1920 / 123 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 08 Jun 1920 18:00:01 GMT) scan diff

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Sammet und Plüsch, sammet⸗ und plüschartige Ge⸗ Regen⸗ und Sonnenschirme, soweit sie nicht durch ihre (Gemmen, Kameen); vorstohen nich . mwoeebe, nicht aufgeschnitten oder aufgeschnitten (Flor Verbinbdung mit anderen Stoffen unter andere aller Art in Verbin ung 58* e. ee,s 8 1 . 8 8 1 1 7 f e- 8 8 2 8 ve. 8 IPopPelstoine (ort pl. der 0 9— bearbeit 1 - 82 . 1 2 8 . 2 8 111141X“4“X“ Gespinstwaren mit aufgenähter A beit oder damit Halbede steine (einsch gefaßt geschnitten fallend, aus unedlen Metgilen oder aus nanzämtern und ihr Verfahren. Befugnisse des Ausschusses. Baumwollen filze (gewebte, filzartige Zeugstoffe), aufgeputzt; andere aus Gespinstovaren.. (geschliffen usw.), ohne . zu Paren verarbeitet, 1 1*“¹“ Vom 25. Mai 1920 § 16 SäFö.““ 1 Unechtes Gold⸗ und Silbergespinst, auch aus vergoldeten om . Mei Der Ausschuß hat mit der aus § 208 Abs. 2 der Reichsabgaben⸗

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Unterabschnitt 17 H. 8 Vero (3) Der Vorsitzende und die erschienenen Mitglieder

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FFv r.2erg 991,921 8 8 ue d t 8 8 soweit sie nicht durch. die Verbin ung mit anderen 8 ge. —— 8 . 88 88 8 8 1 8 8 9 3 h29. . S. 7, eöö“ Frahtn Menschenbaare und Waren daraus, zuge⸗ Stoffen unter andere Nummern faleen . Sbes versile erten Herischen ehtchena sowie Tressen⸗ G Auf Grund des § 26 Abs. 4 und des § 444 Abs. 3 der ordnung sich ergebenden, Fin chfmaees 8 gleichen Befugnisse, 1“ J0 9 Zacke ziert, Sltuck Is Meterwaäre 1 e. 22A- 3 8 g. 1“ 8 EEE1ö11“ so grer Vesa 2 de 511 . chnüre Pojchsahael! 8 2 20† 2 ¶N. . 3 ¹ Re q ord 8 Fn 1 1111 richtete Schmuckfedern, Fächer und Hüte. Steine (mit Ausnahme von Schiefer und Pflaster⸗ 8 . ätze, Bän 5r, ordeln, Litzen, Schnüre),) Reichsabgabenordnung vom 13. Dezember 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. nach den Vorschriften der Reichsabgabenordnung dem manzamt zu⸗ IIbc, abgepaßt, auch mit Band eingefaß Menschenk erocht. seebt. bchelt ge⸗ steinen) sowie Lava, poröse und dichte, an meor als Gewebe⸗ und Knopfmacherwaren (auch mit Einlagen S. 1903 wird für die Bildung der Ausschüsse und ihr Ver⸗ stehen; er kann hiernack insbesondere den Steuerpflichtigen zur Aus⸗ u114166666“ s 8 gehechelt ge rer Seiten gesig, an den nicht gesägten Seiten roh vpoon Holz, Bein, Horn, Leder) aus unechtem Gold⸗ fahren verordnet: 8 kunft und zu weiteren Nachweisungen anhalten und erforderlichenfalls Gewebe, nicht unter 445 bie 452 fallend: roh, im Gewichte von: Haargewirre von .. zu Perückenmadh der bloß roh behau... 6 W“““ 8 tdergespigft ohne Beimischung von anderen . 1 vpoorladen 205 Abs. 2, 88 172 ff. der Reichsabgabenordnung). 8 8 8 88 *HOaarge Menschenhaagren, erückenmache T11“ 8 8 Gespinsten, mit Kern aus Spin üü“ Die Bilt d sschüss 8 . ; a) 80 Gramm und darüber auf 1 am : oder anderen Haararbeiten nicht verwenbar. 1 Pflasterstine.. Ro öe E“ ie Bildung der Ausschüste. 1 III. Uebergangsbestimmung. Betidecken, auch abgepaßt, gerauht, gesäumt oder Haarnege aus Menschenhaaren oder Nachahmungen 1 (682/3) Platten: 1 8 Metallen oder Legierungen unedler Metalle her⸗ Steuerbezirke und Ausschüsse. 1 88 mit angeweßten Fr msen 113““ 453 a XX“ 8 1“ 8 1 5 8 gesägt (geschnitten) oder gespalte . eder geschliffen noch gestellt sind oder soweit nicht unter die Einfuhr⸗ 1 § 1. 8 Die Ausschußmitglieder und ihre Vertreter werden zum ersten Plattstichgewebe aller Artt 453 b Andere Perückenmacher⸗ und andere Arbeiten aus Men⸗- Lehobelt, po iert oder mit Schmelz überzogen: nummern 602, 607 a und b, 608, 640 b, 646 b des (1) Die Bezicke der Finanzämter (Bevanlagungsbezirke) werden Male für die Zeit vom 1. August 1920 bis zum 30. Juni 1923 b) weniger als 40 Gramm auf 1 qm: schenh aren oder Nacha mungen davon, auch in Ver⸗ aus Alabaster, Marmor, Serpentinstein; aus Granit, Statistischen Warenverze chnisses fallen .. . . . zur Bildung der Ausschüsse für die Steusrn vom Einkommen und vom vdewählt und ernannt. M“““ Gewebe, außer Platistichgeweben 455 b bindung mit Stoffen, soweit sie nicht dadurch Porohyr, Syenit oder ähn ichen harten Steinen; . Gespinste aus unedlen Metallen oder aus Legierungen d-.e. der d (§§ 25 ff. der Reichs⸗ Berlin, den Mai 1920 8 Fgr nter andere Numm fallen. 8 . 3 vapa voröser oder dichter, aus polierfähigem 8 M⸗ 1“ F“ abgabenordnung) in Steuerbezirke geteillt 1b 8 . 8 Vo el., chagd⸗ Pferde⸗, Trag⸗ und ä uliche Netze (außer unter anbere * ummern fallen 1“ 1“ aus Lapa, poröser oder dichte Aus liersähig u edler Metalle (ausgenommen Aluminiumge pinst vasge⸗ 1) recter I geteult. 8 8 ; hamimn;ze 98 8 88 Schmucksedern, zugerichtet zubereitet): Kallst in und aus anderen Steinen (mit Aus⸗ 8 G sfowie Tressenwaren Besäte, Bänder, Kordeln, 1 b 9) In Fetberen Fällen kann von der Teilung des Finanzamts⸗ Der Spitzenstoffe und Spitzen aller Art einschließlich der Straußfedern Rethersedern 1A“ „nahme von Schieter). Schnüre), Gewebe und Knopfmacherwaren (auch mit 8 Ser ehee. E ailtt sodanm als 1 J. B. Moesle. p 8 8 v“ andere Federn; aucheto elbälge, Köpfe Flügel und geschliffen, gehobelt, poliert oder mit Schmelz über⸗ Einlagen von Holz, Bein, Horn, Leder) aus solchen beuwerbezirk um Sinmne dieser vordnana.

Einjatz pitzen, Kanten und abgevaßten Waren aus EEEE11ö11 1 8 15,19 8 andere Telle von Bälgen, zum Schmucke von Hüten ogen: Gespinsten ohne Beimischung von anderen Gespinsten

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Spitzen oder Spitzenstoffen, auch ohne wellenförmig oder dergleichen zugerichtet . 1“ 3 aus Alabaster, Marmor (auch künstlichem), Ser⸗ 3 mit Kern aus Spinnstofen..

ien „auch vellenför. Ein Steuerbezirk soll in der Regel nicht weriger als 3000 und Bekanntmachun estalteten oder auegesackten Rand: gestickt (Tüll⸗, “““ 532 pentinstein; aus vpolierfäbigem Kalkstein mit f B ch g,

hrf nicht mehr als 15 000 Einwohner umsfessen. 8 ; eb⸗ oder Luft 2 Spachtelspitzen), handgeklöppelt, gewebt, 2 8 8 Aus. ahme der Lithogray hiersteine; aus Granit, 1 18. Maschinen, elektrotechn’ische Erzeuguisse, 8 5 3 be t re f f e n d Uue B 1 1d v n g Dv 9 n W et n b 2 U b e 5 1 18 k e U. ene 12 gewir . * . . . . 2 * * * . 1 2 de atn 2 Ler 9 Fysf 5 gerh Le 8 8 8. b 8 2, 89 89 9 S znon: v1““ 8 3 7 8 1 8 1 . . . 4 6“ d““ Porphyr, Svenit oder ähnlichen harten Steinen; Fahrgeuge. Für jeden Steuerbezirk wird ein Ausschuß (Steuerausschuss) Vom 3. Juni 1920. b8 te ch aus, baun wehenein. leinenen und Waren aus Därmen. 1 aus anderen Steine.... sgebildet der nach § 3 Abs. 1 des Gesetzes, betreffend die B dergleichen Grundstoffen (Plattstich⸗, Kettenstich⸗ und Waren aus Vozelbaͤlgen oder Teilen von solchen, die Schleferb'öcke und platten, an einer oder mehreren 1I11“ 3 1 schü r na Abs. es Gesetzes, betreffend die Be⸗ S 4 1 sresh aus 8. Igen oder Keizen pe bieferblöcke und „platten, an e der mehrere v Per unn fz Betri Besondere Ausschüsse. v 1 18 andere 8 8 v“ 1 sind schmalen Seiten (Kanten) gesägt (geschnitten), weder 1“ kämpfung der Neblavs⸗ vom 6. Juli 1204 eichs⸗Gese bl. ““ farle e“ gehobelt, noch geschliff verkehr benutzte Dampflokomotiven und Ein’elteile „Neben den für die Steuerbezirke aebildeten Ausschüssen 3) S. 1 .usc U ““ 4. nüeel 1914 Reichs⸗ gespissten im Durchmesser von mehr als 1 mm, au DVogg . Steinmetzarbeiten, ungeschliffen, ungehobelt, auch in (Ersatz⸗ und Reserveteile usw.) zu solchen...aus 592 2 /⁄ und 893 können besondere Ausschüsse füim mehrere Steuerbemnrte oder für den dn Fis—) vergfreglichien und eeh dish egene aen 9 März ,22. April 1916, 24. April 1917, 3. Juli

n Aufmachungen für den Einzelverkauf. esestigt sind; Puberquasten aus Teilen von e bälgen aus 565 Verbindung mit unlackiertem, unpoliertem Holze Einzelteile (Ersatz⸗ und Reserveteile usw.) zu Maschinen Veranbagungsbezirk gebildet werden. 1 § 5. 1918 und 4. November 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S, 153, 343, (h Den besonderen Ausschüsen bann för alle Steuewpflichtigen 373, 725 und 1872) ergänzten Uebersicht der Einteilung der am

Schräuche (Spritzen⸗ und andere grobe Schläuche), auch Ausgestsvfte Tiere und Teile davon; Vosel⸗ und andere 1 Eisen: Nrn. 90 8s Sef ;

1.“ 1 11“ aee Fhsee asdhh bgr de vae oder Eisen: 1 8 1u“ der Nrn. 905 asb und 906 2d, allein ausgehend und

de . bre e unedlen Metallen; grobe Gurte, rbälge, zu sogenannten Attrappen eingerichtet 6 von schiichter, nicht profilierter Arbeit, nicht abgedreht, anderen Nummern nicht ausdrücklich zugewiesen,

d8 czt ] A ötn tt 10. Waren aus tierischen oder pflanzlichen nicht verziert: aus Alabaster⸗ Marmor (auch tünst⸗ 685 Sendungen bis zum Reingewichte von 25 F „2⸗ aus 905 c übertragen werden: Weinbau beteiligten Gebiete des Reichs in Weinbaubezirke sind dochte, gewedt oder geflochten, auch gewirkt 8 Schaltz⸗ ober Formerstoffen. lichem), Serpentinstein.. aus Einzelteile (Erfatz⸗ und Reserveteile usw.) zu Maschinen 1. die Nach⸗ umd Neuvevanlagung. nachstehende Aenderungen eingetreten:

Posamentier⸗ and Knoyfmacherwaren, sogenannte Baum⸗ s —: Randsteine für Bürgersteige aus Granit, an zwei dder Nrn. 903, 904 „/d und 906 e/p, allein auegehend 2. die Berichtigung vorläufiger agungen wollsparterie, Chenill 4909. . . 8 9 4 6 8 G Längzseiten und an den beiden Kopfseiten schlicht be⸗ . und anderen nicht 8 o, Aas S 3. 8 hüeen tes haht Unter „II Bayern, Regierungsbezirk Unterfranken und Ans Unterabschnitt l oder gefaßt oder mit anderen arbeitet, sonft roh oder bloß roh 1“ 685 in Sendungen bis zum Reingewichte von 25 kg.. aus 906 4. die Enische dung über Erstattwmaganswvüöche b Aschaffenburg“.,

g . dee“] —: andece Steinmetzarbeiten aus Granit; Steinmetz⸗ . 5. die Entscheidumg über Einsprüche. Die Gemarkungen der Gemeinden Ecbelstadt, Sommerhausen und Buchbinderzeugstofft, Pausleinwand, Wachsperlen und alle sonstigen Nachahmungen echter arbeiten aus Porphvr, Spenit oder ähnlichen harten Iw] C. Fahrzeuge. (2) Den besonderen Ausschüssen kann weiter die Veronlagung Winterhausen (Bezirksamt Ochsenfurt), die bisher zum 1. fränkischen wasserdichte Gewebe, Gewebe mit Perlen; Nachahmungen von roten Korallen, auch in Steinen; aus Laya, poröser oder dichter.. . . . aus 685 ur Personen⸗ und Güterbeförderung im Betriebe der und die Entsche dung über die Einspwüche der der Körverschaftsstener Weinbaubezirke gehörten, werden dem 2. fränkischen Weinbaubezirk an- aufgetragenen Schleif⸗ oder Polier— Form von Perlen; Waren ganz oder teilweise aus —: aus polierfähigem Kalksteimn. . . aus 685 Höffentlichen Verkehrsanstalten oder im kleinen Grenz. unterliegenden Steuerpflichtigen übertragen werden. gliedert. Die übrigen Gemeinden des Bezirkes Ochsenfurt verbleiben

mitteln; Linoleum undähnliche Stoffe. nachgeahmten echten Perlen oder nachgeahmten roten aus onderen Steinen (mit Ausnahme von Schiefer) aus 685 vertehr benutzte Fahrzeuge und Einzelteile (Ersatz⸗ A ;22 . 2 1. fränkischen Weinbaubezirke. Buchbinderzeugstoffe, glatt oder geyreßt; Pausleinwan Korallen, soweit sie nicht durch die Verbindung mit ofiliert, ganz oder teilweise abgedreht oder verziert: Reservetetle usw.) zu solch 991: 2 915 8 916 Zahl der Ausschußmitglieder. 1 Buchbinderzeugstoffe, glatt oder geypreßt; Pausleinwand K „soweit sie nicht durch die Verbindung mit profiliert, ganz od gedreht berziert: und Reserveteile usw.) zu solchen.. . aus 913, 914 ae, 915 ase und 916. 8 3 6 1 Wasserdichte Gewebe (mit Ausnahme von Kautschuk⸗ anderen Stosen unter andere Nummern fallen.. 608 : aus Alabaster, Marmor (auch künstlichem), Serpentin⸗ ö 3 3 1“ 8 § 6. 1 Unter „II Bayern, Regierungsbezirk der Pfalz ““ ¹und Guttaperchageweben): 7 Federkiele (Federspulen, Schreibfedern), geschnitten 612 E8 IZö3‧cg111114X“X“*“ Aus 19. Uhren, Kinderspielzeug. 1(1) Der Ausschuß besteht aus eimem Vorsitzenden und mindestens Die Gemarkungen der Gemeinden Schweigen, Schweighofen, Wahstuchh —: aus Granit, Porphyr, Syenit oder ähnlichen harten 8 B. Uhren. vier, höchstens acht gewählten Mitgliedern, zu denen ernannte Mit⸗ Rechtenbach, Oberotterbach und Dörrenbach 8 ezirksamt Bergzabern) glieder in der nach 8 26 Abs. 3 Satz 2 der Reichsabgabenordnung werden vom 3. pfälzischen Weinbaubezirk abgetrennt und zu einem

C. Korkwaren. Stei 62 der di 3 heae“ 6 888 1“ Steinen; aus Lava, poröser oder dichter. . aus 685 hi 8 5 vn Vie b ülzi S ö „Bimssteintuch, Feuerstein⸗, Glas⸗ und Sand⸗ Knallkorkon (Kunstkorke mit Amorcesmasse) 8 1111eXA44“ Alle hierher gehörigen Waren sind ausfuhrfret. zulüäfigen Höchsizahl treten. P 3 eigenen Grenzschutzbezirke, dem 10. pfälzischen Weinbaubezirke. T C11“” D. Waren aus anderen flanzlich :aus anderen Steinen (mit Ausnahme von Schiefer) aus 685 D. Kinderspielzeug. 8 2¹) Vorsitender des Auefchusses vst der Boovsteher des Finanag. usam mengeschlossen. ; apeten, Linfrusta und dergleichen aus Linoleum oder 1161“*“ Steinmetzarbeiten, geschliffen, gedobelt, poliert oder ver⸗ . Alle hierher gehörigen Waren sind ausfuhrfre amts oder ein mit seimer Vertrebung im Vorsttz beauftrater Beamter. Berlin, den 3. Juni 1920. äh 1 8 Stoff 1 Schnitzstoffen al1s Holz 1 ; . d He 1 8 ichsminist ; irts JX“ aus erweitig nicht gen⸗ oldet, auch in Verbindung mit Holz oder Eisen; Berlin. den 81. Mat 199 § 7. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. aus ande rweitig ni cht gene 8 8 labaste L F zeeecs isch künstliche Ste⸗ Berlin, den 31. Mai 1920. 1 8 8 8 8 8 : 9 Aus Unterabschnitt X. Formerstoffen. aus Hleasten Marmor (auch künstlichem), Ser⸗ ia hs Der Reichswirtschaftsminisn 1.D,e En eeene können Grundsätze darüber in J. V.: Dr. Huber. 1 . 1“ uu“ 8 peuferstihci“ er Reichswir minister. 1 welcher Weise die verschiedenen Arten des Vermögens und in⸗ 8 Watte, Filze und nicht genähre Filzwaren. Films, unbelichtet (roh [Roll⸗ und Packfilms]), außer 8 —. gus Granit, Porphyr, Syenit oder ähnlich 2 1 1 1 mens Ausschüss v. eten sein sollen b ““ 7 1u““ Lichtspiel⸗ der Kinematographenrollfilms, aus Zell⸗ 8 ühen balichen Uerten is Sns J. V. Hirsch. komm in den schüssen vertr seim sollen. sonstige ni 1 genähte Filzwaren (mit Ausnahme Fernees a sen 1 teil 98— 3 vofterfähigem Kalkstein aus 687 1 8 der Hüte): 1“ ö“ 8e-ne.g.a3 Feeg. —: aus anderen Steinen (mit Ausnahme von Schiefer) aus 687 b 111A1AXAX*“ 1 5 1 1 Sweinz. 8 el! 4 222 ahnlichen Imer (. . en 14 c Fres n 1 E 1.“ 1 Galalith), anderweit nicht genannt, soweit sie nicht Geschliffene, gehobelte, profilierte oder sonft wister be⸗ betreffend den in Oesterreich den deutschen ; F“ zel! we pfla Flih n Spinnstoffe 8 jedoch oh W. durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter arbestete Schieferplatten; bea beiteter Tafelschtefer; Reichsangehöbrigen gewährten Schutz gegen Für jedes Mitalied wird sin Vertreter gewähltt oder ernannt. mischutg v.. e e, Wolle oder Tier⸗ andere Nummern fallen oder als Nachahmungen höher ude peit nicht Keeneih 8* aus Schiefer ohne den Verlust gew erblicher Schutzrechte infolge Wahl der Mitalieder. haaren (ant. Zilischuhen 15271]) Iend hang ahee welweise, aus gic, vorzser vder des Krieges § 0 Gemeinde. Nutoieh vom 15. Juci 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 647)11. April andere niht gebähte Filzvearen aus Wolle oder 1“ Sag .Sea,vee 222n6, nn * 95 Hiehten. seeit sie nicht durch die Herbindung mit gom 3. Mai 1920. (1) Die Mitztheder und ihre Verkroter werdon davch die ne. 1920 Geichs⸗Gesedbl. S. 474) ges. auf Geund ber Ver⸗ anderen als den vorstehend genannten Tierhaaren, Hartoa 1A1X“ 646 a anderen Stoffen unter andere Nummern fallen, aguch Vom 3. Mai 1920. veerehmn he. Ffen 85 Auslches üür. N.“ ordnung über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der Volks⸗ E“ aiceg Ih 8r e ten 9 An- 8 8 schliffen Platte ind dal. Steinmetzarbeiten 8 EEETEö11“ 86 . 5 Snes ¹ aurd, durch die gertretung der Sellbstve⸗ Atungskorn ers (weiteren Le 8 nrn zur Sl rung d 9 üe. g. stt e Feelihen n k8888 Anderweit nicht genannte der inbegriffene pflaͤnzliche 9 schliff ene usw. P latten und dgl einmeharbeit 1 Unter Hinweis auf § 17 des Ausfährungsgesetes zum Gemeindeverbandes), dem die beteiligten Gemeinden angehören, auf ernährung vom 22. Mai 1916 (Reichs⸗Gesevbl. S. 401)] oder mit Beimischung von Seide (außer Hut⸗ Scknitzstoffe in rohen bloß geschnittenen Plalten; Sanut Lava, poröser oder hichter ö“ 8 Friedensvertrage vom 31. August 1919 (Reichs⸗Gese bl. Egen äbbt. De elbstverwalbunoskörper haben di 18. 1 ichs⸗Ges ird 8 de pen 1141Lung 14 2und Fitischuhen 1ornh Schnitzstoffe in rohen bloß geschnittenen Plalten; 8 Bildhaner⸗ und Bilsschnitzarbeiten aus Steinen aller 8 Friedensvertrage 1. August 1919 (Reichs⸗Gesetz drei Jahre gewällt. Die Selbstverwalbungskörper haben die Er⸗ . August 1917 (Reichs⸗Gesotzbl. S. 823) wird verordnet: 8 Holundermark, ges⸗nitten; Schil frohr (Dach⸗, Mauer⸗, Art, sofern sie Kunstgegenstände sind, einschließlich der S. 1530) wird ierdurch bekanntgemacht, daß in Oesterreich n gebnisse der Wahl dem Finanzamt anauzeigenn.. Artikel 1 Unterabschnitt G. Weberrohr), ge palten, geschnitten oder zugespitzt; Frereacate*“ deutschen Reichsangehörigen gleichartige Vorteile gewährt ) Die Wahl muß für jeden Ausschaß sowie für die Mitgkieder 11“ AFrg 4. G 1“ pe en und dergl. aus anderea pflanzlichen Schmitz⸗ Herben und Vertreter gcsondort vorgenommen werden. Gewählt ist, wer dee Für die Zeit bis zum 31. Iuli 1920 darf beim Verkaufe von 11141414A“X“; sioffen als Hofi, Kork (mit Ausnahme derjenigen aus (691/2) Steinwaren, nicht unter andere Nummern Danach finden die Vorschriften der 88 15, 16 des be⸗ meisten Stimanen auf sich vereinigt; im Falle der Stimmnengleickcheit chlachtvieh durch den Viehhalter der Preis für 50 Kilogramm Pferdehaare (aus der Mähne oder em Schweise), bear eitet: Zeltvors (Helluloid) oder ähnlichen Former toffen), zeichneten Gssetzes zugunsten der Angehörigen Oesterreichs An⸗ engscha des de 8 inanzo ücht f wer ö11 denei. . er er Meheache we sete. de e. auf Gespinstfähen, Schnure obder Drast gereiht und (691 /1) obne Verbiedung mit anderen Stoffen oder 8 12 en G zugunste v“ 6) Die Lendosfinanzämter werden ermächtigt, bis auf weiteres V I. Bei Rindern 161166₰X ohne weiteres als Schmuck verwendbar, auch iimn nur in Verbindung mit Hol; oder Eisen, mit Ausnahme venbugg. 1 eine von den Bestimmungen des Abs. 1 abweichende Regelung zu Krollhaore aus pferde haajen. guch gemischi mit an⸗ Uleicher Weise hergestellte Besatzartiket; Waren (außer der Luxusgegenstände: Berlin, den 3. Mai 1920. treffen, soweit dies durch die örtlichen Verhältnisse ihres Bezirkes 3 Ierhn eesson Mlafle B““ deren Tierhaaren oder mit pflanzlichen Faserstoffen 515 b V88 11A“ nalichen Schnivftofen 88g aus Alabaster, Marmor (auch künstlichem); Serpentin⸗ Der Reichsminister der Justiz. hib 18 Wabl fi pätestens im Mai des Jahres statt,in 2 fleischigen Rindern (Klesse . . 340 8 4 nas gee hg Holsz und Kork (einschließlich der Waren aus Samen e .“ J. V. Dr. Jobl. 88 4) Die Wahl findet spätestens im Mai des Johres statt, in wheehicen Liichem re 1) 380 s 8* W“ 1 888 1 Föͤrnern und der Lufawaren), auch in Verbindung mit aus Granit, Porphyr. Syenit oder ähnlichen harten 1 1 v116““ 94 dem die Wahlzeit der bisherigen Mitesüeder abläuft. 1111“ ZZ1I11 dihebemn 8 teßt Acher, Gurte, Scheihen und LTafeln, zum Presse⸗ 8 iuderen Stoßen, soweit sie ni dere mmern b““ 8 1 8 w j zchst Nafse Pls W“ ae , Stosten, soweit sie nicht unter andere Nummerrn— Steinen; aus polierfähigem Kalkstein.. . . . . aus b 8 Ernennung der Mitglieder. b höchsten Schlachwwerts (Klasse AI) 420 Ue deren Steigen... E 1““ GHekanntmachung, 8 11. II. Bei Kälbern

9 4 ⸗£μα 72 9 v . 8 * . . . . . . 8 . 2 Caue, Seile, Stricke; Weberlitzen, auch durch Ver⸗ Bildhauer⸗, Bildschnitzer⸗ und Formerarbelten cqus Stärke en Steinen . vi Reairznüvren pder N. cpon meinem s 4““ (692 b) in Verbindun mit anderen Stoffen . 2„ 1. 8 8 ; 42 3 ;Dj Er ß äüzcder und ih vontre erfolc f b chlen, Perss 2 n Obher Versteicke n zu einem soge⸗ Bassorin, Tragantgummi, Brot oder igen ander⸗ 8 als Holz gge. Eisen, e sie dadurch affen 81 di⸗ V e v s- än g erun g d er Pr. Dpv h 5 ã t S⸗ le Ernennung der Mitglieder und Uhrer Vertreter erfolgt qaulf 2 Schlachtkälbern im Alter Umter 3 Monaten 450 Mark,

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8 8. Verordnung Die Mitelteder könnem mehreren Auefchüffen angehören. über die Preise für Schlachtvieh. Vom 4. Juni 1920.

Auf Grund des 8 10 Abs. 3 der Verordnung über die Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse und für Schlacht⸗ und

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2. 8

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C 9 1 1 7 88e tes Hgermern 1. Fülh Nke „pp Aut moyn Fallon- 9. f̃Sgegor 4 . 8 an ren. 88 7 ; anderen tiekischen oßher mil pflanztichen Spinnstoffen Fon Nachahmungen höber belegter Waren), auch in . Eere 1 vreJe -ln) G 6 8 Ersatzwahl und Ersatzernennung. III. Bei Schweinen b 689 g aa sclietlic. ET 8 Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht Mühisteine a 8 bas hefeauhas Reiffen G Vom 4. Juni 1920. .“ § 12 6. Schlachtschweinen (ausgenammen bei Vertraogs⸗ die ganze Ketie pder der ganze Einschlag aus Pferde⸗ 8 Sisrs (SsS Disteine, v e 1 8 8 8 EEE1191* 1 350 Mar ie ganze ette gbeb vle⸗ E S e a, Fe dadurch unter andere Nummern salleen. der Metallbülse 1“ 8 Auf Grund des § 1 Abs. 2 der Verordnung des Bundes⸗ (1) Ist sowohl das Mitglied als auch sein Vertreter an der Mit⸗ xẽ 0 D—D5‚‚‚‚‚11166““ Mark, hasrven besteht; Hander, Keiten, Siebboden und ähn⸗ Waren aus formbharer (plaltischer) Kohle (einschließlich vdes Kts edt. üt bi Farakehss ͤ1161AX“X“” idi irkung um Ausschuß auf die Dauer verhindert, so hat eine Ersatz⸗ liche Geslechte; sliche Blumen, Spitzea.. 516 Waren gus formbare⸗ GElgische, Kohle (einschliehlich Waren aus Apphalt (auch mit Kies oder dergleichen sher rats, betreffend die Verlängerung der im Artikel 4 der revidierten wirzung im Aucschnß duf e Ge Fest der A. so ir flant F. IV. Bei Schafen Aus Unterabschnitt H n gt, Harzeneat ae, n ide, Förmerstasgen Pariser Uebereinkunft um Schutze des gewerblichen Eigentums wahl Fer ene Grsetenenmg sne den dgföse nebaebide weren 7. minderweytzgen and abcemagerten Schafen Kleider, Putzwaren und sonstige genähte öX“ zeilerei, aufgedrehten Seilen und Sand bereitet; 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 272), und im Anschluß an die Be⸗ wabl der Ausschußmitalieder sei⸗ ai erden magenen und gering genähvten Schafen sowie Gegenstände aus Gespinstwaren oder Filzen, G Kohlenstifte (Brennstifte für elektrische Bogen⸗ ¹Waren, aauch in Verbindung mit anderen Fn eee ee 14. Fun. 1916 (Neichs⸗Gesetzbl. S. 524) 1“ 81“ Zuchchöcken (Easse II) anderweit nicht genannt. 8 lampen) k“ Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter andere Nummern 8 kanntmac Jung vom 14. Juni 191 Re ichs⸗Gesetzbl. S. 524), den Rest der Wabhlzeit gewählt; entsprechendes gilt für die zu er⸗ Follflesschigen und serten Mastschafen sowie Aus Seide (gacz oder teilweise): Elektredenkoßlen, Kohlenfäden für elektesche Be⸗ h116565 wird hierdurch bekanntgemacht, daß der Zeitpunkt, bis zu welchem nennenden Miltglieder. v ünmern und Jähylingen (Klasse I) üus Seide vcnz er 1e e) . 1 vtungstörpe 8 Se 1 8 189* Ne .“ 2 Jer 1 ap f⸗ 9 ½ 8 9 1 8 . 1 en X 8 Ine 88 , M 2 Frauenkloliser (Möntel und Kleider) p 8 der⸗ auch JZVE“ 3 in Spanien die Prioritätsfristen für Patente zugunsten der Obliegenheiten des Landesfinanzoamts. 10. vollfleischigen Lämmern und Jähvlingen, Ham⸗ vvöbe“”]; CE1I161“ e eh deutschen Reichsangehörigen verlängert sind, auf den 15. Juli § 13, meln und ungelanunten Schafen (Klasse 1). 410 .

240 Mark,

Mädchenlebser (Mintel und Kleider), Blusen, 3 evein . 8 L „Schargen, Antowgcbcke. n vxk Kohle 19 aus Alle hierher gehörigen Waren verboten außer 758—761: 920 festgesetzt ist. (1) Das Landesfinanzamt bestimmt: „Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen bestimmten Stellen Mieder (Korseste, Leibchon sw.). Gaheohle (Retortengraphit)) . .648 b Glasbehänge zu Leuchtern; Glasknöpfe (bemalte, ver⸗ 8 erlin, den 4. Juni 1920. 1 1 1. die Steuerbezirke für jedes Fipangzant können mit Zustimmumg des Reichsministers für Ernährung und Land⸗ Putzwaren Und sonstige zenahte Gezenstände, ander⸗ 6 8 goldele der versilberte 763 c); alle diese auch gefäͤrbt 9 4 . Reichsminister der Justi 2. die Zahl der Mitglieder der Aueschüsse, wirtschaft Abweichungen von den Preisen für ihren Bezirk oder Teile weittg nicht genannt . . II. Papier, Pappe und Waren daraus. oder 1qee1A“*“ 758 Se ”“' 8 * 51 . 3. die Vertreter des Vorstehers des Finanzamts im Vorsiß, ihres Bezirkes vorschreiben und Rindvieh und Schafe in andere Klassen . 8 8* 9 S. Ge chat druck achen aus 607 b, 58, 670 g, 670 e, 671 und 672 ad „chupp ch lediglich zum Zwecke der Ver 1 Ee 8 68 38 I b ei nns 8 deron Terhsasen, auch gemischt mit pflanz'ichen Spinn⸗ Nicht entwenete Briefmarken 11e“ q r Ver⸗ —— Geschäfte, . 8 die Ware zur Zeit des Vertragsabschlasses befindet. stoffen: . „Fntwertete Beriefwarken . . . . . 8 673 b packung und Versendung auf Gespinstfäden gereiht; 5. die Grundsätze üiber die den Ausschußmtgliedern zu ge Artikel 2 Pyupwaren und fonstige genähte Gegenstände, ander⸗ “““ 1 ( ““ Glaskörner Verordnun 88 3 angemessene Entschädigung für Aufwand und Zeit⸗ Auf die un Artlhel 1 111X1A6X“” weit nicht gengunt . .. ..... 12. Bücher, Bilder, Gemälde. ngelchen, gallhpe „ohlen). . . . . .. . . 8 her die Besteuerung des reichssteuerfreien verlust. 1 1 A“ Aus Baumwohe, auch genuüscht mit anderen pflanzlichen 8 p us 674 b lasfluͤsse (unechte bleihaltig oder bleifrei, 8 1 nbo ens d 9 ch die Gemeinden. (2) Dem Landesfinanzanzt obliegt ferner die Ernennung der Mit⸗ Verordnun⸗ über die Prei e für landdwirtschaftliche Erzeugnisse und Spianstoffen: Vermit lung der V 8 Hlassteine und ⸗korallen, ohne Fassung, auch lediglich 8 8 1 glieder der Ausschüsse und ihrer Vertreter gemäß § 6 Abs. 1. 81 Schla ht⸗ und zoieh Umwendumg, auch soweit es sich um Schafe 1 Fen: 5 519 Zeitschriften, seweit sie durch Vermittlung der Ve⸗ . zum Zwecke der Verpackung und Versendung auf Ge⸗ Vom 28. Mai 1920. dc . üfs Handekt... Pugwaren. aus 518 g lagspostanstalten nach dem Auslande versandt werdenaus 674 b spinstfäden gereiht; auch Waren aus Glasflüssen, 1 8 II. Das Verfahren der Ansschüsse. Artikel 3. pflanzlichen Spinnstoffen als Bauunvole: 5 520 b Wertpapiere Staatspapiere, Banknoten, Kasser scheine, „steinen, ⸗korallen der Einfuhrnummer 7623 . 1 Auf Grund des § 444 Abs. 3 der Reichsabgabenordnung Berufung und Tagungsort des Ausschusses. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. A4“ Attien, Zinsscheine, Lose und dergleishen), fertig herx. Glas., Pörzellanperlen, Glasflüsse, teine, orallen und vom 12. Dezember 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1993) wird § 14. Berlin, den 4. Juni 1920 Aus Gespinstwaren, auch aus Filz, mit Kautschul über⸗ 1“ I“ 674 d dergleichen, auf Gespinstfäden, Schnüre oder Draht fpolgendes bestimmt: (0) Der Ausschuß wird von dem Vorsitzenden schriftlich oder V . 2. 920. e mee setrintt oder burh, e Gemälde (gemalte Berder) auf Geveben auf pflaaz⸗ 8 münd ich an einen Ort innerhalb des Ausschußbezirks herufen. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirschaft. d9 aundoß or jn Moerlr 91 1 . gho ( s Fgn 11† 8 unedle 9 1 2 2 8 6 7 22 A. X 8 3 8 8 8 8 88 π Aves, UIIErYUME 11 ¹ 8 88* 2 Kautscuk verbunden, oder in Verbindung mit Kaut⸗ lichen Spianstoffen, auf Holz, unedlen Metallen oder verwendbar; auch in gleicher Weise hergestellte Besatz⸗ Für das Steueriahr 1920 ist die Besteueruna der von der Ein⸗ (2) Das Landesfingnzamt kann den Tagungsort allgemein oder im v16““ 11.“

genäht oder gereiht und ohne weiteres als Schmuk 8

1 4 F 5db cgh g Gomoh⸗ 85 3 9 Na gjort 9 noehler Mos 95 3 9 2 1 2 1 . 8 22 8 -p. 2 .ꝗ.¶ 2. 8 ;. X . schukfädsn, anch aus GErmeben von Kautschakfäden in—— Legierungen unedler Metälle, Papier sder Stein. . 677 a artikel aus Glasperlen uw. kommenstewer nicht erfaftten Einkommonsteile gemäß 88 30, 31 des einzelnen Falle abweichend bestimmen. Verbendung mit Gespinsten, anderweit nicht genannt: Zeich ungen, auch eingebunden oder auf Papier, Pappe, 1 Landessteuergesetzes vom 30. Mära 1920 (Reichs⸗Gesebzbl. S. 402) 8

4“ Gewebe oder dergleichen aufgezogen 677 b 16. Gdle Metalle und Waren daraus. Hläfsia, wenn die Beschlüsse der Gemeinden den Fimanzämtem 9 8 Verordnung

sonst’ge genähte Gegenstände, auch Sattler⸗ und Die Bestimmungen der Verordnung über die Ausfuhr von „., ; oätestens bis wum Ende des Kalendersahves 1920 mitgeteilt werden. 88 Sr1. ; 1 8 v1111A12A*“ 2 Kunstwerken vom 11. Dezember 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1961) ee (Enee⸗ 8 8 Abs. 1 ailt nur, wemm die Gemeindeeinkommensteuer mit dem im (1) Die Beschlüsse des Ausschusses zu den einzelnen Sachen sind über die Aufhebung der Verordnung über

Immterabschn itt. 8 . 88— die in besonderen Gesetzen oder Verorduungen, getroffenen Be- Seienre vanaken 888 2 11 1 § 30 des Landessteuergesetzes vorgesehenen Höchstsatz von der Hälf te bis zum Schlusse der Sitzung schriftlich festzulegen. Eintragung in- Verwendu 97 des M eh rerlöse saus den Häu

11642“ 8 timmungen über die Ausfuhr von Wertpepieren bleiben unberührt. Unterlagen oder Einlagen von Holz Bein, Horn Leder) der steuerfreien Ieve. heicht .ege. Lister, genügt. 18. I. dkee b⸗s Ausschusses ist eine Niederschrift von S ch [a ch tvieh u nd S ch - ach t p f er d Regen⸗ und Sonnenschirme, Schuhe aus 13. Waren aus Steinen oder anderen 8 aus Sllbbergespinst ohne Beimischung von anderen Pbnk2 eSrsae⸗ 8888 die Hevanziehung des aanzen steuerfreien Ein⸗ aufzunehmen. Die Niederschrift soll mtöatese Mitelieder des Aus Vom 4. Juni 1920. d der Mitglieder des Aus⸗ 8 1 8 Auf Grund der Verordnung über Kriegsmaßnahmen 8. s

Gespinstparen oder Filzen. 8 Stoffen v - öö1ö1ö1öööö——“]; ee; . n Steuewflichtigen. bei derfn Veranlagung ein stecer. 1. den Namen des Vorsitzenden und Blumen (Vlhten, Blitzablitter. Knospen), fertie aus Aus Unterabschnitt 17 B. u“““] 81116“ Frlenslungsort und Verhandlungstag, Sicherung der Volksernährung vom 22. Mai 1916 (Reichs digten Geschäfte, Gesetzbl. S. 401)/18. August 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. 823) sowie

Gespinstwe en oder Gespinsten, auch aus Filz oder Edelsteine, bearbeitet (geschliffen üsw.), ohne Fassung 1 luminiu ini § 2. 8 . ““ Walte, ellein oder in Verbindung mit anderen oder nur zu technischen Zwecken in Holz, Horn, Knochen Ffuneinigheyh Diese Verordnung gritt mit Wirkung vom 1. April 1920 in Kraft. den Gegenstand der Ded Gesti mung des Abs. 1 ügt ist; ü je Preise für landwirtschaftlich Gevenstoͤnden oder unter Glas und Rahmen; Bestand⸗ er unedlen Metallen gefaßt (Schneide⸗ und Schreib⸗ Aluminiumgespinst sowie Tressenwaren (Besätze, Bänd n 8 die seeststellung, daß der Bestimmung des Abs. 1 genügt ist; des § 10 der Verordnung über die Preise für landwirtschaftlich Geßgenstönden oder unter Glas un ahmen; Bestand oder unedlen Metallen gefaßt (Schneide⸗ und Schreih gespi owie Tre ren (Besätze, Bänder, Berlin, den 28. Mai 1920 1 ööes Beschl n der Nieder⸗ . 34 1 8 teile solcher künstlichen Biumen, z. B. einzelne diamanten); anch Drahtz eheisen in Ve bindung mit Kordeln, Litzen, Schnüre), Gewebe und Knopfmacher⸗ v“ ber Fükrhahgrsehk Mer v“ gefaßten Beschlüsse in der Nieder Erzeugnesse und für Schlacht⸗ und Nutzvieh vom 15. Juli 1919 Blatter, Stiele, Staubfäden, Somenkapseln, Fruͤchte gebohrten Edelsteinen; in anderer Weise gefaßt; in waren (auch mit Einlagen von Holz, Bein, Horn, 8 Der Reichsminister der Finanzen. 98 e Finhalbung der Vorschrift des § 29 der (Reichs⸗Gesetzbl. S. 647)/1. April 1920 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 474) usw., ohne Verbindung untereinander; auch sogenannte einer zur unmiltelbaren Verwendung als Schmuck Leder) aus Aluminlumgespinst ohne Beimischung von J. V. Moesle Miiche L *und des § 8 der Verordnung über Pferdefleisch und Ersatzwurst * 3 Stie ³ 92* 3 8 ete⸗ 5 s 8. es 2 8 8 8 9* x bsabgaben n . 6 6 G r 8 Hese 2 8 Sioffschlänche zu Stiezen oder Zierat geegueten Form oder geschnitten anderen Gespinsten.. b die gemäß § 49 der Reichsabgabenordnung gefaßten Beschlüsse. vom 22. Mai 1919 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 467) wird verordnet

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