1920 / 107 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 20 May 1920 18:00:01 GMT) scan diff

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Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Die Oberförsterstellen: Marburg im Regierungs⸗ bezirk Cassel ist zum 1. Oktober 1920 und Planken im Re⸗ gierungsbezirk Magdeburg zum 1. November 1920 zu besetzen. Bewerbungen müssen bis zum 25. Juni d. J. eingehen.

Ministerium für Volkswohlfahrt.

ommissarische Bürodirektor, Geheimer Regierungsrat Tillich m Bürodirektor in diesem Ministerium ernannt word M werp

Bekanntmachung.

Das am 12. Juni 1919 gegen den Kaufmann Jo⸗ hann Blum in Lübbecke erlassene Verbot des Handels mit Nahrungsmitteln aller Art wird zurückge⸗ nommen.

Lübbecke, den 11. Mai 1920.

Der Landrat: von Borries.

X“ Das gegen den Kaufmann Heinrich Lammer in Lübbecke am 11. Oktober 1919 erlassene Verbot des Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art sowie rohen Naturerzeugniss wird auf gehoben. 8 Lübbecke, den 12. Mai 1920. Der Landrat. von Borries.

Bekanntmachung.

Dem Schuhmacher Karl Holle in Bochum, Hattingerstraße Nr. 60, ist auf Grund der Bundetratsverordnung vom 23. September 1915, betr. Fernhaltung unzuverlässiger Per⸗ sonen vom Handel RGBl. S. 603 der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs aller Art, sowie die Vermittlertätigkeit hierfür wegen Unzuverlässig⸗ keit untersagt worden.

Bochum, den 14. Mai 1920.

Die Stadtpolizeiverwaltung. J. A.: Alfers

Bekanntmachung.

Der Vorkosthändlerin Anna Neumann, geb. Leipelt, in Breslau, Steinauerstraße 2 wohnhaft, ist jeder Handel mit Milch aller Art wegen Unzuverlässigkeit unter⸗ sagt worden. 3 6“

Breslau, den 15. Mai 1920.

8 Der Polizeipräsident. Dr. Simon.

(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für Volks⸗⸗

wirtschaft, für Rechtspflege und für Haushalt und Rechnungs⸗ wesen sowie die vereinigten Ausschüsse für Volkswirtschaft und

für Verkehrswesen hielten heute Sizungen.

Der schwedische Gesandte Freiherr von Essen hat Berlin auf kurze Zeit verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der Legationssekretär von Reuterskiöld die Geschäfte der Gesandtschaft.

8

Die tschecho⸗slowakische Regierungs kommission, die seit dem 4. d. M. zu Verhandlungen mit der deutschen Regierung über die Regelung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und der Tschecho⸗Slowakei in Berlin weilte, ist nach Prag zurückgekehrt, nachdem laut Mitteilung

des „Wolfsschen Telegraphenbüros“ in den wesentlichsten Kommissaren eine

Punk.en zwischen den beiderseitigen Einigung erzielt worden ist. Die Verhandlungen werden demnächst in Prag fortgesetzt werden, um dort neben der noch ausstehenden Erledigung einiger kleinerer Fragen den definitiver Abschluß des Uebereinkommens herbeizuführen.

Die auf Grund des Artikels 48 der Reichsverfassung und auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten vom 13. Ja⸗

nuar 1920 seinerzeit für Berlin vom Reichswehrminister mit

Zustimmung des Regierungskommissars angeordnete Ueber⸗

wachung des Telegraphen⸗ und Fernsprechverkehrs ist am 14. Mai von dem Regierungskommissar aufgehoben

worden, auf den allein inzwischen die Befugnisse auf Grund

der neuen Verordnung des Reichspräsidenten vom 11. April

übergegangen sind. Die Zeitungsmitteilung, daß der Verkehr

in den Berliner Telegraphen⸗ und Fernsprechämtern jetzt noch von Offizieren überwacht würde, ist nicht zutreffend.

Die Tätigkeit und die Rechtsprechung der im Ruhr⸗ gebiet eingesetzten außerordentlichen Kriegsgerichte hat, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ von zuständiger Seite Zeit einen Umfang und einen Charakter an⸗

erfährt, in letzter

AK

genommen, der den für ihre Eisetzung maßgebenden Gründen

und der Rechtsauffassung der Reichsregierung nicht mehr in

vollem Umsfange entspricht. Die Reichsregierung hat in Genf teilt mit: Auf Einladung des Internattonalen Komitees

daher zur Prüͤfung der Sachlage besondere Kommissare des Reichsministers des Innern, des Reichsjust zministers und der beteiligten Ministerien ins

hebungen Anweisungen erlassen, die die Tänigkeit der Anklage⸗

vertreter bei diesen Gerichten neu regeln, die Freilassung der

zahlreichen ‚ohne hinreichenden Grund oder wegen gering⸗ fügiger Vergehen verhafteten Personen verfügen und die Tätig⸗ leit der außerordentlichen Kriegsgerichts wesentlich einschränken.

Insbesondere ist bestimmt worden, daß alle noch in Haft be⸗

findlichen Personen, welche vor dem 2. April 1920 in Abwehr P 7 p eneh Komitee war vertreten durch ein M

des rechtswidrigen Angriffs der Kapp⸗Leute auf die Verfassung

an sich strafbare Handlungen begangen haben, mangels Be⸗

2 9 5 499 9 4 - 8 4 wußtseins der Rechtswidrigkeit sofort aus der Haft entlassen Völterbund und dem Internationalen Komitee fir ihre Mitwirkung

werben.

Zur Beschleunigung der Purchführung werden sosort be⸗

sondere Beamte der Justizverwaltung entsandt werden, um an

Ruhrgebiet ent⸗ sandt und auf Grund des Ergebnisses dieser örtlichen Er⸗

Ort und Stelle über die sofortige Freilassung Entscheidungen

zu treffen. Als Vorgesetzter sämtlicher Anklagevertreter ist ein besonderer Generalstaatsanwalt eingesetzt worden, dessen An⸗

weisungen die Anklagevertreter bei den außerordentlichen Kriegs⸗ gerichten in allen Angelegenheiten Folge zu leisten haben. Die außerordentlichen Kriegsgerichte sollen baldmöglichst abgebaut werden.

Zunächst wird ihre gegenmärlige Zuständigkeit erheblich

verringert und auf schwere, gemeingefährtiche Delikte einge⸗ Beim Ministerium für Volkswohlfahrt ist der bisherige

schränkt. Bezüglich der ergangenen Urteile der außerordent⸗ lichen Kriegsgerichte, die der vore wähnten Auffassung der Reichsregierung über die Straflosigkeit einzelner Handlungen nicht entsprechen, ist eine sofortige und beschleunigte Nach⸗ prüfung eingeleitet worden, um im Gnadenwege die verhängten Strafen aufzuheben und in allen geeigneten Fällen die einst⸗ wei ige Aussetzung der Strafvollstreckung zu veranlassen. Die Vollstreckung von insgesamt 154 standgerichtlichen Todesurteilen ist bereits durch frühere Verfügung des Herrn Reichspräsidenten ausgesetzt und die Nachprüfung dieser Fälle im Wege eines geregelten Gerichtsverfahrens angeordnet worden.

Der bisherige bayerische Verkehrsminister von Frauen⸗

dorfer hat aus Anlaß des Ueberganges der Staats⸗

bahnen an das Reich an die Preußische Regierung ein Schreiben gerichtet, in dem dem „Wolffschen Tele⸗ graphenbüro“ zufolge das ausgezeichnete Verhältnis, das zwischen den deutschen Eisenbahnverwaltungen bereits vor

ihrem Uebergang in das Eigentum des Reichs bestand, zum

Ausdruck kommt. Der bayerische Verkehrsminister hebt dann unter warmer Anerkennung die langjährigen preußischen Ver⸗ dienste um die Förderung der gemeinsamen Verkehrsinteressen im Deutschen Reiche hervor und sfagt:

Die Uebernahme der Staatseisenbahnen durch das Reich ist voll⸗ zogen. Als letzter bayerischer Verkehrsminister möchte ich diesen Augenblick nicht vorübergehen lassen, ohne der erfolgreichen gemein⸗ samen Arbeit zu gedenken, die die einzelstaatlichen Eiseinbahn⸗ verwaltungen für die Vervollkommnung unseres deutschen Eisenbahn⸗ verkehrs und seiner gememsamen Einrichtungen geleistet haben, und hierbei die Unterstützung anzuerkennen, deren sich Bayern bei so vielen Gelegenheiten seitens der Nachbarverwaltungen und im be⸗ sonderen seitens der preußischen Staatseisenbahnverwaltungen zu erfreuen hatte. Hervorbeben darf ich hierbei die selbstlose Förderung der gemeinsamen deutschen Interessen, in der n Dienst sich die

preußische Vormacht jederzeit und noch zuletzt durch die Einrichtung

und verständnisvolle Führung der obersten Betriebsleitung der

deutschen Staatseisenbahnen gestellt hat. Möge der Geist ein⸗ trächtigen Zusammenwirkens auch, in der Reichseisenbahngemeinschaft, zu der die deutschen Bahnen nunmehr zusammengeschlossen sind, fort⸗

leben.

Das französische Konsulat in Breslau gibt bekannt, daß die interalllierte Regierungs⸗ und Plebiszitkommission für

Oberschlesien beschlossen hat, daß vom 1. Juni 1920 ab niemand in das Abstim mungsgebiet gelangen kann, ohne mit Paß⸗ und Personalausmeis versehen zu sein, der von der

Regierung seines Heimatlandes bezw. der zuständigen Kreis⸗ polizeibehörde ausgestellt ist und das Visum der französischen Konsulatsbehörde, in deren Bereich er wohnt, tragt.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Deutschen Nationalversammlung sind der

Entwurf eines Gesetzes, betreffend Erweiterung der Verordnung über eine militarische Amnestie vom 7. Dezember 1918, und der Entwurf eines Gesetzes

über die Entschädigungsansprüche verhafteter obder

verurteilter Elsaß⸗Lothringer nebst Begründung zur Be⸗ schlußfassung zugegangen. 8

Statistik und Volkswirtschaft.

Arbeitsstreitigtetten

1 Nach einer vom „W. T. B.“ übermittelten Meldung des „Al⸗- gemeen Handelsblad“ aus London hat die Konferenz der Hafen⸗

arbeitervereinigung in Plymouth beschlossen, weitere Ladungen von Schießbedarf zum Gebrauch gegen Sowjetrußland zu verbieten.

Aus Paris wird dem „W. T. B.“ telegraphiert: Nach dem „Journal“ haben die Transportarbeiter am Dienstagabend beschlossen, die Arbeit wieder aufzunehmen. Auch die Bergleute der Departements Pas⸗de⸗Calais und Nord nehmen laut Havasmeldung die Arbeit am Donnerstag (heute) wieder auf.

8 X“ 11“

Im Opernhause wird morgen, Frettag, der musikalischen Leitung des Kapellm⸗ Oito Urack gegeben. Anfang 8 Uhr.

Im Schauspielbause wird morgen „Alkestis“ mit Frau Durieux in der Hauptrolle unter der Spielleitung von Dr. Bruck wiederholt. Anfang 7 Uhr. Die am Pfingstsonntag, den 23. d. M., im Schauspielhause stattfindende Nachmittagsvorstellung: „Maria Stuart“ beginnt ausnahmsweise bereits um 2 Uhr.

Gertrud Eysoldt, die vom⸗ 1. Juni ab das Kleine Schauspielhaus auf mehrere Jahre gepachtet hat, hat sich für ihre Mitarbeiterschaft den bekannten Berliner Theaterdirektor Maxi⸗ milian Sladek gesichert. Die neue Direktion eröffnet am 1. Juni ihr Theater mit einer Aufführung von Molnars „Der Leibgardist“ mit Käte Dorsch, Paula Eberty, Alfred Abel und Hanse Junkermann in den Hauptrollen. Außerdem sind folgende Wertke zur Aufführung erworben worden: „Die Kindertragödie“ von Karl Schönherr, „Der Fent nh von Georg Kaiser, „Amphitryon“ von Molidère in einer Neu⸗

earbeitung von Rumpf.

Mannigfaltiges. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz

trat am 10. Mai in Berlin eine Konferenz zusammen, die den Zweck verfolgte, gemeinschaftlich mit dem neuernannten Be⸗ auftragten des Völkerbundes, Professor Frithjof Nansen, den jetzigen Stand der Kriegsgefangenenfrage festzustellen und Mittel und Wege für den Heimtransport der noch in Gefangenschaft befind⸗ lichen Angehörigen der deutschen, österreichisch-ungarischen und russischen Armeen zu erörtern. Außer Professor Nansen nahmen an der Konferenz teil Vertreter der deutschen Regierung (Auswärtiges Amt, Reichszentralstelle für Kriege⸗ und Zivilgefangene und Heeresabwicklungsamt) sowie der österreichischen, der ungarischen Re⸗ gierung und der russischer Sowjetregierung. Das Internationale

nlled, Professor Bernard Bouvier (Genf), der den führte, und drei Delegierte. Der Ehren⸗ vorsitz wurde von Reichskommissar Stücklen übernommen, der dem

im Namen der Reichsregierung dankte. Im Laufe der Verhand⸗ lungen trugen die Regierungsvertreter ihre Vorschläge und Wünsche in bezug auf die beschleunigte Durchführung des Gefangenen⸗

austauschs vor und baten Nansen, sie dem Völkerbund sofort zu unter⸗ breiten. Es handelt sich hauptsächlich um Gewährung von Krediten und Beistellung von Tonnage, Bekleidungsstücken und Verpflegungs⸗ mitteln. Professor Nansen betonte, der Völkerbund müsse diese große humanitäre Aktion zu einem befriedigenden Abschluß bringen. Dazu wäre auch gemeinschaftliche Arbeit mit dem Internationalen Komitee in Genf unerläßlich. Der Völkerbund sollte die bereits geschaffenen und arbeitenden Organifationen, besonders den vor einigen Tagen⸗ angefangenen deutsch⸗russischen Austausch, nachdrücklich unterstützen. Außerdem müßten unter Anwendung diplomatischer Unterhandlungen neue Landwege eröffnet werden, um die größtmöglichste Anzahl Ge⸗ fangener in Kußland und Sibirien vor Einbruch des Winters nach Hause schaffen zu können. (W. T. B.)

Die Deutsch⸗Schwedische Vereinigung veranstaltete „W. T. B.“ zufolge gestern im Saale der Kammerlichtspiele eine überaus starkbesuchte Versammlung. Fräulein Maria Ete⸗ blad sang unter stürmischem Beifall schwedische Lieder. Die Uni⸗ versum⸗Film A.⸗G. hatte eine Anzahl neuer Filme über Land und Leute Schwedens zur Verfügung gestellt, deren Vorführung von

Professor Spatz mit einer Ansprache eingeleitet wurde. Er betonte

die innige Kulturgemeinschaft zwischen Deutschland und Schweden und das herzliche dankbare Interesse des deutschen Volkes für das gastfreie Schweden, das Tausenden deutscher Kinder Gesundheit und Lebens⸗ freude wiedergäbe.

Kiel, 19. Mai. (W. T. B.) Auf der hiesigen Reichs⸗ verft sind beute mittag zwei Hochseeschiffdampfer vom Stapel gelaufen. Damit sind im Laufe dieses Monats bereits sechs Neubauten dieser Werft zu Wasser gelassen worden.

„Stuttgart, 19. Mai. (W. T. B.) Aus Biberach wird berichtet, daß in Rottum und Mittelbuch am letzten Sonntag ein Wirbelsturm 13 Häuser völlig vernichtet und 30 schwer beschädigt hat; sieben Personen wurden verletzt. Durch gleichzeitiges Hagelwetter ist sehr großer Schaden auf den Feldern angerichtet worden.

Amsterdam, 19. Mai. (W. T. B.) Den englischen Blättern zufolge sind 22 Sinnfetner aus einem Londoner Krankenhaus entwichen, die dort wegen Hungerstreiks untergebracht waren.

Amsterdam, 20. Mai. (W. T. B.). „Algemeen Handels⸗ blad“ meldet aus London: Heute hat die Kampagne der

Arbeiterpartei gegen die hohen Preise begonnen.

Das Parlam ntskomitee des Gewerkschaftskongresses ist zusammen⸗ getreten, um über die Richtlinien bei der Untersuchung der Ursachen der Teuerung und der Mittel zu ihrer Be⸗ kämpfung zu beratschlagen.

Skagen, 19. Mai. (W. T. B.) Laut Ritzaumeldung haben infolge Sturmes die kleinen deutschen Minensucher⸗ motorboote während der ganzen Woche stilliegen müssen. Ueberhaupt gestaltet sich die Arbeit für diese Boote sehr schwierig. Dagegen haben die großen tiefgehenden Minensucher im Laufe von acht Tagen unmittelbar östlich von Herthas Flak 150 Minen ge⸗ sprengt. Im Minenfelde befinden sich große neue, unbekannte Wracks, die die Arbeit in hohem Maße erschweren.

(SedeEtesgreizecis de ür. K 22

Nyköbing (Falster), 19. Mai. (W. T. B.) Die Lieferanten auf Laagland und Falster, die Milch nach Deutschland liefern,

wurden heute, wie „Lolland Falsters Folketidende“ erfährt, von den

deutschen Abnehmern ersucht, den Export einzu⸗ stellen. Ein Grund hierfür wurde nicht angegeben. Falls kein weiterer Bescheid eintrifft, wird der Exvort morgen eingestellt. Die Lieferanten hatten zuletzt bei der Meierei Guldborgsund in Nyköbing mit Hilfe von Arbeitskräften, die unter Umgehung der streikenden Unterschweizer beschafft worden waren, die Höhe von 23⸗ bis 24 000 Pfund Milch täglich erreicht.

Nr. 22 des 88ZEEeE1“ für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichsministerium des Innern vom 14. Mai 1920, hat folgenden Inhalt: 1) Konsulatwesen: Er⸗

mächtigung zur Vornahme von Zivilstandshandlungen. Exequatur⸗

erteilungen. 2) Allgemeine Verwaltungssachen: Verordnuüng, be⸗ treffend die Bildung weiterer Ausschüsse zur Feststellung von Kriegs⸗ schäden in Elsaß⸗Lothringen. Verordnung über Abänderung der Richtlinien für die Gewährung von Vorschüssen usw. für Schäden Deutscher in Elsaß⸗Lothringen aus Anlaß des Krieges oder ihrer Verdrängung vom 9. Januar 1920. 3) Medizinal⸗ und Veterinär⸗ wesen: Erscheinen einer fünften Ausgabe der Deutschen Arzneitaxe 1920 4) Steuer⸗ und Zollwesen: Verordnung über die Ver⸗ öffentlichung von Ausführungsbestimmungen auf dem Gebiete des Steuerrechts. 5) Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

Opernhaus. (Unter den Linden.) bezugsvorstellung. Salome. Anfang 8 Uhr. Sonnabend: Madame Butterfly. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. (Am Gendarmenmarkt.) Freitag: 106. 2. bezugsvorstellung. Alkestis. Anfang 7 Uhr. 1“ Sonnabend. Maria Stuart. Anfang 7 Uhr.

Freitag: 106. Dauer⸗

Familiennachrichten.

3

Verlobt: Frl. Viola von Flemming mit Hrn. Leutnant Friedrich Carl von Massow (Matzdorf b. Speck, Pommern). Frl. Elfriede Schliwa mit Hrn. Gerichtsassessor, Leutnant d. Res⸗ Walther Schäfer (Donnersmarckhütte Hindenburg O. S.).

Gestorben: Hr. Oberst a. D. August von Bauer (Eisenach). Hr. Valentin Graf von Ballestrem (Plawniowitz). Frau Generalleutnant Hanna Wagner, geb. Hepner (Kiel). Frau Marie von Klitzing, geb. von Borcke (Berlin).

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol,. Charlottenbura⸗ Verantwortli ch für den Anzeigfnteil; Der Vorsteher der Geschäftsstelle. Rechnungsrat Mengering in Berlin.

Verlaag der Geschäftsstelle Menagerina) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlaasanstalt, Berlin. Wilhelmstraße 32.

Fünf Beilagen

(einschließlich Börsenbeilage) und Erste, Zweite und Dritte Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage

spwie die Inhaltsangabe Nr. 19 zu Nr. 5 des öffentlichen Anzeigers.

zum Deutschen Reichsa

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(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.] Deutsches Reich. Bekanntmachung.

Der Deutsche Landarbeiter⸗Verband, Freistaat Oldenburg, in Olden burg, Alex⸗Chaussee 114, hat beantragt, den zwischen dem Deutschen Land⸗ arbeiter⸗Verband, Ortsgruppen Eckwarden Tossens, Langwarden, Waddens, Blexen, Abbehausen, Esens⸗

am, Seefeld und Stollham sowie den landwirt⸗ schaftlichen Arbeitgebern der Gemeinden Eckwarden, Tossens, Langwarden, Waddens, Blexen, Abbe⸗ hausen, Esens ham, Seefeld und Stollhom am 15. März 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Rege⸗ lung der Lohn⸗ und Arheitsbedingungen der Landarbeiter gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Aemter Butjadingen, Brake und Elsfleth für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. Juri 1920 erboben werden und sind unter Nummer VI. R. 1663 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 11. Mai 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse

Bekanntmachung.

Der Verband Deutscher Zahntechniker, Gehilfen⸗ organisation in Hamburg, ÄFfflandstraße 6, hat veantragt, den zwischen dem Wirischaftlichen Verband deutscher Zahnärzte, Großbezirk Niedersachsen, dem Verein der Dentisten von Niedersachsen vom W. d. D. i. D. R. und der Gehilfen⸗Organisation der Zweigvereine Hannover und Hildesheim vom Verband deutscher Zahntechniker am 24. März 1920 abgeschlossenen Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Gehalte⸗ und Anstehungsbedin⸗ gungen der zahntechnischen Gehllfinnen und Gehilfen gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Städte Hannover, Hildesheim, Osnabrück, Hameln, Celle und Uelzen für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. Juni 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1642 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. , Berlin, den 11. Mai 1920. 88 Der Reichsarbeitsminist X N.: Pr. Busse.

dᷣn‿ᷣmeeen Pmnsmachuang.

Die Interessengemeinschaft der land⸗ und forst⸗ wirtschaftlichen Arbeitgeber der Niederlausitz in Cottbus, der Deutsche Landarbeiterverband, Gau Brandenburg, und der Zentralverband der Forst⸗, Land⸗ und Weinbergsarbeiter Deutschlands haben beantragt, den zwischen ihnen am 15. April 1920 abgeschlossenen TParifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingun⸗ gen in der Landwirtschaft gemäß

esetbl. S. 1456) für das Gebiet

2 1

Gau 24

gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzb der Niederlausitz, umfassend die Kreise Calau, Cottbus, Crossen, Guben, Lübben, Sorau Forst, Spremberg, Luckau und Jüterbog⸗ Luckenwalde, für allgemem verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. Juni 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 1682 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. Berlin, den 12. Mai 1920. 8 Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

8

8

1 8

Bekanntmachung.

Der Arbeitgeberverband der Hess. Sägewerks⸗ betriebe in Darmstadt, Postfach 51, hat beantragt, den wischen ihm, dem Arbeilgeberverband der In⸗ dustrie in Oberhessen, dem Verband, Gau Frankfurt a. Main, und dem Zentral⸗ verband Christlicher 1I1“ Deutschlands, Bezirk Frankfurt a. M., om 21. Januar 1920 ab⸗ geschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen in der Sägewerksindustrie gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistaats Hessen für allgemein verbindlich zu erklären. 8

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Juni 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 921 an das Reichsarbeitsministermm, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 12. Mai 1920.

1 Der Reichsarbeitsminister.

DWICCVsss16

Bekanntmachung.

Der Angestellten⸗Ausschuß in Peine, Steder⸗ orferstraße, hat beantragt, an Stelle des allgemein ver⸗ bindlichen Tarifvertraas vom 10. Juni 1919 den zwischen ihm und der Kaufmannsgilde zu Peine am 29. März 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbebingungen der kaufmännischen Angestellten im Handelsgewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Peine und der Orte Gr. Ilsede und Gr. Bülten für allgemein zu erklären.

straße 33, zu richten.

Leipzig für allgemein verbindlich zu erklären.

eutschen Holzarbeiter⸗

Berlin. Donnerstag, d

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. Juni 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 264/1 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗

Beerlin, den 12. Mai 1920. Der Reichsarbeitsminister J. A.: Dr. Bus se.

11ö1“

Bekanntmachung.

Der Arbeitgeberverband des Leipziger Groß⸗ handels, E. V. in Leipzig, Marbachstraße 4, der Ge⸗ werkschafisbund kaufmännischer Angestelltenver⸗ bände und der Gewerkschaftsbund der Angestellten haben beantragt, die zwischen ihnen vereinbarten Aende⸗ rungen vom 26. Januar 1920, 27. Fbruar 1920 und 15. April 1920 zu dem allgemein verbidlichen Tarif⸗ verirag vom 9. Deszember 1919 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbebingungen für die kaufmännischen Angestellten im Großhanden ausschließlich des Lebensmittelaroßhandels gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Kreishauptmannschaft

1u“

Einwendungen gegen biesen Antrag können bis zum 5. Juni 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 211. an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 38, zu richten.

Berlin, den 12. Mal 1920.

Der Reichsarbeitsminister J. A.: Dr. Huffe.

88

Bekanntmachung. Die Arbeitsgemeinschaft Bruchsaler Angestellten⸗ Verbände in Bruchsal hat beantragt, die zwischen ihr üund der FunbehsgenC Bruchsal am 31. März 1920 abgeschlossene Vereinbarung (Schiedsspruch vom 16. Februar 1920) zu dem allgemein verbindlichen Tarifverkrag vom 23. Juli 1919 nebst den Vereinbarungen vom 29. Oktober 1919 zur Regelung der Gehalts und An⸗ stellungs bedingungen der saufmnn e Angestellten im Groß⸗ und Kleinhandel mit Augnahme des Versicherungs⸗ und Bank⸗ gewerbes gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt⸗ bezirks Bruchsal gleichfalls für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. Juni 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 582 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.

Berlin, den 12. Mai 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. N.: Dr. Busfe.

ͤa

Der Arbeitgeberverband für kaufmännische Be⸗ triebe im Handelskammerbezirk Bonn E. V. in Bonn, Schumannstraße 4, der Gesamtverband deutscher An⸗ gestellten⸗Gewerkschaften, der Gewerkschaftsbund der Angestellten und der Zentralverband der An⸗ gestellten haben beantragt, den zwischen ihnen am 26. April 1920 abgeschlossenen II. Nachtrag zu dem allgemein ver⸗ bindlichen Tarisvertrag vom 31. August 1919 und I. Nachtrag vom 11. Februar 1920 zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbebingungen der kaufmännischen Angestellten im Einzelhandel gemöß 2 der Verordnung vom 28. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. G. 1456) für den Stadtbezirk Bonn gle ichfalls für allgemein verbindlich zu erklären.

Ewweydungen gegen diesen Antrag toönnen bis zum 5. Juni 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. R. 866 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten.

Berlin, den 12. Mai 1920.

hder Reichsarbeitsministe J. A.: Dr. Busse.

““

Der Deutsche Metallaorbeiter⸗Verband, 2. Bezirk, in Breslau, Margaretenstraße 17, hat beautragt, die zwischen ihm, dem Verband der Metallindustriellen Niederschlesiens E. V. in Görlitz, dem Deutschen Holzarbeiteroerband, dem Verband der Fabrik⸗ arbeiter Deutschlands, dem Zentralverband der Maschinisten Heizer und Berufsgenosjen Deutsch⸗ lands, dem Verband der Kupferschmiede, dem Ge⸗ werkverein Heurscher Metallarbeiter (H.⸗D.), dem Gewerkverein der deutschen Fabrik⸗ und Handarbeiter und dem Christlichen Metallarbeiterverband am 30 März 1920 abgeschlossene Tarifvereinbarung zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeilsbedingungen der gewerblichen Arbeiter in der Metallindustrie mit Ausnahme der Uhren⸗ industrie und der Haudwerksbetriebe an Stelle des allgemein verbindlichen Tarifvertags vom 31. Oktober 1919 gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Regierungsbezirks Liegnitz, des Bezirks der Handelskammer zu Schweldnitz und der Krreise Neisse, Patschkau, Glatz und Habelschwerdt für allgemein ver⸗ bindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. Juni 1920 erhoben werden und sind unter Nummer VI. H. 31 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen⸗ straße 33, zu richten. 8—

Berlin, den 12. Mai 1920.

Der Reichsarbeitsminister

J. A.: Dr. Busse.

1

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Betanntmachung.

Unter dem 8. Mai 1920 ist auf Blatt 528 lfd. Nr. 3 und Blatt 1035 des Tarifregisters eingetragen worden: Die allgemeine Verbindlichkeit des zwischen dem Zentral⸗ verband deutscher Kartonnagenfabrikanten, Landesverband Schlesien, und der Bezirksleitung Schlesien des Deutschen Buchbinder⸗Verbandes am 19. August 1919. abgeschlossenen Tarifvertrages nebst Nachtrag vom 10. November 1919 zur Regelung der Lohn bund Arbeitsbedingungen der gewerb⸗ lichen Arbeiter in der Kartonnagenindustrie wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) auf das Gebiet des Regierungsbezirks Liegnitz aus⸗ gedehnt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 10. No⸗ vember 1919.

Der Reichsarbeitsminister. 1 J. A.: Dr. Sitzler.

Das Tarifregister und die Regifterakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßiw en Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen 4“ Berlin, den 8. Mai 1920.

Der Registerführer.

Bekanntmachung.

Unter dem 10. Mai 1920 ist auf Blatt 1042 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Arbeitgeberverband der chemischen Industrie in dem Verband der Fabrikarbeiter Deutschlands, Gau 1 Hannover, und dem Zentralverband christlicher Fabeik; und Traneportarbeiter Deutschlands i Hannover am 16. Oktober 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regeliung der Lohn⸗ und Arveitsbedingungen der gewerb⸗ lichen Arbeiter in der chemischen Jadustrie wird gemäß § 2 der YNerordnung vom 23. Dezember 1918 (Rechs Gesetzbl. S. 1456) für die Provinz Han over, soweit sie links der Elbe liegt, und die Freistaaten Braunschweig und Oldenburg für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlich keit beginnt mit dem 1. Februar 1920. b

Der Reichsarbeitsminister. EEEö1“

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingeseben werden.

Arbeitgeber und Arbeirnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 10. Mai 1920. 8

Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

1“ 11X“ Unter dem 10. Mai 1920 ist auf Blatt 1037 des Tarif⸗ registers eingetragen worden: Der zwischen dem Land⸗ und Forstwirtschaftlichen Arbeit⸗ geberverband des Kreises Gardelegen, dem Deutschen Land⸗ arbeiterverband und dem Zentralverband der Land⸗, Forst⸗ und Weinbergsarbeiter Deutschlands am 28. Februar 1920 ab⸗ eschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und ne eg de sg e für die Arbeiter in der Land⸗ und Forst⸗ wirtschaft wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Kreises Gardelegen für allgemein verhindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichteit beginnt mit dem 1. April 1920. Der Reichsarbeitsminister. 8 J. A.: Dr. Sitzler.

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 10. Mai 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.

8 8 8 3

8

Bekanntmachung

Unier dem 10. Mai 1920 ist auf Blatt 142 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters eingetragen worden:

Der zwischen dem Arbeitgeberverband des Einzelhandels E. V., Frankfurt a. M., dem Uhrmacherverein Frankfurt a. M. E. V und dem E“ Uhrmacher⸗Gehilfen⸗Verein am 3 Februar 1920 abgeschlossene Tarifvertrag nebst Anhang zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 12. Juli 1919 zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen im Uhrmachergewerbe wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für den Stadt⸗ bezirk a. M. für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginm mit dem 1. Januar 1920.

1 Der Reichsarbeitsminister.

Das Varifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, ö. 33/34, Zimmer 161, während der regelmäößigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitzeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Bertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen E stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 10. Mai 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.