(3) Die Weingeistmenge ist nach den Bestimmungen der Wein⸗ geistermittlungsordnung festzuhellen. Probeweise Ermittlung ist zu⸗ lässig, wenn sich bei der Prüfung keine größeren Abweichungen von der Anmeldung erg ben als 2 Hundertteile bei dem Gewicht und der Raummenge und als 1 Hundertieil beim Weingeisigehalt. Bei Trinkbranntwein in Flaschen und bei weingeisthaltigen Erzeugn ssen tann von der Ermittlung des Eene6 , abgesehen werden, wenn keine Zweifel über die Richtigkeit der Anmeldung bestehen.
(4) Wird die nach Abs. 1 verlangte Anmeldung nicht vorg⸗legt oder ist sie unvollständig oder ergeben sich bei der Prasung größere als die im Abf. 3 bezeichneten Abweichungen, so ist der Monopol⸗ ausgleich von dem Gewichte der Waren (§ 4 Abs. 2 der .2 g.n; zu berechnen. Indessen kann beim Eingang von Branntwein u Aether auch in Fällen, in denen die Anmeldung fehlt oder unvoll⸗ ständig oder unzutreffend ist, der Monopolausgleich nach der Wein⸗ v erhoben werden, wenn diese sich trotz der bezeichneten Mängel ohne Schwierigkeiten amtlich festhellen läßt.
5 8.
Wird bei Aether und ätherhaltigen Erzeugnissen der Monopol⸗ ausgleich von der zur Herstellung des Aethers verwendeten Weingeist⸗ menge berechnet, so ist 1,6 Liter Weingeist für jedes volle Kllogramm
Aether in Ansatz zu bringen.
9.
Werden Waren, auf denen slh ovelausgleich ruht, unter zoll⸗ amtlicher Ueberwachung versandt, gelagert oder welter bearbeitet, so haften die Beteiligten für den Monopolautgleich in gleicher Weise wie für den Zoll. Sind nach den zollrechtlichen Befimmungen Er⸗ klärungen über die Uebernahme der Haftung für den Zoll, z. B. in Begleitscheinen und Begleitzetteln, abzugeben, so find diese auch auf den Monopolausgleich auszudehnen.
§ 10. (1) Der Monopolausgleich wird fällig, sobalb die Ware zum freien Verkehr abgefertigt gt.
(2) Die Zahlung des Monopolausgleichg kann bis auf weiteres ebenso wie die Zahlung des Zolles auf Antrag gege⸗ Sicherher leistung auf 3 Monate aufgeschoben werden. 8
§ 11.
Für Trinkbranntwein ist außer dem Zoll und dem Monovol⸗ gusgeich Las Freigeld nach den für inländische Grzeugnisse geltenven Vorschriften zu entrichten. 1
1 Urber die Einnahmen an I2 polauscleich für Branntwein, weingeisthaltige Erzeugnisse, Aether und ätberhaltige Eczeugnisse ist ein besonderes Branntweinmonopolausgleich⸗Einnahn ehuch noch dem Vor⸗ bild der Zoheinnabmebuchs zu föhren. Der Monspolausgleich ist islenmäßts wie ein besonderer Abgabenzweig zu beha deln. Die Abeechnung mit der Monopolverwaltung erfolgt durch die Rechnungs⸗
stelle des Reichsfinanzministeriums.
§ 13.
Der Moncpolausgleich für Essig und Essigsäure ist im Essig⸗ säureverbrouchsangabe⸗Ginnahmebuch zu vereinnahmen und als Ein⸗ nahme arn Essigsäureverbrauchsabgabe zu verrechnen.
§ 14.
Die Zollstellen haben nach den Nummern des siatistischen Waren⸗ verzeichnisses die Waren, für die der Monopolaubgleich enfrichtet ist, mit der Menne nach dem Maßstab des Zolttariss und, soweit der Monepolausgleich von der Weingeistmenge berecnet ist (§ 4 Abs. 1 der Verordnung), auch mit der Weingestmenge, fernor bei Essig und Elsügsäure auch mit der Menge wasserfreier Essigsäure georrnet nach Ginfu rländern für jeden Monat biß zum 5. des folgenden Monats dem Reichemonopolamt mittels Nachweisung mitzuteilen.
15.
Diese Bekanntmachung tritt gleichzeitig mit den § ½ 1 bis 7 der Verordnung über die Erbebung eines Monopolaus gleichs und Er⸗ gärzung des Gesetzes über das Branntweinmonopol vom 38. Mai 1520 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 893) in Kraft. 1
Berlin, den 12. Mai 1920.
Der Reichsminister der Finanzen. . EEEE“
“
Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über die er72 19, Schwerbeschabigter vom 6. 1920 (Reichs⸗Gesetzbl. Vom 17. Mai 1920.
Auf Grund der § 4 und 20 des Gesetzes über die Be⸗ schäfticsung Schwerbeschdigter vom 6. April 1920 (G leichs⸗ Gesetzol. S. 458) wird mit Zuftimmung des Reichgrats das Folgende bestimmt:
† 1.
Das Reich, die bänder und andere Köipe schaften des äffentlichen Rechts haben von ihrem im Vezirk einer Hauvtsürsorgestelle ver⸗ handen en Arbeizeplaͤyen wenisstens zwei vomt Hundart oder, wenn deren Gesamteahl 25, aber nicht 50 wen wenigstens einen Arbeits⸗
latz mit Anem Schwerbeschäbigten zu besetzen.
9 8 Zas Nähme recelt binfichil 8. Betriebe, Büros und Ver⸗ waltungon das Reichs der znen,ge Reicheminlstir mi! Zastimmung des Reichgarbeitemmislers, . derjenigen der nder die Landerregierung, im übrigen die Aufsichtsbehörde im Benehmen mit der Hauptfürsorgeslelle.
§ 2.
Diese Verordnung tritt mit dem Taße ihrer Perkündung in Kraft. Berlin, den 17. Mai 1920.
Der Reichsarbeitsminister.
J“
——ög
Verordnung er Richtlinien für die Gewährung
.
und Unterstützunzen für Anlaß
zur Abänderung
von Vorschüssen, Beihilfen
Schäden Heutscher in Elsaß⸗Lothringen aus
1 des Krieges oder ihrer Verdrängung vom 9. Januar 1920.
Die Richtlinien für die Gemäzzrung von Vorschüssen, Bei⸗ hilfen und Un erstützz ngen sar Schäten Deutscher in Elsaß⸗ Lothbringen aus Fnlaß das Krieges oder ihrer Vordrängung
vom 9. Jarwar 1920 (Zen tralblatt für das Deutsche Reich S. 52) werden, wie folgt, abgeändert: 1) Gatz 1 des Absatz 1 dzs § 13 hot zu lauten: Vorschüsse (§ 1) und Beihilfen (§ 4) können bis zu drei Viertteln des Schadens gewährt werden. 2) 5 14 hat zu lauten: 1 Hat in den Fällen des § 1 der entzogene oder bezinträchtigte Ge enstand mit Rechten Dritter belastet, so darf ein Vorschuß nur bis zu drei Vierteln desjenigen Betrags gewährt werden, der von dem Werte des Gegenstands n jener Rechte übrig bleibt. 3) § 16 wird aufgehoben. 4) Satz 1 des § 17 erhält folgende Fassung:
Ist in den Faäͤllen der §8§ 1 oöder 4 der nach §§ 13.-15
zu berechnende Schaden einwandfrei nachgewiesen und übersteigt
er nicht den Betrag von 15 000 ℳ, so laan mit Zustimmung des Vertreters des Reichsinteresses der Vorschuß oder die Bei⸗ hilfe in Höhe des Gchadens gewährt werzen, sofern der Ge⸗ chädigte erklärt, daß er bezüglich sämtlicher Fordsrungen auf rsatz von Schädan der in den §5 1 oder 4 aufgeführten Art abgefunden sei.
Reichswahlausschusses statt
Abzug des Werzes
nannten
5) Der erste Absetz den § 18 wird gendes: Die Unterstützung soll 8 steigen.
Berlin, den 17. Mat 1920.
Die Reichsregierung Müller.⸗
———
Bekanntmachung.
Außer den in der Pekanntmachvng ven 12. März 1920 (Kr. 668 des „Dautschen Reichsanzeigers und Preußischen Btsabz aage gers“ für 1920) nambaft gemachten öffentlichen Har delschemilein ist noch für die Zeit bis ein schließlich 81. Dezember 1920 zur
analysen gemäß zer Bekanntmachung 1920, betreffend
bvom
worden: Handelschemiker:
Dr. Walther Behncke in Magdeburg, angesellt für den
Bezirk der Hanbeiskammer zu Matzvebu⸗ g. führung veon Kalisalzanalysen im Sinne der
Berlin, den 17. Mai 1920. Der Vorsitzende des Neichskalirats. Richter.
——
Mit der am 25. Mai d. J. in Stettin beginnenden V zum Schiffer auf großer Fahrt mwird eine
Prüfung Prüfung zum Ssesteuermann verbunden werben Bekanntmachung. Am Gonnsabend, den 22. Mai 1920, Vormittags 9 Uhr, finden im Züchereisaal des Statistischen Reichsamts, Berlin W. 10, Lützow⸗User 8, eine öffentliche Sitzung des s ur Beschiußlassung über die Zulassung der eingereichten Reichswahlvorschläge (§ 32 der Reichs wahlordnung). Den
sofort besritigt werdan können. Einlaßka ten können im Zentralbüro des Statistischen Reichsamts, Lützew User 8, Ziw mer 82, enmommen werden. Berlin, den 19. Mai 1920. Der Reichs wahlleiter. Delbrück.
ö—
Bekanntmachung. Am ESEonnabend, den 22. d. M., bleiben die Büros und Kassen der Reichshaupibank den ganzen Tag geschlossen. Baärlin, den 18. Mai 1920. “ Reichsbank⸗Direktorium.
Havenstein. v. Glasenapp.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 108 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter 1 Nr. 7527 das Gesetz zur Abänberung des Betriebsräte⸗ gesetz s vom 4. Februar 1920 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 147), vom
12. Nai 1920
10. Mai 1520, Nr. 7529 das Reichsbeimstätiengesetz, vom 10. Mai 1920, Nr. 7590 eine Vererdnung, betreffend die Regelung des Perfahrens zur Festsetung der Entschädigwngen für die auf trund der Artikel 169, 192 und 202 des Friedensvertrags zu
enteiznerden Gegenstände und zu treffenden Maßnahmen, vom
11. Mei 1920, und unter
Nr. 7531 eine Bekanntmachung, betreffend die Verlängerung der Priosritätsfrisen in Dänemark, vom 9. Mai 1920.
Mai 1920. Postzeitungsamt.
Berlin, 18 Arüfer.
Prenßen.
18 “ 8 Ministerium für Handel und Gewerbe.
Der Gewerbeassessor Vertschewall in Iserlohn ist zum 1. Juni d. Is. nach Trier versetzt und mit der Verwaltung
der Gswerbeinspektien Trier I beauftragt worden.
Ministerium des Innern.
Der Oberbürgermeister Wermuth von Berlin ist zum V Mittmann,
Leitenben Wahlkommissar für die erstmaligen Wahlen zur
Siadtvererbnetanve sammlung und zu den Bezirbaversommlungen
der neuen Stadtgemeinde Berlin und der Stadtrat Loehning in Berlin zu dessen Stellvertreter emannt morzen.
Instizministerium.
Der Landgerichtsrat Dr. 8- in Bielefeld ist zum Landgerichtsdirektor bei bem Landgerlchte daselvst ernannt. Versetzt sind: der Aratsgerichtsrat Dr. Karge in Luckau als Londgerichtsrat und der Amtsrichter von Garssen in Hannover als Landrichter an das Landgericht in Hannover, der Amtsgerichtsrat
der Amzsgerichtsrat Lucas in Langend eer noch Essen, der Amrichter Bogels in Duis burg nach Ratingen und der Amtsrichter Hackbarth in Fuͤrstenberg (Oder) nach Kammin i. Pomm.
Die Versetzung des Amtsgerichtsrats Conrads in Rhaunen
nach Ratingen ist zurückgenommen.
“ Mr. Landgericht
sondern bai dem Landgericht in Frankfurt a. O.
* nicht über⸗
Nusfükrung von Kalisalz⸗ 16. Feb nar 1 Beiträge zu den Kosten von Probeunter⸗ suchungen — (Nr. 42 des „Deutschen Reichsanzeigers und Preußlschen Stsatsanzeigers“ für 1920) —, zugelassen
Handelschemikers zur Aus⸗ währden Vorschriften erstrech sich auf das ganze Reichsgebist
8 „ 1 „ 2 Vertrauensmännern der eingereichten Reichswahl⸗ vorschläge wird anbeimgestellt, an dieser Sitzung zeilzunehmen, damit gegebonensalls etwaige Mängel der Reichswahlvorschläge
8 gr 6 8 9 51681 kag 9 „ Nr. 7528 das Gesetz über das Wieberaufnahmeverfahren Rechisprakiikant Pr.
zmnüber Urteilen der außerordentlichen Kriegsgerichte, vom . gegenettzor. Ur et b 1 1 PEE1“ Dr. von Karger, Dr. Wolf Engelhardt,
Goens in Loitz nach Hannover, der Umtsgerichtsrat Dannhausen in Kirchen nach Wilhelmshaven,
Ges haven ihr Amt 1 die zu Landrichtern er⸗
8. Lihelm Krause nicht bei dem I, sondern bei dem Lansgerichte II in Berlin und Dr. Erich Wilte nicht bei dem Landgericht II in Berlin, Bezirk sie wohnen,
Zu Landrich 1 i fsrichte r. A
arih in Hanau und der Gerichtsassessor Dr. Predeek
Zu Amtsrichtern sinz ernamt: der Hilfsrichter Nieder⸗ ein und der Hilfestaatsanwalt von Oepen in Bochum, die Gerichtsassessoren Ersst Grimm und Reckmann in Buer, Hilfsrichter Linner brink und Rubarth in Essen. Ernst
’. in Giadbeck, Höffling haus in Hohenlimburg,
er Hilisstaatsa walt Mulert in Kirchhundem, die Hilfsrichter Ecardi und Eickenscheidt in Recklinghausen, der Gerichts⸗ assessor Johamnes Bergmann in Steele, die Hilfsrichter Feiser in Adenhsven, Dr. Brucker in Hermeskeil, Wichelm Botzler m Neumagen, Gülle in Wipperfürth, Dobschall in Heringen, Dr. Meene m Falke burg (Pomm.) und Friedrich in Tempelburg.
Der Slaatsanwaltschaftsrat Ludwig bei der Staatsan⸗ waliscaft des Landgerichts I in Berlin ist nach Marburg
1. en Notaren Justizrat Offergelt in Bonn und Groß⸗
mann in Düsseldorf ist die nachgesuchte Entlassung aus dem
Amte erteilt.
Der Amtzsitz ist angewiesen den Notaren: Wolpers aus Kirchberg (Hursrück) in Lennep, Goebel aus Schrimm in Goldap und Schiplak aus Neustadt (Westpr.) in Lauenburg i. Pemm.
Zu Notaren sind ernannt: der Gerichtsassessor Dr. Her⸗
mann Wahl in Wohlau, die Rechtsanwälte Rudolf Kehrl
in Jüterbog, Dr. Walter Graetzer in Hirschberg, Wolfgang Loebell in Achim, Paul Meyer in Meppen, Justizrat Bernhard D. yckhoft, Josef Deppe, Albert Grotkopf, Friedrich Lüring, Hermann Niemann, Dr. Franz lbermann und Br. Hugo Schulhof in Osnabrück, Dr. Fritz Hintze in Uelzen, Erwin Schröder in Wilhelms⸗ haven, Cäsar Bertelemann, Heinrich Breuer, Abdalbert Seibertz und Dr. Karl Vonschott in Bielefeld, Justizrat Dr. Otto Stahl, Dr. Friedrich Adamy, Karl Kumbruck, Dr. Julius Leo, Dr. Walther Reinecke, Anton Rintelen, Rudelf Schmidt, Wilhbelm Sommer und Dr. Gustav Vogel in Hagen i. W., Otto Heyng, Dr. Heinrich Pehle und Pr. Georg Schenkel in Iserlohn, Dr. Johannes Strathmann in Schwerte, Erich Georgé und Kurt von Koenen in Stolp. In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht die Rechts⸗ aßwälte: Moritz Sommer bei dem Kammergericht, Dr. iemsen bvei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Bonn, Moskopp bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Bochum und Wolpers bei dem Amtsgericht in Kirchberg (Hunsrück). 8 1 In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Notar, Justizrat Dr. Georg Freund in Berlin bei dem Landgericht 1 in Berlin, die Rechtsanwälte: Dr. Pürschel aus Ostrowo bei dem Kammergericht, Justizrat Ernst Steinfeld, bisher bei dem Kammergericht, bei dem Landgericht I in Bexlin, Grottke aus Diedenhofen bei den Landgerichten I, II und III. in Berlin, Justizrat Dr. Bruno Cohnberg, bisher bei dem Landgericht III in Berlin, auch bei dem Amtsgericht in Char⸗ lottenburg, Dr. Mareuse, bisher bei dem Landge icht in Patsbam, auch bei dem Amtsgericht daselbst, Goebel aus Schrimm bei bem Amtsgericht in Goldap, die Gerichts assessoren: Wulkop bei dem Oberlandesgericht in Celle, Ernst Loeb bei dem Oberlandesgericht in Köln, Dr. Konrad Kringhardt bei dem Oberlandesgericht in Naumburg a. S., Dr. Adolf Borchere und Kurt Schindler bei dem Land⸗ ericht I in Berlin, Peter Hastaen bei dem Hmtsgericht und em Landgericht in Dösseldorf, Dr. Hermann Wahl bei dem Amisgericht in Wohlau, die früheren Gerichtsassessoren: von Falkenhayn und, Senkpiehl bei dem Kammergerichte, Hraub ach bei rem Landgericht I in Berlin und der geprüfle Hr. Ficht! bei dem Landgericht I in Berlin. Zu Gerichtsessessoren find ernannt: die Referendare Walter
7
c. Lubmig Meyer, Karl Lange, Dr. Feld, Glückstein, Pr. Ernst ebchaefer im Bezirk des Kammergerichts, von Roos im Bezirt des Oberlanbesgerichts zu Cassel, Wenders im Bezirk des Oberlandesgerichts zu Düsseldorf, Dr. Kremer im Bezirk des Oberlandesgerschits zu Frankfurt a. M., Juncker, Crone, Michelmann, Köhlau, Fritz Koch im Bezirk des Oberlendes erxichts zu Hamm, Naeve im Bezirk des Ober⸗ lendesgerichts zu Kiel, Dr. Stenger, Walter Meyerhoff, im Pezirk des Oberlandeszerichts zu Köln, Dr. Ecker im Be⸗ irt des Oberlandesgerichts zu Königsberg i. Pr., Jarosch, Zohring im Bezirk des Oberlandesgerichts zu Naumburg a. S. und Friedrich Baumgarten im Bezirk des Oberlandes⸗ gerichis zu Stettin. 6
Insolge ihrer Uebernahme in die Reichs finanzverwaltung
sind eus dem Instizvienste geschieden die Gerichtsassessoren: Dr. Walter Hesse
unter Ernennung zum Regierungsrat, Hr. Neß und Stolze unter Ernennung zu Regierungs⸗ assessoren.
Den Gerichtsassessoren Alterthum, Dr. Bezzenberger, Dr. Wolfgang Bode, Briesen, Dr. Chrysant, Martin Cohn, Drexel, Dr. Eckstein, Dr. Bruno Engel, Faß⸗
bender, Maximilian Friebrich, Walter Gabriel, Theodor
Grimm, Dr. Waldemar Haas, Hastenrath, Feses Jaeger, Kale feld, Fritz Kirsch, Dr. Knorr, Dr. Friedrich Meyer, dr. Moll, Riedieck, Dr. Othenberg, Pflug, Rahmann, Rick, Schalles, Dr. Josef Schmitz, Dr. Siegert, Stutzer, Walter Zweigert ist die nach⸗ gesuchte Eatlassung aus dem Justindienst erteilt.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Der Rechnongsrevisor - Reumann aus Posen ist zum Gebeimen Ragistrator im Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten ernannt worden. 8 C
Ministerium für Wissenschaft, Kur qq16;DHVHIun.
Betanntmachung.
Die nächste Prüfung für Turn⸗, Schwimm⸗ und Ruderlehrerinnen an der Landesturnanstalt in “ beginnt am Montag, den 20. September 1920.
die an mich zu richtenden Meldungen sind von den in einem Lehramt flehenden Bewerberinnen bei der vorgesetzten Diennbehörde, von sonstigen (mit Ausnahme der in Berlin wohnsnden) Bewerberinnen bei derjenigen Regierung, in deren bis zum 1. Juli 1920 anzubringen.
Die in Berlin wohnenden Bewerberinnen, die in kinem Lehn⸗ amt stehen, haben ihre Meldung bis zu demselben Tate bei dem Herrn Polizeipräsidenten in Berlin einzureichen.
Die Meldungen können nur dann berzcksichtigt werden,
wenn sie den Prüfungsordnungen vom 22. Januar 1916 und 30. Mai 1919 genau entsprechen, insbesondere mit den in den 88 7 oder 6 vorgeschriebenen Schriftstücken ordrumegsmäßig versehen sind. In dem Gesuch um Zulafsung ist arzugehen ob die Bewerberin sich zum ersten Male zur Prüfung meldet, oder ob und wann sie sich bereits der Twan⸗, Schwimm⸗ oder Ruderlehrerinnenprüfung unterzogen hat. Die Anlagen jeder Meldung sind zu einem Heft vereinigt ein⸗ zureichen. Berlin. den 10. Mai 1920. Der Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbikdung. J. A.: Hinze.
Bekanntmachnng.
Dem Fabrikanten Hermann Ofterdinger, Altona, Am Felde 2, haben wir die Wiederaufnahme des durch Ver⸗ fügung vom 30. September 1919 untersagten Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere den Handel mit Nahrungs⸗ und Genußmitteln, auf Grund des §. 2 Abs. 2 der Be⸗ kanntmachung vom 23. September 1915, RS Bl. S. 603, durch Ver⸗ fügung vom heutigen Tage gestattet.
Altona, den 8. Mai 1920. Das Polizeiamt. Dr. Goerlitz.
Die von heule ab zur Auszabe gelangende Nummer 20 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter
Nr. 11 883 das Gesetz, betreffend die Bewilligung weilerer Staatsmittel zur Verbesserung der Wohnungsverhältnisse von Arbeitern, die in staatlichen Betrieben beschästigt sind, und von gering besoldeten Staatsbeamten, vom 27. Januar 1920,
Nr. 11 884 das Gesetz über Teuerus gszuschläge zu den Gebühren der Notare, Rechtsanwälte, Gerichtsvollzieher, zu den Gerichtskosten und zu den Schreibgebühren der Schiedsmänner, vom 29. April 1920,
Nr. 11 885 eine Bekanntmachung des Wortlauts des Go⸗ setzes über Teuerungszuschläge zu den Gebühren der Notare, Rechtsanwälte und Gerichtsvollzieher und zu den Gerichtskosten, vom 14. Mai 1920, und unter
Nr. 11 886 das Gesetz über die Dausr des Vorbereitungs⸗ dienstos der Gerichtsreserendare, vom 6. Mal 1920. 8
Berlin, 17. Mai 1920.
Gesetzsammlungsamt. Krüer.
—ö—
(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)
Nichtamtliches,
In der am 18. Mai 1920 unter dem Versitz des Reiche⸗ ministers Dr. David abgehaltenen Vollsitzung des Reichsrats wurde den Entwürfen a. einer Verordnung, botreffend Aende⸗ rung des Abschnitts 1 der Verordunng über Tarifverträge, Arbeits⸗ und Angestelltenausschüsse und Schlichteng von Arbeitsstreitigkeiten, b. einer Verordnung über Aenderung der 88 537 und 624 der Reichsversicherungsordnung, c. einer Pachtschutzordnung, d. eines 8 betreffend Kreditgewährung, 8. einer Verordnung, etreffend die Zulassung von Rechtskundigen im Vorbereitungsdienste zur Stellvertretung von Rechtzanwälten, f. einer Ver⸗ ordnung, betrefsend Verlängerung der Geltungsdeuer der Verordnung zum Schutze der Kriegsteilnehmer gegen Zwangsvollstreckungen, g. der Rüchtlinien fär die Festsetzung von Entschädigungen aus Anlaß der Durchführung der Be⸗ stimmungen des Friedensvertrags mit Ausnahme der Ent⸗ schädigung für Vieh, h. einer Verordnung zur Aussührvag des Gesetzes über die durch innere Unruhen verursachten Schäben zugestimmt.
Der Reichsrat versemmelte sich heute zu einer Voll⸗ sitzung; vorher bielten die vereinigten Ausschüsse für Volka⸗ wirtschaft und für Rechlspflege, der Zusschuß fuͤr Volke⸗ wirtschaft sowie die vereinig en Kusschüsse für Vollswirtschaft
und für Haushalt und Rechnungswesen Sitzungen.
——
Der bayerische Ministerpräsident Dr. von Kahr ist heute zum Besuch des Reichspräsidenten und der Reicheregierung hier eingetroffen und in der Bagyerischen Gesandtschaft abgestiegen.
Professor ö Nansen, der vom Völkerbund den Auftrag übernommen hat, die Möglichkeiten zu pruͤfen, die noch im Auslande weilenden Kriegsgefangenen heimzuschaffen, ist am 16. Mai vom Herrn Reihsresidenten empfangen worden und machte ihm Mitteilunge über die Art und Weise, wie er sich seiner Aufgabe zu entledigen gedächte.
Seit Mitte April schweben in Peris deutsch⸗polnische Verhandlungen. Ihr Ausgangspunkt ist emn in Paris am 9. Januar 1920 geschlossenes deutsch⸗polnisches Abkommen, durch das sich Deutschland verpflichtet hat, gewisse Puekte in naher Zukunft mit Polen vertraglich zu regeln. Wie „Wolfss Telegraphenbüro“ mitteilt, handelt es sich um eine Ver⸗ ständigung über die Verpflichtungen der Deutschen Regierung aus ihrer Bürgschaft für die Ausgabe von po nischen Mark⸗ werten, ferner um die Regelung des Versahrens bot der im Friedensvertrage vorgesehenen Restitution von Maschinen usw., um den Eintritt Polen in Verträge der laufenden Verwaltung, um die Feststellaung, nach welchen Grundsätzen die infolge der Gebietsabtretung erforderliche Verteilung der Persionslast auf Deutschland und Polen zu ersfolgen hat somwie um die Uebor⸗ antwortung von Akten und die Teilung von Archiven, soweit dies infolge des Friedensvertrags notwendig ist. Alle diese Punkte sind durch Verhandlungen in Unterkommissionen so weit efördert worden, daß sie für abschließende Erörterungen im
lenum der Delegationen reif sind.
Die deutsche Delegation hat seit Peginn der Veehand⸗ lungen den Standpunkt vertreten, daß gleichzoitig mit den oben erwähnten, im Pariser Abkommen vom 9. .Nen. anfge⸗ führten Punkten, auch die Regelung des Durchgangsverkehrs mit Ostpreußen und die Eiche sellung der den Optanten durch den Friebensvertrag gewährleisteten staatsbärgerlichen und wirt⸗
11“ 1“ 8 “
notwendigkeiten erfordern.
wsammenbang mit der 0s Artikels 256 des
1 8 haben sich die Polen rhandlungen Über diese für Deutschland überaus wichtgen Punkte nicht bereit gefunden.
ie alliierten Hauptmächte haben ihrerseits die Not⸗ wendigkeit einer schleunigen Regelung des Ver⸗ kebrs durch den se manten pelnischen Korridor anerlaunt; sie haben auch Verf Iadnis für Lie deutsche Kuffassung gezeigt, daß die Erledigung der S.een als äußerst dringlich an⸗ zusehen sei, und es ist anzunehmen, daß die Verhandlungen übor beide Fragen balb aufgenommen und dann gemeinsam mit den Erbrterungen über die übrigen Punkte zum Abschluß gebracht werden. Denn so loyal Deutschland seinen vertrag⸗ lichen Vapflichtungen zu genügen bereit ist, so nachhaltig muß es darauf bestehen, daß Polen auch seine aus bem Friedens⸗ vertrag sich ergebenden Pflichten erfüllt.
—*
Ueber die Abwicklung des „Wolffschen Telegraphenbüro“ aus ministerium mitgeteilt:
Zu Beginn des Monats Mat berichtete die Presse eingehend über die schweren Mißstände, die sich bei der Ubwicklung des alten Heerss geltend machen. An der Hand der sachlichen Unterlagen wurde von passwer Resistenz, die von ireeheeh⸗ Offizieren und Beamten geübt wurde, von einer gleichsam absichtlichen Verzögerung des Liq 1, esprochen. Hiergegen erheben zahlreiche Arbeitskräfte, die si pflichgetten der undankbaren Abwicklungs⸗ arbeit widmen, Einspruch. Die Beschwerden zeigen, daß es noch gewissenhafte und ihre Pflicht erfüllende Männer auch dort gibt. Andererseits aber steht es fest, daß in zahlreichen Abwicklungsstellen und namentlich bei verschiedenen örtlichen Abwicklungsstellen die Ar beiten nicht so geführt werden, wie es die allgemein gültigen Staats⸗ . Auf diese Kräfte muß der Ausdruck von der passiven Resistenz und ungenügenden Arbeitsleistung nur zu sehr angewendet werden, und sie sind es auch, die dem ganzen Abwicklungs⸗ welen diesen Stempel aufsrücken. Es bedarf also der energischen Mitwirkung der guten Elemente der Presse und des Parlaments, damit hier den unerquicklichen und zerrütteten, sehr zum Nachteil der Reichskasse und damit der Steuerzahler gehenden Zuständen ein rasches Ende bereitet wird. “
2eg. Rochte exfolzen müsse; im atzteren Frage sei die “ 188 Hiet⸗ zu erörtern. HBis
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jodoch zu Ber
Heeres wird dem dem Reichsfinanz⸗
1““ 1.“
DOesterreich. 8 Vorgestern fand in St. Johann ein großer Bezirks⸗ bauerntag fiatt an dem auch der Staatssekretär für Land⸗
und Forstwirtschaft Stockler und der Landeshauptmam Schraffl
teilnahmen. Eine vom Landeshauptmann Schraffl vorge⸗ schlagene Entschließung, die den sofortigen wirtschaftlichen Anschluß an ac lens verlangt, wurde unter großem Beifall angenommen.
Ungarn.
Der Gesandte von Praznovsky, Gevneralsekretär der
ungarischen Friedensdelegation, ist gestern zur Ueberreichung der Entscheidung der ungaris den Friedensvertrag, nach e abgereist.
läuft, wie bekannt, am 21. Mai ab. Großbritaunien und Ivland.
In Erwiherung auf mehrere Anfragen erklärte Bonar den Gesamtbetrieb eingestellt,
polnische Ragierung, als im
Law im Unterhause, daß die Oktober vorigen Jahres die russischen Grenzstaaten einen An⸗ griff der Räteregierung befürchteten, um Unterstützung gebeton habe. Die englische Regierung habe finanzielle Hilfe nicht leißen können, aber Polen den Vorrat des überzähligen Kriegs⸗
“ unter der Bedingung angeboten, haß es auf ei Das Unterhaus
echung befördert werbe. Irgend eine andere Bevingung an die Lieferung nicht geknäͤpft worden. nter hat dem „Telegraaf“ zufolge gestern mit 204 gegen 890 Stimmen
einon Abändecungsantrag von Lord Robert Cecil zum Homerule⸗
gesetz abgelehnt, bezweckte, Ulster von Homerule ausen⸗ schließen. Frankreich.
In der gestrigen Sitzung der Kammer brachte der Minister 5* zffentliche Arbeiten, Le Trocquer, den Gesetz⸗ entwurf über die Neuregelung der Verwaltung der 18s8 Eisenbahnen ein. Der Gesetzentwurf wurde
m Auaschuß für öffentliche Ar biten überwissos. Das Haus trat sodann, nachdem sich Minizterpräsident Millerand zur so⸗ fortigen Beantwortung bereit erklärt hatte, in die Beratung der vorlisgenden elf Intespellationen über den Streik ein. In der getrigsn Sitzung begründoten vier Intorpellaunten ihre Anfragen, darunter der Sozialist Durafour, der den Streik und den 8 G. T. verteidigte. Die Sitzung wurde dann auf heute vertagt.
— Der Ministerpräsident Millerand wird im Finanz⸗ ausschuß und im Aus 4 sur Auswärtige Angelegenheiten am Sonnabend über die von Hythe Be⸗ richt erstatten.
— Laut Meldung des „Journal“ glaubt der Unter⸗ suchungsrichter auf Grund von beschlagnahmten Papieren eine revolut oäre Organisation zur Errichtung einer Somjetrepublik entdockt zu haben. An diesoer Organisatton seien drei Gruppen beteiligt: Das Komitse der n,ghe gg-⸗ nationale von Mas lau, z. lommuazstische Partei die sommunistische Föberatior. der Somjete. Diese drei Grappen hätten untereinander in Verbindung gestanden, und Unter⸗ uchungsrichter glaubt, daß eine Anzanl fohrender oͤnlich⸗
iten an der Gntwicklung des rierzesenrrn nicht un⸗ beteiligt sei. Auf Grund dieser Entscheidung sind Ver⸗
haftungen erfolgt. Rußland.
Wie die „Associated Preß“ aus Moskau meldet, ist in Mittel⸗ und Nordrußland das Kriegsrecht verkünbet
worden. Italien. Die Blätter berichten, daß die Temühungen Bonomis, ein Kabinett bilben, vergeblich gewesen seien. Der König habe daraufhin Nitti mit der Bildung des Kabinetts
beauftragt. Gchweiz. Der Bundesrat hat wegen der in den letzten Wochen
immer mehr um sich greisenden Maul⸗ und Klauenseuche ein vollständiges Einfuhrverbot für Vieh erlassen.
Türkei. Der Konstantinopeler Korrespondent 87 „Times“ meldet, daß die Feindselig keiten gegen die Nalion listen auf Peranlassung der Ürlischen Regierung eingestellt worden
1 hatte, war zugesagt worden, das
id, seitdem die Pferte die Friebensbedingungen erhalten hat. mtlichen Berichten zufolge haben sich die Natisnalisten gegen die Regierung von Trapezunt erhoben. Die Stadt ist in den Händen emer plündernden Menge, die erklärt, sie ziehe einer Herrschaft von Talaat Pascha, Enver Pascha und die Bolschewisten vsr.
— Nach einer Mel der „Times“ berichtet ein arme⸗ nisches Blatt, daß die russische Näterezierung Armenien die Anknüpfung amtlicher Beziehungen vorgeschlagen und sich dabei erboten * Armeniens Souveränität anzuerkennen. Die armenische A vsn. hat Delzgierte ernannt, die bereits die Grenze nach Gowjetzußland passiert haben.
Amorika.
Der amerikanische Senat hat der „Agence Havas“ zusolge eine Resolution Lodge angenommen, in der erklärt wird, daß nach Meinung des Senats Epirus einschließlich Koritza, die n — Inseln des Aegäischen Meeres und die Westküste von Kleinasien Griechenland zugesprochen werden müßten.
Asien.
Nach einer Meldung der „Agence Havas“ erfährt die Times“ aus Teheran vom 11. Mai bolschewistische Truppen hätten bei Asters die persische Grenze überschritten. Die Bolschewisten hätten erklärt, daß sie mit den Persern keinen Streit suchten und daß sie nur den Rückzug der britischen Truppen verlangten.
— Der Vizekönig von Indien hat eine Botschaft an die Mohammedaner Indiens gerichtet, in der er dem „Nieuwe Courant“ zufolge sagt, die Friedensbedingungen für die Türkei seien nach eingehender Befragung der moham⸗ medanischen Vertreter aller Länder aufgestellt worden und stimmten pollkommen mit den für die II maß⸗ ebenden hohen Grundsätzen überein. Zum Schluß der Bot⸗ schaft wird den Mohammedanern unter britischer Herrschaft vollkommene religiöse Freiheit zugesichert.
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Statistik und Volkswirtschaft. Arbeitsstreitigtetten. 8
In dem unterm 4. März mit dem Deutschen Transport⸗ arbeiterverband als Vertreter der Posthilfskräfte (Post⸗ belfer, Postbelferinnen usw.) abgeschlossenen Tarifvertrag, 8. bohntarif für die Zeit vom 1. Januar bis 30. April 1920 Gültigkeit s Reichspostministerium werde dafür eintreten, daß die vom 1. Mat ab etwa neu festzusetzenden Löhne der Po sthilfstrafte rückwirkend vom 1. April gelten sollen, falls die Löhne der Eisenbahner vom 1. April ab erhöht werden würden. Nachdem die Eisenbahner vom 1. April ab nach den
en Regierung, betreffend Die Frist
Ortsklassen, ferner nach dem Lebensalter und Geschlecht der Arbeiter abgestufte Teuerungszulagen erhalten haben, sind, wie „W. T. B.“
mitteilt, nach Verhandlungen seitens des Reichspostministeriums mit
dem Transportarbeiterverband mit Zustimmung des Reichsfinanz⸗ ministeriums auch den Posthilfskräften vom 1. April ab entsprechenbe Zulagen bewilligt worden.
Im Anschluß an den Ausstand der Werftangestellten
in Hamburg hat, „W. T. B.“ zufolge, nun auch die Vulkan⸗ Werft, die einzige Werft, auf der bisher noch gearbeitet wurde
d t sodaß die Arbeit au sämtlichen großen Hambueger Schiffswerften zum Stillstand ge⸗ kommen ist. Die Ausstandsbewegung in Frankreich scheint, wie W. T. B.“ meldet, nach den gestern vorliegenden Havaßsmeldungen feit Montag abgenommen zu haben. Der Verwaltungsausschuß der „Confédération Générale du Trapai!“ erklärt, daß er keine weiteren Berufsgenossenschaften zum Ausstand mehr aufrufen werde und daß die Entscheidung über die Bewegung nunmehr bei dem konföderalen Nationalrat liege, der am Mittwoch “ zusammentrete. — In Paxis heben die Gasarbeiter gestern vormittag beschlossen, im Hinblick auf die
1 besen der Delegierten der Eisenbahnergewerkschaft die Arbeit
ofort wieder V — Der Sekretir der ewerkschaft der Eisenbahner 2˙'Evpveque ist gestem verhaftet worden.
Nach einer Mailänder Moldung des „W. T. B.“ weigerten sich die ECisenbahner von Bresceia, einen von Frankreich kommenden Zug mit Kriegsmaterial, der nach Bukarest bestimmt war, weiterzuleiten, da es sich um Kriegs⸗ material handele, das um Kampfe gegen Sowjetruhßland verwendet werden solle. — „Gorriere della Gera“ meldet, daß in San Michele al Tazliamento in der Provinz Venedig einige hundert Landarbeiter das Gemeinde⸗ hausd 8 en, weil ihnen die Behörden die Auszahlung der Arbeitslosenunterstützung verweigerten. Das Gebäude
tommen zerstört. e Knnst und Wissenschaft.
Hie Akgdemie des Bauwesens in Berlin . dem Dr.⸗Ing. R. Bosch in Stuttgart und dem Professor R. Koldewey in Berlin⸗Schöneberg ihre
edaille verliehen.
Ueber eine Reise von Chinanach Ostturkestan im Kriege berichtete Kapitänleutnant a. D. Straebler in der Enee der Gesellschaft für Erdkunde. Er führte etwa folgendes aus: Rach der Flucht aus japanischer Gefangen gft unternahm ich zusammen mit dem latzten Kommandanten G. M. S. „Iltis“, Kapitän zur See Sachsse, im Januar 1916 den Versuch, qguar durch 8 Ostturkestan nach Afghanistan zu golangen. Am 90. Januar 1916 fuhren wir mit der Tientsin⸗Pukau⸗Bahn von Pukau ab. In Hlüchow⸗fu gingen wir auf die Bahn nach Kaifoͤng⸗fu und weiter nach Honan⸗fu über. Am damaligen Endpunkte der als transastatischen Sens. gedachten, den Amerz⸗ kanern zum eiterbau zugeteilten Eisenbahn, in Mientschi verließen wir für fast 6 Monate die europäische Kultur. Von nun an lebten wir in Fangtsen, wenn wir Abends, meist nur ür wenige Stunden, in den unsauberen Herbergen einkohrten. Im . erlauf der Reise find wir sehr oft Tag und Nacht gezogen mit kurzen Ruhepausen. So nur war eine Gesamtdurchschnitts⸗ leistung von rund 120 Li (1 E im Durchschnitt 500 m) täglich möglich. Mit drei Maultiersänften überschritten wir, der 11“ Seidenstraße folgend, das nordchinofische Bergland 2-
700 m hohem Prhenge Bei der blitoren Kälte bis zu 3100. unter Nu jelten wir es selfen lange in den nur zum Liegen eingerichteten
nsten aus. Bei Tungkuan erreichten wir den südlichsten Punkt des Hoang⸗ho. Im Tale des Wei⸗ho erreichten wir die alte Kaiser⸗ stadt Sian⸗fu, wohin 1900 die Kaiserinwitwe Aeleden war. Dann ging es durch fruchtbare, durch Witterungseinfluüͤsse stark zerklüftete von tiefen Lawinen durchzogene n Oft waloeten wir durch 60 em tiefen Lösstaub. Den Wert dieser fruchtbaren feinzerriebenen und verwehten Erde kann man daraus ersehen, daß die chinesischan Kaiser den Beinamen „Hoang⸗ti“ führten, „gelb“ (hsang) die Kaiserliche Farbe darstallte und dies „hoang“ Überall wiederkehrt. „ho, Hoang⸗hai.) Nach 28 tägigem Marsch erreichten wir die wpätae der Provinz Kansu ntschau⸗fu, eine große hoch⸗ ummauerte Stadt in dem breiten Tale des Hoang⸗ho. In dem 10 km
langen und 4 km hreitan göstale hat der im Winter 250 und im