1920 / 102 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 14 May 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Balsamum peruvianum

Mentholum valerianicum

Natrium salicylicum Pyramidon

Validol

D92 92 92 9. 02 -2 N. 98 92 9.2 18 e UIIIAUIUUIIUUHmnh

Validol camphorstum 10 g 8

Ich bestimme, daß diese Preise mit Wirkung vom 10. Mai 1920 ab für das Preußische Staatsgebiet in Kraft treten.

Beerlin, den 7. Mai 1920. eußische Minister für Volkswohlfahrt. N““

Bekanntmachung.

Der Herr Reichsminister des Innern hat eine fünfte Ausgabe der beutschen Arzneitaxe 1920 veranstaltet. Ich bestimme,

8

daß diese Ausgabe mit Wirkung vom

17. Mai 1920 ab für das Preußische Staatsgebiet in

Kraft tritt.

Die neue amtliche Ausgabe der Arzneitoxe erscheint im Verlage der Weidmann'schen Buchhandlung in Berlin SW. 68, Zimmerstroße 94; sie ist zum Lodenpreise von 7,60 für ein Stück zu beziehen. Beerlin, den 12 Mai 1920.

Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt. J. A.: Gottstein.

Ministerium für EE Kunst und Volksbildung.

Der Rektor Szezeponik aus Myslowitz, Regierungs⸗ bezirk Oppeln, ist zum Kreisschulinspektor in Nikolat ernannt worden.

Die Wahl des Oberlehrers Dr. Schultz an der Körner⸗ schule in Cöpenick zum Direttor des dortigen städtischen Lyzeums (Horotheenschule) ist namens der Preußischen Staatsregierung

bestätigt worden.

Betanntmachung.

In Gemäßheit des § 2 der Bekanntmachung des Kohlen⸗ verbandes Groß Berlin vom 3. Mai 1919, J.Nr. L. 2835/19, wird von Montag, den 17. Mai 1920 ab der Betrieb von Sammelheizungen bis auf weiteres verboten.

Berlin, den 12. Mai 1920.

Die Kohlenselle Groß Berlin. J. V.: Hilbert.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 18 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unten

Nr. 11881 das Gesetz, betreffend die Erweiterung und Einschleusung des Fischerelhafens zu Geestemünde, vom 23. April 1920. 8

Berlin, 11. Mai 1920.

Gesetzsammlungsamt. Krüer

88 Deutsches Reich.

In der am 12. Mai 1920 unter dem Vorsitz des Reichs⸗ wirtschaftsministers Schmidt absehaltenen Vollsitzung des

Reichsrats wurde den Entwürfen: a. einer Verordnung zur

Aussührung des Betriebsrätegesetzes nach den Veschlüssen des 6. Auaschusses der Nationalversammlung, b. eines Gesetzes über Aenderung der Leistungen und Bei⸗ träge in der Invalidenversicherung c. einer Ver⸗ ordnung zur Aussührung des § 14 des die Beschästigung Schwerbeschädigter, d. über die Regelung der Schwefelsäurewirtschaft, ordnung, betreffend Aenderung der Verordnung gegen den Wucher bei Vermittlung von Wocnräumen, f. elner Verordnung, betreffend Regelung des Fe. mit Brenntorf, Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über das Reichsnotopser, zugestimmt.

Der Ausschuß des Reichsrats für innere Verwaltung sowie die Ausschüsse für Volkswirtschaft und für Rechtspflege hielten heute Sizungaan.

Die Deutsche Kriegslastenkommission in Paris hat dem Wiedergutmachungsauss huß am 110. Mai zwei Denk⸗ schriften über die Krie sschäden in Belgien und

e. einer Ver⸗

g. von

1

I

I

Gesetzes über einer Verordnung

1

V

Fran kreich übergeben. Die Dentschriften, die eine Zusammen⸗

sassung des gesamten verfügbaren Materials über den Umfang und den Wert der Sachschäben in den genannten Ländern ent⸗ halten, sind von der Reichsentschädigungskommission unter Zu⸗ ziehung von Sachverständigen ausgearbeitet worden.

——

Den deutschen Bemühungen ist es, wie „Wolffs Tele⸗ graphenbüro“ milteilt, gelungen, in der Handhabe des deutsch⸗ französischen Abkommens vom 15. November 1919 über die Ausfuhr von in Elsaß⸗Lothringen befindlichem Mobiliar deutschen Eigentums namhafte Erleichte⸗ rungen zu erzielen. Die von französischer Seite zugestandene Neuordnung besteht hauptsächlich in einer Beschleunigung des Geschäftsganges bei den in Frage kommenden französischen Behörden sowie in einer Vereinfachung der Nachweise, die vor Aufhebung des Sequesters über Steuern und anderer bevorrechteter Forderungen von den ranzosen verlangt werden. Für Anträäge um Aufhebung des Sequesters oder

8 1 1

Erteilung der Ausfuhrerlaubnis ist nach wie vor die deutsche

Mobelausfuhrkommission in Kehl zuständig. 1

——

Auf Antrag der Regierung eines Landes hat der Reiche⸗ wirtschaftsminister dem Reichskohlenrat die Frag der Herabsetzung der Kohlenpreise vorgelegt. Der Reichs⸗ koblenrat hat m seiner vorgesttigen Sitzung laut Meldung des

„Wolffschen Telegraphenbüros“ nach eingehender Erörterung der

Preisfrage einstimmig folgende Entschließung gefaßt:

Die Kohlenpreise bestehen zum weitaus größten Teil aus Lohn⸗ kosten und Materialkosten. Auch die häufigen Preiserhöhungen der letzten Zeit waren, abgeschen von den Zuschlägen für Bergmanns⸗ wohnstäͤtten und für Beschaffung von Lebensmitteln für die Berg⸗ leute, perursocht durch die in rascher Folge nötigen Erhöhungen der Löhne und Gehälter und durch die Materialpreissteiverungen; diese wiederum waren in der Hauptsache hervorgerufen durch das Sinken

der Kaufkraft des Geldes und die Teuerung aller Lebenesbedürfnisse

als Folgeerscheinung unserer zu geringen Gütererzeugung. Im Interesse Kohlenförderun als Grundlage unserer Gütererzeugung aufs äußerste g est eigert werden, und insolgedessen durften dem Beigbau die Muttel nicht versagt werden, deren er bedurfie, um Slockungen in der Förderung zu vermeiden und die Produktion nach Kräften zu heben. Aus demselben Grunde kann auch, solange die pre sbildenden Faktoren sich nicht ändern, eine Herabsetzung der Kohlenpreise nicht erfolgen. Vielmehr müssen alle Maßnahmen darauf gerichlet sein, die Kohlenförderung zu heben, um so von der Kohle aus durch vermehrte Gutererzeugung unserer In⸗ dustrie und unserer Landwirtschaft den Abbau des allgemeinen Preis⸗ niveaus und damit auch der Koblenpreise einzuleiten und durchzusetzen. Durch beutigen der Preisfestsetzung der Groß wirten, womit der Einfluß der Verbrauche Kohlenpreise verstärkt wird.

e Ausschuß des Reichskohlenrates mit⸗

Die zahlreichen Verabschiedungen aktiver Offiziere in letzter Zeit sowie die Fertigsellung der vorläufigen Offizierstellen⸗ besetzung ermöglichen es, wie das „Woffsche Telegraphen⸗ bülo“ aus dem Reichswehrministerium erfährt, demnächst, und zwar noch im Laufe des im Rahmen des zukünstigen

Friedensheeres wiederaufzu⸗

nehmen, und damit vem lebhasten und berechtigten Wunsche

soweit es die Verhältnisse gestatten, entgegenzukommen. Soweit die zur Besörderung heransteher den Offiziere für Etatssiellen des 2 1 Heeres vicht vorgesehen sind oder hierüber eine Entscheidung

des Offizierskorpe endlich,

jetzt noch nicht getroffen werden kann, werten sie zunächst den

Charokter des böheren Dienstgrades erhalten, ohne daß ihnen hierdurch bei späterer Uebernahme in das neue Heer ein Nach⸗ teil in ihrem Dienstalter und in ihrer etwaigen späteren dier st⸗ lichen Verwendung erwachsen soll. Von Beförderungen von Oberleutnants zu Hauptleuten und von Leutnan’s zu Ober⸗ leumants ist für jetzt noch abgesehen worden, da diese Offiziere infolge der Beförderungen im Krieg noch günstiger im Dienstalter stehen als vor dem Kriege.

——.

e „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, ist es leider

Wi 82* 8* bisher nicht möglich gewesen, allen denjenigen pensionterten

Berufsoffizieren und Berussbeamten des alten Heeres wie den U

Hinterbliebenen von Berufsoffizieren und Berufsbeamten, welche bisher auf Grund des bei ihnen festgestellten Bedürfnisses schon eine laufen de Kriegsbeihilfe (Teuerungszulage) die ihnen mit Wirkung vom 1. Januar 1920 zugestandenen 150 Prozent Erhöhung (ausgenommen 1 Vollwaisen) rechtzeiig wie es im Interesse ieser Personen angezeigt wäre zur Anweisung aber der allgemeinen Notlage Rechnung zu tragen, sind die zuständigen Regserungen usw. ancew esen morden, den in Betracht kommenden Personen vorläufig zu den bereits angewiesenen laufenden Krie gsbeihufen (nicht Be⸗ schaffungsbeihelfe) als einen Teil der in Frage kommenden Erhöhung vom 1. Januar 1920 ab bis zur erfolaten Um⸗ rechnung, bei der der noch 2 gestellt und ongewiesen wird, monatlich 75 Zuschlag vorschußweise oauszuzahlen. Diese Vorschüsse werder dann bei der endgültigen Umrechnung, die einzeln vorgenommen werden muß, in Abzug gebracht. Besonderer Anträge bedarf es nicht.

8

Preußen.

Die in Duisburg erscheinende „Oberschlesische Warte“,

das Organ der 30 000. abstimmungsberechtigten eeb;öö etzten bezugsvorstelung. Der Marquis von Keith. Anfang 7 Uhr.

Rheinlands und Westfalens, veröffentlicht in der Nummer einen Protest gegen die polnischen Putsch⸗ versuche in Oberschlesien. Die Abstimmungse berechtigten Hüeder von der Interalltierten Kommission die Erfüllung des Irtikels 88 des

die polnischen Putschversuche. schlesien wird der dringende Appell gerichtet, halten. Der Aufruf scheießt mit den Worten ist unser. Hände weg von Oberschlesien!

An die Landsleute in Ober⸗ in Treue auszu⸗

Theater und Muusik. Schauspielhaus.

Schadspiels„Der Maskenschnitzer' von Fernand Crom⸗ melvnck, einem in Deutschland bisher unbekannten vlämischen Dichter, statt. Maeterlincksche Stimmung und Symbolik geben dem Werk, das in einer unrealen Welt spielt, das Gepräge. Mastenschnitzer, der Menschenantlitze formt, versinnbildlicht den estaltenden Künstler überhaupt, der in seiner Werksatt, von der Außenwelt (hier der Stadt) abgeschlossen, sein Eigenleben lebt, von die Nachbarn, neug erig und boshaft, etwas erspähen und er⸗

dem aft, . . Pascal, der Maskenschnitzer, hat eine Frau, die

lauschen möchten.

er innig liebt; aber auch zu ihrer unter dem elben Dache wohnenden

Beide Gattin, Ausdrucke

sind deren immer

hingezogen. ihm un⸗ zurückhaltende

verschiedenen

Schwester fühlt er sich entbehrlich: die kle⸗ be, er in zahlreichen Masken

Schwäͤgerin als Freundin und Vertraute. Aber die böse Außenwelt läßt dem Maskenschnitzerhause keinen Frieden. Es wird spioniert und beobachtet, es werden böse Stichelreden geführt und aus dem Hinter⸗ halt Fenster eingeworfen, turz, das Leben im Hause wird zur Hölle. Haß gegen die Kubestörer erfüllt Pascals Seele, er liebt und haßt aber auch zugleich die Gattin, 1 b Schwaͤgerin wissend, ohne ein Wort des Vorwurfs neben ihm weiter⸗ lebt, bis zuletzt der Gram sie tötet Das ist ungefähr der Gang der Handlung, welche mit einem ziemlich unklaren, mystischen Faschings⸗

iel ausklingt, in dem das Volk sich der aus der Werkstatt Pascals ö dasken bemächtigt und mit n

Künstler

der Gesundung unserer Wirtschaft muß die

des Kohlenrates wud in Zukunft bei⸗

dung der

Monots Mai, Beförderungen

mischtes. endoü sigen

immer erheblich

beziehen,

zu bringen. Um bedeckt.

zu empfongende Restbetrag fest⸗

Friedensvertraos sowie Maßnahmen gegen „Die Heimat

Verlobt: Fr. Margarethe Meyer, geb. Horst, mit

Im Schauspielhaus fand am Mittwoch die Erstaufführung des Verehelicht;

Gestorben: Der

Antlitz rucks wieder bild x, als ideale Anregerin für sein Schaffen, die mädchenhaft scheue

die, obwohl um sein Verhaͤltnis zur

Zweifellos hat ein Dichter dieses Schauspiel verfaßt, aber es ist ihm nicht gelungen, seine nebel⸗ basten Traumgesichte so körperhaft zu gestalten, daß sie dem Zuschauer im Tbeater zur Waklichkeit werden. 1 Darsteller standen daher vor keiner leichten Aufgabe. Ernst Legal, der Leiter des Spiels, hatte im Verein mit dem Maler Pirchan vor allem darauf hiagearbeitet, die Stimmung stark hervorzuheben. Als Pascal war Fritz Kortner bemüht, den Zwiespalt in der Seele des Künstlers deutlich zu machen; das 1 Bild seelischer Zer⸗ rissenheit war aber in zu lauten und grellen Tönen gehalten, um recht zu wirken. Eine versonnene, poetische Getalt war Johanna ofer als duldende Gattin, und mit glaubwürdiger mädchenhafter Zurück⸗ Fe zeichnete Annemarte Seidel die Schwägerin. Die phan⸗ jastische Gestalt eines Einfältigen, des einzigen Freundes des Masken⸗ schnitzers, stellte Lohar Mürhel mit jungenbafter Beweglichkeit und ungekünstelter Frifche dar. Die Zuschauer nahmen das Schauspiel

zu Gericht sitzt.

im ganzen mit tühler Zurückhaltung auf. Zum Schluß mischte sich

auch Widerspruch in den Beifall.

Im Opernhause wird morgen, Sonnabend, „Die Fleder⸗ maus“, mit den Damen Batteux⸗Catopol, Birkenström, Sax und den Herren Philipp, Schützendorf, Sommer, Boettcher, Krasa und Stock besetzt, gegeben. Musitalischer Leiter ist Dr. Carl Besl⸗ Anfang 7 Uhr. 8

Im Schauspielhause wird morgen „Der Marquis von Keith“ in bekannter Besetzung unter der Spielleitung von L Jeßner wiederholt. Anfang 7 Uhr.

Im Deutschen Opernhause findet am Donnerstag, den 20. d. M., die Erstaufführung von „Tosca“ statt. Fur den 21. und 22. Mat sind Aufführungen von „Parsifal“ in Aussicht genommen. Am 1. Pfinastfeiertag wird „Tosca“ und am II. Pfingstfeierta „Die Fledermaus“ gegeben. Der Kartenverkauf für diese Vorstellungen beginnt am Freitag, den 14. Mat⸗

Nr. 18 der „Veröffentlichungen des Reichsgesund⸗ heitsamts“ vom 5. Mai 1920 hat folgenden Inhalt: Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. (Schweden.) Gesundheits⸗ und Sanitätswesen. Gesetzgebung usw. (Deutsches Reich.) Bier usw. Hadern, Lumpen. (Bayern.) Neugeborene. Krankenpflegepersonen. (Württemberg.) Prüfung für den ärzt⸗ lichen Staatsdienst. (Oesterreich.) Pharmazeutisches Studium. (Tschechoslowakei.) Geschlechtskrankheiten, Prostitution. Tuber⸗ kulose. (Schwein. Kanton Wallis.) Hebammen. Zeitweilige Maßregeln gegen Tierseuchen. (Bayern, Sachsen, Baden.) Ver⸗

(Hreuhen⸗ Geburten und Sterbefälle. Geschenkliste. Wochentahelle über die Geburts⸗ und Sterblichkeitsverhältnisse in deutschen Orten mit 40 000 und mehr Einwohnern. Desgleichen in einigen größeren Städten des Auslandes. Erkrantungen in Kranken⸗ häusern deutscher Großstädte. Desgleichen in deutschen Stadt⸗ und

Landbezirken. Witterung.

Aeronautisches Observatorinm.

Lindenberg, Kreis Beeskow. 11. Mai 1920. Baͤllonaufstieg von 5 ¼ a bis 6 ¼ a.

Seehöhe Luftdruck

Wind

Sekund.⸗ Meter

Relative Feuchtig⸗

unten 8 Richtung

Temperatur 00

m mm oben

122 758,8 6,1 93

300 2741 70

500 724 60 NW 1000 680 50 NW 1500 640 40 NW 2000 601 30 NWN 2030 598 30 NWSN

Nebel. Tau. Bodeninversion bis 280 m von 6,1 * auf 7,2 ⁹.

W NWzN

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten 8 und Zweiten Beilage.)

Theater.

Opernhaus. (Unter den Linden.) Sonnabend: 100. Dauer⸗ bezugsvorstellung. Die Fledermaus. Anfang 7 Uhr.

Sonntag: Mittags 12 Uhr: Mittags⸗Konzert zugunsten des enr „Berliner Presse’. Abends: Palestrina. Anfang 5 ½ Uhr.

Schauspielhaus. (Am Gendarmenmarkt.) Sonnab.: 102. Dauer⸗ Sonntag: Nachmittags: 42. Volksvorstellung zu ermäßigten

Preisen: Gespenster. Anfang 2 Uhr. Abends: Der Masken⸗ schnitzer. Anfang 7 Uhr.

Familiennachrichten.

rn. Ritt⸗ meister d. Res. Ernst⸗Adolf Arfsten (Gremsmühlen— Elmsborn, .Zt. Hamburg). Frl. Margarete von Flottwell mit Hrn. Gerichtbassessor a. D., Leutnant d. Res. a. D. Konrad Hoppe (Potsdam Nikolassee).

Hr. Geheimer Legationsrat, Rittmeister d. Res. Johannes Georg Schmidt mit Fr. Meta verw. Großmann, geb. Fritzsche (Dressen).

Hr. Oberregierungsrat a. D. Major a. D. Adolf Döhring (Berlin). Hr. Gebeimer Justizrat Dr. jur. h. c. Robert Esser (Köln). Hr. Rittmeister a. D. Hasso von Wedel (Berlin). Hr. Geheimer Regierungs⸗ und Schulrat Dr. Karl Nemitz (Breslau).

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tvrol. Charlottenbura⸗

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäͤftsstelle, Rechnungsrat Mengering in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle Menagerina) in Berkn. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt Berlin. Wilbelmstrafe 23232.

Acht Beilagen

und Erste. Zweite. Dritte, Vierte und Fünfte Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage.

sowie die Inhaltsangabe Nr. 18 zu Nr. 5

nummt über dem

des öffentlichen Anzeigers.

Spielleiter wie

85 v1““

(einschli ßlich Börsenbeilage und Warenzeichenbeilage Nr. 39 A und B)

Erste SBeilage

zeiger und Preußischen

Berlin, Freitag, den 14 Mai

(Fortsetzunga aus dem Hauptblatt.) Deutsches Reich.

““

Betanntmachung.

Der Verband deutscher Zahntechniker, Gehilfen⸗ n, hat beantragt,

en zwischen der Bayerischen Dentisten⸗Vereinigung , dem Landesverband Bayerischer Zahnärzte dem Verband deutscher Zahntechniker, Zweig⸗ Verein Bayern, mit Wirkung vom 1. Dezember 1919, 1. Januar 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellun sbedingungen für zahntechnische Gehilsen und Gehilfinnen in der Zahnheilkunde und Zahn⸗ § 2 der

rganisation in Berlin, Ffflandstr. 6,

9.

technit einschl. der zohnjechvischen Laborarorien gemäß Verordnung vom 23. Dezembex 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S 1456)

für das Gebiet des Freistaates Bayern rechts des Rhemes

für . verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. Mai 1920 erhoben werden und sind unter Nummen 18 R. 5295 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. v“ Berlin, den 5. Mai 1920.

Der Reichsarbeits minister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Innungsausschuß in Düsseldorf, Alexander⸗ straße 6, hat beantragt, den zwischen ihm, innung der Tapezierer, Polsterer und Dekorateure

u Düsseldorf, dem Deutschen Tapezierer⸗Verband,

iltale Düsseldorf, und dem Christlichen Holz⸗ arbeiter⸗Verband, Fachgruppe der Tapezierer, am 22. März 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für das Tapezierer⸗, Polsterer⸗ und Dekorationsgewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadtkreises Düsseldorf für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. Mai 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 5244 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 5. Mai 1920.

Der Reichsarbeitsminister. ö“

Bekanntmachung.

Der Deutsche Musikerverband, Ortsverwaltung Berlin, Kaiser Wilhelmstraße 31, hat beantragt, den zwischen ihm und dem Verein der Kaffeehaus⸗ hesitzer von Groß⸗Berlin und der Provinz Branden⸗ burag (E. V.), Sitz Berlin, am 9. Februar 1920 abge⸗ schlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedinaungen für Musiker in Kaffees, Kabaretts, Dielen, Bars und Tanzpalästen gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet öZ Groß Berlin für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. Mai 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 5221 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 6. Moi 1920.

Der Reichsarbeitsminister

ͤ

1“

Bekanntmachung.

Der Verband der Metallindustriellen Maogde⸗ burgs und Umgegend E. V., der Verband der Zentralheizungsindustriellen, der Verband der elektrotechnischen Installationsfirmen in Deutsch⸗ land, der Verband der Installationsgeschäfte von Magdeburg, der Arbeitgeberverband des Maurer⸗ und Zimmergewerbes, der Reichsverband des Tief⸗ baugewerbes, Ortesgruppe Magdeburg, der Arbeit⸗ E““ des Großhandels und Verkehrs in Mag⸗ eburg, der Verband Magdeburger Großkaufleute, der Arbeitgeberverband Magdeburg, die Arbeits⸗ gemeinschaft des Einzelhandels in Maadeburg, der Interessenverband Magdeburger Texiilwaren⸗ eschafte, der Verein selbständiger Kaufleute, der rbeitgeberverband der Deutschen Buchhändler Leipzig, Ortsgruppe Magdeburg, die Bezirksgruppe Plagdeburg des Verbandes Deutscher Eisen⸗ mwarenhändler, die Kolonijalwarenhändler⸗Innung gu Magdeburg, der Verein Magdeburger Detail⸗ geschäfte für Herren⸗ und Knabenbekleidung, der Verein der Zigarrenhändler von Magde⸗ burg und Umgegend E. V., der Verein der Schokoladengeschäfte von Magdeburg und Um⸗ gegend, der Verein der Fischhändler zu Magdeburg, der Verein der Möbel⸗ und Dekoratronsgeschäfte E. V., Sitz Magdeburg, sowie die Arbeitsgemein⸗ schaft freier Angestellternverbände, Ortskartell Magdeburg, der Bund der technischen Angestellten und Beamten, der Deutsche Werkmeisterverband, der Zentralverband der Angestellten, Ortsverwaltung Magdeburg, der Gewerkschaftsbund der Angestellten, Geschäftsstelle Magdeburg, der Gewerkschaftsbund kaufmännischer Angestelltenverbände, Ortsausschuß Magdeburg, der Deutschnationale Handlungs⸗ gehilfen⸗Verband, der Verband der weiblichen Handels⸗ und Büroangestellten und der Bund an⸗

1 Chemiker und Ingenieure Deutschlands aben beantragt, den zwischen ihnen am 21. Januar 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag nebst Nachtrag vom 4./25 März 1920 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs⸗ bedingungen der kaufmännischen und jechischen Angestellten im Stadtkreis Magbeburg gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für dos Gebiet des Stadtkreises Magdeburg für allgemein verbindlich zu 1 Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 3 werdene, 1 sind unter B. R. 5202 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten. eb Berlin, den 6. Mai 1920. ““ Der Reichsarbeitsminister SF. A.: . sse

Bekanntmachung.

Der Gewerkschaftsbund der Angestellten, Orts⸗

verband Lübeck, Breitestr. 85, der Gewertschaftsbund der kaufmännischen Angestelltenverbände, Orts⸗ ausschuß Lübeck, die Arbeitsgemeinschaft freier An⸗ gestellten⸗Verbände Lübeck, der Bund der Arbeit⸗ geber in Lübeck und Umgegend, der Arbeitgeber⸗ verband für Binnenschiffahrt und verwandter Ge⸗ werhe, Gruppe Lübeck, der Verein der Wein⸗ händler E. V. zu Lübeck, die Freie Ver⸗ einigung der Kohlenhändler Lübecks, der Verein Lübecker Spediteure, der Verein der Holz⸗ händler und Sägemühlenbesitzer Lübecks und der Umgegend, der Verein der Handelsgroß⸗ vertreter zu Lübeck E. V., der Reedereiverein zu Lübeck E. V., die Vereinigung Lübecker Schiffs⸗ marler und Schiffsagenten E. V. zu Lübeck, der Brauereiver hand für wirtschaftliche von Lübeck und Umgegend und der Verband deutscher Elektro⸗Installationsfirmen E. V., Ortsgruppe Lübeck, haben beantragt, den zwischen ihnen am 8. Ayril 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadtbezirks Lübeck mit den ein emeindeten Vororten on Stelle des verbindlichen Tarisvertrags vom 23. Dezember 1919 für allgemein ver⸗ bindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. Juni 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 5204 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 6. Mai 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Bufse.

Bekanntmachung.

Der Verein selbständiger Kaufleute in Gelsen⸗ kirchen, Vohwinkelstr 14, der Zentralverband der An⸗ gestellten, der Gesamtverband deutscher Ange⸗ stelltengewerkschaften, Ortsausschuß Gelsenkirchen, und der Gewerlschaftsbund der Augestellten haben beantragt, den zwischen ihnen am 21. April 1920 abgeschlossenen Nachtrag zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 30. Dezember 1919 zur Regelung der Gehalts⸗ und An⸗ stellunassbedagungen der kaufmännischen Angestellten im Handel, mit Ausnahme der Lebensmutel⸗ und Papierwaren⸗ geschäfte, gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbi. S. 1456) für das Gebiet des Stadtkreises Gelsenkirchen gleic falls für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag köynen bis zum 5. Juni 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 5223 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. vX“ Berlin, den 7. Mai 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. N; 1

Bekanntmachung.

Die Arbeitsgemeinschaft Bruchsaler Ange⸗ stellten-Verbände in Bruchsal har beantragt die zwischen ihr und der Handelsgenossenschaft Bruch⸗ sal am 10./16. Februar 1920 abgeschlessene Vereinbarung zum allgemein verbindlichen Tarifvertrage vom 25 Juli 1919 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs⸗ bedingungen für die kaufmännischen und tecnischen Angestellien in der Industrie gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des g Bruchsal gleichfalls für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. Juni 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. E. 5302 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. ä“ 8 Berlin, den 7. Mai 1920.

Der Reichsarbeitsminister.

J. A.: Dt. Busse.

Bekanntmachung.

Der Deutsche Transportarbeiterverband, Oris⸗ verwaltung Würzburg, Semmelstr. 46, der Christliche Transportarberterverband, Ortsverwaltung Würz⸗ burg, und der Würzburger Arbeitgeberverband für Handel, Gewerbe und Industrie haben beantragt, den

23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadt⸗ bezirk Würzburg ebenfalls für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwenrungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. Mai 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI T. R. A. 538/1 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 8. Mai 1920.

Der Reichsarbeitsminister.

J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Allgemeine Deutsche Gewerkschaftsbund, Ortsausschuß Harburg⸗Elbe, Gr.⸗Schippsee 18, hat beontragt, das zwischen ihm und dem Verein der Arbeirgeber für Harburg und Umgegend E. V. am 20. April 1920 abgeschlossene Ferienabkommen für die gewerblichen und industriellen Arbeiter und Arbeiterinnen⸗— mit Ausnahme der in Baugeschäften, Fuhrgeschäften und Brauereien beschäftigten gemäß § 2 de Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt⸗ und Landkreises Harburg mit Ausnahme der Gemeinde Wilhelmsburg für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31. Mai 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI T. R. A. 1636/1 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten. ““

zwischen ihnen am 6. April 1920 abgeschlossenen Nachtrag zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrage vom 18. Juli 1919 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für

die Handelshilssarbeiter gemäß § 2 der Verordnung vom

Berlin, den 8. Mai 1920.

Der Reichsarbeitsministen J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Unter dem 27. April 1920 ist auf Blatt 987 des Tarif registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Deutschen Landarbeiterverband, Kreis Bunzlau, in Gr. Hartmannsdorf und dem land⸗ und forst⸗ wirtschaftlichen Arbeitgeberverband des Kreises Punzlau am 19. Januar 1920 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbebingungen der Forstarbeiter in Privat⸗ und Stadtforsten wird für den genannten Berufskreis gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Kreises Bunzlau für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkei beginnt mit dem 15. März 1920. Die allgemeine Verbindlich keit erstreckt sich nicht auf die Vereinbarung über Akkordlöhne des Bunzlauer Stadtsormes 1920. ““

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer —2₰ der regelmäßigen Tiensistunden eingeseben werden. 8

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die der Tarifvertrag infolge Ps v 9 CEE ö 1gn verbindlich ist, können on den Vertragspartesen einen Ahbdruck des Tarisvertra stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 27. April 1920.

11“ Der Registerführer.

Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 27. April 1920 ist auf Blatt 985 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Zeatralverband der Bäcker, Konditoren und verw. Bexnufsgenossen Deutschlands, Zahlstelle Chemnitz, und der Bäckerinnunga für Zichopau und Umgegend am 22. Juni 1919 abgeschlossene Tarifvertrag nebst Anhang zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen im Gäcker⸗ gewerbe wi d gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezembe 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Bereich der Näckerr innung Zschopau für allgemem verbindlich erklärt. Die all⸗ gemeine Verhindlichkeit beginnt mit dem 15. März 1920.

Der Reichsarbeite minister. J. A.: Dr. Sitzler.

Das Tarifregister und die Registeratten können im Reichsarbelts⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. 8

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeilsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen. ““

Berlin, den 27. April 1920.

bee“ Der Registerführer.

—.—

8

Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 28. April 1920 ist auf Blatt 988 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Deutschen Kürschnerverband, Filiale Berlin, und dem Verein Beiliner Milstärmützen⸗Fabr kanten am 30. Dezember 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen in der Militär⸗ mützen⸗Industrie wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Zweckverbandes Groß Verlin für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit begimm mit dem 15. März 1920. Der Reichsarbeitsminister. 8

J. A.: Dr. Sitzler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, kuisenstae 3830, Zimmer 161, während der e nge werden.

1 rbeitgeber un rbeitnehmer, für die der Tarifvertrag info

9 des it balolge

on den Pertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertr Er⸗

stattung der Kosten verlangen. 1 ö Berlin, den 28. April 1920.

Der Registerführer.

——

Pfeiffer.