1920 / 102 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 14 May 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung.

Unter dem 28. April 1920 ist auf Blatt 988 des Tarif⸗

registers eingetragen worden: Der zwischen dem Verband der Baugeschäfte von Groß Berlin (E. V.) und dem Deutschen Bauarbeiterverband, Zweig⸗ verein Berlin, am 15. Oktober 1919 abgeschlossene Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der in den Gipsbaubetrieben beschäftigten Arbeitnehmer wiro für den genannten Berufskreis cvemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 1456) für fol⸗ ende Stadt⸗ und Ortsbezirke für allgemein verbindlich erklärt: dlershof Alt Grienicke, Baumschulenweg, Berli, Bies bdorf, Bohnsdorf, Borsigwalde, Britz, Buckow, Charlottenburg, Cöpenick, Dahlem, Friedenau, Friedrichsberg, Friedrichsfelde, Friedrichshagen, Frohnau. Groß Lichterfelde, Grünau, Grune⸗ wald, Haselhorst, Heinersborf, Hennigsdorf, Hermsdorf, Hohen⸗ schönhausen. Johannisthal, Jungfernheide, Karishorst, Kauls⸗ dorf, Lankwitz, Lichtenberan, Lichtemade, Mahlsbvorf, Marien⸗ dori, Marienfelde, Neufölln, Niederschöneweide, Niederschön⸗ hausen, Nicolassee, Nordend, Oberschöneweide, Pankow, Plötzensee, Reinickendorf, Rosenthal, Rudow, Rummelsburg, Saatwinkel, Schlachtensee, Schmargendorf, Schöneberg, Schön⸗ pols Spandau, Steglitz, Straiau, Südende, Tegel, Teltow, empelhof, Treptow, Waidmannslust, Wannsee, Weißensee, Westend, Wilhelmsruh, Wilmersdorf, Wittenau und Zehlen⸗ dorf. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Ja⸗ anar 19201. v

Der Neichsarbeitsminister ZI. N: Dr. Fitzler.

Das Karifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifpertrag infolge der Crtlärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. Berrlin, den 28. April 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 28. April 1920 ist auf Blatt 16 lfd. Nr. 3 und Blatt 990 bes Larikregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Leipziger Verband des Einzelhandels E. V. und dem Deutschen Transportarbeiter⸗Verband Ver⸗ waltungsstelle Leipzig, am 5. Februar 1920 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedin⸗ gungen für die gewerhlichen Hlfsarbeiter und Arbeiterinnen im Einzelhandel, ausschließlich der Spezialgeschäfte der Lebens⸗ mittelbranche, wird gemäß § 2 der Veroronung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadtbezirk Leipzig einschließlich eingemeindeter Vororte für allgemein ver⸗ binolich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Februar 1920. Mit dem gleichen Zeilpunkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags vom 3. Sep⸗ tember 1919 außer Kraft. ö

Der Reichsarbeitsminister. . A.: Dr. Sitzler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 28. April 1920.

DOeerr Registerführer. Sarassa.

Bekanntmachung.

Unter dem 30. April 1920 ist auf Blant 992 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Reichsverhand des Deutschen Tiefbau⸗ gewerbes E. V., Bezirksgruppe VIII, dem Arbeitgeververband für das Baugemwerbe zu Aue und Umgegend, dem Deutschen Bauorbeiterverband, Bezirksverein Aue, und dem Zentralverbard der Maschinisten, Heizer und verw. Berufsgenossen Deutschlands, Geschästestelle Zwickau am 4. Juli 1919 abgeschlossene Tarif⸗ vertrag nebst Nachtrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits⸗ bedingungen für die gewerblichen Arbeiter im Tiefbaugewerbe wird zemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) sür das Gebiet der Stadt Aue und der Amtehauptmannschast Schwarzenberg einschl. des Amts⸗ gerichtsbezu ts Harter stein sowie der Städte Zwönitz und Clter⸗ lein sür ollgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Ver⸗ nindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920. 1.“

Der Reichsarbeitsmmister. J. A.: Dr. Sitler.

Das Tarifregister und die Feaßtheegseaan können im Reichsarbeits⸗

ministerium, Berlin NW. 6, Luisen traße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reickarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. ““ 1

Berlin, den 30. April 1920.

v Der Registerführer. Saraffa.

—.—

Bekanntmachung.

Unter dem 30. April 1920 ist auf Blatt 995 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Zentralverband der Bäcker, Kon ditoren und verw. Berxussgenossen Teutschlands, Zahlstelle Chemnitz, und der Bäcker⸗Zwanpe innung zu Crimmitsc au am 2. August 1919 abgeschlossene Tarifverlrag nebst Anhang zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedimgungen im Bäcter gewerbe wird gemäß § 2 der Verordnang vom 23. Dezember 1918 (Re chs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Bereich der Bäckern nung Crimmitschau für allgemem verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit veginm mit dem 15. März 1920. G G 8 Der Reichsarbeitsmminer.

J. A.: Dr. Sitzler.

Das Tarifregister und die Regifterarten können im Reichsarbeits⸗

inisterium, 8 der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. 3

8

Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161,

Arbeitgeber und Arbeltnehwer, für die der Tarisvertrag infolge der Erklärung des Reichsonbeiteministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarispertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 30. April 1920. Der Registerführer.

Bekanntmachung.

Unter dem 30. April 1920 ist auf Blatt 996 des Tarif⸗ registers eingetragen worben:

Der zwischen dem Bund der technischen Angestellten und Beamten Ortsverwaltung Chemnitz, dem Deulschen Werk⸗ meister⸗Verband, Ortsvermoltung Chemnitz, und tem Chem⸗ nitzer Bezirkeverhand Deutscher Metollindustrieller am 7. De⸗ zember 1919 argeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen für die technischen An⸗ gestellten in den Betrieben der Metallindustrie wird gemäß

2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) sür den Stadthezirk Chemnitz und die Vororte Harthau, Schönau, Neustadt und Siegmar für allgemein verbindlich ertkärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1 November 1919.

SDer RNeichearbeiteminister.

F. A.: Dr. Sitzler.

Das Tarifregister und die Registeratten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regermäßigen Diensistunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge

der Ertlärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen

von den ags Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 30. April 1920. 6 Der Registerführer. Sarassa.

Bekanntmachung.

Unter dem 30. April 1920 ist auf Blatt 999 des Tarff⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Deutschen Landarbeiter⸗Verband, Gau Oberpfalz und Niederbayern in Regensburg, dem Zentra⸗ verband der Forst⸗, Land⸗ und Weinbergsarbeiter Deutsch⸗ lands, Landesgeschästsstelle Bayern r. d. Rh., und dem Kieis⸗ verband land⸗ und forswirtschostticher Arbeitgeber der Ober⸗ pfalz am 20. Janvar 1920 al ge chlossene Tarisvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits bedmgungen für land⸗ und forstwirtschaftliche Arbeiter wud gemäß § 2 der Perordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Geser bl. S. 1456) für das Ge⸗ biet des Kreises Oberpfalz für allgemem verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichfeit beginnt mit dem 1. April 1920.

Der Reichsarbeitsminister.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 30. April 1920.

J Der Registerführer. Sarassa.

——

Belanntmachung.

Unter dem 30. April 1920 ist auf Blatt 998 des Tarif⸗ registers eingetragen worden: 6

Der von dem Zentralperband der Bäcker, Konditoren und verw. Berussgenossen Deutschlands, Zahlstelle Chemnitz, und der Bäckerinnung zu Planitz und Umgegend am 8. DTezember 919 anerkannte Schiedsspruch des Schlichtungsausschusses Zwi au vom 3. Oktober 1919 nebst Anhang zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbebdingungen im Päckergewerhbe wird gemäß § 2 der Veroronung vom 23. Dezember 1918 Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für den Bereich der Pöckerinnung zu Planitz in der Amtehauptmaunschaft Zwickau fur allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlicket beginnt mit dem 15. März 1920. 11“

Der Reichsarbeitsminister.

Das Tarifregister und die Registeratren können im Meichsarbeito⸗ ministerium, Berlin NM. 6, kuisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmößigen Diensistunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsmini steriums verbindlich ist, können von den Vertragsparleien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen. L

Berlin, den 30. April 1920.

SDer Resgisterführer. Sarassa

Bekanntmachung. Unter dem 30. April 1920 ist auf Blatt 997 des Tarif⸗

registers eingetragen worden: 1

Der zwischen dem Zentralverband der Schuhmacher Deutschlands in Nürnberg der Schuhmacherfach ruppe und dem Bezirksausschuß des Handwertes Aue (Abteilung der Volkewutschaftlichen Vereinigung) am 5. November 1919 ab⸗ geschlossene Stundenlohn⸗un d Akkor dlohn⸗Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbertsbedingungen im Schuh⸗ machergewerbe wird gemäß § 2 der Perordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) sür das Gebiet der Amtshauptmannschaft Schwarzenberg für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Januar 1920.

F Der Reichsarbeitsminister.

J. A.: Dr. Sitzler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arheitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Meichsarbeit min steriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 30. April 1920. 8

Der Registerführer. Sarassa.

Bekanntmachung.

Unter dem 3. Mai 1920 ist auf Blatt 1008 des Tarif⸗ regisers eingetragen worden 88

Der zwischen der Arbeitsgemeinschaft der Gasthaus⸗ angestellien zu Erfurt und der Arbeitsgemeinschaft der Wast⸗ und Schonkwirte von Efurt und Umgegend am 13 Noverber 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die Angestellten im Gaßw rts⸗ gewerbe wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23 Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetbi. S. 1456) für den Stadt⸗ und Landkreis Erfurt für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Ver⸗ bindlichkeit beginnt mit dem 15. Frbruar 1920.

Der Reichsarbeitsminister.

Das Tarifregister und die Registeratten können im Reichserheils⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisensmaße 33/34, Zimmer 161 während der regelmäßigen Diensistunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Verkragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 3. Mai 1920.

Der Registerführer. Sarassa.

Betanntmachung.

Unter dem 3. Mai 1920 ist auf Blatt 1011 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Arbeitgeberverband für das Bau⸗ gewerbe der Stast Melle und Umgegend E. V. in Melle, dem Deutschen Bauarbeiternerband, Zweigverein Mells, und dem Zen tra verband christtscher Bauarbeiter Deutschlands, Ver⸗ waltungsstelle Melle, am 1. Mai 1919 abgeschlossene Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedinaungen der gewerblichen Arbeiter im Baugemwe be wird mit Bezug auf die am 1. April 1920 getroffene Vereinbarung über die Ver⸗ längerung der Geltungsdauer des Neichstarifvertrags für das Baugewerbe bis zum 28 Mai 1920 gemäß § 2 der Verord⸗ nung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Bezirk der Gemeinde Melle für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. März 1920. Sie erfaßt nicht das Arbeusvperhälmis von Bauarbeiltern, die in einem Betriebe, der nicht Baubetrieb ist, dauernd mit Instanssetzugsarbeiten beschäftigt sind.

1“ Der Reichsarveitsminimner. . A.: Pr. Sitzler.

Das Tarifregister und die Registeratten können im Reicht⸗ arbeisministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161 während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag intolge der Erklärung des Reig sarbeisministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Ahdruck des Tarisvertrage 3 Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 3. Mai 1920. 8

Der Registerführer. Sarassa.

Bekanntmachung.

Unter dem 3. Mai 1920 ist auf Blatt 1005 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Verband von Arbeitgebern der Sächsischen Textil⸗Industrie zu Chemnitz und dem Zentralverband der Angestellten. Bezirk Leipzig, am 29. Januar 1920 abge⸗ schlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und An⸗ siehungsbedingungen für die kaufmännischen Angestellten in den Färbereien und chemischen Waschanstalten wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Amtshauptmannschaft Leipzig für allgemein verbindlich erklärt. 1 beginnt mit dem 15. April 1920. Der Reichsarbeitsminister.

X N.: Pr. Sitzlern

Das Tarifregifter und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerinm, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeltsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 3. Mai 1920.

Der Registerführer. Sarassa.

Bekanntmachung.

Unter dem 3. Mai 1920 ist auf Blatt 1004 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Verband der Schneider und Schneide⸗ rinnen und Wäschearbeiter Deutschlands. Filiale Dessau, und dem Interessenverband der Textilwarenhändler für Stadt und Kreis Dessau E. V. am 26. Jannar 1920 abgeschlossene Tarifvertrag nebst eAner ab 1. März 1920 vereinbarten Teuerungszulage zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits⸗ bebingungen für die A beitnehmer der Putzbranche wud gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt und des Kreises Dessau für allgemein rerbindlich ertlärt. binclichkeit beginnt mit dem 1. April 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. N.: Dr. SGh

Das Tarifregister und die Registeratten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/24, Zimmer 161, während der regelmößigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeben und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 3. Mai 1920.

Der Registerführer. Sarassa.

Bekanntmachung.

Unter dem 3. Mai 1920 ist auf Blatt 1006 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Verband der Baugeschäfte von Groß Berlin E. V. und dem Deutschen Sauarbeiter⸗Verband, Zweig⸗ verein Berlin, Seklion Gips⸗ und Zementbranche, unter Zu⸗

1 ziehung des Zentralverbandes christlicher Bauarbeiter Orts⸗

vom 14. April 1919 außer Kraft.

Die allgemeine Vervindlichkeit

Die allgemeine Ver⸗ Erstattung der Kosten verlangen.

verwaltung erlin, 18. Juni 1919 nebst Nachtrag Regelung der Lohn⸗ und Arbeit sbedingungen der gemwerblichen Arbeiter im Beton⸗ und Eisenbeton gewerbe wird für den ge⸗ nannten Berufskreis mit Ausnahme der Betonarbeiten im Tiefbaugewerbe gemäß § 2 der Vexordnung vom 23. Te⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Orte: Adlershof, Alt Glienicke, Baumschule weg, Berlin, Biesdorf, Bohnsdorf, Borsigwal de, Britz, Buckow. Charlotten⸗ burg, Cöpenick, Dahlem, Friedenau, Friedrichsberg, Friedrichs⸗ felde, Friedrichsbagen, Frohnau, Groß Lichterfelde, Grünau, Grunewald, Haselhorst, Heinersdorf, Hennigsdorf, Herms⸗ dorf, Hohenschönhausen, Johannisthal, Jung fernheide, Karls⸗ horst, Kaulsdorf, Lankwitz, Lichtenberg, Lichtenrade, Ma hlsdorf, Mariendorf, Marienfelde, Neukölln, Nieberschönemweide, Nieder⸗ schönhaͤusen, Nikolassee, Nordend, Oberschöneweide, Pankow, Plözensee, Reinickendorf, Rosenthal. Rudow, Rummelsburg, Saatwinkel Schlachtensee, Schmargendorf, Schöneberg, Schön⸗ holz, Steglitz, Stralau, Süd ende, Tegel, Teltom Temrelbof, Treptow, Waidmannslust. Wa nnsee, Weißensee Westend, Wil⸗ helmsruh, Wilme sdorf, Witte nau und Zehlendorf für allgemein verbindlich erklärt. Die allge meine Verbindlic keit beginnt mit dem 1. November 1919. Sie erfaßt nicht das Arbeits⸗ verhältnis von Arbeitern, die in einem Betriebe, der nicht 1.Z. ist, dauernd mit Instandsetzungsarbeiten beschäftigt s 6

abgeschlossene

8

Der Reichsarbeitsminister. . N.: Dre Sitzler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Ertlärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 3. Mai 1920.

Der Registerführer. Sarassa.

Bekanntmachung.

Unter dem 4. Mai 1920 ist auf Blatt 26 lfd. Nr. 2 und Blatt 1017 des Tarizregisters eingetragen worden:

Das zwischen dem Deutschen Metollarbeiter⸗Verband, Bezirksleitung X. Bezirk, dem chrisrlichen Metallarbeiter⸗Ver⸗ band, Bezirtsleuung Nürnberg, der Bezirksleuung des Gewerk⸗ vereins deutscher Metollarbeiter (H. D.), dem Vervand Baye⸗ rischer Metallindustrieher, Ortsgruppen Nürnbherg, Augsburg und München, dem Boyerischen Inkustriellen⸗Verband, Orts⸗ gruppen Nürnberg, Augsburg und München, der Vereinigung der Spiel⸗ und Metallwwaren⸗Fabrikonten von Nürnberg, Fürth und Umgebung und der Verenigung für Feimechanik und Optik am 24. November 1919 abgeschlossene Kollettiv⸗ abkommen zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeits bedingungen in der Metallindustrie ausschließlich des Handwerks wird für den genannten Berufskreis gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Städte Augsburg, Fürth, München und Nürnberg für all⸗ gemein verhindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit be⸗ ginnt mit dem 24. November 1919. Mit dem gleichen Zeit⸗ punkt tritt die allgemeine Verbindlichkeit des Tarifvertrags Die all gemeine Verbind⸗ lichteit erstreckt sich nicht auf die Augsburger Uhrfederindustrie. Ihre Ausdehnung auf diese bleibt vo behalten.

Der Reichsarbeitsminister. I N. DWr. Fizler.

Das Tarifregister und die Registerakten nnen im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW.. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Torisvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsmin isteriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdrusck des Tarispertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 4. Mai 1920. 1t

Der Registerfübrer. Sarassa.

u““

Bekanntmachung.

Unter dem 4. Mai 1920 ist au! Blatt 119 lfd. Nr. 3 des Tarireegisters, betreffend den Tarifvertr ag vom 6. Februar 1920 für die Stoffhandschuhindustrie im Ge biet des Freistaats Sachsen und für die in dem Orte Rußdorf in Sachser⸗Alten⸗ burg gelegenen Betriebe der Stoffhandsch uhin dustrie, eingetragen worbden:

Die am 6. Februar 1920 abgeschlossene Tarifverein⸗ barung zu dem für allgemein verbindlich erhärten Tarif⸗ vertrag vom 8. November 1919 wird für denselben Berufs⸗ kreis und das gleiche Tarifgebiet mit Wirkung vom 16. Januar 1920 für allgemein verbinolich erklärt.

Der Reichsarbeitsm inister. J.A.: Siefart.

Das Tarifregister und die Reg sterakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luise nstraße 33/34, Zimmer 161 während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarispertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeits ministeriums verbindlich ist, können von den Vertragspar teien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen

Berlin, den 4. Mai 1920. Der Registerführer. Sarassa.

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Nichtamtliches. (Fortsetzung aus dem Hauptblatt.]

Sachsen.

Nach einer Mitteilung des Wehrkreiskommandos 4 sind die im Auftrage der Fächsischen Regierung durchgeführten militärischen Maßnahmen in Südwestsachsen im wesentlichen beendet. Die äächsische Regierung hat den über die Kreishauptmannschaft Zwickau und über die Amts⸗ hauptmannschaft Glauchau verhangten Ausnahmezustand mit dem 12. d. M. wieder aufgehoben⸗ Der größte Teil der Truppen ist inzwischen abbefördert. Plauen, Glauchau und Fraukenberg bleiben bis auf weiteres mit stärkeren Truppey⸗ abteilungen belegt. Diese Abteilungen sind befähigt, jederzeit Streifen in das umliegende Gebiet zu unternehmen, um

Tarifvertrag vem vom 15. Oktober 1919 zur

etmaigen neuen Versuchen verbre cherischer Elemente, die Ruhe und Sicherheit zu stören, sofort mit Nachdruck entgegentreten

zu können.

Oesterreich.

Der Staatssekretär für Finanzen unterbreitete vorgestern in der Nationalversammlung den dritten Nachtrag zum Finanzpesetz, darunter auch die Erhöhung der Staatsaus⸗ gaͤben um 3594 Miliienen auf 16 873 Millionen, der Staats⸗ einnehmen um 1857 Millionen auf 6295 Millionen und des Abganges um 1739 Millionen auf 10 579 Millionen. Zur Deckung der neverlichen Erhöhung soll der Stoatssekretär sür Fmanzen, wie „Wolffs Telegrophenhüro“ meldet, zu weiteren Kreditoperationen bis zum Höchstbetrage von 1730 Millionen ermächtigt werden. Als außerordentliche Aufwendung für die Einsührung von elektrischer Zugförderung sind im Nachtrag 35 Millionen vorgesehen. v 11A1AX4X“

Ungarn

In der Nationalversammlung forderte der frühere Minister Szterenyi im Laufe der Aussprache über das Ministerverantwortlichkeitsgesetz, daß die Mitgli eder der Regierung Karolyi von den ardentlichen Gerichten zur Verantwormng gezogen mwürden, da sie eine gesetzwidrige Re⸗ cierung gebildet hätten. Ezterenyi sagte dem „Wolfsschen Telegraphenbüro“ zufolge u. c.: „Wir sind eine köniastreue Nation und dem gekrönten König zur Treue verpflichtet.“ (Stürmischer Beisall und Händetlatschen bei den Christltch⸗ nationalen, Widerspruch bei den kleinen Landwirten.) Präsident Rakovszky: Hier darf man nicht gegen den gekrönten König sprechen. (Großer Beifall bei den Christlichnationalen, Rufe bei den kleinen Landwirten: Wo ist denn der König?) Präsident Rakovszky Jerensalls ist er irgendwo. Abgeordneter Kerekes erklärte, er sei royalistisch gesinnt, aber gegen die Habsburger. Die Vorlage wurde schließlich angenommen.

Im Ausschuß für Aeußeres betonte Andrassy bei der Besprechung des Friedensvertrags, wenn man diesen Frieden onnehme, ohne daß dies unbedingt notwendig sei, dann setze man die Zukunft der Nation aufs Spiel, wenn man ihn aber zu einer Zeit nicht annehme, wo man ihn an⸗ nehmen müsse, weil Ungarn nicht stark genug sei, um mit den Folgen der Nichtannabme zu rechnen, so würde die Nation in den Tod getrieben werden. Er sei überzeugt, daß ein frucht⸗ loser und ergebnisloser Versuch auch die letzten Kräfte der Nation erschöpfen würde. Der Prösident der ungarischen Friedensdelegation Graf Albert Apponyi informierte dann den Ausschuß eingehend über die Tätigkeit der Friedens⸗ delegation.

Eine stark besuchte Versammlung von Vertretern ungarischer Vereine und Körperschasten im großen Saal der Akademie der Wissenschaften in Budapest zum Einspruch gegen den Gewaltfrieden entsandte Abordnungen zum Reichsverweser von Horthy, zum Ministerpräsidenten Simonyi⸗ Semodam und zum Prösidenten der ungarischen Friedens⸗ delegation, Grafen Albert Apponyi. Der Reichsverweser von Horthy forderte zum Zusammenhalten und zur gemein⸗ samen Arbeit auf, zu welcher der unerschütterliche Glauben an Ungarne gexechte Soche und Zukunft Kraft geben werde. Der Ministerpräsident Simonyi⸗Semadam antwortete in ähn⸗ lichem Sinne und Graf Albert Apponyi betonte die ge⸗

schichtlichen Rechte Ungarns. V

8 Großbritannien und Irland.

Das jetzt veröffentlichte Gesetz über die britische Staalsangehörigkeit und die Stellung der Aus⸗ länder bestimmt, dem „Reuterschen Büro“ zusolge, daß ein Ausländer weder ein Lotsenattest im Vereinigten Königreich erhält, noch als Kapitän, Erster Offizier oder Oberingenieur auf einem englischen Hondelsschiffe oder Fuscherfahrzeug tätig sein darf außer in den Fällen, wo solche Scheffe in der Regel zwischen nichtenglischen Häten verkehren. Ausländer, die eine Beschemwigung daröber vorlegen könrnen, daß sie während des Krieges auf britischen Schifsen gute Dienste geleistet haben, sind von der letzteren Maßnahme ausgenommen.

Im Unterhaus murde vorgestern der Staatshaushalts⸗ voronschlag in zweiter Lesung angenommen. Auf eine Anfrace erwiderte Bonar Law, 8 de vom Völkerbund einberufene Finanzkonferenz wohrscheixlich Ende Mai oder Anfang Juni in Brüssel staufinden mwerde. Jedenfahs werde sie nach ver Zusommenkunft von Spag stotifinden. Der Schatzkanzler Chamberlain teilte dem Hause mit, daß die Wieder⸗ gutmochungskommission beabsichtige, von Zeit zu Zeit eine Uebersicht über die Einnahmen aus den feindlichen Ländern und die on feindsiche Länder geschuldeten Beträge zu veröfsentlichen. Ein Milglied des Hauses stellte im weiteren Verlauf der Sitzung wiederum eine Anfrage, betreffend die Auslieferung des vormaligen deutschen Kaisers, worauf der Untersiaatssekretär im Auswörtigen Amt Cecll Harmsworth antwontete, ein besonderer Bericht über diese Angelegenheit sei noch nicht eingegangen. Die Regierung sei sich aber der Wichtgkeit der Frage vohlkommen bemußt und behalte sie dauernd im Auge. Auf verschiedene Anfragen an die Regierung über ein Telegramm des Königs an Pilsudsti erkläre Bonar Lam, die Regierung hätte schon vor Beginn der polnisc en Gegenofsensive die Absendung dieses Telegromms beschlossen. Es stehe nicht im Zusammenhang mit dem militärischen Auftreten Polens in der Ukraine, von dem die englische Regierung keine Vorkenntnis gehabt habe.

. Frankreich.

Der Botschafterrat beschäftigte sich vorgestern vor⸗ mittag unter dem Vorsitz Jules Combons mit dem Handels⸗ regime in Deutschland und bestimmte, daß die in Artikel 347 des Versailler Vernogs vorgesehene internattonale Donau⸗ kommission demnächst zusammentreten soll. Ferner ge⸗ nehmigte er das Abkommen, das der Oberkommissar von Danzig, Sir Reginald Tower, mit den Vertretern Polens über die Verpflegung Polens abgeschlossen hat. Die nächste Sitzung des Botschafterrats findet heute statt.

Nachdem die deutsche Regierung offiziell mitgeteilt hat, daß die deutschen Truppen im Ruhrgebiet auf die ver⸗ einbarie Stärke herabgesetzt seien, läßt, wie bereits gemeldet, der General Nollet eine Nachprüfung vornehmen. Wie „Wolfss Telegraphenbüro“ meldet, werden die französischen und belgischen Truppen, wenn das Ergebnis der Nachprüfun mit den offiziellen deutschen Angaben überemstimmt, die enlich auf dem rechten Rheinufer besetzten Städte wieder räumen.

Die parlamentorische Gruppe der Sozialisten, der Nationalrat der sozialistischen Partei und deren ständiger Ver⸗ waltungs ausschuß erlassen einen Protest gegen den Beschluß der Regierung, eine Untersuchung mit der Absicht auf Auflösung gegen den allgemeinen Gewerk⸗ schaftsbund (Confédération Gérérale du Travail) ein⸗ uleiten. Das Vorgehen der Regierung wird als ein Gewalt⸗ sneich bezeich et. Auch die „C. G. T.“ hat einen Protest erlassen, in dem sie erklärt, sie habe eine legale Exipenz, die sie sich nicht nehmen lasse. Auch das Zentralkomitee der Liga sür Menschenrechte protestiert gegen das Vorgehen. Die Untersuchung gegen die „C. G. T.“ ist damit hbegonnen worden, daß an ihrem Sitze sowie bei ihren fünf führen der Gemwerk⸗ schaftsführern, darunter auch bei Jouhaux, Haussuchungen gehalten wurden. Es wurden überall Papiere beschlagnalmt. Im Laufe des Dienstags sind übrigens sowohl in Paris als auch in der Provinz viele Verhastungen von Streikführern vorgenommen worden.

Rußland.

Die Sowjetregierung hat nach Meldungen englischer Blätter der armenischen Regierung migeteilt, sie sei bereit, Armenien unter solgen den Bedingungen anzu⸗ erkennen: Armenien enthält sich aller feindseligen Hond⸗ lungen gegenüber Rußloand, Handels⸗ und diplomatische Be⸗ ziehungen werden angetnüpft. Die gefongenen armenischen Kommunisten werden in Freiheit gesetzt. Die Sowjetregierung ihrerseits betrachtet ale Moßregeln, die durch das frühere zaristische Regime gegen Armenien getroffen wurden, als auf⸗ gehoben und verpflichtet sich, der armenischen Republik ihren Anteil aus dem russischen Staatsschatze auszuzahlen.

Italien.

In der Kammer brachten die sozialistischen Abgeordneten am Dienstag einen Antrag, betreffend die Zwischenfälle, die sich kürzlich bei dem Personal der Postverwaltung ereignet haben, ein. Der Ministerpräsident Nittiverlangte die Ablehnung des Antrags und stellte, wie „Wolffs Telegrapher büro“ meldet, die Vertrauensfrage. Die Mitglieder der Volkeportei kündigten an, daß sie für den von den sozialistischen Parteien eingebrachten Antrag stimmen würden. 309 Abgeordnete waren anwesend. Bei name tlcher Abstimmung stimmten für den Antrag 193, dagegen 112 Abceordnete, bei vier Stimm⸗ enthaltungen. Ter Kommerpräsident teilte daraufhin mit, doß der Ministerprösident am Mittwoch bei Beginn der Sitzung die Demission des Ministeriums bekanntgeben würde.

Der König hatte am Mitlwochnachmittag wegen der Ministerkrise eine Besprechung mit Nitti, Tittoni und Orlando. 1

Polen.

Nach einer Reutermeldung aus Warschau haben die Streit⸗ kräfte der Bolschewisten, verstärkt durch Truppen aus dem Norden und Süden, am 10. Mai den Dr jepr überschritten und die polnische Stellung, die den Zugang zu Kiew schützt, angegriffen. Die Polen hielten ihre Stellungen und nahmen zwei feindliche Bataillone gefangen. Feindliche Flug⸗ zeuge haben Kiew mit Bomben belegt. v

Tschecho⸗Slowakei. Abgeordnetenkammer und Senat werden am Mittt⸗ woch, den 26. Mat, zusammentreten. Eine gemeinsame Sitzung der beiden Kammern zur Wahl des Präsidenten der Republik wird am 27. Mai stattfinden. ö

Dänemark.

Da der deutsche Gesondte in einer Note vom 11. Mai die Aufmerksamkeit des dänischen Ministers des Aeußeren darauf lenkte, daß er bei semem Besuch im Ministerium des Aeußeren am 7. Mai den Minister des Aeußeren gefragt habe, ob die dänische Regierung bereit sei, eine Uebereinkunft mit der deutschen Regierung, betreffend den Schutz der schleswigschen Minderheiten abzuschließen, hat der Minister des Aeußeren Scavenius laut Meldung des „Wolffschen Telegrophenbiwos“ am 12. Mai dem deut⸗ schen Gesandten mitgeteilt, die bei der genannten Gelegenheit vorgebrachten Aeußerungen seien von ihm nicht als Vor⸗ schlag, sondern nur als zufällige Bemerkung in der genannten Sache aufgefaßt worden. Der Ministec habe daher die Sache seinen Kollegen nicht vorgelegt, was andernfalls geschehen wäre. Weiter wurde dem deusschen Gesandten mitgeteilt, daß der Minister des Aeußeren, da jetzt aus der obengenennten Note hervorgehe, daß die ihm am 7. gemochten Aeußerungen als eigentlicher Vorschtag, betreffend den Abschluß eines Ueber⸗ einkommens über die Rechtsstellung der Minbderheiten, ver⸗ standen werden sollten, die Sache mit seinen Kollegen erörtert habe und daß die dänische Reglerung im gegenwärtigen Zeit⸗ punkt bedauere, sich nicht imstande zu sehen, Verhandlungen mit Deutschland in dieser Frage aufzunehmen.

1 Amerika.

Der Präsident Wilson hat dem „Reuterschen Büro“ zu⸗ folge eine Bill unterzeichnt, die eine Abänderung zum Deportations gesetz darstellt und die Deporlation von Deut⸗ schen und anderen Ausländern, die wahrend des Krieges interniniert waren, zuläßt.

Der bieherige Direktor für das Eisenbahnwesen, Hines, ist im Begriff, mit einem vertraulichen Auftrag des Präsidenten Wilson nach Europa abzureisen. Der Zweck seiner Entsendung ist obiger Quelle zufolge, die Besitzrechte an den Schiffen festzustelen, die gegenwärtig unter deutscher Flagge auf der Donau, der Elbe, dem Rhein und der Oder verkehren. Die an der Angelegen⸗ heit interessierten Nationen, Belgien, die Tschecho⸗Sllowakei und vele hatten Wilson um Ernennung eines Schiedsrichters gebeten.

Der Senats ausschuß für Aeußeres hat in einem Bericht einstimmig eine Entschließung befürwontet, die den Präsidenten auffordert, Kriegsschiff⸗ und Marine⸗ soldaten nach Batum zu senden, um das Leben und Eigentum der Amerikaner in Batum und anderen nach Baku führenden Eisenbahnen zu schützen. .

Aus Texas wird gemeldet, daß unser den in Mexiko durch den General Marguia Hingerichteten sich auch der Schwiegersohn Carranzas, Genera Argutla, defand. Das revolutionäre Haupequartier erklärt, daß sich die neue Re⸗ gierung konsolidiere. Huerta sei das Haupt der mt⸗ sächlichen Regierung und General Salvatore habe die Finanzen übernommen. 4““