft“ Verlagsgesellschaft m. b. H. in Berlin W. 32 (Flottwellstr. 3) ist der im Büro des preußischen Ministeriums des Innern bearbeitetea „Kalender für preu⸗ ßische Verwaltungsbeamte“ für 1920 erschienen. Er ist, wie in den Vorjahren, in zwei Teile zerlegt, den allgemeinen und den Personalteil. Der lestgenannte entvält u. a. die Dienstalterslisten der planmäßigen und außerplanmäßigen Regierungsmit lieder und der Der Kalender, der sich als unentbehrliches Nachschlagebuch bei den Behörden bewährt hat, kostet 22 zuzüglich 0,80 Ueber

gestandenen Maße. Der General Nollet hat den Major Graves sendungsgebühr.

zur Nachprüfung in das Ruhrgebiet entsandt. V

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Der deutsche Gesandte in Kopenhagen hat, wie „Wolffs V

Tvheater und Musik. Wallnertheater. Eine Sommeroper im Wallnertheater unter der Direktion der

Telegraphenbüro“ meidet, dem dänischen Minister des Aeußern Frau Frieda Fürst, die vor einigen Jahren an derselben Stätte

den Vorschlag gemacht, daß zwischen Deutschland und Dänemark ein Abkemmen zum Schutze der gegen⸗ seitigen Minderheiten abgeschlossen wird. Der dänische Minister des Aeußern hat diesen Vorschlag abgelehnt.

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Preußen.

Polnische Blätter in Oberschlesien verbreiten eine von der „Oberschlesischen Grenzzeitung“ Beuthen auf ebrachte, sensatonell zugestugte Meldung, wonach es den Deutschen geluegen sei, heimlich eine Armee von 30 000 Mann im besetzten Oberschlesien zu sammeln. Täglich träfen in Oberschlesien geschlessene Güterwazen mit Reichswehr⸗ soldaten in den verschiedensten Gegenden ein. Es werden sogar TDreuppeteile genan t, so in der „Gazeta Rybnicka“ die 51 er aus Breslau unn Abteilungen der 117. Dwision. Daß diese, einge⸗ schmuogelte deulsche Armee“ in Oberschlesisn nur in der Phanl sie großpolnischer Ägitatoren besteht, bedarf kaum der Fesistellung. Es ist an der ganzen Sache, wie „Worffs Tele⸗

schon mit Erfolg Aebhnliches unternommen hatte, hatte für Montag⸗ abend ein Gastspiel des russischen Baritonisten Georg Baklanoff angekuöndigt. Man kennt diesen bervorragenden Künstler schon von Friedenszeiten her; sein eindrucksvoller Rigoletto ist hier noch unper⸗ gessen. Vorgestern sang er die tleine Partie des Tonio in Leoncavollos „Pajazzi“, die dem Sänger eigentlich nur im Prolog Gelegenheit gibt, sich ftrenh hervorzutun. Man konnte dabei mit Be⸗ friedigung feststellen, daß sein machtvolles, in bester ntalienischer Schuse gebildetes Organ von seinem früheren Glanze nichts eing büßt hat. Das ausverkaufte Haus spendete ihm stürmischen, wohl⸗ verdienten Beifall. In der eigentlichen Aufführung fuhrte er die Rolle des unglücklich verliebten, später zu blutiger Rache entschlossenen Tökpels darstellerisch äußerst charakteristisch durch, ohne sich irgendwie aus dem Rahmen der Gesamtaufführung hervorzudrängen. Die letztere, die unter der szenischen Leitung von Hermann Gura und unter der musikalischen Leitun veere Schlesinger stand, bewegte sich arf durchaus achtbarer Hbe⸗ targarete Schreber (Nedda) und besonders der junge Tenorist Karl Wenkhaus (Canio) be⸗ haupteten sich neben dem berühmten Gast mit Ehren. In der vor⸗ aufgegangenen der „Cavalleris rustieana“ hatte Herr Wenkhaus auch den Turiddu mit destem Erfolge

gesungen. Als stimmlich wie darstellerisch hervorraende

vrapsenbüro“ von ne Seite mitgeteilt wird, natürlich Gantuzza stand ihm Frieda Püe zur Seite, und auch H. Werbke⸗ 9

kein wahres ort. Das Ziel dieser polnischen Ver⸗ leum ungen vardient aber festgestellt zu werden. Es geht dahin, Denutschlands Vertragstreue in den Augen der Welt herab⸗ zusetzen gewisse Kreise in Oberschlasien gegen Deutschland auf⸗ fun. schan und für das Abe teuer eines neuen polnisch⸗ober⸗

chlesischen Aufstandes die Stimmung vorzubereiten.

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Der Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung veröffentlicht laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros

V folgenden Erlaß: V

Von verschiedenen Seiten ist mir der Wunsch übermittelt, die⸗ jenigen Lehrpersonen, die als Wabhlkandidaten für die kommenden Wahlen aufgest llt oder an der Wahlagitation in hervorragendem Maße beteiligt sind, zu beurlauhen, um ihnen die Ausübung ihrer staatsbürgerlichen Rechte nach Möglichkeit zu erleichtern.

In der Erwartung, daß die veteiligten Lehrerkollegien im Sinne meines Erlasses vom 26 Februar 1920 U II 214 U II W, UIII 01 darauf bedacht sein werden, unabhängig von der Parteistellung des einzelnen die votwendigen Vertretungen lovaler Weise zu übernehmen und ein Störung des geregelten Unterrichtsbetriebs möglichst zu ver⸗

van de Sande, Lücke, Philipp, Sommer, Krasa aufgeführt.

Freitag werden (außer

meiden, ersuche ich die Provinzialschulkollegien und Regierungen dahin⸗

gehende Urlaubsgesoche zu genchmigen; und zwar bei den Reichstags⸗ †endidaten auf eigenen Antrag vom Tage dieses Antrags ab bis zum Wabhltage, bei den Wahlhelfern auf Antrag ihrer Parteiorganisation bis zu einer Gesamtdauer von neun Tagen.

Statistik und Volkswirtschaft. Arbeitsstreitigteiten.

Noch einer authentischen Meldung des „W. T. B.“ aus Veurben (Ober chlesien, hat sich dort die Streik lage wesentlich gebessert. Auf den Gruben des Zentralkohlen⸗ reviers waren gestern fünfzehn bis fünfzig, auf denen des Rybniker Revsere fünfzig bis sechzig vom Hurdert ausständig. Einige Gruben waren bereils voll eingefahren. Die polnis chen Gewerk⸗ schaften erließen einen Aufruf, Mittwoch (heute) früh die Arbeit wieder

Aus Saarbrücken wird dem „W. T. B.“ gemeldet: Die in der Albeitsgemeirschaft vereinigten Arbeitnehmer der Saarindustrie, die Lohnerböhungen vom Arbeit⸗ geberverband gefordert batten, 68 von diesem mit der Be⸗ gründung, daß die Lage der Saarindu trie stellenweise geradezu per⸗ zweifel! sei abschläͤig beschieden worden. Die Arbeitnehmerorgani⸗ sationen baben daraufhin den Schlichtungsausschuß angerufen. Es schweben Verständigungsverhandlungen.

Zur allgemeinen Ausstandsbewegung in Frank⸗ reich berichte „W. T. B.“ nach Havasmeldungen, daß die Lage auf verscheedenen Eisenbahnnetzen die gleiche geblieben ist. Die Arbeiter febren in verstärktem Mehase zur Arbeit zurück. In Paris geht der Transportverkehr normal vor sich dank der 1 slfe der Fr willigen. Doch haben, wie „Echo de Paris“ mitteilt, die Angestellten der Untergru⸗ ndbahn in der Nacht zum Dienstag den Ausstand beschlossen. Es wurden mehrere Ver⸗ hastungen wegen Verletzung der Arbeitsfreibeit vorgenommen. Der Werwaltungsrat der C. G. T. hat Montagabend auch die Arbeiter der elektrischen Industrie aufgefo dert, sich dem Ansstand anzuschließen. Diese haben einen dementsprechenden Beschluß gefaßt, aber nech keinen bestimmten Zeitpunkt für die Nieder⸗ legung der Arbeit festgesetzt. Aus Duünkirchen wird gemeldet, daß dort der Ausstand der Hafenarbeiter und der See⸗ leute allgemein ist, 70 vH der Metallarbeiter und 60 vH der Bauarbeiter sind ausständig. Die Straßenvahnen verkeh en nicht.

In Calais sind gestern 300 Anamiten als Dockarbeiter

wingestellt worren. In Bourges streikt das Personal der Militäranstalten und der Straßenbahnen. Meallarbeiter und ei Teil der Bauarheiter haben die Arbeit ver⸗ lassen. In Marseille baben die Metall⸗, Bau⸗ und Tranportarbeiter sich ebenfalls dem Ausstand angeschlossen. In Nanteh sind die Metallarbeiter in den Ausstand ge⸗ treten In Le Havre hat das Personal der Straßenbabnen den Sfreik abgelehnt Im Becken von Anzin hat sich, wse aus Lille gemeldet wird, die Zahl der streikenden Berg⸗ arbeiter gestern abend vermehrt. Weiter wird aus Lille gem eldet, daß in dem Bergrevier des Nordens der Ausstand der Acheiter unter Toge allgemein ist.

Die Obstruktion der Post⸗ und Telegraphenange⸗ stellten in Italien dauert, wie „W. T. B.“ erfährt, fort. Der Postminister will in keine Verbandlungen eintreten, bevor nicht die Beendigung der Okbsteuktion erfolgt ist. Mebrere Ange⸗ stellre, die beschuldigt sind, die Obstruttion organisiert zu haben, sind dem Disziplinargerichtshof zur Be⸗

„Der Maskenschnitzer“ zum ersten Male wiederholt. Ernst Legal.

Burkhard (Arfio), Edith Bullerjahn (Lola) und Rose Sebald (Lacia) füllten ihre Plätze zufriedenstellend aus. Auffallend gut klan das Orchester, und auch der an Zahl etwas schwache Chor ta seine Schuldigkeit. Alles in allem kann man mit dieser Sommeroper sehr zufeieden sein, zumal da ihre rühbrige Leitung bestrebt ist, den Uüfidenon durch Hinzuziehung interessanter, hier selien gehörter äste ein besonderes Gepräge zu geben. Seit dem Bingeben der rollbühne am Königsplatz hat ein Unternehmen dieser Art in Berlin gefehlt. ““ Im Opernhause wird morgen „Der Rosenkavalier“ mit den Damen Artôt de Padilla, Kurt a. G., Birkenstein, von Scheele⸗Müller und den Herren Stock, Bischoff a. G., Hente⸗ usi⸗

kalische Leitung: Dr. Fritz Stiedrv. Anfang 6 ½ Uhr. Am

Fbonnsment) „Die Meistersinger von Nürn⸗ berg“ mit den Damen Schwarz, von Scheele⸗Müller und den Herren Enderlein, Schöpflin als Gästen, Henke, Schützendorf, Stock, Philipp, Krasa, Lücke, Bachmann gegeben. Musikalische Leitung: Dr. Fritz Stiedry. Anfang 5 Uhr.

im Schauspielhause gehen morgen als 41. Volks⸗ vorstellung zu ermäßigten Preisen „Die Journalisten“ in Szene. Spielleitung: Albert Fatrv. Anfang Nachmittags Uhr. Abends wird „Der Marquis von Keith’ in bekannter Besetzung gegeben. Spielleitung: Leopold Jeßner. Anfang 7 Uhr. Am Freitag wird Spielleitung: Anfang 7 Uhr.

In der 7. Orchesterveranstaltung der Neuen Musik⸗ esellschaft, die am Montag im Beethovensaal statt⸗ adet, werden Werke alter und neuer Meister für Streichoèchester

aufgefuͤhrt. Dirigent ist Hermann Scherchen, Solist Joseph Mann.

Das Kammerorchester besteht aus Mitgliedern der Staatskapelle.

V (Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Auch die

Theater.

Opernhaus. (uUnter den Linden.) Donnerstag: 99. Dauer⸗ bezugsvorstellung. Der Rosenkavalier. Anfang 6 ½ Uhr.

Freitag: Kartenreservesatz 27. Die Meisterfinger von Nürn⸗ berg. Anfang 5 Uhr. DSonnabend: Die Fledermaus. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. (Am Gendarmenmarkt.) Donnerstag: Nach⸗ mittags: Kartenreservesatz 78. 41. Volksvorstellung zu ermäßigten reisen. Die Journalisten. Anfang 2 ½ Uhr. Abends 100. Pauer⸗ ezugsvorstellung. Der Marquis von Keith. Anfang 7 Uhr. Freitag: 101. Dauerbezugsvorstellung. Der Maskeuschnitzer. Anfang 7 Uhr.

Sonnabend: Der Marquis von Keith. Anfang 7 Uhr.

Familiennachrichten.

Verlobt: Frl. Jutta⸗Maria Baerwinkel⸗Leue mit Hrn. Korvetten⸗ kapitän a. D. Karl lsässer (Berlin). Frau verw. Amts⸗ richter Gertrud Pfeiffer, geb. Krebs, mit Hrn. Gerichs ssessor Dr. Hans Bruschwitz Reichenstein Breslau). Frau Helene

Degenkolb, geb. Grützner, mit Hen Fahrikbesitzer, Hauptmann d. Res. Dr. Georg Leschik (Breslau- Schoppinitz, O. S).

Gestorben: Hr. Wirklicher Geheimer Oberjustizrat August Siber

(Berlin). 8 9

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tovrol Charlottenburg.

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Gef bäftsstall 1 Rechnungsrat Mengernmnga in Berlin

Verlag der Geschäftsstelle Menaerina) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckeret und Verlaagsanstalt Berlin Wäelbelmstraße 32.

Fünf Beilagen (einschließlich Börsenbeilage)

und Erste Zweite Dritte Vierte und Fünfte 8 hentral⸗Handelsregister⸗Beilage. 4

8

1 B. RK 469 an

8

verband Thüringen, Geschäfisstelle Erfurt

straße 33, zu richten.

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en Reichsan

zeiger und Preußis

Berlin Mittwoch, den 12 Mai

(Fortsetzun aus dem Hauptblatt.) Deursches Reich. Bekanntmachung. Der Allgemeine Deutsche Arbeitgeberverband

für das Schneidergewerbe E V., Sitz München, und der Deutsche Zuschneiderverband E. V. in Berlin, Mauerstr. 86, haben beantragt, den zwischen ihnen am 15. März 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Arbeits⸗ bedingungen für Zuschneider, Werkstattmeister, Einrichter, Direttricen und Einrichterinnen im Maß⸗Schneidergewerbe für Herren⸗ Damen⸗, Sport⸗, Livree⸗, Uniform⸗, Knaben⸗, Jünglings⸗, Mädchen⸗ und Backfischbekleidung gemäß § 2 der Verardnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für folgende Stadtbezirte für allgemein ver⸗ binduch zu erklären: Aschersleben, Bayreuth, Blankenburg, Coburg, Eschwege, Goslar, Greifswald, Güstrow, Hirschberg, Ingolstadt, Kamenz, Kempten, Kolberg, Köslin, Landau, Lands⸗ hut, Limbach, Limburg, Neuburg a. D., Neumünster, Neuwied, Oelsnitz, Passau, Quedlimburg, Regensburg, Reutlingen, Sondershausen, Schweidnitz, Schweinfurt, Stolp, Strassund, Straubing, Uelzeu, Weilheim, Wernigerode, Wesel, Wismar Wolfenbüͤttel, Altenburg, Auasburg, Beuthen, Bielefeld, Bottrop, Brandenburg, Celle, Cöthen Cottbus, Darmstadt, Dessau, Eisenach, Emden, Frankfurt a. O., Friedberg, Gera, Gießen, Glauchau, Gleiwitz Görlitz, Gotha, Hatberstadt, H ilbronn, Hildesheim, Jena, Itzehoe, Kattuwitz, Marburg, Meiningen, Meißen, Minden Naumburo, Neustadt a. H., Pirna, Plauen, Pößneck, Radolstadt, Saalfeld, Schwerin, Stargard, Staßfurt, Stendal, Ulm, Weimar, Wittenberge, Würzburg, Zerbst, Zwickau, Baden⸗Baden, Bremerhaven, Breslau, Cuxhaven, Düren, Elbing, Erfurt, Flensburg, Freiburg i. Br., Fürth, Halle, Hamm, Hanau, Harburg, Heidelberg. Herne, Kiel, Bad Kissingen, Lüdeck, Offenbach, snabrück, Pirma⸗ sens, Recklinghausen, Rostock, Thorn. Wihelms⸗ haven, Witten, Worms. Braunschweig, Cassel, Chemnitz, Koblenz, Danzig, Gelsenkirchen, Hhagen, Hannover, Karlsruhe, Leipzig, Ludwigshafen, sagdeburg, Mainz, Mühlhem a. R, München, Münster, Nürnberg, Ohligs, O denburg, Pforzheim, Stettin, Siuttgart, Wiesbaden, Barmen,

Bochum, Bonn, Bremen, Crefeld, Dortmund. Dresden, Elber⸗ feld, Essen. Frankfurt a. M. Königsberg, Mannheim, Pote dam, Saarbrücken, Solingen, Trier, Düsseldorf. Duisburg, Hamburg, Köln, Berlin, Aachen, Apolda, Arnstadt, Bernburg, Zromberg, Döbeln, Finsterwalde, Forst, Glatz, Graudenz, Landeshut, Nördlingen, Peine, Prenzlau, Rathenom, Reichenbach, Rends⸗ burg, Schleswig, Schwäb. Gmünd, Stollberg, Tuttlingen, Varel Kaiserslautern und Eßlingen.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Juni 1920 erhoben werden und sind unter Nummer R. 476 das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.

Berlin, den 30. April 1920.

Der Reichsarbeitsminister. I. N: DPr. Sitzler.

8

Bekanntmachung.

Der Verein Münchener Berufs⸗Journa listen, Ortsverein München des Landesverbands der Bayerischen Presse, in München, Hans Sachsstraße 12, hat beantragt, den zwischen ihm und den Münchener Zeitungsverlegern am 24. März 1920 abgeschtossenen Tarifvertrag zur Repelung der Gehalts⸗ und Anstellungs⸗ bedingungen für Mitorbeiter (Journalisten) im Zeuungs⸗ gewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 deöö S. 1456) für das Gebiet der Stadt München ür allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5 Juni 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 5336 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.

Berlin, den 6. Mai 1920.

Der Reichsarbeitsminister J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Gewerkschaftsbund der Angestellten, 8 des⸗ Futter⸗ straße 9, der Verband der Arbeitgeber von Ohrdruf und Umgegend, die Arbeitsgemeinschaft freier An⸗ gestelltenverhände und der Gewerkschaftsbund kauf⸗ männischer Angestelltenverbände, Landesausschuß Thüringen, haben beantragt, den zwischen ihnen am 6. April 1920 abgeschlossenen Tarisvertrag zur Regelung der Ge⸗ halts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen und technischen Angestellten gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des und Landkreises Ohrdruf für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. Juni 1920 crxhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 5338 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗

Berlin, den 6. Mai 1920. Der Reichsarbeitsminister J. A.: Dr. Busse.

1““

Der Gewerkschaftsbund der Angestellten, Orts⸗ verband Magdeburg, der Gewerkschaftsbund kauf⸗ männischer Angestelltenverbände, Ortsausschuß Magdeburg, der Arbeitgeberverband für das Deutsche Zeitungsgewerbe, Ortsgruppe Magde⸗ burg, und der Deutsche Buchdruckerverein, Ort

gruppe Magdeburg, haben beantragt, den zwischen ihnen am 16. April 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kauf⸗

männischen Angestellten im Druckerei⸗ und Zeitungs gewerbe

gemãäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadtkreises Magdeburg für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. Juni 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 5417 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin. Luisenstraße 33 zu richten. Berlin, den 6. Mai 1920. Der Reichsarbeitsminister. 8 J. A.: Dr. Busse.

BDBekanntmachnng.

Der Gehilfenverband des Friseur⸗ und Haar⸗ gewerbes in Zwickau, Römerstr. 7, hat beantragt, den zwischen ihm, dem Allgemeinen Deutschen Gewerk⸗ schaftsbund, Ortsausschuß Zwickau und Umgegend, und der Friseur⸗Zwangsinnung Zwickau⸗Sa. im An⸗ schluß an den allgemein verbi dlichen Tarifvertrag vom 15. No⸗ vember 1919 abgeschlossenen Tarifpvertrag vom 25. März 1920 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen im Friseur⸗ und Haargewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl S. 1456) sür den Bereich der Friseur⸗Zwangsinnung Zwickau für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. Mai 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 4808 oan das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33 zu richten.

Berlin, den 6. Mai 1920.

Der Reichsarbeitsminister.

*† . Bekanntmachung.

Der Gesamtverband deutscher Angestellten⸗ Gewerkschaften, Beziriskartell Hagen, in Hagen in Westfalen hat beantragt, den zwischen ihm, dem Gewerkschaftsbund der Angestellten, der Arbeits⸗ gemeinschaft freier Angestelltenverbände und dem Märkischen Arbeitgeber⸗Verband in Hagen in West⸗ falen am 24. Februar 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag nebst Erläuterungen zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellm gsbedinaungen der kausmännischen und technischen Angestellten der Jndustrie sowie des Großhandels gemäß § 2. der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt⸗ und Landkreises S und des Kreises Schwelm für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. Juni 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 4664 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 6. Mai 1920.

Der Reichsarbeitsminister. N; N

1X“

Die Arbeizsgemeinschaft land⸗ und forstwirt⸗ schaftlicher Arbeitgeber und Arbeitnehmer Bayerns, Geschäftsstelle München, Amalienstr. 9, hat beantragt, den zwischen der Bayerischen Staatsforstverwaltung, dem Bayerischen Waldbesitzerverband, dem Deutschen Landarbeiterverband, Gau 4, und dem Zentralverband der Forst⸗, Land, und Weinbergs⸗ arbeiter Deutschlands am 15. Juli 1919 cbgeschlossenen Tarifvertrag nebst Zusatzvertrag vom 12. März 1920 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen in den staatlichen und nicht staatlichen Forstbetrieben gemäß § 2 ber Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistaates Bayern rechts des Rheines für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. Juni 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. B. 5240 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33 zu richten.

Berlin, den 7. Mai 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

———.—

Bekanntmachung.

Der Verband Württ. Papier⸗, Pappen⸗, Zell⸗ stoff- und Holzstoff⸗Industrieller in Stuttgart, Marienstraße 5, hat beantragt, den zwischen ihm, dem Verband der Fab ikarbeiter Deutschlands, Gau 11, und dem Zentralverband christlicher Fabrik⸗ und Transportarbeiter Deutschlands, Gau Südwest, am 20. April 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Arbeiter und Arbeite⸗ rinnen in der Papierindustrie gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Frei⸗ staat Württemberg und das Gebiet Hohenzollern für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. Junt 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. B. 5256 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗

straße 33, zu richten.

Berlin, den 7. Mai 1920. Der Reichgarbeitsministe J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Die Volkswirtschaftliche Vereinigung In⸗ dustrie, Handel und Lewerbe des Erzgebirges, Sitz Aue im Erzgebirge, der Gewerkschaftsbund der An⸗ gestellten, der Zentralverband der Angestellten,

Gau Sachsen II, und der Gewerkschafts bund kauf⸗

männischer Angestellten⸗Verbände hbaben beannaat den zwischen ihnen am 20. März 1920 ab eschlossenen Nachtrag zu dem allnemein verbindlichen Tarifvertrage vom 20 De⸗ zember 1919 zur Regelung der Gehalts⸗ nnd Anstellunas⸗ bedingungen für die kaufmännischen Angestellten im Einzel⸗ handel gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Amtshaupi⸗ mannschaft Schwarzenberg ebenfalls für allgemein veroindlich zu erklären. . Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. Juni 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 5036 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33 zu richten. Berlin, den 7. Mai 1920. Der Reichsarbeitsmin X A.: Dr. Husse.

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Bekanntmachung.

Unter dem 26 April 1920 ist auf Blatt 177 Ifd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden: Der zwischen dem Allg meinen Arbeitgeberverband E. V.

in Rudolstadt, dem Gewer kschaftsbund kaufmännischer Ange⸗

stellten, Ortsausschuß Rudolnadt, und dem Ortsausschus des

Gegwe kschaftsbundes der Angestellten am 22 Januar 1920 ab⸗ AII geschlossene

Zusatzvertrag zu dem ollgemein verbindlich n Tarifvertrag vom 1. Mai 1919 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellunasbedingungen fuͤr die kaufmännischen Angenellien in der Jadustrie und im Kleinhandel wird für diesen Berufs⸗ kreis mit Ausschluß des Bankgewerbes gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für die Orte Rudolstadt. Vorkstedt, Schwarza, Cumbach, Schaala, Eichfeld, Pflanzwirbach, Ammelstädt und Kischba el für allgemem verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlich⸗ keit beainnt mit dem 1. Januar 1920. Sie erstreckt sich nicht

auf Arbeiftsverträge, für die besondere Fachtarifverträge in

Gektung sind. Falls künftig für einen Keeinhandels⸗ oder

Industriezweig ein besonderer Fachtarifvertrag für allgemein verbindlich erk ärt wird, scheidet er mit dem Beginn der all⸗

gemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allge⸗ meinen Tarifvertrages aus. v Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.

Das Tarifregiser und die Registerakten köznnen bin Reichs. arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, wäh rend der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministertums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. 8

Berlin, den 26. April 1920.

8 Der Registerfübrer

88 8

Sarassa.

Bekanntmachung.

Unter dem 27. April 1920 ist auf Blatt 278 Ufd. Nr. 2 und Blatt 981 dee Partrregisters eingetragen worden:

a. Der zwischen dem Ortskartell der Angestellten von Lüneburg, dem Zentralyerband der Angestellten in Lüneburg, dem Arbeitgeber⸗ verband Lüneberg und den selbständigen Arbeilgebern des Vereins Lüneburger Kaufleute am 18. Dezember 1919 abgeschlossene Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten,

v. der zwischen der Bankvereinigung Lüneburg, dem Ortskartell der Angestellten von Lünehurg und dem Deutschen Bankbeamten⸗ Verein, Ortsgruppe Lüneburg, am 18. Dezember 1919 avgeschlossene Anhang zur Regelung der Gehalts⸗ und An⸗ stellungsbedingungen der Bankangestellten,

c. der zwischen dem Ortskartell der Angestellten von Lüneburg und dem Arbeitgederverband Lüneburg am 18. Dezember 1919 abge⸗ schlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und An⸗ stellungebedingungen der Werkmeister und ähalichen technischen Angestellten werden an Stelle des allgemein verbindlichen, am 1. April 1919 in Kraft get etenen und des am 18. Juni 1919 abgeschlossenen Tarifvertrags gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 e. S. 1456) für das Gebiet des Stadtbezirts Lüneburg ür allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbin lichkeit beginnt mit dem 1. Dezember 1919. Mit dem gleichen Tage tritt die allgemeine Verbindlichkeit der Tarifverträge, die am 1. April 1919. in Kraft getreten bezw. am 18. Juni 1919 abgeschfossen sind, außer Kraft. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsve träge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Handels⸗ oder Industriezweig ein besonderer Fachtarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarif⸗

vertrags aus. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161 während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. 8 ““

Berlin, den 27. April 1920.

Der Registerführer. Sarassa.

Bekanntmachung.

Unter dem 27. April 1920 ist auf Blatt 984 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Arbeitgeberverband für das Baugewerbe des Amtsgerichtsbezirks Riddagshausen E. V., dem Deutschen Bauarbeiterverband, Zweigverein Braunschweig, der Zahlstelle

des der Zimmerer und verwandter Berufs⸗