1920 / 124 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 09 Jun 1920 18:00:01 GMT) scan diff

2. Wenn ein Verbraucher im Vormonat aus Bestand oder Zufuhr Brennstoffe abgegeben hat, ohne sie im gleichen Monat urückzuerhassten, so sind die nicht zurückerhaltenen Mengen, sofern sie 10 t oder mehr betragen, in den Spalten am Fuße der Karte zu melden. Die Mengen dürfen nicht etwa vorweg abgesetzt „der als Verbrauch verrechnet werden. Diese Meldung bezieht sich auch auf die Rückzabe entliebener Brennstoffe.

3. Der Empfänger oder Rückempfänger der in § 3at behandelten Lieferungen har diese gemäß § 3a1 im Hauptteil der Karte rot unter⸗ strichen zu melden.

5 4. Nachprüfung der Angaben. G

Der Meldepflichtige hat fortlaufend über Zufuhr und Verbrauch an Brennstoffen nach Art, Herkunftsgebiet und Sorte in solcher Weise Buch zu führen, daß ein Vergleich der Buchungen mit den Beständen jederzeit möglich ist.

§ 5. Meldestellen. I. Meldungen sind zu erstatten:

1. an den Reichskommissar für die Kohlenverteilung in Berlin, und zwar in zwei Ausfertigungen;

d. an die für den Betriebsort des Meldepflichtigen zuständige, an Stelle der Koblenahteilung der bisberigen Kriegsamtsstelle ge⸗ tretene Zivilverwaltungssten e (Kohlenwirtschafts⸗, Demobilmachungs⸗, Landeskohlenselle, Landeswirtichaftsgamt usw.), für das be⸗ setzte westliche Gebiet siche Ziffer III, für Freistaat Sachsen siehe Ziffer IV;

3 an die unter Berücksichtigung der Herkunft der meldephichtigfn Brennstoffe zuständige Amtliche 2 erteilungsstelle (siehe § 5, VII und VIII, sowie § 6). Bestellt der Meldepflichtige Brennstoffe aus de. Gebieten mehrerer ümtlicher Verteilungsstellen, so sind an alle diese Amtlichen Verteilungsstellen Meldetarten einzusenden;

4. an den Lieferer des Meldepflichtigen. Bestellt der Melde⸗ pflichtige bei mebreren Lieferern, so stt an jeden Lieferer eine be⸗ sondere Meldekarte zu richten. Bestellt er bei einem Lieferer Brenn⸗ stoffe aus mehreren Herkunftsgebieten, so hat er diesem Lieferer so piel Karten einzureichen, wie Herkunftsgebiete in Frage kommen. Fuͤr die von einem im Auslande wohnenden Lieferer unmit elvar be⸗ zogenen böbmischen Kohlen sind die Meldekarten mnicht an den aus⸗ ländischen Li ferer, sondern (soweit es sich um nicht in Bayern ge⸗ legene Betriebe handelt) an den Kohlenausglesch Dresden (siehe § 6 Ziffer 6) zu senden, und zwar mit der Aufschrift: „Auslandskohle“. Füͤr Betrithe, die in Bapern lirgen, sind diese Melkekarten mit der⸗ selben Aufschrift an die Amtliche Verteilungsstelle München 6, 8)

Außerdem ist eine besondere sechste Meldelarte mit der Aufschrift „Auslaundskohle“ an den Kohlenausgleich Dresden von densenigen Perbrauchern zu senden, die nicht in Bayern ihre Verbrauchsstelle habe und böhmische Kohle, sei es allein oder neben deutscher Kohle, von einem deutschen Lieferer bezieben.

Für die von einem im Auslande wohnenden Lieferer unmittelbar bezogenen sonstigen (nichtböhmischen) Brennstoffe ist die für den Lieferer bestimmte Melrdekarte an die „Einfuhrahteilung, Berlin W. 62, Kurfeärstenstr. 117“, zu senden. Siebe auch § b, VIII.

11. Außerdem haben Meldeyflichtige, deren Verbrauchsstelle im Absotzgebiet der Rheinischen Kohlenhandels⸗ und Reedereigeselschaft liegt, eine besondere Meldekarte an den „Kohlenausgleich Mannheim“ (sie e auch § 6, 7a) zu senden, auch wenn sie keine Produkte der Rheinischen Kohlenhandels⸗ und Reedereigesellschaft verwenden. Diese besondere, sechste Melvekarte ist in den Meldekarlenbeften enthalten, die bei den beir ffenden süddeutschen Zivilverwaltungsstellen nach § 5, I. 2 oder ihren Unterstellen erhältlich v 1II. Melbdepflichtige Verbraucher des besetzten Gebiets haben außer den in Ziffer 1 genannten Meldekarten eine 6. Meldekarte an die Amtliche Verteilungestede für das hesetzte westliche Gebiet Köln, Untersachs nhausen 9, zu senden, auch wenn fie keine Brennstoffe aus dem rhet jschen Bezirk perwenden. 1

[V. Meldevflichtige, deren Verbrauchsstelle im Freistaat Sachsen oder Sachsen⸗Alten ura Uegt, haben mit Asnahme der Elektrizitäts⸗, Gatz⸗ und Wasserwerke an Stege der in § 5, I, 2 erwähnten einen Meldekarte deren wei an das für ihren Betrieb zuständige Gewerbe⸗ auffichtsamt zu senpen. Die von dem Saͤchsischen Landeskohlenamt bezw. von dessen Untervetteilungsstellen ausgegebenen Meldekarten⸗ hefte enthalton dementfprechond Meldekarten. Elektrizitäts⸗, Gas⸗

Waßerwerke meldin dem Landeskohlenamt un lbar mit einer

7. Wegen Bunkerkobhlen siehe § 7. 1u“

wIf. Saͤmtliche Meldekarten sind gleichlautend auszufüllen. Auch wenn mehrere Karten an verschiedene? mtliche Verteilungsstellen oder verschiedene Lieferer zu richten sind, müssen sämtliche Karten in allen Teilen genau gleich lauten. Dies bezieht sich auch auf die Be⸗ zeichuung der Sorten und Mengen und die Namen der Lieferer, ebenso auf etwaige beigefügte Bemeckungen. 1

VII. Für Gaskoks ist die unter Absatz I, Ziffer 3 genannte, an die Amtliche Verieilungs elle zu richtende Meldekarte an die Adresse: „Gaskoksabtzilung, Berlin W. 62, Wichmannstr. 19“, zu senden.

VIII. Für ondere als böhmische Auslandskohle ist die unter Absatz I, Ziffer 3 geuannie, an die Amtliche Verteilungsstelle zu richtehde Meldekarte an die „Einfuhrabteitung Berlin W. 62, Kur⸗ fürstenstr. 117*, zu senden. Siehe auch § 51. Ziff. 4.

5 6. Amtliche Verteilu ngsstellen. Amtliche Verteilungsstellen sind: 1. Für Steinkohle*) aus Lei —1ö Amtliche Verteilungsstelle für Berlin NW. 52, Altmoabit 118. 2. Für Ruhrkohle“*): Amtliche Verteilungsstelle für Ruhrkohle, Essen, Frau⸗ Bertha⸗Krupp⸗Straße 4.

3. Für Steinkohle*) aus dem Agcheyner Revier: Amtliche Verteilungsstelle für die Steinkohlengruben des Aachener Reviers in Kohlscheid (Bez. Aachen). ür die Braunkohle †) aug dem Gebiet rechts be mit Ausznahme von sächsischer Braun⸗

8

Ober⸗ und Nieder⸗

schlesische Steinkohle in

4. F

Amtliche Verteilungsstelle für die Braunkohlenwerke rechts der Elbe ia Berlin NW. 7, Unter den Linden 839. 5. Für die mitteldeutsche Braunkohle †) links der Elbe), mit Ausnahme der unter 6 genannten: Amtliche Verteilungsstelle für den mitteldeutschen Braun⸗ kohlender bau in Palle a. S., Magdeburger Str. 66. Fuͤr Braunkohle †) aus den Freistaaten achsen und Sachsen⸗Altenburg sowie für böh⸗ 2, nach Beutschland (anßer Bayern) einge⸗ Kohle und für süchsische Steinkohle*): Kohlenausgleich Dresden, Dresden⸗A. 24, Bismarckplatz 1. Für rheinische Braunkohle †): Amtliche Werteilungsstelle für das besetzte westliche Gebiet, Köln, Uhteisachsenhausen 9. †) a. Für Braunkobhlet) aus dem Dillgebiet⸗ Westerwald und dem Freistaat Hessen: Kohlenausgleich Mannheim, Parkring 27/29. 8. Für Stein⸗*) und Braunkohlet) aus dem echtsrheinischen Bayern und für böhmische, nach Bayern eingeführte Kohle⸗†): Amtliche Verteilundsstelle für den Kohlenberghau im rechts⸗ rheinischen Bayern, München, Ludwigstraße 16. ) Auch Briketts, Schlammkoble und Koks. †) Auch Britette, Naßpreßsteine und Grudekoks. ††) Wegen der Meld pflicht in den besenten Gebieten vergl. 8 5, III.

9. Für Steinkohle“*) des Deisters und seiner mgebung (Obernkirchen, Barsinghausen, Ibben⸗ us w.): Amil che Vert ilungestell⸗ für die Steinkohlengruben des Deisters und seiner Umgebung, Hannover, Brühlstr. 1. 10. Für Gaskots““*) siehe § 5, VI. 11. Für andere als böhmische Auslandsbrennstoffe siehe 5 5, VIII. § 7. Bunkerkohlen. 1. Bunkerkohlen dürfen nur auf Grund von Meldekarten ge⸗ liefert werden. 3 2. Zur Meldung verpflichtet sind alle unmittelbaren Lieferer von Bunkerkohlen. 1 3. Die Meldungen sind zu erstatten: 1. an den Reichskohlenkommissar in doppelter Ausfertigung, an die Amtliche Verteilungestelle, siehe § 5, I, Ziffer 3, an die für den Metriebsort zuständige Zivilverwal ungsstelle, siehe § 5, I, Ziffer 2, 1 1 3 den Vorlieferer des unmittelbaren Lieferers von Bunker⸗ ohlen, an die Bunkerkohlenstelle.

§ 8. Art der Meldung.

1. Die Meldungen, die mit deutlicher rechtsverbindlicher Namenzunterschrift (Firmenunterschrift) des Meldepflichtigen versehen sein müssen, dürfen nur auf amtlichen Jultmeldekarten erstattet werden, die jeder Melbvepflichtige bei der zuständigen Orts⸗ oder Bezi kskohlenstelle, beim Fehlen einer solchen bei der zuständigen Kreiswirtschaftsstelle, wenn auch diese fehlt, bei der zuständigen Zivilverwaltungsstelle nach § 5, 1, 2 (im besetzten westlichen Gebiet bei der Amtlichen Verteilungsstelle für das besetzte westliche Gebiet, Köln, siele § 6, 7) gegen eine Gebühr von 0,50 für ein Heft zu 5 Karten beljehen kann. Für Bezirte gemäß § 5. 11 und IX sind Hefte zu 6 Karten gegen eine Gebühr von 6,50 vorgesehen. Auch die etwa noch weiter erforderlichen Meldekarten (siehe § 5, und *, §§ 5, II, III und 7) sind dort für 0,10 das Stůͤck erhältlich.

2. Hat ein Meldepflichtiger Betriebe an pe schiedenen Orten oder in berschiedenen Teilen des gleichen Ortes, so müssen für jeden Betrieb die Meldungen gesondert erfolgen.

3. Jeder Meldepflichtige hat die für ihn in Frage kommende Verbrauchergruppe (Vorderseite der Karte) durch Durchkreuzen kenntlich zu machen. Falls ein Meldepflichtiger nach der Art seines gewerb⸗ lichen Betriebes zu mehreren Verbrauchergruppen gehört, ist maß⸗ gebend, zu welcher Verbrauchergrupye der wesentlichste Teil seines Betriebes gehört. Ist ihm vom Reichskohlenkommissar eine Ver⸗ brauchergruppe angewiesen worden, so hat er diese zu durchtreuzen. Es ist unzulässig, mehrere Verbrauchergruppen zu durchtreuzen.

5 9. Meldung im Falle der Annahmeverweigerung der Meldekarten durch Lieferer. 1 Wenn ein Meldepflichtiger keinen Lieferer zur Annahme seiner Meldekarte bereit findet, so hat er neben der für den Reichskommissar bestimmten Meldekarte auch die für den Lieserer bestimmte dem Reichskommissar in Berlin mit einem Begleitschreiben einzusenden, in dem anzugeben ist, warum die Meldekarte nicht an einen Lieferer weitergegeben wurde und welcher Lieferer vorgeschlagen wird.

5 10. Weitergabe der Meldungen durch die Lieferer.

1. Jeder Lieferer, dem eine Meldekarte zugegangen ist, hat in der dazu bestimmten Spalte der Vorderseite der Karte die eigene Firma und die Firma des Vorliefecers einzutragen und die Karte ohne Verzug seinem eigenen Lieferer weiterzugeben, bis sie zu dem „Hauptlieferer“ gelangt. Hauptlieferer ist das liefernde Wert (Zeche, Koksanstalt, Beikettfabrik) oder, wenn und soweit es einem Driten (Verkaufslartell sder Handelsfirma) den Vertrieb seiner Produktion überlassen hat, dieser Dritte. 1

2. Falls ein Lieferer (Händler) die in einer Meldekarte aufge⸗ führken Brennstoffe von mehreren Vorlieferern bezieht, so ibt er nicht die urschriftliche Meldekarte weiter, sondern verteilt deren Inhalt auf so viel neue Händlermeldekarten, wie Vorlieferer in Frage kommen. Letztere hat er an die einzelnen Vorlieferer weiterzugeben. Die Mengen der neuen aufzeteilten Melbekarten dürfen zusammen nicht mehr ergeben als die der urschriftlichen Karte. Jede neue Melde⸗ karte hat:

72. die auf die Karte entfallende Menge,

b. die auf die anderen Karzen verteilten Restmengen der ur⸗ schriftlichen Karte mit Nennung der Lieserer und der von jedem bezogenen Einzelmengen und Sorten zu enthalten. Die neuen Meldekarten sind mit dem Vermer „Aufgeteilt“ und dem Namen der aufteilenden Firma zu versehen. Die ursch iftliche Karte ist bis zum 1. April 1922 sorgfältig aufzubewahren.

3. Jeder Lieferer (Händler), der von einem im Auslande vohnenden Lieferer böhmtsche Kohlen berieht, hat die betreffenden Meldekarten nicht an den austländischen Lieferer, sondern, falls es sich um Meldekarten bandelt, die von in Bavern gelegenen Betrieben berrühren, an die Amtliche Verteilungsstelle München 6, 8), andern⸗ falls an der Kohlenausgleich Dresden 6, 6) zu senden. Handelt es sich um andere als vöhmische Auslandsbrennstoffe, so sind die Karten an die „Einfuhrabteilung, Berlin W. 62, Ku 117⁄, zu senden. Die Karten für solche aus ändischen Li ferungen sind mit der Aufschrift „Auslandskohle“ zu versehen.

4. Bezieher von amerikanischer Kohle haben den Betug dieses Brennstoffes nur auf den Meldekarten zu vermerken, die dem Reichs⸗ kommissar für die Kohlenverteilung eingereicht werden.

5 11. Unzulässigkeit von Doppelmeldungen. Meldungen derselben Bedarfemenge bei mehreren Lieferern find

verboten.

5 12. Ausnahmebestimmungen (Aushilfslieferung).

1. Abgabe und Bezug von Brennstoffen außerhalb der ordnungs⸗ mäßigen Monatsmeldekarte 1, 1 und 2) bedürfen der Anweisung oder der Genehmigung derjenigen Amtlichen Verteilungsstelle (siehe § 6), aus deren Bezirk dieser Bezug erfolgen soll. Gegen die Entscheidung der Amtlichen Verteilungsstelle ist Berufung an den Reichskommissar zulässig. Die Genehmigung wird nur ausnahmsweise beim Vor⸗ liegen eines besonders wichtigen Grundes erteilt.

Fuür die Abgabe und den Bezug von Brennstoffen, welche für das Absatzgebiet der Rheinischen Kohlenhandels⸗ und Reederei⸗Ges. m. b. H. (Kohlenkontor Mannheim) bestimmt sind, tritt hinsichtlich der gemäß Absatz 1 erforderlichen Anweisung oder Genehmigung für Ruhrkohle an die Stelle der Amtlichen Verteilungsstelle in Essen der

Kohlenausgleich Mannheim.

Auf 32, Ziffer 1, und 10 wird hingewiesen.

2. Aushilfslieferungen zwischen zwei Verbrauchern sowie Aus⸗ bilfslieferungen eines Platzhändlers aus Mengen, die bereits bei ihm greifbar sind, an einen Varbraucher sind auch zuläfsig, wenn neben dem Einverständnis der Parteien die Genehmigung der Zivilver waltungsstelle nach § 5, 1, 2 vorliegt. Sollen zu solchen Aushilfs⸗ lieferungen Eisenxbahrwagen benutzt werden, so bedarf die Lieferung außerdem der Genehmigung der zuständigen Amtlichen Verteilungs⸗ stelle (siehe § 6).

3. Ein Hauptlieferer 10, 1) darf ausnahmsweise beim Vorliegen eines wichtigen Grundes anstatt durch den Händler, welcher in der dem Hauptlieferer gemäß § 10, 1 zugegangenen Meldekarte verzeichnet ist, durch einen anderen Händser liefern. †) Auf letzteren findet in diesem Falle die Bestimmung, daß ihm die ordnungsmäßige Melde⸗

*) Auch Biiketts, Schlammkoble und Koks.

**) Auch Gaskoksgrus, ⸗Lösche und dergleichen Abfallerzeugnisse, sowie

†) Eine Abänderung bestehender Lieferungsziehungen soll durch diese Bestimmung nicht begünstist werden.

karte vorgelegen hahen muß (5 1, 1 und 2), keine Anwendung. Es genügt die einschlägige Mitteilung desß Hauptlieferers. 1“

4. Die nachträgliche Meldung der gemäß Ziffer 2 und 3 statt⸗ findenden Lieferungen ist in § 3u geregelt.

§ 13. Anfragen und Anträge. b

Anfragen und Anträge, die diese Bekanntmachung betreffen, sind, soweit nichts anderes bestimmt ist, an den Reichskommissar für die Kohlenverteilung, Berlin, zu richten.

§ 14. Verwendung von gewerblichen Kohlen für andere Zwecke. Es ist verboten, Brennstoffe, die für den Betrieb eines gewerb⸗ lichen Verbrauchers bezogen sind, ohne Genehmigung des Reichs⸗ kommissars in den Handel zu bringen oder für Hausbrandzwecke ab⸗ zugeben oder zu verwenden. Siehe jedoch § 3a, . § 15. Nichtmeldepflichtige Betriebe.

Verbraucher, die nicht der Meldepflicht unterliegen, sind zum Ein⸗ reichen von Meldekarten nicht berechtigt. Neue meldepflichtige Ver⸗ braucher dürfen Karten nur einreichen, nachdem sie von der Kohlen⸗ wirtschaftsstelle oder dem Reichskohlenkommissar als meldepflichtig anerkannt worden sind. 8

§ 16. Strafen.

1. Zuwiderhandlungen gegen diese Bek antmachung werden nach 5 7 der Bekanntmachung vom 28 Februox 1917 mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrase bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen, bei Fahrlässigkeit gemäß § 5 Abs. 2 der Verordnung des Bundesrats vom 12. Zuli 1917 mit Geldstrafe bis zu 3000 Mark bestraft.

2. Neben der Strafe kann im Falle des vorsätzlichen Zuwider⸗ handelns auf Einziehung der Brennstoffe erkannt werden, auf die sich die Zuwiderhandlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter ge⸗ hören oder nicht.

5 17. Wirkung unterlassener Meldung.

Ein Meldepflichtiger, der seiner Meldepflicht nicht oder nicht fristgerecht genügt oder falsche oder unvollständige Angaben macht,

1 29 neben der Bestrafung gemüöß § 15 zu gewärtigen, daß er von der

ist das Mahlen usw. von G

vieh

physikalischen

elieferung ausgeschlossen wird.

13. Inkrafttreten. Diese Bekanntmachung tritt am 1. Jult 1920 in Kraft.

Berlin, 6. Juni 1920. Der Reichskomwissar für die Kohlenverieilung Stutz. b

Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern 123

und 124 bes Reichs⸗Gesetzblatts enthalten:

Nummer 123 unter

Nr. 7579 eine Verordnung über die Regelung der Schwefel⸗ säure wirischaft, vom 31. Mäai 1920,

Nr. 7580 eine Verordnung über die Besteuerung des reichssteuerfreien Einkommens durch die Gemeinden, vom 28. Mai 1920,

Nr. 7581 eine Bekaantmachung, betreffend den in Oester⸗ reich den deutschen Reichsangehörigen gewährten Schutz gegen den Verlust gewerblicher Schutzrechte infolge des Krieges, vom 3. Mai 1920,

Nr. 7582 eine Verordnung über die Bildung der Aus⸗ shäge bei den Finanzämtern und ihr Verfahren, vom 25. Mai

2 Nr. 7583 eine Verordnung über die Preise für Schlacht⸗ vom 4. Juni 1920, Nr. 7584 emne Verordnung über die Aufhebung der Ver⸗ ordnung über die Verwerndung des Mehrerlöses aus den Häuten von Schloacstvieh und Schlachtpferden, vom 4 Jum 1920,

Nr. 7585 eine Verordnung zur Abänderuang der Verord⸗ nung über Pferdefleisch und Ersatzwurst, vom 4. Zuni 1920;

Nummer 124 unter

Nr. 7586 eine Bekanaimachung, betreffend die Verlänge⸗ rung der Prioritätsfristen in Spanien, vom 4. Jun 1920,

Nr. 7587 eine Bekanntmachung betreffend die Bildung von Weinbaubezirken, vom 3. Juni 1920. 5

Berlin 7. Juni 1920.

Pustzeitungsamt, Krüer.

Preunßen. Ministerium für Handel und Gewerbe. Der Oberlehrer a. D. Hoffmann ist als Oberlehrer an der staailichen Baugewertschule in Neutölln wieder angestellt worden. Ministerium des Innern.

Die Preußische Staatsregierung hat den Regierungsrat Dr. Eichhorn in Waldbroel und den Regierungsassessor Wegeler in Mayen zu Landräten ernannt.

Dem Landrat Dr. Eichhorn ist das Landratzamt im Kreise Waldbroel und dem Landrat Wegeler das Landrats⸗ amt im Kreise Mayen übertragen wornden.

Der Bücgermeister a. D. und elsaß⸗lothringische Re⸗ gierungsrat Cossmann, zurzeit stellvertretender Regierungs⸗ präsibent in Frankfurt a. M. der elsaß⸗lothringische Amts⸗ richter Dr. Klinger in Osnabrück und der Regierungsassessor in Dusseldorf sind zu Regierungsräten ernannt worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Die Forstkassenrendantenstelle für die Oberförstereien Eherswalde, Biesenthal und Chorin, mit dem Amtssite in Eberswalde, ist zum 1. Oktober 1920 zu besetzen. Be⸗ werbungen müssen bis zum 26. Juni d. J. eingehen.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.

hil Freundlich ist zum Observator am Astro⸗ bservatorium bei Potsdam ernannt worden.

Der Dr.

Bekanntmachung. Dem Mühlenbesitzer August Schubert in Kotzenau 1 etreide wieder gestattet Die Kosten dieser Bekanntmachung hat der Genannte zu ragen. Lüben i. Schles., den 4. Juni 1920. Der Landrat. Frhr. v. Stosch. (Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten, Z und Dritten Beilage.)

Fortsetzung und Ergänzung der Veröffentlichang in Nr. 123 vom 8. Juni 1920 über das vorläufige Ergebnis der Reichstagswahlen vom 6. Juni 1920 nach den telephonischen und lelegraphischen Meldungen vder Kceiswahlleiter:

Wahlkreis Nr. 8 (Breslau).

Abgegebene gültige Stimmen überhaupt 866 932, davon entfallen auf: a. Sozialdemokratische Partei D. 311 993. 1 Mithin gewählt: 5 Abgeordnete. .Löbe, Paul, Abgeordneter, Breslau, 8 . Franz, Karl, Parteisekretär, Waldenbura, 3 Feldmann, Franz, Abgeordneter, Oberlangenbielau . Seppel, Max, Oberpostschaffner, Breslau. . Ansorge, Frau Marie, Neusalzbrunn. 11 953 Reststimmen. Zentrumspartei 174 256. Mithim gewählt: 2 Abgeordnete. 1. Janeba. Alfrod, Landwirt Glatz. 2. Puschmann, Alois, Arbeitsnachweisleiter, Glatz. 54 256 Reststimmen. Durch Verrechnung im Wahlkreisverband V: 3. Schulte, Karl Anton, Landgerichtsdirektor. Breslau. Deutsche demokratische Partei 55 712. Durch Verrechnung im Wahlkreisverband V: 1. Gothein, Reichsminister a. D., Berlin. Deutschnationale Volkspartei 159 894. Mithim gewählt: 2 Abgeordnete. 1. Dr. Semmler, Geheim. Regierungsvat, Breslau, 2. Deglerk, Kurt, Eisenb.⸗Rech.⸗Revisor. Breslau. 39 894 Reststimmen. Deutsche Volkspartei 96 779. 8 Mithim gewählt: 1 Abgeordneter. s 1. Frhr. v. Rheinbaben, Werner, Leaationsvat a. D., Berlin. 36 779 Reststimmen. Unabhängige sozialdemokratische Partei D. 56 461. Durch Verrechnung im Wahlkreisverband V; 1. Gruschwitz, Max, Parteisekretär. Berlin.

g. Deutsche Mittelstandspartei 11 877.

Wahlkreis Nr. 9 (Liegnitz). 8 (Evgänzung der Veröffenklichung im Reichsanzeiger Nr. 123. Durch Verrechnung mit den Reststimn gebnisse im 8. Wahlkreis: a. Sozialdemokratische Partei D.: Gewählt: 3. Frau Adele Schreiber⸗Krieger. (Charlottenburg. Deutschnationale Volkspartei: Gewählt: 2. Schröter, Hermann, Stellenbesitzer, Karlsthal b. Lähn.

Wahlkreis Nr. 21 (Hessen⸗Nassan). Abgegebene gültige Stimmen überhaupt 1 105 042, davon entfallen auf: öI1 Sezialdemokratische Partei D. 297 883. Mithin gewählt: 4 Abgeordnete. 1. Scheidemann, Philipp, Oberbürgermesster, Caffel, 2. Tesch, Frau Zohannga, Frankfurt a. M., 3. Kaiser, Eugen, Arbeitersekretär, Frankfurt a. M., 4. Thoöne, Georg, Landrat, Witzenhausen. 57 883 Reststimmen. Zeutrumspartei 180 111. Mithin gewählt: 3 Abgeordnete. 1. Schwarz, Jean Albert, Mittelschullehrer, Frankfurt a. M., 2. Herbert, Karl, Landwirt, Zerkenhach, Kr. Fulda, 3. Höner, Mathias, Gewerkschaftssekretär, Altenkirchen (Westerw.). 111 Restimmen. 3 c. Deutsche dems kratische Partsi 111 984. 88 Mithin gewählt: 1 Abgeordneter. 1. Schücking, Walter, Professor, Marburg. 51 984 Reststimmen.

8 d. Deutschnattonale Belkspartei 17. 088.

Mithin grwählt: 2 Abgeordnet⸗ 1“ . Dr. Helfferich, Kari, Stastsminister a. D., Berlin⸗

dorf, 1 2. And, Heinrich, Landwirt Niederissüghetm. Durch Verrechnung im Wahlkreisverband XI: 3. Hartwig, Emil, Arbeitersekretär, Gadderbaum⸗Bethe e. Deutsche Volkspartei 189 185. Mithin gewählt: 3 Abgeordnete. . 1. Dr. Rießer, Jakob, Universttätsprofessor, Berlin, . Hepp, Karl Landwirt, Seelbach, Oberlahnkr, 3. Seibert, Theodor, Lokomot pführer, Frankfurt a. M. 9185 Reststimmen. f. Ungbhängige sozialdemokratische Partei D. 138 937. Mithin gewählt: 2 Abgeordnete. . Dißmann, Robert, Verbandsvorsitzender, Frankfurt a. M., 2. Sender, Tony, Handlungsgehifin, Frankfurt a. M. 18 937 Reststimmen. g. Kommunistische Partei Deutschl. (Spartakusbund) 15 854.

Wahlkreis Nr. 22 (Hessen⸗Darmstadt). 8

(Ergänzung der Veröffentlichung im Reichsanzeiger Nr. c. Deutsche Volkspartei 30 507. 8 Durch Verrechnung mit den Reststimmen auf Grund der Ergebnisse d.

des 21. Wahlkreises: a. Sozialdemokratische Partei D.: 8 Gewählt: 6. Dr. Quessel, Ludwig, Schriftsteller, Darmstadt.

Wahlkreis Nr. 23 (Köln⸗Aachen). Abgegebene gültige Stimmen überhaupt 867 082 entfallen auf:

Sozialdemokratische Partei D. 170 863. 8 Mithin gewählt: 2 Abgeordnete. 1. Dr. Meerfeld, Johann, Beigeordneter, Köln, 2. Sollmann, Wilhelm, Redakteur, Köln. 50 863 Reststimmen. Zentrumspartei 443 231. Mithin gewählt: 7 Abgeordnete. 1. Trimborn, Karl, Geh. Justizrat, Unkel a. Rh., 2. Teusch, Christine, Gewerkschaftssekretärin, Köln⸗Ehrenfeld, Baumann, Karl, Gutsbesitzer, 88 b „Joos, Josef, Redakteur, M.⸗Gladbach, Dr. Lauscher, Albert, Universitätsprofessor, Bonn 8 „Busch, Wilhelm, Unterstaatssekretär, Cuchenheim, Kr. Rheinb., „Nacken, Josef, Kaufmann, Eschweiler b. Aachen. 23 231 Reststimmen. Deutsche demokratische Partei 35 069. Deutschnationale Volkspartei 33 949. Durch Verrechnung im Wahlkreisverband XII: 1. Fuhrmann, Paul, Abgeordnelter, Berlin. Deutsche Volkspartei 77 249. Mithin gewählt: 1 Abgeordneter. 86 1. Dr. Moldenhauer, Paul, Universitätsprofessor, Köln. v 17 249 Reststimnen.

1 8

entfallen auf: a. Sozialdemokratische Partei D. 174 200.

c. Deutsche Volkspartei 75 217.

e. Kommunistische Partei D. (Spartakusbund) 35 557.

g. Bayerische Volkspartei 486 198.

iald okratische Partei D. Mithin gewählt: 1 Abgeordneter. 1. Fries, Philipp, Schneider, Köln. 11 850 Reststimmen. g. Christliche Volkspartei 34 871. .““ Durch Verrechnung im Wahlkreisverband XII: 1. Dr. Franke, Josef, Geh. Studienrat, Köln.

Wahlkreis Nr. 24 (Koblenz⸗Trier)

(Ergänzung der Veröffentlichung im Reichsanzeiger Nr. 123 vom 8. Juni 1920.)

äng

Durch Verrechnung mit den Reststimmen auf Grund der Ergebnisse

des 23. 1 1 Gewählt: 5. Veltin, Christian, Winzer, Berncastel. Wahlkreis Nr. 27 (Oberbayern⸗Schwahen). Abgegebene gültige Stimmen überhaupt 1 105 994, davon

Wahlkreises: Zentrumspartei:

Mithin gewählt: 2 Abgeordnete.

1. Auer, Erhard, ehem. Minister, München,

2. Simon, Georg, Redakteur, Augsburg.

54 200 Reststimmen. Durch Verrechnung im Wahlkreisverband XIV: 3. Pfülf, Antome, Lehrerin München. b. Deutsche demokratische Partei 62 132.

Mithin gewählt: 1 Abgeordneter. 1. Hamm, Eduard, Handelsminister, München. 2132 Reststimmen.

Mithin gewählt: 1 Abgeordneter. 1. Edler von Braun, Friedrich, Staatsrat, Berlin⸗Wilmersdorf. 15 217 Reststimmen. d. Unabhängige sozialdemokratische Partei D. 130 334 Mithin gewählt: 2 Abgoeordnete. 6 1. Unterleitner, Hans, Landessekvetär, München, 2. Thomas, Wendelin, Redakteur, Augsburg. 10 334 Reststimmen.

8

k. Bayerischer Bauernbund 142 356. Mithin gewählt: 2. Abgeordnete. 1. Eisenberger, Georg, Bürgermeister, Ruhpolding, 2. Fehr, Anton, Hochschulprofessor, Freising⸗Weihenstephan 22 356 Reststimmen.

Mithin gewählt: 8. Abgeordnete. „Dr. Mayer, Wilhelm, Geschäftsträger des Deutschen Reichs in Paris, München, Diernreiter, Sebastian, Pfaffenham Schnaitsee), Lang, Taver, Bauer, Hausen (Schwaben), Schwarzer, Rudolf, Verbandssekretär, München, Jaud, Joseph, Schmiedemeister, Markt Holzkirchen, Fmminger, Erich, Staatsanwalt, Augsburg, Lang⸗Brumann, Thusnelda, Lehrerin, München, Ponschab, August, Landwirt, Ingolstadt. 6198 Reststimmen.

Wahlkreis Nr. 28 (Niederbayern⸗Obervfalz). Abgegebene gültige Stimmen überhaupt entfallen auf: a. Sozialdemokratische Partei D. 49 959. b. Deutsche demokratische Partei 17 776. c. Unabhängige sozialdemokratische Partei D. 45 946. d. Kommunistische Partei Deutschl. (Spartakusbund) 10 536. e. Bayovischer Bauernbund 7 685. 1 Mithin gewählt: 1 Abgeordnetez. 1. Bachmeier, Benadekt, Bauer. Mitterhaarbach 15 685 Reftftemmen. 1. Baherische Vospspavtri 280 34’ͤ4G. Mithin gewählt: 4 Nbpeordnete. 1. Dr. Heim, Georg, Genossenschaftsdirektor, Rogeneburg, Gerauer, Franz, Bauer, Hartheim, 8 3. Dauer, Franz. Generosekretär, Staatsvat, München, Lukas, Michael, Bauer, Tröglersricht. 40 344 Reststimmen. Beyerische Mittelpartei und Deutsche Volkspartei 12 945.

Wahlkreis Nr. 29 (Franken). Abgegebene gültige Stimmen überhaupt 10. entfallen auf: a. Sozialdemokratische Partei D 183 630. Mithin gewählt: 3 Abgeordnete. 2. Dr. phil. Braun, Adoff, Chefredakteur, Nürnberg, 3. Vogel, Johann, Parteisekretär, Fürth i. B. 3630 Reststimmen. Deutsche demokratische Partei 131 705. Mithin gewählt: 2 Abgeordnet 1. Weiß, Konrad, Stadtrat, Nürnberg, 2. Kerschbaum, Andreas, Landwirt, Borbath. 11 705 Reststimmen.

Bauer,

266, davon

55

Unabhängige sozlaldemokratische Partei D. 174 886. Mithin gewählt: 2 Abgeo dnete. 1. Simon, Josef, Verbandssekretär, Nürnberg, 2. Seidel, Hans, Parteisekretär, Hof. 54 886 Reststimmen. Durch Verrechnung im Wahlkreisverband XV: 3. Soldmann, Fritz, Parteisekret är, Schweinfurt. Kommunistische Partei Deutschl. (Spartakusbund) 10 9 Deutschsozialistische Partei 2972. Bayerische Volksvartei 309 257. Mithin gewählt: 5 Abgeordnete Herbert, Franz, Landwirt, Kolitzbeim, Leicht, Johann, Domkapitular, Bamberg, Schirmer, Kar', Arbeitersekretär, Pasing, Dr. Beverle, Konrad, Universität’professor, München, Gerstenberger, Libor, Verlagsdirektor, Würzburg. 9257 Reststimmen. 1

h. Bayerische Mittelparte (Deutschnationale Volkspa Bayern) 211 336. Mithin gewählt: 3 Abgeordnete. 1. Weilnböck, Luitpold, Oekonomierat, Stadtsteinach. 2. Dr. Strathmann, Herm., Universitätsprofessor, Erlang 3. Bachmann, Georg, Landwirt, Westheim. v 31 336 Reststimmen.

Wahlkreis Nr. 30 (Pfalz).

(Ergänzung der Veröffentlichung im Reichsanzeiger Nr. 123.) Durch Verrechnung mit den Reststimmen auf Grund der Ergebnisse des 29. Wahlkreises.

d. Deutsche Volkspartei: b 1

Gewaͤhlt: 2. Dr. Zapf, Albert, Rechtsanwalt, Zweibrücken.

493 191, davon

Wahlkreis Nr. 31 (Dresden⸗Bautzen). „Abgegehene gültige Stimmen überhaupt 793 129, davon entfallen auf: a. Sozialdemokratische Partei D. 222 498. Mithin gewählt: 3 Abgeordnete. 1. Buck, Wilhelm, Stadtrat Dresden⸗N, 2. Schmidt, Richard, Stadtveroroneten vorsteher, Meißen, 3. Kahmann, Hermann, Mechaniker, Potschappel. 42 498 Reststimmen. Zentrumspartei 13 869. Deutsche demokralische Partei 88 598. Mithin gewählt: 1 Abacordneter. 1. Dr. Külz, Wilhelm, Obertürgermeister, Zitta 28 598 Resistimmen. Deutschnationale Volkspartei 128 861. Mithin gewählt: 2 Abgrordnete. 1. Pt. Reichert, J. Wilhelm, Syndikus, Berlin, 2. Domsch, Alwin, Bauern gutsbesitzer, Großhennersdorf i. S 8861 Reststimmen. e. Deutsche Volkspartei 159 729. Mithin gewählt: 2 Abgeordnete. 1. Dr. jur. Heinze, Rudolf, Staatsminister a. D., Loschwitz, 2. Dr.⸗Ing. b. c. Sorge, Kurt, Verbandspräsident, Nikolassee. 39 729 Reststimmen. b Durch Verrechnung im Wahlkreisverband XVII: 3. Dr. Everling, Otto, Bundesvorsitzender, Nikolassee. f. Unabhüngige sozialdemokratische Partei D. 165 813. Mithin gewählt: 2 Abgeordnete. . Fleißner, Hermann, Redakteur, Briesnitz b. Dresden, Schirmer, Johannes, Geschäftsführer, Pirna. 45 813 Reststimmen. Durch Verrechnung im Wahekreisverband XVI: 3. Ristau, Paul, Arbeitersekretär, Dresden. g. Kommunistische Vartei Deutschl. (Spartakusbu h. Lausitzer Volkspartei 5022.

Wahlkreis Nr. 32 (Leipzig). (Ergänzung der Veröffentlichung im Reichsanzeiger Nr. 123.) Durch Verrechnung mit den Reststimmen auf Grund der Ergebnisse des 31. und 33. Wahlkreises. a. Sozialdemokratische Partei D.: 1. Pinkau, Karl, Photogr pb, Leipzig. c. Deutsche demokratische Partei: Gewaählt: 1. Dr. Götz, Walter, Professor, Leipztg. d. Deutschnationale Volkspartei: Gewählt: 2. Dr. ötzsch, Otto, Universitätsprofessor, Berlin.

Wahlkreis Nr. 33 (Chemuitz). (Ergänzung der Veröffentlichung im Reichsanzeiger Nr. 123.) Durch Verrechnung mit den Reststimmen auf Grund der Ergebnisse des 31. und 32. Wahlkreisees. a. Sozialdemokratische Partei D. ¹ 8 Gewählt: 1 .Fellisch, Alfred, Redakteur, Chemnitz.

Wahlkreis Nr. 13 (Thüringen). (Ergänzung zur Veröffentlichung im Reichsanzeiger Nr. 123.) Durch nachträgl che Meldung bedingte Jenderung in der Verrechnung

der Reststimmen im Wahlkeeisverband VII.

a. Sozialdemokratische Pavei D.:

3. Hof Arth 8 annie esa Hofmann, Arthur, uchdruckereibesitzer, 13. Wahlkreis

18 Bollmann, Fvau mman, Neberstast, vom 11. Wahlkreis.

2

Wahlkreis Nr. 11. f. Unabhüngige soziademofratische Partei D.: e

Gewahlt:

3. Albracht, Aolf, Schneidermeistar, Halle a. S. Berlin, den 9. Juni 1920. Der Neichswahlleiter.

Saalfeld, vom

rück.

Richtamtliches.

Dentsches Keich.

Das Reichskabinett hat gestern, laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“, dem Herrn Reichspräsidenten sei e Demission angehoten. Der Herr Reichspräsident hat sie angenommen und die Minister gebeten, bis auf weiteres ihre Geschäfte weiter zu führen. Außerdem hat er den Reichs⸗ kanzler ersucht, darauf hinzuwi ken, daß eine möglichst be⸗ schleunigte Feststellung des Wahlergehnisses erfolgen und die

inberufung des Reichstags möglichst hald stattfinden möge.

„Der dänische Gesandte Graf Moltke ist vach Berlin zurückg kehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übe nommen.

Die preußische Finanzverwaltung hat den Verlust eines ihrer tüchtigsten Mitarbeiter zu Am 3. Juni ver starb unerwartet der Präsident der Preußischen Zentra genossenschaftskasse, Wirkliche Geheime Oberfinanzrat Dr. Heiligenstadt.

Am 8. Oktober 1860 geboren, widmete sich Heiligenstadt zunächst derspraklischen Landwirtschaft, studierte dann auf den Universitäten Leipzig, Heidelberg und Berlin Landwirtschaft, Nationglökonomie und Inrisprudenz, promavierte 1884 und legte im Anschluß hieran das landwirtschaftliche Fachexamen ab. Nachdem er mehrere Jahre bei größeren Bankiastituten tätig gewesen war, trat er 1894 in den Dienst der Reiche bank, von wo er 1895 zur Mitarbeit an der Ein ichtung der P schen Zentralgenossenschaftskasse herangezogen wurde folgie seine Anstellung als Mitglied des Direktoriums und 1900 seine Ernennung zum Präsidenten.

. Die Preußische Zentralgenossenschaftskasse verdankt ihre glänzende Entwicklung zum großen Teil dem Präsidenten Dr. Heiligenstadt, der mit seiner reichen Erfah ung, Umsicht und Sachkenntnis seine ganze Person bis in die letzten Lebens⸗ stunden hinein restlos für die Förderung des ihm anvertraufen Instituts eingesetzt hat. Aus tleinen Anfängen heraus ist die Preußische Zentralgenossenschaftskasse unter seiner Mitarbeit und seiner Führung zu einem kraftvollen und festgefügten Unternehmen emporgeblüht das dem hochenzwickesten deutschen Genossen⸗ schaftswesen jederzeit eine zuverlässige Stütze bieten und darüber

hinaus der Finanzverwaltung die wertvollste Hilfe auch bei der