und Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen und Büro⸗ angestellten wird gemäß § 2 der Verorduung vom 23. De⸗ zember 1918 (Reichs⸗Zesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Haynau Schl. für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. April. 1920. Sie erstreckt sich nicht auf Arbeitsverträge, für die besondere Fachtarifverträge in Geltung sind. Falls künftig für einen Handels⸗ oder Industriezweig ein besonderer Fachtarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt mird, scheidet er mit dem Be⸗ ginn der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbereich des allgemeinen Tarifvertrags aus.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Wulff.
8 Daz Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingeseh en werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. 8 “
Berlin, den 26. Mai 1920. Der Registerführer.
— Bekanntmachung.
Unter dem 26. Mai 1920 ist auf Blatt 1097 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Reichsverband des Deutschen Tiefbau⸗ gewerbes, Ortsgruppe Münsterland, dem Deutschen Bau⸗ arbeiterverband, Bezirksverein Münster, dem Zentralverband christlicher Bauarbeiter, Bezirk Münster, und dem Zentral⸗ verband der Maschinisten, Heizer und verw. Berufsgenossen Deutschlands am 7. Januar 1920 abgeschlossene Tarif⸗ vertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitshedingungen der 88892 Arbeiter im Tiefbaugewerbe wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt⸗ und Landkreises Münster, der Kreise Steinfurt, Tecklenburg, Goesfeld, Borken, Waren⸗ dorf, der Stadt und des Kirchspiels Sendenhorst, der Kreise Grafschaft Bentheim und Lüdinghausen (aueschließlich der Stadt Werne), der Dörfer Selm, Bork, Bockum, Stockum, Hövel und der Orte Evenkamp und Walstedde für allgemein ver⸗ bindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. April 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Haußmann.
v“
Pfeiffer.
1
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. 8
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen .“
Berlin, den 26. Mai 1020.
Der Registerführer.
—..—
Pfeiffer.
Bekanntmachung. Unter dem 26. Mai 1920 ist auf Blatt 1089 des Tarif registers eingetragen worden: Der zwischen dem Arbeitgeberverband Berliner Bekleidungs⸗ industrieller E. V., dem Zentralverband der Angestellten, dem Gewerkschaftsbund der Angestellten, dem Gewertschaftsbund kaufmännischer Angestelltenverbände, dem Arbeitnehmerverband der Damen⸗, Mädchen⸗ und Kinderkonfektion E. V., dem Ver⸗ band der Angestellten der Blusen⸗Kleider⸗Konfektion und ver⸗ wandter Branchen, dem Verband der Arbeitnehmer der Herren⸗ und Kna benkonfeklion und dem Verband der Arbeitnehmer der Herrenwäschebranche am 30. Januar 1920 abgeschlossene Tarifvertrag nebst Abkommen vom gleichen Tage zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen der kauf⸗ männischen Angestellten in der Bekleidungsindustrie wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) sür das Gebiet des Zweckverbandes Groß Berlin für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlich⸗ keit beginnt mit dem 1. April 1920. 8
Der Reichsorbeitsminister. 8 J. A.: Wulff.
Das Tarifregister und die Registeratten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifyertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen. “
Berlin, den 26. Ebb““
Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
niter dem 26. Mai 1920 ist auf Blatt 1094 des Tarif⸗ registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Allgemeinen Arbeitgeberverband für Göttingen und Umgegend E. V. in Göttingen, dem Deutschen Landarbeiter⸗Verband, Gau 9 Hannover, Sitz Hildesheim und dem Zentralverband der Forst⸗, Land⸗ und Weinbergsarbeiter Deutschlands, Sekretariat Hannover, am 14. Februar 1920 ab⸗ geschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen in den landwirtschaftlichen Betrieben wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt⸗ und Landkreises Göttingen für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Mai 1920. Der Reichsarbeitsminister. “
J. A.: Wulff.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, ö 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Gerisqeportesen einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Er⸗
stattung der Kossen verlangen. Berlin, den 26. Mai 1920. Der Registerführer.
Pfeiffer.
Bekanntmachung. “
re gisters eingetragen worden:
Ver zwischen der Vereinigung der Metallindustriellen von
Mittweida und Umgegend und dem Gewerkschaftsbund kauf⸗ männischer Angestelltenverbände, Kreis Chemnitz, am 18. De⸗ zember 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts⸗ und Anstellungsbedingungen für die öö An gestellten in der Metallindustrie wird gemäß § 2 der Ver⸗ ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456 für das Gebiet des Amtsgerichtsbezirks Mittweida für all⸗ gemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit be⸗ ginnt mit dem 1. März 1920. 1“ Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Wulff.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ min isterium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, * die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 26. Mai 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 26. Mai 1920 ist auf Blatt 1098 des Tarif⸗ registers eingetragen mworden:
Der zwischen dem Reichsverband des Deutschen Tiefbau⸗ ewerbes E. V., dem Deutschen Bauarbeiterverband, Bezirk ostpreußen, dem Zentralverband christlicher Bauorbeiter Deutsch⸗ lands, Bezirk Königsberg Pr., und dem Zentralverband der Maschinisten, Heizer und verwandten Berufsgenossen Deutsch⸗ lands, Bezirk Ostpreußen, am 5. August 1919 abgeschlofsene Darifvertrag zur Regelung der Lohn⸗ und Arbeitsbedin⸗ gungen im Tiefbaugewerbe wird gemäß § 2 der Verordnung vom 28. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) sür das Gebiet der Provinz Ostpreußen für allgemein verbindlich er⸗ klärt. Die allgemeine Verbinolichkeit beginnt mit dem 1. Ja⸗
nuar 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Haußmann.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs⸗ arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministertums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvettrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. 8
Berlin, den 26. Mai 1920.
Der Registerführer. Pfeiffer.
HBekanntmachung.
Unter dem 26. Mai 1920 ist auf Blaott 211 lfd. Nr. 3 u. Bl. 1101 pes Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Deutschen Bauarbeiterverband Kattowitz, dem Zentralverband der Fiesesr Deutschlands und ver⸗ wandten Berufsgenossen, Gau Oberschlesien, verband christlicher Bauarbeiter Deutschlands, Bezirk Ober⸗ schlesien, und dem Arbeitgeberverband für das Baugewerbe im
Oberschlesischen Industriebezirk am 26. Februar 1920 abge⸗
schlossene Nachtrag zu dem allgemein verbindlichen Tarif⸗ vertrag vom 19. April 1919 zur Regelung der Lohn⸗ und Davon Arbeitsbebinaungen im Baugewerbe wird gemäß § 2 der Ver⸗ 23. Dezember 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt⸗ und Landkreise Kattowitz, Königs⸗ hütte, Beuthen, Gleiwitz, Hindenburg, Tarnowitz und Pleß für Die allgemeine Verbindlichkeit Ab und beginnt mit dem 1. Januar 1920. Die allgemeine Verbindlich⸗ ozug des keit erstreckt sich nicht auf die Arbeitsverhältnisse solcher Bau⸗ arbeiter, die innerhalb eines Betriebes. der nicht Baubetrieb
ordnung vorn
allgemein verbindlich erklärt.
ist, stäͤndig mit Instandsetzungsarbeiten beschäftigt sind. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Haußmann.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits⸗ ministerium, Berlin NW. 6, Beisegsttnth 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. 1
Arbeitgeber und Arbeitnehmer für die der Tarisvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsmini teriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarispertrags gegen Er⸗ stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 26. Mai 1920. 8
Der Registerführer. Pfeiffer.
(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.) Statistik und Volkswirtschaft.
Die nebenbahnähnlichen Klein bahnen in Preußen am 31. März 1919 und die Staatsbeihilfen zur Förderung des Kleinbahnwesens.
Der Landes versammlung ü6 eine neue „Denkschrift über die Entwicklung der nebenhahnähnlichen Kleinbahnen in Preußen und
die Förderung des Kleinbahnwesens durch die Provinzen, die Kreise
und den Staat“ zugegangen, in der die Entwicklung des Kleinbahn⸗ wesens in dem Rechnungsjahre vom 1. April 1918 bis 31. März 1919 dargestellt wird. Da der größere Teil des Berichtsjahres noch in die Kriegszeit fällt, sind die statistischen Unterlagen nur in ein⸗ geschränktem Umfange eingefordert worden und da, wo neue Angaben
sehlen, die in den Denkschriften für die Vorjahre mitgeteilten Zahlen
wieder aufgeführt. Wesentliche Veränderungen dürften gegen diese, abgesehen von den finanziellen ee nicht eingetreten sein, da der Krieg auf den Ausbau des Kleinbahnwesens äußerst hemmend eingewirkt hat. “
Die Zahl der zum Betriebe nebenbahnähnlicher Kleinbahnen gegründeten und unter staatlicher Aussicht stehenden Unterne hmen betrug am 31. März 1919 wie im Vorjahre 334, die Strecken⸗ länge der bis dahin genehmigten Bahnen 11 298,60 km (gegen den 31. März 1918 + 65,04 km), die der am 31. März 1919
im Betriebe befindlichen 321 Bahnen 10 903,½ km (gegen das
Vorjahr + 15,66 km bei unveränderter Anzahl betriebener Babnen). Von den genehmigten Bahnen haben oder sollen haben Voll⸗ spur (1,,35 m) 4928,/v km oder 43,6 vH der Gesamtlänge,
Schmalspur (1,00 m usw.) 6369,48 km bder 56,4 vH; von den
im Betriebe befindlichen Bahnen sind vollspurig 4686,80 km oder 43,0 vH, schmalspurig 6217, km oder 57
79 82
Es wurden am 31. März 1919 betrieben oder sollten öe orjahre 10 509,87 km), mit elektrischen Motoren 585,8e km (im Vorjahre 551,06 km), mit Dampflokomotiven und elek⸗ trischen otoren 1 172,70 km (wie im Vorjahre). Nach dem BLtriebszweck unterschieden, sind genehmigt 3 Bahnen mit 28,60 km nur für den Personenverkehr, 25 Bahnen mit 199,0s km nur für den Güterverkehr, 306 Bahnen mit 11 071,04 km (im Vor⸗ jahre 11 006,,0 km) für den Personen⸗ und Güterverkehr (doch be⸗ fördern auch von diesen Bahnen 8 nur Stückgüter). 221 (im Vor⸗ jahre 219) Unternehmen sind Gesellschafts⸗, 110 (wie im Vor⸗ — 2 mmunale und 3 (wie im Vorjahre) Unternehmen son⸗ ger Art.
Das Anlagekapital der EE“ Kleinbahnen — als das die für ihre Herstellung und Ausrüstung insgesamt auf⸗ gewendete Summe gilt, bei Bahnen, die ganz oder teilweise auf 1. Bahnkörper angelegt sind, einschließlich der (zahlenmäßig feststebenden) Grunderwerbskosten — betrug im ganzen 751 928 076 ℳ (im Vorjahre 748 680 976 ℳ). Hiervon sind oder werden aufgebracht vom Staate 128 259 639 ℳ, von den Provinzen 99 827 481 ℳ, von Kreisen 188 879 614 ℳ, von den Zunächstbeteiligten 101 908 332 ℳ, in sonstiger Weise (insbesondere von Betriebs⸗ unternehmern, durch Anleihen usw.) 233 053 010 ℳ.
Mitteilungen über die finanziellen Ergebnisse des Betriebes der nebenbahnähnlichen Kleinbahnen hat die Aufsichts⸗ behörde für das Berichtsjahr 1918/19 wie schon für die beiden Vor⸗ jahre nicht eingefordert. Im Betriebsjahre 1915/16 hatte die Ein⸗ nahme aus dem Personenverkehr 26 227 220 ℳ, die aus dem Güter⸗ verkehr 29 413 619 ℳ, die gesamte Betriebseinnahme 58 362 247 ℳ, die Betriebsausgabe 42 154 809 ℳ, der Betriehbsüberschuß 16 207 438 ℳ, die Betriebskostenziffer 72,2 betragen. Der Reingewinn, unter dem der Ueberschuß der Betriebseinnahmen über die Betriebsaus⸗
aben der Bahnen einschließlich der Rücklagen in Erneuerungs⸗ und Pperzialreservesonds sowie der gewöhnlichen Abschreibung, aber aus⸗ schließlich der Zinsen und Tilgungsbeträge für den im Anleihewege beschafften Teil des Anlagekapitals verstanden ist, hatte im Betriebs⸗ jahre 1915/16 bei 67 von den 300 Bahnen, die voll und wenigstens 1 Jahr lang im Betriebe waren und nicht in der Hauptsache nur den persönlichen Zwecken des Eigentümers dienten, keine Verzinsung des Anlagekapitals ergeben, bei 57 Bahnen eine solche bis zu 1 vH, bei 59 über 1 bis zu 2 vH, bei 46 über 2 bis zu 3 vH, bei 27 über 3 bis zu 4 vH, bei 16 über 4 bis zu 5 vH, bei 23 über 5 bis zu 10 pg und bei 5 Bahnen eine Verzinsung von mehr als 10 vH.
eber den Stand und die Verwendung des staat⸗ lichen Kleinbahnunterstützungsfonds wird in der Denkschrift u. a. bemerkt: Die seit dem Jahre 1895, zuletzt durch Gesetz vom 9. September 1919 zur Förderung des Baues von Kleinbahnen insgesamt bereitgestellten Mittel be⸗ laufen sich auf 145 Millionen Mark. Bewilligt waren an Stäaatsbeihilfen bis zum 31. Dezember 1918 133 266 592 ℳ; im Kalenderjahre 1919 wurden für 13 Bahnen Beihilfen im Betrage von 3 477 714 ℳ neu bewilligt und für 3 Bahnen Unter⸗ ftatungen von zusammen 629 500 ℳ in Aussicht ge⸗ tellt; dies ergibt Ke ganzen 137 373 806 ℳ. Die be⸗ willigten und in Aussicht gestellten Staatsbeihilfen verteilen sich — wenn von den zum Bau und Betriebe von 3 Straßen⸗ bahnen gewährten Staatsbeihilfen in Höhe von 697 231 ℳ abgesehen wird — auf 139 vollspurige und 74 schmalspurige, zu⸗ sammen 213 vornehmlich für Zwecke der Landwirtschaft bestimmte nebenbahnähnliche Kleinbahnen mit 4082,7 +. 5043,70 = 9126,7 km Länge. Auf 1 km nebenbahnähnlicher Kleinbahnen fallen durch⸗ schnittlich rund 15 000 ℳ, auf 1 km Vollspur rund 19 000 ℳ, auf 1 km Schmalspur rund 11 700 ℳ Beihilfe. Was die Form der bewilligten Staatsbeihilfen betrifft, so betragen die Beteiligung mit Aktien (Stammeinlagen) 82,994 Millionen Mark, die sonstige Beteiligung des Staats 24,sso Millionen, die bewilligten Darlehen 29,222 Millionen und die verlorenen Zuschüsse 538 866 ℳ.
dem Zentral⸗
Auf die bewilligten Staatsbeihilfen sind gezahlt bis zum 31. Dezember 1918 129 578 446 ℳ, im Kalenderjahre 1919 1 469 551 ℳ, im ganzen bis zum 31. Dezember 1919 131 047 997 ℳ. Die Rückeinnahmen aus Staatsbeihilfen für Klein⸗ bahnen betrugen im Rechnungsjahre 1918 2 007 109 ℳ, in den Vor⸗ jahren 20 102 176 ℳ, zusammen bis Ende 1918 22 109 285 ℳ. kommen auf Zinsen 7 046 677 ℳ, auf Tilgungsbeträge 4 076 539 ℳ und auf Reingewinnanteile (Dividenden) 10 986 069 ℳ. Der Jahresaufwand des Staats für die bis zum Schlusse des Rech⸗ nungsjahrets 1918 gezahlten Staatsbeihilfen von 130 861 716 ℳ beträgt, wenn man an der bisherigen Berechnung der Selbstkosten mit 4 vH, um einen Vergleich zu ermöglichen, festhält, 5 234 469 ℳ. Nach Rückeinnahmen an Zinsen und Anteilen am Rein⸗ gewinn (Dividenden) in Höhe von 1 570 578 ℳ ergibt sich für den Staat ein Jahreszuschuß von 3 663 891 ℳ (im Füjoge⸗ 4 055 493 ℳ) oder 2,80 vH (i. V. 3,18 vH) der bis zum Schluß des Rechnungsjahres 1918 insgesamt gezahlten Summe. Die Ver⸗ zinsung des ausgegebenen Kapitalbetrags berechnet sich demnach für das Rechnungsjahr 1918 auf (4 — 2,80 =) 1,20 vH (1917
0,87 vH, 1916 0,90 vH, 1915 0,87 vH, 1914 1,18 vH).
— —
Arbeitsstreitigkeiten.
Der Ausstand der in der Binnenschiffahrt tätigen Privatschiffer und der Schiffsmannschaften ist hiesigen Blättern zufolge nach mehrwöchiger Dauer beendet. Die am Sonnabend unter den Schiffsmannschaften erfolgte Ab⸗ stimmung hoat eine Mehrheit für den Abbruch des Ausstands auf der Elbe ergeben. Die Schiffsbesatzungen der Oder und der märki⸗ schen Wasserstraßen haben sich zwar nicht für die Beendigung des Ausstands entschieden, doch hat der Verband der Binnenschiffer mit Rücksicht auf die Verkehrsaufnahme auf der Elbe die Weisung zur sofortigen Wiederaufnahme der Arbeit ausgegeben. Dieser Weisung ist denn auch am gestrigen Montag entsprochen worden.
Aus Zweibrücken meldet „W. T. B.“: Das Reichs⸗ arbeitsministerium hat einer Beschwerde des Metall⸗ arbeiterverbandes gegen einen Schiedsspruch des Schlichtungsan Ffch usses Zweibrücken stattgegeben, nach welchem die Fachvereinigungen der Schlosser, Spengler und Installateure wegen der wirtschaftlichen Lage des Gewerbes den Zehnstundentag sollten wieder einführen und Tarifverhandlungen ab⸗ lehnen können. Der Demobilmachungskommissar ist beauftragt worden, sogleich neue Verhandlungen mit beiden Parteien einzuleiten.
’ Nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Paris hat der Minister der öffentlichen Arbeiten Le Troquet erklärt, daß bis jetzt aus Anlaß des Ausstands 2636 Eisenbahner ent⸗ lassen wurden. In dieser Zahl seien jedoch die Entlassenen aus den Werkstätten nicht einbegriffen.
Bei dem Ausstand auf der Great Indian Pen⸗ insular⸗Eisenbahn kam es nach einer pon „W. T. B.“
Zahl der Ausständigen hat sich auf 20 000 vermehrt.
Verkehrswesen.
Im Reichsverkehrsministerium fand, wie „W. T. B.“ meldet, eine Besprechung statt, in der vorbereitende Maßnahmen für die Neuregelung der Leitung des gesamten deutschen Güterverkehrs nach dem Gesichtspunkte des betrieblich und wirtschaftlich vorteilhaftesten Weges secfesen wurden. Die Durchführung der umfangreichen Arbeiten soll in jeder Weise deschleunigt werden. Die aus dem früheren
Weltbewerbe der Länder hervorgegangenen Leitungswege sollen möglichst bald beseitigt werden, soweit sie betriebliche Erschwer⸗ 1 nisse und unwirtschaftliche Umwege zur Folge gehabt haben
übermittelten Meldung der „Daily Mail“ zu Unruhen. Die
geft 3 vom Jahrgange 1920 des „Axrchivz fuͤr Eisen⸗ bamwesen“, herausgegeben im preußischen Ministerium der öffatlichen Arbeiten (Verlag von Julius Springer, Berlin), er⸗ sen mit folgendem Inhalt: „Zur Geschichte des Reichseisenbahn⸗ gedankens“ von Lagatz; „Eisenbahnpolitik Norwegens“ von Dr. Pasz⸗ kowski (mit einer Karte); „Das deutsche Verkehrswesen, ein Rückblick auf die geschichtliche Entwicklung des Verkehrs auf Land⸗ und Wasser⸗ traßen, in der Luft und auf den Eisenbahnen mit besonderer Berücksichtigung der elektrischen Zußförderung und ihrer ge⸗ planten Einführung auf den Leetafeizen deutschen Reichs⸗ eisenbahnen“ von Trautvetter; „ etrachtunßeg zur Perkehrs⸗ geographie’“ von Dr.⸗Ing. Blum (mit Abbildungen) (Fort⸗ En Die Echweizerischen Bundesbahnen im Fahe 1918. — Kleine Mitteilungen: Die Tätigkeit des Materialprüfungsamts zu Berlin⸗Lichterfelde West im Betriebsjahr 1918; die Besoldungen und sonstigen Dienstbedingungen des Büropersonals sowie der Stationsvorsteher und Güterexpedienten der englisch·m eg nen; die Gehälter der amerikanischen Eisenbahndirektoren; Statisttk der Besoldungen und Löhne sowie der Arbeitsleistungen des Personals der Eisenbahnen der Vereinigten Staaten von Amerika; Die Eisen⸗ bahn von Beira zum Sambest; Betriebsergebnisse der Nigerischen Fan bafneg im Jahre 1918; die Rhodesischen Eisenbahnen; die Benguella⸗Eisenbahn. Rechtsprechung: Wegerecht (Erkenntnis des Reichsgerichts vom 22. Januar 1919); Frachtrecht (Erkenntnisse des Reichsgerichts vom 25. Oktober 1919, 5. November 1919 und 13. Ja⸗ nuar 1920). — Gesetzgebung: Deutsches Reich; Preußen; Schweiz; Vereinigte Staaten von Amerika. — Bücherschau.
—
Heft 5 vom Jahrgang 1920 der „Zeitschrift für Klein⸗ bahnen“ herausgegeben im preußischen Ministerium der öffent⸗ lichen Arbeiten (Verlag von Julius Springer, Berlin), er⸗ schien mit folgendem Inhalt: „Die Feldbahnen der Eng⸗ länder an der Westfront“ von Professor Dr.⸗Ing. Blum (mit einer Abbildung); Die erste Untergrundbahn in Madrid (mit 6 Abbildungen); Reichseisenbahnen und Kleinbahnen“ von Oberingenieur Karl Trautvetter. — Gesetzgebung ih. Freuen. Erlaß des Ministers der öffentlichen Arbeiten vom 31. März 1920, betr. allgemeine Bedingungen für die Einführung von Kleinbahnen in Staatsbahnhöfe. — Kleine Mitteilungen: Neuere Pläne, Vorarbeiten, Genehmigungen, Betriebseröffnungen und Betriebsänderungen von Kleinbahnen; Notlage elektrischer Straßenbahnen in den Vereinigten Staaten von Amerika; Patentbericht (mit 5 Abbildungen. — Bücher⸗ schau, Zeitschriftenschau.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ . maßregeln.
Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten.
(Nach den „Veröffentlichungen des Reichsgesundheitsamts“, Nr. 21 vom 27. Mai 1920.)
Pocken.
DeutschesReich. In der Woche vom 16. bis 22. Mai wurden 6 Erkrankungen gemeldet, und zwar in Stuhm (Reg.⸗Bez. Marienwerder) 2, in Eikel 1, in Günnigfeld (reis Gelsen⸗ rchenn “ Arnsberg) 2 und in Oberhausen (Reg.⸗Bez. Düsseldorf) 1.
Für die Woche vom 2. bis 8. Mai wurden nachträglich noch 3 Erkrankungen mitgeteilt, nämlich in Oslawdamerow, Tschebiatkow und Stüdnitz (Kreis Bütow, Reg.⸗Bez. Köslin) je 1.
Oesterreich. In der Woche vom 2. bis 8. Mai je 1 Er⸗ krankung in Niederösterreich und Steiermark.
Fleckfieber.
Deutsches Reich. In der Woche vom 16. bis 22. Mai wurden 3 Erkrankungen angezeigt, und zwar in Prostken (Kreis Lyck, Reg.⸗Bez. Allenstein), Langenbogen (Mansfelder Seekreis,
„Reg.⸗Bez. Merseburg) und Kiel (Reg.⸗Bez. Schleswig) je 1.
88 die Woche vom 9. bis 15. Mai wurden nachträglich noch 4 Erkrankungen festgestellt, nämlich in Göritz (Kreis Prenzlau, Reg.⸗Bez. Potsdam) 2 — bei polnischen Schnittern —, in Mikult⸗ schü tz (Kreis Tarnowitz, Reg.⸗Bez. Oppeln) und Essen (Reg.⸗Bez. Düsseldorf) je 1.
Oesterreich. In der Woche vom 2. bis 8. Mai 1 Er⸗ krankung in Wien. b
Genickstarre.
en. In der Woche vom 9. bis 15. Mai wurden 6 Er⸗ krankungen (und 5 Todesfälle) gemeldet in folgenden Regierungs⸗ bezirken lund Kreisen]: Landespolizeibezirk Berlin 1 (Berlin⸗ Schöneberg], Reg.⸗Bez. Arnsberg 1 (2) [Herne — (1), Hörde Land 1 (1)1. Breslau 1 (Breslau Stadt], Koblenz — (1) [Altenkirchenn), Düsseldorf 1 (1) [Mörs], annover 1 Hannovef tadt], Potsdam — (1) [Templin], chleswig 1 [Neumünster]; nachträglich für die Woche vom 25. April bis 1. Mai: Oppeln 1 (Kosel]; vom 2. bis 8. Mai: Aachen 2 (1) [Aachen Stadt 1 (1), Schleiden 11, Magdeburg 1 Neuhaldensleben), Oppeln — (1) [Beuthen Land II.
chweiz. In der Woche vom 2. bis 8. Mai 3 Erkrankungen, und zwar in der Stadt Basel sowie in den Kantonen Basel und Neuenburg je 1. Rnn
uhr.
Preußen. In der Woche vom 9. bis 15. Mai wurden 17 Erkrankungen (und 3 Todesfälle) angezeigt in folgenden Re⸗ gierungsbezirken lund Kreisen]: Landespolizeibezirk Berlin 3 [Neukölln], Reg.⸗Bez. Arnsberg 1 [Dortmund Land], Breslau — (1) [Neumarkt]!, Köln 1 Köln Stadt]!, Düsseldorf 2 [Duisburg, Oberhausen je 1 Frank 9 1 (Frankfurt a. O.], Gumbinnen 1 Pillkallen], Hildesheim 1 (Göttingen Stadtzj, Lüneburg 1 (Soltaul, Minden 1(1) [Herford Stadt], Pots⸗ dam 2 [Jüterbog⸗Luckenwalde, Niederbarnim je 11, Trier 1 (1) [Merzigl, Wiesbaden 2 (Frankfurt a. M.]; nachträglich für die Woche vom 2. bis 8. Mat: Oppeln 3 Falkenberg, Kattowitz Land, Neustadt je 11, Schneidemühl 1 (Schneidemühll 9
Verschiedene Krankheiten in der Woche vom 9. bis 15. Mai 1920. ““
Pocken: Flösgen 3, Prag und Vororte 10 Todesfälle, Prag und Vororte 12, Wien 2 Erkrankungen; Fleckfieber: Wien 1 Todesfall, Prag und Vororte 2, Wien 3 Erkrankungen; Biß⸗ verletzungen durch tollwutverdächtige Tiere: Reg.⸗Bez. Oppeln (Vorwoche) 4; Influenza: Berlin 1, Braunschweig 2, Breslau 1, Halle a. S. 2, Regensburg 1, Reg.⸗ Bezirke Arnsberg 16, Düsseldorf 2, Amsterdam 5, Birmingham 11, Dublin 4, Edinburg 2, Glasgow 33, Kopenhagen 2, Liverpool 4, London 45, Prag und Vororte 8, Stockholm 5, Wien 15 Todesfälle, Reg.⸗Bezirke Breslau (ohne Breslau Stadt), Allenstein (Vor⸗ woche) je 1, Koblenz 4, Düsseldorf 16, Gumbinnen 5, Münster 7, Schneidemühl (Vorwoche) 3, Nürnberg 25, Hessen 2, Kopenhagen 134, Prag und Vororte 1, Stockholm 33, Wien (18. bis 24. April) 112² ExsgFengeg Genickstarre: Wien 1 Todesfall, Kopen⸗ hagen, 2 niederlandische Orte (25. April bis 1. Mai), Wien je 1 Er⸗ keänking Ruhr: Wien 4 Todesfälle, Hessen 1, Prag und Vor⸗ orte 3, Wien 14 Erkrankungen; S lafsuchtkrank eit (En- cephalitis lethargica): Reg.⸗Bez. Wiesbaden 1, Hessen 2 Todesfälle, Reg.⸗Bez. Gumbinnen, Hessen je 1 Erkrankung; Malaria: Reg.⸗ Bezirke v 19, Gumbinnen, Mecklenburg⸗Schwerin je 1, Wien 7 Er⸗ krankungen; Kr ütz e: Kopenhagen 151 Erkrankungen; Nahrungs⸗ mittelvergiftung: Reg.⸗Bez. Schleswig 1 Todesfall, Reg.⸗ Bezirke Allenstein 1, Vorwoche 2, Königsberg 15, Potsdam 85 Schleswig 3 Erkrankungen. Mehr als ein Zehntel aller
Gestorbenen ist an Masern und Röteln gestorben in Lübeck — Erkrankungen wurden gemeldet in Lübeck 65, Hamburg 28, Kopenhagen 45. Ferner wurden Neegnteunhen angezeigt an Schar⸗ lach in Berlin 20, Hamburg 27, Kopenhagen 49, Stockholm 22, Wien 27; an Diphtherie und Krupp in Berlin 48, 82 burg 37, Amsterdam 32, Christiania 26, Kopenhagen 46, Stockholm 31; an Typhus im Reg.⸗Bez. Aachen (Vorwoche) 30.
—
Dem Reichs⸗Gesundheitsamt st das Erlöschen der Maul⸗ und Klauenseuche vom Viehhof in München am 29. Mai 1920
gemeldet. Land⸗ und Forstwirtschaft.
Die Verwendung mit Benzin, Benzol oder deren Ersatzstoffen betriebener Motoren in der bayerischen Landwirtschaft.
Eine der e Eigenarten des modernen Wirtschafts⸗ lebens ist der Zug nach der Großstadt, der den starken Leutemangel auf dem Lande verursacht, unter dem die heutige Landwirtschaft so bitter zu klagen hat. Tritt doch durch die zunehmende Abwanderung der landwirtschaftlichen Dienstboten in die Städte für die Landwirtschaft ein Ausfall an Arbeitskraften ein, der sich nur um Teil wieder endepvei ausgleichen läßt. Neben ver⸗ stärkter Heranziehung der Familienangehörigen geschieht dies haupt⸗ sächlich noch durch die sog. Maschimigterung der Landwirtschaft, d. h. durch ausgedehntere Anwendung von Arbeitsmaschinen aller Art im landwirtschaftlichen Betrieb. Auch in der bayerischen Lendwerischaf hat die Anwendung von Maschinen schon einen recht vis en Umfang angenommen, und zwar nicht bloß auf den großen tern, sondern auch in den mittleren und kleineren Betrieben. Dies haben schon die Betriebszählungen von 1895 und 1907 ersehen lassen. Seit⸗ dem hat die Maschinenverwendung noch weitere Fortschritte gemacht, zumal nachdem der Gebrauch von Maschinen durch Verbesserungen und Vereinfachungen in der Technik und durch Schaffung elektrischer Kraftanlagen wesentlich erleichtert worden ist. In welchem Maße dies geschehen ist, darüber können glerdings für die Gesamtheit der in ; kommenden Megscinen noch keine zahlenmäßigen Angaben gemacht werden. Doch ist dies möglich bezüglich der Ver⸗ wendung von Motoren, die mit Benzin, Benzol oder deren Ersatzstoffen betrieben werden. Hier⸗ über sind zum Zwecke der Verteilung der verfügbaren Mengen von Benzin, Benzol üs. an die Landwirte Aufstellungen gemacht worden, die bewiss Teileinblicke in die Maschinenverwendung in der bayerischen Landwirtschaft gestatten.
Nach diesen Aufstellungen, über deren Ergebnisse ein in der „Zeitschrift des bayerischen Statistischen Landesamts“ veröffentlichter Aufsatz von Dr. Hans Rauch Aufschluß gibt, werden gegenwärtig insgesamt 22 889 Benzinmotore in den landwirt⸗ schaftlichen Betrieben Bayerns verwendet. Darunter befinden sich: “
11 660 Motore zu Dreschmaschinen, 10 267 Motore zu Futterschneidemaschinen, 358 Motore für Pumpwerke, 40 Pflugmotore 1 564 Motore zu sanstsen landwirschaftlichen Maschinen. Nach ihrer Leistungsfähigkeit setzen sich diese Motore zu⸗
sammen: aus 22 463 Motoren unter 10 Ps, 8 407 Motoren von 10 bis 20 PS, 15 Motoren von 20 bis 30 PS und 4 Motoren über 30 Ps. Die 4 Motore über 30 PS sind sämtlich Pflugmotore, und zwar von 48 PS, 50 PS, 60 PS und 64 PS. Unter den 22 463 Motoren mit weniger als 10 PS befinden sich 13 890 Motore mit weniger als 5 PS, davon 8383 Motore mit 4 PS und 4065 Motore mit 3 Ps. Von den Motoren mit 5 bis 10 PS haben über ⅛ die Größe von 5 und 6 PS, nämlich 2868 bezw. 4178 Motore. Mit Benzin, Benzol oder deren Ersatzstoffen betriebene Motore anderer Größen ön bereits angegebenen werden in Bayern somit nur wenig enutzt.
Hinsichtlich des Verwendungszweckes wird mitgeteilt, daß die 22 889 Motore in weit überwiegendem Maße zum Dreschen und Futterschneiden gebraucht werden, und zwar dienen für diese Zwecke wieder zumeist Motore unter 5 Ps, darunter allein 4407 bezw. 3700 Motore für Dresch⸗ und Futterschneidemaschinen mit nur 4 Ps. Ueber die weitere Verwendung dieser Motore gibt folgende Uebersicht
Aufschluß:
unter 10 PS davon Ins⸗
von ge⸗
unter 5 — 10 samt 5 PS PgS
Motorarten
Handel und Gewerre.
„— Da die Kohlen⸗ und Kokspreise für den Monat Juni unyper⸗ ändert geblieben sind, ist laut Meldung des „W. T. B.“ mit dem Reichswirtschaftsministerium über die Festsetzung
der Roheisenpreise ein Einverständnis dahingehend erzielt 1
worden, daß die Preise ab 1. Juli wie folgt angesetzt werden: Hgematit und kupferarmes Stahleisen mit 200 ℳ, Gießerei⸗ roheisen II und III mit 50 ℳ, Ferromangan 50 prozentig mit 570 ℳ, errosilicium 10 prozenti 200 ℳ,
m Temper Roheisen mit 182,50 ℳ; für Siaerlünder Stahleisen und
Spiegeleisen tritt eine Ermäßigung nicht ein. Die neuen Preise gelten für die Monate Juni und Juli mit der Miasgab⸗ daß, falls während dieser Zeit die Preise für Koks und inländischen Essen skein eine Aenderung erfahren, die Roheisenpreise ebenfalls entsprechend geändert werden, und zwar mit Wirkung von dem Tag ab, an dem die Preisänderung für Koks oder Eisenstein in Kraft tritt.
— Am 29. Mat fand laut Meldung des W. T. B. in Dresden
die angekündigte Versammlung von Vertretern der deutschen Textil⸗ industrie und der ihr verwandten Betriebe aus allen Teilen des deutschen Reiches statt. Sie beschloß einstimmig, die Fa Fr. ⸗ für Textilindustrie der Brennkrafttechnischen da E,es aft C. V. der Abteilung für Waͤrmewirtschaft im deutschen Forschungsinstitut für Textilindustrie in Dresden anzugliedern und ernennt einen fünfgliedrigen Ausschuß zur Organisation der Gruppe und ihres Arbeitsplanes. — Die Gesamtsumme der im Umlauf befindlichen Berliner fandbriefe, einschließlich der der Sicherheitsmasse und de fandbriefkasse des Instituts gehörigen Stücke, betrug Ende April 920 insgesamt 295 806 650 ℳ gegen 285 138 800 ℳ im Vorjahre. Im letzten Jahre sind 196 Grundstücke zur Neu⸗ und Nachbelelhung angemeldet worden. Von den auf diese Meldungen hin genehmigten Ble bungen sind 15 729 500 ℳ noch nicht abgehoben.
— Der 39. Jahresbericht der Vereine Creditreform ist
dieser veg⸗ erschienen. Er befaßt sich wieder eingehend mit allen wirtschaft ichen Tagesfragen. Von besonderem Interesse sind die Ausführungen über Konkursstatistik. Danach sind in den letzten 24 Jahren über sechs Milliarden Mark Konkurs⸗ forderungen ausgefallen. arin sind nicht enthalten die bedeutenden Verluste in den Fällen, wo wegen Masse⸗ mangels der Antrag auf Konkurseröffnung abgelehnt werden mußte, und die großen Einbußen in den häufigen Fällen des außergericht⸗ lichen Vergleichs. Diese Tatsache bildet für die Gessftinen eine adnang. von der organisierten geschäftlichen Auskunft mehr als bisher Gebrauch zu machen. das gilt besonders mit Rücksicht auf die bevorstehenden Wandlungen auf dem Warenmarkte, die wohl schwerlich ohne mehr oder minder schwere finanzielle Erschütterungen abgehen werden. Die Tätigkeit der Vereine Creditreform, die über etwa 1000 Stellen für die schriftliche und mündliche Auskunftserteilung im In⸗ und Auslande verfügen, hat sich im letzten Geschäftsjahre weiterentwickelt. Besonders erfolgreich konnten sich die Vereine auch mit dem Einziehen von Außenständen befassen, was wohl vielfach darauf zurückzuführen ist, daß sich die Verhältnisse manches Schuldners nach dem Kriege außerordentlich gebessert haben. Die Mitgliederzahl der Vereine ist auf rund 80 000 gestiegen. Die Organisation perfügt über einen geschulten Beamtenkörper und erprobte Mitarbeiter an allen Plätzen im In⸗ und ö jsche R. hat † .— Die ungarische Regierung hat kürzlich, wie der Deutsch⸗ Oesterreichisch⸗Ungarische Wirtschaftsverband in Berlin mitteilt, eine Erhöhung des Zollaufgeldes auf 1900 % vorge⸗ nommen, nachdem bereits Oetterreich vor kurzem mit der gleichen Erhöhung des Zolles vorangegangen ist. Der erhöhte Zollaufschlag kommt in Ungarn vom 1. Juni 1920 ab zur Anwendung und bezieht sich auf alle Waren. Interessenten erfahren Näheres bei der ungarischen Abteilung des Deutsch⸗Oesterreichisch⸗Ungarischen Wirt⸗ schaftsverbandes in Berlin W. 35, Am Karlsbad 16.
Berlin, 31. Mai. (W. T. B.) Die Salzherings⸗ Einfuhr⸗Gesellschaft mit beschränkter Haftung gibt bekannt: Preisliste VII. Norweger: 1918er Sloeheringe 345 ℳ, 1918er Vaarheringe 315 ℳ, 1917 er Norweger Heringe 250 ℳ, Parmouth: Fulls 810 ℳ, Matfulls 790 ℳ, Matties 770 ℳ. Die Preise verstehen sich für Faß ab Lager Seeplatz einschließlich Gebinde und netto Kasse. Yarmouth in halben Fässern 20 ℳ für ½ Fässer Aufschlag. Die bisherigen Zuschläge für Lieferung ab Lager Berlin, Breslau und Altenburg sind ungültig; die neuen Sätze werden noch bekanntgegeben. Diese Preisliste tritt am 1. Juni 1920 morgens in Kraft.
8
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts
— — — —— Ruhrrevier Oberschlesisches Revier Anzahl der Wagen
Pflugmotore. 17 9 40 Motore zu
Dreschmaschinen. J6563 4841 11660
Futterschneidemaschinen 6780 3385 102 — 10
Pumpwerken 205 132 21
seqftsten landwirtschaft⸗
lichen Maschinen. 325 206 31 2 564 22889.
zusammen 13890] 8573 / 407 15
Das Organ für naturwissenschaftliche Sersczengen auf dem Ge⸗ biete der Landwirtschaft „Die landwirtschaftlichen Ver⸗ suchsstationen“, das unter Mitwirkung sämtlicher deutschen Versuchsstattonen Professor Dr. G. Finger Nnce orstand der landwirtschaftlichen Versuchsstation Mockern, herausgibt (Verlagsbuch⸗ handlung Paul Parey, Berlin), enthält in dem nunmehr abgeschlossenen XCV. Bande außer einem ausführlichen Bericht über die Verhandlungen der 40. ordentlichen Hauptversammlung des Verbandes landwirtschaftlicher Versuchsstationen im Deutschen Reiche, die am 18. und 19. 112 tember 1919 in Schwerin (Mecklenburg) stattfand, die folgenden Ab⸗ handlungen über Fragen der Pflanzenernährung und des Pflanzen⸗ wachstums: „Versuch eines Beweises für die Anwendbarkeit der Wahrscheinlichkeitsrechnung bei Feldversuchen“ von P. Ehrenberg, Göttingen; „Die Probenahme bei Kalidüngesalzen“ von Professor Dr. E. Erdmann, Halle (Saale); „Zur Frage, ob eine Zerkleinerung der Kalisalze bei der Probenahme nötig ist“ von Professor Dr. H. Neubauer, Bonn.
Nr. 21 .⸗Herb n ei nngßen des e,as eLun; heitsamts“ vom 27. Mai 1920 hat folgenden nhalt: Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. — Zeitweilige Maßregeln gegen Pest und Cholera. — Arsevgebung usw. (Deutsches Reich.) Fünfte Ausgabe der Deutschen Arzneitaxe 1920. — Fische. — (Preußen.) Creosotat. — Vierte Ausgabe der Deutschen Arznei⸗ taxe 1920. — Desgl. fünfte Ausgabe. — avern.) Feuerbestattung. — (Peden Dentisten. — Tierseuchen im Deutschen Reich, 15. Mal. — Vermischtes. Feanghe Reich.) Aerztliche Approbationen, 1917/18. — Babnän tliche Approbationen, 1917/1918. — Saccharin. — Wochentabelle uͤber die Geburts⸗ und Sterblichkeitsverhältnisse in hertscden Orten mit 40 000 und mehr Einwohnern. — Desgleichen in einigen gröoͤßeren Städten des Auslandes. — Erkrankungen in Frankenhaͤufern deutscher Großstädte. — SeSgee in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. — Witterung. — Beilage: Gerichtliche Entscheidungen auf dem Gebiete der öffentlichen Gesundheitspflege (Heilmittel, Gifte). 1“““ “
“
am 29. Mai 1920. 18 826 2 762 am 30. Mai 1920. Gestellt 4 911 Nicht gestellt.. 28 Beladen zurück⸗ gestellt: am 30. Mat „ am 31. Me.
Gestellt. Nicht gestellt..
Berlin, 31. Mat.
(W. T. B.) 1. Juni. Zarenrubel 65.
Heimkehrer. Kursänderung
Berichte von auswärtigen Wertpapiermärkten.
Köln, 31. Mai. (W. T. B.) Englische Noten 142,00 bis 148,00, oFrangesische Noten 292,00 — 294,00, Belgische Noten 303,00 — 305,00, H. dische Noten 1380,00 — 1400,00, Rumänische Noten 74,00 — 78,00, Amerikanische Noten —,—, Schweiz. Noten
690,00 — 700,00.
Amsterdam, 31. Mai. (W. T. B.) Wechsel auf London 10,64, Wechsel auf Verlin 7,33 ½, Wechsel auf Paris 21,30, Wechsel auf 8.c 48 90, Weg se auf Wien 2,20, Wechsel auf Kopenhagen 46,90, Wechsel auf Stockholm 59,00, Wechsel auf Christiania 49,46 Wechsel auf New York 274,00, Wechsel auf Brüssel 22,30, Wechsel auf Madrid 44,45, Wechsel auf Italien 16,00. — 5 % Niederländ. Staatsanleihe von 1915 85 ⁄110, 3 % Niederländ. Staatsanleihe . Königl. Niederländ. Petroleum 938, Holland⸗Amerika⸗Linie 425 ½, e; ndische Handelsbank 332, Atchison. Topeka & Sanie
6 —, Rock Island —, Southern Pacific 104 ¼, Southern Rail⸗ way —, Union Paeifie 129 ½, Anaconda 127 ½1½, United States Steel Corp. 104. — Amerikaner fest, sonst schwach.
openhagen, 31. Mai. (W. T. B.) Sichtwechsel auf Stockholm 127,25, do. auf Chrissi mie 106,50, do. auf Hamburg 16,25, do. - London 23,00, do. auf Paris 46,00, do. auf Antwerpen 48,50, do. au schweizerische Plätze 106,25, do. auf Amsterdam 217,00, do. auf Helsingfors 29,75, do. auf New York 596,00.
Stockholm, 31. Mai. (W. T. B.) Sichtwechsel 8 London 18,10, do. vnf Berlin 12,75, do. auf Paris 36,25, do. au Brüssel 97,50, do. auf schweizerische Plätze 84,00, do. auf Amsterdam 170,50, do. auf Kopenhagen 79,00, do. auf Christiania 83,50, do.
auf Washington 466,00, do. auf Helsingfors 23,50.