1920 / 105 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 18 May 1920 18:00:01 GMT) scan diff

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verträge, für die besondere Fachtarisverträge in Geltung sind. Falls künstig für einen Betriebszweig ein besonderer Fach⸗

karifvertrag für allgemein verbindlich erllärt wird, scheidet er

mit dem Seginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarifvertrages aus . Der Reichsarbeitsminister. 8 J. A.: Dr. Sitzler.

Das Tarffregister und die Registeratten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Beilin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regeln ößigen Diensistunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, könpen von den VLertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 7. Mai 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer

1.““

Bekanntmachung.

Unter dem 7. Mai 1920 ist auf Blatt 1033 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Landwirtschoftlichen Arbeitgeber⸗ und Wirtschaftsverband der Provinz Osipreußen, dem Zentrolverband

der Land⸗, Forst⸗ und Weinbergsarbeiter Deutschlonds und dem Deutschen Landarbeiterrnerband am 10. Februar ch adan⸗ Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen der Schweizer (Kohmelker) wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) sür das Gebiet der Provinz Ostpreußen mit Aus⸗ nahme des Kreises Elbing für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920. 8 Der Reichsarbeitsminister J. A.: Br. Sitzler.

Das Tarifregister und die Regifterakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Lui er straße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingeseben werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrgg infolge der Erklärung des Reichbarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Erstottung der Kosten verlangen. v“ Berlin, den 7. Mai 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Sekanntmachung.

Unter dem 7. Mai 1920 ist auf Blatt 1050 des Tarif⸗ registers eingetragen worden: Der zwischen dem Verband der Tapezierer und verw. Berufsgenossen Deutschlonds, Filiale Nürnberg⸗Fürth, und der reien Innung der Tapeziermeister Nürnberg⸗Fürth mit irtung vom 15. Februar 1920. abgeschlossene Tarifvertrag ur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen im Polster⸗, apezier⸗ und Dekorateurgewerbe wud sür den genannten Berusskreis gemäß 82 der seeednenii vena 23. Dezember 1918 (Re d *⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Slädte Nürn⸗ berg⸗Fürth sür allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginn mit dem 1. April 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler. Das Tarifregister und die R. pieeeie⸗ können im Reichsa 97 minifterium, Verlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Bimmer 1 8 waͤbrend der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag mfolge der Erklärung des Reichkarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarispertrags gegen Gr⸗ stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 7. Mai 1920. Der Registerführer.

—.

Pfeiffer.

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Unter dem 7. Mai 1920 ist ouf Blatt 1029 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Zweigvsrein Dresden des Verbandes der Köche zu Frenksurt a. M. und der Vereinigeng der Dreedner Mistlieder des Internationalen Hotelbesitzer⸗Vereins am 6. September 1919 abgeschlossene Mindestlohntarif sur 8 der Lohn⸗ und Arbeitsbebingungen der Köche m Ga

der Stadt Dresben 885 allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Dezember 1919. Sie erstreckt sich nicht auf Küchenbetriebe in Hotelunter⸗

Der Reichtarbeimsminister. J. A.: Dr. Sitzler.

Das Tarisfregister und die Registeratten köngen im Reichsarbeittz⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Enisenstroße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dien istunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der TParifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeiteministeriums verbindlich b7 können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen. 88 8 8

Berlin, den 7. Mai 1920.

8

der Registerführer. Pfeiffer.

—.—

Bekanntmachung.

Unter dem 7. Meai 1920 ist auf Blatt 1031 des registers eingetragen worden:

Der zwischen der Arbeitsgemeinschaft freier Angestellten⸗ verbände und dem Nordostdeutschen Textilarbeitgeberverband E. V. am 27. Oktober 1919 Tarifvertrag zur 198J8. der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen für die tausmännischen und technischen Angestellten und die Wertmeister in den Texi lfabriken, Färbereien und Wuschanstalten wird ge⸗ mäß § 2 der Verordnung vom Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Orte Berlin, Charlotten⸗ burg, Neutölln, Plötzensee, Siemensstadt bei Berlin, Tegelort bei Berlin, Baumschulenweg, Borsiawalde, Britz, Buchholz, Teehs. Friebrichsfelde, Grunewald, Haiensee, Heinersdorf,

ohenschönhausen. Johannisthal, Karlshorst, Lankwitz, Lichten⸗ berg, Lichterfelde, Mariendort, Marienfelde, Niederschöneweide, Niederschönhausen Oberschöneweide, Pankow, Reinickendorf⸗Ost, Reinickendorf⸗West, Rosenthal, Rummelsburg, Schmargendorf, Schöneberg, Steglitz, Stralau, Südende, Treptow, Weißensee, Wilhelmsberg Grünau, Adlershof, Cöpenick und Spindlersfeld für allgemein

1

1920 ab⸗

thausgewerbe wird gemäß § 2 der Perordnung vom 23. Dezember 1918 Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet

23. Dezember 1918 (Reichs⸗

Wilmersdorf, Wittenau,

verbindlich erklärt. Die ellgemeine Berbindlichleit bezinnt mit dem 1. März 1920. v Der Reichsarbeitsminister J. A.: Dr. Sitzler.

as Tarifregister und die Retzisteratten kbunen im Reichsarbeits⸗ ns Berlin NW. 6, Lutsenstraße 161, brend der regelmäßzgen Diensistunden eingeseben werden. rbeitgeber und Arbeitwehmer, für die der Karifvertrog infolge der Ertlärung des Neiebarbeitswinisteriums verbindlich ist, können n den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen rstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 7. Mai 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

kanntmachung.

Unter dem 7. Mai 1920 ist auf Blott 651 Isd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Zentrolverband der Angestellten, Be⸗ zirk Groß Berlin, und dem Arbeitgeberverhand Berliner Tapisseriefabrikanten mit Wirkung vom 1. Januor 1920 asge⸗ schlossene Nachtrag zu dem allgemein verhindlichen Tarif⸗ vertrage vom 11. November 1919 zur Regelung der Ge⸗ halts⸗ und Anstellun gevebdingungen für die kausmännischen An⸗ gestellten im Tapisseriegewerbe wird gemäß § 2

allgemein verbindlich erklört. begimnt mit dem 15. Januar 1920. 1 Der Reichsarbeitsminister.

J. A.: Dr. Sitzler.

Pas renh. und die Registeratten arbeitéministerium, Verlin NXW. 6, Lutsenstraße 33/34, Zienmwer 161, während der regelmahigen Diensistunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und der Ertlärung des Reichgarbeitemtnifterinms verbindlich ist, können ven den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 7. Mai 1920.

Der Registerführer.

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Bekanntmachung.

Unter dem 7. Mai 1920 auf Blatt 1028 des Terif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen den Meiereiverband für Westfalen, Lippe und Waldeck E. V. zu Münster i. W. und dem Verein der Molkereifschleute fuͤr die Provinz Westfalen am 22. Dezember 1919 abgeschlossene Tarisvertrag zur Rogelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der Angestellten im Molkerei⸗ eeaeh. wird gemäß 2 der Verordnung vom 28. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Provinz Westfalen für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. März 1920. Vorstehende Verfügung ersetzt nicht die für eine Ueberschreitung der gesetz⸗ lichen Arbeitszeit ersorderliche Ausnahmebewilligung des zuständigen Demobilmachungs kommissars.

8 Der Reichsarbeitsminister. 3 J. A.: Dr. Sitzler. 1 8

Das fifregister und die Neeaeenn können im Reichs⸗ arbelleministerium, Berlin NW. 6, Luisenstroße 38/34, Zimmer 161, während der nee heen Dienststunden eingesehen werden⸗

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarispertra infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. 11“

Berlin, den 7. Mai 1920.

Der Registerführer.

Bekannimachung.

Unter dem 7. Mei 1920 ist auf Blaut 1025 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Arbeitgeberperbend der Deutschen Buchhändler, Ortsgruppe Stuttgart, dem Angestellter verband des Luchhandels, Buch⸗ und Zeitungsgewerbes, dem Deutsch⸗ Rationalen Handlunge gehilfenverband, dem Gewersscheftsbund der Angeßellien, dem Verband der weihlichen Handels⸗ und Bürvengestellten E. V. und dem Zentralverband der Angestellten,

Cau Württemberg, in Stuttgart, am 8. Navem ber 1919 ab⸗ Reichsverbend vegistert eingetragen wordon: sowie die vom at wöFen.

eschlsssene Tarifpertrag, Fein sich der entscher Angestellten augeschlossen hat, 1. Januar 1920 ab vereinbarie Teuerungssulgge zur Regelung

der Gehalts⸗ und Anfellunge bedir qungen für die buchhänd⸗

Musikalienhandet werden gemä 2 der Perordnung 23. Tegember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. des Stodtbezirts Fsttsseie und der eingemeindenan Vororie sͤr allgemein verbindssch erklärt. Die ahgemeine Verbind⸗ lichteit beginnt mit dem 15. April 1920. 86 Pear Reichsorbeizsminister.

J. A.: Dr. Sitzler.

Das Tarkfretzister und die Registerakten körntzen im Reichsenbeitt⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dien sistunden eingesehen werden,

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Karisvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeiteministeriums verbindlich ist, können pon den 8Iee einen Ahdzuck des Tarisvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen. 8 Berlin, den 7. Mai 1920.

8 Wer Registerführer.

Bekanntmachung.

Unter dem 7. Mai 1920 ist auf Blatt 1027 des Tarif⸗ registers eingetragen mworden:

Der zwischen dem Arbeitgeberverband der Eisen⸗ und Metallindustrie von Remschei'd und Umgegend C. V., dem Zweckverband der Klein⸗ und Mittelfabrikanten von Remscheid und Umgegend E. V., der Arbeitsgemeinschast freier Ange⸗ stelltenverbände und dem Gewerkschastsbund der Angestellten an Stelle des allgemein verbindlichen Tarifvertrages vom 5. Juli 1919 abgeschlossene Tarifvertrag vom 21. Februar 1920 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbebvingungen

der technischen Angestellten des Großhandels und der Industrie vom 23. Dezember 1918

den Stadtkreis Remscheid für und Uctireratt n äfte und

wird gemäß § 2 der Verordnumg vom (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für

allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlich 8

der Ver registers &

ordnung vom 28. Desember 1918 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Zweckverbandes Groß Berlin ebenfalls für Die allgemeine Verbindlichteit

Siie erstreckt sich nicht au Arbeitsverträge, Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge Zweig dieses

Veuthen

E. V, Erunpe Oberschlesien 53 C,I;. e —. Iw 8 . 2. 8

lerischen und kaufmännischen s tes im Buch⸗, Kunst⸗ und Angestelltenverbände,

vom

1456 für bas Gebiet

Tarifvertrag zur

bedingungen der kauf

baginnt mit dem 1. Jarwar 1920. Mit dem gleichen Zeit⸗ punkt tritt die allgememe Verbindlichkeit des Taritvertrages vom 5. Juli 1919 außer Kraft. Sie erstreckt sich nicht auf

Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarifvernäge in Geltung sind. Falls künftig für einen Großhandels⸗ oder

Industrie⸗

zweig ein besonderer Fachtarifvertrag für allgemein verbindlich

erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allgemeinen Ver⸗ bindlichkeit aus dem Geltunasbereich des allgemeinen Tarif⸗

vertrages aus 8 Der Reichsarbeitsmmister. J. A.: Dr. Sitzler.

Das Tarifregister und die Registeratten können im Reichsarbens⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der eehmnes Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reickszarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlengen.

Berlin, den 7. Mai 1920.

SDOer Registerführer.

Bekanntmachung.

Unier dem 7. Mai 1920 ist auf Blatt 1023 des Tarif⸗ etragen worden:

Die zwischen dem Verein Bayerischer Kinematographen⸗ Intoressenten, Sitz München E. B., und dem Deutschen Trank⸗ portarbeiter⸗Verband, Ortsverwaltung München, am 18. Fe⸗

Pfeiffer.

bruar 1920 abgeschlossene Tarifvereinbarung zur Regelung

der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen für die Angestellten im Licht⸗ spielgewerbe wird gemäß § bder Verordnung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) sür das Geviet der Stadt München allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. April 1920. ʒ für die besondere Fachtarifverträge in Geitung sind. Falls künftig für einen

ewerbes ein besenderer Fachtarifvertrag für all⸗ gemein verhindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarifvertrags aus. 3 8

Der Reichzarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.

Das Fertfreaice und die sierakten können im Reichs⸗

arbeitsministerium, Berlin NW. 0, uisenstraße 33/34, Zimmer 161,

während der regelmaäͤßigen Dienstseunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, lür die der Tarisvertrag infolge

der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können

gegen

von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tartfvertrags Grstattung der sten verlangen. Berlin, den 7. Mai 1920. Der Registerführer.

Bekanntmachung.

Umier dem 7. Mai 1920 ist auf Blatt 1022 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Zentralverband der Bäcker, Konditoren und verwandten Berussgenossen Deutschlands, Zahlstelle Chemnitz, und der SrIen teberhaßlau und Umgegend am 5. De⸗ zember 1919 abgeschlossene Tarifvertrag nebst Anhang zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen im Bäcker⸗ gewerbe wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Bereich des sendass

Pfeiffer.

bezirks der Bäckerinnumng Niederhaßlau und Umgegend für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Berbindlichkeit begium mit dem 15. März 1920. 1 Der Reichsarbeitsminister. 88

J. A.: Dr. Sitzler..

Das T. ministerium, Berlin NW. 6, Luisen ge 33/34, Junmer 161, während der regelmäßigen Dienft mwuden eingesehen werden.

rbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge der Erklärung des Reichzarbeitéministeriums verbindlich ist, können von den Vertra parteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen⸗ escte

Berlin, den 7. Mai 1920. be⸗

Der Registerführer. Pfeiffer.

1“ Hekanntmachung. 8 8. Unter dem 7. Mai 19890 ist arf Blatt 1021 des Tarif⸗

Gewerkschafisbund der Angestellten in Verband dea Zentralheizungsindustrie der Arbeitsgemeinschaft freier Bezirbskartell Oberschlesien, und dem Gewerkschaftsbund laufmännischer Angestelltenverbände, Landes⸗ ausschuß Oberschlesion, am 25. September 1919 abgeschlossene hegelung der Gehalts⸗ und Anstellungs⸗ fmännischen und technischen Angestellten in den Gewerbebenieben der Zentralheizungsindustrie wird gemäß § 2 doer Verorduung vom B. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet von Oberschlesion (Reg⸗⸗ Bez. Oppeln) für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine

Der zwischen dem O. S., dem

Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Dezember 1919.

Der Reichsarbeitsminister. 8 8. A.: Pr. Sihler.

Dar Tessfestenn"g desFejthaagn können imn Reichsasbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßtgen Diensistunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Ahdruck des Larifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. 8 8

Berlin, den 7. Mai 19220.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 8. Mai 1920 ist auf Blaott 1084 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Die zwischen der Interessengemeinschaft der Lüdenscheider Angestelltenverhände und dem Arbeitgeberverein für Lüdenscheid und Umgegend am 30. Mai 1919 abgeschlossenen Verein⸗ barungen nebst Nachträgen vom 6. November 1919 und 7.,14. Januar 1920 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungs⸗ bedingungen der kausmamt schen Angestellten in gewerblichen Betrieben und Geschäften mit Ausnahme der reinen handels⸗

ister und die Registeralten können im Reichsarbeits⸗

Betriebe (Geld⸗ und

frebithandel, Handelsvermittlung, Spedition, Kaufhäuser und onstige offene Verkaufsstellen) wird gem 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezem ber 1918 (Reschs⸗Gesetbl. S. 1456) r das Gebiet des Stadtkreises Lüdenscheid für allgemein ver⸗ bindlich erklärt. Die Ausdehnung der allgemeinen Verbind⸗ lichkeit auf die reinen handels⸗ und verkehrsgewerblichen Ge⸗ chäfte und Betriebe sEGad⸗ und Kred ithandel, delsvermitt⸗ ung, Spedition, Kaufhäuser und sonstige offene Verkaufsstellen) und auf die Landgemeinde Lüdenscheid im Rahmedetal bis Altroggenrahmede und auf Mühlenrahmede bleibt vorbehalten. Die allgemeine Verbindlichkeit begimnt mit dem 15. April 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Gewerbezweig des Berusskreises ein besonderer Fachtarif⸗ vertrag für allgemein verbindlich erklärt wird, scheidet er mit dem Beginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungs⸗

bereich des allgemeinen Tarisvertrags aus.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.

Das Tanfrefäfts und die Registerakten können im Reichsaxbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 38/34, Zimmer 161, während der regelmäͤßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarkfvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertrogtparteien einen Akbbvruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen. 8 1”¹ Berlin, den 8. Mai 1920.

Der Registerführer. Pfeiffe

——

Bekanntmachung.

dem 8. Mai 1920 ist auf Blatt 1036 lfd. Nr. 3 in Fortsetzung von Blatt 306 des Tarifregisters, betreffen d den E11“ vom 31. Dezember 1919 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen für die kausmänni schen Angesellten in den Betrieben des Lebens mittelgroß⸗ handels für das Gebiet der Kreishauptmannschast Leipzig, ein⸗ getragen worden:

Die am 21. Februar 1920 abgeschlossene Vereinbarung

dem allgemein verbindlichen Tarifvertrage vom 81. De⸗ ember 1919 wird für denselben Berufskreis und das glei Parifgebiet mit Wirlung vom 1. Februar 1920 für allgeme verbindlich erklärt. Der Reichsarbeitsminister.

F. A.: Dr. Sitzler.

Das Tarifregister und die Dicgisterehnen können im Reichs⸗ arbeileminifterium, Berlin NW. 6, Lui - 33/34, Zinuner 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifpertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitgmsg sertine⸗ verbindlich ist, 1⸗ von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen

rstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 8. Mai 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.

S 1“

Unter

11““

1“

Umter dem 8. Meai 1920 ist auf Blatt 841 Ifd. Nr. 2 des Tarifregisers, betressend den Tarifvertrag vom 28. Ok⸗ tober 1919 für die vse. Arbeiter in der Textilindustrie, mit Nusnahme der Nähfadenfabrikation für das rechterheinische Bayern füdlich der Donau, eingetragen worden:

Die am 3. Februgr 1920 abgeschlossene Vereinharung zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrage vom 2. Oklober 1919 wird für denselben Berufskreis und das gleiche Tarif⸗ gebiet mit Wirkung vom 15. Februar 1920 für allgemein ver⸗

bindlich erklärt. 1 Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.

Das Toc seeäft und die Registerakten v im Rei ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 28/54, immer 161, der regelmößigen Diensistunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Fek süfolge der Ertlärung des Reichsarbeitsministertums verbindlich 89 köͤn von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvernogs gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 8. Mai 1920.

Der Registerführer. Pfeiffer.

Kichtautliches. (Fortsetzung aus dem Hauptblatt.) Deutsches Reich.

Ign der em 17. Mai 1920 unter dem Porsitz des Reichs⸗ aantsee⸗ Dr. Davib abgehaltenen Vollsitzung des Reichs⸗ rats wurde den Eutwürfen: a. einer Varlage über Errichmng des Verkehrsbeirats beim Reichspostministerium, b. einer Ver⸗ ordnung, betreffenb Aenderung der g- e. eimner Ver⸗ ordnung über Teuerungszuschläge zu den Gebühren sir en und Sachverständice sswie zu den Tageoeldern und Reisekostan der Echöfsen und Geschworenan, d. eines Gesetzes über die Eutschäbigungsanspruche verhasleter sder verurteilter Elsaß⸗ Lothringer zugestimmt.

Der Reichsrat versammelte sich beute einer Voll⸗ sitzung; vorher hielten die vereinigten Ausschuͤsse für Volks⸗ wirtschaft für die vereinigten Ausschüsse für Haushalt und Rochnungswesen und für erkehrswesen, die vereinigten Ausschüͤfse für Volkswirtschaft, sür Verkehrswesen, für Reichswehrangelegenheiten und für Seewesen, der Auss für Voltswirtschaft, die vereinigten Ausschüsse für Haushalt und Rechnungswasen und für imere Verwaltung, die vereinigten Ausschüsse fur innere Verwaltung, für Rechtspflege und für Haushalt und Rechnungswesen, sowie die vereinigten Ausschösse für Volkswirtschaft, für Haushalt und Rechnungswesen und für Rechtspflege, Sigungen.

Der Vorsitzende der Deutschen Friedensdelegation in Paris hat nach Meldung des „W. T. B.“ dem Prästidenten der Friedsnskonferm folgende Note übergeben:

Herr Präsident! Wie der deutsche Bevollmächtigte bei der Internationalen Kommission in Flensburg auf Grund von Mit⸗ teilungen des Generalsekretärs der Kommifsion, Herrn Brudenell⸗ Bruce, und des vorwegtschen Mitalieds, Hertu Heftpe, berichtet, eabsichtigt die Internationale Kommission in der ersten oune

sch! igschen Abstimmungsgebiets alsbald

die dänische Kronenwährun einzuführen. deutsche Bevokmächtigte hat hiergegen sofort Einspruch erhoben. Rach dem Friedensvertrag, Artskel 109. Nr. 3, letzter Absatz, hat Danemark wohl das Recht, nach Beeüiad shʒns mit

der Internationalen Kommifsion die erste Zone unmittelbar nach

Verkündigung des Abstimmungsergebnisses durch ühr⸗ Milltär⸗ und Verxwaltunggbehörden besetzen zu lassen. Laut Artitkel 110 gebt aber die Gouveränitét über das abzutretende Gebiet erst nach endgültiger Festlegung der Grenze auf Dänemark üͤber. Bis dahin befitzt Däne⸗ mark nur diezjenigen Rechte, die im Artikel 109 Nr. 2. angegeben sind. Die Münzhobeit gehört dazu nicht. Diese verbleibt viel⸗ mehr einstweilen bei Peutschland. Die Heutsche Regierung kann daher der Ewführung der Kronenwähruns nicht ½

„Die wartschaftlichen Mißstände, womit die Absicht der Einführung der Kronenwährung begründet wird, machten sich schon vor der Abstimmung fühlbar, weil infolge dänischer Propaganda viele Einwohner ihre Geschäfte, Käusfe und An⸗ estehten⸗ verträge in Kronenwährung abschlossen und sich damit tatsächlich in schwere Wirtschaftsnot brachten. Durch die Verzögerung der Grenz⸗ festsetzung ist der Uebelstand noch weiter gesteigert worden, er wird aber durch Einfübrung der Krovenwährung nicht behoben, sondern vielmehr auf die zweite Zone des Abstimmungsgebiets ausgedehnt; auch die nach der Pbsicht der Internationalen Kommission einzurichtende Sperrlinie vermöchse ihn nicht zu beseitigen. Durch die Einführung der Kronen⸗

Der

validemrenten,

wäͤhrung würden ferner in der ersten Zone die bis heute in lovaler Weise

im Amte gebliebenen deutschen Beamten infolge der zu erwartenden Teuerung nicht mehr in der Lage sein, ihr Leben dort zu fristen, so daß erneute ungeahnte Echtrierigkeiten im ganzen Abstimmungsgebiete entstehen würden. Es darf darauf hingewiesen werden, daß die Internationale Kommission zur Zeit ihrer Kopenhagener Vorarbeiten dem ihr zugeteilten deutschen Vertreter die Beibehaltung der Mark⸗ wäbrung zugestanden und sich auch in ihrer Proklamation im gleichen Sinne ausgesprochen hat. Im Auftrage meiner Regierung beehre ich mich, vorstehendes zur Kenntnis der alliierten Hauptmöchte zu bringen und die Bitte auszusprechen, dafür Sorge tragen zu wollen, daß die Einführung der Kronenwährung endgültigen Festsetzung der deutsch⸗dänischen Grenze unterbleibt.

Die belgische Fenelgetecets in den Kreisen Eupen und Malmedy nimmt immer rücksichtslosere Formen an. „W. T. B.“ berichtet darüber folgendes:

Nachdem die Belgier vom ersten Tage systematisch die Volksbefragung im Keime zu ersticken gesucht nachbem sie nach Inkrafttreten des Frisdensvertrags zum Scheine

der She. e b eu,

187 513 Fällen (davon entsallen 4476 auf ahr) und Waisenaussteuer in 21 604 Fällen te Vierteljahr) bewilligt worden. en bis Ende März 1920 48 143 Invaliden⸗ 5355 Witwenrenten,

Stimmlisten ausgelegt haben, sie aber so handhaben, daß schon rein

technisch nur ein verschwindender Bruchteil der Stummberechtigten sich

darin eintragen kann, und nachdem sie gegen die für Deutschland ab⸗

süummenden Personen mit Zwangsmaßnahmen vorgehen, die eine Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz bedeuten, dazu übergegangen, alle Personen, die nach dem 1. August 1914 in die Kreise zugezogen sind, auszuweisen. Den Betroffenen wird nur eine Frist von wenigen Tagen gelassen. Wenn sie das n zum Kurse von einer Mark gleich einem Frank umgewechselte Gel nicht zum Tageskurse vcet was den meisten natüͤrlich un⸗ möglich ist, so wird ihnen ihr bewegliches Gut zurückbehalten. Hunderte von Familien werden hierdurch in die größte Notlage gebracht. Bei der allgemeinen Wohnungsnot können sie nirgends, namentlich nicht in G“ Unterkommen finden. Die Ausweisungen erfolgen im Widerspruch zu dem in den Kreisen gültigen Recht und zu verschiedenen Bestimmungen des Friedensvertrags. Celbft der bel⸗ ische Bevollmächtigte, der in Aachen mit dem deutschen Uebergabe⸗ ommissar verhandelt, hat die Ausweisungen für unzulässig erklärt. Den nachdrücklichen Protest, Friedenskonferenz, beim Völkerbund und bei der belgischen Regierung erhoben hat, lassen. Diese neue, geradezu unmenschliche eei e. ichnert zur Genüge das belgische Gewaltregime in den Kreisen Eupen und Malmedy. „— dieser offenkundigen Tatsachen wollen belgische Ab⸗ eordnete und Minister die Welt glauben machen, daß in diesen argn Helgien das Regiment mit Milde, Wohlwoöllen und ausübe, und daß elles in schönster Ordnung sei.

——

Einem Artikel der Pariser Ausgabe der „Chicago 88 2he. 8 vom 10. Mei zufolge werden die in der deutschen Presse m eteilten zahlreichen Fälle von Sittlichkeitsverbrechen der ösischen farbigen Truppen in den besetzten 1-v Gebieten von dem französischen Ministerium des Aeußern summerisch in Abrede gestellt. der nämlichen Behörbe behauptet, daß sich in Gebieten überhaupt keine „schwarzen Tru pen“ mehr befänden, wiewohl nacht äglich zugegeben wird, gr sie mit sogenannten „gelben Truppen“ 87 und ebenso von konkasischer Raffe seien, wie Franzosen, Eag! und Amerikaner.

Die Nei eseztasnse muß diese Unterschaidung des französischen Minstoriums zwischen schwarzes und

Gleichzeitig wird von den fraglichees

belegt sind, die indessen französische Bürger

8

verbandos (Zürgerliche ohne D. kraten 21 525, der Kommuni 81 310. Eine

8

den die deutsche Regierung sofort bei der scheinen die belgischen Lokalbehörden unberücksichtigt zu

T. B.“ aus Wien Pröebent

1

Fenessischen Narlich als volsg bedeuvtasgölos ablehnen. Gie

88

erblickt in der Besetzun Landegteile mit franzssischen Truppen afrikontscher Zerkun t, gleichgültig welcher

sein mögen, ein Verhrechen gegen die wilhation, das die rengste Verdammung der gesanisn n Welt heraus⸗ ordert. Was die von srane sischer eite geleugsegen Sittlich⸗ eitsverbrechen dieser Truppen anlangt, so be ndet g. ettie Zussmmenstellung gulhentischer Fälle im Pruck. Die Reichs⸗ regierung bemerkt indessen schon je t, daß Re Anzahl der sannt gegebenen Fälle von Vergewsltisnngen nur Linen gerdezen Fabalf ce fuͤr bas Martye ium der deutschen Frauen in den besetzten Gebieten, deren unssabare Leizen zumsist cuß⸗ begwat⸗ lichun Gchawm gefühl der Oefsentlichteit vesborgen blesben.

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Die Räumung von Frankfurt a. M. durch die Franzosen und Belgier wurde gestern vormittag kurz nach 9 Uhr 9 Zwischenfall heendet. Die Geiseln wurden ent⸗ lassen. Auch Darmstadt und ber

find gestern von den Franzosen gerünmt worden.

Der Rsichsminister des Innern hat an die auf

Grund des Amanahmezustandas eingesetzten Nagier uns Skommissare

den nachstehenden Erlaß gerichtet: Mit Räücksficht auf Lwabz wogen worden, ob der in einem großen Teil des Deutschen R bestehende Ausnahmehustand aufgehoben werden könne. R. weiflicher Prüfung erscheint dies mit Ruͤcksicht auf die gesamte wirt⸗ schaftliche und politische Lage nicht angängig. Die Wahlagitation darf jedoch keines alls unnötig eh werden. G Deshalb ersuche ich ergebenst, von Versammlungg⸗ und Zeitungsverboten un⸗ bedingt K58 soweit nicht unmittelbare Gefahr für die öffent⸗ liche Sicherhelt und Ordnung vorliegt. diese Gebieten etwa bestehende Einschränkungen, z. B. Anmeldepflicht für ersammlungen, Vorlage von Flugblättern vor der Veröffent⸗ Uchung usw. aufzuheben. d d allen politischen Parteien gegenüber ist unbedingt geboten

——

Nach einer im Reichsversicherungsamt angsfertigten Zu⸗ sammenstellung sind von den Landesversicherungsanstalten ausschließlich Posen u. Elsaß⸗Lothringen und den Sonder⸗

2 1 v . .—

äckenk 9 ainz Brückenkopf bei Mainz ewabtt.

die devorstehenden Rsichstatswahlen ist er⸗

88 ah

Auch sind alle auf diesen

bund gegrüuüͤndet

vpationalen solle verhindern, die Führung

32 8

8

V

anstalten ausschließlich der Pensienskasse der Reichseisen⸗

bahnen bis einschlisßlich 31. Psä⸗ renten, 489 399 Krankenr und Witwerrenten, 549 584 Wallenrenten (Rente an Waeisenstamm),

MWirmva⸗

ronten bewilligt worden.

vwrtelt 11 221

ahre 33 435 Inveliderrenten, 4 961 Witwen⸗ und Witwerrenten,

Altersrenten,

Davon sind in dem le 10 450

erten, 772 724 Altersrenton. 6 457 Witwenkranke renten,

389 Witwenkrankenrenten, 11 586 Waisenrenten,

worden.

1920 2 831 083 Invaliden⸗

103 973

357 Zusatz⸗ ten Kalender⸗ ranken rentoen,

25 Zusatzrenten

Infolge Todes oder aus anderen Gründen

gesetzt fn bereits 1 863 121 Imsaliden emen, 360 412 Krankenrenten,

535 340

Pltersrenten, 1

7 953

Witwen⸗ und

Wuüwerrenten,

2661 Witwenkreankanranzen, 50 820 Waisenrenten, 98 Zusatz⸗

renten w

reaten,

rankenrenten,

977

Krankeenrenten,

86 020 Witeen⸗ vnd Witwerrenten,

489 755

Woelsenreaten,

259

hefen. Danach hat sich im C Vierteljahre

Invalidesrenten um 5879,

tersrenten um

eggefallen, so daß am 1. April 1920 noch 907 900 In⸗ 99 287 384

Alters⸗ 3976 Witwen⸗ usatzrenten der Bestand an 4391, Witwen⸗

uvnd Witwerrenten am 3565, Witwenkrankenrenten um 174, aisenrenten um 7027, Zusatzrenten um 7 erhöht und der and an Keankenrontos um 1988 vermindert.

einschließlich 31. Mär! 1920 ist Witwengeld in

Bis

2017 auf das let teilnehmer entfa renten, 253 780 Krankenrenten, Witwenkrankenrenten, 335 176 Waisenrenten, 17 105 741 Witwengelder und 6767 Wais 757 181 Fälle. in der ersten Zone bis zur

die Mahrheitssozialisten 15 sammen mit der Deutschen Vol die eine Listenverbindung einz Demokraten 5 Sitze, die Handwerker 4 hängigen Sozialdemokraten keinen eigenen Sitz errungen. die beiden

ie Liste

das letzte Viertel⸗ (davon entfallen

Auf Kriegs⸗

2n, 2152 Zusatzrenten,

enaussteuern, insgesamt

Mecklenbavg⸗Strelitz. Bei den vorgestrigen Wahlen zum Landtag erhielten

sozialdemokratischen Parteie vorgingen, 18 Sitze und die bürger erhalten.

sind sie vor kurzem—

Braunschweig.

Bei den vorgestern im Freistaat Braunschweig statige⸗ Wahlen zur Landesversammlung entfielen auf der Mahrheitssozialisten 32 690, des Landeswahl⸗

letzten Landtagswahl im

demokraten 58 759, der Landeswahlverband sraten 46 208, die Unabhängigen 51 672. e eigene Liste aufgestellt.

8

en

wesen“. Schöpfer berichiete

1918

8

Degember 1918

Sitze

1

Hesterreich. Die Nationalversammlung erledigte, wie dem „W

Dar

der

Sr g;e. ...en. genheit.

hob die große Bedeutung dem Vertreter der ruffil

getroffen Lkafte,

Oesterrei

habe a sangenen edner schätz!

reichischen

worden seien, Offensive etwa ⸗Ungarn A. ö; verlangt, die

aber seien sie verschwindend. re 1 mider der Führung des Prinzen Karl von Schweden und seiner verstorbenen

emahlin, serner der dänische M sfangenen außsrord

die Zahl der in riegsgefangenen auf trausvorts für den Mann stellen 50 000 Kronen. Die fur den das Budget eingestellte ilionen, die durch freiwill gebracht seien, bedeuteten große

ich viel getan. Redn

chen Sowjet⸗Regierung in Ber und teilte u. a. mit,

Sitze, die Deutschnationalen zu⸗ kspartei und dem Bauernbund, egangen waren, 10 Sitze, die

und die Unab⸗

einen Sitz. Die Renmer haben Bei den letzten Wahlen hatten n, die damals geschlossen lichen Parteion 17 Sitze

emokraten) 33 378, der Deme⸗ sten 2462, der te hl Ortschaften steht n Bei der

aus. lien die Sozial⸗ 621, die Demo⸗

Die Kom mrmisten

emeldet wird, das Budgetkapitel „Heere Kriegsgefangenenkommission über den gegenwärtigen Stand der

der Abmachungen H die mit

Un, Kepp, daß infolge der

20 006 Kriegsgefangene des ehemaligen

freigeworden seien. De den Rücktransport beigestellt Rußland noch besiudlichen öͤfter⸗ Kosten des 0 sich auf 175 Dollar bezw. 20⸗ bis Atransport der Kriegsgefangenen in Summe vor, 200 Millionen

Spenden im ganzen Staate auf⸗ Fammen, für den zu erreichenden Effekt Doch hätten insbesondere die Nordstaaten

für bereits

120 000.

Die

polnische Regierung

der worden

Je⸗ seirgn.

soste die

mnisterpräsident Kramer für die Ge⸗ er hob ferner die Sammeltäͤtigkeit

in England wid hervor und rühmte die vielen Bemühungen

Hautfarbe dos Apostolischen

tuhls.

Er hoffe, daß der Beschluß der Haupt⸗

versammlung der Liga der Roten er;,* der Nationen, den Rück⸗ t

transport

organisieren, tatsäö⸗ Ramen der Nationglversammlun uldigen Opfern des

den uns Humanz

ausschus

solle b sschen

lelbe.

Laut Meldung der 2 der Sinn⸗Feiner in Rozeoniman beschlossen

reichend besiebelt sind, dan im Noifalle essene Entschädigvag gezehlt

Kongreß Ländereien, die nicht fortgenommen werden sollen,

Den Befitzern soll eine angem

Bantr negena) sind 2000 Soldaten gelandet,

werden.

In

über die Grafs Meilen verteilt zu werden. usammenstöße in Soldaten mit einem Ereignisse. Eine völlig ungarteiische Stellungnahme Wie W. T. B.“ bundsrat vorgestern eine geh unter dem Vorsitz 8. 8 1 z vie armenische Frage noch Gegenstand des

Sitzung

Dies Meinund burg 81

der Kriegsaefoagenen unter lich werde durchgeführt werden, an die Mächte

zu erfü Kon.

8 erklärte der

unberufener in wirken, da

Zum Büropräfidenten des Bundos wurd

worden.

Ungarn.

bilfe des Völkerbundes zu

und appelliere in

des Völkerbundes, risges gegenüber die Pflicht der

ist ein deutsch⸗ungarischer Baueru⸗ Im Namen des Organuisations⸗

Staatssekretär im Miaißterium der

allbeutscher ß ein friedli

Minderheiten Dr. Steuer, die neue Organisation vaß das patriotisch gesinnte Deutschtum umter itatsren gelange,

und

es Zusammenarbeiten utschtum und Magyarentum auch weiterhin gesichert

Stewor

Großbeitannien und Irkeret G

aft Cor

er teilte mit, da saustausches unter nsche, dem Völker

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Times“ hat am Sonnabend ein

daß Besitzern

mit Gewalt.

um

in Abständen von fünf englischen

Heute

Londonderry; Maschmengewehr

Italien.

Tittonis.

wiederholten Polizei

sich die und hundert erten ernste

aus Rom berichtet, hielt der Völker⸗ eime und darauf eine öffentliche

den Regierungen bilde, und daß Luxem⸗

bund beizutreten.

Hier

auf verlas Tatsui